BERICHT zu Verfahren und Praktiken in Bezug auf die Anhörungen von Kommissionsmitgliedern, Lehren aus dem Verfahren 2014
19.6.2015 - (2015/2040(INI))
Ausschuss für konstitutionelle Fragen
Berichterstatter: Richard Corbett
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- BEGRÜNDUNG
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr
- STELLUNGNAHME des Rechtsausschusses
- ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu Verfahren und Praktiken in Bezug auf die Anhörungen von Kommissionsmitgliedern, Lehren aus dem Verfahren 2014
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf:
– Artikel 17 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union,
– Artikel 246 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– seine Entschließung vom 1. Dezember 2005 zu den Leitlinien für die Zustimmung zur Europäischen Kommission[1],
– seinen Beschluss vom 20. Oktober 2010 zur Revision der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission[2],
– seinen Beschluss vom 14. September 2011 über die Änderung der Artikel 106 und 192 sowie von Anlage XVII der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments[3],
– den Verhaltenskodex für die Mitglieder der Kommission, insbesondere Artikel 1.3 bis 1.6;
– Artikel 52 und 118 sowie Anlage XVI der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments,
– den Bericht des Ausschusses für konstitutionelle Fragen und die Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sowie des Rechtsausschusses (A8-0197/2015),
in Erwägung nachstehender Gründe:
A. die Anhörungen der designierten Mitglieder der Kommission, die erstmals 1994 stattfanden, sind mittlerweile eine etablierte Vorgehensweise, die die demokratische Legitimität der Organe der Europäischen Union stärken und diese Organe den Unionsbürgern näher bringen;
B. die Anhörungen sind unverzichtbar, damit sich die Mitglieder des Parlaments ein fundiertes Urteil über die Kommission bilden können, wenn sie die Vertrauensabstimmung durchführen, die es der Kommission erlaubt, ihre Amtsgeschäfte aufzunehmen;
C. die Anhörungen geben dem Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern der EU die Gelegenheit, die Persönlichkeiten, die Qualifikationen, die Bereitschaft und die Prioritäten der Kandidaten sowie deren Fachkenntnisse in Bezug auf den designierten Geschäftsbereich kennenzulernen und zu bewerten;
D. die Anhörungen stärken die Transparenz und die demokratische Legitimität der Kommission als Ganze;
E. die Gleichheit von Frauen und Männern in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, ist sicherzustellen; diese Anforderung muss sich in der Zusammensetzung der Europäischen Kommission widerspiegeln; trotz mehrfacher Aufforderungen von Jean-Claude Juncker im Jahr 2014 benannten die Regierungen eine weitaus höhere Anzahl männlicher als weiblicher Kandidaten; die vorgeschlagenen Frauen kommen vor allem aus Mitgliedstaaten mit kleineren Bevölkerungszahlen und größere Mitgliedstaaten ignorierten diese Anforderung weitgehend; die einzig faire Lösung ist, die Mitgliedstaaten aufzufordern, zwei Kandidaten, einen männlichen Kandidaten und eine weibliche Kandidatin, vorzuschlagen, so dass der/die designierte Präsident/in ein Kollegium von hoher Qualität mit einer gleichen Zahl Männer und Frauen vorschlagen kann;
F. obwohl die Wirksamkeit der Anhörungen bereits deutlich wurde, können diese immer verbessert werden, insbesondere durch einen flexibleren und dynamischeren Austausch zwischen den designierten Mitgliedern der Kommission und den Mitgliedern des für die Anhörung zuständigen Ausschusses;
G. die Anhörung des designierten Mitglieds und Vizepräsidenten der Kommission Frans Timmermans verdeutlichte, dass das Parlament das Verfahren für den Fall anpassen muss, in dem zukünftige Kommissionen einen speziellen Status für einen oder mehrere Vizepräsidenten vorsehen;
H. Artikel 3 Absatz 3 EUV sieht vor, dass die Union die Gleichstellung von Männern und Frauen fördert und Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sieht vor, dass die Gleichheit von Frauen und Männern in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen ist;
1. ist der Ansicht, dass die öffentlichen Anhörungen designierter Mitglieder der Kommission für das Europäische Parlament und die Bürgerinnen und Bürger der EU eine wichtige Gelegenheit sind, die Prioritäten der einzelnen Kandidaten und ihre fachliche Eignung für die Position zu bewerten;
2. ist der Ansicht, dass es nützlich wäre, eine Frist zu setzen, bis zu der alle Mitgliedstaaten ihre Kandidaten benennen müssen, so dass der/die gewählte Präsident/in der Kommission genügend Zeit hat, unter Berücksichtigung der Arbeitserfahrung und des Hintergrunds der Kandidaten die Geschäftsbereiche zuzuteilen und das Parlament seine Anhörungen und Bewertungen durchführen kann; fordert seinen Präsidenten auf, mit den anderen Organen Gespräche aufzunehmen, um dieses Ziel zu erreichen;
3. ist ferner der Ansicht, dass künftig jeder Mitgliedstaat mindestens zwei Kandidaten – männliche und weibliche Kandidaten auf paritätischer Basis – benennen sollte, die von dem gewählten Präsidenten/der gewählten Präsidentin in Betracht gezogen werden können; hält es für wichtig, dass die Union auch in ihren eigenen Organen die von ihr auf dem Gebiet der Gleichstellung der Geschlechter gesetzten Ziele erfüllt;
4. ist der Ansicht, dass die Prüfung der Erklärungen über die finanziellen Interessen der designierten Mitglieder der Kommission durch den Rechtsausschuss verbessert werden sollte; ist der Ansicht, dass zu diesem Zweck die Erklärungen über die finanziellen Interessen die familiären Interessen beinhalten müssen, wie dies in Artikel 1.6 des Verhaltenskodex für die Mitglieder der Kommission vorgesehen ist; ist der Ansicht, dass die auf gründlicher Prüfung der Erklärungen über die finanziellen Interessen beruhende Bestätigung des Rechtsausschusses, dass kein Interessenkonflikt besteht, eine zwingende Voraussetzung für die Durchführung der Anhörung durch den zuständigen Ausschuss darstellt;
5. erinnert daran, dass es die Ausschüsse sind, die für die Durchführung der Anhörungen zuständig sind; ist jedoch der Auffassung, dass dann, wenn der/die Vizepräsident/in der Kommission vor allem horizontale Zuständigkeiten hat, diese Anhörung ausnahmsweise in einem anderen Format stattfinden könnte, wie etwa eine Sitzung der Konferenz der Präsidenten oder eine Sitzung der Konferenz der Ausschussvorsitze, wenn diese Sitzung Gespräche ermöglicht und die zuständigen Ausschüsse umfasst, um diesen zu ermöglichen, ihre designierten Mitglieder der Kommission anzuhören;
6. ist der Ansicht, dass der Fragebogen zur schriftlichen Beantwortung, der vor jeder Anhörung verschickt wird, sieben statt fünf Fragen erlauben, aber nicht zahlreiche Unterfragen zu jeder Frage enthalten sollte;
7. ist der Ansicht, dass es besser wäre, etwa 25 Fragen zu haben, aber jedem Fragesteller sofortige Nachfragen erlaubt sind, um die Effektivität zu erhöhen und den inquisitorischen Charakter der Anhörungen zu stärken;
8. ist der Ansicht, dass ein Verfahren zur Verifizierung der während der Anhörung von den designierten Mitgliedern der Kommission gegebenen Antworten zu einer besseren Kontrolle und zu einer Stärkung der Verantwortung der Kommission als Ganze beitragen kann; fordert daher, dass die von den designierten Mitgliedern der Kommission genannten Prioritäten nach dem Mandatsantritt regelmäßig geprüft werden;
9. ist der Ansicht, dass die folgenden Leitlinien für die Bewertungssitzungen der Koordinatoren, die nach den Anhörungen stattfinden, gelten sollten:
• Die Koordinatoren stimmen der Ernennung des designierten Mitglieds der Kommission einstimmig zu: Zustimmungsschreiben.
