BERICHT über die Umsetzung des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments

17.11.2015 - (2015/2042(INI))

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatter: Sven Schulze


Verfahren : 2015/2042(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0331/2015
Eingereichte Texte :
A8-0331/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Umsetzung des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments

(2015/2042(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Umsetzung des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments – 2013 (COM(2014)0639),

–  unter Hinweis auf die Zwischenbewertung des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments vom 5. Mai 2015[1],

  gestützt auf eine Studie über die Unzulänglichkeiten im Bereich der Mikrofinanzierung und Optionen, wie ihnen durch ein Finanzierungsinstrument der EU begegnet werden kann („Study on imperfections in the area of microfinance and options how to address them through an EU financial instrument“)[2],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über ein Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation („EaSI“) (die „EaSI-Verordnung“) und zur Änderung des Beschlusses Nr. 283/2010/EU über die Einrichtung eines europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung[3] (nachstehend „das Instrument“ und der „Beschluss“),

–  unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 283/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. März 2010 über die Einrichtung eines europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung und soziale Eingliederung[4],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2009 mit Empfehlungen an die Kommission zu einer europäischen Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung[5],

  unter Hinweis auf die eingehende Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments vom Mai 2015 mit dem Titel „Europäisches Progress-Mikrofinanzierungsinstrument – Zwischenbewertung“[6],

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und die Stellungnahme des Haushaltskontrollausschusses (A8-0331/2015),

A.  in der Erwägung, dass Mikrofinanzierungen zur Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 beitragen; in der Erwägung, dass Mikrofinanzierungen Menschen aus Armut und Arbeitslosigkeit heraushelfen und ihnen Würde verleihen sowie den sozialen Zusammenhalt in einer Gemeinschaft verbessern können, indem durch sie die soziale Inklusion verbessert und soziale Unterschiede verringert werden;

B.  in der Erwägung, dass das Ziel des Programms darin besteht, den Zugang zu Kleinstkrediten bzw. deren Verfügbarkeit für Personen zu erleichtern, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder deren Arbeitsplatz gefährdet ist oder die Schwierigkeiten mit dem Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt haben, sowie für Personen, die der Gefahr der sozialen Ausgrenzung ausgesetzt sind, oder schutzbedürftigen Personen, die bezüglich des Zugangs zum herkömmlichen Kreditmarkt in einer benachteiligten Situation sind und ihre eigenen Kleinstunternehmen gründen oder weiterentwickeln wollen, wozu auch eine selbständige Tätigkeit gehört; in der Erwägung, dass das Ziel des Programms überdies darin besteht, den Zugang zu Kleinstkrediten bzw. deren Verfügbarkeit für Kleinstunternehmen und in der Sozialwirtschaft zu erleichtern;

C.  in der Erwägung, dass das Ziel des Instrumentes darin besteht, die Kapazität der Vermittler zur Erhöhung der Zahl der potenziellen Vorgänge zu verbessern, um in den Gemeinschaften vor Ort Beschäftigung durch die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, Wachstum und soziale Integration zu generieren;

D.  in der Erwägung, dass die finanzielle Situation von Kreditnehmerinnen schlechter zu sein scheint als die von Kreditnehmern und dass ein größerer Anteil der Frauen arbeitslos oder von Armut bedroht ist[7]; in der Erwägung, dass das Verhältnis zwischen Unternehmerinnern und Unternehmern, die Nutzen aus dem Progress-Mikrofinanzierungsinstrument ziehen, bei gerade einmal 36:64 liegt, was mit Blick auf das ausgewogene Verhältnis von Frauen und Männern noch immer unzureichend ist;

E.  in der Erwägung, dass durch die Marginalisierung und vielfältige Diskriminierung, der bestimmte Frauengruppen ausgesetzt sind, ihre wirtschaftliche Benachteiligung und Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzierungsmitteln noch weiter verschärft werden; in der Erwägung, dass der Einbeziehung von Frauen, die von Ausgrenzung betroffen sind, Priorität zukommen sollte;

F.  in der Erwägung, dass immer mehr Frauen, die in den Arbeitsmarkt eingebunden sind, auch die Hauptverdiener in ihrer Familie sind; in der Erwägung, dass es mehr alleinerziehende Mütter als Väter gibt; in der Erwägung, dass mehr Frauen in den Genuss von Mikrokrediten kommen sollten;

G.  in der Erwägung, dass die Sozialwirtschaft Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Organisationen ohne Erwerbszweck, Stiftungen und Sozialunternehmen umfasst, die in der Union zu Beschäftigung, sozialem Zusammenhalt, regionaler und ländlicher Entwicklung, Umweltschutz, Verbraucherschutz, landwirtschaftlicher Entwicklung, der Entwicklung von Drittländern sowie zur Politik der sozialen Sicherheit beitragen;

H.  in der Erwägung, dass das Ausmaß der Armut und sozialen Ausgrenzung wie auch die Langzeitarbeitslosigkeit, die Jugendarbeitslosigkeit und die soziale Ungleichheit infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise angestiegen sind;

I.  in der Erwägung, dass das Instrument die Bedingungen verbessert, unter denen Kreditnehmer Kredite erhalten können, und Personen zu Finanzmitteln verhilft, die ansonsten keine Kredite bewilligt bekämen; in der Erwägung, dass das Instrument Mikrokreditvermittlern in 22 Mitgliedstaaten zugutegekommen ist; in der Erwägung, dass das allgemeine Ziel des Instruments darin besteht, bis 2020 46 000 Mikrokredite zu vergeben, was einem geschätzten Betrag von 500 Mio. EUR entspricht;

J.  in der Erwägung, dass die Rückzahlungsquote bei den Kreditnehmern auf 95 % geschätzt wird; in der Erwägung, dass das Instrument Arbeitslose dabei unterstützt hat, erstmals oder wieder in den Arbeitsmarkt einzutreten oder ihr eigenes Unternehmen zu gründen, und Selbständigen dabei geholfen hat, ihre Kleinstunternehmen zu erhalten oder zu erweitern, was die Erhaltung von Arbeitsplätzen, Neueinstellungen und den erzielten Umsatz betrifft; in der Erwägung, dass das Instrument abgelegene europäische Regionen erreicht und die Wirtschaftstätigkeit gefördert hat;

K.  in der Erwägung, dass die Einbindung von Minderheiten immer noch schwer zu beurteilen ist, da die meisten Mikrokreditvermittler keine spezifischen Programme zur Verbesserung der Einbindung von Minderheiten auflegen; in der Erwägung, dass sich die Empfänger von Kleinstkrediten sich selbst nicht unbedingt als marginalisierte Gruppe begreifen oder fürchten, diskriminiert zu werden, falls ihr ethnischer Hintergrund bekannt wird;

L.  in der Erwägung, dass 60 % der Personen, für die Daten vorliegen, zum Zeitpunkt ihres Antrags auf einen Mikrokredit entweder arbeitslos oder nicht erwerbstätig waren; in der Erwägung, dass 84 % der Empfänger der Altersgruppe der Personen zwischen 25 bis 54 Jahren angehörten und 36 % der verzeichneten Unternehmer, die durch Darlehen unterstützt wurden, Frauen waren;

M.  in der Erwägung, dass das Instrument nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht untersucht werden sollte; in der Erwägung, dass es zwar einfacher sein mag, das Instrument im Hinblick auf seine wirtschaftliche Effizienz zu untersuchen, dennoch aber auch geprüft werden sollte, ob es als Mittel zur Sicherung von sozialer Inklusion wirksam ist, und wie es um die Qualität und die indirekten Auswirkungen der geschaffenen Arbeitsplätze bestellt ist;

