EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kap Verde
22.6.2015 - (15848/2014 – C8-0003/2015 – 2014/0329(NLE)) - ***
Fischereiausschuss
Berichterstatter: Peter van Dalen
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ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kap Verde
(15848/2014 – C8-0003/2015 – 2014/0329(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (15848/2014),
– unter Hinweis auf das Protokoll zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde) (15849/2014),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 43, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0003/2015),
– gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsatz 1 und 3, Artikel 99 Absatz 2 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Fischereiausschusses sowie die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Haushaltsausschusses (A8‑0201/2015),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Kap Verde zu übermitteln.
KURZE BEGRÜNDUNG
Kap Verde ist ein Inselstaat im Ostatlantik und liegt etwa 600 Kilometer westlich des Senegals und Mauretaniens. Der Archipel besteht aus zehn größeren und fünf kleineren Inseln. Er verfügt nur begrenzt über natürliche Ressourcen und Süßwasser. Kap Verde ist eine ehemalige portugiesische Kolonie. Die Republik Kap Verde wurde 1975 unabhängig und gehört zu den AKP-Staaten, wodurch sie von den Vorteilen des Cotonou-Abkommens profitiert. Seit 2008 zählt Kap Verde nicht mehr zu den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) und profitiert daher auch nicht mehr in gleicher Höhe von öffentlicher Unterstützung zur Entwicklung und von der Präferenzregelung in Verbindung mit dem LDC-Status. Kap Verde kann jedoch unter dem Allgemeinen (Zoll)präferenzsystem (APS+) in die EU exportieren. Im Jahr 2012 betrug der Index der menschlichen Entwicklung (Human Development Index, HDI) 0,586, womit das Land weltweit an 131. Stelle steht (UNDP, 2013). Die Wirtschaft von Kap Verde ist nur wenig diversifiziert; die Tourismusentwicklung verzeichnet jedoch immer größere Fortschritte.
Die Fischereiressourcen des Inselkontinentalschelfs der zehn größeren Inseln wurden Ende der 1990er-Jahre auf 18 000 Tonnen geschätzt. Seither wurden keine Schätzungen mehr durchgeführt. Die pelagischen Fischbestände im Ozean werden auf 25 000 Tonnen geschätzt. Mangelnde regelmäßige Bestandsschätzungen machen es schwierig, den Gesamtbestand und die Fischereimöglichkeiten zu bewerten.
Es gibt vier Fischereiarten in den Gewässern des Archipels von Kap Verde: erstens die nationale handwerkliche Fischerei, die nationale kommerzielle Fischerei und die nationale Subsistenzfischerei, zweitens die nationale halbindustrielle Fischerei, drittens die ausländische Fischereitätigkeit im Rahmen des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und Kap Verde und viertens die ausländische Fischereitätigkeit im Rahmen einer Zugangsregelung auf der Grundlage privater Lizenzen.
Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde wurde am 24. Juli 1990 unterzeichnet. Seither wurden sechs Protokolle umgesetzt, davon drei im Rahmen des partnerschaftlichen Fischereiabkommens, das am 1. September 2007 in Kraft getreten ist.
Am 28. August 2014 wurde ein neuer Entwurf eines Protokolls paraphiert. Das neue Protokoll gilt gemäß Artikel 15 ab dem Datum der vorläufigen Anwendung, d. h. ab dem Datum der Unterzeichnung, für einen Zeitraum von vier Jahren.
Analyse des neuen Protokolls
Hauptzweck des Protokolls zu dem Abkommen ist es, abhängig vom verfügbaren Überschuss (falls vorhanden) unter Berücksichtigung der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten sowie der Empfehlungen der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) Schiffen der Union Fangmöglichkeiten in der Fischereizone der Republik Kap Verde zu eröffnen. Die Kommission stützte sich bei der Festlegung ihrer Verhandlungsposition unter anderem auf die Ergebnisse einer Ex-post-Bewertung des vorhergehenden Protokolls, die von externen Sachverständigen durchgeführt wurde.
Allgemeines Ziel sind eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Schaffung eines partnerschaftlichen Rahmens für die Entwicklung einer nachhaltigen Fischereipolitik und die verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen in der Fischereizone der Republik Kap Verde im Interesse beider Vertragsparteien.
