BERICHT über das Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2016

26.6.2015 - (2015/2074(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: José Manuel Fernandes


Verfahren : 2015/2074(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0217/2015
Eingereichte Texte :
A8-0217/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2016

(2015/2074(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  unter Hinweis auf den von der Kommission am xx. Juni 2015 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 (COM(2015)0000),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[1],

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[2],

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2015 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2016, Einzelplan III – Kommission[4],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Februar 2015 zu den haushaltspolitischen Leitlinien für 2016,

–  gestützt auf Titel II Kapitel 8 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Schreiben des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses und die Stellungnahmen der anderen betroffenen Ausschüsse (A8-0217/2015),

Haushaltsplanentwurf 2016: Einhaltung der Verpflichtungen und Finanzprioritäten

1.  weist darauf hin, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 11. März 2015 die Schaffung von menschenwürdigen und hochwertigen Arbeitsplätzen und die Entwicklung von Unternehmen und unternehmerischer Initiative für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in der gesamten Union zusammen mit der Solidarität nach innen und nach außen sowie der Sicherheit in Europa in den Mittelpunkt seiner Prioritäten für den Haushaltsplan 2016 stellte; bekräftigt das Engagement des Parlaments für die Einhaltung der rechtlichen und politischen Verpflichtungen und fordert die Organe auf, ihre Zusagen zu erfüllen;

2.  hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014 – 2016 die Obergrenzen für alle Rubriken festgesetzt wurden, jedoch auch spezifische und maximal mögliche Flexibilität gewährleistet wurde, damit die Union ihre rechtlichen Verpflichtungen erfüllen kann, ebenso wie besondere Instrumente bereitgestellt werden, damit sie auf konkrete unvorhergesehene Umstände reagieren oder eindeutig ermittelte Ausgaben über die Obergrenzen hinaus finanzieren kann;

3.  begrüßt, dass die zuvor genannten Prioritäten im Entwurf der Kommission für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 gestärkt werden und vorgeschlagen wird, die EU-Unterstützung für Investitionen, Wissen, Arbeitsplätze und wachstumsorientierte Programme auszuweiten, insbesondere für ein beispielhaftes Mobilitätsprogramm wie Erasmus+; vertritt die Auffassung, dass mit dem Entwurf des Haushaltsplans für 2016 ein begrüßenswerter Schritt zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, die ihre Strukturprobleme, vor allem den Verlust der Wettbewerbsfähigkeit, angehen möchten, gemacht wird; nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Kommission zusätzlich zu den bereits erwarteten Mittelanhebungen für die gesamte Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) und die Rubrik 4 (Europa in der Welt) die Herausforderung annimmt, auf neue Entwicklungen wie die Krisen in der Ukraine, in Syrien und im Mittelmeerraum zu reagieren, indem auf die Erfordernisse der EU und der Mitgliedstaaten im Bereich Sicherheit und Migration eingegangen und auf dem Gebiet der Außenbeziehungen nachdrückliche politische Bereitschaft gezeigt wird und Mittel zugunsten von Herkunfts- und Transitländern bereitgestellt werden;

4.  begrüßt die Einbeziehung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) in den Haushaltsplanentwurf 2016 und insbesondere die Inanspruchnahme des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen zur Deckung eines Teils der für den EFSI-Garantiefonds im Umfang von 8 Mrd. EUR benötigten Ausgaben, statt sich lediglich auf Kürzungen im Rahmen von Horizont 2020 und der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) zu verlassen; betont, dass sich das Parlament bemüht hat, die Auswirkungen auf diese beiden Programme so gering wie möglich zu halten, und dass die Kürzungen durch die von den Rechtsetzungsinstanzen getroffene Abmachung insgesamt um 1 Mrd. EUR verringert wurden, wobei insbesondere die Grundlagenforschung ausgespart wird; erwartet, dass sich die endgültige EFSI-Vereinbarung möglichst bald in Form eines Berichtigungsschreibens im Haushaltsplan 2016 niederschlägt;

5.  weist gleichwohl darauf hin, dass der Beschluss über die für die Bildung des EFSI-Garantiefonds zu bewilligenden jährlichen Mittelansätze von der Haushaltsbehörde erst im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens gefasst wird; verpflichtet sich, die – weiterhin beträchtlichen – Kürzungen, von denen Horizont 2020 und die CEF betroffen sind, in diesem Rahmen weiter auszugleichen, damit die Ziele dieser Programme, die erst vor zwei Jahren infolge von Verhandlungen über ihre jeweiligen Rechtsgrundlagen vereinbart wurden, auch erreicht werden können; beabsichtigt zudem, genau zu prüfen, ob diese Kürzungen gemäß dem Vorschlag der Kommission vornehmlich im Zeitraum 2016–2018 vorgenommen werden sollen, oder weiter auch über die Jahre 2019 und 2020 verteilt werden sollen, um die Auswirkungen auf diese Programme zu minimieren;

6.  bedauert, dass das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) 2016 eine nominale Kürzung der Mittel für Verpflichtungen im Vergleich zu 2015 hinnehmen muss; unterstreicht das sehr negative Signal, das eine derartige Verringerung in einer Zeit setzen würde, in der das Potenzial von KMU als innovative und arbeitsplatzschaffende Unternehmen dringend benötigt wird, um den Aufschwung in der EU zu befördern, Investitionslücken zu schließen und zur Wohlstandssicherung in der EU beizutragen; weist darauf hin, dass die Förderung von unternehmerischer Initiative, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des Marktzugangs von Unternehmen der Union einschließlich sozialer Unternehmen sowie die Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für KMU, die erheblich zur Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit Europas beitragen, von allen Organen eindeutig unterstützte Prioritäten sind, womit die Vorabausstattung und Aufstockung der Mittelansätze für COSME in den vergangenen zwei Jahren unter Berücksichtigung der hohen Ausführungsraten des Programms begründet wurden; beabsichtigt daher, dafür zu sorgen, dass sich dieses Programm 2016 positiv entwickelt;

7.  bekräftigt seine Bedenken hinsichtlich der Finanzierung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI) als entscheidendem Instrument für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in der Union, was für alle europäischen Entscheidungsträger oberste Priorität hat; nimmt die Vorabausstattung der ergänzenden Zuweisung für YEI 2014 und 2015 zur Kenntnis; bedauert, dass für 2016 keine neuen Mittel für Verpflichtungen vorgeschlagen werden; weist darauf hin, dass im MFR vorgesehen ist, einen Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen über die Obergrenzen hinaus bereits ab 2016 für politische Ziele im Zusammenhang mit Wachstum und Beschäftigung, insbesondere aber zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, zur Verfügung zu stellen; weist darauf hin, dass in der Verordnung über den Europäischen Sozialfonds folglich vorgesehen ist, dass die Mittel für die YEI für die Jahre 2016 – 2020 im Rahmen des Haushaltsverfahrens nach oben revidiert werden können; fordert daher eine Fortführung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen durch Nutzung jeglicher im MRF vorgesehenen Flexibilitätsvorschrift und beabsichtigt, dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Beträge im Haushaltsplan 2016 veranschlagt werden;

8.  stellt fest, dass die Kommission dank einer rechtzeitigen Einigung über eine Umschichtung der Verpflichtungen im Rahmen der gemeinsamen Mittelverwaltung im MFR 2014 – 2020 wegen der späten Annahme der einschlägigen Vorschriften und Programme in ihren Haushaltsplanentwurf 2016 (Rubriken 2 und 3) 4,5 Mrd. EUR an Verpflichtungsermächtigungen einbezogen hat, die 2014 nicht verwendet werden konnten; weist darauf hin, dass im Rahmen des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2015 bereits eine Mittelübertragung im Umfang von 16,5 Mrd. EUR von 2014 nach 2015 für die Rubriken 1b, 2 und 3 ermöglicht wurde; betont, dass es sich dabei jedoch lediglich um reine Mittelübertragungen von bereits 2014 vereinbarten Mittelansätzen handelt, die zu Vergleichszwecken daher bei jeglicher Einschätzung der Entwicklung des Haushaltsplans 2016 im Vergleich zum Haushaltsplan 2015 nicht berücksichtigt werden sollten; weist deshalb darauf hin, dass die betreffenden Programme Nutzen aus einer Anhebung der Mittel für Verpflichtungen im Haushaltsplanentwurf 2016 ziehen;

9.  hält die langsamer als geplant erfolgende Einleitung der neuen Programme des MFR-Zeitraums 2014 – 2020 wegen der späten Billigung der Rechtsgrundlagen und der operationellen Programme sowie der Ausfälle bei den Mitteln für Zahlungen 2014 für besorgniserregend; sagt eine Prüfung der Frage zu, ob die beantragten Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen tatsächlich ausreichen werden, damit diese neuen Programme wie geplant funktionieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verzögerungen bei ihrer Umsetzung auszugleichen;

10.  stellt fest, dass der Haushaltsplanentwurf der Europäischen Union für 2016 insgesamt 153,5 Mrd. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (darunter 4,5 Mrd. EUR umgeschichteter Mittel aus dem Jahr 2014) und 143,5 Mrd. EUR an Mitteln für Zahlungen umfasst; weist darauf hin, dass dies ungeachtet des Umschichtungseffekts 2015 und 2016 einer Anhebung der Verpflichtungen um +2,4 % und der Zahlungen um +1,6 % im Vergleich zum Haushaltsplan 2015 entspricht; betont, dass diese insgesamt mäßigen Anhebungen, die der im MFR vorgegebenen Ausrichtung entsprechen und einen Inflationsausgleich darstellen, real fast keinen Anstieg bedeuten, wodurch die Bedeutung effizienter und wirksamer Ausgaben unterstrichen wird;

11.  unterstreicht, dass die Kommission unter den Obergrenzen des MFR Margen in Höhe von 2,2 Mrd. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (darunter 1,2 Mrd. EUR in Rubrik 2) und 1,6 Mrd. EUR an Mitteln für Zahlungen belässt; weist darauf hin, dass die verfügbaren Margen bei Verpflichtungen und Zahlungen sowie nicht ausgeführte Zahlungen in den Gesamtspielraum einfließen, der in den Folgejahren zu nutzen ist, wenn dies notwendig wird; stellt fest, dass der Gesamtspielraum bei den Mitteln für Verpflichtungen erstmals zur Verfügung gestellt wird und teilweise für den EFSI genutzt werden soll; begrüßt grundsätzlich die vorgeschlagene Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für eindeutig ermittelte Ausgaben im Rahmen der neuen EU-Initiativen in den Bereichen Asyl und Migration, die nicht innerhalb der Grenzen von Rubrik 3 finanziert werden können; beabsichtigt, einen Teil der verbleibenden Margen und der einschlägigen Flexibilitätsvorschriften im Rahmen des MFR zu nutzen, um entscheidende Prioritäten zu verstärken;

Zahlungen: Wiederherstellung von Vertrauen

12.  weist darauf hin, dass Zahlungsausfälle, die hauptsächlich zu niedrigen Zahlungsobergrenzen und unzureichenden Mittelansätzen geschuldet waren, 2014 ein nie dagewesenes Ausmaß erreichten und auch 2015 akut bleiben; fürchtet, dass dadurch die ordnungsgemäße Umsetzung des neuen MFR 2014–2020 weiter gefährdet wird und die Empfänger, vor allem die lokalen, regionalen und nationalen Behörden, die wirtschaftlichen und sozialen Zwängen unterliegen, benachteiligt werden; unterstützt zwar das aktive Management der Zahlungen durch die Kommission, ist jedoch besorgt über die Vertagung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die Verringerung der Vorfinanzierung und verspätete Zahlungen, die sich nachteilig auf die Verwirklichung der Ziele des wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts auswirken könnten; ist besorgt darüber, dass der Rat bei seiner Lesung der Jahreshaushaltspläne bei den Zahlungen Ad-hoc-Kürzungen vorgenommen hat, u. a. bei den Programmen für Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung unter Rubrik 1a;

13.  begrüßt, dass im Haushaltsplanentwurf der EU die gemeinsame Erklärung von Parlament, Rat und Kommission über einen Zahlungsplan 2015 – 2016 im Anschluss an die gemeinsame Diagnose und Verpflichtung der drei Organe, diesen Rückstand zu verringern, berücksichtigt wird; bekräftigt, dass gemäß Artikel 310 AEUV der Haushaltsplan der EU in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen ist; weist darauf hin, dass die im Haushaltsplanentwurf beantragten Mittel für Zahlungen den Schätzungen der Kommission zufolge den Rückstand bei den unbezahlten Rechnungen auf ein tragbares Niveau von etwa 2 Mrd. EUR verringern; sagt infolgedessen zu, den Vorschlag der Kommission uneingeschränkt zu unterstützen, und erwartet, dass der Rat seine diesbezüglichen Zusagen einhält;

14.  unterstreicht, dass Parlament, Rat und Kommission sich verpflichtet haben, künftig das Entstehen eines nicht haltbaren Rückstands ausstehender Zahlungsanträge am Jahresende zu vermeiden und gleichzeitig die im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens und der jährlichen Haushaltsverfahren erreichten Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten und umzusetzen; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die Entwicklung dieses Rückstands aufmerksam und wachsam beobachtet werden muss; bekräftigt seine Bedenken, dass die Besonderheiten der Zahlungszyklen vor allem gegen Ende des MFR für zusätzlichen Druck in Bezug auf die Höhe der Mittel für Zahlungen sorgen; erinnert die Kommission an ihre in der gemeinsamen Erklärung zu einem Zahlungsplan gegebene Zusage, ihre mittel- und langfristigen Prognoseinstrumente weiterzuentwickeln und ein Frühwarnsystem einzurichten, damit diese ersten Zahlungsprognosen im Juli vorliegen können und somit die Haushaltsbehörde künftig Beschlüsse in voller Kenntnis der Sachlage fassen kann;

15.  begrüßt, dass sich der Schwerpunkt im Rahmen der Gesamtmittelansätze für Zahlungen endlich erheblich vom Abschluss der vergangenen Programme 2007 – 2013 auf die Durchführung der neuen Programme 2014 – 2020 verlagert; betont allerdings, dass die Zahlungen im Haushaltsplanentwurf 2016 insbesondere für Rubrik 1b im Vergleich zu der Höhe der Verpflichtungen niedrig angesetzt sind, wodurch die Gefahr eines ähnlich hohen Zahlungsrückstands am Ende des laufenden MFR entsteht; stellt deshalb die Frage, inwieweit dies mit den langfristigen Aussichten für den Zahlungsplan vereinbar ist;

Teilrubrik 1a - Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

16.  stellt fest, dass der Kommissionsvorschlag 2016 im Vergleich zu 2015 eine Anhebung der Mittel für Verpflichtungen in Teilrubrik 1a um +6,1 % auf 18,6 Mrd. EUR beinhaltet; weist darauf hin, dass die Anhebung der Verpflichtungen hauptsächlich auf die Einbeziehung des EFSI, Mittelerhöhungen für Erasmus+ und die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) sowie in geringerem Ausmaß auf Mittelerhöhungen für Zoll, Fiscalis und Betrugsbekämpfung sowie Beschäftigung und soziale Innovation zurückzuführen ist; wird besonders darauf achten, die Ungleichbehandlung von Lehrlingsausbildung und Hochschulbildung in Europa zu verringern, insbesondere indem für gleiche Mobilitätsmöglichkeiten gesorgt wird;

17.  bedauert allerdings die Kürzungen der Mittel für große Infrastrukturvorhaben, Horizont 2020 und COSME sowie die langsameren Fortschritte der CEF Verkehr aufgrund der Mittelumschichtung zugunsten des EFSI; weist darauf hin, dass der ursprüngliche Vorschlag der Kommission für den EFSI 2016 im Vergleich zu 2015 Kürzungen im Umfang von 170 Mio. EUR für Horizont 2020 bewirkt und somit ein widersprüchliches Signal bezüglich eines Programms ausgesandt hätte, das im Rahmen des laufenden MFR weithin als vorrangige Leitinitiative anerkannt wird; bedauert die Folgen für die Forschungsfinanzierung, unter anderem in den Bereichen Energie, KMU, Klima und Umwelt, Sozialwissenschaften und Wissenschaft in der Gesellschaft; sagt zu, sich um weitere Ausgleichsmaßnahmen für die vorgeschlagenen Kürzungen dieser Programme durch Mittelanhebungen im Rahmen des Haushaltsverfahrens mittels der Verwendung der unter der Obergrenze für Teilrubrik 1a noch verfügbaren Marge von 200 Mio. EUR zu bemühen; unterstreicht, dass sich die Finanzierung für Investitionen, Forschung, Entwicklung und Innovation auf die Bereiche konzentrieren sollte, in denen der größte Mehrwert erzielt werden kann, so die Verbesserung der Energieeffizienz, IKT, Finanzhilfen für die Grundlagenforschung sowie kohlenstoffarme Technologien und solche zur Nutzung erneuerbarer Energieträger;

18.  bekräftigt seine Unterstützung für das ITER-Programm und ist bereit, für eine angemessene Finanzierung zu sorgen; ist allerdings besorgt darüber, dass die Haushaltsbehörde aufgrund der Tatsache, dass die überarbeitete Zeit- und Finanzplanung für ITER im November 2015 vorliegen soll, die neuen Informationen im jährlichen Haushaltsverfahren für 1016 nicht berücksichtigen kann; fordert darüber hinaus ITER und das gemeinsame Unternehmen für die Europäische Union Fusion for Energy eindringlich auf, die angeforderten Berichte über seine Entlastung 2013 unverzüglich vorzulegen und den einschlägigen Empfehlungen des Parlaments zu folgen;

19.  betont, dass die in der Vergangenheit verzeichnete unzureichende Ausstattung mit Mitteln für Zahlungen die Kluft zwischen Verpflichtungen und Zahlungen in mehreren Programmen der Teilrubrik 1a vertieft und damit im Vergleich zu anderen Rubriken zur deutlichen Erhöhung der RAL beigetragen hat; hält es für besorgniserregend, dass die Kommission den Vorfinanzierungsbetrag senken und – gravierender noch – neue Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen vertagen und die Unterzeichnung von Verträgen hinauszögern musste; stellt beispielsweise fest, dass die Kommission für Horizont 2020 schätzt, dass bei einem normalen Ausführungsszenario ohne Begrenzung der Mittel für Zahlungen bis Ende 2014 ca. 1 Mrd. EUR mehr ausgegeben worden wäre; begrüßt zwar die Bemühungen der Kommission, die Situation bei den Zahlungen weiterhin zu kontrollieren, bekräftigt aber, dass es unter keinen Umständen eine verlangsamte Ausführung der Programme 2014 – 2020 als Mittel zum Umgang mit Zahlungsausfällen tolerieren wird;

20.  begrüßt daher die Aufstockung der Mittel für Zahlungen um +11,4 % auf 17,5 Mrd. EUR im Vergleich zu 2015 und die Verbesserung des Verhältnisses zwischen Zahlungen und Verpflichtungen für 2016; vermerkt insbesondere, dass für mehrere Programme (Copernicus, Erasmus+, Horizont 2020, CEF Verkehr, atomare Sicherheit und Stilllegung) die Zahlungsermächtigungen den Umfang der Verpflichtungsermächtigungen übersteigen;

Teilrubrik 1b — Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

21.  nimmt zur Kenntnis, dass für Teilrubrik 1b 50,8 Mrd. EUR an Mitteln für Zahlungen (+3,2 % im Vergleich zu 2015, Umschichtungseffekt neutralisiert) und 49,1 Mrd. EUR an Zahlungen (-4 %) vorgeschlagen werden, was eine geringe Marge von 15,3 Mio. EUR unter der Obergrenze für Verpflichtungen belässt; weist darauf hin, dass die Kohäsionspolitik die wichtigste Investitionsstrategie der EU darstellt, deren Ziel die Verringerung der Unterschiede zwischen den europäischen Regionen durch die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts ist; unterstreicht, dass mit Instrumenten wie dem ESF, dem EFRE, dem Kohäsionsfonds oder der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wirkungsvoll die Konvergenz gefördert, das Entwicklungsgefälle verringert und die Schaffung hochwertiger und dauerhafter Arbeitsplätze unterstützt wird; betont die zentrale Bedeutung der Kohäsionspolitik für die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020;

22.  hebt hervor, dass 44 % der für 2016 vorgeschlagenen Mittel für Zahlungen ausstehende Zahlungsanträge für vorangegangene Programmplanungszeiträume abdecken, womit nur 26,8 Mrd. EUR an Zahlungen für die Einleitung der neuen Kohäsionsprogramme 2014 – 2020 verbleiben; erachtet die vorgeschlagenen Mittel für Zahlungen daher als absolutes Minimum im Vergleich zu den in dieser Teilrubrik notwendigen Mitteln;

23.  weist darauf hin, dass im Haushalsplan 2016 ein Betrag in Höhe von 21,6 Mrd. EUR erforderlich ist, um den Umfang der ausstehenden Zahlungsanträge für die Kohäsionsprogramme 2007 – 2013 von 24,7 Mrd. EUR Ende 2014 und 20 Mrd. EUR Ende 2015 bis Ende 2016 auf ca. 2 Mrd. EUR zurückzuführen, wie dies in der der gemeinsamen Erklärung über einen Zahlungsplan 2015 – 2016 beigefügten Einschätzung der Kommission beschrieben ist; fordert nachdrücklich, dass eine ähnliche anormale Anhäufung unbezahlter Rechnungen künftig vermieden wird, damit die Glaubwürdigkeit der EU nicht untergraben wird;

24.  betont zusätzlich zu seiner Forderung nach einer Fortführung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, dass diese in den Mitgliedstaaten dringend schneller und dabei effizient und effektiv umgesetzt werden muss; empfiehlt den Mitgliedstaaten und der Kommission, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die nationalen Pläne für eine Jugendgarantie vorrangig zu verwirklichen, und dabei gegebenenfalls den Empfehlungen aus dem Sonderbericht Nr. 3/2015 des Rechnungshofs zu folgen; bekräftigt, dass die kürzlich gebilligte Anhebung der Vorfinanzierungsrate auf 30 %, die vom Europäischen Parlament nachdrücklich unterstützt wurde, von der raschen Vorlage von Anträgen der Mitgliedstaaten auf Zwischenzahlungen binnen eines Jahres, die 2016 gestellt werden sollten, abhängt; fordert, dass die aufgestockte Vorfinanzierung für YEI sich nicht negativ auf die Ausführung anderer Komponenten des ESF auswirken sollte;

Rubrik 2 — Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

25.  stellt fest, dass für Rubrik 2 insgesamt 63,1 Mrd. EUR an Verpflichtungen (-0,1 % im Vergleich zu 2015, Umschichtungseffekt neutralisiert) und 55,9 Mrd. EUR an Zahlungen (-0,2 %) vorgeschlagen wurden, was eine Marge von 1,2 Mrd. EUR unter der Obergrenze für Verpflichtungen und eine Marge von 1,1 Mrd. EUR unter der Teilobergrenze für den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) belässt; weist darauf hin, dass der Mechanismus für Haushaltsdisziplin nur angewandt wird, um die Reserve für Krisen im Agrarsektor zu begründen; erwartet das im Oktober anstehende Berichtigungsschreiben der Kommission, das sich auf aktuelle Informationen zur Finanzierung des EAGF stützen sollte; betont, dass Mittelübertragungen zwischen den zwei Säulen der GAP zu einer generellen Aufstockung der für die Entwicklung des ländlichen Raums verfügbaren Mittel führen;

26.  betont, dass im Haushaltsplanentwurf 2016 gegenüber dem Haushaltsplan 2015 ein Rückgang des Bedarfs an Interventionen auf den Agrarmärkten verzeichnet wird, hauptsächlich aufgrund der 2015 verzeichneten Auswirkungen der Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit dem russischen Embargo gegen Einfuhren bestimmter Agrarerzeugnisse aus der EU; nimmt zur Kenntnis, dass der Kommission zufolge im Haushaltsplan 2016 keine weiteren Maßnahmen notwendig sind; unterstreicht das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Landwirtschaft zu stärken, und fordert, dass dafür Mittel bereitgestellt werden;

27.  betont, dass die reformierte Gemeinsame Fischereipolitik einen ehrgeizigen Rechtsrahmen bietet, mit dem – auch durch die Datenerfassung – den Herausforderungen einer verantwortungsvollen Fischereitätigkeit begegnet werden kann, und stellt mit Befriedigung fest, dass dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds eine Übertragung 2014 nicht verwendeter Mittel von auf 2015 zugute kam, während bei einer Neutralisierung dieses Umschichtungseffekts die Mittel für Verpflichtungen für diesen Fonds 2016 weiter steigen; stellt allerdings fest, dass bei den Zahlungen das Auslaufen der bisherigen Programme nur teilweise durch den Start des neuen ausgeglichen wird, womit 2016 niedrigere Mittelansätze verzeichnet werden;

28.  begrüßt die gestiegenen Mittelansätze für Verpflichtungen und Zahlungen für das LIFE-Programm für Umwelt und Klimawandel; begrüßt die ersten Schritte in Richtung einer Ökologisierung des EU-Haushaltsplans und weist darauf hin, dass diese Entwicklung beschleunigt werden muss;

Rubrik 3 – Sicherheit und Unionsbürgerschaft

29.  begrüßt, dass mit dem Haushaltsplanentwurf 2016 programmübergreifend die Unterstützung in Rubrik 3 ausgeweitet wird, was 2,5 Mrd. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (+12,6 % im Vergleich zum Haushaltsplan 2015 bei neutralisierter Umschichtung) und 2,3 Mrd. EUR an Mitteln für Zahlungen (+9,7 %) bedeutet; weist darauf hin, dass dies keine Marge für weitere Mittelerhöhungen oder Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen in Rubrik 3 belässt; ist der Ansicht, dass in Anbetracht der aktuellen geopolitischen Lage, insbesondere angesichts des zunehmenden Drucks durch die Migrationsströme, die Höhe der Obergrenzen für die bei weitem kleinste Rubrik des MFR möglicherweise überholt ist und im Zusammenhang mit der Revision des MFR nach der Wahl überdacht werden sollte;

30.  begrüßt die Europäische Migrationsagenda der Kommission und bekräftigt seine Unterstützung für die Ausweitung der Maßnahmen der EU und die Entwicklung einer Kultur der fairen Lastenteilung und Solidarität in den Bereichen Asyl, Migration und Verwaltung der Außengrenzen; lobt daher die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für den Fonds für die innere Sicherheit und den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds einschließlich des Aufbaus des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS); begrüßt den Vorschlag der Kommission, das Flexibilitätsinstrument im Umfang von 124 Mio. EUR zu nutzen, um auf die gegenwärtigen Migrationstrends im Mittelmeerraum zu reagieren; fragt sich, ob die vorgeschlagenen Mittel ausreichen werden; betont, dass die bestimmungsgemäße Verwendung dieser Mittel streng kontrolliert werden muss;

