BERICHT über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/94/EG, 2009/38/EG, 2002/14/EG, 98/59/EG und 2001/23/EG in Bezug auf Seeleute
9.4.2015 - (COM(2013)0798 – C7‑0409/2013 – 2013/0390(COD)) - ***I
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatterin: Elisabeth Morin-Chartier
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/94/EG, 2009/38/EG, 2002/14/EG, 98/59/EG und 2001/23/EG in Bezug auf Seeleute
(COM(2013)0798 – C7‑0409/2013 – 2013/0390(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0798),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 153 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0409/2013),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. März 2014[1],
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 3. April 2014[2],
– gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie die Stellungnahme des Fischereiausschusses (A8-0127/2015),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 1 | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 2 a (neu) | ||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||
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(2a) Bereits in dem Grünbuch der Kommission mit dem Titel „Die künftige Meerespolitik der EU“ aus dem Jahr 2006 wurde darauf hingewiesen, dass es eines rechtlichen Rahmens mit einem integrierten Konzept bedarf, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu erhöhen. | |||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 3 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 3 | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 4 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 5 | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 5 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 7 | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 6 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 7 a (neu) | ||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||
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(7a) Diese Richtlinie steht auch in Einklang mit der Strategie Europa 2020 und deren beschäftigungspolitischen Zielen und mit der Strategie, die in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten: Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung“1a festgelegt wird. | |||||||||||||||||||||
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1a KOM(2010)682. | |||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 7 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 7 b (neu) | ||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||
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(7b) Laut der Mitteilung der Kommission „Blaues Wachstum – Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum“ bietet die sogenannte blaue Wirtschaft 5,4 Millionen Arbeitsplätze und eine Bruttowertschöpfung von fast 500 Mrd. EUR jährlich1a. | |||||||||||||||||||||
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1a COM(2012)494. | |||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 8 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 8 a (neu) | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 9 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 9 | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 10 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 10 | ||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||
(10) Die Rechte der von dieser Richtlinie betroffenen Seeleute, die von den Staaten in den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 2008/94/EG, 2009/38/EG, 2002/14/EG, 98/59/EG und/oder 2001/23/EG anerkannt wurden, sollten gewahrt werden. |
(10) Die Rechte der von dieser Richtlinie betroffenen Seeleute, die von den Staaten in den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 2008/94/EG, 2009/38/EG, 2002/14/EG, 98/59/EG und/oder 2001/23/EG anerkannt wurden, sollten gewahrt werden. Die Umsetzung dieser Richtlinie sollte nicht als Rechtfertigung für Rückschritte gegenüber der bestehenden Situation in den Mitgliedstaaten dienen. | |||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 11 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 11 a (neu) | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 12 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 11 b (neu) | ||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||
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(11b) In dem Seearbeitsübereinkommen aus dem Jahr 2006 sind die Rechte der Seeleute auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen in einer Vielzahl von Bereichen festgelegt, und es sind für alle Seeleute ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit und der Flagge des Schiffes einheitliche Rechte und der Schutz am Arbeitsplatz vorgeschrieben. Durch die allgemeine Anwendung des Übereinkommens sollen menschenwürdige Arbeitsbedingungen für die Seeleute geschaffen und faire Wettbewerbsbedingungen für Schiffseigner sichergestellt werden. | |||||||||||||||||||||