Im Protokoll sind für folgende Schiffe Fangmöglichkeiten vorgesehen:
– 28 Thunfischwadenfänger (zuvor 28)
– 30 Oberflächen-Langleiner (zuvor 35)
– 13 Angel-Thunfischfänger (zuvor 11)
Der Gesamtwert des Protokolls wird für den Zeitraum von vier Jahren auf 3 300 000 EUR geschätzt. Diese Summe setzt sich aus drei Teilen zusammen:
1. 1 050 000 EUR als finanzieller Ausgleich für den Zugang zu den Ressourcen:
– Die jährliche finanzielle Gegenleistung in Höhe von 550 000 EUR für die beiden ersten Jahre und 500 000 EUR für die beiden letzten Jahre ergibt sich aus einer Referenzfangmenge von 5000 Tonnen in Verbindung mit einem Betrag für den Zugang zu den Ressourcen in Höhe von 275 000 EUR für die beiden ersten Jahre und von 250 000 EUR für die beiden letzten Jahre.
2. 1 050 000 EUR als Unterstützung zur Entwicklung der Fischereipolitik der Republik Kap Verde:
– 275 000 EUR für jedes der ersten beiden Jahre und 250 000 EUR für jedes der letzten beiden Jahre.
3. 1 200 000 EUR für fällige Gebühren der Schiffseigner:
– Die Gebühren werden wie folgt berechnet: in den ersten beiden Jahren der Anwendung 55 EUR je in der Fischereizone von Kap Verde gefangene Tonne; in den letzten beiden Jahren der Anwendung 65 EUR je in der Fischereizone von Kap Verde gefangene Tonne.
Zudem trägt das Protokoll zu einer besseren Bewirtschaftung und Erhaltung der Fischereibestände bei, da es finanzielle Unterstützung (Unterstützung der Fischerei) bei der Umsetzung der von dem Partnerland auf nationaler Ebene verabschiedeten Programme, insbesondere in den Bereichen Kontrolle und Bekämpfung der illegalen Fischerei leistet. Darüber hinaus sind Projekte in den Bereichen Sicherheit und allgemeine Weiterbildung geplant, die den Fischern vor Ort zugute kommen sollen.
Es ist ein umfangreicher Dialog über die Programmplanung und die Durchführung der Fischereipolitik vorgesehen. Zu den Kontrollmaßnahmen gehört auch die gemeinsame Analyse der Ergebnisse gemäß Artikel 3. Außerdem enthält das Protokoll spezielle Klauseln für eine Aussetzung unter bestimmten Bedingungen und Umständen.
Die Parteien einigten sich in dem Protokoll auf ein strenges Überwachungssystem, um für eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen zu sorgen. Dieses System beruht insbesondere auf einem vierteljährlichen Austausch der Daten zu den Haifängen. Wenn diese Fänge 30 % der Referenzfangmenge überschreiten, erfolgt eine verstärkte Überwachung. Wenn die Haifänge 40 % der Referenzfangmenge überschreiten, legt der Gemischte Ausschuss erforderlichenfalls weitere Bewirtschaftungsmaßnahmen fest.
Darüber hinaus führen die EU und die wissenschaftlichen Institute der Republik Kap Verde eine umfassende Studie über Haie in diesen Gewässern durch. Die Parteien haben beschlossen, sich auf diese Studie zu stützen, und der Gemischte Ausschuss kann auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Studie über die Anpassung des Überwachungssystems entscheiden.
Standpunkt des Berichterstatters
Unter Berücksichtigung der Wachstumsmöglichkeiten, die sich der Wirtschaft von Kap Verde durch eine bessere Nutzung des verfügbaren Bestands im Einklang mit den Grundsätzen einer nachhaltigen Fischerei und den bewährten Verfahren der Branche bieten, ist der Berichterstatter der Auffassung, dass das neue Abkommen und das Protokoll im Interesse beider Parteien liegt. Daher empfiehlt er die Zustimmung durch das Europäische Parlament.
Der Berichterstatter macht darauf aufmerksam, dass auf der Grundlage der Analyse des vorhergehenden Protokolls einige neue Aspekte des Abkommens und des Protokolls vielversprechend erscheinen und notwendig sind:
– Insbesondere das neue Überwachungssystem in Verbindung mit den Grenzwerten von 30 % und 40 % für den Haifang, durch die die Durchführung weiterer Maßnahmen ausgelöst wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es wird jedoch festgestellt, dass Haie 83 % der Fänge von Langleinern der EU in Kap Verde in den Jahren 2011 und 2012 ausgemacht haben. Daher ist davon auszugehen, dass diese Grenzwerte schnell erreicht werden. Es steht zu hoffen, dass in diesem Fall der Ausdruck „erforderlichenfalls“ nicht als Vorwand für eine Blockierung notwendiger Anpassungen missbraucht wird.
