– gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(1), insbesondere auf Artikel 36,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020(2),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3), insbesondere auf Nummer 27,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union(4),
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 23. Oktober 2013(5) und vom 22. Oktober 2014(6)zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für die Haushaltsjahre 2014 und 2015,
– in Kenntnis des Berichts des Generalsekretärs an das Präsidium im Hinblick auf die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Parlaments für das Haushaltsjahr 2016,
– in Kenntnis des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags, der am 27. April 2015 vom Präsidium aufgestellt wurde,
– in Kenntnis des Entwurfs des Haushaltsvoranschlags, der gemäß Artikel 96 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung vom Haushaltsausschuss aufgestellt wurde,
– gestützt auf die Artikel 96 und 97 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0144/2015),
A. in der Erwägung, dass dieses Verfahren das erste Haushaltsverfahren ist, das vollständig in die neue Wahlperiode fällt, sowie das dritte Verfahren des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 ;
B. in der Erwägung, dass das Präsidium in seiner Sitzung vom 9. Februar 2015 die vom Generalsekretär vorgeschlagenen Leitlinien für den Haushaltsplan 2016 gebilligt hat; in der Erwägung, dass diese Leitlinien vorrangig auf die Stärkung der Fähigkeit der Ausschüsse zur Überwachung der Exekutive ausgerichtet sind, insbesondere hinsichtlich der delegierten Rechtsakte, sowie auf Investitionen in die Sicherheit der Gebäude des Parlaments und die Internetsicherheit, und die Unterstützung der Mitglieder, insbesondere die parlamentarische Assistenz;
C. in der Erwägung, dass der Generalsekretär im Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Parlaments für 2016 ein Budget von 1 850 470 600 EUR vorgeschlagen hat, was gegenüber dem Haushaltsplan 2015 eine Steigerung um 3,09 % bedeutet und 19,51 % der Mittel von Rubrik V des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 ausmacht;
D. in der Erwägung, dass das Parlament angesichts großer öffentlicher Schuldenlasten und anhaltender Bemühungen um Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten haushaltspolitische Verantwortung und Zurückhaltung an den Tag legen und gleichzeitig dafür Sorge tragen sollte, dass ausreichende Mittel bereitgestellt werden, damit das Parlament all seine Befugnisse ausüben kann und ein reibungsloses Funktionieren des Organs gewährleistet ist;
E. in der Erwägung, dass trotz des geringen Handlungsspielraums und der Notwendigkeit, Einsparungen in anderen Bereichen auszugleichen, bestimmte Investitionen in Betracht gezogen werden sollten, um die institutionelle Rolle des Parlaments zu stärken;
F. in der Erwägung, dass die Obergrenze von Rubrik V des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für den Haushaltsplan 2016 bei 9 483 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen liegt;
G. in der Erwägung, dass am 24. März sowie am 14. und 15. April 2015 Konzertierungssitzungen zwischen einer Delegation des Präsidiums und einer Delegation des Haushaltsausschusses stattgefunden haben;
Allgemeiner Rahmen und Gesamtbudget
1. begrüßt die gute Zusammenarbeit zwischen dem Präsidium des Europäischen Parlaments und dem Haushaltsausschuss während des laufenden Haushaltsverfahrens und die in der Konzertierung erzielte Einigung;
2. nimmt die vom Generalsekretär vorgeschlagenen vorrangigen Ziele für 2016 zur Kenntnis;
3. erinnert daran, dass seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon infolge der folgenden Entwicklungen beträchtliche zusätzliche Ausgaben aus dem Haushalt des Parlaments bestritten werden mussten: Festschreibung der Rolle des Europäischen Parlaments als tatsächlicher Mitgesetzgeber sowie Intensivierung der Immobilienpolitik (2010-2012), Beitritt Kroatiens, Haus der Europäischen Geschichte (2013), Einrichtung des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments (2014-2015); begrüßt, dass das Parlament einen Großteil dieser Ausgaben durch Einsparungen infolge von strukturellen und organisatorischen Reformen kompensieren konnte, was zu einer lediglich bescheidenen Aufstockung der Haushaltsmittel etwa in der Größenordnung der Inflationsrate führte;
4. stellt fest, dass sich das Parlament in der vorangegangenen Wahlperiode auf eine Reihe politischer Prioritäten verständigt hat, die entweder zu moderaten Ausgabenerhöhungen oder Haushaltseinsparungen geführt haben; vertritt die Ansicht, dass das neu gewählte Parlament eine eingehende Prüfung der Durchführung dieser mehrjährigen Projekte vornehmen und auf dieser Grundlage seine eigenen politischen Prioritäten, erforderlichenfalls auch negative Prioritäten, festlegen sollte; fordert den Generalsekretär diesbezüglich auf, rechtzeitig vor der Lesung des Parlaments im Herbst 2015 einen Bewertungsbericht über diese mehrjährigen Projekte vorzulegen;
5. vertritt die Ansicht, dass 2016 der Stärkung der parlamentarischen Arbeit, insbesondere durch Stärkung der legislativen Tätigkeit des Parlaments und seiner Fähigkeit zur Überwachung der Exekutive, und der Verbesserung der Sicherheit der Gebäude des Parlaments und der Internetsicherheit Priorität eingeräumt werden sollte;
6. vertritt die Ansicht, dass das Parlament mit gutem Beispiel vorangehen und im Hinblick auf die Größe seines Haushalts und den Umfang der Ausgabensteigerungen im Vergleich zum Jahr 2015 besondere Anstrengungen unternehmen sollte; betont, dass der Haushaltsplan 2016 auf einer realistischen Grundlage beruhen und den Grundsätzen der Haushaltsdisziplin und der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung entsprechen sollte;
7. vertritt die Ansicht, dass die strukturellen und organisatorischen Reformen mit dem Ziel von Effizienzsteigerungen und ökologischer Nachhaltigkeit mittels einer eingehenden Prüfung möglicher Synergien und Einsparungen fortgeführt werden sollten; verweist darauf, dass durch einen einzigen anstelle von drei Arbeitsorten (Brüssel, Straßburg, Luxemburg) beträchtliche Einsparungen erzielt werden könnten; unterstreicht, dass durch diesen Prozess die vorbildliche Rechtsetzungstätigkeit des Parlaments, seine Haushalts- und Kontrollbefugnisse und die Qualität der Arbeitsbedingungen der Mitglieder, der Assistenten und des Personals nicht gefährdet werden sollten;
8. betont, dass für Ressourcen in ausreichender Höhe gesorgt werden sollte, um die Mitglieder des Parlaments in die Lage zu versetzen, ihr Mandat wahrzunehmen, und die Kapazitäten des Parlaments zu stärken, all seine Befugnisse geltend zu machen; betont, dass die für 2016 benötigten statutarischen und obligatorischen Ausgaben gedeckt sein müssen;
9. begrüßt, dass der Anteil des Haushalts des Parlaments an den Gesamtmitteln von Rubrik V des MFR in der letzten Wahlperiode – mit Ausnahme der Jahre 2011 und 2014 – bereits unter 20 % lag; vertritt die Ansicht, dass der Anteil des Haushalts des Parlaments auch 2016 unter 20 % gehalten werden sollte;
10. vertritt die Ansicht, dass die Gesamtsteigerung der Ausgaben des Haushalts des Parlaments für 2016 im Vergleich zu 2015 durch folgende zwei Faktoren bestimmt werden sollte:
i) die Steigerungsrate der derzeitigen Ausgaben, die 1,6 % nicht überschreiten darf;
ii) den Umfang der 2016 erforderlichen außergewöhnlichen Auslagen zur Stärkung der Sicherheit der Gebäude des Europäischen Parlaments und der Internetsicherheit in Brüssel, wofür höchstens 15 Mio. EUR vorzusehen sind;
betont, dass dafür Einsparungen in anderen Bereichen erforderlich sind;
11. begrüßt die zwischen den Delegationen des Haushaltsausschusses und des Präsidiums in den Konzertierungssitzungen vom 14. und 15. April 2015 erzielte Einigung über Einsparungen gegenüber den Mittelansätzen in dem vom Präsidium ursprünglich vorgeschlagenen Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags;
12. veranschlagt 1 823 648 600 EUR für seine laufenden Ausgaben/Betriebskosten für 2016, was eine Erhöhung um 1,6 % gegenüber dem Haushaltsplan 2015 bedeutet, und ergänzt seinen Haushaltsvoranschlag um außerordentliche Ausgaben in Höhe von 15 Mio. EUR, die 2016 für die Stärkung der Sicherheit seiner Gebäude in Brüssel und der Internetsicherheit des Parlaments erforderlich sind;
13. nimmt diese erste vollwertige Konzertierung zum Haushaltsplan des Parlaments in der 8. Wahlperiode zum Anlass, um den Generalsekretär und das Präsidium zu ersuchen, zusammen mit den Unterlagen für das Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans für 2017 eine mittel- und langfristige Haushaltsplanung vorzulegen; fordert den Generalsekretär auf, die Ausgaben für Investitionen (Gebäude, Erwerb, usw.) sowie die Betriebskosten des Parlaments und die Kosten zur Erfüllung der sich aus dem Statut ergebenden Verpflichtungen genau anzugeben;
14. verweist darauf, dass das Parlament im Rahmen des Haushaltsverfahrens die Möglichkeit hat, die Haushaltsprioritäten anzupassen, und dass es im Herbst 2015 seinen endgültigen Beschluss fassen wird;
Spezifische Fragen
Vorrang der parlamentarischen Arbeit
15. unterstreicht, dass es nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, in dem die Rolle des Europäischen Parlaments als tatsächlicher Mitgesetzgeber festgeschrieben wurde, sowie angesichts des Umstands, dass eine der wichtigsten Aufgaben des Parlaments die Kontrolle der Exekutive ist, nunmehr ganz entscheidend ist, dass der Schwerpunkt auf die Rechtsetzungs- und Kontrolltätigkeit der Mitglieder gelegt wird;
16. vertritt die Ansicht, dass zur Konsolidierung der Rolle des Parlaments die Verwaltungskapazität der Sekretariate und der parlamentarischen Fachausschüsse – sofern dies noch nicht geschehen ist – durch Personalumschichtungen entsprechend gestärkt werden sollte;
17. vertritt die Ansicht, dass zur Gewährleistung einer angemessenen Unterstützung der Mitglieder bei ihrer parlamentarischen Arbeit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen akkreditierten parlamentarischen Assistenten und örtlichen Assistenten notwendig ist; fordert den Generalsekretär auf, dem Präsidium so bald wie möglich einen Vorschlag für einen Beschluss zu unterbreiten; vertritt die Ansicht, dass im Falle einer Änderung der geltenden Regelung ein Übergangszeitraum vorgesehen werden sollte, und erwartet, dass der endgültige Beschluss spätestens zum Juli 2016 in Kraft tritt;
18. erinnert daran, dass die Konferenz der Präsidenten bis Juli 2015 gemäß Artikel 130 der Geschäftsordnung des Parlaments eine Bewertung der Bestimmungen über Anfragen zur schriftlichen Beantwortung mit Blick auf zusätzliche Fragen vornehmen wird; unterstreicht, dass die Konzentration auf Statistiken der parlamentarischen Arbeit nicht auf Kosten der eigentlichen legislativen Tätigkeit der Mitglieder gehen sollte; fordert daher eine Änderung dieser Regelung und ersucht die zuständige Stelle,
- die Anzahl der in elektronischer Form eingereichten parlamentarischen Anfragen für jedes Mitglied auf höchstens fünf Anfragen pro Monat zu beschränken (Mitverfasser nicht eingerechnet);
- die Veröffentlichung der Anfragen auf der Webseite des Parlaments und die Möglichkeit der Einreichung zusätzlicher Fragen in Form eines von dem jeweiligen Mitglied eingereichten und persönlich unterzeichneten Papierdokuments abzuschaffen;
19. unterstreicht, dass durch eine solche Änderung der Bestimmungen der Geschäftsordnung des Parlaments für Anfragen zur schriftlichen Beantwortung (Artikel 130) Einsparungen erzielt werden können und der Verwaltungsaufwand der EU-Organe begrenzt werden kann, ohne dass die legislativen Befugnisse des Europäischen Parlaments gefährdet wären; erwartet, dass die geänderten Bestimmungen der Geschäftsordnung ab Januar 2016 gelten;
20. vertritt die Ansicht, dass das Parlament mit einem modernen und höchst effizienten Arbeitsumfeld für die Mitglieder und das Personal ausgestattet werden muss;
Sicherheit