• Die Koordinatoren lehnen die Ernennung des designierten Mitglieds der Kommission einstimmig ab: Ablehnungsschreiben.
• Eine eindeutige Mehrheit der Koordinatoren stimmt der Ernennung des designierten Mitglieds der Kommission zu: Schreiben, in dem die Zustimmung durch eine breite Mehrheit erklärt wird. (Die Koordinatoren, die eine Minderheit bilden, können darum ersuchen, dass klargestellt wird, dass ihre Fraktion die Ansicht der Mehrheit nicht teilt.)
• Falls keine eindeutige Mehrheit vorhanden ist oder wenn die Mehrheit (ohne Konsens) gegen die Ernennung ist und falls die Koordinatoren es für notwendig erachten:
o zunächst Ersuchen um weitere Informationen durch weitere schriftliche Fragen;
o wenn weiterhin keine Zufriedenheit: Antrag auf eine weitere 90-minütige Anhörung mit der Zustimmung der Konferenz der Präsidenten;
o wenn weiterhin kein Konsens oder keine überwältigende Mehrheit unter den Koordinatoren erzielt wird: Abstimmung im Ausschuss;
• eine eindeutige Mehrheit sollte in diesem Zusammenhang bedeuten: die Koordinatoren, die zumindest eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Ausschussmitglieder vertreten;
10. stellt fest, dass die Anhörungen im Jahr 2014 für ein größeres mediales und öffentliches Interesse als frühere Anhörungen gesorgt haben, was teilweise an der Entwicklung der sozialen Medien liegt; geht davon aus, dass die Auswirkungen und der Einfluss von sozialen Medien in der Zukunft wahrscheinlich zunehmen werden; ist der Ansicht, dass Vorkehrungen getroffen werden sollten, um soziale Medien und Netzwerke dafür einzusetzen, die Unionsbürger effektiver in den Prozess der Anhörungen einzubinden;
11. ist der Ansicht, dass
– es auf der Website des Parlaments einen speziellen Abschnitt geben sollte, in dem die Lebensläufe und die Antworten der designierten Mitglieder der Kommission auf die schriftlich gestellten Fragen in allen Amtssprachen der Union vor den öffentlichen Anhörungen zur Verfügung gestellt werden;
– es eine konkrete und sichtbare Stelle auf der Website des Parlaments geben sollte, an der die Bewertungen innerhalb von 24 Stunden eingestellt werden;
– die Formulierung der Regel so geändert werden sollte, dass sie sich auf 24 Stunden nach der Bewertung bezieht, da einige Bewertungen erst nach weiteren Verfahren fertiggestellt werden;
12. ist der Ansicht, dass horizontale Fragen, die die Zusammensetzung, Struktur und Arbeitsweise der Kommission als Ganze betreffen, die von designierten Mitgliedern der Kommission nicht angemessen beantwortet werden können, eine Angelegenheit für den gewählten Präsidenten/die gewählte Präsidentin der Kommission darstellt; ist der Ansicht, dass diese Fragen in Treffen des/der gewählten Präsident/in der Kommission und der Konferenz der Präsidenten (ein Treffen vor den Anhörungen, ein Treffen nach den Anhörungen) besprochen werden sollten;
13. ist der Ansicht, dass die Kontrolle der Interessenerklärungen der Kommissionsmitglieder im Zuständigkeitsbereich des Rechtsausschusses verbleiben sollte; ist jedoch der Ansicht, dass der derzeitige Bereich der Interessenerklärungen der Kommissionsmitglieder zu begrenzt ist, und fordert die Kommission auf, ihre diesbezüglichen Regeln so schnell wie möglich zu überarbeiten; hält es darüber hinaus für wichtig, dass der Rechtsausschuss in den kommenden Monaten einige Leitlinien in Form von Empfehlungen oder eines Initiativberichtes vorlegt, damit das Verfahren zu den Interessenerklärungen der Mitglieder der Kommission besser reformiert werden kann; ist der Ansicht, dass die Erklärungen der finanziellen Interessen der Mitglieder der Kommission auch Familienangehörige erfassen sollten, die mit ihnen in einem Haushalt leben;
14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. C 285 E vom 22.11.2006, S. 137.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2010)0366.
- [3] ABl. C 51 E vom 22.2.2013, S. 152.
BEGRÜNDUNG
1. Hintergrund
Die öffentlichen Anhörungen der designierten Mitglieder der Kommission sind durchaus lohnenswert. Selbst wenn es mit keinem der designierten Mitglieder der Kommission Probleme gegeben hätte, bieten die Anhörungen dem Parlament und der Öffentlichkeit dennoch die Gelegenheit, die Persönlichkeiten, den allgemeinen Ansatz und die Prioritäten der designierten Mitglieder der Kommission kennenzulernen und ihre Qualifikationen zu beurteilen. Wenn es aber doch Probleme gibt, ist es besser, wenn diese aufgedeckt werden, bevor das Mitglied der Kommission sein Amt antritt.
Man kann sich fragen, was geschehen würde, wenn solche Anhörungen auf nationaler Ebene im Zusammenhang mit der Ernennung von Ministern stattfinden würden – ein dreistündiges öffentliches Verhör vor ihrem Amtsantritt wäre durchaus aufschlussreich.
