BERICHT über den Bericht über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung des Europäischen Jahres 2012 für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen

23.7.2015 - (2014/2255(INI))

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatter: Eduard Kukan

Verfahren : 2014/2255(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0241/2015
Eingereichte Texte :
A8-0241/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Bericht über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung des Europäischen Jahres 2012 für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen

(2014/2255(INI))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 940/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2011 über das Europäische Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen (2012)[1],

–       unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf[2],

–       gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 25 zu den Rechten älterer Menschen,

–       unter Hinweis auf den endgültigen Bericht der Kommission über das Europäische Gipfeltreffen vom 9./10. März 2015 zur Innovation im Bereich Aktivität und Gesundheit im Alter,

–       unter Hinweis auf das Hintergrunddokument der Kommission vom 23. Februar 2015 mit dem Titel „Growing the Silver Economy in Europe“,

–       unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 15. September 2014 über die Durchführung, die Ergebnisse und die Gesamtbewertung des Europäischen Jahres 2012 für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen (COM(2014)0562),

–       unter Hinweis auf den Bericht der Kommission mit dem Titel „The 2015 Ageing Report. Economic and budgetary projections for the 28 EU Member States (2013-2060)“ (Bericht über die demografische Alterung 2015: Wirtschafts- und Haushaltsprognosen für die 28 EU-Mitgliedstaaten (2013–2060)) (European Economy 3|2015),

–       unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 17. Januar 2014 mit dem Titel „Gemeinsamer Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (‚Richtlinie zur Rassengleichheit‘) und die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (‚Gleichbehandlungsrichtlinie für den Bereich Beschäftigung‘)“ (COM(2014)0002),

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Februar 2013 mit dem Titel „Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt – einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020“ (COM(2013)0083),

–       unter Hinweis auf den Fahrplan der Kommission zur Umsetzung des Pakets zu Sozialinvestitionen 2014,

–       unter Hinweis auf das Weißbuch der Kommission vom 16. Februar 2012 mit dem Titel „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ (COM(2012)0055),

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. Februar 2012 mit dem Titel „Den strategischen Durchführungsplan der Europäischen Innovationspartnerschaft ‚Aktivität und Gesundheit im Alter‘ voranbringen“ (COM(2012)0083),

–       unter Hinweis auf die Erklärung des Rates vom 7. Dezember 2012 zum Europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen (2012): Das weitere Vorgehen,

–       unter Hinweis auf den gemeinsam von dem Ausschuss für Sozialschutz und der Kommission ausgearbeiteten Bericht vom 10. Oktober 2014 mit dem Titel „Angemessener Sozialschutz für Langzeitpflege in einer alternden Gesellschaft“,

–       unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) vom 31. Oktober 2014 über den Zugang zur Gesundheitsversorgung in Zeiten der Krise,

–       unter Hinweis auf die derzeit laufende Arbeit der Arbeitsgruppe „Alterung“ der Vereinten Nationen mit Blick auf ein Übereinkommen über den Schutz der Rechte älterer Menschen,

–       unter Hinweis auf den Übersichtsbericht der Stiftung Eurofound mit dem Titel „Präferenzen bei der Arbeit für Personen über 50 Jahre“ (2014),

–       unter Hinweis auf das Schwerpunktdokument der Stiftung Eurofound mit dem Titel „Nachhaltige Arbeit. Auf dem Weg zu einem besseren und längeren Arbeitsleben“ (Dezember 2014),

–       unter Hinweis auf die eingehende Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments vom März 2015 mit dem Titel „Europäisches Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen (2012)“,

–       unter Hinweis auf den endgültigen Bericht von Ecorys vom 15. April 2014 zur Evaluierung des Europäischen Jahres für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen (2012),

–       unter Hinweis auf die am 10. Dezember 2012 von der Stakeholder-Koalition für das Europäische Jahr 2012 vorgelegte „Roadmap towards and beyond the European Year for Active Ageing and Solidarity between Generations 2012 (EY2012)“ (Fahrplan auf dem Weg zum Europäischen Jahr 2012 für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen (EJ 2012) und darüber hinaus),

–       unter Hinweis auf den Eurobarometer Spezial Nr. 378 vom Januar 2012 mit dem Titel „Aktives Altern“,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2013 zu den Auswirkungen der Krise auf den Zugang von schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen zu Leistungen der Fürsorge[3],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Mai 2013 zu einer Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten[4],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2010 zu den demografischen Herausforderungen und der Solidarität zwischen den Generationen[5],

–       gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–       unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0241/2015),

A.     in der Erwägung, dass das Ziel des Europäischen Jahres für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen (EJ 2012) darin bestand, für den Wert des aktiven Alters zu sensibilisieren, den Informationsaustausch voranzubringen, eine Politik für aktives Altern zu fördern und einen Rahmen für konkrete Maßnahmen der Union, ihrer Mitgliedstaaten sowie aller Beteiligten im öffentlichen Sektor und in der Privatwirtschaft zu schaffen;

B.     in der Erwägung, dass Prognosen für das Jahr 2050 zufolge das Durchschnittsalter der EU-Bevölkerung bei über 50 Jahren liegen wird;

C.     in der Erwägung, dass die EU mit beispiellosen demografischen, sozialen und strukturellen Veränderungen konfrontiert ist, die eine unverzügliche Reaktion erfordern; in der Erwägung, dass die allgemeine Alterung der Bevölkerung mit steigenden Bedürfnissen älterer Menschen und ihrer Familien in den Bereichen Sozialfürsorge, Pflege und Gesundheitsfürsorge einhergeht, und in der Erwägung, dass die langfristige Qualität und Tragfähigkeit der öffentlichen Dienste in der EU zum großen Teil von den Maßnahmen abhängen werden, die in den kommenden Jahren ergriffen werden;

D.     in der Erwägung, dass der Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung als zivilisatorische Errungenschaft und Faktor des sozialen Fortschritts zu werten ist;

E.     in der Erwägung, dass im Jahr 2006 ein Netz der Regionen zur Bewältigung des demografischen Wandels eingerichtet wurde, dem etwa 40 europäische Regionen angehören; in der Erwägung, dass das Ziel des Netzes darin besteht, dafür zu sensibilisieren, wie wichtig Herausforderungen wie das Altern und der Rückgang der Bevölkerung für die EU und deren wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sind;

F.     in der Erwägung, dass die durchschnittliche Kinderzahl je Frau in der Europäischen Union unter der Schwelle der Generationenerneuerung liegt, dass die Wirtschaftskrise zum Rückgang der Geburtenrate beigetragen hat und dass die Lebenserwartung bis 2050 um weitere fünf Jahre ansteigen könnte;

G.     in der Erwägung, dass aktives Altern eine der großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts ist;

H.     in der Erwägung, dass es – parallel zum Phänomen der Alterung – immer mehr europäische Regionen gibt, in denen eine rückläufige demografische Entwicklung infolge des Geburtenrückgangs verzeichnet wird, was mit einem Bevölkerungsrückgang und mit einer ausgeprägten Alterung sowie einer hohen Quote der Pflegebedürftigkeit und einem starken Rückgang der erwerbstätigen Bevölkerung einhergeht; in der Erwägung, dass all diese Phänomene in den ländlichen Gebieten der betroffenen Regionen in verschärfter Form zutage treten, da die ländliche Bevölkerung häufig in große und mittelgroße Städte abwandert;

