BERICHT über das Thema „Ressourceneffizienz: Wege zu einer Kreislaufwirtschaft“

25.6.2015 - (2014/2208(INI))

Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter(in): Sirpa Pietikäinen


Verfahren : 2014/2208(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0215/2015
Eingereichte Texte :
A8-0215/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Thema „Ressourceneffizienz: Wege zu einer Kreislaufwirtschaft“

(2014/2208(INI))

Das Europäische Parlament,

‒      unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa“ (COM(2014)0398).

‒      unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz im Gebäudesektor“ (COM(2014)0445),

       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Grüner Aktionsplan für KMU: KMU in die Lage versetzen, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln“ (COM(2014)0440),

       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“ (COM(2015)0080),

‒      unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Schaffung eines Binnenmarktes für grüne Produkte – Erleichterung einer besseren Information über die Umweltleistung von Produkten und Organisationen“ (COM(2013)0196),

       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für Europa“ (COM(2012)0060),

‒      unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ (COM(2011)0571),

‒      unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ressourcenschonendes Europa – eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020“ (COM(2011)0021),

‒      unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Dezember 2013 zu dem Thema „Öko-Innovation – Arbeitsplätze und Wachstum durch Umweltpolitik“[1]1,

       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2014 zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt[2]2,

‒      unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Mai 2012 zu einem ressourcenschonenden Europa[3]3,

‒      unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. September 2011 zu einer erfolgreichen Rohstoffstrategie für Europa[4]4,

‒      unter Hinweis auf das Siebte Umweltaktionsprogramm,

       unter Hinweis auf die EU-Strategie für eine nachhaltige Entwicklung (2006) und deren Überarbeitung im Jahr 2009,

‒      unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Rates „Umwelt“ vom 28. Oktober 2014 zu dem Thema „Ökologisierung des Europäischen Semesters und Strategie Europa 2020 – Halbzeitüberprüfung“,

       unter Hinweis auf den Synthesebericht der Europäischen Umweltagentur mit dem Titel „Die Umwelt Europas – Zustand und Perspektiven 2015“,

‒      unter Hinweis auf das Übereinkommen über die biologische Vielfalt,

‒      unter Hinweis auf die Untersuchung des UNEP (Umweltprogramm der Vereinten Nationen) mit dem Titel „Inquiry into the Design of a Sustainable Financial System“ (Gestaltung eines nachhaltigen Finanzsystems),

‒      unter Hinweis auf die Ergebnisse des Treffens des International Resource Panel des UNEP mit dem Titel „Environmental Risks and Challenges of Anthropogenic Metals Flows and Cycles“ (Umweltrisiken und Herausforderungen der anthropogenen Metallströme und -kreisläufe) (2013),

‒      unter Hinweis auf die Ergebnisse des Treffens des International Resource Panel des UNEP mit dem Titel „Decoupling natural resource use and environmental impacts from economic growth“ (Entkopplung der Nutzung natürlicher Ressourcen und der Umweltauswirkungen vom Wirtschaftswachstum) (2011),

‒      unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 10. Dezember 2014[5]5,

‒      unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 12. Februar 2015[6]6,

–       gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A8-0215/2015),

A.     in der Erwägung, dass ein nicht nachhaltiger Ressourceneinsatz die Ursache für verschiedene Umweltrisiken ist, beispielsweise Klimawandel, Ausdehnung der Wüstengebiete, Entwaldung, Verlust an biologischer Vielfalt und Schwächung von Ökosystemdienstleistungen; in der Erwägung, dass die Weltwirtschaft für die weltweite Produktion und die Absorption von Abfällen Ressourcen verbraucht, die dem eineinhalbfachen Wert der Ressourcen des Planeten entsprechen, und dass diese Zahl Schätzungen zufolge in den 30er-Jahren des Jahrhunderts auf einen Wert gestiegen sein wird, der den Ressourcen von zwei Planeten entspricht;

B.     in der Erwägung, dass Europa stärker von importierten Ressourcen abhängig ist als jede andere Weltregion und dass viele Ressourcen in relativ kurzer Zeit erschöpft sein werden; in der Erwägung, dass Europas Wettbewerbsfähigkeit erheblich dadurch gesteigert werden kann, dass mit den Ressourcen in der Wirtschaft ein höherer Mehrwert geschaffen und die nachhaltige Versorgung mit Materialien aus europäischen Quellen gefördert wird; in der Erwägung, dass als Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung die Innovationspartnerschaften zwischen der Wirtschaft, der Abfallbewirtschaftungsbranche und der Forschung zum Zweck der Erhöhung des Potenzials für das Recycling wichtiger Rohstoffe gestärkt werden sollten;

C.     in der Erwägung, dass der Übergang zu Kreislaufwirtschaft im Kern ein Wirtschaftsprozess ist, bei dem es um den Zugang zu Rohstoffen oder deren dauerhafte Verfügbarkeit, die Reindustrialisierung und fortgesetzte Digitalisierung Europas, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Herausforderungen durch Klimawandel, Unsicherheit der Energieversorgung und Rohstoffknappheit geht; in der Erwägung, dass Investitionen in Kreislaufwirtschaft daher voll und ganz mit den Vorhaben der Kommission in den Bereichen Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit vereinbar sein können und zudem allen beteiligten Kreisen Nutzen bringen können;

D.     in der Erwägung, dass Ressourceneffizienz überdies an übergeordneten Belangen der Nachhaltigkeit ausgerichtet und damit verträglich sein muss, was auch für die ökologischen, ethischen, wirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Aspekte gilt;

E.     in der Erwägung, dass die Zielvorgaben und die endgültigen vorrangigen Maßnahmen im 7. Umweltaktionsprogramm verbindlich sind;

F.     in der Erwägung, dass laut dem OECD-Umweltprogramm die ökologische Wirksamkeit von freiwilligen Ansätzen häufig fragwürdig und ihre Wirtschaftlichkeit in der Regel gering ist[7]7;

G.     in der Erwägung, dass der Übergang zu Kreislaufwirtschaft einen Systemwandel, der alle Akteure in der Wertschöpfungskette erfasst, sowie beträchtliche Innovationen in der Technologie, den Unternehmen und der Gesellschaft überhaupt erfordert;

H.     in der Erwägung, dass Bürger, kleine Unternehmen und kommunale Behörden spezielle Beiträge zu Ressourceneffizienz und zur Stimulierung der Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch zu leisten haben;

I.      in der Erwägung, dass eine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft wettbewerbsfähige Unternehmen voraussetzt und dass Unternehmen ihrerseits treibende Kräfte des Übergangs zu Kreislaufwirtschaft sind;

J.      in der Erwägung, dass es wichtig ist, KMU ins Zentrum der Strategie der Union für Ressourceneffizienz zu stellen, weil sie 99 % der Unternehmen der Union ausmachen und zwei Drittel aller Arbeitskräfte beschäftigen;

K.     in der Erwägung, dass ein ambitioniertes europäisches Paket zur Kreislaufwirtschaft Geschäftschancen schafft, den Zugang zu Primärrohstoffen sichert, die Dauer von deren produktiver Nutzung verlängert (durch Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung, Recycling oder Nutzung als Ersatzteile), für hochwertige Recyclingverfahren nach Ende der Lebensdauer sorgt und alle Nebenprodukte und Abfälle als wertvolle Ressourcenströme im Hinblick auf weitere Nutzung einstuft;

L.     in der Erwägung, dass eine nachhaltige und verantwortbare Beschaffung von Primärrohstoffen entscheidend dazu beiträgt, Ressourceneffizienz zu verwirklichen und die auf Kreislaufwirtschaft bezogenen Ziele zu erreichen;

M.    in der Erwägung, dass Märkte für Sekundärrohstoffe geschaffen werden müssen, um Ressourceneffizienzziele und Kreislaufwirtschaft zu verwirklichen;

N.     in der Erwägung, dass das Parlament die Kommission mehrfach aufgefordert hat, Indikatoren und rechtsverbindliche Ziele für Ressourceneffizienz festzulegen;

O.     in der Erwägung, dass der Ausstieg aus der Verwendung giftiger Chemikalien, für die weniger bedenkliche und mit den geltenden Rechtsvorschriften über Chemikalien vereinbare Alternativen verfügbar sind oder geschaffen werden, eine zentrale Rolle bei der Verwirklichung von Kreislaufwirtschaft spielt;

P.     in der Erwägung, dass die Eurostat-Daten über die Behandlung von Siedlungsabfällen in der EU der 28 deutlich zeigen, dass noch immer keine gleichen Bedingungen in der Abfallpolitik gegeben sind und sich bei der Durchführung und der Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften erhebliche Herausforderungen stellen;

Q.     in der Erwägung, dass im Durchschnitt nur 40 % der festen Abfälle wiederverwendet oder rezykliert werden, während der Rest auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen landet;

R.     in der Erwägung, dass die Produktion und der Verbrauch von landwirtschaftlichen Nahrungsmittelerzeugnissen einen beträchtlichen Anteil an der Ressourcennutzung haben, mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt, öffentliche Gesundheit, Tiergesundheit und Tierschutz; in der Erwägung, dass nachhaltige Problemlösungen benötigt werden, um zu einem ganzheitlichen Ansatz beim Vorgehen gegen Ressourceneffizienzmängel im Bereich Nahrungsmittel zu gelangen;

S.     in der Erwägung, dass die Aufhebung umweltschädlich wirkender Subventionen, einschließlich der direkten und indirekten Subventionierung fossiler Brennstoffe, die Treibhausgasemissionen beträchtlich senken, den Kampf gegen den Klimawandel unterstützen und den Übergang zu Kreislaufwirtschaft möglich machen würde;

1.      begrüßt die Mitteilung der Kommission „Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: ein Null-Abfallprogramm für Europa“ (COM(2014)0398); unterstützt den Ansatz der Kommission zur Konzipierung von Kreislaufwirtschaft und zu entsprechenden Innovationen, mit dem ein politischer Rahmen zur Unterstützung der Ressourceneffizienz geschaffen und eine Zielvorgabe für Ressourceneffizienz aufgestellt wird, wie in der Mitteilung dargelegt, und die Vorstellung eines gezielten politischen Rahmens, der KMU die Möglichkeit gibt, aus Umweltproblemen ökologisch nachhaltige Geschäftschancen zu machen; betont, dass Legislativmaßnahmen erforderlich sind, um den Übergang zu Kreislaufwirtschaft zu vollziehen, und fordert die Kommission auf, bis Ende 2015 einen ambitionierten Vorschlag zu dem Thema Kreislaufwirtschaft vorzulegen, wie sie in ihrem Arbeitsprogramm für 2015 angekündigt hat;

2.      betont, dass Maßnahmen gegen Ressourcenknappheit die Verringerung der Gewinnung und Nutzung von Ressourcen insgesamt und die absolute Entkopplung des Wirtschaftswachstums von der Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen erfordern – worin ein Systemwandel liegt, der die Ableitung der notwendigen Maßnahmen von einem für 2050 anzustrebenden Szenario der Nachhaltigkeit und das sofortige Tätigwerden voraussetzt;

3.      betont, dass Produktion und Verbrauch Bereiche sind, die so angegangen werden müssen, dass dabei den allgemeineren Zielen einer nachhaltigen Entwicklung Rechnung getragen wird;

4.      weist darauf hin, dass zwar bereits Effizienzverbesserungen beim Ressourceneinsatz zu verzeichnen sind, diese Effizienzgewinne jedoch vom anhaltenden Produktionsanstieg aufgewogen werden und dass die Rohstoffgewinnung weltweit weiterhin rapide zunimmt, sodass es dringend geboten ist, die Gewinnung und den Einsatz von Ressourcen insgesamt zu senken, um den „Rebound-Effekt“ zu überwinden; fordert die Kommission auf, entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen;

5.      weist darauf hin, dass Wasser sowohl als natürliche Ressource, die in Produktionsverfahren eingesetzt wird, als auch als öffentliches Gut beim Berechnen der Rohstoffverbrauchszahlen berücksichtigt und effizient genutzt werden sollte;

6.      betont, dass die Verbesserung des Ressourceneinsatzes durch geeignetere Design-Anforderungen und ein Abfallrecht, das eine Höherstufung in der Abfallhierarchie bewirkt (sodass Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling begünstigt werden), den Unternehmen, Behörden und Verbrauchern in der Union beträchtliche Nettoeinsparungen in Höhe von geschätzt 600 Mrd. EUR, d. h. 8 % des Jahresumsatzes, bringen könnten, wodurch sich gleichzeitig die Treibhausgasemissionen pro Jahr insgesamt um 2–4 % verringern würden; betont, dass eine Erhöhung der Ressourcenproduktivität um 30 % bis 2030 einen BIP-Zuwachs von fast 1 % und 2 Millionen zusätzliche dauerhafte Arbeitsplätze bewirken könnte[8]1; weist darauf hin, dass Ressourceneffizienz ein vorrangiges Ziel des 7. Umweltaktionsprogramms ist, in dem betont wird, dass die Herstellung von und die Verbrauchernachfrage nach ökologisch nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen durch Maßnahmen gefördert werden muss, die deren Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit, Funktionalität und Attraktivität steigern;

