BERICHT über die Bereitstellung multimodaler integrierter Fahr- und Flugscheinsysteme in Europa

8.6.2015 - (2014/2244(INI))

Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Berichterstatter: Dieter-Lebrecht Koch

Verfahren : 2014/2244(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0183/2015
Eingereichte Texte :
A8-0183/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Bereitstellung multimodaler integrierter Fahr- und Flugscheinsysteme in Europa

(2014/2244(INI))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern[1],

–       unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 454/2011 der Kommission über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Personenverkehr“ des transeuropäischen Eisenbahnsystems[2],

–       unter Hinweis auf die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr[3],

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Aktionsplan zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme in Europa“ (COM(2008)0886),

–       unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission von 2011 mit dem Titel „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ (COM(2011)0144),

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2011 zu dem Thema „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Wege zu einem wettbewerbsbestimmten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“[4],

–       unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Ein Fahrplan zur Bereitstellung EU-weiter multimodaler Reiseinformations-, Planungs- und Fahrscheinausstellungsdienste“ (SWD(2014)0194),

–       unter Hinweis auf den Aktionsplan urbane Mobilität (COM(2009)0490),

–       unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,

–       unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen,

–       gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A8‑0183/2015),

A.     in der Erwägung, dass trotz bestehender Bemühungen das Ziel 22 des Weißbuchs von 2011[5], welches die Ermöglichung einer nahtlosen multimodalen Tür-zu-Tür-Beförderung mit intelligenten Verkehrssystemen für interoperable und multimodale Fahrpläne, Informationsdienste, Online-Buchungen und intelligente Ticketausstellung vorsieht, noch nicht erreicht ist;

B.     in der Erwägung, dass die meisten Reisenden den Individualverkehr nach wie vor bevorzugen und die Schaffung von EU-weiten Reiseplanungsdiensten allein nicht ausreichend sein wird, um eine bessere Integration der Verkehrsarten zu erreichen, sondern dass jeder einzelne Verkehrsträger seine eigene Effizienz, Nachhaltigkeit und Benutzerfreundlichkeit steigern sollte und dass hierzu u. a. die Verabschiedung des vierten Eisenbahnpakets – insofern, dass dadurch auch für kleinere Betreiber, KMU und Neugründungen der gleichberechtigte Zugang zur Infrastruktur gesichert wird –, die Annahme der Verordnung zu den Fluggastrechten, die Verabschiedung einer Strategie zu den europäischen Wasserwegen, die Umsetzung des einheitlichen Europäischen Luftraums und der vorrangigen TEN-V-Vorhaben einen beträchtlichen Teil beitragen;

C.     in der Erwägung, dass die Kommission integrierte Fahr- und Flugscheinsysteme zwar als Kombination aller Verkehrsträger auf einem Fahrschein definiert, diese Definition jedoch nicht von immer von Unternehmen geteilt wird und einige Dienstleistungsanbieter nur darauf abzielen, interoperable Fahrscheine anzubieten, wodurch weitere Entwicklungen in dieser Branche behindert werden;

1.      stellt fest, dass EU-weite multimodale Reiseinformationsdienste, ein integrierter, grenzübergreifender Ansatz für Reiseplanungs- und Fahrscheinausstellungsdienste insbesondere für weite Strecken eine Antwort auf wesentliche Herausforderungen des europäischen Verkehrs wie Nachhaltigkeit, Multimodalität, Verbesserung der Sicherheit bei allen Verkehrsarten, Effizienz und Wirtschaftlichkeit, Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und Mobilität der Arbeitskräfte sind und dass sie somit gleichermaßen der Gesellschaft, der Wirtschaft, der Umwelt, dem sozialen Zusammenhalt und dem Tourismus zugutekommen;

2.      unterstreicht, dass EU-weite, integrierte, multimodale Reiseinformations-, Planungs- und Fahrscheinausstellungsdienste europäischen Unternehmen, insbesondere KMU und Neugründungen, Innovationschancen bieten und somit einen erheblichen Beitrag zu einem weltweit wettbewerbsfähigen europäischen Binnenmarkt und der Vollendung eines einheitlichen europäischen Verkehrsraums leisten;

