BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einverständniserklärung der Mitgliedstaaten – im Interesse der Europäischen Union – zum Beitritt Andorras zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

22.1.2015 - (COM(2011)0908 – C8‑0264/2014 – 2011/0443(NLE)) - *

Rechtsausschuss
Berichterstatterin: Heidi Hautala
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Verfahren : 2011/0443(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0004/2015
Eingereichte Texte :
A8-0004/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einverständniserklärung der Mitgliedstaaten – im Interesse der Europäischen Union – zum Beitritt Andorras zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

(COM(2011)0908 – C8‑0264/2014 – 2011/0443(NLE))

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates (COM(2011)0908),

–       gestützt auf Artikel 38 Absatz 4 des Haager Übereinkommens von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung,

–       gestützt auf Artikel 81 Absatz 3 und auf Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C8‑0264/2014),

–       unter Hinweis auf das Gutachten des Gerichtshofs vom 14. Oktober 2014,

–       gestützt auf Artikel 59 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8‑0004/2015),

1.      billigt den Vorschlag für einen Beschluss des Rates und billigt die Einverständniserklärung zum Beitritt;

2.      beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Andorras zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ist ein Rechtsinstrument von größter Bedeutung. Es wurde von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert.

Durch das Übereinkommen wird ein System der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten eingeführt, durch das Fälle internationaler Kindesentführungen gelöst werden sollen.

Sehr häufig treten diese Probleme auf, wenn ein Paar sich getrennt hat. Stammen die Eltern aus verschiedenen Staaten, können sie versucht sein, sich die mangelnde Zusammenarbeit zwischen diesen Staaten zunutze zu machen, um das Sorgerecht für das Kind zu erhalten. Die Presse ist voll von Berichten über Fälle internationaler Kindesentführungen nach einer Trennung oder einer Scheidung.

Das größte Problem in diesen Fällen ist die nationale Voreingenommenheit der Rechtssysteme einzelner Staaten. Es kommt häufig vor, dass sich die Gerichte beider betroffener Staaten für zuständig erklären und jedes Gericht das Sorgerecht für das Kind dem Elternteil überträgt, der die Staatsangehörigkeit seines Staates besitzt.

Ziel des Übereinkommens ist es, Lösungen für diese Situationen auf internationaler Ebene zu bieten, indem festgelegt wird, dass die Gerichte des Wohnsitzstaates des Kindes zuständig sind und dessen Recht anwendbar ist. Durch das Übereinkommen wird auch ein System eingeführt, durch das gewährleistet wird, dass Kinder, die entführt wurden, sofort zurückgegeben werden.

Die EU verfügt nunmehr über ausschließliche Außenkompetenz in diesem Bereich, wie der Gerichtshof in seinem Gutachten 1/13 bestätigte. Die Mitgliedstaaten handeln daher nicht mehr in eigener Sache. Als problematisch erweist sich der Umstand, dass das Übereinkommen kein eigenverantwortliches Handeln internationaler Organisationen vorsieht.

Dies machte einen Beschluss des Rates erforderlich, mit dem die Mitgliedstaaten jeder bezogen auf sein eigenes Hoheitsgebiet aufgefordert werden, dem Beitritt Andorras zu dem Übereinkommen und folglich dem wirksamen Inkrafttreten des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und diesem Staat zuzustimmen.

Der Beitritt Andorras zum Übereinkommen ist zu begrüßen, und die Berichterstatterin unterstützt ihn in vollem Umfang, vor allem weil es in der Europäischen Union viele Bürgerinnen und Bürger andorranischer Herkunft gibt. Kinder, die Verbindungen zu dieser Gemeinschaft haben, werden so vor Entführungen geschützt.

Die Berichterstatterin schlägt dem Parlament daher vor, den Vorschlag ohne Änderungen anzunehmen, damit gewährleistet wird, dass sich der diesen Kindern gewährte Schutz auf das gesamte Gebiet der Union erstreckt.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

20.1.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Max Andersson, Joëlle Bergeron, Marie-Christine Boutonnet, Jean-Marie Cavada, Kostas Chrysogonos, Therese Comodini Cachia, Mady Delvaux, Andrzej Duda, Rosa Estaràs Ferragut, Laura Ferrara, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Mary Honeyball, Dietmar Köster, Gilles Lebreton, António Marinho e Pinto, Jiří Maštálka, Emil Radev, Julia Reda, Pavel Svoboda, Axel Voss, Tadeusz Zwiefka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Daniel Buda, Sergio Gaetano Cofferati, Luis de Grandes Pascual, Pascal Durand, Angel Dzhambazki, Heidi Hautala, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Angelika Niebler, Virginie Rozière, Viktor Uspaskich, Cecilia Wikström