BERICHT über das Thema „Auf dem Weg zu einem neuen internationalen Klimaabkommen in Paris“

30.9.2015 - (2015/2112(INI))

Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Gilles Pargneaux
(*)  Assoziierter Ausschuss - Artikel 54 der Geschäftsordnung


Verfahren : 2015/2112(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0275/2015
Eingereichte Texte :
A8-0275/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Thema „Auf dem Weg zu einem neuen internationalen Klimaabkommen in Paris“

(2015/2112(INI))

Das Europäische Parlament,

–    unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Protokoll von Kyoto zum UNFCCC,

–    unter Hinweis auf die fünfzehnte Konferenz der Vertragsparteien (COP 15) des UNFCCC und die fünfte Konferenz der Vertragsparteien, die Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto (CMP 5), vom 7. bis 18. Dezember 2009 in Kopenhagen (Dänemark) und auf die Vereinbarung von Kopenhagen,

–    unter Hinweis auf die sechzehnte Konferenz der Vertragsparteien (COP 16) des UNFCCC und die sechste Konferenz der Vertragsparteien, die Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Kyoto (CMP 6), vom 29. November bis 10. Dezember in Cancún (Mexico) und auf die Vereinbarungen von Cancún,

–    unter Hinweis auf die siebzehnte Konferenz der Vertragsparteien (COP 17) des UNFCCC und die siebte Konferenz der Vertragsparteien, die Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 7) vom 28. November bis 9. Dezember 2011 in Durban (Südafrika) und insbesondere auf die Beschlüsse im Rahmen der Durban-Plattform für verstärktes Handeln (Durban Platform for Enhanced Action),

–    unter Hinweis auf die achtzehnte Konferenz der Vertragsparteien (COP 18) des UNFCCC und die achte Konferenz der Vertragsparteien, die Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 8) vom 26. November bis 8. Dezember 2012 in Doha (Katar) und auf die Annahme des „Doha Climate Gateway“,

–    unter Hinweis auf die neunzehnte Konferenz der Vertragsparteien (COP 19) des UNFCCC und die neunte Konferenz der Vertragsparteien, die Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 9), vom 11. bis 23. November 2013 in Warschau (Polen) und auf den in Warschau geschaffenen internationalen Mechanismus zur Bewältigung klimabedingter Verluste und Schäden,

–    unter Hinweis auf die zwanzigste Konferenz der Vertragsparteien (COP 20) des UNFCCC und die zehnte Konferenz der Vertragsparteien, die Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 10), vom 1. bis 12. Dezember 2014 in Lima (Peru),

–    unter Hinweis auf die einundzwanzigste Konferenz der Vertragsparteien (COP 21) des UNFCCC und die elfte Konferenz der Vertragsparteien, die Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 11), die vom 30. November bis 11. Dezember in Paris (Frankreich) stattfinden werden,

–    unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 25. November 2009 zu der Strategie der Europäischen Union für die Konferenz zum Klimawandel in Kopenhagen (COP 15)[1], vom 10. Februar 2010 zu den Ergebnissen des Kopenhagener Klimagipfels (COP 15)[2], vom 25. November 2010 zur Klimakonferenz in Cancún (COP 16)[3], vom 16. November 2011 zur Weltklimakonferenz in Durban (COP 17)[4], vom 22. November 2012 zu der Klimakonferenz in Doha, Katar (COP 18)[5], vom 23. Oktober 2013 zu der Klimakonferenz in Warschau, Polen (COP 19)[6] und vom 26. November 2014 zur Klimakonferenz in Lima, Peru (COP 20)[7],

–   unter Hinweis auf das Klima- und Energiepaket der EU vom Dezember 2008,

–    unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 27. März 2013 mit dem Titel „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ (COM(2013)0169),

–    unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft[8],

–    unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 4. Februar 2009 mit dem Titel „2050: Die Zukunft beginnt heute – Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik“[9] vom 15. März 2012 zu einem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050[10] und vom 5. Februar 2014 zu dem Thema „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“[11],

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 25. Februar 2015 als Teil des Pakets zur Energieunion „Das Paris-Protokoll – Ein Blueprint zur Bekämpfung des globalen Klimawandels nach 2020“ (COM(2015)0081),

–    unter Hinweis auf die EU-Strategie vom April 2013 zur Anpassung an den Klimawandel und die begleitende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen,

–    unter Hinweis auf den Synthesebericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) vom November 2014 mit dem Titel „The Emissions Gap Report 2014“ (Bericht zu Emissionslücken 2014),

–    unter Hinweis auf die Abschlusserklärung der Staats- und Regierungschefs des G7-Gipfels auf Schloss Elmau, Deutschland, vom 7. bis 8. Juni 2015 mit dem Titel „Think Ahead. Act Together“ (Vorausdenken. Gemeinsam handeln), in der die Teilnehmer sich erneut zu der Verpflichtung bekannt haben, die Treibhausgasemissionen bis 2050 gegenüber dem Stand von 2010 um 40-70 % zu senken, wobei eher auf 70 Prozent als auf 40 Prozent hingearbeitet werden muss,

–    unter Hinweis auf die Berichte der Weltbank mit den Titeln „Turn Down the Heat: Why a 4° C Warmer World Must be Avoided“, „Turn Down the Heat: Climate Extremes, Regional Impacts, and the Case for Resilience“ und „Climate Smart Development: Adding up the Benefits of Climate Action“,

–    unter Hinweis auf den Bericht der Globalen Kommission für Wirtschaft und Klima mit dem Titel „Better Growth, Better Climate: The New Climate Economy Report“,

–    unter Hinweis auf die Enzyklika „Laudato si“,

–    unter Hinweis auf den 5. Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) (AR5) und seinen Synthesebericht,

–    unter Hinweis auf die von Lettland und der Europäischen Kommission am 6. März 2015 bei der UNFCCC eingereichten beabsichtigten nationalen Beiträge (INDC) der EU und ihrer Mitgliedstaaten,

–    unter Hinweis auf die auf dem Klimagipfel der Vereinten Nationen im September 2014 in New York abgegebene Waldgrundsatzerklärung (New York Declaration on Forests),

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Bekämpfung der Entwaldung und der Waldschädigung zur Eindämmung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt“,

–    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. und 24. Oktober 2014,

– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und die Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A8-0275/2015),

A.  in der Erwägung, dass der Klimawandel eine dringliche und möglicherweise unumkehrbare globale Bedrohung für die menschliche Gesellschaft und die Biosphäre darstellt und daher von allen Parteien auf internationaler Ebene angegangen werden muss;

B.   in der Erwägung, dass die Erwärmung des Erdklimas laut den wissenschaftlichen Belegen des 5. Sachstandsberichts des IPCC aus dem Jahr 2014 eine Tatsache ist, dass der Klimawandel stattfindet und die Tätigkeiten des Menschen die Hauptursache der seit Mitte des 20. Jahrhunderts beobachteten Erwärmung sind und dass die weitverbreiteten, tiefgreifenden Auswirkungen des Klimawandels bereits in der Natur und der Gesellschaft auf allen Kontinenten und in allen Ozeanen offensichtlich sind;

C.  in der Erwägung, dass die EU im Rahmen des Kyoto-Protokolls ihre Emissionen zwischen 1990 und 2013 um 19 % gesenkt hat, während ihr BIP um mehr als 45 % gewachsen ist; in der Erwägung, dass die globalen Emissionen zwischen 1990 und 2013 um mehr als 50 % gestiegen sind;

D.  in der Erwägung, dass neuesten Ergebnissen der NOAA (National Oceanic and Atmospheric Administration) zufolge die Kohlendioxidkonzentration in der Atmosphäre im März 2015 zum ersten Mal seit Beginn der Messungen die globale monatliche Durchschnittsmarke von 400 ppm überschritten hat;

E.   in der Erwägung, dass in dem UNEP-Bericht „Adaptation Gap 2014 Report“ die enormen Kosten der Tatenlosigkeit hervorgehoben werden und das Fazit des Berichts lautet, dass die Kosten des Klimawandels in den Entwicklungsländern den früher veranschlagten Betrag von 70-100 US-Dollar jährlich bis 2050 vermutlich um das Zwei- bis Dreifache übersteigen werden, was nach 2020 zu einer erheblichen Finanzierungslücke führen wird, sofern keine neuen, zusätzlichen Mittel für die Anpassung bereitgestellt werden;

F.   in der Erwägung, dass das Problem der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen untrennbar mit der noch größeren Herausforderung der Finanzierung einer nachhaltigen globalen Entwicklung verbunden ist;

G.  in der Erwägung, dass das Konkurrieren um Ressourcen wie Nahrungsmittel, Wasser und Weideflächen durch den Klimawandel zunehmen und in nicht allzu ferner Zukunft zum wichtigsten Anlass für die Migration der Bevölkerung sowohl innerhalb als auch außerhalb der nationalen Grenzen werden kann;

H.  in der Erwägung, dass durch eine auf der Klimakonferenz in Doha im Dezember 2012 angenommene Änderung des Protokolls ein zweiter Verpflichtungszeitraum im Rahmen des Kyoto-Protokolls (KP CP2) für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2020 eingeführt wurde, für den rechtsverbindliche Emissionsreduktionsverpflichtungen vorgesehen sind sowie die Aufnahme eines neuen Gases (Stickstofftrifluorid), ein Zielmechanismus für ein vereinfachtes Verfahren, der es den Vertragsparteien ermöglicht, ihre Verpflichtungen durch Steigerung der Ziele während eines Verpflichtungszeitraums anzupassen, und schließlich eine Bestimmung, nach der das Ziel einer Vertragspartei automatisch angepasst wird, damit die Emissionen der Vertragspartei im Zeitraum 2013 bis 2020 nicht die durchschnittlichen Emissionen der Jahre 2008 bis 2010 übersteigen;

I.    in der Erwägung, dass die Vertragsparteien des UNFCCC auf der COP 18 (Entscheidung 23/CP.18) beschlossen haben, eine Vorgabe bezüglich eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in nach dem Abkommen und dem Kyoto-Protokoll eingerichteten Gremien zu verabschieden, um die Teilhabe von Frauen zu verbessern, eine wirksamere Klimaschutzpolitik zu erreichen, in deren Rahmen den Bedürfnissen von Frauen und Männern gleichermaßen Rechnung getragen wird, und nicht hinter den Fortschritten zurückzubleiben, die bisher im Rahmen einer gleichstellungsorientierten Klimapolitik in Bezug auf das Geschlechterverhältnis erreicht wurden;

J.    in der Erwägung, dass die Bemühungen um eine Eindämmung des Klimawandels im Streben nach wirtschaftlichem Wachstum nicht als Hindernis, sondern im Gegenteil als Triebkraft für ein neues, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Entstehung neuer, nachhaltiger Arbeitsplätze betrachtet werden sollten;

K.  in der Erwägung, dass die EU bei den Bemühungen um eine Eindämmung des Klimawandels bisher eine Vorreiterrolle gespielt hat und davon im Vorfeld der Verhandlungen über ein neues internationales Klimaabkommen in Paris Ende 2015 nicht abrücken darf;

Dringender Handlungsbedarf weltweit

1.   kennt die außergewöhnliche Tragweite und Ernsthaftigkeit der vom Klimawandel ausgehenden Bedrohungen und befürchtet, dass die Welt weit davon entfernt ist, eine Begrenzung der Erderwärmung auf weniger als 2°C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu erreichen; fordert die Regierungen auf, unverzüglich verbindliche und konkrete Klimaschutzmaßnahmen zu treffen und im Sinne dieser Zielsetzung in Paris 2015 auf ein ehrgeiziges und rechtsverbindliches internationales Abkommen hinzuarbeiten; begrüßt in diesem Zusammenhang die Enzyklika „Laudato si“;

2.   weist darauf hin, dass ab 2011 den Ergebnissen des 5. Sachstandsberichts des IPCC zufolge nur noch ein CO2-Budget von 1 010 Gt CO2 verfügbar ist, wenn eine realistische Chance für eine Begrenzung des durchschnittlichen Temperaturanstiegs auf der Erde auf unter 2 °C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau bestehen soll; betont, dass alle Länder einen Beitrag leisten müssen und eine Verzögerung der Maßnahmen mit steigenden Kosten und weniger Handlungsspielraum verbunden ist; betont, dass den Ergebnissen des Berichts „New Climate Economy: Better Growth, Better Climate“ zufolge alle Länder unabhängig von der Höhe ihres Bruttonationaleinkommens die Möglichkeit haben, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum zu erzielen und dabei die hohen Risiken des Klimawandels zu senken; empfiehlt, dass Vereinbarungen und Abkommen darauf abzielen sollten, dass EU-Beitrittskandidaten an den klimapolitischen Programmen der EU beteiligt werden;

3.   erinnert daran, dass eine Begrenzung des Temperaturanstiegs auf der Erde auf durchschnittlich 2° C keine Garantie dafür ist, dass schwerwiegende klimatische Folgen verhindert werden; fordert die Konferenz der Vertragsparteien auf, zu prüfen, ob der Temperaturanstieg auf der Erde auf durchschnittlich 1,5 °C begrenzt werden könnte;

4.   weist darauf hin, dass das Fazit des 5. Sachstandsberichts des IPCC lautet, dass die angestrebte Begrenzung auf unter 2 °C ohne nennenswerte neue Verpflichtungen seitens der Entwicklungsländer selbst dann nicht erreichbar wäre, wenn die CO2-Emissionen der Industrieländer vollständig eingestellt würden;

5.   ist der Auffassung, dass alle Länder unverzüglich ihre INDC einreichen müssen, sodass ein Resonanzeffekt entsteht und deutlich wird, dass alle Länder den nationalen Gegebenheiten entsprechend an einem Strang ziehen; ist der Auffassung, dass die INDC auch Anpassungsmaßnahmen umfassen dürfen, die für sehr viele Länder Vorrang haben;

6.   weist darauf hin, dass ein stabiles Klimasystem eine wichtige Grundlage für Ernährungssicherheit, Energieerzeugung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Infrastruktur, die Erhaltung der Artenvielfalt sowie terrestrischer und mariner Ökosysteme und für Frieden und Wohlstand auf der Welt ist; weist darauf hin, dass der Schwund der Artenvielfalt durch den Klimawandel beschleunigt wird;

7.   weist darauf hin, dass sich die G7-Staaten verpflichtet haben, die Weltwirtschaft im Laufe dieses Jahrhunderts auf Abläufe mit geringem CO2-Ausstoß umzustellen und den Energiesektor bis 2050 umzugestalten; verweist jedoch darauf, dass diese Umstellung, wenn den wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprochen werden und tatsächlich eine Chance zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf unter 2 °C bestehen soll, viel früher erfolgen muss; fordert die Vertragsparteien, die dazu in der Lage sind, auf, ihre nationalen Ziele und Strategien bezüglich der Umstellung auf eine Wirtschaft mit niedrigen CO2-Emissionen umzusetzen, indem sie die durch die schadstoffreichste Energiequelle – Kohle – verursachten Emissionen stufenweise abbauen;

8.   weist darauf hin, dass Länder, die nicht über die zur Aufstellung ihrer nationalen Beiträge notwendigen Kapazitäten verfügen, Förderprogramme wie die Globale Umweltfazilität, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen oder die Globale Allianz gegen den Klimawandel sowie europäische Hilfe in Anspruch nehmen können;

Ein ehrgeiziges, weltweites, rechtsverbindliches Abkommen

9.   betont, dass das für 2015 geplante Protokoll, wenn es in Paris angenommen wird, von Anfang an rechtsverbindlich und ehrgeizig sein muss und dass es darauf ausgerichtet sein sollte, dass die weltweiten CO2-Emissionen bis 2050 oder wenig später beseitigt werden, damit die Welt auf einem kosteneffizienten, der angestrebten Begrenzung auf unter 2 °C entsprechenden Emissionsentwicklungspfad bleibt und der Scheitelpunkt der weltweiten Treibhausgasemissionen möglichst bald überwunden ist; fordert die EU auf, mit den internationalen Partnern gemeinsam auf dieses Ziel hinzuarbeiten und mit gutem Beispiel voranzugehen; betont, dass das Abkommen einen vorhersehbaren Rahmen bieten muss, der Anreize für Investitionen und für die Einführung von Maßstäbe setzenden Technologien zur effizienten Senkung der CO2-Emissionen sowie Anpassung an den Klimawandel seitens der Unternehmen bietet;