3.      betont, dass die EU-weite Mobilität der Bürger eine Grundvoraussetzung für die Ausübung ihrer Grundfreiheiten ist und dass die Verbraucher deshalb die Möglichkeit haben sollten, sich umfänglich, genau und objektiv über die Fahrpläne und die Verfügbarkeit von multimodalen und grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen im Rahmen einer nahtlosen, erleichterten, hohe Komfortstandards gewährleistenden Tür‑zu-Tür-Beförderung zu informieren sowie diese Verbindungen elektronisch zu buchen und zu bezahlen; begrüßt die Anreize, um Reisende zur Kombination mehrerer verfügbarer Verkehrsträger zu ermutigen; stellt fest, dass es in den meisten Mitgliedstaaten immer noch an der Möglichkeit mangelt, Fahrscheine für Reisen innerhalb des eigenen Landes und für grenzüberschreitende Reisen innerhalb der EU über das Internet oder mobile Anwendungen zu kaufen; vertritt die Auffassung, dass Geoblocking nicht gestattet sein sollte;

4.      hebt hervor, wie wichtig es für Nutzer ist, für eine multimodale Reise nur einen Fahrschein zu erhalten, und betrachtet die Ermöglichung eines fairen und gleichen Zugangs zu multimodalen Reise- und Verkehrsdaten und somit die Bereitstellung von vollständigen, leicht zugänglichen, objektiven und zuverlässigen Echtzeit-Informationen für die Reisenden als Voraussetzung für integrierte Fahrscheinsysteme und betont, dass diesbezügliche Maßnahmen vor allem dann fair sind, wenn sie mit einer Internalisierung der externen Kosten bei allen Verkehrsarten und Informationen über die Umweltleistung der verschiedenen Verkehrsarten einhergehen;

5.      merkt an, dass Verbraucher stets transparente Preisinformationen erhalten sollten; betont daher, dass Buchungs- und Zahlungssysteme den gesamten Fahrscheinpreis für eine gewählte Reise, einschließlich zwingend vorgeschriebener Bestandteile wie Steuern und Gebühren, klar erkennbar ausweisen sollten; betont die Bedeutung innovativer, IT-gestützter Plattformen, durch die Buchungs- und Zahlungskosten insgesamt gesenkt werden, und unterstreicht, dass es wichtig ist, für den Kauf von Fahr- und Flugscheinen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten vorzusehen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, sich verstärkt für die Begrenzung von Gebühren bei der Nutzung von Kreditkarten und anderen angemessenen Zahlungsweisen für öffentliche Verkehrsdienste einzusetzen;

6.      betont, dass durch die Inkompatibilität und Inkonsistenz von Datenebenen sowie die Vielfalt und die mangelnde Interoperabilität der Datenformate und Datenaustauschprotokolle integrierte, multimodale Informations-, Planungs- und Fahrscheinausstellungsdienste in der EU verhindert und zusätzliche Kosten verursacht werden; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass regulatorische Maßnahmen mit den schnell voranschreitenden Entwicklungen im Verkehrssektor Schritt halten und keine unnötige Belastung mit sich bringen;

7.      begrüßt die Bestrebungen der öffentlichen Hand und des privaten Sektors zur Schaffung von Reiseplanungsdiensten mit den erforderlichen offenen Standards und Schnittstellen, merkt jedoch an, dass diese Dienste oftmals regional oder national begrenzt und nur selten multimodal sind; fordert daher in einem ersten Schritt die Anbieter von Verkehrsdiensten und Reiseplanungsdiensten auf, bestehende Synergien als Grundlage zu nutzen und sich verstärkt auf die Bereitstellung von multimodalen, grenzüberschreitenden Reiseplanungsdiensten zu konzentrieren, wobei unter Berücksichtigung der Nutzung von Minderheitensprachen besonderer Nachdruck auf die Sprachen der Dienstleistungen gelegt wird und Fern- und Nahverkehr (darunter auch die „erste und letzte Meile“) miteinander verbunden werden, indem sie beispielsweise die verschiedenen Systeme verbessern, um ihre Interoperabilität weiterzuentwickeln und die Kommunikation zwischen ihnen zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, die TEN-V-Korridore als Pilotprojekt zur Ermittlung der Fahrgastströme und Feststellung des Potenzials für multimodale Informations-, Reiseplanungs- und Fahrscheinausstellungsdienste zu nutzen;

8.      fordert die Kommission auf, eine Datenbank bewährter Praktiken der auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene durchgeführten Vorhaben zu erstellen, um als Grundlage für eine Durchführung auf europäischer Ebene zu dienen;

9.      betont, dass ein leichter und bequemer Fahrkartenkauf mithilfe multimodaler integrierter Fahr- und Flugscheinsysteme den öffentlichen Verkehr für mehr Fahrgäste attraktiv macht, ihre Zufriedenheit steigert und für Unternehmen des öffentlichen Verkehrs besondere Vorteile mit sich bringt.