21. betont, dass in der jetzigen Situation der Sicherheit der Räumlichkeiten des Parlaments höchste Priorität eingeräumt werden muss; unterstreicht, dass das Parlament die erforderlichen neuen Maßnahmen wird ergreifen müssen, um die Sicherheit innerhalb und außerhalb seiner Räumlichkeiten zu verstärken und gleichzeitig den Bürgern der Union offenzustehen, und um die Internetsicherheit zu verbessern;
22. fordert den Generalsekretär in diesem Zusammenhang auf, dem Haushaltsausschuss eine Gesamtbewertung der vom Parlament seit dem Beschluss zur internen Übernahme der Sicherheitsdienste des Parlaments (Beschluss des Präsidiums vom Juni 2012) bislang ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen und deren Auswirkungen auf den Haushalt vorzulegen, und die Maßnahmen, die zur Verstärkung der Sicherheit des Parlaments innerhalb und außerhalb seiner Räumlichkeiten geplant sind, sowie deren Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2016 darzulegen; verlangt Informationen über die finanziellen Auswirkungen der Vorkehrungen für die interinstitutionelle Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Sicherheit;
Internetsicherheit
23. vertritt die Ansicht, dass angesichts der zunehmenden Nutzung von elektronischen Medien und Ausrüstungen der IT-Sicherheit besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte, um das höchstmögliche Maß an Sicherheit für seine Informations- und Kommunikationssysteme zu gewährleisten; vertritt die Auffassung, dass alle Maßnahmen in diesem Bereich auf einer klaren Evaluierung des Bedarfs des Parlaments beruhen und im Rahmen des Haushaltsverfahrens beschlossen werden sollten;
Gebäudepolitik
24. verweist darauf, dass die mittelfristige Gebäudestrategie, die vom Präsidium 2010 beschlossen wurde, derzeit überprüft wird; ersucht den Generalsekretär, dem Haushaltsausschuss die neue Gebäudestrategie so bald wie möglich und spätestens bis August 2015, vor der Lesung des Haushalts im Parlament im Herbst 2015, vorzulegen;
25. bekräftigt, dass mit langfristigen Investitionen, wie etwa den Immobilienprojekten des Parlaments, mit Bedacht und Transparenz umzugehen ist; besteht auf einer strengen Kostenbeherrschung, Projektplanung und Kontrolle; bekräftigt seine Forderung nach einem transparenten, auf frühzeitiger Unterrichtung beruhenden Beschlussfassungsprozess im Bereich der Gebäudepolitik unter gebührender Berücksichtigung von Artikel 203 der Haushaltsordnung;
26. fordert die zuständigen Vizepräsidenten auf, dem zuständigen Ausschuss die neue mittelfristige Gebäudestrategie sowie einen Fortschrittsbericht für das KAD-Gebäude – einschließlich Finanzierungsoptionen – vorzulegen; wird auf dieser Grundlage während der Lesung des Haushaltsplans darüber befinden, ob die Finanzierung des KAD-Gebäudes unter Berücksichtigung möglicher Einsparungen an Zinsen in den Haushalt des Parlaments für 2016 aufgenommen werden soll;
27. verweist darauf, dass die Gesamtzahlungen pro Jahr durch den Bau des KAD-Gebäudes künftig viel niedriger sein werden als die Kosten für die Anmietung einer vergleichbaren Immobilie;
Kommunikation
28. fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltsausschuss über die Bewertung der Wahlkampagne für die Europawahl 2014 sowie über die Wirksamkeit der Kommunikationsmaßnahmen für die Öffentlichkeit Bericht zu erstatten;
29. ist der festen Überzeugung, dass die wichtigste Aufgabe der Mitglieder die legislative Arbeit ist; vertritt daher die Ansicht, dass zu diesem Zweck angesichts des gestiegenen Medieninteresses, der zunehmenden Bedeutung der sozialen Medien und des zusätzlichen Bedarfs der Mitglieder während der normalen Plenartagungen der Kommunikation mit der Öffentlichkeit und anderen Interessenträgern durch die Modernisierung von technischen Ausrüstungen und Medieneinrichtungen Priorität eingeräumt werden sollte;
30. fordert das Präsidium auf, eine unabhängige Bewertung des ersten Europäischen Jugendtags vorzunehmen, bevor eine zweite solche Veranstaltung organisiert wird;
Haus der Europäischen Geschichte
31. stellt fest, dass das Haus der Europäischen Geschichte 2016 eröffnet werden soll; fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltsausschuss rechtzeitig vor der Lesung des Parlaments im Herbst 2015 eine aktualisierte Haushaltsplanung bezüglich der für das Haus der Europäischen Geschichte in den ersten fünf Jahren ab seiner Eröffnung erwarteten Betriebskosten vorzulegen und dabei auch die finanzielle Beteiligung der Kommission anzugeben; erinnert daran, dass im Haushaltsplan 2014 eine neue Haushaltslinie 16 03 04 „Haus der Europäischen Geschichte“ in Einzelplan III des Unionshaushalts geschaffen wurde, in der der Beitrag der Kommission zu den Betriebskosten des Hauses der Europäischen Geschichte veranschlagt war;
Personelle Maßnahmen
32. unterstreicht, dass die Umsetzung des angestrebten Abbaus des Personalbestands um 5 %, der im Rahmen der Vereinbarung über den MFR 2014-2020 beschlossen worden war, 2016 fortgeführt werden sollte; begrüßt, dass bestätigt wurde, den Personalabbau nicht auf die Mitarbeiter der Fraktionen auszudehnen, was voll und ganz mit den genannten Entschließungen des Parlaments zu den Haushaltsplänen 2014 und 2015 in Einklang steht;
33. stellt fest, dass für 2016 vorgeschlagen wurde, 57 Planstellen im Stellenplan des Sekretariats des Parlaments zu streichen, wodurch Einsparungen von etwa 1,8 Mio. EUR erzielt werden sollen, da einige dieser Stellen derzeit unbesetzt sind und die Stelleninhaber der übrigen Stellen im Laufe des Jahres in den Ruhestand treten oder versetzt werden; stellt fest, dass vorgeschlagen wurde, zwei weitere Planstellen im Stellenplan des Parlaments zu streichen und diese Stellen in Verbindung mit zwei von der Kommission verwalteten interinstitutionellen IT-Projekten der Kommission zuzuschlagen, und dass daher zwei zusätzliche Planstellen im Stellenplan der Kommission für 2016 geschaffen werden;
34. billigt den Vorschlag des Generalsekretärs, 25 zusätzliche Stellen zur Stärkung der GD SAFE zu schaffen, um die Wirksamkeit der Sicherheitssysteme innerhalb und außerhalb der Räumlichkeiten des Parlaments sowie den Brandschutz in den Gebäuden zu verbessern und für einen geeigneten Schutz der Mitglieder, des Personals und hochrangiger Gäste in den Räumlichkeiten des Parlaments zu sorgen; verlangt die Angabe der genauen Kosten dieser Stellen; vertritt jedoch die Ansicht, dass die Sicherheit außerhalb der Räumlichkeiten des Parlaments durch die belgischen Behörden gewährleistet werden sollte;
35. begrüßt den Vorschlag, die Ausschusssekretariate personell aufzustocken, damit die Mitglieder die notwendige Unterstützung bei der Kontrolle erhalten, insbesondere die Ausschüsse, die derzeit oder künftig mit der höchsten Zahl von Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten zu tun haben;
36. stellt fest, dass der Generalsekretär zu diesem Zweck die Schaffung von 20 zusätzlichen Stellen vorschlägt, um die Sekretariate der betroffenen Ausschüsse (ECON, ENVI, ITRE, TRAN und LIBE) zu verstärken;
37. fordert den Generalsekretär auf, dem Haushaltsausschuss eine vollständige Übersicht über die Stellenentwicklung im Parlament vorzulegen und darzulegen, wie bislang an das Ziel des Personalabbaus um 5 % herangegangen wurde, wie es rechtzeitig erreicht werden soll und welche Anzahl von Stellen zur Erreichung dieses Ziels abgebaut werden soll;
Schlussbemerkungen
38. stellt den Entwurf des Haushaltsvoranschlags für das Haushaltsjahr 2016 fest;
39. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung sowie den Haushaltsvoranschlag dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
ENTWURF DES HAUSHALTSVORANSCHLAGS FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2016
ERSTELLT VOM HAUSHALTSAUSSCHUSS IN SEINER SITZUNG VOM
27. April 2015
ENTWURF DES HAUSHALTSVORANSCHLAGS
2016
Beitrag der Europäischen Union zur Finanzierung der Ausgaben
des Europäischen Parlaments im Haushaltsjahr 2016
Bezeichnung
Betrag
Ausgaben
1.838.648.600
Eigene Einnahmen
152.437.131
Ausstehender Betrag
1.686.211.469
EINNAHMEN
Titel Kapitel Artikel Posten
Bezeichnung
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
4
EINNAHMEN VON MITGLIEDERN UND PERSONAL DER ORGANE UND SONSTIGEN EINRICHTUNGEN DER UNION
4 0
STEUERN UND VERSCHIEDENE ABZÜGE
4 0 0
Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger
73.021.345
69.674.060
71.471.886,11
4 0 3
Ertrag aus der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
p.m.
p.m.
25.197,48
4 0 4
Ertrag der Sonderabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder der Organe sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
10.710.325
9.412.163
9.772.278,65
83.731.670
79.086.223
81.269.362,24
Kapitel 4 0 — Insgesamt
4 1
BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG
4 1 0
Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung
59.184.461
60.237.843
53.614.328,60
4 1 1
Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal
9.100.000
9.100.000
11.352.853,21
4 1 2
Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung
10.000
10.000
24.042,14
68.294.461
69.347.843
64.991.223;95
Kapitel 4 1 — Insgesamt
4 2
SONSTIGE BEITRÄGE ZUR VERSORGUNGSORDNUNG
4 2 1
Beitrag der Mitglieder des Parlaments zu einer Versorgungsordnung
p.m.
p.m.
-
Kapitel 4 2 — Insgesamt
p.m.
p.m.
-
Titel 4 — Insgesamt
152.026.131
148.434.066
146.260.586,19
5
EINNAHMEN AUS DER LAUFENDEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT DES ORGANS
5 0
ERLÖS AUS DER VERÄUSSERUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN (LIEFERUNGEN) UND UNBEWEGLICHEN SACHEN
5 0 0
Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen)
5 0 0 0
Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen
p.m.
p.m.
-
5 0 0 1
Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen
p.m.
p.m.
6.888,00
5 0 0 2
Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen — Zweckgebundene Einnahmen
p.m.
p.m.
6.427,81
5 0 1
Erlös aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen
p.m.
p.m.
-
5 0 2
Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen
p.m.
p.m.
5.848,47
Kapitel 5 0 — Insgesamt
p.m.
p.m.
19.164,28
5 1
MIETEINNAHMEN
5 1 1
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung von Mietnebenkosten
5 1 1 0
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen
p.m.
p.m.
2.728.921,78
5 1 1 1
Erstattung von Mietnebenkosten — Zweckgebundene Einnahmen
p.m.
p.m.
10.681,12
Kapitel 5 1 — Insgesamt
p.m.
p.m.
2.739.602,90
5 2
ERTRÄGE AUS ANLAGEMITTELN ODER DARLEHENSMITTELN, BANKZINSEN UND SONSTIGEN ZINSEN
5 2 0
Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs
410.000
410.000
442.335,67
Kapitel 5 2 — Insgesamt
410.000
410.000
442.335,67
5 5
EINNAHMEN AUS DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGEN ARBEITEN
5 5 0
Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen
p.m.
p.m.
5.232.191,62
5 5 1
Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen
p.m.
p.m.
1.105.304,58
Kapitel 5 5 — Insgesamt
p.m.
p.m.
6.337.496,20
5 7
SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DES ORGANS
5 7 0
Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen
p.m.
p.m.
4.705.964,82
5 7 1
Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen
p.m.
p.m.
-
5 7 2
Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind
p.m.
p.m.
-
5 7 3
Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen
p.m.
p.m.
2.084.376,41
Kapitel 5 7 — Insgesamt
p.m.
p.m.
6.790.341,23
5 8
VERSCHIEDENE ENTSCHÄDIGUNGEN
5 8 1
Einnahmen aus Versicherungsleistungen — Zweckgebundene Einnahmen
p.m.
p.m.
185.508,04
Kapitel 5 8 — Insgesamt
p.m.
p.m.
185.508,04
Titel 5 — Insgesamt
410.000
410.000
16.514.448,32
6
BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN IM RAHMEN VON ABKOMMEN UND PROGRAMMEN DER UNION
6 6
SONSTIGE BEITRÄGE UND ERSTATTUNGEN
6 6 0
Sonstige Beiträge und Erstattungen
6 6 0 0
Sonstige zweckgebundene Beiträge und Erstattungen — Zweckgebundene Einnahmen
p.m.
p.m.
10.906.918,89
6 6 0 1
Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen
p.m.
p.m.
-
Kapitel 6 6 — Insgesamt
p.m.
p.m.
10.906.918,89
Titel 6 — Insgesamt
p.m.
p.m.
