BERICHT über den vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens gebilligten gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltjahr 2016
18.11.2015 - (14195/2015 – C8-0353/2015 – 2015/2132(BUD))
Delegation des Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss
Berichterstatter José Manuel Fernandes (Einzelplan III – Kommission)
Gérard Deprez (andere Einzelpläne)
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über den vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens gebilligten gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltjahr 2016
(14195/2015 – C8-0353/2015 – 2015/2132(BUD))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf und die Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission (14195/2015 – C8-0353/2015),
– unter Hinweis auf den von der Kommission am 24. Juni 2015 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 (COM(2015)0300),
– unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, der vom Rat am 4. September 2015 angenommen und dem Europäischen Parlament am 17. September 2015 zugeleitet wurde (11706/2015 – C8-0274/2015),
– unter Hinweis auf die Berichtigungsschreiben Nr. 1/2016 (COM(2015)0317) und 2/2016 (COM(2015)0513) zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Oktober 2015 zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016[1] und die darin enthaltenen Abänderungen am Entwurf des Gesamthaushaltsplans,
– gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
– gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften[2],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020[4],
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[5],
– gestützt auf Artikel 90 und Artikel 91 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A8-0333/2015),
1. billigt den gemeinsamen Entwurf des Vermittlungsausschusses, der die folgenden Dokumente enthält:
- Liste der Haushaltslinien, die gegenüber dem Haushaltsentwurf oder dem Standpunkt des Rates nicht geändert wurden,
- Gesamtsummen für die einzelnen Rubriken des Finanzrahmens,
- Zahlenangaben für alle Haushaltsposten,
- ein konsolidiertes Dokument mit den Zahlen und dem endgültigen Text für sämtliche Haushaltslinien in der im Laufe des Vermittlungsverfahrens geänderten Fassung;
2. bestätigt die dieser Entschließung beigefügten gemeinsamen Erklärungen des Parlaments, des Rates und der Kommission;
3. bestätigt seine Erklärung zur Anwendung von Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung;
4. beauftragt seinen Präsidenten festzustellen, dass der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 endgültig erlassen wurde, und dessen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese legislative Entschließung dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
ANHANG
ENDGÜLTIGE FASSUNG VOM 14.11.2015
Haushaltsplan 2016 – Gemeinsame Schlussfolgerungen
Diese gemeinsamen Schlussfolgerungen beziehen sich auf folgende Bereiche:
1. Haushaltsplan 2016
2. Haushaltsplan 2015 – Berichtigungshaushaltsplan 8/2015
3. Gemeinsame Erklärungen
Übersicht
A. Haushaltsplan 2016
Entsprechend den Elementen, auf die sich die gemeinsamen Schlussfolgerungen beziehen:
- Die Mittel für Verpflichtungen werden im Haushaltsplan 2016 mit insgesamt 155 004,2 Mio. EUR veranschlagt. Insgesamt ergibt dies bei den Mitteln für Verpflichtungen einen Spielraum unterhalb der Obergrenzen des MFR für 2016 von 2 331,4 Mio. EUR.
- Die Mittel für Zahlungen werden im Haushaltsplan 2016 mit insgesamt 143 885,3 Mio. EUR veranschlagt.
- Das Flexibilitätsinstrument für 2016 wird in Anspruch genommen, um in Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 1 506,0 Mio. EUR und in Rubrik 4 (Globales Europa) Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 24,0 Mio. EUR einzustellen.
- Die Kommission veranschlagt die Mittel für Zahlungen, die 2016 im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bereitgestellt werden, mit 832,8 Mio. EUR.
B. Haushaltsplan 2015
Entsprechend den Elementen, auf die sich die gemeinsamen Schlussfolgerungen beziehen:
- Der Berichtigungshaushaltsplan 8/2015 wird in der von der Kommission vorgelegten Fassung angenommen.
1. Haushaltsplan 2016
1.1. „Geschlossene“ Haushaltslinien
Sofern in diesen Schlussfolgerungen nichts anderes vermerkt ist, gelten sämtliche Haushaltslinien, die weder vom Rat noch vom Parlament geändert wurden, sowie jene, bei denen das Parlament die Änderungen des Rates in der jeweiligen Lesung gebilligt hat, als bestätigt.