10.    fordert die Kommission in Bezug auf multimodale, integrierte Fahrscheinausstellungsdienste auf, die notwendigen Maßnahmen zur Schaffung von eindeutigen Rahmenbedingungen zu treffen, durch die die Bestrebungen der Akteure und zuständigen Behörden, die von ihnen bereits geschlossenen Vereinbarungen und der innovative Charakter der angebotenen Produkte und Dienstleistungen unterstützt und erleichtert werden, und fordert die Kommission auf, – falls bis 2020 keine bedeutenden Fortschritte bei der Schaffung integrierter, interoperabler, multimodaler, grenzüberschreitender Fahrscheinsysteme erzielt werden – auf der Grundlage der bereits erzielten Fortschritte und der bereits bestehenden freiwilligen Initiativen Legislativmaßnahmen zu ergreifen, indem sie Mindestvorschriften und einen Zeitplan festlegt;

11.    unterstreicht die aktive Rolle und Verantwortung der lokalen und regionalen Behörden in Bezug auf die „erste und letzte Meile“ der Reise; ist der Auffassung, dass es sehr wichtig ist, dass sie sich an der Umsetzung individueller Maßnahmen, der Beobachtung ihrer Funktionsweise sowie an der Sicherstellung eines reibungslosen Funktionierens des gesamten Systems beteiligen; fordert angesichts dessen die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten auf,

   bis spätestens 2020 in enger Zusammenarbeit mit den Vertretern des Beförderungssektors aktualisierte, nationale Fahrplan- und Fahrpreisinformationssysteme auf der Basis offener Schnittstellen zu erstellen, die die Reisedaten der regionalen und lokalen innerstaatlichen Fahrpläne des von privaten und öffentlichen Unternehmen zu tragenden öffentlichen Nahverkehrs miteinander verbinden, und diese Systeme weiterhin regelmäßig zu aktualisieren,

   dafür zu sorgen, dass bis spätestens 2020 alle Verkehrsmittel im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit intelligenten Systemen zur Übertragung von Echtzeit-Informationen über die Position des Beförderungsfahrzeugs ausgestattet sind und dies als Bedingung in die Ausschreibungen aufgenommen wird,

   bis spätestens 2024 auf der Basis offener Schnittstellen eine grenzüberschreitende Vernetzung der nationalen Fahrplan- und Fahrpreisinformationssysteme mit Echtzeit-Informationen zu Fahrplänen der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen vorzusehen, die für Verkehrsunternehmen, Anbieter von Reiseplanungsdiensten und Verbraucher zugänglich sind;

12.    teilt die Ansicht der Kommission, dass ein fairer, offener und gleicher Zugang aller Informations-, Reiseplanungs- und Fahrscheinausstellungsdiensten (darunter auch KMU und Neugründungen) zu umfassenden, multimodalen Echtzeit-, Verkehrs- und Reisedaten zur Verwirklichung von EU-weiten multimodalen Reiseinformations-, Reiseplanungs- und Reisebuchungsdiensten notwendig ist, und fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zu unterbreiten, der alle Anbieter dazu verpflichtet, all diejenigen Daten unter fairen und gleichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um umfassendere Dienste bereitzustellen und damit den Reisenden eine echte und zugängliche Wahl zwischen den nachhaltigsten, kostengünstigsten bzw. schnellsten Verbindungen zu ermöglichen, ohne dabei die geschäftlichen Interessen der beteiligten Dienstleistungsanbieter zu gefährden;

13.    betont, dass es im Einklang mit der Wettbewerbspolitik der EU Aufgabe der Kommission ist, eine mögliche Gefahr der Monopolisierung von Informationen bei multimodalen Informations- und Fahrscheinanbietern zu untersuchen und ihr entgegenzuwirken; fügt hinzu, dass es ebenfalls Aufgabe der Kommission ist, einer Benachteiligung der Verkehrsträger durch einen zu hohen Anteil der Vergütung der elektronischen Fahrscheinausstellungsdienste entgegenzuwirken;