10. warnt davor, bei der Senkung der weltweiten Emissionen auf einen Reduktionspfad zu setzen, mit dem bis 2050 und darüber hinaus hohe CO2-Emissionen zulässig wären, weil dies mit hohen Risiken verbunden wäre und zwangsläufig zur Abhängigkeit von unerprobten, energieintensiven und teuren Technologien zur Abscheidung und Speicherung von atmosphärischem CO2 führen würde; weist darauf hin, dass die Frage, inwiefern sich die Emissionen bei solchen Reduktionspfaden soweit senken lassen, dass die angestrebte Begrenzung auf unter 2° C weiterhin erreichbar bleibt, je nach dem Ausmaß der Überschreitung davon abhängt, ob und in welchem Umfang Energie in Kombination mit der Abscheidung und Speicherung von CO2 aus Biomasse gewonnen werden kann (Biomasse-CCS), ob eine Wiederaufforstung ohne tatsächliche Landverfügbarkeit möglich ist und ob Zugang zu anderen, bisher unbekannten Technologien zum CO2-Entzug besteht, die erst noch entwickelt werden müssen;

11. vertritt die Auffassung, dass mit einem ambitionierten, rechtsverbindlichen internationalen Abkommen dazu beigetragen würde, der Verlagerung von CO2-Emissionen sowie den Bedenken zu begegnen, die in den einschlägigen Branchen, insbesondere in energieintensiven Wirtschaftszweigen, in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit bestehen;

12. ist der Ansicht, dass im Fall einer durch zu niedrige INDC bedingten Diskrepanz zwischen dem aggregierten Effekt der vor Paris eingereichten INDC und der Treibhausgassenkung, die für die angestrebte Begrenzung des Temperaturanstiegs auf unter 2 °C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau notwendig wäre, ein ab 2016 geltendes Arbeitsprogramm mit zusätzlichen Reduktionsmaßnahmen aufgestellt werden muss; fordert, dass alle fünf Jahre anhand einer umfassenden Überprüfung sichergestellt wird, dass der umgesetzte Mechanismus greift, und ausgehend von den aktuellen wissenschaftlichen Daten ehrgeizigere Reduktionsverpflichtungen formuliert werden; fordert die Vertragsparteien auf, sich für fünfjährige Verpflichtungszeiträume einzusetzen, da dies die beste Lösung ist, wenn eine zu lange Geltungsdauer zu niedrig festgelegter Zielvorgaben vermieden werden soll und die Möglichkeit bestehen soll, Zielvorgaben so zu korrigieren, dass sie dem Stand der Wissenschaft oder etwaigen technischen Neuerungen entsprechen, durch die noch ehrgeizigere Zielvorgaben erreichbar würden;

13. fordert eine generelle Auffrischung der EU-Klimapolitik, um Bewegung in die internationale Klimadiskussion zu bringen und die Klimapolitik auf die Obergrenze abzustimmen, die sich die EU mit der Verpflichtung zur Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80-95 % gegenüber 1990 gesetzt hat; verweist auf die verbindliche Zielsetzung der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber 1990 zu senken; fordert die Mitgliedstaaten auf, ausgehend von dem für 2030 vereinbarten Ziel ergänzende Verpflichtungen, auch Maßnahmen außerhalb der EU, in Erwägung zu ziehen, damit die weltweit angestrebte Begrenzung auf unter 2 °C erreichbar wird;

14. erinnert an seine Entschließung vom 5. Februar 2014, in der drei verbindliche Ziele gefordert werden: eine Steigerung der Energieeffizienz um 40 %, eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger um mindestens 30 % und eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 %, und fordert den Rat und die Kommission erneut auf, mit dem Rahmen für die Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030 einen mehrschichtigen Ansatz festzulegen und umzusetzen, der auf sich gegenseitig verstärkenden, koordinierten und kohärenten Zielen für die Senkung der Treibhausgasemissionen, die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger und mehr Energieeffizienz gründet; stellt fest, dass die Treibhausgasemissionen mit den vom Parlament geforderten, in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger angestrebten Zielsetzungen bis 2030 um bedeutend mehr als 40 % gesenkt werden könnten;

15. betont, dass nach dem für 2015 geplanten Abkommen für alle Vertragsparteien wirksame Einhaltungsvorschriften gelten müssen; hebt hervor, dass mit dem für 2015 geplanten Abkommen durch Aufstellung eines gemeinsamen Regelwerks, das auch Buchhaltungsvorschriften sowie Regeln für Überwachung, Berichterstattung und Prüfung umfasst, Transparenz und Rechenschaftspflicht gefördert werden müssen; ist der Ansicht, dass das Transparenz- und Rechenschaftssystem Rahmen einer von zunehmender gegenseitiger Annäherung getragenen Zusammenarbeit erarbeitet werden sollte;

16. betont, dass die Menschenrechte im Mittelpunkt der Klimaschutzmaßnahmen stehen müssen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, dafür zu sorgen, dass das Pariser Abkommen die Bestimmungen enthält, die zur Berücksichtigung der Frage der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Klimawandel notwendig sind, und darin Unterstützung für ärmere Länder vorgesehen ist, deren Kapazitäten unter den Folgen des Klimawandels leiden; fordert in diesem Zusammenhang nachdrücklich, dass die Rechte der von den Folgen des Klimawandels in besonderem Maße betroffenen lokalen Gemeinschaften und indigenen Bevölkerung geachtet werden;

Ziele bis 2020 und Kyoto-Protokoll

17. weist mit besonderem Nachdruck darauf hin, dass im Hinblick auf die Beseitigung der gigatonnenschweren Diskrepanz zwischen den wissenschaftlichen Erkenntnissen und den derzeitigen Zusagen der Vertragsparteien für den Zeitraum bis 2020 dringend Fortschritte erzielt werden müssen; betont, dass zur Beseitigung der Gigatonnen-Diskrepanz auch weitere, gemeinsam anzugehende politische Maßnahmen getroffen werden müssen und dass dazu auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, deutliche Energieeinsparungen, die Nutzung erneuerbarer Energieträger, Ressourceneffizienz, das schrittweise Verbot von Fluorkohlenwasserstoffen, Nachhaltigkeit bei Produktion und Verbrauch, die schrittweise Abschaffung der Beihilfen für fossile Brennstoffe, einschließlich der Exportfinanzierung von Kohlekraftwerkstechnologie, und die Ausweitung der Erhebung von Gebühren auf CO2-Emissionen gehören;

18. weist darauf hin, dass die EU inzwischen in Bezug auf die Ziele, die bis 2020 in den Bereichen Senkung der Treibhausgasemissionen und erneuerbare Energieträgern erfüllt sein sollen, auf dem richtigen Weg ist, und dass mit Blick auf die Energieintensität durch energieeffizientere Gebäude, Erzeugnisse, Industrieprozesse und Fahrzeuge wesentliche Verbesserungen erzielt wurden, während die europäische Wirtschaft seit 1990 um 45 % gewachsen ist; betont, dass die 20-20-20-Ziele für Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energieträger und Energieeinsparungen als Triebkraft hinter den Fortschritten eine entscheidende Rolle gespielt und dazu beigetragen haben, in verschiedenen Umweltbranchen[12], die auch während der Wirtschaftskrise ein anhaltendes Wachstum verzeichnen konnten, Arbeitsplätze von mehr als 4,2 Millionen Menschen zu sichern;

19. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dem UNFCCC die neusten Prognosen zur Entwicklung der EU-Treibhausgasemissionen bis 2020 zu übermitteln und bekannt zu geben, dass die EU ihr Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 2 Gt zu senken, überbieten wird;

20. stellt klar, dass der zweite Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls zwar vom Umfang her begrenzt ist, dass er aber als wichtiger Zwischenschritt betrachtet werden sollte, und fordert die Vertragsparteien und die EU-Mitgliedstaaten daher auf, den Ratifizierungsprozess möglichst zügig, in jedem Fall aber vor Dezember 2015 abzuschließen; weist darauf hin, dass das Parlament seinen Teil der Arbeit geleistet hat, indem es seine Zustimmung erklärt hat, und dass es gilt, die Zivilgesellschaft einzubeziehen und für Transparenz zu sorgen, damit die Verhandlungen nachvollziehbar werden und das Vertrauen zwischen den Vertragsparteien noch vor der Konferenz von Paris gefestigt wird;

Agenda der Lösungen

21. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, mit allen Akteuren der Zivilgesellschaft (Einrichtungen, Privatwirtschaft, NRO und lokale Gemeinschaften) zusammenzuarbeiten, damit in wichtigen Bereichen (Energie, Technologie, Städte, Verkehr usw.) Initiativen zur Senkung der Emissionen sowie Anpassungs- und Resilienzinitiativen auf den Weg gebracht werden, mit denen Probleme bei der Anpassung, insbesondere im Zusammenhang mit Wasserversorgung, Ernährungssicherheit und Risikoprävention, gelöst werden; fordert die Regierungen und alle Akteure der Zivilgesellschaft auf, diese Agenda von Maßnahmen zu unterstützen und zu stärken;

22. betont, dass immer mehr unterschiedliche nichtstaatliche Akteure Maßnahmen treffen, die der Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß und der Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel dienen; betont deshalb, dass zwischen Regierungen, Wirtschaftskreisen, Städten, Regionen, internationalen Organisationen, Zivilgesellschaft und akademischen Einrichtungen ein strukturierter und konstruktiver Dialog stattfinden muss, damit weltweit solide Maßnahmen angestoßen werden, mit denen auf eine Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß umgestellt und die Widerstandfähigkeit der Gesellschaft gestärkt wird; hebt hervor, dass diese Akteure eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, im Vorfeld der Pariser Konferenz und für die „Lima-Paris Action Agenda“ Impulse zu setzen; weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass die Organisatoren von Initiativen im Aktionsplan Lima-Paris aufgefordert werden, ihre Arbeit zu intensivieren und an der Pariser Konferenz teilzunehmen, um über erste Ergebnisse zu berichten;

23. unterstützt die Einführung von Instrumenten – beispielsweise eine entsprechende Kennzeichnung für innovative Projekte der Zivilgesellschaft – mit denen solche Lösungsansätze gefördert werden;

24. stellt fest, dass in der Biowirtschaft das Potenzial für einen wesentlichen Beitrag zur Reindustrialisierung und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in der EU und in der Welt besteht;

25. hebt hervor, dass die Bemühungen um eine Kreislaufwirtschaft ganz wesentlich zur Erfüllung der Ziele beitragen können, weil dadurch der Vergeudung von Lebensmitteln begegnet wird und Rohstoffe wiederverwertet werden;

26. weist die Vertragsparteien und die Vereinten Nationen darauf hin, dass Einzelmaßnahmen genauso wichtig sind wie die Maßnahmen von Regierungen und Institutionen; fordert daher mehr Kampagnen und Maßnahmen zur Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit in Bezug auf die kleinen und großen Gesten, mit denen in den Industrie- und Entwicklungsländern ein Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels geleistet werden kann;

27. fordert auch die Wirtschaft auf, sich ihrer Verantwortung zu stellen und entsprechend zu handeln und sich auch bereits im Vorfeld aktiv für das Klimaabkommen einzusetzen;

Umfassende Bemühungen in allen Branchen

28. begrüßt den weltweiten Aufbau von Emissionshandelssystemen, einschließlich der 17 Emissionshandelssysteme, die auf vier Kontinenten betrieben werden, 40 % des weltweiten BIP abdecken und kostenwirksam zur Senkung der weltweiten Emissionen beitragen; fordert die Kommission auf, Verbindungen zwischen dem ETS der EU und anderen Emissionshandelssystemen zu fördern, damit am CO2-Markt internationale Mechanismen entstehen, die mehr Ehrgeiz beim Klimaschutz bewirken und gleichzeitig dazu beitragen, dass die Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionen durch Entstehung gleicher Wettbewerbsbedingungen abnimmt; fordert die Kommission jedoch auf, durch entsprechende Schutzvorkehrungen zu verhindern, dass die Beziehungen zwischen dem ETS der EU und anderen Emissionshandelssystemen zur Aushöhlung der EU-Klimaziele und zur Schwächung des Wirkungsradius des EU-ETS führen; fordert, dass für den Aufbau Regeln aufgestellt werden, einschließlich Buchführungsregeln und Vorschriften, mit denen sichergestellt wird, dass internationale Märkte und Beziehungen zwischen den Inlandsmärkten für CO2 immer zur Eindämmung des Klimawandels beitragen und die in der EU verfolgten Reduktionsziele nicht beeinträchtigen;

29. betont, dass die Preise der Emissionszertifikate langfristig stabil gehalten und vorhersehbare rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, sodass Investitionen in Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen und für den Übergang zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß fließen;

30. fordert ein Abkommen, das Wirtschaftszweige und Emissionen in umfassender Weise abdeckt und an die Emissionsbudgets gekoppelte absolute Zielvorgaben für die gesamte Wirtschaft enthält, mit denen für größtmöglichen Ehrgeiz gesorgt werden sollte; unterstreicht, dass im Rahmen der Landnutzung (land-, weide-, forstwirtschaftliche und andere Nutzungsformen) den Ergebnissen des IPCC zufolge ein großes Potential zur kostenwirksamen Eindämmung des Klimawandels und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit besteht und die internationale Zusammenarbeit deshalb verstärkt werden muss, um das Potenzial von Wäldern und Feuchtgebieten als CO2-Speicher optimal auszunutzen; betont, dass in dem Abkommen ein umfassender Rahmen für die Erfassung von Emissionen sowie von durch Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) abgebauten Emissionen vorgesehen werden sollte; hebt insbesondere hervor, dass Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen bei der Widmung von Landflächen darauf ausgerichtet sein müssen, dass die allgemeinen Ziele gefördert und sonstige Ziele der nachhaltigen Entwicklung nicht beeinträchtigt werden;

31. weist darauf hin, dass 20 % der weltweiten Treibhausgasemissionen durch die Vernichtung und Schädigung von Wäldern entstehen, und unterstreicht den Stellenwert der Wälder für die Eindämmung des Klimawandels sowie den Umstand, dass die Anpassungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Wälder gegenüber dem Klimawandel gestärkt werden muss; fordert die EU auf, an ihrem Ziel festzuhalten, den weltweiten Rückgang der Wälder bis 2030 zu stoppen und die Vernichtung tropischer Wälder bis 2020 mindestens um die Hälfte gegenüber dem Stand von 2008 zu reduzieren; betont, dass die CO2-Emissionen bis 2030 jährlich um 4,5 bis 8,8 Mrd. Tonnen gesenkt werden könnten, wenn diese Verpflichtungen eingehalten werden und 350 Millionen Hektar Wald wiederaufgeforstet werden, wie in der Waldgrundsatzerklärung von New York gefordert wurde; unterstreicht, dass die angestrebte Begrenzung des Temperaturanstiegs um 2° C ohne wesentliche neue Klimaschutzbemühungen mit dem Schwerpunkt tropische Wälder (REDD+) kaum erreichbar ist; fordert die EU ferner auf, die für Maßnahmen zur Begrenzung der Entwaldung in Entwicklungsländern vorgesehenen internationalen Finanzmittel aufzustocken;

32. weist darauf hin, dass das Programm zur Eindämmung des Klimawandels REDD+ greift, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dieses Programm bei allen Bemühungen um die Eindämmung des Klimawandels einzubeziehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit jenen Entwicklungsländern, die besonders von der Vernichtung der tropischen Wälder betroffen sind, freiwillige internationale Partnerschaften zur Eindämmung des Klimawandels zu schließen, um finanzielle oder technische Hilfe zu leisten und die Entwaldung durch Maßnahmen zur nachhaltigen Landnutzung oder Reformierung der Verwaltungsstrukturen zu stoppen; fordert die Kommission ferner auf, solide Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen Einfuhren von durch illegale Entwaldung gewonnenen Gütern in die EU unterbunden werden; hebt hervor, dass Unternehmen in Bezug auf die Nachfrage nach Gütern, die durch illegale Entwaldung gewonnen wurden, eine Rolle spielen;

33. weist darauf hin, dass der Verkehr der zweitgrößte Verursacher von Treibhausgasemissionen ist, und fordert nachdrücklich, dass zur Senkung der verkehrsbedingten Emissionen eine Reihe von Maßnahmen getroffen wird; weist erneut darauf hin, dass die Vertragsparteien des UNFCCC tätig werden müssen, wenn die Emissionen des internationalen Flug- bzw. Schiffsverkehrs wirklich mit der gebotenen Strenge und Dringlichkeit geregelt und begrenzt werden sollen; fordert alle Vertragsparteien auf, im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) einen allgemeinen politischen Rahmen zu erarbeiten, der wirksame Lösungsmöglichkeiten umfasst, und noch vor Ablauf des Jahres 2016 mit entsprechenden Maßnahmen geeignete Zielvorgaben einzuführen, damit die angesichts der angestrebten Begrenzung auf unter 2 °C notwendigen Emissionssenkungen erreicht werden;

34.  fordert die Kommission auf, die Vertragsparteien der COP-21-Konferenz bei der Aufstellung der nationalen Beiträge zu unterstützen und fachliche Hilfe zu leisten und dies zum Anlass zu nehmen, um dafür zu sensibilisieren, welche Rolle der Verkehrssektor bei umfassenden Strategien zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen spielt;