Für die anderen Haushaltsposten kam der Vermittlungsausschuss zu einer Einigung über die nachfolgend in den Abschnitten 1.2 bis 1.6 dargestellten Schlussfolgerungen.
1.2. Querschnittsthemen
Dezentrale Agenturen
Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen) und die Anzahl der Planstellen für alle dezentralen Agenturen entsprechen den von der Kommission im Haushaltsentwurf einschließlich der Änderungen durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 und der folgenden vom Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassungen vorgeschlagenen Ansätzen:
- Erhöhung der (gebührenfinanzierten) Planstellen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA Biozide, + 3 Stellen) und Kürzung der Mittel um 1 350 000 EUR;
- Erhöhung der (gebührenfinanzierten) Planstellen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA, + 6 Stellen);
- Erhöhung der (gebührenfinanzierten) Planstellen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA, + 3 Stellen);
- Erhöhung der Planstellen und der damit verbundenen Mittel der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER, + 5 Stellen und + 325 000 EUR);
- Erhöhung der Planstellen und der damit verbundenen Mittel der Grundrechteagentur (FRA, + 2 Stellen und + 130 000 EUR);
- Erhöhung der Planstellen und der damit verbundenen Mittel von Eurojust (+ 2 Stellen und + 130 000 EUR);
- Erhöhung der Mittel der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA, + 928 000 EUR);
- Kürzung der Mittel für die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (eu.LISA, - 260 000 EUR).
Exekutivagenturen
Der EU-Beitrag (Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen) und die Anzahl der Planstellen für die Exekutivagenturen entsprechen dem Vorschlag der Kommission im Haushaltsentwurf und den Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016.
Pilotprojekte / vorbereitende Maßnahmen
Wie vom Parlament vorgeschlagen, wird ein Gesamtpaket von 89 Pilotprojekten / vorbereitenden Maßnahmen im Umfang von 64,9 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen vereinbart.
Wird ein Pilotprojekt oder eine vorbereitende Maßnahme von einer bestehenden Rechtsgrundlage gedeckt, kann die Kommission eine Mittelübertragung auf diese Rechtsgrundlage vorschlagen, um die Umsetzung dieser Maßnahme zu vereinfachen.
Dieses Paket trägt den in der Haushaltsordnung vorgesehenen Obergrenzen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen uneingeschränkt Rechnung.
1.3. Ausgabenrubriken des Finanzrahmens – Mittel für Verpflichtungen
Eingedenk der vorstehenden Schlussfolgerungen zu den „geschlossenen“ Haushaltslinien, Agenturen, Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen ist der Vermittlungsausschuss zu folgender Einigung gekommen:
Teilrubrik 1a:
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf – geändert durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 – vorgeschlagen wurde, unter Einrechnung folgender im Vermittlungsausschuss vereinbarter Anpassungen:
• Die Verpflichtungen für „H2020“ werden im Einzelnen wie folgt aufgestockt:
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|
|
|
in EUR |
|
Haushaltslinie |
Bezeichnung |
HE 2016 (incl. BS 1 u. 2) |
Haushaltsplan 2016 |
Differenz |
|
02 04 02 01 |
Stärkung der führenden Stellung Europas im Bereich der Weltraumtechnologien |
158 446 652 |
159 792 893 |
1 346 241 |
|
02 04 02 03 |
Steigerung der Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) |
35 643 862 |
35 738 414 |
94 552 |
|
02 04 03 01 |
Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung |
74 701 325 |
75 016 498 |
315 173 |
|
05 09 03 01 |
Sicherung der Versorgung mit sicheren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und anderen biogestützten Produkten |
212 854 525 |
214 205 269 |
1 350 744 |
|
06 03 03 01 |
Verwirklichung eines ressourceneffizienten, umweltfreundlichen, sicheren und nahtlosen europäischen Verkehrssystems |
109 250 820 |
110 916 737 |
1 665 917 |
|
08 02 01 03 |
Stärkung der europäischen Forschungsinfrastrukturen (einschließlich e-Infrastrukturen) |
183 108 382 |
183 905 321 |
796 939 |
|
08 02 02 01 |