N.  in der Erwägung, dass das angestrebte Verhältnis von 40:60 zwischen Unternehmerinnen und Unternehmern nahezu erreicht wurde, und in der Erwägung, dass der Anteil der Unternehmerinnen signifikant höher ist als im Unionsdurchschnitt;

O.  in der Erwägung, dass das Programm vor allem in den südlichen und östlichen Mitgliedstaaten genutzt wurde;

P.  in der Erwägung, dass Dienstleistungen für die Unternehmensentwicklung, wie z. B. Schulung und Mentoring, ein Schlüssel für den Erfolg und die Rentabilität eines Kleinstunternehmens sind;

Q.  in der Erwägung, dass, wie festgestellt wurde, eine Schwachstelle des Instruments darin besteht, dass an sozialwirtschaftliche Unternehmen keine Finanzmittel vergeben werden;

R.  in der Erwägung, dass es Anzeichen dafür gibt, dass Mikrofinanzierungen einen Beitrag dazu leisten können, Unternehmen den Übergang aus der Schattenwirtschaft hin zum Status einer angemeldeten Wirtschafstätigkeit zu ermöglichen;

S.  in der Erwägung, dass eine umfassende Veröffentlichung von Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Mikrokrediten durch die Mikrokreditvermittler den besten Weg darstellt, um für eine bessere Nutzung von öffentlichen Mitteln zu werben; in der Erwägung, dass eine umfassendere Veröffentlichung von Daten den Vergleich der Leistung der einzelnen Mikrokreditvermittler erleichtert;

T.  in der Erwägung, dass es ein Potenzial für Synergien zwischen dem Instrument und dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und anderen EU-Fonds gibt, womit unerwünschte Überschneidungen vermieden werden;

U.  in der Erwägung, dass in Artikel 6 der Haushaltsordnung festgelegt ist, dass „[f]ür die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans […] nach Maßgabe dieser Verordnung die Grundsätze der Einheit, der Haushaltswahrheit­, der Jährlichkeit, des Haushaltsausgleichs, der Rechnungseinheit, der Gesamtdeckung, der Spezialität, der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, die eine wirksame und effiziente interne Kontrolle erforderlich macht, und der Transparenz“ gelten.

V.  in der Erwägung, dass für das Instrument EU-Mittel und ein finanzieller Beitrag der Europäischen Investitionsbank zur Verfügung gestellt werden, wobei alle Mittel durch den Europäischen Investitionsfond (EIF) verwaltet werden; in der Erwägung, dass für das Instrument außerdem zusätzlich Mittel privater Investoren vorgesehen sind;

W.  in der Erwägung, dass dieses Instrument den etwaigen Begünstigten noch wenig bekannt ist, wie die gewährten Mikrokreditvolumen, die unter dem vorher festgelegten Ziel liegen, beweisen;

X.  in der Erwägung, dass dieses Instrument den potenziellen Begünstigten noch relativ wenig bekannt ist, was sich daran zeigt, dass die Volumen der gewährten Mikrokredite nicht das gesetzte Ziel erreicht haben, und was insbesondere für Italien gilt, wie aus dem Sonderbericht Nr. 8/2015 des Rechnungshofs mit dem Titel „Wird dem Bedarf von Kleinstunternehmen durch finanzielle Unterstützung vonseiten der EU in angemessener Weise entsprochen?“ deutlich wird;

Verbesserung des Zugangs zu Mikrofinanzierungen

1.  betont, wie wichtig ein Finanzinstrument wie das Progress-Mikrofinanzierungsinstrument in Zeiten der Finanzkrise ist, wenn es darum geht, neue Unternehmen zu gründen, neue Arbeitsplätze zu schaffen und sicherzustellen, dass Arbeitslose, benachteiligte Personen und Kleinstunternehmen Zugang zu Finanzmitteln haben, während die Risiken für Mikrokreditvermittler gemindert werden;

2.  stellt fest, dass weniger zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen wurde als ursprünglich angenommen, und dies trotz der Tatsache, dass ohne Mikrokredite viele Empfänger vollständig vom Kreditmarkt ausgeschlossen gewesen wären; ist der Ansicht, dass die Tatsache, dass die Wirkung in Bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen geringer ausfiel als erwartet, teilweise darauf zurückzuführen ist, dass die Umsetzung des Instruments zeitgleich mit einer schweren Wirtschaftskrise stattfand, die sowohl den Kreditmarkt als auch die Beschäftigungszahlen beeinträchtigt hat; stellt jedoch fest, dass das Instrument entscheidend zur Erhaltung von Arbeitsplätzen beigetragen hat; nimmt zur Kenntnis, dass dem im Rahmen des neuen, flexibleren EaSI-Instruments Rechnung getragen wird;

3.  bedauert die große Zahl abgelehnter Anträge auf Mikrofinanzierung (fast 2 000 Bewerbungen wurden – teilweise aufgrund der Überschuldung von Personen und Unternehmen – abgelehnt) und die noch immer beträchtliche Marktlücke bei der Mikrofinanzierung, die trotz des Anstiegs der Zahl der Mikrokreditnehmer weiterhin besteht; fordert die Kommission auf, eine detailliertere Studie über die Gründe für die Ablehnungen auszuarbeiten, die auch mögliche Lösungen aufzeigt;

4.  verweist auf die Bedeutung, die dem Instrument vor allem in Krisenzeiten dabei zukommt, arbeitslosen und benachteiligten Menschen den Zugang zu Krediten zu ermöglichen; betont, dass Mikrofinanzierungen insbesondere in Anbetracht der derzeitigen Migrations- und Asylkrise eine fundamentale Unterstützung für Flüchtlinge und Migranten, die in den EU-Arbeitsmarkt eintreten, darstellen können;

5.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Kontaktstellen einzurichten, damit potenzielle Begünstigte und Bürger im Allgemeinen besser über das Instrument informiert werden;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Nutzung der bisher gewonnenen Erfahrungen vor allem in abgelegenen Regionen und innerhalb von Gemeinschaften, insbesondere solchen mit Minderheitshintergrund, und innerhalb von Organisationen für Menschen mit Behinderungen mehr Informationen über das Bestehen des Instruments, seine Vorteile und die Zugangsmöglichkeiten bereitzustellen;

7.  stellt fest, dass zu den 2013 im Rahmen des Instruments finanzierten Maßnahmen vorrangige Darlehen und Garantien zählten; stellt ferner fest, dass einige Mikrokreditvermittler sowohl eine Garantie als auch ein Darlehen erhalten, diese beiden Instrumente jedoch immer verschiedene Portfolios abdecken;

8.  fordert, dass das Instrument dem Mehrwert von Projekten in Regionen mit schwerwiegenden und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie z.B. dünn besiedelten oder unter Landflucht leidenden Regionen, Rechnung trägt, da dies nicht nur die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern, sondern auch dazu beitragen wird, die Bevölkerungszahlen stabil zu halten;

9.  fordert die Kommission und den EIF nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass das Unterprogramm Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum (MF/SU) des EaSI möglichst bald funktionsfähig ist, damit der Zugang der Begünstigten zu den Mitteln sichergestellt ist; erwartet, dass die Schwachstellen des Instruments mit Hilfe des EaSI erfolgreich behoben werden;

10.  fordert die Kommission auf, die Angemessenheit der derzeitigen Definition des Begriffs Mikrokredit zu bewerten, um sicherzustellen, dass künftige Finanzinstrumente den Bedürfnissen des Marktes und der Begünstigten sowie den in Artikel 2 des Beschlusses festgelegten Zielen gerecht werden;