35. weist darauf hin, dass weitreichende, ehrgeizige Ziele in Bezug auf die Senkung der Treibhausgasemissionen nur verwirklicht werden können, wenn es sowohl kurz- als auch langfristige Strategien zur Verringerung des Verkehrsaufkommens gibt;

36. betont, dass der besonderen Situation von Inseln und Gebieten in äußerster Randlage Rechnung getragen werden muss, damit sich Bemühungen um den Umweltschutz insbesondere im Fall dieser Gebiete nicht auf die Mobilität und die Erreichbarkeit auswirken;

37. vertritt die Auffassung, dass die Klimaziele insgesamt nur erreicht werden können, wenn der Schwerpunkt stärker auf die Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen gelegt wird, da der Verkehr der einzige Bereich ist, in dem die Treibhausgasemissionen weiter steigen (in den letzten 25 Jahren um 30 %); weist darauf hin, dass dies nur möglich ist, wenn für die Senkung der Treibhausgasemissionen verbindliche Zielvorgaben gelten, die erneuerbaren Energieträger vollständig in den Markt aufgenommen werden, die Umstellung auf eine Wirtschaft mit niedrigem CO2-Ausstoß auf einem technologieneutralen Ansatz beruht und für eine stärker integrierte Verkehrs- und Investitionspolitik gesorgt wird, in deren Rahmen Maßnahmen zum Umstieg auf alternative Verkehrsträger mit technologischem Fortschritt und Verkehrsvermeidung verbunden werden (z. B. durch eine nachhaltige Logistik, intelligente Stadtplanung und integriertes Mobilitätsmanagement);

38. weist darauf hin, dass inzwischen mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten und Großstädten lebt und dass ein wesentlicher Anteil der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen durch den Stadtverkehr verursacht wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher mit Nachdruck auf, gezielt dafür zu sensibilisieren, welche Rolle eine nachhaltige städtische Mobilität für die Erfüllung der Klimaschutzverpflichtungen spielt; hebt hervor, dass eine verantwortungsvolle Landnutzung und Raumplanung sowie nachhaltige Verkehrslösungen in Städten wirksam zu der angestrebten Verringerung der CO2-Emissionen beitragen;

39. hebt hervor, dass im Verkehrssektor ein guter Energiemix nötig ist und durch die Förderung von alternativen, mit Erd- und Biogas betriebenen Fahrzeugen und sonstigen Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel, einschließlich der Elektrifizierung des Verkehrs und der Nutzung intelligenter Verkehrssysteme, auch erreichbar ist; hebt hervor, dass der Schwerpunkt auf den Schienen- und Straßenbahnverkehr sowie auf Elektrobusse, Elektroautos und Elektrofahrräder gelegt werden muss, und dass es gilt, den gesamten Lebenszyklus zu betrachten und zu berücksichtigen und erneuerbare Energiequellen möglichst vollständig auszunutzen; fordert die lokalen Verkehrsbehörden und Verkehrsbetriebe nachdrücklich auf, beim Aufbau eines emissionsarmen Fahrzeugparks und der Einführung emissionsarmer Technologien eine Vorreiterrolle einzunehmen;

40. hebt hervor, dass Verbesserungen der Energieeffizienz und saubere Energiegewinnung ein gewaltiges Potenzial zur Verringerung der Emissionen bergen; ist der Ansicht, dass der erste Schritt zur Verringerung der energiebedingten Emissionen in der Maximierung der Effizienz bei der weltweiten Nutzung der Energie besteht und dies auch zur Lösung des Problems der Energiearmut beitragen würde;

41. unterstreicht die ernsten negativen und oftmals unumkehrbaren Folgen eines Nichttätigwerdens, da der Klimawandel sich in allen Regionen der Welt unterschiedlich, aber äußerst verheerend auswirkt, Ursache für Migrationsbewegungen ist und Menschenleben fordert, aber auch wirtschaftliche, ökologische und soziale Kosten hat; hebt hervor, dass wissenschaftliche Erkenntnisse wichtige Faktoren für langfristige politische Entscheidungen sind und ehrgeizige Zielsetzungen auf zuverlässigen wissenschaftlichen Empfehlungen beruhen sollten; betont, dass gemeinsames politisches und finanzielles Engagement für Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der Technologien zur Nutzung sauberer und erneuerbarer Energieträger und der Energieeffizienz eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass die Klimaziele erreicht werden und Wachstum erzielt wird;

42. fordert die EU auf, die Bemühungen zu verstärken, damit gemäß dem Protokoll von Montreal weltweit ein geregeltes schrittweises Verbot von Fluorkohlenwasserstoffen durchgesetzt werden kann; weist darauf hin, dass die EU ehrgeizige Rechtsvorschriften erlassen hat, um den Anteil von Fluorkohlenwasserstoffen bis 2030 stufenweise um 79 % zu senken, da es genügend klimafreundliche Alternativen gibt, deren Potenzial voll ausgeschöpft werden sollte; weist darauf hin, dass der allmähliche Verzicht auf die Nutzung von Fluorkohlenwasserstoffen eine innerhalb und außerhalb der EU leicht umsetzbare Klimaschutzmaßnahme ist, und fordert die EU auf, sich im Bereich Fluorkohlenwasserstoffe aktiv an der Durchsetzung weltweiter Maßnahmen zu beteiligen;

Wissenschaftliche Forschung, technologische Entwicklung und Innovation

43. vertritt die Auffassung, dass der verstärkte Einsatz von Technologie für saubere Energieträger in den Bereichen, in denen dadurch besonders viel bewirkt werden kann, sowohl in den Industrieländern als auch in Schwellenländern davon abhängt, ob starke Innovationskapazitäten aufgebaut und erhalten werden;

44. unterstreicht, dass Anreize für Innovationen bei Technologien und Geschäftsmodellen als Triebfeder sowohl für das Wirtschaftswachstum als auch für die Verringerung der Emissionen wirken können; betont, dass die Technologieentwicklung nicht automatisch in die Richtung eines niedrigen CO2-Ausstoßes führt, sondern dass dazu von der Politik klare Signale ausgehen müssen, und dass auch marktspezifische und rechtliche Hindernisse für die Einführung neuer Technologien und Geschäftsmodelle beseitigt und die Mittel der öffentlichen Hand klug eingesetzt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Investitionen in öffentliche Forschung und Entwicklung im Energiesektor zu erhöhen, damit die nächste Generation ressourceneffizienter Technologien mit geringem CO2-Ausstoß entwickelt werden kann;

45.  weist darauf hin, dass Forschung und Innovation für den Klimaschutz wichtig sind, und fordert die Vertragsparteien auf, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um Wissenschaftler und neue Technologien zu fördern, die zur Erfüllung etwaiger Reduktionsziele sowie zu Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen bezüglich des Klimawandels beitragen können;

46. fordert die Kommission auf, die Tatsache, dass Drittländer uneingeschränkt an Horizont 2020 teilnehmen können, insbesondere in den Bereichen Energie und Klimawandel besser zu nutzen;

47. ist der Ansicht, dass die EU-Raumfahrtpolitik und diesbezügliche Investitionen, einschließlich des Starts von Satelliten, die bei der Überwachung von Industrieunfällen, Entwaldung, Wüstenbildung usw. eine wichtige Rolle spielen, in Verbindung mit der Zusammenarbeit mit Partnern in Drittländern eine entscheidende Rolle bei der Beobachtung und Bewältigung der Folgen des Klimawandels weltweit spielen können;

48. betont, dass die EU ihre Bemühungen im Zusammenhang mit dem Technologietransfer in die am wenigsten entwickelten Länder verstärkten sollte, wobei geltende Rechte des geistigen Eigentums zu achten sind;

49. verlangt, dass die Rolle des Zentrums und des Netzes für Klimaschutztechnologie (CTCN) sowie des Technologie-Exekutivausschusses bei der Förderung von technologischen Entwicklungen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel umfassend anerkannt und unterstützt werden;

50. begrüßt die Bemühungen um eine Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Energieministerium der Vereinigten Staaten, insbesondere, was die Erforschung von Klimaschutztechnologien betrifft; ist der Ansicht, dass ein erhebliches Potenzial für eine stärkere Forschungszusammenarbeit zwischen der EU und anderen großen Volkswirtschaften besteht; betont, dass die Ergebnisse von öffentlich finanzierter Forschung frei verfügbar sein sollten;

51. weist darauf hin, dass bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen in Erwägung gezogen werden sollte, auf Raumfahrtressourcen zurückzugreifen – vor allem zur Überwachung und Beobachtung von Treibhausgasemissionen; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, aktiv zur Einführung eines Systems für die weltweite Überwachung der CO2- und CH4-Werte beizutragen; fordert die Kommission auf, Bemühungen um die Einführung eines EU-Systems zur Messung der Treibhausgasemissionen autonom und unabhängig, durch Nutzung und Ausweitung der Missionen im Rahmen des Programms Copernicus, zu fördern;

Mittel für Klimaschutzmaßnahmen: ein Grundstein für das Pariser Abkommen

52. ist der Ansicht, dass die Grundlagen der Umsetzung – Finanzmittel für Klimaschutzmaßnahmen, Technologietransfer, Kapazitätenaufbau usw. – entscheidend dafür sind, dass im Rahmen der Pariser Konferenz ein Abkommen zustande kommt, und fordert die EU und die anderen Länder deshalb dringend auf, sowohl für die Zeit vor als auch für die Zeit nach 2020 ein glaubwürdiges Finanzierungspaket zu schnüren, damit weiter reichende Bemühungen um eine Senkung der Treibhausgasemissionen, den Schutz der Wälder und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt werden können; fordert, dass die Finanzierung des Klimaschutzes – um den sich verändernden ökologischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen – als dynamisches Element in das Abkommen aufgenommen wird und dafür vorgesehen wird, weiter reichende Ambitionen in Bezug auf den Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels und Maßnahmen zur Anpassung an dessen Folgen zu fördern; fordert aus diesem Grund alle Vertragsparteien, die dazu in der Lage sind, auf, Finanzmittel für den Klimaschutz beizusteuern;

53. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, einen Fahrplan für die zuverlässige Bereitstellung neuer und zusätzlicher Finanzmittel zu vereinbaren, der den eingegangenen Verpflichtungen entspricht und darauf ausgerichtet ist, dass aus einer Vielzahl unterschiedlicher öffentlicher und privater Finanzierungsquellen ein gerechter Beitrag zu dem angestrebten Gesamtbetrag von 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr bis 2020 geleistet wird und das Missverhältnis in Bezug auf die in Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen fließenden Mittel beseitigt wird; fordert die EU auf, alle Länder dazu aufzurufen, ihren gerechten Anteil zur Klimaschutzfinanzierung zu leisten; fordert einen stabilen Überwachungs- und Abrechnungsrahmen, damit die Umsetzung der Klimaschutzfinanzierungsverpflichtungen und der Klimaschutzziele verfolgt werden kann; erinnert daran, dass der erste Schritt in einer Aufstockung des Gesamtbetrags für Beihilfen bestehen sollte, da die mit Beihilfen finanzierten Klimaschutzausgaben steigen;

54. fordert auf europäischer und internationaler Ebene konkrete Zusagen bezüglich der Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für den Klimaschutz, beispielsweise durch Aussonderung einiger Emissionszertifikate aus dem ETS der EU im Zeitraum 2021-2030, Verwendung von Erträgen aus europäischen und internationalen Maßnahmen betreffend flug- und schiffsverkehrsbedingte Emissionen zur Finanzierung des weltweiten Klimaschutzes und Inanspruchnahme des UNFCC-Klimafonds, unter anderem für technologische Innovationsprojekte;

55. fordert eine breit angelegte Einpreisung von CO2 als weltweit anwendbares Instrument für die Verwaltung von Emissionen und die Zuteilung von Erträgen aus dem Handel mit Emissionszertifikaten und aus der CO2-Einpreisung internationaler Verkehrskraftstoffe für klimarelevante Investitionen; fordert außerdem, dass ein Teil der Agrarsubventionen genutzt wird, um in landwirtschaftlichen Betrieben für Investitionen zur Gewinnung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu sorgen; betont, dass privates Kapital und die notwendigen Investitionen in emissionsarme Technologien mobilisiert werden müssen; fordert, dass die Regierungen und sowohl öffentliche als auch private Finanzinstitute, einschließlich Banken, Pensionsfonds und Versicherungsunternehmen ehrgeizige Verpflichtungen übernehmen, damit die Praxis bei der Darlehensvergabe und bei Investitionen auf die Zielsetzung, den Temperaturanstieg auf unter 2 °C zu begrenzen, abgestimmt wird und keine Investitionen mehr in fossile Brennstoffe fließen, wozu auch die Abschaffung von Ausfuhrkrediten für Investitionen in fossile Brennstoffe zählt; fordert, dass konkrete öffentliche Garantien für umweltverträgliche Investitionen, Zertifikate und Steuervergünstigungen für umweltfreundliche Investitionsfonds sowie für die Ausgabe umweltfreundlicher Anleihen gegeben werden;

56. ist der Auffassung, dass das Klimarisiko in die Investitionsentscheidungen des Finanzsektors mit einfließen sollte; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und alle Vertragsparteien des UNFCCC auf, alle verfügbaren Mittel zu nutzen, um darauf hinzuwirken, dass die Finanzinstitutionen ihre Investitionen in dem für die Finanzierung eines tatsächlichen Übergangs zu einer resilienten und CO2-armen Wirtschaft erforderlichen Umfang neu ausrichten;

57. fordert konkrete Schritte, einschließlich eines Zeitplans, für die stufenweise Abschaffung aller Subventionen für fossile Energieträger bis 2020, wie dies von den G20-Ländern im Jahr 2009 zugesagt wurde;

58. empfiehlt allen besonders fortschrittlichen Kräften, freiwillige Verpflichtungen zugunsten des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft einzugehen und hierbei auf den in diesem Bereich bereits angewandten bewährten Verfahren aufzubauen; hofft, dass diese Mobilisierung ausgedehnt wird und dass die Verpflichtungen künftig insbesondere über Registrierungsplattformen, die in die Klimakonvention integriert sind, besser strukturiert werden;

59. nimmt die enge Verbindung zwischen der Konferenz über die Entwicklungsfinanzierung, dem Gipfel der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und der 21. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC im Jahr 2015 zur Kenntnis; erkennt an, dass die Auswirkungen des Klimawandels die Bemühungen zur Erreichung des geplanten Rahmens für nachhaltige Entwicklung nach 2015 ernsthaft beeinträchtigen werden und dass der übergeordnete Finanzierungsrahmen für Entwicklung mit einer emissionsarmen und klimaresilienten Welt harmonisiert werden muss und in der Lage sein muss, eine solche zu unterstützen;

60. tritt für die Förderung privater Initiativen des Finanzsektors ein, insbesondere anlässlich des G20-Gipfels im November 2015, aber auch ganz allgemein bei zahlreichen Veranstaltungen, bei denen es speziell um die Finanzierung geht und die im Rahmen der Vorbereitung der Pariser Konferenz 2015 stattfinden;

Klimaresilienz durch Anpassung

61. betont, dass Anpassungsmaßnahmen eine unvermeidliche Notwendigkeit für alle Länder sind, wenn sie die negativen Auswirkungen möglichst gering halten und die Chancen eines klimaresilienten Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung nutzen wollen, und dass sie eine zentrale Rolle bei dem neuen Übereinkommen spielen müssen; fordert, dass dementsprechend langfristige Anpassungsziele festgelegt werden; betont, dass es für die Weltwirtschaft und die nationalen Volkswirtschaften günstiger ist, jetzt auf eine Senkung der Treibhausgasemissionen hinzuwirken, und dass so auch die Anpassungsmaßnahmen weniger kostspielig wären; ist sich der Tatsache bewusst, dass Anpassung notwendig ist, insbesondere in Ländern, die bereits in hohem Maße für diese Auswirkungen anfällig sind, und vor allem um sicherzustellen, dass die Lebensmittelproduktion und die wirtschaftliche Entwicklung auf eine klimaresiliente Art fortgeführt werden können; fordert aktive Unterstützung für die Ausarbeitung umfassender Anpassungspläne in den Entwicklungsländern auf der Grundlage von Praktiken lokaler Akteure und des Wissens indigener Völker;

62. erkennt an, dass die durch nationale Beiträge (Nationally Determined Contributions – NDC) erreichten Klimaschutzvorgaben einen starken Einfluss auf die erforderlichen Anpassungsziele haben; fordert ein globales Ziel für die Anpassung und die Anpassungsfinanzierung im Pariser Übereinkommen zusammen mit den Verpflichtungen zur Entwicklung weiterer Ansätze zum wirksamen Umgang mit Verlusten und Schäden;