10.906.918,89
9
SONSTIGE EINNAHMEN
9 0
SONSTIGE EINNAHMEN
9 0 0
Sonstige Einnahmen
1.000
1.000
754.898,78
Kapitel 9 0 — Insgesamt
1.000
1.000
754.898,78
Titel 9 — Insgesamt
1.000
1.000
754.898,78
GESAMTBETRAG
152.437.131
148.845.066
174.436.852,18
AUSGABEN
Gesamtübersicht über die Mittel (2016 und 2015) und die Ausführung (2014)
Titel Kapitel
Bezeichnung
Mittel 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
1
MITGLIEDER UND PERSONAL DES ORGANS
1 0
MITGLIEDER DES ORGANS
214.240.500
220.252.000
223.348.317,16
1 2
BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT
624.331.000
608.733.635
592.225.771,19
1 4
SONSTIGES PERSONAL UND EXTERNE LEISTUNGEN
122.001.000
121.114.400
89.659.625,67
1 6
SONSTIGE AUSGABEN FÜR DIE MITGLIEDER UND DAS PERSONAL DES ORGANS
17.522.500
18.314.480
15.769.390,60
Titel 1 — Insgesamt
978.095.000
968.414.515
921.003.104,62
2
GEBÄUDE, MOBILIAR, AUSRÜSTUNG UND
VERSCHIEDENE SACHAUSGABEN
2 0
GEBÄUDE UND NEBENKOSTEN
212.568.000
210.241.500
261.255.176,91
2 1
DATENVERARBEITUNG, AUSRÜSTUNG UND MOBILIAR
167.886.850
149.330.149
127.593.866,92
2 3
LAUFENDE SACHAUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB
5.912.750
6.049.000
4.824.591,00
Titel 2 — Insgesamt
386.367.600
365.620.649
393.673.634,83
3
AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG DER ALLGEMEINEN AUFGABEN DES ORGANS
3 0
SITZUNGEN UND KONFERENZEN
35.093.000
36.175.971
28.562.579,97
3 2
FACHWISSEN UND INFORMATIONEN:BESCHAFFUNG, ARCHIVIERUNG, PRODUKTION UND VERBREITUNG
115.433.000
115.686.393
112.532.749,84
Titel 3 — Insgesamt
150.526.000
151.862.364
141.095.329,81
4
AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG SPEZIFISCHER AUFGABEN DURCH DAS ORGAN
4 0
BESONDERE AUSGABEN EINIGER ORGANE UND EINRICHTUNGEN
111.100.000
104.818.084
100.523.786,23
4 2
AUSGABEN FÜR PARLAMENTARISCHE ASSISTENZ
202.140.000
192.113.500
181.048.836,81
4 4
SITZUNGEN UND ANDERE AKTIVITÄTEN VON MITGLIEDERN UND EHEMALIGEN MITGLIEDERN
420.000
400.000
400.000
Titel 4 — Insgesamt
313.660.000
297.331.584
281.972.623,04
10
SONSTIGE AUSGABEN
10 0
VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL
p.m.
p.m.
0
10 1
RÜCKSTELLUNGEN FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN
10.000.000
11.700.000
0
10 3
RESERVE FÜR DIE ERWEITERUNG
p.m.
p.m.
0
10 4
Reserve für die Informations- und Kommunikationspolitik
p.m.
p.m.
0
10 5
VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL FÜR GEBÄUDE
p.m.
p.m.
0
10 6
RESERVE FÜR NEUE VORRANGIGE ZIELE
p.m.
p.m.
0
10 8
RESERVE FÜR EMAS
p.m.
p.m.
0
Titel 10 — Insgesamt
10.000.000
11.700.000
0
GESAMTBETRAG
1.838.648.600
1.794.929.112
1.737.744.692,30
Einnahmen — Eigene Einnahmen
Titel 4 — Einnahmen von Mitgliedern und Personal der Organe und sonstigen Einrichtungen der Union
Kapitel 4 0 — Steuern und verschiedene Abzüge
Artikel 4 0 0 — Ertrag aus der Steuer auf die Gehälter, Löhne und anderen Bezüge der Mitglieder der Organe, der Beamten, der sonstigen Bediensteten und der Ruhegehaltsempfänger
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
73 021 345
69 674 060
71 471 886,11
Erläuterungen
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere Artikel 12.
Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 260/68 des Rates vom 29. Februar 1968 zur Festlegung der Bestimmungen und des Verfahrens für die Erhebung der Steuer zugunsten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 8).
Artikel 4 0 3 — Ertrag der befristeten Abgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
25 197,48
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 66a in der bis 15. Dezember 2003 geltenden Fassung.
Artikel 4 0 4 — Ertrag der Sonderabgabe und der Solidaritätsabgabe auf die Amtsbezüge der Mitglieder des Organs sowie die Dienstbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten im aktiven Dienst
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
10 710 325
9 412 163
9 772 278,65
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 66a.
Kapitel 4 1 — Beiträge zur Versorgungsordnung
Artikel 4 1 0 — Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
59 184 461
60 237 843
53 614 328,60
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 83 Absatz 2.
Artikel 4 1 1 — Übertragung oder Rückkauf von Ruhegehaltsansprüchen durch das Personal
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
9 100 000
9 100 000
11 352 853,21
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 4, Artikel 11 Absätze 2 und 3 und Artikel 48 des Anhangs VIII.
Artikel 4 1 2 — Beiträge der in Urlaub aus persönlichen Gründen befindlichen Beamten und Bediensteten auf Zeit zur Versorgungsordnung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
10 000
10 000
24 042,14
Kapitel 4 2 — Sonstige Beiträge zur Versorgungsordnung
Artikel 4 2 1 — Beitrag der Mitglieder des Parlaments zu einer Versorgungsordnung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
0,00
Erläuterungen
Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments, insbesondere Anlage III.
Titel 5 — Einnahmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Organs
Kapitel 5 0 — Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen) und unbeweglichen Sachen
Artikel 5 0 0 — Erlös aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Lieferungen)
Posten 5 0 0 0 — Erlös aus der Veräußerung von Fahrzeugen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
0,00
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von Fahrzeugen des Organs verbucht.
Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Posten 5 0 0 1 — Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
6 888,00
Erläuterungen
Bei diesem Posten werden die Einnahmen aus der Veräußerung oder Inzahlungnahme von beweglichen Sachen des Organs mit Ausnahme von Fahrzeugen verbucht.
Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Posten 5 0 0 2 — Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
6 427,81
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Haushaltspostens ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.
Artikel 5 0 1 — Erlös aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
0,00
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen des Organs verbucht.
Artikel 5 0 2 — Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
5 848,47
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Dieser Artikel enthält auch die Einnahmen aus dem Verkauf dieser Produkte in elektronischer Form.
Kapitel 5 1 — Mieteinnahmen
Artikel 5 1 1 — Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden und der Erstattung von Mietnebenkosten
Posten 5 1 1 0 — Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
2 728 921,78
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Haushaltspostens ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.
Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Kapitel 5 2 — Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen
Artikel 5 2 0 — Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
410 000
410 000
442 335,67
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs verbucht.
Kapitel 5 5 — Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten
Artikel 5 5 0 — Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
5 232 191,62
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Artikel 5 5 1 — Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
1 105 304,58
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Kapitel 5 7 — Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs
Artikel 5 7 0 — Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
4 705 964,82
Erläuterungen
Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Artikel 5 7 1 — Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen — Zweckgebundene Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
0,00
Erläuterungen
Bei diesem Artikel gelten die Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe d der Haushaltsordnung als zweckgebunden und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Artikel 5 7 2 — Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt worden sind
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
0,00
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die Einnahmen aus der Erstattung von Sozialausgaben, die für Rechnung eines anderen Organs verauslagt wurden, verbucht.
Artikel 5 7 3 — Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs — Zweckgebundene Einnahmen
Diese Einnahmen gelten als zweckgebunden im Sinn von Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung und werden als zusätzliche Mittel bei den Haushaltslinien eingesetzt, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe, die zu den betreffenden Einnahmen geführt hat, getätigt worden ist.
Dieser Artikel enthält auch die Erstattung der Dienstbezüge der Beamten durch die Versicherungen im Fall von Unfällen.
Titel 6 — Beiträge und Erstattungen im Rahmen von Abkommen und Programmen der Union
Kapitel 6 6 — Sonstige Beiträge und Erstattungen
Artikel 6 6 0 — Sonstige Beiträge und Erstattungen
Bei diesem Posten werden gemäß Artikel 21 der Haushaltsordnung die etwaigen Einnahmen verbucht, die nicht an anderer Stelle des Titels 6 vorgesehen sind und die als zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Ausgaben, denen diese Einnahmen zugewiesen sind, bereitgestellt werden.
Posten 6 6 0 1 — Sonstige nicht zweckgebundene Beiträge und Erstattungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
0,00
Titel 9 — Sonstige Einnahmen
Kapitel 9 0 — Sonstige Einnahmen
Artikel 9 0 0 — Sonstige Einnahmen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Haushaltsplan 2015
Ausführung 2014
1 000
1 000
754 898,78
Erläuterungen
Bei diesem Artikel werden die sonstigen Einnahmen verbucht.
Die Einzelheiten zu Ausgaben und Einnahmen, die sich aus Darlehen oder Mieten oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieses Artikels ergeben, werden in einem Anhang zu diesem Haushaltsplan aufgeführt.
Ausgaben — Ausgaben
Titel 1 — Mitglieder und Personal des Organs
Kapitel 1 0 — Mitglieder des Organs
Artikel 1 0 0 — Entschädigungen und Vergütungen
Posten 1 0 0 0 — Entschädigungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
72 520 000
71 530 000
74 881 314,28
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 9 und 10.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 1 und 2.
Diese Mittel dienen der Finanzierung der im Abgeordnetenstatut vorgesehenen Entschädigung.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 0 4 — Normale Reisekosten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
74 700 000
72 800 000
66 550 000,00
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 10 bis 21 und 24.
Diese Mittel sind zur Erstattung der Reise- und Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit Reisen zu und von den Arbeitsorten und anderen Missionen bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 25 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 0 5 — Sonstige Reisekosten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
6 550 000
5 850 000
7 500 000,00
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 22 und 23.
Diese Mittel dienen zur Erstattung der zusätzlichen Reisekosten und der Kosten für Reisen in dem Mitgliedstaat, in dem das Mitglied gewählt wurde.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 0 6 — Allgemeine Kostenvergütung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
39 814 000
39 715 000
43 215 516,17
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 25 bis 28.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten der parlamentarischen Tätigkeiten der Mitglieder gemäß den vorgenannten Artikeln der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 75 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 0 7 — Amtszulage
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
181 500
179 000
171 049,74
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 20.
Beschluss des Präsidiums vom 16./17. Juni 2009.
Diese Mittel sind zur Deckung der mit dem Amt des Präsidenten des Europäischen Parlaments verbundenen pauschalen Aufenthalts- und Aufwandsentschädigungen bestimmt.
Artikel 1 0 1 — Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialmaßnahmen
Posten 1 0 1 0 — Kranken- und Unfallversicherung und sonstige Sozialkosten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
3 058 000
3 358 000
2 339 883,01
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 18 und 19.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 3 bis 9 und 29.
Gemeinsame Regelung zur Sicherung der Beamten der Europäischen Union bei Unfällen und Berufskrankheiten.
Gemeinsame Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Union.
Beschluss der Kommission zur Festlegung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Erstattung der Krankheitskosten.
Diese Mittel sind zur Sicherung der Mitglieder bei Unfällen, zur Erstattung der Krankheitskosten der Mitglieder und zur Deckung der Risiken des Verlusts und des Diebstahls persönlicher Gegenstände der Mitglieder bestimmt.
Es wird auch die Versicherung und Unterstützung der Mitglieder für den Fall finanziert, dass bei Dienstreisen eine Rückführung erforderlich wird, infolge einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder unvorhergesehener Ereignisse, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Reise verhindern. Die Unterstützung umfasst die Organisation der Rückführung und die Übernahme der entsprechenden Kosten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 79 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 1 2 — Spezifische Maßnahmen für Mitglieder mit Behinderungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
798 000
301 000
239 224,34
Erläuterungen
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 30.
Diese Mittel dienen zur Deckung gewisser Ausgaben, die zur Unterstützung eines schwerbehinderten Mitglieds erforderlich sind.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Artikel 1 0 2 — Übergangsgelder
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
1 770 000
11 810 000
14 766 194,17
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 13.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 45 bis 48 und 77.
Diese Mittel sind zur Finanzierung des Übergangsgelds nach Ende des Mandats eines Mitglieds bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Artikel 1 0 3 — Versorgungsbezüge
Posten 1 0 3 0 — Ruhegehälter laut KVR
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
11 450 000
11 010 000
10 422 836,85
Erläuterungen
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 75, sowie Anlage III der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments („KVR“).
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung eines Ruhegehalts nach Ende des Mandats eines Mitglieds.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 150 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 3 1 — Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit laut KVR
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
291 000
285 000
282 186,10
Erläuterungen
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 75, sowie Anlage II der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments („KVR“).
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung eines Ruhegehalts im Fall einer während des Mandats entstandenen Invalidität eines Mitglieds.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 3 2 — Hinterbliebenenversorgung laut KVR
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
2 458 000
2 782 000
2 454 828,14
Erläuterungen
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 75, sowie Anlage I der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments („KVR“).
Diese Mittel dienen zur Deckung der Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung im Fall des Todes eines Mitglieds oder eines ehemaligen Mitglieds.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 15 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 0 3 3 — Regelung über das freiwillige Ruhegehalt für die Mitglieder
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
p.m.
32 000
25 284,36
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 27.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 76, sowie Anlage VII der Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments („KVR“).
Diese Mittel dienen zur Deckung des Beitrags des Organs zur zusätzlichen (freiwilligen) Ruhegehaltsregelung für die Mitglieder.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 500 EUR veranschlagt.
Artikel 1 0 5 — Sprach- und EDV-Kurse
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
650 000
600 000
500 000,00
Erläuterungen
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 44.