7.      ist der Überzeugung, dass die Verbesserung der Ressourceneffizienz gesetzgeberische Maßnahmen und wirtschaftliche Anreize, die Internalisierung externer Kosten, die Fortsetzung der Förderung von Forschung und Innovation sowie gesamtgesellschaftliche Veränderungen und Änderungen der Lebensweise voraussetzt; hält eine Kombination von Instrumenten auf diversen politischen Ebenen für erforderlich, bei der auf Subsidiarität geachtet wird;

8.      ist der Überzeugung, dass die Verwirklichung einer vollwertigen Kreislaufwirtschaft die Mitwirkung aller einschlägigen Interessenträger – Regionen, Städte, Gemeinden, KMU, nichtstaatliche Organisationen, Wirtschaftsvertreter, Gewerkschaften und Bürger – voraussetzt;

9.      fordert die Kommission auf, lokale und regionale Gebietskörperschaften am gesamten Prozess der Gestaltung des Kreislaufwirtschaftspakets mitwirken zu lassen;

10.    betont, dass die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, die Wahrnehmung durch die Bürger und deren Einbeziehung von grundlegender Bedeutung für den erfolgreichen Übergang zu Kreislaufwirtschaft sind; weist darauf hin, dass Bildungs- und Informationsmaßnahmen die erforderliche Aufmerksamkeit und die notwendigen Mittel erhalten sollten, um nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster zu unterstützen, und hebt die Vorteile des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft hervor;

11.    weist darauf hin, dass für den Übergang zu Kreislaufwirtschaft geschulte Arbeitskräfte nötig sind und dass der Bedarf an umweltbezogenen Kompetenzen in der allgemeinen und der beruflichen Bildung berücksichtigt werden muss;

12.    betont, dass die Union bereits Finanzinstrumente geschaffen hat, die mehr Kreislaufwirtschaft begünstigen, insbesondere die Programme Horizont 2020 und Life+, und dass diese Instrumente, wenn sie sinnvoll eingesetzt werden, ökologische Innovationen und die industrielle Ökologie in den Mitgliedstaaten und Regionen der Union mit fördern können;

13.    hebt hervor, dass Rechtssicherheit und langfristige Berechenbarkeit die Schlüssel dafür bieten, das Potenzial des Europäischen Fonds für strategische Investitionen für die Kreislaufwirtschaft zu erschließen, um Investitionen gezielt auf eine nachhaltige Wirtschaft auszurichten;

14.    betont, dass beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Kreislaufwirtschaft ambitionierte Umweltschutzziele mit deutlichen sozialen Anforderungen verbunden werden sollten, zu denen die Begünstigung von menschenwürdiger Arbeit und Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (beispielsweise Vorkehrungen dafür, dass die Menschen am Arbeitsplatz nicht schädlichen Stoffen ausgesetzt sind) gehören;

15.    betont, dass ein kohärenterer Rechtsrahmen für nachhaltige Produktion und nachhaltigen Verbrauch festgelegt werden muss, der sich auf den gesamten Produktionszyklus erstreckt, von der nachhaltigen Materialbeschaffung bis zur Verwertung von Altprodukten;

Indikatoren und Ziele

16.    betont, dass der Ressourceneinsatz der EU bis 2050 nachhaltig werden muss und dass dazu unter anderem Folgendes gehört: die absolute Senkung des Ressourcenverbrauchs auf ein nachhaltiges Maß auf der Basis zuverlässiger Messungen des Ressourcenverbrauchs entlang der gesamten Lieferkette, eine strenge Anwendung der Abfallhierarchie, die vollständige Verwirklichung des kaskadenförmigen Einsatzes von Ressourcen, vor allem im Fall Biomasse, eine verantwortbare und nachhaltige Materialbeschaffung, die Einrichtung eines geschlossenen Kreislaufsystems für nicht erneuerbare Rohstoffe, die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Ressourcen in den Grenzen ihrer Erneuerbarkeit, der Ausstieg aus der Verwendung giftiger Stoffe, insbesondere soweit aufgrund des geltenden Chemikalienrechts weniger bedenkliche Alternativen gegeben sind oder noch geschaffen werden, sodass Kreisläufe nichttoxischer Materialien entstehen, und die Verbesserung der Qualität von Ökosystemdienstleistungen;

17.    weist darauf hin, dass das Parlament schon 2012 klare, belastbare und messbare Indikatoren für Wirtschaftstätigkeit gefordert hat, mit denen im Rahmen einer Lebenszyklusanalyse dem Klimawandel, der biologischen Vielfalt und der Ressourceneffizienz Rechnung getragen wird, und verlangt hat, diese Indikatoren als Grundlage für Rechtsetzungsinitiativen und konkrete Reduktionsziele heranzuziehen;

18.    fordert die Kommission auf, bis Ende 2015 einen Leitindikator und eine Reihe von Subindikatoren für Ressourceneffizienz, auch bezogen auf Ökosystemdienstleistungen, vorzuschlagen; stellt fest, dass die Verwendung dieser harmonisierten Indikatoren ab 2018 verbindlich vorgeschrieben sein sollte und dass damit der Ressourcenverbrauch, einschließlich der Ein- und Ausfuhren, auf der Ebene der EU, der Mitgliedstaaten und der Branchen gemessen werden sollte, und zwar unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus der Produkte und Dienstleistungen, und dass sich die Indikatoren auf die Methode des ökologischen Fußabdrucks stützen und mindestens Flächenverbrauch, Wassernutzung, Einsatz von Materialien und CO2-Emissionen messen sollten;

19.    fordert die Kommission auf, bis Ende 2015 eine verbindliche Zielvorgabe für die Steigerung der Ressourceneffizienz auf der Ebene der Union um 30 % bis 2030, bezogen auf die Niveaus von 2014, und individuelle Zielvorgaben für jeden Mitgliedstaat vorzuschlagen; betont, dass Zielvorgaben für Ressourceneffizienz zunächst durch Indikatoren gestützt werden müssen, bevor sie umgesetzt werden können;

20.    fordert die Kommission auf, über internationale Übereinkünfte die Heranziehung von Indikatoren für Ressourceneffizienz zu unterstützen, um für Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen bzw. Volkswirtschaften und gleiche Bedingungen zu sorgen, und den Dialog und die Zusammenarbeit mit Drittländern zu begünstigen;

21.    betont, dass diese Indikatoren in das Europäische Semester und alle Folgenabschätzungen aufgenommen werden sollten;

Produktpolitik und Ökodesign

22.    betont die Bedeutung einer durchdachten Produktpolitik, mit der die Lebenserwartung, die Haltbarkeit, die Wiederverwendbarkeit und die Recyclingfähigkeit der Produkte erhöht wird; weist darauf hin, dass die Menge der Ressourcen, die ein Produkt während seiner Lebensdauer verbraucht, sowie seine Reparaturfähigkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit im Wesentlichen bereits in der Entwurfsphase bestimmt werden; fordert die Kommission auf, bei produktbezogenen Strategien einen lebenszyklusorientierten Ansatz zu unterstützen, insbesondere durch die Einführung harmonisierter Verfahren zur Bewertung des ökologischen Fußabdrucks eines Produkts;

23.    fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, ein ambitioniertes Arbeitsprogramm vorzulegen und die Ökodesign-Anforderungen der geltenden Ökodesign-Richtlinie umfassend und ambitioniert im Rahmen neuer und aktualisierter Durchführungsmaßnahmen einzuführen und dazu mit der sofortigen Verabschiedung bereits ausgearbeiteter Maßnahmen zu beginnen;

24.    fordert die Kommission auf, bis Ende 2016 gestützt auf eine Folgenabschätzung eine Überarbeitung der auf Ökodesign bezogenen Rechtsvorschriften und der sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften im Rahmen der Produktpolitik vorzuschlagen und die nachfolgend aufgeführten, wichtigen Änderungen darin einzubeziehen: Erweiterung des Anwendungsbereichs von Ökodesign-Anforderungen auf alle wichtigen Produktgruppen und nicht nur energieverbrauchsrelevante Produkte; schrittweise Aufnahme aller relevanten Ressourceneffizienz-Merkmale in die verbindlichen Design-Anforderungen; Einführung eines obligatorischen Produktpasses auf der Grundlage dieser Anforderungen; Einführung von Selbstüberwachung und durch Dritte vorzunehmenden Prüfungen, um sicherzustellen, dass die Produkte diese Anforderungen erfüllen; Definition von horizontalen Anforderungen an u. a. Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit;

25.    fordert die Kommission auf, im Zuge der anstehenden Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie die Möglichkeit der Festlegung von Mindestanteilen an rezyklierten Materialien in neuen Produkten auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse zu bewerten;

26.    fordert die Kommission auf, Maßnahmen gegen geplante Obsoleszenz zu konzipieren und Produktstandards für die Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln, die Überholung und Reparatur, die Erleichterung des Zerlegens und den effizienten Einsatz von Rohstoffen, erneuerbaren Ressourcen und Recyclingmaterialien in Produkten betreffen;

27.    weist darauf hin, dass für die Schaffung einer erfolgreichen Kreislaufwirtschaft die Verfügbarkeit von Standard- und Modulkomponenten, die Planung von Demontageprozessen, das langfristig angelegte Produktdesign und effiziente Fertigungsverfahren eine wichtige Rolle spielen; fordert die Kommission auf, relevante Maßnahmen zu ergreifen, um darauf hinzuwirken, dass Produkte dauerhaft, einfach nachzurüsten, wiederzuverwenden, aufzuarbeiten, zu reparieren, zu rezyklieren und zwecks Gewinnung neuer Ressourcen zu zerlegen sind und dass Teile, die gefährliche Stoffe enthalten, in Produkthandbüchern klar gekennzeichnet sind, um ihre Abtrennung vor dem Recycling zu erleichtern; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, eine Definition für biobasierte Produkte festzulegen, in der ein Mindestanteil an erneuerbaren Materialien von 50 % vorgesehen ist;

28.    fordert die Kommission auf, Anforderungen an Informationen darüber, welche Ressourcen ein Produkt enthält, und über die erwartete Lebensdauer der Produkte vorzuschlagen, ohne übermäßige Verwaltungsbelastungen für KMU zu schaffen; betont, dass diese Informationen für Verbraucher und Unternehmen in einem einfach zugänglichen Format verfügbar sein sollten, damit fundierte Entscheidungen sowie die Reparatur und das Recycling von Produkten begünstigt werden; stellt fest, dass es wesentlich darauf ankommt, die Verbraucher zu sensibilisieren und darin zu bestärken, eine aktivere Rolle zu übernehmen;

29.    fordert die Kommission auf, die Verlängerung von Mindestgarantien für langlebige Verbrauchsgüter, im Hinblick auf die Verlängerung ihrer erwarteten Lebensdauer, vorzuschlagen und klarzustellen, dass die Verkäufer von Verbrauchsgütern aufgrund der Richtlinie 1999/44/EG während der ersten zwei Jahre der gesetzlichen Garantie Mängel zu untersuchen und sie den Verbrauchern nur dann in Rechnung zu stellen haben, wenn die Mängel durch unsachgemäße Verwendung verursacht sind;

30.    fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen in Bezug auf die Verfügbarkeit von Ersatzteilen vorzuschlagen, um für die Reparaturfähigkeit der Produkte während ihrer Lebensdauer zu sorgen;

31.    fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) auf, ihre Bemühungen um den Ersatz besonders besorgniserregender Stoffe zu intensivieren und die Verwendung von Stoffen einzuschränken, die aufgrund der REACH-Verordnung unannehmbare Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt schaffen, und zwar gerade als Mittel zur Erfüllung der Verpflichtung aufgrund des 7. Umweltaktionsplans, schadstofffreie Stoffkreisläufe zu schaffen, damit rezyklierter Abfall in der Union als wichtige, zuverlässige Rohstoffquelle genutzt werden kann; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, ihr einseitiges Moratorium für die Verarbeitung von Empfehlungen seitens der ECHA bezüglich der Aufnahme besonders besorgniserregender Stoffe in Anhang XIV der REACH-Verordnung abzubrechen und stattdessen die Aufnahme solcher Stoffe zügig in Angriff zu nehmen; betont in Übereinstimmung mit der Abfallhierarchie, dass die Vermeidung Vorrang vor dem Recycling hat und dass demgemäß Recycling nicht als Rechtfertigung dafür angeführt werden sollte, die Verwendung gefährlicher veralteter Stoffe unbegrenzt fortzuschreiben;

32.    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um den Ersatz gefährlicher Stoffe im Rahmen der Richtlinie 2011/65/EU über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten im Hinblick auf die Einführung nicht toxischer Stoffkreisläufe zu intensivieren;