Führungsrolle bei Nanotechnologie, fortgeschrittenen Werkstoffen, Lasertechnologie, Biotechnologie sowie fortgeschrittener Fertigung und Verarbeitung |
502 450 912 |
504 175 361 |
1 724 449 |
|
08 02 02 03 |
Steigerung der Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) |
35 967 483 |
36 120 567 |
153 084 |
|
08 02 03 01 |
Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens |
522 476 023 |
524 745 272 |
2 269 249 |
|
08 02 03 02 |
Sicherung der Versorgung mit sicheren, gesunden und hochwertigen Lebensmitteln und anderen biobasierten Produkten |
141 851 093 |
142 233 804 |
382 711 |
|
08 02 03 03 |
Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft |
333 977 808 |
335 369 074 |
1 391 266 |
|
08 02 03 04 |
Verwirklichung eines ressourceneffizienten, umweltfreundlichen, sicheren und nahtlosen europäischen Verkehrssystems |
330 992 583 |
331 555 393 |
562 810 |
|
08 02 03 05 |
Verwirklichung einer ressourcenschonenden und gegen den Klimawandel gewappneten Wirtschaft mit nachhaltiger Rohstoffversorgung |
283 265 173 |
284 530 369 |
1 265 196 |
|
08 02 03 06 |
Förderung integrativer, innovativer und reflektierender europäischer Gesellschaften |
111 929 624 |
112 411 389 |
481 765 |
|
08 02 06 |
Wissenschaft mit der Gesellschaft und für die Gesellschaft |
53 267 640 |
53 497 266 |
229 626 |
|
09 04 01 01 |
Intensivierung der Forschung im Bereich künftige und sich abzeichnende Technologien |
213 825 023 |
215 400 890 |
1 575 867 |
|
09 04 01 02 |
Stärkung der europäischen Forschungsinfrastrukturen (einschließlich e-Infrastrukturen) |
97 173 367 |
97 889 261 |
715 894 |
|
09 04 02 01 |
Führungsrolle in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) |
718 265 330 |
723 681 812 |
5 416 482 |
|
09 04 03 01 |
Verbesserung der lebenslangen Gesundheit und des lebenslangen Wohlergehens |
117 323 526 |
118 188 002 |
864 476 |
|
09 04 03 02 |
Förderung integrativer, innovativer und sicherer europäischer Gesellschaften |
36 289 820 |
36 564 471 |
274 651 |
|
09 04 03 03 |
Förderung sicherer europäischer Gesellschaften |
45 457 909 |
45 791 092 |
333 183 |
|
10 02 01 |
Horizont 2020 — auftraggeberorientierte wissenschaftliche und technische Unterstützung der Unionspolitik |
24 646 400 |
25 186 697 |
540 297 |
|
15 03 05 |
Europäisches Innovations- und Technologieinstitut — Integration des Wissensdreiecks aus Hochschulbildung, Forschung und Innovation |
219 788 046 |
224 938 881 |
5 150 835 |
|
18 05 03 01 |
Förderung sicherer europäischer Gesellschaften |
134 966 551 |
136 092 171 |
1 125 620 |
|
32 04 03 01 |
Förderung des Übergangs zu einer zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiewirtschaft |
322 875 370 |
324 676 361 |
1 800 991 |
|
|
Insgesamt |
|
|
31 828 018 |
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• Die Verpflichtungen für „COSME“ werden im Einzelnen wie folgt aufgestockt:
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|
in EUR |
|
Haushaltslinie |
Bezeichnung |
HE 2016 (incl. BS 1 u. 2) |
Haushaltsplan 2016 |
Differenz |
|
02 02 01 |
Förderung unternehmerischer Initiative und Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Marktzugang der Unternehmen der Union |
108 375 000 |
110 264 720 |
1 889 720 |
|
02 02 02 |
Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigen- und Fremdkapital |
160 447 967 |
172 842 972 |
12 395 005 |
|
|
Insgesamt |
|
|
14 284 725 |
|
• Die Verpflichtungen für „Erasmus+“ werden im Einzelnen wie folgt aufgestockt:
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|
|
|
in EUR |
|
Haushaltslinie |
Bezeichnung |
HE 2016 (incl. BS 1 u. 2) |
Haushaltsplan 2016 |
Differenz |
|
15 02 01 01 |
Förderung von Exzellenz und Zusammenarbeit in Europa im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und ihrer Relevanz für den Arbeitsmarkt |
1 451 010 600 |
1 457 638 273 |
6 627 673 |
|
|
Insgesamt |
|
|
6 627 673 |
|
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der dezentralen Agenturen, Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen auf 19 010,0 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 1a verbleibt kein Spielraum mehr, und der Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen wird in Höhe von 543 Mio. EUR in Anspruch genommen.