I.      in der Erwägung, dass aktives Altern und die Solidarität zwischen den Generationen der Schlüssel sind, wenn die Vorgaben und Ziele der Strategie Europa 2020 erreicht werden sollen und ein wettbewerbsfähiges, wohlhabendes und inklusives Europa verwirklicht werden soll;

J.      in der Erwägung, dass der Erfolg der Politik für aktives Altern eng mit der Wirksamkeit einer Reihe von Maßnahmen in den Bereichen Nichtdiskriminierung, sozialer Schutz, soziale Inklusion und öffentliche Gesundheit zusammenhängt, die entlang des gesamten Lebenszyklus der Bürger und Arbeitnehmer der EU entwickelt wurden;

K.     in der Erwägung, dass sich der Begriff „aktiv“ Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zufolge auf die fortgesetzte Teilnahme am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, geistigen und bürgerschaftlichen Leben und nicht nur auf die Fähigkeit, körperlich aktiv zu sein oder am Erwerbsleben teilzunehmen, bezieht, und in der Erwägung, dass ältere Menschen, die in Rente gehen, und Menschen, die aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit oder Erkrankung aus dem Erwerbsleben ausscheiden, dementsprechend weiterhin eine aktive Rolle in ihren Familien, Partnerschaften, Gemeinden und Ländern übernehmen können;

L.     in der Erwägung, dass ein ganzheitlicher Ansatz notwendig ist, in dessen Rahmen unterschiedlichen Faktoren Rechnung getragen wird, die dazu beitragen, die Arbeit im Laufe des Lebens nachhaltiger zu gestalten, sowohl was den Einzelnen als auch was die Gesellschaft insgesamt betrifft;

M.    in der Erwägung, dass unterschiedliche Gruppen von Arbeitnehmern unterschiedlichen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind, was zu arbeitsbedingter gesundheitlicher Ungleichheit führt;

N.     in der Erwägung, dass zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und den regionalen und lokalen Behörden gravierende offenkundige Unterschiede bestehen, was die Politik für aktives Altern und Maßnahmen des sozialen Schutzes im Alter sowie die Mittel zur Förderung der Infrastruktur und die Haushaltsmittel betrifft;

O.     in der Erwägung, dass aktives und gesundes Altern neue soziale Bedürfnisse entstehen lässt und Investitionen in unterschiedliche – bereits bestehende oder noch einzuführende – öffentliche Dienste und selbstverständlich in den Bereichen Gesundheit und Pflege im Alter erfordert, und in der Erwägung, dass durch aktives und gesundes Altern neue Möglichkeiten im Zusammenhang mit Muße und der Ausweitung der Freizeit und der Ruhezeiten eröffnet werden;

P.     in der Erwägung, dass sich die Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Zunahme der Armut unter den älteren Menschen auswirkt, und in der Erwägung, dass Armut oder das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung nicht nur gesundheitliche Risiken in sich bergen, sondern auch jegliche Möglichkeit des aktiven Alterns verhindert;

Q.     in der Erwägung, dass es etwa 125 000 betriebliche Pensionsfonds gibt, die EU-weit betrieben werden und Vermögenswerte im Umfang von etwa 2,5 Billionen EUR im Namen von ungefähr 75 Millionen Europäern verwalten, was 20 % der Bevölkerung der EU im erwerbsfähigen Alter ausmacht;

R.     in der Erwägung, dass die Solidarität zwischen den Generationen eines der Grundprinzipien einer humanen Gesellschaft ist; in der Erwägung, dass mit demm Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung die Beziehungen zwischen den Generationen immer wichtiger werden; in der Erwägung, dass Wirtschaft und Gesellschaft die Lebenserfahrung, das Engagement und die Ideen aller Generationen benötigen, um ihre Ziele zu erreichen;

S.     in der Erwägung, dass durch die aktive Beteiligung an den Programmen für lebenslanges Lernen und Sport in großem Umfang zur Schaffung einer wirklichen „Kultur für aktives Altern“ beigetragen wird, in deren Rahmen es der Bevölkerung nicht nur ermöglicht wird, ihre Fähigkeiten im Laufe des Lebens an die sich wandelnden Erfordernisse auf dem Arbeitsmarkt anzupassen, sondern auch in einem weitläufigeren Sinn gesund zu bleiben und in der Gesellschaft weiterhin aktiv zu sein und daran teilzuhaben;

T.     in der Erwägung, dass ältere Frauen 20 % der EU-Bevölkerung ausmachen und dieser Prozentsatz aktuellen demografischen Tendenzen zufolge weiterhin ansteigen wird; in der Erwägung, dass ältere Frauen in den meisten EU-Ländern einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind als ältere Männer, wobei dieses Risiko im Durchschnitt für Frauen bei 21 % und für Männer bei 16 % liegt; in der Erwägung, dass das geschlechtsspezifische Rentengefälle in der EU bei 39 % liegt;

U.     in der Erwägung, dass durch barrierefreie Technologien der Zugang zum Arbeitsmarkt, ein unabhängiges Leben und die Teilhabe an allen Aspekten der Gesellschaft ermöglicht bzw. erleichtert werden können; in der Erwägung, dass heutzutage allerdings über 69 % der Bevölkerung, die über keine digitalen Grundkenntnisse verfügen, über 55 Jahre alt sind; in der Erwägung, dass zahlreiche ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen aufgrund einer mangelnden Zugänglichkeit, der schnellen Entwicklung der IKT und eingeschränkter digitaler Kompetenzen einem hohen Risiko ausgesetzt sind, aus dem künftigen digitalen Binnenmarkt nicht umfassend Nutzen ziehen zu können;

1.      erkennt an, dass das EJ 2012 einen wichtigen politischen Impuls mit sich brachte, der dazu beigetragen hat, eine Diskussion über die Herausforderungen des aktiven Alterns und die Solidarität zwischen den Generationen in Europa anzustoßen;

2.      definiert Generationengerechtigkeit als gleichmäßige Verteilung von Nutzen und Lasten zwischen den Generationen; vertritt die Auffassung, dass ein funktionierendes Miteinander der Generationen auf der Solidarität beruht und von gegenseitiger Achtung, Verantwortung und Zuwendungsbereitschaft geprägt sein muss;

3.      stellt fest, dass die spezifischen Ziele des EJ 2012 teilweise erreicht und die besten Ergebnisse bei den Initiativen und Veranstaltungen zur Sensibilisierung erzielt wurden;

4.      stellt fest und begrüßt, dass durch die Veranstaltungen und Initiativen des EJ 2012 deutlich wurde, dass ältere Menschen keine Last, sondern vielmehr wegen ihrer Erfahrung, Lebensleistung und ihres Wissens ein Gewinn für Wirtschaft und Gesellschaft sind;

5.      weist darauf hin, dass das EJ 2012 sein Ziel erreicht hat, wichtige Akteure für die Themen aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen zu mobilisieren; hält es allerdings für bedauerlich, dass das Ziel, neue Netze für die Teilung von Ressourcen, Projekten und Ideen zwischen der öffentlichen Hand, der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft zu errichten, kaum erreicht wurde; bedauert, dass die Beteiligung der Sozialpartner unterschiedlich ausfiel und dass private Unternehmen nicht in nennenswerter Weise erreicht wurden; betont, dass der Aufbau von Kapazitäten verbessert werden muss, um die aktive Teilhabe von älteren Menschen an der Gesellschaft zu fördern;

