BERICHT über das Thema „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum: Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union“
27.5.2015 - (2014/2245(INI))
Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatter: Tamás Deutsch
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- BEGRÜNDUNG
- STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
- ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Thema „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum: Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union“
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den sechsten Bericht der Kommission vom 23. Juli 2014 über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum: Förderung von Entwicklung und guter Governance in den Regionen und Städten der EU“ (im Folgenden „sechster Kohäsionsbericht“),
– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf die Artikel 4, 162, 174 bis 178 und 349,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (im Folgenden „Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen“)[1],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006[2],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates[3],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)[4],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Arbeitsweise solcher Verbünde[5],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1300/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung des Rates (EG) Nr. 1084/2006[6],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[7],
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[8],
– unter Hinweis auf die Territoriale Agenda der Europäischen Union 2020 – Für ein integratives, intelligentes und nachhaltiges Europa der vielfältigen Regionen („Territorial Agenda of the European Union 2020: Towards an Inclusive, Smart and Sustainable Europe of Diverse Regions“), die am 19. Mai 2011 auf dem informellen Treffen der für Raumordnung und territoriale Entwicklung zuständigen Minister in Gödöllő (Ungarn) vereinbart wurde,
– unter Hinweis auf den achten Zwischenbericht der Kommission vom 26. Juni 2013 über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt mit dem Titel „Die regionale und urbane Dimension der Krise“,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2014 zu dem Thema „Intelligente Spezialisierung: Vernetzung von Exzellenz für eine gute Kohäsionspolitik“[9],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2014 zur Bereitschaft der EU‑Mitgliedstaaten für einen rechtzeitigen und wirksamen Beginn des neuen Programmplanungszeitraums für die Kohäsionspolitik[10],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Februar 2014 zum 7. und 8. Fortschrittsbericht der Kommission zur EU‑Kohäsionspolitik und zum Strategiebericht 2013 über die Umsetzung der Programme 2007–2013[11],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Februar 2014 zur Optimierung der Entwicklung der Potenziale der Regionen in äußerster Randlage durch die Schaffung von Synergien zwischen den Strukturfonds und anderen Programmen der Europäischen Union[12],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. November 2014 zu den Verzögerungen in der Anfangsphase der Kohäsionspolitik 2014–2020[13],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2011 mit dem Titel „Ein Rahmen für die nächste Generation innovativer Finanzinstrumente – die EU‑Beteiligungs- und Kreditfinanzierungsplattformen“ (COM(2011)0662),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2014 mit dem Titel „Eine Investitionsoffensive für Europa“ (COM/2014/0903),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Januar 2015 mit dem Titel „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ (COM(2015)0012),
– unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Finanzinstrumente für KMU mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (Sonderbericht Nr. 2/2012),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ (Kohäsion) vom 19. November 2014 zum sechsten Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 3. Dezember 2014 zum sechsten Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt[14],
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 21. Januar 2015 zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Sechster Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt: Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“[15],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. März 2015 mit dem Titel „EU‑Justizbarometer 2015“ (COM(2015)0116),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Januar 2015 mit dem Titel „Entwurf des Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2 zum Gesamthaushaltsplan 2015“ (COM(2015)0016),
– unter Hinweis auf den Jahresbericht 2013 mit dem Titel „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung“,
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung und die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0173/2015),
A. in der Erwägung, dass die entscheidende Rolle der Kohäsionspolitik der EU bei der Verringerung der regionalen Ungleichheiten, der Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts zwischen den Regionen der Mitgliedstaaten und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen unbestreitbar ist; in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik EU‑weit die wichtigste Strategie für Investitionen in die Realwirtschaft darstellt und ein bewährtes Instrument für die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung in der EU ist, für das bis 2020 Mittel in Höhe von über 350 Milliarden EUR bereitstehen; in der Erwägung, dass sich die Kohäsionspolitik während der Wirtschaftskrise als wesentliches Instrument für den Erhalt des Investitionsniveaus in den Mitgliedstaaten erweist; in der Erwägung, dass sie in manchen Mitgliedstaaten die wichtigste Quelle für Investitionen der öffentlichen Hand ist; in der Erwägung, dass die konkreten und sichtbaren Ergebnisse der Kohäsionspolitik durch viele verschiedene Methoden der Bewertung bestätigt worden sind;
B. in der Erwägung, dass die Langzeitarbeitslosigkeit den letzten Zahlen aus dem Jahr 2013 zufolge auf einem historisch hohen Stand von 5,1 % aller Erwerbstätigen liegt; in der Erwägung, dass die Langzeitarbeitslosigkeit erhebliche Folgen für das Leben der Betroffenen hat und insbesondere in Gebieten in Randlage zu einem strukturellen Problem werden kann;
C. in der Erwägung, dass die öffentlichen Investitionen in der EU in der letzten Zeit um 15 % (in realen Werten) gesunken sind und dass viele Regionen – in erster Linie Regionen mit demografischen Herausforderungen – nicht in der Lage waren, einen angemessenen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 zu leisten, was insbesondere für das Kernziel, die Beschäftigungsquote bis 2020 auf 75 % zu erhöhen, und die Ziele, die Zahl der von Armut betroffenen Menschen um 20 Millionen zu senken und die Schulabbrecherquote einzudämmen, gilt;
D. in der Erwägung, dass es gerechtfertigt ist, dass sich die Ziele der Kohäsionspolitik im Laufe der Zeit gewandelt haben, um den neuen Herausforderungen und Problemen, denen sich die EU gegenübersieht, zu begegnen, und dass es gerechtfertigt ist, dass eine Annäherung der Kohäsionspolitik an die übergeordnete politische Agenda der EU erfolgt ist; in der Erwägung, dass die ursprüngliche Rolle der Kohäsionspolitik der EU – die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in allen Regionen der EU und insbesondere in den weniger entwickelten und den am stärksten benachteiligten Regionen – jedoch gestärkt werden sollte; in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik nicht nur als ein Instrument zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 und anderer Entwicklungsstrategien der EU erachtet werden sollte, sondern auch als eine politische Maßnahme für Investitionen in den Gebieten;
E. in der Erwägung, dass die Wirtschaftskrise laut dem sechsten Kohäsionsbericht negative Auswirkungen auf die langfristige Tendenz einer Abnahme der regionalen Ungleichheiten hatte und dass die Unterschiede unterschiedlicher Art zwischen den Regionen trotz positiver Tendenzen zu Beginn des neuen Programmplanungszeitraums weiterhin groß sind;
F. in der Erwägung, dass die Mittel der Kohäsionspolitik durch eine thematische Konzentration auf eine begrenzte Zahl von strategischen Zielen ausgerichtet sind, mit denen Wachstum gefördert werden kann und die Potenzial in den Bereichen Schaffung von Arbeitsplätzen, soziale Inklusion, Umwelt und Klimawandel aufweisen;
G. in der Erwägung, dass ein hohes Wachstum oder eine hohe regionale wirtschaftliche Konvergenz nur mit einer guten Regierungsführung erreicht werden können, und in der Erwägung, dass es notwendig ist, sämtliche Partner auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene in Einklang mit dem Grundsatz einer Governance auf mehreren Ebenen und unter Einbeziehung der Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft besser zu beteiligen;
H. in der Erwägung, dass Partnerschaftsvereinbarungen und operationelle Programme strategische Instrumente zur Lenkung der Investitionen in den Mitgliedstaaten und den Regionen sind, und dass sie in den Artikeln 14, 16 und 29 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen unter Vorgabe eines Zeitplans für ihre Übermittlung bzw. ihre Einreichung und ihre Annahme geregelt sind, nach dem die Partnerschaftsvereinbarungen bis spätestens Ende August 2014 und die operationellen Programme bis spätestens Ende Januar 2015 hätten angenommen werden müssen;
I. in der Erwägung, dass der informelle Rat, der 2011 in Gödöllő (Ungarn) tagte, die aufeinanderfolgenden Ratsvorsitze der Jahre 2015 und 2016 aufgefordert hat, zu bewerten und zu prüfen, ob die Territoriale Agenda der Europäischen Union 2020, unter Berücksichtigung ihres Funktionierens in der Praxis, überprüft werden sollte, und anschließend eine solche Überprüfung zu leiten;
J. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 175 AEUV die Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik in der Weise führen und koordinieren, dass die Ziele einer harmonischen Entwicklung und einer Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts erreicht werden, und in der Erwägung, dass die neue Investitionsoffensive für Europa daher auch zu diesen Zielen beitragen wird;
Erfolge und Herausforderungen der Kohäsionspolitik im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Finanzkrise (Programmplanungszeitraum 2007–2013)
1. betont, dass die Kohäsionspolitik das wichtigste Instrument der EU zur Verringerung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Ungleichheiten zwischen den europäischen Regionen, zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Bewältigung des Klimawandels und der Energieabhängigkeit ist und gleichzeitig zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 beiträgt; betont, dass die Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik, trotz der Schwierigkeiten einiger Mitgliedstaaten und Regionen, die Kofinanzierung zu übernehmen, die negativen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise erheblich abgefedert haben und dass sie in den Regionen für Stabilität gesorgt haben, indem sie zu einer Zeit den Geldfluss sichergestellt haben, in der die öffentlichen und privaten Investitionen in den Mitgliedstaaten und Regionen stark zurückgegangen sind; betont, dass die Finanzierungen im Rahmen der Kohäsionspolitik 21 % der öffentlichen Investitionen in der EU insgesamt und 57 % in den Kohäsionsländern zusammen entsprachen;
2. betont, dass die Kohäsionspolitik bewiesen hat, dass sie rasch mit flexiblen Maßnahmen zur Bewältigung der Investitionslücke in den Mitgliedstaaten und Regionen reagieren kann, zu denen zum Beispiel die Verringerung der nationalen Beiträge zur Kofinanzierung, die Bereitstellung zusätzlicher Vorauszahlungen sowie die Umverteilung von 13 % der Finanzmittel (45 Milliarden EUR) zur Unterstützung der Wirtschaftstätigkeit und der Beschäftigung mit unmittelbaren Auswirkungen gehört haben; vertritt daher die Auffassung, dass unbedingt eine umfassende und eingehende mittelfristige Überprüfung der Ziele und Finanzierungsniveaus unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die sich auf die sozioökonomische Lage der Mitgliedstaaten oder ihrer Regionen auswirken, durchgeführt werden muss;
3. unterstreicht, dass der Vertrag über die Europäische Union das Ziel umfasst, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern (Artikel 3 EUV);
4. begrüßt die kürzlich durchgeführte Reform der Kohäsionspolitik, mit der diese Herausforderungen bewältigt werden sollen und die auf einem kohärenten strategischen Rahmen für den Zeitraum 2014–2020 mit eindeutigen Zielen und Anreizen im Hinblick auf alle operationellen Programme gründet; fordert alle Akteure, insbesondere die wesentlichen beteiligten Stellen, auf, dafür zu sorgen, dass der neue legislative Rahmen für die Kohäsionspolitik wirksam und effizient umgesetzt wird, indem der Schwerpunkt auf die Erzielung einer besseren Leistung und besserer Ergebnisse gelegt wird; fordert alle beteiligten Akteure auf, ordnungsgemäß funktionierende Verfahren des Mehrebenensystems und der Koordinierung einzurichten, um Konsistenz zwischen den Programmen sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die Strategie Europa 2020 und die länderspezifischen Empfehlungen unterstützt werden;
5. betont, dass solide steuerliche und wirtschaftliche sowie wirksame regulatorische, administrative und institutionelle Rahmenbedingungen von entscheidender Bedeutung für die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik sind, der Verwirklichung der Zielsetzungen jedoch nicht entgegen stehen dürfen; verweist in diesem Zusammenhang daran, dass die Aussetzung der Zahlungen gemäß Artikel 23 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen die Fähigkeit der nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2014–2020 wirksam zu planen und umzusetzen, untergraben könnte; betont, dass die Strategie eng auf die branchenspezifischen Maßnahmen abgestimmt sein muss und Synergieeffekte mit anderen Investitionsmaßnahmen der EU erreicht werden müssen, damit sowohl die Ziele im Rahmen der Kohäsionspolitik als auch der Strategie Europa 2020 verwirklicht werden können; erinnert jedoch daran, dass im Einklang mit Artikel 175 AEUV alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen die Verwirklichung der Ziele des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts zum Ziel haben müssen;
6. betont, dass die Erhöhung der Verwaltungskapazitäten für die Planung, Umsetzung und Bewertung in den Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung für rasche und erfolgreiche Ergebnisse der Kohäsionspolitik ist;
7. weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik die Auswirkungen der Krise zwar abgeschwächt hat, die regionalen Ungleichheiten jedoch weiterhin groß sind, und dass das Ziel der Kohäsionspolitik, die wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Ungleichheiten durch besondere Unterstützung der weniger entwickelten Regionen zu verringern, noch nicht überall verwirklicht worden ist;
8. weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften trotz der Krise und der Tatsache, dass die lokalen Finanzen unter großen Druck gesetzt wurden, den Forderungen der Bürger nach zugänglicheren und qualitativ hochwertigeren öffentlichen Dienstleitungen weiterhin nachkommen mussten;
9. unterstreicht , dass die Reindustrialisierung der EU von großer Bedeutung dafür ist, dass der Anteil der Industrieproduktion am BIP der Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 % erhöht wird; weist daher darauf hin, dass es wichtig ist, die Grundsätze der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und der regulatorischen Berechenbarkeit aktiv zu stützen und zu stärken, damit Arbeitsplätze und Wachstum in Europa gefördert werden;
Probleme bei der Umsetzung und den Zahlungen
10. bekundet seine tiefe Besorgnis über die erheblichen strukturellen Verzögerungen in der Anfangsphase der Programmplanungszeiträume der Kohäsionspolitik infolge der Verzögerung bei der Annahme der operationellen Programme, u. a. durch das Übertragungsverfahren; stellt fest, dass diese Verzögerung den Druck im Bereich der Zahlungen erhöhen könnte, insbesondere in den Jahren 2017 und 2018, und so zu den Bedenken über den bedauerlichen Rückstand bei den Zahlungen beitragen könnte, der sich für den Programmplanungszeitraum 2007–2013 auf etwa 25 Milliarden EUR beläuft; stellt fest, dass die Lage – im größeren Zusammenhang betrachtet – im Bereich der Kohäsionspolitik zwar besser als in der ländlichen Entwicklung und der Fischerei ist, die Sorge aber weiterhin besteht, da im Falle mehrerer Mitgliedstaaten noch eine erhebliche Anzahl ihrer Programme verabschiedet werden muss; betont, dass durch diese Verzögerungen die Glaubwürdigkeit des EU‑Haushalts und der Kohäsionspolitik und die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Kohäsionspolitik geschwächt werden können und dadurch die Fähigkeit der nationalen, regionalen und lokalen Behörden, die Durchführung des Zeitraums 2007–2013 abzuschließen und die europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2014–2020 wirksam zu planen und umzusetzen, gefährdet wird; begrüßt die in letzter Zeit in diesem Zusammenhang unternommenen Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der Kommission, fordert die Kommission jedoch auf, ihr Möglichstes zu tun, damit alle übrigen operationellen Programme ohne weitere Verzögerung verabschiedet werden, da die Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR), die für die Nutzung der nicht zugewiesenen Ressourcen 2014 erforderlich ist, und der Entwurf des beigefügten Berichtigungshaushaltsplans bereits vom Parlament genehmigt wurden;
11. weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik, deren unbezahlte Rechnungen sich Ende 2014 auf insgesamt 24,8 Milliarden EUR für die Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds aus dem Zeitraum 2007–2013 beliefen, was einer Zunahme um 5,6 % gegenüber 2013 entspricht, in höherem Maße als alle anderen Politikbereiche der EU von dem anhaltenden Zahlungsrückstand betroffen ist; fordert die Kommission auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die ausstehenden Rechnungen zu begleichen; betont, dass in erster Linie die kleinsten und schutzbedürftigsten Nutznießer der Kohäsionspolitik wie KMU, NGO und Verbände hiervon in Mitleidenschaft gezogen werden, da sie nur in begrenztem Maß Ausgaben vorfinanzieren können;
12. begrüßt, dass sich der Rat, die Kommission und das Parlament am Jahresende darauf geeinigt haben, die Zahlungsrückstände, insbesondere in der Kohäsionspolitik, gemäß der gemeinsamen Erklärung, die der Vereinbarung über den Haushaltsplan 2015 beigefügt ist, im Rahmen des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) auf ihr strukturelles Niveau zu senken, und nimmt die am 23. März 2015 von der Kommission übermittelten Bestandteile eines Zahlungsplans, mit dem der EU‑Haushalt wieder auf eine tragfähige Grundlage gestellt werden soll, zur Kenntnis; erinnert die Kommission an ihre Zusage, möglichst bald – jedoch in jedem Fall vor der Vorlage des Entwurfs des Haushaltsplans 2016 – einen Zahlungsplan vorzulegen; erinnert außerdem alle Organe an ihre Zusage, einen solchen Plan zu vereinbaren und ab 2015 und bis spätestens zum Zeitpunkt der Halbzeitüberprüfung des derzeitigen MFR umzusetzen;
13. betont, dass mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der Obergrenzen[16] des MFR, mit der gemäß Artikel 19 Absatz 2 der MFR‑Verordnung 11,2 Milliarden EUR an Mitteln für Verpflichtungen auf die Zwischensumme der Rubrik 1b übertragen werden, und mit der Übertragung[17] von 8,5 Milliarden EUR an Mitteln für Verpflichtungen von 2014 auf 2015 gemäß Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a der Haushaltsordnung zwar verhindert werden kann, dass diese Mittel in Rubrik 1b verfallen, dass damit jedoch weder das zugrunde liegende Problem der Verspätungen bei der Programmplanung wirklich angegangen wird noch der Umstand, dass die chronisch verspätete Umsetzung und die systematisch verspäteten Zahlungen die Empfänger vor erhebliche Herausforderungen stellen können, gemildert wird;