31.  betont, dass der Vorschlag, das Personal des EASO nur um 6 Mitarbeiter aufzustocken, angesichts des massiven Zustroms an den südlichen Küsten der Union und der zunehmenden Aufgaben, die das EASO beim Asylmanagement übernehmen muss, eindeutig unzureichend ist; fordert daher für 2016 einen adäquaten Personalbestand und eine ausreichende Dotierung des EASO, damit es seine Aufgaben und Tätigkeiten auch ausführen kann;

32.  ist der Ansicht, dass die Haushaltsauswirkungen und die zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der Maßnahmen der EU-Agenda für Migration und der EU-Agenda für Sicherheit in Bezug auf Europol von der Kommission detailliert geprüft werden sollten, damit die Haushaltsbehörde den Mittel- und Personalbedarf von Europol entsprechend anpassen kann; hebt die Rolle von Europol bei der grenzübergreifenden Unterstützung der Mitgliedstaaten und beim Informationsaustausch hervor; unterstreicht, dass für 2016 ein angemessener Etat und Personalbestand für Europol sichergestellt werden müssen, damit die Agentur ihre Aufgaben und Tätigkeiten auch ausführen kann;

33.  ist der Ansicht, dass die betreffenden Agenturen nicht dazu gezwungen sein sollten, Personal abzubauen oder zu versetzen, und dass sie ihre Mitarbeiter sinnvoll einsetzen müssen, um ihren zunehmenden Verantwortlichkeiten gerecht zu werden;

34.  verweist auch auf die nachdrückliche und konsequente Unterstützung des Europäischen Parlaments für angemessene Finanzmittel für Programme im Bereich Kultur und Medien; begrüßt daher die Mittelanhebungen für das Programm Kreatives Europa, einschließlich Multimedia-Maßnahmen, im Vergleich zum Haushaltsplan 2015, sieht die administrative Teilung der beiden Bereiche Kultur und Medien jedoch kritisch; befürwortet auch die vorgeschlagene Mittelerhöhung für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger”, da es für die Beteiligung der Bürger am demokratischen Prozess in Europa wesentlich ist; vertritt die Auffassung, dass die Europäische Bürgerinitiative (ECI) ein zentrales Instrument der partizipativen Demokratie in der EU ist, und fordert, ihre Sichtbarkeit und Zugänglichkeit zu verbessern; betont in diesem Zusammenhang die positive Rolle paneuropäischer Netzwerke aus lokalen und nationalen Medien wie EuranetPlus;

35.  betont, dass Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Verbraucherschutz und Gesundheit für die EU-Bürger Bereiche von entscheidender Bedeutung sind; würdigt daher die Erhöhung der Mittel für Verpflichtungen für das Lebensmittel- und Futtermittelprogramm, das Gesundheitsprogramm und das Verbraucherprogramm im Vergleich zum Haushaltsplan 2015;

Rubrik 4 — Europa in der Welt

36.  begrüßt die insgesamt aufgestockten Finanzmittel für Rubrik 4 im Umfang von 8,9 Mrd. EUR an Mitteln für Verpflichtungen (+5,6 % im Vergleich zum Haushaltsplan 2015), während unter der Obergrenze eine Marge von 261,3 Mio. EUR verbleibt; vermerkt, dass dies ein hohes Maß an Solidarität mit Drittländern zeigt; ist der Auffassung, dass der EU-Haushalt dazu dient, Menschen in Not zu erreichen und europäische Grundwerte zu fördern; stellt zufrieden fest, dass die in der EU in den vergangenen Jahren verzeichneten wirtschaftlichen und sozialen Probleme sie nicht davon abgehalten haben, sich weiterhin dem Rest der Welt zu widmen; vertritt gleichwohl die Überzeugung, dass es für bestimmte vorrangigen Bereiche, etwa das Europäische Nachbarschaftsinstrument, einschließlich der Unterstützung für den Friedensprozess in Nahost, Palästina und das UNRWA, angesichts der anhaltenden humanitären und politischen Krise in dem Nachbarschaftsraum und darüber hinaus aller Wahrscheinlichkeit nach weiterer Aufstockungen bedürfen wird;

37.  begrüßt die von der Kommission programmübergreifend für Rubrik 4 beantragte Aufstockung der Mittel für Zahlungen (+28,5 % auf 9,5 Mrd. EUR), womit die Zahlungen, insbesondere in den Bereichen Entwicklung, humanitäre Hilfe und EU-Unterstützung für Palästina und für das UNRWA, die Verpflichtungen übersteigen; ist der Ansicht, dass die entsprechenden Mittelerhöhungen uneingeschränkt durch die Notwendigkeit gerechtfertigt werden, die Wirkung der 2014 und 2015 in dieser Rubrik verzeichneten dramatischen Zahlungsausfälle auszugleichen, die die Kommission veranlasst haben, die Vorfinanzierung zurückzuführen und rechtliche Verpflichtungen hinauszuschieben; weist darauf hin, dass 2015 in Rubrik 4 insgesamt 1,7 Mio. EUR an Zinsen für verspätete Zahlungen zu entrichten waren; erwartet, dass die Kluft zwischen Verpflichtungen und Zahlungen allmählich reduziert und der Rückstand an unbezahlten Rechnungen auf ein normales Niveau zurückgeführt wird; betont, dass dies für die langfristige Finanzierbarkeit der gefährdeten Empfänger unerlässlich ist, auch damit die EU als verlässlicher Partner gegenüber internationalen Organisationen auftreten kann;

38.  ist der Ansicht, dass externe Finanzinstrumente Mittel bieten, auf vielfältige Weise und über ihre jeweiligen Ziele hinaus gegen die Ursachen der Herausforderungen in den Bereichen innere Sicherheit und Migration vorzugehen, die im Mittelpunkt des nächstjährigen Haushaltsplans stehen, mit besonderen Schwerpunkten auf den Süd- und Ostgrenzen der Union und im weiteren Sinne auf von Konflikten betroffenen Regionen; verweist insbesondere auf das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit und das Europäische Nachbarschaftsinstrument, aber auch auf Maßnahmen, für die bescheidenere Mittelanhebungen verzeichnet werden, wie humanitäre Hilfe, das Instrument für Stabilität und Frieden, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte; fordert die Kommission auf, eindeutig Bereiche zu ermitteln, die einen Beitrag dazu leisten können, diesen aktuellen Herausforderungen zu begegnen, und in denen potentielle Mittelerhöhungen effizient aufgenommen werden können; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass unbedingt Unterstützung zu leisten ist, damit die Armut eingedämmt und schließlich beseitigt werden kann, und dass die Menschenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter, der soziale Zusammenhalt und der Kampf gegen Ungleichheiten zentrale Anliegen der Außenhilfe der EU sind;

39.  unterstreicht die beträchtliche Aufstockung der im Haushaltsplan 2016 für den von der Europäischen Investitionsbank verwalteten Garantiefonds für Maßnahmen in Zusammenhang mit den Außenbeziehungen bereitgestellten Mittel und stellt fest, dass dies neben weiteren Faktoren auf den Start der Makrofinanzhilfe-Darlehen für die Ukraine zurückzuführen ist;

40.  fordert die Kommission und den EAD auf, sicherzustellen, dass in strategischen Ländern wie der Ukraine und Tunesien, die relativ umfangreiche Mittel aus einer Vielzahl von EU-Fonds erhalten, ein gemeinsamer Ansatz zur Anwendung gelangt; vertritt die Auffassung, dass von Seiten der EU eine stärkere politische und wirtschaftliche Wirkung erreicht werden kann, indem zwischen den maßgeblichen Akteuren in der EU und vor Ort für mehr Kohärenz und Koordinierung dadurch gesorgt wird, dass Verfahren vereinfacht und verkürzt werden und ein klareres Bild vom Handeln der EU vermittelt wird;

Rubrik 5 — Verwaltung

41.  nimmt zur Kenntnis, das die Ausgaben in Rubrik 5 im Vergleich zum Haushaltsplan 2015 um 2,9 % auf 8908,7 Mio. EUR steigen, wobei in dieser Zahl die Verwaltungsausgaben der Institutionen (+2,2 %) sowie Ruhegehälter und Europaschulen (+5,4 %) global berücksichtigt werden; vermerkt, dass unter der Obergrenze eine Marge von 574,3 Mio. EUR verbleibt; unterstreicht, dass der Anteil der Rubrik 5 am EU-Haushaltsplan mit 5,8 % stabil bleibt; weist allerdings darauf hin, dass diese Zahl die technische Hilfe nicht berücksichtigt, die als operative Ausgabe verbucht wird;

Besondere Instrumente

42.  bekräftigt erneut, dass besondere Instrumente für die uneingeschränkte Einhaltung und Ausführung des MFR wesentlich sind und naturgemäß über die Obergrenzen sowohl bei Verpflichtungen als auch bei Zahlungen hinaus verbucht werden sollten, insbesondere zur Berechnung des Gesamtspielraums für Mittel für Zahlungen; begrüßt die vorgeschlagene Parität zwischen Verpflichtungen und Zahlungen für die Soforthilfereserve; stellt fest, dass die für die Soforthilfereserve (SHR), den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) und den EU-Solidaritätsfonds (EUSF) im Haushaltsplanentwurf 2016 veranschlagten Mittel weitgehend stabil sind oder leicht ansteigen;

Pilotprojekte – Vorbereitende Maßnahmen

43.  unterstreicht die Bedeutung von Pilotprojekten (PP) und vorbereitenden Maßnahmen (VM) als Instrumente für die Formulierung politischer Prioritäten und Einführung neuer Initiativen, die zu ständigen EU-Tätigkeiten und -Programmen, einschließlich Initiativen, mit denen die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Veränderungen in der EU reflektiert und begleitet werden sollen, werden können; hält es für bedenklich, dass die Kommission keine Mittel für die Fortführung sehr erfolgreicher PP-VA insbesondere in Rubrik 3, veranschlagt hat; beabsichtigt, ein ausgewogenes Paket von PP-VM zu identifizieren; stellt fest, dass im vorliegenden Vorschlag die Marge in einigen Rubriken relativ begrenzt oder sogar inexistent ist, und beabsichtigt, Mittel und Wege zu prüfen, um Raum für mögliche PP-VM zu schaffen;

Dezentrale Agenturen

44.  betont die entscheidende Rolle der dezentralen Agenturen im Rahmen der Politikgestaltung der EU und ist entschlossen, den Mittel- und Personalbedarf aller Agenturen von Fall zu Fall zu prüfen, um angemessene Mittel und Bedienstete für alle Agenturen und insbesondere für diejenigen sicherzustellen, denen kürzlich neue Aufgaben übertragen wurden oder die aufgrund politischer Prioritäten oder aus anderen Gründen eine höhere Arbeitsbelastung verzeichnen; ist vor allem entschlossen, die Agenturen im Bereich Justiz und Inneres mit den notwendigen Ressourcen auszustatten, um die aktuellen Herausforderungen aufgrund der Migration zu bewältigen; unterstreicht einmal mehr seinen Widerstand gegen den Planstellenpool zur Personalumschichtung und erwartet, dass im Haushaltsverfahren eine Lösung gefunden wird, um den zusätzlichen Personalkürzungen in den dezentralen Agenturen ein Ende zu bereiten; bekräftigt darüber hinaus seine Absicht, die Interinstitutionelle Arbeitsgruppe für dezentrale Agenturen zu nutzen, um gemeinsame Grundlagen der Organe für die Behandlung der Agenturen im Haushaltsplan zu schaffen, auch mit Blick auf die Konzertierung betreffend den Haushaltsplan 2016;

o

o    o

45.  fordert nachhaltige Haushaltsanstrengungen zur Bereitstellung geeigneter Ausbildungsmöglichkeiten und Umschulungen in den Branchen, in denen Arbeitskräftemangel herrscht, und in den Schlüsselbranchen mit hohem Beschäftigungspotenzial, wie beispielsweise der grünen Wirtschaft, der Kreislaufwirtschaft, dem Gesundheitswesen und den IKT-Sektoren; hebt hervor, dass im Haushaltsplan 2016 eine angemessene Unterstützung für die Förderung der sozialen Inklusion sowie für Maßnahmen vorgesehen sein sollte, mit denen gegen Armut vorgegangen werden soll und die Rechte der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen gestärkt werden sollen; weist darauf hin, dass der Gleichstellungsaspekt in alle Politikbereiche der EU integriert und im Haushaltsverfahren berücksichtigt werden sollte; fordert nachdrücklich eine finanzielle Unterstützung für alle Programme, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Personen, die in mehrfacher Hinsicht benachteiligt sind, wie Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderung, Angehörige von Minderheiten und erwerbslose und entmutigte Personen, und zu ihrer sozialen Inklusion beitragen;

46.  weist darauf hin, dass sich im Haushaltsverfahren 2016, in dem die Programme voraussichtlich uneingeschränkt funktionieren, neue wichtige Initiativen in den Bereichen Investitionen und Migration einbezogen, Probleme aus der Vergangenheit betreffend Zahlungen und besondere Instrumente gelöst und die neuen MFR-Vorschriften, z. B. der Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen, erstmals aktiviert werden, zeigen wird, wie sich der Rat zum Zahlungsplan verhält und wie der geltende MFR bewertet wird; erinnert die Kommission an ihre rechtliche Verpflichtung, den MFR bis Ende 2016 zu prüfen und im Zusammenhang mit dieser Haushaltsprüfung einen Legislativvorschlag für die Neufassung der Verordnung Nr. 1311/2013 zur Festlegung des MFR für die Jahre 2014–2020 vorzulegen; weist erneut darauf hin, dass die Kommission parallel zu diesem Verfahren auf der Grundlage der Ergebnisse der Hochrangigen Arbeitsgruppe „Eigenmittel“, die 2016 vorgelegt werden sollen, auch die neuen Eigenmittelinitiativen bewerten sollte;

47.  würdigt den breiten Konsens, der der Prüfung der Berichtigungshaushaltsplanentwürfe 2015 sowie den Verhandlungen über den Zahlungsplan bisher zugrunde lag, was die gemeinsame Bereitschaft demonstriert, den MFR einzuhalten, die sorgfältig ausgehandelten Rechtsgrundlagen umzusetzen und die Finanzierung der neuen Programme sicherzustellen; fordert, dass die Kommission und die beiden Teile der EU-Haushaltsbehörde weiterhin konstruktiv zusammenarbeiten, und verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass so die im Haushaltsverfahren liegenden Gründe für die Eskalation der Rückstände schließlich beseitigt werden können; erwartet, dass der gleiche Geist auch die Verhandlungen über den Haushaltsplan 2016 prägt, ebenso die Suche nach Mitteln und Wegen, um künftige unvorhergesehene Herausforderungen zu bewältigen;

48.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

ANHANG I: GEMEINSAME ERKLÄRUNG ZU DEN TERMINEN FÜR DAS HAUSALTSVERFAHREN UND DEN MODALITÄTEN FÜR DIE ARBEITSWEISE DES VERMITTLUNGSAUSSCHUSSES IM JAHR 2015

A.  Gemäß Teil A des Anhangs der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung einigen sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission auf die folgenden Haupttermine für das Haushaltsverfahren im Jahr 2016:

1.  Am 14. Juli wird vor der Festlegung des Standpunkts des Rates ein Trilog-Treffen einberufen.

2.  Der Rat bemüht sich, bis zur 38. Woche (dritte Septemberwoche) seinen Standpunkt festzulegen und diesen dem Europäischen Parlament zu übermitteln, um eine rechtzeitige Einigung mit dem Europäischen Parlament zu erleichtern.

3.  Der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments bemüht sich, bis spätestens Ende der 42. Woche (Mitte Oktober) über die Abänderungen am Standpunkt des Rates abzustimmen.

4.  Am 19. Oktober wird vor der Lesung des Europäischen Parlaments ein Trilog-Treffen einberufen.

5.  Das Plenum des Europäischen Parlaments schließt seine Lesung in der 44. Woche (Plenartagung 26.–29. Oktober) ab.

6.  Die Vermittlungsfrist beginnt am 29. Oktober. Im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 314 Absatz 4 Buchstabe c AEUV wird für die Dauer der Vermittlung eine Frist bis zum 18. November 2015 gesetzt.

7.  Der Vermittlungsausschuss tritt am 9. November am Sitz des Europäischen Parlaments und am 13. November am Sitz des Rates zusammen und kann bei Bedarf erneut zusammentreten; die Tagungen des Vermittlungsausschusses werden durch einen oder mehrere Triloge vorbereitet. Ein Trilog ist für den 11. November vorgesehen. Während der Vermittlungsfrist von 21 Tagen können weitere Trilog-Treffen einberufen werden.

B.  Die Modalitäten für die Arbeitsweise des Vermittlungsausschusses sind in Teil E des Anhangs der obengenannten Interinstitutionellen Vereinbarung festgelegt.

ANHANG II GEMEINSAME ERKLÄRUNG ÜBER EINEN ZAHLUNGSPLAN 2015 – 2016

Auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung zu einem Zahlungsplan, die im Dezember 2014 im Rahmen der Einigung über die Haushaltspläne 2014 und 2015 angenommen wurde, haben die drei Organe gemeinsam den Sachstand und den Ausblick für die Zahlungen im Haushaltsplan der EU auf der Grundlage des von der Kommission am 23. März 2015 übermittelten Dokuments bewertet.

„Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission kommen wie folgt überein:

1.  Sachstand

Das Europäische Parlament und der Rat nehmen die umfassende Bewertung der Kommission zur Kenntnis, die sie in dem Dokument mit dem Titel „Bestandteile eines Zahlungsplans, mit dem der EU-Haushalt wieder auf eine tragfähige Grundlage gestellt werden soll“ (im Anhang) vorgelegt hat und die als analytische Grundlage für die Ermittlung der Hauptursachen für die Zunahme der noch offenen Auszahlungsanträge zu Jahresende und für die Verwirklichung des Ziels dient, die Höhe der unbezahlten Rechnungen – mit besonderem Schwerpunkt auf der Umsetzung der kohäsionspolitischen Programme 2007 – 2013 – zu verringern.

a)  Die Einschränkungen bei den im Rahmen der vergangenen Haushaltspläne genehmigten Zahlungsermächtigungen in Verbindung mit dem Umsetzungszyklus der kohäsionspolitischen Programme haben dazu geführt, dass allmählich ein untragbarer Rückstand bei den offenen Auszahlungsanträgen zu Jahresende entstanden ist, der Ende 2014 schließlich eine bislang ungekannte Höhe von 24,7 Mrd. EUR erreicht hat. Die Organe räumen jedoch ein, dass der Rückstand aufgrund der schwierigen Entscheidungen in Bezug auf die Haushaltspläne 2014 und 2015 weitgehend stabilisiert werden konnte.

b)  Aufgrund der fehlenden Mittel für Zahlungen hat sich zudem die Umsetzung der Programme 2014 – 2020 unter anderen Rubriken verlangsamt; der Schwerpunkt wurde insbesondere darauf gelegt, vertragliche Verpflichtungen aus früheren Zusagen zu erfüllen und somit – zu einem Zeitpunkt, zu dem Schlüsselprogramme einen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung in Europa leisten und die Rolle der EU auf der internationalen Bühne absichern sollen – die Gefahr von Verzugszinsen zu vermeiden.

2.  Ausblick

c)  Das Europäische Parlament und der Rat nehmen den von der Kommission vorgelegten Ausblick für 2015 und 2016 zur Kenntnis: Die Analyse zeigt, dass der Rückstand bei den offenen Auszahlungsanträgen zu Jahresende für die Kohäsionsprogramme 2007 – 2013 bis Ende 2016 – unter der Voraussetzung, dass ausreichende Mittel für Zahlungen für den Haushaltsplan 2016 bewilligt werden – möglicherweise auf eine Höhe von rund 2 Mrd. EUR verringert werden könnte, wobei insbesondere zu berücksichtigen ist, dass die kohäsionspolitischen Programme kurz vor der Abschlussphase stehen. Dies sollte dazu beitragen, negative Auswirkungen und unnötige Verzögerungen bei der Umsetzung der Programme für den Zeitraum 2014 – 2020 zu verhindern.

d)  Das Europäische Parlament und der Rat bekräftigen ihre Zusage, den untragbaren Rückstand bei den ausstehenden Auszahlungsanträgen für die Kohäsionsprogramme 2007 – 2013 schrittweise abzubauen. Sie verpflichten sich zur uneingeschränkten Zusammenarbeit im Hinblick darauf, im Haushaltsplan 2016 Mittel für Zahlungen in einer Höhe zu genehmigen, die es ermöglicht, dieses Ziel zu erreichen. Sie werden den aktuellen Ausblick, der von der Kommission in ihre Voranschläge für den Entwurf des Haushaltsplans 2016 aufgenommen und noch weiter verfeinert werden soll, bei ihren Beratungen berücksichtigen.

e)  Die Kommission wird die Entwicklung des Rückstands weiterhin genau beobachten und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen vorschlagen, um einen geregelten Fortschritt bei den Mitteln für Zahlungen im Einklang mit den genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sicherzustellen.

f)  Die drei Organe verweisen auf ihre Zusage, den Stand der Ausführung der Zahlungen im Jahr 2015 aktiv zu überwachen. Im Rahmen ihres regelmäßigen Gedankenaustauschs bestätigen sie ihre Bereitschaft, am 26. Mai, am 14. Juli und am 19. Oktober eigens anberaumte interinstitutionelle Zusammenkünfte abzuhalten, um eine tragfähige Haushaltsplanung sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sollten sie bei den interinstitutionellen Zusammenkünften auch auf die längerfristigen Vorausschätzungen zur erwarteten Entwicklung der Zahlungen bis zum Ende des derzeitigen MFR eingehen, wobei die Kommission ersucht wird, gegebenenfalls Alternativszenarien vorzulegen.

g)  Zur Erleichterung der Überwachung des Sachstands bei den Programmen 2007 – 2013 wird die Kommission im Juli und Oktober Berichte vorlegen, in denen sie die Ausführung des Haushaltsplans – im Vergleich sowohl zu den monatlichen Vorausschätzungen für das Jahr als auch zum Vorjahr – sowie die Entwicklung des Rückstands bei den offenen Auszahlungsanträgen in Teilrubrik 1b darlegt.

h)  Das Europäische Parlament und der Rat sind entschlossen, zu verhindern, dass in Zukunft ein ähnlicher Rückstand entstehen kann, und fordern die Kommission daher auf, die Ausführung der Programme 2014 – 2020 gründlich zu prüfen und ein Frühwarnsystem einzurichten. Um dies zu erreichen, verpflichtet sich die Kommission dazu, geeignete Instrumente zu entwickeln, um im Laufe des Haushaltsverfahrens fortlaufende Vorausschätzungen für die Auszahlungsanträge nach Teilrubriken für die Teilrubriken 1b, 2 und 5 und nach Programmen für die Teilrubriken 1a, 3 und 4 vorzulegen; diese Vorausschätzungen konzentrieren sich auf die Jahre N und N+1 und umfassen auch die Entwicklung bei den unbezahlten Rechnungen und den noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL); die Vorausschätzungen werden regelmäßig auf der Grundlage der Haushaltsbeschlüsse und aller relevanten Entwicklungen mit Auswirkungen auf die Zahlungsprofile der Programme aktualisiert; Zahlungsvorausschätzungen werden im Juli im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenkünfte zu den Zahlungen gemäß Nummer 36 Absatz 3 des Anhangs zur IIV vorgelegt.

i)  Auf dieser Grundlage sollte die Haushaltsbehörde in der Lage sein, – unter uneingeschränkter Achtung und Umsetzung der im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens und der jährlichen Haushaltsverfahren erzielten Vereinbarungen – rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zu treffen, um zu verhindern, dass in Zukunft ein untragbarer Rückstand bei den offenen Auszahlungsanträgen zu Jahresende entsteht.

ANNEX TO THE ANNEX II: ELEMENTS FOR A PAYMENT PLAN TO BRING THE EU BUDGET BACK ONTO A SUSTAINABLE TRACK

Table of Contents

Executive summary  7

1.  Background  12

2.  State of play at the end of 2014  14

2.1.  Implementation at the end of 2014  14

2.2.  Mitigating measures taken in 2014  15

3.  Terminology  16

3.1.  Project cycle  16

3.2.  Outstanding commitments (RAL)  17

3.3.  Cash flow constraints vs. shortage of payment appropriations  18

3.4.  Backlog of outstanding payment claims at year-end  18

4.  Heading 1b: evolution of backlog and outlook  19

4.1.  Implementing the structural funds 2007-2013  19

4.2.  Payment claims profile for the 2007-2013 programming period  21

4.3.  Components and types of backlog  23

4.4.  Outlook for 2007-2013 payments (claims) in 2015 and 2016  28

4.5.  Payment claims expected for 2016  29

4.6.  Summary of information used to calculate the payment claims and the backlogs  30

4.7.  Payment at closure  31

5.  Other headings: outlook for the 2007-2013 programmes  32

5.1.  Overview  32

5.2.  Shared management programmes in heading 2 and 3  33

5.2.1.  Heading 2  33

5.2.2.  Heading 3  34

5.3.  Direct management programmes in heading 1a and 4  35

5.3.1.  Heading 1a  35

5.3.2.  Heading 4  42

6.  Outlook for 2014-2020 programmes  44

7.  Conclusions  44

Annex 1: information sent by the Commission on 15 December 2014  45

Annex 2: Heading 1b: latest forecasts from Member States  46

Executive summary

The increasing gap between the authorised payment appropriations and the past commitments taken by the European Institutions has been one of the main developments regarding the implementation of the EU budget, in particular since 2012. This payments gap has led to a number of negative consequences in the different areas of expenditure and most notably to a growing backlog of outstanding payment claims for the 2007-2013 Cohesion policy programmes (heading 1b), which reached an unprecedented peak at the end of 2014.

This growing backlog of outstanding payment claims is due to the intersection of the peak in the 2007-2013 programme cycle with the drop in 2014 in the payment ceiling of the multiannual financial framework (MFF), in a general environment of public finance consolidation at national level. Two different factors are therefore key to understand this evolution.

Firstly, the cyclical increase of payment claims driven by the sustained implementation of the 2007-2013 Cohesion policy programmes, to be paid in the first years of the 2014-2020 MFF. After a slow start of the programmes in 2007-2009, resulting (inter alia) from the effects of the financial crisis and counter measures taken, implementation has accelerated since 2012, with payment claims increasing yearly to a historic record of EUR 61 billion in 2013 in the field of Cohesion policy, driven by deadlines for implementation and the automatic decommitment rules set out in the Cohesion policy legislation[5].

It has been difficult to accommodate such a steep increase in payment claims for the 2007-2013 Cohesion policy in the EU budget, with other programmes at cruising speed, a lower ceiling for payments in 2014, and against the backdrop of ongoing fiscal consolidation in Member States.

Indeed, the second key factor to explain this development is the significant reduction in the payment ceilings in the new MFF, which is particularly sharp (EUR 8 billion lower) in 2014. The resulting shortage of payment appropriations affects not only Cohesion (heading 1b), but also other areas of expenditure and in particular the policy areas of Growth and Jobs (heading 1a), Global Europe (heading 4) and Security (heading 3).

