BERICHT über den vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens gebilligten gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltjahr 2016

18.11.2015 - (14195/2015 – C8-0353/2015 – 2015/2132(BUD))

Delegation des Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss
Berichterstatter José Manuel Fernandes (Einzelplan III – Kommission)
Gérard Deprez (andere Einzelpläne)

Verfahren : 2015/2132(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0333/2015
Eingereichte Texte :
A8-0333/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über den vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens gebilligten gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltjahr 2016

(14195/2015 – C8-0353/2015 – 2015/2132(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf und die Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission (14195/2015 – C8-0353/2015),

–  unter Hinweis auf den von der Kommission am 24. Juni 2015 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 (COM(2015)0300),

–  unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, der vom Rat am 4. September 2015 angenommen und dem Europäischen Parlament am 17. September 2015 zugeleitet wurde (11706/2015 – C8-0274/2015),

–  unter Hinweis auf die Berichtigungsschreiben Nr. 1/2016 (COM(2015)0317) und 2/2016 (COM(2015)0513) zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Oktober 2015 zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016[1] und die darin enthaltenen Abänderungen am Entwurf des Gesamthaushaltsplans,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften[2],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020[4],

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[5],

–  gestützt auf Artikel 90 und Artikel 91 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A8-0333/2015),

1.  billigt den gemeinsamen Entwurf des Vermittlungsausschusses, der die folgenden Dokumente enthält:

-     Liste der Haushaltslinien, die gegenüber dem Haushaltsentwurf oder dem Standpunkt des Rates nicht geändert wurden,

-     Gesamtsummen für die einzelnen Rubriken des Finanzrahmens,

-     Zahlenangaben für alle Haushaltsposten,

-     ein konsolidiertes Dokument mit den Zahlen und dem endgültigen Text für sämtliche Haushaltslinien in der im Laufe des Vermittlungsverfahrens geänderten Fassung;

2.  bestätigt die dieser Entschließung beigefügten gemeinsamen Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission;

3.   bestätigt seine Erklärung zur Anwendung von Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung;

4.   beauftragt seinen Präsidenten festzustellen, dass der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 endgültig erlassen wurde, und dessen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, diese legislative Entschließung dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

ANHANG

ENDGÜLTIGE FASSUNG VOM 14.11.2015

Haushaltsplan 2016 – Gemeinsame Schlussfolgerungen

Diese gemeinsamen Schlussfolgerungen beziehen sich auf folgende Bereiche:

1.  Haushaltsplan 2016

2.  Haushaltsplan 2015 – Berichtigungshaushaltsplan 8/2015

3.  Gemeinsame Erklärungen

Übersicht

A.  Haushaltsplan 2016

Entsprechend den Elementen, auf die sich die gemeinsamen Schlussfolgerungen beziehen:

-  Die Mittel für Verpflichtungen werden im Haushaltsplan 2016 mit insgesamt 155 004,2 Mio. EUR veranschlagt. Insgesamt ergibt dies bei den Mitteln für Verpflichtungen einen Spielraum unterhalb der Obergrenzen des MFR für 2016 von 2 331,4 Mio. EUR.

-  Die Mittel für Zahlungen werden im Haushaltsplan 2016 mit insgesamt 143 885,3 Mio. EUR veranschlagt.

-  Das Flexibilitätsinstrument für 2016 wird in Anspruch genommen, um in Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 1 506,0 Mio. EUR und in Rubrik 4 (Globales Europa) Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 24,0 Mio. EUR einzustellen.

-  Die Kommission veranschlagt die Mittel für Zahlungen, die 2016 im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bereitgestellt werden, mit 832,8 Mio. EUR.

B.  Haushaltsplan 2015

Entsprechend den Elementen, auf die sich die gemeinsamen Schlussfolgerungen beziehen:

-  Der Berichtigungshaushaltsplan 8/2015 wird in der von der Kommission vorgelegten Fassung angenommen.

1.  Haushaltsplan 2016

1.1.  „Geschlossene“ Haushaltslinien

Sofern in diesen Schlussfolgerungen nichts anderes vermerkt ist, gelten sämtliche Haushaltslinien, die weder vom Rat noch vom Parlament geändert wurden, sowie jene, bei denen das Parlament die Änderungen des Rates in der jeweiligen Lesung gebilligt hat, als bestätigt.