14. betont, dass der genannte Rückstand in Rubrik 1b des Haushaltsplans der EU im Hinblick auf die Gefährdung der Umsetzung der Kohäsionspolitik in der Tat – im vorausgegangenen sowie voraussichtlich auch im laufenden Programmplanungszeitraum 2014–2020 – der wichtigste unmittelbare Faktor ist; bekräftigt, dass die Auswirkungen dieses Rückstands für die Akteure der Kohäsionspolitik vor Ort deutlich zu spüren sind, manchmal in erheblichem Ausmaß; fordert die Kommission daher auf, einen Fahrplan auszuarbeiten, der einen spezifischen Zeitplan mit konkreten, schrittweisen politischen Maßnahmen, die durch ausgewählte Haushaltsmittel unterstützt werden, vorsieht, um den Rückstand zu verringern und schließlich aufzuheben; hofft, dass der Rat endlich die Ernsthaftigkeit und Unhaltbarkeit der Situation feststellt und Bereitschaft signalisiert, aktiv zu einer soliden Lösung des Problems beizutragen; ist davon überzeugt, dass das oberste Ziel bei diesen Maßnahmen darin bestehen sollte, 2015 zu dem Jahr zu machen, in dem die Verringerung des Rückstands deutlich zu spüren ist;
15. betont, dass es zwingend erforderlich ist, mit der Durchführung der operationellen Programme zu beginnen, sobald sie angenommen sind, um die Ergebnisse der Investitionen zu optimieren, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, das Produktivitätswachstum zu steigern und zur Verwirklichung der Klima- und Energieziele der Union beizutragen, und dass die Kommission und die Mitgliedstaaten ihr Möglichstes tun sollten, um die Annahme der operationellen Programme unter Wahrung ihrer Qualität zu beschleunigen; fordert die Kommission auf – während sie gleichzeitig ein Augenmerk auf die Notwendigkeit richtet, die Betrugsbekämpfung fortzusetzen –, alle Möglichkeiten für eine Straffung ihrer internen Verfahren zu prüfen, damit die Verfahren auf der Grundlage der zwei Szenarien für die Annahme operationeller Programme beschleunigt werden, um weitere Verzögerungen des Beginns der Umsetzung zu vermeiden;
16. fordert die Kommission vor diesem Hintergrund auf, dem Parlament die von ihr beabsichtigten Maßnahmen vorzulegen, damit mit der Umsetzung der operationellen Programme so schnell wie möglich begonnen werden kann, vor allem mit dem Ziel, die Aufhebung von Mittelbindungen im Jahr 2017 zu vermeiden, und dem Parlament gleichzeitig den beabsichtigten Zeitplan zu übermitteln; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der Zahlungsverzögerungen auf den Beginn der Umsetzung der neuen operationellen Programme zu erläutern; fordert die Kommission auf, Lösungen vorzuschlagen, mit denen der Schaden so weit wie möglich begrenzt werden kann; fordert die Kommission ferner auf, im Rahmen des in Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen vorgesehenen Berichts über das Ergebnis der Verhandlungen die möglichen Auswirkungen der Verzögerungen in der Anfangsphase der Kohäsionspolitik 2014–2020 auf Wachstum und Beschäftigung zu untersuchen und auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse Empfehlungen auszusprechen;
17. ist der Ansicht, dass der MFR 2014–2020, der aus dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der MFR‑Verordnung resultiert und in dem ausschließlich die 2014 nicht zugewiesenen Mittel auf das Jahr 2015 übertragen werden, das Risiko der aufgehobenen Mittelbindung im Jahr 2018 für 2014 nicht genehmigte Programme stark erhöht und daher nicht die umfassende Nutzung der Mittel und eine wirksame Unterstützung der Investitionen der EU zugunsten von Wachstum und Beschäftigung begünstigt; fordert die Kommission auf, im Rahmen der Ausarbeitung des strategischen Berichts 2017 gemäß Artikel 53 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen frühzeitig geeignete Maßnahmen, auch legislativer Art, vorzuschlagen, um dieses Risiko der aufgehobenen Mittelbindung zu vermeiden;
18. ist besorgt über die geringe Aufnahme von Mitteln in bestimmten Mitgliedstaaten im Programmplanungszeitraum 2007–2013 und warnt, dass die zugrunde liegenden Ursachen bewältigt werden sollten, um das erneute Auftreten der gleichen Probleme im nächsten Zeitraum zu vermeiden; betont, dass für eine wirksame und effiziente Umsetzung der Kohäsionspolitik unbedingt Verwaltungskapazitäten erforderlich sind; hebt hervor, dass Instabilität im öffentlichen Dienst – kombiniert mit einer schwachen Koordinierung der politischen Maßnahmen – die erfolgreiche Umsetzung der ESI‑Fonds schwächen und eine Bedrohung für eine wirksame Handhabung der politischen Maßnahmen insgesamt darstellen kann;
19. schlägt vor, dass für die Vorbereitung des nächsten Programmplanungszeitraums die Programmplanung betreffende Verwaltungsvorschriften getrennt von Haushaltsvorschlägen und diesen zeitlich vorgelagert eingeführt werden, um so die Debatten über Inhalte und Finanzmittel zu entkoppeln und genügend Zeit für die gründliche Vorbereitung der Programme zur Verfügung zu haben; weist darauf hin, dass ungeachtet der Tatsache, dass die Verwaltungsvorschriften sehr umfangreich sind, dies nicht zu einer vollständigen Sicherheit für die Mitgliedstaaten und Regionen führt und eine Quelle unterschiedlicher Auslegungen sein kann; stellt fest, dass immer noch Spielraum für eine Vereinfachung der Verwaltungsvorschriften besteht;
20. fordert die Kommission auf, finanzielle Berichtigungen oder die Aussetzung von Zahlungen sorgfältig abzuwägen und mögliche Auswirkungen auf Beschäftigung und Wachstum zu berücksichtigen;
Kohäsionspolitik im Zentrum der intelligenten, nachhaltigen und integrativen Investitionen 2014–2020
21. bekräftigt die ursprüngliche Rolle der Kohäsionspolitik, die darin bestand, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu fördern und regionale Ungleichheiten zu verringern, indem weniger entwickelte Regionen besonders unterstützt werden; betont, dass die Kohäsionspolitik durch ihre Beschaffenheit und ihren ursprünglichen Aufbau gemäß dem Vertrag zur Verwirklichung der Ziele der Union beiträgt, insbesondere zur Verwirklichung der Ziele des intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums im Rahmen der Strategie Europa 2020 sowie zum grundlegenden Vertragsziel der Stärkung des territorialen Zusammenhalts;
22. begrüßt den neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und seine mögliche Hebelwirkung; betont, dass das wichtigste Ziel des EFSI der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt sein sollte und er daher für alle Regionen der EU von Nutzen sein sollte; betont die Notwendigkeit, die Zusätzlichkeit der EFSI‑Mittel und somit die Komplementarität und die Synergien zwischen ihm und den ESI‑Fonds sicherzustellen und sie gleichzeitig finanziell voneinander zu trennen, und rät den betreffenden Parteien in diesem Sinne, auf den Erfahrungen bei der Umsetzung des Europäischen Konjunkturprogramms im Jahr 2008 aufzubauen, insbesondere was intelligente Investitionen betrifft;
23. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für eine bessere Koordinierung und eine höhere Konsistenz zwischen allen Maßnahmen im Rahmen der Investitions- und der Entwicklungspolitik der EU und insbesondere der Kohäsionspolitik sowie zwischen den ESI‑Fonds, weiteren EU‑Fonds und den nationalen und regionalen Finanzierungsinstrumenten zu sorgen, um für Komplementarität und erhöhte Synergien zu sorgen, Überschneidungen und doppelte Unterstützung zu vermeiden und bei den Finanzmitteln der EU einen hohen europäischen Mehrwert sicherzustellen; fordert die Kommission auf, in den bevorstehenden Kohäsionsberichten über Synergien zu berichten; schlägt vor, dass die Umsetzung des neuen Investitionsplans der EU auf den Erfahrungen der drei gemeinsamen Initiativen JEREMIE, JESSICA und JASMINE aufbaut, die eine Erhöhung der bereitgestellten Mittel im Rahmen der Strukturfonds von 1,2 Milliarden EUR im Zeitraum 2000–2006 auf 8,4 Milliarden EUR im Zeitraum 2007–2012 ermöglicht haben; fordert eine breit angelegte und ausführliche Untersuchung in Konsultation mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF);
24. betont, dass die Rechtsvorschriften über die Kohäsionspolitik eine erweiterte Verwendung der Finanzierungsinstrumente vorsehen, um ihren Beitrag im Zeitraum 2014–2020 auf etwa 25 bis 30 Milliarden EUR zu verdoppeln, indem ihr thematischer Umfang erweitert und den Mitgliedstaaten und Regionen eine größere Flexibilität geboten wird; betont die Rolle der Finanzierungsinstrumente bei der Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher oder privater Koinvestitionen, um in Einklang mit der Strategie Europa 2020 und den Prioritäten der Kohäsionspolitik Marktversagen zu bewältigen; unterstützt insbesondere die „KMU‑Initiative“ für Risikoteilung und fordert die Kommission auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um dafür zu sorgen, dass die Finanzierungsinstrumente für die Mitgliedstaaten und Regionen leicht nutzbar und erstrebenswert sind, und so sicherzustellen, dass die Verdopplung von Beiträgen zu Finanzierungsinstrumenten aufgrund ihrer eigenen Vorzüge erzielt wird und die Verantwortung der Interessenträger für dieses Ziel fest verankert ist; betont die Notwendigkeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Kontrolle im Hinblick auf die Finanzinstrumente sicherzustellen, für die EU‑Mittel aufgewandt werden;
25. gibt jedoch warnend zu bedenken, dass der EFSI die strategische Kohärenz und langfristige Perspektive bei der Programmplanung der Kohäsionspolitik nicht schwächen sollte; betont, dass eine Umverteilung der Strukturfondsmittel kontraproduktiv wäre und deshalb nicht akzeptiert werden kann, da dies die Wirksamkeit der Strukturfonds – und die Entwicklung der Regionen – gefährden würde; weist darauf hin, dass die Mittelzuweisungen an die Mitgliedstaaten in der Teilrubrik 1b des MFR 2014–2020 für die Zwecke des EFSI nicht geändert werden können; betont, dass die Ersetzung von Finanzhilfen durch Darlehen, Eigenkapital oder Garantien zwar gewisse Vorteile hat, jedoch mit Vorsicht und unter Berücksichtigung der regionalen Ungleichheiten und der vielfältigen Unterschiede in den Praktiken und Erfahrungen zwischen den Regionen im Hinblick auf die Verwendung von Finanzinstrumenten erfolgen muss; weist darauf hin, dass die Regionen, die am dringendsten Investitionsanreize benötigen, oft geringe Verwaltungs- und Aufnahmekapazitäten haben;
26. warnt davor, dass die gewährte Flexibilität bei der Projektauswahl für die Finanzierung im Rahmen des EFSI die Gefahr mit sich bringt, dass die wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsion untergraben wird, indem Investitionen in stärker entwickelte Mitgliedstaaten geleitet werden; fordert die Kommission auf, die Beziehung zwischen EFSI und ESI‑Fonds genau zu beobachten;
Ausrichtung der Kohäsionspolitik 2014–2020 auf Wirksamkeit, Effizienz und Leistung
27. betont die Bedeutung aller Maßnahmen, mit denen die Ausrichtung der Kohäsionspolitik auf Wirksamkeit, Vereinfachung, Effizienz, Ergebnisse und Leistung gesteigert werden soll und die einen Wechsel von Kriterien für die Mittelaufnahme hin zur Qualität der Ausgaben und einem hohen Mehrwert der kofinanzierten Maßnahmen sicherstellen sollen; schlägt in diesem Zusammenhang vor, technische Anpassungen der betreffenden Verordnungen über die ESI‑Fonds vorzulegen;
28. begrüßt die thematische Konzentration zur Unterstützung von Investitionen in intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum, mit denen Wachstum und Arbeitsplätze geschaffen, der Klimawandel und die Energieabhängigkeit bewältigt und Armut und soziale Ausgrenzung eingedämmt werden sollen, und die verstärkte Schwerpunktsetzung auf Ergebnisse und auf Messbarkeit in den Programmen für den Zeitraum 2014–2020, die dazu beitragen sollte, die Wirksamkeit und die Effizienz der Kohäsionspolitik weiter zu steigern; vertritt gleichzeitig die Auffassung, dass die Regionen unter Berücksichtigung der lokalen und regionalen Besonderheiten über eine größere Flexibilität verfügen müssen, insbesondere vor dem Hintergrund der schweren Krise, um das Entwicklungsgefälle zwischen den einzelnen Regionen der Union abzubauen; fordert einen wirklich integrierten und territorial ausgerichteten Ansatz, um Programme und Projekte zu unterstützen, die auf die Bedürfnisse vor Ort ausgerichtet sind;
29. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Kohärenz zwischen den nationalen Reformprogrammen und den operationellen Programmen sicherzustellen, damit die länderspezifischen Empfehlungen angemessen behandelt werden und eine uneingeschränkte Übereinstimmung mit den Verfahren der wirtschaftspolitischen Steuerung gewährleistet wird, um so die Gefahr einer frühzeitigen Neuplanung zu begrenzen;
30. verweist in diesem Zusammenhang auf den ursprünglichen Widerstand des Parlaments und betont seine Verantwortung im Hinblick auf seine uneingeschränkte Beteiligung sowie für die Kontrolle und Prüfung; fordert, dass die Kommission und der Rat rechtzeitig vollständige und transparente Informationen über die Kriterien für eine Umwidmung und Aussetzung der Mittelbindungen oder Zahlungen im Rahmen der ESI‑Fonds und über das gesamte Verfahren, das eine solche Umwidmung oder Aussetzung auslösen könnte, gemäß Artikel 23 Absatz 15 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen bereitstellen; weist darauf hin, dass der Beschluss über die Aussetzung von Mittelbindungen oder Zahlungen als letztes Mittel ergriffen werden sollte, nachdem alle anderen Optionen erschöpft sind und mögliche Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung bewertet wurden, da die Aussetzung von Mittelbindungen oder Zahlungen schwerwiegende Folgen für die nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie für die Verwirklichung der Ziele im Rahmen der Kohäsionspolitik insgesamt haben könnte; vertritt die Auffassung, dass mit der makroökonomischen Konditionalität das Ziel verfolgt werden sollte, die Kohäsionspolitik nachhaltiger und effizienter zu gestalten, und lehnt ab, dass Regionen, Orte oder Bürger aufgrund makroökonomischer Beschlüsse der nationalen Regierungen benachteiligt werden; weist darauf hin, dass mit der Umwidmung von Mitteln ein beträchtlicher Verwaltungsaufwand einhergehen kann; verweist darauf, dass bei Einreichung eines Vorschlags zur Neuplanung nach Artikel 23 Absatz 4 dieser Verordnung der zuständige Begleitausschuss vorher konsultiert werden muss, wie es in Artikel 49 Absatz 3 derselben Verordnung festgelegt ist;
31. weist darauf hin, dass Unregelmäßigkeiten in erheblichen Ausmaß auf komplexe Anforderungen und Bestimmungen zurückzuführen sind; betont, dass die Zahl der Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung von Kohäsionsprogrammen durch eine Vereinfachung der Verwaltung und der Verfahren, eine zügige Umsetzung der unlängst angenommenen einschlägigen Leitlinien und die Stärkung der Verwaltungskapazitäten, insbesondere in den am wenigsten Entwickelten Regionen, reduziert werden könnte; betont daher, dass der Verwaltungsaufwand für die Empfänger bei den notwendigen Überprüfungen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Einsatzes der Mittel aus dem ESI‑Fonds verringert werden muss und Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Flexibilität der Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu optimieren und zu verbessern, ein stärkeres Schwergewicht auf die Risikobewertung zu legen und die Zuweisung der Zuständigkeiten an die Behörden zu korrigieren, ohne dabei festgelegte und verstärkte Kontrollverfahren zu untergraben, damit Unregelmäßigkeiten wirksamer verhindert und als Folge davon Finanzkorrekturen sowie Unterbrechungen und Aussetzungen von Zahlungen vermieden werden; ist besorgt über die geringen Auszahlungsquoten bei den Finanzinstrumenten, insbesondere vor dem Hintergrund des Ziels, diese Instrumente stärker zu nutzen; fordert in dieser Hinsicht die Mitgliedstaaten, die Verwaltungsbehörden und weitere einschlägige Interessenträger, die mit diesen Finanzinstrumenten arbeiten, auf, von der fachlichen Unterstützung, die über die Plattform für fachliche Beratung über Finanzinstrumente (Financial Instruments-Technical Advisory Platform, FI‑TAP) und den „fi‑compass“ bereitgestellt wird, in vollem Umfang Gebrauch zu machen;
Beschäftigung, KMU, Jugend und Bildung
32. betont, dass die ESI‑Fonds erheblich dazu beitragen könnten, die negativen sozialen Folgen der Krise umzukehren, und dass dazu ein integrierter Ansatz durch Multifondsprogramme mit einer wirksameren Koordinierung und größeren Flexibilität zwischen den Fonds gefördert und unterstützt werden sollte, sodass insbesondere die Synergien zwischen dem ESF und dem EFRE besser genutzt werden können; betont, dass mit aus dem ESF finanzierten Investitionen keine optimalen Ergebnisse erzielt werden können, wenn die entsprechende Infrastruktur und die geeigneten Einrichtungen nicht vorhanden sind; weist darauf hin, dass die ESI‑Fonds die soziale Integration wirksam unterstützen können, und dass sie daher mobilisiert werden sollten, um die Integration von benachteiligten und schutzbedürftigen Gruppen wie den Roma und Menschen mit Behinderungen zu fördern sowie den Übergang von institutionellen zu gemeindenahen Diensten für Kinder und Erwachsene zu unterstützen;
33. fordert die Kommission auf, besonderes Augenmerk auf die Situation von Minderheiten in der Union zu richten, da diese unter sämtlichen Formen der sozialen Ausgrenzung leiden und aus diesem Grund eher von struktureller Arbeitslosigkeit betroffen sind; vertritt die Auffassung, dass die Integration von Minderheiten bei der Ausgestaltung aller Maßnahmen zum sozialen Zusammenhalt in der Union berücksichtigt werden muss;
34. unterstreicht die zentrale Rolle, die KMU bei der Schaffung von Arbeitsplätzen einnehmen, und hebt ihr Potenzial für die Förderung des intelligenten Wachstums und der digitalen und CO2‑armen Wirtschaft hervor; fordert ein günstiges regulatorisches Umfeld, das die Gründung und den Betrieb solcher Unternehmen fördert, vor allem von Unternehmen, die von jungen Menschen gegründet werden oder sich im ländlichen Raum befinden; betont, das es wichtig ist, den Verwaltungsaufwand für KMU zu verringern und ihren Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern, und dass Programme und Schulungen, mit denen die Entwicklung von unternehmerischen Fähigkeiten gefördert wird, unterstützt werden müssen;
35. betont, dass auf KMU 99 % des Unternehmensgefüges und 80 % der Arbeitsplätze in der Union entfallen;
36. bekundet seine Besorgnis über eine von der Kommission zu niedrig angesetzte Grenze (5 Millionen EUR) für die Unterstützung durch den EFRE für kleine kulturelle und nachhaltige Tourismusinfrastrukturen, die darüber hinaus in Form von Gesamtkosten anstatt in Form von beihilfefähigen Kosten festgelegt ist, und betont die starke positive Wirkung, die solche Projekte auf die regionale Entwicklung im Hinblick auf die sozioökonomische Wirkung, die soziale Inklusion und die Attraktivität haben können;
37. stimmt insofern mit der Analyse der Kommission überein, dass die wirtschaftlichen und die sozialen Prioritäten, insbesondere im Hinblick auf das Wirtschaftswachstum einerseits und auf die soziale Inklusion, Bildung und nachhaltige Entwicklung andererseits, in einigen Mitgliedstaaten besser ausgewogen sein und durch einen bedeutsamen Dialog mit den Partnern und den Interessenträgern untermauert werden könnten; unterstreicht, dass eine eindeutige Strategie für die Verbesserung des institutionellen Rahmens der Mitgliedstaaten mit Blick auf die Verwaltungskapazität und die Qualität der Rechtsprechung eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass diese Prioritäten erfolgreich verwirklicht werden können;
38. betont die Bedeutung des ESF für die Umsetzung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, und weist darauf hin, dass durch ihn so viele tragfähige Projekte zur Schaffung neuer Arbeitsplätze wie möglich unterstützt werden müssen, zum Beispiel durch Unternehmensinitiativen;
