BERICHT betreffend den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2015 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Bewältigung der Flüchtlingskrise: haushaltspolitische Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda

12.10.2015 - (12511/2015 – C8-0297/2015 – 2015/2252(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Eider Gardiazabal Rubial


Verfahren : 2015/2252(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0289/2015
Eingereichte Texte :
A8-0289/2015
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

betreffend den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2015 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Bewältigung der Flüchtlingskrise: haushaltspolitische Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda

(12511/2015 – C8-0297/2015 – 2015/2252(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[1], insbesondere auf Artikel 41,

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, der am 17. Dezember 2014 endgültig erlassen wurde[2],

–  unter Hinweis auf den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2015, der am 28. April 2015 endgültig erlassen wurde[3],

–  unter Hinweis auf die Berichtigungshaushaltspläne Nr. 2/2015, Nr. 3/2015, Nr. 4/2015 und Nr. 5/2015, die am 7. Juli 2015 endgültig erlassen wurden[4],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[5],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2015/623 des Rates vom 21. April 2015 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[6],

–  unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[7],

–  unter Hinweis auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften[8],

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2015, der von der Kommission am 30. September 2015 angenommen wurde (COM(2015)0485),

–  unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2015, der vom Rat am 8. Oktober 2015 festgelegt und dem Europäischen Parlament am folgenden Tag zugeleitet wurde (12511/2015 – C8-0297/2015),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. September 2015 an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat mit dem Titel „Bewältigung der Flüchtlingskrise: operative, haushaltspolitische und rechtliche Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda“ (COM(2015)0490),

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

–  gestützt auf die Artikel 88 und 91 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0289/2015),

A.  in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2015 auf eine Aufstockung der Ressourcen der EU für den Umgang mit der aktuellen Flüchtlings- und Migrationskrise abzielt und damit die aktuelle Unterfinanzierung der Rubriken 3 und 4 angeht;

B.  in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2015 eine Aufstockung der Nothilfe im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) um insgesamt 100 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen vorsieht, während die notwendigen Ressourcen und andere Programme, die im Rahmen des AMIF finanziert werden, beibehalten werden;

C.  in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2015 darüber hinaus insgesamt 120 zusätzliche Planstellen für FRONTEX, EASO und EUROPOL und die damit verbundenen Mittel für Dienstbezüge in Höhe von 1,3 Mio. EUR bis zum Jahresende an Mitteln für Verpflichtungen und an Mitteln für Zahlungen vorsieht;

D.  in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2015 zudem zusätzliche Mittel für das Europäische Nachbarschaftsinstrument in Höhe von insgesamt 300 Mio. EUR vorsieht;

E.  in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2015 darüber hinaus eine Aufstockung der Mittel für Zahlungen für humanitäre Hilfe um 55,7 Mio. EUR durch Umschichtungen vorsieht;

F.  in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2015 von einem Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für haushaltspolitische Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda (COM(2015)0486) in Höhe von 66,1 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen begleitet wird;

G.  in der Erwägung, dass die Zunahme der Zahl von Flüchtlingen und Migranten zum Zeitpunkt der Annahme des aktuellen mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020 nicht vorhersehbar gewesen ist und die Lage nicht als kurzzeitiges Phänomen betrachtet werden kann, weshalb längerfristige Lösungen notwendig sind, die im Rahmen der anstehenden jährlichen Haushaltsverfahren und der Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens in Angriff genommen werden müssen;

1.  nimmt Kenntnis von dem von der Kommission vorgelegten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2015 und dem diesbezüglichen Standpunkt des Rates;

2.  begrüßt die zügige Reaktion der Kommission im Umgang mit der aktuellen Flüchtlingskrise; weist erneut auf die Bereitschaft des Europäischen Parlaments hin, rechtzeitig und im Einklang mit seinen haushaltspolitischen Zuständigkeiten zu handeln; weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen mit Initiativen gekoppelt werden müssen, mit denen die Ursachen der Migrations- und Flüchtlingskrise angegangen werden;