Beschluss des Präsidiums vom 4. Mai 2009 über Sprach- und EDV-Kurse für die Mitglieder.
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Sprach- und EDV-Kurse der Mitglieder bestimmt.
Artikel 1 0 9 — Vorläufig eingesetzte Mittel
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Auswirkungen etwaiger Anpassungen der Leistungen für die Mitglieder des Organs.
Diese Mittel sind nur vorläufig eingesetzt und können erst verwendet werden, nachdem sie gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung auf andere Artikel oder Posten übertragen worden sind.
Kapitel 1 2 — Beamte und Bedienstete auf Zeit
Artikel 1 2 0 — Dienstbezüge und sonstige Ansprüche
Posten 1 2 0 0 — Dienstbezüge und Vergütungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
620 033 000
604 340 535
588 325 126,76
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Bei diesem Posten ist für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, im Wesentlichen Folgendes veranschlagt:
—die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen,
—Kranken- und Unfallversicherung und Versicherung gegen Berufskrankheiten sowie sonstige Soziallasten,
—die pauschalen Vergütungen für Überstunden,
—die sonstigen Zulagen und verschiedene Vergütungen,
—Erstattung der Fahrtkosten für Beamte auf Lebenszeit und Bedienstete auf Zeit, für deren Ehegatten und die unterhaltsberechtigten Personen vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort,
—die finanziellen Auswirkungen der Anwendung der Berichtigungskoeffizienten auf den Teil der Dienstbezüge, die in ein anderes als das Land der dienstlichen Verwendung übertragen werden,
—die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit und die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss.
Diese Mittel dienen ferner zur Deckung der Versicherungsprämien für Sportunfälle für die Nutzer des Sportzentrums des Europäischen Parlaments in Brüssel und in Straßburg.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 300 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 2 0 2 — Vergütete Überstunden
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
248 000
296 500
110 000,00
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 56 und Anhang VI.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel dienen zur Zahlung von Überstunden nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen.
Posten 1 2 0 4 — Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
2 950 000
3 760 000
3 200 000,00
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel decken:
—die Zahlung der Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) beim Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind,
—die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe und die Umzugskosten für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen;
—die Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen,
—die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Fall offensichtlich unzulänglicher Leistungen,
—die Vergütung bei Kündigung des Vertrags eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ,
—die Differenz zwischen den Beiträgen von Vertragsbediensteten an das Rentenversicherungssystem eines Mitgliedstaates und den im Falle der vertraglichen Neueinstufung des Bediensteten für das Vorsorgesystem der Union fälligen Beiträgen.
Artikel 1 2 2 — Vergütungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst
Posten 1 2 2 0 — Vergütungen bei Stellenenthebung und Urlaub im dienstlichen Interesse
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
1 100 000
335 600
418 515,27
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 41, 42c und 50 sowie Anhang IV. Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, Artikel 48a.
Veranschlagt sind die Vergütungen für
—Beamte, die im Zuge einer Maßnahme zur Verminderung der Zahl der Dienstposten des Organs in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden,
—Beamte, die aufgrund eines organisatorischen Bedarfs im Zusammenhang mit dem Erwerb neuer Kompetenzen im Organ in den Urlaub versetzt werden,
—Beamte und Bedienstete auf Zeit zur Betreuung der Fraktionen, die Dienstposten der Besoldungsgruppen AD16 und AD15 innehaben und dieser Stellen aus dienstlichen Gründen enthoben werden.
Die Mittel decken zudem den Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung und die Auswirkungen der auf diese Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten (mit Ausnahme der Begünstigten des Artikels 42c, die keinen Anspruch auf Anwendung des Berichtigungskoeffizienten haben).
Posten 1 2 2 2 — Vergütungen beim endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst und besondere Ruhestandsregelung für Beamte und Bedienstete auf Zeit
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
p.m.
1 000
172 129,16
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 64 und 72.
Verordnung (EG, Euratom, EGKS) Nr. 2689/95 des Rates vom 17. November 1995 zur Einführung von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Bediensteten auf Zeit der Europäischen Gemeinschaften aus dem Dienst aufgrund des Beitritts Österreichs, Finnlands und Schwedens (ABl. L 280 vom 23.11.1995, S. 4).
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1748/2002 des Rates vom 30. September 2002 zur Einführung, im Rahmen der Modernisierung des Organs, von Sondermaßnahmen betreffend das endgültige Ausscheiden von Beamten der Europäischen Gemeinschaften, die auf eine unbefristete Stelle des Europäischen Parlaments ernannt wurden, und von Bediensteten auf Zeit der Fraktionen des Europäischen Parlaments aus dem Dienst (ABl. L 264 vom 2.10.2002, S. 9).
Diese Mittel decken:
—in Anwendung des Beamtenstatuts oder der Verordnungen (EG, Euratom, EGKS) Nr. 2689/95 des Rates und (EG, Euratom) Nr. 1748/2002 des Rates zu zahlende Vergütungen,
—den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung für die Empfänger der Vergütungen,
—die Auswirkungen der auf die verschiedenen Vergütungen anwendbaren Berichtigungskoeffizienten.
Artikel 1 2 4 — Vorläufig eingesetzte Mittel
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 65 und Anhang XI.
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Dienstbezüge zu decken.
Es handelt sich um vorläufig eingesetzte Mittel, die erst nach Übertragung auf die entsprechenden Linien dieses Kapitels verwendet werden können.
Kapitel 1 4 — Sonstiges Personal und externe Leistungen
Artikel 1 4 0 — Sonstige Bedienstete und externes Personal
Posten 1 4 0 0 — Sonstige Bedienstete
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
60 801 000
54 199 000
45 051 879,32
Erläuterungen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (Titel 4).
Seit 1. November 2014 geltende allgemeine Durchführungsbestimmungen zu den Auswahl- und Ausleseverfahren, der Einstellung und der Einstufung von Beamten und sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments.
Diese Mittel decken hauptsächlich:
—die Bezüge, einschließlich Zulagen und Vergütungen, der sonstigen Bediensteten, namentlich der Vertragsbediensteten und Sonderberater (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union), die Arbeitgeberbeiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungssystemen, die größtenteils in das System der EU-Organe eingezahlt werden, und die Auswirkungen der Gehaltsanpassung auf die Bezüge dieser Bediensteten,
—die Beschäftigung von Leiharbeitskräften.
—die vom Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche ausgestellten Rechnungen für die Einstellung von Bediensteten, die die Verwaltungsakten der Bediensteten des Europäischen Parlaments bearbeiten (insbesondere Arbeitslosengeld, Ruhegehaltsansprüche usw.).
Ein Teil der Mittel ist gemäß dem Präsidiumsbeschluss vom 7. und 9. Juli 2008 für die Einstellung von Vertragsbediensteten mit Behinderungen zu verwenden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 3 000 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 4 0 2 — Ausgaben für Dolmetschleistungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
45 125 000
49 524 900
34 553 991,00
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Übereinkommen über die Arbeitsbedingungen und Vergütungen der Vertrags-Konferenzdolmetscher (AIC) (und dessen Durchführungsbestimmungen) vom 28. Juli 1999 in der am 13. Oktober 2004 ergänzten und am 31. Juli 2008 überarbeiteten Fassung.
Diese Mittel dienen zur Deckung folgender Ausgaben:
—Vergütungen und vergleichbare Entschädigungen, Sozialabgaben, Reisekosten und andere Kosten für Vertrags-Konferenzdolmetscher, die vom Europäischen Parlament für vom Europäischen Parlament anberaumte Sitzungen für den eigenen Bedarf oder den Bedarf anderer Organe oder Stellen verpflichtet werden, wenn die erforderlichen Leistungen nicht von als Beamte oder Bedienstete auf Zeit beschäftigten Dolmetschern des Europäischen Parlaments erbracht werden können,
—Ausgaben für Konferenzleiharbeitsfirmen, Konferenztechniker und Konferenzoperateure für die vorgenannten Sitzungen, wenn die erforderlichen Dienstleistungen nicht von Beamten, Bediensteten auf Zeit oder sonstigen Bediensteten des Europäischen Parlaments erbracht werden können,
—Kosten im Zusammenhang mit Leistungen, die von Dolmetschern, die bei regionalen, nationalen oder internationalen Institutionen beschäftigt sind, gegenüber dem Europäischen Parlament erbracht werden,
—Kosten für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Dolmetschleistungen, insbesondere Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Sitzungen, der Ausbildung und der Auswahl von Dolmetschern.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 3 570 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 4 0 4 — Praktika, Zuschüsse und Austausch von Beamten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
7 185 000
7 390 500
5 791 881,77
Erläuterungen
Regelung für die Zurverfügungstellung von Beamten des Europäischen Parlaments und Bediensteten auf Zeit der Fraktionen an nationale Verwaltungen, diesen gleichgestellte Einrichtungen und internationale Organisationen (Beschluss des Präsidiums vom 7. März 2005).
Regelung für die Abordnung nationaler Sachverständiger zum Europäischen Parlament (Beschluss des Präsidiums vom 4. Mai 2009).
Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments (Beschluss des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments vom 1. Februar 2013).
Diese Mittel decken:
—die Vergütung der Praktikanten mit Hochschulabschluss (Stipendien), einschließlich eventueller Haushaltszulagen, sowie die Vergütungen der Praktikanten,
—die Reisekosten der Praktikanten,
—gemäß Artikel 24 Absatz 9 (vormals Artikel 20 Absatz 8) der Internen Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments die zusätzlichen Kosten von Praktikanten im Rahmen des Pilotprogramms „Praktika für Menschen mit Behinderungen“, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Behinderung stehen. Diese Kosten umfassen auch die Kosten für einen aufgrund einer Behinderung gezahlten Zuschlag (bis zu 50 % des Stipendienbetrags),
—die Ausgaben für die Kranken- und Unfallversicherung der Praktikanten,
—die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation von Informations- oder Fortbildungsveranstaltungen für die Praktikanten (insbesondere Empfang der Praktikanten),
—die Ausgaben, die aufgrund des Austauschs von Personal zwischen dem Parlament und dem öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten oder anderer in der Regelung genannter Staaten entstehen,
—die Kosten im Zusammenhang mit der Abordnung nationaler Sachverständiger zum Europäischen Parlament, insbesondere die an diese gezahlten Vergütungen und Reisekosten,
—die Ausgaben für die Unfallversicherung der abgeordneten nationalen Sachverständigen,
—die Vergütungen bei Studienaufenthalten,
—die Organisation von Ausbildungsprogrammen für Konferenzdolmetscher und Übersetzer, unter anderem in Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten für Dolmetscher und Übersetzer ausbildenden Hochschulen sowie Stipendien für die Ausbildung und berufliche Fortbildung von Dolmetschern und Übersetzern, den Kauf didaktischer Hilfsmittel und die damit verbundenen Nebenkosten,
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 4 0 6 — Beobachter
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
Erläuterungen
Die Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit Beobachtern auf der Grundlage von Artikel 13 (vormals Artikel 11) der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.
Artikel 1 4 2 — Externe Übersetzungsleistungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
8 890 000
10 000 000
4 261 873,58
Erläuterungen
Diese Mittel sind für auf Dienstleistungsbasis nach außerhalb zu vergebende Übersetzungs-, Schreib- und Kodierungsarbeiten sowie für technische Hilfsleistungen bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 135 000 EUR veranschlagt.
Artikel 1 4 4 — Vorläufig eingesetzte Mittel
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
Erläuterungen
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Auswirkungen der vom Rat im Laufe des Haushaltsjahres zu beschließenden etwaigen Anpassungen der Dienstbezüge zu decken.
Es handelt sich um vorläufig eingesetzte Mittel, die erst nach Übertragung auf die entsprechenden Linien dieses Kapitels verwendet werden können.
Kapitel 1 6 — Sonstige Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs
Artikel 1 6 1 — Ausgaben für Personalverwaltung
Posten 1 6 1 0 — Ausgaben für Personaleinstellung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
254 000
328 980
236 000,00
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 27 bis 31 und 33 sowie Anhang III.
Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53) und Beschluss 2002/621/EG der Generalsekretäre des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Kanzlers des Gerichtshofes, der Generalsekretäre des Rechnungshofes, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrieb des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).
Diese Mittel decken:
—die Ausgaben für die Organisation der in Artikel 3 des Beschlusses 2002/621/EG vorgesehenen Auswahlverfahren sowie der Reise- und Aufenthaltskosten der Bewerber bei Einstellungsgesprächen und ärztlichen Einstellungsuntersuchungen,
—die Ausgaben für die Organisation von Ausleseverfahren zur Auswahl von Bediensteten.
In durch funktionelle Erfordernisse ausreichend begründeten Fällen und nach Konsultation des Amtes für Personalauswahl können sie für vom Organ selbst durchgeführte Auswahlverfahren verwendet werden.
Posten 1 6 1 2 — Berufliche Fortbildung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
6 400 000
5 200 000
4 835 590,94
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 24a.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.
Diese Mittel decken Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Fertigkeiten des Personals sowie die Leistungsfähigkeit und die Effizienz des Organs zu verbessern, z. B. Sprachkurse für die offiziellen Arbeitssprachen.