63. betont, dass die Koordinierung und das klimabezogene Risikomanagement auf EU-Ebene verbessert werden müssen und es einer klaren Anpassungsstrategie der EU bedarf; fordert die Umsetzung regionaler Anpassungsstrategien;

64. erinnert daran, dass Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder und kleinen Inselstaaten, am wenigsten zum Klimawandel beigetragen haben, den negativen Auswirkungen des Klimawandels aber an vorderster Front ausgeliefert sind und am wenigsten über die Fähigkeit zur Anpassung verfügen; fordert, dass die Unterstützung bei Anpassung sowie Verluste und Schäden ein wesentlicher Teil des Pariser Übereinkommens werden und dass den Entwicklungsländern bei ihrem Übergang zu nachhaltigen, erneuerbaren und CO2-armen Energien konkrete Hilfe zuteil wird, damit sichergestellt wird, dass ihren Anpassungsbedürfnissen sowohl kurz- als auch langfristig entsprochen wird; fordert, dass das durch Klimakatastrophen, die durch die Erwärmung der Erde verursacht werden, entstehende Problem der Klimaflüchtlinge und dessen Ausmaß ernst genommen werden;

65. betont, dass dieses Übereinkommen flexibel sein muss, um den nationalen Gegebenheiten sowie den jeweiligen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Entwicklungsländer und den Besonderheiten bestimmter Länder, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder und kleinen Inseln, gerecht zu werden;

66. fordert die wichtigsten Industrieländer auf, ihre bereits vorhandene fortgeschrittene Infrastruktur für die Förderung, den Ausbau und die Entwicklung nachhaltigen Wachstums nutzbar zu machen und sich zu verpflichten, die Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, eigene Kapazitäten aufzubauen, damit dafür gesorgt wird, dass in allen Teilen der Welt ein Wirtschaftswachstum erreicht wird, durch das die Umwelt nicht weiter belastet wird;

67. betont, dass die Entwicklungsgemeinschaft, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie deren Ausschuss für Entwicklungshilfe (OECD DAC) zum Aufbau einer engen Zusammenarbeit mit Interessenträgern und einschlägigen Organisationen beitragen sollten, damit die schwerwiegendsten Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschen – die voraussichtlich selbst bei einer Erwärmung um weniger als 2°C eine Herausforderung sind – ermittelt und eingedämmt werden;

68. bekräftigt, dass die wirksame Bekämpfung des Klimawandels eine strategische Priorität der EU und anderer internationaler Akteure sein muss und dass hierfür Klimaschutzmaßnahmen durchgängig in allen einschlägigen Politikbereichen berücksichtigt werden müssen und Politikkohärenz angestrebt werden muss; hält es für wichtig, dass die EU CO2-arme Entwicklungsschienen in allen einschlägigen Bereichen und Branchen fördert, und fordert die EU auf, nachhaltige Produktions- und Verbrauchsmuster zu empfehlen und unter anderem Angaben dazu zu machen, auf welche Weise sie gedenkt, den Verbrauch zu senken und die Wirtschaftstätigkeit von der Schädigung der Umwelt abzukoppeln;

69. stellt mit Besorgnis fest, dass im Zeitraum 2008–2013 166 Millionen Menschen als Folge von Überschwemmungen, Stürmen, Erdbeben und anderen Naturkatastrophen ihre Heimat verlassen mussten; weist insbesondere darauf hin, dass klimabedingte Entwicklungen in bestimmten Teilen Afrikas zur Eskalation der Flüchtlingskrise im Mittelmeerraum beitragen könnten; bedauert, dass der rechtliche Status von „Klimaflüchtlingen“ noch nicht anerkannt ist und eine Regelungslücke besteht, von der die Opfer betroffen sind, die nicht den Flüchtlingsstatus in Anspruch nehmen können;

70. verlangt, dass die Industrie- und die Entwicklungsländer gemeinsam und verstärkt gegen den weltweiten Klimawandel vorgehen und dabei nach dem Grundsatz „einer gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung“ verfahren;

71. betont, dass es nach Artikel 3 Absatz 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) Ziel der Union ist, in ihren Beziehungen zur übrigen Welt einen Beitrag zu Solidarität und zu globaler nachhaltiger Entwicklung sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts zu leisten; stellt fest, dass die Umweltpolitik der Union nach Artikel 191 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dazu beiträgt, Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bekämpfung des Klimawandels zu fördern;

Expansion der Klimadiplomatie

72. betont, dass die Klimadiplomatie Teil eines umfassenden Ansatzes beim auswärtigen Handeln der EU sein sollte, und hält es in diesem Zusammenhang für wichtig, dass die EU eine anspruchsvolle und zentrale Rolle auf der Konferenz spielt, mit einer Stimme spricht, als Vermittler bei dem Versuch, Fortschritte in Richtung auf ein internationales Übereinkommen zu erzielen, fungiert und dabei geeint bleibt;

73. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre diesbezüglichen Positionen auf die der EU abzustimmen; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ganz erhebliche außenpolitische Kapazitäten haben und eine Führungsrolle in der Klimadiplomatie einnehmen sowie sich dieses Netzwerks bedienen müssen, um mit Blick auf die wichtigsten in Paris anstehenden Themen – d. h. Eindämmung, Anpassung, Finanzierung, Entwicklung von Technologie und Technologietransfer, Transparenz der Maßnahmen und der Unterstützung sowie Aufbau von Kapazitäten – gemeinsame Grundlagen zu schaffen;

74. begrüßt den EU-Aktionsplan für Klimadiplomatie, dem am 19. Januar 2015 auf der Tagung des Rates der EU (Auswärtige Angelegenheiten) zugestimmt wurde; erwartet von der Kommission, dass sie eine proaktive Rolle bei den Verhandlungen spielt; fordert sie auf, deutlich zu machen, dass die Herausforderung des Klimawandels die wichtigste strategische Priorität dieser Kommission ist, und ihre Organisation auf allen Ebenen und in allen Politikbereichen entsprechend zu gestalten;

75  betont die führende Rolle der EU in der Klimapolitik und weist auf die Notwendigkeit der Koordinierung und der Schaffung einer einheitlichen Haltung der EU-Mitgliedstaaten hin; fordert die EU, die Mitgliedstaaten und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) nachdrücklich auf, ihre diplomatischen Bemühungen im Vorfeld und während der Konferenz fortzusetzen und zu intensivieren, um die Positionen ihrer Partner besser zu verstehen und andere Parteien zu ermutigen, wirksame Maßnahmen zur Einhaltung des 2 °C-Ziels zu ergreifen, und Vereinbarungen und Zusagen, insbesondere seitens der Vereinigten Staaten, zu erreichen, die darauf zielen, die stärksten Emissionen an die Emissionen der EU-Bürger anzugleichen, die bereits zahlreiche Anstrengungen unternommen haben, um wirtschaftliche Entwicklung sowie Umwelt- und Klimaschutz miteinander in Einklang zu bringen; ruft die EU dazu auf, ihre Position dazu zu nutzen, bei Klimafragen mit den Nachbarländern und den EU-Bewerberländern eine engere Zusammenarbeit zu erreichen;

76. betont, dass verstärkte diplomatische Bemühungen im Vorfeld und während der Konferenz erforderlich sind, um eine gemeinsame Grundlage hinsichtlich der Art der Differenzierung bei Verpflichtungen der Vertragsparteien angesichts der nationalen Umstände und der Rolle von Verlusten und Schäden im Übereinkommen zu finden;

77. fordert die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, strategische Prioritäten für die externe Klimapolitik, die Bestandteil der allgemeinen außenpolitischen Ziele ist, zu formulieren, dafür zu sorgen, dass sich die EU-Delegationen stärker auf Klimapolitik und die Überwachung der Bemühungen, die Länder zur Eindämmung des Klimawandels bzw. zur Anpassung an den Klimawandel unternehmen, sowie auf Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten konzentrieren, und sicherzustellen, dass die Delegationen über die Mittel verfügen, die für die Durchführung von klimapolitischen Überwachungsmaßnahmen notwendig sind; fordert, dass die EU bei Klimafragen enger mit den Nachbarländern und den EU-Bewerberländern zusammenarbeitet und energisch darauf hinwirkt, dass diese Staaten ihre Maßnahmen an den klimapolitischen Zielsetzungen der EU ausrichten; fordert die Mitgliedstaaten und den EAD auf, bei den Delegationen der EU und den Botschaften der Mitgliedstaaten Kontaktstellen mit dem Arbeitsgebiet „Klimawandel“ einzurichten;

78. ist sich der Tatsache bewusst, dass es wichtig ist, gegen den Klimawandel und die potentielle Bedrohung für Stabilität und Sicherheit, die er darstellt, vorzugehen, und dass Klimadiplomatie im Vorfeld der Klimakonferenz von Paris ebenfalls bedeutsam ist;

Das Europäische Parlament

79. begrüßt die Mitteilung der Kommission sowie die Ziele des Beitrags der EU zur Klimakonferenz COP 21, die im Dezember 2015 in Paris stattfinden soll;

80. sagt zu, seine internationale Rolle und Mitgliedschaft in internationalen parlamentarischen Netzwerken zu nutzen, um ständig Fortschritte in Richtung auf ein rechtsverbindliches und ehrgeiziges Klimaübereinkommen in Paris anzustreben;

81. glaubt, dass es gut in die EU-Delegation einbezogen werden muss, da es ja einem internationalen Übereinkommen zustimmen muss; erwartet daher, dass ihm gestattet wird, an EU-Koordinationstreffen in Paris teilzunehmen;

°

°         °

82.      beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen mit der Bitte um Weiterleitung an alle Vertragsparteien, die nicht der EU angehören, zu übermitteln.

  • [1]     ABl. C 285 E vom 21.10.2010, S. 1.
  • [2]     ABl. C 341 E vom 16.12.2010, S. 25.
  • [3]     ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S.77.
  • [4]     ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 83.
  • [5]     Angenommene Texte, P7_TA(2012)0452.
  • [6]     Angenommene Texte, P7_TA(2013)0443.
  • [7]     Angenommene Texte, P8_TA(2014)0063.
  • [8]     ABl. L 8 vom 13.1.2009, S. 3.
  • [9]     ABl. C 67 E vom 18.3..2010, S. 44.
  • [10]     ABl. C 251 E vom 31.8.2013, S. 75.
  • [11]     Angenommene Texte, P7_TA(2014)0094.
  • [12]  Daten von Eurostat zu Umweltgütern und -dienstleistungen, zitiert in „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030“ (COM(2014)0015)

BEGRÜNDUNG

Wenn man die Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung, die Gesundheit und die Weltwirtschaft betrachtet, stellt die weltweite Klimaerwärmung eine der schwerwiegendsten Herausforderungen dar, vor denen die Menschheit steht. Der Temperaturanstieg, die Gletscherschmelze und die Zunahme von Dürreperioden und Überschwemmungen sind Anzeichen dafür, dass der Klimawandel in vollem Gange ist. Der Klimawandel erfordert dringend eine verantwortungsvolle und globale Reaktion, die auf der Solidarität der internationalen Gemeinschaft aufbaut.

Am 25. Februar 2015 hat die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Das Paris-Protokoll – Ein Blueprint zur Bekämpfung des globalen Klimawandels nach 2020“ angenommen, die die Europäische Union auf den letzten Verhandlungszeitraum bis zur 21. Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 21) vorbereiten soll, die vom 30. November bis zum 11. Dezember 2015 in Paris stattfinden soll.

Am 6. März 2015 haben die europäischen Umweltminister formal die Verringerung der Treibhausgasemissionen der Europäischen Union beschlossen. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben sich gemeinsam zur Einhaltung eines verbindlichen Ziels verpflichtet, das in der Verringerung der Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 besteht. Die Europäische Union hat den von ihr angestrebten nationalen Beitrag (Intended Nationally Determined Contribution – INDC) im März 2015 beim Sekretariat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) eingereicht.

Diese Ziele gehen in die richtige Richtung, sollten jedoch ehrgeiziger sein. Um die Position der Europäischen Union in den internationalen Verhandlungen zu stärken, muss das Europäische Parlament für die Festlegung ehrgeiziger, aber realistischer Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 % gegenüber 1990, zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen auf 45 % des Energiemixes und zur Senkung des Energiegesamtverbrauchs um 40 % eintreten.

Die Pariser Konferenz darf nicht ein Treffen sein, das durch gut gemeinte Bemühungen um Fortschritte gekennzeichnet ist, sondern sie muss ein Treffen sein, auf dem wirkliche Entscheidungen getroffen werden. Diese Konferenz wird eine entscheidende Phase in den Verhandlungen über das neue Weltklimaübereinkommen abschließen, das 2020 in Kraft tritt.

Die Pariser Konferenz markiert keinen Endpunkt, sondern wird vielmehr einen dynamischen Entwicklungsprozess anstoßen, der es der internationalen Gemeinschaft ermöglicht, ihren Kurs zu korrigieren und wieder Fahrt auf dem Weg zu einer Begrenzung des Temperaturanstiegs auf unter 2° C aufzunehmen.

Ein ehrgeiziges, umfassendes und rechtsverbindliches Übereinkommen

Das Pariser Übereinkommen muss:

-          ehrgeizig, umfassend und rechtsverbindlich sein, um eine langfristige Antwort zu ermöglichen, die der Klimaherausforderung und dem Ziel der Begrenzung des Temperaturanstiegs auf unter 2° C entspricht;

-          nachhaltig und dynamisch sein, um insbesondere auf der Grundlage eines langfristigen Klimaschutzziels als Grundlage für Maßnahmen gegen Klimastörungen, die über die ersten von den Staaten eingereichten Beiträge hinausgehen, zu dienen;

-          differenziert sein, um die jeweiligen Bedürfnisse und Möglichkeiten der Länder sowie ihre nationale Situation im Laufe der Entwicklung zu berücksichtigen und ihnen die zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen;

-          ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Klimaschutz und Anpassung herstellen, um die schwächsten Länder dabei zu unterstützen, die Auswirkungen des Klimawandels auf widerstandsfähigere Weise zu bewältigen, um für nachhaltige Ansätze bei der Entwicklung zu werben, um den Anstieg der durchschnittlichen Welttemperaturen unter 2 °C zu halten und einzelnen Ländern dabei behilflich zu sein, nationale Aktionspläne zur Anpassung umzusetzen und zu verstärken;

-          die starke Botschaft aussenden, die erforderlich ist, um die Wirtschaftsteilnehmer davon zu überzeugen, dass sie den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft einleiten müssen.

Die Finanzierungsvereinbarungen – Dreh- und Angelpunkt des Pariser Übereinkommens

Bis 2020 müssen den Entwicklungsländern jährlich 100 Mrd. Dollar zur Verfügung gestellt werden, um sie dabei zu unterstützen, die Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Projekte zum Schutz der Gemeinschaften zu finanzieren, die durch die Auswirkungen des Klimawandels, wie z.B. den Anstieg des Meeresspiegels, verlängerte Dürreperioden und Ernteschäden, gefährdet sind.

Auf der Konferenz von Lima Ende 2014 gelang es dem globalen Klimaschutzfonds, 10,4 Mrd. Dollar aufzubringen. Nach Ansicht Ihres Berichterstatters ist dies jedoch unzureichend. Um das Vertrauen der Entwicklungsländer wiederzuerlangen, müssen die Europäische Union und die Industrieländer klare und deutliche Aussagen darüber machen, wie sie das 2009 auf der Konferenz von Kopenhagen angekündigte Beihilfepaket von 100 Mrd. Dollar zu schnüren gedenken.

Bedauerlicherweise finden sich in der Mitteilung der Kommission vom 25. Februar 2015 nur vage Aussagen zu dieser Frage. die Bereitstellung neuer Finanzmittel wird jedoch den Dreh- und Angelpunkt des Pariser Übereinkommens darstellen.

Als Antwort auf die im Rahmen der COP 21 eingegangen Verpflichtungen müssen innovative Finanzierungsmechanismen konzipiert, geprüft und umgesetzt werden. Dies erfolgt notwendigerweise durch:

-          die Bestimmung eines korrekten CO2-Preises für alle großen Volkswirtschaften der Welt, um klimafreundliche Lösungen zu entwickeln;

-          das Angebot von Anreizen an alle Finanzakteure, ihre Investitionen im notwendigen Ausmaß neu auszurichten, um einen wirklichen Übergang zu resilienten und CO2-armen Volkswirtschaften zu finanzieren;

-          spezifische staatliche Garantien für „grüne“ Investitionen;

-          in Europa den Einsatz der Finanzmittel, die im Rahmen des Juncker-Plans zur Verfügung stehen, über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen;

-          die Erstellung eines ehrgeizigen Fahrplans von Zusagen staatlicher oder multilateraler Banken, den ökologischen Übergang zu finanzieren;

-          die Einführung von Gütesiegeln und Steuerbefreiungen für ökologisch ausgerichtete Investitionsfonds und Anleihen;

-          die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wobei ein Teil der Einnahmen daraus „grünen“ Investitionen vorbehalten ist.