Änderungsantrag 13 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 11 c (neu) | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 14 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 11 d (neu) | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 15 Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 2 – Nummer 1 a (neu) Richtlinie 2009/38/EG Artikel 10 – Absatz 4 a (neu) | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 16 Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 3 – Nummer 1 Richtlinie 2002/14/EG Artikel 3 – Absatz 3 | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 17 Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 4 – Nummer 1 Richtlinie 98/59/EG Artikel 1 | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 18 Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 4 – Nummer 2 Richtlinie 98/59/EG Artikel 3 – Absatz 1 – Unterabsatz 1 a (neu) | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 19 Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 4 – Nummer 3 Richtlinie 98/59/EG Artikel 4 – Absatz 1 a (neu) | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 20 Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 5 – Nummer 1 Richtlinie 2001/23/EG Artikel 1 – Absatz 2 | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 21 Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 5 – Nummer 2 Richtlinie 2001/23/EG Artikel 1 – Absatz 3 | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 22 Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 5 – Nummer 3 Richtlinie 2001/23/EG Artikel 1 – Absatz 4 | ||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 23 Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 8 – Absatz 1 – Unterabsatz 1 | ||||||||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||||||||
1. Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie spätestens 5 Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission umgehend den Wortlaut dieser Vorschriften mit. |
1. Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie spätestens zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission umgehend den Wortlaut dieser Vorschriften mit. |
BEGRÜNDUNG
Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission wird das Ziel verfolgt, die Arbeitsbedingungen von Seeleuten zu verbessern, die an Bord von Schiffen arbeiten, welche unter der Flagge eines der 28 Mitgliedstaaten der EU fahren, und zugleich den Besonderheiten dieses Wirtschaftszweigs Rechnung zu tragen. Mit diesem Richtlinienvorschlag sollen daher fünf zuvor erlassene Richtlinien überarbeitet werden, von deren Anwendungsbereich Seeleute ausgenommen waren. Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass die in diesen fünf Richtlinien für Seeleute vorgesehenen Ausschlussregelungen nicht in den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission enthalten waren, sondern aus Verhandlungen mit anderen Partnern resultierten.
Bei den fünf Richtlinien handelt es sich um Richtlinie 2008/94/EG über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, Richtlinie 2009/38/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats, Richtlinie 2002/14/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, Richtlinie 98/59/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen und Richtlinie 2001/23/EG über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen.
Am Ende der vergangenen Wahlperiode war ein Entwurf eines Berichts über diesen Vorschlag vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments abgelehnt worden. Hauptgründe dafür waren Zeitmangel und die Eile, in der der Bericht ausgearbeitet werden musste.
Mittlerweile haben sich jedoch die Umstände geändert, denn vor einigen Wochen erzielten die wesentlichen Sozialpartner auf europäischer Ebene eine grundlegende Einigung über diesen Vorschlag der Europäischen Kommission. Die Berichterstatterin begrüßt diese Einigung ausdrücklich, durch die Fortschritte möglich werden und der Diskriminierung von Seeleuten ebenso abgeholfen werden kann wie dem unlauteren Wettbewerb zwischen denjenigen Mitgliedstaaten, die auf bessere Arbeitsbedingungen setzten und daher die Ausschlussregelungen überhaupt nicht oder nur in sehr begrenztem Maße anwandten, und denjenigen Mitgliedstaaten, die sie allesamt anwandten. Sie begrüßt ebenfalls das von den Sozialpartnern erzielte ausgewogene Verhältnis zwischen besserem Arbeitnehmerschutz und der Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Wirtschaft, bei der es sich um eine Zukunftsaufgabe für die Europäische Union handelt.
Zudem möchte die Berichterstatterin den Sozialpartnern für ihre gemeinsame Arbeit danken, durch die die Attraktivität der maritimen Wirtschaft bekräftigt wird, der es seit einigen Jahren an Anziehungskraft mangelt. Sie möchte überdies betonen, dass dieser Wirtschaftszweig dank verbesserter Arbeitsbedingungen für Seeleute neu belebt wird, und äußert sich dahingehend, dass dies zur Verwirklichung der Ziele beitragen wird, die im Blaubuch der Europäischen Kommission vom 10. Oktober 2007 festgelegt werden, nämlich die Steigerung der Zahl der Arbeitnehmer in der maritimen Wirtschaft und der Fischerei sowie die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen, wobei sich das erste Ziel nicht ohne das zweite verwirklichen lässt.
Die Berichterstatterin zeigt sich auch zufrieden mit der Zusammenarbeit mit den Schattenberichterstattern aller Fraktionen im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments. Sie möchte ihnen dafür danken, dass sie ihre Standpunkte dargelegt haben, wodurch es ihr möglich wurde, den unterschiedlichen Interessen Rechnung zu tragen und sie möglichst umfassend in ihrem Berichtsentwurf zu berücksichtigen.