14.    regt die Einrichtung einer Dialogplattform unter Beteiligung aller Vertreter des Beförderungssektors und der zuständigen Behörden auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene an, um praktikable Lösungen für die schrittweise, EU-weite Einführung interoperabler elektronischer Fahrkartensysteme zu entwickeln, wobei der gesamte Reisezyklus von der Planung bis zum Kauf der Fahrscheine berücksichtigt wird, und um die Probleme der anteiligen Verteilung der Einnahmen aus dem Ticketverkauf und der Verteilung der Lasten bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien auszumachen und zu lösen; ist der Meinung, dass diese Lösungen marktgetrieben entwickelt werden sollten, ohne die Betreiber und Fahrgäste mit unverhältnismäßigen Kosten zu belasten; fordert die Kommission auf, in diesem Bereich mittels EU-Kofinanzierungen Synergien zwischen den transeuropäischen Telekommunikations- und Verkehrsnetzen in hohem Maß zu fördern;

15.    betont, dass die europäischen Fahrgastrechte nur für jeden Beförderungsvertrag gesondert angewendet werden, die Fahrgastrechte jedoch nicht auf die übliche Art und Weise sichergestellt werden können, wenn eine Reise viele grenzüberschreitende Etappen oder multimodalen Verkehr umfasst, und fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, der vom Parlament in seiner Entschließung zum Fahrplan von 2011[6] geäußerten Forderung nach einer Charta der Fahrgastrechte, die alle Verkehrsarten erfasst, nachzukommen, indem sie bis Ende 2017 einen Vorschlag für eine solche Charta vorlegt, die einen gesonderten Abschnitt zu multimodalen Reisen mit einem klaren und transparenten Schutz der Fahrgastrechte in einem multimodalen Kontext enthält und in der die besonderen Eigenarten jedes Verkehrsträgers und das integrierte multimodale Fahrscheinausstellungssystem berücksichtigt werden;

16.    unterstreicht, dass der gleichberechtigte, barrierefreie Zugang zu Verkehrsmitteln für alle und insbesondere für schutzbedürftige Bürger für die soziale Mobilität und in Anbetracht des demographischen Wandels in Europa von entscheidender Bedeutung ist, und fordert, die Bedürfnisse von behinderten und/oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen sowie die besonderen Erfordernisse älterer Menschen beim Zugang zu Reiseinformationen vor und während der Reise sowie zu Optionen für die Fahrscheinausstellung, Buchungs- und Zahlungssystemen einschließlich der Möglichkeit zur Buchung von Rollstuhlplätzen viel stärker zu berücksichtigen; begrüßt den Fahrplan für einen europäischen Rechtsakt der Kommission über die Barrierefreiheit und das Potenzial, das sich damit für gesetzgeberische Maßnahmen zur Beseitigung wirtschaftlicher und sozialer Hindernisse für Menschen mit Behinderungen ergibt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen ihrer Anstrengungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit gegen Hindernisse bei Verkehrsmitteln anzugehen;

17.    unterstreicht, dass die Sicherstellung verschiedener Preisfestsetzungsmodelle und Zahlungsmöglichkeiten (Vergünstigungen, Preisnachlässe etc.) wichtig ist, damit bestimmte Gesellschaftsgruppen (Arbeitslose, Rentner, Studenten, kinderreiche Familien, Menschen mit niedrigem Einkommen und andere benachteiligte Gesellschaftsgruppen) Nutzen aus den multimodalen Fahrscheinsystemen ziehen können;

18.    weist darauf hin, dass die Systeme zur Bereitstellung von Informationen über den multimodalen Verkehr einfach anwendbar und deshalb mit aktuellem kartografischen und geografischen Material verknüpft sein müssen;

19.    fordert, dass die Akteure weiterhin bei ihren innovativen Lösungsansätzen unterstützt werden und dass deshalb die entsprechenden EU-Finanzierungsmöglichkeiten, wie beispielsweise das Shift2Rail-Innovationsprogramm 4 im Rahmen des Programms Horizont 2020 und die Fazilität „Connecting Europe“ sowie die Strukturfonds nicht nur aufrechterhalten, sondern auch ausgebaut werden; fordert die Europäische Investitionsbank nachdrücklich auf, diesbezüglich den Europäischen Fonds für strategische Investitionen angemessen zu nutzen;