Die Finanzierung wird ein Hauptthema im Rahmen der Bemühungen sein, im Vorfeld der Pariser Konferenz zu einer Einigung zu gelangen. Daher sollte ein glaubwürdiges „Finanzpaket“ für die Industrie-, wie auch für die Entwicklungsländer geschnürt werden, das die Verstärkung der Anstrengungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels ermöglicht.

Die EU muss bei der Klimapolitik zuhause ein Beispiel geben

Obgleich Ihr Berichterstatter für ehrgeizigere Ziele eintritt, begrüßt er, dass die Europäische Union ihren INDC vor Ablauf der im März 2015 abgelaufenen Frist vorgelegt hat, die im Beschluss von Warschau unverbindlich festgesetzt wurde. Der Beitrag hatte einen wesentlichen Einfluss sowie eine bedeutende Impulswirkung auf die internationalen Partner. Man muss auf ihm durch die Verabschiedung konkreter Maßnahmen, die den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft in der Union ermöglichen, aufbauen.

Die Kommission muss nach Abschluss der Arbeiten an der Stabilitätsreserve die Überarbeitung der Richtlinie über den europäischen Emissionsrechtehandel in die Wege leiten und darüber hinaus die Vereinbarungen vorbereiten, nach denen sich die Aufteilung des Aufwands zwischen den Mitgliedstaaten richtet.

Die Europäische Union muss den Prozess zur Ratifizierung der Doha-Änderung des Kioto-Protokolls so bald wie möglich abschließen und andere Parteien dazu anhalten, es ihr gleichzutun, damit diese schnell in Kraft treten kann.

Ehrgeizige Zusagen seitens der Europäischen Union haben eine entscheidenden Einfluss auf ihre Glaubwürdigkeit während der Verhandlungen. Die Union muss hinsichtlich der Energiewende bis 2050 eine ehrgeizige und wirksame Politik verfolgen, indem sie nicht nur die Instrumente der Klima- und Energiepolitik mobilisiert, sondern auch weitere Politikbereiche wie Verkehr, Forschung und Innovation, Handel oder Entwicklungszusammenarbeit.

Wirksame EU-Außenpolitik zur Entfaltung einer Impulswirkung

Die Europäische Union muss bei allen internationalen Treffen im Jahr 2015 im Vorfeld der COP 21 und gegenüber allen Interessenträgern äußerst aktiv werden.

Der Beitrag der Europäischen Union muss hinsichtlich seiner Klarheit, Transparenz und Ambition beispielhaft für alle Parteien sein. Die erfolgreiche Reduktion der Emissionen der Europäischen Union um 19 % zwischen 1990 und 2012 bei einem gleichzeitigen Anstieg des BIP um 45 % sowie die kontinuierliche Verkleinerung des EU-Anteils an den Emissionen weltweit zeugen davon, dass Emissionsreduktion und wirtschaftliche Entwicklung durchaus vereinbar sind.

Die Europäische Union muss ihre diplomatischen Bemühungen fortsetzen und intensivieren, um den Standpunkt ihrer Partnerländer besser zu verstehen, diese Länder dazu zu ermutigen, ehrgeizige politische Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu treffen, und Bündnisse zu schließen, die der Erreichung dieses Ziels zuträglich sind.

Ihr Berichterstatter nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, im Herbst 2015 mit Marokko eine Konferenz über die Kluft zwischen den von den Parteien eingegangenen Verpflichtungen und dem Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf unter 2° C zu organisieren. Er fordert die Kommission jedoch auf sicherzustellen, dass das vorrangige Ziel einer solchen Veranstaltung darin besteht, Fortschritte auf dem Weg zu einer Einigung auf der Pariser Konferenz zu erzielen. Im Hinblick auf dieses Ziel sollte die Konferenz dazu dienen, die Parteien zu veranlassen, einen ambitionierten Ansatz zu verfolgen, und sie sollte ein Forum für eine konstruktive Aussprache bieten, deren Schwerpunkt auf praktischen Maßnahmen liegt.

Ihr Berichterstatter fordert, die Erörterungen innerhalb der EU unverzüglich zu intensivieren, um eine Einigung über einen gemeinsamen Standpunkt insbesondere zu den Hauptthemen zu erreichen, mit denen man sich bei den internationalen Verhandlungen befassen muss, wie etwa Finanzierung, Kapazitätenaufbau und Technologietransfer.

Die Glaubwürdigkeit der Bemühungen der Parteien des Pariser Übereinkommens wird auch von nichtstaatlichen Akteuren wie Städten, Regionen, Unternehmen oder Investoren abhängen. Die Pariser Konferenz muss ein klares Zeichen für diese Akteure setzen, um sie zum Handeln zu bewegen, und zwar auch indem ihren Bemühungen international Anerkennung gezollt wird. Auch die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organisation – ICAO), die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organisation – IMO) und die Parteien des Montrealer Protokolls müssen tätig werden, um die Emissionen aus dem internationalen Verkehr sowie aus der Herstellung und dem Verbrauch fluorierter Gase vor Ende 2016 zu regulieren.

Die Europäische Union muss in den Verhandlungen eine ambitionierte Rolle übernehmen. Ihr Berichterstatter ist der Ansicht, dass es der Glaubwürdigkeit der Union schaden würde, wenn sie ein Übereinkommen billigen würde, das zur Begrenzung des Klimawandels eindeutig nicht ausreicht. Die Union muss einerseits die notwendige Flexibilität aufbringen, um zu einem Konsens zu gelangen, andererseits jedoch jegliche unangemessenen Kompromisse zurückweisen.

Das Europäische Parlament wird weiterhin maßgeblich an der Konzipierung einer anspruchsvollen europäischen Politik zur Bekämpfung des Klimawandels beteiligt sein. Abschließend möchte Ihr Berichterstatter darauf hinweisen, dass das Europäische Parlament der Ratifizierung des aus der Pariser Konferenz hervorgehenden rechtsverbindlichen Übereinkommens durch die Europäische Union zustimmen muss. Daher muss das Europäische Parlament in vollem Umfang in die Koordinierungstreffen während der Konferenz einbezogen werden.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (10.9.2015)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

zum Thema „auf dem Weg zu einem neuen internationalen Klimaabkommen in Paris“
(2015/2112(INI))

Verfasser der Stellungnahme (*): Seán Kelly

(*)       Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Führungsrolle des EP bei der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an seine Auswirkungen einschließlich der damit einhergehenden Schaffung von Wissen, Kompetenzen, Arbeitsplätzen und Wachstum; nimmt zur Kenntnis, dass in Paris unbedingt ein ehrgeiziges und weltweit rechtsverbindliches Abkommen abgeschlossen werden muss, dass eine starkes Bekenntnis zur Einhaltung des 2°C-Szenarios des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaveränderungen (IPCC – Intergovernmental Panel on Climate Change) enthält; betont, dass sich für die Fortführung der Führungsrolle der EU alle Parteien uneingeschränkt zu dem Abkommen bekennen müssen, wenn dieses ein wirksames Mittel zur Abwendung des Klimawandels sein soll; beharrt auf einer regelmäßigen und transparenten Leistungsbewertung – einschließlich des angestrebten nationalen Beitrags (INDC) – auf der Grundlage der aktuellsten wissenschaftlichen Daten und Technologien und im Einklang mit dem siebten Umweltaktionsprogramm[1];

2.  stellt fest, dass die EU nun auf gutem Wege zur Erfüllung der 2020-Ziele für Treibhausgasemissionen und erneuerbare Energien ist, dass – dank energieeffizienterer Gebäude, Erzeugnisse, industrieller Prozesse und Fahrzeuge – erhebliche Verbesserungen bei der Intensität der Energienutzung erzielt worden sind und dass die europäische Wirtschaft zugleich seit 1990 um 45 % gewachsen ist; betont, dass die 20-20-20-Ziele für die Treibhausgasemissionen, erneuerbaren Energien und Energieeinsparungen bei dieser Entwicklung eine entscheidende Rolle gespielt und zur Sicherung der Arbeitsplätze von mehr als 4,2 Millionen Menschen in verschiedenen Umweltbranchen[2] beigetragen haben, die während der Wirtschaftskrise ein anhaltendes Wachstum verzeichnen konnten;

3.  unterstreicht, wie wichtig es ist, bei der Pariser Konferenz eine wirksame globale Vereinbarung zu erzielen, und hebt hervor, dass durch das weitere Fehlen einer derartigen Vereinbarung die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der EU weiter untergraben und die EU dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt wird;

4.  begrüßt die Zusage der G7-Staats- und Regierungschefs, im Laufe dieses Jahrhunderts eine Weltwirtschaft mit geringen CO2-Emissionen zu erreichen und die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 40 % bis vorzugsweise um 70 % gegenüber dem Stand von 2010 zu verringern;

5.  betont, dass die Koordinierung und das klimabezogene Risikomanagement auf EU-Ebene verbessert werden müssen und es einer klaren Anpassungsstrategie der EU bedarf; empfiehlt die Umsetzung von ehrgeizigen und verbindlichen Zielen für CO2-Emissionen und erneuerbare Energien, sowohl auf mitgliedstaatlicher als auch auf EU-Ebene, um den Übergang zu einer nachhaltigen und sicheren Wirtschaft zu ermöglichen und zu gewährleisten;

6.  betont, dass gemäß Artikel 191 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union bei der Umweltpolitik der Union das Verursacherprinzip gilt; hebt jedoch auch hervor, dass Bestimmungen über die Verlagerung von CO2-Emissionen, die insbesondere auf Branchen abzielen, die sowohl einer hohen Handelsintensität als auch einem hohen Anteil an CO2-Emissionskosten bei der Produktion ausgesetzt sind, aufrechterhalten bleiben und gegebenenfalls gestärkt werden, falls andere große Volkswirtschaften nicht vergleichbare Verpflichtungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen eingehen; vertritt dennoch die Auffassung, dass im Rahmen der bevorstehenden Überarbeitung des EU-EHS oder durch Einführung eines Systems eines preislichen Grenzausgleichs auf den CO2-Gehalt eine längerfristige Lösung in Bezug auf eine Verlagerung von CO2-Emissionen gefunden werden muss; erachtet es als unerlässlich, dass die Verlagerung von CO2-Emissionen in zentralen europäischen Wirtschaftszweigen, darunter energieintensive Wirtschaftszweige sowie die nachhaltige europäische Agroindustrie/landwirtschaftliche Nahrungsmittelerzeugung, verhindert wird; erkennt an, dass die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bei der Lebensmittelerzeugung verringert werden muss;

7.  betont, dass bei der Vereinbarung das parallele globale Ziel, die Ernährungssicherheit sicherzustellen, berücksichtigt werden sollte;

8.  betont, dass Verzögerungen beim Ergreifen von Maßnahmen eine Erhöhung der Kosten für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie eine Dezimierung der verfügbaren technologischen Optionen zur Folge haben werden; ist der Ansicht, dass sich ein frühzeitiges Handeln positiv auf die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und der europäischen Energieerzeuger auswirken wird;

9.  fordert die Kommission auf, Verbindungen zwischen dem EU-EHS und anderen Emissionshandelssystemen – im Vorfeld oder im Anschluss an eine umfassende und strukturelle Reform des EU-Emissionshandelssystems nach 2020 – zu fördern, um für die EU-Wirtschaft und den Energiesektor gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sichern und einen globalen Emissionshandelsmarkt zu schaffen mit dem Ziel, die weltweiten Emissionen auf kostengünstige Weise wesentlich zu verringern und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen; fordert die Kommission jedoch auf, Schutzmaßnahmen einzurichten, um zu gewährleisten, dass die Verbindungen zwischen dem EU-EHS und anderen Emissionshandelssystemen nicht zu einer Schwächung der Klimaziele der EU und der Tragweite des EU-EHS führen; begrüßt in dieser Hinsicht die weltweite Entwicklung von Emissionshandelssystemen und anderen Preisbildungsmechanismen – darunter 17 Emissionshandelssysteme, deren Tätigkeit sich über vier Kontinente und 40 % des globalen BIP erstreckt –, womit zu einer Verringerung des Risikos einer Verlagerung von CO2-Emissionen beigetragen wird; hebt hervor, dass mit einem globalen Emissionshandelssystem die weltweiten Klimaziele gestärkt werden könnten, indem dadurch die Kosten für Unternehmen und verringert und gleiche Wettbewerbsverhältnisse geschaffen werden;

10. ruft die Kommission dazu auf, für importierte energieintensive Erzeugnisse aus Drittländern Preisanpassungen vorzunehmen, bei denen Aufschläge berücksichtigt werden, die den in der Union durch die CO2-Abgaben entstehenden Kosten entsprechen, um auf dem EU-Markt einen fairen Wettbewerb aufrechtzuerhalten;

11. betont, dass es notwendig ist, die Preise von Emissionszertifikaten langfristig stabil zu halten und vorhersehbare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und für den Übergang zu einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen zu begünstigen;

12. besteht auf dem weltweiten Abbau von umweltschädlichen Subventionen, darunter Subventionen für fossile Brennstoff, die den Wettbewerb und den Energiebinnenmarkt verzerren, die internationale Zusammenarbeit behindern und Innovationen hemmen; fordert die Einleitung konkreter Schritte, darunter die Aufnahme eines Zeitplans für den weltweiten Abbau dieser Subventionen in das Abkommen; stellt fest, dass Investition in Unternehmen, die sich entschieden für die Verringerung von Treibhausgasen einsetzen, gefördert und angeregt werden müssen; erkennt daher an, dass Subventionen – bei richtiger Anwendung – die Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaft begünstigen können;

Förderung der Entwicklung und Anwendung von Klimaschutztechnologien

13. hält es für besonders wichtig, eine Bewertung des Potenzials zur Reduzierung der CO2-Intensität der Volkswirtschaften durch die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen vorzunehmen; weist darauf hin, dass diese Bewertung auf technischen und wissenschaftlichen Studien beruhen und den gleichen zeitlichen Rahmen wie die aufgestellten Reduktionsziele haben muss; betont, wie wichtig es ist, dass die EU auf diesem Gebiet mit gutem Beispiel vorangeht, sowohl durch eigene Initiativen als auch durch die Förderung der Zusammenarbeit mit ihren internationalen Partnern;

14. unterstreicht die ernsten negativen und oftmals unumkehrbaren Folgen eines Nichttätigwerdens, da sich der Klimawandel in unterschiedlicher aber äußerst schädlicher Weise auf sämtliche Weltregionen auswirkt, was zu Migrationsströmen und zu Verlusten an Menschenleben sowie zu wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Verlusten führt; hebt hervor, dass wissenschaftliche Erkenntnisse wichtige Faktoren für langfristige politische Entscheidungen sind und Zielsetzungen auf zuverlässigen wissenschaftlichen Empfehlungen beruhen sollten; betont, dass gemeinsame politische und finanzielle Impulse für Innovationen in Forschung, Entwicklung und Innovationen in Bezug auf Technologien für saubere und erneuerbare Energie unerlässlich für das Erreichen der Klimaziele, die Begünstigung von Wachstum in der umweltverträglichen Wirtschaft, die Steigerung der Zahl der qualifizierten Arbeitskräfte in diesem Sektor und die Verbreitung von Wissen und bewährten Verfahren sind, wobei sichergestellt werden muss, dass im Rahmen eines gerechten Übergangs bei den Arbeitskräften hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden; betont, dass die Koordinierung und das klimabezogene Risikomanagement auf EU-Ebene verbessert werden müssen und es einer klaren Anpassungsstrategie bedarf, und weist darauf hin, wie wichtig es ist, zur Vorbeugung der Entstehung bzw. Aufblähung einer CO2-Blase beizutragen;

15. betont, dass die EU ihre Anstrengungen zum Technologietransfer in die am wenigsten entwickelten Länder intensivieren sollte, wobei bestehende Rechte des geistigen Eigentums zu achten sind;

16. betont, dass es in einer Marktwirtschaft unterschiedliche Wege zur Förderung von Innovation gibt; fordert die Kommission auf, die Mechanismen zur Honorierung der Vorreiterstellung von Unternehmen zu bewerten, die sich hinsichtlich ihrer Potenzials unterscheiden, Innovationen anzuregen und Technologien weltweit zu verbreiten und zum Einsatz zu bringen;

17. vertritt die Auffassung, dass es für die verstärkte Umsetzung von Technologien für saubere Energie in den Bereichen, in denen sie ihre stärkste Auswirkung entfalten können, unbedingt erforderlich ist, sowohl in Industrieländern als auch in Schwellenländern eine starke Innovationskapazität aufzubauen und zu erhalten;