Die Berichterstatterin bittet Sie darum, diesen Berichtsentwurf zu unterstützen, dem die genannten Ziele und das oben geschilderte Vorgehen zugrunde liegen.
STELLUNGNAHME des Fischereiausschusses (2.3.2015)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/94/EG, 2009/38/EG, 2002/14/EG, 98/59/EG und 2001/23/EG in Bezug auf Seeleute
(COM(2013)0798 – C7‑0409/2013 – 2013/0390(COD))
Verfasserin der Stellungnahme: Liadh Ní Riada
KURZE BEGRÜNDUNG
Der Fischereiausschuss:
– begrüßt den am 19. November 2013 von der Kommission vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie, mit der die Rechte von Seeleuten gestärkt werden sollen, indem fünf Richtlinien dahingehend geändert werden, dass ihr Geltungsbereich auf Seeleute ausgeweitet wird;
– begrüßt diesen Versuch, tatsächlich gleiche Wettbewerbsbedingungen für all jene zu schaffen, die von den geltenden Ausschlussregelungen betroffen sind; merkt an, dass nicht nur die einschlägigen Richtlinien uneingeschränkt für Seeleute gelten sollten, sondern dass Seeleuten nach dem Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch dieselben Rechte eingeräumt werden sollten wie Arbeitnehmern an Land, und zwar unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnort, Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung oder Alter;
– fordert die Kommission auf, bei ihrem Versuch, die Arbeitsbedingungen in diesem Wirtschaftszweig attraktiver zu gestalten, in Einklang mit der neuen Agenda für Wachstum und Beschäftigung junge Menschen dazu zu ermutigen und Anreize dafür zu bieten, dass sie Berufe in der maritimen Wirtschaft und in der Fischerei ergreifen, damit dem derzeitigen Rückgang der Zahl junger Europäer, die bestimmte maritime Berufe ergreifen, entgegengewirkt und die ausgebildeten Arbeitnehmer in den Berufen gehalten werden;
– betont, dass das Arbeitsrecht für alle unabhängig von dem Ort gelten sollte, an dem sie arbeiten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, allen Seeleuten ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnorts menschenwürdige Löhne und Renten zu garantieren;
– fordert, die Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeits- und Sozialbedingungen mit Investitionen in Ausbildung, Forschung, Bildung, Förderung von Gesundheit und Sicherheit, Unternehmertum und Innovationen zu flankieren, um dem Mangel an Seeleuten in der EU abzuhelfen;
– fordert die Kommission auf, dass sie alle Mitgliedstaaten dazu anhält, das Seearbeitsübereinkommen[1] der IAO in Bezug auf ihre europäischen und außereuropäischen Hoheitsgebiete zu ratifizieren;
– hebt die Bedeutung und das Potenzial maritimer Cluster hervor; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dieses Potenzial zu untersuchen und zu nutzen, indem sie für Arbeitsplätze sorgt, die Branche fördert und ländliche Gemeinschaften verjüngt;
– betont, dass in der Fischerei und der maritimen Wirtschaft auf transparente und systematische Weise Daten erhoben werden müssen; legt der Kommission nahe, realisierbare und zugleich ehrgeizige Fristen für die in ihrer Folgenabschätzung genannten Studien zu setzen; stellt fest, dass eine offizielle Datenbank eingerichtet werden muss, damit für die Erhebung geeigneter und verlässlicher Daten auf EU-Ebene gesorgt wird;
– fordert die Kommission auf, für Rechtssicherheit bei Verträgen und Vertragsbeziehungen zu sorgen und Sozialdumping in der Fischerei und der maritimen Wirtschaft zu überwachen;
– begrüßt die fortschrittlichen Arbeitsbeziehungen zwischen den Sozialpartnern Europäische Transportarbeiter-Föderation und Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft; fordert die Kommission auf, den Ansichten all derer Rechnung zu tragen, die unmittelbar in die Fischerei und die maritime Wirtschaft einbezogen sind;
– betont, dass ein Einheitskonzept möglicherweise Bedenken hervorruft; begrüßt, dass Kleinstunternehmen ausgenommen wurden; fordert die Kommission auf, Bericht über alle Fragen zu erstatten, die nach der erfolgreichen Umsetzung der Änderungen an den fünf Richtlinien in Bezug auf die geänderten Rechte der Beschäftigten noch offen sind;
– merkt an, dass kleine Unternehmen und Familienbetriebe unter Umständen zusätzliche Unterstützung bei der Anpassung an die geänderten Vorschriften benötigen; fordert die Kommission auf, diesen Übergang zu erleichtern;
– weist darauf hin, dass einige kleinere Unternehmen trotz gewaltiger Anstrengungen im Bereich der auf Schiffen eingesetzten Technologie möglicherweise Aufrüstungen benötigen, um den neuen Leitlinien zu entsprechen; fordert die Kommission auf, die Einführung solcher Aufrüstungen zu ermöglichen;