– Die Parteien haben sich darauf geeinigt, die Referenzmenge beizubehalten, die Anzahl der Oberflächen-Langleiner jedoch von 35 auf 30 zu senken. Hierdurch werden hoffentlich die Haifänge reduziert, da gerade bei Langleinern ein hoher Hai-Beifang anfällt.
– Die Studie über Haie, die von der EU in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Instituten von Kap Verde durchgeführt wird, kann künftig zu einem besseren Schutz der Haie beitragen. Es steht zu hoffen, dass der Gemischte Ausschuss das Überwachungssystem in angemessener Weise anpasst, wenn die Ergebnisse dieser Studie dies nahelegen.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass einige Punkte auf der Grundlage der Analyse des vorhergehenden Protokolls verbessert werden müssen. Dazu gehören folgende Aspekte:
– Bei der Durchführung der Unterstützung der Fischerei kommt es zu Verzögerungen. Der Umfang, in dem die Ziele erreicht wurden, ist zufriedenstellend, obwohl im Vergleich zu anderen Maßnahmen im Zusammenhang mit Förderprogrammen anderer Entwicklungspartner, insbesondere solcher, die im Rahmen des Westafrikanischen Regionalen Fischereiprogramms in Kap Verde (WARFP – CV, finanziert durch die Weltbank) durchgeführt werden, schwer zu bestimmen ist, wie sich die EU-Unterstützung auf die Fischerei auswirkt.
– Für Arten, die mit Langleinern gefangen werden, dürfte kein Überfischungsrisiko bestehen. Die Wirksamkeitsbeurteilung legt jedoch nahe, dass die Aktivitäten von EU-Langleinern – mit Ausnahme eines Bewirtschaftungsrahmens für die hauptsächlich betroffenen Haiarten – nicht vollkommen den Grundsätzen des Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei entsprechen, insbesondere unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips und der wissenschaftlichen Gutachten, aus denen hervorgeht, dass mehrere Arten neben dem Blauhai (70 % der Fänge) vollständig überfischt werden.
– Die Prüfung der Einhaltung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zeigt, dass die Erwartungen der Schiffseigner erfüllt werden, jedoch auch das Risiko besteht, dass die Öffentlichkeit aufgebracht reagiert, da EU-Langleiner nicht mehr wie noch vor ein paar Jahren Schwertfisch und Thunfisch fangen, sondern Haie. Es besteht die Gefahr, dass bedrohte Arten, die nur selten von EU-Schiffen gefangen werden, mit anderen Arten – wie dem Blauhai – verwechselt werden.
– Es sind noch einige weitere Punkte zur Ex-post-Bewertung anzumerken. Der wichtigste Punkt besteht darin, dass ein logischer Rahmen für Interventionen geschaffen werden muss, um bessere Leitlinien für die Bewertung der Protokolle verfassen und die Bewertung besser standardisieren zu können. Dies sollte insbesondere für die Unterstützung der Fischerei erfolgen. Außerdem sollte die Laufzeit der Protokolle verlängert werden, um mehr Kohärenz bei der Bewertung zu erreichen (die derzeit nur ein Drittel der Laufzeit des Protokolls umfasst). Darüber hinaus sollte ein Kompendium aus Rechtstexten und Mechanismen zur Fischerei in Kap Verde erstellt werden, um alle Interventionen in einem Rahmen, der allen Parteien klar ist, zu erfassen und dann alle Vereinbarungen abzuschließen und zu bestätigen, die für die Umsetzung der Fischereipolitik und der damit verbundenen Instrumente notwendig sind.
Abschließend ersucht der Berichterstatter die Kommission, in Zukunft folgende Informationen zu liefern:
Die Kommission wird aufgefordert, dem Parlament die Protokolle und Schlussfolgerungen der Sitzungen des in Artikel 9 des Abkommens vorgesehenen Gemischten Ausschusses sowie das in Artikel 3 des neuen Protokolls vorgesehene mehrjährige sektorale Programm zu übermitteln.
Die Kommission wird aufgefordert, dem Parlament und dem Rat im Laufe des letzten Jahres der Anwendung des Protokolls und vor der Eröffnung der Verhandlungen über seine Verlängerung einen umfassenden Bericht über seine Umsetzung vorzulegen.