Für die anderen Haushaltsposten kam der Vermittlungsausschuss zu einer Einigung über die nachfolgend in den Abschnitten 1.2 bis 1.6 dargestellten Schlussfolgerungen.

1.2.  Querschnittsthemen

Dezentrale Agenturen

Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen) und die Anzahl der Planstellen für alle dezentralen Agenturen entsprechen den von der Kommission im Haushaltsentwurf einschließlich der Änderungen durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 und der folgenden vom Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen vorgeschlagenen Ansätzen:

-  Erhöhung der (gebührenfinanzierten) Planstellen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA Biozide, + 3 Stellen) und Kürzung der Mittel um 1 350 000 EUR;

-  Erhöhung der (gebührenfinanzierten) Planstellen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA, + 6 Stellen);

-  Erhöhung der (gebührenfinanzierten) Planstellen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA, + 3 Stellen);

-  Erhöhung der Planstellen und der damit verbundenen Mittel der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER, + 5 Stellen und + 325 000 EUR);

-  Erhöhung der Planstellen und der damit verbundenen Mittel der Grundrechteagentur (FRA, + 2 Stellen und + 130 000 EUR);

-  Erhöhung der Planstellen und der damit verbundenen Mittel von Eurojust (+ 2 Stellen und + 130 000 EUR);

-  Erhöhung der Mittel der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA, + 928 000 EUR);

-  Kürzung der Mittel für die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (eu.LISA, - 260 000 EUR).

Exekutivagenturen

Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen) und die Anzahl der Planstellen für die Exekutivagenturen entsprechen dem Vorschlag der Kommission im Haushaltsentwurf und den Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016.

Pilotprojekte / vorbereitende Maßnahmen

Wie vom Parlament vorgeschlagen, wird ein Gesamtpaket von 89 Pilotprojekten / vorbereitenden Maßnahmen im Umfang von 64,9 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen vereinbart.

Wird ein Pilotprojekt oder eine vorbereitende Maßnahme von einer bestehenden Rechtsgrundlage gedeckt, kann die Kommission eine Mittelübertragung auf diese Rechtsgrundlage vorschlagen, um die Umsetzung dieser Maßnahme zu vereinfachen.

Dieses Paket trägt den in der Haushaltsordnung vorgesehenen Obergrenzen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen uneingeschränkt Rechnung.

1.3.  Ausgabenrubriken des Finanzrahmens – Mittel für Verpflichtungen

Eingedenk der vorstehenden Schlussfolgerungen zu den „geschlossenen“ Haushaltslinien, Agenturen, Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen ist der Vermittlungsausschuss zu folgender Einigung gekommen:

Teilrubrik 1a:

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf – geändert durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 – vorgeschlagen wurde, unter Einrechnung folgender im Vermittlungsausschuss vereinbarter Anpassungen:

•  Die Verpflichtungen für „H2020“ werden im Einzelnen wie folgt aufgestockt:

 

 

 

 

in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

HE 2016 (incl. BS 1 u. 2)

Haushaltsplan 2016

Differenz

02 04 02 01

Stärkung der führenden Stellung Europas im Bereich der Weltraumtechnologien

158 446 652

159 792 893

1 346 241

02 04 02 03

Steigerung der Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

35 643 862

35 738 414

94 552

02 04 03 01

Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung

74 701 325

75 016 498

315 173

05 09 03 01

Sicherung der Versorgung mit sicheren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und anderen biogestützten Produkten

212 854 525

214 205 269

1 350 744

06 03 03 01

Verwirklichung eines ressourceneffizienten, umweltfreundlichen, sicheren und nahtlosen europäischen Verkehrssystems

109 250 820

110 916 737

1 665 917

08 02 01 03

Stärkung der europäischen Forschungsinfrastrukturen (einschließlich e-Infrastrukturen)

183 108 382

183 905 321

796 939

08 02 02 01

Führungsrolle bei Nanotechnologie, fortgeschrittenen Werkstoffen, Lasertechnologie, Biotechnologie sowie fortgeschrittener Fertigung und Verarbeitung

502 450 912

504 175 361

1 724 449

08 02 02 03

Steigerung der Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

35 967 483

36 120 567

153 084

08 02 03 01

Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens

522 476 023

524 745 272

2 269 249

08 02 03 02

Sicherung der Versorgung mit sicheren, gesunden und hochwertigen Lebensmitteln und anderen biobasierten Produkten