Artikel 1 6 3 — Maßnahmen zugunsten des Personals des Organs
Posten 1 6 3 0 — Sozialer Dienst
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
784 000
764 000
517 180,69
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere Artikel 1d, Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 3 und Artikel 76.
Diese Mittel decken:
—im Rahmen einer interinstitutionellen Politik zugunsten von Personen mit Behinderungen in den folgenden Kategorien:
—Beamte und Bedienstete auf Zeit im aktiven Dienst,
—Ehegatten von Beamten und Bediensteten auf Zeit im aktiven Dienst,
—unterhaltsberechtigte Kinder im Sinne des Statuts der Beamten der Europäischen Union,
die Erstattung von Ausgaben, die nicht die medizinische Versorgung betreffen, als erforderlich anerkannt sind, aufgrund der Behinderung entstehen, ordnungsgemäß nachgewiesen werden und nicht im Rahmen des gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems erstattet werden, soweit Haushaltsmittel verfügbar sind und nachdem etwaige Ansprüche auf einzelstaatlicher Ebene im Aufenthalts- oder Herkunftsland ausgeschöpft wurden,
—die Maßnahmen für Beamte oder Bedienstete, die sich in einer besonders schwierigen Lage befinden,
—die Gewährung eines Zuschusses für den Personalrat und kleinere Ausgaben der sozialen Dienste. Zuschüsse oder Kostenübernahmen des Personalrats für Teilnehmer an einer sozialen Tätigkeit zielen auf die Finanzierung von Aktivitäten ab, die eine soziale, kulturelle oder linguistische Dimension aufweisen, stellen aber keine Zuschüsse für einzelne Bedienstete oder Haushalte dar,
—sonstige soziale Maßnahmen auf institutioneller und interinstitutioneller Ebene zur Integration der Beamten und Bediensteten,
—die Finanzierung angemessener spezieller Vorkehrungen für Beamte und sonstige Bedienstete mit Behinderungen und Praktikanten mit Behinderungen gemäß Art. 1d des Statuts, insbesondere der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz oder bei Dienstreisen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 6 3 1 — Mobilität
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
754 000
754 000
702 914,74
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Mobilitätsplans an den verschiedenen Arbeitsorten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 6 3 2 — Soziale Beziehungen zwischen den Bediensteten und sonstige soziale Tätigkeiten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
238 000
255 000
248 522,25
Erläuterungen
Mit diesen Mitteln sollten alle Initiativen finanziell gefördert und unterstützt werden, die dazu dienen, die sozialen Beziehungen zwischen den Bediensteten verschiedener Nationalität zu entwickeln; hierzu gehören Zuschüsse an Clubs sowie an Vereinigungen des Personals auf kulturellem und sportlichem Gebiet usw. sowie ein Beitrag zu den Kosten einer ständigen Einrichtung für Freizeitaktivitäten (kulturelle und sportliche Aktivitäten, Freizeitbeschäftigung, Restaurant).
Diese Mittel decken außerdem die finanzielle Beteiligung an den interinstitutionellen sozialen Tätigkeiten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 600 000 EUR veranschlagt.
Artikel 1 6 5 — Tätigkeiten, die die Mitglieder und das Personal des Organs betreffen
Posten 1 6 5 0 — Ärztlicher Dienst
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
1 100 000
1 100 000
1 172 537,01
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 59 und Artikel 8 des Anhangs II.
Diese Mittel decken die Verwaltungskosten für den ärztlichen Dienst an den drei Arbeitsorten, einschließlich des Kaufs von Material, Arzneimitteln usw., die Kosten für die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, die Verwaltungsausgaben für den Invaliditätsausschuss sowie die Ausgaben für externe Leistungen von Fachärzten, die von den Vertrauensärzten für erforderlich erachtet werden.
Sie decken außerdem die Ausgaben für den Kauf von bestimmtem als medizinisch notwendig erachtetem Arbeitsgerät und die Ausgaben für medizinisches oder paramedizinisches Personal, das im Rahmen von Dienstleistungsverträgen oder als kurzfristige Vertretung beschäftigt wird.
Posten 1 6 5 2 — Kosten für den laufenden Betrieb der Restaurants und Kantinen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
1 365 000
3 500 000
4 050 000,00
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für die Bewirtschaftung der Restaurants und Kantinen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 000 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 6 5 4 — Kinderbetreuungseinrichtungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
6 427 500
6 212 500
4 006 644,97
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung des Beitrags des Europäischen Parlaments zu den Gesamtausgaben für das Kleinkinderzentrum und die privaten Kinderkrippen, mit denen eine Vereinbarung geschlossen wurde.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 4 762 000 EUR veranschlagt.
Posten 1 6 5 5 — Beitrag des Europäischen Parlaments zu den anerkannten Europäischen Schulen (Typ II)
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
200 000
200 000
Erläuterungen
Umsetzung des Beschlusses C(2013)4886 der Kommission vom 1. August 2013 (ABl. C 222 vom 2.8.2013, S. 8).
Diese Mittel dienen zur Deckung des Beitrags des Europäischen Parlaments für die vom Obersten Rat der Europäischen Schulen anerkannten Europäischen Schulen des Typs II bzw. der Erstattung des Beitrags der Kommission, den diese gemäß der mit ihr geschlossenen Dienstleistungsvereinbarung im Namen des Europäischen Parlaments an vom Obersten Rat der Europäischen Schulen anerkannte Europäische Schulen des Typs II entrichtet hat. Sie decken die Ausgaben im Zusammenhang mit den in den genannten Schulen eingeschriebenen Kindern der statutarischen Bediensteten des Europäischen Parlaments.
Titel 2 — Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben
Erläuterungen
Da die Versicherungsgesellschaften den Versicherungsschutz gekündigt haben, muss das Risiko von Arbeitskämpfen und Terroranschlägen für die Gebäude des Europäischen Parlaments im Gesamthaushalt der Europäischen Union abgedeckt werden.
Die Mittelansätze dieses Titels decken folglich alle Ausgaben im Zusammenhang mit Schäden ab, die aus Arbeitskämpfen und Terroranschlägen resultieren.
Kapitel 2 0 — Gebäude und Nebenkosten
Artikel 2 0 0 — Gebäude
Posten 2 0 0 0 — Mieten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
33 058 000
28 782 000
29 109 302,26
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Mieten für die vom Europäischen Parlament genutzten Gebäude oder Gebäudeteile.
Sie decken gleichzeitig die Ausgaben für die Immobiliensteuern. Die Mieten werden auf 12 Monate und auf der Grundlage der bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Verträge berechnet, bei denen normalerweise eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten bzw. an die Baukosten vorgesehen ist.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 500 000 EUR veranschlagt.
Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.
Posten 2 0 0 1 — Erbpachtzahlungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
p.m.
6 590 000
76 914 000,00
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Erbpachtzinsen für Gebäude oder Gebäudeteile aufgrund von geltenden bzw. im Vorbereitungsstadium befindlichen Verträgen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.
Posten 2 0 0 3 — Erwerb von Immobilien
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für den Erwerb von Immobilien. Die Zuschüsse betreffend die Grundstücke und ihre Erschließung werden gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung behandelt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 1 000 000 EUR veranschlagt.
Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.
Posten 2 0 0 5 — Bau von Gebäuden
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
15 770 000
18 560 000
29 037 044,51
Erläuterungen
Bei diesem Posten können Mittel für die Errichtung von Gebäuden (Bauarbeiten, Honorare für Gutachten und alle damit zusammenhängenden Kosten) eingesetzt werden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.
Posten 2 0 0 7 — Herrichtung der Diensträume
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
57 940 000
45 471 000
23 517 399,72
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Umbauarbeiten sowie der übrigen damit zusammenhängenden Ausgaben, insbesondere Architekten- und Ingenieurkosten usw.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 600 000 EUR veranschlagt.
Die Finanzbeiträge, die die Mitgliedstaaten oder ihre Behörden oder öffentlichen Stellen als Finanzierung oder als Erstattung der Kosten für den Erwerb oder die Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden oder der Kosten für Gebäude oder Ausrüstungen des Organs überweisen, sind als externe zweckgebundene Einnahmen im Sinn von Artikel 21 Absatz 2 der Haushaltsordnung zu betrachten.
Posten 2 0 0 8 — Besondere Ausgaben für Gebäudeverwaltung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
5 256 000
5 561 000
4 060 467,21
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung von Ausgaben für die Gebäudeverwaltung, die in den anderen Artikeln dieses Kapitels nicht eigens vorgesehen sind, insbesondere in folgenden Bereichen:
—Abfallentsorgung,
—obligatorische Kontrollen, Qualitätskontrollen, Gutachten, Rechnungsprüfungen, Überwachung der Einhaltung der Vorschriften usw.,
—technische Bibliothek,
—Unterstützung der Gebäudeverwaltung (Gebäude-Helpdesk),
—Verwaltung der Gebäudepläne und Informationsträger,
—sonstige Ausgaben.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 0 2 — Ausgaben für Gebäude
Posten 2 0 2 2 — Unterhaltung, Wartung, Betrieb und Reinigung der Gebäude
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
62 944 000
62 400 000
54 930 847,78
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Ausgaben für Unterhaltung, Wartung, Betrieb und Reinigung der vom Europäischen Parlament als Mieter oder Eigentümer genutzten Gebäude (Räumlichkeiten und technische Einrichtung) gemäß den laufenden Verträgen.
Vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen stimmt sich das Organ nach Maßgabe von Artikel 104 der Haushaltsordnung mit den übrigen Organen über die von jedem einzelnen Organ jeweils durchgesetzten vertraglichen Bedingungen (Preise, gewählte Währung, Indexierung, Dauer, sonstige Klauseln) ab.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 200 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 2 4 — Energieverbrauch
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
20 160 000
21 690 000
17 034 803,69
Erläuterungen
Diese Mittel dienen unter anderem zur Deckung der Kosten für den Verbrauch von Wasser, Gas, Strom und Heizung.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 2 6 — Sicherheit und Bewachung der Gebäude
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
16 760 000
20 211 500
25 890 784,21
Erläuterungen
Die Mittel dienen im Wesentlichen zur Deckung der Kosten für die Sicherheit und Bewachung der Dienstgebäude des Europäischen Parlaments an den drei üblichen Arbeitsorten, seiner Informationsbüros innerhalb der Union und seiner Außenbüros in Drittländern.
Vor der Verlängerung oder dem Abschluss von Verträgen stimmt sich das Organ nach Maßgabe von Artikel 104 der Haushaltsordnung mit den übrigen Organen über die von jedem einzelnen Organ jeweils durchgesetzten vertraglichen Bedingungen (Preise, gewählte Währung, Indexierung, Dauer, sonstige Klauseln) ab.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 120 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 0 2 8 — Versicherungskosten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
680 000
976 000
760 527,53
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Versicherungsprämien bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Kapitel 2 1 — Datenverarbeitung, Ausrüstung und Mobiliar
Erläuterungen
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.
Artikel 2 1 0 — Datenverarbeitung und Telekommunikation
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erwerb, Anmietung, Instandhaltung und Unterhaltung von EDV-Hardware und -Software sowie der Ausgaben für Dienstleistungs- und Beratungsfirmen im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs, die für das Funktionieren der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme des Europäischen Parlaments erforderlich sind. Diese Ausgaben betreffen insbesondere die Systeme des Datenverarbeitungs- und Telekommunikationszentrums, die EDV-Ausrüstung der einzelnen Dienststellen und den Betrieb des Netzes.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 140 000 EUR veranschlagt.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erwerb, Anmietung, Instandhaltung und Unterhaltung von EDV-Hardware und -Software sowie der Ausgaben für Dienstleistungs- und Beratungsfirmen im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs zum Management und zur Instandhaltung der Infrastrukturen für die Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme des Europäischen Parlaments. Diese Ausgaben betreffen hauptsächlich die Infrastrukturen für Netze, Leitungen, Telekommunikation, individuelle Ausstattungen und Abstimmungsanlagen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 291 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 1 0 2 — Datenverarbeitung und Telekommunikation — wiederkehrende Tätigkeiten zur allgemeinen Unterstützung der Nutzer
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
13 910 000
13 202 500
11 763 534,15
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Kauf, Miete, Unterhaltung und Wartung von Hardware und Software sowie der Ausgaben für Dienstleistungs- und IT-Beratungsfirmen im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs zur allgemeinen Unterstützung der Nutzer der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme des Europäischen Parlaments. Diese Ausgaben betreffen insbesondere die Dienste zur Unterstützung der Mitglieder und die Dienste im Zusammenhang mit Anwendungen im Bereich Verwaltung und Rechtsetzung.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 1 0 3 — Datenverarbeitung und Telekommunikation — wiederkehrende Tätigkeiten zur Unterhaltung der IKT-Anwendungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
18 920 365
18 380 809
13 812 344,88
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Kauf, Miete, Unterhaltung und Wartung von Hardware und Software sowie der Ausgaben für Dienstleistungs- und Beratungsfirmen im Zusammenhang mit wiederkehrenden Tätigkeiten zur Unterhaltung der IKT-Anwendungen für das Europäische Parlament. Diese Ausgaben betreffen insbesondere die Anwendungen für die Mitglieder und für Kommunikationszwecke sowie die Anwendungen im Bereich Verwaltung und Rechtsetzung.