Das Verfahren der Anhörungen ist im Vertrag nicht vorgesehen. Vielmehr ist es eine Vorgehensweise, die sich während vergangenen 20 Jahre auf Beharren des Parlaments entwickelt hat, das ganz einfach verlangt hat, dass die designierten Mitglieder der Kommission zu einer Anhörung vor dem Ausschuss bzw. den Ausschüssen erscheinen, dessen bzw. deren Zuständigkeiten ihren Geschäftsbereich betreffen, bevor das Parlament die Vertrauensabstimmung zur Kommission (dieses ist in Artikel 17 EUV geregelt) durchführt. Mittlerweile ist dies eine etablierte Vorgehensweise.
Formell stimmt das Parlament als Gesamtheit über die Kommission als Kollegium ab, und die Ansichten einzelner Ausschüsse zu einzelnen Mitgliedern der Kommission haben dabei keine rechtliche Bedeutung. Nichtsdestoweniger haben die negativen Stellungnahmen von Ausschüssen zu einem designierten Mitglied der Kommission dieses Mal, letztes Mal und vorletztes Mal zu Veränderungen in der Zusammensetzung der Kommission bzw. der Verteilung der Geschäftsbereiche geführt.
Ein solches Ergebnis ist in der Praxis nur möglich, wenn im Parlament über die Fraktionsgrenzen hinweg eine ziemlich breite Übereinstimmung darüber besteht, dass ein designiertes Mitglied der Kommission nicht geeignet ist. Gewiss dienen die Anhörungen nicht als Gelegenheit zur Veränderung der politischen Zusammensetzung der Kommission, die eher als die des Parlaments das politische Kräfteverhältnis zwischen den nationalen Regierungen widerspiegelt. Erhält ein designiertes Mitglied der Kommission nicht die Zustimmung, so wird von derselben Regierung ein neues designiertes Kommissionsmitglied nominiert. Das ist auch der Grund dafür, dass sich die Fraktionen und das Parlament bei dem gesamten Verfahren und dem Vertrauensvotum eher auf Programme und Politik als auf Persönlichkeiten konzentrieren – die Kommission ist und bleibt eine politische Koalition.
Zwar richten die Medien den Blick fast ausschließlich darauf, ob der Ernennung eines der designierten Mitglieder der Kommission nicht zugestimmt wird, jedoch bewirkt das Verfahren noch andere Entwicklungen, die vielleicht medial weniger spektakulär, aber dennoch wichtig sind. Dazu können politische Klarstellungen und Verpflichtungen, Anpassungen der Geschäftsbereiche und, wie dieses Mal (wenngleich dies ohne Zweifel ein anhaltendes Thema sein wird), eine gewisse zusätzliche Klärung der Frage der Beziehungen zwischen den Vizepräsidenten und anderen Mitgliedern der Kommission gehören. Veranschaulicht wird dies zum Beispiel durch die Tatsache, dass dem Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans die Zuständigkeit für Nachhaltigkeit zugewiesen wurde, durch die Klärung der Arbeitsbeziehungen zwischen den Mitgliedern der Kommission Katainen und Moscovici und ihrer Rollen und durch die Klarstellung, dass das für Gesundheit zuständige Mitglied der Kommission die Zuständigkeit für Medikamente und Arzneimittel behält.
Es gibt stets Verbesserungsbedarf. Wie bereits vor fünf Jahren (Bericht Duff) sollten wir die Verfahren und Methoden bewerten und herausfinden, welche Lehren gezogen werden können, um den Vorgang beim nächsten Mal noch zu verbessern.
2. Regeln
• Die Anhörungen werden gemäß Artikel 118 und Anlage XVI der Geschäftsordnung des Parlaments sowie gemäß der Rahmenvereinbarung zwischen dem Parlament und der Kommission von 2005 durchgeführt.
• Im Vertrag sind als Kriterien für die Auswahl der Mitglieder der Kommission ihre allgemeine Befähigung, zweifelsfreie Unabhängigkeit und (als ein neues durch den Vertrag von Lissabon eingeführtes Kriterium) „Einsatz für Europa“ (Artikel 17 Absatz 3 EUV) festgelegt. Das Parlament möchte vor allem sicherstellen, dass jedes Mitglied der Kommission eine gute Kenntnis seines künftigen Geschäftsbereichs hat, teamfähig ist und über gute Kommunikationsfähigkeiten verfügt (Anlage XVI der Geschäftsordnung).
• Es achtet besonders auf die ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen. Es kann sich zur Aufteilung der Geschäftsbereiche durch den gewählten Präsidenten äußern (Anlage XVI der Geschäftsordnung).
• Das Parlament kann alle Informationen einholen, die für seine Entscheidung über die Eignung der designierten Kommissionsmitglieder relevant sind. Es erwartet die vollständige Offenlegung der Informationen über ihre finanziellen Interessen. Die Interessenerklärungen der designierten Kommissionsmitglieder werden zur Prüfung an den für Rechtsfragen zuständigen Ausschuss übermittelt (Anlage XVI der Geschäftsordnung).
3. Technische Regelungen
Diese waren erfolgreich. Die Sitzungssäle (2Q2 und 4Q2) waren groß genug, damit die Mitglieder, ihre Bediensteten, Interessierte und Medienvertreter Platz fanden. Um den designierten Mitgliedern der Kommission optimale Bedingungen zu bieten und den reibungslosen Ablauf sicherzustellen, waren sie auch mit zwei Bildschirmen und einer Uhr ausgestattet. Alle Anhörungen dauerten drei Stunden und wurden mit Ausnahme der Anhörung des designierten Vizepräsidenten Frans Timmermans zeitgleich abgehalten.
Den Bediensteten des Parlaments seien noch einmal Glückwünsche und Dank für den reibungslosen Ablauf ausgesprochen.
4. Fragenkatalog
Die Fragen wurden den designierten Mitgliedern der Kommission rechtzeitig vom Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, unterbreitet. Die Fragenkataloge umfassten zwei gemeinsame Fragen, wobei sich die erste auf die Themen allgemeine Kompetenz, europäisches Engagement und persönliche Unabhängigkeit bezog, während die zweite die Verwaltung des Geschäftsbereichs und die Zusammenarbeit mit dem Parlament zum Gegenstand hatte. Dem zuständigen Ausschuss standen drei Fragen zu (bei gemeinsamen Ausschüssen waren es zwei pro Ausschuss). Die schriftlichen Antworten der designierten Mitglieder der Kommission wurden rechtzeitig übermittelt, sodass die Mitglieder der Ausschüsse diese vor den Anhörungen bewerten konnten.
Die Fragen sind ein nützliches Instrument, um die designierten Mitglieder der Kommission nach ihrem Einsatz für die EU zu befragen und herauszufinden, welche Initiativen sie in ihrem Geschäftsbereich ergreifen wollen. Hieraus ergeben sich wiederum die mündlichen Fragen an die designierten Mitglieder der Kommission.