In order to face this challenge, the Commission put in place measures to ensure an active management of the scarce payment appropriations, namely: speeding up action to recover any undue amounts; limiting idle amounts on fiduciary accounts; reducing pre-financing percentages; making best use of maximum payment deadlines allowed; postponing calls for proposals/tenders and related contracting and giving higher priorities to countries under financial assistance.

Moreover, the budgetary authority was timely informed of the different challenges and developments and different amending budgets were proposed to increase the authorised payment appropriations.

Despite the reinforcements in payment appropriations through amending budgets authorised by Parliament and Council[6], and despite the active management of available payment appropriations by the Commission, the backlog of outstanding payment claims has kept growing: for the 2007-2013 Cohesion policy alone it reached EUR 24.7 billion at the end of 2014[7].

Thanks to the mitigating measures undertaken by the Commission, the build-up of a backlog was to a large extent contained in the other policy areas managed directly by the Commission. Most of the payment appropriations available in 2014 were used to honour contractual obligations stemming from the previous programming period and thus minimise penalties for late payments, which nonetheless showed a fivefold annual increase (to EUR 3 million)[8]. While these actions avoided larger negative financial impact for the EU budget, they entailed shifting a number of payments due-dates to 2015, with an impact on legitimate expectations from stakeholders who may have had to postpone the start of their project and/or to temporarily co-finance it to a higher degree.

The closure stage of the 2007-2013 Cohesion programmes is approaching. In 2014, the total level of payment claims received decreased to EUR 53 billion (from EUR 61 billion in 2013). In their latest forecasts (January 2015), Member States expect to submit payment claims of around EUR 48 billion in 2015 and EUR 18 billion in 2016. However, these figures cannot be taken at face value, since in 2015-2016 there will be a capping of payable claims at 95% of the whole financial envelope of the programme as established by the relevant legislation[9]. The resulting payable claims for 2015 are estimated by the Commission at some EUR 35 billion and up to EUR 3.5 billion for 2016.

The 2015 budget authorises almost EUR 40 billion in payment appropriations for the 2007-2013 Cohesion policy. This budget will cover both backlog payments (EUR 24.7 billion consuming 62% of the 2007-13 Cohesion policy budget) and new claims arrived in due time to be paid (estimated at EUR 35 billion). As a result, the backlog at the end of 2015 is estimated to decrease to a level of EUR 20 billion.

At this stage, the Commission estimates that up to EUR 23.5 billion will be needed to cover the remaining payment claims before the closure and to phase out the backlog. In its Draft Budget 2016, the Commission will fine-tune the payment appropriations for heading 1b, in order to ensure that this is achieved together with a proper implementation of the 2014-2020 programmes.

Budget year 2015 for the Cohesion policy (EUR billion)

Payment appropriations available in Budget 2015

(1)

39.5

-  Of which end-2014 backlog

(2)

24.7

-  Of which forecasts 2015 capped at 95% threshold

(3)

~35

Expected backlog end-2015

(4)=(1)-(2)-(3)

~20

Budget year 2016 for the Cohesion policy (EUR billion)

Expected backlog end-2015

(1)

~20

Maximum remaining payment claims expected to be received in 2016 before closure

(2)

~3.5

Maximum payment claims to be covered in the 2016 budget

(3)=(1)+(2)

~23.5

Likewise, the level of payment appropriations to be proposed for the other policy areas in the 2016 budget should allow to meet obligations stemming from past commitments and minimise the risk of late interest payments, but also to ensure an adequate level of implementation and contracting for the 2014-2020 programmes.

The multi-annual character of a significant share of the EU budget explains the existence of a time gap between the moment when the commitment is recorded and the actual payment against this commitment. The build-up of a structural volume of outstanding commitments (known as "RAL", the French acronym of "reste à liquider") is therefore normal and expected. Given the legal deadline for the payment of claims by the Commission[10], the year-end concentration of claims linked to the requirement to avoid decommitment and possible interruptions, a certain amount of outstanding payment claims at year-end is considered as 'normal'. However, the growing size of the backlog over the last few years has reached 'abnormal' levels[11], which pre-empt a significant and growing share of the budget of the following year and are not sustainable in terms of sound financial management.

The Commission estimates that about half of the backlog of outstanding payment claims in Cohesion policy at the end of 2013 and 2014 was 'abnormal', this means linked to the shortage of payment appropriations authorised in the budget, creating a 'snowball effect'. With the closure stage approaching, lower payment levels will be needed in 2015 and 2016 and the backlog will automatically decrease. The level of interruptions and suspensions is also foreseen to decrease as the programmes are reaching the closure. With payment appropriations of some EUR 21.5 billion for the 2007-2013 programmes in 2016, the backlog is forecasted to be around EUR 2 billion at the end of 2016.

Cohesion policy programmes 2007-2013: evolution of the backlog of outstanding payment claims at year-end 2007-2016

 

The need for phasing out the 'abnormal' backlog which has built up has been acknowledged by the two arms of the budgetary authority, the Council and the European Parliament, which jointly agreed during the negotiations on the 2015 budget to "reduce the level of unpaid bills, with a particular focus on cohesion policy, at year-end down to its structural level in the course of the current MFF" and "engage to implement, as of 2015, a plan to reduce the level of unpaid bills corresponding to the implementation of the 2007-2013 programmes to the commonly agreed level by the mid-term review of the current multiannual financial framework" .

This document provides a solid basis for a common understanding by the two arms of the Budgetary Authority, which are expected to endeavour to take decisions that allow the phasing out of the 'abnormal' backlog of unpaid bills for 2007-2013 programmes by the end of 2016.

This payment plan also provides the opportunity to draw some lessons on the budget management for the future:

1.  The agreement on amending budget 2/2014[12] at the end of 2014 was very important to largely stabilise the backlog of outstanding payment claims at a level which can be phased out over two years. The institutions have taken their responsibility in the face of a very difficult fiscal situation in many Member States.

2.  Measures of active budget management taken by the Commission have proven indispensable to deal with a shortage of payment appropriations in many policy areas. These measures will need to be maintained as long as necessary in order to avoid disproportionate disruptions for beneficiaries and/or the payment of penalty interest.

3.  Although there is a recurrent cycle in the implementation of Cohesion policy programmes, the size of peaks and troughs can be smoothened by implementing programmes as quickly as possible at an early stage in the programming period. This is especially desirable in the current economic conditions when investment is badly needed to stimulate economic recovery and competitiveness.

4.  Regular submission of claims is needed. Member States should avoid unnecessary administrative delays in sending their payment claims throughout the year. Regular submission of claims improves budgetary management and helps minimising the backlog at year-end.

5.  On the other hand, sufficient budgeting of payment appropriations is a necessary condition to properly implement the budget and avoid the accumulation of an unsustainable level of outstanding payment claims at year-end. In addition to this, the "specific and maximum flexibility", mentioned in the European Council conclusions and the statement of President Barroso in February 2013, will need to be applied in order to comply with Union's legal obligations. Furthermore, decisions of the budgetary authority should, as much as possible, allow for a smooth payment profile over the duration of the MFF.

6.  Forecasting capacity has to be reinforced. In addition to the various analyses already provided[13], the Commission will further improve its medium and long-term forecasts in order to identify at an early stage, to the extent possible, likely problems. In particular it will inform the two arms of the budgetary authority as soon as it identifies any developments in the implementation of the 2014-2020 programmes which present a risk for a smooth payment profile.

1.  Background

Since 2011, the Commission has been confronted with a growing level of outstanding payment claims at the end of the year, despite the full use of the payment ceilings in 2013 and 2014 and the recourse to the contingency margin for payments in 2014. While virtually all the payment appropriations authorised in the annual budgets have been used up, the backlog of outstanding payment claims at the end of the year for the Cohesion policy (heading 1b) and specific programmes in other headings (such as heading 4 "global Europe") has increased steadily.

The Commission has followed up on the invitation from Parliament and Council to monitor the situation throughout the year and ad-hoc inter-institutional meetings have taken place over the last years to share the assessment on the state of play. Since 2011, the Commission had to present draft amending budgets (DAB) aimed at increasing significantly the level of payment appropriations to address payment shortages. Initial lower levels of authorised payment appropriations have led to recurrent DABs, which have made more complex the decision-making process on the draft budget, which should be the main subject for Conciliation. Amending budgets were voted late, increasing the difficulty to manage the payment process.

Against the backdrop of consistently higher levels of commitment appropriations, the graph below illustrates the increasingly tight annual payment budgets and ceilings and the progressive reduction of the gap between payment ceiling and the voted appropriations, culminating in the need to use the contingency margin in 2014.

 

In December 2014, in the framework of the agreement reached on the 2014 and 2015 budgets, the European Parliament and the Council agreed the following joint statement:

The institutions agree to the objective to reduce the level of unpaid bills, with a particular focus on cohesion policy, at year-end down to its structural level in the course of the current MFF.

In order to reach this objective:

  the Commission agrees to present, along with the joint conclusions on Budget 2015, a most up to date forecast of the level of unpaid bills by end 2014; the Commission will update these figures and provide alternative scenarios in March 2015 when a global picture of the level of unpaid bills at the end of 2014, for the main policy areas, will be available;

  on this basis, the three institutions will endeavour to agree on a maximum target level of unpaid bills at year-end which can be considered as sustainable;

  on this basis and while respecting the MFF Regulation, the agreed financial envelopes of the programmes as well as any other binding agreement, the three institutions will engage to implement, as of 2015, a plan to reduce the level of unpaid bills corresponding to the implementation of the 2007-2013 programmes to the commonly agreed level by the mid-term review of the current multiannual financial framework. Such a plan will be agreed by the three institutions in due time before the presentation of the draft budget 2016. Given the exceptionally high level of unpaid bills, the three institutions agree to consider any possible means to reduce the level of those bills.

Every year, the Commission agrees to accompany its draft budget by a document evaluating the level of unpaid bills and explaining how the draft budget will allow for the reduction of this level and by how much. This annual document will take stock of the progress made so far and propose adjustments to the plan in line with updated figures.

As an immediate follow-up to the joint statement, on 15 December 2014 the Commission presented an updated forecast of the level of outstanding payment claims by end 2014, which is set out in Annex 1.

The present document provides an overview of the state of implementation at the end of 2014, focussing on the backlog of the 2007-2013 programmes of the Cohesion policy, in view of reducing it to an agreed level by the mid-term review of the current multiannual financial framework in 2016. The document also addresses the evolution of the backlog of the other headings, although the problem of backlog is much less acute in terms of absolute size than in heading 1b: the backlog of outstanding payment claims in other headings at the end of 2014 stood at some EUR 1.8 billion.

2.  State of play at the end of 2014

2.1.  Implementation at the end of 2014

At the end of 2014, the implementation of payment appropriations (before carryovers) amounted to EUR 134.6 billion (99% of the final authorised appropriations in the 2014 budget). The under-implementation of payments (after carryovers) is the lowest ever recorded at amounted to EUR 32 million, as compared to EUR 107 million in 2013 and EUR 66 million in 2012. Such a high level of implementation, despite the late adoption of draft amending budget 3/2014, is a confirmation of the tight constraints imposed on payment appropriations, particularly for the completion of the 2007-2013 programmes. In many cases, the corresponding budget lines were also reinforced with appropriations initially foreseen for paying the pre-financing of newly adopted 2014-2020 programmes.

During 2014, the payment appropriations for the 2007-2013 Cohesion programmes were reinforced by EUR 4.6 billion, of which EUR 2.5 billion through draft amending budget 3/2014, EUR 0.6 billion through the end-of-year transfer[14] and EUR 1.5 billion through internal transfers from the 2014-2020 programmes. These reinforcements contributed to stabilising the backlog of the 2007-2013 Cohesion programmes at the end of 2014.

A large amount of unused commitment appropriations were carried over or reprogrammed to 2015, not only for the Cohesion policy but also for the programmes under rural development (heading 2) and the migration and security funds (heading 3). As a consequence, the amount of outstanding commitments (RAL) decreased to EUR 189 billion at the end of 2014, a reduction of EUR 32 billion in comparison with the RAL at the end of 2013. However, this decrease is somewhat artificial as it results mostly from the under-implementation of the commitment appropriations for 2014-2020 programmes carried over and reprogrammed to 2015 and later years, when it will "reappear". Had all appropriations for the new programmes been committed in 2014, the RAL would have remained much closer to the 2013 level (EUR 224 billion).

The graph below shows the evolution of the level of RAL over the period 2007-2014 and the projection for the level of RAL at the end of 2015, for the budget as a whole, as well as for programmes under shared management in headings 1b, 2 and 3 and the other programmes/headings. As shown in the graph, the overall level of RAL at the end of 2015 is expected to return to a level comparable to that at the end of 2013. However, the graph also shows the distinction between the programmes under shared management in headings 1b, 2 and 3, for which the RAL at the end of 2015 is expected to go down compared to 2013, and the other programmes/headings, for which the RAL at the end of 2015 is expected to go up.

 

2.2.  Mitigating measures taken in 2014

On 28 May 2014, the Commission presented its draft amending budget 3/2014, requesting additional payment appropriations for 2014. After a lengthy adoption process, DAB 3/2014 was finally approved on 17 December 2014. Awaiting the adoption of the amending budget, during the year 2014 the Commission has put in place a series of mitigating measures in order to honour legal obligations stemming from past commitments while launching the new generation of programmes, within an exceptionally tight budgetary framework.

So as to implement the agreed policies with the appropriations authorised in the budget, the Commission followed an approach of actively managing the budget, bearing in mind three main principles:

  Minimise the financial impact for the EU budget of interests for late payments and potential liabilities;

  Maximise the implementation of programmes;

  Minimise the potentially negative impact of decisions on third parties and the economy as a whole.

Accordingly, the measures to ensure an active management of the scarce payment appropriations included the following: pro-actively recovering any undue amounts; limiting idle amounts on fiduciary accounts; reducing pre-financing percentages; making best use of maximum payment deadlines allowed; postponing calls for proposals/tenders and related contracting.

These mitigating measures helped the Commission to protect its status as a first-class investor and its reputation as a reliable and secure partner. The Commission managed to minimise, as far as possible, the negative effects of payment shortages, for instance in terms of limiting the amount of interests on late payments. Despite an almost fivefold increase compared to 2013, the amount of interests paid at the end of 2014 still remains limited (EUR 3 million). The relative sharper increase for heading 1a (Competitiveness for Growth and Jobs) and heading 4 (Global Europe), as shown in the table below, illustrates the pressure on payment appropriations.

Interests paid on late payments (in EUR)

 

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Heading 1a

294 855

157 950

173 748

329 615

137 906

243 748

1 047 488

Heading 1b

1 440

5 324

6 220

11 255

31 726

71 620

103 960

Heading 2

27 819

1 807

9 576

15 713

61 879

30 991

61 985

Heading 3

13 417

59 852

48 673

50 397

29 375

13 060

7 252

Heading 4

250 204

178 468

257 818

1 266 425

335 820

247 786

1 797 825

Heading 5

43 915

442 678

237 367

60 825

142 254

46 187

8 614

Total

631 651

846 079

733 403

1 734 230

738 960

653 392

3 027 124

Interest for late payments in Cohesion policy (heading 1B) is not significant as shared management represents the major part of this heading and shared management does not lead to late interest. However, in terms of credibility, the non-respect of the regulatory deadlines for shared management policies is highly prejudicial.

3.  Terminology

This section explains a number of definitions used in this document.

3.1.  Project cycle

Before approving an operational programme or a project, the Commission reserves the appropriations by creating a commitment on a budget line for a defined amount. This transaction consumes part of the authorised commitment appropriations.

Very often, the signature of the contract for the project or the approval of the operational programme leads to a certain level of pre-financing, which allows the beneficiary to start the project without borrowing. Reaching defined milestones allows the beneficiary to submit interim payment claims and to be reimbursed for expenditure incurred linked to the programme.

However, in the case of major programmes such as research (Horizon 2020), the structural funds, the European Fisheries Fund and rural development, once a certain stage of implementation is reached, interim payment claims no longer lead to payments as they are covered by the pre-financing. Furthermore, a percentage of the total funds committed for the project or the programme is only paid at the closure when the Commission has verified that all the work has been carried out in accordance with the initial agreement. If that is not the case, the funds are partly decommitted. In certain cases, the Commission may also issue recovery orders to recover payments which were not justified.

3.2.  Outstanding commitments (RAL)

Outstanding commitments are usually referred to as 'RAL' from the French acronym for "Reste à Liquider". It is the part of a commitment that has not been consumed by any payment at a given point in time. In multiannual projects, commitments are made at the start of the project with a limited pre-financing while interim payments are made at a later stage, when the project is being implemented and the final payment is made at closure.

A large part of the EU budget concerns investments, whose implementation is spread over a number of years. The difference between commitment and payment appropriations authorised in the annual budget determines the change in the overall level of RAL. In turn, the speed at which commitments grow and the pace of programme implementation determine the normal evolution of RAL. However, the RAL further increases when insufficient payment appropriations are budgeted, regardless of the pace of implementation. In this latter case, the effect is to increase the level of outstanding payment claims at the end of the year.

The ratio between RAL and the commitments of the year is a good indicator to compare the size of the RAL of specific programmes with their financial envelope. For example, programmes and actions with an annual character, such as Erasmus or Humanitarian Aid, have a RAL/commitments ratio below one, which indicates that most commitments are paid within a year. Cohesion programmes, on the other hand, typically have a RAL/commitments ratio between 2½ and 3, which reflects the impact of the automatic decommitment rules set out in the legislation (the so-called "N+2" / "N+3" rules, see section 4.1 below). Certain programmes under heading 4 have a higher ratio, due to the complex cycle of negotiations linked to implementation. In its payment requests, the Commission takes these indicators into account.

3.3.  Cash flow constraints vs. shortage of payment appropriations

The Commission cash-flow is mostly determined by the amounts called in from Member States on a monthly basis according to the own resources rules. The Commission is not allowed to borrow money to cover cash-flow shortages. Cash-flow constraints may lead to temporary delays in payments to beneficiaries of EU funds despite the fact that sufficient payment appropriations are authorised in the budget for the financial year. This may happen, usually in the first part of the year, because the sum of outstanding payment claims at the end of the previous year and those to be paid in the first months of the current year (for instance for the European Agricultural Guarantee Fund) are larger than the maximum monthly inflow of own resources made available to the Commission. As the backlog from the previous year is phased out and the monthly inflow of resources continues later in the year, the cash-flow constraint is no longer binding in the following months of the year.

Cash flow constraints at the beginning of the year are amplified by the shortage of payment appropriations, since the monthly call for funds is based on the revenue provided for in the authorised budget as it stands, before the adoption of amending budgets increasing the level of payments, which usually takes place towards the end of the year.

Depending on the precise date of adoption (i.e. before or after 16 November of the year in question), the corresponding additional call for own resources to cover the additional payment appropriations authorised in amending budgets adopted at the end of the year might lead to cash availability only in the beginning of the next financial year, leading to possible difficulties in implementing the amending budgets in the same year.

3.4.  Backlog of outstanding payment claims at year-end

At the end of every year, there is a backlog of outstanding payment claims, i.e. claims that have been sent by the beneficiaries of EU funds and need to be paid within a defined delay (in general in less than 2 months) but that have yet not been paid[15]. That is because of one of the following three reasons:

a)  Ongoing interruptions/suspensions: Payments were interrupted/suspended for certain beneficiaries/programmes. Interruptions of payments are normally short term formal actions by which the Commission delays the payment waiting for missing information or checks of the management and control system.

b)   Timing: Payment claims not paid because they were transmitted in the very last days of the year, leaving insufficient time for processing before year-end.

c)   Lack of credits: Payment claims unpaid because authorised payment appropriations on the relevant budget line were exhausted.

Part of the backlog is considered “normal” (see points a and b). The growth of the "abnormal" backlog of outstanding payment claims, most of which is in Cohesion policy, is associated with the shortage of payment appropriations (point c), whereas the cash-flow constraints in the beginning of the year (see section 3.3 above) also have an impact. Section 4 further develops the case of the Cohesion policy.

4.  Heading 1b: evolution of backlog and outlook

This chapter looks at the specific case of the Cohesion policy (heading 1b). First, it sets out the main features of the structural funds and it explains how specific events in the past or in relation with the legislation created the present difficult situation. It then explores how a "normal" backlog could be defined and provides a detailed analysis of the situation at the end of 2014.

4.1.  Implementing the structural funds 2007-2013

Structural funds 2007-2013: main features

Projects financed out of heading 1b are organised in operational programmes. These operational programmes are proposed by Member States, and negotiated and adopted by the Commission at the beginning of the period for the whole duration of the period. Each operational programme is implemented in shared management through individual projects. This means that Member States implement the funds. The Commission participates in monitoring committees, where it has an advisory role in the project selection and monitors project implementation through annual implementation reports.

Programmes are co-financed by the EU budget; this means that the Commission does not pay the entire cost of the programme. Member States must find "match-funding" to finance part of the programmes.

Once a programme is adopted, the European Union has contracted a legal obligation for the whole period. The Commission committed automatically the appropriations on an annual basis before the end of April from 2007 to 2013, based on the financial plan of the programme and not on the actual implementation of the projects of the programme. While the EU payments can never exceed the EU budget commitments, expenditure is eligible from the beginning of the period (i.e. even before the adoption of the programme) until the end of the eligibility period.

After the approval of the programme, the Commission pays pre-financing. These payments are made automatically to the Member State and remain at its disposal until its clearing at the closure.

As the implementation of the various projects is ongoing, the Member States submit interim payments through their certifying authority. The interim payment claims are paid by the Commission based on the co-financing rate in force and provided that no interruption or suspension is decided.

This mechanism works as long as the total of pre-financing paid by the Commission and interim payment claims submitted by Member States for the programmes does not reach 95% of the share of the allocation of the programmes. Once this threshold is reached, the Member State may still send its payment claims but they are used to clear any outstanding prefinancing. The remainder will be settled at closure of the programme. Member States need to justify eligible expenditure to cover the amount of pre-financing received at the beginning of the period and the amount retained for closure (5% of the total allocation).

After the end of the eligibility period, a period of 15 months is then foreseen to prepare and submit the closure documents to the Commission and request the final payment to be settled. Before the final payment can be done, the Commission examines the closure package (i.e. closure declaration, Final Implementation Report and final claim). Given that these documents are expected by 31 March 2017, the decision on the closure (and the related final payments) will occur between 2017 and 2019.

Based on the outcome of this exercise, the 5% retained for the closure are used to pay the outstanding payment claims. Otherwise, the Commission does not pay the full amount at the closure. The amount that is not paid will be decommitted. If corrections are higher than 5%, the Commission will recover the amount unduly paid.

The N+2/N+3 rule

The N+2/N+3 rule was first established for the programming period 2000-2006. The rule foresees that a commitment made at year N has to be covered by the same amount of pre-financing and interim payment claims before 31 December N+2 (N+2 rule). For example, a commitment made in 2012 has to be fully covered by payment claims before 31 December 2014. The amount not covered is decommitted, which means that the Member State loses the funding. At present, however, there is no history of significant N+2/N+3 decommitments in the entire history of the structural funds.

The purpose of the rule is to ensure financial discipline in managing the EU funds. As commitments are made automatically once a programme has been approved, the rule obliges the Member States to implement the projects in a dynamic manner and to avoid problems at the very end of the cycle. Its existence also enables having a smoother profile of payments by obliging the Member States to submit payment claims at regular intervals. However, as explained in the next chapter, "softening" of the rule, especially in the wake of the financial crisis of 2008, reduced its regulatory effect.

This rule is at the source of the year-end concentration of payment claims: Member States have to send their payment claims before 31 December midnight, through a specific IT system. Although they are legally required to send their claims regularly throughout the year[16], experience form the past shows that many wait for the last weeks to send large amounts.

4.2.  Payment claims profile for the 2007-2013 programming period

Main drivers of the payment cycle

At the beginning of the period, significant amounts of pre-financing are paid, followed during some years by a relatively low level of interim payments as programmes set up their structures and start implementation of projects. As the N+2/N+3 rule only begins to produce its effects at the earliest at the end of the third year of the programming period, there is no pressure at the start of the framework to submit claims. Moreover, the pre-financing still covers a large part of the commitments made at the beginning of the programming period. About 2-3 years before the end of the programming period, the annual level of interim payments begins to increase as programmes reach maturity and payments claims are at cruising speed. A peak is observed at the end of the period/beginning of the following programming period, followed by a decrease to nearly zero in the following years when programmes reach the 95% threshold. As mentioned above, closure payments are made between one and three years after the end of the eligibility period.

Derogations

Three developments in the legislative framework applicable to the 2007-2013 programming period amplified the cyclical character level of interim payments:

1.  The switch from N+3 to N+2. As part of the global compromise establishing the 2007-2013 MFF, the new Member States as well as Greece and Portugal were submitted to a N+3 rule for the 2007-2010 commitment tranches and then to an N+2 rule until the end of the period. This means that by the end of 2013, these Member States had to cover two commitment tranches: the 2010 tranche and the one of 2011. Of course, Member States did not wait necessarily until the decommitment deadline to implement the programmes and to submit their payment claims, so there was not a doubling of payment claims in 2013. Nevertheless, this rule reinforced strongly the peak of 2013 with a spill-over effect on the following years through the accumulation of a growing backlog.

2.  The Member States were required to carry out a compliance check on their control systems for the funds. The results of the compliance check had to be approved by the Commission. Interim payment claims could be submitted, but only reimbursed by the Commission following approval of the compliance assessment. While most of the programmes were adopted in 2007, the submission of claims (or at least their reimbursements by the Commission) was delayed, with nearly no interim payment made in 2008.

3.  As a response to the financial crisis, there were strong calls from Member States to neutralise the 2007 commitment tranche for the N+2/N+3 rule. This was accepted by the Commission but instead of postponing the decommitment threshold of the 2007 tranche by one year, the N+2/N+3 rules were weakened further through an unanimous vote in Council to spread the obligation related to 2007 tranche in six sixths over the whole period. This so-called "Greek rule" made it possible to submit fewer payment claims in the beginning of the period, balanced by more payment claims at the end of the period.

In addition, also in response to the crisis, the eligibility period of expenditure for the 2000-2006 programmes was extended from late 2008 to 2009 (by modifying the Commission decision approving the programme) and therefore Member States continued to focus on the implementation of the 2000-2006 programmes. As a result, implementation of 2007-2013 programmes and the related submissions of 2007-2013 interim payment claims were delayed.

Comparing the 2000-2006 programmes with the 2007-2013 programmes

Whereas the 2007-2013 programming period switched from N+3 to N+2 at the end of the fourth year, the 2000-2006 programming period only had an N+2 rule, albeit with some adjustments in 2004 because of the accession of 10 Member States.

