BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz gegen schädigende Preisgestaltung im Schiffbau (kodifizierter Text)
22.6.2015 - (COM(2014)0605 – C8-0171/2014 – 2014/0280(COD)) - ***I
Rechtsausschuss
Berichterstatter: Jiří Maštálka
(Kodifizierung – Artikel 103 der Geschäftsordnung)
PR_COD_Codification
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz gegen schädigende Preisgestaltung im Schiffbau (kodifizierter Text)
(COM(2014)0605 – C8-0171/2014 – 2014/0280(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren – Kodifizierung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0605),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0171/2014),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten[1],
– gestützt auf die Artikel 103 und 59 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8-0202/2015),
A. in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;
1. legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission übernimmt;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
ANLAGE: STELLUNGNAHME DER BERATENDEN GRUPPE DER JURISTISCHEN DIENSTE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, DES RATES UND DER KOMMISSION
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BERATENDE GRUPPE DER JURISTISCHEN DIENSTE |
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Brüssel, 16. Dezember 2014
STELLUNGNAHME
FÜR DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
DEN RAT
DIE KOMMISSION
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz gegen schädigende Preisgestaltung im Schiffbau
COM(2014)0605 vom 29.9.2014 – 2014/0280(COD)
Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten, insbesondere Nummer 4, hat die beratende Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission am 14. Oktober und am 13. November 2014 Sitzungen abgehalten, in denen der genannte von der Kommission vorgelegte Vorschlag geprüft wurde.
Bei der Prüfung[2] des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Kodifizierung der Verordnung (EG) Nr. 385/96 des Rates vom 29. Januar 1996 über den Schutz gegen schädigende Preisgestaltung im Schiffbau hat die beratende Gruppe übereinstimmend festgestellt, dass sich der Vorschlag auf eine reine Kodifizierung der bestehenden Rechtstexte ohne inhaltliche Änderungen beschränkt.
F. DREXLER H. LEGAL L. ROMERO REQUENA
Rechtsberater Rechtsberater Generaldirektor
VERFAHREN
Titel |
Schutz gegen schädigende Preisgestaltung im Schiffbau (kodifizierter Text) |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2014)0605 – C8-0171/2014 – 2014/0280(COD) |
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Datum der Übermittlung an das EP |
29.9.2014 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
JURI 28.1.2015 |
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Berichterstatter Datum der Benennung |
Jiří Maštálka 28.5.2015 |
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Datum der Annahme |
16.6.2015 |
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Datum der Einreichung |
22.6.2015 |
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