Diese Mittel sollen auch die Ausgaben für IKT-Werkzeuge decken, die im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Sprachenbereich im Anschluss an Beschlüsse des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzen und Dolmetschen gemeinsam finanziert werden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 32 000 EUR veranschlagt.
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für den Kauf von Hardware und Software sowie der Ausgaben für Dienstleistungs- und Beratungsfirmen im Zusammenhang mit Investitionen in die Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsinfrastruktursysteme des Europäischen Parlaments. Die Investitionen betreffen hauptsächlich die Systeme des Datenverarbeitungs- und Telekommunikationszentrums, Netze, Leitungen und Videokonferenzsysteme.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 30 000 EUR veranschlagt.
Posten 2 1 0 5 — Datenverarbeitung und Telekommunikation — Investitionen in Projekte
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
24 324 750
15 454 750
12 213 961,44
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für den Kauf von Hardware und Software sowie der Ausgaben für Dienstleistungs- und Beratungsfirmen im Zusammenhang mit Investitionen in bestehende oder neue IKT-Projekte. Die Investitionen betreffen hauptsächlich die Anwendungen für die Mitglieder, die Anwendungen in den Bereichen Rechtsetzung, Verwaltung und Finanzen und die Anwendungen zur Steuerung der IKT-Ausstattung.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 2 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 1 2 — Mobiliar
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
7 018 500
3 007 000
3 168 096,49
Erläuterungen
Diese Mittel sind für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Mobiliar, insbesondere für den Kauf ergonomischer Büromöbel, sowie für den Ersatz von veraltetem und nicht mehr verwendbarem Mobiliar und von Büromaschinen bestimmt. Sie dienen auch zur Finanzierung verschiedener Ausgaben für die Verwaltung der beweglichen Sachen des Europäischen Parlaments.
Bei Kunstwerken decken diese Mittel sowohl die Ausgaben für den Erwerb und Ankauf von spezifischem Material als auch die damit zusammenhängenden laufenden Kosten, wie z. B. Kosten für Gutachten, Konservierung, Rahmung, Restaurierung, Reinigung, Versicherungen und gelegentlich anfallende Transportkosten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 1 4 — Material und technische Anlagen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
30 868 100
24 159 090
19 365 043,88
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Kauf, Miete, Instandhaltung und Reparatur von Material und technischen Einrichtungen, insbesondere:
—von verschiedenem Material und festen und beweglichen technischen Einrichtungen für Veröffentlichung, Sicherheit (einschließlich IT-Software), Kantinen, Gebäude usw.,
—von Ausstattungsgegenständen, insbesondere für Druckerei, Telefondienst, Kantinen, Einkaufszentralen, Sicherheit, Konferenztechnik, den audiovisuellen Sektor usw.,
—von spezifischem (elektronischem, computertechnischem, elektrischem) Material einschließlich der damit zusammenhängenden externen Leistungen,
—der Einrichtung zweier zusätzlicher Telefonleitungen in den Büros der Mitglieder auf Antrag.
Diese Mittel decken außerdem die Kosten für Annoncen betreffend den Weiterverkauf oder die Verschrottung ausgesonderter Güter sowie die Kosten im Zusammenhang mit dem technischen Support (Beratung) in Angelegenheiten, bei denen Fachkenntnis von außen notwendig ist.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 135 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 1 6 — Beförderung von Abgeordneten und sonstigen Personen sowie von Gütern
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
6 682 000
6 989 000
4 961 174,18
Erläuterungen
Diese Mittel sind für Kauf, Unterhaltung, Betrieb und Reparatur von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug- und Fahrradbestand) und die Miete von Fahrzeugen, Taxis, Omnibussen und Lastkraftwagen mit oder ohne Fahrer bestimmt, einschließlich der damit zusammenhängenden Versicherungen und anderer Verwaltungskosten. Beim Ersatz des Kraftfahrzeugbestands oder beim Kauf oder der Miete von Fahrzeugen werden Kraftfahrzeuge, die die Umwelt möglichst wenig belasten, wie beispielsweise Hybridfahrzeuge, bevorzugt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100.000 EUR veranschlagt.
Kapitel 2 3 — Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb
Erläuterungen
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verständigt sich das Organ mit den anderen Organen über die jeweils von ihnen ausgehandelten Vertragsbedingungen.
Artikel 2 3 0 — Papier- und Bürobedarf sowie verschiedene Verbrauchsmaterialien
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
1 756 000
2 263 000
1 463 016,51
Erläuterungen
Diese Mittel sind für den Kauf von Papier, Umschlägen, Büromaterial, Erzeugnissen für die Druckerei und die Vervielfältigung von Dokumenten usw. sowie für die damit zusammenhängenden Verwaltungskosten bestimmt.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 2 500 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 1 — Finanzkosten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
40 000
40 000
19 598,46
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Bankkosten (Gebühren, Agios, verschiedene Kosten) und sonstigen Finanzkosten einschließlich der Nebenkosten für die Finanzierung von Gebäuden.
Artikel 2 3 2 — Gerichtskosten und Schadenersatz
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
1 110 000
1 035 000
842 916,34
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
—etwaige Verurteilungen des Europäischen Parlaments durch den Gerichtshof, das Gericht, das Gericht für den öffentlichen Dienst oder durch einzelstaatliche Gerichte zu den Kosten,
—die Hinzuziehung externer Rechtsanwälte zur Vertretung des Europäischen Parlaments vor den Gerichten der Union und den einzelstaatlichen Gerichten und die Hinzuziehung von Rechtsberatern oder Sachverständigen zwecks Unterstützung des Juristischen Dienstes,
—die Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren und ähnlichen Verfahren,
—die Ausgaben für Schadenersatz,
—die bei gütlichen Beilegungen gemäß den Artikeln 91 und 92 (vormals Artikel 69 und 70) der Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vereinbarten Entschädigungen und Vergütungen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 6 — Postgebühren und Zustellungskosten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
303 000
355 000
297 523,89
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Postgebühren, Bearbeitung und Beförderung durch die nationalen Postdienste oder durch Kurierdienste.
Sie dienen ferner zur Deckung der Kosten für Postdienstleistungen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 25 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 7 — Umzüge
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
1 440 000
1 160 000
1 512 597,25
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Kosten für Umzugs- und Transportarbeiten, die von Umzugsfirmen oder mit Hilfe vorübergehend beschäftigter Transporteure durchgeführt werden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 8 — Sonstige Ausgaben für den Verwaltungsbetrieb
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
1 013 750
946 000
688 938,55
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
—die Versicherungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind,
—den Kauf und die Instandhaltung von Arbeitskleidung für Amtsboten, Kraftfahrer, Empfangspersonal, Lager- und Umzugspersonal sowie Personal der Dienststelle Besuche und Seminare, der Dienststelle Parlamentarium, des ärztlichen Dienstes, der Dienststellen zur Unterhaltung der Gebäude und verschiedener technischer Dienststellen,
—verschiedene Sachausgaben, Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die nicht eigens unter einem anderen Posten vorgesehen sind,
—verschiedene Ankäufe im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Systems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (Werbemaßnahmen usw.).
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Artikel 2 3 9 — Tätigkeiten im Rahmen von EMAS, einschließlich Werbemaßnahmen, und Ausgleich für die CO2-Emissionen des Europäischen Parlaments
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
250 000
250 000
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Rahmen von EMAS, durch die die Umweltbilanz des Parlaments verbessert werden soll, einschließlich Werbemaßnahmen für diese Tätigkeiten, und im Zusammenhang mit dem Ausgleich für die CO2-Emissionen des Europäischen Parlaments.
Titel 3 — Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der allgemeinen Aufgaben des Organs
Titel 3 — Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der allgemeinen Aufgaben des Organs
Kapitel 3 0 — Sitzungen und Konferenzen Artikel 3 0 0 — Kosten für vom Personal unternommene Dienstreisen und Reisen zwischen den drei Arbeitsorten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
27 700 000
28 748 281
22 818 505,73
Erläuterungen
Statut der Beamten der Europäischen Union, insbesondere Artikel 71 und die Artikel 11, 12 und 13 des Anhangs VII.
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit Reisen des Personals des Organs, abgeordneter nationaler Sachverständiger, Praktikanten und der vom Parlament eingeladenen Mitarbeiter anderer europäischer oder internationaler Einrichtungen zwischen dem Ort der dienstlichen Verwendung und einem der drei Arbeitsorte des Europäischen Parlaments (Brüssel, Luxemburg und Straßburg) und Dienstreisen zu anderen Orten als den drei Arbeitsorten bestimmt. Die Ausgaben betreffen die Fahrtkosten, die Tagegelder, die Kosten der Unterbringung und die Ausgleichszahlungen für die Einhaltung fest vorgegebener Arbeitszeiten. Die Mittel decken ferner die Nebenkosten, einschließlich der Kosten für die Stornierung von Fahrausweisen und Hotelreservierungen, der Kosten im Zusammenhang mit dem elektronischen Fakturierungssystem und der Kosten für die Dienstreiseversicherung.
Außerdem dienen die Mittel zur Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit möglichen Ausgleichszahlungen für durch Dienstreisen und Reisen des Personals verursachte CO2-Emissionen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 240 000 EUR veranschlagt.
Artikel 3 0 2 — Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
1 388 000
1 392 690
816 097,91
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
—die Ausgaben im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des Organs in Bezug auf Empfänge, einschließlich Empfänge im Zusammenhang mit den Arbeiten des für die Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Entscheidungen (STOA) zuständigen Referats des Organs, und für Repräsentationszwecke der Mitglieder des Europäischen Parlaments,
—die Ausgaben des Präsidenten für Repräsentationszwecke anlässlich seiner Reisen außerhalb der Arbeitsorte,
—die Repräsentationskosten und die Beteiligung an den Sekretariatskosten des Kabinetts des Präsidenten,
—die Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke des Generalsekretariats, einschließlich des Erwerbs von Repräsentationsartikeln und Medaillen für die Beamten mit 15 bzw. 25 Dienstjahren,
—verschiedene Ausgaben für protokollarische Zwecke wie Fahnen, Schaugestelle, Einladungskarten, den Druck von Speisekarten usw.,
—Reise- und Aufenthaltskosten von hochrangigen Persönlichkeiten, die das Organ besuchen,
—die Visakosten der Mitglieder und Bediensteten des Europäischen Parlaments im Zusammenhang mit Dienstreisen,
—Ausgaben für Empfänge und Repräsentationszwecke und sonstige spezifische Ausgaben für Mitglieder, die innerhalb des Europäischen Parlaments ein offizielles Amt ausüben.
Artikel 3 0 4 — Verschiedene Ausgaben für Sitzungen
Artikel 3 0 4 — Verschiedene Ausgaben für Sitzungen Posten 3 0 4 0 — Verschiedene Ausgaben für interne Sitzungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
1 400 000
1 400 000
2 246 000,00
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Deckung der Ausgaben für Erfrischungen und andere Getränke sowie gelegentliche Imbisse während der Sitzungen des Organs sowie für die Verwaltung dieser Dienste.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 0 4 2 — Sitzungen, Kongresse und Konferenzen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
1 465 000
1 435 000
440 674,05
Erläuterungen
Diese Mittel decken insbesondere:
—die Kosten im Zusammenhang mit der Organisation der Sitzungen außerhalb der Arbeitsorte (Ausschüsse oder deren Delegationen, Fraktionen), gegebenenfalls einschließlich Repräsentationsausgaben,
—die Beiträge für die internationalen Organisationen, denen das Europäische Parlament oder eines seiner Organe angehört (Interparlamentarische Union, Vereinigung der Generalsekretäre der Parlamente, Gruppe der Zwölf Plus bei der Interparlamentarischen Union),
—die auf der Grundlage einer zwischen dem Parlament und der Kommission unterzeichneten Dienstleistungsvereinbarung erfolgende Erstattung des nach dem Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen (Artikel 6), nach Artikel 23 des Statuts der Beamten der Europäischen Union, nach den Artikeln 11 und 81 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union und nach der Verordnung (EU) Nr. 1417/2013 des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Festlegung der Form der von der Europäischen Union ausgestellten Laissez-Passer (ABl. L 353 vom 28.12.2013, S. 26) fälligen Anteils des Parlaments an den Kosten der Herstellung der gemeinschaftlichen Zugangsausweise (Material, Personal und Lieferungen) an die Kommission.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 20 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 0 4 3 — Verschiedene Ausgaben für die Veranstaltung von Sitzungen parlamentarischer Versammlungen, interparlamentarischer Delegationen und sonstiger Delegationen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
1 100 000
1 200 000
256 302,28
Erläuterungen
Diese Mittel sind vor allem zur Finanzierung der nicht durch Kapitel 1 0 und Artikel 3 0 0 gedeckten Kosten folgender Sitzungen bestimmt:
—der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, der Parlamentarischen Versammlung EuroLat und der Parlamentarischen Versammlung Euronest sowie deren Organen,
—der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM), ihrer Ausschüsse und ihres Präsidiums; diese Ausgaben beinhalten den Beitrag des Europäischen Parlaments zum Haushalt des eigenständigen Sekretariats der PV-UfM bzw. der direkten Übernahme der anteilsmäßigen Kosten des Europäischen Parlaments am Haushaltsplan der PV-UfM,
—der interparlamentarischen Delegationen, der Ad-hoc-Delegationen, der gemischten parlamentarischen Ausschüsse, der parlamentarischen Kooperationsausschüsse, der parlamentarischen Delegationen bei der WTO sowie der Parlamentarischen Konferenz zur WTO und ihres Lenkungsausschusses.