141 851 093

142 233 804

382 711

08 02 03 03

Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft

333 977 808

335 369 074

1 391 266

08 02 03 04

Verwirklichung eines ressourceneffizienten, umweltfreundlichen, sicheren und nahtlosen europäischen Verkehrssystems

330 992 583

331 555 393

562 810

08 02 03 05

Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung

283 265 173

284 530 369

1 265 196

08 02 03 06

Förderung integrativer, innovativer und reflektierender europäischer Gesellschaften

111 929 624

112 411 389

481 765

08 02 06

Wissenschaft mit der Gesellschaft und für die Gesellschaft

53 267 640

53 497 266

229 626

09 04 01 01

Intensivierung der Forschung im Bereich künftige und sich abzeichnende Technologien

213 825 023

215 400 890

1 575 867

09 04 01 02

Stärkung der europäischen Forschungsinfrastrukturen (einschließlich e-Infrastrukturen)

97 173 367

97 889 261

715 894

09 04 02 01

Führungsrolle in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

718 265 330

723 681 812

5 416 482

09 04 03 01

Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens

117 323 526

118 188 002

864 476

09 04 03 02

Förderung integrativer, innovativer und sicherer europäischer Gesellschaften

36 289 820

36 564 471

274 651

09 04 03 03

Förderung sicherer europäischer Gesellschaften

45 457 909

45 791 092

333 183

10 02 01

Horizont 2020 — auftraggeberorientierte wissenschaftliche und technische Unterstützung der Unionspolitik

24 646 400

25 186 697

540 297

15 03 05

Europäisches Innovations- und Technologieinstitut — Integration des Wissensdreiecks aus Hochschulbildung, Forschung und Innovation

219 788 046

224 938 881

5 150 835

18 05 03 01

Förderung sicherer europäischer Gesellschaften

134 966 551

136 092 171

1 125 620

32 04 03 01

Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft

322 875 370

324 676 361

1 800 991

 

Insgesamt

 

 

31 828 018

•  Die Verpflichtungen für „COSME“ werden im Einzelnen wie folgt aufgestockt:

 

 

 

 

in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

HE 2016 (incl. BS 1 u. 2)

Haushaltsplan 2016

Differenz

02 02 01

Förderung unternehmerischer Initiative und Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Marktzugang der Unternehmen der Union

108 375 000

110 264 720

1 889 720

02 02 02

Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigen- und Fremdkapital

160 447 967

172 842 972

12 395 005

 

Insgesamt

 

 

14 284 725

•  Die Verpflichtungen für „Erasmus+“ werden im Einzelnen wie folgt aufgestockt:

 

 

 

 

in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

HE 2016 (incl. BS 1 u. 2)

Haushaltsplan 2016

Differenz

15 02 01 01

Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt

1 451 010 600

1 457 638 273

6 627 673

 

Insgesamt

 

 

6 627 673

Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der dezentralen Agenturen, Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen auf 19 010,0 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 1a verbleibt kein Spielraum mehr, und der Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen wird in Höhe von 543 Mio. EUR in Anspruch genommen.

Teilrubrik 1b

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem im Haushaltsentwurf – geändert durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 – vorgeschlagenen Umfang.

Die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen belaufen sich unter Berücksichtigung der Pilotprojekte und der vorbereitenden Maßnahmen auf 50 831,2 Mio. EUR, so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 1b ein Spielraum von 5,8 Mio. EUR verbleibt.

Rubrik 2

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf – geändert durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 – vorgeschlagenen Umfang, wobei eine weitere Kürzung um 140,0 Mio. EUR auf eine Steigerung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL und eine Aufstockung der Haushaltslinie 11 06 62 01 zurückzuführen ist. Somit kam der Vermittlungsausschuss zu folgender Einigung:

 

 

 

 

in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

HE 2016 (incl. BS 1 u. 2)

Haushaltsplan 2016

Differenz

05 03 01 10

Basisprämienregelung

16 067 000 000

15 927 000 000

-140 000 000

11 06 62 01

Wissenschaftliche Gutachten und Erkenntnisse

8 485 701

8 680 015

194 314

 

Insgesamt

 

 

-139 805 686

Die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen belaufen sich unter Berücksichtigung der dezentralen Agenturen, Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen auf 62 484,2 Mio. EUR, so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 2 ein Spielraum von 1 777,8 Mio. EUR verbleibt.