18. stellt fest, dass die erforderliche Senkung der Emissionen von einer verstärkten Entwicklung und Nutzung von Technologien mit geringen CO2-Emissionen abhängt;

19. erkennt an, dass für den Aufbau von technologischer Kapazität wirksame Finanzierungsmechanismen erforderlich sind; betont, dass Mittel für Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern bereitgestellt werden müssen, und bekräftigt die Forderungen der Kommission nach konkreten Zusagen, dass die ärmsten und schutzbedürftigsten Länder vorrangige Unterstützung aus dem globalen Klimaschutzfonds erhalten werden; unterstützt Maßnahmen für die gemeinsame Mobilisierung von Mitteln aus einer Vielzahl von öffentlichen und privaten sowie bilateralen und multilateralen Quellen; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, eine Reihe von Emissionsrechten im EU-EHS für die am wenigsten entwickelten Länder zu reservieren, um ihnen finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zukommen zu lassen;

20. verlangt, dass die Rolle des Zentrums und des Netzes für Klimaschutztechnologie sowie des Technologie-Exekutivausschusses bei der Förderung von technologischen Entwicklungen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel umfassend anerkannt und unterstützt werden;

Wissenschaftliche Forschung, technologische Entwicklung und Innovation, einschließlich in Bezug auf die Raumfahrtpolitik

21. unterstreicht, dass Anreize für Innovationen bei Technologien und Geschäftsmodellen als Triebfeder sowohl für das Wirtschaftswachstum als auch für die Verringerung der Emissionen wirken können; betont, dass sich Technologien nicht automatisch in eine CO2-emissionsarme Richtung entwickeln werden, sondern dass klare politische Signale erforderlich sein werden, einschließlich der Verringerung von Markthindernissen und regulatorischen Schranken für neue Technologien und Geschäftsmodelle sowie sorgfältig zielgerichteter Ausgaben der öffentlichen Hand; fordert die Mitgliedstaaten auf ihre Investitionen in öffentliche Forschung und Entwicklung im Energiesektor zu erhöhen, um zur Schaffung der nächsten Generation von ressourceneffizienten und Technologien mit geringen CO2-Emissionen beizutragen;

22. ist sich bewusst, wie wichtig Forschung und Innovation beim Kampf gegen den Klimawandel sind, und fordert die Parteien auf, alles für die Unterstützung von Wissenschaftlern und die Förderung neuer Technologien zu tun, die zum Erreichen etwaiger Reduktionsziele und zu den Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Abschwächung seiner Auswirkungen beitragen können;

23. fordert die Kommission auf, die Tatsache, dass Drittländer uneingeschränkt an Horizont 2020 teilnehmen können, insbesondere in den Bereichen Energie und Klimawandel besser zu nutzen;

24. ist der Ansicht, dass die EU-Raumfahrtpolitik und die damit verbundenen Investitionen, einschließlich des Inumlaufbringens von Satelliten – die wichtig für die Überwachung von Industrieunfällen, Entwaldung, Wüstenbildung usw. sind –, in Verbindung mit der Zusammenarbeit mit Partnern in Drittländern eine maßgebliche Rolle bei der Überwachung und Bewältigung der Auswirkungen des globalen Klimawandels spielen können;

Energie

25. betont, dass die EU in Paris alles daran setzen muss, dass die Vertragsparteien einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, bei dem eine Verringerung der Emissionen mit einem neuen Energiemodell, das auf Energieeffizienz und erneuerbarer Energie beruht, verknüpft werden;

26. betont das riesige Potenzial zur Verringerung von Emissionen durch gesteigerte Energieeffizienz und durch die Einführung von sauberer Energie; ist der Ansicht, dass die Optimierung der Effizienz bei der weltweiten Energienutzung der erste Schritt zur Verringerung von energiebedingten Emissionen ist und zugleich dazu beiträgt, eine weitere Herausforderung zu meistern, nämlich die Energiearmut zu senken;

27. fordert die Einbindung und Mitwirkung der lokalen Gemeinschaften, die von den entsprechenden Prozessen und Projekten zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel betroffen sind; unterstreicht, dass die Dezentralisierung der Energieerzeugung, insbesondere durch Förderung von örtlichen Genossenschaften, durch Energieprojekte, die von Bürgern getragen werden, und durch Aktivitäten, die auf Anreize für Eigenerzeugung und Eigenverbrauch abzielen, wichtig ist, um den Übergang von einem auf fossilen Brennstoffen beruhenden zu einem auf erneuerbarer Energie beruhenden Wirtschaftssystem voranzubringen;

28. hebt hervor, dass klimaresistente Wälder über ein bedeutendes Potenzial zur Minderung der CO2-Emissionen verfügen, indem sie CO2 binden, speichern und umwandeln; weist ferner auf das Potenzial von Erzeugnissen aus ökologischem Anbau und holzbasierten Erzeugnissen und insbesondere eines nachhaltigen Bioenergiesektors sowie auf die Bedeutung von Wäldern und anderweitig genutzter Flächen für die Aufrechterhaltung und Steigerung der Bindung und Speicherung von CO2 hin; hebt hervor, dass mit Biomasse als Brennstoff zur Energieerzeugung in Kombination mit der Technologie für die CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS – Carbon Capture and Storage) eine erhebliche Verringerung der CO2-Emissionen erreicht werden kann; fordert, dass erneuerbare Rohstoffe, etwa aus der Landwirtschaft, von Gründlandflächen und aus der Forstwirtschaft, aufgrund ihres Potenzials zur Minderung der CO2-Emissionen und ihres Beitrags zu umweltverträglichem Wachstum und zum Erreichen einer Wirtschaft mit niedrigen CO2-Emissionen anerkannt und gefördert werden; stellt fest, dass die Gesamtheit der CO2-Emissionen aus Wäldern zwischen 2001 und 2015 um mehr als 25 % zurückgegangen ist, was vor allem einer Verlangsamung der weltweiten Entwaldung zu verdanken ist; fordert die EU daher auf, die internationale Finanzierung zur Verringerung der Entwaldung in Entwicklungsländern auszuweiten; anerkennt an, dass es eines einfachen, transparenten und kohärenten Rahmens zur Erfassung der Emissionen und der Emissionsabbauleistung im Bereich der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft bedarf;

29. ruft in Erinnerung, dass der Verkehrssektor nach der Energiebranche die zweitgrößte Emissionsquelle von Treibhausgasen ist; betont, dass Maßnahmenpakete verabschiedet werden müssen, die auf eine Verringerung der Emissionen aus diesem Bereich abzielen, und dass ehrgeizigere Initiativen der EU für die Entwicklung und Einführung der Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe erforderlich sind, um weitere Anreize für die Herstellung und den Einsatz fortschrittlicher Biokraftstoffe zu schaffen und die Elektrifizierung des Verkehrs zu beschleunigen;

30. betont, dass gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ermöglichte Infrastrukturinvestitionen wichtig sind, um den freien grenzüberschreitenden Energiehandel zu erleichtern;

31. begrüßt die Anstrengungen zur Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Energieministerium der Vereinigten Staaten, besonders, was die Forschung im Bereich Klimaschutztechnologien betrifft; ist der Ansicht, dass es erhebliches Potenzial für eine Ausweitung der Forschungszusammenarbeit zwischen der EU und anderen großen Volkswirtschaften gibt; betont, dass die Ergebnisse von öffentlich finanzierter Forschung frei verfügbar sein sollten;

32. beharrt darauf, dass die Kommission über den Konvent der Bürgermeister ihre Verhandlungsposition verdeutlicht, da Regionen, Städte und Gemeinden maßgebliche Akteure bei der Sicherstellung der wirksamen Umsetzung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen im Bereich Klimaschutz auf lokaler Ebene sein werden;

33. stellt fest, dass die Biowirtschaft das Potenzial aufweist, einen wesentlichen Beitrag zur Reindustrialisierung und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in der EU und in der Welt zu leisten;

34. stellt fest, dass dem Potenzial von Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft, zu dem EU-Ziel beizutragen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 auf mindestens 40 % des Stands von 1990 zu verringern, im Abkommen Rechnung getragen werden sollte;

35. fordert die französische Regierung auf, als Zeichen des guten Willens ernsthafte Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, die darauf abzielen, dass es künftig nur noch einen Sitz hat, um die hohen CO2-Emissionen zu verringern, die sich daraus ergeben, dass das Parlament sowohl in Brüssel als auch in Straßburg über Standorte verfügt[3].

36. lobt die Vereinigten Staaten und China für ihre Zusage, beim weltweiten Klimaschutz eine bedeutendere Rolle einzunehmen; ist zuversichtlich, dass diese Signale zu einem positiven Ergebnis in Paris beitragen werden, und fordert in diesem Sinne beide Staaten auf, dafür zu sorgen, dass ihren Zusagen konkrete Maßnahmen folgen; weist auf den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nutzen starker weltweiter Zusagen für die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft hin, und vertritt die Auffassung, dass die EU eine bedeutendere Rolle bei den Bemühungen um einen Übergang zu einem weltweiten System von Zusagen und Strategien in Bezug auf die Bekämpfung des Klimawandels spielen sollte; betont, dass eine solchen Zusage von wahrhaft nachhaltigem Nutzen für alle Bürger ist und zu gestärkten internationalen Beziehungen beiträgt, die auf langfristigen Frieden, Solidarität und Nachhaltigkeit ausgerichtet sind; bedauert, dass die Pro-Kopf-Emissionen einiger Industrienationen nach wie vor steigen;

37. erinnert die Vertragsparteien und die Vereinten Nationen selbst daran, dass individuelle Maßnahmen genauso wichtig sind wie Maßnahmen von Regierungen und Institutionen; fordert daher stärkere Bemühungen, die Bevölkerung sowohl in den Industrieländern als auch in den Entwicklungsländern mithilfe von Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen oder -maßnahmen darüber zu informieren, mit welchen kleinen und großen Maßnahmen ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

7.9.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

41

13

7

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Zigmantas Balčytis, Bendt Bendtsen, David Borrelli, Reinhard Bütikofer, Jerzy Buzek, Soledad Cabezón Ruiz, Philippe De Backer, Peter Eriksson, Fredrick Federley, Adam Gierek, Juan Carlos Girauta Vidal, Theresa Griffin, Marek Józef Gróbarczyk, Roger Helmer, Hans-Olaf Henkel, Eva Kaili, Kaja Kallas, Barbara Kappel, Krišjānis Kariņš, Seán Kelly, Jeppe Kofod, Paloma López Bermejo, Ernest Maragall, Edouard Martin, Dan Nica, Angelika Niebler, Aldo Patriciello, Morten Helveg Petersen, Miroslav Poche, Michel Reimon, Herbert Reul, Paul Rübig, Algirdas Saudargas, Jean-Luc Schaffhauser, Sergei Stanishev, Neoklis Sylikiotis, Dario Tamburrano, Evžen Tošenovský, Claude Turmes, Miguel Urbán Crespo, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Kathleen Van Brempt, Henna Virkkunen, Martina Werner, Anna Záborská, Flavio Zanonato, Carlos Zorrinho

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Michał Boni, Lefteris Christoforou, Cornelia Ernst, Francesc Gambús, Jens Geier, Jude Kirton-Darling, Janusz Korwin-Mikke, Clare Moody, Luděk Niedermayer, Piernicola Pedicini, Massimiliano Salini, Anneleen Van Bossuyt

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter (Art. 200 Abs. 2)

Jozo Radoš

  • [1]  „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ (COM(2012)0710).
  • [2]  Eurostat-Daten zu Umweltgütern und -dienstleistungen, zitiert in „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020–2030“ (COM(2014) 0015).
  • [3]  Die CO2-Emissionen durch den Standort Straßburg belaufen sich insgesamt auf mindestens 18 884,5 Tonnen pro Jahr. Mit einer Entscheidung, das Europäische Parlament künftig auf nur einen Standort – nämlich Brüssel – zu beschränken, ließen sich laut einer Studie von Eco-Logica Ltd. September 2007 zu den Umweltkosten, die sich aus der Nutzung des Parlaments von zwei Standorten ergeben, folglich fast 19 000 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (1.9.2015)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

zu dem Thema „Wege zu einem neuen Klimaschutz-Übereinkommen in Paris“
(2015/2112(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Dubravka Šuica

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass es nach Artikel 3 Absatz 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) Ziel der Union ist, in ihren Beziehungen zur übrigen Welt einen Beitrag zu Solidarität und zu globaler nachhaltiger Entwicklung sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts zu leisten; stellt fest, dass die Umweltpolitik der Union nach Artikel 191 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) dazu beiträgt, Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bekämpfung des Klimawandels zu fördern;

2.  stellt fest, dass ein stabiles Klimasystems grundlegend für die Ernährungssicherheit, die Energieerzeugung, Wasser- und Sanitärversorgung, Infrastrukturen, die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Land- und Meeresökosysteme sowie für Frieden und Wohlstand auf der ganzen Welt ist; ist sich bewusst, wie gefährlich Tatenlosigkeit bei der Eindämmung des Klimawandels ist, und hebt hervor, dass auf der 21. Konferenz der Vertragsparteien (COP21) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) in Paris (Klimaschutzkonferenz von Paris) dringend eine Übereinkunft erzielt werden muss;

3.  weist darauf hin, dass etwas gegen den Klimawandel und die Bedrohung, die davon für Stabilität und Sicherheit ausgehen kann, unternommen werden muss, und betont mit Blick auf die Klimaschutzkonferenz in Paris die Bedeutung der Klimaschutz-Diplomatie; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, die diplomatischen Bemühungen in Bezug auf die klimapolitischen Ziele zu verstärken, um Unterstützung für ein umfassendes, ehrgeiziges, transparentes, dynamisches und verbindliches Übereinkommen, das die Begrenzung der Erderwärmung auf 2 °C vorsieht, zu gewinnen; hebt hervor, dass die Union gemäß ihren klimapolitischen und internationalen Verpflichtungen und nach den Grundsätzen des UNFCCC in der Klimaschutz-Diplomatie ein wichtiger Akteur ist und mit einer Stimme sprechen muss; fordert in diesem Zusammenhang, dass der innereuropäische Dialog verstärkt wird, damit insbesondere in Bezug auf die zentralen Verhandlungspunkte eine gemeinsame Position zustande kommt; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre diesbezüglichen Positionen auf die der Union abzustimmen; betont, dass die Union und die Mitgliedstaaten ganz erhebliche außenpolitische Kapazitäten haben und eine Führungsrolle in der Klimaschutz-Diplomatie einnehmen und die Beziehungen in diesem Rahmen nutzen müssen, um mit Blick auf die wichtigsten in Paris anstehenden Themen – das heißt Eindämmung des Klimawandels, Anpassung an den Klimawandel, Finanzierung, Entwicklung von Technologie und Technologietransfer, Transparenz der Maßnahmen und Unterstützung sowie Aufbau von Kapazitäten – gemeinsame Grundlagen zu schaffen; fordert die Parteien, die mit den umweltrelevanten Aspekten der EU-Handelsverhandlungen und insbesondere der laufenden Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) befasst sind, auf, die Ergebnisse der Klimaschutzkonferenz von Paris zu berücksichtigen;

4.  betont, dass die Klimaschutz-Diplomatie fester Bestandteil des umfassenden Ansatzes im außenpolitischen Handeln der EU ist; weist darauf hin, dass der Klimawandel die Länder mit unterschiedlicher Härte treffen wird, wobei die am wenigsten entwickelten Länder unverhältnismäßig stark betroffen sein werden, da ihnen die Ressourcen für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel fehlen; stellt fest, dass die Veränderungen in der Arktis eine schwere Folge des Klimawandels und somit eine Gefahr für die Sicherheit der EU sind; fordert, dass in Bezug auf den Klimawandel eine Politik der Prävention verfolgt wird und dass auf EU-Ebene eine Debatte über eine weitsichtige Strategie stattfindet, damit die strategischen und politischen Folgen der durch den Klimawandel verursachten geopolitischen Instabilität angegangen werden können und die Union die Möglichkeit hat, auf mit Ressourcen zusammenhängende Konflikte zu reagieren – wobei die Zusammenarbeit mit den von den Folgen des Klimawandels am stärksten betroffenen Staaten verstärkt wird;

5.  ist der Überzeugung, dass das Parlament seine Rolle und seinen Einfluss im Rahmen der internationalen parlamentarischen Beziehungen stärker dafür nutzen sollte, dass in Paris mehr Engagement für den Abschluss eines ambitionierten, rechtsverbindlichen internationalen Übereinkommens gezeigt wird;