33.    fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine wirkungsvolle Marktüberwachung zu sorgen, um sicherzustellen, dass sowohl europäische als auch importierte Produkte die Anforderungen in Bezug auf Produktpolitik und Ökodesign erfüllen; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Interesse dieser wirkungsvollen Marktüberwachung unverzüglich das Legislativverfahren zur Überarbeitung der Verordnung über Marktüberwachung voranzutreiben; weist darauf hin, dass weitere Verzögerungen den Interessen der Unternehmer und der Bürger schaden würden;

Wege zu einem Zustand ohne Abfälle

34.    weist auf die Analyse der Kommission hin, aus der hervorgeht, dass infolge der Verabschiedung neuer Zielvorgaben im Bereich Abfall 180 000 Arbeitsplätze entstehen würden, die Union wettbewerbsfähiger würde und die Nachfrage nach kostspieligen und knappen Ressourcen sinken würde[9]2; bedauert, dass der Legislativvorschlag über Abfälle zurückgezogen wurde[10]3, betrachtet jedoch die Ankündigung durch Vizepräsident Timmermans während der Plenartagung des Parlaments vom Dezember 2014 als die Gelegenheit für ein neues, ambitionierteres Paket zur Kreislaufwirtschaft;

35.    fordert die Kommission auf, bis Ende 2015 den angekündigten Vorschlag zur Überarbeitung des Abfallrechts vorzulegen, dabei die Abfallhierarchie mit Sorgfalt anzuwenden und Folgendes in den Vorschlag aufzunehmen:

– klare und eindeutige Definitionen;

– Konzipierung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung;

– Festlegung verbindlicher Ziele für die Vermeidung von Siedlungsabfällen sowie gewerblichen und industriellen Abfällen bis 2025;

– Festlegung von Mindestanforderungen in Bezug auf erweiterte Herstellerverantwortung im Hinblick auf Transparenz und Kosteneffizienz bei den Systemen für erweiterte Herstellerverantwortung;

– Anwendung der verursacherbezogenen Abfallgebührenerhebung („Pay-as-you-throw-Prinzip“) auf Restabfälle in Verbindung mit obligatorischen Systemen der getrennten Sammlung von Papier, Metall, Kunststoffen und Glas mit dem Ziel, hochwertige Recyclingmaterialien zu begünstigen; obligatorische getrennte Sammlung von Bioabfällen bis 2020;

– Erhöhung der Zielvorgaben für das Recycling bzw. die Vorbereitung zur Wiederverwendung auf mindestens 70 % der Siedlungsabfälle sowie der Zielvorgabe für das Recycling von Verpackungsabfällen auf 80 % bis 2030, basierend auf einer zuverlässigen Berichtsmethode, die verhindert, dass beseitigte (deponierte oder verbrannte) Abfälle als rezyklierte Abfälle deklariert werden, unter Verwendung des gleichen harmonisierten Verfahrens in allen Mitgliedstaaten mit extern überprüften Statistiken; eine Berichtspflicht für Recyclingbetriebe in Bezug auf die eingehenden Abfallmengen, die in die Sortieranlagen gelangen, und in Bezug auf die ausgehenden Mengen an Recycling-Produkten, die aus den Sortieranlagen kommen;

– strenge Beschränkung der Verbrennung mit oder ohne Energierückgewinnung auf nicht recyclingfähigen und nicht biologisch abbaubaren Abfall bis 2020;

– verbindlich vorgeschriebene schrittweise Reduzierung der Deponierung in Übereinstimmung mit den Anforderungen für Recycling, und zwar in drei Stufen (2020, 2025 und 2030) mit dem Endergebnis eines Verbots sämtlicher Deponierung mit Ausnahme von bestimmten gefährlichen Abfällen und Restabfällen, bei denen die Deponierung die umweltverträglichste Option ist;

         – Einführung von Gebühren für Deponierung und Verbrennung;

36.    betont die Bedeutung und den Mehrwert europäischer Zielvorgaben in der Abfallpolitik sowohl in Bezug auf Rechtssicherheit, Vorhersagbarkeit und Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt als auch auf den Schutz und die Verbesserung des Lebensumfelds aller EU-Bürger;

37.    fordert die Kommission auf, die gleichen Zielvorgaben für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union festzulegen, um ein gleich hohes Umweltschutzniveau in der gesamten EU herbeizuführen und den Binnenmarkt nicht zu schwächen;

38.    fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass das geltende Abfallrecht und die zugehörigen Ziele vollständig und ordnungsgemäß umgesetzt werden, besonders die Verpflichtung zur Schaffung von Systemen zur getrennten Sammlung, darauf hinzuwirken, dass die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen um die Verwirklichung der bisherigen Ziele verstärken, und Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Einsatz der richtigen Instrumente zu treffen, mit denen sie die Ziele innerhalb der Fristen erreichen;

39.    betont, dass für eine optimale Nutzung der verfügbaren Abfallbewirtschaftungskapazitäten in der Union eine bessere Planung und ein besserer Informationsaustausch zum Zweck der Vermeidung von Überkapazitäten erforderlich sind;

40.    fordert die Kommission auf, die Möglichkeit näher zu untersuchen, einen Regelungsrahmen für die verstärkte Rückgewinnung von Stoffen aus Deponien vorzuschlagen, damit auf bestehenden Deponien Sekundärrohstoffe rückgewonnen werden können, und die Ausarbeitung eines Systems von Umweltgenehmigungen für die Recyclingbranche in Betracht zu ziehen;

41.    fordert die Kommission auf, für mehr Transparenz und bessere Kontrollen zu sorgen, um die Verbringung von Abfällen in Länder mit im Vergleich zur Union weniger anspruchsvollen Umweltschutz- und Sozialnormen zu verhindern;

42.    fordert die Kommission auf, sich gemeinsam mit den Mitgliedstaaten verstärkt für die Bekämpfung der illegalen Ausfuhr von Verbraucherabfall einzusetzen;

43.    fordert die Kommission auf, in der Abfallrahmenrichtlinie Mindestanforderungen für den Inhalt einzelstaatlicher Präventionsprogramme sowie einen Katalog von Zielvorgaben und Indikatoren festzulegen, mit deren Hilfe die in den einzelnen Mitgliedstaaten erzielten Ergebnisse verglichen werden können;

44.    fordert die Kommission auf, die spezifischen Herausforderungen der Abfallwirtschaft in Angriff zu nehmen und die in der Mitteilung der Kommission zu einer Kreislaufwirtschaft (COM(2014)0398) dargelegten Maßnahmen durchzuführen; legt den Mitgliedstaaten und der Kommission nahe, zu veranlassen, dass EU-Mittel mobilisiert werden, um die Ziele der integrierten Abfallbewirtschaftung wie getrennte Sammlung und Ausbau der Recycling-Infrastruktur zu erreichen;

45.    fordert die Kommission auf, eine bis 2025 zu erfüllende Zielvorgabe für die Reduzierung von Abfällen im Meer um 50 % gegenüber den Niveaus von 2014 vorzuschlagen;

46.    betont, dass für das Einsammeln und das Recycling bestimmter kritischer Metalle aufgrund ihrer zunehmenden Knappheit und im Interesse der Verminderung der Abhängigkeit Zielvorgaben festzulegen sind;

47.    fordert die Kommission auf, bis Ende 2015 Zielvorgaben, Maßnahmen und Instrumente zur effizienten Erfassung von Lebensmittelabfällen vorzuschlagen und dabei auch eine verbindliche Zielvorgabe für die Verringerung von Lebensmittelabfällen in den Herstellungsbetrieben, in Einzelhandel bzw. Vertrieb, im Hotel- und Gaststättengewerbe und in privaten Haushalten von mindestens 30 % bis 2025 vorzusehen; fordert die Kommission auf, im Zuge einer Abschätzung der Auswirkungen neuer einschlägiger Legislativvorschläge auch die möglichen Auswirkungen auf Lebensmittelabfälle zu bewerten;

Nachhaltige Gebäude

48.    begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz im Gebäudesektor“ (COM(2014)0445); ist der Ansicht, dass ein Ansatz für den Gebäudesektor erforderlich ist, der sich auf einen Fahrplan und zugehörige langfristige Zielvorgaben stützt;

49.    fordert die Kommission auf, die vollständige Umsetzung der Grundsätze und Anforderungen der Kreislaufwirtschaft im Bereich Gebäude vorzuschlagen und die politischen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Ressourceneffizienz von Gebäuden fortzuentwickeln, was auch die Ausarbeitung von Indikatoren, Normen, Methoden und Qualitätsanforderungen in den Bereichen Flächennutzung, Stadtplanung, Architektur, Statik, Bau, Instandhaltung, Anpassungsfähigkeit, Energieeffizienz, Renovierung, Wiederverwendung und Recycling einschließt; vertritt die Auffassung, dass die Zielvorgaben und Indikatoren für nachhaltige Gebäude auch grüne Infrastrukturen wie begrünte Dächer betreffen sollten; betont die Bedeutung eines ganzheitlichen Konzepts für den Gebäudebestand in Europa mit deutlichen und ambitionierten mittel- und langfristen Zielen und Fahrplänen zur Verwirklichung dieser Vision;

50.    ist der Auffassung, dass die Luftqualität in Innenräumen sowie das Wohlbefinden und die sozialen Bedürfnisse der Nutzer in die Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden Eingang finden sollten;

51.    fordert die Kommission auf, im Rahmen der allgemeinen Indikatoren für Ressourceneffizienz Indikatoren auszuarbeiten, mit denen die Nachhaltigkeit von Gebäuden über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg zu bewerten ist, wobei sie bereits bestehende Normen und Methoden und als Grundlage einen ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeitsansatz heranziehen sollte;

52.    fordert die Kommission auf, vorzuschlagen, dass die Grundsätze und Normen der besten verfügbaren Technologie auf alle Materialien und Gebäudeteile angewandt werden, und einen Gebäudepass zu konzipieren, der auf der Betrachtung des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes basiert; vertritt die Auffassung, dass der Gebäudepass mehr Transparenz herbeiführen und Informationen enthalten sollte, durch die Instandhaltung, Reparatur, Renovierung und Recycling leichter werden;

53.    ist der Auffassung, dass deshalb, weil 90 % des im Jahr 2050 vorhandenen Gebäudebestands heute bereits bestehen, besondere Anforderungen an und Anreize für den Bereich Renovierung festgelegt werden sollten, damit bis 2050 die meisten Gebäude eine positive Energiebilanz haben; fordert deswegen die Kommission auf, eine langfristige Strategie für die Renovierung bestehender Gebäude auszuarbeiten und die Rolle der durch die Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz eingeführten nationalen Renovierungsstrategien aufzuwerten;

54.    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verbesserung des Recyclings durch den Aufbau von Infrastruktur für die getrennte Sammlung und das Recycling in der Bauwirtschaft zu begünstigen;

55.    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial technischer Prüfungen vor dem Abbruch (Bewertungen von Gebäuden vor Rückbau oder Abbruch, in der die vorhandenen Materialien beschrieben werden und festgelegt wird, welche Teile zwecks Recycling getrennt gesammelt werden können) und die Sortierung recyclingfähiger Materialien vor Ort zu untersuchen (die Sortierung vor Ort liefert in der Regel Sekundärrohstoffe, deren Reinheit höher ist als beim Recycling außerhalb des Geländes und kann dazu beitragen, die Umweltauswirkungen des Transports einzudämmen, beispielsweise durch Zerkleinern/Verdichten vor Ort);

56.    stellt fest, dass Beton zu den am meisten verwendeten Werkstoffen in der Bauwirtschaft gehört; fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten zum vermehrten Recycling von Beton in der Bauwirtschaft, wie es in Deutschland und der Schweiz praktiziert wird, zu begutachten;

Entwicklung von Märkten für Sekundärrohstoffe

57.    fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen und zur Begünstigung der Entwicklung von Märkten für hochwertige Sekundärrohstoffe sowie zur Einführung von Geschäftstätigkeiten auf der Grundlage der Wiederverwendung von Sekundärrohstoffen auszuarbeiten;

58.    ist der Auffassung, dass ein langfristiger und berechenbarer politischer Rahmen für alle diese Bereiche dazu beitragen wird, Investitionen und Aktionen in dem Maß zu fördern, das erforderlich ist, um Märkte für umweltverträglichere Technologien zur vollen Entfaltung zu bringen und nachhaltige betriebswirtschaftliche Problemlösungen zu unterstützen; betont, dass mit belastbaren Daten untermauerte Indikatoren und Zielvorgaben für Ressourceneffizienz den öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern die notwendigen Anhaltspunkte für die Umgestaltung der Wirtschaft liefern würden;