39. weist warnend darauf hin, dass durch die besorgniserregend hohe Jugendarbeitslosigkeit der Verlust einer ganzen Generation droht, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Regionen und in den Regionen, die am stärksten von der Krise und der Arbeitslosigkeit betroffen sind; betont, dass die Erzielung von Fortschritten bei der Integration von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt weiterhin eine zentrale Priorität sein muss, zu deren Verwirklichung ein aktiver Beitrag der EU unverzichtbar ist, und dass der integrierte Einsatz des ESF, des EFRE, des Kohäsionsfonds und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen einen erheblichen Beitrag zu ihrer Verwirklichung leisten kann; vertritt die Auffassung, dass in dieser Hinsicht ein stärker ergebnisorientierter Ansatz verfolgt werden sollte, um sicherzustellen, dass die Mittel so wirksam wie möglich eingesetzt werden, um Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, sodass mehr Einnahmen erzielt werden und die Wirtschaft in der gesamten EU einen Nutzen hat; betont in diesem Zusammenhang die entscheidende Rolle der Jugendgarantie dabei, jungen Menschen unter 25 zu helfen, entweder einen guten Arbeitsplatz zu finden oder die Ausbildung, die Fähigkeiten und die Erfahrung zu erwerben, die erforderlich sind, um eine Anstellung zu finden; betont, dass alle für die Umsetzung der Jugendgarantie und der weiteren Maßnahmen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erforderlichen Mittel so bald wie möglich bereitgestellt werden müssen; vertritt die Auffassung, dass eindeutige und verständliche Wirkungsindikatoren eingesetzt werden sollten, mit denen der Beitrag der EU‑Fonds zu Wachstum und Beschäftigung ordnungsgemäß gemessen werden kann;
40. vertritt die Auffassung, dass weiter nach zusätzlichen Möglichkeiten zur Verbesserung der erzielten Ergebnisse im Zusammenhang mit der Jugendbeschäftigung gesucht werden muss, da diese trotz der Annahme der ESF‑Verordnung und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen nicht zufriedenstellend waren; unterstreicht das politische Bekenntnis der EU zur direkten Unterstützung der Integration von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt;
41. betont, dass die Bedeutung des ESF und der Investitionen in die Anpassung der Kompetenzen von Arbeitnehmern aufgrund der geänderten Produktionsstrukturen und einer alternden Bevölkerung deutlich zugenommen hat; ist diesbezüglich der festen Überzeugung, dass der ESF die nationalen Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen sollte; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die verfügbaren Ressourcen so wirksam und effizient wie möglich eingesetzt werden, damit die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern, die soziale Eingliederung und die Gleichstellung der Geschlechter sichergestellt sind; betont gleichzeitig, dass die im Rahmen des ESF finanzierten Ausbildungsprogramme auch an den Bedürfnissen der Unternehmer und des Managementpersonals ausgerichtet sein sollten, um so für die nachhaltige Entwicklung von Unternehmen und insbesondere von KMU, die die meisten Arbeitsplätze in der EU zur Verfügung stellen, zu sorgen;
42. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission insbesondere auf, die EURES‑Plattform, die ein wirksames Werkzeug für die Förderung der Mobilität der Arbeitnehmer in Europa und insbesondere der grenzüberschreitenden Mobilität darstellt, weiter zu verbessern und auszubauen, da mit ihr das Wissen der Arbeitnehmer über den europäischen Arbeitsmarkt und über Beschäftigungsmöglichkeiten erweitert wird und die Arbeitnehmer bei den Formalitäten unterstützt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die EURES‑Netzwerke auszubauen und zu unterstützen, nicht zuletzt in Anerkennung der Tatsache, dass Grenzgänger als erste von Anpassungsproblemen und Schwierigkeiten bei der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen betroffen sind; weist darauf hin, dass an diesen Netzwerken öffentliche Arbeitsverwaltungen, Sozialpartner, lokale und regionale Gebietskörperschaften sowie sonstige private Interessenträger beteiligt sind und dadurch die grenzüberschreitende Mobilität erleichtert und gefördert wird;
43. betont, dass die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze mithilfe neuer Technologien gelenkt werden muss; vertritt die Ansicht, dass die Kommission den Abbau der Arbeitslosigkeit mit den Instrumenten der Digitalen Agenda und des Programms „Horizont 2020“ verknüpfen sollte;
44. weist darauf hin, dass die Zahl der Schulabbrecher in Europa weiterhin sehr hoch ist, was sich auch auf die Jugendarbeitslosigkeit auswirkt; betont, dass dieses Problem durch eine Modernisierung der Bildungssysteme und Lehrpläne gelöst werden muss, wobei auf ESF‑Mittel zurückgegriffen werden kann;
45. weist darauf hin, dass es ohne eine wirksame Zusammenarbeit der Bildungseinrichtungen mit den Akteuren des Arbeitsmarktes nicht möglich sein wird, die hohen Arbeitslosenraten unter den jungen Hochschulabsolventen in der EU zu beheben; betont insbesondere, dass mit der Vermittlung derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt notwendig sind, ein höherer Beschäftigungsgrad unter Jugendlichen und eine Verringerung der sozialen Gefälle erreicht werden;
46. betont die große Bedeutung der geschlechtsspezifischen Dimension bei der Schaffung von Arbeitsplätzen; fordert die Kommission auf, genügend Mittel für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Frauen bereitzustellen; ist der Ansicht, dass der technische Fortschritt Frauen in Form von flexibleren Arbeitszeiten zugutekommen könnte, und fordert die Kommission auf, in diesem Bereich Investitionen zu tätigen;
47. bekräftigt seine Auffassung, dass Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder geschaffen werden müssen, um die Beteiligung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu stärken, und fordert die Kommission daher auf, entsprechende innovative Projekte zu unterstützen; weist darauf hin, dass Investitionen in öffentliche Infrastrukturen, wie etwa Kinderbetreuungseinrichtungen, die Chancen für Frauen verbessern, aktiv an der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt teilzunehmen;
48. fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, mit Blick auf die Verwirklichung der Ziele der Beschäftigung und der sozialen Inklusion den Bedürfnissen der Frauen Rechnung zu tragen, die aus dem Mutterschaftsurlaub zurückkehren, den Arbeitgebern Anreize zu bieten, Frauen nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs einzustellen, eine flexible Arbeitsorganisation zu erleichtern und zusätzliche Weiterbildungsmaßnahmen (lebenslanges Lernen) zu fördern, damit Frauen ihre berufliche Laufbahn problemlos wiederaufnehmen können;
Governance im Bereich der Kohäsionspolitik
49. betont, dass die Kohäsionspolitik im Geist einer ordnungsgemäß funktionierenden Governance auf mehreren Ebenen in Kombination mit einem wirksamen Konzept, mit dem auf die Forderungen der Öffentlichkeit sowie der Unternehmen reagiert werden kann, und einem transparenten und innovativen öffentlichen Auftragswesen – alles Elemente von entscheidender Bedeutung für eine verbesserte Wirkung der Kohäsionspolitik – durchgeführt werden muss; betont in diesem Zusammenhang, dass ungeachtet der Bedeutung der Beschlüsse, die auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten gefasst werden, lokale und regionale Gebietskörperschaften in vielen Fällen die für die öffentlichen Investitionen hauptverantwortliche Verwaltungsebene sind und dass die Kohäsionspolitik ein wesentliches Instrument zur Befähigung dieser Gebietskörperschaften ist, eine zentrale Rolle in der EU einzunehmen; bekräftigt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit der umfassenden Umsetzung des Partnerschaftsprinzips, wie es in der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen und dem Verhaltenskodex für Partnerschaften im Einzelnen dargelegt ist;
50. empfiehlt, die für die Kohäsionspolitik vorgesehenen Mittel und die Kenntnisse über die Kohäsionspolitik zu nutzen, um die Verwaltungskapazitäten der Behörden deutlich zu stärken, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene, damit ihre Fähigkeit, den Bürgern qualitativ hochwertige Dienstleistungen anbieten zu können, verbessert wird, u. a. durch einen stärkeren Einsatz neuer Technologien und durch Bürokratieabbau; fordert die Kommission auf, bei zentralen Fragen Formen der administrativen Unterstützung einzuführen, zum Beispiel die Festlegung der Ziele im Rahmen von Initiativen, die Bewertung ihrer Ergebnisse durch geeignete Indikatoren und die Festlegung von Folgemaßnahmen, um in der gesamten EU eine Verwaltungskultur einzuführen, die auf Beobachtung und Bewertung gründet; hält es für wichtig, dafür zu sorgen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei den innovativen Finanzierungsinstrumenten, die von entscheidender Bedeutung für die Aufstockung der Mittel und die Steigerung der Investitionen sind, und im Bereich des öffentlichen Auftragswesens, das die öffentlichen Verwaltungen zunehmend als Instrument zur Stimulierung von Innovationen und Kreativität nutzen sollten, unterstützt werden;
51. bedauert, dass der sechste Kohäsionsbericht keine eingehende Bewertung der Erfolge der fachlichen Unterstützungsinitiative JASPERS enthält, mit der den Mitgliedstaaten während des Zeitraums 2007–2013 die fachliche Expertise zur Verfügung gestellt wurde, die erforderlich war, um hochqualitative größere Projekte so vorzubereiten, sodass diese mit EU‑Mitteln kofinanziert werden konnten; begrüßt die 2013 erfolgte Gründung der JASPERS‑Vernetzungsplattform für Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten und die Einrichtung der Abteilung für die Bereitstellung von Expertenwissen bei der Projektvorbereitung des Netzwerk- und Kompetenzzentrums im Jahr 2014 für den Programmplanungszeitraum 2014–2020; begrüßt die Errichtung des Kompetenzzentrums für den Aufbau von Verwaltungskapazitäten in Bezug auf den ESI‑Fonds, das zur Verbesserung der Kapazitäten aller Behörden in den Mitgliedstaaten beitragen sollte, die an der Verwaltung und Umsetzung des ESI‑Fonds beteiligt sind;
52. begrüßt, dass die Kommission der Bedeutung der Governance erhöhte Aufmerksamkeit widmet, und teilt die Auffassung, dass verantwortliches Regierungshandeln und hochqualitative öffentliche Dienstleistungen einschließlich der Abwesenheit von Korruption für eine stabiles Investitionsumfeld unbedingt erforderlich sind; fordert ehrgeizige Ziele, um die Ausgaben der Kohäsionspolitik weniger anfällig für betrügerische Verwendung zu machen, und fordert die rigorose Anwendung der Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung;
53. ist der Überzeugung, dass der Verhaltenskodex für Partnerschaften – formal und inhaltlich – die Beteiligung in den Regionen in allen Phasen stärken wird und vollständig umgesetzt werden muss, da er wesentlich dazu beitragen wird, die Wirkung der Kohäsionspolitik zu verbessern und ihre Wirkung vor Ort zu konsolidieren; würdigt die Mitgliedstaaten und Regionen, denen es gelungen ist, ihre Partner in die Vorbereitung der Partnerschaftsvereinbarungen und der operationellen Programme in Einklang mit dem Verhaltenskodex für Partnerschaft einzubeziehen; ist jedoch sehr besorgt über die unzähligen Fälle einer schwachen Anwendung des Partnerschaftsprinzips und fordert die Kommission auf, Programme nicht zu genehmigen, bei denen Partner nicht ausreichend einbezogen werden; betont die Bedeutung der Verbreitung von Beispielen für bewährte Verfahren bei der Organisation von Partnerschaften, wie sie im Verhaltenskodex im Einzelnen dargelegt ist; fordert die Kommission außerdem auf, dem Parlament regelmäßig einen Bericht vorzulegen, in dem der aktuelle Stand der Umsetzung des Partnerschaftsprinzips bewertet wird;
Territoriale Dimension
54. nimmt mit Besorgnis die relativ gesehen zu geringen Bezugnahmen auf den territorialen Ansatz und insbesondere auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im sechsten Kohäsionsbericht, obwohl es sich hierbei um ein wesentliches Mittel zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts handelt, zur Kenntnis; weist darauf hin, dass die Aufnahme aller grenzüberschreitenden und makroregionalen Aspekte eine Bereicherung gewesen wäre, was z. B. die Bereiche Infrastruktur, Arbeitsmarkt und Mobilität, Umwelt (einschließlich eines gemeinsamen Notstandsplans), Wassernutzung und Abwasserentsorgung, Abfallbewirtschaftung, Gesundheitsversorgung, Forschung und Entwicklung, Tourismus, öffentliche Dienstleistungen und Governance betrifft, da alle diese Bereiche bemerkenswerte grenzüberschreitende Elemente umfassen und bemerkenswertes grenzüberschreitendes Potenzial bergen; vertritt die Auffassung, dass die europäischen Grenz- und grenzübergreifenden Regionen, indem sie intelligenter, integrativer und nachhaltiger werden, im Programmplanungszeitraum 2014–2020 im Hinblick auf die Bewältigung der Krise deutlich besser abschneiden werden;
55. betont, dass der integrierte und territorial ausgerichtete Ansatz in den Bereichen Umwelt und Energie besonders wichtig ist;
56. begrüßt die Einführung neuer Instrumente zur Koordinierung der Interessenträger und zur Integration der Strategien der EU sowie zur Konzentration der Investitionen auf die wirklichen Bedürfnisse vor Ort, wobei es sich zum Beispiel um die Instrumente „integrierte territoriale Investitionen“ und „von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung“ handelt, mit denen eine ausgewogene territoriale Entwicklung angestrebt wird; weist darauf hin, dass es wichtig ist, dass Instrumente zur Abschätzung der territorialen Folgen der Strategien eingeführt werden, die vor allem dazu dienen sollten, die territorialen Auswirkungen der Strategien der EU auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu untersuchen, und diese Auswirkungen im Rechtsetzungsprozess stärker berücksichtigt werden, und weist gleichzeitig auf die bestehenden Herausforderungen bei der Umsetzung integrierter territorialer Ansätze angesichts der verbleibenden regulatorischen Unterschiede bei den EU‑Fonds und des sehr unterschiedlichem Grades der Mitverantwortung der regionalen und lokalen Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten und der Verwaltungsbehörden hin; fordert eine allgemeine integrierte Investitionsstrategie der EU und die Stärkung der Territorialen Agenda der Europäischen Union 2020, die 2011 unter dem ungarischen Ratsvorsitz angenommen wurde und von den Ratsvorsitzen im Jahr 2015 bewertet werden soll, was die Städteagenda der EU einschließt; vertritt die Auffassung, dass besonders darauf geachtet werden sollte, kleine und mittelgroße städtische Gebiete zu stärken;
57. nimmt mit Besorgnis den fehlenden Bezug darauf zur Kenntnis, wie die Grundsätze und Prioritäten der Territorialen Agenda der Europäischen Union 2020 bei der Umsetzung der Programme der Kohäsionspolitik 2007–2013 berücksichtigt wurden; fordert die Einrichtung von angemessenen Evaluierungsverfahren für den Zeitraum 2014–2020, um die territoriale Dimension der Kohäsionspolitik zu bewerten;
58. heißt angesichts der Bedeutung der Städte in der globalisierten Wirtschaft und ihrer potenziellen Auswirkungen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit dennoch gut, dass den mit den städtischen Gebieten zusammenhängenden Themen ein zentraler Stellenwert in dem Bericht zukommt; nimmt das Eintreten der europäischen Regionen und Städte für den Übergang zu einem grüneren Wachstum, wie es im Konvent der Bürgermeister zum Ausdruck gebracht wird, zur Kenntnis; schlägt vor, dass den schwerwiegenden Entwicklungsunterschieden zwischen ländlichen und städtischen Gebieten ebenfalls gebührend Rechnung getragen wird, genauso wie den Problemen in den Metropolregionen, in denen eine Widerstandsfähigkeit bei bleibender Krisenanfälligkeit zu verzeichnen ist;
59. bedauert, dass der sechste Kohäsionsbericht nicht auf die polyzentrische territoriale Entwicklung als zentrales Element der Verwirklichung territorialer Kohäsion und territorialer Wettbewerbsfähigkeit in Einklang mit der Territorialen Agenda der Europäischen Union 2020 und dem 2013 veröffentlichten ESPON‑Bericht „Making Europe Open and Polycentric“ (Europa offen und polyzentrisch gestalten) Bezug nimmt; betont die Rolle kleiner und mittelgroßer Städte und die Bedeutung der Verbesserung der funktionalen Verbindungen urbaner Zentren mit ihrer Umgebung, um eine ausgewogene territoriale Entwicklung zu verwirklichen;
60. fordert, dass der Artikel 174 AEUV über den territorialen Zusammenhalt insbesondere in den ländlichen Gebieten stärker geachtet wird, und dass dabei der wichtige Zusammenhang zwischen der Kohäsionspolitik und der ländlichen Entwicklung gebührende Beachtung findet, insbesondere im Hinblick auf Gebiete, die vom industriellen Wandel betroffen sind, und Regionen mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen wie die Regionen in äußerster Randlage, die nördlichsten Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte sowie die Insel-, Grenz- und Bergregionen; empfiehlt, dass weitere demografische Herausforderungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Regionen, wie zum Beispiel Entvölkerung, Überalterung der Bevölkerung und eine sehr zerstreut lebende Bevölkerung, ebenfalls berücksichtigt werden; fordert die Kommission auf, den geografisch und demografisch am stärksten benachteiligten Gebieten bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
61. ist der Auffassung, dass der europäischen territorialen Zusammenarbeit vor dem Hintergrund, dass sie seit dem Programmplanungszeitraum 2007–2013 ein vollwertiges Ziel der Kohäsionspolitik ist, im sechsten Kohäsionsbericht nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet wird; weist auf das Potenzial des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit hin, nicht nur als ein Instrument für die grenzüberschreitende Governance, sondern auch als eine Möglichkeit, zu einer umfassend integrierten territoriale Entwicklung beizutragen;
62. fordert eine engere Koordinierung zwischen der Kohäsionspolitik, dem Instrument der Heranführung und der Nachbarschaftspolitik der EU sowie eine bessere Evaluierung und Verbreitung der Ergebnisse der entsprechenden Projekte;
Langfristige Perspektive der Kohäsionspolitik
63. weist vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen darauf hin, dass der Debatte über die Kohäsionspolitik der EU eine neue Dynamik verliehen werden muss; erklärt, dass das Wahljahr 2019, in dem die Wahlen zum Europäischen Parlament stattfinden, von entscheidender Bedeutung sein wird, da das dann neu gewählte Parlament und die neue Kommission die Strategie Europa 2020 abschließen, den bevorstehenden neuen MFR festlegen, die Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2020 mit einem angemessenen Haushalt sicherstellen und neue Rechtsvorschriften über die Kohäsionspolitik vorbereiten müssen; weist darauf hin, dass in der Debatte über die Kohäsionspolitik die erheblichen zeitlichen Zwänge und Verzögerungen zu Beginn des laufenden Programmplanungszeitraums berücksichtigt werden müssen;
64. betont die entscheidende Bedeutung von Verwaltungskapazitäten; fordert die politischen Entscheidungsträger auf allen Regierungsebenen auf, gezielte fachliche Unterstützung für die Durchführung der Kohäsionspolitik im Allgemeinen und speziell für den erweiterten Einsatz von Finanzierungsinstrumenten in Kombination mit den ESI‑Fonds im Besonderen zu befürworten;
65. ist der Ansicht, dass die Maßnahmen der Kohäsionspolitik bei der Verringerung interner Ungleichheiten mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit und beim Abbau struktureller Ungleichgewichte in den bedürftigsten Regionen eine wesentliche Rolle spielen; fordert die Kommission auf, eine Vorfinanzierung in Betracht zu ziehen, damit die betreffenden Mitgliedstaaten die Mittel im Zeitraum 2014–2020 in vollem Umfang nutzen können, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass der Grundsatz der Rechenschaftspflicht bei der Ausführung des Haushaltsplans gewahrt wird;
66. fordert die Mitgliedstaaten auf, in den nationalen Parlamenten regelmäßig hochrangige politische Debatten über die Wirksamkeit, Effizienz und rechtzeitige Umsetzung der ESI‑Fonds und über den Beitrag der Kohäsionspolitik zur Verwirklichung der makroökonomischen Ziele abzuhalten.