Teilrubrik 1b
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem im Haushaltsentwurf – geändert durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 – vorgeschlagenen Umfang.
Die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen belaufen sich unter Berücksichtigung der Pilotprojekte und der vorbereitenden Maßnahmen auf 50 831,2 Mio. EUR, so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 1b ein Spielraum von 5,8 Mio. EUR verbleibt.
Rubrik 2
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem von der Kommission im Haushaltsentwurf – geändert durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 – vorgeschlagenen Umfang, wobei eine weitere Kürzung um 140,0 Mio. EUR auf eine Steigerung der zweckgebundenen Einnahmen des EGFL und eine Aufstockung der Haushaltslinie 11 06 62 01 zurückzuführen ist. Somit kam der Vermittlungsausschuss zu folgender Einigung:
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|
in EUR |
|
Haushaltslinie |
Bezeichnung |
HE 2016 (incl. BS 1 u. 2) |
Haushaltsplan 2016 |
Differenz |
|
05 03 01 10 |
Basisprämienregelung |
16 067 000 000 |
15 927 000 000 |
-140 000 000 |
|
11 06 62 01 |
Wissenschaftliche Gutachten und Erkenntnisse |
8 485 701 |
8 680 015 |
194 314 |
|
|
Insgesamt |
|
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-139 805 686 |
|
Die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen belaufen sich unter Berücksichtigung der dezentralen Agenturen, Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen auf 62 484,2 Mio. EUR, so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 2 ein Spielraum von 1 777,8 Mio. EUR verbleibt.
Rubrik 3
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf – geändert durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 – vorgeschlagen wurde, unter Einrechnung der folgenden im Vermittlungsausschuss vereinbarten Anpassung:
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|
in EUR |
|
Haushaltslinie |
Bezeichnung |
HE 2016 (incl. BS 1 u. 2) |
Haushaltsplan 2016 |
Differenz |
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09 05 05 |
Multimedia-Aktionen |
24 186 500 |
26 186 500 |
2 000 000 |
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17 04 01 |
Beitrag zu einem besseren Tiergesundheitszustand und einem hohen Niveau des Tierschutzes in der Union |
177 000 000 |
171 925 000 |
-5 075 000 |
|
17 04 02 |
Gewährleistung des frühzeitigen Nachweises von Schadorganismen der Pflanzen und deren Tilgung |
14 000 000 |
12 000 000 |
-2 000 000 |
|
17 04 03 |
Gewährleistung wirksamer, effizienter und verlässlicher Kontrollen |
50 401 000 |
47 401 000 |
-3 000 000 |
|
17 04 04 |
Fonds für Sofortmaßnahmen im Bereich Tier- und Pflanzengesundheit |
20 000 000 |
19 000 000 |
-1 000 000 |
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Insgesamt |
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|
-9 075 000 |
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Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der dezentralen Agenturen, Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen sowie der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für die Migration auf 4 052,0 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 verbleibt kein Spielraum mehr, und über das Flexibilitätsinstrument werden 1 506,0 Mio. EUR in Anspruch genommen.