59.    betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Aufstellung von Programmen für Industriesymbiose fördern müssen, die industrielle Synergien in Bezug auf Wiederverwendung und Recycling begünstigen und mit denen Unternehmen, besonders KMU, darin unterstützt werden, zu ermitteln, wie ihre Energie, ihre Abfälle und ihre Nebenprodukte als Ressourcen für andere dienen können; weist auf vergleichbare Konzepte hin, beispielsweise den Ansatz „von der Wiege bis zur Wiege“ und die Industrieökologie;

Sonstige Maßnahmen

60.    fordert die Kommission auf, die obligatorische Anwendung umweltverträglicher Auftragsvergabeverfahren vorzuschlagen; ist der Auffassung, dass wiederverwendete, reparierte, wiederaufbereitete, überholte und sonstige nachhaltig und ressourceneffizient hergestellte Produkte und entsprechende Problemlösungen bei sämtlichen öffentlichen Aufträgen bevorzugt werden sollten und dass der Grundsatz „befolgen oder erläutern“ Anwendung finden sollte, wenn sie nicht bevorzugt werden;

61.    betont, dass ein steuerliches Umfeld benötigt wird, das mit dem Verursacherprinzip in Einklang steht und von dem angemessene Signale im Hinblick auf Investitionen in Ressourceneffizienz, die Modernisierung der Produktionsverfahren und die Herstellung von mehr reparierbaren und haltbaren Produkten ausgehen (beispielsweise ermäßigte Steuern auf Reparaturleistungen und höhere Besteuerung von ressourcenintensiven, nicht recyclingfähigen Produkten und Einwegprodukten); fordert, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters auf Fortschritte in diesem Bereich hinarbeiten[11]1;

62.    fordert die Kommission auf, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Besteuerung, wie ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf rezyklierte, wiederverwendete und ressourceneffizient hergestellte Produkte, zu prüfen und vorzuschlagen;

63.    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Grünen Aktionsplan für KMU in vollem Umfang durchzuführen;

64.    fordert die Kommission auf, einen strategischen Rahmen für Nährstoffe auszuarbeiten, um mehr Recycling herbeizuführen, Innovationen zu unterstützen, die Marktbedingungen zu verbessern und die nachhaltige Nutzung von Nährstoffen in die Rechtsvorschriften der Union über Düngemittel, Lebensmittel, Wasser und Abfall einzubeziehen;

65.    fordert die Kommission auf, die Mitteilung über nachhaltige Lebensmittel, die seit 2013 mehrfach zurückgestellt wurde, im ersten Halbjahr 2016 vorzustellen; betont, dass in der genannten Mitteilung Mängel an Ressourceneffizienz in der Lebensmittelkette ganzheitlich behandelt werden sollten und die Konzipierung einer Politik zugunsten nachhaltiger Lebensmittel stimuliert werden sollte, weil Herstellung und Konsum von Lebensmitteln einen hohen Anteil am Ressourcenverbrauch haben; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit der Steigerung des Einsatzes umweltfreundlicher Lebensmittelverpackungen zu prüfen und dabei zu bewerten, ob ein schrittweiser Ersatz von Lebensmittelverpackungen durch biobasierte und biologisch abbaubare, kompostierbare Materialien im Einklang mit den Normen der Union durchführbar ist;

66.    fordert die Kommission auf, eine ständige Plattform für Ressourceneffizienz unter Einbeziehung aller einschlägigen Interessenträger zu schaffen, um die Anwendung neuester Forschungsergebnisse, den Austausch bewährter Verfahren und die Entstehung neuer industrieller Synthesen und industrieller Ökosysteme zu stimulieren und zu erleichtern;

67.    fordert die Kommission auf, eine bereichsübergreifende und GD-übergreifende Arbeitsgruppe für nachhaltige Finanzierung einzurichten, um die Ressourceneffizienz-Indikatoren in die integrierte Berichterstattung und Rechnungslegung auf Unternehmensebene aufzunehmen, wobei die Vertraulichkeit bestimmter geschäftlicher Informationen zu wahren ist; fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie die Ressourceneffizienz und die Umweltrisiken in u. a. Ratings und Eigenkapitalanforderungen für Banken einzubetten sind, ein umfassendes Versicherungssystem für Umweltrisiken zu konzipieren und die Informationspflichten in Bezug auf Investmentprodukte festzulegen, und zwar mit einer ordnungsgemäßen Folgenabschätzung; ist der Auffassung, dass die Kommission in dieser Hinsicht Vorteile aus einer Zusammenarbeit auf der Ebene der UNEP-Untersuchung über die Gestaltung eines nachhaltigen Finanzsystems („Inquiry into the Design of a Sustainable Financial System“) ziehen könnte; fordert die Kommission auf, die bisherigen freiwilligen Initiativen in den Mitgliedstaaten mit Blick auf einen möglichen Austausch bewährter Verfahren zu prüfen;

68.    fordert die Kommission auf, die politischen Empfehlungen der Europäischen Plattform für Ressourceneffizienz (EREP) zur Entwicklung von Normen für die nachhaltige Beschaffung von Primärmaterialien und -rohstoffen zu untersuchen, weil eine nachhaltige und verantwortbare Beschaffung von Primärrohstoffen wesentlich dazu beiträgt, Ressourceneffizienz zu erreichen und die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu erfüllen; betont in dieser Hinsicht die gemeinsame Unterstützung der Vorschläge der Kommission zur verantwortungsvollen Beschaffung von Metallen und Mineralien aus Konfliktgebieten durch das Parlament und den Rat;

69.    fordert die Kommission auf, ihre Definition „kritischer“ Rohstoffe zu überprüfen und dabei die Umweltauswirkungen und Risiken in Verbindung mit deren Gewinnung und Verarbeitung sowie das jeweils gegebene Potenzial zur Substitution durch Sekundärrohstoffe besser zu berücksichtigen;

70.    betont, dass alle EU-Finanzmittel, auch über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), Horizont 2020, die Kohäsionsfonds und die EIB, mobilisiert werden müssen, um die Ressourceneffizienz in Übereinstimmung mit der Abfallhierarchie zu fördern, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle umweltschädlichen Subventionen abzuschaffen, auch die in der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vorgesehenen Subventionen für die Energieerzeugung aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Industrie- und Siedlungsabfällen durch Verbrennung und die indirekten Subventionen für fossile Brennstoffe;

71.    fordert, dass bei den Mitteln des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) sowie des Programms Horizont 2020 und der europäischen Struktur- und Investitionsfonds der Schwerpunkt verstärkt auf die Ausarbeitung nachhaltiger, innovativer und ressourceneffizienter Problemlösungen und neuer Geschäftsmodelle (wie Leasing oder Produkt-Dienstleistungs-Systeme) sowie die Verbesserung der Konzeption von Produkten und der Effizienz von Werkstoffen im Zusammenhang mit der Produkt- und Prozessleistung gelegt wird;

72.    betont, dass Forschung und Innovation entscheidend zum Übergang zu Kreislaufwirtschaft in Europa beitragen und dass im Rahmen von Horizont 2020 Forschungs- und Innovationsprojekte unterstützt werden müssen, mit denen die ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit von Kreislaufwirtschaft vor Ort nachgewiesen und getestet werden kann; betont, dass diese Projekte im Rahmen eines systemischen Ansatzes die Ausarbeitung einer innovationsfördernden und leichter umsetzbaren Verordnung erleichtern können, indem mögliche regulatorische Ungewissheiten, Hindernisse und/oder Lücken ermittelt werden, die die Ausarbeitung von auf Ressourceneffizienz basierenden Geschäftsmodellen beeinträchtigen können;

73.    fordert die Kommission auf, die digitale Agenda und die Informationstechnologie mit ihrem gesamten Potenzial zu nutzen, um Ressourceneffizienz und den Übergang zu Kreislaufwirtschaft zu fördern;

74.    betont, dass die Union eine offene Wirtschaft hat, die Einfuhren und Ausfuhren auf dem Weltmarkt tätigt; weist darauf hin, dass die Ressourcenverknappung als weltweite Herausforderung auch auf internationaler Ebene überwunden werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Tätigkeit des Internationalen Ausschusses für Ressourcenbewirtschaftung (International Resource Panel) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen tatkräftig zu unterstützen und dabei die weltweit bestehenden Probleme mit kritischen Ressourcen zu untersuchen und praktische Lösungen für die Entscheidungsträger, die Wirtschaft und die Gesamtgesellschaft auszuarbeiten;

75.    fordert die Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen auf internationaler Ebene zu ergreifen, um die Rückverfolgbarkeit von Produkten zu verbessern;

76.    betont, dass die Steigerung der Ressourceneffizienz die energiewirtschaftliche Abhängigkeit der Union und die Energiearmut, von der etwa 125 Millionen Unionsbürger betroffen sind, verringern kann; stellt fest, dass es sich lohnt, Energieeffizienz als gesonderte Energiequelle zu betrachten, deren Aufschwung erheblich zur Entwicklung der Wirtschaft der EU, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Mäßigung der Energiekosten der Bevölkerung beiträgt;

77.    fordert die Kommission auf zu prüfen, ob sich die geltenden bzw. in Betracht gezogenen Rechtsvorschriften hinderlich auf die Kreislaufwirtschaft, die bisherigen innovativen Geschäftsmodelle oder die Entstehung neuer Modelle, wie beispielsweise einer Leasing-Wirtschaft oder einer Wirtschaft des Teilens bzw. einer kollaborativen Wirtschaft, auswirken oder ob hier finanzielle oder institutionelle Hemmnisse bestehen; fordert die Kommission auf, soweit notwendig, die jeweiligen Rechtsvorschriften zu verbessern und gegen die jeweiligen Hemmnisse vorzugehen; fordert die Kommission auf, die damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften zu überarbeiten mit dem Ziel der Verbesserung der Umweltbilanz und der Ressourceneffizienz von Produkten über ihren Lebenszyklus hinweg, der besseren Abstimmung von vorhandenen Instrumenten und der Schaffung eines Konzepts zur Sicherung einer Vorreiterrolle;

78.    fordert die Kommission auf, relevante Aspekte der EU-Wettbewerbspolitik mit Bezügen zur Kreislaufwirtschaft zu klären, insbesondere die Abwägung zwischen den Risiken von Marktabsprachen und der Notwendigkeit, die Zusammenarbeit zwischen Herstellern und ihren Lieferanten zu stärken;

79.    fordert die Kommission auf, ihm über sämtliche hier dargelegten Maßnahmen Bericht zu erstatten und die nächsten Schritte bis 2018 vorzuschlagen;

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80.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

  • [1] 1 Angenommene Texte, P7_TA(2013)0584.
  • [2] 2 Angenommene Texte, P7_TA(2014)0016.
  • [3] 3Angenommene Texte, P7_TA(2012)0223.
  • [4] 4 Angenommene Texte, P7_TA(2011)0364.
  • [5] 5 Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
  • [6] 6 Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
  • [7] 7 OECD-Umweltprogramm, „Voluntary approaches to environmental policy”, 2003.
  • [8] 1 Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2014 mit dem Titel „Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: ein Null-Abfallprogramm für Europa“ (COM(2014)0398).
  • [9] 2 Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 2. Juli 2014 mit einer Zusammenfassung der Folgenabschätzung für den Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Abfallrichtlinien (COM(2014)0397) (SWD(2014)0208).
  • [10] 3 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1991/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (COM(2014)0397).
  • [11] 1 Budget Europe, 2015, länderspezifische Empfehlungen für das Verfahren des Europäischen Semesters,
    S. 6, http://www.foes.de/pdf/2015-02-25_CSR%20Recommendations_FINAL.pdf.

BEGRÜNDUNG

Resourceneffizienz wird ein dringendes Anliegen

Die nicht nachhaltige Nutzung der Ressourcen verursacht Umweltschäden und stellt ein wirtschaftliches Risiko dar.

Die Weltwirtschaft verbraucht für die weltweite Produktion und die Absorption von Abfällen Ressourcen, die dem eineinhalbfachen Wert der Ressourcen des Planeten entsprechen. Bis zu den 30er-Jahren des Jahrhunderts wird diese Zahl schätzungsweise auf den Wert von zwei Planeten angestiegen sein.

Prognosen zufolge wird sich der jährliche Verbrauch an Mineralstoffen, fossilen Brennstoffen und Biomasse bis 2050 verdoppelt haben und 140 Millionen Tonnen betragen. Ursache hierfür ist eine Kombination aus Bevölkerungswachstum, gestiegenen verfügbaren Einkommen, einer höheren Produktvielfalt und einer geringeren Produktlebensdauer.

Wenn der eingeschlagene Weg weiter fortgesetzt wird, wird das in eine ökologische und wirtschaftliche Sackgasse führen.

Die Menschheit ist bereits im Begriff, eine Reihe von Grenzen zu überschreiten, die nicht überschritten werden dürfen, wenn die negativen ökologischen Veränderungen nicht den Kipp-Punkt erreichen sollen. Es gibt zahlreiche ökologische Auswirkungen, die in vielen Fällen irreversibel sind: Klimawandel, Entwaldung, Ausdehnung der Wüstengebiete, Bodenverarmung, Verlust an biologischer Vielfalt, Verminderung der genetischen Vielfalt, Schwächung von Ökosystemdienstleistungen.