– betont, dass in der Fischerei und der maritimen Wirtschaft eine Verjüngung stattfinden muss; begrüßt diese wichtige Entwicklung im Arbeitsrecht zwar, betont jedoch, dass noch viel mehr getan werden muss, um die Zukunft dieser Branche in der Union zu sichern.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Fischereiausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen:
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 1 | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 2 a (neu) | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
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(2a) Bereits in dem Grünbuch der Kommission mit dem Titel „Die künftige Meerespolitik der EU“ aus dem Jahr 2006 wurde darauf hingewiesen, dass es eines rechtlichen Rahmens mit einem integrierten Konzept bedarf, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu erhöhen. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 3 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 3 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
(3) Soweit die Existenz und/oder die Möglichkeit zur Einführung solcher Ausschlussregelungen nicht objektiv begründbar sind, sollten sie gestrichen werden. |
(3) Soweit die Existenz und/oder die Möglichkeit zur Einführung solcher Ausschlussregelungen nicht objektiv begründbar sind, sollten sie gestrichen werden, um die Gleichberechtigung aller Arbeitnehmer sicherzustellen sowie unlauteren Wettbewerb und Sozialdumping zu verhindern. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 4 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 3 a (neu) | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
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(3a) Der Ausschluss der Seeleute aus den Richtlinien zur Regelung der Arbeitnehmerrechte kann zu ungleicher Behandlung und unlauterem Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten führen. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 5 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 3 b (neu) | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
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(3b) Seeleuten sollten dieselben Rechte wie Arbeitnehmern an Land garantiert werden, und sie sollten unterschiedslos gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten. Zudem sollten maritime Cluster gefördert und vermehrt junge Menschen für den maritimen Sektor und die Fischerei gewonnen werden. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 6 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 5 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
(5) Die derzeitige Rechtslage führt zur ungleichen Behandlung derselben Arbeitnehmerkategorie in verschiedenen Mitgliedstaaten, je nachdem, ob diese Staaten von den nach geltendem Recht zulässigen Ausschlussregelungen Gebrauch machen. Zahlreiche Mitgliedstaten machen nur einen eingeschränkten Gebrauch von den Ausschlussregelungen. |
(5) Die derzeitige Rechtslage führt zur ungleichen Behandlung derselben Arbeitnehmerkategorie in verschiedenen Mitgliedstaaten, je nachdem, ob diese Staaten von den nach geltendem Recht zulässigen Ausschlussregelungen Gebrauch machen. Zahlreiche Mitgliedstaten machen nur einen eingeschränkten Gebrauch von den Ausschlussregelungen, während lediglich acht Mitgliedstaaten bislang überhaupt keinen Gebrauch von diesen Regelungen gemacht haben, was dazu führt, dass die Seeleute in der Union ungleich behandelt werden. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 7 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 5 a (neu) | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
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(5a) Um die Arbeitsbedingungen der Seeleute zu verbessern, muss den Besonderheiten der einzelnen Sparten wie der handwerklichen Fischerei oder der Küstenfischerei Rechnung getragen werden, wenn spartenübergreifende Maßnahmen erforderlich sind. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 8 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 5 b (neu) | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
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(5b) Angesichts der Besonderheiten der einzelnen Sparten, wie etwa der handwerklichen Fischerei oder der Küstenfischerei, sollte die Ausbildung in allen Sparten mit flexibleren Maßnahmen, in deren Rahmen Studienleistungen auf der Grundlage von Erfahrung oder Praxis anerkannt werden können, ebenso gefördert werden wie auf die einzelnen Sparten abgestimmte Studiengänge und Qualifikationen. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 9 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 6 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