Rubrik 4
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf – geändert durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 – vorgeschlagen wurde, unter Einrechnung folgender im Vermittlungsausschuss vereinbarter Anpassungen:
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in EUR |
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Haushaltslinie |
Bezeichnung |
HE 2016 (incl. BS 1 u. 2) |
Haushaltsplan 2016 |
Differenz |
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13 07 01 |
Finanzhilfe zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns |
31 212 000 |
33 212 000 |
2 000 000 |
|
21 02 07 03 |
Menschliche Entwicklung |
161 633 821 |
163 633 821 |
2 000 000 |
|
21 02 07 04 |
Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft |
187 495 232 |
189 495 232 |
2 000 000 |
|
21 02 07 05 |
Migration und Asyl |
45 257 470 |
57 257 470 |
12 000 000 |
|
22 02 01 01 |
Unterstützung politischer Reformen und der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand |
188 000 000 |
190 000 000 |
2 000 000 |
|
22 02 01 02 |
Unterstützung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung und bei der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand |
326 960 000 |
327 960 000 |
1 000 000 |
|
22 02 03 01 |
Unterstützung politischer Reformen und der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand |
240 300 000 |
255 300 000 |
15 000 000 |
|
22 02 03 02 |
Unterstützung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung und bei der damit verbundenen schrittweisen Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand |
321 484 000 |
340 484 000 |
19 000 000 |
|
22 04 01 01 |
Mittelmeerländer — Gute Regierungsführung, Menschenrechte und Mobilität |
135 000 000 |
144 000 000 |
9 000 000 |
|
22 04 01 02 |
Mittelmeerländer — Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung |
636 900 000 |
640 900 000 |
4 000 000 |
|
22 04 01 03 |
Mittelmeerländer — Vertrauensbildende Maßnahmen, Sicherheit und Konfliktverhütung und -beilegung |
116 000 000 |
131 000 000 |
15 000 000 |
|
22 04 01 04 |
Unterstützung für den Friedensprozess und finanzielle Unterstützung für Palästina und das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) |
272 100 000 |
290 100 000 |
18 000 000 |
|
22 04 02 03 |
Östliche Partnerschaft — Vertrauensbildende Maßnahmen, Sicherheit und Konfliktverhütung und -beilegung |
8 000 000 |
9 300 000 |
1 300 000 |
|
22 04 03 03 |
Unterstützung sonstiger multilateraler Kooperation in der Nachbarschaft — Rahmenprogramm |
189 500 000 |
193 500 000 |
4 000 000 |
|
23 02 01 |
Bereitstellung rascher, wirksamer und bedarfsgerechter humanitärer und Nahrungsmittelhilfe |
1 035 818 000 |
1 061 821 941 |
26 003 941 |
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Insgesamt |
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132 303 941 |
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Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen auf 9 167,0 Mio. EUR; bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 4 verbleibt kein Spielraum mehr, und über das Flexibilitätsinstrument werden 24,0 Mio. EUR in Anspruch genommen.
Rubrik 5
Die Zahl der Planstellen der Organe und die von der Kommission im Haushaltsentwurf – geändert durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 – vorgeschlagenen Mittel werden mit folgenden Ausnahmen gebilligt:
- Haushaltsplan des Europäischen Parlament gemäß eigener Lesung mit einer Kürzung um 9 Stellen,
- Haushaltsplan des Rates gemäß eigener Lesung,
- Haushaltsplan des Gerichtshofs mit Billigung 7 zusätzlicher Stellen (+ 300 000 EUR),
- Haushaltsplan des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen gemäß der Lesung des Europäischen Parlaments.
Am 26. November wird die Kommission voraussichtlich den Bericht über die Auswirkungen der Aktualisierung der Dienstbezüge 2015 auf den Haushaltsplan annehmen, die rückwirkend ab dem 1. Juli 2015 auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Bediensteten aller EU-Organe angewendet wird.
Folglich belaufen sich die vereinbarten Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen auf 8 935,2 Mio. EUR, so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 ein Spielraum von 547,8 Mio. EUR verbleibt.