Um diese Veränderungen in unserer Biosphäre abzuwenden, müssen wir weniger Ressourcen verbrauchen. Wir können und müssen zumindest den gleichen Lebensstandard und Wohlstand, den wir heute haben, mit einem Zehntel des derzeitigen Ressourcenverbrauchs erreichen. Wir können nur dann unsere Wettbewerbsfähigkeit steigern, Europa reindustrialisieren und unseren Lebensstandard verbessern, wenn wir das Wirtschaftswachstum vom Ressourcenverbrauch entkoppeln.

Europa ist von importierten Ressourcen stärker abhängig als jede andere Weltregion. 40 Prozent der gesamten in der EU verbrauchten Werkstoffe sind importiert. Bei einigen strategisch wertvollen Ressourcen, wie beispielsweise metallführenden Erzen und Nährstoffen, ist der Prozentsatz sogar noch höher. 92 Prozent des Phosphors, der unentbehrlich für die europäische Landwirtschaft ist, ist importiert, zum größten Teil aus Russland, Syrien, Marokko und Tunesien.

Eine Verbesserung der Ressourceneffizienz käme unserer Wirtschaft und unserer Sicherheit zugute. Die effizientere Nutzung von Ressourcen würde die Abhängigkeit von Ressourcen verringern und Einsparungen bei den Materialkosten bewirken. Zusätzlich würden dadurch neue Wirtschaftstätigkeiten und Arbeitsplätze in Europa geschaffen. Nach Schätzungen der Kommission könnten durch eine Steigerung der Ressourcenproduktivität um 2 Prozent 2 Millionen neue Arbeitsplätze in der EU bis 2030 entstehen.

Das ist ein „Win-win-Szenario“. Ressourceneffizienz ist eine Lösung für das ökologische Dilemma, vor dem wir stehen, und für die wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen Europa zu kämpfen hat.

Ein Paradigmenwechsel

Die Steigerung der Ressourceneffizienz beruht auf sechs Schlüsselkonzepten: Kreislaufwirtschaft, Kaskadennutzung von Ressourcen, Abfallhierarchie, erweiterte Herstellerverantwortung, Industriesymbiose und neue Geschäftsmodelle.

1. Eine Steigerung der Ressourceneffizienz bedeutet eine Umgestaltung des derzeitigen linearen Wirtschaftssystems mit einem von Produktion und Konsum geprägten Modell, das der Struktur „Ausbeuten – Produzieren – Verbrauchen – Entsorgen“ folgt. In einer Kreislaufwirtschaft zirkulieren praktisch alle nicht erneuerbaren Materialien in geschlossenen Kreisläufen. Der Verbraucherabfall wird effektiv eingesammelt, rezykliert und dazu benutzt, neue Produkte herzustellen. In einer Kreislaufwirtschaft gibt es keinen „Abfall“ mehr. Unberührte Rohstoffe – erneuerbar oder nicht – werden nur dann genutzt, wenn Sekundärrohstoffe nicht verfügbar sind. Erneuerbare Rohstoffe werden innerhalb der Grenzen der Nachhaltigkeit und der Tragfähigkeit der Ökosysteme genutzt.

2. Die Kaskadennutzung von Ressourcen ist ein Weg zur Maximierung der Ressourceneffizienz. Sie geht einher mit systematischen Anstrengungen zu einer ersten Erschließung von Materialien für höherwertige Produkte, um diese anschließend – im Gegensatz zu Ressourcen in anderen Produktkategorien – mehrfach zu nutzen.

3. Durch Abfallhierarchie (Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Rückgewinnung, Beseitigung) kann mit den Produkten ein größtmöglicher Nutzen erzielt werden, indem praktisch kein Abfall erzeugt wird und letztlich eine abfallfreie Wirtschaft entsteht.

4. Erweiterte Herstellerverantwortung bedeutet, dass die Hersteller für den Umgang mit ihren Produkten bei Ende der Lebensdauer verantwortlich sind. Einzelhändler können vor diesem Hintergrund nur als Verkäufer der von den Produkten bereitgestellten Dienstleistungen betrachtet werden – das Produkt bleibt Eigentum des Herstellers, und am Ende seiner Nutzungsdauer fällt es in dessen Verantwortungsbereich, das Produkt gemäß den geltenden Vorschriften umzugehen.

5. Im Rahmen einer Industriesymbiose kooperieren die Hersteller, um ihre Nebenprodukte gegenseitig zu nutzen.

6. Es entstehen neue Geschäftsmodelle, die die Ressourceneffizienz steigern. Als Beispiel für ein neues, ressourceneffizientes Geschäftsmodell kann die Leasing-Wirtschaft genannt werden, die auf den Verkauf und die Erhaltung der „Dienstfunktion“ eines Produkts abzielt, anstatt nur das Produkt an sich zu verkaufen. Leasing verschafft den Unternehmen stabile Einkommensströme und bietet sowohl den Unternehmen als auch den Kunden einen Anreiz, den Ressourceneinsatz zu reduzieren und die Produktqualität zu erhalten.

Gesetzgeberische und wirtschaftliche Anreize entfalten die benötigte Hebelwirkung

Die derzeitige Politik hat ihre Bemühungen nicht ausreichend auf diesen Paradigmenwechsel ausgerichtet. Europa ist in einem System gefangen, in dem wertvolle Materialien, von denen viele hohe ökologische und gesamtgesellschaftliche Kosten verursachen, auf Deponien oder in Müllverbrennungsanlagen landen. Es existiert noch kein funktionierender Markt für Sekundärrohstoffe.

Damit sich das ändert, sind gesetzgeberische und wirtschaftliche Anreize vonnöten, um Hebelwirkung herbeizuführen, zum Beispiel:

•   Förderung von Innovationen im Bereich ressourcenschonende Produkte und Dienstleistungen mithilfe von verschiedenen Finanzierungsmechanismen.

•   Förderung der Nachfrage nach diesen Produkten durch öffentliche Aufträge und umweltfreundliche Besteuerung sowie die Einführung von Gebühren, die vom Verbrauch nicht ressourcenschonender Produkte und Dienstleistungen abschrecken.

•   Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für Produkte, beispielsweise durch eine fundierte Ökodesign-Richtlinie. Maßnahmen, die bewirken, dass auch Einfuhrwaren diesen Anforderungen entsprechen und dass unsere derzeit lockere Marktüberwachung erheblich verbessert wird, sind Voraussetzungen für die Ressourceneffizienz von Produkten.

•   Es muss dafür Sorge getragen werden, dass das geltende Recht die Entwicklung ressourceneffizienter Produkte oder Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle nicht hemmt. Solche Hemmnisse finden sich beispielsweise in den Rechtsvorschriften über Sicherheit und Wettbewerb.

•   Abschaffung von umweltgefährdenden Subventionen (zum Beispiel Finanzhilfen aus den Kohäsionsfonds für den Bau neuer Deponien oder Müllverbrennungsanlagen).

Das Finanz- und das Wirtschaftsrecht bewirken nicht die Einrechnung des Werts von Ökosystemdienstleistungen und Biodiversität sowie von ökologischen und gesamtgesellschaftlichen Risiken. Diese Risiken bringen im Übrigen ein ökonomisches Risiko für die langfristige finanzielle Leistungsfähigkeit mit sich, das in den konventionellen Finanzanalysen jedoch nicht zum Ausdruck kommt. Dadurch wird Kapital an den falschen Stellen eingesetzt.

Eine bessere Rechenschaftspflicht bezüglich der systemimmanenten Risiken, die durch die Umweltschädigung und Überbeanspruchung von Ressourcen sowie die vom jeweiligen kurzfristig angelegten Kurs des Marktes ausgehende Untätigkeit verursacht werden, sollte für Finanzberichte, Buchhaltungsvorschriften und das integrierte Berichtswesen eingeführt werden. Ressourcenknappheit und Umweltrisiken sollten in das Finanzrecht aufgenommen werden, u. a. im Hinblick auf Ratings, Eigenkapitalanforderungen, Versicherungen, Informationen über Finanzprodukte, Rechnungslegung und Rechnungsprüfung. Die Kapitalmärkte können sich auf langfristige Nachhaltigkeit ausrichten durch die Einbeziehung von ökologischen, gesamtgesellschaftlichen und Governance-Faktoren. Hohe Umweltrisiken sollten in höheren Eigenkapitalanforderungen ihren Niederschlag finden.

Zudem wird ein klarer neuer politischer Rahmen benötigt, der es den privaten und institutionellen Anlegern ermöglicht, ihre Anlagestrategie zugunsten von langfristigen, nachhaltigen Investitionen zu ändern. Die Entscheidungsträger müssen die erforderliche Rechtssicherheit bieten, damit Investitionen und Geschäftsstrategien im Sinn der Ressourceneffizienz entstehen können.

Diesbezüglich besteht also kein Widerspruch, sondern für Wirtschaft und Umwelt gibt es eine gemeinsame Interessenlage und beiderseitigen Nutzen. In allen Wirtschaftszweigen bestehen Spannungen zwischen Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf Innovation und Ressourceneffizienz beruht, und solchen, die befangen sind in Strategien und Marktbedingungen, die zu vergangenen Verhältnissen passen.

Die Reindustrialisierung Europas hängt ausschließlich von ressourceneffizienten und innovativen Unternehmen ab. Der Beginn des Wandels muss schnell einsetzen, damit wir nicht in ressourcenineffizienten Strukturen gefangen sind.

Nachhaltige Gebäude

Gebäude stehen für 40 Prozent des Endenergieverbrauchs der EU und 36 Prozent der CO2-Emissionen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass ein besonderer Schwerpunkt auf die Ressourceneffizienz der bebauten Umwelt und der Gebäude gelegt wird.

Das Konzept „Nachhaltige Gebäude“ wird manchmal gänzlich auf die Wahl von Materialien oder die Energieeffizienz beschränkt. Es handelt sich hierbei jedoch um ein weitaus umfassenderes Konzept. Damit Gebäude nachhaltig sein können, muss ihr gesamter Lebenszyklus berücksichtigt werden, angefangen bei der architektonischen Planung, der Bautechnik und der Auslegung bis hin zum Bau und zur Auswahl der Materialien, zu Umbau- und Sanierungsarbeiten und zur Entsorgung. Auch intelligente und nachhaltige Flächennutzung und eine Infrastruktur müssen in den Rahmen für nachhaltige Gebäude aufgenommen werden. Stadtplanung und Problemlösungen im Personennahverkehr spielen eine Schlüsselrolle beim Aufbau einer nachhaltigen Gesellschaft.

Bei der Festlegung von Normen für nachhaltige Gebäude ist von einem hohen Ambitionsniveau auszugehen. Da Renovierungen ziemlich selten stattfinden, liegt es im Interesse der Gesellschaft und der Eigentümer der Gebäude, „alles richtig zu machen“. Alle heute durchgeführten Renovierungsarbeiten sollten auf das höchste erreichbare Maß an Ressourceneffizienz abzielen.

Da heute schon 90 Prozent des im Jahr 2050 genutzten Wohnungsbestands existiert, ist eine ambitionierte Politik, die die Sanierung bestehender Gebäude unterstützt, von entscheidender Bedeutung für einen hochwertigen und ressourceneffizienten Gebäudebestand der Zukunft. Renovierungen könnten in sehr vielen Bereichen einen mehrfachen Nutzen stiften, wie beispielsweise bessere Luftqualität in Innenräumen und erhöhte Nachfrage nach den Leistungen von KMU, die die Mehrheit der im Renovierungsbereich tätigen Unternehmen stellen, ein Wirtschaftszweig, dessen Arbeitsplätze nicht aus Europa ausgelagert werden können.

In diesem Wirtschaftszweig besteht immer noch eine starke Inkonsistenz in Bezug auf die Definition von nachhaltigen Gebäuden und Baustoffen. Wegen der fehlenden Harmonisierung hat das Konzept für nachhaltige Gebäude Schwächen, was für den gesamten Wirtschaftszweig hohe Kosten, fehlendes Vertrauen, komplexe Kommunikation nach sich zieht und es nahezu unmöglich macht, eine vergleichende Leistungsbewertung vorzunehmen.

Die Hindernisse für das Ausschöpfen des vollen Potenzials der in den Gebäuden vorhandenen Ressourcen sind oftmals wirtschaftlicher Art: Es ist billiger, zu deponieren, als zu sammeln, zu sortieren und zu rezyklieren. Darüber hinaus gibt es in vielen Mitgliedstaaten keine Recyclinginfrastruktur.

Anreize und Verpflichtungen würden zu einer besseren Planung des Ressourceneinsatzes sowie zu einer nachhaltigen Materialwahl über den gesamten Lebenszyklus hinweg führen.