(6) Am 10. Oktober 2007 legte die Kommission ihren Vorschlag für eine Integrierte Meerespolitik der Europäischen Union („Blaubuch“)27 vor. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass alle Fragen, die die Ozeane und Meere Europas betreffen, miteinander verbunden sind, und dass die Entwicklung meeresbezogener Maßnahmen auf koordinierte Weise erfolgen muss, wenn die gewünschten Ergebnisse erzielt werden sollen. |
(6) Diese Richtlinie steht in Einklang mit der Strategie Europa 2020. Am 10. Oktober 2007 legte die Kommission überdies ihren Vorschlag für eine Integrierte Meerespolitik der Europäischen Union („Blaubuch“)27 vor. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass alle Fragen, die die Ozeane und Meere Europas betreffen, miteinander verbunden sind, und dass die Entwicklung meeresbezogener Maßnahmen auf koordinierte Weise erfolgen muss, wenn die gewünschten Ergebnisse erzielt werden sollen. | |||||||||||||||
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27 KOM(2007) 575 endg. vom 10. Oktober 2007. |
27 KOM(2007) 575 endg. vom 10. Oktober 2007. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 10 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 7 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
(7) Im Blaubuch28 wird unterstrichen, dass mehr und bessere Arbeitsplätze für europäische Bürgerinnen und Bürger im maritimen Sektor geschaffen und die Arbeitsbedingungen an Bord verbessert werden müssen. |
(7) Im Blaubuch28 wird unterstrichen, dass mehr und bessere Arbeitsplätze für europäische Bürgerinnen und Bürger im maritimen Sektor geschaffen und die Arbeitsbedingungen an Bord verbessert werden müssen, indem unter anderem in Forschung, allgemeine und berufliche Bildung sowie den Arbeitsschutz investiert wird. Beide Probleme sind Gegenstand dieser Richtlinie. | |||||||||||||||
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28 KOM(2007) 575 endg. vom 10. Oktober 2007. |
28 KOM(2007) 575 endg. vom 10. Oktober 2007. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 11 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 7 a (neu) | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
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(7a) Diese Richtlinie steht im Einklang mit der Strategie Europa 2020 und mit der „Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten: Europas Beitrag zu Vollbeschäftigung“ der Kommission. Dabei sollte allerdings berücksichtigt werden, dass die Arbeit auf See für junge Menschen nicht attraktiv ist. Aus diesem Grunde sollte die Kommission eine Agenda ausarbeiten, mit der jungen Menschen Anreize dafür geboten werden, in die Seefahrt einzusteigen. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 12 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 10 a (neu) | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
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(10a) Den Anwendungsbereich der bestehenden Richtlinien auf Seeleute auszudehnen, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch es ist nur ein erster Schritt, denn es müssen auch noch das Internationale Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Personal an Bord von Fischereifahrzeugen (STCW-F-Übereinkommen) und das Übereinkommen Nr. 188 der IAO über die Arbeit im Fischereisektor in Unionsrecht umgesetzt werden, wie dies bereits für die im Seeverkehr tätigen Seeleute der Fall war. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 13 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 10 b (neu) | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
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(10b) Durch die Umsetzung dieser Richtlinie darf den in dem Sektor tätigen KMU und Kleinstunternehmen kein bürokratischer Mehraufwand entstehen. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 14 Vorschlag für eine Richtlinie Erwägung 12 a (neu) | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
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(12a) Die Kommission sollte dringend den 2004 zurückgezogenen Vorschlag für eine Richtlinie zu den Arbeitsbedingungen von Seeleuten wiederaufnehmen, um der Branchensituation besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden zu lassen. Die Unterschiede beim Flaggenrecht führen nämlich zu Sozialdumping und zu einem Wettbewerb unter den Arbeitnehmern, der mit der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern nicht geregelt werden kann. | |||||||||||||||