Posten 3 0 4 9 — Kosten für Leistungen des Reisebüros
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
2 040 000
2 000 000
1 985 000,00
Erläuterungen
Diese Mittel sind dazu bestimmt, die Ausgaben für den Betrieb des beim Europäischen Parlament unter Vertrag stehenden Reisebüros zu decken.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Kapitel 3 2 — Fachwissen und Informationen: Beschaffung, Archivierung, Produktion und Verbreitung
Artikel 3 2 0 — Beschaffung von Fachwissen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
9 309 500
8 957 000
4 963 870,79
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
—die Kosten von Verträgen mit qualifizierten Sachverständigen und Forschungsinstituten über Studien und andere Forschungstätigkeiten (Workshops, Runde Tische, Sachverständigengespräche oder Anhörungen von Sachverständigen, Konferenzen), die für die Parlamentsorgane, die Ausschüsse und die Verwaltung durchgeführt werden,
—die Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten der Sachverständigen und sonstigen Personen — einschließlich Personen, die eine Petition an das Europäische Parlament gerichtet haben —, die zu Sitzungen der Ausschüsse, der Delegationen und der Studien- und Arbeitsgruppen sowie zu Workshops eingeladen werden,
—die Kosten der Verbreitung von Erzeugnissen der internen und externen Parlamentsrecherche und anderer einschlägiger Erzeugnisse zum Nutzen des Organs und der Öffentlichkeit (insbesondere durch Veröffentlichungen im Internet, interne Datenbanken, Broschüren und Veröffentlichungen),
—die Ausgaben im Zusammenhang mit der Einberufung von dem Organ nicht angehörenden Personen zur Teilnahme an den Arbeiten von Gremien wie dem Disziplinarrat oder dem Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten.
Artikel 3 2 1 — Beschaffung von Fachwissen für Wissenschaftlichen Dienst, Bibliothek und Archive
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
8 829 000
9 107 200
5 876 203,82
Erläuterungen
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43) und Beschluss des Präsidiums vom 28. November 2001 zur Regelung über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, zuletzt geändert am 22. Juni 2011 (ABl. C 216 vom 22.7.2011, S. 19).
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2002 über die Verbesserung von Information und Transparenz: die Archive des Europäischen Parlaments.
Beschluss des Präsidiums vom 10. März 2014 zur Regelung über die Behandlung der Archive der Mitglieder und ehemaligen Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Diese Mittel dienen der Deckung der Ausgaben für die Tätigkeiten der GD Wissenschaftlicher Dienst, insbesondere für:
—die Beschaffung von Fachwissen zur Unterstützung der Forschungstätigkeit des Europäischen Parlaments (auch durch Artikel, Studien, Workshops, Seminare, Runde Tische, Sachverständigengespräche und Konferenzen), bei Bedarf auch gemeinsam mit anderen Organen, internationalen Organisationen, Forschungsabteilungen und Bibliotheken der nationalen Parlamente, Denkfabriken, Forschungseinrichtungen und weiteren qualifizierten Sachverständigen,
—die Beschaffung von Fachwissen in den Bereichen Folgenabschätzungen, Ex-ante- und Ex-post-Bewertungen, Bewertung des europäischen Mehrwerts und Bewertung der wissenschaftlichen und technologischen Entscheidungen (STOA),
—den Erwerb oder die Ausleihe von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Datenbanken, Erzeugnissen von Presseagenturen und anderen Datenträgern für die Bibliothek in unterschiedlichen Formaten, auch für Urheberrechtsgebühren, Qualitätsmanagementsysteme, Einbinde- und Konservierungsmaterialien und -arbeiten sowie andere einschlägige Dienstleistungen,
—die Kosten externer Archivierungsdienstleistungen (Organisation, Auswahl, Beschreibung, Übertragung auf verschiedene Datenträger und in papierlose Form, Erwerb von primären Archivquellen),
—den Erwerb, die Erweiterung, die Eingliederung, die Nutzung und die Pflege von Bibliotheks- und Archivfachliteratur und von speziellem Material für die Mediathek, einschließlich elektrischer, elektronischer und EDV-Materialien sowie von Einbinde- und Konservierungsmaterialien,
—die Kosten der Verbreitung von Erzeugnissen der internen und externen Parlamentsrecherche und anderer einschlägiger Erzeugnisse zum Nutzen des Organs und der Öffentlichkeit (insbesondere durch Veröffentlichungen im Internet, interne Datenbanken, Broschüren und Veröffentlichungen),
—die Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten der Sachverständigen und Autoren, die von der GD Wissenschaftlicher Dienst zur Teilnahme an Präsentationen, Seminaren, Workshops oder anderen Veranstaltungen dieser Art eingeladen werden,
—die Mitwirkung der Gruppe für die Bewertung wissenschaftlicher und technologischer Optionen (STOA-Gruppe) an den Tätigkeiten europäischer und internationaler wissenschaftlicher Einrichtungen,
—die Verpflichtungen des Europäischen Parlaments aufgrund von internationalen und/oder interinstitutionellen Kooperationsvereinbarungen, auch für den Beitrag des Europäischen Parlaments zu den finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit den historischen Archiven der Union (Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 des Rates vom 1. Februar 1983 über die Freigabe der historischen Archive der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft und deren nachfolgende Änderungen).
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 20 000 EUR veranschlagt.
Artikel 3 2 2 — Ausgaben für Dokumentation
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
2 217 000
2 308 000
2 464 212,10
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
—die Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften sowie bei Nachrichtenagenturen, Abonnements für deren Online-Veröffentlichungen und Online-Dienste, einschließlich der Urheberrechtsgebühren für die Vervielfältigung und die Verbreitung dieser Abonnements in schriftlicher und/oder elektronischer Form, und die Dienstleistungsverträge für Presseübersichten und Zeitungsausschnitte;
—die Abonnements oder Dienstleistungsverträge für die Lieferung von Inhaltsübersichten und -analysen von Zeitschriften oder die Erfassung der aus diesen Zeitschriften entnommenen Artikel auf optischen Datenträgern,
—die Kosten für die Nutzung externer Dokumentendatenbanken und statistischer Datenbanken (ohne EDV-Anlagen und Fernmeldegebühren),
—den Kauf neuer Wörterbücher und Lexika bzw. die Anschaffung neuerer Auflagen dieser Werke — auf allen Arten von Trägermedien — auch für die neuen Sprachabteilungen sowie anderer Werke für die Sprachendienste und die Referate Qualität der Rechtsakte.
Artikel 3 2 3 — Förderung der Demokratie und Aufbau parlamentarischer Kapazitäten der Parlamente von Drittstaaten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
1 100 000
1 340 000
512 925,74
Erläuterungen
Beschluss des Präsidiums vom 12. Dezember 2012 über die Einrichtung der Direktion Demokratieförderung in der GD EXPO.
Diese Mittel decken:
—die Ausgaben im Zusammenhang mit den Programmen für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten der Heranführungsländer, insbesondere der Staaten des westlichen Balkans und der Türkei;
—die Ausgaben für die Förderung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den demokratisch gewählten nationalen Parlamenten von nicht im vorigen Spiegelstrich genannten Drittstaaten sowie den entsprechenden regionalen parlamentarischen Organisationen. Die zu finanzierenden Maßnahmen zielen in erster Linie darauf ab, die parlamentarischen Strukturen in neuen und im Entstehen begriffenen Demokratien insbesondere in der Nachbarschaft der EU (Süden und Osten) zu stärken;
—die Ausgaben für die Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Vermittlungsarbeit und von Programmen zugunsten von Nachwuchspolitikern aus der Europäischen Union und aus Ländern in der Nachbarschaft der EU;
—die Kosten der Ausrichtung der Verleihung des Sacharow-Preises (vor allem das Preisgeld, die Ausgaben im Zusammenhang mit der Reise und dem Empfang des Preisträgers oder der Preisträger sowie die laufenden Ausgaben des Netzes der Sacharow-Preisträger und die Reisekosten seiner Mitglieder) und der Tätigkeiten zur Förderung der Menschenrechte.
Diese Maßnahmen umfassen Informationsbesuche beim Europäischen Parlament in Brüssel, Luxemburg und Straßburg, und die Mittel decken, vollständig oder teilweise, die Kosten der Teilnehmer, insbesondere Reise, Unterkunft und Tagegelder.
Diese Mittel decken den Anteil des Organs an den Veröffentlichungs- und Verbreitungskosten und sonstigen Nebenkosten des Amts für amtliche Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichenden Texten.
Posten 3 2 4 1 — Digitale Veröffentlichungen und Veröffentlichungen in traditioneller Form
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
3 771 000
3 705 000
3 496 946,08
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
—sämtliche Kosten für digitale Veröffentlichungen (Intranet-Sites) sowie für Veröffentlichungen in traditioneller Form (Dokumente und verschiedene Druckerzeugnisse, deren Herstellung an Dritte vergeben wird), einschließlich des Vertriebs,
—die Aktualisierung, Weiterentwicklung und Verbesserung der Veröffentlichungssysteme.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 6 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 2 — Ausgaben für Veröffentlichungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
16 662 000
16 501 034
19 651 446,69
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Ausgaben für der Information dienende Veröffentlichungen, einschließlich elektronischer Veröffentlichungen, für Informationstätigkeiten, Öffentlichkeitsarbeit und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen in den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und den Ländern, in denen das Europäische Parlament ein Verbindungsbüro unterhält, sowie für die Aktualisierung des Observatoire Législatif/Legislative Observatory (OEIL) und für die Entwicklung von Werkzeugen oder Instrumenten, mit denen der externe Zugriff auf das OEIL mit Mobilgeräten verbessert und erleichtert werden soll.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 3 — Parlamentarium – Besucherzentrum des Europäischen Parlaments
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
6 030 000
4 150 000
4 748 380,08
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Finanzierung des Parlamentariums (Besucherzentrum des Europäischen Parlaments) in Brüssel sowie der Einrichtungen, Ausstellungen und Materialien, die für die Nutzung außerhalb Brüssels angepasst oder reproduziert wurden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 9 300 EUR veranschlagt
Posten 3 2 4 4 — Organisation und Empfang von Besuchergruppen, Euroscola und Einladung von Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
30 723 500
31 739 039
27 249 058,55
Erläuterungen
Beschluss des Präsidiums vom 16. Dezember 2002, zuletzt geändert am 26. Februar 2013.
Diese Mittel decken die Ausgaben für die Zuschüsse an Besuchergruppen sowie die damit verbundenen Betreuungs- und Infrastrukturkosten, die Finanzierung von Praktika für Meinungsmultiplikatoren aus Drittländern (EUVP) sowie die Kosten für die Durchführung der Programme Euroscola, Euromed-Scola und Euronest-Scola. Das Programm Euromed-Scola und das Programm Euronest-Scola werden jährlich abwechselnd in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments in Straßburg oder Brüssel durchgeführt; ausgenommen sind die Jahre, in denen eine Wahl zum Europäischen Parlament stattfindet.
Die Mittel werden jedes Jahr unter Heranziehung eines Deflators erhöht, der den Veränderungen beim Bruttonationaleinkommen und bei den Preisen Rechnung trägt.
Jedes Mitglied des Europäischen Parlaments ist berechtigt, pro Kalenderjahr bis zu fünf Gruppen und insgesamt bis zu 110 Besucher einzuladen.
Für Besucher mit Behinderungen ist ein angemessener Betrag vorgesehen.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 100 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 5 — Veranstaltung von Kolloquien, Seminaren und kulturellen Aktionen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
5 262 000
5 077 120
5 610 918,40
Erläuterungen
Diese Mittel decken:
—die Ausgaben oder Zuschüsse im Zusammenhang mit der Veranstaltung von nationalen oder internationalen Kolloquien und Seminaren für Meinungsmultiplikatoren aus den Mitgliedstaaten, den Beitrittsländern und den Ländern, in denen das Europäische Parlament ein Verbindungsbüro unterhält, sowie die Kosten für die Veranstaltung von parlamentarischen Kolloquien und Symposien; sie decken ferner die Finanzierung kultureller Initiativen von europäischem Interesse, wie des Filmpreises LUX des Europäischen Parlaments für den europäischen Film,
—die Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung von „Plenarsaal-Veranstaltungen“ in Straßburg und Brüssel gemäß dem vom Präsidium angenommenen Jahresprogramm,
—Maßnahmen und Instrumente zur Förderung der Mehrsprachigkeit, wie Seminare und Konferenzen, Treffen mit Anbietern von Dolmetscher- oder Übersetzerausbildung, Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Mehrsprachigkeit und zur Förderung des Berufs des Dolmetschers oder Übersetzers, einschließlich eines Programms von Zuschüssen für Hochschulen, Schulen und andere in der Forschung auf dem Gebiet des Dolmetschens oder Übersetzens tätige Stellen, Lösungen zur Förderung der virtuellen Kommunikation sowie die Beteiligung an vergleichbaren Maßnahmen, die im Rahmen der interinstitutionellen und internationalen Zusammenarbeit gemeinsam mit anderen Stellen organisiert werden.