Messung der Fortschritte

Eine erfolgreiche Ressourcenbewirtschaftung erfordert Messungen, und Messungen erfordern gemeinsam vereinbarte Indikatoren und die Beteiligung aller Parteien.

Aus diesem Grund muss die Europäische Union einen verbindlichen Leitindikator für Ressourceneffizienz aufstellen. Ein Leitindikator allein ist jedoch nicht ausreichend, um den Fortschritt zu messen. Er muss um Subindikatoren für die einzelnen Aspekte der Ressourceneffizienz ergänzt werden. Subindikatoren erleichtern es, die kosteneffizientesten und sinnvollsten Kompromisse zu erkennen.

Die Bedeutung von Indikatoren ist mit Methoden der Rechnungslegung leicht nachzuvollziehen. Unternehmen weisen in regelmäßigen Abständen ihr Rechnungslegungsstandards beruhendes Ergebnis aus. Das ausgewiesene Ergebnis entspricht dem Betrag, den ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum verdient hat. Mehrere finanzielle Subindikatoren ermöglichen es zu erkennen, wodurch die von einem Unternehmen ausgewiesenen Fehlbeträge oder Gewinne verursacht wurden.

Würden alle Unternehmen ihre Finanzströme nach den von ihnen bevorzugten Systemen im Rahmen einer freiwilligen Berichterstattung ausweisen, wären alle diese Daten weder vergleichbar noch aussagekräftig. Aus ähnlichen Gründen sind Indikatoren zur Messung der Ressourceneffizienz nützlich. Der Ressourcenverbrauch eines jeden Mitgliedstaats und der Ressourcenverbrauch im öffentlichen und im privaten Sektor sollten mit einheitlichen Verfahren gemessen werden. Die Indikatoren sollten nicht nur auf im Inland produzierte Waren, sondern auch auf Einfuhrwaren Anwendung finden. Auf der Ebene der Unternehmen bedeutet dies, dass bei der Ressourcenbilanzierung ähnliche Methoden konzipiert werden müssen, wie sie in der Finanzbuchhaltung zur Anwendung kommen.

Auf der Grundlage dieser Indikatoren muss die EU ein ambitioniertes Leitziel für die Ressourceneffizienz festlegen und ein breites Spektrum an Optionen für innovative Geschäftsmodelle und an politischen Optionen offen lassen.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (1.6.2015)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

zu dem Thema „Ressourceneffizienz: Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“
(2014/2208(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Tiziana Beghin

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  bedauert, dass das Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft zurückgezogen wurde, dessen Bestimmungen zur Schaffung von bis zu 180 000 Arbeitsplätzen allein in der Branche Abfallbehandlung in der EU beigetragen hätten, und fordert die Kommission auf, bis Ende 2015 einen ausgewogenen neuen Vorschlag vorzulegen, der mindestens ebenso ambitioniert ist wie der ursprüngliche Vorschlag, zusammen mit einer sorgfältigen Folgenabschätzung und mit Schwerpunkten bei dem Anliegen, Abfälle überhaupt nicht erst entstehen zu lassen;

2.  betont, dass der Bereich der Umweltdienstleistungen selbst in den Jahren der Wirtschaftskrise große Widerstandsfähigkeit an den Tag gelegt hat und dass eine weit entwickelte Kreislaufwirtschaft das Potenzial besitzt, in ganz Europa Millionen neue Arbeitsplätze mit unterschiedlichen Kompetenzansprüchen zu generieren, wobei Arbeitnehmerrechte geachtet und Tarifverträge eingehalten werden; stellt fest, dass zur vollen Verwirklichung dieses Potenzials eine Veränderung des gesellschaftlichen Bewusstseins bezüglich der wesentlichen Bedeutung der Ressourceneffizienz erforderlich ist; betont, dass die Regierungen für eine kohärente, integrierte Politik zur Unterstützung dieser Veränderung sorgen müssen und dass es Gelegenheiten zum Erwerb der für die Kreislaufwirtschaft erforderlichen neuen Kompetenzen zu schaffen gilt;

3.  betont, dass Kreislaufwirtschaft dauerhaftes und inklusives Wachstum und anhaltend günstige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt mit sich bringen wird, sodass hochwertige und dauerhafte Arbeitsplätze entstehen können und Innovationen angekurbelt werden; betrachtet eine wirkliche Industriepolitik der Union, die auf ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit beruht und darauf ausgerichtet ist, das Wirtschaftsmodell „Nehmen – Herstellen – Verbrauchen – Wegwerfen“ zu überwinden, als wesentlich;

4.  vertritt die Überzeugung, dass Kreislaufwirtschaft räumlich verteilte, nicht zentralisierte Arbeitsplätze herbeiführt und dabei die KMU unterstützt, zur Bekämpfung des Problems der hohen Arbeitslosigkeit in armen, von Globalisierung und Deindustrialisierung betroffenen Regionen beiträgt, Ungleichheiten verringert und die Ziele der EU-Kohäsionspolitik erreichen hilft; hebt die Rolle lokaler und regionaler Gebietskörperschaften bei der Planung und Unterstützung dieser Entwicklung hervor;

5.  würdigt die beachtliche Rolle von Sozialunternehmen, gerade wenn es um die Verbesserung von Beschäftigungschancen für vom Arbeitsmarkt ausgegrenzte Menschen geht, beispielsweise im Bereich Reparatur und Wiederverwendung; betrachtet Ökodesign, wenn es Reparatur, Wiederverwendung und Recycling begünstigt, als integralen Bestandteil von Kreislaufwirtschaft;

6.  betont, dass Tätigkeiten der Kreislaufwirtschaft zwar keinen intensiven Ressourcenverbrauch bewirken, aber im Vergleich mit der konventionellen Wirtschaft einen intensiven Einsatz von Arbeitskräften erfordern und damit ein erhebliches Arbeitsplatzschaffungspotenzial haben; fordert die Mitgliedsstaaten dazu auf, bei den Beschäftigten auf einen umfassenden Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu achten, insbesondere in den Bereichen des Recyclings von Produkten mit besonders gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen; stellt fest, dass diese Tätigkeiten deswegen vorrangig durch Investitionen der Union, vor allem aus Mitteln des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), begünstigt werden sollten;

7.  vertritt die Auffassung, dass mit Investitionen in Deponien und Abfallverbrennung Ressourcen umdirigiert werden, die in beschäftigungswirksame Aktivitäten wie Abfallverhütung, Wiederverwendung, Reparatur und Vorbereitung zur Wiederverwendung investiert werden könnten; fordert die Kommission auf dafür zu sorgen, dass Finanzmittel für die Kohäsionspolitik der Union auf Aktivitäten der Kreislaufwirtschaft ausgerichtet und nicht für Deponien und Abfallverbrennung veranschlagt werden;

8.  vertritt die Überzeugung, dass Kreislaufwirtschaft eine der wesentlichen Komponenten ist, die einen Ausgleich für die Abnahme der Zahl der qualifizierten Arbeitsplätze und der Beschäftigungsverhältnisse auf mittlerem Niveau schaffen und dauerhafte Arbeitsplätze mit Tätigkeiten auf hohem Berufsqualifikationsniveau entstehen lassen wird, beispielsweise Forschung und Entwicklung und Planungstätigkeiten, die den gesamten Lebenszyklus eines Produkts betreffen;

9.  betont, dass für einen erfolgreichen und spürbar beschäftigungswirksamen Übergang zur Kreislaufwirtschaft Antizipation (d. h. Ermittlung von ungedecktem Kompetenzbedarf), vorausschauende Steuerung der Umgestaltung und langfristige Planung notwendig sind, auch im Kontext der Reindustrialisierung und gerade in den Gebieten, die am stärksten unter der Wirtschaftskrise zu leiden haben; betrachtet es deswegen als wichtig, Arbeitnehmer, speziell in ressourceneffizienten Wirtschaftszweigen, auszubilden, fortzubilden und umzuschulen und einen gesamtgesellschaftlichen Dialog über die Agenda in Sachen Kreislaufwirtschaft zu führen; verlangt Maßnahmen, mit denen die Qualität der verfügbaren Informationen, Beratungen und Anleitungen in Bezug auf solche Berufslaufbahnen und Kompetenzen verbessert werden, die gefordert sind, um die von der Kreislaufwirtschaft gebotenen Beschäftigungschancen zu nutzen;

10. weist darauf hin, dass bei einem Übergang zur Kreislaufwirtschaft interne Umschichtung und Neudefinition von Arbeitsplätzen in emissionsintensiven Wirtschaftszweigen notwendig werden kann; fordert infolgedessen die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, mit den Sozialpartnern zusammenzuarbeiten und die notwendigen Fahrpläne und entsprechenden Solidaritätsregelungen auszuarbeiten (Beispiele: Finanzhilfen, finanzielle Anreize für unternehmerische Initiativen sowie Verwendung bestehender EU-Finanzquellen für Umschulung und Höherqualifizierung), um einen Ausgleich für die nachteiligen Auswirkungen des Übergangs auf alle beteiligten Seiten, hauptsächlich auf bestimmte Arbeitnehmerkategorien und schutzbedürftige gesellschaftliche Gruppen, zu schaffen;

11. ist der festen Überzeugung, dass der Übergang zu Kreislaufwirtschaft entschlossene Maßnahmen und Anreize der Mitgliedstaaten wie auch der Kommission voraussetzt; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, ein tragfähiges Regelungsumfeld und geeignete Strategien zugunsten von Wiederverwendung, Reparatur und Vorbereitung zur Wiederverwendung zu schaffen; fordert die Mitgliedstaaten auf, steuerliche Anreize zu schaffen, durch die der Aufbau von Kreislaufwirtschaft stimuliert wird, etwa die Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit weg und eine an der Abfallhierarchie ausgerichtete Differenzierung von Mehrwertsteuersätzen, und auf diese Weise die Attraktivität von Ressourceneffizienz, Recycling, Modernisierung und Wiederverwendung zu steigern und zu arbeitsplatzintensivem Wachstum beizutragen; betont, dass die Maßnahmen in keinem Fall Einschnitte bei der sozialen Sicherung der Beschäftigten verursachen dürfen und dass die Sozialschutzansprüche der Arbeitnehmer gewahrt bleiben müssen;

12. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kreislaufwirtschaft gegenüber territorialen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zu propagieren, und stellt fest, dass deren Stufe am besten geeignet ist, mit der Kreislaufwirtschaft verbundene Tätigkeiten dauerhaft zu verwirklichen;

13. betont, dass der Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringert werden muss, besonders für KMU und Kleinstunternehmen, auf die 99 % der Unternehmen in der EU entfallen und die über 85 % der Arbeitsplätze in Europa schaffen, wobei die sozialen Rechte der Arbeitnehmer aufrechterhalten bleiben müssen; weist darauf hin, dass es zukunftsgerichtet zu handeln gilt und dass daher steuerliche Anreize und erleichterter Zugang zu Krediten für die Unternehmen dieses Wirtschaftszweigs starke Hebelwirkung haben können;

14. betont, dass beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Kreislaufwirtschaft ambitionierte Umweltschutzziele mit deutlichen sozialen Anforderungen verbunden werden sollten, zu denen die Begünstigung von menschenwürdiger Arbeit und Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (beispielsweise Vorkehrungen dafür, dass die Menschen am Arbeitsplatz nicht schädlichen Stoffen ausgesetzt sind) gehören;

15. betrachtet es als wichtig, die Berichtspflichten für die Mitgliedstaaten erheblich zu vereinfachen, auch indem die Methoden zur Berechnung der Zielvorgaben in Bezug auf Siedlungsabfälle, Deponierung und Verpackungsabfälle gestrafft werden;

16. fordert die Kommission auf, für die Berücksichtigung gesellschaftlicher und ökologischer Belange bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu sorgen, was entscheidend zu einer nachhaltigen Entwicklung und zum Übergang zur Kreislaufwirtschaft beiträgt;

17. fordert die einzelnen Akteure auf, öffentlich-private Partnerschaften zu bilden, damit an mehreren Fronten die Schaffung von Kreislaufwirtschaft bestmöglich gelingt;

18. weist darauf hin, dass der angemessene Umgang mit gefährlichen Abfällen problematisch bleibt, besonders für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer; begrüßt in diesem Zusammenhang die Bereitschaft, die Erfassung von Daten zu intensivieren und die Rückverfolgbarkeit gefährlicher Abfälle zu verbessern, indem Register eingerichtet und die Vorteile und Engpässe der Abfallbehandlungssysteme der Mitgliedstaaten aufgezeigt werden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, alle Instrumente bereitzustellen, die notwendig sind, um die Arbeitnehmer, die mit gefährlichen Stoffen in Berührung kommen, zu schützen;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.5.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