20.    fordert die Kommission auf, eine leicht zugängliche Liste mit einer regelmäßigen Evaluierung der EU ko-finanzierten Projekte zum „intermodalen, integrierten Ticketing“ zu veröffentlichen;

21.    betont die nicht zu vernachlässigende Rolle des globalen Satellitennavigationssystems (GNSS) und insbesondere des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo für die Erhebung von dynamischen Daten, durch die die Reisenden sowohl vor Fahrtantritt als auch während der Reise über etwaige Störungen sowie über alternative Reisemöglichkeiten informiert werden können; betont, dass den Vorteilen von Satellitensystemen jederzeit ausreichende Datenschutzbestimmungen gegenüberstehen müssen;

22.    weist auf die Notwendigkeit zur Verringerung von Verkehrsüberlastungen und Luftverschmutzung in städtischen Gebieten hin und fordert, die Schaffung von Anreizen für die Wahl von nachhaltigen Verkehrsträgern in ganz Europa zu fördern, indem in die Reiseinformations- und Reiseplanungsdienste Informationen zu verschiedenen Mobilitätsdiensten wie etwa Car-Sharing, Fahrgemeinschaften, Park-and-ride-Systemen, Fahrradvermietungssystemen, Fahrrad- und Fußwegen aufgenommen werden;

23.    begrüßt, dass in Großstädten und anderen städtischen Gebieten zunehmend integrierte elektronische Fahrscheinausstellungssysteme wie integrative digitale Chipkartentechnologien, die in den verschiedenen Verkehrsträgern und auch für grenzüberschreitende Reisen genutzt werden können, zur Verfügung stehen, betont jedoch, dass technische Lösungen marktgetrieben entwickelt und nicht auf EU-Ebene auferlegt werden sollten;

24.    weist darauf hin, dass eine qualitative und ununterbrochene Netzverbindung eine der wesentlichen Vorbedingungen für den Aufbau eines fortschrittlichen, für die Fahrgäste nützlichen Systems ist, das dynamische Informationen über die Verkehrslage in Echtzeit liefert; fordert die Kommission daher auf, über die Fazilität „Connecting Europe“, das Programm Horizont 2020, den EFSI und andere einschlägige Finanzierungsquellen vorrangig die breite Verfügbarkeit kostenloser oder kostengünstiger digitaler Hochgeschwindigkeitsinfrastrukturen in allen Verkehrsträgern und Verkehrsknotenpunkten zu erleichtern, zu fördern und zu unterstützen;

25.    unterstreicht die Bedeutung des Datenschutzes, fordert nachdrücklich die Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG und fordert klare Bedingungen für die Verwendung und die Weitergabe von Daten, insbesondere von personenbezogenen Daten, die nur anonymisiert und nur für die Zwecke der Erleichterung der intermodalen Fahrscheinausstellung verarbeitet und verwendet werden sollten; legt dar, dass der Kauf und die Bezahlung von Fahrscheinen über mobile Anwendungen und das Internet vorzugsweise möglich sein sollten, ohne dass eine Anmeldung im System notwendig ist;

26.    unterstreicht, wie wichtig die Reiseplanung, leicht zugängliche multimodale Informationen sowie eine klare und transparente Fahrscheinausstellung (u. a. über digitale Plattformen und Online-Plattformen) sind und betont, dass auf Reisen im EU‑Ausland ein besserer Zugang zum öffentlichen Verkehr und die Förderung der Modernisierung der nachhaltigen Verkehrsdienste notwendig ist, um Touristen aus EU‑Mitgliedstaaten und Drittstaaten anzuziehen, da sie die gesamte Planung der Reise erleichtern werden; unterstreicht außerdem die potenziellen positiven Auswirkungen eines integrierten Fahr- und Flugscheinsystems durch die bessere Verknüpfung aller Regionen und insbesondere der abgelegeneren Regionen wie die Regionen in äußerster Randlage;

27.    betont die Notwendigkeit einer umfangreicheren und besseren Förderung und Sichtbarmachung der über hundert multimodalen Reiseplanungsdienste, die es in Städten, Regionen und auf nationaler Ebene in der EU bereits gibt, und fordert ferner, Anstrengungen zur Förderung der Interkonnektivität dieser Dienste zu unternehmen;

28.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 207 vom 6.8.2010, S. 2.
  • [2]  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 72.
  • [3]  ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31.
  • [4]  ABl. C 168 E vom 14.6.2013, S. 72.
  • [5]  Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem (COM(2011)0144).
  • [6]  Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2011 zu dem Thema „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Wege zu einem wettbewerbsbestimmten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ (ABl. C 168 E vom 14.6.2013, S. 72).