67. fordert, dass regelmäßig Tagungen des Rates mit den für die Kohäsionspolitik zuständigen Ministern abgehalten werden, um der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, die ständigen Herausforderungen, die in Bezug auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU bestehen, zu beobachten und auf sie zu reagieren;
°
° °
68. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.
- [2] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289.
- [3] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470.
- [4] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259.
- [5] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 303.
- [6] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 281.
- [7] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
- [8] ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
- [9] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0002.
- [10] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0015.
- [11] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0132.
- [12] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0133.
- [13] Angenommene Texte, P8_TA(2014)0068.
- [14] ABl. C 19 vom 21.1.2015, S. 9.
- [15] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
- [16] Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020, COM(2015) 0015 vom 21.1.2015.
- [17] Beschluss der Kommission über die nichtautomatische Übertragung von Mitteln des Haushaltsjahres 2014 auf das Haushaltsjahr 2015 und über die Wiedereinsetzung von Mitteln für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2015, C(2015) 0827 vom 11.2.2015.
BEGRÜNDUNG
Hintergrund
Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union muss die Kommission alle drei Jahre einen Kohäsionsbericht „über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts“ vorlegen. Die Veröffentlichung des sechsten Kohäsionsberichts hat sich durch die Annahme des neuen legislativen Rahmens für die Kohäsionspolitik 2014–2020 verzögert. Die herkömmliche Struktur der Kohäsionspolitik wurde geändert und spiegelt jetzt die Strategie Europa 2020 wider.
Erfolge und Herausforderungen der Kohäsionspolitik im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Finanzkrise
Mit Blick auf die Vergangenheit wird im sechsten Kohäsionsbericht aufgezeigt, dass die Kohäsionspolitik im Programmplanungszeitraum 2007–2013 die Auswirkungen des drastischen Rückgangs der öffentlichen Investitionen – in einigen Mitgliedstaaten um mehr als 60 %, im EU‑Durchschnitt um 20 % – abgefedert hat. Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik haben in den Regionen für Stabilität gesorgt, indem sie den Geldfluss zu einer Zeit gesichert haben, in der nationale öffentliche und private Investitionen gekürzt oder gar ganz eingestellt wurden. Die regionalen Ungleichheiten haben jedoch in letzter Zeit zugenommen, und die Fortschritte bei der Beschäftigung, die seit dem Jahr 2000 erzielt wurden, sowie die Wettbewerbsfähigkeit einiger Mitgliedstaaten sind verloren gegangen, insbesondere in den südlichen Mitgliedstaaten.
Mit Blick auf die Zukunft werden in dem Bericht die Kernziele der Investitionen der Kohäsionspolitik für 2014–2020 herausgestellt: Energieeffizienz, Beschäftigung und KMU; in diesen Bereichen sind die Aussichten auf die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze vielversprechend. Der Berichterstatter sieht es als wichtig an, zu betonen, dass die ursprüngliche Rolle und die Instrumente der Kohäsionspolitik, so wie sie im Vertrag festgelegt sind, die Kohäsionspolitik zur wichtigsten Investitionspolitik mit dme Ziel der Verwirklichung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums in der EU machen. Die Kohäsionspolitik kann somit nicht einfach als ein Instrument für andere sektorspezifische Strategien angesehen werden. Ihr langfristiger, integrativer und auf der Governance auf mehreren Ebenen gründender Ansatz bietet im Gegenteil einen wesentlichen Mehrwert für die Umsetzung von EU‑Maßnahmen und die Eigenverantwortung für EU‑Maßnahmen, die ein rein sektorspezifisch ausgerichteter Strategieansatz nicht erbringen kann.
Vor diesem Hintergrund begrüßt der Berichterstatter den neuen EU‑Investitionsplan für Europa zur Ergänzung der Investitionen der Struktur- und Kohäsionspolitik. Die Erfahrungen, die bei den gemeinsamen Initiativen der Kohäsionspolitik mit Finanzinstrumenten wie JEREMIE gesammelt wurden, könnten hilfreich sein, da die verstärkte Nutzung von Finanzinstrumenten im Mittelpunkt dieses neuen Investitionsplans steht. Gleichzeitig muss jedoch eindeutig festgestellt werden, dass weder der Haushalt noch die langfristige strategische Programmplanung der Kohäsionspolitik durch diese neue Investitionsinitiative in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden dürfen, da dadurch nicht nur die Entwicklung der Regionen gefährdet würde, sondern auch die Wirksamkeit der für die regionale Entwicklung 2014–2020 vorgesehenen Investitionen der Kohäsionspolitik in Höhe von 350 Milliarden EUR. Es muss berücksichtigt werden, dass die Regionen, in denen Investitionsanreize am dringendsten benötigt werden, oft Regionen mit geringeren Verwaltungs- und Aufnahmekapazitäten sind, die die Bedingungen für den neuen Investitionsplan nicht erfüllen.
Ausrichtung der Kohäsionspolitik auf Wirksamkeit, Effizienz und Leistung
Zu den neuen Maßnahmen zur Steigerung von Wirksamkeit und Ergebnisorientierung gehören die thematische Schwerpunktsetzung insbesondere auf Innovationen, die digitale und CO2‑arme Wirtschaft, Bildung und die Unterstützung von KMU. Der Berichterstatter fordert, insbesondere vor dem Hintergrund der schweren Krise, eine gewisse Flexibilität für die Regionen abhängig von ihren lokalen Besonderheiten. Es sind anhaltende Bemühungen um die Vereinfachung von Verfahren und um Bürokratieabbau erforderlich, um die Zugänglichkeit und Aufnahme von Mitteln zu steigern und die Fehlerraten, die oft auf komplexe Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Gewährung staatlicher Beihilfen zurückzuführen sind, möglichst gering zu halten.
Auch die Verbindung zum Europäischen Semester und zu den länderspezifischen Empfehlungen kann dazu beitragen, dass Investitionen in die Kohäsion wirksamer werden. Die zentrale Rolle des Parlaments bei der Kontrolle des gesamten Verfahrens, die zu einer Aussetzung der Verpflichtungen oder Zahlungen der ESI‑Fonds führen kann, muss in diesem Zusammenhang betont werden. Der Berichterstatter fordert die uneingeschränkte Einhaltung von Artikel 23 Absatz 15 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen, in dem Transparenz und eine rechtzeitige Unterrichtung des Parlaments durch die Kommission und den Rat vorgeschrieben werden.
Beschäftigung, KMU, Jugend und Bildung
Gemäß Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union gehören Vollbeschäftigung und sozialer Fortschritt zu den Zielen der EU, und in der Strategie Europa 2020 ist das Ziel festgelegt, bis 2020 75 % der 20 bis 64 Jahre alten Personen in Beschäftigung zu bringen. Durch den Beginn der Krise wurde die Verwirklichung dieses Ziels jedoch offenbar erschwert, da die Arbeitslosenquote in der EU seit Anfang 2010 über 9,5 % liegt und in vielen Mitgliedstaaten 2014 sogar mehr als 15 % beträgt.
Die Beschäftigungssituation junger Menschen ist besonders besorgniserregend: Im zweiten Quartal 2014 lag die Arbeitslosenrate unter Jugendlichen in der EU bei 21,7 % und war damit mehr als doppelt so hoch wie die Arbeitslosenquote unter Erwachsenen (9,0 %), was bedeutet, dass im Bereich der EU28 in diesem Zeitraum mehr als 5 Millionen Menschen unter 25 ohne Beschäftigung waren. Auch die Anzahl junger Europäer (zwischen 15 und 24 Jahren), die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, ist inakzeptabel hoch.
Auch die Unterstützung der Kohäsionspolitik für KMU ist extrem wichtig, da KMU das Rückgrat von Wachstum und Beschäftigung in der EU bilden und im Zeitraum 2002–2010 85 % des Nettobeschäftigungswachstums auf sie entfielen. Mit Blick auf all diese Aspekte werden die Synergien zwischen den Strukturfonds und dem Programm für die Wettbewerbsfähigkeit und für KMU (COSME) und dem Rahmenprogramm Horizont 2020 im Zeitraum 2014–2020 durch Strategien zur intelligenten Spezialisierung auf regionaler Ebene gestärkt.
Probleme bei der Umsetzung und den Zahlungen
Der Berichterstatter verweist darauf, dass gemäß der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen Partnerschaftsvereinbarungen bis spätestens Ende August 2014 und operationelle Programme bis spätestens Ende Januar 2015 hätten angenommen werden sollen. Es gibt jedoch eine deutliche Verzögerung bei der Programmplanung, sodass bis Ende 2014 nur etwas mehr als 100 operationelle Programme angenommen wurden. Für die Annahme der Programme wurden zwei Szenarien in Erwägung gezogen, die beide zu weiteren Verzögerungen in der Anfangsphase der Umsetzung führen: erstens das Übertragungsverfahren für die Programme, die bis zum 31. Dezember 2014 als „zur Annahme bereit“ gelten, und zweitens die Wiedereinstellung der 2014 nicht in Anspruch genommenen Mittel aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI‑Fonds) für die Programme, die bis Ende 2014 als „nicht zur Annahme bereit“ gelten, wofür eine technische Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) erforderlich wäre.
Nach dem von der Kommission vorgelegten Zeitplan könnten operationelle Programme gemäß dem Übertragungsverfahren zwischen dem 15. Februar und dem 31. März 2015 sowie gemäß dem Wiedereinstellungsverfahren nach dem 1. Mai 2015 angenommen werden. Das Parlament ist zutiefst besorgt über die beträchtliche Verzögerung bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014–2020 und betont, dass durch diese Verzögerungen die Fähigkeit der nationalen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2014–2020 wirksam zu planen und umzusetzen, geschwächt wird. Der Berichterstatter teilt diese Bedenken. Er fordert die Kommission daher auf, dem Parlament die Maßnahmen zur Ermöglichung einer möglichst baldigen Aufnahme der Umsetzung der operationellen Programme sowie den beabsichtigten Zeitplan zu übermitteln.
Zusätzlich zu der Verzögerung bei der Umsetzung für den Programmplanungszeitraum 2014–2020 gibt es im Bereich der Kohäsionspolitik einen Rückstand bei den Zahlungen, der sich auf etwa 25 Milliarden EUR für den Programmplanungszeitraum 2007–2013 beläuft. Die Kommission wird daher aufgefordert, die Auswirkung dieser Zahlungsverzögerungen auf den Beginn der Umsetzung der neuen operationellen Programme zu erläutern und Lösungen vorzuschlagen, um den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen.
Die Kohäsionspolitik soll dazu beitragen, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung zu schaffen, aber das wiederkehrende Problem von Zahlungsrückständen, die zu verspäteten Zahlungen führen, wodurch die Umsetzung der Programme behindert wird und die Haushalte von Empfängern und Mitgliedstaaten belastet werden, ist nicht akzeptabel. Haushaltsdisziplin bedeutet, dass keine öffentlichen Gelder verschwendet werden; sie bedeutet aber auch, dass Rechnungen pünktlich beglichen werden. Der Berichterstatter ist daher der Ansicht, dass dieser Teil des Problems der schwierigste und dringendste ist.
Fragen der Governance
Die Ressourcen der Kohäsionspolitik und das Wissen über die Kohäsionspolitik müssen genutzt werden, um die Verwaltungskapazitäten der Gebietskörperschaften insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene beträchtlich zu stärken, damit ihre Fähigkeit, hochwertige Dienstleistungen für die Öffentlichkeit zu erbringen, verbessert wird, auch durch die Nutzung neuer Technologien und Bemühungen um gestrafftere Verfahren. Es ist wichtig, dass die Gebietskörperschaften auf lokaler und regionaler Ebene bei den innovativen Finanzierungsinstrumenten, die für die Erhöhung der Mittel und die Steigerung der Investitionen von entscheidender Bedeutung sind, und im Bereich des öffentlichen Auftragswesens, das die öffentlichen Verwaltungen zunehmend als Instrument für Stimulierung von Innovationen und Kreativität nutzen sollten, unterstützt werden.
Der Berichterstatter hebt hervor, dass durch den Verhaltenskodex für Partnerschaft die Beteiligung an der Programmplanung in den Regionen formal und inhaltlich gestärkt würde und dass er bei der Stärkung der Auswirkungen der Kohäsionspolitik und ihrer Konsolidierung eine entscheidende Rolle zu spielen hätte.
Territoriale Dimension
Im sechsten Kohäsionsbericht wird die Gelegenheit ungenutzt gelassen, die Probleme und Potenziale insbesondere der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu erläutern; sie werden nur kurz beschrieben, und auf die Ergebnisse wird überhaupt nicht eingegangen. Weiterhin fehlen die qualitativen Aspekte bis auf wenige Ausnahmen vollständig, obwohl der Text ausreichend Gelegenheit bietet, sie zu berücksichtigen (siehe spezielle Kästen zu bestimmten Themen bzw. Bereichen wie Städte, Küstenregionen und Regionen in äußerster Randlage). Aus thematischer und qualitativer Sicht wäre die Aufnahme grenzüberschreitender Aspekte für den Inhalt mehrerer Kapitel eine Bereicherung gewesen, darunter beispielsweise Infrastruktur, Arbeitsmarkt und Mobilität, Umwelt, Wassernutzung und Abwasserentsorgung, Abfallbewirtschaftung, Gesundheitsversorgung, Forschung und Entwicklung, Fremdenverkehr, öffentliche Dienstleistungen und Governance. All diese Bereiche umfassen bemerkenswerte grenzüberschreitende Elemente und bergen bemerkenswerte grenzüberschreitende Potenziale. Der Berichterstatter ist davon überzeugt, dass die Europäische territoriale Zusammenarbeit einen wichtigen Beitrag zur Europäischen Integration leisten kann.
Diese Erwägungen hängen nicht zuletzt mit den Problemen im Zusammenhang mit der Europäischen territorialen Zusammenarbeit und dem Instrument des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit zusammen. Insbesondere durch die Komponente der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen territorialen Zusammenarbeit wird die Kohäsion der Grenzregionen beeinflusst. Der Berichterstatter schlägt daher vor, dass der Kohäsionsbericht in Zukunft eine Beurteilung der Kohäsion der europäischen Grenzregionen einschließlich einer Analyse ihrer größten Probleme sowie eine Beurteilung der Auswirkungen der operationellen Programme zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit umfassen sollte. Diesem Instrument sollte nicht zuletzt deshalb mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden, weil dadurch die Zusammenarbeit zwischen den Behörden in verschiedenen Mitgliedstaaten gefördert wird, ihre Erfahrungen zusammengeführt werden und es die Entwicklung eines Verwaltungssystems fördert, das zunehmend auf gemeinsamen Werten und Vorgehensweisen gründet. In diesem Zusammenhang sollte auch die externe Dimension der Kohäsionspolitik berücksichtigt werden.