50

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Laura Agea, Guillaume Balas, Brando Benifei, David Casa, Ole Christensen, Agnes Jongerius, Jan Keller, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Zdzisław Krasnodębski, Jean Lambert, Jérôme Lavrilleux, Patrick Le Hyaric, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Javi López, Thomas Mann, Dominique Martin, Anthea McIntyre, Joëlle Mélin, Elisabeth Morin-Chartier, Emilian Pavel, Georgi Pirinski, Terry Reintke, Claude Rolin, Anne Sander, Sven Schulze, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Yana Toom, Ulrike Trebesius, Marita Ulvskog, Tatjana Ždanoka, Jana Žitňanská, Inês Cristina Zuber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Amjad Bashir, Heinz K. Becker, Lynn Boylan, Mercedes Bresso, Deirdre Clune, Tania González Peñas, Eduard Kukan, Edouard Martin, Evelyn Regner, Csaba Sógor

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Marco Affronte, Andor Deli, Norica Nicolai, Urmas Paet, Pavel Telička, Marco Zanni

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (2.6.2015)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

zum Thema „Ressourceneffizienz: Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“
(2014/2208(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Benedek Jávor

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass Europa Netto-Importeur natürlicher Ressourcen ist und dass die Ressourcenpreise im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts um 147 % gestiegen sind[1]1, wodurch die europäische Wirtschaft besonders anfällig geworden ist; ist der Auffassung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass Energie- und Ressourceneffizienz die Grundlage der industriellen Umstrukturierung in Europa bilden, um die globalen Herausforderungen und die Ressourcenabhängigkeit der EU anzugehen, sodass die Wettbewerbsfähigkeit der EU künftig gewahrt bleibt, die Produktionskapazität angekurbelt wird und neue nachhaltige Arbeitsplätze mit angemessener Bezahlung entstehen, einschließlich Arbeitsplätzen mit Tätigkeiten auf hohem Qualifikationsniveau;

2.  betont, dass ein Paradigmenwechsel angezeigt ist, um die Kreislaufwirtschaft voranzutreiben, sodass keine Ressourcen verschwendet werden; ist der Auffassung, dass den Herstellern und den Verbrauchern im Hinblick auf diesen Paradigmenwechsel angemessene Signale übermittelt werden müssen, beispielsweise im Wege flexibler Steuervorschriften und eines flexiblen Regelungsrahmens mit dem Ziel, den Übergang zu einer Wirtschaft zu beschleunigen, die auf erneuerbaren Ressourcen beruht, und die Rebound-Wirkung abzufedern; ist der Auffassung, dass ein Bündel von Ansätzen vonnöten ist, in dessen Rahmen das Subsidiaritätsprinzip auf mehreren Entscheidungsebenen geachtet wird, das unter anderem Folgendes umfassen sollte:

–   Internalisierung externer Kosten, Förderung des Prinzips der Kaskadennutzung von Ressourcen,

–   Nutzung recyclebaren Abfalls als wesentliche, zuverlässige Rohstoffquelle durch die Entwicklung schadstofffreier Stoffkreisläufe,

–   Konzentration auf Ströme wichtiger Materialien, Lösungen für ressourcenintensive Produkte, Honorierung von Vorreiterprodukten,

–   Ausarbeitung von Geschäftsmodellen, die Anreize bieten, Material- und Produktkreisläufe zu schließen,

–   Auslegung von Produkten auf lange Nutzbarkeit sowie darauf, dass sie leicht zu reparieren und ihre Bestandteile leicht wiederverwendbar oder recyclebar sind,

–   Organisation der Logistik im Hinblick darauf, dass Produkte, die nicht mehr genutzt werden, leicht und effizient zum Anfang einer Kette zurückgegeben werden können,

–   im Hinblick auf das Ziel einer intelligenten Rechtsetzung: Beibehaltung bewährter Verfahren, gegebenenfalls Straffung und/oder Harmonisierung von Rechtsvorschriften der Union sowie Gewährleistung einer besseren Umsetzung;

3.  betont, dass die Verbesserung des Ressourceneinsatzes durch geeignetere Anforderungen an die Konzeption und ein Abfallrecht, in dessen Rahmen für eine Aufwärtsbewegung in der Abfallhierarchie gesorgt ist (sodass Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling begünstigt werden), den Unternehmen in der EU beträchtliche Nettoeinsparungen in Höhe von schätzungsweise 600 Mrd. EUR, d. h. 8 % ihres Jahresumsatzes, bringen könnten, wodurch sich gleichzeitig die Treibhausgasemissionen pro Jahr insgesamt um 2–4 % verringern würden; betont, dass eine Erhöhung der Ressourcenproduktivität um 30 % bis 2030 zu einem BIP-Zuwachs von fast 1 % und zu 2 Millionen zusätzlichen dauerhaften Arbeitsplätzen[2]1 führen könnte; weist darauf hin, dass Ressourceneffizienz ein vorrangiges Ziel des Siebten Umweltaktionsprogramms ist, in dem betont wird, dass die Herstellung von und die Verbrauchernachfrage nach ökologisch nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen durch Maßnahmen gefördert werden muss, die deren Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit, Funktionalität und Attraktivität steigern; betont, dass die Ressourcenknappheit eine absolute Entkopplung erforderlich macht, damit die Ressourcennutzung und das BIP-Wachstum die biophysikalischen Grenzen der Erde nicht überschreiten;

4.  betont, dass unionsweit geltende Ziele festgelegt werden müssen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu erreichen;

5.  weist auf die Analyse der Kommission hin, aus der hervorgeht, dass infolge der Verabschiedung neuer Ziele im Bereich Abfall 180 000 Arbeitsplätze entstehen würden, Europa wettbewerbsfähiger würde und die Nachfrage nach kostenintensiven, knappen Ressourcen zurückgehen würde[3]2; bedauert, dass der Legislativvorschlag zum Thema Abfall zurückgezogen wurde[4]3, begrüßt jedoch, dass Vizepräsident Timmermans während der Plenartagung des Parlaments vom Dezember 2014 ein neues, ambitionierteres Paket zur Kreislaufwirtschaft angekündigte, das bis Ende 2015 vorgelegt werden muss; fordert, dass ein Legislativvorschlag auf der Basis einer Folgenabschätzung vorgelegt wird, der nicht nur private, sondern auch industrielle und gewerbliche Abfallströme behandelt, und dass bis Ende 2015 im Rahmen des neuen Pakets zur Kreislaufwirtschaft auch Vorschläge für quantitative Ziele vorgelegt werden; fordert, dass in dem neuen Paket zur Kreislaufwirtschaft konkrete Abfallströme behandelt werden, darunter organischer Abfall, Abfall im Zusammenhang mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EEAG) und Bauabfall;

6.  fordert, dass im Rahmen des Pakets zur Kreislaufwirtschaft im Einklang mit den Empfehlungen der Europäischen Plattform für Ressourceneffizienz[5]4, dem Klima- und Energiepaket der EU und dem Siebten Umweltaktionsprogramm ein umfassender Maßnahmenrahmen geschaffen wird, mit dem die Ressourcenunabhängigkeit Europas wesentlich gesteigert werden kann, und zwar durch konkrete Ziele und eine bessere Integration und Optimierung der bestehenden Instrumente, beispielsweise durch die umfassende Umsetzung und eine Stärkung der Ökodesign-Richtlinie und der Richtlinie über das Umweltzeichen in Bezug auf verschiedene Kategorien von Produkten und Aspekte der Ressourceneffizienz; besteht darauf, dass mit den Instrumenten und Maßnahmen für echte Möglichkeiten für KMU – bei denen es sich um wesentliche Akteure handelt – und auch für Unternehmen der Sozialwirtschaft und die lokalen Behörden sowie auch dafür gesorgt wird, dass sie aktiv an der Kreislaufwirtschaft beteiligt sind; betont, dass der Rahmen konkrete Maßnahmen für die Schaffung nachhaltiger, lokaler Arbeitsplätze umfassen sollte, mit ihm keine unverhältnismäßigen administrativen Anforderungen geschaffen werden sollten und dass auch weiterhin auf Erschwinglichkeit für die Privathaushalte geachtet werden sollte;

7.  fordert, dass im Rahmen des Pakets zur Kreislaufwirtschaft konkrete Maßnahmen zur Unterstützung von KMU vorgesehen werden, wie Sensibilisierung, technische Unterstützung sowie Gewährung von Zugang zu Finanzmitteln, Informationen und Kompetenzen; befürwortet die Durchführung des Grünen Aktionsplans der Kommission für KMU und begrüßt die Einrichtung eines europäischen Exzellenzzentrums für Ressourceneffizienz, das KMU, die ihre Ressourceneffizienz verbessern wollen, berät und unterstützt;

8.  betont, dass für einen fairen Wettbewerb zwischen den privaten und öffentlichen Unternehmen gesorgt werden muss, die im Bereich Abfall tätig sind, und zwar auch dort, wo die Kommunen bzw. die öffentliche Hand ein Monopol für die Abfallsammlung innehaben;

9.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, den Regelungsrahmen für die erweiterte Herstellerverantwortung zu stärken und die Transparenz bei der Verwirklichung der Systeme für erweiterte Herstellerverantwortung zu verbessern; vertritt die Auffassung, dass klare Definitionen, eine gemeinsame Berechnungsmethode unter Heranziehung evidenzbasierter Daten und von Mindestanforderungen an Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung von wesentlicher Bedeutung sind; betont, dass die Anforderungen für die Konzeption von Verpackungen verbessert werden müssen, um den Materialeinsatz zu verringern und das Recycling zu verbessern;

10. fordert, dass im Paket zur Kreislaufwirtschaft Bestimmungen zur Verbesserung und Stärkung der Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften vorgesehen werden und auf der Ebene der EU unter Einbeziehung der einschlägigen Interessenträger eine Strategie für eine nachhaltige Materialwirtschaft eingeführt wird, wobei ein auf dem Lebenszyklus beruhender Ansatz verfolgt werden sollte, der auf eine ökologisch effiziente, nachhaltige und ökologisch verantwortungsvolle Nutzung von Materialien – d. h. durchgängig in den Stadien Materialgewinnung, Konzeption, Produktion, Instandhaltung, Nutzung und Abfallbewirtschaftung – sowie auf einen wirtschaftlichen Ersatz für gefährliche Stoffe und Materialien abzielt; ist der Auffassung, dass die finanziellen Möglichkeiten der privaten Haushalte bei allen diesen Maßnahmen stets zu beachten sind;

11. betont, dass biobasierte Produkte und verbundene Dienstleistungen in der Kreislaufwirtschaft einen Sonderstatus erhalten sollten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Ziele der im Jahr 2012 vorgelegten Bioökonomie-Strategie zu berücksichtigen[6]; ist der Ansicht, dass nachhaltig produziertes Holz und Holzwerkstoffe in der Primärproduktion als Ersatz für nicht erneuerbare Materialien verwendet werden können, sodass die Nachhaltigkeit der Kreislaufwirtschaft in der gesamten Wertschöpfungskette gestärkt wird;

12. erinnert daran, dass nach Maßgabe der speziellen Risiken für die Arbeitskräfte in einzelnen dieser Sektoren für ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gesorgt werden muss;

13. betont, dass das Konzept der Stadtschürfung („Urban Mining“) ein Potenzial dafür birgt, aus Abfällen Rohstoffe zurückzugewinnen und die Abhängigkeit der Union von Rohstoffeinfuhren zu verringern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rechtsvorschriften des Bereichs Abfall umfassend umzusetzen, insbesondere was die Verbringung von Abfall und von gefährlichem Abfall angeht, und die Inspektionen zu verbessern, um gegen die illegale Verbringung von Abfällen vorzugehen; fordert die Kommission auf, alle Rechtslücken in der Verordnung über die Verbringung von Abfällen zu schließen; betont, dass die Nachfrage des Marktes nach Recyclingmaterialien gefördert werden muss, Anreize in Bezug auf den Markt für Sekundärrohstoffe geschaffen werden müssen und ein Binnenmarkt für Recyclingprodukte geschaffen werden muss;

14. bekräftigt, dass die vermehrte Wiederverwendung, Reparatur und Vorbereitung zur Wiederverwendung Potential birgt, was die Schaffung hochwertiger, nachhaltiger lokaler Arbeitsplätze, Ressourceneinsparungen und den Ausbau der Rolle der Sozialwirtschaft, des Unternehmertums und der Akteure auf der Ebene der KMU, einschließlich Sozialunternehmen, angeht; fordert, dass das Paket zur Kreislaufwirtschaft Bestimmungen umfasst, mit denen durch quantitative Zielvorgaben Anreize für die Wiederverwendung und auch für die Vorbereitung zur Wiederverwendung geschaffen werden, mit denen der Zugang zum Abfallstrom über zugelassene Wiederverwendungszentren gewährleistet wird und die der Entwicklung und Konsolidierung von Infrastrukturen und Netzwerken im Hinblick auf Wiederverwendung und Reparatur förderlich sind; betont, dass bessere Normen für die Konzeption von Produkten geschaffen werden müssen, damit Verbraucherprodukte haltbarer, leichter zerlegbar, nachrüstbar, reparierbar und recyclebar sind; fordert die Kommission auf, die europäischen Normungsorganisationen zu beauftragen, mit KMU-Vertretern und Verbraucherorganisationen sowie Organisationen der Zivilgesellschaft aktiv auf dieses Ziel hinzuarbeiten;