Rubrik 3

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf – geändert durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 – vorgeschlagen wurde, unter Einrechnung der folgenden im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassung:

 

 

 

 

in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

HE 2016 (incl. BS 1 u. 2)

Haushaltsplan 2016

Differenz

09 05 05

Multimedia-Aktionen

24 186 500

26 186 500

2 000 000

17 04 01

Beitrag zu einem besseren Tiergesundheitszustand und einem hohen Niveau des Tierschutzes in der Union

177 000 000

171 925 000

-5 075 000

17 04 02

Gewährleistung des frühzeitigen Nachweises von Schadorganismen der Pflanzen und deren Tilgung

14 000 000

12 000 000

-2 000 000

17 04 03

Gewährleistung wirksamer, effizienter und verlässlicher Kontrollen

50 401 000

47 401 000

-3 000 000

17 04 04

Fonds für Sofortmaßnahmen im Bereich Tier- und Pflanzengesundheit

20 000 000

19 000 000

-1 000 000

 

Insgesamt

 

 

-9 075 000

Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der dezentralen Agenturen, Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen sowie der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für die Migration auf 4 052,0 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 verbleibt kein Spielraum mehr, und über das Flexibilitätsinstrument werden 1 506,0 Mio. EUR in Anspruch genommen.

Rubrik 4

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf – geändert durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 – vorgeschlagen wurde, unter Einrechnung folgender im Vermittlungsausschuss vereinbarter Anpassungen:

 

 

 

 

in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

HE 2016 (incl. BS 1 u. 2)

Haushaltsplan 2016

Differenz

13 07 01

Finanzhilfe zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns

31 212 000

33 212 000

2 000 000

21 02 07 03

Menschliche Entwicklung

161 633 821

163 633 821

2 000 000

21 02 07 04

Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft

187 495 232

189 495 232

2 000 000

21 02 07 05

Migration und Asyl

45 257 470

57 257 470

12 000 000

22 02 01 01

Unterstützung politischer Reformen und der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand

188 000 000

190 000 000

2 000 000

22 02 01 02

Unterstützung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung und bei der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand

326 960 000

327 960 000

1 000 000

22 02 03 01

Unterstützung politischer Reformen und der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand

240 300 000

255 300 000

15 000 000

22 02 03 02

Unterstützung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung und bei der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand

321 484 000

340 484 000

19 000 000

22 04 01 01

Mittelmeerländer — Gute Regierungsführung, Menschenrechte und Mobilität

135 000 000

144 000 000

9 000 000

22 04 01 02

Mittelmeerländer — Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung

636 900 000

640 900 000

4 000 000

22 04 01 03

Mittelmeerländer — Vertrauensbildende Maßnahmen, Sicherheit und Konfliktverhütung und -beilegung

116 000 000

131 000 000

15 000 000

22 04 01 04

Unterstützung für den Friedensprozess und finanzielle Unterstützung für Palästina und das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA)

272 100 000

290 100 000

18 000 000

22 04 02 03

Östliche Partnerschaft — Vertrauensbildende Maßnahmen, Sicherheit und Konfliktverhütung und -beilegung

8 000 000

9 300 000

1 300 000

22 04 03 03

Unterstützung sonstiger multilateraler Kooperation in der Nachbarschaft — Rahmenprogramm

189 500 000

193 500 000

4 000 000

23 02 01

Bereitstellung rascher, wirksamer und bedarfsgerechter humanitärer und Nahrungsmittelhilfe

1 035 818 000

1 061 821 941

26 003 941

 

Insgesamt

 

 

132 303 941

Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen auf 9 167,0 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 4 verbleibt kein Spielraum mehr, und über das Flexibilitätsinstrument werden 24,0 Mio. EUR in Anspruch genommen.

Rubrik 5

Die Zahl der Planstellen der Organe und die von der Kommission im Haushaltsentwurf – geändert durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 – vorgeschlagenen Mittel werden mit folgenden Ausnahmen gebilligt:

-  Haushaltsplan des Europäischen Parlament gemäß eigener Lesung mit einer Kürzung um 9 Stellen,

-  Haushaltsplan des Rates gemäß eigener Lesung,

-  Haushaltsplan des Gerichtshofs mit Billigung 7 zusätzlicher Stellen (+ 300 000 EUR),

-  Haushaltsplan des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen gemäß der Lesung des Europäischen Parlaments.

Am 26. November wird die Kommission voraussichtlich den Bericht über die Auswirkungen der Aktualisierung der Dienstbezüge 2015 auf den Haushaltsplan annehmen, die rückwirkend ab dem 1. Juli 2015 auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Bediensteten aller EU-Organe angewendet wird.

Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen auf 8 935,2 Mio. EUR, so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 ein Spielraum von 547,8 Mio. EUR verbleibt.

Solidaritätsfonds der Europäischen Union

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf – geändert durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 – vorgeschlagen wurde, unter Einrechnung der Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Höhe von 50 Mio. EUR für Vorauszahlungen.

1.4.  Mittel für Zahlungen

Die Mittel für Zahlungen werden im Haushaltsplan 2016 mit insgesamt 143 885,3 Mio. EUR veranschlagt, wovon 832,8 Mio. EUR auf die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments entfallen.

Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen im Einzelnen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf – geändert durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 – vorgeschlagen wurde, unter Einrechnung folgender im Vermittlungsausschuss vereinbarter Anpassungen:

1.  Zunächst werden die vereinbarten Mittelansätze für Verpflichtungen für nichtgetrennte Ausgaben berücksichtigt, bei denen die Höhe der Mittel für Zahlungen der Höhe der Verpflichtungen entspricht. Das gilt auch für die dezentralen Agenturen, bei denen der EU-Beitrag in Form von Mitteln für Zahlungen auf den in Abschnitt 1.2 genannten Betrag festgesetzt wird. Daraus ergibt sich insgesamt eine Senkung um 140,0 Mio. EUR.

2.  Die Mittel für Zahlungen für alle neuen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen werden auf 50 % der entsprechenden Mittel für Verpflichtungen oder, sofern niedriger, auf die vom Parlament vorgeschlagene Höhe festgesetzt. Bei Verlängerungen laufender Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen entspricht die Höhe der Zahlungen der im Haushaltsentwurf vorgesehenen Höhe plus 50 % der entsprechenden neuen Verpflichtungen oder, sofern niedriger, der vom Parlament vorgeschlagenen Höhe. Daraus ergibt sich insgesamt eine Erhöhung um 29,5 Mio. EUR.

3.  Die Mittel für Zahlungen werden wie folgt um 460,1 Mio. EUR gekürzt:

 

 

 

 

in EUR

Haushaltslinie

Bezeichnung

HE 2016 (incl. BS 1 u. 2)

Haushaltsplan 2016

Differenz

02 05 01

Entwicklung und Bereitstellung von weltweiten Satellitennavigations-Infrastrukturen und -Diensten (Galileo) bis zum Jahr 2020

308 000 000

297 000 000

-11 000 000

02 05 02

Erbringung von Satellitendiensten, die stufenweise bis 2020 eine Leistungsverbesserung des GPS auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) ermöglichen sollen (EGNOS)

215 000 000

207 000 000

-8 000 000

02 05 51

Abschluss der europäischen Satellitennavigationsprogramme (EGNOS und Galileo)

17 000 000

16 000 000

-1 000 000

02 06 01

Erbringung operativer Dienste auf der Grundlage weltraumgestützter Beobachtungstätigkeiten und der Nutzung von In-situ-Daten (Copernicus)

125 000 000

121 000 000

-4 000 000

02 06 02

Aufbau einer autonomen Unionskapazität für die Erdbeobachtung (Copernicus)

475 000 000

459 000 000

-16 000 000

04 02 19

Abschluss des Europäischen Sozialfonds — Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (2007-2013)

1 130 000 000

1 109 595 811

-20 404 189

04 02 61

Europäischer Sozialfonds — Übergangsregionen — Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung

930 000 000

927 965 850

-2 034 150

04 02 62

Europäischer Sozialfonds — entwickelte Gebiete — Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung

2 200 000 000

2 178 091 258

-21 908 742

04 02 63 01

Europäischer Sozialfonds — Operative technische Hilfe

12 000 000

7 200 000

-4 800 000

05 04 05 01

Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums

3 268 000 000

3 235 000 000

-33 000 000

05 04 60 01

Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums und eines räumlich und ökologisch ausgewogeneren, klimafreundlichen und innovativen Agrarsektors

8 574 000 000

8 487 000 000

-87 000 000

13 03 18

Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

2 345 348 000

2 302 998 509

-42 349 491

13 03 61

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Übergangsregionen — Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung

1 863 122 000

1 860 036 800

-3 085 200

13 03 62

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — entwickelte Gebiete — Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung

2 775 630 000

2 750 605 336

-25 024 664

13 03 64 01

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Europäische territoriale Zusammenarbeit