5. Struktur der Anhörungen
Die Anhörungen wurden von der Konferenz der Präsidenten auf Empfehlung der Konferenz der Ausschussvorsitze organisiert. Der Vorsitz und die Koordinatoren jedes Ausschusses waren für die konkreten Vorkehrungen verantwortlich. Die Ausschüsse dürfen Berichterstatter benennen, jedoch haben von diesem Recht nur wenige Ausschüsse Gebrauch gemacht, da ihr Nutzen in diesem Zusammenhang nicht offenkundig ist.
Es gab 9 Anhörungen mit gemeinsamen Ausschüssen und 9 Anhörungen mit assoziierten Ausschüssen.
• Die meisten Ausschüsse stellten den designierten Mitgliedern der Kommission bis zu 15 Minuten für ihre einleitende Erklärung zu Verfügung.
• Es folgte bei den meisten Ausschüssen eine einfache Fragerunde mit 45 Fragen, wobei für die Fragen eine Minute und für die Antworten zwei Minuten zur Verfügung standen.
o Manche ließen für die erste Runde der Fraktionskoordinatoren eine Fragerunde nach dem Ping-Pong-Prinzip und eine einfache Fragerunde zu (mit Fragen und Antworten von einer Dauer von jeweils einer Minute, zwei Minuten, 30 Sekunden und einer Minute bzw. jeweils einer Minute, einer Minute und 45 Sekunden, 25 Sekunden und 30 Sekunden).
o Teilweise wurden gelegentliche Anschlussfragen zugelassen, wenn darum gebeten wurde und von den zur Verfügung stehenden drei Minuten noch ungenutzte Zeit übrig war.
o Angesichts des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten, die Anhörungen mit 45 Fragen und Antworten durchzuführen, verwendete keiner der Ausschüsse systematisch eine Fragerunde oder eine Fragerunde nach dem Ping-Pong-Prinzip.
6. Ergebnis
der 27 ersten Anhörungen:
• 18 Fälle, bei denen die Koordinatoren einen Konsens erzielten und die designierten Mitglieder der Kommission mit einem entsprechenden Schreiben angenommen wurden bzw. ihrer Ernennung zugestimmt wurde
• Sieben Fälle, in denen der Ausschuss der Ernennung des designierten Mitglieds der Kommission erst nach einer Abstimmung des Ausschusses bzw. des gemeinsamen Ausschusses zugestimmt hat
o In einem dieser sieben Fälle erfolgte die Zustimmung nach einer zweiten Anhörung (Hill)
o In einem dieser sieben Fälle erfolgte die Zustimmung nach einer erneuten Prüfung der Interessenerklärung des designierten Mitglieds der Kommission durch den Rechtsausschuss (Arias Cañete)
• Ein Fall, in dem der Ausschuss mit breiter Mehrheit für die Ablehnung des designierten Mitglieds der Kommission gestimmt hat (Bratušek)
• Ein Fall, in dem der Ausschuss der Ernennung des designierten Mitglieds der Kommission zugestimmt hat, nicht jedoch der Übernahme des vorgeschlagenen Geschäftsbereiches durch den Kandidaten (Navracsics)
der zwei nachfolgenden Anhörungen:
• Zwei Fälle, bei denen die Koordinatoren einen Konsens erzielten und mit Schreiben der Ernennung der designierten Mitglieder der Kommission zugestimmt wurde
Ergebnis der Abstimmung im Parlament
Das Ergebnis der Abstimmung über das neue Kollegium der Kommissionsmitglieder war ähnlich wie das der vorausgegangenen Abstimmung über Jean-Claude Juncker als Präsident der Kommission. Wie die folgende Tabelle zeigt, war dies nicht immer der Fall.
ABSTIMMUNGEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ÜBER DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION |
|||||
|
+ |
- |
|
|
|
José Manuel Barroso als Präsident 21. Juli 2004 |
413 58,33% |
251 35,45% |
44 6,21% |
708 |
|
Kommission als Kollegium 18. November 2004 |
449 66,03% |
149 21,9% |
82 12,06% |
680 |
|
José Manuel Barroso als Präsident 16. September 2009 |
382 53,2% |
219 30,5% |
117 16,30 % |
718 |
|
Kommission als Kollegium 9. Februar 2010 |
488 70,01% |
137 19,66% |
72 10,33% |
697 |
|
Jean-Claude Juncker als Präsident 15. Juli 2014 |
422 57,88% |
250 34,29% |
47 9,87% |
729 (10 nicht für gültig erklärt) |
|
Kommission als Kollegium 22. Oktober 2014 |
423 59,66% |
209 29,47% |
67 9,44% |
709 |
|
Medien
Es gab ein beträchtliches Medieninteresse an den Anhörungen, und zwar nicht nur in den traditionellen Medien, sondern auch über das Internet (Vieles über die Website des Europäischen Parlaments) und in den sozialen Medien. Die Nutzung der sozialen Medien ist im Vergleich zu den Anhörungen vor fünf Jahren enorm angestiegen: Während der Anhörungen waren nach Angaben der Dienststellen des Parlaments 38 981 Nennungen in sozialen Medien, 36 303 auf Nachrichtenplattformen, 75 284 in Blogs und 210 in Foren zu verzeichnen – insgesamt 150 778 Nennungen, die von Tausenden von Followern gelesen wurden. Ebenso wurden auf der Twitter-Seite des EP mehr als 300 000 Tweets registriert. Außerdem erhielten die meisten MdEP Tausende E-Mails zum Thema der Anhörungen.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (11.5.2015)
für den Ausschuss für konstitutionelle Fragen
zu den Verfahren und Vorgehensweisen bei den Anhörungen der Kommissionsmitglieder, Lehren aus dem Verfahren 2014
(2015/2040(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Aldo Patriciello
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für konstitutionelle Fragen, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. erkennt an, dass öffentliche Anhörungen der designierten Mitglieder der Kommission, auch wenn sie nicht im Vertrag vorgesehen sind, ein wichtiges Element der europäischen Demokratie und eine etablierte Vorgehensweise darstellen, die sich im Verlauf der vergangenen 20 Jahre herausgebildet hat, und für Parlament und Unionsbürger eine wichtige Gelegenheit darstellt, die Fähigkeiten und Prioritäten aller Kandidaten und ihre Eignung für das Amt zu beurteilen;