BEGRÜNDUNG

Bedeutung von EU-weiten multimodalen Reiseinformations-, Reiseplanungs- und Fahrscheinausstellungsdiensten

Die europäische Verkehrspolitik steht vor vielen Herausforderungen. Einerseits bestehen Fragen hinsichtlich der Nachhaltigkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Energieeffizienz und der Umweltverträglichkeit sowie Fragen danach, wie auf die Verkehrsüberlastung, wie Staus und andere Verkehrsprobleme, reagiert werden kann. Auf all diese Fragen bieten EU-weite multimodale Reiseinformations-, Reiseplanungs- und Fahrscheinausstellungsdienste einen bedeutenden Teil der Antwort, denn sie

–   erleichtern die Mobilität und das Reisen der EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie der Gäste aus Drittländern und damit die Ausübung ihrer Grundfreiheiten und stärken zugleich den Tourismus und damit die Wirtschaft,

–   helfen, den Verkehr auf öffentliche Verkehrsmittel, inklusive der Alternativen wie Fahrradverleih, Park-and-ride oder Car-Sharing, zu verlagern und Staus entgegenzuwirken, was vor allem bei dem wachsenden Verkehrsaufkommen begrüßenswert ist, denn dadurch können sie einen großen Beitrag zur Nachhaltigkeit des europäischen Verkehrs, vor allem auch in den Städten, leisten,

–   verhelfen zu einer besseren Integration der Verkehrsarten und einer effizienteren Nutzung der bestehenden Infrastruktur, was unbedingt notwendig ist, denn im Jahr 2012 nutzten 72,2 % der Reisenden Pkws, wohingegen Busse von 8,2 % und die Schiene von 6,5 % der Reisenden genutzt wurden,

–   ermöglichen eine auf Reisende mit Behinderung bzw. eingeschränkter Mobilität abgestimmte Informationsweitergabe, wie beispielsweise Informationen zu Ein- und Ausstiegshilfen, und erhöhen somit die soziale Mobilität,

–   gehen einher mit der Verwendung von Echtzeit-Informationen, die auch eine Anpassung an Verkehrsstörungen ermöglichen, und stärken durch die mit den Informations-, Planungs- und Fahrscheinausstellungsdiensten verbundenen Technologien zudem den Forschungs- und Industriestandort Europa.

Damit leisten diese Dienste einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Verkehrsraumes und eines europäischen Binnenmarktes.

Integrierter Fahrschein

Langfristiges Ziel ist es, EU-weit vollständige Informationen zu Reiseangeboten von öffentlichen und privaten Unternehmen im Flug-, Schienen-, Schiffs- und Straßenverkehr anzubieten und damit den Reisenden eine nahtlose multimodale und grenzüberschreitende Reisemöglichkeit von Tür zu Tür zu ermöglichen. Es sollte den Reisenden auf der Grundlage der umfassenden Informationen möglich sein, die auf sie individuell angepasste nachhaltigste, schnellste oder kostengünstigste Reiseoption herauszusuchen, sie online zu buchen und zu bezahlen und die Reise mit nur einem Fahrschein anzutreten. Dabei ist es unerheblich, wie viele unterschiedliche Verkehrsträger sie während der Reise nutzen. Diese umfassenden Informationen sind jedoch gegenwärtig noch nicht verfügbar. Bevor also die Realisierung des integrierten Fahrscheins, welcher für alle auf einer Reise genutzten Verkehrsträger gilt, in Angriff genommen werden kann, muss zunächst für einen diskriminierungsfreien und gleichen Zugang zu vollständigen Informationen gesorgt werden. Zudem ist die Einführung eines integrierten Fahrausweises mit hohen Kosten und technischen Hürden verbunden, weswegen Maßnahmen zu seiner Einführung nicht dazu führen dürfen, dass die Fahrscheine eines Verkehrsträgers sich so sehr erhöhen, dass dieser Verkehrsträger für die Verbraucher unattraktiv wird. Zu befürchten ist dies insbesondere bei den besonders nachhaltigen Verkehrsmodi. Eine Lösung, um diesem Problem zu begegnen, ist die konsequente Internalisierung der externen Kosten. Denn nur dann sind gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen allen Verkehrsträgern gegeben.

Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Hürden

Damit die Reisenden sich umfassend und in Echtzeit über Reisealternativen informieren können, müssen diese Informationen den Reiseinformations-, und Reiseplanungsdiensten vorliegen, sodass die Reisenden sich diese Informationen auf deren Internetseiten einholen können. Auf den bestehenden Portalen wird jedoch nur eine beschränkte Auswahl an Verkehrsträgern angeboten, die auf kommerziellen Verträgen beruhen. Zudem sind die Angebote oftmals regional oder national beschränkt, sodass gerade grenzüberschreitende Reisen nicht erleichtert werden können. Folglich liegt noch kein fairer und gleicher Zugang zu multimodalen Reise- und Verkehrsdaten vor, wodurch keine umfassenden Fahrverbindungen vorgeschlagen werden können.

Was die Offenlegung von Reise- und Verkehrsinformationen angeht, kann keine Zurverfügungstellung sämtlicher Daten und der obligatorische gegenseitige Austausch dieser verlangt werden, da es sich oftmals um sensitive Daten handelt. Jedoch könnten alle Verkehrsakteure dazu verpflichtet werden, einen bestimmten Datensatz offenzulegen, der all diejenigen Informationen enthält, die dazu nötig sind, den EU-Bürgern die Wahl der nachhaltigsten, kostengünstigsten und schnellsten Verbindung zu ermöglichen, ohne gleichzeitig die kommerziellen Interessen der Akteure zu beeinträchtigen. Es ist die Aufgabe der Kommission, hier einen geeigneten Weg zu finden und gleichzeitig darauf zu achten, dass durch diesen Zugang zu Reisedaten kein Anbieter eine beherrschende Rolle einnimmt und somit ein Monopol geschaffen wird, welches die Wettbewerbsfähigkeit der übrigen Akteure auf dem Markt erheblich schwächen würde.

Soweit es um die Fahrscheinausstellungsdienste geht, sollte die Kommission sich auf einen Rahmen beschränken, der den Akteuren den notwendigen Raum bietet, selbst entsprechende Initiativen zu starten. Aufgabe der Kommission sollte es sein, die effiziente Zusammenarbeit der Interessenträger zu unterstützen bzw. zu erleichtern.

Auf regulatorischen Zwang bezüglich Schnittstellen und Datenformaten sollte zudem komplett verzichtet werden, da der Rechtsetzungsprozess mit der Geschwindigkeit technologischer Entwicklungen nicht Schritt halten kann und der Markt in seiner Innovationsbereitschaft nicht eingeschränkt werden sollte.

Generell begrüßt der Berichterstatter die gelungenen freiwilligen Initiativen, wie beispielsweise das „Full Service Model“, die „Allianz für intelligente Fahrscheinerstellung" und die „All Ways Travelling“, die die bestehenden Barrieren untersuchen und gemeinsame Lösungsmöglichkeiten ausarbeiten wollen. Deshalb regt er auch die Schaffung einer Plattform an, bei der die Zusammenarbeit aller Akteure der Verkehrsinformationswertschöpfungskette ermöglicht werden soll, damit gemeinsame Lösungen für bestehende Probleme gefunden werden. Die Interoperabilität von IT-Systemen hat eine große Bedeutung für die Entwicklung von multimodalen Reiseplanern, weshalb die betroffenen Marktakteure sich hier einigen und gemeinsame Lösungen entwickeln sollten, die den grenzüberschreitenden und multimodalen Verkehr erleichtern. Die Mitgliedstaaten und Regionen sollten dazu ermutigt werden, ihr Wissen und ihre Erfahrungen im Rahmen des Austauschs bewährter Verfahren mit anderen Mitgliedstaaten bzw. Regionen auszutauschen.

Zudem bestehen keine Regelungen zu Fahrgastrechten bei multimodalen Reisen. Die Fragen bezüglich der Haftung und der Fahrgastrechte, zum Beispiel bei Verspätungen und den darauf beruhenden verpassten Anschlüssen einer Reise, die mehr als nur einen Verkehrsträger umfasst, bleiben somit offen. Diese Rechtsunsicherheit gilt es schnellstmöglich zu beseitigen, um es dadurch einerseits den Reiseanbietern zu erschweren, sich aus der Verantwortung zu ziehen, und andererseits für die Reisenden multimodale Reiseoptionen attraktiver zu machen.