328 430 000

284 930 000

-43 500 000

13 03 65 01

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Operative technische Hilfe

66 215 941

57 415 941

-8 800 000

13 03 66

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Innovative Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung

53 149 262

48 649 262

-4 500 000

13 04 01

Abschluss von Kohäsionsfondsprojekten (aus der Zeit vor 2007)

90 000 000

70 000 000

-20 000 000

13 04 60

Kohäsionsfonds — Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung

4 100 000 000

4 077 806 436

-22 193 564

13 04 61 01

Kohäsionsfonds — Operative technische Hilfe

22 106 496

20 606 496

-1 500 000

32 05 01 02

Bau, Betrieb und Nutzung der ITER-Anlagen — Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (F4E)

150 000 000

131 000 000

-19 000 000

32 05 51

Abschluss des Europäischen gemeinsamen Unternehmens ITER – Kernfusion für die Energiegewinnung (2007-2013)

350 000 000

289 000 000

-61 000 000

 

Insgesamt

 

 

-460 100 000

4.  Insgesamt unterschreiten die vorstehend in Absatz 1 bis 3 aufgeführten Mittel für Zahlungen die von der Kommission im Haushaltsentwurf – geändert durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 – für die jeweiligen Ausgabenposten vorgeschlagenen Beträge um 570,6 Mio. EUR.

1.5.  Erläuterungen zum Haushaltsplan

Die vom Europäischen Parlament oder vom Rat beantragten textlichen Änderungen der Erläuterungen zum Haushaltsplan werden vereinbart, sofern sie den Anwendungsbereich einer bestehenden Rechtsgrundlage nicht verändern oder erweitern, die Verwaltungsautonomie der Organe nicht beeinträchtigen, keine betrieblichen Schwierigkeiten verursachen und nicht durch verfügbare Ressourcen gedeckt sind (wie in der Anlage zum Durchführbarkeitsschreiben angegeben).

1.6.  Neue Haushaltslinien

Sofern die im Vermittlungsausschuss oder von beiden Teilen der Haushaltsbehörde in ihren jeweiligen Lesungen vereinbarten gemeinsamen Schlussfolgerungen nichts Anderslautendes enthalten, bleibt der Eingliederungsplan in der von der Kommission im Haushaltsentwurf – geändert durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 – vorgeschlagenen Fassung unverändert, mit Ausnahme der Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen sowie der Teilung von Artikel 18 04 01 „Europäische Bürgerinitiative“ in die beiden Posten 18 04 01 01 „Europa für Bürgerinnen und Bürger — Stärkung des Geschichtsbewusstseins und Ausbau der Bürgerbeteiligung auf Unionsebene“ und 18 04 01 02 „Europäische Bürgerinitiative“.

2.  Haushaltsplan 2015

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 8/2015 wird in der von der Kommission vorgelegten Fassung angenommen.

3.  Gemeinsame Erklärungen

3.1.  Gemeinsame Erklärung des Parlaments, des Rates und der Kommission zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erinnern daran, dass die Senkung der Jugendarbeitslosigkeit auch weiterhin eine gemeinsame politische Aufgabe von hoher Priorität ist, und bekräftigen mit Blick darauf ihre Entschlossenheit, die verfügbaren Haushaltsmittel hierfür bestmöglich einzusetzen, insbesondere im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.

Sie erinnern daran, dass Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 wie folgt lautet: „Bleiben Spielräume innerhalb der Obergrenzen für Mittel für Verpflichtungen des MFR für die Jahre 2014 bis 2017 verfügbar, so bilden sie einen Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen des MFR über die Obergrenzen hinaus, die im MFR für die Jahre 2016 bis 2020 für Politikziele im Zusammenhang mit Wachstum und Beschäftigung – insbesondere Jugendbeschäftigung – festgelegt sind.“

Die Kommission wird im Rahmen der Halbzeitüberprüfung/-revision des MFR Lehren aus der Bewertung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ziehen und gegebenenfalls Vorschläge für die Weiterführung der Initiative bis 2020 vorlegen.

Der Rat und das Parlament versichern, dass sie diesbezügliche Vorschläge der Kommission rasch prüfen werden.