2. betont, dass es hinsichtlich der einleitenden Erklärungen im Einklang mit Ziffer 1 Buchstabe b Absatz 7 (Anhörungen) der Anlage XVI der Geschäftsordnung vorzuziehen wäre, allen Kandidaten dieselbe Zeit zu gewähren, so dass alle designierten Mitglieder der Kommission eine gleiche und faire Chance erhalten, um sich selbst und ihre Standpunkte vorzustellen;
3. ist der Ansicht, dass es wünschenswert wäre, wenn jeder Mitgliedstaat mindestens zwei Kandidaten – eine Frau und einen Mann – benennen würde, die von dem gewählten Präsidenten/der gewählten Präsidentin der Kommission in Betracht gezogen werden können;
4. ist der Auffassung, dass es aus praktischen und politischen Gründen hilfreich wäre, eine Frist festzulegen, innerhalb der sämtliche Mitgliedstaaten Kandidaten vorschlagen müssen;
5. stellt fest, dass die Anhörungen im Jahr 2014 für ein größeres mediales und öffentliches Interesse als frühere Anhörungen gesorgt haben, was teilweise an der Entwicklung der sozialen Medien liegt; geht davon aus, dass die Auswirkungen und der Einfluss von sozialen Medien in der Zukunft wahrscheinlich zunehmen werden; ist der Ansicht, dass Vorkehrungen getroffen werden sollten, um soziale Medien und Netzwerke dafür einzusetzen, die Unionsbürger effektiver in den Prozess der Anhörungen einzubinden;
6. empfiehlt, dass Ziffer 1 Buchstabe b Absatz 7 (Anhörungen) der Anlage XVI der Geschäftsordnung (Leitlinien für die Zustimmung zur Europäischen Kommission) vorsehen sollte, dass Fragen im Rahmen des Möglichen nach Themen gebündelt werden „können“, statt „zu bündeln“ sind; ist der Ansicht, dass diese Änderung dem Bedarf der Fraktionen entsprechen würde, ihre eigenen politischen Prioritäten bei der Befragung festzulegen und größere Flexibilität bei den Vorkehrungen für die wachsende Zahl von gemeinsamen Anhörungen der Ausschüsse (mit zwei oder mehr Ausschüssen) ermöglichen würde;
7. ist der Ansicht, dass es fehlende Anschlussfragen an die designierten Mitglieder der Kommission im Verfahren 2014 einigen Kandidaten wohl ermöglichten, schwierigere Themen zu vermeiden; ist der Ansicht, dass unter Berücksichtigung der demokratischen Funktion der Anhörungen ihre Struktur so geändert werden sollte, dass Mitglieder zusätzliche, gezielte Anschlussfragen an die designierten Mitglieder der Kommission richten können, um eine bessere Bewertung der Kandidaten zu ermöglichen; betont, wie wichtig es ist, den Fraktionen eine maximal mögliche Fragezeit einzuräumen, insbesondere im Fall von gemeinsamen Anhörungen der Ausschüsse;
8. ist der Ansicht, dass es möglich sein sollte, die Anhörung von Vizepräsidenten und designierten Mitgliedern der Kommission mit weitreichenden Befugnissen angesichts ihrer im Vergleich zu anderen Kommissionsmitgliedern erweiterten Zuständigkeiten auf mehr als drei Stunden zu verlängern, nicht zuletzt, um allen beteiligten Ausschüssen die Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Bewertung der Kandidaten und ihrer Kompetenzen in allen Bereichen ihres Ressorts zu geben;
9. erinnert daran, dass Ziffer 1 Buchstabe a Absatz 1 der oben erwähnten Anlage vorsieht, dass das Parlament „die designierten Kommissionsmitglieder aufgrund ihrer allgemeinen Befähigung, ihres Einsatzes für Europa und ihrer persönlichen Unabhängigkeit ... ferner [der] Kenntnis ihres zukünftigen Geschäftsbereichs und ihre[r] Kommunikationsfähigkeiten“ bewertet; schlägt jedoch vor, dass die vorherige Berufserfahrung und das vorherige Verhalten als ergänzende Eignungskriterien herangezogen werden; stellt ferner fest, dass das Europäische Parlament gemäß Ziffer 1 Buchstabe a alle Informationen einholen kann, die für seine Entscheidung über die Eignung der designierten Kommissionsmitglieder relevant sind, dazu zählen vor allem Informationen zu gegebenenfalls in jeglichen europäischen Institutionen ausgeübte Tätigkeiten oder Ämter und die in diesem Zusammenhang abgegebenen Erklärungen über die finanziellen Interessen; ist der Auffassung, dass es sich bei einer Bewertung der Regelbefolgung bei der Erklärung über die finanziellen Interessen durch den Rechtsausschuss lediglich um eine formale Kontrolle handeln kann, die eine politische Bewertung der Unabhängigkeit der Kandidaten, die unter anderem auf der Erklärung ihrer Interessen beruhen, nicht ersetzen kann; ist der Ansicht, dass die Kontrolle der Erklärung über die finanziellen Interessen der designierten Kommissionsmitglieder möglichst bis auf ihre entfernteren Familienangehörigen ausgedehnt werden sollte;
10. betont, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments die Möglichkeit haben sollten, von den designierten Mitgliedern der Kommission vollständige und aussagekräftige Antworten zu erhalten;
11. empfiehlt, den designierten Mitgliedern der Kommission die Möglichkeit zu gewähren, innerhalb von zwölf Stunden nach der offiziellen Schließung der Anhörungen eine schriftliche Erklärung einzureichen, falls sie eine Antwort nicht vollständig und aussagekräftig beantworten konnten;
12. betont, dass die Ausschusskoordinatoren bemüht sein sollten, einen Konsens über die Bewertung zu erzielen; ist der Auffassung, dass sie, wenn kein Konsens erzielt werden kann, die Möglichkeit haben sollten, auf der Grundlage eines Beschlusses der Koordinatoren, die die Mehrheit der Ausschussmitglieder vertreten, zu handeln; betont, dass die Koordinatoren angesichts der beschränkten Zeit, die für die Erreichung eines Standpunkts zur Verfügung steht, ihre Anmerkungen gegebenenfalls inhaltlich auf die Kriterien gemäß Ziffer 1 Buchstabe a Absatz 1 in der vorgenannten Anlage beschränken sollten; ist ferner der Auffassung, dass Fraktionen, die die Mehrheitsansicht nicht teilen, die Möglichkeit haben sollten, einen entsprechenden Hinweis im Bewertungsschreiben zu verlangen; erinnert daran, dass die Geschäftsordnung in jedem Fall auch für jede Fraktion die Möglichkeit vorsieht, zu verlangen, dass der Vorsitz eine Sitzung des gesamten Ausschusses, einschließlich einer Abstimmung zur Bewertung des Kandidaten, einberuft;