6.  begrüßt den Aktionsplan für Klimaschutz-Diplomatie, wonach der EAD, die Kommission und die Mitgliedstaaten während des ganzen Jahres 2015 zur gemeinsamen Umsetzung eines strategischen, kohärenten und schlüssigen Plans auf dem Gebiet der Klimaschutz-Diplomatie verpflichtet sind; betont, dass in den Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ von Juli 2011 und Juni 2013 die gemeinsamen Non-Papers von EAD und Kommission befürwortet wurden, in denen drei Aktionsschwerpunkte für die Klimaschutz-Diplomatie aufgezeigt wurden, und dass der Aktionsplan fester Bestandteil dieser Strategie sein muss; hebt hervor, dass der EAD im Vorfeld und während der Klimaschutzkonferenz in Paris wesentlich zur Propagierung der Standpunkte der Union sowie dazu beitragen kann, dass die beteiligten Seiten in der Frage, wie internationale Unterstützung für eine klimaresistente Entwicklung zu gewinnen ist, zu einer gemeinsamen Lösung gelangen;

7.  hebt hervor, dass zwischen der EU sowie nationalen Parlamenten, kommunalen Behörden, der Zivilgesellschaft, der Privatwirtschaft und den Medien sowohl inner- als auch außerhalb der Union Gespräche stattfinden müssen, da diese Kreise in der Debatte um den Klimawandel eine immer wichtigere Rolle spielen; ist der Ansicht, dass diese Gespräche eine Voraussetzung für ein transparentes und inklusives Übereinkommen sind;

8.  betont, dass der Aktionsplan eindeutig festgelegte Zielsetzungen und Strategien zu deren Verwirklichung enthalten muss;

9.  betont, dass die Achtung der Menschenrechte im Mittelpunkt der klimapolitischen Maßnahmen stehen muss, und fordert, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass in dem Pariser Übereinkommen festgehalten wird, dass die Achtung, der Schutz und die Förderung der Menschenrechte – wozu auch die Gleichstellung der Geschlechter, die vollständige und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und die aktive Förderung einer gerechten Umgestaltung der Arbeitswelt durch die Schaffung menschenwürdiger und hochwertiger Arbeitsplätze für alle gehören – eine Voraussetzung für wirkungsvolle weltweite Klimaschutzmaßnahmen sind;

10. stellt fest, dass die UNFCCC-Vertragsparteien auf der achtzehnten Konferenz (COP 18) (Entscheidung 23/CP.18) beschlossen haben, eine Zielvorgabe zum Geschlechtergleichgewicht in den aufgrund des Übereinkommens und des Kyoto-Protokolls eingerichteten Gremien zu verabschieden, um die Teilhabe von Frauen zu verbessern und eine wirksamere Klimapolitik zu konzipieren, in der den Bedürfnissen von Frauen und Männern gleichermaßen Rechnung getragen wird, und um die Fortschritte in Bezug auf das Geschlechtergleichgewicht im Rahmen einer gleichstellungsorientierten Klimapolitik zu überwachen;

11. fordert die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, strategische Prioritäten für die externe Klimapolitik, die Bestandteil der allgemeinen außenpolitischen Ziele ist, zu formulieren, dafür zu sorgen, dass EU-Delegationen sich stärker auf Klimapolitik und die Überwachung der Bemühungen, die Länder zur Eindämmung des Klimawandels bzw. zur Anpassung an den Klimawandel unternehmen, sowie auf Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten konzentrieren, und sicherzustellen, dass die Delegationen über die Mittel verfügen, die zur Durchführung von klimapolitischen Überwachungsmaßnahmen notwendig sind; verlangt, dass die Union im Bereich Klimaschutz enger mit den benachbarten Staaten und den Bewerberländern zusammenarbeitet und dabei darauf hinwirkt, dass diese Staaten ihre Maßnahmen an den klimapolitischen Zielsetzungen der Union ausrichten; fordert die Mitgliedstaaten und den EAD auf, bei den Delegationen der Union und den Botschaften der Mitgliedstaaten Kontaktstellen mit dem Arbeitsgebiet Klimawandel einzurichten;

12. weist darauf hin, dass der Klimawandel voraussichtlich in allen Entwicklungsländern zu wesentlichen Änderungen der Migrationsströme führen wird; fordert die Union auf, Gemeinden in den Entwicklungsländern und speziell in den am wenigsten entwickelten Ländern bei Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Umweltrisiken zu unterstützen;

13. hebt hervor, dass das Thema Klimawandel fester Bestandteil der Entwicklungspolitik sein sollte und bei der Planung der Haushaltsmittel für humanitäre Hilfe und Entwicklungspolitik zu berücksichtigen ist;  

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

31.8.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

49

4

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Michèle Alliot-Marie, Petras Auštrevičius, Elmar Brok, Klaus Buchner, James Carver, Fabio Massimo Castaldo, Lorenzo Cesa, Arnaud Danjean, Mark Demesmaeker, Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Michael Gahler, Iveta Grigule, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Janusz Korwin-Mikke, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, Sabine Lösing, Andrejs Mamikins, David McAllister, Tamás Meszerics, Demetris Papadakis, Alojz Peterle, Tonino Picula, Andrej Plenković, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Jacek Saryusz-Wolski, Jaromír Štětina, Charles Tannock, Eleni Theocharous, László Tőkés, Johannes Cornelis van Baalen, Geoffrey Van Orden

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Daniel Caspary, Neena Gill, Ana Gomes, Liisa Jaakonsaari, Anneli Jäätteenmäki, Othmar Karas, Antonio López-Istúriz White, Norbert Neuser, Urmas Paet, Gilles Pargneaux, Jean-Luc Schaffhauser, Helmut Scholz, Paavo Väyrynen, Janusz Zemke

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Heidi Hautala, Jutta Steinruck

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (10.9.2015)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

zu dem Bericht mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem neuen internationalen Klimaabkommen in Paris“
(2015/2212(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Anna Záborská

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hebt hervor, dass aus dem jüngsten Sachstandsbericht (5AR) des IPCC hervorgeht, dass die Erwärmung unseres Klimasystems eindeutig stattfindet und dass menschliche Aktivitäten die Hauptursache für den seit Mitte des 20. Jahrhunderts beobachteten Klimawandel sind; hebt hervor, dass der Klimawandel für die Entwicklungsländer, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselstaaten, eine große Bedrohung darstellt; weist darauf hin, dass die Treibhausgasemissionen der schutzbedürftigsten Länder unbedeutend sind und dass diese Länder daher für die Situation, in der sie sich derzeit befinden, nicht verantwortlich sind; fordert daher, dass der Schwerpunkt des Paris-Protokolls verstärkt auf die Förderung der Anpassungs- und Eindämmungsmaßnahmen in weniger entwickelten Ländern und kleinen Inselstaaten durch den Transfer und die Finanzierung von Technologien gelegt wird, die auf die Beseitigung der Armut, die Verringerung der Ungleichheiten und die Förderung der Nachhaltigkeit ausgerichtet sind;

2.  hebt hervor, dass der Klimawandel ein Hindernis für die Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung schaffen wird und dass – sollte die Erderwärmung nicht auf weniger als 2°C beschränkt werden, wie es auf der Klimakonferenz in Kopenhagen vereinbart wurde – die Entwicklungserfolge geschwächt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass eine Erwärmung um 2°C auch noch beträchtliche Verluste und Schäden für die Umwelt und die Bevölkerungen mit sich bringt und bestehende Anfälligkeiten verstärken und zur Eskalation humanitärer Krisen führen könnte;

3.  verweist auf den aktuellen Bericht des UNEP über die Anpassungslücke („Adaptation Gap Report“), dem zufolge sich die jährlichen Kosten für die Anpassung an den Klimawandel – selbst wenn in diesem Jahrhundert die Erderwärmung unter 2°C gehalten werden kann – 2050 allein in Afrika auf 50 Mrd. USD belaufen werden; ist der Ansicht, dass es – selbst nachdem alle kosteneffizienten Anpassungsmaßnahmen ergriffen wurden – „Restschäden“ geben wird, und zwar dort, wo Anpassung nicht länger möglich ist; stellt fest, dass im Zeitraum 2030–2050 diese Art von Schäden zur Verdoppelung der Anpassungskosten führen wird;

4.  weist darauf hin, dass sowie Treibhausgasemissionen, Klimawandel und untypische klimatische Bedingungen mit der Häufigkeit und dem Ausmaß von Naturkatastrophen, der Bodenverschlechterung, Ernährungskrisen, dem schwieriger werdenden Zugang zu Trinkwasser und massiven Migrationsströmen und Konflikten verknüpft sind; weist darauf hin, dass sich derartige Phänomene nachteilig auf die weltweiten Bemühungen um die Verwirklichung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung auswirken und besonders dramatische Folgen für arme und schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen haben;

5.  hält es für dringend notwendig, auf der COP 21 in Paris ein gemeinsames System für die Berechnung von Treibhausgasemissionen einzuführen, damit die Umsetzung der nationalen Beiträge transparent und quantifizierbar ist;

6.  hebt hervor, dass – um die Treibhausgasemissionen in Entwicklungsländern zu verringern – Mechanismen eingerichtet werden müssen, mit denen die Nutzung erneuerbarer Energiequellen gesteigert wird und die Energieeffizienz und der Einsatz industrieller Ressourcen, die keinen bzw. einen geringen CO2-Fußabdruck haben, verbessert werden;

7.  hebt es als absolut notwendig hervor, die Kapazitäten der Entwicklungsländer zur Vorbeugung, Verbesserung der Widerstandsfähigkeit, Verringerung des Risikos von Naturkatastrophen und Anpassung zu stärken; fordert, dass diesen Aufgaben im Rahmen der Infrastruktur-, Stadtentwicklungs-, Agrar- und Investitionspolitik höchster Vorrang eingeräumt wird, und hält es für dringend notwendig, dass Technologien zur Bekämpfung des Klimawandels entwickelt werden;

8.  stellt mit Besorgnis fest, dass im Zeitraum 2008–2013 166 Millionen Menschen als Folge von Überschwemmungen, Stürmen, Erdbeben und anderen Naturkatastrophen ihre Heimat verlassen mussten; weist insbesondere darauf hin, dass klimabedingte Entwicklungen in bestimmten Teilen Afrikas zur Eskalation der Flüchtlingskrise im Mittelmeerraum beitragen könnten; bedauert, dass der rechtliche Status von „Klimaflüchtlingen“ noch nicht anerkannt wird und eine Regelungslücke hinterlässt, von der die Opfer betroffen sind, die nicht den Flüchtlingsstatus in Anspruch nehmen können;

9.  hält es für wichtig, die Bemühungen um den Wiederaufbau nach Naturkatastrophen zu verstärken, und betont, dass Mechanismen geschaffen werden müssen, die den auf Klimawandel und Naturkatastrophen zurückzuführenden Verlusten und Schäden in Entwicklungsländern angemessen sind;

10. verlangt, dass die Bekämpfung des weltweiten Klimawandels von den Industrie- und den Entwicklungsländern gemeinsam in Angriff genommen wird und nach dem Grundsatz „einer gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung“ erfolgt; hebt hervor, dass die EU ihre Bemühungen um die Erzielung eines rechtsverbindlichen und möglichst viele Länder – darunter die größten Emittenten – umfassenden internationalen Abkommens, mit dem die Eindämmungs- und Anpassungsbemühungen verstärkt werden, intensivieren muss; ist der Ansicht, dass innovative Quellen wie die Einpreisung der Kosten der CO2-Emissionen im internationalen Verkehr und die Zuteilung der Einkünfte aus einer Finanztransaktionssteuer dazu beitragen würden, den zunehmenden Finanzierungsbedarf für weltweite Klimaschutzmaßnahmen zu decken;

11. fordert, dass gemeinsam gegen Landaneignungen vorgegangen wird, indem angemessene Garantien für deren Verhinderung gefördert werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass ungefähr 20 % der jährlichen weltweiten CO2-Emissionen allein auf Landnutzungsänderungen zurückzuführen sind und dass nicht nachhaltige Agrarverfahren zum Klimawandel beitragen, die Ernährungssicherheit gefährden und die Umwelt belasten;

12. verlangt, dass die Industrie- und die Entwicklungsländer gemeinsam und verstärkt gegen den weltweiten Klimawandel vorgehen und dabei nach dem Grundsatz „einer gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung“ verfahren; hebt hervor, dass hierbei fluorierte Treibhausgase zu berücksichtigen sind, weil sie wesentlich zum weltweiten Klimawandel beitragen, und dass auf der Konferenz in Paris ein in allen Ländern rechtsverbindliches Abkommen geschlossen werden muss; betont die Notwendigkeit einer angemessenen, soliden und berechenbaren Klimaschutzfinanzierung und eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Anpassung und Eindämmung;

13. hebt hervor, dass – um die Treibhausgasemissionen in Entwicklungsländern zu verringern – Mechanismen eingerichtet werden müssen, mit denen die Nutzung alternativer und effizienter Energiequellen gesteigert wird; legt den Entwicklungsländern nahe, in kleine, eigenständige und dezentralisierte Vorhaben im Bereich der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu investieren; fordert die EU auf, Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und Energieeffizienz sowie die nachhaltige Fischerei und Landwirtschaft stärker zu unterstützen, mit Schwerpunkten auf Kleinlandwirte, Anbaudiversifizierung, Agrarforstwirtschaft und ökologische Agrarmethoden sowie der Förderung von Bildungsmaßnahmen in ländliche Gemeindewesen; ist überzeugt, dass die Umsetzung von Maßnahmen in all diesen Bereichen erheblich zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen sowie zur Verringerung des Risikos von Naturkatastrophen beitragen kann;

14. bekräftigt, dass die wirksame Bekämpfung des Klimawandels eine strategische Priorität der EU und anderer internationaler Akteure sein muss und dass hierfür Klimaschutzmaßnahmen in allen einschlägigen Politikbereichen berücksichtigt werden müssen und Politikkohärenz angestrebt werden muss; hält es für wichtig, dass die EU CO2-arme Entwicklungswege in allen einschlägigen Bereichen und Branchen fördert, und fordert die EU auf, nachhaltige Produktions- und Verbrauchsmuster zu empfehlen und unter anderem Angaben dazu zu machen, auf welche Weise sie gedenkt, den Verbrauch zu senken und die Wirtschaftstätigkeit von der Schädigung der Umwelt abzukoppeln; hält die EU dazu an, auf der Konferenz in Paris eine Führungsrolle einzunehmen und konkrete Maßnahmen zur Verwirklichung des Zwei-Grad-Ziels zu fordern;

15. betont, dass im Rahmen des Paris-Protokolls unbedingt Klimaschutzfinanzierung bereitgestellt werden muss; fordert die EU und die Industrieländer erneut auf, ihrer Verpflichtung zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Klimaschutz nachzukommen und bis 2020 pro Jahr 100 Mrd. USD sowohl aus öffentlichen als auch aus privaten bilateralen und multilateralen Quellen bereitzustellen; weist darauf hin, dass mit Blick auf die Einhaltung des Grundsatzes der Zusätzlichkeit die öffentliche Entwicklungshilfe mindestens um denselben Prozentsatz wie die Klimaschutzfinanzierung erhöht werden muss; würdigt die Rolle der privaten Klimaschutzfinanzierungen, weist jedoch darauf hin, dass sie die öffentliche Finanzierung nicht ersetzen, sondern ergänzen sollte, und verweist auf die Notwendigkeit von transparenter Berichterstattung und Rechenschaftspflicht sowie von Sozialvorschriften und Umweltschutzvorkehrungen;

16. unterstützt den Einsatz innovativer Quellen der Klimaschutzfinanzierung sowie Regelungen für den Handel mit Emissionszertifikaten; fordert, dass eine kollektive Verpflichtung zur stufenweisen Abschaffung der Subventionierung fossiler Energieträger in das Paris-Protokoll aufgenommen und durch einen Zeitplan ergänzt wird;

17. fordert die EU und die Industrieländer auf, die Finanzmittel für die Eindämmung, die Anpassung sowie die Entwicklung und den Transfer von Technologien und den Kapazitätsaufbau in Entwicklungsländern aufzustocken; fordert die EU und die Industrieländer erneut auf, ihrer kollektiven Verpflichtung zur Bereitstellung neuer und zusätzlicher Mittel für den Klimaschutz nachzukommen und bis 2020 100 Mrd. USD sowohl aus öffentlichen als auch aus privaten bilateralen und multilateralen Quellen bereitzustellen; fordert die EU auf, hierzu die finanzielle Unterstützung für Klimaschutzmaßnahmen in den Entwicklungsländern durch neue Finanzierungsquellen aufzustocken, wie Einnahmen aus Versteigerungen im Rahmen des Emissionsrechtehandelssystems (ETS), eine Finanztransaktionssteuer und Abgaben auf Emissionen aus fossilen Brennstoffen aus dem internationalen Luft- und Seeverkehr; hebt hervor, dass für die Klimaschutzfinanzierung eine getrennte Buchführung notwendig ist, um herauszufinden, ob zusätzliche Finanzierungsverpflichtungen erforderlich sind; hebt hervor, dass die Eigenverantwortung der Länder und die Einbeziehung von Klimaschutzzielen in die nationalen Entwicklungsstrategien für einen wirksamen Einsatz der Mittel für Klimaschutz, der auf die Steigerung der Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energieträger abzielt, entscheidend sind; fordert die EU auf, die notwendigen Mittel aufzubringen, um hier eine führende Rolle einzunehmen;