11.  hält die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu an, Daten über die Merkmale von Kleinstunternehmen, ihre Bedürfnisse und ihre Überlebensquoten zu sammeln und zu bewerten und Anpassungen der EaSI-Verordnung, gegebenenfalls anlässlich der Halbzeitüberprüfung, vorzuschlagen; begrüßt, dass der Saldo und die Rückflüsse, die nach dem Auslaufen des Instruments zur Verfügung stehen werden, in den Etat des MF/SU-Unterprogramms des EaSI aufgenommen werden, so dass die Zahl der Bürgschaften und finanzierten Instrumente, die den Mikrokreditnehmern angeboten werden, erhöhen wird;

12.  begrüßt, dass alle sieben bislang untersuchten Finanzierungsinstrumente des Instruments zusätzliche private Finanzmittel mobilisiert haben; bekundet jedoch seine Besorgnis darüber, dass bei den Garantien die Zielwerte für die Hebelwirkung dem Bericht des Rechnungshofs zufolge nur in einem von sieben Fällen erreicht und in zwei Fällen verfehlt wurden;

13.  begrüßt die verstärkte Flexibilität des neuen Programms im Rahmen des EaSI, um auf den sich ändernden Bedarf bei der Umschichtung von Mitteln zwischen den Unterprogrammen zu reagieren; fordert die Kommission auf, eine Doppelfinanzierung zu vermeiden, indem klare und transparente Synergien zwischen dem EaSI und anderen Unionsprogrammen und -initiativen entwickelt werden;

14.  fordert die Kommission auf, für eine bessere Werbung und Information über das Instrument und die Zugangsmodalitäten zu sorgen;

15.  fordert die Kommission auf, den geografischen Anwendungsbereich des Instruments zu vergrößern, um jeden Mitgliedstaat einzubeziehen; betont die Notwendigkeit, den sektoralen Anwendungsbereich des Instruments über die Landwirtschaft und den Handel hinaus auszuweiten;

Erreichung der Zielgruppen und Berichterstattung über die sozialen Auswirkungen

16.  bedauert, dass die sozialen Auswirkungen des Instruments in Bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Nachhaltigkeit der Unternehmen und die Einbindung von Minderheitengruppen aufgrund des Fehlens einer genau definierten Sozialberichterstattung nicht präziser gemessen wurden; fordert die Kommission daher auf, Standards für die Messungen der sozialen Leistung empirisch festzulegen, sodass – auch mit Blick auf die Ziele der Strategie Europa 2020 – die größtmögliche soziale Wirkung sichergestellt wird, und zu bewerten, ob die Definition der Zielgruppen, darunter der Menschen mit Behinderungen, weiter geklärt werden muss;

17.  stellt fest, dass das Instrument seinen Betrieb als Pilotprojekt aufgenommen hat; stellt ferner fest, dass Schwachpunkte ermittelt wurden, was die Einbindung von schutzbedürftigen Gruppen wie Migranten und Menschen mit Behinderungen angeht; ist jedoch der Auffassung, dass aus den Erfahrungen Lehren gezogen wurden und die Behebung einiger Schwachstellen bereits durch das EaSI-Instrument in Angriff genommen wurde; begrüßt, dass die strategische Bewertung der Ziele im Einklang mit den Zielen der Strategie Europa 2020 entwickelt wurde;

18.  fordert den EIF auf, mit Mikrokreditvermittlern zusammenzuarbeiten und von ihnen die Anwendung des Europäischen Verhaltenskodex für die Mikrokreditvergabe zu fordern und die Mikrokreditvermittler bevorzugt zu behandeln, die fähig und bereit sind, mit Organisationen zusammenzuarbeiten, die Endempfänger weiter unterstützen; fordert den EIF überdies auf, in den Vereinbarungen mit den Mikrokreditvermittlern Bestimmungen durchzusetzen, die es diesen zur Auflage machen, enger mit Vertretungsorganisationen von schutzbedürftigen Gruppen zusammenzuarbeiten, um die Zielgruppen wirksamer einzubinden;

19.  fordert die Kommission auf, die Methoden zur Bewertung der Rentabilität der Unternehmen sowie die Auswirkungen für ihre Gemeinschaft nach erfolgter Rückzahlung des Mikrokredits zu verbessern;

20.  fordert die Kommission und den EIF auf, die Berichterstattung über Begünstigte und Mikrokreditvermittler zu verbessern, wobei es anerkennt, dass auf Ausgewogenheit zu achten ist, um die Mikrokreditvermittler nicht übermäßig zu belasten; betont, dass die Informationen, die für einen angemessenen Bericht benötigt würden, sowohl von den Mikrokreditvermittlern als auch von den Mikrokreditnehmern bei der Beantragung des Kredits geliefert werden;

21.  bedauert, dass die Informationen über die Verwendung der Darlehen und Garantien des Instruments lückenhaft und unvollständig sind und es keine detaillierten Angaben zu dem Erwerbsstatus der Endempfänger gibt, obwohl der Rechnungshof festgestellt hat, dass die Berichterstattung den Anforderungen des Beschlusses entsprach;

22.  fordert den EIF auf, dafür zu sorgen, dass Mikrokreditvermittler Daten zur Anzahl und Höhe der zur Verfügung gestellten Mikrokredite sowie zur Art der Endempfänger veröffentlichen;

23.  fordert die Kommission auf, die Gleichstellung von Männern und Frauen in Bezug auf den Zugang zu Mikrofinanzierungen zu verfolgen und in Zukunft eine paritätische Quote von Unternehmerinnen und Unternehmern vorzusehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Kreditvermittler darin zu bestärken, spezifische auf Frauen ausgerichtete Strategien umzusetzen und Unternehmerinnen zu unterstützen, was auch durch die Zusammenarbeit mit einschlägigen Verbänden und Organisationen erfolgen kann;

24.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen dieses Instruments bekannter zu machen und diesbezüglich mehr Informationen zu verbreiten, was auch durch Sensibilisierungsmaßnahmen, den Austausch bewährter Verfahren zwischen Unternehmerinnen sowie durch Workshops und Schulungen speziell für Frauen erfolgen kann, um für ein besseres Gleichgewicht zwischen Frauen und Männern beim Zugang zu Mikrokrediten zu sorgen;

25.  fordert die Kommission auf, die Vorteile von Mikrokrediten für Frauen, einschließlich der Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen, zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, den Austausch von Standpunkten und bewährten Verfahren zwischen Unternehmerinnen zu erleichtern;

26.  erkennt an, dass die angestrebte Vergabequote für Unternehmerinnen und Unternehmer wichtig ist; ist jedoch der Überzeugung, dass der Erfolg des Instruments nicht allein an solchen pauschalen Zielen festgemacht werden sollte, sondern daran, ob das Instrument Kleinstunternehmern sowie kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit gewährt, ihre Projekte zu verwirklichen und zu wirtschaftlichem Wachstum und sozialem Zusammenhalt beizutragen;

27.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, ihre Anstrengungen darauf zu bündeln, den Zugang zu Mikrokrediten für hiervon potenziell ausgeschlossene Kunden zu verbessern, etwa für Migranten, Flüchtlinge, Langzeitarbeitslose, junge Menschen, Personen mit geringem Einkommen, geringqualifizierte Arbeitskräfte und Menschen mit Behinderungen, die derzeit keinen ausreichenden Nutzen aus dem Instrument ziehen;

28.  fordert die Kommission auf, Flüchtlinge und Asylbewerber als spezifische Gruppe anzuerkennen;

29.  fordert die Kommission auf, die Initiativen und verfügbaren Mittel für die Vergabe von Mikrokrediten an innovative Start-ups, die von jungen Menschen geführt werden, zu vervielfachen, um so junges Unternehmertum und bedeutende technologische, wissenschaftliche und soziale Innovationen in einer Zeit zu fördern, die durch eine Wirtschaftskrise und den schwierigen Zugang zu Krediten geprägt ist; hält es außerdem für erforderlich, dass sich die Mitgliedstaaten dafür einsetzen, die bürokratischen Hürden für Unternehmer, die auf die ihnen von der Union bereitgestellten Mittel zugreifen möchten, zu verringern;