15. stellt fest, dass Maßnahmen auf der Ebene der EU notwendig sind, um gegen das Phänomen der geplanten Obsoleszenz vorzugehen; fordert die Kommission auf, beispielsweise die Ausweitung der Mindestdauer der gesetzlichen Garantien für Verbraucherprodukte zu prüfen und in die einschlägigen Rechtsvorschriften Reparaturklauseln einzuführen, denen zufolge die Hersteller, die den einschlägigen Richtlinien (über Abfälle, Ökodesign, EEAG, Batterien, Verbraucherrechte) unterliegen, den Betreibern von Wiederverwertungseinrichtungen, den Beschaffern und den Verbrauchern einschlägige, zuverlässige Informationen (u. a. über Lebensdauer, Behandlung am Ende des Lebenszyklus, Recyclingfähigkeit, Demontage, Umweltauswirkungen) zur Verfügung stellen müssen, damit fundierte Kaufentscheidungen, Nachrüstungen und Reparaturen, Wiederverwendung und Recycling möglich werden;

16. fordert die Mitgliedstaaten auf, durch Instrumente auf der Nachfrageseite Anreize für Wiederverwendung, Reparatur und Nachfrage nach haltbaren Produkten zu setzen, beispielsweise durch die Einführung einer Politik der Mehrwertsteuerbefreiung für die Reparatur und den Verkauf gebrauchter Produkte sowie die Stärkung der Kriterien für ein umweltgerechtes Beschaffungswesen, mit dem Ziel, dass ressourceneffizientere Produkte gekauft werden, die weniger Vergeudung bewirken und besser für das Recycling geeignet sind;

17. begrüßt es, dass die Kommission in ihrer Mitteilung auf spezielle abfallpolitische Herausforderungen eingeht, wie Abfallvermeidung, Abfälle im Meer und Lebensmittelabfälle; weist darauf hin, dass sich die Verschwendung von Lebensmitteln aufgrund der Kosten für die Abfallentsorgung und aufgrund der wirtschaftlichen Verluste, die entstehen, wenn Lebensmittel, die noch verkauft werden dürfen und noch zum Verzehr geeignet sind, weggeworfen werden, wirtschaftlich gesehen unmittelbar auf die Unternehmen und die Verbraucher auswirkt (in der EU werden jährlich mehr als 100 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen); weist darauf hin, dass mit einem Euro, der in die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung investiert wird, verhindert werden könnte, dass 250 kg an Lebensmitteln im Wert von 500 EUR verschwendet werden; weist auf das ökologische und wirtschaftliche Potenzial hin, das der Rückführung von Nährstoffen zwischen städtischen und ländlichen Räumen und der „Schließung des Kreislaufs“ zwischen den Städten und der Agrarwirtschaft innewohnt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, der Lebensmittelverschwendung und der Rückführung von Nährstoffen im Rahmen des Pakets zur Kreislaufwirtschaft Rechnung zu tragen; fordert die Kommission auf, für Lebensmittel und organische Abfälle getrennte Abfallsammlungssysteme (und gegebenenfalls auch Haustürsammlungen) einzuführen und der Kompostierung organischer Stoffe Vorrang einzuräumen;

18. betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Schaffung von Programmen fördern müssen, in deren Rahmen industrielle Synergien in Bezug auf Wiederverwendung und Recycling entstehen und mit denen Unternehmen und insbesondere KMU darin unterstützt werden, zu ermitteln, wie ihre Energie, ihre Abfälle und ihre Nebenprodukte als Ressourcen für andere dienen können; weist auf vergleichbare Konzepte hin, beispielsweise den Ansatz „von der Wiege bis zur Wiege“ und die Industrieökologie;

19. fordert die in den Bereichen Herstellung und Vertrieb tätigen Mutterunternehmen und die Mitgliedstaaten, die ihre Märkte für die Erzeugnisse dieser Unternehmen geöffnet haben, auf, zu Marktbedingungen Stellen zu schaffen, an denen gebrauchte Maschinen und Ausrüstung gesammelt und zurückgenommen werden bzw. wird, sodass rückgewonnene Sekundärrohstoffe zu Marktbedingungen unmittelbar wiederverwendet werden können;

20. betont, dass ein Steuerrahmen benötigt wird, der dem Grundsatz des Verursacherprinzips Rechnung trägt und von dem angemessene Signale im Hinblick auf Investitionen in Ressourceneffizienz, die Modernisierung der Produktionsverfahren und die Herstellung besser reparierbarer und haltbarerer Produkte ausgehen (beispielsweise ein niedrigerer Steuersatz auf Reparaturleistungen und ein höherer auf ressourcenintensivere, nicht recyclebare Einmalprodukte); fordert, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen des Verfahrens des Europäischen Semesters in diesem Bereich auf Fortschritte hinarbeiten[7]; fordert die Union und die Mitgliedstaaten auf, umweltbelastend wirkende Beihilfen stufenweise abzuschaffen und angemessene Abgaben auf nicht ressourceneffiziente Tätigkeiten, beispielsweise die Deponierung und Verbrennung verwertbarer und recyclingfähiger Materialien, einzuführen;

21. weist darauf hin, dass Ressourceneffizienz den Unternehmen in der EU dabei förderlich sein kann, die Marktchancen in der rasch wachsenden Öko-Industrie zu nutzen, stellt allerdings fest, dass in vielen Fällen nicht ausreichend in innovative Geschäftsmodelle investiert wird; fordert die Kommission auf, einen unterstützenden politischen Rahmen für die Kreislaufwirtschaft zu schaffen; fordert die Kommission und die Europäische Investitionsbank auf, dafür zu sorgen, dass der Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI) den Zielen der Ressourcen- und Energieeffizienz förderlich ist – einschließlich einer verbesserten Energieeffizienz von Gebäuden (auch von sozialem Wohnraum) und der Entwicklung ökologisch tragfähiger, innovativer KMU und Start-ups und eines entsprechenden Unternehmertums – sowie auch Beratungsleistungen zum Thema Ressourceneffizienz; fordert, dass bei den Mitteln des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) sowie des Programms Horizont 2020 und des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds der Schwerpunkt verstärkt auf die Ausarbeitung nachhaltiger, innovativer und ressourceneffizienter Lösungen und neuer Geschäftsmodelle (wie Leasing oder Produkt-Dienstleistungs-Systeme) sowie die Verbesserung der Produkt- und Prozessleistung gelegt wird; fordert die Kommission auf, für Abfalldeponien keine EU-Gelder mehr zu gewähren und von der Begünstigung von Infrastrukturen für die Energiegewinnung aus Abfällen und von entsprechenden Investitionen abzusehen, damit keine wertvollen Materialien vergeudet werden, keine Anbindungseffekte (Lock-in-Effekte) entstehen und keine Überkapazitäten auftreten;

22. betont, dass die Union eine offene Wirtschaft mit Einfuhren und Ausfuhren auf dem Weltmarkt hat; weist darauf hin, dass es sich bei der Ressourcenverknappung um eine globale Herausforderung handelt, die daher auch auf internationaler Ebene überwunden werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Tätigkeit des internationalen Ausschusses für nachhaltiges Ressourcenmanagement (International Resource Panel) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) aktiv zu unterstützen und in diesem Zuge die weltweit bestehenden kritischen Ressourcenprobleme zu untersuchen und praktische Lösungen für die Entscheidungsträger, die Wirtschaft und die Gesellschaft auszuarbeiten;

23. fordert die Kommission auf, mehr Gewicht auf die Entwicklung einschlägiger beruflicher Fertigkeiten zu legen, und vertritt die Ansicht, dass das Paket zur Kreislaufwirtschaft Maßnahmen für Aus- und Weiterbildungsprogramme für Arbeitnehmer und Arbeitslose sowie für die entsprechende Finanzierung umfassen muss;

24. betont, dass die Ressourcenabhängigkeit Europas sowie die Energiearmut, von der etwa 125 Millionen Unionsbürger betroffen sind, gesenkt werden können, wenn die Ressourceneffizienz gesteigert wird; stellt fest, dass es sich lohnt, Energieeffizienz als gesonderte Energiequelle zu betrachten, deren Expansion erheblich zur Entwicklung der Wirtschaft der EU, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Mäßigung der Energiekosten der Bevölkerung beiträgt.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.5.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

53

8

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nicolas Bay, Jerzy Buzek, Soledad Cabezón Ruiz, Philippe De Backer, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Peter Eriksson, Adam Gierek, Theresa Griffin, Marek Józef Gróbarczyk, András Gyürk, Roger Helmer, Hans-Olaf Henkel, Dawid Bohdan Jackiewicz, Eva Kaili, Kaja Kallas, Barbara Kappel, Krišjānis Kariņš, Seán Kelly, Jeppe Kofod, Janusz Lewandowski, Paloma López Bermejo, Edouard Martin, Angelika Mlinar, Csaba Molnár, Nadine Morano, Dan Nica, Morten Helveg Petersen, Herbert Reul, Paul Rübig, Algirdas Saudargas, Jean-Luc Schaffhauser, Neoklis Sylikiotis, Dario Tamburrano, Evžen Tošenovský, Claude Turmes, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Henna Virkkunen, Martina Werner, Anna Záborská, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Pervenche Berès, David Coburn, Miriam Dalli, João Ferreira, Francesc Gambús, Jens Geier, Gerben-Jan Gerbrandy, Benedek Jávor, Constanze Krehl, Barbara Kudrycka, Werner Langen, Olle Ludvigsson, Vladimír Maňka, Marian-Jean Marinescu, Sofia Sakorafa, Massimiliano Salini

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Eleonora Evi, Cecilia Wikström

  • [1] 1 Nach Aussagen des McKinsey Global Institute (siehe „Resource Revolution: Meeting the world’s energy, materials, food, and water needs“, November 2011, S. 30 (http://www.mckinsey.com/insights/energy_resources_materials/resource_revolution)) sind die Preise für Energie um 190 %, für Nahrungsmittel um 135 % und für Werkstoffe um 135 % gestiegen.
  • [2] 1 Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2014 mit dem Titel „Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa“ (COM(2014)0398).
  • [3] 2 Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 2. Juli 2014 mit einer Zusammenfassung der Folgenabschätzung für den Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Abfallrichtlinien (COM(2014)0397) (SWD(2014)0208).
  • [4] 3 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG über Abfälle, 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1991/31/EG über Abfalldeponien, 2000/53/EG über Altfahrzeuge, 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (COM(2014)0397).
  • [5] 4 Europäische Plattform für Ressourceneffizienz (EREP), Grundsatzerklärung und politische Empfehlungen, März 2014, http://ec.europa.eu/environment/resource_efficiency/documents/erep_manifesto_and_policy_recommendations_31-03-2014.pdf
  • [6]  Innovation für nachhaltiges Wachstum: eine Bioökonomie für Europa (COM(2012)0060), (SWD(2012)0011), http://ec.europa.eu/research/bioeconomy/pdf/official-strategy_en.pdf
  • [7]  Green Budget Europe, 2015, länderspezifische Empfehlungen für das Verfahren des Europäischen Semesters, S. 6 (http://www.foes.de/pdf/2015-02-25_CSR%20Recommendations_FINAL.pdf).

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.6.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

56

5

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marco Affronte, Pilar Ayuso, Zoltán Balczó, Lynn Boylan, Nessa Childers, Alberto Cirio, Birgit Collin-Langen, Mireille D’Ornano, Seb Dance, Angélique Delahaye, Jørn Dohrmann, Stefan Eck, Bas Eickhout, Eleonora Evi, José Inácio Faria, Karl-Heinz Florenz, Iratxe García Pérez, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Jens Gieseke, Julie Girling, Sylvie Goddyn, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, Anneli Jäätteenmäki, Jean-François Jalkh, Benedek Jávor, Karin Kadenbach, Kateřina Konečná, Giovanni La Via, Peter Liese, Norbert Lins, Susanne Melior, Miroslav Mikolášik, Massimo Paolucci, Gilles Pargneaux, Piernicola Pedicini, Pavel Poc, Marcus Pretzell, Frédérique Ries, Annie Schreijer-Pierik, Davor Škrlec, Renate Sommer, Dubravka Šuica, Tibor Szanyi, Glenis Willmott, Jadwiga Wiśniewska, Damiano Zoffoli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Nikos Androulakis, Paul Brannen, Renata Briano, Nicola Caputo, Mark Demesmaeker, James Nicholson, Marit Paulsen, Marijana Petir, Sirpa Pietikäinen, Bart Staes, Claude Turmes, Tom Vandenkendelaere

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Damian Drăghici, Fredrick Federley, Anthea McIntyre, Jens Nilsson, Morten Helveg Petersen