Solidaritätsfonds der Europäischen Union
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf – geändert durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 – vorgeschlagen wurde, unter Einrechnung der Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Höhe von 50 Mio. EUR für Vorauszahlungen.
1.4. Mittel für Zahlungen
Die Mittel für Zahlungen werden im Haushaltsplan 2016 mit insgesamt 143 885,3 Mio. EUR veranschlagt, wovon 832,8 Mio. EUR auf die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments entfallen.
Die Mittel für Verpflichtungen entsprechen im Einzelnen dem Umfang, der von der Kommission im Haushaltsentwurf – geändert durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 – vorgeschlagen wurde, unter Einrechnung folgender im Vermittlungsausschuss vereinbarter Anpassungen:
1. Zunächst werden die vereinbarten Mittelansätze für Verpflichtungen für nichtgetrennte Ausgaben berücksichtigt, bei denen die Höhe der Mittel für Zahlungen der Höhe der Verpflichtungen entspricht. Das gilt auch für die dezentralen Agenturen, bei denen der EU-Beitrag in Form von Mitteln für Zahlungen auf den in Abschnitt 1.2 genannten Betrag festgesetzt wird. Daraus ergibt sich insgesamt eine Senkung um 140,0 Mio. EUR.
2. Die Mittel für Zahlungen für alle neuen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen werden auf 50 % der entsprechenden Mittel für Verpflichtungen oder, sofern niedriger, auf die vom Parlament vorgeschlagene Höhe festgesetzt. Bei Verlängerungen laufender Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen entspricht die Höhe der Zahlungen der im Haushaltsentwurf vorgesehenen Höhe plus 50 % der entsprechenden neuen Verpflichtungen oder, sofern niedriger, der vom Parlament vorgeschlagenen Höhe. Daraus ergibt sich insgesamt eine Erhöhung um 29,5 Mio. EUR.
3. Die Mittel für Zahlungen werden wie folgt um 460,1 Mio. EUR gekürzt:
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in EUR |
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Haushaltslinie |
Bezeichnung |
HE 2016 (incl. BS 1 u. 2) |
Haushaltsplan 2016 |
Differenz |
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02 05 01 |
Entwicklung und Bereitstellung von weltweiten Satellitennavigations-Infrastrukturen und -Diensten (Galileo) bis zum Jahr 2020 |
308 000 000 |
297 000 000 |
-11 000 000 |
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02 05 02 |
Erbringung von Satellitendiensten, die stufenweise bis 2020 eine Leistungsverbesserung des GPS auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) ermöglichen sollen (EGNOS) |
215 000 000 |
207 000 000 |
-8 000 000 |
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02 05 51 |
Abschluss der europäischen Satellitennavigationsprogramme (EGNOS und Galileo) |
17 000 000 |
16 000 000 |
-1 000 000 |
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02 06 01 |
Erbringung operativer Dienste auf der Grundlage weltraumgestützter Beobachtungstätigkeiten und der Nutzung von In-situ-Daten (Copernicus) |
125 000 000 |
121 000 000 |
-4 000 000 |
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02 06 02 |
Aufbau einer autonomen Unionskapazität für die Erdbeobachtung (Copernicus) |
475 000 000 |
459 000 000 |
-16 000 000 |
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04 02 19 |
Abschluss des Europäischen Sozialfonds — Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (2007-2013) |
1 130 000 000 |
1 109 595 811 |
-20 404 189 |
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04 02 61 |
Europäischer Sozialfonds — Übergangsregionen — Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung |
930 000 000 |
927 965 850 |
-2 034 150 |
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04 02 62 |
Europäischer Sozialfonds — entwickelte Gebiete — Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung |
2 200 000 000 |
2 178 091 258 |
-21 908 742 |
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04 02 63 01 |
Europäischer Sozialfonds — Operative technische Hilfe |
12 000 000 |
7 200 000 |
-4 800 000 |
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05 04 05 01 |
Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums |
3 268 000 000 |
3 235 000 000 |
-33 000 000 |
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05 04 60 01 |
Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums und eines räumlich und ökologisch ausgewogeneren, klimafreundlichen und innovativen Agrarsektors |
8 574 000 000 |
8 487 000 000 |