6.      begrüßt, dass das EJ 2012 dazu beigetragen hat, die nationalen politischen Agenden im Bereich des aktiven Alterns zu verbessern, und dass im Rahmen des EJ 2012 der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten verbessert wurde, die Zahl der Initiativen zur Förderung des aktiven Alterns erhöht wurde und die Kenntnisse und Fähigkeiten der Beteiligten gestärkt wurden;

7.      betont, dass zuverlässige Statistiken zur Situation älterer Menschen und zum demografischen Wandel notwendig sind, damit gezieltere und wirksame Strategien für aktives Altern entwickelt werden können; fordert die Kommission auf, für eine umfassende und hochwertige Datensammlung zum gesellschaftlichen Status älterer Menschen sowie zu ihrer Gesundheit, ihren Rechten und ihrem Lebensstandard zu sorgen;

8.      erachtet es für sehr wichtig, dass die im Rahmen des EJ 2012 eingeleiteten Initiativen fortgeführt werden und zu einem entschlossenen politischen Engagement einschließlich konkreter Maßnahmen führen, damit die soziale Inklusion, die aktive Teilhabe und das Wohl aller Generationen unter Achtung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sichergestellt werden; weist darauf hin, dass die EU-Rechtsvorschriften über Alterspolitik wirksam umgesetzt werden müssen, um Benachteiligungen in allen Lebensbereichen von sowohl jüngeren als auch älteren Menschen zu bekämpfen und zu verhindern;

9.      betont, dass das Koordinierungsdreieck, das sich aus der Ebene der Beschlussfassung (einschließlich der EU-Ebene sowie der nationalen, regionalen und lokalen Ebene), der Zivilgesellschaft und dem privaten Sektor, einschließlich der Wirtschaftszweige, die innovative Waren und Dienstleistungen zur Förderung einer selbstständigen Lebensführung anbieten, zusammensetzt, gestärkt werden muss;

10.    fordert die Kommission auf, eine Untersuchung über die rückläufige demografische Entwicklung durchzuführen, von der immer mehr Regionen in unterschiedlichen Ländern der EU betroffen sind, und eine Mitteilung über dieses Problem und über die Maßnahmen auszuarbeiten, die auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Mitgliedstaaten und der betroffenen Regionen ergriffen werden könnten, um die Herausforderung der rückläufigen demografischen Entwicklung zu bewältigen;

11.    betont, dass die Regionen, die durch schwerwiegende natürliche oder demografische Nachteile gekennzeichnet sind, etwa Regionen mit einer geringen Bevölkerungsdichte sowie Insel- und Bergregionen, von den Problemen im Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung in besonderem Maße betroffen sind und über weniger Mittel und Infrastrukturen verfügen, um aktives Altern zu fördern; fordert, dass die Zweckmäßigkeit von Stimulierungsplänen untersucht wird, um gegen das Problem der Alterung vorzugehen, das im Allgemeinen durch parallele Prozesse der Entvölkerung verschärft wird, von denen viele dieser Regionen betroffen sind und durch welche das Überleben dieser Gebiete schlussendlich bedroht werden kann;

12.    hält es für bedauerlich, dass die verhältnismäßig späte Billigung des EJ 2012 zu Verzögerungen bei der Auftragsvergabe und der Umsetzung geführt hat, was zur Folge hatte, dass bei bestimmten Veranstaltungen wie der Initiative „Seniorforce Day“ nicht das gesamte Potenzial abgerufen werden konnte; nimmt zur Kenntnis, dass dem EJ 2012 im Vergleich zu früheren Europäischen Jahren geringere Haushaltsmittel zugewiesen wurden und dass dementsprechend weniger Mittel zur Verfügung standen, um die Ziele des EJ 2012 zu verwirklichen;

13.    weist darauf hin, dass aktives Altern auch ein Prozess ist, bei dem Möglichkeiten mit Blick auf Gesundheit und Teilhabe an der Gesellschaft optimiert werden, damit die alternden Personen sich einen guten Lebensstandard und eine gute Lebensqualität erhalten können; ist der Ansicht, dass durch eine Politik für aktives Altern das Potenzial der Menschen für physisches, soziales und geistiges Wohlergehen im Laufe ihres ganzen Lebens verbessert werden sollte, damit eine bessere soziale Inklusion und eine verstärkte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden; hebt die Tatsache hervor, dass aktives Alterns auch einen besseren Zugang zu Gesundheitsdiensten, Langzeitpflege und Sozialleistungen – die im Zuge der Krise in manchen Fällen unter Druck geraten sind – sowie zu lebenslangem Lernen, die Teilhabe an der Gesellschaft und die Teilnahme an kulturellen Aktivitäten, die Förderung der bestehenden sozialen Infrastruktur, etwa Altenwohnheime und Tagesaufnahmezentren, die Beseitigung von Diskriminierung aufgrund des Alters und von Stereotypen sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Wert des aktiven und gesunden Alterns impliziert;

14.    empfiehlt allen Mitgliedstaaten, über ihre Systeme der sozialen Sicherheit öffentliche und hochwertige Infrastrukturen für ältere Menschen (Altenwohnheime, Tagesaufnahmezentren und Heimpflege) zu fördern und auszubauen, in deren Rahmen ältere Menschen bei den Initiativen, an denen sie teilnehmen, als aktiv Beteiligte und nicht als passive Empfänger angesehen werden;

15.    ist der Ansicht, dass eine europäische Strategie in Bezug auf Demenz entwickelt werden muss, die Maßnahmen zur Unterstützung für die Familien von Patienten, Informationskampagnen, Sensibilisierung und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten umfassen sollte;

16.    fordert die Kommission auf, das besorgniserregende Problem der Arbeitslosigkeit bei Menschen im Alter von über 50 Jahren und die immer stärkere wachsende Langzeitarbeitslosigkeit zu untersuchen, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, den regionalen und lokalen Behörden sowie den Sozialpartnern die Lebensumstände und die Lebenssituation älterer Arbeitsloser ins Auge zu fassen und wirksame Instrumente zu entwickeln, um Arbeitnehmer, die dieser schutzbedürftigen Kategorie angehören, auf dem Arbeitsmarkt zu halten, indem Möglichkeiten für lebenslanges Lernen und den Ausbau von Qualifikationen, die Ausbildung am Arbeitsplatz sowie zugängliche und bezahlbare Lernprogramme angeboten und generationenübergreifende Schulungen und Wissenstransfers im Rahmen der Arbeit für alle gefördert werden;