Unterstützung der Sozialwirtschaft

30.  bedauert, dass das Instrument keine signifikante Zahl von Sozialunternehmen unterstützt hat; begrüßt daher, dass ein bestimmter Prozentsatz der EaSI-Mittel für die Finanzierung von Sozialunternehmen bestimmt ist;

31.  legt der Kommission nahe, diese Neuerung genau zu überwachen und die Mitgliedstaaten darin zu bestärken, in diesem Zusammenhang Daten, Wissen und bewährte Verfahren auszutauschen, und für eine angemessene Berichterstattung seitens der Mikrokreditvermittler zu sorgen sowie diese dazu anzuhalten, Projekte zu unterstützen, die eine große soziale Wirkung für ihre potenziellen Kunden entfalten;

32.  fordert die Kommission auf, die im Rahmen des EaSI vorgesehene Obergrenze für Kredite, die Sozialunternehmen gewährt werden, zu überprüfen und gegebenenfalls zu revidieren, um ihnen die Mittel, die sie für eine positive Entwicklung benötigen, in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen, und den Bedürfnissen des Marktes Rechnung zu tragen;

33.  betont, dass unbedingt eine geschlechtsspezifische Perspektive in die Finanzierungsprogramme aufzunehmen ist; ist der Auffassung, dass geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzungen und eine Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung nützlich sind, um Förderprioritäten, die Zuweisung finanzieller Ressourcen und Details von Förderprogrammen im Hinblick auf die Auswirkungen auf Frauen bewerten und verbessern zu können; betont, dass es notwendig ist, nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten systematisch zu erheben und regelmäßig zu analysieren;

Mentoring- und Schulungsdienste und Komplementarität mit anderen Instrumenten

34.  begrüßt die im Rahmen des EaSI bestehende Möglichkeit der Finanzierung des Kapazitätsaufbaus und der technischen Unterstützung von Mikrokreditvermittlern, um deren Professionalität, Leistungserbringung und Datenerhebung und -verarbeitung zu verbessern und so eine bessere Rückmeldung über das Instrument zu ermöglichen; schlägt aus diesem Grund die Einrichtung einer Website vor, auf der Projekte vorgestellt und eingesehen werden können, und eine gemeinschaftliche Datenbank, die Informationen über die Kreditvergabe und eventuell die Möglichkeit umfasst, etwaige Hindernisse (auch und vor allem bürokratischer Art) anzuprangern;

35.  bestärkt die Kommission darin, das Instrument mit einer Grundschulung für Unternehmertum zu verbinden, damit die wirtschaftliche Rentabilität der Unternehmen und das Ziel der Kreditgewährung sichergestellt sind;

36.  stellt fest, dass 44 % aller Unternehmer, die im Rahmen des Instruments unterstützt wurden, weniger als ein Jahr und 56 % auch noch im darauffolgenden Jahr entsprechend unternehmerisch tätig waren; fordert die Kommission auf, die Tragfähigkeit der durch das Instrument finanzierten Kleinstunternehmen weiter zu bewerten; fordert die Kommission auf, die Verbesserung der Bestandsfähigkeit der Arbeitsplätze durch angemessene Betreuungsangebote und Schulungen, die im Rahmen des EaSI finanziert werden, zu unterstützen, um eine anhaltende Wirkung zu gewährleisten;

37.  bedauert, dass Dienstleistungen für die Unternehmensentwicklung, unter anderem Mentoring und Schulung, nicht direkt aus dem EaSI finanziert werden können, und fordert die Kommission auf, Finanzierungswege für die Zukunft mit neuen geeigneten Instrumenten in Partnerschaft mit nationalen Mitteln oder Finanzmitteln Union zu untersuchen;

38.  stellt fest, dass über den ESF ein wichtiger Finanzierungsbeitrag zur Errichtung von Unternehmen, eine tragfähige Mikrofinanzierung und sozialverantwortliches Unternehmertum in Verbindung mit Mentoring und Schulungsprogrammen ermöglicht werden sollten; bedauert, dass diese Instrumente nicht direkt im Rahmen des EaSI finanziert werden;

39.  empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, ihre strategische Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Organisationen und Einrichtungen im Bereich des EaSI, des ESF und etwaiger anderer nationaler Programme weiterzuentwickeln und deren Zusammenarbeit mit Mikrokreditvermittlern und Endempfängern zu fördern, um die Unterstützung der Mikrokreditnehmer auf dem Gebiet der Schulung, des Mentoring und der allgemeinen Förderung einer größeren Rentabilität der Unternehmen zu verbessern;

40.  begrüßt die Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Mitteln des ESF für das Unterprogramm MF/SU des EaSI und fordert die Kommission und den EIF auf, die Mikrokreditvermittler besser über diese nach Artikel 38 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen bestehende Möglichkeit zu informieren[8];

41.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass der EFSI für die Finanzierung von Kleinstunternehmen zur Verfügung steht;

Mikrokreditvermittler

42.  bestärkt die Kommission, die im Rahmen des ESF und EaSI gewährte Unterstützung abzustimmen, damit die beiden Programme sich in Bezug auf Mikrofinanzierungsinstrumente besser ergänzen, wobei ein Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit zwischen Mikrokreditvermittlern und vom EIF mitfinanzierten Einrichtungen zur Unterstützung von Unternehmen liegen sollte;

43.  begrüßt das Auswahlverfahren für Mikrokreditvermittler, das im Einklang mit den Vorschriften und Verfahren des EIF steht, und wiederholt die Forderung des Parlaments, dass diese Mikrokreditvermittler die Grundsätze der verantwortungsvollen Kreditvergabe und der Vermeidung einer Überschuldung von Personen und Unternehmen erfüllen sollten;

44.  empfiehlt, das Verfahren für den Zugang zu dem Instrument zu vereinfachen und die Vereinbarungen zwischen den Mikrokreditvermittlern und dem EIF flexibler und verständlicher zu gestalten, um kleineren Kreditvermittlern zu ermöglichen, die Finanzierungsinstrumente und die EIF-Instrumente zügig und vollständig auszuschöpfen;

45.  bedauert die Tatsache, dass eine erhebliche Anzahl von Anträgen für das Instrument nicht vollständig war und von der Kommission nicht genehmigt werden konnte; fordert die Kommission auf, die Gründe hierfür zu untersuchen (z. B. Mangel an Informationen, unzureichender Zugang oder verwaltungstechnische Hürden, die eine Vereinfachung erforderlich machen); fordert die Kommission auf, schnell zu handeln, um das Problem zu beheben;

46.  fordert die Kommission auf, das Verfahren zu vereinfachen und die Vereinbarungen zwischen den Mikrokreditvermittlern und dem EIF flexibler und leichter verständlich zu gestalten, damit kleinere Kreditvermittler schneller Zugang zum Markt erhalten, und darüber hinaus für mehr Informationen über und Werbung für das Instrument und die Zugangsvoraussetzungen zu sorgen;

47.  fordert die Kommission und den EIF auf, zu bewerten, wie die Vorteile des Instruments über die für die Mikrokreditvermittler geltenden Auflagen hinaus besser auf die breite Öffentlichkeit verteilt werden können;

48.  bestärkt die Kommission darin, die Zusammenarbeit zwischen Kreditvermittlern und Organisationen zu verbessern, die die Interessen von Empfängern vertreten, und zwar über die Werbung für Produkte und die Ermittlung neuer Kunden hinaus;