Langfristige Perspektive der Kohäsionspolitik
Der Berichterstatter ist der Ansicht, dass der Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2020 besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte. In dem Bewusstsein, dass mit der Umsetzung der Kohäsionspolitik 2014–2020 gerade erst begonnen wurde und dass dabei aufgrund der späten Annahme von Programmen bereits Probleme auftreten, muss die ordnungsgemäße Umsetzung der Kohäsionspolitik 2014–2020 ein Schwerpunkt sein. Man darf jedoch die Tatsache nicht aus den Augen verlieren, dass im Jahr 2019 viele wesentliche Aspekte gleichzeitig behandelt werden müssen: Das dann neu gewählte Parlament und die neue Kommission müssen unter anderem die Strategie Europa 2020 abschließen, den bevorstehenden neuen MFR festlegen sowie neue Rechtsvorschriften für die Kohäsionspolitik nach 2020 vorbereiten. Angesichts des beträchtlichen Zeitdrucks fordert der Berichterstatter mit Nachdruck, dass bereits jetzt über die Kohäsionspolitik nach 2020 nachgedacht wird, damit Gemeinden und Bürger im Mittelpunkt der Kohäsionspolitik nach 2020 stehen und so für ihren gemeinsamen Wohlstand auf der Grundlage des Wohlbefindens des Einzelnen gesorgt wird.
STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (16.4.2015)
für den Ausschuss für regionale Entwicklung
zu Investitionen für Beschäftigung und Wachstum: Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union
(2014/2245(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Jean-Paul Denanot
VORSCHLÄGE
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt, dass die Kohäsionspolitik in den letzten Jahren ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt hat, die negativen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Höhe der öffentlichen Investitionen in den Mitgliedstaaten abzufedern, indem unter anderem die Anforderungen bei der nationalen Kofinanzierung gesenkt wurden und ein großer Teil der für die Kohäsionspolitik vorgesehenen Mittel Maßnahmen zugeleitet wurde, die sich direkt und unmittelbar auf die Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen auswirken; begrüßt den positiven Beitrag, den andere Maßnahmen und Instrumente, die nicht der Kohäsionspolitik angehören, zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 leisten; ist zuversichtlich, dass diese positive Wirkung in den nächsten Jahren noch weiter zunehmen wird, da Maßnahmen üblicherweise erst nach einer gewissen Zeit Ergebnisse bewirken und da die Finanzmittel aus dem Zeitraum 2007-2013 noch bis Ende 2016 verwendet werden können;
2. betont die große Bedeutung des von der Kommission ausgearbeiteten Investitionsplans, da es sich um den ersten Schritt handelt, mit dem der Mangel an öffentlichen und privaten Investitionen in der Union, der ein großes Risiko für die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 darstellt, ausgeglichen werden soll; unterstreicht, dass sich der Rückgang der Investitionen im Anschluss an die Wirtschaftskrise in den ärmsten Regionen am stärksten manifestiert hat; ruft jedoch ins Gedächtnis, dass der Juncker-Plan lediglich 315 Milliarden Euro an potenziellen Investitionen über einen Zeitraum von drei Jahren vorsieht, während das Investitionsdefizit in der Europäischen Union der Kommission zufolge mindestens 300 Milliarden Euro jährlich beträgt; weist aus diesem Grund nachdrücklich darauf hin, dass im Haushaltsplan der EU und in den Haushaltsplänen der Mitgliedstaaten wieder zusätzlicher Spielraum für Investitionen geschaffen werden muss; betont, dass mit den vom Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) garantierten Projekten ein Beitrag zur Verwirklichung der politischen Ziele der EU geleistet werden sollte, dass sich diese Projekte an den in Artikel 174 AEUV verankerten Zielen der Kohäsionspolitik ausrichten sollten und dass die Grundsätze der Zusätzlichkeit, der Rentabilität und der wirtschaftlichen Haushaltsführung geachtet werden sollten; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die in Form einmaliger Maßnahmen geleisteten finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum EFSI, mit denen zweckgebundene Investitionsplattformen und nationale Förderbanken unterstützt werden und für die die EU-Garantie gilt, von der gesamten Palette der bestehenden Regelungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts abgedeckt sind;
3. stellt fest, dass die lokalen und regionalen Behörden trotz der Krise und trotz des hohen Drucks, der auf den lokalen Finanzverwaltungen lastete, den Ansprüchen der Bürger an besser zugängliche und hochwertigere öffentliche Dienstleistungen weiter gerecht werden mussten;
4. unterstreicht die große Bedeutung der Reindustrialisierung in Europa dafür, dass der Anteil der Industrieproduktion am BIP der Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 % erhöht wird; hält es aus diesem Grund für wesentlich, die Grundsätze der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und der regulatorischen Berechenbarkeit proaktiv zu stützen und zu stärken, damit Arbeitsplätze und Wachstum in Europa gefördert werden;
5. weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik – deren unbezahlte Rechnungen sich Ende 2014 auf insgesamt 24,8 Mrd. EUR für die Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds aus dem Zeitraum 2007-2013 beliefen, was eine Steigerung um 5,6 % gegenüber 2013 darstellt – in höherem Maße als alle anderen Politikbereiche der EU von dem anhaltenden Zahlungsrückstand betroffen ist; fordert die Kommission auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die ausstehenden Rechnungen zu begleichen; betont, dass in erster Linie die kleinsten und schutzbedürftigsten Nutznießer der Kohäsionspolitik wie KMU, NGO und Verbände hiervon in Mitleidenschaft gezogen werden, da sie nur in begrenztem Maß Ausgaben vorfinanzieren können;
6. begrüßt, dass der Rat, die Kommission und das Parlament zu einer Einigung gelangt sind, um die Zahlungsrückstände gemäß der gemeinsamen Erklärung, die der Vereinbarung über den Haushaltsplan 2015 beigefügt ist, insbesondere in der Kohäsionspolitik bis zum Jahresende auf ihr strukturelles Niveau im Zuge des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) zu senken, und nimmt die am 23. März 2015 von der Kommission übermittelten Bestandteile eines Zahlungsplans, mit dem der EU-Haushalt wieder auf eine tragfähige Grundlage gestellt werden soll, zur Kenntnis; erinnert die Kommission an ihre Zusage, möglichst bald – aber in jedem Fall vor der Vorlage des Entwurfs des Haushaltsplans für 2016 – einen Zahlungsplan vorzulegen; erinnert außerdem alle Organe an ihre Zusage, ab 2015 und bis zur Halbzeitüberprüfung des derzeitigen MFR einen solchen Plan zu vereinbaren und umzusetzen;
7. ist besorgt über die ernsthaften Verspätungen, die Anfang 2015 im Programmplanungsprozess für den Zeitraum 2014-2020 in diesem Bereich vorliegen; betont, dass mit der vorgeschlagenen Revision der Obergrenzen des MFR[1], mit der gemäß Artikel 19 Absatz 2 der MFR-Verordnung 11,2 Mrd. EUR an Mitteln für Verpflichtungen auf die Zwischensumme der Rubrik 1b übertragen werden, und mit der Übertragung[2] von 8,5 Mrd. EUR an Mitteln für Verpflichtungen von 2014 auf 2015 gemäß Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a der Haushaltsordnung zwar verhindert werden kann, dass diese Mittel in Rubrik 1b verfallen, dass aber damit weder das zugrundeliegende Problem der Verspätungen bei der Programmplanung wirklich angegangen wird noch der Umstand, dass die chronisch verspätete Umsetzung und die systematisch verspäteten Zahlungen die Empfänger vor erhebliche Herausforderungen stellen können, gemildert wird;
8. begrüßt, dass in der Kohäsionspolitik verstärkt Finanzierungsinstrumente wie Darlehen und Garantien zum Einsatz kommen, um Investitionen zu fördern und zu mobilisieren und um neue Arbeitsplätze zu schaffen und so nachhaltiges Wachstum auf EU-Ebene zu generieren und die Wirksamkeit öffentlicher Gelder zu erhöhen; fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden auf, diese zusätzlichen Finanzierungsinstrumente wie zum Beispiel die Möglichkeit, im Rahmen der neuen KMU-Initiative Garantien für die Deckung von Projekten mit höherem Risiko einzusetzen, in vollem Umfang auszuschöpfen; betont, dass bei solchen Finanzierungsinstrumenten für Transparenz, Rechenschaftspflicht und genaue Kontrolle zu sorgen ist;
9. nimmt die stärkere thematische Bündelung der Mittel bei einer begrenzten Anzahl von Prioritäten mit dem Potenzial, Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen, den Klimawandel und die Energieabhängigkeit zu bekämpfen und Armut und soziale Ausgrenzung einzudämmen, sowie die verstärkte Schwerpunktsetzung auf Ergebnissen und auf Messbarkeit in den Programmen für den Zeitraum 2014-2020 zur Kenntnis, wobei mit diesen Neuerungen ein Beitrag zur weiteren Steigerung der Wirksamkeit und der Effizienz der Kohäsionspolitik geleistet werden sollte; unterstreicht jedoch, dass dieser Grundsatz flexibel angewandt werden muss und dass die territorialen, wirtschaftlichen und sozialen Besonderheiten uneingeschränkt geachtet werden müssen, um das Entwicklungsgefälle zwischen den einzelnen Regionen der Union abzubauen;
10. stimmt insofern mit der Analyse der Kommission überein, dass die wirtschaftlichen und die sozialen Prioritäten – insbesondere die Schwerpunktsetzung auf Wirtschaftswachstum einerseits und auf sozialer Inklusion, Bildung und nachhaltiger Entwicklung andererseits – in einigen Mitgliedstaaten besser ausgewogen sein und durch einen sinnvollen Dialog mit den Partnern und den Interessengruppen untermauert werden könnten; unterstreicht, dass eine eindeutige Strategie für die Verbesserung des institutionellen Rahmens der Mitgliedstaaten mit Blick auf die Verwaltungskapazität und die Qualität der Rechtsprechung eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass diese Prioritäten erfolgreich verwirklicht werden können;
11. begrüßt die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, mit der durch die Bereitstellung spezifischer Mittel ein Beitrag zur Umsetzung der Jugendgarantie geleistet werden soll, und fordert die Mitgliedstaaten auf, der Umsetzung von Projekten mehr Aufmerksamkeit zu widmen, mit denen die Arbeitslosigkeit in dieser Altersgruppe in Regionen, in denen sie besonders hoch ist, gesenkt werden soll; fordert die Kommission auf, ihre Zusage einzuhalten, wonach sie die Wirksamkeit, die Effizienz und die Wirkung der gemeinsamen Hilfe aus dem ESF und der konkreten Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen langfristig überwachen und im Rahmen von jährlichen Berichten und Bewertungen beurteilen will, wozu auch die Überwachung der Umsetzung der Jugendgarantie (Artikel 19 der ESF-Verordnung und Anhang II zu dieser Verordnung, Artikel 47 bis 59 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen) gehört;
12. fordert die Kommission mit Blick auf die Maßnahmen zur Verknüpfung der Wirksamkeit der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) mit der wirtschaftlichen Haushaltsführung auf, den unterschiedlichen Ausgangsbedingungen in jedem Mitgliedstaat und den Bemühungen, die jeweils erforderlich sind, um den Voraussetzungen gerecht zu werden, Rechnung zu tragen, und insbesondere darauf zu achten, dass die bedürftigsten Regionen nicht benachteiligt werden und dass lokale und regionale Behörden nicht für konkrete Herausforderungen auf nationaler Ebene bestraft werden;
13. bekundet erneut seine tiefe Überzeugung, wonach eine gründliche und ehrliche Halbzeitüberprüfung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates über den MFR durch die Kommission bis spätestens Ende 2016 eine hervorragende Möglichkeit dafür wäre, sicherzustellen, dass mit dieser Verordnung die Prioritäten der Union genau aufgenommen – wobei insbesondere die Auswirkungen der Verspätung bei der Umsetzung der Strukturfonds auf den Haushalt, das Problem der Jugendarbeitslosigkeit in Europa, die Finanzierung des EFSI und neue Vorschläge zu den Eigenmitteln der Union angegangen werden sollten – und die dringendsten Bedürfnisse der Mitgliedstaaten und der Regionen in den Jahren, in denen der MFR noch gültig ist, das anhaltende Problem der ungenügenden Mittel für Zahlungen, das gegen Ende des Gültigkeitszeitraums des MFR zutage trat, und die etwaigen Auswirkungen der verspäteten Umsetzung von operationellen Programmen im Bereich der Kohäsionspolitik auf die Zahlungen angegangen werden;
14. begrüßt die Bemühungen der Kommission um eine verantwortungsvolle Verwaltung und betont, dass auch in Zukunft verstärkt darauf geachtet werden sollte, dass die Ausgaben für die Kohäsionspolitik nicht so leicht missbräuchlich verwendet werden können und dass die Vorkehrungen zur Betrugsbekämpfung strikt eingehalten werden.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
16.4.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 4 5 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jean Arthuis, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Jean-Paul Denanot, Gérard Deprez, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Ernest Maragall, Sophie Montel, Siegfried Mureșan, Younous Omarjee, Pina Picierno, Paul Rübig, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Marco Valli, Daniele Viotti, Marco Zanni |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Bernd Kölmel, Andrey Novakov, Ivan Štefanec, Nils Torvalds, Derek Vaughan, Tomáš Zdechovský |
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- [1] Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020, COM(2015) 15 vom 21.1.2015.