The chart below compares the cumulated interim payments for the 2000-2006 period which were made over the years 2001-2007 as a percentage of the total envelope, with the cumulated interim payments for the 2007-2013 programmes which were made from 2008 to 2014, again as a percentage of the total envelope.

Chart 1: Annual pattern of cumulative interim payments (with 1-year time-lag): 2000-2006 (EU-15) vs. 2007-2013 period (% of total envelope excluding pre-financing)

 

As shown in the chart, the cumulative payments for the 2007-2013 programmes consistently remained below the level experienced in the 2000-2006 period, albeit with a catching up towards the end of the period. This delayed profile for the 2007-2013 programmes resulted from the combination of factors set out above. It explains the under-execution of payment appropriations and the payment ceiling at the beginning of the period, as the payment profile for the 2000-2006 programmes had been used as reference for establishing the ceilings.

However, when the payment claims started catching up at a later stage, the payments were strongly constrained by the level of authorised payment appropriations and/or by the payment ceiling which led to building up of the backlog.

Evolution of backlog 2007-2014

The following chart[17] shows the evolution of the backlog for the 2007-2013 programmes over the period 2007-2016.

Chart 2: Cohesion policy programmes 2007-2013: evolution of the outstanding payment claims at year-end (in EUR billion)

 

As shown in the chart, the backlog for the 2007-2013 programmes started to increase in 2011, when it reached a level of EUR 11 billion, and arriving at a peak of EUR 24.7 billion in 2014. As explained below, the projections show a still high level of the backlog at the end of 2015, before returning to a "normal" and sustainable backlog at the end of 2016.

4.3.  Components and types of backlog

Over the year, the Commission receives the following payment claims for the structural funds:

a)  Eligible payment claims that are covered by payments in the course of the year.

b)  Payment claims that have already been covered by the pre-financing at the beginning of the programming period and that are consequently not followed by additional payments.

c)  Payment claims which can only be paid after the closure will have to wait until the Commission and the beneficiary reach an agreement on the closure.

d)  Payment claims not paid because they were transmitted in the very last days of the year, too late to be processed before year-end.

e)  Payment claims which are interrupted/suspended for certain beneficiaries. Suspensions or interruptions of payments are normally short term formal actions by which the Commission delays the payment waiting for missing information or checks of the management and control system.

f)  Payment claims unpaid at year-end because authorised payment appropriations on the relevant budget line were exhausted.

g)  

The last four categories (from c to f) remain outstanding claims at year-end, but the backlog includes outstanding payment claims according to reasons d, e and f. A certain level of outstanding payment claims at the end of the year is considered 'normal' when they correspond to reason d and e. The "abnormal" backlog only includes outstanding payment claims according to reason f.

The following chart illustrates the flow of payment claims for heading 1b, from the submission by the Member States via the identification of "payable claims" to the "normal" and "abnormal" backlog.

 

Year-end concentration of claims and time to pay

There is a very high concentration of payment claims sent by Member States in the month of December, ranging from 27% to 35% of the annual total over the period 2011-2014. For each payment claim received, the Commission needs to carry out controls before proceeding with the disbursement. The larger the number of claims received in the last weeks of the year, the higher the risk of claims not being reimbursed before the end of the year.

For this reason, the Commission regularly encourages Member States to send their claims more regularly throughout the year.

The following chart shows the monthly evolution of the submission of payment claims for the 2007-2013 programmes between 2011 and 2014.

Chart 3a: Monthly pattern of cumulative interim payment claim submission for 2007-2013 period (in % of total)

 

This chart above shows clearly a recurrent very steep increase of the request of payment claims at the end of the year.

Chart 3b: Concentration of payment claims submission during the last two months of the year (percentage received in November and December) between 2011 and 2014

 

The charts illustrate that more and more claims have arrived late in the year, due to the growing pressure of the N+2 rule. The removal of the N+3 rule in 2013 meant that all Member States had an N+2 rule except Romania, Slovakia and Croatia. It had a major impact on the volume of claims received in that year. The amount of claims arriving too late to be paid in the year depends on the total amount of claims received in the year and on its profile within the year.

Impact of interruptions and suspensions

The Commission uses a number of preventive mechanisms to protect the EU budget before it makes payments to Member States when it is aware of potential deficiencies. These are especially valuable for improving control systems in the Member States and thus reducing the need for future financial corrections by the Commission.

As a consequence, some payment claims are not immediately payable as they have been interrupted or suspended by the Commission pending improvements in the control systems to be made. While most of these claims will ultimately not be rejected, they cannot be paid immediately.

In accordance with the regulation[18], the Commission may:

  interrupt the payment deadline for a maximum period of 6 months for 2007-13 programmes if there is evidence to suggest a significant deficiency in the functioning of the management and control systems of the Member State concerned; or if the Commission services have to carry out additional verifications following information that expenditure in a certified statement of expenditure is linked to a serious irregularity which has not been corrected.

  suspend all or part of an interim payment to a Member State for 2007-13 programmes if there is evidence of serious deficiency in the management and control system of the programme and the Member State has not taken the necessary corrective measures; or if expenditure in a certified statement of expenditure is linked to a serious irregularity which has not been corrected; or in case of serious breach by a Member State of its management and control obligations. Where the required measures are not taken by the Member State, the Commission may impose a financial correction.

Estimating the "normal" backlog

As explained before, the "normal" backlog is the total of the claims that are interrupted or suspended and the claims that arrive too late to be paid in the year. Claims arriving during the last ten calendar days of the year can be considered as claims arriving too late to be paid as the Commission must have sufficient insurance that it will be able to fully execute the appropriations available in the budget. However, some of the claims interrupted or suspended are also part of the claims arriving too late to be paid and should not be counted twice.

Accordingly, the "normal" backlog will grow with the total number of claims received over the year and its relative concentration over the last days of the year.

For the 2010-2014 period, the chart below gives an overview of the payment claims received, the backlog at year-end and the claims arriving too late to be paid or suspended.

Chart 4 Heading 1b: Claims, backlog, suspensions 2010-2014

 

Over the last three years (2012-2014), the "normal" backlog (i.e. payment claims received in the last ten days of the year or interrupted or suspended claims even if they have been received before the last ten days) can be estimated at about half the value of the total backlog reached at the end of each year. The other half was linked to the shortage of payment appropriations authorised in the budget, which has created a "snowball effect"[19].

With the declining level of claims expected in 2015 and 2016, the expected reduction of cases interrupted/suspended and the absence of pressure from the N+2 rule at end 2015[20], the "normal" backlog is also expected to decline sharply.

4.4.  Outlook for 2007-2013 payments (claims) in 2015 and 2016

2015 and 2016 estimate based on Member States' forecasts

The Regulation governing the 2007-2013 Funds[21] requires Member States to send the Commission a forecast of their likely interim payment claims for the year N and the year N+1 at the latest by 30 April of year N. During the last years, Member States have agreed to update of this information in September of year N, in order to assess more accurately the growing level of outstanding payment claims (backlog) and the significant concentration of payment claims submitted in the last months of the year.

However, the new Regulation governing the 2014-2020 Funds[22] requires the Member States to send their forecast of interim payment applications for the year N and N+1 by 31 January of year N (with an update by 31 July). This new deadline has been applied on voluntary basis by Member States in 2015 for their 2007-13 programmes on the basis of a request of the Commission, confirmed in December 2014. According to the data received by the Commission as at 3 March 2015, Member States currently estimate to submit around EUR 48 billion of payment claims (both payable and non-payable) in 2015 and around EUR 18 billion in 2016[23].

As previously explained, not all payment claims will directly result in payments because of the need to take into account the "95% ceiling" in payments set by Article 79 of Regulation 1083/2006[24]. As more and more programmes reach the "95% ceiling", this correction will become far more significant in 2015 and later years. Consequently, the actual figures of the expected payable claims are lower than those forecasted by Member States, because the claims above the 95% ceiling are considered at closure only. Based on these capped forecasts, the Commission expects to receive a total amount of payable payment claims of around EUR 35 billion in 2015. The corresponding figure for 2016 is currently around EUR 3 billion. This amount for 2016 will become more precise (and could be slightly higher) once Member States submit missing data or revise transmitted data for some operational programmes.

Annex 2 provides more details regarding the Member States' forecasts of payment claims to be submitted in 2015 and 2016 for the 2007-2013 Cohesion programmes.

Commission estimate based on execution

At the end of 2014, the total amount of pre-financing and interim payments made was EUR 266.1 billion. The total envelope for the programmes of the Cohesion policy 2007-2013 is EUR 347.3 billion. Taking into account the decommitments already made so far and the decommitment risk due to the implementation of the N+2/N+3 rule at the end of 2014 but still pending confirmation (a total maximum amount of some EUR 0.9 billion since the beginning of the period), the maximum amount still to be paid is around EUR 80.3 billion. However, 5% of the amounts of each programme have to be paid only at the closure (EUR 17.3 billion).

Consequently, the expected level of interim payment claims still to be paid in 2015 or the following years is around EUR 63 billion or 18% of the total envelope, which includes the backlog at the end of 2014 (EUR 24.7 billion). The maximum level of payable new payment claims to be received in 2015 or in the following years, before the closure, is EUR 38.3 billion. If an amount up to EUR 35 billion of payment claims are to be received in 2015, the remaining amount of up to EUR 3.5 billion would be received in 2016.

Estimated backlog at the end of 2015 based on corrected Member States' forecasts

The level of payment appropriations authorised in the 2015 budget is EUR 39.5 billion. This amount will cover both the pre-2015 backlog (EUR 24.7 billion) and the new claims (estimated at EUR 35 billion). Consequently, the expected backlog at the end of 2015 would amount to EUR 20 billion, of which at least about half of it or about EUR 10 billion would remain as abnormal backlog.

In EUR billion 

Backlog end 2014

(adjusted)

Member States' forecasts of 2015 claims corrected by 95% threshold

Payment appropriations authorised in the 2015 budget

Forecasted backlog end 2015

24.7

~35

39.5

~20

4.5.  Payment claims expected for 2016

As set out above, the backlog at the end of 2015 is expected to be around EUR 20 billion, provided Member States' forecasts prove accurate. Furthermore, up to EUR 3.5 billion of payable claims are still expected before the closure of the programmes. Given this relatively limited amount of payment claims and since there will be no N+2 pressure anymore, there is no reason to assume that a large amount of these payment claims will arrive too late to be paid in 2016.

The Commission will fine-tune its request in the 2016 Draft Budget, taking into account the "normal" backlog at the end of 2016. This "normal" backlog – covering the very late submission of claims and the remaining interruptions/suspensions – would however be very low compared to previous years, since the level of new claims to be received in 2016 is also very low and the Commission expects Member States to correct deficiencies and submit "clean" claims. It could be in the order of magnitude of EUR 2 billion. This "normal" backlog at year-end 2016 will therefore have to be covered in the 2017 budget. The amount to be included in the 2016 budget would therefore be around EUR 21.5 billion.

4.6.  Summary of information used to calculate the payment claims and the backlogs

The following table summarizes the information on the envelope of the programme, the expected use of the budget appropriations available in the budget 2015 and the maximum payment claims expected in 2016.

Outstanding interim payments 2015-2017 (EUR billion)

Envelope of the programme

(1)

347.3

-  Of which pre-financing and interim payments made until end-2014

(2)

266.1

-  Of which reserved for closure (5%) and decommitments made

(3)

18.2

Maximum amount of payable interim payments (2015-2017)

(4)=(1)-(2)-(3)

~63.0

-  Of which backlog end-2014 (outstanding payment claims)

(5)

24.7

-  Of which maximum amount of payable interim payments in 2015-2017

(6)=(4)-(5)

38.3

Budget year 2015, EUR billion

Appropriations available Budget 2015

(1)

39.5

-  Of which end-2014 backlog

(2)

24.7

-  Of which forecasts 2015 corrected by 95% threshold

(3)

~35

Expected backlog end-2015

(4)=(1)-(2)-(3)

~20

Budget year 2016, EUR billion

Expected backlog end-2015

(1)

~20

Maximum remaining payment claims expected to be received in 2016 before closure

(2)

~3.5

Maximum payment claims to be covered in the 2016 budget

(3)=(1)+(2)

~23.5

4.7.  Payment at closure

The closure of structural funds has its own payment dynamics. Each Member State sends its closure documents by programme at the latest by 31 March 2017. The Commission informs the Member State of its opinion on the content of the closure declaration within five months of the date of its receipt, provided that all information has been submitted in the initial closure document[25]. As a rule, payments for the closure will occur only after 2016. The total amount reserved for the closure (5% of the overall allocation) is EUR 17.3 billion, but the level of payments will be influenced by the quality of implementation of the programme during the whole period. Possible closure decommitments in the Cohesion policy may reduce the needs for payments.

As an indicative estimate, for the period 2000-2006, the percentage of de-commitment at closure was 2.6% of the total envelope for the European Social Fund (ESF) and 0.9% for the European Regional Development Fund (ERDF). However, for ESF there are still some EUR 0.5 billion of RAL that is related to problematic cases with irregularities, and consequently the Commission estimates that the final percentage of decommitments at the closure will be around 3% for that Fund. The Commission does not exclude that decommitments at closure could be higher than in the past period so the above mentioned estimate should be considered as a prudent indication.

Closure requests are not taken into account in the analysis of the reduction of the normal part of the backlog, as most of them are paid in 2017-2019 or subsequent years and will in any event not all lead to payments, since unduly paid amounts will first be cleared before the final payment will be made.

5.  Other headings: outlook for the 2007-2013 programmes

5.1.  Overview

Following the detailed analysis of the specific case of the Cohesion policy (heading 1b) as set out in section 4 above, this section looks at the situation in the other headings, which can be summarised as follows:

-  Appropriations for the European Agricultural Guarantee Fund (heading 2) are non-differentiated whereby payments and commitments are budgeted at the same level. Consequently, there is no backlog at year-end;

-  The management of Rural Development, the European Fisheries Fund (heading 2) and the Asylum, Migration, Borders and Security funds (heading 3) is shared with Member States, in a manner similar to Cohesion policy. Whereas Rural Development so far had no backlog, this is not the case for the other funds;

-  Most of the other programmes (headings 1a and 4) are managed by the Commission. In view of payment shortages, many of these programmes have been subject to the mitigating measures which the Commission has put in place during 2014 (and in some case already in 2013), ranging from reduction of pre-financing (with due consideration of the type and financial soundness of implementing partners, recipients and beneficiaries), to postponement of final payments or budget support payments, abstaining from launching new commitments, and delaying contracting. Most of these mitigating measures, however, only postpone the time of disbursement, while commitments still have to be honoured.

The table below provides an overview of the evolution of the backlog for headings 1a and 4. Whereas there is a clear upward trend for the backlog for heading 4, which in 2014 reached its highest level in recent years, the evolution of heading 1a is less clear.

Backlog at year-end (in EUR million)

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Heading 1a

1 679

507

291

628

604

567

551

541

Heading 4

172

178

284

226

387

367

389

630

5.2.  Shared management programmes in heading 2 and 3

5.2.1.  Heading 2

European Agricultural Guarantee Fund (EAGF)

There is no backlog for the European Agricultural Guarantee Fund (EAGF) as the fund is based on non-differentiated appropriations.

European Agricultural Fund for Rural development (EAFRD)

So far there has been no backlog for Rural Development: the Commission has always been able to pay all payment claims in time. Taking into account the size of the Rural Development programme and the 95% rule which also applies, the maximum level of interim payments which might still be paid before the closure is around EUR 8.7 billion for the 2007-2013 period. The payment appropriations authorised in the 2015 budget for the 2007-2013 programmes amount to EUR 5.9 billion. The remaining amount of EUR 2.8 billion is due to be paid in 2016, following the submission by the Member States of the final quarterly declaration, due in January 2016.

The total amount reserved for the closure is around EUR 4.8 billion. The actual amount to be paid will depend on the decommitments. As an illustration, by applying the 1.5% rate of decommitments experienced during of the previous 2000-2006 closure period, some EUR 1.5 billion would be decommitted. Closure payments are expected to take place between 2016 and 2019.

European Fisheries Fund (EFF)

The EFF management mode is similar to the Cohesion policy (heading 1b). However, since it has no N+3 rule, the EFF did not encounter the specific problem of the transformation of the N+3 rule to the N+2 rule between the commitment tranche 2010 and the commitment tranche 2011. Moreover, it did not have the "Greek rule" either, although the start of the programmes was also slightly delayed by the obligations related to the management and control systems. Nevertheless, in recent years, the EFF backlog has been very important. At the beginning of 2014, the level of the backlog was at the level of the voted payment appropriations for the programmes 2007-2013.

As to the timing of payment claims during the year, throughout 2010-2014 two-thirds of the annual payment claims were received in the months November and December. The following chart shows the level of the backlog from 2011 to 2014 for the programmes 2007-2013 of the EFF together with the initial payment appropriations of the following year.

 

The main reason behind the reduction of the EFF backlog at the end of 2014 has been the redeployment of all available payment appropriations within the budget chapter (including all payment appropriations for the EMFF shared management – due to the delay in the adoption of the new legal basis) and the reinforcements received in the draft amending budget 3/2014 (adopted as amending budget 2/2014) and in the end-of-year transfer.

The higher level of payments authorised in the 2015 budget should allow reducing the backlog to its normal level of around EUR 0.1 billion.

5.2.2.  Heading 3

Asylum, Migration, Borders and Security policies

The common asylum and immigration policies in the 2007-2013 period were mainly implemented through the General Programme “Solidarity and Management of Migration Flows” (SOLID). This General Programme consisted of four instruments: External Borders Fund (EBF), European Return Fund (RF), European Refugee Fund (ERF) and European Fund for the Integration of third-country nationals (EIF).

The following graph shows the growing level of outstanding payment claims at year-end for the programmes in the field of asylum, migration, borders and security.

 

The RAL has increased from EUR 150 million at the beginning of 2007 to EUR 2.6 billion in 2014, despite EUR 300 million decommitted during the period 2007-2014. Some EUR 1.9 billion remains to be paid on the programmes 2007-2013. The payment appropriations authorised for the programmes in the 2015 budget are slightly above EUR 600 million, including the appropriations for the initial and annual pre-financing payments of the new programmes 2014-2020.

Taking into account the amount which will be paid at the closure (estimated at some EUR 1 billion) and the fact that second pre-financings could not be paid in 2013 and 2014 due to lack of payment appropriations, the payment needs to reduce the backlog for the programmes 2007-2013 to a normal level at the end of 2016 are estimated at around EUR 235 million.

5.3.  Direct management programmes in heading 1a and 4

5.3.1.  Heading 1a

This section gives an overview of the payments situation of the programmes under heading 1a at the end of 2014.

Outstanding payment claims at year-end

The chart below shows the evolution of the outstanding payment claims at year-end for the main programmes under heading 1a.

 

The high level of outstanding payment claims at the end of 2007 mainly results from the project cycle of the 6th Framework Programme for Research (FP-6), and the particularly high number of open commitments at that time. In addition, the research contracts stipulated that audit certificates were required before cost claims could finally be paid.

The mitigating measures taken by the Commission in 2014 (see section 2.2 above) to address the shortage of payment appropriations prevented the increase of outstanding payment claims at the end of 2014. Measures included the reduction the level of pre-financing and delaying the signature of new contracts/grant agreements, thus shifting part of the payments to the following year. While containing the level of outstanding payment claims, a resulting side-effect of those measures has been the slowing down of the implementation of the 2014-2020 programmes. In some cases, more drastic measures had to be taken as to give priority to payments addressed to the more vulnerable beneficiaries.

Evolution of outstanding commitments (RAL)

The broadly stable level of outstanding payment claims at year-end for programmes under heading 1a is in sharp contrast with the clear upward trend in the level of outstanding commitments (RAL), as shown in the chart below:

 

To a large extent, the increasing RAL in heading 1a results from the widening gap between the commitment and payment appropriations for research, the largest spending programme in this heading. This is illustrated in the chart below, which shows the declining pattern of the ratio between payments and commitments.

 

As an example of how projects in heading 1a are being implemented, the project cycle for the Research programmes is described below.

Project cycle Research

Research programmes are implemented through multiannual work programmes which include calls for proposals, public procurements, studies, experts groups, participation in international organisations, seminars and workshops, evaluation and monitoring. Around 90% of the research programmes are related with calls for proposals, the remaining 10% with other activities.

The annual work programme for year N is adopted by the Commission in the middle of year N-1. From the second half of year N-1 the calls for proposals are launched. In most cases the submission of proposals usually takes place within three months after the publication of the call for proposals. Global commitments are made after the adoption of the work programme in year N and at the latest before the contract negotiations (usually at the time of the call deadline). The evaluation of proposals (three months) and selection (one-two months) are followed by the contract negotiation (from one to six months) and signature (up to a few months). The Commission / executive agency has eight months between the call deadline and the grant signature (the so-called "time to grant"), of which five months to inform the applicants about the outcome of scientific evaluation and three months for preparation of the grant agreement. Once the individual commitment is made and contract is signed, the pre-financing should be paid within 30 days from the signature of the agreement or from 10 days before the starting date of the action whichever is the latest. Following the structural measures taken by Research DGs in 2014, in many cases, the pre-financing of the year N commitment is now paid in year N+1 instead of year N. Interim payments are based on financial statements and linked to periodic reports, usually every 18 months. The final payment of 10% is paid on acceptance of the final report.

For all other actions foreseen in the work programme, the provisional commitments are made in year N and the advance payments are paid the same year. The rest is paid in year N+1.

Payment shortages Research: practical consequences

In order to manage the shortage of payment appropriations within the Research programmes, in 2014 a total amount of EUR 236.5 million was transferred from "Horizon 2020" 2014-2020 lines to reinforce 2007-2013 completion budget lines for the same programmes, delaying the pre-financing of the Horizon 2020 calls launched in 2014 to 2015. This was not the case in previous years, and results in a delay in the implementation of new programmes.

Research takes time and withholding signature of contracts and funding is not consistent with the objective of enhanced research efforts to support economic growth. The increase in the level of payment appropriations authorised for Horizon 2020 in the 2015 budget is expected to allow a partial catching up of this key programme.

Erasmus+

Erasmus+ provides a good example of an annual programme for which the level of payments closely follows the level of commitments, since the lifecycle of most actions is linked to the academic calendar.

Because of the payments shortage, however, the increase in payment appropriations in 2014 did not match the increase of commitment appropriations which is set to continue over the 2014-2020 period. This shortfall in payments in 2014 can also be seen in the ratio between payments and commitments in the chart below.

 

As a result, in 2014 it was not possible to pay part of the second pre-financing to National Agencies, which are meant to finance mobility actions. While the situation should improve slightly, Erasmus+ is expected to still be confronted with similar constraints in 2015.

Transport and Energy

The chart below shows the growing divergence between the level of commitments and payments for the Transport and Energy policy areas.

 

The payment appropriations authorised in the 2015 budget will suffice to cover the first pre-financing of the 2014-2020 projects and to partially tackle the 2007-2013 RAL, which is estimated at more than EUR 2 billion.

European Economic Recovery Plan (EERP)

Compared to the high level of commitments in 2009 and 2010, the implementation of payments for this programme started slowly since EERP projects mostly consist of large-scale infrastructure projects.

 

In particular in 2014, payment appropriations were not sufficient to cover all the payment claims received during the year, even after the late adoption of draft amending budget 3/2014 which provided additional payment appropriations. At the end of 2014, the RAL still stood at EUR 2 billion, half of the amount initially committed for the EERP. The level of payment appropriations authorised in 2015 amounts to EUR 407 million, which is expected to cover estimated needs for the year.

5.3.2.  Heading 4

The chart below shows the level of outstanding commitments (RAL) for programmes under heading 4 since 2007.

 

Heading 4 comprises short-term crisis-response instruments, longer-term instruments which use multiannual programming, and ad-hoc instruments such as Macro-Financial loan and grant assistance. Three large instruments (the Instrument for Pre-accession Assistance II (IPA), the European Neighbourhood Instrument (ENI) and the Development Cooperation Instrument (DCI)), using multiannual programming, account for 73% of expenditure under this heading. The support to third countries which is funded under these programmes typically has a life-cycle of around 6-8 years. The crisis-response instruments (Humanitarian Aid, Instrument contributing to Stability and Peace, Common Foreign and Security Policy) and the Macro-Financial Assistance, on the other hand, have much shorter payment cycles of 12-18 months.

Since 2013, most instruments in heading 4 experienced serious shortages in payment appropriations, affecting first the humanitarian and crisis-related instruments with fast-disbursing implementation cycles, and thereafter instruments such as the Development Cooperation Instrument and the European Neighbourhood Instrument where the payments are mostly related to existing contracts and commitments. The situation worsened in 2014, due to the overall reduction in the available payments compared to 2013. For some of the programmes, the reinforcement through draft amending budget 3/2014 (and other actions such as transfers)[26] came very late and was insufficient to cover the outstanding backlog.

Measures put in place (see section 2.2 above) could only partly mitigate the effects of the payment shortage by postponing the time of disbursement, while past commitments still have to be honoured.

Outstanding payment claims at year-end

Overall, the outstanding payment claims at year-end 2014 for heading 4 increased considerably. This is mostly due to a sharp increase of claims and the lack of related payment appropriations as in the case of the European Neighbourhood Instrument and the Development Cooperation Instrument, as shown in the chart below.

 

On the other hand, the reinforcements in payment appropriations authorised in the 2013 and 2014 budgets allowed redressing the level of outstanding payment claims for Humanitarian Aid[27]:

 

As set out above, the RAL of heading 4 and of the three large long-term instruments in particular, has been steadily rising over the past five years, in line with the commitment levels of the previous MFF. Programmes initially committed in 2010, for example, will have been formalised with the beneficiary third country during 2011, and contracts concluded up to 2014. It follows that many of these larger programmes, committed at a time when commitments were rising steeply, now need to be paid for. The level of payment appropriations authorised in the 2015 budget is expected to reduce the gap, which should help to stabilise the situation but the situation will continue to be tense and both the gap and RAL is still expected to increase for many instruments such as the Development Cooperation Instrument.

6.  outlook for 2014-2020 programmes

The 2016 budget will have to include sufficient payment appropriations not only to phase out the abnormal level of outstanding payment claims stemming from commitments related to 2007-2013 programmes, but also for the 2014-2020 programmes in heading 1a and 4, whose implementation has been hampered by the payment shortages. The 2016 budget must also include the necessary payment appropriations for other funds, such as rural development (heading 2) to avoid the creation of a new backlog which did not exist in the past.

The Commission will assess the 2016 payment needs for the 2014-2020 programmes in the 2016 Draft Budget.

7.  Conclusions

In recent years, and particularly in 2014, the level of payment appropriations was insufficient to cover incoming payment claims. In turn, this led to a growing backlog of outstanding payment claims at year-end, in particular for the 2007-2013 programmes of the Cohesion policy. The Commission took a number of mitigating measures to minimise the negative effects of payment shortages, by meeting, as far as possible, obligations stemming from past commitments. However, as a side-effect, implementation of the 2014-2020 programmes was hampered.