3.  ist davon überzeugt, dass die EU mehr unternehmen muss, um die aktuelle Migrations- und Flüchtlingskrise anzugehen, den Stabilisierungsprozess in den Herkunftsländern zu unterstützen und Transitländern zu helfen, da die vorgeschlagenen Maßnahmen angesichts der Gesamtzahl von Personen, die in der EU Schutz suchen, sicherlich nicht ausreichen werden; fordert die Kommission auf, einen langfristigen Finanzplan zur Reaktion auf die Migrations- und Flüchtlingskrise, einschließlich Such- und Rettungsaktionen, vorzulegen und eine entsprechende Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens vorzuschlagen;

4.  begrüßt – angesichts des offensichtlichen und dringenden Bedarfs – die Bereitschaft aller Organe zur Aufstockung der Haushaltsmittel in Zusammenhang mit Migration und Asyl sowie die Unterstützung durch außenpolitische Instrumente, wenn es darum geht, die Ursachen der Migrations- und Flüchtlingskrise anzugehen;

5.  begrüßt die Zusage der Mitgliedstaaten auf der informellen Tagung des Europäischen Rates am 23. September 2015, 1 Mrd. EUR zu mobilisieren, um damit auf die humanitäre Lage der Migranten und Flüchtlinge zu reagieren; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich stärker und umfassender dazu zu verpflichten, die nötigen Mittel auch in den kommenden Jahren bereitzustellen;

6.  weist darauf hin, dass dieses Problem im Haushaltsplan 2016 vorrangig behandelt werden muss, und fordert den Rat auf, in der Haushaltskonzertierung sein Versprechen in Bezug auf die entsprechende Finanzierung einzuhalten;

7.  fordert den Rat daher auf, sich von Anfang an auf einen angemessen Haushaltsplan 2016, einschließlich für die Rubriken 3 und 4, zu einigen, in dem ausreichend Mittel zur Bewältigung der aktuellen Flüchtlings- und Migrationskrise vorgesehen sind;

8.  erinnert die Kommission und den Rat an die kürzlich getroffene Vereinbarung für einen Zahlungsplan, der den EU-Haushalt zurück auf einen nachhaltigen Weg führen soll; weist darauf hin, dass die Kommission keine zusätzlichen allgemeinen Zahlungsmittel im Haushaltsplan 2015 vorgeschlagen hat, sondern auf die Umschichtung bereits vorhandener Ressourcen zurückgegriffen hat; betont, dass damit Mittel für Zahlungen in 2016 weiter unter Druck gesetzt werden könnten, die möglicherweise nicht ausreichen, um den aktuellen Bedarf von Finanzierungsprogrammen in allen Rubriken zu decken;

9.  erwartet daher von der Kommission, dass sie in ihrem Berichtigungsschreiben Nr. 2/2016 eine angemessene Aufstockung der Mittel für Zahlungen vorschlägt, die den eingegangenen Verpflichtungen entspricht;

10.  betont, dass das Parlament bereit sein wird, eine weitere Anwendung der Flexibilitätsbestimmungen gemäß dem mehrjährigen Finanzrahmen zu akzeptieren, falls im Laufe des aktuellen Jahres weitere Aufstockungen notwendig sein sollten, um die Migrations- und Flüchtlingskrise anzugehen;

11.  begrüßt die zusätzlichen 120 Planstellen für Agenturen und geht davon aus, dass sich dieser Beschluss auch auf den Haushaltsplan 2016 sowie auf die Haushaltspläne der folgenden Jahre auswirken wird; fordert die Kommission auf, vor der Haushaltskonzertierung aktualisierte und konsolidierte Informationen über den Bedarf der Agenturen vorzulegen; fordert die Kommission auf, eine mittel- und eine langfristige Strategie für die Maßnahmen der im Bereich Justiz und Inneres tätigen Agenturen vorzuschlagen: Ziele, Missionen, Koordinierung, Entwicklung von „Hotspots“ und Finanzierungsmittel;

