EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des geänderten Übereinkommens zur Errichtung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer

3.3.2015 - (14993/2014 – C8‑0027/2015 – 2014/0274(NLE)) - ***

Fischereiausschuss
Berichterstatter: Gabriel Mato
PR_NLE-AP_Agreement

Verfahren : 2014/0274(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0038/2015
Eingereichte Texte :
A8-0038/2015
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des geänderten Übereinkommens zur Errichtung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer

(14993/2014 – C8‑0027/2015 – 2014/0274(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (14993/2014),

–       unter Hinweis auf den Entwurf des geänderten Übereinkommens zur Errichtung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (15458/2014),

–       unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0027/2015),

–       gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf die Empfehlung des Fischereiausschusses (A8-0038/2015),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des geänderten Übereinkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer zu übermitteln.

KURZE BEGRÜNDUNG

Das Übereinkommen zur Errichtung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (General Fisheries Commission for the Mediterranean – GFCM), die gemäß Artikel XIV der FAO-Satzung eingerichtet wurde, wurde 1949 von der FAO-Konferenz genehmigt und trat 1952 in Kraft. Änderungen zu diesem Übereinkommen wurden 1963, 1976 und 1997 angenommen. Die Europäische Gemeinschaft trat der GFCM am 16. Juni 1998 auf der Grundlage des Beschlusses 98/416/EG bei. EU-Mitgliedstaaten am Mittelmeer und Schwarzen Meer sind ebenfalls Vertragsparteien dieses Übereinkommens.

Die GFCM ist eine sogenannte regionale Fischereiorganisation (RFO) mit dem Ziel, die Entwicklung, Erhaltung, rationelle Bewirtschaftung und optimale Nutzung lebender Meeresschätze sowie die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur im Mittelmeer und im Schwarzen Meer zu fördern.

Nach einer im Jahr 2011 abgeschlossenen Leistungsüberprüfung mit dem Ergebnis, dass das Übereinkommen geändert werden sollte, um die Ziele und Aufgaben der GFCM zu präzisieren und ihre Effizienz zu steigern, wurde 2013 eine Änderung des GFCM-Übereinkommens eingeleitet.

Dieses geänderte Übereinkommen wurde zwischen den GFCM-Vertragsparteien ausgehandelt. Der Rat ermächtigte die Kommission, im Namen der Union über Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen, zu verhandeln. Die Verhandlungen wurden entsprechend ihrer jeweiligen im Mandat festgelegten Zuständigkeitsbereiche von den Mitgliedstaaten und der Kommission geführt.

Die Vertragsparteien des GFCM-Übereinkommens billigten das geänderte Übereinkommen zur Errichtung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer auf der 38. Jahrestagung der GFCM vom 19. bis zum 24. Mai 2014.

Durch das geänderte Übereinkommen werden Aufbau und Inhalt des bisherigen Übereinkommens so angepasst, dass sie mit modernen RFO-Instrumenten im Einklang stehen. Folgende wesentliche Änderungen wurden vorgenommen:

– Eine klarere Erläuterung des Zwecks des GFCM-Übereinkommens: Mit dem neuen Übereinkommen wird ein eindeutiges übergeordnetes Ziel hinsichtlich der biologischen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit der lebenden Meeresschätze festgelegt. Zudem werden die Begriffe definiert, die für die korrekte Auslegung des Übereinkommens erforderlich sind.

– Präziser festgelegte Aufgaben der GFCM: Hierzu zählen unter anderem die Förderung eines gemeinsamen Fischereimanagements im Rahmen mehrjähriger Bewirtschaftungspläne, die Einrichtung von Fischereisperrgebieten sowie die Erhebung und Verbreitung von Daten. Dabei werden wesentliche Bestandteile der Gemeinsamen Fischereipolitik in das neue Übereinkommen aufgenommen. Dies gilt für das Ziel des höchstmöglichen Dauerertrags, den ökosystembasierten Ansatz und den Vorsorgeansatz, die Verringerung von Rückwürfen sowie die Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei.

– Sanktionen: Das Übereinkommen umfasst Bestimmungen für die Festlegung von Maßnahmen/Sanktionen, um von Mitgliedern bzw. Nichtmitgliedern begangene Verstöße zu ahnden.

– Streitbeilegung: Einrichtung eines genau definierten Streitbeilegungsmechanismus für den Fall von Streitigkeiten zwischen Vertragsparteien.

Standpunkt des Berichterstatters

Der Berichterstatter empfiehlt dem Parlament, dem Abschluss des vorliegenden geänderten Übereinkommens zuzustimmen, da mit dem Übereinkommen dem gemeinsamen Interesse an der Entwicklung und der angemessenen Bewirtschaftung der lebenden Meeresschätze im Mittelmeer und dem Schwarzen Meer Rechnung getragen wird und da er der Überzeugung ist, dass die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der lebenden Meeresschätze im Geltungsbereich des Übereinkommens und der Schutz der entsprechenden marinen Ökosysteme eine wichtige Rolle für das blaue Wachstum und für eine nachhaltige Entwicklung spielen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.2.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marco Affronte, Clara Eugenia Aguilera García, Renata Briano, Alain Cadec, Richard Corbett, Diane Dodds, Linnéa Engström, João Ferreira, Raymond Finch, Ian Hudghton, Carlos Iturgaiz, Werner Kuhn, António Marinho e Pinto, Gabriel Mato, Norica Nicolai, Liadh Ní Riada, Ulrike Rodust, Remo Sernagiotto, Ricardo Serrão Santos, Isabelle Thomas, Jarosław Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Sylvie Goddyn, Marek Józef Gróbarczyk