49.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Mikrofinanzierungssektor weiterzuentwickeln, damit er sich ausreichend vergrößern kann, um zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 beitragen zu können, und das Instrument zu nutzen, indem sie prüfen, inwieweit Vermittler außerhalb des Bankensektors ohne Einschaltung einer Partnerbank Zugang zum Mikrokreditmarkt erhalten können;

50.  legt der Kommission nahe, ihren Dialog mit den Akteuren im Bereich der Mikrofinanzierung (Mikrokreditvermittler, Banken und Nichtbanken und Netze wie das Europäische Mikrofinanzierungsnetz) sowie mit Interessenträgern, die derzeit nicht eingebunden sind, über den Zugang zu, die Nutzung und Gestaltung der Produkte, die im Rahmen der von der Union finanzierten Programme angeboten werden sollen, zu vertiefen;

51.  bestärkt die Kommission und die Mitgliedstaaten darin, den Austausch von bewährten Verfahren zwischen Mikrokreditvermittlern aus verschiedenen Mitgliedstaaten zu erleichtern;

52.  fordert die Kommission und den EIF auf, sicherzustellen, dass bei den Verträgen mit Mikrokreditvermittlern die Verbreitung und Einbeziehung des Europäischen Verhaltenskodex für die Mikrokreditvergabe durch das Unterprogramm MF/SU des EaSI weiterhin gefördert werden;

53.  ist der Auffassung, dass der Bericht der Kommission über die Umsetzung des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments – 2013 sehr allgemein gehalten und nicht detailliert genug ist, was die Umsetzung angeht;

54.  bestärkt die Kommission darin, dafür zu sorgen, dass das Instrument und das EaSI-Instrument weiterhin zum Mehrwert und zur Sichtbarkeit der EU beitragen;

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55.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Hintergrund

Die Vergabe von Kleinstkrediten hat ihren Ursprung in Südasien und Lateinamerika, wo vor über vierzig Jahren die ersten Kleinstkreditinitiativen entstanden und seitdem in überwiegender Anzahl sehr erfolgreich agieren.

Die positiven Effekte für die lokale Wirtschaft, die durch die Vergabe von Kleinstkrediten bei der Armutsbekämpfung in Entwicklungsländern erzielt wurden, wurden von der EU mit der Schaffung des Mikrofinanzinstruments Progress im Jahr 2010 mit einem Gesamtvolumen von 205 Millionen Euro aufgegriffen, um auch in Europa sozial und finanziell benachteiligten Menschen eine Chance zum Aufbau einer auskömmlichen Existenz zu gewährleisten.

Progress ist derzeit nur in 22 von 28 Mitgliedsstaaten erhältlich. Die Gründe für diese unvollständige Abdeckung sind der unterschiedliche Entwicklungsgrad der europäischen Volkswirtschaften, das unterschiedliche Marktinteresse und die gegenwärtigen gesetzlichen Grundlagen in den einzelnen Ländern.

Die Kommission prüfte zuletzt 2013 in einem Umsetzungsbericht die Situation bei Progress und fertigte darüber hinaus einen Zwischenbericht für das noch bis 2016 laufende Instrument an.

Das Mikrofinanzierungsinstrument Progress hat eine sozialpolitische Ausrichtung und erleichtert den Zugang zu Mikrokrediten, um Kleinstunternehmen zu gründen oder zu fördern. Es finanziert Mikrounternehmer nicht selbst, sondern es ermöglicht am Programm teilnehmenden Mikrokreditvermittlern, sog. Intermediären, in der EU, mehr Darlehen durch eine verbesserte Bonität dank Refinanzierungsmöglichkeit aus Progress zu gewähren.

Progress ist ein wichtiges und effektives Instrument, um die beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele der EU im Rahmen der Strategie Europa 2020 zu erreichen, denn eine bedeutende Zahl neuer Arbeitsplätze entsteht durch neu gegründete Unternehmen. Knapp 85 % dieser Arbeitsplätze werden in Kleinstunternehmen geschaffen. Es besteht eine entsprechend hohe Nachfrage nach Kleinstkrediten, die von Menschen ausgeht, die nicht in der Lage sind, im klassischen Bankensektor einen Kredit zu erhalten, da sie für diesen eine prohibitiv kostenintensive Zielgruppe darstellen.

Das Progress-Mikrofinanzierungsinstrument trägt dazu bei, in den Arbeitsmarkt (zurück) zu finden, unternehmerisches Potenzial freizusetzen, neue Fähigkeiten durch begleitendes Training und Mentoring zu erwerben und den Menschen ein Leben in Selbstverantwortung und Würde zu ermöglichen.

Nach der derzeit noch gültigen (und hinterfragbaren) EU-Definition übersteigt ein Kleinstkredit, der einem Kleinstunternehmen zugutekommt (d.h. einem Unternehmen, das weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und dessen Jahresumsatz und/oder Jahresbilanzsumme 2 Mio. EUR nicht überschreitet (Artikel 2 EaSI (Programm für Beschäftigung und soziale Innovation)), die Darlehenssumme von 25 000 EUR nicht.

Zielgruppen

Beim Mikrofinanzinstrument Progress handelt es sich zu allererst um ein sozialpolitisches und erst in zweiter Linie um ein wirtschaftspolitisches Instrument. Es konzentriert sich auf Zielgruppen, denen im Wirtschaftsgefüge bislang nicht genügend Aufmerksamkeit zuteilwurde: (Langzeit-) Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Zuwanderer, Angehörige ethnischer Minderheiten, Personen, die in der informellen Wirtschaft tätig sind oder in benachteiligten ländlichen Gebieten leben, und Frauen.

Spezifische Merkmale des Progress-Mikrofinanzierungsinstruments

Für Banken sind Kleinstkredite mit den oben beschriebenen Zielgruppen individuell riskante und kostenintensive Geschäfte, zumal neben dem eigentlichen Kredit eine personalintensive begleitende Beratung zum unternehmerischen Vorhaben und zu dessen Umsetzung (Mentoring und Training) erforderlich ist. All das macht Kleinstkredite teuer, margenschwach und so in der Vermarktung unattraktiv.

Dies bedeutet, dass sich das Kleinstkreditgeschäft vom klassischen Bankgeschäft immer unterscheidet, denn es hat mit der Schaffung von sozialer Kohäsion einen sozialpolitischen Auftrag. Die Vergabe von Kleinstkrediten ist wirtschaftlich und gesellschaftlich sinnvoll, da die finanzielle Unterstützung des Erreichens der Selbständigkeit für staatliche Institutionen günstiger ist als die Ausgaben für Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit und darüber hinaus den Menschen als unternehmerisches Sprungbrett dient.

Situation bei Progress nach der Hälfte der Laufzeit

Das Progress-Mikrofinanzierungsinstrument kann man insgesamt als erfolgreich bezeichnen; bei entsprechender finanzieller Ausstattung könnte sogar eine substanziell höhere Nachfrage gedeckt werden. 13 252 Mikrokredite mit einem Volumen von 124,6 Millionen Euro wurden vergeben; damit bleibt man etwas unter der Vorgabe von 142,4 Millionen Euro.

Viele, wenn auch nicht alle der anvisierten Zielgruppen werden erreicht.

Das angestrebte Verhältnis zwischen Unternehmerinnen und Unternehmern von 40:60 wurde so gut wie erreicht (37% der Begünstigten sind Unternehmerinnen), obwohl nicht alle Kreditvermittler spezielle Programme für Unternehmensgründungen von Frauen aufgelegt hatten. Dies stellt einen signifikant höheren Anteil an Unternehmerinnen dar als jener, der im EU-Durchschnitt zu verzeichnen ist. Dennoch sollte hier eine ausbalancierte Quote angestrebt werden.

