EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Unterzeichnung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EG und Tunesien über ein Rahmenabkommen zwischen der EU und Tunesien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Tunesiens an den Programmen der Union
17.9.2015 - (16160/2014 – C8-0080/2015 – 2014/0118(NLE)) - ***
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Pier Antonio Panzeri
PR_NLE-AP_Agreement
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Unterzeichnung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EG und Tunesien über ein Rahmenabkommen zwischen der EU und Tunesien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Tunesiens an den Programmen der Union
(16160/2014 – C8-0080/2015 – 2014/0118(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (16160/2014),
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Tunesischen Republik über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Tunesischen Republik an den Programmen der Union (16159/2014),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 212 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0080/2015),
– gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0254/2015),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Tunesien zu übermitteln.
KURZE BEGRÜNDUNG
Tunesien war der Ausgangspunkt des Arabischen Frühlings. Bislang ist es das einzige Land im Nahen Osten und Nordafrika, in dem dieses soziale und politische Experiment Bestand hat. Der Erfolg des Übergangs Tunesiens zur Demokratie hängt von seiner künftigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ab. Tunesien hat ein beträchtliches Potenzial für langfristiges Wachstum. Im Zuge der Umsetzung der anstehenden Reformen wird in Verbindung mit dem vorhandenen Kapital – etwa den personellen Ressourcen und der freien Wirtschaft Tunesiens – dieses Potenzial erschlossen, und die Wirtschaft des Landes wird in noch stärkerem Maße nachhaltig und inklusiv angekurbelt. In den vergangenen Jahren hat sich der Zustand der tunesischen Wirtschaft sowohl in Inland als auch auf internationaler Ebene deutlich verschlechtert, insbesondere was den Handel des Landes mit Europa – seinem nach wie vor wichtigsten Partner – anbelangt. Vor diesem Hintergrund ist es für Tunesien entscheidend, als Priorität der EU eingestuft zu werden und von der EU konkrete wirtschaftliche und investitionsbezogene Zusagen zu erhalten, um den nach wie vor bedrohten Übergang des Landes zur Demokratie zu unterstützen, wobei zu bedenken ist, dass der Erfolg dieses Experiments in Tunesien im Interesse der gesamten Region und der EU liegt. Die Teilnahme Tunesiens an den Programmen der EU sollte daher unter diesem Gesichtspunkt betrachtet werden. Insbesondere sollte der finanzielle Beitrag Tunesiens (siehe Artikel 2) so niedrig wie möglich ausfallen, was auch den Rabatten entspricht, die anderen Ländern der Nachbarschaft, etwa der Ukraine, gewährt werden. Darüber hinaus sollte die EU ihre Zusammenarbeit in den Bereichen universitäre Bildung, allgemeine Bildung, berufliche Bildung und Jugend mittels Programmen wie Erasmus+ und weiteren Programmen intensivieren, die darauf ausgerichtet sind, direkte Kontakte zwischen den Menschen zu entwickeln. Außerdem sollte Tunesien die Gelegenheit geboten werden, sich an den Missionen und Aktivitäten der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) zu beteiligen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
15.9.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
60 2 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Nikos Androulakis, Francisco Assis, Petras Auštrevičius, Amjad Bashir, Bas Belder, Goffredo Maria Bettini, Mario Borghezio, Elmar Brok, Klaus Buchner, James Carver, Fabio Massimo Castaldo, Javier Couso Permuy, Knut Fleckenstein, Anna Elżbieta Fotyga, Michael Gahler, Richard Howitt, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Afzal Khan, Janusz Korwin-Mikke, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Arne Lietz, Sabine Lösing, Ulrike Lunacek, Andrejs Mamikins, Ramona Nicole Mănescu, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Kati Piri, Andrej Plenković, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Sofia Sakorafa, Jacek Saryusz-Wolski, Alyn Smith, Jaromír Štětina, Charles Tannock, Eleni Theocharous, Ivo Vajgl, Elena Valenciano, Geoffrey Van Orden, Hilde Vautmans |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Ryszard Czarnecki, Ana Gomes, Andrzej Grzyb, Cătălin Sorin Ivan, Marek Jurek, Antonio López-Istúriz White, Urmas Paet, Jean-Luc Schaffhauser, György Schöpflin, Renate Sommer, Dubravka Šuica, Traian Ungureanu, Bodil Valero, Paavo Väyrynen |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Liisa Jaakonsaari, Claudiu Ciprian Tănăsescu |
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