- [2] Beschluss der Kommission über die nichtautomatische Übertragung von Mitteln des Haushaltsjahres 2014 auf das Haushaltsjahr 2015 und über die Wiedereinsetzung von Mitteln für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2015, C(2015) 827 vom 11.2.2015.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (20.4.2015)
für den Ausschuss für regionale Entwicklung
zu Investitionen in Beschäftigung und Wachstum: Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union
(2014(2245)(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Danuta Jazłowiecka
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass sich die Finanzkrise in bestimmten Mitgliedstaaten auf die Kohäsionspolitik ausgewirkt hat und dazu geführt hat, dass die Arbeitslosenquoten weiter gestiegen sind, Armut und soziale Ausgrenzung zugenommen haben und die Ungleichheiten zwischen den Regionen in der Union größer geworden sind;
B. in der Erwägung, dass die Langzeitarbeitslosigkeit den letzten Zahlen aus dem Jahr 2013 zufolge auf einem historisch hohen Stand von 5,1 % aller Erwerbstätigen liegt; in der Erwägung, dass sich Langzeitarbeitslosigkeit erhebliche Folgen für das Leben der Betroffenen hat und insbesondere in Gebieten in Randlage zu einem strukturellen Problem werden kann;
C. in der Erwägung, dass die öffentlichen Investitionen in der EU in der letzten Zeit um 15 % (in realen Werten) gesunken sind und dass viele Regionen – in erster Linie Regionen mit demografischen Schwierigkeiten – nicht in der Lage waren, einen angemessenen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 zu leisten, was insbesondere für das Kernziel, die Beschäftigungsquote bis 2020 auf 75 % zu erhöhen, und die Ziele, die Zahl der von Armut betroffenen Menschen um 20 Millionen zu senken und die Schulabbrecherquote einzudämmen, gilt;
D. in der Erwägung, dass Gebiete mit schwerwiegenden und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen für gewöhnlich höhere Arbeitslosenquoten, ein geringeres Wirtschaftswachstum und einen Mangel an größeren Investitionen aufweisen, was zu strukturellen Ungleichheiten in der Union führt; in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquoten in diesen Regionen im Durchschnitt 10 Prozentpunkte unter der nationalen Zielvorgabe – gegenüber nur 3 Prozentpunkten in besser entwickelten Regionen – liegen;
E. in der Erwägung, dass die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) nach wie vor zu den wichtigsten Instrumenten der EU für Investitionen gehören und ihnen – sofern sie wirksam eingesetzt werden – das Potenzial innewohnt, der Wirtschaftskrise geschuldete negative Entwicklungen abzumildern, hochwertige und dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen und für nachhaltiges Wachstum zu sorgen, insbesondere in Regionen, die dieses am meisten benötigen; in der Erwägung, dass der Europäische Sozialfonds (ESF) das wichtigste Instrument für Investitionen in das Humankapital ist, da mit ihm die Integration in den Arbeitsmarkt gefördert wird und Armut und soziale Ausgrenzung bekämpft werden;
F. in der Erwägung, dass die sozioökonomischen Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten weiter zugenommen haben, während beim Ziel der regionalen Konvergenz das Gegenteil der Fall ist; in der Erwägung, dass der Unterschied zwischen den Arbeitslosenquoten der Kernländer und der Peripherieländer von 3,5 % im Jahr 2000 auf 10 % im Jahr 2013 angestiegen ist; in der Erwägung, dass durch diese Divergenz das Risiko der Zersplitterung steigt und die wirtschaftliche Stabilität und der soziale Zusammenhalt in der EU bedroht werden; in der Erwägung, dass im sechsten Kohäsionsbericht die Bedeutung der ESIF für die Überwindung der Ungleichheiten insbesondere während der Krise hervorgehoben wird;
1. bedauert, dass das Potenzial der EU-Fonds für die Schaffung von Arbeitsplätzen noch immer nicht ausreichend ist, und stellt fest, dass es durch eine wirksamere und eher an Ergebnissen orientierte Umsetzung weiter gestärkt werden sollte; äußert in diesem Zusammenhang seine Besorgnis über die Verzögerungen bei der Verabschiedung und der Einleitung der Umsetzung der operationellen Programme im Programmplanungszeitraum 2014-2020 und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diesen Prozess zu beschleunigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu Finanzmitteln für alle Begünstigten zu erleichtern, und zwar insbesondere für KMU, auf die zuletzt 80 % der neu geschaffenen Arbeitsplätze in der EU entfallen sind;
2. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung maßgeschneiderter Maßnahmen auf, um die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitslose, Frauen und weitere vorrangige und besonders stark von der Krise betroffene Gruppen zu fördern;
3. bedauert, dass die Jugendarbeitslosigkeit insbesondere in den am stärksten von der Wirtschaftskrise betroffenen Mitgliedstaaten weiterhin zu hoch ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, die im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zur Verfügung stehenden Finanzmittel und insbesondere – nach ihrer Freigabe – die eine Milliarde Euro für die Vorfinanzierung best- und schnellstmöglich einzusetzen, um jungen Menschen den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern; fordert die Mitgliedstaaten auf, auf die zur Verfügung stehenden EU-Mittel zurückzugreifen, um ihre nationalen Programme zur Förderung der Kohäsion, der regionalen Wettbewerbsfähigkeit, der Beschäftigung und des Unternehmertums, insbesondere unter jungen Menschen, zu ergänzen und zu stärken; fordert die europäischen Hochschuleinrichtungen auf, ihre Bemühungen um eine Anpassung ihrer Programme an die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts und der Gesellschaft im Allgemeinen zu verstärken und individuelle Begleit- und Beratungsmaßnahmen zu entwickeln, die zur Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit beitragen können;
4. weist darauf hin, dass die Zahl der Schulabbrecher in Europa nach wie hoch ist, was sich auch auf die Jugendarbeitslosigkeit auswirkt; betont, dass dieses Problem durch eine Modernisierung der Bildungssysteme und Lehrpläne gelöst werden muss, wobei auf ESF-Mittel zurückgegriffen werden kann;
5. betont die große Bedeutung der geschlechtsspezifischen Dimension der Schaffung von Arbeitsplätzen; fordert die Kommission auf, genügend Mittel für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Frauen bereitzustellen; ist der Ansicht, dass der technische Fortschritt Frauen in Form von flexibleren Arbeitszeiten zugutekommen könnte, und fordert die Kommission auf, in diesem Bereich Investitionen zu tätigen;
6. fordert die Kommission auf, besonderes Augenmerk auf die Situation von Minderheiten in der Union zu richten, da diese unter sämtlichen Formen der sozialen Ausgrenzung leiden und aus diesem Grund eher von struktureller Arbeitslosigkeit betroffen sind; vertritt die Auffassung, dass die Integration von Minderheiten bei der Ausgestaltung aller Maßnahmen zum sozialen Zusammenhalt in der Union berücksichtigt werden muss;
7. betont, dass die Bedeutung des ESF und der Investitionen in die Anpassung der Kompetenzen von Arbeitnehmern aufgrund der geänderten Produktionsstrukturen und des erhöhten Renteneintrittsalters deutlich zugenommen hat; ist diesbezüglich der festen Überzeugung, dass der ESF die nationalen Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen sollte; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die verfügbaren Ressourcen so wirksam und effizient wie möglich eingesetzt werden, damit die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern, die soziale Eingliederung und die Gleichstellung der Geschlechter sichergestellt sind; betont gleichzeitig, dass die im Rahmen des ESF finanzierten Ausbildungsprogramme auch an Unternehmer und Managementpersonal gerichtet sein sollten, um so für die nachhaltige Entwicklung von Unternehmen und insbesondere von KMU, die die meisten Arbeitsplätze in der EU zur Verfügung stellen, zu sorgen;
8. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission insbesondere auf, die EURES-Plattform, die ein wirksames Werkzeug für die Förderung der Mobilität der Arbeitnehmer in Europa und insbesondere der grenzüberschreitenden Mobilität darstellt, weiter zu verbessern und auszubauen, da mit ihr das Wissen der Arbeitnehmer über den europäischen Arbeitsmarkt und über Beschäftigungsmöglichkeiten erweitert wird und die Arbeitnehmer bei ihren jeweiligen Vorhaben unterstützt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die EURES-Netzwerke auszubauen und zu unterstützen, und zumindest anzuerkennen, dass, Grenzgänger als erste von Anpassungsproblemen und Schwierigkeiten bei der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen betroffen sind; weist darauf hin, dass an diesen Netzwerken öffentliche Arbeitsverwaltungen, Sozialpartner, lokale und regionale Gebietskörperschaften sowie sonstige private Interessenträger beteiligt sind und dadurch die grenzüberschreitende Mobilität erleichtert und gefördert wird;
9. betont, dass die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze mithilfe neuer Technologien gelenkt werden muss; vertritt die Ansicht, dass die Kommission die Senkung der Arbeitslosigkeit mit den Instrumenten der Digitalen Agenda und des Programms „Horizont 2020“ verknüpfen sollte;
10. betont, dass die EU in Unternehmen investieren und Unternehmensgründungen fördern sollte – mit besonderem Augenmerk auf KMU und Kleinstunternehmen, auf die 99 % der Unternehmen in der EU entfallen und von denen zuletzt 80 % der neuen Arbeitsplätze geschaffen wurden –, indem sie den Zugang zu Finanzierungen erleichtert, den bürokratischen Aufwand verringert, die Gesetzgebung im Rahmen des REFIT-Programms vereinfacht und auch für Neugründungen günstige Bedingungen schafft und einen geeigneten Regulierungsrahmen bereitstellt; hebt hervor, dass diese Maßnahmen nicht zur Aushöhlung von Arbeitnehmerrechten und sozialen Rechten in der EU führen dürfen; begrüßt aus diesem Grund die Absicht, den neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen als zusätzliches Instrument zur Kohäsionspolitik mit dem Potenzial, innerhalb von drei Jahren 1,3 Millionen neue Arbeitsplätze zu schaffen, zu errichten;
11. betont, dass die Kohäsionspolitik dafür eingesetzt werden sollte, intelligentes und nachhaltiges Wachstum in den Regionen hervorzubringen, in denen es am dringendsten erforderlich ist, indem die Gründung und der Aufbau von Kleinstunternehmen und von KMU mit einer Reihe von Maßnahmen und Finanzierungsinstrumenten unterstützt werden;
12. fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Blick auf die Verwirklichung der sozioökonomischen Konvergenz dafür zu sorgen, dass auch Regionen in äußerster Randlage und kleine Regionen in der Lage sind – zum Beispiel durch ausreichendes Personal –, verfügbare Mittel in Anspruch zu nehmen;
13. fordert die Mitgliedstaaten angesichts der negativen Auswirkungen der alternden Bevölkerung und weiterer demografischer Herausforderungen auf die Arbeitsmärkte auf, Programme zur Bekämpfung des Bevölkerungsrückgangs und zur Förderung der Mobilität auszuarbeiten;
14. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Investitionen auf wirtschaftlich schwächere Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit und – aufgrund ihres beschränkten Zugangs zu Finanzierungen – auf KMU in diesen Regionen ausgerichtet werden, damit sichergestellt ist, dass diese Bemühungen dort, wo sie am dringendsten benötigt werden, nachhaltige Wirkung erzielen, wobei die wirtschaftlichen Aspekte der Investitionen bei der Auswahl angemessen zu berücksichtigen sind; teilt die Auffassung der Kommission hinsichtlich des Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften in Wachstumsbranchen wie beispielsweise der Digitalwirtschaft, den grünen Wirtschaftszweigen und dem Gesundheitswesen;
15. weist darauf hin, dass die Anpassung der Löhne an die Produktivität nicht nur für den sozialen Zusammenhalt, sondern auch für die Erhaltung einer starken Wirtschaft und einer produktiven Erwerbsbevölkerung von Bedeutung ist;
16. betont die Rolle des territorialen Zusammenhalts und unterstreicht in diesem Zusammenhang die große Bedeutung von Investitionen in die grenzüberschreitende Infrastruktur wie zum Beispiel in Binnenwasserstraßen und erkennt ihre Rolle für die Förderung der sozioökonomischen Entwicklung der Regionen an;
17. ist der Ansicht, dass die Maßnahmen der Kohäsionspolitik bei der Verringerung interner Ungleichheiten mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit und beim Abbau struktureller Ungleichgewichte in den bedürftigsten Regionen eine wesentliche Rolle spielen; fordert die Kommission auf, eine Vorfinanzierung in Betracht zu ziehen, damit die betreffenden Mitgliedstaaten diese Mittel im Zeitraum 2014-2020 in vollem Umfang nutzen können, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass der Grundsatz der Rechenschaftspflicht bei der Ausführung des Haushaltsplans gewahrt wird;
18. ist der Ansicht, dass die Haushaltsdisziplin von größter Bedeutung für die intelligente und nachhaltige Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen ist; fordert eine erneuerte Schwerpunktsetzung auf eine bessere Ausgabenpolitik und die Bekämpfung von Betrug;
19. betont, dass Strategien für Wachstum und Beschäftigung je nach der konkreten Lage in den einzelnen Regionen unterschiedliche territoriale Auswirkungen haben und dass die regionalen Ungleichheiten seit Beginn der Krise größer geworden sind; betont, dass länderspezifische Empfehlungen territoriale Unterscheidungen innerhalb der Mitgliedstaaten berücksichtigen sollten, um Wachstum und Arbeitsplätze anzukurbeln und gleichzeitig den territorialen Zusammenhalt zu erhalten;
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
16.4.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
39 13 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Laura Agea, Guillaume Balas, Tiziana Beghin, Brando Benifei, Mara Bizzotto, Vilija Blinkevičiūtė, Enrique Calvet Chambon, David Casa, Ole Christensen, Martina Dlabajová, Lampros Fountoulis, Elena Gentile, Arne Gericke, Danuta Jazłowiecka, Rina Ronja Kari, Jan Keller, Ádám Kósa, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Jean Lambert, Jérôme Lavrilleux, Patrick Le Hyaric, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Javi López, Thomas Mann, Dominique Martin, Anthea McIntyre, Joëlle Mélin, Elisabeth Morin-Chartier, Georgi Pirinski, Marek Plura, Terry Reintke, Maria João Rodrigues, Claude Rolin, Anne Sander, Sven Schulze, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Romana Tomc, Ulrike Trebesius, Ulla Tørnæs, Marita Ulvskog, Renate Weber, Tatjana Ždanoka, Jana Žitňanská, Inês Cristina Zuber |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Amjad Bashir, Elmar Brok, Tania González Peñas, Eva Kaili, Neoklis Sylikiotis, Ivo Vajgl |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Maria Grapini, Ivan Jakovčić |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (25.3.2015)
für den Ausschuss für regionale Entwicklung
zu Investitionen in Beschäftigung und Wachstum: Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union
(2014/2245(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Neoklis Sylikiotis
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont, dass die Wirtschaftskrise den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU auf die Probe gestellt und zusätzliche Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten und den Regionen geschaffen hat; weist darauf hin, dass in der EU seit Ausbruch der Krise mehr als 3,8 Millionen Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe verloren gegangen sind[1]; betont, dass die EU-Kohäsionspolitik mit einer eindeutigen Festlegung der Prioritäten gestärkt werden muss, wobei besonderes Augenmerk auf die Verringerung der regionalen Unterschiede und die Verwirklichung der EU-weiten Ziele für Wachstum und Beschäftigung zu richten ist;
2. unterstreicht, dass beträchtliche Bemühungen erforderlich sind, damit die EU wieder auf Kurs gebracht wird, um das Ziel einer Reindustrialisierung von 20 % bis 2020 zu verwirklichen; fordert eine Stärkung und Erneuerung der industriellen Strukturen in der Union, um Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung zu steigern; betont, dass hierfür Investitionen in die Infrastruktur der Bereiche Digitales, Energie und Verkehr sowie langfristiger betrachtet – aber nicht weniger dringlich – in Bildung, Forschung und die Ausweitung der Qualifikationen der Arbeitnehmer getätigt werden müssen;
3. weist darauf hin, dass Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik dazu beigetragen haben, die negativen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise abzuschwächen, und in einigen europäischen Ländern nun einen beträchtlichen Teil des Investitionshaushalts ausmachen; erkennt die Bemühungen der Kommission an, Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik in die Gebiete umzuleiten, die am stärksten von der Krise in Mitleidenschaft gezogen wurden;
4. unterstreicht, dass der Vertrag über die Europäische Union das Ziel umfasst, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern (Artikel 3 EUV);
5. betont, dass den in der Strategie Europa 2020 festgelegten Zielen bei der Kohäsionspolitik in vollem Umfang Rechnung getragen werden sollte; betont, dass Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik auf Wachstum, die Steigerung von Innovationen, KMU, die digitale Wirtschaft und eine CO2-arme Bioökonomie abzielen sollten; hebt hervor, dass insbesondere Investitionen in diesen Bereichen das Potenzial innewohnt, nicht nur bestehende Arbeitsplätze zu sichern, sondern auch die Schaffung von Wachstum und neuen Arbeitsplätzen zu bewirken;
6. unterstreicht die zentrale Rolle der Industrie und insbesondere des be- und verarbeitenden Gewerbes für die europäische Wirtschaft, da die Industrie für 80 % der Ausfuhren und 80 % der Ausgaben für Forschung und Entwicklung verantwortlich zeichnet; stellt fest, dass von 2007 bis 2012 allein durch die Regionalpolitik der EU geschätzte 594 000 neue Arbeitsplätze geschaffen wurden[2];
7. empfiehlt eine Modernisierung der Kohäsionspolitik; empfiehlt, dass die Kohäsionspolitik eine zentrale Rolle bei der Erneuerung der Industrie und der Strukturen und bei der Förderung von Innovation einnimmt, damit in der gesamten EU Beschäftigung geschaffen wird;
8. betont die große Bedeutung der Vereinfachung der Verwaltung und der Verfahren der Programme der Kohäsionspolitik; betont, dass der Verwaltungsaufwand, der durch die einzelnen Verwaltungs- und Überwachungsverfahren verursacht wird, in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der im Rahmen der Programme der Kohäsionspolitik erhaltenen Beträge stehen muss;
9. betont, dass auf KMU 99 % des Unternehmensgefüges und 80 % der Arbeitsplätze in der Union entfallen;
10. ist der Ansicht, dass zusätzliche Bemühungen erforderlich sind, um die Industrie in mehreren Mitgliedstaaten zu stärken, Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes den Zugang zu Investitionen und Krediten zu erleichtern und die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen; unterstreicht, dass nur dann Wirtschaftswachstum geschaffen werden kann, wenn auf einen auf die jeweiligen Stärken der Regionen gestützten Ansatz zurückgegriffen wird;
11. vertritt die Auffassung, dass alle neuen Projekte und Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik auf maximale Ergebnisse und Wirkungen ausgerichtet sind, und achtet den neuen Leistungsrahmen, der auf die Förderung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum abzielt; betont außerdem, dass mit Mitteln der EU geförderte Projekte und Investitionen auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze abzielen sollten; unterstreicht daher, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer operationellen Programme für den aktuellen Finanzierungszeitraum auf die Schaffung hochwertiger und dauerhafter Arbeitsplätze abzielen sollten, um Maßnahmen gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit zu ergreifen und es den Regionen zu ermöglichen, eine gesunde und tragfähige Wirtschaft aufzubauen; verweist darauf, dass bei Investitionen und Projekten dem Umweltschutz Rechnung getragen werden sollte, um insbesondere erneuerbare Energieträger sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz zu fördern; weist darauf hin, dass davon ausgegangen wird, dass sich der Umsatz auf dem weltweiten Markt für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen bis 2020 fast verdoppeln und zwei Billionen EUR jährlich ausmachen wird;
12. begrüßt den Vorschlag für eine Kapitalmarktunion und sieht diese als wesentliches Instrument an, um den Investitionsplan für Europa zu ergänzen und den Zugang von KMU zu Krediten zu erleichtern, indem unter anderem durch die Verbesserung von ersten öffentlichen Zeichnungsangeboten alternative Finanzierungsquellen zu Bankdarlehen geschaffen und weiterentwickelt werden;
13. fordert eine zügige Umsetzung und Nutzung der Kapitalmarktunion für die Unterstützung von Maßnahmen der Industrie zur Ausgestaltung europäischer Märkte für Privatplatzierungen und zur Förderung der Verbreitung langfristiger Investmentfonds; ist der Ansicht, dass eine erfolgreiche Kapitalmarktunion die Zersplitterung auf den Finanzmärkten der EU verringern und so dazu beitragen wird, die Finanzierungskosten zu senken;
14. betont, dass Investitionen schwerpunktmäßig in Bereichen getätigt werden sollten, die – wie Innovation oder Bildung – Multiplikatoreffekte für Beschäftigung und Wachstum erzeugen können;
15. hebt die große Bedeutung regionaler Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen hervor, die als regionaler Motor für die Schaffung von Arbeitsplätzen, intelligentes Wachstum und die Schritte hin zu einer digitalen und CO2-armen Wirtschaft fungieren;
16. hebt die große Bedeutung der im Rahmen der Kohäsionspolitik gewährten Mittel für den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft und für die Verwirklichung der für 2020 und 2030 gesetzten Ziele im Bereich der Senkung des CO2-Ausstoßes, der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien hervor;
17. stellt fest, dass bei der Berichterstattung über mit EU-Mitteln finanzierte Projekte normalerweise die Ausgaben an und für sich und die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften und nicht die Verwirklichung spürbarer Ergebnisse im Vordergrund stehen, sodass nicht deutlich wird, ob die Subventionen der EU tatsächlich Wirkung zeigen; betont in diesem Zusammenhang die große Bedeutung der systematischen Erhebung von Informationen über die mit den EU-Mitteln erzielten Auswirkungen, damit ermittelt werden kann, mit welchen Maßnahmen die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen der EU am wirksamsten gefördert werden kann;
18. fordert besser von den Mitgliedstaaten und den lokalen und regionalen Behörden abgestimmte öffentliche Investitionen und fordert außerdem ein stabileres Wirtschafts- und Regulierungsumfeld in der EU, das private Investitionen attraktiver macht, da es andernfalls nicht möglich sein wird, das Ziel, bis zum Jahr 2020 den Beitrag der Industrie zum BIP auf 20 % zu erhöhen, zu verwirklichen; unterstreicht, dass die Investitionen in der EU auf innovative Bereiche und thematische Prioritäten wie Forschung und Innovation oder Förderung von KMU und der CO2-armen Wirtschaft konzentriert werden müssen, damit mit den Investitionen die größtmögliche Wirkung mit Blick auf nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen erzielt wird; unterstützt entschieden den Ansatz im Bereich Forschung und Innovation, der darauf abzielt, das Innovationsgefälle in der Union abzubauen, indem weniger entwickelte Regionen in die Lage versetzt werden, die in den führenden Regionen entwickelten innovativen Lösungen aufzunehmen, zu stärken und anzupassen; fordert außerdem eine zusätzliche Verdeutlichung und eine rasche Umsetzung des Konzepts der intelligenten Spezialisierung, dem das Potenzial innewohnt, das nachhaltige Wachstum der EU-Regionen zu steigern;
19. fordert eine inklusive Strategie für die Industrie, bei der die von Entvölkerung und Überalterung betroffenen Regionen berücksichtigt werden; ist der Ansicht, dass diese Strategie letztendlich darauf abzielen sollte, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, den Wettbewerb, die nachhaltige Entwicklung und das Wachstum zu sichern und zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen;
20. betont, dass innovative und produktive Forschungstätigkeiten nur möglich sind, wenn die Finanzierung für Forschung und Entwicklung weiter aufgestockt wird; fordert daher, dass die bestehenden Finanzierungsmechanismen – d. h. die Finanzierungsmöglichkeiten der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds und des Programms Horizont 2020 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates – besser aufeinander abgestimmt werden;
21. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Jugendgarantie-Programm schneller umzusetzen, da übermäßig viele junge Menschen aufgrund der Krise zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn keinen Arbeitsplatz gefunden haben und da die Jugendarbeitslosigkeit in der Hälfte der Regionen besorgniserregende Ausmaße angenommen hat;
22. fordert im Interesse einer besseren Beschäftigungslage, dass den Bedürfnissen von KMU bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften und Bestimmungen angemessen Rechnung getragen wird und dass der Zugang von Arbeitsplätze schaffenden Unternehmen – ungeachtet ihrer Größe – zu Krediten vereinfacht wird;
23. fordert die Vollendung des digitalen Binnenmarkts, damit Innovation, der Austausch von Wissen und Ideen und die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft von europäischen Unternehmen verbessert werden.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
24.3.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
47 7 9 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Bendt Bendtsen, Reinhard Bütikofer, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Fredrick Federley, Ashley Fox, Adam Gierek, Juan Carlos Girauta Vidal, Theresa Griffin, Marek Józef Gróbarczyk, András Gyürk, Roger Helmer, Dawid Bohdan Jackiewicz, Eva Kaili, Barbara Kappel, Krišjānis Kariņš, Seán Kelly, Jeppe Kofod, Miapetra Kumpula-Natri, Janusz Lewandowski, Ernest Maragall, Edouard Martin, Nadine Morano, Dan Nica, Angelika Niebler, Miroslav Poche, Miloslav Ransdorf, Michel Reimon, Herbert Reul, Paul Rübig, Algirdas Saudargas, Jean-Luc Schaffhauser, Neoklis Sylikiotis, Dario Tamburrano, Evžen Tošenovský, Claude Turmes, Miguel Urbán Crespo, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Kathleen Van Brempt, Henna Virkkunen, Martina Werner, Hermann Winkler, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Pervenche Berès, Simona Bonafè, Cornelia Ernst, Yannick Jadot, Werner Langen, Morten Messerschmidt, Clare Moody, Dominique Riquet, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Anne Sander, Maria Spyraki, Paul Tang, Pavel Telička, Anneleen Van Bossuyt, Cora van Nieuwenhuizen |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Isabella Adinolfi, Ignazio Corrao, Antanas Guoga |
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- [1] Leistungsanzeiger Industrie 2013, Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SWD(2013)0346 vom 20. September 2013), S. 6.