12.  bestätigt seine Bereitschaft, den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2015 in der von der Kommission vorgelegten Fassung angesichts der Dringlichkeit der Lage so schnell wie möglich anzunehmen; weist darauf hin, dass das Parlament angesichts der Dringlichkeit der Lage nur begrenzt Zeit hatte, seine Position zu diesem Berichtigungshaushaltsplan zu formulieren;

13.  billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2015;

14.  beauftragt seinen Präsidenten, zu erklären, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 7/2015 endgültig erlassen worden ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

15.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Rechnungshof und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

SCHREIBEN DES Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

Der Vorsitzende

IPOL-COM-LIBE D (2015) 46319

Herrn Jean ARTHUIS

Vorsitzender des Haushaltsausschusses

WIC M02024

Straßburg

Betrifft:   Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7 zu dem Gesamthaushaltsplan 2015 und zu dem Vorschlag für die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für haushaltspolitische Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda (COM(2015)485 und COM(2015)486)

Sehr geehrter Herr Arthuis,

der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres begrüßt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7 zu dem Gesamthaushaltsplan 2015 zur Bewältigung der Flüchtlingskrise: haushaltspolitische Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda (COM(2015)485) und den Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für haushaltspolitische Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda (COM(2015)486).

In den Vorschlägen ist eine Aufstockung der Soforthilfe im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) um 80 Mio. EUR und des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) um 20 Mio. EUR vorgesehen. Darüber hinaus werden mit den Vorschlägen 120 zusätzliche Planstellen zur Aufstockung der Kapazitäten der drei Agenturen abgedeckt: 60 Planstellen für Frontex, 30 für das EASO und 30 für Europol für das Jahr 2015. Eine weitere Aufstockung ist für mehrere externe Maßnahmen vorgesehen (zusätzliche Finanzmittel bei den Verpflichtungen für das Europäische Nachbarschaftsinstrument und zusätzliche Zahlungen für die humanitäre Hilfe).

Der Ausschuss begrüßt die weitere Aufstockung der Soforthilfe im Rahmen des AMIF und des ISF aus dem laufenden Haushaltsplan 2015, um die von mehreren Mitgliedstaaten übermittelten Finanzierungsanträge abzudecken. Die Mitgliedstaaten, in denen derzeit eine hohe Zahl von Migranten eintrifft, sollten eine entsprechende Unterstützung als Zeichen der Solidarität unter den EU-Mitgliedstaaten im Einklang mit Artikel 80 AEUV in Anspruch nehmen können.

Der Ausschuss begrüßt außerdem das zusätzliche Personal für Frontex, das EASO und Europol. Er kritisiert seit langem die Unterbesetzung der Agenturen, denen ständig neue Aufgaben übertragen werden. Was das EASO angeht, so ist der Ausschuss allerdings der Ansicht, dass die Agentur noch mehr Mitarbeiter erhalten sollte, als die Kommission nun vorschlägt. Das EASO soll bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems eine entscheidende Rolle übernehmen. Die jüngsten politischen Entwicklungen zeigen eindeutig, dass diesbezüglich noch viel zu tun bleibt.

Der Ausschuss stimmt zu, dass die Vorschläge der Kommission dringend behandelt werden müssen, damit die Finanzmittel und das zusätzliche Personal noch 2015 zur Verfügung gestellt werden können. Gleichzeitig fordert der Ausschuss die Kommission auf, eine Überprüfung der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere für den AMIF und den mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020, vorzubereiten.

Mit freundlichen Grüßen

Claude MORAES

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.10.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean Arthuis, Richard Ashworth, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Jean-Paul Denanot, Gérard Deprez, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Ernest Maragall, Siegfried Mureşan, Younous Omarjee, Paul Rübig, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Paul Tang, Indrek Tarand, Marco Zanni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ivan Štefanec, Nils Torvalds, Marco Valli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Jude Kirton-Darling

  • [1]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [2]  ABl. L 69 vom 13.3.2015, S. 1.
  • [3]  ABl. L 190 vom 17.7.2015, S. 1.
  • [4]  ABl. L 261 vom 7.10.2015.
  • [5]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
  • [6]  ABl. L 103 vom 22.4.2015, S. 1.
  • [7]  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
  • [8]  ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.