Die Kommission wird aufgefordert, dem Parlament einen Bericht über die Maßnahmen vorzulegen, die der Gemischte Ausschuss als Reaktion auf die Ergebnisse der kritischen wissenschaftlichen Studie getroffen hat, die gemäß Artikel 4 Absatz 6 des Protokolls durchzuführen ist. Zudem sei betont, dass das Parlament darüber hinaus über die Zahlen des Haibeifangs zu informieren ist, was als umstrittenster Punkt dieses Abkommens und des dazugehörigen Protokolls gelten dürfte.
Kommission und Rat werden aufgefordert, im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse das Parlament gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union und gemäß Artikel 218 Absatz 10 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in allen Phasen der Verfahren, die mit dem Protokoll und seiner Verlängerung in Zusammenhang stehen, unverzüglich und umfassend zu unterrichten;
Die Kommission wird aufgefordert, das Parlament jährlich über zusätzliche internationale Abkommen von Kap Verde zu informieren, damit das Parlament alle Fischereiaktivitäten in der Region kontrollieren kann, beispielsweise Aktivitäten, die im Widerspruch zur EU-Fischereipolitik stehen, z. B. das Abtrennen von Haifischflossen.
STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (7.5.2015)
für den Fischereiausschuss
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kap Verde
(15848/2014 – C8-0003/2015 – 2014/0329(NLE))
Verfasser der Stellungnahme: Maurice Ponga
KURZE BEGRÜNDUNG
Das vorliegende Protokoll zwischen der EU und der Republik Kap Verde muss im Einklang mit der neuen Regelung der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) stehen, die den Schwerpunkt insbesondere auf die Nachhaltigkeit der Fischerei und auf die verantwortungsvolle Bewirtschaftung legt und gleichzeitig der Kohärenz der Maßnahmen der GFP mit den Zielen der EU im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit große Bedeutung beimisst.
Das Protokoll umfasst einen Zeitraum von vier Jahren und bietet somit eine gewisse Stabilität.
Bei der Festlegung der den Schiffen der EU gewährten Fangmöglichkeiten wurden die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten, die Empfehlungen der ICCAT und der Grundsatz des „verfügbaren Überschusses“ beachtet. Es sollte zur Kenntnis genommen werden, dass die im neuen Protokoll vorgesehene Referenzfangmenge der Menge des vorhergehenden Protokolls entspricht. Die Fangmenge ist somit festgelegt. Dank der Fischereiabkommen der EU mit Senegal und Guinea-Bissau sind die Fanggebiete für die europäischen Schiffe jedoch gut miteinander verbunden, sodass das Abkommen in ein „regionales Netz aktiver partnerschaftlicher Fischereiabkommen“ integriert werden kann.
Zusätzlich zu der Entrichtung eines Pauschalbetrags in Höhe von 1 050 000 EUR für den Zugang zu den Fischbeständen und von 1 200 000 EUR für die von den Reedern zu zahlenden Gebühren sieht das vorliegende Protokoll eine jährliche Zahlung in Höhe von 275 000 EUR in den ersten beiden Jahren und 250 000 EUR in den beiden folgenden Jahren für die Unterstützung der Fischereipolitik der Republik Kap Verde vor.
Mit dieser bedeutenden Erhöhung der für den Sektor vorgesehenen Mittel – der Betrag belief sich zuvor auf 110 000 EUR jährlich – sollte ein Beitrag dazu geleistet werden, den Anforderungen Kap Verdes bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei besser zu begegnen, indem die Kontrolle und die Überwachung seiner AWZ verstärkt werden, die Fischbestände besser bewirtschaftet werden, der Dialog mit allen Interessenträgern und die regionale und internationale Zusammenarbeit gefördert werden, die hygienische Qualität der Fischereierzeugnisse verbessert wird und die Entwicklung der kleinen Küstenfischerei unterstützt wird.
Angesichts der Ergebnisse der Bewertung des vorhergehenden und des Inhalts des neuen Protokolls spricht sich der Verfasser der Stellungnahme für die Zustimmung zu dem Protokoll aus.