- [2] „Wettbewerbsfähigere Regionen und Städte – für mehr Wachstum und Beschäftigung in der Union“ http://europa.eu/pol/pdf/flipbook/de/regional_policy_de.pdf – S. 4.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (26.3.2015)
für den Ausschuss für regionale Entwicklung
zu Investitionen für Beschäftigung und Wachstum: Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union
(2014/2245(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Silvia Costa
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. erinnert daran, dass die Kohäsionspolitik der EU, um wirksam zur Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit beizutragen, vollständig in Einklang mit der Strategie Europa 2020 stehen muss, insbesondere mit den für den Bildungsbereich geltenden Kernzielen, wie der Senkung der Schulabbrecherquote auf unter 10 % und der Erhöhung des Anteils junger Menschen mit einem Hochschulabschluss oder vergleichbaren Berufsschulabschluss auf mindestens 40 %, sowie mit dem Ziel eines durchschnittlichen Anteils von 15 % der Erwachsenen, die an Programmen des lebenslangen Lernens teilnehmen, und eines Anteils der Kinder, die Zugang zu vorschulischer Bildung erhalten, von mindestens 95 %, und damit dem Erwerb von Kompetenzen und Berufserfahrungen ein hoher Stellenwert eingeräumt werden muss;
2. weist auf die Tatsache hin, dass, um die Ziele zu erreichen, die in der Strategie Europa 2020 verankert sind, insbesondere die Ziele für Bildung und für die Senkung der Schulabbrecherquote, der Zugang zur Bildungsinfrastruktur und die Qualität der sozialen und kulturellen Dienste in den Regionen der EU, vor allem in den von wirtschaftlicher Stagnation betroffenen, verbessert werden muss; erinnert an die Bedeutung der Bildung für das Erreichen eines stärkeren sozialen und regionalen Zusammenhalts sowie die Stärkung des demokratischen Bewusstseins und der Partizipation unter jungen Menschen;
3. hebt hervor, dass 12 % der Achtzehn- bis Vierundzwanzigjährigen Schulabbrecher sind; fordert die EU auf, die Hauptursachen für den Schulabbruch zu ermitteln und die Merkmale dieses Phänomens auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu beobachten, um auf dieser Grundlage eine gezielte und wirksame faktengestützte Politik zu entwickeln; vertritt die Auffassung, dass bei den Maßnahmen zur Verringerung des Schulabbruchs viele verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen, wie etwa Probleme im Bildungsbereich oder Probleme sozialer Natur, die möglicherweise zur Entstehung dieses Phänomens führen;
4. weist darauf hin, dass es ohne eine wirksame Zusammenarbeit der Bildungseinrichtungen mit den Akteuren des Arbeitsmarktes nicht möglich sein wird, die hohen Arbeitslosenraten unter den jungen Hochschulabsolventen in der EU zu beheben; betont insbesondere, dass mit der Unterrichtung derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt notwendig sind, ein höherer Beschäftigungsgrad unter Jugendlichen und eine Verringerung der sozialen Gefälle zu erreichen wären;
5. bedauert, dass dem Bildungsbereich derzeit nur unzureichende Mittel zugewiesen werden, und betont, dass umfangreichere Investitionen in die Modernisierung der Bildungssysteme im Bereich der Berufsbildung und der formalen und nichtformalen Bildung erforderlich sind; erinnert daran, dass dies auch für die Renovierung von Schulgebäuden und die Bereitstellung neuer Technologien für Bildung und Forschung gilt (Zugang zu Forschungsdatenbanken, IT-Ausbildung, E-Learning);
6. unterstreicht wie wichtig es ist, stärkere Verbindungen zwischen Bildung, Forschung und Wirtschaft auf regionaler, lokaler, nationaler und supranationaler Ebene zu schaffen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den länderspezifischen Empfehlungen für den Bildungsbereich im Rahmen des Europäischen Semesters und anderen Empfehlungen der Kommission so rasch wie möglich Folge zu leisten;
7. betont, dass lebenslanges Lernen und bessere Arbeitsbedingungen für Forscher und Dozenten – um qualifizierte Lehrkräfte anzuwerben und dauerhaft zu beschäftigen – Faktoren mit maßgeblichem Einfluss auf das Wirtschaftswachstum sind; hält es für wichtig, dass junge Menschen digitale Fähigkeiten erwerben und dass auch Lehrkräfte sich in diesem Bereich fortbilden, da diese Fähigkeiten auf dem europäischen Arbeitsmarkt immer wichtiger werden;
8. betont, dass sich die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts schnell wandeln, und dass junge Menschen beim Übergang von der Schule oder Ausbildung in den Beruf mit immer größeren Schwierigkeiten konfrontiert und somit meist stärker von Arbeitslosigkeit bedroht sind; betont die Notwendigkeit, in Humankapital und Menschen, besonders die jungen Menschen in Europa, zu investieren, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und ihre beruflichen Qualifikationen zu verbessern; fordert die Verbesserung des bestehenden EU-Kompetenzpanoramas, das den Bedarf an Arbeitsplätzen und Qualifikationen ermittelt, und fordert ferner, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung der Mitgliedstaaten entsprechend neu zu gestalten, damit die passenden Qualifikationen für den passenden Arbeitsplatz erworben werden können;
9. betont die Notwendigkeit, durch Einbeziehung aller Akteure, einschließlich der Sozialpartner, Entscheidungsträger, Ausbildungseinrichtungen und Arbeitgeber, Partnerschaften zwischen dem Bildungs- und dem Beschäftigungsbereich zu fördern;
10. begrüßt die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, die zur Verstärkung des Jugendgarantie-Programms insbesondere in den Regionen mit Jugendarbeitslosenquoten von über 25 % gestartet wurde, und betont, dass sie ein wirksames Mittel zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit ist und mittel- und langfristig als grundlegende Strukturreform dienen wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine starke Zusammenarbeit mit allen Akteuren – insbesondere Arbeitgebern und KMU – aufzubauen und die Mittel des Europäischen Sozialfonds, der Jugendbeschäftigungsinitiative und anderer Strukturfonds bei der Umsetzung des Programms und der Schaffung einer dazugehörigen Infrastruktur voll auszuschöpfen;
11. fordert die Kommission auf, mit dafür zu sorgen, dass das Jugendgarantie-Programm durch den Austausch von Beispielen für bewährte Verfahren wirksam umgesetzt wird; weist darauf hin, dass für das Jugendgarantie-Programm im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative Haushaltsmittel nur bis 31. Dezember 2015 bereitgestellt werden; fordert die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit dieses Programm fortgeführt werden kann;
12. betont die Notwendigkeit der Entwicklung unternehmerischer Fähigkeiten im Rahmen des Jugendgarantie-Programms; stellt fest, dass dennoch frühzeitiges Eingreifen und frühzeitige Aktivierung und in vielen Fällen Reformen, etwa mit dem Ziel der Verbesserung der Berufsbildungssysteme, notwendig sind, und dass der Austausch bewährter Verfahrensweisen im Zusammenhang mit dem dualen Ausbildungssystem zu strukturellen Änderungen auf dem Arbeitsmarkt und höheren Beschäftigungsquoten beitragen könnte;
13. begrüßt den neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen; hofft, dass allgemeine und berufliche Bildung als strategische Investitionen angesehen werden und dementsprechend zu den vorrangigen Maßnahmen gehören werden;
14. legt der Kommission dringend nahe, das volle Potenzial der Kultur als Beitrag zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen sowie zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts anzuerkennen; hebt insbesondere die Rolle der Kultur- und Kreativwirtschaft und der Digitalisierung im Bereich des Kulturerbes als strategische Motoren für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung und das Wachstum in der EU und die regionale Entwicklung hervor, da sie derzeit, direkt oder indirekt, mehr als 7 Millionen Arbeitsplätze schaffen;
15. hebt die Bedeutung des Kultursektors für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit hervor, da dieser Sektor für junge Menschen sehr attraktiv ist und umfangreiche Beschäftigungsmöglichkeiten für sie bietet; erinnert auch an den Beitrag der Kultur zur Schaffung von mehr und besserer Beschäftigung durch Bildung, die Entwicklung von Fähigkeiten, Schulung und informelles Lernen; setzt sich dafür ein, dass die Instrumente der Kohäsionspolitik auf die Verbesserung und Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze in der Kultur- und Kreativwirtschaft ausgerichtet werden;
16. fordert die Kommission auf zu evaluieren, inwieweit die Mittel aus den Regional- und Sozialfonds der EU zur Förderung kultureller Aktivitäten in den Mitgliedstaaten und insbesondere zur Förderung der Kreativwirtschaft eingesetzt werden können; ersucht die Kommission, dem Parlament – spätestens mit dem Halbzeitbericht zum Programm „Kreatives Europa“, also am 31. Dezember 2017 – einen Bericht über die Ergebnisse dieser Evaluierung vorzulegen;
17. erinnert daran, dass Kultur und das materielle und immaterielle Kulturerbe wichtige Faktoren für eine nachhaltige städtische und ländliche Erneuerung und die Attraktivität von Städten und Regionen sowie – durch den Kulturtourismus und im Kultur- und Kreativbereich tätige KMU – für die wirtschaftliche Entwicklung sind; ruft zur Schaffung regionaler kultureller Zentren auf, in denen die betroffenen Städte und Regionen zusammenarbeiten, um ihr Kulturerbe zu fördern, zu erhalten und wirtschaftlich produktiv zu nutzen;
18. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass alles Notwendige für einen wirksamen Schutz und Erhalt der materiellen und immateriellen Güter des europäischen Kulturerbes getan wird, da diese von entscheidender Bedeutung für die Förderung einer kulturellen und sozioökonomischen Entwicklung sind, die ihre Dynamik aus der gemeinsamen europäischen Identität und der kulturellen Verschiedenartigkeit der europäischen Länder, Regionen und Städte bezieht und diese fördert; fordert die Städte und Regionen der Europäischen Union auf, die Instrumente der Kohäsionspolitik in diesem Sinne zu nutzen;
19. vertritt die Ansicht, dass die Obergrenze von 5 Mio. EUR (bzw. 10 Mio. EUR der Gesamtkosten im Falle von Objekten, die auf der UNESCO-Liste stehen), die die Kommission auf der Grundlage der gesamten Projektkosten festgelegt hat, zu rigide ist und zu einer geringeren Unterstützung des Kulturerbes führen wird, unter anderem, weil kein Abzug der Dokumentations- und Verwaltungskosten und der nicht reduzierbaren Kosten, wie beispielsweise der Mehrwertsteuer, vorgesehen ist, und dass sie die Möglichkeiten für öffentliche und private Partnerschaften und für Investitionen im Kulturbereich einschränkt, die von grundlegender Bedeutung für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in der EU sind;
20. betont, dass es keine Rechtsgrundlage für diesen Ansatz im EU-Recht gibt, und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, den Beschluss zu überprüfen und in den thematischen Leitlinien die Auslegung des Artikels 3 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 (EFRE) im Hinblick auf Investitionen in die Erschließung des endogenen Potenzials durch Anlageinvestitionen in Ausrüstung und kulturelle und nachhaltige touristische Kleininfrastruktur zu klären;
21. fordert die Mitgliedstaaten auf, einen größeren Teil ihres Haushalts und der Fonds für die regionale Entwicklung für Kultur und das kulturelle Erbe zu verwenden, damit die Regionen attraktiv werden, sich effektiv entwickeln und ihr Potenzial entfalten und ausschöpfen;
22. unterstreicht, wie wichtig eine Vereinfachung ist, und empfiehlt, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen fortsetzen, die darauf gerichtet sind, die Durchführung der Kohäsionspolitik zu vereinfachen, um die Ergebnisorientierung der Politik zu verbessern und den Verwaltungsaufwand auf allen Ebenen zu verringern; unterstreicht die Wichtigkeit von Plattformen für den Austausch bewährter Verfahren in den verschiedenen Bereichen der Durchführung.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
24.3.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 3 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Isabella Adinolfi, Dominique Bilde, Andrea Bocskor, Silvia Costa, Mircea Diaconu, Damian Drăghici, Angel Dzhambazki, Jill Evans, Emmanouil Glezos, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Andrew Lewer, Svetoslav Hristov Malinov, Fernando Maura Barandiarán, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Michaela Šojdrová, Helga Trüpel, Sabine Verheyen, Julie Ward, Bogdan Brunon Wenta, Theodoros Zagorakis, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Krystyna Łybacka |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Sylvie Guillaume, György Hölvényi, Dietmar Köster, Ilhan Kyuchyuk, Ernest Maragall, Emma McClarkin, Martina Michels |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (1.4.2015)
für den Ausschuss für regionale Entwicklung
zu Investitionen in Beschäftigung und Wachstum: Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union
(2014/2245(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Julie Girling
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass Frauen seit jeher in höherem Maße von Arbeitslosigkeit betroffen sind als Männer, obwohl sie heute 59 % der neuen Hochschulabgänger stellen[1], was im Übrigen schwerlich in Einklang mit dem geringen Frauenanteil in Führungspositionen zu bringen ist; in der Erwägung, dass die Erwerbsquote von Frauen in den letzten fünf Jahren von 60 % auf 63 % leicht angestiegen ist und dass die Arbeitslosenquote von Frauen in der EU 10 % beträgt, wobei die Werte in den einzelnen Regionen höchst unterschiedlich sind, auch wenn diese Unterschiede deutlich abgenommen haben[2]; in der Erwägung, dass Frauen zwar einen Arbeitsplatz finden mögen, die Anforderungen, das Gehalt und die Versorgungsbeiträge jedoch häufig nicht der von ihnen erworbenen Qualifikation entsprechen;
B. in der Erwägung, dass nur 29 % der Frauen einen Abschluss im IT-Bereich haben und nur 4 % unmittelbar in der IKT-Branche beschäftigt sind[3]; in der Erwägung, dass es in der Hochschulbildung den Angaben der Kommission zufolge mehr Frauen als Männer gibt; in der Erwägung, dass Frauen jedoch nach wie vor in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) unterrepräsentiert sind, was dazu führt, dass ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten eingeschränkt sind, obwohl es keine wissenschaftlichen Belege dafür gibt, dass Männer in diesen Fachrichtungen begabter sind als Frauen;
C. in der Erwägung, dass in erster Linie Frauen – insbesondere Arbeitnehmerinnen mit einem niedrigen Bildungsstand bzw. mit einem befristeten Vertrag – niedrige Löhne beziehen (21,2 % gegenüber 13,3 % bei den Männern im Jahr 2010)[4];
D. in der Erwägung, dass das geschlechtsspezifische Rentengefälle deutlich macht, dass die Renten der Frauen in der EU durchschnittlich um 39 % unter denen der Männer liegen;
E. in der Erwägung, dass Frauen häufiger Armut und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt sind als Männer, was vor allem dann der Fall ist, wenn sie über 60 Jahre alt sind (22,2 % gegenüber 17,3 % bei den Männern im Jahr 2010)[5];
F. in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein wichtiges Instrument für die wirtschaftliche Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt darstellt;
G. in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik das wichtigste Instrument für die Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der sozialen Ausgrenzung ist und dafür auf Investitionen in Bildung sowie in die Erweiterung der Bildungskapazitäten angewiesen ist;
H. in der Erwägung, dass in ländlichen Gebieten im Verlauf der Zeit eine Reihe von wirtschaftlichen und sozialen Problemen offenkundig wurde, zu denen zum Beispiel die schwach ausgeprägte Unternehmenskultur, die geringe Teilnahme von Erwachsenen am lebensbegleitenden Lernen und an Weiterbildungsmaßnahmen, der Mangel an Weiterbildungsmaßnahmen in ländlichen Gebieten und der erhöhte Anteil von Personen, die in der Subsistenzlandwirtschaft tätig sind, gehören;
I. in der Erwägung, dass die Erwerbsquote von Frauen mit Blick auf die in der Strategie Europa 2020 festgelegten Ziele noch zu niedrig ist (11,5 % unter der Zielvorgabe von 75 %)[6];
J. in der Erwägung, dass das BIP pro Kopf Hochrechnungen der OECD zufolge bis 2030 um 12,4 % zunehmen würde, wenn Frauen und Männer gleichermaßen auf dem Arbeitsmarkt vertreten wären;
K. in der Erwägung, dass Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert sind und dass nur 30 % der neuen Unternehmen in Europa von Frauen gegründet werden[7];
L. in der Erwägung, dass mehr als zwei Drittel aller Europäer in Großstädten leben, die zwar produktive und innovative Zentren sind, in denen aber auch zahlreiche von der Gesellschaft ausgegrenzte Menschen leben und die aus diesem Grund bei der Bewältigung der Herausforderung der sozialen Ausgrenzung eine grundlegende Rolle spielen;
M. in der Erwägung, dass die Tatsache, alleinerziehend zu sein, auf dem Arbeitsmarkt auch heute noch einen Nachteil darstellt;
N. in der Erwägung, dass die Chancengleichheit von Männern und Frauen und der Gleichstellungsgrundsatz in den Strukturfondsverordnungen ausdrücklich als transversale Elemente für die Programmplanung und die politische Umsetzung aufgeführt werden;