17.    betont, dass hierbei vor allem Programme wie beispielsweise ein „Generationen-Mentoring“ ins Auge gefasst werden sollten, bei dem der Austausch zwischen älteren Sachverständigen und der jüngeren Generation in Beruf und Ausbildung gefördert wird; weist darauf hin, dass altersgemischte Teams im Arbeitsprozess unterstützt und herausragende Projekte ausgezeichnet werden sollten; ist der Ansicht, dass für Unternehmen vonseiten der Mitgliedstaaten Anreize zur Einstellung älterer Arbeitnehmer geschaffen werden könnten und dass ältere Arbeitnehmer im Bereich der beruflichen und betrieblichen Weiterbildung grundsätzlich nicht gegenüber jüngeren benachteiligt werden dürfen; hebt insbesondere hervor, wie wichtig es ist, Arbeitsplätze an die Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer anzupassen, mehr Möglichkeiten der Teilzeitarbeit für ältere Arbeitnehmer gemäß ihren Neigungen bereitzustellen und für diejenigen Personen, die länger arbeiten möchten und dazu in der Lage sind, ein längeres Arbeitsleben zu ermöglichen; ist der Ansicht, dass besondere Rentenpläne für ältere Langzeitarbeitslose aufgelegt werden sollten, sodass deren notwendige soziale Absicherung mit den Systemen der sozialen Sicherheit in Einklang gebracht wird;

18.    hält es für bedauerlich, dass ältere Menschen weiterhin häufig mit Diskriminierung aufgrund des Alters, Stereotypen und Hindernissen konfrontiert sind; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Richtlinie 2000/78/EG des Rates über Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf unverzüglich ordnungsgemäß umzusetzen; stellt fest, dass der Vorschlag für eine horizontale Richtlinie über Gleichbehandlung[6] seit 2008 im Rat blockiert wird, und fordert die Mitgliedstaaten auf, so schnell wie möglich eine Lösung zu finden;

19.    weist allerdings die Überlegung, dass eine Politik für aktives Altern lediglich als Instrument fungiert, die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu erhalten, entschieden zurück und fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, sämtliche erforderlichen Bewertungen und Anstrengungen vorzunehmen, um sich auf einen auf dem Lebenszyklus beruhenden Ansatz umzustellen und erforderlichenfalls das Rentensystem zu reformieren, wobei zugleich alle möglichen Anstrengungen zur Sicherung der Rentenvorschriften unter Berücksichtigung der derzeitigen Arbeitslosenquoten bei der Bevölkerung im Alter von über 50 Jahren unternommen werden müssen, bevor das verbindliche Rentenalter geändert wird; ist davon überzeugt, dass durch die ausschließliche Verknüpfung des Rentenalters mit der Lebenserwartung die Bedeutung der Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt ausgeblendet wird und dass diese Verknüpfung daher nicht das einzige Instrument sein sollte, das zur Bewältigung der Herausforderungen einer alternden Gesellschaft herangezogen wird; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten stattdessen über ihre Beschäftigungsschutzbestimmungen und Lohnbildungssysteme die Einstellung älterer Arbeitnehmer, insbesondere vor deren gesetzlichem Rentenalter, unterstützen sollten, da sich Arbeitslosigkeit noch weiter negativ auf deren Ruhestandseinkommen auswirken würde, und dass die Mitgliedstaaten für tragfähige Sozialschutzsysteme sorgen sollten;

20.    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Tragfähigkeit der staatlichen Rentensysteme sicherzustellen und individuelle und angemessene Renteneinkünfte und -ansprüche für alle zu gewährleisten, um somit allen ein würdiges Leben im Alter zu ermöglichen – auch den Menschen, die ihre Erwerbstätigkeit aus berechtigten Gründen unterbrochen haben, also überwiegend Frauen; betont, wie wichtig eine angemessene Überwachung und unabhängige Überprüfungen von betrieblichen Pensionsfonds mit Blick auf sichere und tragfähige Renten sind;

21.    unterstreicht, dass ältere Menschen die Möglichkeit haben müssen, eine freiwillige, außerordentlich wichtige Aufgabe zu erfüllen, indem sie ihren Familien helfen, und weist auf die wichtige Rolle hin, die ältere Menschen in Ehrenämtern wahrnehmen;

22.    betont, wie wichtig zugängliche Technologien für alternde europäische Gesellschaften sind, und fordert die Kommission auf, eine inklusive Strategie für einen digitalen Binnenmarkt zu entwickeln, indem sie sicherstellt, dass die Zugänglichkeit in der gesamten Strategie durchgängig berücksichtigt und mit der Förderung der „Seniorenwirtschaft“ in Europa verknüpft wird;

23.    begrüßt, dass aktives und gesundes Altern zu den Investitionsprioritäten des Europäischen Sozialfonds für den Programmplanungszeitraum 2014–2020 gehört, wie es auch in der Verordnung 1304/2013 festgelegt wurde; fordert die Mitgliedstaaten auf, die zugewiesenen Mittel wirksam einzusetzen; weist darauf hin, dass Projekte zur Förderung des aktiven Alterns auch im Rahmen von Programmen wie dem EU-Struktur- und -Investitionsfonds (ESI-Fonds), Horizont 2020, dem Europäischen Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) und dem Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit finanziert werden können; wünscht eine bessere Abstimmung zwischen den Programmen und den verschiedenen Instrumenten, die die EU zur Förderung des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen zur Verfügung stellt, und fordert, dass in Anlehnung an die Schwerpunkte von Horizont 2020 ein europäischer Forschungsschwerpunkt auf dem Gebiet „Applied Health and Active-Aging Sciences“ (Angewandte Wissenschaften für Gesundheit und aktives Altern) etabliert wird;

24.    fordert die Mitgliedstaaten auf, die verfügbaren Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), den ESI-Fonds und dem Europäischen Programm für Beschäftigung und soziale Innovation heranzuziehen, um Selbsthilfeprogramme von Organisationen für ältere Menschen finanziell zu unterstützen, die ihre Tatkraft, ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihre Lebensweisheit miteinander teilen, bedürftigen Menschen helfen und auf diese Weise einen Beitrag zu einem aktiven und gesunden Altern sowie zu einem längeren eigenständigen Leben leisten;

25.    weist auf die Haushaltsüberprüfung der Kommission von 2010 hin, in deren Rahmen ein „europäischer Mehrwert“ als ein wesentlicher Grundsatz ermittelt wurde; besteht darauf, dass dieser Grundsatz als Eckpfeiler bei allen Ausgaben fungiert und dass EU-Finanzmittel, insbesondere diejenigen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds, nicht dafür verwendet werden, nationale Konzepte zu subventionieren, sondern die Programme der Mitgliedstaaten für aktives Altern zusätzlich zu unterstützen;

26.    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Ausrichtung der für aktives Altern bestimmten Mittel, einschließlich der Wirksamkeit bei der Inanspruchnahme von Mitteln, zu verbessern; fordert die Kommission ferner mit Nachdruck auf, die Machbarkeit und den Mehrwert eines neuen europäischen Finanzinstruments zu untersuchen, um das Problem der Wiedereingliederung von entlassenen Arbeitnehmern mittleren Alters zu beheben;

27.    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, vollständige und zuverlässige Daten zu sammeln, mit denen es möglich wird, die Wirksamkeit der für ältere Arbeitnehmer bestimmten Ausgaben aus dem Europäischen Sozialfonds zu bewerten;

28.    fordert die Kommission auf, die Machbarkeit und den Mehrwert eines neuen Finanzinstruments der EU zu untersuchen, um allen europäischen Bürgern, die unterhalb der Armutsschwelle leben, ein Mindesteinkommen zu garantieren;

29.    empfiehlt den Mitgliedstaaten, öffentliche Maßnahmen und Programme zu entwerfen und umzusetzen, durch die nicht nur die körperliche Gesundheit verbessert wird, sondern auch die psychische Gesundheit und die sozialen Bindungen gefördert werden;