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Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, die Zustimmung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kap Verde zu empfehlen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
6.5.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
21 0 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Louis Aliot, Beatriz Becerra Basterrechea, Nirj Deva, Charles Goerens, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Stelios Kouloglou, Arne Lietz, Norbert Neuser, Maurice Ponga, Cristian Dan Preda, Lola Sánchez Caldentey, György Schöpflin, Pedro Silva Pereira, Davor Ivo Stier, Paavo Väyrynen, Bogdan Brunon Wenta, Anna Záborská |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Patrizia Toia, Joachim Zeller |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Daniela Aiuto, Tiziana Beghin, Julie Ward |
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STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (7.5.2015)
für den Fischereiausschuss
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kap Verde
(15848/2014 – C8-0003/2015 – 2014/0329(NLE))
Verfasser der Stellungnahme: José Manuel Fernandes
KURZE BEGRÜNDUNG
Auf der Grundlage eines Mandats des Rates hat die Europäische Kommission mit Kap Verde Verhandlungen zur Erneuerung des Protokolls zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und diesem Land aufgenommen.
Nach Abschluss dieser Verhandlungen wurde am 28. August 2014 ein neues Protokoll paraphiert. Das neue Protokoll gilt ab dem Datum seiner Unterzeichnung, für einen Zeitraum von vier Jahren.
Hauptzweck des Protokolls zum Fischereiabkommen ist es, unter Berücksichtigung der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten sowie der Empfehlungen der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) und gegebenenfalls abhängig vom verfügbaren Überschuss, Schiffen der Union Fangmöglichkeiten in der Fischereizone der Republik Kap Verde zu eröffnen.
Allgemeines Ziel sind eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Kap Verde zur Schaffung eines partnerschaftlichen Rahmens für die Entwicklung einer nachhaltigen Fischereipolitik und die verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen in der Fischereizone von Kap Verde im Interesse beider Vertragsparteien.
AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT: In dem Finanzbogen, der dem Entwurf eines Abkommens beigefügt ist, ist ein Gesamtbetrag von 2,792 Millionen EUR für Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen von 2015 bis 2018 vorgesehen (einschließlich der Verwaltungsausgaben, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Abkommens anfallen).
Die jährliche finanzielle Gegenleistung zur Durchführung des Abkommens wird wie folgt festgelegt:
- jährliche finanzielle Gegenleistung für den Zugang zu den Fischereizonen:
•550 000 EUR in den ersten beiden Jahren;
•500 000 EUR in den letzten beiden Jahren,
die sich aus einer Referenzfangmenge von 5 000 Tonnen und einem Betrag für den Zugang zu den Ressourcen in Höhe von 275 000 EUR in den ersten beiden Jahren und von 250 000 EUR in den letzten beiden Jahren ergibt;
- Unterstützung der Fischereipolitik der Republik Kap Verde in Höhe von
•275 000 EUR in den ersten beiden Jahren;
•250 000 EUR in den letzten beiden Jahren.
Diese Unterstützung steht mit den Zielen der nationalen Fischereipolitik im Einklang, insbesondere mit den Erfordernissen bei der Bekämpfung der illegalen Fischerei in der Republik Kap Verde.
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Der Haushaltsausschuss fordert den Fischereiausschuss als federführenden Ausschuss auf, zu empfehlen, dass das Parlament seine Zustimmung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kap Verde erteilt.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
6.5.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
28 1 5 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jean Arthuis, Lefteris Christoforou, Jean-Paul Denanot, Gérard Deprez, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, Carlos Iturgaiz, Bernd Kölmel, Vladimír Maňka, Ernest Maragall, Siegfried Mureșan, Victor Negrescu, Liadh Ní Riada, Jan Olbrycht, Paul Rübig, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Paul Tang, Indrek Tarand, Inese Vaidere, Marco Valli, Monika Vana, Daniele Viotti, Marco Zanni |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Andrey Novakov, Claudia Tapardel, Miguel Urbán Crespo, Anders Primdahl Vistisen, Tomáš Zdechovský |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Emilian Pavel |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
17.6.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
18 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Clara Eugenia Aguilera García, Renata Briano, Alain Cadec, Richard Corbett, Diane Dodds, Linnéa Engström, João Ferreira, Raymond Finch, Ian Hudghton, Carlos Iturgaiz, Werner Kuhn, António Marinho e Pinto, Gabriel Mato, Norica Nicolai, Ulrike Rodust, Remo Sernagiotto, Peter van Dalen, Jarosław Wałęsa |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
José Blanco López, Marek Józef Gróbarczyk, Francisco José Millán Mon |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Tim Aker |
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