Laut Zwischenbericht konnten 17% der Befragten zuvor keinen konventionellen Kredit bei einer Bank bekommen. 68 % der Befragten gaben an, dass sie sich zum ersten Mal überhaupt um einen Kredit bemühten, und weitere 56% nahmen an, dass sie keinen anderen Kredit mit ähnlichen Konditionen anderswo bekommen hätten. 43 % der Befragten liegen nach eigenen Angaben unter der jeweiligen nationalen Armutsschwelle – ein deutlich höherer Anteil als der EU-Durchschnitt (18,2 %). 17 % bezeichneten sich als mittellos – ein beinahe doppelt so hoher Anteil wie der Durchschnitt der EU-Bevölkerung. Durch das Progress-Mikrofinanzierungsinstrument wird demnach die Schwelle konkret gesenkt, einen Kredit überhaupt bekommen zu können.

Weniger eindeutig ist die Wirksamkeit des Progress-Mikrofinanzierungsinstruments bei benachteiligten Bevölkerungsgruppen und der Sozialwirtschaft. Dies kann zum einen darauf zurückgeführt werden, dass sich viele Kreditbegünstigte aus Angst vor Diskriminierung nicht als (ethnische) Minderheit bezeichnen würden, zum anderen darauf, dass die Datenerhebung aufgrund unpassender oder unzureichend entwickelter Indikatoren und die dazugehörige Berichtspflicht ungenügend sind.

Die Effektivität in der Sozialwirtschaft ist gering, da zum einen viele Kreditvermittler keine spezifischen Programme für diese Wirtschaftsform aufgelegt haben und zum anderen Unternehmen der Sozialwirtschaft oft mehr Geld benötigen, als nach Mikrokreditdefinition möglich ist. Dieses Versäumnis scheint im Rahmen des EaSI erkannt worden zu sein: Durch Artikel 26 Buchstabe c wird hierzu ein besserer Finanzzugang für Sozialunternehmen geschaffen. Hier gilt es zu überprüfen, ob die im EaSI vorgesehene Deckelung den Marktbedürfnissen Rechnung trägt.

Die Nachhaltigkeit der geschaffenen Stellen ist derzeit noch schwer zu beurteilen, da viele Kredite aus dem Progress-Mikrofinanzierungsinstrument jünger als ein Jahr sind. Es ist jedoch wichtig, eine Möglichkeit zu schaffen, den Markterfolg der Kleinstunternehmen auch nach dem Ende der Kreditlaufzeit weiter zu beobachten.

Zuweisung von ESF-Mitteln an das EaSI-Instrument im Rahmen der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen

Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, dem EaSI-Instrument Mittel aus dem ESF zuzuweisen. Gemäß Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen können die ESF-Behörden einen Teil der Finanzmittel des ESF anderen EU-Finanzinstrumenten wie z. B. dem EaSI zuweisen. Regionale Finanzmittel aus dem ESF, die beispielsweise dem EaSI zugewiesen wurden, müssten dann in der gleichen Region verausgabt werden.

Für die spezifische Inanspruchnahme von ESF-Mitteln im Rahmen des EaSI müssten die allgemeinen Parameter des EaSI (z. B. Mindesthebelwirkung) erfüllt sein, es könnten aber auch spezifische, zusätzliche Bedingungen vorgesehen werden (z. B. eine bestimmte Zielgruppe wie etwa junge Mikrokreditnehmer, Frauen, Menschen mit Behinderungen).

Diese Vereinbarung würde die allgemeinen Regeln der EaSI-Finanzinstrumente sowie die speziell für das gewählte Fenster geltenden Regeln umfassen. Mit diesen spezifischen Regeln könnte z. B. sichergestellt werden, dass die Bürgschaften und Kredite Menschen oder Unternehmen des Landes oder der Region zugutekommen, auf die sich das operationelle Programm bezieht, und sich unter Umständen an spezifische Bevölkerungsgruppen, wie z. B. junge Menschen, richten („zweckgebundener Beitrag“).

Der Vorteil liegt darin, dass nicht nur die betraute Einrichtung (der EIF) bereits von der Kommission ausgewählt wurde, sondern auch praktisch alle Parameter der Finanzinstrumente bereits festgelegt wurden.

Für die Mitgliedstaaten, die von dieser Option Gebrauch machen, würde sich der Verwaltungsaufwand verringern, da Verwaltung und Kontrolle der Mittel in der Verantwortung des EIF lägen.

Die Mitgliedstaaten und ihre Regionen können somit Finanzierungskapazitäten bündeln, wenn sie EU-Mittel und nationale Mitteln gleichzeitig nutzen, und sich das Fachwissen des EIF im Bereich der Verwaltung von Finanzinstrumenten zunutze machen.

Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und Kleinstunternehmen

Es ist die fraktionsübergreifende Position des EMPL-Ausschusses gewesen, die Gelder des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) auch Kleinstunternehmen zugänglich zu machen. Diese Ansicht soll hier erneut zur Geltung kommen.

Schlussfolgerung

Mikrokredite funktionieren nicht nur in Entwicklungsländern, sondern auch in Europa. Sie sind bei uns aber zuerst als sozialpolitisches Instrument zu sehen, um Menschen in einer schwierigen sozialen Lage eine Chance zu geben. Für die Förderung von KMUs und innovativer Ideen stehen andere Fördermöglichkeiten bereit. Die EU-Definition für Mikrokredite muss überarbeitet und sollte an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Dies gilt auch für die maximale Kredithöhe, die nicht in allen EU-Ländern ausreichend sein könnte. Die Möglichkeit, auch Nicht-Banken die Vermittlung von Kleinstkrediten zu ermöglichen, sollte auf alle Mitgliedstaaten ausgeweitet werden. Die Hilfe durch Experten bei der Entwicklung eines Geschäftsplans und die Überprüfung und Begleitung der Geschäftsidee (Training und Mentoring) sollte unter EaSI finanziell unterstützt werden können.

Die Fortsetzung des Progress-Mikrofinanzierungsprogramms unter Berücksichtigung der Verbesserungen im Rahmen des EaSI und der Anregungen in diesem Bericht ist zu empfehlen.

20.10.2015

STELLUNGNAHME des Haushaltskontrollausschusses

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zur Umsetzung des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments − 2013

(2015/2042(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Inés Ayala Sender

VORSCHLÄGE

Der Haushaltskontrollausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass in Artikel 6 der Haushaltsordnung festgelegt ist, dass „[f]ür die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans […] nach Maßgabe dieser Verordnung die Grundsätze der Einheit, der Haushaltswahrheit, der Jährlichkeit, des Haushaltsausgleichs, der Rechnungseinheit, der Gesamtdeckung, der Spezialität, der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, die eine wirksame und effiziente interne Kontrolle erforderlich macht, und der Transparenz“ gelten.