Payment appropriations in the 2015 budget are expected to lead to a reduction in the backlog of outstanding payment claims for the 2007-2013 programmes. The Commission has identified the payment level necessary to phase out the abnormal level of outstanding payment claims for the 2007-2013 programmes by the end of 2016. In its draft budget 2016, the Commission will propose payment appropriations, accordingly.

The Commission considers that, on this basis, the three institutions can engage to implement a plan to reduce the level of unpaid bills corresponding to the implementation of the 2007-2013 programmes to a sustainable level by the end of 2016.

Annex 1: information sent by the Commission on 15 December 2014

On 15 December 2014, the Commission presented the expected backlog for 2007-2013 Cohesion programmes at the end of 2014 and 2015, as follows:

 

2010

2011

2012

2013

2014 (*)

2015 (*)

Backlog of unpaid bills at year-end

(EUR billion)

6.1

10.8

16.2

23.4

Up to

25 (1)

19 (2)

(*) Commission estimates based on adjusted Member States’ forecasts

(1) Taking account of additional payment appropriations in Draft Amending Budget 3/2014 as finally approved.

(2) Taking account of additional payment appropriations in Draft Amending Budget 3/2014 as finally approved and payment appropriations authorised in the budget 2015.

The Commission also gave a breakdown of the expected backlog for 2007-2013 Cohesion programmes at end-2014. As set out in the table below, the total level of payment claims actually received by year-end 2014 was some EUR 1.5 billion below the forecasts prepared by the Member States, and some EUR 2.5 billion above the upper range forecasted by the Commission.

EXPECTED BACKLOG AT THE END OF 2014

EUR billion

(1)

Payment claims received by end of 2013 and not paid by end-2013 (backlog)

23.4

(2)

Payment claims received by end November 2014

31.4

(3) = (1) + (2)

Payment claims requested by end-November to be paid in 2014

54.8

(4)

Authorised level of payment appropriations (with Amending Budget 3/2014)

49.4

(5) = (3) – (4)

Backlog by end of November 2014, requested to be paid by end-2014

5.4

 

 

Forecast

Actual realisation

 

Member States' forecasts of payment claims to be submitted in December 2014

23

21.5

 

Commission forecasts of payment claims to be submitted in December 2014

18 - 19

21.5

Forecast for backlog of unpaid bills at the end of 2014: up to EUR 25 billion.

Finally, the Commission presented by country the Member States' estimates of payment claims to be submitted for the Cohesion policy in 2014 (EUR 54,33 billion), the payment claims sent up to 31 October 2014 (EUR 31,36 billion) and as a consequence, the payment claims to be submitted in November and December (EUR 22,97 billion).

The Commission added that "Taking into account the average error rates observed in the 'gross' forecasts of Member States over recent years and the 95% ceiling in payments before closure required by Art. 79 of Reg. 1083/2006, the Commission estimates at EUR 18-19 billion the claims to be received in December". This is consistent with the tables set out above.

Annex 2: Heading 1b: latest forecasts from Member States

This annex sets out the latest forecasts from the Member States as regards the submission of payment claims for the 2007-2013 Cohesion programmes in 2015 and 2016, making a distinction between gross forecasts (listed by Member States) and capped forecasts (see explanation in section 4.4).

Member States' forecasts (in EUR billion)

Period

2007-2013

2015*

Gross forecasts

2016

Gross forecast

AT

Austria

0,09

0,00

BE

Belgium

0,24

0,06

BG

Bulgaria

1,35

0,00

CY

Cyprus

0,06

0,00

CZ

Czech Republic

4,01

3,75

DE

Germany

2,43

0,95

DK

Denmark

0,04

0,03

EE

Estonia

0,09

0,00

ES

Spain

4,65

1,74

FI

Finland

0,21

0,02

FR

France

1,92

0,34

GR

Greece

0,75

0,00

HR

Croatia

0,22

0,31

HU

Hungary

3,86

1,24

IE

Ireland

0,03

0,01

IT

Italy

5,07

1,44

LT

Lithuania

0,09

0,00

LU

Luxemburg

0,01

0,00

LV

Latvia

0,54

0,09

MT

Malta

0,14

0,04

NL

Netherlands

0,21

0,10

PL

Poland

8,92

3,99

PT

Portugal

0,52

0,06

RO

Romania

6,64

2,81

SE

Sweden

0,11

0,00

SI

Slovenia

0,38

0,18

SK

Slovakia

2,68

0,64

UK

United Kingdom

1,52

0,25

CB

Territorial Cooperation

1,16

0,25

TOTAL

 

47,93

18,32

TOTAL CAPPED FORECASTS***

34,74

2,95**

*  The figures of 2015 forecasts are calculated using - for the Operational Programmes for which Member States have not sent any forecast in January 2015 - the related forecasts sent in September 2014.

**  The maximum payable amount in 2016 is EUR 3,5 billion of which EUR 3 billion is already confirmed by Member States at this stage.

*** Capping is the application of the 95% rule which foresees that interim payments may only be paid before the closure as long as the sum of payments is lower than 95% of the allocation of the programmes.

8.6.2015

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses

für den Haushaltsausschuss

zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2016

(2015/2074(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Arne Lietz

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  verweist auf die bevorstehende Annahme eines Rahmenprogramms für globale Entwicklungsmaßnahmen bis 2030, das sich auf Ziele für die nachhaltige Entwicklung konzentriert, und eines Rahmenprogramms für die weltweite Klimapolitik bis 2030 durch die Vereinten Nationen; weist darauf hin, dass 2015 deshalb ein entscheidendes Jahr für die Zukunft der Menschheit und der Erde ist; betont, dass auf der Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung vom 13. bis 16. Juli 2015 in Addis Abeba gute Ergebnisse erzielt und die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung erfolgreich verabschiedet und umgesetzt werden müssen und dass der EU dabei eine entscheidende Rolle zukommt; betont, dass dies u. a. über Haushaltsentscheidungen erfolgen soll, mit denen die vorhandenen Möglichkeiten zur Mobilisierung von Ressourcen für die Entwicklungshilfe in vollem Umfang genutzt werden; verweist auf die Verpflichtung, dem Prinzip der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung zu entsprechen;

2.  verweist auf die gemeinsamen und einzelstaatlichen Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten, bis Ende 2015 ihre öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) auf 0,7 % ihres Bruttonnationaleinkommens (BNE) zu erhöhen und mindestens 0,20 % ihres BNE für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) bereitzustellen bzw. im Fall von Ländern, die der EU 2004 oder später beigetreten sind, ihre öffentliche Entwicklungshilfe auf 0,33 % ihres BNE anzuheben; weist darauf hin, dass die Entwicklungshilfe der EU auf diese Ziele angerechnet wird und dass sie dabei hilft, die hohen ODA-Defizite der meisten Mitgliedstaaten zu senken; weist darauf hin, dass mindestens 50 % der öffentlichen Entwicklungshilfe der EU für die am wenigsten entwickelten Länder bereitgestellt werden müssen;

3.  verweist auf die Verpflichtung der Industrieländer, den Entwicklungsländern neue und zusätzliche Mittel aus unterschiedlichen Quellen für die Finanzierung des Klimaschutzes bereitzustellen, und betont, dass bis 2020 100 Milliarden USD pro Jahr hierfür bereitgestellt werden sollen; betont, dass der Grundsatz der Zusätzlichkeit eingehalten werden sollte, und hebt hervor, dass die zunehmende Verwendung von Entwicklungshilfegeldern der EU für eng mit dem Klimaschutz zusammenhängende Ziele bedeutet, dass das Gesamtvolumen der Entwicklungshilfe mindestens in gleichem Maße angehoben werden muss; betont, dass die EU-Entwicklungshilfegelder wirksamer eingesetzt werden sollten und dass die öffentliche Entwicklungshilfe in die Bereiche fließen sollte, in denen sie am nötigsten ist, nämlich in den Kapazitätsaufbau, die verantwortungsvolle Staatsführung, Gesundheit, Bildung, Landwirtschaft, Wasserversorgung und Energie;

4.  hebt hervor, dass es sich bei den für die Rettung der Flüchtlinge und den Aufbau von Infrastruktur für die Aufnahme der massiven Migrationsströme im Mittelmeerraum vorgesehenen Finanzmitteln um zusätzliche Mittel handelt;

5.  weist auf die humanitären Notsituationen in Syrien, Irak, Südsudan, in der Zentralafrikanischen Republik, in Jemen und in der Ukraine und auf die Notlagen in den Ländern hin, die am stärksten von Naturkatastrophen betroffen sind, wie Haiti und Nepal, oder unter der Ebola-Viruskrankheit leiden; betont, dass die Herausforderungen, denen sich die EU als globaler Akteur gegenübersieht, durch die Komplexität der Krisen größer geworden sind; warnt vor den politischen Folgen weitreichender Haushaltskürzungen und fordert nachdrücklich, dass sich das außergewöhnlich hohe Ausmaß in Bezug auf die aktuellen humanitären Notlagen weltweit in den Finanzmitteln für die Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (ECHO) widerspiegeln muss;

6.  betont, dass es wichtig ist, in dem neuen Aktionsplan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung die entwicklungspolitische Dimension zu stärken und die Finanzierungsquellen präziser zu definieren; fordert, dass ausreichend Mittel bereitgestellt werden, um die Grundursachen anzugehen, und fordert nachdrücklich, dass auf kurze Sicht die Sicherstellung der humanitären Hilfe und die Kohärenz der entwicklungspolitischen Maßnahmen im Mittelpunkt stehen;

7.  weist erneut darauf hin, dass das Prinzip der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung bei allen außenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union geachtet werden muss, damit die Entwicklungsprogramme optimal wirken können;

8.  fordert den Rat nachdrücklich auf, für sämtliche Vorschläge einen Finanzbogen vorzulegen, damit bei der Zuweisung der humanitären Hilfe vollkommene Transparenz herrscht;

9.  betont, dass die Mittel für Zahlungen im Kapitel humanitäre Hilfe mindestens auf demselben Niveau wie die Mittel für Verpflichtungen gehalten werden müssen, um zu vermeiden, dass ein beachtlicher und konstanter Mangel an verfügbaren Mitteln zur Begleichung von Rechnungen erneut dazu führt, dass dringend notwendige Interventionen behindert werden und nicht beglichene Rechnungen sich anhäufen – mit negativen Folgen auch für die an der Durchführung beteiligten Partner, wie in den vergangenen Jahren zu beobachten war; fordert, dass Mittel in gleicher Höhe in die Soforthilfereserve fließen müssen.

10.  betont, dass die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit und die Förderung der menschlichen Entwicklung in einem gescheiterten Staat sehr viel teurere und langwierigere Prozesse sind, und fordert nachdrücklich, dass dementsprechend Gebieten wie der Sahelzone, dem Horn von Afrika und Mittelamerika sowie den am wenigsten entwickelten Ländern im Haushaltsplan 2016 besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;

11.  zeigt sich besorgt über die unterschiedlichen Schätzungen zu ausstehenden Zahlungen im Bereich der humanitären Hilfe, während die Verpflichtungen weiter zunehmen; betont, wie wichtig ein angemessener Haushalt ist, mit dem die EU ihre Maßnahmen im Bereich der humanitären Hilfe fortsetzen kann; fordert daher nachdrücklich, dass die Finanzmittel für die humanitäre Hilfe und die Katastrophenvorsorge aufgestockt werden; spricht sich entschieden gegen eine Umschichtung von Mitteln aus, die für die Entwicklungshilfe und die humanitäre Hilfe vorgesehen sind;

12.  betont, dass der Rat seiner Verpflichtung nachkommen muss, für alle Maßnahmen, die er ergreift, die erforderlichen Mittel bereitzustellen; fordert, dass die noch verfügbaren Mittel aus dem Haushalt 2014 und 2015 automatisch in den Haushalt 2016 fließen sollten;

13.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, eine Agenda zur Erhöhung der Wirksamkeit der Entwicklungshilfe zu fördern, indem sie die Verantwortlichkeit der Partnerländer, die Angleichung an die Entwicklungsstrategien der Partnerländer, die gegenseitige Rechenschaftspflicht und die Verringerung der Aufsplitterung der Hilfe durch eine stärkere Koordinierung zwischen den unterschiedlichen Hilfsmechanismen und Gebern vorantreibt;

14.  fordert, die Konzentration auf die Entwicklung und die Art der öffentlichen Entwicklungshilfe zu schützen, u.a. mit einem transparenten und nachvollziehbaren Meldesystem;

15.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, vor dem Hintergrund der von ihr zum Ausdruck gebrachten Absicht, den Einsatz der Mischfinanzierung in den kommenden Jahren erheblich auszubauen, die vom Europäischen Rechnungshof in seinem Sonderbericht über den Einsatz der Mischfinanzierung gegebenen Empfehlungen umzusetzen und den Mechanismus zur Kombination von Darlehen und Finanzhilfen insbesondere mit Blick auf Entwicklung und finanzielle Zusätzlichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht zu bewerten;

16.  fordert die Kommission auf, sich weiter darum zu bemühen, Informationen und Daten über die Entwicklungshilfe der EU in einer benutzerfreundlichen und hinreichend detaillierten Weise bereitzustellen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.6.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

1

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Beatriz Becerra Basterrechea, Ignazio Corrao, Charles Goerens, Enrique Guerrero Salom, Heidi Hautala, Maria Heubuch, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Arne Lietz, Linda McAvan, Norbert Neuser, Maurice Ponga, Cristian Dan Preda, Elly Schlein, Pedro Silva Pereira, Davor Ivo Stier, Paavo Väyrynen, Bogdan Brunon Wenta, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Bernd Lucke, Louis-Joseph Manscour, Paul Rübig, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Miguel Urbán Crespo, Dennis de Jong

17.6.2015

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

für den Haushaltsausschuss

zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2016

(2015/2074(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Deirdre Clune

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hebt hervor, dass der Haushaltsplan 2016 bei der Förderung des inklusiven und nachhaltigen Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Union, insbesondere bei der entschiedenen Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, eine wichtige Rolle einnehmen muss, wodurch die Verwirklichung der Prioritäten und der Ziele der Strategie Europa 2020 vorangetrieben wird; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Halbzeitprüfung der Strategie Europa 2020 bei der Gewährleistung der Verwirklichung der Ziele für die Beschäftigung und die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung;

2.  ist der festen Überzeugung, dass die EU-Mittel, insbesondere die Mittel im Rahmen des ESF, nicht dazu verwendet werden sollten, um nationale Konzepte zu subventionieren, sondern um zusätzliche Unterstützung in einer Form zu gewähren, die die nationalen Programme in den Mitgliedstaaten ergänzt oder verbessert;

3  fordert nachdrücklich eine finanzielle Unterstützung für alle Programme, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Personen, die in mehrfacher Hinsicht benachteiligt sind, wie Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen, Menschen, die Minderheiten angehören, und erwerbslose und entmutigte Personen, und zu ihrer sozialen Inklusion beitragen;

4.  weist darauf hin, dass inklusives und nachhaltiges Wachstum für mehr Beschäftigung und steigenden Wohlstand wesentlich ist und dass die Strukturfonds effizienter und produktiver auf die Förderung des nachhaltigen Wachstums und der Beschäftigung ausgerichtet werden müssen; hebt die Bedeutung von Forschung und Innovation für die Stimulierung des Wachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen hervor; fordert die Bereitstellung angemessener Mittel für die Gewährleistung der sozialwissenschaftlichen Forschung;

5.  betont, dass angemessene Mittel, eine wirtschaftliche Haushaltsführung und gegebenenfalls eine erhöhte Vorfinanzierung für die Programme im mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020 erforderlich sind, mit denen die Arbeitslosigkeit, die Armut und die soziale Ausgrenzung in Angriff genommen werden sollen, wie der Europäische Sozialfonds (ESF), die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche (YEI), der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), die unterschiedlichen Achsen des Europäischen Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) und der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD);

6.  hebt hervor, dass im Haushaltsplan 2016 angemessene Unterstützung für die Förderung der sozialen Inklusion sowie für Maßnahmen bereitgestellt werden sollte, die auf die Bekämpfung von Armut und auf die Befähigung von mit Armut und sozialer Ausgrenzung konfrontierten Personen abzielen;

7.  fordert, dass angemessene Maßnahmen vorgeschlagen und umgesetzt werden, um die bisher einzigartige Anhäufung unbeglichener Zahlungsanträge aus dem vorhergehenden Programmplanungszeitraum abzubauen;

8.  betont, dass mit dem Haushaltsplan der EU Maßnahmen auf dem Gebiet der beruflichen Bildung, der beruflichen Qualifizierung, der Lehrlingsausbildung und der direkten Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze unterstützt und an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes angepasst werden sollten;

9.  betont, dass mit dem Haushaltsplan 2016 sämtliche Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums in Kleinstbetrieben, kleinen und mittleren Unternehmen, einschließlich des sozialen Unternehmertums, der innovativen Sozialunternehmen und der Selbstständigkeit, und zur Förderung der Teilhabe von Frauen unterstützt werden sollten;

10.  betont, dass mit dem Haushaltsplan 2016 in der gesamten EU ein hohes Arbeitsschutzniveau und eine Präventionskultur gefördert werden sollten und ein Beitrag zur Bewältigung der neuen Herausforderungen für die Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz geleistet werden sollte;

11.  weist darauf hin, dass Kleinstbetriebe sowie kleine und mittlere Unternehmen die meisten Arbeitnehmer in der EU beschäftigen und dass eines der größten Probleme bei ihrer Gründung und nachhaltigen Entwicklung darin besteht, Finanzmittel zu erhalten; schlägt deshalb vor, das Unterprogramm Mikrofinanzierung deutlich auszuweiten und die entsprechende Mentoring-Unterstützung weiter zu entwickeln und dauerhaft zu gewährleisten; schlägt vor, das Potenzial von Finanzinstrumenten im Rahmen des ESF unter Wahrung der erforderlichen Transparenz und Rechenschaftspflicht weiter auszuschöpfen und die Stärkung der EIB-Unterstützung für KMU in Betracht zu ziehen;

12.  hebt hervor, dass die Förderung der sozialen Inklusion, insbesondere von Personen mit Behinderungen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen, ein wichtiger europäischer Politikbereich ist, der eine umfassende Unterstützung aus dem Haushalt erfordert; betont, dass – was die anderen Instrumente der Kohäsionspolitik betrifft – neben dem ESF auch die soziale Dimension deutlicher herausgestellt werden sollte;

13.  betont, dass der Haushaltsplan der EU Anstrengungen zur Förderung der Vollendung des Binnenmarkts, der Wettbewerbsfähigkeit, der sozialen Konvergenz, der Entwicklung einer sozial verantwortbaren Politik in Unternehmen und der Kontrolle der Anwendung der gesetzlich festgelegten sozialen Standards durch die Unternehmen unterstützen muss, um die Schaffung menschenwürdiger und nachhaltiger Arbeitsplätze mit angemessenem Arbeitsschutz zu gewährleisten;

14.  fordert nachhaltige Haushaltsanstrengungen zur Bereitstellung geeigneter Ausbildungsmöglichkeiten und Umschulungen in den Branchen, in denen Arbeitskräftemangel herrscht, und in den Schlüsselbranchen mit hohem Beschäftigungspotenzial, wie beispielsweise der grünen Wirtschaft, der Kreislaufwirtschaft, dem Gesundheitswesen und den IKT-Sektoren;

15.  hebt hervor, dass die Förderung des unternehmerischen Denkens und die Unterstützung von Unternehmern ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltspolitik der EU sein sollten;

16.  fordert eine regelmäßige und ausführliche Unterrichtung des Europäischen Parlaments über die einzelnen Etappen der Durchführung der Pilotprojekte durch die Kommission.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.6.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

7

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Laura Agea, Guillaume Balas, Mara Bizzotto, Vilija Blinkevičiūtė, Enrique Calvet Chambon, David Casa, Jane Collins, Martina Dlabajová, Lampros Fountoulis, Elena Gentile, Marian Harkin, Danuta Jazłowiecka, Rina Ronja Kari, Jan Keller, Jean Lambert, Jérôme Lavrilleux, Patrick Le Hyaric, Verónica Lope Fontagné, Javi López, Thomas Mann, Dominique Martin, Anthea McIntyre, Elisabeth Morin-Chartier, Emilian Pavel, Georgi Pirinski, Terry Reintke, Sofia Ribeiro, Maria João Rodrigues, Anne Sander, Sven Schulze, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Romana Tomc, Ulrike Trebesius, Marita Ulvskog, Renate Weber, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Georges Bach, Amjad Bashir, Heinz K. Becker, Deirdre Clune, Sergio Gutiérrez Prieto, Csaba Sógor, Helga Stevens, Neoklis Sylikiotis, Ivo Vajgl

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Josef Weidenholzer, Marco Zanni

17.6.2015

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

für den Haushaltsausschuss

zu dem Haushaltsplan 2016 – Mandat für den Trilog

(2015/2074(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Giovanni La Via

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass die Einbindung des Klimaschutzes und der Ressourceneffizienz in sämtliche Politikbereiche der EU als Querschnittsaufgabe wichtig ist, um die Ziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen;

2.  hebt hervor, wie überaus wichtig es für die EU ist, sich von dieser Krise zu erholen; hebt in dieser Hinsicht hervor, dass die Mitgliedstaaten umwelt- und klimafreundliche Politiken als eine Gelegenheit zur Förderung von Wachstum betrachten sollten und dass insbesondere die ordnungsgemäße Umsetzung der Umweltgesetzgebung und der unter Horizont 2020 finanzierten Projekte die Schaffung grüner Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum unter KMU voranbringen wird;

3.  1a. sieht mit Besorgnis, dass kleinere Programme in den Bereichen Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zugunsten derjenigen, die im Mittelpunkt der Politik und des öffentlichen Interesses stehen, vernachlässigt werden könnten;

4.  1a. betont, dass der Übergang zu einer emissionsarmen Kreislaufwirtschaft eine unabdingbare Notwendigkeit ist; unterstreicht, dass dafür nicht nur ausreichende Mittel bereitgestellt werden sollten, sondern auch sichergestellt werden sollte, dass sich von der EU finanzierte Projekte nicht negativ auf diesen Übergang auswirken;

5.  1b. hebt hervor, dass der Haushaltsplan der EU den 2015 vereinbarten universell geltenden Zielen für die nachhaltige Entwicklung ausreichend Rechnung tragen sollte;

6.  hebt darüber hinaus die Bedeutung der Gesundheit hervor, die einen Wert an sich darstellt und eine Voraussetzung für ein EU-weites Wachstum ist;

7.  weist darauf hin, dass das dritte Jahr des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014–2020 für die erfolgreiche Umsetzung der neuen Mehrjahresprogramme (das dritte mehrjährige EU-Aktionsprogramm im Bereich Gesundheit für den Zeitraum 2014–2020, das LIFE-Programm für Umwelt und Klimawandel 2014–2020, das Katastrophenschutzverfahren der Union 2014–2020), für die dieser Ausschuss zuständig ist, wichtig sein wird, da sie in ihre operative Phase treten; hebt vor diesem Hintergrund hervor, dass es angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Zwänge auf nationaler Ebene wesentlich ist, im EU-Haushaltsplan die Mittel bereitzustellen und zu garantieren, die erforderlich sind, damit diese neuen Programme ihr Potenzial vollständig ausschöpfen und einen europäischen Mehrwert schaffen können;

8.  betont deshalb, dass für 2016 die Ressourcen dieser Programme zumindest auf dem Niveau des vorigen EU-Haushaltsplans beibehalten werden sollten;

9.  richtet die Aufmerksamkeit auf Faktoren, die zahlreiche Waldökosysteme bedrohen, ist der Auffassung, das durch Programme und Maßnahmen gemeinschaftlicher Unterstützung genügend Finanzressourcen für die Beurteilung des ökologischen und fitosanitären Zustandes der Wälder und deren Requalifizierung inklusive der Wiederaufforstung zur Verfügung gestellt werden müssen;

10.  4c. befürwortet eine stärkere Verantwortung der Union für die Bewahrung der natürlichen Ressourcen im Natura 2000-Netz, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung; verweist auf die Schwierigkeiten verschiedener Mitgliedstaaten bei der Bewirtschaftung von zum Natura 2000-Netz gehörenden Flächen, weil sie über kein spezifisches Finanzierungsinstrument für die Bewirtschaftung der zum Natura 2000-Netz gehörenden Flächen verfügen, das die Integration der Biodiversität in die sektorspezifischen Maßnahmen ergänzt;

11.  betont außerdem, dass Rubrik 3 zwar nach der Finanzausstattung die kleinste Rubrik des MFR ist, aber Bereiche mit zentraler Bedeutung für die europäischen Bürger abdeckt, darunter Programme für die öffentliche Gesundheit, den Verbraucherschutz und das Instrument für den Katastrophenschutz;

12.  fordert die Delegation des Parlaments auf, die Bedeutung der vollständigen Umsetzung der Haushaltslinien, die die Bereiche Umwelt, Klimawandel, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abdecken, trotz ihrer haushaltspolitischen Größe hervorzuheben;

13.  weist darauf hin, dass Änderungen, mit denen die Mittelzuweisungen an diese Haushaltslinien verringert werden, abzulehnen sind und dass die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen in ein vernünftiges Gleichgewicht gebracht werden müssen, damit diese Politikbereiche ihr Potenzial voll entfalten können;

14.  betont, dass aufgrund des Beitritts der EU zum Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) die finanziellen Mittel für den jährlichen Beitrag der Union zum CITES-Treuhandfonds bereitgestellt werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die EU auch künftig führend beim Kampf gegen Straftaten im Zusammenhang mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten bleibt, und dafür Programme für die Bekämpfung von Wilderei, Schmuggel und illegalem Wildtierhandel aufzulegen und zu finanzieren;

15.  7b. fordert eine angemessene Finanzierung für das „Wildlife Crisis Window“ der Initiative „Biodiversity for Life“ (B4Life), damit die EU verstärkt gegen Wilderei und Wildtierschmuggel vorgehen kann;

16.  weist darauf hin, dass die dezentralen Agenturen, deren Aufgaben in den Zuständigkeitsbereich des ENVI-Ausschusses fallen (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Europäische Arzneimittel-Agentur, Europäische Umweltagentur, Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, Europäische Chemikalienagentur) eine entscheidende Rolle spielen und hebt hervor, dass deren Aufgaben (aufgrund von Rechtsvorschriften, Anfragen der Kommission und anderen EU-Initiativen) ständig zunehmen und dass diese Agenturen die erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen erhalten, um ihrem Auftrag und ihren Aufgaben nachkommen zu können; nimmt vor diesem Hintergrund mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die meisten dieser Agenturen in den letzten Jahren erhebliche Personalkürzungen hinnehmen mussten und die Kommission sogar von ihnen erwartet, weitere Stellen abzubauen;

17.  weist darauf hin, dass diese Agenturen angemessen ausgestattet und flexibel genug sein müssen, um unerwartete Arbeitsspitzen abfedern zu können;

18.  spricht sich in diesem Jahr wie in vergangenen Jahren nachdrücklich dafür aus, dass der individuelle Bedarf der dezentralen Agenturen jeweils von Fall zu Fall bewertet wird;

19.  begrüßt in diesem Zusammenhang die Arbeit der interinstitutionellen Arbeitsgruppe „Ressourcen der dezentralen Agenturen“ im Bereich Haushaltsplanung und Personal, die mit wertvollen Ergebnissen zweifellos zu diesem Prozess beigetragen hat.  