30.    hält es für wesentlich, ältere Menschen dabei zu unterstützen, so lange wie möglich unabhängig und aktiv zu leben, wie es auch in Artikel 25 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt ist, indem staatliche Unterstützungs-, Hilfs- und Betreuungsleistungen entwickelt und aufrechterhalten werden, bei denen der Mensch im Mittelpunkt steht und der Bedarf berücksichtigt wird, und die Verknüpfung zwischen diesen Diensten verbessert wird; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, eine bezahlbare, zugängliche und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung sicherzustellen und bei ihren gesundheitspolitischen Maßnahmen der Vorbeugung Vorrang einzuräumen; fordert die Kommission daher auf, das Sozialinvestitionspaket umzusetzen sowie dem gesunden Altern und der Angemessenheit und Qualität der Langzeitpflege weiterhin hohen Stellenwert auf der politischen Agenda einzuräumen sowie die Bezahlbarkeit der Gesundheitsversorgung für ältere Menschen zu untersuchen, EU-weite Daten über Wartezeiten in Gesundheitsversorgungssystemen zu sammeln und Leitlinien für maximale Wartezeiten vorzuschlagen; hält es für wesentlich, die persönliche und individuelle Verantwortung für die eigene Gesundheit samt markanter Anhebung des Informationsstandes zur Gesundheitsvorsorge und nationale Motivationskampagnen zu fördern und die Zusammenarbeit in Sachen Gesundheitskompetenz voranzutreiben, um ältere Menschen in die Lage zu versetzen, auf ihre Gesundheit zu achten; weist darauf hin, dass Lösungen und Instrumenten mit innovativen Technologien mehr Aufmerksamkeit zu widmen ist; erkennt schließlich an, wie wichtig die wirksame Verbreitung von Informationen im Zusammenhang mit lokalen Diensten und Ansprüchen ist, wenn es darum geht, dieses Ziel zu erreichen;

31.    fordert die Kommission auf, die Schlussfolgerungen zum gemeinsamen Bericht mit dem Titel „Angemessener Sozialschutz für Langzeitpflege in einer alternden Gesellschaft“ weiterzuverfolgen und unverzüglich konkrete Vorschläge zu unterbreiten;

32.    ist der Überzeugung, dass der Eingliederung der älteren Menschen in ihre Familien Vorrang eingeräumt werden sollte; schlägt vor, dass die Kommission die Möglichkeiten im Rahmen der Hauswirtschaft und entsprechende Betreuungstätigkeiten für ältere Menschen auslotet;

33.    weist darauf hin, dass effizientere öffentliche Verkehrsmittel für ältere Menschen zu den obersten Prioritäten bei der Schaffung eines altersgerechten Umfelds[7] gehören, da diese für ein eigenständiges Leben und den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen förderlich sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zugänglichkeit und Interoperabilität der Verkehrssysteme zu verbessern;

34.    begrüßt das Hintergrunddokument der Kommission mit dem Titel „Growing the Silver Economy in Europe“ und bekräftigt, dass die „Seniorenwirtschaft“ weiterentwickelt werden muss, in deren Rahmen den Wünschen und Bedürfnissen der alternden Bevölkerung Rechnung getragen wird, und zwar auf der Grundlage der wirtschaftlichen Möglichkeiten, die sich aus den öffentlichen Ausgaben und den Ausgaben der Verbraucher im Zusammenhang mit der Alterung der Bevölkerung und aus spezifischen Produkten, Dienstleistungen, innovativen Lösungen und Bedürfnissen ergeben, was zu neuen Arbeitsplätzen und zu Wachstum führt; weist zugleich darauf hin, dass dabei den Bedürfnissen der sozial und wirtschaftlich schwächsten Gruppen Rechnung getragen werden muss;

35.    stellt fest, dass eine einseitige Verjüngung von Belegschaften nicht zu mehr Innovationen führt, sondern eine Verschwendung von Erfahrung, Kenntnissen und Kompetenzen darstellt;

36.    ist der Ansicht, dass ältere Menschen ein vollwertiger Teil der Gesellschaft sein sollten und dass ihre Teilhabe am täglichen Leben, darunter am öffentlichen Leben, unterstützt werden sollte; ist des Weiteren der Auffassung, dass ein aktiver Dialog und Erfahrungsaustausch zwischen jungen und älteren Menschen gefördert werden sollte; hebt in diesem Zusammenhang die Rolle von generationenübergreifenden Projekten hervor; unterstützt zudem das in Artikel 25 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Recht älterer Menschen auf ein würdiges und unabhängiges Leben; ist darüber hinaus davon überzeugt, dass die aktive politische Mitbestimmung der Interessenvertreter der jüngeren und der älteren Generationen auf allen EU-Ebenen, überall dort, wo Generationeninteressen berührt werden können, sichergestellt werden sollte;

37.    unterstreicht, dass es auch eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe ist, dass ältere Menschen Werte und Erfahrungen vermitteln und Anhaltspunkte dafür aufzeigen, wie man im gesellschaftlichen Leben zurechtkommt;

38.    fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der offenen Arbeitsgruppe „Alterung“ der Vereinten Nationen einen konstruktiven Standpunkt zu verfolgen, damit ältere Bürger ihre Menschenrechte uneingeschränkt wahrnehmen können; legt der Kommission nahe, mit dem unabhängigen Sachverständigen der Vereinten Nationen zu den Rechten älterer Menschen und mit Organisationen, die ältere Menschen in der EU vertreten, eng zusammenzuarbeiten;

39.    bedauert, dass Erwerbsbiographien durch Zeitarbeit, die Zunahme befristeter Arbeitsverhältnisse, geringfügige Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit immer unsteter und unsicherer werden;

40.    begrüßt den anstehenden EU-Konvent zum demografischen Wandel als ein wichtiges Ergebnis des EJ 2012 und der Europäischen Innovationspartnerschaft im Bereich „Aktivität und Gesundheit im Alter“; fordert die Kommission auf, Bereiche innerhalb des EU-Haushalts zu ermitteln, in denen Einsparungen und Effizienzsteigerungen vorgenommen werden können, um Mittel für den Konvent bereitzustellen, bei dem es sich um ein offenes, weit gespanntes und unabhängiges Netz handelt, in dessen Rahmen lokale und regionale Akteure zusammengeführt werden, die sich dafür einsetzen, den demografischen Wandel in Europa zu bewältigen, indem in enger Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein altersgerechtes Umfeld gefördert wird;

41.    fordert die Kommission auf, eine EU-Strategie zum demografischen Wandel zu verabschieden, um das Vorgehen der EU in verschiedenen Bereichen zu koordinieren, damit Synergien entstehen und deren positive Auswirkungen auf die Bürger Europas, die Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen maximiert werden können, sowie die Menschenrechte älterer Menschen bei sämtlichen Maßnahmen der EU zu schützen;

42.    ist der Ansicht, dass den demografischen Herausforderungen auf europäischer Ebene nicht angemessen Rechnung getragen wird; fordert daher die nächsten Ratsvorsitze der EU auf, dieses Thema erneut auf die EU-Agenda zu setzen und solide politische Antworten zu erarbeiten;