13. stellt fest, dass bei den Methoden und Vorgehensweisen in Bezug auf die Bewertung im Anschluss an die Anhörung zwischen den Ausschüssen Unterschiede bestehen;
14. ist im Hinblick auf die Fristen für die Erklärungen über die Bewertung und um den Prozess klarer zu gestalten und jegliche Form von Unklarheiten aufgrund der Auslegung der Ziffer 1 Buchstabe c Absatz 6 der Anlage XVI der Geschäftsordnung zu vermeiden, der Ansicht, dass die Geschäftsordnung ausdrücklich vorsehen sollte, dass die Erklärungen über die Bewertung so schnell wie möglich angenommen und innerhalb von 24 Stunden, nach dem Ende jeder einzelnen Anhörung auf der Website des Parlaments veröffentlicht werden; fordert eine strenge und einheitliche Anwendung dieser Regelung in sämtlichen Ausschüssen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
6.5.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
60 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Marco Affronte, Margrete Auken, Pilar Ayuso, Zoltán Balczó, Ivo Belet, Biljana Borzan, Lynn Boylan, Nessa Childers, Birgit Collin-Langen, Mireille D’Ornano, Miriam Dalli, Angélique Delahaye, Jørn Dohrmann, Ian Duncan, Stefan Eck, Bas Eickhout, Eleonora Evi, José Inácio Faria, Karl-Heinz Florenz, Iratxe García Pérez, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Jens Gieseke, Sylvie Goddyn, Françoise Grossetête, Jytte Guteland, György Hölvényi, Anneli Jäätteenmäki, Jean-François Jalkh, Josu Juaristi Abaunz, Karin Kadenbach, Kateřina Konečná, Giovanni La Via, Peter Liese, Norbert Lins, Susanne Melior, Miroslav Mikolášik, Massimo Paolucci, Gilles Pargneaux, Piernicola Pedicini, Pavel Poc, Marcus Pretzell, Michèle Rivasi, Daciana Octavia Sârbu, Annie Schreijer-Pierik, Davor Škrlec, Dubravka Šuica, Tibor Szanyi, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Damiano Zoffoli |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Renata Briano, Nicola Caputo, Mark Demesmaeker, Esther Herranz García, Merja Kyllönen, James Nicholson, Aldo Patriciello, Gabriele Preuß, Bart Staes |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Arne Gericke |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (17.4.2015)
für den Ausschuss für konstitutionelle Fragen
zu den Verfahren und Vorgehensweisen bei den Anhörungen der Kommissionsmitglieder, Lehren aus dem Verfahren 2014
(2015/2040(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Michael Cramer
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Ausschuss für konstitutionelle Fragen, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. stellt fest, dass sich die Bildung der Kommission unter Jean Claude Juncker verzögert hat, da einige Mitgliedstaaten ihr designiertes Mitglied der Kommission zu spät nominiert haben, und dass ein hinnehmbares Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen erst in letzter Minute und aufgrund der Tatsache erzielt wurde, dass das Parlament entschieden darauf bestand, dass der neuen Kommission mindestens so viele Frauen angehören müssen wie der scheidenden Kommission; vertritt die Auffassung, dass eine solche Situation in Zukunft vermieden werden könnte, indem eine Frist gesetzt wird, innerhalb der die Mitgliedstaaten ihre Kandidaten nominieren müssen, und indem die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert werden, mindestens zwei Kandidaten vorzuschlagen, die von dem gewählten Präsidenten in Betracht gezogen werden können, und dabei auf ein Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen achten, indem sie zum Beispiel mindestens eine Frau nominieren; stellt fest, dass dies den gewählten Präsidenten in die Lage versetzen wird, unter Berücksichtigung der spezifischen Fähigkeiten und des Fachgebiets der Kandidaten und des Erfordernisses, für ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen zu sorgen, die am besten geeigneten Kandidaten auszuwählen;
2. vertritt die Auffassung, dass auch eine Frist gesetzt werden sollte, innerhalb der der gewählte Präsident und der Rat das Verzeichnis der für eine Ernennung als Mitglieder der Kommission vorgeschlagenen Personen einvernehmlich annehmen müssen, um dem Parlament genügend Zeit für eine angemessene Vorbereitung und Durchführung der Anhörungen, einschließlich, sofern erforderlich, der zusätzlichen Anhörungen, zu geben;
3. stellt fest, dass öffentliche Anhörungen von designierten Mitgliedern der Kommission für das Parlament und die Bürger der Europäischen Union eine wichtige Gelegenheit sind, die Prioritäten der einzelnen Kandidaten und ihre Eignung für das Amt zu bewerten;
4. ist der Auffassung, dass die Anhörung eines Vizepräsidenten bzw. einer Vizepräsidentin der Kommission mit vor allem horizontalen Zuständigkeiten ausnahmsweise in einem anderen Format stattfinden könnte, wie etwa als Sitzung der Konferenz der Ausschussvorsitze, sofern diese Sitzung allen Mitgliedern offen steht, oder als gemeinsame Sitzung der einschlägigen Ausschüsse;
5. vertritt die Auffassung, dass das designierte Mitglied der Kommission in seiner einleitenden Erklärung die Prioritäten des Programms für den jeweiligen Geschäftsbereich eindeutig darlegen müssen sollte;