B.  in der Erwägung, dass für das europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument („Instrument“) EU-Mittel und ein finanzieller Beitrag der Europäischen Investitionsbank zur Verfügung gestellt werden, wobei alle Mittel durch den Europäischen Investitionsfond (EIF) verwaltet werden; in der Erwägung, dass für das Instrument außerdem zusätzlich Mittel privater Investoren vorgesehen sind;

C.  in der Erwägung, dass das Instrument geschaffen wurde, um Wachstum und Beschäftigung zu fördern und soziale und finanzielle Ausgrenzung zu bekämpfen;

D.  in der Erwägung, dass die Unternehmen der Sozialwirtschaft die Beschäftigungssituation und die soziale Inklusion der am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen verbessern und einen besseren Zugang zur Finanzierung benötigen;

E.  in der Erwägung, dass dieses Instrument den potenziellen Begünstigten noch relativ wenig bekannt ist, was sich daran zeigt, dass die Volumen der gewährten Mikrokredite nicht das gesetzte Ziel erreicht haben, und was insbesondere für Italien gilt, wie aus dem Sonderbericht Nr. 8/2015 des Rechnungshofs mit dem Titel „Wird dem Bedarf von Kleinstunternehmen durch finanzielle Unterstützung vonseiten der EU in angemessener Weise entsprochen?“ deutlich wird;

F.  in der Erwägung, dass das Instrument nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht analysiert werden sollte; in der Erwägung, dass es zwar einfacher sein mag, das Instrument im Hinblick auf seine wirtschaftliche Effizienz zu untersuchen, dennoch aber auch geprüft werden sollte, ob es als Mittel zur Sicherung von sozialer Inklusion wirksam ist, und wie es um die Qualität und die indirekten Auswirkungen der geschaffenen Arbeitsplätze bestellt ist;

1.  stellt fest, dass zu den 2013 im Rahmen des Instruments finanzierten Maßnahmen vorrangige Darlehen und Garantien zählten; stellt ferner fest, dass einige der Kreditvermittler sowohl eine Garantie als auch ein Darlehen erhalten, diese beiden Instrumente jedoch immer verschiedene Portfolios abdecken;

2.  stellt fest, dass das Instrument seit 2010 als Pilotprojekt durchgeführt wird; stellt ferner fest, dass Schwachpunkte ermittelt wurden, was die Einbindung von Migranten und Menschen mit Behinderungen angeht; ist jedoch der Auffassung, dass aus den gemachten Erfahrungen Lehren gezogen wurden und die Behebung einiger Schwachstellen bereits durch das neue Instrument des Programms für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) in Angriff genommen wurde; begrüßt, dass die strategische Bewertung der Ziele im Einklang mit den Zielen der Strategie Europa 2020 entwickelt wurde;

3.  begrüßt, dass dem EaSI weitere Finanzmittel für Mikrofinanzierungen zugewiesen wurden;

4.  betont, dass die geografische Abdeckung durch das Instrument innerhalb der EU noch begrenzt ist, da es sich nur auf 22 (bald 23) der 28 Mitgliedstaaten erstreckt; fordert die Kommission auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um eine vollständige geografische Abdeckung zu gewährleisten und die Gründe dafür auszumachen und zu analysieren, warum einige Mitgliedstaaten nicht durch das Instrument abgedeckt werden; bestärkt die Kommission darin, der breiten Öffentlichkeit ausreichend Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen dieses Instruments zur Verfügung zu stellen;

5.  betont die zunehmende Bedeutung des Mikrofinanzierungsgeschäfts in der EU; begrüßt den auf die Nachfrage ausgerichteten Ansatz des Instruments, um dem Bedarf von Kleinstunternehmern Rechnung zu tragen und Anreize für private Finanzierungen zu schaffen; empfiehlt jedoch, dass der Bedarf der Begünstigten weiter untersucht wird;

6.  fordert, dass das Instrument dem Mehrwert von Projekten in Regionen mit schwerwiegenden und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie z.B. dünn besiedelten oder unter Landflucht leidenden Regionen, Rechnung trägt, da dies nicht nur die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern, sondern auch dazu beitragen wird, die Bevölkerungszahlen stabil zu halten;

7.  begrüßt das Auswahlverfahren für Mikrokreditvermittler, das im Einklang mit den Vorschriften und Verfahren des EIF steht, und wiederholt die Forderung des Parlaments, dass diese Mikrokreditvermittler die Grundsätze der verantwortungsvollen Kreditvergabe und der Vermeidung einer Überschuldung von Personen und Unternehmen erfüllen sollten;

8.  bedauert, dass die soziale und beschäftigungsrelevante Wirkung des Instruments kaum untersucht wurde, insbesondere was die Daten über die Unternehmertätigkeit älterer Menschen und die Unterstützung für Minderheiten angeht; fordert die Kommission auf, es den zwischengeschalteten Institutionen ausdrücklich zur Auflage zu machen, mit Minderheitenverbänden zusammenzuarbeiten, um benachteiligte Gruppen wie Frauen und Minderheiten aktiv in das Programm einzubinden; fordert die Kommission diesbezüglich auf, eine eingehende Folgenabschätzung in die Wege zu leiten, um das Instrument und sein Nachfolgeprogramm im Rahmen des Unterprogramms (Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum) MF/SU des EaSI zu analysieren;

9.  begrüßt, dass alle sieben bislang untersuchten Finanzierungsinstrumente des Instruments zusätzliche private Finanzmittel mobilisiert haben; bekundet jedoch seine Besorgnis darüber, dass bei den Garantien die Zielwerte für die Hebelwirkung dem Bericht des Rechnungshofs zufolge nur in einem von sieben Fällen genau erreicht und in zwei Fällen verfehlt wurden;

10.  ist der Ansicht, dass die Überlebensquote von durch das Instrument finanzierten Projekten veröffentlicht und bei der Aktualisierung des Europäischen Verhaltenskodex für die Vergabe von Mikrokrediten berücksichtigt werden sollte; fordert die Kommission auf, die Angabe der Überlebensquote zu einer verpflichtenden Information bei der Gewährung der Unterstützung zu machen; betont, dass diese Information für die künftige Leistungsbewertung zweckdienlich wäre;

11.  ist der Ansicht, dass der Erfolg der Projekte nicht nur im Hinblick auf die Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen bewertet werden darf, sondern dass auch deren soziale Komponente berücksichtigt werden muss;

12.  stellt fest, dass 44 % aller Unternehmer, die im Rahmen des Instruments unterstützt wurden, weniger als ein Jahr, 56 % auch noch im darauffolgenden Jahr entsprechend unternehmerisch tätig waren; fordert die Kommission auf, die Tragfähigkeit der durch das Instrument finanzierten Kleinstunternehmen weiter zu prüfen; fordert die Kommission auf, die Verbesserung der Bestandsfähigkeit der Arbeitsplätze durch angemessene Betreuungsangebote und Schulungen, die im Rahmen des neuen EaSI-Instruments finanziert werden, zu unterstützen, um eine anhaltende Wirkung zu gewährleisten;

13.  begrüßt die verstärkte Flexibilität des neuen Programms im Rahmen des EaSI, um auf den sich ändernden Bedarf bei der Umschichtung von Mitteln zwischen den Unterprogrammen zu reagieren; fordert die Kommission auf, eine Doppelfinanzierung zu vermeiden, indem klare und transparente Synergien zwischen dem EaSI und anderen Unionsprogrammen und -initiativen entwickelt werden;

14.  stellt fest, dass über den ESF ein wichtiger Finanzierungsbeitrag zur Errichtung von Unternehmen, eine tragfähige Mikrofinanzierung und sozialverantwortliches Unternehmertum in Verbindung mit Mentoring und Schulungsprogrammen ermöglicht werden sollte; bedauert, dass diese Instrumente nicht direkt durch das EaSI finanziert werden können;

15.  stellt fest, dass weniger zur Schaffung von Arbeitsplätzen beigetragen wurde als ursprünglich angenommen, und dies trotz der Tatsache, dass ohne Mikrokredite viele Empfänger komplett vom Kreditmarkt ausgeschlossen gewesen wären; ist der Ansicht, dass die Tatsache, dass die Wirkung in Bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen geringer ausfiel als erwartet, teilweise darauf zurückzuführen ist, dass die Umsetzung des Instruments zeitgleich mit einer schweren Wirtschaftskrise stattfand, die sowohl den Kreditmarkt als auch die Beschäftigungszahlen beeinträchtigt hat; stellt jedoch fest, dass das Instrument entscheidend zur Erhaltung von Arbeitsplätzen beigetragen hat; berücksichtigt, dass dem im Rahmen des neuen, flexibleren EaSI-Instrument Rechnung getragen wird;