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.6.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

51

10

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pilar Ayuso, Zoltán Balczó, Lynn Boylan, Nessa Childers, Birgit Collin-Langen, Mireille D’Ornano, Seb Dance, Angélique Delahaye, Jørn Dohrmann, Stefan Eck, Bas Eickhout, Eleonora Evi, José Inácio Faria, Karl-Heinz Florenz, Iratxe García Pérez, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Jens Gieseke, Julie Girling, Sylvie Goddyn, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, Anneli Jäätteenmäki, Jean-François Jalkh, Benedek Jávor, Karin Kadenbach, Kateřina Konečná, Giovanni La Via, Peter Liese, Norbert Lins, Susanne Melior, Miroslav Mikolášik, Massimo Paolucci, Piernicola Pedicini, Pavel Poc, Marcus Pretzell, Frédérique Ries, Annie Schreijer-Pierik, Renate Sommer, Dubravka Šuica, Tibor Szanyi, Glenis Willmott, Jadwiga Wiśniewska, Damiano Zoffoli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Nikos Androulakis, Paul Brannen, Nicola Caputo, Mark Demesmaeker, Damian Drăghici, Fredrick Federley, Olle Ludvigsson, Anthea McIntyre, James Nicholson, Marit Paulsen, Morten Helveg Petersen, Gabriele Preuß, Bart Staes, Keith Taylor, Claude Turmes, Tom Vandenkendelaere

16.6.2015

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie

für den Haushaltsausschuss

zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2016

(2015/2074(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Anneleen Van Bossuyt

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist der Ansicht, dass der Haushaltsplan 2016 sich auf Initiativen konzentrieren sollte, die unionsweit zu intelligentem, innovativem, nachhaltigem und integrativem Wachstum sowie ebensolcher Beschäftigung beitragen, und dass Programmen, die unmittelbar zu diesen Zielen beitragen, bei Haushaltsbeschlüssen Vorrang eingeräumt werden sollte; hält die vom Rat in den vorangegangenen Haushaltsverfahren vorgenommenen erheblichen Kürzungen für besorgniserregend;

2.  betont, dass Horizont 2020 und andere EU-Hilfen für Forschung und Innovation mit einem klaren europäischen Mehrwert verbunden sind, insbesondere durch die Finanzierung der gemeinsamen europäischen Erforschung bedeutender gesellschaftlicher Herausforderungen und durch die Schaffung einer kritischen Masse im Hinblick auf wissenschaftliche Durchbrüche; erwartet, dass die Regeln vereinfacht wurden, um die Komplexität der Verfahren für die Zuwendungsempfänger zu verringern;

3.  appelliert an die Mitgliedstaaten, einen höheren Anteil des BIP für die Forschung zu veranschlagen, um das in der Strategie Europa 2020 vorgegebene Ziel zu erreichen, 3 % des nationalen BIP in Forschung und Innovation zu investieren, und betont, dass die EU-Programme im Rahmen der Strategie Europa 2020, die tatsächlich nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze schaffen, keinen Kürzungen unterzogen und ihre Haushaltspläne, wie im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vereinbart, eingehalten werden sollten;

4.  macht auf die Notwendigkeit aufmerksam, eine ausgewogenere Verteilung der Mittel des Rahmenprogramms Horizont 2020 auf die Mitgliedstaaten sicherzustellen, und auf die Tatsache, dass mehrere Kohäsionsländer Nettozahler des Rahmenprogramms sind; weist darauf hin, dass die Initiative „Innovationsunion“ alle Länder und Regionen umfassen muss und dass ein „Innovationsgefälle“ zwischen Ländern und Regionen mit stärkerer und anderen mit geringerer Innovationstätigkeit verhindert werden muss;

5.  hebt die Notwendigkeit einer effizienten Verwendung der Haushaltsmittel hervor; fordert eine detaillierte Bewertung aller Haushaltslinien und eine bessere Ex-post-Kontrolle der zugewiesenen Mittel;

6.  vermerkt die erheblichen Auswirkungen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) auf den Haushaltsplan 2016; ist der Auffassung, dass die Finanzierung für Horizont 2020 und die Fazilität Connecting Europe (CEF) vollständig aufrechterhalten werden muss und keinesfalls durch die Finanzierung des EFSI berührt werden darf und dass die Mitgliedstaaten sämtliche notwendige Unterstützung erhalten müssen, um die entsprechenden Mittel vollständig zu verwenden;

7.  hält es für unbedingt notwendig, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) und Unternehmensgründungen stärker zu unterstützen, um deren Produktivität in einem stabilen Unternehmensumfeld im Rahmen der europäischen Wirtschaft zu stärken;

8.  betont, dass die im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 eingegangenen Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllt werden sollten; hält die inakzeptable und zunehmende Zahl unbezahlter Rechnungen für bedenklich; stellt fest, dass sich 2014 die Zinsen auf verspätete Zahlungen seit 2012 mehr als versiebenfacht haben; fordert unverzügliche Maßnahmen zur Verringerung des Rückstands bei den ausstehenden Zahlungsanträgen; weist den Rat und die Kommission darauf hin, bei Beschlüssen über den Haushaltsplan 2016 den unvermeidlichen Bezug zwischen Verpflichtungen und Zahlungen zu bedenken;

9.  unterstreicht, dass sich die Finanzierung für Investitionen, Forschung, Entwicklung und Innovation auf die Bereiche konzentrieren sollte, in denen der größte Mehrwert erzielt werden kann, so die Verbesserung der Energieeffizienz, IKT, Finanzhilfen für die Grundlagenforschung sowie kohlenstoffarme Technologien und solche zur Nutzung erneuerbarer Energieträger;

10.  hebt hervor, dass den Teilen des Haushaltsplans verstärkt Vorrang eingeräumt werden muss, in denen Mittel für die Verbesserung der Versorgungssicherheit in Europa zweckgebunden sind, indem die Nutzung der erneuerbaren Energie unterstützt und ein Netzwerk von elektrischen Verbindungsleitungen errichtet wird, um einen freien Energiefluss zwischen den Mitgliedstaaten sowie deren Kompatibilität in Bezug auf die europäischen Stromnetze sicherzustellen und die Integration des EU-Energiemarkts zu unterstützen;

11.  fordert die Kommission auf, die erforderlichen Finanzmittel für Infrastrukturinvestitionen in schnelle und ultraschnelle Breitbandnetze bereitzustellen, auch durch Unterstützung der Smart Cities, die durch Partnerschaften zwischen lokalen Einrichtungen und Betreibern begründet werden;

12.  fordert die Kommission auf, einen ehrgeizigen, aber realistischen Vorschlag zur Kreislaufwirtschaft vorzulegen, der sich im Haushaltsplan 2016 insbesondere zur Forschungs- und Innovationsförderung wiederspiegeln sollte;

13.  hebt hervor, dass der Übergang zu einer kohlenstoffarmen Kreislaufwirtschaft eine unbedingte Notwendigkeit ist; unterstreicht, dass nicht nur genügend Mittel bereitgestellt werden sollten, um diesen Übergang zu bewerkstelligen, sondern dass von der Union finanzierte Projekte sich diesbezüglich nicht negativ auswirken sollten;

14.  ermutigt die Kommission, neue Wege zur Unterstützung einer neuen industriepolitischen Strategie für die Kreativ- und Kulturwirtschaft in der Union zu erforschen, z. B. durch Pilotprojekte in diesem Sektor;

15.  fordert, dass die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wird, um die zusätzlichen Aufgaben und das Mandat erfüllen zu können, die ihr von den EU-Gesetzgebungsbehörden übertragen wurden, und die Bestimmungen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiemarkts (REMIT) uneingeschränkt um- und durchzusetzen; warnt, dass das Gegenteil gravierende negative Auswirkungen auf das Vertrauen in die Fähigkeit der EU-Organe, ihre Aufgaben zu erfüllen, das Vertrauen der Verbraucher in den Energiemarkt der Union und die Energiepreise für die Verbraucher hätte; ist der Ansicht, dass das auch in Bezug auf die Zuständigkeiten des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) gelten sollte;

16.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Vollendung des digitalen Binnenmarkts den digitalen Zugang und eine Vernetzung für alle EU-Bürger einschließt und dass Mittel für die Kommissionsstrategie zur Überwindung von geographischer Abgelegenheit und Zugangshemmnissen in Bezug auf benachteiligte Gruppen bereitgestellt werden.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.6.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

48

2

6

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Zigmantas Balčytis, Bendt Bendtsen, Reinhard Bütikofer, Jerzy Buzek, Philippe De Backer, Christian Ehler, Fredrick Federley, Ashley Fox, Adam Gierek, Theresa Griffin, Marek Józef Gróbarczyk, András Gyürk, Roger Helmer, Eva Kaili, Barbara Kappel, Krišjānis Kariņš, Seán Kelly, Jeppe Kofod, Miapetra Kumpula-Natri, Janusz Lewandowski, Ernest Maragall, Edouard Martin, Nadine Morano, Dan Nica, Aldo Patriciello, Morten Helveg Petersen, Miroslav Poche, Miloslav Ransdorf, Michel Reimon, Herbert Reul, Paul Rübig, Algirdas Saudargas, Dario Tamburrano, Evžen Tošenovský, Miguel Urbán Crespo, Vladimir Urutchev, Kathleen Van Brempt, Martina Werner, Flavio Zanonato

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Michał Boni, Lefteris Christoforou, David Coburn, Miriam Dalli, João Ferreira, Gerben-Jan Gerbrandy, Françoise Grossetête, Constanze Krehl, Olle Ludvigsson, Svetoslav Hristov Malinov, Piernicola Pedicini, Sofia Sakorafa, Anne Sander, Maria Spyraki, Mihai Ţurcanu, Anneleen Van Bossuyt

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Bart Staes

5.6.2015

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

für den Haushaltsausschuss

zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2016

(2015/2074(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Ildikó Gáll-Pelcz

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass der Binnenmarkt ein wichtiger Politik- und Schwerpunktbereich für das Wirtschaftswachstum ist; ist überzeugt, dass den Maßnahmen zur Überwindung der Wirtschaftskrise in der Union ein stärkerer, besser integrierter und einheitlicher Binnenmarkt zugrunde liegen sollte und dass dafür entsprechende Haushaltszuweisungen erforderlich sind;

2.  vertritt die Überzeugung, dass für die Stärkung des Vertrauens der Verbraucher in einen transparenteren Binnenmarkt ein angemessen finanzierter Verbraucherschutz äußerst wichtig ist; fordert deshalb, dass vorrangig an der Erhöhung der Verbrauchersicherheit und der Anpassung der Verbraucherrechte an gesellschaftliche, technologische und wirtschaftliche Veränderungen gearbeitet wird;

3.  betont, dass eine ausgewogene Mittelausstattung erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit der Zollunion und die Betrugsbekämpfung zu unterstützen, und dass hierdurch die Verbraucher geschützt werden und für einen fairen Wettbewerb gesorgt wird, damit die finanzielle Erholung bei den Eigenmitteln gewährleistet werden kann; weist daher darauf hin, dass sämtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Aktionsplan für Immaterialgüterrechte und die Verwaltungsreformen bei den Zollkontrollen vollständig finanziert werden müssen;

4.  weist auf die notwendige Finanzierung des Binnenmarktforums hin; fordert die Kommission auf, eine sekundärrechtliche Rechtsgrundlage zu schaffen, um die Fortsetzung des Binnenmarktforums über 2016 hinaus zu sichern;

5.  vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten für eine angemessene Finanzierung von SOLVIT sorgen sollten, damit alle Bürger und Unternehmen der EU Hilfestellung bei Fragen zu Themen wie Unternehmensgründungen, Handel, Dienstleistungen, Familienbeihilfen, Visa und Aufenthaltstitel erhalten; vertritt die Überzeugung, dass das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren ebenfalls entsprechend finanziert werden sollte, damit es ihrer Aufgabe, die Bürger über ihre Verbraucherrechte in Europa aufzuklären, weiterhin gerecht werden kann;

6.  betont, dass das COSME-Programm und das Enterprise Europe Network 2016 massiv unterstützt werden müssen, wobei besonders auf die Hürden für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aufgrund wirtschaftlicher und finanzieller Beschränkungen in der EU sowie in Bezug auf den Zugang zu neuen Märkten und öffentlichen Aufträgen zu achten ist; vertritt die Überzeugung, dass die Union die KMU weiterhin dabei unterstützen muss, indem sie diese besser darüber informiert, welche Chancen der Binnenmarkt außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaats und über die Grenzen der Union hinaus bietet;

7.  stellt fest, dass es neuer Finanzierungsquellen für KMU bedarf, damit sie insbesondere die Teilnahme an Messen in unterschiedlichen Drittländern finanzieren können, auf denen sie ihre nationalen Produkte und Dienstleistungen vorstellen können; betont, dass ein Fonds für die Finanzierung von Forschung und die Anschaffung von Hightech-Ausrüstung für KMU eingerichtet werden muss;

8.  betont die Bedeutung von Normen für wettbewerbsfähige Unternehmen und KMU, die für den technologischen Fortschritt in der EU eine zentrale Rolle spielen; weist deshalb darauf hin, dass die Normungstätigkeit des Europäischen Komitees für Normung (CEN), des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC) und des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI) einer angemessenen Finanzierung bedarf;

9.  fordert angesichts der Verabschiedung der eCall-Verordnung eine ausreichende Finanzierung der Agentur für das Europäische GNSS, damit die Verordnung vollständig greifen kann;

10.  hebt hervor, dass das mehrsprachige Online-Streitschlichtungssystem für Verbraucherstreitigkeiten finanziert werden muss; vertritt die Überzeugung, dass mit gut funktionierenden EU-weiten Systemen zur Online-Streitbeilegung einerseits die Verbraucher ermutigt werden, Lösungen für ihre Probleme beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen im Binnenmarkt zu suchen, und andererseits Online-Käufe, insbesondere bei Händlern in anderen Mitgliedstaaten, Auftrieb erhalten; vertritt die Auffassung, dass eine Steigerung des elektronischen Handels und des grenzüberschreitenden Handels innerhalb der EU neue Geschäftschancen bietet und zu mehr Wirtschaftswachstum führen wird.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

4.6.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

0

6

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Dita Charanzová, Carlos Coelho, Lara Comi, Anna Maria Corazza Bildt, Daniel Dalton, Nicola Danti, Pascal Durand, Evelyne Gebhardt, Maria Grapini, Robert Jarosław Iwaszkiewicz, Liisa Jaakonsaari, Antonio López-Istúriz White, Jiří Pospíšil, Marcus Pretzell, Robert Rochefort, Virginie Rozière, Christel Schaldemose, Olga Sehnalová, Ivan Štefanec, Catherine Stihler, Mylène Troszczynski, Mihai Ţurcanu, Anneleen Van Bossuyt, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Lucy Anderson, Pascal Arimont, Cristian-Silviu Buşoi, Birgit Collin-Langen, Filiz Hyusmenova, Jens Nilsson, Adam Szejnfeld, Marc Tarabella, Ulrike Trebesius, Ulla Tørnæs

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Andrey Kovatchev

18.6.2015

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung

für den Haushaltsausschuss

zu dem Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2016

(2015/2074(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Maria Spyraki

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  Stresses that cohesion policy represents the main EU investment policy in the real economy and recalls the policy’s TFEU-based objective of reducing disparities between European regions by strengthening economic, social and territorial cohesion; underlines its long-term perspective, which implies that outcomes are preconditioned by the selection of priorities, the application of an appropriate performance framework, as well as sound management and efficient control systems; recalls that in several Member States it is the essential and main source of funding for investments developing synergies and is having a multiplying effect in economic growth, job creation and sustainable development; is aware that, as a result of the financial crisis, some Member States still face difficulties in co-financing certain projects, and therefore calls for full use to be made of all the possibilities provided by the legislative framework for Member States with temporary budgetary difficulties;

2.  Emphasises that the cohesion policy, which accounts for almost a third of the total EU budget, provides – through the European Structural and Investment Funds (ESI Funds) – the appropriate framework for contributing to meeting the smart, sustainable and inclusive growth objectives of the Europe 2020 strategy; points out that the role of the European Fund for Strategic Investments is to attract private capital, providing a complementary source of financing and allowing increased synergies between the different instruments; recalls, in this connection, that the review of the multiannual financial framework must not reduce the preallocated national envelopes;

3.  Draws attention to the fact that the delayed approval of the Operational Programmes 2014 – 2020 made it necessary to adopt DAB No 2/2015 and is concerned about the slow start of implementation of the policy in the current programming period; stresses, in this connection, that a significant proportion of the unused 2014 commitments will be reallocated to 2015, exerting pressure on several Member States to contract and absorb the allocations; calls on the Commission to prepare and implement, together with the Member States, action plans to accelerate the implementation of the ESI Funds, and to propose measures to avoid, as far as possible, the decommitment of funds in 2017 resulting from delays in implementation; calls on the Member States, in this connection, to take all the necessary financial management measures as quickly as possible in order to start sending payment claims on time and to avoid a concentration of payment requests in the coming years;

4.  Recalls that the annual breakdown of commitment appropriations for cohesion policy for 2016 accounts for more than EUR 46 billion (Annex VI of the Common Provisions Regulation), and underlines the imperative of ensuring coordination between all sources of funding with a view to creating added value and spurring long-term competitiveness;

5.  Is seriously concerned about the recurrent problem of the backlog of payments, especially under the cohesion policy (EUR 24.7 billion at the end of 2014[28]), a phenomenon which is not sustainable in terms of sound financial management and puts at risk the implementation of the ESI Funds; stresses that there is a danger of perpetuating the ‘snowball’ effect of accumulating unpaid invoices at year’s end unless a tangible and sustainable solution to the problem is found, as fast as possible, through effective interinstitutional cooperation within the budgetary procedure; underlines the fact that delays in payments seriously and negatively affect implementation and good economic governance, decreasing the absorption capacity and jeopardising the effectiveness and efficiency of the cohesion policy and EU budget as a whole, ultimately creating practical difficulties and hampering the funding of beneficiaries;

6.  Notes the Commission’s document ‘Elements for a payment plan to bring the EU budget back onto a sustainable track’ presented in Parliament on 16 April 2015; notes in particular that, according to the outlook presented by the Commission, the year-end backlog of outstanding payment claims under Heading 1B for 2007-2013 could be reduced to EUR 20 billion at the end of 2015 and to a sustainable level of EUR 2 billion by the end of 2016;

7.  Requests that the Commission report to Parliament, not only on quantitative indicators such as RAL (‘Restant à liquider’) and RAC (‘Restant à contracter’), but also on the efficiency and effectiveness of the spent budget appropriations;

8.  Stresses the need for the 2016 budget to provide the necessary resources to meet the commitments already made and to implement the Union’s 2016 policy priorities, and underlines the fact that the estimated reduction of the backlog and the limitation of delays to a minimum as regards interim payments will be possible only if a sufficient level of payment appropriations is ensured in the 2016 budget; demands that the payment plan endorsed at end of May by Parliament, the Council and the Commission, in line with the joint statement of December 2014 of the Parliament and of the Council in the framework of the agreement reached on the 2014 and 2015 budgets, be implemented without any further delay; expects the Commission to provide further details as soon as possible on the concrete actions to be taken; reiterates the importance of properly and effectively addressing this situation, as the accumulation of outstanding payments undermines the credibility, effectiveness and sustainability of the policy, due to the negative impacts which such an accumulation has on the budgets of Member States;

9.  Highlights the fact that the three main pillars for EU economic recovery and growth – boosting investment, accelerating structural reforms and implementing growth-friendly fiscal consolidation –, which the European Commission defined in the Annual Growth Survey 2015, should be strengthened; calls on the Commission to encourage and speed up the use of the ESI Funds for structural reforms and investments;

10.  Underlines the fact that visible progress should be made over the coming years on an agreement on reforming the system of own resources for the EU budget; points to the risk that by the end of 2019 the payments pattern from the previous programming period could reappear and calls on the Commission to develop early warning mechanisms within the framework of the payment plan in order to avoid as far as possible any accumulation of outstanding payments.  

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.6.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

3

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pascal Arimont, José Blanco López, Franc Bogovič, Steeve Briois, Rosa D’Amato, Bill Etheridge, Michela Giuffrida, Ivan Jakovčić, Constanze Krehl, Martina Michels, Iskra Mihaylova, Andrey Novakov, Stanislav Polčák, Julia Reid, Terry Reintke, Monika Smolková, Maria Spyraki, Olaf Stuger, Ramón Luis Valcárcel Siso, Ángela Vallina, Monika Vana, Matthijs van Miltenburg, Lambert van Nistelrooij, Kerstin Westphal

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Petras Auštrevičius, Daniel Buda, Ivana Maletić, James Nicholson, Jan Olbrycht

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Edward Czesak, Jens Nilsson, Georgi Pirinski, Daniele Viotti

1.6.2015

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

für den Haushaltsausschuss

zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2016

(2015/2074(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Jean-Paul Denanot

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass Landwirtschaft und ländliche Entwicklung viele entscheidende Zielsetzungen der EU verwirklichen, zur Ernährungssicherheit für eine wachsende Weltbevölkerung beitragen und ein wichtiger Bestandteil ihres Gesamthaushaltsplans für 2016 sind; fordert, dass der Agrarhaushalt, da sein Anteil am Gesamthaushaltsplan kontinuierlich abgenommen hat, energisch verteidigt und real allermindestens im derzeitigen Umfang belassen wird;

2.  verweist auf die Kürzungen bei Verpflichtungen und Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Haushaltsplan 2015; weist darauf hin, dass ELER-Projekte – darunter die LEADER-Programme – ein wichtiger Motor für die ländliche Entwicklung sind, da sie für die EU Vorteile im weiteren Sinne erbringen, insbesondere durch die Schaffung von Wachstum, Mehrwert und Arbeitsplätzen in ländlichen Regionen, vor allem mit Blick auf die Rolle, die kleine und Familienbetriebe bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten spielen; fordert, dass der endgültige Umfang der Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen im Haushaltsplan 2016 sorgfältig bedacht wird; fordert, dass der Förderung eines Generationswechsels in der Landwirtschaft durch Unterstützung junger Landwirte sowie von Innovation besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird; erkennt in diesem Zusammenhang die Chancen an, die das Erasmus-Programm für junge Unternehmer in Form einer Erleichterung des Wissenstransfers, des Austauschs von Informationen und des Erwerbs von Berufserfahrung für junge Landwirte bieten könnte;

3.  nimmt die Verspätung mancher Mitgliedstaaten bei der Validierung ihrer operationellen Programme, die zum Ende des ersten Quartals 2015 teilweise noch immer nicht erfolgt ist, zur Kenntnis; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre operationellen Programme zügig umzusetzen, damit sie 2016 funktionieren; vertritt die Auffassung, dass im Haushaltsplan 2016 aus diesem Grund eine erheblich beschleunigte Verwendung der Mittel unter gemeinsamer Verwaltung der Kommission und der Mitgliedstaaten verzeichnet werden sollte; fordert daher eine angemessene und ausreichende Ausstattung des ELER mit Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen;

4.  fordert, dass zusätzliche Finanzmittel für den Milchsektor bereitgestellt werden, um die Auswirkungen der anhaltendenden Preisvolatilität im Sektor, der Abschaffung des Quotensystems und des russischen Embargos abzumildern; fordert eine Erhöhung der Mittel für die Organisation und Konsolidierung der Erzeugerorganisationen der Obst- und Gemüsebranche und betont darüber hinaus, dass mehrere landwirtschaftliche Teilbereiche wie die Bienenzucht mehr Finanzmittel benötigen; unterstreicht die Bedeutung der Schulmilch- und Schulobstprogramme und schlägt im Einklang mit dem Votum des Landwirtschaftsausschusses eine Mittelerhöhung von 20 Mio. EUR pro Jahr für das Milchprogramm vor; unterstreicht, dass die ökologische Landwirtschaft und die geographischen Herkunftsbezeichnungen, einschließlich der Kennzeichnung von Lebensmitteln als „garantiert traditionelle Spezialität“, unterstützt werden müssen;

5.  macht darauf aufmerksam, dass die Schulobst- und -milchprogramme nicht nutzerfreundlich sind, unter anderem wegen des mit ihnen einhergehenden Verwaltungsaufwands, dass ihre Akzeptanz und Umsetzung nicht optimal sind und diese Programme daher dringend entbürokratisiert werden müssen;

6.  fordert, dass zusätzliche Mittel für den Olivenzucht- und -ölsektor bereitgestellt werden, um die Landwirte zu entschädigen, deren Olivenbäume von dem Bakterium Xylella fastidiosa befallen sind, die präventiven Maßnahmen in Europa zu verstärken, die Verbreitung des Killerbakteriums zu bekämpfen, den Sektor umzustrukturieren und die wissenschaftliche Erforschung des Erregers und seines Überträgers voranzutreiben;

7.  fordert, dass die Einnahmen, die 2014 mit der Sonderabgabe für Milch erzielt wurden, ausschließlich für den Schutz des Sektors, insbesondere in den Regionen, die am stärksten unter der Abschaffung der Quoten zu leiden haben, verwendet werden; fordert zu diesem Zweck die Errichtung eines Stabilitätsfonds, der die Landwirte in Regionen in äußerster Randlage, benachteiligten Regionen und Bergregionen schützt und immer dann aktiviert wird, wenn die den Erzeugern gezahlten Preise niedriger sind als ihre Produktionskosten;

8.  fordert die Kommission auf, die Ergebnisse der Folgenabschätzung zum Auslaufen der Milchquotenregelung zu berücksichtigen und folglich angemessene Unterstützung für den Übergang zu Mischbetrieben (Fleisch und Milch) bereitzustellen;

9.  stellt fest, dass die europäischen Erzeuger in den Ländern, die erstmals eine Zunahme des Weinkonsums verzeichnen, nicht genügend Marktanteile gewinnen; hebt hervor, dass Europa gleichzeitig eine Wein-Überproduktion verzeichnet, die nicht abgesetzt werden kann, weshalb die EU gezwungen ist, pro Jahr ca. 500 Mio. EUR für die Vernichtung, Lagerung oder Destillation überschüssigen Weins auszugeben; betont, dass diese Gelder sinnvoller verwendet werden könnten, um das Marktgleichgewicht wiederherzustellen, die Qualität zu verbessern und den Verkauf europäischer Weine außerhalb der EU zu fördern;