6. stellt fest, dass die allgemeine, von der Konferenz der Präsidenten beschlossene Regel, dass 45 Fragen gestellt werden, für deren Beantwortung drei Minuten zur Verfügung stehen, den Ausschüssen nicht genügend Flexibilität gab, um ihre Vorgehensweise, sofern erforderlich, zu variieren, zum Beispiel durch die Aufnahme eines „Catch the eye“ Verfahrens oder eine Verlängerung der Redezeit in der ersten Runde, und dass drei Minuten für eine Anschlussfrage völlig unzureichend waren; vertritt die Auffassung, dass zukünftig Vorkehrungen getroffen werden sollten, um den Ausschüssen mehr Flexibilität zu geben, und gleichzeitig der inquisitorische Charakter der Anhörungen durch die wirksame Anwendung des Ping Pong Prinzips sichergestellt werden sollte;
7. vertritt die Auffassung, dass die Fragen während der Anhörung – zumindest teilweise – in einer anderen Sprache als der Muttersprache des designierten Mitglieds der Kommission beantwortet werden sollten;
8. stellt fest, dass die Aufteilung der Redezeit zwischen den Fraktionen und die Zahl der den assoziierten bzw. eingeladenen Ausschüssen zur Verfügung stehenden Fragen schlussendlich jeweils von der Konferenz der Präsidenten und den Fraktionen beschlossen wurde, obwohl diese Vereinbarungen in der Vergangenheit auf der Ebene der Ausschüsse getroffen worden waren; stellt fest, dass das Verfahren verworren war, da die Konferenz der Ausschussvorsitze den Ausschüssen zunächst vorgeschlagen hatte, die Anzahl der Fragen, die den assoziierten bzw. eingeladenen Ausschüssen zugeteilt werden sollte, bilateral zu vereinbaren;
9. betont, dass bei der Aufteilung der Redezeit zwischen den Fraktionen das d’Hondtsche Verfahren strikt angewandt werden sollte;
10. vertritt die Auffassung, dass die Koordinatoren, wenn bei der Bewertung keine eindeutige Mehrheit besteht oder wenn eine Mehrheit gegen den Kandidaten besteht, aber kein Konsens erzielt wird, als nächsten Schritt um eine zusätzliche Anhörung von 1,5 Stunden ersuchen sollten;
11. betont, dass das auf der Grundlage der Bewertung durch den zuständigen Ausschuss bzw. die zuständigen Ausschüsse erfolgende Ersuchen des Parlaments, ein designiertes Mitglied der Kommission zu ersetzen oder ihm einen anderen Geschäftsbereich zuzuweisen, uneingeschränkt berücksichtigt werden sollte; vertritt die Auffassung, dass im Fall eines Ersuchens des Parlaments, ein designiertes Mitglied der Kommission zu ersetzen, eine Frist gesetzt werden sollte, innerhalb der von dem betreffenden Mitgliedstaat ein neuer Kandidat bzw. eine neue Kandidatin nominiert werden muss; spricht sich dagegen aus, in besonderen Situationen, in denen entschieden wird, dass der zweite von einem Mitgliedstaat vorgeschlagene Kandidat bzw. die zweite von einem Mitgliedstaat vorgeschlagene Kandidatin ebenfalls ungeeignet ist, dem Kollegium anzugehören bzw. die besonderen Aufgaben wahrzunehmen, mit denen das designierte Mitglied betraut werden soll, einen Ansatz zu verfolgen, der nur eine Annahme zulässt; vertritt die Auffassung, dass eine begrenzte Verlängerung der Amtszeit der scheidenden Kommission nur in besonderen Fällen, in denen das Parlament aufgrund des Erfordernisses einer angemessenen Vorbereitung zusätzlicher Anhörungen die Zustimmung zur neuen Kommission nicht vor dem 1. November erteilen kann, als letztes Mittel hinnehmbar sein kann;
12. bekundet seine Unzufriedenheit über das Verfahren, das dazu führte, dass das designierte Mitglied der Kommission mit Zuständigkeit für den Verkehr sehr kurzfristig und ohne vorherige Beratung mit dem betreffenden Ausschuss ersetzt wurde; bedauert, dass die Anhörung der neuen Kandidatin nicht unter Umständen und Bedingungen stattgefunden hat, die die Gleichbehandlung der designierten Kommissionsmitglieder gewährleisten, und sie nicht die gleichen Möglichkeiten hatte, sich dem Ausschuss vorzustellen, da sie sehr wenig Zeit für die Vorbereitung auf die Anhörung zur Verfügung hatte; bekräftigt, dass die Verkehrspolitik ein zentraler Politikbereich ist, der nicht Änderungen in letzter Minute zum Opfer fallen sollte;
13. betont, dass gemäß Anlage XVI der Geschäftsordnung die Stellungnahmen aller an der Anhörung beteiligten Ausschüsse in einer einzigen Erklärung zur Bewertung enthalten sein müssen; stellt jedoch fest, dass diesem Erfordernis bisher nicht immer uneingeschränkt nachgekommen wurde; vertritt daher die Auffassung, dass die entsprechende Bestimmung verbessert werden muss, indem festgelegt wird, dass die Stellungnahmen der beteiligten Ausschüsse in ihrer Gesamtheit ohne Änderungen der einzigen Erklärung zur Bewertung beigefügt werden müssen;
14. weist darauf hin, dass gemäß Anlage XVI der Geschäftsordnung die Erklärungen über die Bewertung innerhalb von 24 Stunden nach der Anhörung anzunehmen und zu veröffentlichen sind; stellt jedoch fest, dass das Verfahren, das tatsächlich angewandt wurde, nicht im Einklang mit dieser Bestimmung steht, da die Erklärungen über die Bewertung erst bereitgestellt wurden, nachdem die Konferenz der Präsidenten die Anhörungen für geschlossen erklärt hatte; betont, dass bei dieser Bestimmung mehr Klarheit erforderlich ist, damit die Erklärungen über die Bewertung 24 Stunden nach der Bewertung an sichtbarer Stelle auf der Website des Parlaments veröffentlicht werden können;
15. fordert die Klarstellung der folgenden Bestimmungen in Anlage XVI der Geschäftsordnung:
− „Die Fragen, die während der Anhörung gestellt werden, sind im Rahmen des Möglichen nach Themen zu bündeln.“ Diese Bestimmung wurde bisher so ausgelegt, dass die Fragen von assoziierten bzw. eingeladenen Ausschüssen zu bündeln sind; das eigentliche Thema der Frage darf allerdings im Voraus nicht bekannt sein, da die Fragen vor der Anhörung nicht bekanntgegeben werden sollten.