O. in der Erwägung, dass Familienunternehmen Frauen häufig eine höhere Entlohnung als KMU und die Möglichkeit bieten, Zugang zu Branchen zu erhalten, die von Männern dominiert werden; in der Erwägung, dass Frauen in Familienunternehmen bessere Chancen haben, eine leitende Funktion zu übernehmen; in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten dazu angehalten werden sollten, diese Art der Tätigkeit zu fördern und den Frauen Anreize zu bieten, sich verstärkt in Familienunternehmen zu engagieren;
P. in der Erwägung, dass die Förderung der Gleichstellung nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit und der Grundrechte ist, sondern auch mit Wettbewerbsfähigkeit zu tun hat, da die Kompetenzen und Begabungen aller von Ausgrenzung in der Arbeitswelt betroffenen Frauen vergeudet werden, was nicht mit dem Bestreben nach einer wissensbasierten Wirtschaft in Einklang zu bringen ist;
1. bedauert, dass sich die Mitgliedstaaten nicht stärker darum bemüht haben, das geschlechtsspezifische Lohngefälle abzubauen; ist besorgt darüber, dass Frauen in der EU für gleichwertige Tätigkeiten um durchschnittlich 16,4 % niedrigere Löhne erhalten als Männer und somit 59 Tage pro Jahr unentgeltlich arbeiten, wodurch sie in einer wirtschaftlich schwächeren Position und mitunter in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Partnern stehen; betont die große Bedeutung von Maßnahmen gegen das geschlechtsspezifische Lohngefälle, das außerdem ein Rentengefälle von 39 % zwischen Männern und Frauen in der EU bewirkt hat; unterstreicht, dass dieses Gefälle in den letzten fünf Jahren in neun Mitgliedstaaten zugenommen hat; stellt fest, dass ein Rückgang des geschlechtsspezifischen Lohngefälles um 1 % der Bewertung des europäischen Mehrwerts zufolge zu einem Anstieg des Wirtschaftswachstums um 0,1 % führen würde; stellt fest, dass die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen erhöht werden kann, wenn Frauen Zugang zu Führungspositionen erhalten; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Statistiken über das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verbessern und zu aktualisieren;
2. fordert die Kommission auf, bei den Arbeitsplätzen, die sie im Rahmen der Kohäsionspolitik schafft oder finanziert, Transparenz bei der Entlohnung einzufordern und hierdurch jegliche ungerechtfertigte ungleiche Bezahlung zu verhindern;
3. vertritt die Ansicht, dass die Union in allen Phasen der Ausführung der Mittel aus den ESI-Fonds bestrebt sein sollte, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern sowie die geschlechtsspezifische Perspektive zu integrieren und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen;
4. spricht sich dafür aus, die Mehrfachdiskriminierung, d.h. die Ungleichbehandlung nicht nur aufgrund des Geschlechts, sondern auch auf der Grundlage der Religion oder der Weltanschauung, der sozialen Herkunft, der sexuellen Ausrichtung, des Alters, der ethnischen Herkunft bzw. einer Behinderung, einzuräumen und zu bekämpfen, indem eine sinnvolle und wirksame Politik der sozialen Inklusion umgesetzt wird;
5. stellt fest, dass die Wirtschaftskrise auf mehreren Gebieten zu Rückschritten bei der Gleichstellung geführt hat; betrachtet es als wichtig, dass die Wirtschaftskrise nicht zum Vorwand dafür genommen wird, ungleiche Verhältnisse zwischen Frauen und Männern zu zementieren, und vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen zur Gleichstellung auch in Zeiten einer solchen Krise weitergeführt werden müssen;
6. fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Dynamik zu ändern, indem sie den Weg für Strategien freimachen, mit denen die Gleichstellung aktiv gefördert wird und die mit Programmen und Haushaltsmitteln ausgestattet sind, die darauf abzielen, auf diesem Wege das Pro-Kopf-BIP zu steigern;
7. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die europäischen Strukturfonds aktiv als Instrumente zur Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter zu nutzen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, eine geschlechtsspezifische Analyse durchzuführen und mit einer geschlechtsspezifischen Budgetierung zu arbeiten, um so eine gleichwertige Zuweisung finanzieller Ressourcen zwischen Männern und Frauen zu erreichen;
8. fordert die Kommission auf, bei Eurostat nach einzelnen Staaten aufgeschlüsselte statistische Indikatoren einzubeziehen, die dazu dienen, den Einfluss der Gleichstellung auf den wirtschaftlichen Fortschritt mit Blick sowohl auf die tatsächliche Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt als auch auf das Maß ihrer Einbindung in verantwortungsvolle Aufgaben und hohe Führungsämter zu ermitteln;
9. weist darauf hin, dass KMU insbesondere dadurch, dass sie Arbeitsplätze schaffen, einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft in Europa leisten; ist enttäuscht darüber, dass KMU in erster Linie von Männern und nur in geringem Maße von Frauen geleitet werden; stellt fest, dass 5 % der Leitungsorgane von Unternehmen in der EU von Frauen geführt werden und sich der Frauenanteil bei den Mitgliedern dieser Leitungsgremien auf 18,6 % beläuft; bedauert, dass der Anteil der Unternehmerinnen im Zeitraum 2003-2012 nur geringfügig – von 10 % auf 10,4 % – gestiegen ist;
10. fordert die Mitgliedstaaten auf, bewährte Verfahren auszutauschen, mit denen Frauen zur Gründung von KMU ermutigt werden können, Strategien für die Förderung der unternehmerischen Tätigkeit von Frauen auszuarbeiten und den Zugang von Unternehmerinnen zu finanzieller Unterstützung zu erleichtern; ist erfreut darüber, dass mit Finanzmitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) von Frauen geführte KMU gefördert werden und Maßnahmen unterstützt werden können, deren Schwerpunkt auf Ausbildung und auf dem Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten liegt; fordert das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) auf, vorrangig Daten zur unternehmerischen Tätigkeit von Frauen und insbesondere zum Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten und zu wirtschaftlichen Netzwerken zu erheben;
11. bedauert, dass nur wenig unternommen wird, um die Mitwirkung von Frauen in Entscheidungsgremien zu fördern oder um Frauen zur Gründung eigener Unternehmen anzuhalten; stellt fest, dass Frauen verbreitet aufgrund von beispielsweise einer Schwangerschaft diskriminiert und so vom Arbeitsmarkt des privaten und des öffentlichen Sektors ausgeschlossen werden;
12. stellt fest, dass die Tatsache, dass Frauen in den MINT-Disziplinen unterrepräsentiert sind, auf geschlechtsspezifische Klischees zurückzuführen ist; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission mit Nachdruck auf, den Einstieg von Frauen in die seit jeher als typische „Männerdomänen“ angesehenen Bereiche vor allem in der Wissenschaft und den neuen Technologien insbesondere im Wege von Informations- und Sensibilisierungskampagnen zu fördern, um so das Humankapital der Frauen in Europa in vollem Umfang zu nutzen;
13. stellt fest, dass Frauen eher einer Teilzeitbeschäftigung, einer niedrig entlohnten oder einer prekären Beschäftigung nachgehen, was für Mütter, die gerade aus dem Mutterschaftsurlaub zurückkehren, von Vorteil sein mag, was jedoch auch zu Erwerbsarmut und einem geschlechtsspezifischen Rentengefälle führen kann; stellt fest, dass berufstätige Frauen in Europa in der Regel nach wie vor viermal häufiger einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen als berufstätige Männer[8]; ist besorgt über die in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlichen Kennzahlen zur Teilzeitbeschäftigung; fordert die Kommission auf, eine eingehende aktualisierte Analyse der verschiedenen Beschäftigungsarten zu erstellen, die unter anderem Vergleiche innerhalb der und zwischen den Mitgliedstaaten umfasst, um geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten nach Beschäftigungsarten unter besonderer Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigung zu erfassen;
14. bekräftigt seine Auffassung, dass Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder geschaffen werden müssen, um die Beteiligung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu stärken; fordert die Kommission somit auf, entsprechende innovative Projekte zu unterstützen; weist darauf hin, dass Investitionen in öffentliche Infrastrukturen wie etwa Kinderbetreuungseinrichtungen die Möglichkeiten für Frauen verbessern, aktiv an der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt teilzunehmen;
15. empfiehlt der Kommission, im Rahmen der Kohäsionspolitik einen größeren Teil der EFRE- und ESF-Mittel für Projekte aufzuwenden, die es den Frauen ermöglichen, Zugang zu hochwertiger Fortbildung und Beschäftigung zu erhalten;
16. stellt fest, dass unter der weiblichen Landbevölkerung eine deutliche Tendenz zur Landflucht auf der Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten besteht, wodurch in den ländlichen Gebieten ein geschlechtsspezifisches Ungleichgewicht bei der Beschäftigung entsteht; betont, dass dies erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Bevölkerung hat, und dass die ländliche Wirtschaft so ausgestaltet werden muss, dass sie dem Potenzial von Männern und Frauen gerecht wird und dass Branchen, in denen üblicherweise mehr Frauen beschäftigt sind, den gleichen Status wie „Männerdomänen“ erhalten; unterstreicht, dass zu dieser Entwicklung mit Programmen beigetragen werden muss, mit denen die unternehmerische Tätigkeit von Frauen unterstützt wird und Einrichtungen gefördert werden, die – wie Kindertagesstätten, Seniorenbetreuungseinrichtungen oder Gesundheits- und Bildungseinrichtungen – die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben in ländlichen Gebieten begünstigen; fordert außerdem langfristige Bemühungen um die Bekämpfung der Faktoren, die die Aufteilung von Frauen und Männern auf unterschiedliche Branchen bedingen, damit auf dem Arbeitsmarkt Gleichstellung verwirklicht wird; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die unternehmerische Tätigkeit von Frauen in ländlichen Gebieten zu fördern;
17. betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die Umsetzung der Programme einzuleiten, die auf den Ausbau der unternehmerischen Fähigkeiten und der Führungsqualitäten von Frauen abzielen, damit die Zahl der Unternehmen sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten erhöht wird; betont, dass gleichwertige Beschäftigungsmöglichkeiten gefördert werden müssen, indem Frauen insbesondere in ländlichen Gebieten zur Gründung ihrer eigenen Unternehmen angehalten werden;
18. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit der Aufnahme geschlechtsspezifischer Klauseln in ihre Ausschreibungen für öffentliche Aufträge zu prüfen, um so die Unternehmen dazu anzuhalten, sich in ihrer Belegschaft um die Gleichstellung der Geschlechter zu bemühen, wobei gleichzeitig die EU-Wettbewerbsregeln einzuhalten sind;
19. weist darauf hin, dass eine erhebliche digitale Kluft zwischen den Geschlechtern besteht, die es anzugehen gilt, indem der Zugang von Frauen zu Aus- und Fortbildungsprogrammen für neue Technologien erleichtert und gefördert wird;
20. fordert die Mitgliedstaaten auf, der Agenda der digitalen Wirtschaft Vorrang einzuräumen, und betont, dass der uneingeschränkte Breitbandzugang eine unerlässliche Voraussetzung dafür ist, dass Frauen, Männer und Unternehmen flexible Beschäftigungsregelungen und Heimarbeit wahrnehmen können; fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, Investitionen in die Ausbildung von Frauen im IKT-Sektor so zu unterstützen, dass die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben der Menschen verbessert wird;
21. fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, mit Blick auf die Verwirklichung der Ziele der Beschäftigung und der sozialen Inklusion den Bedürfnissen der Frauen Rechnung zu tragen, die aus dem Mutterschaftsurlaub zurückkehren, den Arbeitgebern Anreize zu bieten, Frauen nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs einzustellen, eine flexible Arbeitsorganisation zu erleichtern und zusätzliche Ausbildungsmaßnahmen (lebenslanges Lernen) zu fördern, damit Frauen ihre berufliche Laufbahn problemlos wiederaufnehmen können;
22. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, im Rahmen ihrer Investitionsprogramme auf Maßnahmen zum Schutz der Frauen zu achten und sicherzustellen, dass die Mittel für Maßnahmen zur wirksamen Förderung von Beschäftigung und beruflicher Weiterentwicklung aufgewendet und nicht zu anderen Zwecken missbraucht werden;
23. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Stellen auf, systematisch den Ansatz der Nutzung von E-Learning-Plattformen zu fördern, damit die unternehmerischen Fähigkeiten von Frauen und das Unternehmertum in grenzüberschreitenden Gebieten gefördert werden; weist insbesondere auf das Erfordernis hin, ein Netzwerk für die grenzüberschreitende Partnerschaft aufzubauen, das auf dem Dialog und der Kommunikation zwischen Partnereinrichtungen aufgebaut ist, damit öffentliche Debatten über das Unternehmertum von Frauen und das grenzüberschreitende Unternehmertum veranstaltet werden können;
24. fordert die Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, mit Blick auf die Verwirklichung der Ziele im Zusammenhang mit der Erhöhung der Kapazitäten der Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder sowohl die quantitativen als auch die qualitativen Indikatoren besser zu nutzen, damit alle Kinder einen gleichrangigen Zugang zu hochwertiger Betreuung und Bildung erhalten;
25. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Investitionen in Aus- und Fortbildungsprogramme, mit denen die Eingliederung in erster Linie der Frauen, die sich zuvor ausschließlich der Betreuung ihrer Kinder oder anderer pflegebedürftiger Personen gewidmet haben, in den Arbeitsmarkt erleichtert werden soll, und in leicht zugängliche, erschwingliche und in ihren Öffnungszeiten an den Tagesablauf von ganztägig Berufstätigen angepasste Betreuungsdienste für Kinder, ältere Menschen und pflegebedürftige Personen zu fördern, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu erleichtern und Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen;
26. fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Programmplanung der Kohäsionspolitik eine geschlechtsspezifische Budgetierung einzuführen, um nicht nur Programme, die speziell auf Frauen ausgerichtet sind, sondern auch alle anderen staatlichen Programme und Maßnahmen, ihre Auswirkungen auf die Bereitstellung von Mitteln und ihren Beitrag zur Gleichstellung von Männern und Frauen zu analysieren;
27. fordert die Mitgliedstaaten auf, die geschlechtsspezifische Budgetierung umzusetzen und zu stärken, und fordert die Kommission auf, den diesbezüglichen Erfahrungsaustausch zu fördern.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
31.3.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
32 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Daniela Aiuto, Maria Arena, Catherine Bearder, Beatriz Becerra Basterrechea, Malin Björk, Vilija Blinkevičiūtė, Anna Maria Corazza Bildt, Viorica Dăncilă, Iratxe García Pérez, Anna Hedh, Elisabeth Köstinger, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Angelika Mlinar, Krisztina Morvai, Maria Noichl, Marijana Petir, Terry Reintke, Michaela Šojdrová, Ernest Urtasun, Ángela Vallina, Elissavet Vozemberg, Jadwiga Wiśniewska, Anna Záborská, Jana Žitňanská, Inês Cristina Zuber |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Rosa Estaràs Ferragut, Julie Girling, Constance Le Grip, Marc Tarabella, Julie Ward, Marco Zullo |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Bart Staes |
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- [1] Bericht über die Gleichstellung von Männern und Frauen 2014.
- [2] Eurostat-Daten für die Jahre 2008 und 2013.
- [3] Bericht der Kommission (2013) mit dem Titel „Women active in the ICT sector“ (Frauen in der IKT-Branche).
- [4] Ebenda.
- [5] http://www.europarl.europa.eu/eplibrary/Pauvrete-dans-l-Union-europeenne.pdf
- [6] Eurostat, Arbeitskräfteerhebung 2014 (zweites Quartal).
- [7] Aktionsplan Unternehmertum 2020 – Den Unternehmergeist in Europa neu entfachen (COM(2012)0795).
- [8] Bericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern 2014, Europäische Kommission, Justiz und Verbraucher.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
5.5.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
32 1 6 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Pascal Arimont, José Blanco López, Franc Bogovič, Victor Boştinaru, Mercedes Bresso, Andrea Cozzolino, Rosa D’Amato, Tamás Deutsch, Michela Giuffrida, Anna Hedh, Krzysztof Hetman, Ivan Jakovčić, Marc Joulaud, Constanze Krehl, Martina Michels, Iskra Mihaylova, Andrey Novakov, Mirosław Piotrowski, Stanislav Polčák, Terry Reintke, Liliana Rodrigues, Fernando Ruas, Monika Smolková, Maria Spyraki, Olaf Stuger, Ruža Tomašić, Ramón Luis Valcárcel Siso, Ángela Vallina, Matthijs van Miltenburg, Lambert van Nistelrooij, Derek Vaughan, Joachim Zeller |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Isabella Adinolfi, Enrique Calvet Chambon, Josu Juaristi Abaunz, Ivana Maletić, Miroslav Mikolášik, Bronis Ropė, Marco Zullo |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Ulrike Trebesius |
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