16.  bedauert die große Zahl abgelehnter Anträge auf Mikrofinanzierung (fast 2 000 Bewerbungen wurden – teilweise aufgrund der Überschuldung von Personen und Unternehmen – abgelehnt) und die noch immer beträchtliche Marktlücke bei der Mikrofinanzierung, die trotz des Anstiegs der Zahl der Mikrokreditnehmer weiterhin besteht; fordert die Kommission auf, eine detailliertere Studie über die Gründe für die Ablehnungen auszuarbeiten, die auch mögliche Lösungen aufzeigt;

17.  verweist auf die Bedeutung, die dem Instrument vor allem in Krisenzeiten dabei zukommt, arbeitslosen und benachteiligten Menschen den Zugang zu Krediten zu ermöglichen; betont, dass Mikrofinanzierungen insbesondere in Anbetracht der derzeitigen Migrations- und Asylkrise eine fundamentale Unterstützung für Flüchtlinge und Migranten, die in den EU-Arbeitsmarkt eintreten, darstellen können;

18.  fordert die Kommission auf, Flüchtlinge und Asylbewerber als spezifische Gruppe anzuerkennen;

19.  fordert die Kommission auf, die Initiativen und verfügbaren Mittel für die Vergabe von Mikrokrediten an innovative Start-ups, die von jungen Menschen geführt werden, zu vervielfachen, um so junges Unternehmertum und bedeutende technologische, wissenschaftliche und soziale Innovationen in einer Zeit zu fördern, die durch eine Wirtschaftskrise und den schwierigen Zugang zu Krediten geprägt ist; hält es außerdem für erforderlich, dass sich die Mitgliedstaaten dafür einsetzen, die bürokratischen Hürden für Unternehmer, die auf die ihnen von der EU bereitgestellten Mittel zugreifen möchten, zu verringern;

20.  fordert die Kommission auf, die finanzielle Ausstattung des im Programm Horizont 2020 vorgesehenen Instruments InnovFin zu verbessern und insbesondere die Mittel für das Mikrofinanzierungsinstrument „InnovFin – Garantien für KMU“ aufzustocken;

21.  bedauert, dass die Informationen über die Verwendung der Darlehen und Garantien des Instruments lückenhaft und unvollständig sind und es keine detaillierten Angaben zu dem Erwerbsstatus der Endempfänger gibt, obwohl der Rechnungshof festgestellt hat, dass die Berichterstattung den Anforderungen des EPMF-Beschlusses entsprach;

22.  begrüßt die Komponente für soziale Innovation des EaSI-Programms und insbesondere die Förderung von Unternehmen der Sozialwirtschaft;

23.  bedauert die Tatsache, dass eine erhebliche Anzahl an Anträgen für das Instrument nicht vollständig war und von der Kommission nicht genehmigt werden konnte; fordert die Kommission auf, die Gründe hierfür zu untersuchen (z. B. Mangel an Informationen, unzureichender Zugang oder verwaltungstechnische Hürden, die eine Vereinfachung erforderlich machen); fordert die Kommission auf, schnell zu handeln, um das Problem zu beheben;

24.  fordert die Kommission auf, das Verfahren zu vereinfachen und die Vereinbarungen zwischen den Mikrokreditvermittlern und dem EIF flexibler und leichter verständlich zu machen, damit kleinere Kreditvermittler schneller Zugang zum Markt erhalten, und darüber hinaus für mehr Informationen über und Werbung für das Instrument und die Zugangsvoraussetzungen zu sorgen;

25.  ist der Auffassung, dass der Bericht der Kommission über die Umsetzung des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments – 2013 sehr allgemein gehalten und nicht detailliert genug ist, was die Umsetzung angeht;

26.  bestärkt die Kommission darin, dafür zu sorgen, dass das Instrument und das EaSI-Instrument weiterhin zum Mehrwert und zur Sichtbarkeit der EU beitragen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.10.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Inés Ayala Sender, Dennis de Jong, Martina Dlabajová, Ingeborg Gräßle, Verónica Lope Fontagné, Gilles Pargneaux, Georgi Pirinski, Claudia Schmidt, Igor Šoltes, Bart Staes, Derek Vaughan, Anders Primdahl Vistisen, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Richard Ashworth, Gerben-Jan Gerbrandy, Brian Hayes, Karin Kadenbach, Barbara Kappel, Marian-Jean Marinescu, Julia Pitera, Patricija Šulin, Marco Zanni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Andrejs Mamikins

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.11.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

49

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Laura Agea, Guillaume Balas, Tiziana Beghin, Mara Bizzotto, Vilija Blinkevičiūtė, Enrique Calvet Chambon, David Casa, Ole Christensen, Lampros Fountoulis, Elena Gentile, Arne Gericke, Thomas Händel, Danuta Jazłowiecka, Agnes Jongerius, Jan Keller, Ádám Kósa, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Zdzisław Krasnodębski, Kostadinka Kuneva, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Javi López, Dominique Martin, Elisabeth Morin-Chartier, Marek Plura, Anne Sander, Sven Schulze, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Romana Tomc, Yana Toom, Ulrike Trebesius, Ulla Tørnæs, Marita Ulvskog, Renate Weber, Tatjana Ždanoka, Jana Žitňanská, Inês Cristina Zuber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Tim Aker, Georges Bach, Amjad Bashir, Lynn Boylan, Tania González Peñas, Dieter-Lebrecht Koch, António Marinho e Pinto, Edouard Martin, Joachim Schuster, Michaela Šojdrová, Ivo Vajgl, Flavio Zanonato

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Sorin Moisă

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM ZUSTÄNDIGEN AUSSCHUSS

49

+

ALDE

ECR

EFDD

ENF

GUE/NGL

PPE

 

 

S&D

 

 

Verts/ALE

Enrique Calvet Chambon, António Marinho e Pinto, Yana Toom, Ulla Tørnæs, Ivo Vajgl, Renate Weber

Amjad Bashir, Arne Gericke, Zdzisław Krasnodębski, Ulrike Trebesius, Jana Žitňanská

Laura Agea, Tiziana Beghin

Mara Bizzotto

Lynn Boylan, Tania González Peñas, Thomas Händel, Kostadinka Kuneva, Inês Cristina Zuber

Georges Bach, David Casa, Danuta Jazłowiecka, Dieter-Lebrecht Koch, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Ádám Kósa, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Elisabeth Morin-Chartier, Marek Plura, Anne Sander, Sven Schulze, Romana Tomc, Michaela Šojdrová

Guillaume Balas, Vilija Blinkevičiūtė, Ole Christensen, Elena Gentile, Agnes Jongerius, Jan Keller, Javi López, Edouard Martin, Sorin Moisă, Joachim Schuster, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Marita Ulvskog, Flavio Zanonato

Tatjana Ždanoka

2

-

EFDD

ENF

Tim Aker

Dominique Martin

1

0

NI

Lampros Fountoulis

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=de&pubId=7760
  • [2]  http://bookshop.europa.eu/fr/study-on-imperfections-in-the-area-of-microfinance-and-options-how-to-address-them-through-an-eu-financial-instrument-pbKE0214424/?CatalogCategoryID=ZjsKABstHnIAAAEjH5EY4e5L
  • [3]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 238.
  • [4]  ABl. L 87 vom 7.4..2010, S. 2.
  • [5]  ABl. C 117 E vom 6.5.2010, S. 85.
  • [6]  http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2015/547555/EPRS_IDA(2015)547555_EN.pdf
  • [7]  Zwischenbewertung des europäischen Progress-Mikrofinanzierungsinstruments
  • [8]  VERORDNUNG (EU) NR. 1303/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
    vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates, ABl. L 347 vom 20.12.2013, S.320.