− „Als letztes Mittel lässt der Vorsitz über beide Beschlüsse in geheimer Abstimmung abstimmen.“ Die „beiden Beschlüsse“ soll sich darauf beziehen, ob „die designierten Kommissionsmitglieder [...] geeignet sind, dem Kollegium anzugehören und die besonderen Aufgaben wahrzunehmen, mit denen sie betraut werden sollen“. Allerdings besteht kein eindeutiger Zusammenhang zwischen diesen beiden in Anlage XVI enthaltenen Sätzen, was zu einer falschen Auslegung führen könnte.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
14.4.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
44 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Daniela Aiuto, Lucy Anderson, Inés Ayala Sender, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Deirdre Clune, Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Andor Deli, Karima Delli, Isabella De Monte, Ismail Ertug, Jacqueline Foster, Bruno Gollnisch, Tania González Peñas, Dieter-Lebrecht Koch, Stelios Kouloglou, Merja Kyllönen, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Georg Mayer, Gesine Meissner, Cláudia Monteiro de Aguiar, Renaud Muselier, Jens Nilsson, Markus Pieper, Salvatore Domenico Pogliese, Tomasz Piotr Poręba, Christine Revault D’Allonnes Bonnefoy, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, David-Maria Sassoli, Claudia Schmidt, Claudia Tapardel, Keith Taylor, Pavel Telička, István Ujhelyi, Wim van de Camp, Kosma Złotowski, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Rosa D’Amato, Markus Ferber, Olga Sehnalová, Patricija Šulin |
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STELLUNGNAHME des Rechtsausschusses (11.5.2015)
für den Ausschuss für konstitutionelle Fragen
zu den Verfahren und Vorgehensweisen bei den Anhörungen der Kommissionsmitglieder, Lehren aus dem Verfahren 2014
(2015/2040(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Jean-Marie Cavada
VORSCHLÄGE
Der Rechtsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für konstitutionelle Fragen, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. bekräftigt, wie wichtig es ist, die Unabhängigkeit der designierten Mitglieder der Kommission sicherzustellen; vertritt die Auffassung, dass die Kontrolle der Interessenerklärungen der designierten Mitglieder der Kommission in der ausschließlichen Zuständigkeit des Rechtsausschusses verbleiben sollte; ist jedoch der Ansicht, dass die derzeitige Tragweite der Interessenerklärungen der designierten Mitglieder der Kommission zu sehr begrenzt ist, und fordert die Kommission auf, ihre Regelung auf diesem Gebiet schnellstmöglich zu überarbeiten;
2. vertritt die Auffassung, dass die Prüfung der Erklärungen über die finanziellen Interessen der designierten Mitglieder der Kommission nicht nur darin besteht, zu prüfen, ob die Erklärung ordnungsgemäß abgeschlossen wurde, sondern auch darin, festzustellen, ob die Angaben einen Interessenkonflikt erkennen lassen; ist demnach der Ansicht, dass der Rechtsausschuss über verstärkte Kontrollbefugnisse, zu denen insbesondere die Möglichkeit zählt, die Offenlegung zusätzlicher Informationen zu fordern, die für eine umfassende Beurteilung der Erklärungen erforderlich sind, sowie über die Befugnis verfügen sollte, die Anwesenheit der designierten Mitglieder der Kommission zu fordern, um auf der Grundlage der Erklärungen über die finanziellen Interessen weitere Fragen zu beantworten, ohne dabei das Vorrecht des federführenden Ausschusses auf Durchführung der Anhörungen zu untergraben;
3. ist der Ansicht, dass die Erklärungen über die finanziellen Interessen die familiären Interessen beinhalten müssen, wie dies in Artikel 1.6 des Verhaltenskodex für die Mitglieder der Kommission vorgesehen ist;
4. bekräftigt, dass es der Kommission obliegt, jeden möglichen Interessenkonflikt festzustellen, der eines ihrer Mitglieder daran hindern könnte, seine Tätigkeit auszuüben, und vertritt daher die Auffassung, dass sie im Vorfeld der Anhörung der designierten Mitglieder der Kommission vor dem Parlament die Genauigkeit und die Vollständigkeit ihrer Erklärungen über die finanziellen Interessen prüfen und gewährleisten sollte;
5. schlägt vor, einen Initiativbericht auszuarbeiten, in dem insbesondere Interessenkonflikte bei den Erklärungen über die finanziellen Interessen, die von den designierten Mitgliedern der Kommission abgegeben werden, zur Sprache kommen;
6. hält eine stärkere Angleichung der Geschäftsbereiche der Mitglieder der Kommission an die entsprechenden Zuständigkeitsbereiche der parlamentarischen Ausschüsse für wünschenswert, wobei sicherzustellen ist, dass das Vorrecht der beiden Organe, ihre interne Struktur und Zusammensetzung selbst zu bestimmen, nicht vom jeweils anderen beeinträchtigt wird;
7. ist der Ansicht, dass die Durchführung von Anhörungen durch die zuständigen Ausschüsse nicht nur wichtig für die Bewertung der Persönlichkeit des Kandidaten und seiner politischen Prioritäten, sondern auch für die Prüfung der Eignung des Kandidaten und seiner Befähigung zur Wahrnehmung seiner Aufgaben ist; hebt hervor, dass die Kandidaten für das Amt der Vizepräsidenten der Kommission genauso behandelt werden sollten wie alle anderen Kandidaten;
8. betont, dass die Anhörung dazu dient, den Kandidaten die gleiche und faire Möglichkeit zu geben, sich und ihre Ansichten so vorzustellen, wie es in Anlage XVI der Geschäftsordnung vorgesehen ist, mit einem besonderen Augenmerk auf einem unparteiischen und politisch neutralen Verfahren;
9. beharrt darauf, dass bei der Zusammensetzung des Kollegiums der Mitglieder der Kommission ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Geschlechtern erzielt werden muss;
10. vertritt die Auffassung, dass ein höheres Maß an Flexibilität eingeräumt werden muss, insbesondere was den für zusätzliche Fragen und die entsprechenden Antworten der Kandidaten vorgesehenen Zeitraum betrifft;
11. vertritt die Auffassung, dass es den Fragestellern ermöglicht werden sollte, sofortige Anschlussfragen zu stellen, die beispielsweise 30 Sekunden dauern und auf die eine Antwort von einer Minute folgt;
12. ist der Ansicht, dass eine Regelung für die Durchführung der Anhörungen der Ersatzkandidaten eingeführt werden sollte, insbesondere in Bezug auf die Fristen, damit sie im Vergleich zu den ursprünglich designierten Mitgliedern der Kommission, die bereits angehört wurden, nicht nachteilig behandelt werden; fordert daher, dass die Bestimmungen über die Anhörungen der designierten Mitglieder der Kommission in eine interinstitutionelle Vereinbarung aufgenommen werden;
13. ist der Ansicht, dass in den Fällen, in denen die Koordinatoren bei der Beurteilung der Mitglieder der Kommission nicht zu einem Konsens gelangt sind, die endgültigen Beschlüsse im Wege einer namentlichen Abstimmung innerhalb der Kommission gefasst werden sollten.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
7.5.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
14 0 7 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Max Andersson, Joëlle Bergeron, Jean-Marie Cavada, Therese Comodini Cachia, Rosa Estaràs Ferragut, Laura Ferrara, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Dietmar Köster, António Marinho e Pinto, Evelyn Regner, Pavel Svoboda, József Szájer, Axel Voss, Tadeusz Zwiefka |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Daniel Buda, Sergio Gaetano Cofferati, Pascal Durand, Angel Dzhambazki, Jytte Guteland, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Virginie Rozière, Cecilia Wikström |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Morten Messerschmidt |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
17.6.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
19 2 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Mercedes Bresso, Fabio Massimo Castaldo, Richard Corbett, Pascal Durand, Esteban González Pons, Danuta Maria Hübner, Ramón Jáuregui Atondo, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, György Schöpflin, Barbara Spinelli, Josep-Maria Terricabras, Kazimierz Michał Ujazdowski, Rainer Wieland |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Max Andersson, Charles Goerens, Enrique Guerrero Salom, Sylvia-Yvonne Kaufmann, David McAllister, Andrej Plenković, Marcus Pretzell, Helmut Scholz |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Adam Szejnfeld, Csaba Sógor, Dario Tamburrano |
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