43.    betont, dass der demografische Wandel nicht als Begründung für den Abbau von sozialen Rechten und Leistungen herangezogen werden darf;

44.    begrüßt die Leitlinien für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen, die gemeinsam vom Ausschuss für Sozialschutz und vom Beschäftigungsausschuss entwickelt wurden; begrüßt insbesondere die Rolle des Ausschusses für Sozialschutz bei der Ermöglichung eines direkten Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten, darunter bei der Langzeitpflege und den Renten;

45.    begrüßt den Index für aktives Altern, der darauf ausgerichtet ist, das nicht erschlossene Potenzial älterer Menschen mit Blick auf eine aktivere Teilnahme am Erwerbsleben und eine aktivere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie mit Blick auf ein unabhängiges Leben zu nutzen, und das laufende Folgeprojekt, das von der Kommission in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa durchgeführt wird; legt den Mitgliedstaaten nahe, anhand des Indexes für aktives Altern Ziele festzulegen, die durch umfassende Strategien für aktives Altern erreicht werden sollen, und die Fortschritte im Hinblick auf diese Ziele zu überwachen;

46.    weist darauf hin, dass die Förderung eines altersgerechten Umfelds ein unverzichtbares Instrument für die Unterstützung älterer Arbeitnehmer und Arbeitsuchender und für die Förderung inklusiver Gesellschaften ist, die allen Menschen gleiche Chancen bieten; begrüßt in diesem Zusammenhang das gemeinsam mit der WHO durchgeführte Verwaltungsprojekt der Kommission, das darauf ausgerichtet ist, den WHO-Leitfaden für altersgerechte Städte im globalen Zeitalter an den europäischen Kontext anzupassen;

47.    ist davon überzeugt, dass durch ein Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte der älteren Menschen das Leben älterer Menschen verbessert wird, indem ihnen der gleichberechtigte Zugang zu politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechten sowie zum Recht auf Gesundheitsversorgung gewährleistet wird, und dass dieses Übereinkommen eine wichtige Plattform zur Einläutung eines Meinungswandels mit Blick auf das Altern auf weltweiter Ebene darstellen würde;

48.    fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan gegen die Misshandlung alter Menschen anzunehmen, indem dem im Rahmen der WeDO-Partnerschaft entwickelten „Europäischen Qualitätsrahmen für die Langzeitpflege“ Rechnung getragen und das Thema der Rechte älterer betreuungs- und hilfsbedürftiger Menschen in Angriff genommen wird;

49.    bedauert, dass die Kommission die altersbedingten Ungleichheiten bei der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen bislang nicht in Angriff genommen hat; fordert die Kommission daher auf, für die Rechte von älteren Menschen mit Behinderungen und die Diskriminierung aufgrund des Alters, der diese ausgesetzt sind, zu sensibilisieren und sich damit zu befassen sowie sicherzustellen, dass ältere Menschen bei der Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht außen vor bleiben;

50.    fordert die Kommission auf, den seit langem erwarteten europäischen Rechtsakt über die Zugänglichkeit vorzulegen, um sicherzustellen, dass Verkehrsmittel, Wohnungen und IKT-gestützte Produkte und Dienstleistungen, darunter diejenigen, die im Rahmen der „Seniorenwirtschaft“ angeboten werden, für ältere Menschen zugänglich sind;

51.    fordert die Kommission auf, länderspezifische Empfehlungen vorzulegen, die sich mit der Angemessenheit, Tragfähigkeit und Gerechtigkeit wirtschaftlicher Reformen in den Bereichen Beschäftigung, Renten, soziale Inklusion und Langzeitpflege im Rahmen des Europäischen Semesters befassen; fordert die Kommission auf, die sozialen Auswirkungen von Wirtschaftsreformen genauer zu bewerten, insbesondere im Zusammenhang mit der Alterung der Bevölkerung;

52.    betont, dass ehrenamtliche Tätigkeiten wichtig sind, die nicht als selbstverständlich erachtet werden dürfen und deren sozialer Mehrwert daher stärker Berücksichtigung finden sollte, und dass durch sie interkulturelles Lernen und die Solidarität zwischen den Generationen vorangebracht sowie aktives Altern und die Bürgerbeteiligung in allen Lebensphasen gefördert werden und es älteren Menschen ermöglicht wird, sich für die Gesellschaft zu engagieren, wodurch deren Lebensqualität, Wohlbefinden und allgemeiner Gesundheitszustand verbessert werden; empfiehlt die Ausarbeitung flexiblerer und inklusiverer Konzepte zur Teilnahme an Freiwilligenprogrammen; bedauert in diesem Zusammenhang, dass das Programm Grundtvig, mit dem ältere Freiwillige unterstützt wurden, nicht fortgeführt wird; weist auf die Bedeutung der europäischen und grenzüberschreitenden Netze von Verbänden und öffentlichen sowie privaten Einrichtungen zur Erleichterung der Eingliederung älterer Menschen hin, denen eine besondere Unterstützung zukommen sollte, und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, den Wert erfolgreich durchgeführter EU-Programme anzuerkennen, in deren Rahmen bürgerschaftliches Engagement mit dem EU-weiten Austausch von Gruppen unter Beteiligung älterer Menschen verknüpft wurde;

53.    unterstreicht, dass es Ziel einer generationengerechten Politik sein muss, die erforderlichen Instrumente zu schaffen, um einen offenen und ehrlichen Dialog der Generationen zu führen, der Win-Win-Situationen erzielt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, intensiv an solchen Instrumenten zu arbeiten, um Solidarität zu schaffen;

54.    unterstreicht die Bedeutung sozialer Unternehmen, die dazu beitragen, älteren Menschen Dienstleistungen zu erbringen sowie ihre Gesundheit und ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu pflegen;

55.    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 246 vom 23.9.2011, S. 5.
  • [2]  ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
  • [3]  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0328.
  • [4]  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0204.
  • [5]  ABl. C 74 E vom 13.3.2012, S. 19.
  • [6]  Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, (COM(2008)0426).
  • [7]  Europäische Kommission (2012): Eurobarometer-Sonderbericht Nr. 378 über aktives Altern.

BEGRÜNDUNG

Europäisches Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen

Das Jahr 2012 wurde zum „Europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen“[1] ausgerufen. Das allgemeine Ziel bestand darin, die Schaffung einer Kultur des aktiven Alterns in Europa zu erleichtern, deren Grundlage eine Gesellschaft für alle Altersgruppen bildet.

Die spezifischen Ziele waren:

1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Wert des aktiven Alterns und seine unterschiedlichen Dimensionen;

2. Anregung einer Debatte, Informationsaustausch und Förderung des Voneinander-Lernens;

3. Schaffung von Rahmenbedingungen für Engagement und konkrete Maßnahmen;

4. Förderung von Aktivitäten, die zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Alters, zur Überwindung von Altersklischees und zur Beseitigung von Hindernissen beitragen werden.

Im Rahmen des Beschlusses über das Europäische Jahr 2012 wurden für den Zeitraum von Januar 2011 bis Dezember 2012 Mittel in Höhe von 5 Mio. EUR veranschlagt.