3.2.  Gemeinsame Erklärung zu einer Zahlungsvorausschätzung für den Zeitraum 2016-2020

Im Rahmen der bestehenden Einigung über einen Zahlungsplan 2015-2016 nehmen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission die Maßnahmen zum Abbau des Rückstands bei den noch offenen Auszahlungsanträgen aus den Kohäsionsprogrammen 2007-2013 und zur Verbesserung der Kontrolle des Rückstands bei unbeglichenen Rechnungen in allen Rubriken zur Kenntnis. Sie bekräftigen ihre Entschlossenheit, die Entstehung eines ähnlichen Rückstands – unter anderem durch Einrichtung eines Frühwarnsystems – künftig zu vermeiden.

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission werden den Stand der Umsetzung des Haushaltsplans 2016 im Einklang mit dem vereinbarten Zahlungsplan im Laufe des Jahres aktiv überwachen; insbesondere werden es die im Haushaltsplan 2016 vorgesehenen Mittel der Kommission ermöglichen, den Rückstand bei den offenen Auszahlungsanträgen zu Jahresende für die Kohäsionsprogramme 2007-2013 bis Ende 2016 auf eine Höhe von rund 2 Mrd. EUR zu verringern.

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission werden sich bei eigens anberaumten interinstitutionellen Zusammenkünften gemäß Nummer 36 des Anhangs zur Interinstitutionellen Vereinbarung, die im Jahr 2016 mindestens dreimal auf politischer Ebene stattfinden sollen, auch weiterhin einen Überblick über die Ausführung der Zahlungen und die aktualisierten Vorausschätzungen verschaffen.

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass bei diesen Zusammenkünften auch auf die längerfristigen Vorausschätzungen zur erwarteten Entwicklung der Zahlungen bis zum Ende des MFR 2014-2020 eingegangen werden sollte.

3.3.  Erklärung des Europäischen Parlaments zur Anwendung von Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung

Das Europäische Parlament verpflichtet sich, den Abbau der Gesamtstellenzahl in seinem Stellenplan fortzusetzen und bis 2019 abzuschließen, wobei der nachstehende Zeitplan Anwendung findet und 2016 ein Nettoabbau im Umfang von 18 Planstellen erfolgt:

Jährliche Nettokürzungen der Gesamtzahl der im Stellenplan des Europäischen Parlaments bewilligten Planstellen im Vergleich zum Vorjahr

Zwecks Erreichen der Vorgabe von 5 % noch vorzunehmende Kürzung[6]

2017

 

2018

 

2019

 

2017-2019

179

-60

-60

-59

-179

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

[xxxxx/2015] – C8-0000/2015] – [2015/xxxx](BUD)

Vorsitzende(r) der Delegation: Präsident

Martin Schulz

Federführender Ausschuss

  Vorsitzende(r)

BUDG

Jean Arthuis

Berichterstatter(in/innen)

José Manuel Fernandes

Gérard Deprez

Geprüfte Entwürfe von Gesetzgebungsakten

COM(2015)0300, COM(2015)0317, COM(2015)0513

Standpunkt des Rates

  Datum der Annahme

  Datum der Bekanntgabe im Plenum

11706/2015 – C8-0274/2015

4.9.2015

8.9.2015

Datum des Standpunkts des EP

28.10.2015

P8_TA(2015)0376

Datum des Schreibens des Rates betreffend die Nichtübernahme von Abänderungen des EP

28.10.2015

Sitzungen des Vermittlungsausschusses

9.11.2015

13.11.2014

 

 

Datum der Annahme durch die Delegation des Parlaments gemäß Artikel 314 Absatz 5 AEUV

14.11.2015

Anwesende Mitglieder

Jean Arthuis, Lefteris Christoforou, Gérard Deprez, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Monika Hohlmeier, Ernest Maragall, Marian-Jean Marinescu, Vladimír Maňka, Siegfried Mureşan, Péter Niedermüller, Andrey Novakov, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Daniele Viotti, Patricija Šulin

Datum der Einigung im Vermittlungsausschuss

14.11.2014

Datum der Feststellung der Billigung des gemeinsamen Entwurfs durch die beiden Vorsitzenden und der Übermittlung des Textes an EP und Rat

14.11.2015

Datum der Einreichung

[0.0.0000]

  • [1]  Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA-PROV(2015)0376.
  • [2]  ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.
  • [3]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [4]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
  • [5]  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
  • [6]  Das Europäische Parlament vertritt die Auffassung, dass die in seinem Stellenplan als Stellen auf Zeit der Fraktionen ausgewiesenen Stellen vom Anwendungsbereich der Kürzung im Umfang von 5 % ausgenommen sind.