18. befürwortet eine weltweite Zielvorgabe für die Finanzierung der Eindämmung und der Anpassung, das sich auf regionale Anpassungspläne, die auf nationaler Ebene ausgearbeitet wurden, stützt, um zur Schließung der Effizienzlücke beizutragen und eine Strategie für Katastrophenvorsorge zu schaffen, wie es im Sendai-Rahmen für die Reduzierung des Katastrophenrisikos vorgesehen ist;

19. betont, dass nach dem Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung öffentliche Anreize für die Erzeugung pflanzenbasierter Biokraftstoffe (beispielsweise das verbindliche Ziel der EU, im Verkehrssektor einen Anteil von 10 % an Energie aus erneuerbaren Quellen zu erreichen, oder Subventionen) abgeschafft werden müssen, weil solche Maßnahmen als Anreize für Entwaldung, die bereits Ursache für 20 % der THG-Emissionen ist, andere Landnutzungsänderungen und Landnahmen dienen und das Recht auf Nahrungsmittel in Drittländern beeinträchtigen könnten;

20. hält es für wichtig, sicherzustellen, dass im Rahmen des globalen Klimaschutzfonds den Bedürfnissen der vom Klimawandel betroffenen Personen in Entwicklungsländern Vorrang eingeräumt, ausschließlich im öffentlichen Interesse gehandelt und nur dann mit privaten Unternehmen und Geldgebern zusammengearbeitet wird, wenn diese die Einhaltung hoher Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsnormen garantieren können, und in dessen Rahmen robuste und transparente Verfahren umgesetzt werden und die Zusammenarbeit mit Akteuren aus der Privatwirtschaft, die mit Geldwäsche, Steuerhinterziehung und ‑umgehung, Betrug und Korruption in Verbindung gebracht werden, untersagt ist;

21. fordert die bedeutenden entwickelten Volkswirtschaften auf, ihre bereits vorhandene fortgeschrittene Infrastruktur für die Förderung, den Ausbau und die Entwicklung nachhaltigen Wachstums nutzbar zu machen und sich zu verpflichten, die Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, eigene Kapazitäten aufzubauen, damit dafür gesorgt ist, dass in allen Teilen der Welt ein Wirtschaftswachstum erreicht wird, durch das die Umwelt nicht weiter belastet wird;

22. betont dass die Entwicklungsgemeinschaft, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie deren Ausschuss für Entwicklungshilfe (OECD DAC) zum Aufbau einer engen Zusammenarbeit mit Interessenträgern und einschlägigen Organisationen beitragen sollten, damit die schwerwiegendsten Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschen – die voraussichtlich selbst bei einer Erwärmung von weniger als 2°C eine Herausforderung sind – ermittelt und eingedämmt werden;

23. ist sich der Auswirkungen von Nahrungsquellen, die viel CO2-Emissionen verursachen, und der damit einhergehenden landwirtschaftlichen Emissionen, wie Methan und Distickstoffoxid (Lachgas) bewusst und schlägt Maßnahmen in diesem Bereich vor; fordert ferner, dass gegen die Entwaldung vorgegangen wird, die durch Landnutzungsänderungen zu Zwecken von Nahrungsmittelherstellung und Weidewirtschaft verursacht wird, um Emissionen zu unterbinden, die mit den Lebensmittelmärkten in Verbindung stehen; fordert, dass das Bewusstsein für die Klimafolgen von Lebensmittelherstellungsmethoden mit erheblicher Umweltbelastung gestärkt wird und dass Unternehmen und Einzelpersonen dabei unterstützt werden, ihr Verhalten zu ändern; fordert, dass im Rahmen nationaler Eindämmungspläne zusätzliche Maßnahmen, auch zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung, ergriffen werden, und zwar insbesondere in Ländern, deren Verbrauch überdurchschnittlich hoch ist;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

3.9.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Beatriz Becerra Basterrechea, Ignazio Corrao, Doru-Claudian Frunzulică, Charles Goerens, Maria Heubuch, Stelios Kouloglou, Linda McAvan, Norbert Neuser, Lola Sánchez Caldentey, Elly Schlein, György Schöpflin, Pedro Silva Pereira, Davor Ivo Stier, Rainer Wieland, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Seb Dance, Brian Hayes

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Soledad Cabezón Ruiz, Constance Le Grip, Ivana Maletić, Jutta Steinruck, Axel Voss

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (16.7.2015)

für den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

zum Thema „Auf dem Weg zu einem neuen internationalen Klimaabkommen in Paris“
(2015/2112(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Bas Eickhout

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission sowie die Ziele des Beitrags der EU zur Klimakonferenz COP 21, die im Dezember 2015 in Paris stattfinden wird; hält es für notwendig, dass sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten im Rahmen der Konferenz die Sichtbarkeit des Verkehrssektors verstärken und dabei unter anderem auf Initiativen wie die „Agenda der Lösungen“ Bezug nehmen, und dass sie bei der Erzielung eines transparenten und verbindlichen internationalen Abkommens eine führende Rolle einnehmen und dabei die Rolle der nichtstaatlichen Akteure anerkennen; hält die Kommission dazu an, im Rahmen der Konferenz Initiativen, die auf eine nachhaltige innerstädtische Mobilität und öffentliche Verkehrsmittel ausgerichtet sind, aktiv zu unterstützen;

2.  fordert die Kommission auf, die einzelnen Parteien der COP-21-Konferenz bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Beiträge zu unterstützen, ihnen mit Fachkenntnissen zur Seite zu stehen und gleichzeitig das Bewusstsein für die Rolle des Verkehrssektors bei der Annahme umfassender Strategien zur Reduzierung der THG-Emissionen zu stärken;

3.  erkennt an, dass sich die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) für die Entwicklung eines globalen marktbasierten Mechanismus zur Verringerung der Luftfahrtemissionen einsetzt; bedauert jedoch, dass bislang nur wenige Fortschritte erzielt und keine ehrgeizigeren Ansätze verfolgt wurden; weist darauf hin, dass im Rahmen der ICAO und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) weltweit geltende Regeln vereinbart werden müssen, damit die CO2-Emissionsziele der Luft- und Schifffahrt erreicht werden; fordert daher alle Parteien auf, sich zur Annahme eines Instruments sowie zur Umsetzung von wirksamen und strukturellen Maßnahmen zu verpflichten, mit denen eine Verringerung der CO2-Emissionen in der Luftfahrt gewährleistet werden kann; fordert die IMO auf, ihre Bemühungen um die Erzielung einer Einigung über die wirksame Regulierung und Verringerung der Emissionen aus dem internationalen Seeverkehr bis Ende 2016 voranzutreiben;

4.  fordert, dass Ziele für die Verringerung von THG-Emissionen in das Paris-Protokoll aufgenommen werden, die mit einem globalen Kohlenstoffhaushalt vereinbar sind, welcher mit dem Zwei-Grad-Ziel für den internationalen Luft- und Seeverkehr im Einklang steht, und fordert, dass sich alle Vertragsparteien, einschließlich der Kommission und der Mitgliedstaaten, im Rahmen des Paris-Protokolls zu quantifizierten THG-Reduktionszielen verpflichten, diese als oberste Priorität ansehen und im Rahmen der ICAO und der IMO bis Ende 2016 auf eine Einigung über ein glaubwürdiges Instrument hinarbeiten, mit dem die erforderlichen Reduktionen erreicht werden können; betont, dass es wichtig ist, die besondere Lage der Inselgebiete und der Gebiete in äußerster Randlage zu berücksichtigen, damit die Anstrengungen für den Umweltschutz nicht die Mobilität und Zugänglichkeit insbesondere dieser Gebiete beeinträchtigen;

5.  erkennt an, dass dem fünften Sachstandsbericht des Weltklimarates (Intergovernmental Panel on Climate Change – IPCC) zu entnehmen ist, dass es für die Erzielung eines globalen Kohlenstoffhaushalts, mit dem der Anstieg der Erdtemperatur voraussichtlich auf weniger als 2°C begrenzt werden kann, erforderlich ist, dass die weltweiten kumulativen Emissionen im Zeitraum 2011–2100 unter 1010 Gt CO2 bleiben;

6.  vertritt die Auffassung, dass der Schwerpunkt verstärkt auf die Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen gelegt werden muss, um die allgemeinen Klimaziele zu erreichen, da der Verkehr der einzige Sektor ist, in dem die Treibhausgasemissionen weiter steigen, nämlich um 30 % in den letzten 25 Jahren; weist darauf hin, dass dieses Ziel ausschließlich durch die Festlegung von verbindlichen Zielen für die Verringerung von THG-Emissionen, die vollständige Integration von erneuerbaren Energien in den Markt, einen technologieneutralen Ansatz bei der Verringerung der CO2-Emissionen und eine stärker integrierte Verkehrs- und Investitionspolitik erreicht werden kann, in deren Rahmen Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung mit technologischem Fortschritt und Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung verknüpft sind (z. B. durch eine nachhaltige Logistik, eine intelligente Stadtplanung und ein integriertes Mobilitätsmanagement);

7.  weist darauf hin, dass 94 % des Verkehrs – in erster Linie der Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr – von fossilen Brennstoffen abhängig sind und dass daher dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die frühzeitige Verwirklichung der im Weißbuch formulierten Ziele für 2030 in Bezug auf erneuerbare Brennstoffe, nachhaltige Elektrizität und CO2-arme Alternativen voranzutreiben; vertritt die Auffassung, dass die Verbesserung der Energieeffizienz des Verkehrs zu den obersten Prioritäten der europäischen Verkehrspolitik zählen sollte; hält es für notwendig, die Entwicklung der Vertriebswege neuer nachhaltiger und emissionsfreier Energiequellen massiv zu fördern, um den ehrgeizigen Umstieg auf nachhaltigere Energie zu unterstützen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Energieeinfuhren zu verringern;

8.  weist darauf hin, dass derzeit über die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten lebt, und dass ein wesentlicher Anteil der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor auf den Stadtverkehr zurückzuführen ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher mit Nachdruck auf, das Bewusstsein für die Rolle einer nachhaltigen städtischen Mobilität bei der Erfüllung der Klimaschutzverpflichtungen aktiv zu stärken; hebt hervor, dass eine verantwortungsvolle Landnutzung und Raumplanung sowie nachhaltige Lösungen für das Verkehrsaufkommen in Städten wirksam zum Ziel der Verringerung der CO2-Emissionen beitragen; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den öffentlichen Verkehr, gemeinsame Mobilitätslösungen sowie den Ausbau von Wander- und Radwegen, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten, mit Nachdruck zu fördern, und Vorschläge zur Verbesserung der EU-Rechtsvorschriften vorzulegen, um gegebenenfalls Multimodalität und neue Mobilitäts- und Logistikdienstleistungen zu fördern;

9.  hebt hervor, dass im Verkehrssektor ein guter Energiemix erforderlich ist, der durch die Förderung von alternativen, mit Erd- und Biogas betriebenen Fahrzeugen und Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel, einschließlich der Elektrifizierung des Verkehrs und der Nutzung intelligenter Verkehrssysteme, erzielt wird; hebt hervor, dass der Schwerpunkt auf den Schienen- und Straßenbahnverkehr sowie auf Elektrobusse, Elektrofahrzeuge und Elektrofahrräder gelegt, die Lebenszyklusperspektive berücksichtigt und die vollständige Ausschöpfung erneuerbarer Energiequellen angestrebt werden muss; fordert lokale öffentliche Verkehrsbehörden und Verkehrsunternehmer nachdrücklich auf, bei der Einführung emissionsarmer Fahrzeuge und Technologien eine Vorreiterrolle einzunehmen;

10. hält es für notwendig, die Umweltauswirkungen des Verkehrssektors im Rahmen eines umfassenden Pakets von Maßnahmen zu einer angemessenen Preisgestaltung in diesem Sektor schrittweise zu internalisieren und faire Wettbewerbsbedingungen für die einzelnen Verkehrsträger zu schaffen; fordert die Kommission auf, für die Einführung angemessener EU-Finanzierungsinstrumente und Investitionsfonds, einschließlich Klimafonds, zu sorgen, insbesondere für die Projekte im Verkehrssektor, die sich positiv auf die Umwelt auswirken, ohne dabei eine Verkehrsart auszuschließen, und insbesondere um die Entwicklung nachhaltiger Pläne für die Mobilität in der Stadt zu fördern; ruft deshalb dazu auf, verschiedene Instrumente zu verknüpfen, bei denen negative externe Faktoren einbezogen werden und die die Finanzierung der Forschung und Entwicklung und von groß angelegten Demonstrationsvorhaben im Bereich sauberer Verkehrstechnologien und die Schaffung von Anreizen für die Übernahme dieser Technologien beinhalten;

11. weist darauf hin, dass für die Verwirklichung umfassender Ziele für die Verringerung von THG-Emissionen sowohl kurz- als auch langfristige Strategien zur Verringerung des Verkehrsaufkommens entscheidend sind;

12. weist darauf hin, dass bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen die Nutzung von Raumfahrtressourcen in Erwägung gezogen werden sollte, insbesondere durch die Überwachung und Beobachtung von Treibhausgasemissionen; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, aktiv zum globalen Überwachungssystem für CO2 und CH4 beizutragen; fordert die Kommission auf, die Bemühungen um die Entwicklung eines EU-Systems zur Messung von THG-Emissionen auf autonome und unabhängige Weise durch die Nutzung und Ausweitung der Missionen des Programms Copernicus zu fördern;

13. hebt hervor, dass die EU ihrer führenden Rolle auf verantwortungsvolle Weise nachkommen muss, und erkennt an, dass – sollten in anderen Regionen der Welt nicht die gleichen Ziele verfolgt werden – die Wettbewerbsfähigkeit der Union untergraben werden könnte.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

14.7.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

4

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Lucy Anderson, Marie-Christine Arnautu, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Deirdre Clune, Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Andor Deli, Isabella De Monte, Ismail Ertug, Jacqueline Foster, Dieter-Lebrecht Koch, Stelios Kouloglou, Merja Kyllönen, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Marian-Jean Marinescu, Georg Mayer, Gesine Meissner, Cláudia Monteiro de Aguiar, Jens Nilsson, Markus Pieper, Salvatore Domenico Pogliese, Gabriele Preuß, Christine Revault D’Allonnes Bonnefoy, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, David-Maria Sassoli, Claudia Schmidt, Claudia Tapardel, Keith Taylor, Pavel Telička, István Ujhelyi, Peter van Dalen, Wim van de Camp, Janusz Zemke, Roberts Zīle, Kosma Złotowski, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ivo Belet, Bas Eickhout, Theresa Griffin, Ruža Tomašić, Henna Virkkunen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

James Carver

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

23.9.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

55

5

8

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marco Affronte, Margrete Auken, Pilar Ayuso, Zoltán Balczó, Ivo Belet, Simona Bonafè, Lynn Boylan, Cristian-Silviu Buşoi, Miriam Dalli, Seb Dance, Angélique Delahaye, Jørn Dohrmann, Ian Duncan, Stefan Eck, Bas Eickhout, Eleonora Evi, José Inácio Faria, Karl-Heinz Florenz, Francesc Gambús, Elisabetta Gardini, Jens Gieseke, Julie Girling, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Andrzej Grzyb, Jytte Guteland, György Hölvényi, Anneli Jäätteenmäki, Jean-François Jalkh, Benedek Jávor, Karin Kadenbach, Kateřina Konečná, Giovanni La Via, Peter Liese, Norbert Lins, Valentinas Mazuronis, Susanne Melior, Miroslav Mikolášik, Gilles Pargneaux, Piernicola Pedicini, Pavel Poc, Frédérique Ries, Michèle Rivasi, Daciana Octavia Sârbu, Annie Schreijer-Pierik, Renate Sommer, Tibor Szanyi, Estefanía Torres Martínez, Nils Torvalds, Damiano Zoffoli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Guillaume Balas, Nikolay Barekov, Paul Brannen, Renata Briano, Mireille D’Ornano, Albert Deß, Herbert Dorfmann, Ismail Ertug, Giorgos Grammatikakis, Martin Häusling, Gesine Meissner, Anne-Marie Mineur, Ulrike Müller, James Nicholson, Marijana Petir, Bolesław G. Piecha, Gabriele Preuß, Jadwiga Wiśniewska