Der Ansatz des aktiven Alterns

Der Beschluss 940/2011/EU[2] beruht auf folgender Definition des Begriffs „aktives Altern“ der Weltgesundheitsorganisation: „ein Prozess, bei dem die Möglichkeiten im Hinblick auf Gesundheit, Teilhabe und Sicherheit optimiert werden, um die Lebensqualität der alternden Personen zu verbessern. Durch aktives Altern können die Menschen ihr Potenzial für ihr physisches, soziales und geistiges Wohlergehen im Laufe ihres ganzen Lebens ausschöpfen und am Gesellschaftsleben teilhaben, und gleichzeitig werden sie in angemessener Weise geschützt, abgesichert und betreut, sollten sie dies benötigen. Daher erfordert die Förderung des aktiven Alterns einen mehrdimensionalen Ansatz sowie Mitverantwortung und dauerhafte Unterstützung aller Generationen.“

Der Ansatz des aktiven Alterns ist eher breit gefasst; er beschränkt sich nicht nur darauf, Menschen länger im Erwerbsleben zu halten. Er steht in einem Zusammenhang mit verschiedenen Politikfeldern, etwa Altersversorgung, Gesundheit und Langzeitpflege, Beschäftigung, IKT, Nichtdiskriminierung, Erwachsenenbildung, Verkehr, Zugänglichkeit usw.

Umsetzung des Europäischen Jahres 2012

Das Europäische Jahr 2012 wurde mit einer Reihe europäischer Veranstaltungen begangen und war Anlass für die Verleihung verschiedener Preise. Zwei weitere wichtige Erfolge waren die Schaffung eines Index für aktives Altern sowie die Festlegung von Leitlinien für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen. Außerdem wurden von den teilnehmenden Ländern nationale Programme erstellt und umgesetzt. Bei den Eröffnungsveranstaltungen wurden insgesamt 4 500 Teilnehmer gezählt. Die Gesamtzahl der über das Jahr hinweg durchgeführten nationalen und länderübergreifenden Initiativen lag bei 748, wobei diese Zahl lediglich die in der EU-Datenbank eingetragenen Initiativen umfasst. Thematisch lag der Schwerpunkt auf der Überwindung der Kluft zwischen den Generationen, der Unterstützung von sozialem Engagement sowie auf Gesundheitsförderung und -vorsorge.

Der Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter fand im Europäischen Jahr 2012 von Anfang an Berücksichtigung und wurde in die geförderten Aktivitäten einbezogen. Generell wurde das Europäische Jahr 2012 überwiegend von Frauen getragen, und an den wichtigsten nationalen Veranstaltungen nahmen Frauen häufiger teil als Männer.

Im Europäischen Jahr 2012 ging es um Probleme verschiedenster Art, durch die sich ältere Menschen beeinträchtigt sehen und die insbesondere die Gesundheit und eine eigenständige Lebensführung betreffen. Sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten beschäftigten sich die Initiativen direkt und indirekt mit dem Thema Behinderung. Bei den Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres 2012 wurde bei den Veranstaltungen der barrierefreie Zugang zu den Gebäuden gewährleistet, und vielfach wurden Gebärdensprachdolmetscher und Fahrdienste bereitgestellt. Die Website der EU konnten sich die Nutzer in vergrößerter Schrift anzeigen lassen.

Die zu Anfang des Europäischen Jahres 2012 in den einzelstaatlichen Programmen enthaltenen Pläne wurden in den meisten Ländern weitgehend eingehalten. Dabei wurden die besten Ergebnisse durch EU-weite und nationale Initiativen und Veranstaltungen im Bereich der Sensibilisierung der Öffentlichkeit erzielt. Die für das Europäische Jahr gesetzten Zwischenziele, die darin bestanden, bestehende Netze auszubauen, Synergien und Partnerschaften zwischen Regierungsebenen und Politikbereichen zu schaffen, politische Linien und langfristige Strategien zu fördern sowie technische, organisatorische und soziale Innovationen verfügbar zu machen, wurden erreicht. Das Ziel, neue Netze zu errichten, wurde jedoch kaum erreicht. Die Entwicklung nationaler politischer Linien, Strategien und umfassender Programme auf dem Gebiet des aktiven Alterns in einigen Ländern macht die politische Wirkung des Europäischen Jahres 2012 deutlich. Das mit dem Europäischen Jahr verfolgte Bestreben, einschlägige Akteure im Bereich des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen zu mobilisieren, wurde erfolgreich umgesetzt. Gleichwohl fiel die Beteiligung der Sozialpartner unterschiedlich aus, und private Unternehmen wurden kaum erreicht.

Die verschiedenen auf EU-Ebene ausgerichteten Veranstaltungen leisteten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele. Aufgrund von Verzögerungen im Umsetzungszeitplan wurde das Potenzial einiger Veranstaltungen allerdings nicht voll ausgeschöpft. Die Website der EU fand als kostengünstige Initiative regen Zuspruch, wobei die Zahl der Besucher jedoch niedriger ausfiel als bei anderen Europäischen Jahren. Auch die sozialen Medien wurden von den Teilnehmern und Akteuren – zumindest auf EU-Ebene – offenbar nur in begrenztem Maße genutzt.

Auf EU-Ebene ergänzten sich das Europäische Jahr 2012 und andere laufende politische Aktivitäten wie das Weißbuch zu Pensionen und Renten, das Demografieforum, die Europäische Innovationspartnerschaft im Bereich „Aktivität und Gesundheit im Alter“ und der geplante Rechtsakt über die Barrierefreiheit gut.

Das Europäische Jahr 2012 trug zur Weiterentwicklung der nationalen politischen Tagesordnungen im Bereich des aktiven Alterns bei und regte den Austausch bewährter Verfahren zwischen einzelnen Ländern an. Der Mehrwert, den das Europäische Jahr für die Europäische Union bietet, wird in Sachen Umfang, Verfahren, Reichweite, Ausarbeitung von Agenden, Innovation und Lerneffekte ersichtlich. Infolge des Europäischen Jahres 2012 erhöhte sich die Zahl der Initiativen zur Förderung des aktiven Alterns in den Mitgliedstaaten, und die an der Organisation des Europäischen Jahres beteiligten Akteure konnten ihr Wissen und ihre Fähigkeiten erweitern.

Was die Mittelausstattung betrifft, gehört das Europäische Jahr 2012 zu den Europäischen Jahren mit den geringeren Budgets und steht an zweiter Stelle nach dem Europäischen Jahr mit der geringsten Mittelausstattung in der Reihe der Jahre 2009–2012 (Europäisches Jahr 2009, ohne spezifisches Budget). Gleichwohl konnte durch das Europäische Jahr 2012 viel erreicht werden. So ist festzustellen, dass zwar weniger Mittel als in anderen Europäischen Jahren zu Verfügung standen, jedoch vergleichbare Ergebnisse erzielt wurden.