10.  fordert, dass zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, damit die europäischen Landwirte ihre Erzeugnisse lokal verkaufen können, um größere Gewinnmargen zu garantieren;

11.  unterstreicht, dass in der europäischen Realität das innovative Agrarsystem und die innovationsfördernden Maßnahmen zahlreiche Schwachpunkte aufweisen; hebt hervor, dass die im Hinblick auf eine Weiterentwicklung der Innovation zu lösenden Probleme vor allem auf die Knappheit der verfügbaren Ressourcen zurückzuführen sind; fordert deshalb, dass zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, um die Innovationsquote im Agrarsektor zu erhöhen, so seine Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und seine Umweltauswirkungen zu verringern;

12.  fordert, dass genügend Mittel bereitgestellt werden, um alle Elemente der GAP-Reform zu verwirklichen, einschließlich der Programme, die der Ökologisierung, der biologischen Vielfalt und der ländlichen Entwicklung dienen; fordert die Kommission auf, von den Mitgliedstaaten vorgelegte gleichwertige Bescheinigungen für Ökologisierungsmaßnahmen rasch anzuerkennen; betont, dass die Vereinfachung der GAP und eine Verringerung der Verwaltungslasten für Landwirte und nationale Behörden notwendig sind, um sicherzustellen, dass der Agrarhaushalt wirksam und mit Blick auf eine Senkung der hohen Fehlerquoten bei der Verwendung der Mittel verausgabt wird; begrüßt daher die von der Kommission eingegangene Verpflichtung, Vereinfachung und Subsidiarität in den kommenden Jahren in die Reihe der vorrangigen Ziele aufzunehmen;

13.  fordert, dass Mittel, die über den Mechanismus für die Haushaltsdisziplin für die Reserve für Krisen im Agrarsektor des Haushaltsplans 2016 zugewiesen wurden und nicht verwendet werden, im nächsten Haushaltsjahr in vollem Umfang als Direktzahlungen zur Verfügung gestellt werden; fordert, dass alle im Rahmen der Rubrik 2 verfügbaren Margen für den Agrarsektor zweckgebunden werden, vor allem in Anbetracht des anhaltenden russischen Embargos, der Marktprobleme im Milchsektor und erheblicher Gesundheitsrisiken im pflanzlichen und tierischen Sektor;

14.  stellt fest, dass die europäische Landwirtschaft in den letzten Jahren vermehrt Krisen ausgesetzt ist (Russland-Embargo, Milchkrise etc.); fordert daher, das System der Krisenfinanzierung für die GAP zu überdenken und eine solide und ausreichende Finanzierung künftiger Krisen aufzubauen, ohne die jährlichen Direktzahlungen zu belasten;

15.  stellt fest, dass dem Milchsektor durch die Einführung der Sonderabgabe im letzten Quotenjahr beträchtliche Mittel entzogen werden, und empfiehlt daher, dass diese Einnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Milchsektors im Agrarhaushalt verbleiben;

16.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die beträchtlichen Preisschwankungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu überwachen und die Echtzeit-Analyse der Märkte zu verbessern, z. B. durch die Stärkung der Beobachtungsstelle für den Milchmarkt im Milchsektor; hebt hervor, dass die Preisschwankungen für einige Bereiche weiterhin eine Herausforderung bedeuten, die zudem auf einem globalen Markt häufiger verzeichnet wird und sich negativ auf die Einkünfte der Landwirte auswirkt, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, erforderlichenfalls rasch und wirksam zu reagieren, indem den Landwirten direkt ermöglicht wird, die Preisschwankungen zu bekämpfen;

17.  weist auf die Schwierigkeiten hin, die in den vorangegangenen Haushaltsjahren, in denen die Mittel gekürzt wurden, aufgetreten sind; ist der Ansicht, dass jeder Versuch, die Mittel für die Landwirtschaft zu kürzen, sinnlos und sogar gefährlich wäre, weil er die Verwirklichung der Ziele der GAP gefährden, die Anfälligkeit des Sektors erhöhen und erheblich die Anstrengungen beeinträchtigen würde, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft zu erhalten;

18.  hebt hervor, dass die Zuckerquote Ende 2016 ausläuft, und empfiehlt daher, dass die Kommission geeignete Instrumente findet, um Marktungleichgewichte zu vermeiden;

19.  unterstreicht die Ziele einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Landwirtschaft und fordert, dass Mittel bereitgestellt werden, um sie zu erreichen;

20.  fordert, dass die Mittel, die insbesondere im Rahmen des Etats für Horizont 2020 für die Forschung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zweckgebunden wurden, als solche vollständig verfügbar bleiben, um die Innovation im Agrarsektor zu fördern;

21.  betont die Bedeutung von Pilotprojekten wie der Europäischen Beobachtungsstelle zur Preisüberwachung für den Ausschuss und den Agrarsektor, um einen besseren Preisvergleich sowie mehr Transparenz bei der Festsetzung der Nahrungsmittelpreise zu gestatten, und fordert deren weitere Unterstützung; schlägt gleichzeitig vor, weitere Pilotprojekte zu starten, die dazu beitragen könnten, Vermarktung und Sichtbarkeit der europäischen Agrarerzeugnisse zu verbessern, darunter neue Werbekampagnen, um Schulkinder für die Qualitätsregelungen der EU zu sensibilisieren; fordert die Kommission auf, das Parlament und den Rat regelmäßig von den Maßnahmen im Rahmen dieses Instruments und den entsprechenden Ergebnissen in Kenntnis zu setzen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass diese Informationen einer breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden; unterstreicht die Bedeutung eines Pilotprojekts, bei dem die Hemmnisse für landwirtschaftliche Betriebe, die auf eine Häufung von Rechtsvorschriften zurückzuführen sind, untersucht werden;

22.  unterstreicht die immer noch existierenden Ungleichgewichte in der Lebensmittelversorgungskette, in der die Primärerzeuger viel schlechter gestellt sind als die anderen Akteure; legt der Kommission nahe, die Gründung von Erzeugerorganisationen, vor allem im Milchsektor, als eines von mehreren Mitteln zu fördern, um gegen unlautere Handelspraktiken vorzugehen, die Praktiken einer übermäßigen Besteuerung von Lebensmitteln aufmerksam zu überwachen und etwas zur Verbesserung der Transparenz der Preise und Margen in der Lebensmittelversorgungskette zu unternehmen, wobei der Schwerpunkt auf der Rolle der großen Einzelhandelsunternehmen sowie der schwachen Position von Landwirten in der Lebensmittelversorgungskette liegen sollte; betont, wie wichtig ein Pilotprojekt in diesem Bereich ist, und fordert, falls notwendig, einen Legislativvorschlag vorzulegen

23.  fordert, dass die Höhe der Direktzahlungen in der EU-28 so bald wie möglich umfassend angeglichen wird.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.5.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

11

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Stuart Agnew, Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, José Bové, Paul Brannen, Daniel Buda, Nicola Caputo, Viorica Dăncilă, Michel Dantin, Paolo De Castro, Albert Deß, Diane Dodds, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Edouard Ferrand, Luke Ming Flanagan, Beata Gosiewska, Martin Häusling, Anja Hazekamp, Esther Herranz García, Jan Huitema, Peter Jahr, Jarosław Kalinowski, Elisabeth Köstinger, Philippe Loiseau, Mairead McGuinness, Giulia Moi, Ulrike Müller, James Nicholson, Maria Noichl, Laurenţiu Rebega, Jens Rohde, Bronis Ropė, Jordi Sebastià, Lidia Senra Rodríguez, Czesław Adam Siekierski, Janusz Wojciechowski, Marco Zullo

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Pilar Ayuso, Jørn Dohrmann, Norbert Lins, Momchil Nekov, Stanislav Polčák, Annie Schreijer-Pierik, Molly Scott Cato, Hannu Takkula, Valdemar Tomaševski

18.6.2015

STELLUNGNAHME des Fischereiausschusses

für den Haushaltsausschuss

zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2016

(2015/2074(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Alain Cadec

VORSCHLÄGE

Der Fischereiausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  stellt fest, dass der mehrjährige Finanzrahmen (MRF) 2014‑2020 in Rubrik 2 und insbesondere bei der Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und der integrierten Meerespolitik einen begrenzten Haushaltsspielraum bietet;

2.  weist darauf hin, dass ausreichende Haushaltsmittel eine grundlegende Voraussetzung dafür sind, dass die ambitionierten Ziele der GFP verwirklicht werden; betont, dass diese Haushaltsmittel in Einzelplan III und Titel 11 „Maritime Angelegenheiten und Fischerei“ zusammengefasst sind; weist darauf hin, dass der größte Teil der Haushaltsmittel auf den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) (Kapitel 11 06) und die obligatorischen Beiträge zu regionalen Fischereiorganisationen und anderen internationalen Organisationen sowie zu Abkommen über nachhaltige Fischerei (Kapitel 11 03) entfällt;

3.  stellt fest, dass die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) eine wichtige Rolle bei der Abstimmung und der Umsetzung der GFP spielt und dass die EFCA diese wichtige Rolle nur dann wahrnehmen kann, wenn sie über ausreichende technische, wirtschaftliche und finanzielle Ressourcen verfügt, was sich entsprechend im Haushaltsplan niederschlagen sollte;

4.  verweist auf die große Bedeutung der sozialen und wirtschaftlichen Dimension der Fischerei und der maritimen Wirtschaft für die lokalen Gemeinschaften und für manche maritimen Regionen und Küstengebiete; bekundet seine Besorgnis über den Verlust von Arbeitsplätzen in dieser Branche und den Mangel an Möglichkeiten für eine Umstrukturierung; fordert den Rückgriff auf die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, um die Beschäftigung in diesem Sektor zu fördern;

5.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass ein gesonderter Ansatz für die Bewirtschaftung der Fischereiressourcen erforderlich ist, damit die Fischbestände und die marinen Ökosysteme erhalten und wiederhergestellt werden können und dem Verlust an biologischer Vielfalt, der sich negativ auf die kommenden Generationen und auf den Wirtschaftssektor selbst auswirken würde, vorgebeugt wird; vertritt die Auffassung, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen eine wichtige Rolle in diesem Zusammenhang spielen kann;

6.  weist auf die grundlegende Bedeutung der Finanzierung der Erhebung von Daten hin, da diese Daten von entscheidender Bedeutung dafür sind, dass im Bereich der Fischereipolitik fundierte Entscheidungen getroffen werden können;

7.  unterstreicht, dass die reformierte GFP einen ambitionierten Rechtsrahmen für die Bewältigung der Herausforderungen der verantwortungsvollen Fischerei bietet, der sowohl mit Blick auf die Reglementierung als auch auf die Bereitstellung von Haushaltsmitteln unterstützt werden sollte;

8.  stellt sich besorgt die Frage, ob die Mitgliedstaaten in der Lage sind, den EMFF vollumfänglich in Anspruch zu nehmen und die Ziele von Europa 2020 und dem blauen Wachstum zu verwirklichen; nimmt die Verspätung mancher Staaten bei der Validierung ihrer operationellen Programme, die zum Ende des ersten Quartals 2015 teilweise noch immer nicht erfolgt war, zur Kenntnis;

9.  fordert die Kommission auf, gesonderte Mittel für die Weiterentwicklung der blauen Wirtschaft einzuplanen;

10.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre operationellen Programme zügig umzusetzen, damit sie 2016 uneingeschränkt operationell sind; vertritt die Auffassung, dass im Haushaltsplan 2016 aus diesem Grund deutlich rascher auf die Mittelansätze unter geteilter Verwaltung zurückgegriffen werden sollte; fordert somit eine angemessene und ausreichende Ausstattung des EMFF mit Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen;

11.  weist auf die Schwierigkeiten hin, die in vorigen Haushaltsjahren, in denen die Mittel gekürzt wurden, aufgetreten sind; ist der Ansicht, dass jeder Versuch einer Kürzung der dem Titel 11 und insbesondere dem EMFF zugewiesenen Mittel zwecklos und gefährlich wäre, da hierdurch die Ziele der GFP beeinträchtigt würden, die Nachhaltigkeit einer anfälligen Branche gefährdet würde und die Bemühungen um den Schutz und die Wiederherstellung der marinen Lebensräume beträchtlich nachlassen würden;

12.  weist darauf hin, dass die neue GFP erst seit kurzem angewandt wird und dass sie sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Fischer – wie zum Beispiel mit der Anlandeverpflichtung – einen Paradigmenwechsel beim Fischereimanagement mit sich bringt; macht darauf aufmerksam, dass die Anpassung an diese aktuellen Umwälzungen zusätzliche Bemühungen der EU mit Blick auf Kommunikation, Ausbildung und finanzielle Investitionen erforderlich macht, damit für die Verbreitung und die ordnungsgemäße Umsetzung der neuen GFP gesorgt ist;

13.  verweist auf die Auswirkungen der Abkommen über nachhaltige Fischerei auf den Haushalt und auf das Erfordernis, dass die Befugnisse des Parlaments in diesem Bereich berücksichtigt werden, damit das generelle Gleichgewicht zwischen den Zielen dieser Abkommen und ihren Auswirkungen auf den Haushalt aufrechterhalten werden kann;

14.  achtet auch künftig auf die Finanzierung der integrierten Meerespolitik und die Weiterentwicklung der Synergien zwischen der Fischerei und anderen maritimen Aktivitäten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.6.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Clara Eugenia Aguilera García, Renata Briano, Alain Cadec, Richard Corbett, Diane Dodds, Linnéa Engström, João Ferreira, Raymond Finch, Ian Hudghton, Carlos Iturgaiz, Werner Kuhn, António Marinho e Pinto, Gabriel Mato, Norica Nicolai, Ulrike Rodust, Remo Sernagiotto, Ricardo Serrão Santos, Isabelle Thomas, Peter van Dalen, Jarosław Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Izaskun Bilbao Barandica, José Blanco López, Marek Józef Gróbarczyk, Verónica Lope Fontagné, Francisco José Millán Mon

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Tim Aker

17.6.2015

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung

für den Haushaltsausschuss

zum Mandat für den Trilog über den Entwurf des Haushaltsplans 2016

(2015/2074(BUD))

Verfasser der Stellungnahme: Bogdan Andrzej Zdrojewski

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in Besorgnis über die Auswirkungen, die der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) auf Vorhaben im Bereich Forschung und Innovation nach sich ziehen wird, zumal in den kommenden fünf Jahren 500 Mio. EUR aus „Horizont 2020“ abgezweigt werden sollen;

B.  in der Erwägung, dass Investitionen in die sekundäre und höhere Bildung und in die formelle und informelle berufliche Bildung sowie in die Forschung im Mittelpunkt der Ziele des Europäischen Fonds für strategische Investitionen stehen sollten, da sie im Hinblick auf eine verbesserte soziale Inklusion und nachhaltiges Wirtschaftswachstum wichtig und langfristig für die Wettbewerbsfähigkeit förderlich sind;

C.  in der Erwägung, dass im EFSI dem Kultur- und Kreativsektor als Ganzes Vorrang eingeräumt werden muss, da er Teil eines florierenden Wirtschaftssektors ist und Arbeitsplätze und Chancen für eine weitere wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Europa darin geschaffen werden können, sofern die notwendigen Investitionen auf den jeweiligen Bedarf eingehen;

D.  in der Erwägung, dass der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2016 in sein drittes Jahr geht und zur Halbzeit überprüft werden muss, damit der unhaltbaren Situation der mangelnden Mittelausstattung und der Zahlungsausfälle aufseiten der Union bei Programmen, die bereits genehmigt und daher bereits durchgeführt wurden, ein Ende gesetzt wird; in besonderer Besorgnis darüber, dass im Zusammenhang mit den neuen Programmen eine ähnliche Situation eintreten kann, sowie über die Tatsache, dass aufgrund der hohen Anzahl von Bürgern, die direkt in solche Programme, insbesondere in Erasmus+, involviert ist, die Glaubwürdigkeit der EU in gefährlicher Weise beeinträchtigt und das Vertrauen der Bürger in die EU-Institutionen untergraben würde;

1.  weist darauf hin, wie wichtig Programme im Bereich Bildung und Kultur sind und dass sie mit genügend Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen ausgestattet sein müssen, damit solche Programme die angestrebte Anzahl von Begünstigten erreichen und somit die erwünschte Wirkung entfalten, wobei der Fokus auf Transparenz gerichtet bleiben und die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden müssen; bekräftigt seine Besorgnis über die Umsetzung des integrierten Programms Kreatives Europa nach der administrativen Aufspaltung der Teilbereiche Kultur und Medien innerhalb des Programms und den daraus folgenden Problemen im Hinblick auf eine ausgewogene Politik und Finanzierung;

2.  weist ferner darauf hin, dass die Programme Erasmus+ und Kreatives Europa den Weg für kleinere Projekte ebnen sollten, die für Kreativität, Mobilität und Innovation in Europa von zentraler Bedeutung sind; ist der Ansicht, dass kleinere Projekte im Rahmen von Erasmus+ unter „Key-2-Maßnahmen“ in Schulen von nun an besonders gefördert werden sollten, da die Anzahl der in diesem Bereich ausgewählten kleineren Projekte kontinuierlich zurückgegangen ist und dies zu den Zielen der Union mit Blick auf die Entwicklung der Bildung und Mobilität in Schulen in unmittelbarem Widerspruch steht; ist ferner der Ansicht, dass kleineren Projekten im Rahmen des Programms Kreatives Europa gebührende Aufmerksamkeit zuteilwerden sollte, da sie mit Blick auf eine wirklich authentische europäische Charakteristik bedeutend sind und Künstler und Kulturschaffende durch sie in die Lage versetzt werden, sich zu treffen und Ideenlaboratorien, Praktiken und Innovationen zu entwickeln;

3.  betont, dass die Kommunikationspolitik der EU dringend verbessert werden muss, um wirksamer in einen Dialog mit den Bürgern treten zu können, der es ihnen ermöglicht, von ihrem Recht auf Information und Beteiligung an der Politikgestaltung der EU umfassend Gebrauch zu machen, und um ein breiteres Aktionsspektrum zu erreichen; hebt in diesem Zusammenhang die positive Rolle der europaweiten Netze lokaler und nationaler Medien wie EuranetPlus hervor; fordert die Kommission auf, wieder hinreichende Mittel für diese Netze einzusetzen;

4.  betont, wie wichtig die kulturelle Zusammenarbeit und die Kulturdiplomatie sind, wenn es um die Beziehungen zu den Nachbarstaaten der EU geht; fordert dementsprechend eine kohärente Strategie, um die Mobilität von jungen Menschen, Künstlern, Kunstschaffenden und sonstigen Personen, die im Kulturbereich tätig sind, zu unterstützen, auch vor dem Hintergrund gemeinsamer Kultur- und Bildungsprojekte, über die die EU ihre Kultur und ihre Werte fördern sollte; betont, wie wichtig Projekte mit Partnerländern unter Verwendung der Haushaltslinien unter Rubrik IV sind;

5.  betont, wie wichtig die kulturelle und sprachliche Vielfalt in den Reihen der Mitgliedstaaten ist, und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass diese Vielfalt geschützt, gestärkt und gefördert wird;

6.  betrachtet die undurchsichtigen vertraglichen Beziehungen der Kommission mit Blick auf die Finanzierung des Senders Euronews zunehmend skeptisch, insbesondere angesichts der vor Kurzem erfolgten Erneuerung der einschlägigen Partnerschaftsvereinbarungen und der Beteiligung von neuen Investoren bei Euronews;

7.  fordert die Kommission im Zusammenhang mit dem EFSI auf, zu prüfen, ob für Projekte, die in der Kultur- und Kreativwirtschaft bereits aus dem Kohäsionsfonds finanziert werden und deren Ziel es ist, das kulturelle Erbe Europas zu bewahren und zu fördern, eine Kofinanzierung aus EFSI-Mitteln in Betracht kommt, wobei die Zusätzlichkeit gewährleistet sein muss;

8.  fordert die Kommission auf, die derzeitige, für kleine Infrastrukturprojekte geltende Beschränkung, die im Europäischen Fonds für regionale Entwicklung auf 5 Mio. EUR (bzw. 10 Mio. EUR für UNESCO-Welterbestätten) festgesetzt wurde, dringend zu überprüfen, da durch sie die Gefahr entsteht, dass der Spielraum für Investitionen in die Kultur, die für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in der EU von zentraler Bedeutung sind, eingeengt wird;

9.  hebt die derzeit hohe Jugendarbeitslosigkeit hervor und fordert solide Mittelbindungen, um dieses Problem in Angriff zu nehmen, indem Bildung, Forschung und Innovation, denen bei der Einstellung von jungen Menschen eine entscheidende Rolle zukommt, stärker verzahnt und Weiterbildungen für Angestellte und Beamte von lokalen und nationalen Verwaltungen bereitgestellt werden, wobei ein besonderes Augenmerk auf benachteiligte Regionen gelegt werden muss.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.6.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Dominique Bilde, Andrea Bocskor, Silvia Costa, Mircea Diaconu, Damian Drăghici, Jill Evans, Petra Kammerevert, Rikke Karlsson, Andrew Lewer, Svetoslav Hristov Malinov, Curzio Maltese, Fernando Maura Barandiarán, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Michaela Šojdrová, Yana Toom, Helga Trüpel, Sabine Verheyen, Julie Ward, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Krystyna Łybacka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Norbert Erdős, Mary Honeyball, Marc Joulaud, Ernest Maragall

16.6.2015

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

für den Haushaltsausschuss

zum Haushaltsplan 2016 – Mandat für den Trilog

(2015/2074(BUD))

Verfasserin der Stellungnahme: Barbara Matera

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass das Parlament, der Rat und die Kommission im November 2013 in einer gemeinsamen Erklärung vereinbarten, dass bei den jährlichen Haushaltsverfahren für den mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020 nach Möglichkeit Gleichstellungsaspekte einbezogen werden;

B.  in der Erwägung, dass Geschlechterstereotype und das weiterhin bestehende beträchtliche geschlechtsspezifische Lohngefälle Frauen daran hindern oder davon abhalten könnten, eine Karriere zu beginnen oder weiterzuverfolgen, was zu Ungleichheit führt und sich negativ auf die Wirtschaft und wesentlich auf die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirkt; in der Erwägung, dass der Zugang zum öffentlichen Dienst, der nach wie vor einen wichtigen Beschäftigungsbereich für Frauen darstellt, für die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Stärkung der Rolle der Frauen entscheidend ist; betont, dass die Kommission die Bildung und Ausbildung von Frauen und Mädchen stärker fördern muss, insbesondere in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) sowie Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), da in diesen Bereichen eine beträchtliche Qualifikationslücke besteht und sie ein gewaltiges Potenzial für künftiges Wachstum besitzen; in der Erwägung, dass es schätzungsweise bis 2025 7,7 Millionen MINT-Arbeitsplätze und bis 2020 825 000 offene Stellen für IKT-Experten geben wird;

C.  in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern behindert; in der Erwägung, dass es an vergleichbaren Daten zur Gewalt gegen Frauen in der EU fehlt, das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) jedoch statistische Daten und Informationen bereitstellt;

D.  in der Erwägung, dass es nach Erwägungsgrund 10 der Verordnung (EU) Nr. 1381/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ für den Zeitraum 2014 bis 2020 wichtig ist, „dass bei der Umsetzung des Programms die Bezeichnung ‚Daphne‘ in Bezug auf das spezifische Ziel beibehalten wird, das auf die Vorbeugung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen abstellt, um die Sichtbarkeit der Daphne-Programme auf einem möglichst hohen Niveau zu erhalten“;

1.  bekräftigt seine Forderung, dass der Gleichstellungsaspekt im gesamten Haushaltsverfahren und im mehrjährigen Finanzrahmen gleichbleibend berücksichtigt wird und dass die Haushaltsausgaben als wirksames Instrument für die Gleichstellungsförderung eingesetzt werden; schlägt zu diesem Zweck die Einrichtung einer externen Arbeitsgruppe vor, die bezüglich des Gleichstellungsaspekts im Haushaltsverfahren für mehr Transparenz sorgt;

2.  hebt hervor, dass die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen nach Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu den Grundprinzipien der EU zählt; weist darauf hin, dass der Gleichstellungsaspekt in alle Politikbereiche integriert und auf allen Ebenen des Haushaltsverfahrens berücksichtigt werden sollte;

3.  fordert, dass in den europäischen ebenso wie in den einzelstaatlichen Strategien für eine wirksamere Förderung der Geschlechtergleichstellung festgelegt wird, den Gleichstellungsaspekt bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen; hebt hervor, dass mehr Mittel für die Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen und deren Diskriminierung veranschlagt werden müssen;

4.  fordert die Kommission auf, Programme zur Förderung und Unterstützung der Unternehmertätigkeit von Frauen zu finanzieren und Zugang zur Mikrofinanzierung zu gewähren, hauptsächlich im Rahmen des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) sowie über den Europäischen Sozialfonds (ESF), die Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI), alle Strukturfonds und den EFSI;

5.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter insbesondere im Bereich der Beschäftigung zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen und dabei nicht lediglich Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter allgemein umzusetzen, sondern auch Maßnahmen vorzusehen, die unmittelbar auf schutzbedürftige Frauen zugeschnitten sind; fordert, dass dabei den Auswirkungen der Wirtschaftskrise gebührend Rechnung getragen wird, in hochwertige öffentliche Dienstleistungen investiert wird und insbesondere hochwertige und bezahlbare Einrichtungen für die Betreuung von Kindern, älteren Menschen und anderen betreuungsbedürftigen Personen in angemessener Weise zur Verfügung gestellt werden; fordert eine wirkliche Transparenz bei den Haushaltsmitteln, die für Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter bereitgestellt werden (ESF, PROGRESS, DAPHNE);

6.  betont, dass im Rahmen des Erasmus+-Programms Aufklärungskampagnen zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und zur Sensibilisierung für gleiche Rechte und gleiche Chancen finanziert werden müssen;

7.  fordert die Kommission auf, im bestehenden Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) ein europäisches Zentrum zur Beobachtung geschlechtsspezifischer Gewalt einzurichten und dafür eine neue Stelle im Institut zu schaffen; ist der Ansicht, dass der Haushaltsplan für das EIGE ansonsten unverändert bleiben sollte;

8.  wiederholt seine frühere Forderung, das Daphne-Programm als gesonderte Position des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ aufzuführen.