Die Mittel decken ferner die Ausgaben im Zusammenhang mit der Organisation dieser Tätigkeiten einschließlich der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, der Bewirtungskosten und der Kosten im Zusammenhang mit der Einladung von Journalisten zu diesen Tätigkeiten.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 25 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 6 — Fernsehkanal des Parlaments (WebTV)
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
5 000 000
5 000 000
4 994 665,86
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Finanzierung der Kosten für Produktion und Übernahme von Internet-Clips und verbreitungsfertigem audiovisuellem Material durch das Europäische Parlament (EuroparlTV) entsprechend der Kommunikationsstrategie des Europäischen Parlaments.
Posten 3 2 4 7 — Haus der europäischen Geschichte
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
6 500 000
10 000 000
9 571 045,83
Erläuterungen
Diese Mittel dienen der Finanzierung der Tätigkeiten des Hauses der europäischen Geschichte, u. a. spezielle Innenausstattung, Erwerb von Sammlungen und Veranstaltung von Ausstellungen sowie laufende Kosten einschließlich der Kosten für den Ankauf von Büchern, Zeitschriften und sonstigen Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Hauses der europäischen Geschichte.
Ferner dienen sie der Deckung der Kosten von Verträgen mit qualifizierten Sachverständigen und Forschungsinstituten über Studien und andere Forschungstätigkeiten (Workshops, Runde Tische, Sachverständigengespräche, Konferenzen), die für das Haus der europäischen Geschichte durchgeführt werden.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 5 000 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 8 — Ausgaben für audiovisuelle Informationen
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
14 506 000
12 608 000
15 484 852,11
Erläuterungen
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2002 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2003 (ABl. C 47 E vom 27.2.2003, S. 72).
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14.05.02 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2003 (ABl. C 180 E vom 31.07.03, S. 150).
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Mai 2003 zu dem Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2004 (ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 179).
Diese Mittel decken:
—die Verwaltungsausgaben für den Bereich audiovisuelle Medien (Eigenleistungen und externe Unterstützung wie technische Leistungen für Rundfunk- und Fernsehstationen, Produktion, Koproduktion und Verbreitung von audiovisuellen Programmen, Miete von Kanälen und Übermittlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, weitere Maßnahmen zur Entwicklung der Beziehungen des Organs zu Audio-Video-Anbietern),
—die Ausgaben für die Live-Übertragung der Plenartagungen und der Ausschusssitzungen im Internet,
—die Einrichtung eines geeigneten Archivs, damit die Medien und die Bürger jederzeit auf diese Informationen zugreifen können.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 13 000 EUR veranschlagt.
Posten 3 2 4 9 — Informationsaustausch mit den nationalen Parlamenten
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
250 000
250 000
65 334,15
Erläuterungen
Konferenzen der Präsidenten europäischer parlamentarischer Versammlungen (Juni 1977) und der Parlamente der Europäischen Union (September 2000, März 2001).
Diese Mittel decken:
—die Ausgaben zur Förderung der Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten, Sie betreffen die parlamentarischen Beziehungen, die nicht unter die Kapitel 1 0 und 3 0 fallen, den Informations- und Dokumentationsaustausch sowie die Unterstützung bei der Analyse und Verwaltung dieser Informationen, u. a. mit dem Europäischen Zentrum für parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation (EZPWD),
—die Finanzierung von Programmen für eine Zusammenarbeit sowie von Maßnahmen zur Ausbildung von Beamten der oben erwähnten Parlamente und von Tätigkeiten zur Stärkung ihrer parlamentarischen Strukturen im Allgemeinen.
Diese Maßnahmen umfassen Informationsbesuche beim Europäischen Parlament in Brüssel, Luxemburg und Straßburg; die Mittel decken, vollständig oder teilweise, die Kosten der Teilnehmer, insbesondere Reise, Unterkunft und Tagegelder,
—die Ausgaben für Kooperationsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Legislativtätigkeit, sowie für Aktionen im Zusammenhang mit der Dokumentations-, Analyse- und Informationstätigkeit und der Sicherung der Domäne www.ipex.eu, u. a. Maßnahmen des EZPWD.
Mit diesen Mitteln soll die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten bei der parlamentarischen Kontrolle der GASP/GSVP gemäß den Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie insbesondere von Artikel 9 und 10 des Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union finanziert werden.
Artikel 3 2 5 — Ausgaben für Informationsbüros
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
900 000
700 000
980 570,90
Erläuterungen
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der Gemeinkosten und verschiedener Kleinausgaben in Verbindung mit den Informationsbüros des Europäischen Parlaments (insbesondere Bürobedarf, Telekommunikation, Porto, Handhabung, Transport, Lagerung, allgemeines Werbematerial, Datenbanken).
Titel 4 — Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Aufgaben durch das Organ
Kapitel 4 0 — Besondere Ausgaben einiger Organe und Einrichtungen
Artikel 4 0 0 — Verwaltungsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit den politischen Tätigkeiten und Informationstätigkeiten der Fraktionen und der fraktionslosen Mitglieder
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
61 000 000
59 800 000
59 416 002,23
Erläuterungen
Regelung, erlassen durch Beschluss des Präsidiums vom 30. Juni 2003, zuletzt geändert am 14. April 2014.
Diese Mittel decken folgende Ausgaben der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder:
—die Sekretariats- und Verwaltungsausgaben,
—die Ausgaben im Zusammenhang mit ihren politischen Aktivitäten und Informationstätigkeiten im Rahmen der politischen Tätigkeiten der Union.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 50 000 EUR veranschlagt.
Artikel 4 0 2 — Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
31 400 000
28 350 084
27 713 795,20
Erläuterungen
Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 10 Absatz 4.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 224.
Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung (ABl. L 297 vom 15.11.2003, S. 1).
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 29. März 2004 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung (ABl. C 112 vom 9.4.2011, S. 1).
Diese Mittel dienen zur Finanzierung der politischen Parteien auf europäischer Ebene.
Artikel 4 0 3 — Finanzierung der politischen Stiftungen auf europäischer Ebene
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
18 700 000
16 668 000
13 393 988,80
Erläuterungen
Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 10 Absatz 4.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 224.
Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung (ABl. L 297 vom 15.11.2003, S. 1).
Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 29. März 2004 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung (ABl. C 112 vom 9.4.2011, S. 1).
Diese Mittel dienen zur Finanzierung politischer Stiftungen auf europäischer Ebene.
Kapitel 4 2 — Ausgaben für parlamentarische Assistenz
Artikel 4 2 2 — Ausgaben für die parlamentarische Assistenz
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
202 140 000
192 113 500
181 048 836,81
Erläuterungen
Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere Artikel 21.
Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments, insbesondere die Artikel 33 bis 44.
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, insbesondere die Artikel 5a und 125 bis 139.
Vom Präsidium angenommene Durchführungsmaßnahmen zu Titel VII der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union.
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für parlamentarische Assistenz bestimmt.
Diese Mittel decken gemäß den Bestimmungen über die Rückerstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz die Kursdifferenzen zulasten des Haushalts des Europäischen Parlaments.
Die zweckgebundenen Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung werden auf 775 000 EUR veranschlagt.
Kapitel 4 4 — Sitzungen und andere Aktivitäten von Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern
Artikel 4 4 0 — Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten von ehemaligen Mitgliedern
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
210 000
200 000
200 000,00
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Sitzungen des Vereins der ehemaligen Mitglieder des Europäischen Parlaments und gegebenenfalls andere in diesem Zusammenhang anfallende Kosten.
Artikel 4 4 2 — Kosten für Sitzungen und andere Aktivitäten der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
210 000
200 000
200 000,00
Erläuterungen
Diese Mittel decken die Kosten für Sitzungen der Europäischen Parlamentarischen Gesellschaft und gegebenenfalls andere in diesem Zusammenhang anfallende Kosten.
Titel 10 — Sonstige Ausgaben
Kapitel 10 0 — Vorläufig eingesetzte Mittel
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
Kapitel 10 1 — Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
10 000 000
11 700 000
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung nicht vorhersehbarer Ausgaben, die sich aus Haushaltsentscheidungen im Laufe des Haushaltsjahres ergeben, bestimmt.
Kapitel 10 3 — Reserve für die Erweiterung
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Kosten für die Vorbereitung des Organs auf die Erweiterung bestimmt.
Kapitel 10 4 — Reserve für die Informations- und Kommunikationspolitik
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für die Informations- und Kommunikationspolitik bestimmt.
Kapitel 10 5 — Vorläufig eingesetzte Mittel für Gebäude
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für Immobilieninvestitionen und Herrichtungsarbeiten des Organs bestimmt. Das Präsidium des Europäischen Parlaments wird aufgefordert, eine schlüssige und verantwortungsbewusste langfristige Strategie im Bereich Immobilien und Gebäude zu verabschieden, die dem besonderen Problem der steigenden Instandhaltungskosten, des zunehmenden Renovierungsbedarfs und der steigenden Kosten für Sicherheit Rechnung trägt und Gewähr für die Nachhaltigkeit des Haushalts des Europäischen Parlaments bietet.
Kapitel 10 6 — Reserve für vorrangige Projekte in der Entwicklungsphase
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
Erläuterungen
Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben für vorrangige Projekte des Organs bestimmt, die sich in der Entwicklungsphase befinden.
Kapitel 10 8 — Reserve für EMAS
Zahlenangaben
Haushaltsplan 2016
Mittel 2015
Ausführung 2014
p.m.
p.m.
Erläuterungen
Diese Mittel sind entsprechend den Beschlüssen zur Umsetzung des EMAS-Aktionsplans, die das Präsidium insbesondere nach der Erstellung der CO2-Bilanz des Europäischen Parlaments fassen wird, in die entsprechenden operativen Haushaltslinien einzusetzen.
Erlös aus der Veräußerung sonstiger beweglicher Sachen
6.888
5.000
5002
Einnahmen aus für andere Organe oder Stellen durchgeführten Lieferungen
6.428
19.000
502
Erlös aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, Drucksachen und Filmen
5.848
1.000
5110
Einnahmen aus der Vermietung und Untervermietung von Gebäuden
2.728.922
2.540.000
5111
Erstattung von Mietnebenkosten
10.681
10.000
550
Einnahmen aus Dienstleistungen und sonstigen Arbeiten, die für andere Organe und Stellen durchgeführt werden, einschließlich der Dienstreisetagegelder, die im Auftrag anderer Organe oder Stellen gezahlt und von diesen zurückerstattet werden
5.232.192
1.745.000
551
Einnahmen aus Zahlungen Dritter für Dienstleistungen oder in ihrem Auftrag durchgeführte Arbeiten
1.105.305
p.m.
570
Einnahmen aus der Rückerstattung von Beträgen, die rechtsgrundlos gezahlt wurden
4.705.965
154.000
571
Zweckbestimmte Einnahmen, beispielsweise aus Stiftungen, Zuschüssen, Schenkungen und Vermächtnissen, einschließlich der jedem Organ zugewiesenen eigenen Einnahmen
-
p.m.
573
Sonstige Beiträge und Erstattungen im Zusammenhang mit der Verwaltung des Organs
In der am 5. Februar 2014 unterzeichneten interinstitutionellen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Parlament, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss ist vorgesehen, dass bis zu 80 neue Stellen (60 AD und 20 AST) von diesen Ausschüssen an das Parlament übertragen werden. Diese Übertragung erfolgt schrittweise ab Herbst 2014, und die (bereits 2014 vorgenommene) Aufnahme der fraglichen Stellen in den Stellenplan des Parlaments wird durch die Streichung einer entsprechenden Anzahl Stellen in den Stellenplänen der beiden Ausschüsse ausgeglichen.
In der am 5. Februar 2014 unterzeichneten interinstitutionellen Kooperationsvereinbarung zwischen dem Parlament, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss ist vorgesehen, dass bis zu 80 neue Stellen (60 AD und 20 AST) von diesen Ausschüssen an das Parlament übertragen werden. Diese Übertragung erfolgt schrittweise ab Herbst 2014, und die (bereits 2014 vorgenommene) Aufnahme der fraglichen Stellen in den Stellenplan des Parlaments wird durch die Streichung einer entsprechenden Anzahl Stellen in den Stellenplänen der beiden Ausschüsse ausgeglichen.
Die angekündigte Verringerung des Personals um 1 % (57 Stellen) wird im Rahmen der Prüfung des Entwurfs des Haushaltsplans 2016 durch das Europäische Parlament in die Gesamtzahl (aufgegliedert nach Funktions- und Besoldungsgruppe) einfließen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme
27.4.2015
Ergebnis der Schlussabstimmung
+:
–:
0:
25
9
1
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder
Nedzhmi Ali, Jean Arthuis, Richard Ashworth, Lefteris Christoforou, Jean-Paul Denanot, Gérard Deprez, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Ernest Maragall, Clare Moody, Siegfried Mureșan, Jan Olbrycht, Younous Omarjee, Urmas Paet, Pina Picierno, Paul Rübig, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Paul Tang, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Marco Valli, Monika Vana, Marco Zanni
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter
Andrey Novakov, Stanisław Ożóg, Ivan Štefanec, Flavio Zanonato