Es gibt Anzeichen dafür, dass die Erfolge des Europäischen Jahres 2012 über dieses Jahr hinaus andauern und zumindest einige von ihnen über einen längeren Zeitraum Bestand haben werden. In einigen Ländern wurden umfassende Strategien und Pläne angenommen, während in anderen Ländern Ergebnisse in Form von Konzeptpapieren, Chartas, Rechtsakten zu konkreten Themen oder auch in Form von Projekten erzielt wurden. Unter anderem wurden im Rahmen des Europäischen Jahres 2012 auf nationaler Ebene die folgenden politischen Ergebnisse erzielt:

•    Bundesplan für Seniorinnen und Senioren und nationale Strategie zum lebenslangen Lernen, Beschäftigung und Gesundheit in Österreich

•    Strategie für aktives Altern 2013–2020 in Estland

•    nationales Programm für aktives Altern 2014–2020 in der Slowakei

•    nationaler Aktionsplan zum Altern 2013–2017 in der Tschechischen Republik

•    neue Rentengesetze und neue Arbeitsmarktgesetze in Slowenien

Empfehlungen

Der Berichterstatter ist der Ansicht, dass die im Rahmen des EJ 2012 eingeleiteten Initiativen weiterbehandelt und fortgeführt werden müssen und dass die Nachhaltigkeit der Ergebnisse von allergrößter Bedeutung ist. Er würdigt die beiden wichtigsten Ergebnisse des EJ 2012, nämlich die Leitlinien für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen und den Index für aktives Altern, und legt den Mitgliedstaaten nahe, diese aktiver zu nutzen und auf ihrer Grundlage Ziele festzulegen, die durch umfassende Strategien für aktives Altern erreicht werden sollen, und die Fortschritte im Hinblick auf diese Ziele zu überwachen. Darüber hinaus hebt er ein weiteres wichtiges Ergebnis hervor, nämlich den anstehenden Konvent zum demografischen Wandel, und fordert die Kommission auf, Mittel für den anstehenden Konvent bereitzustellen, bei dem es sich um ein offenes und weit gespanntes Netz handelt, in dessen Rahmen mehr als 270 lokale und regionale Stellen, Wissenschaftler und zivilgesellschaftliche Organisationen zusammengeführt werden, die sich dafür einsetzen, den demografischen Wandel in Europa zu bewältigen, indem in enger Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation ein altersgerechtes Umfeld gefördert wird.

Was das EJ 2012 betrifft, weist der Berichterstatter mit Nachdruck darauf hin, dass der demografische Wandel, der Europa bevorsteht, eher als Chance und weniger als Last für die europäische Gesellschaft begriffen werden sollte. Einer der wichtigsten Aspekte dabei wäre, den Beitrag der älteren Bürger anzuerkennen und die positive Rolle hervorzuheben, die sie in der Gesellschaft spielen, indem sie sich dafür einsetzen, den Dialog zwischen den Generationen zu verbessern. Der Berichterstatter weist darauf hin, dass die Förderung eines altersgerechten Umfelds in Anbetracht des anstehenden demografischen Wandels wesentlich ist. Instrumente zur Unterstützung älterer Arbeitnehmer und Arbeitsuchender sowie zur Förderung inklusiver Gesellschaften müssen in nachhaltiger Weise entwickelt werden, um allen Menschen gleiche Chancen zu bieten. In diesem Zusammenhang unterstützt er das gemeinsam mit der WHO durchgeführte Verwaltungsprojekt der Kommission, das darauf ausgerichtet ist, den WHO-Leitfaden für altersgerechte Städte im globalen Zeitalter an den europäischen Kontext anzupassen und einen Rahmen zu entwickeln, durch den es Städten und Regionen möglich wird, sich zur Schaffung eines altersgerechten Umfelds zu verpflichten.

Seiner Auffassung nach muss darüber hinaus die „Seniorenwirtschaft“ auf der Grundlage der wirtschaftlichen Möglichkeiten weiterentwickelt werden, die sich aus den öffentlichen Ausgaben und den Ausgaben der Verbraucher im Zusammenhang mit der Alterung der Bevölkerung und aus spezifischen Produkten, Dienstleistungen, innovativen Lösungen und Bedürfnissen der Bevölkerung im Alter von über 50 Jahren ergeben, was zu neuen Arbeitsplätzen und zu Wachstum führt.

Zudem hebt der Berichterstatter Probleme im Zusammenhang mit altersbedingten Vorurteilen, Diskriminierung und Stereotypen hervor und fordert die Mitgliedstaaten auf, Schritte zu deren Beseitigung einzuleiten.

Da der Finanzierung stets eine zentrale Bedeutung zukommt, fordert der Berichterstatter die Mitgliedstaaten auf, die zur Verfügung stehenden Finanzierungsmöglichkeiten der EU zu nutzen, etwa die ESI-Fonds, Horizont 2020, das EaSI und das Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit, um die im Rahmen der Politik für aktives Altern festgelegten Ziele zu erreichen.

  • [1]  Beschluss Nr. 940/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2011 über das Europäische Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen (2012), Amtsblatt L 246 vom 23. September 2011.
  • [2]  BESCHLUSS Nr. 940/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2011 über das Europäische Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen (2012).

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

15.7.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

9

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Laura Agea, Guillaume Balas, Tiziana Beghin, Brando Benifei, Mara Bizzotto, Vilija Blinkevičiūtė, Enrique Calvet Chambon, David Casa, Ole Christensen, Lampros Fountoulis, Elena Gentile, Arne Gericke, Thomas Händel, Marian Harkin, Danuta Jazłowiecka, Agnes Jongerius, Rina Ronja Kari, Jan Keller, Ádám Kósa, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Zdzisław Krasnodębski, Jérôme Lavrilleux, Patrick Le Hyaric, Verónica Lope Fontagné, Thomas Mann, Dominique Martin, Anthea McIntyre, Elisabeth Morin-Chartier, Emilian Pavel, Georgi Pirinski, Marek Plura, Terry Reintke, Sofia Ribeiro, Maria João Rodrigues, Claude Rolin, Anne Sander, Sven Schulze, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Romana Tomc, Yana Toom, Ulrike Trebesius, Ulla Tørnæs, Marita Ulvskog, Renate Weber, Tatjana Ždanoka, Jana Žitňanská, Inês Cristina Zuber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Tim Aker, Tania González Peñas, Sergio Gutiérrez Prieto, Eduard Kukan, Tamás Meszerics, Ivo Vajgl

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM ZUSTÄNDIGEN AUSSCHUSS

43

+

ALDE

Enrique Calvet Chambon, Marian Harkin, Yana Toom, Ulla Tørnæs, Ivo Vajgl, Renate Weber

ECR

Arne Gericke, Zdzisław Krasnodębski, Anthea McIntyre, Ulrike Trebesius, Jana Žitňanská

PPE

David Casa, Danuta Jazłowiecka, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Eduard Kukan, Ádám Kósa, Jérôme Lavrilleux, Verónica Lope Fontagné, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Marek Plura, Sofia Ribeiro, Claude Rolin, Anne Sander, Sven Schulze, Romana Tomc

S&D

Guillaume Balas, Brando Benifei, Vilija Blinkevičiūtė, Ole Christensen, Elena Gentile, Sergio Gutiérrez Prieto, Agnes Jongerius, Jan Keller, Emilian Pavel, Georgi Pirinski, Maria João Rodrigues, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Marita Ulvskog

Verts/ALE

Tamás Meszerics, Terry Reintke, Tatjana Ždanoka

9

-

EFDD

Laura Agea, Tim Aker, Tiziana Beghin

GUE/NGL

Tania González Peñas, Thomas Händel, Rina Ronja Kari, Patrick Le Hyaric, Inês Cristina Zuber

NI

Lampros Fountoulis

2

0

ENF

Mara Bizzotto, Dominique Martin

Erläuterungen:

+ : dafür

-  : dagegen

0  : enthalten