9.  wiederholt seine Forderung nach einer Fortentwicklung von geschlechtsspezifischen Indikatoren und Daten, die eine Bewertung des Gesamthaushaltsplans der Union im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter und eine Beobachtung der Maßnahmen für eine gleichstellungsorientierte Haushaltsplanung ermöglichen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.6.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Beatriz Becerra Basterrechea, Malin Björk, Anna Maria Corazza Bildt, Viorica Dăncilă, Iratxe García Pérez, Anna Hedh, Elisabeth Köstinger, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Angelika Mlinar, Maria Noichl, Marijana Petir, Terry Reintke, Liliana Rodrigues, Jordi Sebastià, Michaela Šojdrová, Ernest Urtasun, Elissavet Vozemberg, Jadwiga Wiśniewska, Anna Záborská, Jana Žitňanská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Inés Ayala Sender, Izaskun Bilbao Barandica, Biljana Borzan, Louise Bours, Stefan Eck, Ildikó Gáll-Pelcz, Clare Moody, Branislav Škripek, Dubravka Šuica, Marc Tarabella

ANLAGE: Schreiben des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

Schreiben von Elmar Brok, Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und Christian Dan Preda, Mitglied desselben Ausschusses, vom Juni 2015 an Jean Arthuis, Vorsitzender des Haushaltsausschusses

Übersetzung

Sehr geehrter Herr Vorsitzender ,

Da der durch die verspätete Vorlage des Haushaltsentwurfs verursachte Zeitplan dieses Jahr keine förmliche Stellungnahme des Ausschusses ermöglicht, schreiben wir Ihnen im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, um unseren Beitrag in Form eines Schreibens bereitzustellen. Wir hoffen sehr, dass der Haushaltsausschuss in der Lage sein wird, unsere Ansichten in seinem Bericht über das Mandat für den Trilog zu berücksichtigen. Wir begrüßen, dass der pragmatische Kalender für das Haushaltsverfahren Gegenstand von interinstitutionellen Verhandlungen ist. Wir fordern Sie aber nachdrücklich auf, gegenüber der Kommission weiterhin darauf zu dringen, dass die Vorlage des Haushaltsentwurfs früher im Jahr stattfindet, um sicherzustellen, dass in den kommenden Jahren eine reguläre Stellungnahme des Ausschusses abgegeben werden kann.

Es bleibt weiterhin unser wichtigstes Anliegen, dass der Haushalt die EU in die Lage versetzen sollte, ihrer Rolle als globaler Akteur nachzukommen. Der EU-Haushalt sollte die globalen Prioritäten der EU genau widerspiegeln und entsprechende Mittelzuweisungen vorsehen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Erhöhung der Mittel für Verpflichtungen in Rubrik 4 um 5,6 % gegenüber 2015, wodurch endlich die großen Kürzungen kompensiert werden, zu denen es in den ersten Jahren des mehrjährigen Finanzrahmens kam. Angesichts des fragilen politischen Klimas in unserer Nachbarschaft und darüber hinaus sind wir der Ansicht, dass weitere Verstärkungen bestimmter prioritärer Bereiche erforderlich sind.

Wir möchten auch hervorheben, dass die beträchtliche Anhebung der Mittel für Zahlungen in Rubrik 4 um 28,5 % ebenfalls eine überaus willkommene Entwicklung darstellt, die dazu beitragen wird, den Mangel an Mittel für Zahlungen abzumildern, der die ordnungsgemäße Funktionsweise einer Reihe von Finanzinstrumenten gefährdet hat. Es ist von zentraler Bedeutung, dass diese Erhöhung im endgültigen Haushaltsplan beibehalten wird. Insbesondere das Stabilitäts- und Friedensinstrument war erheblich in seiner Funktionsweise eingeschränkt. Angesichts der bestehenden Konflikte und neuer Bedrohungen in der Mittelmeerregion sind wir der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Mittel für Zahlungen in Höhe von 82,4 Mio. EUR weiter angehoben werden sollten, um in angemessener Weise auf den Rückstand bei den Zahlungen zu reagieren und den Bedürfnissen Rechnung zu tragen, die in Krisensituationen entstehen könnten.

Eine verantwortliche Rolle als globaler Akteur zu spielen, bedeutet, dass den Ländern in unserer Nachbarschaft auf der festen Grundlage des Ansatzes "mehr für mehr" hinreichende Mittel bereit gestellt werden, da diese Länder in allen zentralen Politikbereichen vor enormen Herausforderungen stehen. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die politische Hervorhebung, die dieser Haushaltsentwurf auf Entwicklungen in unserer Nachbarschaft legt, sowohl im Osten als auch in der Mittelmeerregion. Wir heben jedoch die Notwendigkeit hervor, dass die Mittel für Verpflichtungen für das Europäische Nachbarschaftsinstrument aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs der EU in den betroffenen Ländern aufgestockt werden sollten. Die Entscheidung, über die Finanzplanung für 2016 hinaus zu gehen, um die syrische Region zu unterstützen, ist ein wichtiger Schritt, der das Ausmaß der Probleme unterstreicht, mit denen wir konfrontiert sind. Wir weisen jedoch auch auf die kritische Natur der Probleme in Bezug auf Libyen hin und auf die Notwendigkeit, in diesem Zusammenhang spezifische Aktionen vorzusehen. Wir würden gerne ähnliche Aktionen in der östlichen Nachbarschaft sehen, insbesondere in der Ukraine. Ebenso begrüßen wir die verstärkte Unterstützung für das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte und bringen unsere Zuversicht zum Ausdruck, dass die für die aktive Verteidigung der Menschenrechte bereitgestellten Mittel weiter aufgestockt werden. Wie in den letzten Jahren ist zu kritisieren, dass die im Haushaltsentwurf angegebenen Beträge bei vielen Programmen nicht den tatsächlichen Finanzierungsbedarf abdecken und wir fordern Sie daher nachdrücklich auf, die Grundlage zu legen, um dies im endgültigen Haushaltsplan zu beheben. In diesem Zusammenhang würden wir gerne hervorheben, dass es einer konsistenten und verstärkten Unterstützung des Friedensprozesses im Nahen Osten, der Palästinensischen Behörde und des UNWRA bedarf.

Ebenso würden wir die beträchtlichen Anstrengungen begrüßen, die darauf abzielen, das unlängst aufgetretene Problem im Zusammenhang mit Unterbrechungen bei humanitärer Hilfe zu lösen, indem die Mittel für Zahlungen erhöht werden. Gleichwohl möchten wir betonen, dass die aktuellen humanitären Krisen auf der Welt weitere Verstärkungen dieses Instruments erforderlich machen.

Was den Haushalt des Europäischen Auswärtigen Diensts betrifft, weisen wir darauf hin, dass die Frage der Übertragung der Haushaltslinie für EU-Sonderbeauftragte auf den EAD-Haushalt noch nicht gelöst wurde. Im Rahmen der EAD-Überprüfung wurde zwar auf die Notwendigkeit dieser Übertragung hingewiesen, alle Versuche einer Umsetzung sind jedoch für längere Zeit ausgesetzt worden. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass für eine ordnungsgemäß integrierte EU-Außenpolitik eine entsprechende Konsolidierung der diplomatischen Aktivitäten der EU erforderlich ist.

Wir wären sehr dankbar, wenn diese Anregungen bei der Ausarbeitung des Berichts berücksichtigt würden.

(Höflichkeitsformel und Unterschrift)

ANLAGE: Schreiben des Ausschusses für internationalen Handel

Schreiben von Reimer Böge, Mitglied des Ausschusses für internationalen Handel, vom 16. Juni 2015 an José Manuel Fernandes, Mitglied des Haushaltsausschusses

Übersetzung

Betrifft:  Mandat für den Trilog zum Entwurf des Haushaltsplans 2016

Sehr geehrter Herr Fernandes,

als Berichterstatter des Ausschusses für internationalen Handel (INTA) für den Haushaltsplan 2016 möchte ich Sie über die Prioritäten des INTA-Ausschusses für den Haushaltsplan 2016 in Kenntnis setzen, wie sie von den Koordinatoren des INTA-Ausschusses am 15. Juni 2015 vereinbart wurden.

Zunächst wird im INTA-Ausschuss die Auffassung vertreten, dass im Haushaltsplan der Europäischen Union der Tatsache, dass die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm den Handel als eine oberste Priorität definiert, durch die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel Rechnung getragen werden sollte. Der Handel ist nicht nur ein wirkmächtiges Instrument zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen in Europa, sondern auch ein wichtiges Werkzeug der Außenpolitik, mit dem die weiter gefassten internationalen Ziele der EU vorangebracht werden können und zugleich europäische Werte wie Frieden, Freiheit und Demokratie weltweit gefördert werden. Der Handel kann als Werkzeug fungieren, um zur Verbesserung der Standards in den Bereichen Beschäftigung, Umwelt und Menschenrechte beizutragen. Um diese Ziele zu verwirklichen, müssen ausreichende Finanzmittel zugewiesen werden.

Die gemeinsame Handelspolitik dürfte in Zukunft sogar weiter gestärkt werden, damit die handelspolitischen Herausforderungen, die sich infolge einer veränderten geopolitischen Landschaft ergeben, bewältigt werden können. Ausreichende Finanzmittel aus dem Unionshaushalt sind unabdinglich, wenn eine robuste Handels- und Investitionsstrategie möglich sein und sichergestellt werden soll, dass der Handel weiterhin ein wirksames Werkzeug sein kann, um zur Beschäftigung, zu Wirtschaftswachstum und zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

Darüber hinaus ist die EU-Agenda für Handelsverhandlungen nach wie vor sehr ehrgeizig: TTIP, Japan, ein Investitionsabkommen mit China, die ASEAN-Staaten, die AKP-Staaten, die Modernisierung der Assoziierungsabkommen mit Mexiko und Chile, das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA), die WTO usw. Die laufenden und anstehenden Verhandlungen werden von den Dienststellen der Kommission, insbesondere von der GD Handel, weiterhin erhebliche Mengen an Ressourcen einfordern. Das Budget für Handelsaktivitäten muss daher in ausreichendem Maße aufgestockt werden, damit die EU in der Lage ist, ihre ehrgeizige Handelsagenda erfolgreich auszuhandeln.

Es ist von grundlegender Bedeutung, dass unsere Handelsabkommen solide verwaltet werden. In diesem Zusammenhang teilt der INTA-Ausschuss die Auffassung des Rechnungshofs, die in seinem Sonderbericht Nr. 2/2014 mit dem Titel „Werden die Präferenzhandelsregelungen angemessen verwaltet?“ vorgebracht wurde. Demnach werden von der Kommission zusätzliche Anstrengungen hinsichtlich der Überwachung der Umsetzung und der Auswirkungen der von ihr abgeschlossenen Handelsabkommen gefordert. Sicherlich würde die EU davon profitieren, wenn sie ausreichende Mittel für Zwischen- und Ex-post-Bewertungen in Bezug auf die Einhaltung der von Drittländern ihr gegenüber eingegangenen Verpflichtungen bereitstellt. Diese Bewertungen sollten zu einem wichtigen Bestandteil der Haushaltslinien im Zusammenhang mit Handelsaktivitäten werden, weil es von zentraler Bedeutung ist, dass die Kommission belegen kann, dass die von den beiden Rechtsetzungsinstanzen beschlossenen politischen Optionen tatsächlich zu den erwünschten Ergebnissen geführt haben.

Die Mitglieder des INTA-Ausschusses sind besorgt, dass die Unionsbürger die Globalisierung mit einer sinkenden Wirtschaftsleistung Europas und Arbeitsplatzverlusten gleichsetzen. Um die Bürger wieder überzeugen zu können, muss sich die Kommission verstärkt für die Ausarbeitung einer wirksamen Strategie zur Vermittlung der Handelspolitik der Union sowie der Vor- und Nachteile des internationalen Handels einsetzen.

In diesem Zusammenhang möchten wir betonen, dass sämtliche verfügbaren EU-Mittel uneingeschränkt für die Interessen der Menschen und für die Unterstützung der weiteren Schaffung neuer hochwertiger Arbeitsplätze in der Union eingesetzt werden sollten.

Der INTA-Ausschuss weist mit Nachdruck darauf hin, dass der Erfolg der 9. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation seinen Niederschlag im Haushaltsplan 2016 finden muss. Insbesondere müssen ausreichende Mittel für die Programme zugewiesen werden, die für die Umsetzung des Übereinkommens über Handelserleichterungen auf Seiten der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder notwendig sind. Dies wird die Bereitstellung technischer Unterstützung und den Aufbau von Kapazitäten für WTO-Partner erfordern, insbesondere durch Handelshilfe.

Angesichts der großen Herausforderungen für die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) weist der INTA-Ausschuss weiterhin eindringlich darauf hin, dass der ENP ausreichende Haushaltsmittel zugewiesen werden sollten, damit für unsere engen Partner angemessene handelsbezogene technische Unterstützung und Hilfe bereitgestellt werden können, insbesondere was die Länder in der Östlichen Partnerschaft und die arabischen Länder nach dem Arabischen Frühling betrifft. Der INTA-Ausschuss betont, dass sich die Bedeutung des Makrofinanzhilfeprogramms (MFA) im Unionshaushalt widerspiegeln muss, da es sich als äußerst zielführendes Instrument erwiesen hat, Partner in schwierigen finanziellen Situationen zu unterstützen. Wir möchten erneut darauf hinweisen, dass das Europäische Parlament den Beschluss über die Gewährung des dritten Makrofinanzhilfeprogramms im Umfang von bis zu 1,8 Mrd. EUR für die Ukraine am 15. April 2015 offiziell angenommen hat. Im Rahmen des Hilfspakets für die Ukraine wurde deutlich, dass ein gewisses Maß an Flexibilität bei der Gewährung wirtschaftlicher und finanzieller Unterstützung für Drittländer wichtig ist, weil sich in EU-Partnerländer Krisen unterschiedlicher Art sehr rasch entwickeln können.

Schließlich ist es wichtig, dass im Unionshaushalt die Finanzierung von Initiativen zur Erleichterung der Internationalisierung europäischer KMU vorgesehen ist. Allerdings muss noch mehr getan werden, da derzeit lediglich etwa 13 % der europäischen KMU außerhalb der EU aktiv sind. Damit die EU-Ausgaben zur Förderung der Internationalisierung und Wettbewerbsfähigkeit europäischer KMU so effizient und wirksam wie möglich ausfallen, wünschen sich die Mitglieder des INTA-Ausschusses, dass die Kommission die bestehenden Werkzeuge bewertet und verbessert sowie sicherstellt, dass die verschiedenen Aktivitäten in diesem Bereich hinreichend kontrolliert und beaufsichtigt werden.

(Höflichkeitsformel und Unterschrift)

ANLAGE: Schreiben des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

Schreiben von Claude Moraes, Vorsitzender des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, vom 19. Juni 2015 an Jean Arthuis, Vorsitzender des Haushaltsausschusses

Übersetzung

Betrifft:  Prioritäten des LIBE-Ausschusses für den Haushaltsplan 2016

Sehr geehrter Herr Arthuis,

im Hinblick auf den Trilog im Juli und Ihr diesbezügliches Mandat möchte ich Sie über die Prioritäten des LIBE-Ausschusses für den Haushaltsplan 2016 unterrichten.

Für den LIBE-Ausschuss ist es überaus wichtig, dass dafür gesorgt wird, dass im Haushaltsplan des nächsten Jahres ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die humanitären Herausforderungen in Angriff zu nehmen, die auf die steigende Zahl der Einreisen in die EU und den wiederholten tragischen Verlust von Menschenleben – insbesondere im Zusammenhang mit der Lage im Mittelmeerraum – zurückzuführen sind.

Der Entwurf des Haushaltsplans 2016 enthält begrüßenswerte Schritte in die richtige Richtung. Die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments und die Einrichtung eines vorläufigen Umsiedlungsmechanismus sollten begrüßt werden. Der LIBE-Ausschuss begrüßt ferner die im Haushaltsplan 2016 vorgeschlagene beträchtliche Aufstockung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF). Der Ausschuss würde die Kommission in diesem Zusammenhang auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Mittel bereitgestellt werden, um alle Vorschläge in diesem Bereich abzudecken. Das Parlament hat kontinuierlich hervorgehoben, dass alle möglichen Anstrengungen unternommen werden müssen, um den Verlust weiterer Menschenleben auf See zu verhindern, und dass die für die Einhaltung der Such- und Rettungsverpflichtungen erforderlichen Mittel bereitgestellt werden müssen.

Die meisten Fraktionen im LIBE-Ausschuss begrüßen darüber hinaus die vorgeschlagene Aufstockung der Mittel für Frontex und unterstützen den Vorschlag der Kommission, EASO, Frontex, Eurojust und Europol vom Pool für die Umschichtung von Personal auszunehmen. Der Ausschuss bedauert jedoch, dass der EASO zugewiesene Haushalt aufgrund der Tatsache, dass das Büro im vergangenen Haushaltsjahr einen Teil seiner Mittel nicht in Anspruch genommen hat, gekürzt wurde, und beharrt darauf, dass EASO ausreichend Mittel bereitgestellt werden, damit es seine Aufgaben erfüllen und so die erhöhte Arbeitslage bewältigen kann. Der Ausschuss fordert die Kommission erneut auf, den Pool für die Umschichtung von Personal zu überdenken und der Arbeitslage und den Aufgaben der einzelnen Agenturen verstärkt Rechnung zu tragen. Der Ausschuss hält es für notwendig, eine angemessene Mittelausstattung sicherzustellen, um neue Herausforderungen im Bereich der Migration und der inneren Sicherheit bewältigen zu können.

Der Ausschuss vertritt die Auffassung, dass die haushaltspolitischen Auswirkungen der Maßnahmen, die als Teil der europäischen Sicherheitsagenda vorgestellt wurden, insbesondere im Zusammenhang mit Europol und seinen Aufgaben im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus, der organisierten Kriminalität und der Cyberkriminalität, ausführlicher von der Kommission erläutert und dargelegt werden sollten, damit den Rechtsetzungsinstanzen mehr Informationen über die angemessene Mittelausstattung für diese Zwecke vorliegen.

Darüber hinaus fordert der Ausschuss eine bessere Finanzierung der Instrumente für die Überwachung und die Förderung der Rechtsstaatlichkeit und des ordnungsgemäßen Funktionierens der Justizsysteme. In diesem Zusammenhang ist es bedauerlich, dass der Agentur für Grundrechte – ungeachtet ihrer maßgeblichen Rolle bei der Kontrolle der Einhaltung der Grundrechte – keine Mittelaufstockung gewährt wurde.

Schließlich fordert der Ausschuss die Kommission auf, die Bedürfnisse der EMCDDA zu analysieren und dabei der erhöhten Arbeitslage, die auf die Zunahme neuer psychoaktiver Substanzen zurückzuführen ist, Rechnung zu tragen.

(Höflichkeitsformel und Unterschrift)

ANLAGE: Schreiben des Ausschusses für konstitutionelle Fragen

Schreiben von Danuta Maria Hübner, Vorsitzende des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, vom 18. Juni 2015 an Jean Arthuis, Vorsitzender des Haushaltsausschusses

Übersetzung

Betrifft:  Prioritäten des AFCO-Ausschusses für das Mandat für den Trilog über den Haushaltsplan 2016

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

dem Ausschuss für konstitutionelle Fragen, dessen Vorsitzender ich bin, ist bewusst, dass das diesjährige Haushaltsverfahren mit der Vorlage des Haushaltsentwurfs 2016 durch die Kommission am 27. Mai 2015 etwas später als üblich in die Wege geleitet wurde. Da der Zeitplan für die Annahme Ihres Berichts über das Mandat für den Trilog über den Haushaltsplan 2016 aufgrund dieser Verzögerung recht knapp ist, haben die Koordinatoren des AFCO-Ausschusses in ihrer Sitzung am 26. Februar 2015 beschlossen, den Beitrag unseres Ausschusses zu diesem Berichtsentwurf in Form eines Schreibens vorzulegen, in dem die Prioritäten des AFCO-Ausschusses für den Haushaltsplan des nächsten Jahres dargelegt werden.

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen möchte Sie daher auf die folgenden prioritären Bereiche hinweisen, die unseres Erachtens in den Haushaltsverhandlungen dieses Jahr berücksichtigt werden sollten:

–   Im Rahmen einer Anhörung über die bisherige Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative, die Anfang des Jahres durchgeführt wurde, haben wir erfahren, mit welchen Schwierigkeiten die europäischen Bürger bei der Wahrnehmung ihres Rechts, eine solche Initiative in die Wege zu leiten, konfrontiert sind. Da die Bedeutung der Europäischen Bürgerinitiative immer weiter zunimmt und der AFCO-Ausschuss sich zum Nutzen der Bürger eine Verbesserung der Initiative wünscht, hält es der AFCO-Ausschuss für wichtig, dass dieses Programm sowie die zugrunde liegende Kommunikationsstrategie durch die Schaffung einer spezifischen Teillinie mit ausreichend Finanzmitteln ausgestattet werden, damit die gesteckten Ziele verwirklicht werden können und die Initiative für die Öffentlichkeit sichtbarer dargestellt werden kann.

–  Darüber hinaus begrüßt der AFCO-Ausschuss, dass die Kommission eine Aufstockung der Mittel für das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ und für die Kommunikation vorgeschlagen hat, da diese Instrumente unerlässlich sind, um die Verfahren der partizipatorischen Demokratie in der EU zu stärken, das Vertrauen der Bürger zu gewinnen und ihnen die Maßnahmen und die Politik der EU näher zu bringen.

–  Was den Haushaltsplan des Parlaments betrifft, sollte dafür gesorgt werden, dass genügend Mittel für Kommunikationsmaßnahmen bereitgestellt werden, um die Interaktion mit den Bürgern zu fördern, sie über die Tätigkeiten des Parlaments zu informieren und den Informationsaustausch mit den nationalen Parlamenten zu verstärken.

Ich bin zuversichtlich, dass der Haushaltsausschuss unsere Vorschläge bei der Vorbereitung des Mandats für den Trilog über den Haushaltsplan 2016 berücksichtigen wird.

(Höflichkeitsformel und Unterschrift)

Kopie:    José Manuel Fernandes, Berichterstatter des BUDG-Ausschusses für den       Haushaltsplan 2016, Einzelplan III – Kommission

    Gérard Deprez, Berichterstatter des BUDG-Ausschusses für den Haushaltsplan     2016, Sonstige Einzelpläne

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.6.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

4

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Jonathan Arnott, Jean Arthuis, Richard Ashworth, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Jean-Paul Denanot, Gérard Deprez, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Ernest Maragall, Sophie Montel, Siegfried Mureşan, Liadh Ní Riada, Jan Olbrycht, Younous Omarjee, Paul Rübig, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Paul Tang, Isabelle Thomas, Monika Vana, Daniele Viotti

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Janusz Lewandowski, Ivan Štefanec, Nils Torvalds, Derek Vaughan, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Tiziana Beghin, Marco Zullo

  • [1]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [2]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
  • [3]  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
  • [4]  Angenommene Texte dieses Tages, P8_TA(2015)0061.
  • [5]   This results from the so-called "N+2" / "N+3" rules whereby payments have to be made within two (N+2) or three (N+3) years after the corresponding commitments have been made. At the end of 2013, the two decommitment rules applied at the same time.
  • [6]    The total additional payment appropriations authorised through amending budgets amounted to EUR 6.7 billion in 2012, EUR 11.6 billion in 2013 and EUR 3.5 billion in 2014.
  • [7]    The backlog of outstanding payment claims for the 2007-2013 Cohesion programmes at year-end increased from EUR 11 billion in 2011 to EUR 16 billion in 2012, EUR 23.4 billion in 2013, and EUR 24.7 billion in 2014.
  • [8]    It is to be noted that for shared management policies such as Cohesion policy (where the Commission reimburses Member States’ expenditure), interest for late payments does not apply.
  • [9]    The remaining 5% is to be paid at the programme closure, which will take place in 2017-2019, after the Commission's assessment that the programme has been implemented successfully and that no correction needs to be made.
  • [10]    Cohesion policy legislation provides for a regulatory deadline of 60 days.
  • [11]    Definition of normal and abnormal backlog is in section 3.4 and 4.3.
  • [12]    The amending budget 2/2014 was originally presented as draft amending budget 3/2014.
  • [13]   Monthly reports on interim payments and pending claims, Budget Forecast Alert (twice a year)
  • [14]   DEC 54/2014.
  • [15]   Unpaid amounts resulting from the reduction of pre-financing rates to a rate below the legal/normal minimum are not included in the current definition of "outstanding payment claims": however, for a number of programmes, some reduction of pre-financing rates has been implemented in 2014 (in some case already in 2013) in order to postpone payments to a later date.
  • [16]    Art. 87 of CR 1083/2006: " …requests for interim payments are grouped together, as far as possible, on 3 separate occasions a year"
  • [17]   Identical to the one included in the executive summary.
  • [18]   Articles 91 and 92 respectively of Regulation 1083/2006 for programming period 2007-2013.
  • [19]    Due to the cash-flow constraints in the first months of the year (see section 3.3 above), part of the backlog might not be paid within the regulatory deadlines at the beginning of the year.
  • [20]    Except for Croatia, Romania, Slovakia
  • [21]    Article 76 of Council Regulation (EC) No 1083/2006 of 11 July 2006 laying down general provisions on the European Regional Development Fund, the European Social Fund and the Cohesion Fund and repealing Regulation (EC) No 1260/1999 (OJ L 210, 31.7.2006, p. 25).
  • [22]    Article 112 of Regulation (EU) No 1303/2013 of the European Parliament and of the Council of 17 December 2013 laying down common provisions on the European Regional Development Fund, the European Social Fund, the Cohesion Fund, the European Agricultural Fund for Rural Development and the European Maritime and Fisheries Fund and laying down general provisions on the European Regional Development Fund, the European Social Fund, the Cohesion Fund and the European Maritime and Fisheries Fund and repealing Council Regulation (EC) No 1083/2006 (OJ L 347, 20.12.2013, p. 320).
  • [23]    The forecasts submitted by Member States in January 2015 did not cover all operational programmes. For these cases, the Commission has used the forecasts received last September. Such an extrapolation of missing Member States' forecasts is not possible for 2016, since the forecasts submitted in September 2014 covered 2014 and 2015 only (not yet 2016). This means that the forecast for 2016 includes only the operational programmes for which the Member States transmitted the information and might have to be revised upward when the missing information is transmitted.
  • [24]    Article 79 of Council Regulation (EC) No 1083/2006 lays down that "The cumulative total of pre-financing and interim payments made by the Commission shall not exceed 95% of the seven-year contribution from the Funds to the Operational Programme; the remaining 5% will only be paid at the closure of the Operational Programme."
  • [25]    Article 89 of Council Regulation (EC) No 1083/2006 of 11 July 2006 laying down general provisions on the European Regional Development Fund, the European Social Fund and the Cohesion Fund and repealing Regulation (EC) No 1260/1999 (OJ L 210, 31.7.2006, p. 25).
  • [26]    + EUR 406 million (net increase in payment appropriations) for Humanitarian Aid, + EUR 30 million for DCI and + EUR 250 million for ENI.
  • [27]   The graph however does not reflect the impact of the reduced level of pre-financing.
  • [28]  According to the Commission document ‘Elements for a payment plan to bring the EU budget back onto a sustainable track’ presented in Parliament on 16 April 2015.