Änderungsantrag 15 Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 2 – Absatz 1 – Unterabsatz 1 a (neu) Richtlinie 2009/38/EG Artikel 6 – Absatz 2 – Buchstabe d a (neu) | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 16 Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 3 – Absatz 1 – Unterabsatz 1 a (neu) Richtlinie 2002/14/EG Artikel 4 – Absatz 4 a (neu) | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 17 Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 4 – Absatz 1 – Nummer 3 a (neu) Richtlinie 98/59/EG Artikel 4 – Absatz 4 a (neu) | ||||||||||||||||
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Änderungsantrag 18 Vorschlag für eine Richtlinie Artikel 8 – Absatz 1 – Unterabsatz 1 | ||||||||||||||||
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text | |||||||||||||||
1. Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie spätestens 5 Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission umgehend den Wortlaut dieser Vorschriften mit. |
1. Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie spätestens zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission umgehend den Wortlaut dieser Vorschriften mit. |
VERFAHREN
Titel |
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/94/EG, 2009/38/EG, 2002/14/EG, 98/59/EG und 2001/23/EG in Bezug auf Seeleute |
||||
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2013)0798 – C7-0409/2013 – 2013/0390(COD) |
||||
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
EMPL 21.11.2013 |
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
PECH 21.11.2013 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Liadh Ní Riada 4.9.2014 |
||||
Prüfung im Ausschuss |
5.11.2014 |
4.12.2014 |
21.1.2015 |
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Datum der Annahme |
24.2.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Marco Affronte, Clara Eugenia Aguilera García, Renata Briano, Alain Cadec, Richard Corbett, Diane Dodds, Linnéa Engström, João Ferreira, Raymond Finch, Ian Hudghton, Carlos Iturgaiz, Werner Kuhn, António Marinho e Pinto, Gabriel Mato, Norica Nicolai, Liadh Ní Riada, Ulrike Rodust, Remo Sernagiotto, Ricardo Serrão Santos, Isabelle Thomas, Ruža Tomašić, Jarosław Wałęsa |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
José Blanco López, Ole Christensen, Sylvie Goddyn, Marek Józef Gróbarczyk, Verónica Lope Fontagné |
||||
- [1] Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, 2006.
VERFAHREN
Titel |
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/94/EG, 2009/38/EG, 2002/14/EG, 98/59/EG und 2001/23/EG in Bezug auf Seeleute |
||||
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2013)0798 – C7-0409/2013 – 2013/0390(COD) |
||||
Datum der Übermittlung an das EP |
18.11.2013 |
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|
|
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
EMPL 21.11.2013 |
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|
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|
Mitberatende Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
TRAN 21.11.2013 |
PECH 21.11.2013 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
TRAN 16.7.2014 |
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Berichterstatter Datum der Benennung |
Elisabeth Morin-Chartier 17.9.2014 |
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Prüfung im Ausschuss |
2.12.2014 |
22.1.2015 |
26.2.2015 |
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Datum der Annahme |
1.4.2015 |
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|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
47 5 0 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Laura Agea, Guillaume Balas, Brando Benifei, Enrique Calvet Chambon, Martina Dlabajová, Arne Gericke, Marian Harkin, Danuta Jazłowiecka, Agnes Jongerius, Rina Ronja Kari, Jan Keller, Ádám Kósa, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Zdzisław Krasnodębski, Jean Lambert, Jérôme Lavrilleux, Patrick Le Hyaric, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Javi López, Thomas Mann, Dominique Martin, Anthea McIntyre, Joëlle Mélin, Elisabeth Morin-Chartier, Emilian Pavel, Georgi Pirinski, Terry Reintke, Sofia Ribeiro, Maria João Rodrigues, Claude Rolin, Anne Sander, Sven Schulze, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Romana Tomc, Yana Toom, Ulrike Trebesius, Marita Ulvskog, Renate Weber, Tatjana Ždanoka, Jana Žitňanská, Inês Cristina Zuber |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Daniela Aiuto, Georges Bach, Elmar Brok, Sergio Gutiérrez Prieto, Neoklis Sylikiotis, Ivo Vajgl |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Eleonora Evi, Jens Nilsson, Massimo Paolucci |
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Datum der Einreichung |
9.4.2015 |
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