Rolle des öffentlichen Nahverkehrs und Echtzeit-Informationen

Die Rolle des ÖPNVs beim multimodalen Reisen ist immens, denn er transportiert die Reisenden auf der sogenannten „ersten und letzten Meile“ der Reise. Die dafür zuständigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten deshalb in die Bereitstellung von Echtzeit-Verkehrsinformationen und die Entwicklung von EU-weiten multimodalen Reiseinformations-, Reiseplanungs- und Fahrscheinausstellungsdiensten eingebunden werden.

Problematisch ist jedoch, dass aufgrund der regionalen Struktur der Verkehrsverbünde die öffentlichen Verkehrsanbieter oftmals nicht über ein nationales Fahrplansystem verfügen. Dieses ist jedoch notwendig, um einen Überblick über die multimodalen Verkehrsmöglichkeiten zu erhalten. Deshalb spricht sich der Berichterstatter dafür aus, in einer ersten Stufe die Fahrpläne Regionen übergreifend im Rahmen eines nationalen Fahrplansystems miteinander zu verbinden und in einer zweiten Stufe eine grenzüberschreitende Vernetzung vorzusehen.

Innovative Entwicklungen im öffentlichen Nahverkehr sind nötig zur Schaffung eines attraktiven öffentlichen Verkehrssystems mit einem flächendeckenden Angebot und einer anbieterübergreifenden Fahrplanauskunft. Deshalb schlägt der Berichterstatter vor, die Fahrzeuge mit intelligenten Systemen bzw. Sensoren auszustatten, die die Übertragung von „dynamischen“ Informationen, wie Echtzeit-Informationen, sowohl zwischen den Fahrzeugen als auch zwischen den Fahrzeugen und der Infrastruktur ermöglichen. Nur auf diese Weise wird den Reisenden ermöglicht, sich beispielsweise über die genaue Position des Fahrzeugs auf der Strecke zu informieren und ggf. auf Störungen wie Verspätungen o. ä. rechtzeitig zu reagieren. In diesem Zusammenhang spielt das GNSS, insbesondere Galileo, eine zentrale Rolle, denn so können nicht nur Reiserouten effizient geplant werden, sondern auch Reaktionen auf Verkehrsstörungen und außergewöhnliche Umstände bzw. Krisensituationen erleichtert werden.

Es ist noch ein weiter Weg zu einem europaweit interoperablen, kompatiblen und kontinuierlichen Echtzeit-Verkehrsinformationsdienst, aber die Entwicklungen des Internets und der intelligenten Mobiltelefone machen seine Realisierung möglich und unbedingt notwendig. Deshalb begrüßt der Berichterstatter auch ausdrücklich die Festlegung von Spezifikationen zur Gewährleistung von EU-weiter Zugänglichkeit sowie zu Austausch und Weiterentwicklung von Echtzeit-Verkehrsinformationsdiensten durch die Kommission im Rahmen eines delegierten Rechtsakts. Dies ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, aber es müssen noch einige weitere Schritte folgen, damit es den Reisenden innerhalb Europas möglich wird, die nachhaltigste, schnellste und kostengünstige multimodale Tür-zu-Tür-Beförderung herauszusuchen, sie zu buchen und zu bezahlen sowie vor und während der Fahrt über etwaige Störungen informiert zu werden, bzw. einen Alternativroutenvorschlag zu erhalten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.5.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

0

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Lucy Anderson, Marie-Christine Arnautu, Inés Ayala Sender, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Deirdre Clune, Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Andor Deli, Isabella De Monte, Ismail Ertug, Jacqueline Foster, Tania González Peñas, Dieter-Lebrecht Koch, Stelios Kouloglou, Merja Kyllönen, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Marian-Jean Marinescu, Georg Mayer, Cláudia Monteiro de Aguiar, Jens Nilsson, Markus Pieper, Salvatore Domenico Pogliese, Christine Revault D’Allonnes Bonnefoy, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, Claudia Schmidt, Claudia Tapardel, Pavel Telička, Wim van de Camp, Elissavet Vozemberg, Roberts Zīle, Kosma Złotowski, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Rosa D’Amato, Daniel Dalton, Knut Fleckenstein, Franck Proust, Davor Škrlec, Ruža Tomašić, Matthijs van Miltenburg