BERICHT mit einem Entwurf einer nichtlegislativen Entschließung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kap Verde

22.6.2015 - (15848/2014 – C8-0003/2015 – 2014/0329(NLE) – 2015/2100(INI))

Fischereiausschuss
Berichterstatter: Peter van Dalen


Verfahren : 2015/2100(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0200/2015
Eingereichte Texte :
A8-0200/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER NICHTLEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kap Verde

(15848/2014 – C8-0003/2015 – 2014/0329(NLE)2015/2100(INI))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (15848/2014),

–       unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde) (15849/2014),

–       unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 43 Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0003/2015),

–       unter Hinweis auf den Beschluss des Rates 2014/948/EU vom 15. Dezember 2014 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – und vorläufige Anwendung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde)[1],

–       unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom ...2 zu dem Entwurf eines Beschlusses,

–       unter Hinweis auf die Bewertung und Analyse des vorhergehenden Protokolls,

–       gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf den Bericht des Fischereiausschusses (A8-0200/2015),

A.     in der Erwägung, dass das allgemeine Ziel des Protokolls eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Schaffung eines partnerschaftlichen Rahmens für die Entwicklung einer nachhaltigen Fischereipolitik und die verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen in der Fischereizone der Republik Kap Verde im Interesse beider Vertragsparteien sind;

B.     in der Erwägung, dass sich die Parteien in dem Protokoll auf ein strenges Überwachungssystem einigten, um eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen sicherzustellen; in der Erwägung, dass dieses System insbesondere auf einem vierteljährlichen Austausch der Daten zu den Haifängen beruht;

C.     in der Erwägung, dass beide Vertragsparteien zugesagt haben, die Empfehlungen der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) umfassend einzuhalten,

D.     in der Erwägung, dass Haiarten sowohl von der ICCAT als auch vom Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) als gesunder Bestand eingestuft wurden und dass diese Feststellung auf dem wissenschaftlichen Treffen der Vertragsparteien dieses Protokolls bestätigt wurde,

E.     in der Erwägung, dass insbesondere das neue Überwachungssystem in Verbindung mit den Grenzwerten von 30 % und 40 % für den Haifang, durch die die Durchführung weiterer Maßnahmen ausgelöst wird, ein Schritt in die richtige Richtung ist;

F.     in der Erwägung, dass sich die Umsetzung der sektoralen Unterstützung verzögert; in der Erwägung, dass der Zielerreichungsgrad zufriedenstellend ist, obwohl die Folgen der europäischen Unterstützung des Fischereisektors im Vergleich zu anderen Maßnahmen im Zusammenhang mit Förderprogrammen anderer Entwicklungspartner schwer zu bestimmen sind;

G.     in der Erwägung, dass ein folgerichtiger Interventionsrahmen eingerichtet werden muss, um die Prüfungen der Protokolle besser durchführen und standardisieren zu können; in der Erwägung, dass dies insbesondere im Hinblick auf sektorale Unterstützung durchgeführt werden sollte;

1.      begrüßt das neue Fischereiprotokoll zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde, das sowohl aus ökologischer als auch aus sozioökonomischer Sicht im Einklang mit den Nachhaltigkeitsmaßnahmen der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) steht;

2.      fordert die Kommission auf, dem Parlament die Protokolle und Schlussfolgerungen der Sitzungen des in Artikel 9 des partnerschaftlichen Fischereiabkommens vorgesehenen Gemischten Ausschusses sowie das in Artikel 3 des neuen Protokolls vorgesehene mehrjährige sektorale Programm zu übermitteln;

3.      fordert die Kommission auf, dem Parlament und dem Rat im Laufe des letzten Jahres der Anwendung des Protokolls und vor der Eröffnung der Verhandlungen über seine Verlängerung einen umfassenden Bericht über seine Umsetzung vorzulegen;

4.      weist darauf hin, dass einige der in Anhang 1 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 aufgeführten Haiarten (vor allem Blau- und Makrelenhai, deren Anteil an der Gesamtfangmenge 99 % beträgt) zu den wichtigsten Zielarten der Oberflächen-Langleinerflotte der EU gehören und dass der Ständige Ausschuss für Forschung und Statistik (SCRS) der ICCAT davon ausgeht, dass diese Arten innerhalb sicherer biologischer Grenzen befischt werden; fordert die Kommission auf, dem Parlament als Garantie dafür, dass diese Bestände nachhaltig und verantwortungsvoll bewirtschaftet werden, über die Maßnahmen Bericht zu erstatten, die vom Gemischten Ausschuss als Reaktion auf die wissenschaftliche Studie getroffen werden, die im Sinne von Artikel 4 Absatz 6 des Anhangs des Protokolls durchzuführen ist; betont, dass das Parlament auch über die in Bezug auf Haifischbestände erhobenen Daten informiert werden sollte;

5.      fordert die Kommission und den Rat auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse das Parlament gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union und gemäß Artikel 218 Absatz 10 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in allen Phasen der mit dem Protokoll und seiner Verlängerung in Zusammenhang stehenden Verfahren unverzüglich und umfassend zu unterrichten;

6.      fordert die Kommission auf, zu beurteilen, ob die geltenden Meldepflichten von den nach den Bestimmungen des Protokolls eingesetzten Fischereifahrzeugen eingehalten werden;

7.      fordert die Kommission auf, das Parlament jährlich über zusätzliche internationale Abkommen von Kap Verde zu informieren, damit das Parlament alle Fischereiaktivitäten in der Region, einschließlich derer, die der europäischen Fischereipolitik entgegenstehen, wie z. B. das Abtrennen von Haifischflossen, überwachen kann;

8.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Kap Verde zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 369 vom 24.12.2014, S. 1.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.6.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

18

3

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Clara Eugenia Aguilera García, Renata Briano, Alain Cadec, Richard Corbett, Diane Dodds, Linnéa Engström, João Ferreira, Raymond Finch, Ian Hudghton, Carlos Iturgaiz, Werner Kuhn, António Marinho e Pinto, Gabriel Mato, Norica Nicolai, Ulrike Rodust, Remo Sernagiotto, Ricardo Serrão Santos, Isabelle Thomas, Peter van Dalen, Jarosław Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Izaskun Bilbao Barandica, José Blanco López, Marek Józef Gróbarczyk, Verónica Lope Fontagné, Francisco José Millán Mon

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Tim Aker