-87 000 000 |
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13 03 18 |
Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung |
2 345 348 000 |
2 302 998 509 |
-42 349 491 |
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13 03 61 |
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Übergangsregionen — Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung |
1 863 122 000 |
1 860 036 800 |
-3 085 200 |
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13 03 62 |
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — entwickelte Gebiete — Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung |
2 775 630 000 |
2 750 605 336 |
-25 024 664 |
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13 03 64 01 |
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Europäische territoriale Zusammenarbeit |
328 430 000 |
284 930 000 |
-43 500 000 |
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13 03 65 01 |
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Operative technische Hilfe |
66 215 941 |
57 415 941 |
-8 800 000 |
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13 03 66 |
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Innovative Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung |
53 149 262 |
48 649 262 |
-4 500 000 |
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13 04 01 |
Abschluss von Kohäsionsfondsprojekten (aus der Zeit vor 2007) |
90 000 000 |
70 000 000 |
-20 000 000 |
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13 04 60 |
Kohäsionsfonds — Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung |
4 100 000 000 |
4 077 806 436 |
-22 193 564 |
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13 04 61 01 |
Kohäsionsfonds — Operative technische Hilfe |
22 106 496 |
20 606 496 |
-1 500 000 |
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32 05 01 02 |
Bau, Betrieb und Nutzung der ITER-Anlagen — Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (F4E) |
150 000 000 |
131 000 000 |
-19 000 000 |
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32 05 51 |
Abschluss des Europäischen gemeinsamen Unternehmens ITER – Kernfusion für die Energiegewinnung (2007-2013) |
350 000 000 |
289 000 000 |
-61 000 000 |
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Insgesamt |
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-460 100 000 |
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4. Insgesamt unterschreiten die vorstehend in Absatz 1 bis 3 aufgeführten Mittel für Zahlungen die von der Kommission im Haushaltsentwurf – geändert durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 – für die jeweiligen Ausgabenposten vorgeschlagenen Beträge um 570,6 Mio. EUR.
1.5. Erläuterungen zum Haushaltsplan
Die vom Europäischen Parlament oder vom Rat beantragten textlichen Änderungen der Erläuterungen zum Haushaltsplan werden vereinbart, sofern sie den Anwendungsbereich einer bestehenden Rechtsgrundlage nicht verändern oder erweitern, die Verwaltungsautonomie der Organe nicht beeinträchtigen, keine betrieblichen Schwierigkeiten verursachen und nicht durch verfügbare Ressourcen gedeckt sind (wie in der Anlage zum Durchführbarkeitsschreiben angegeben).
1.6. Neue Haushaltslinien
Sofern die im Vermittlungsausschuss oder von beiden Teilen der Haushaltsbehörde in ihren jeweiligen Lesungen vereinbarten gemeinsamen Schlussfolgerungen nichts Anderslautendes enthalten, bleibt der Eingliederungsplan in der von der Kommission im Haushaltsentwurf – geändert durch die Berichtigungsschreiben 1 und 2/2016 – vorgeschlagenen Fassung unverändert, mit Ausnahme der Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen sowie der Teilung von Artikel 18 04 01 „Europäische Bürgerinitiative“ in die beiden Posten 18 04 01 01 „Europa für Bürgerinnen und Bürger — Stärkung des Geschichtsbewusstseins und Ausbau der Bürgerbeteiligung auf Unionsebene“ und 18 04 01 02 „Europäische Bürgerinitiative“.
2. Haushaltsplan 2015
Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 8/2015 wird in der von der Kommission vorgelegten Fassung angenommen.
3. Gemeinsame Erklärungen
3.1. Gemeinsame Erklärung des Parlaments, des Rates und der Kommission zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erinnern daran, dass die Senkung der Jugendarbeitslosigkeit auch weiterhin eine gemeinsame politische Aufgabe von hoher Priorität ist, und bekräftigen mit Blick darauf ihre Entschlossenheit, die verfügbaren Haushaltsmittel hierfür bestmöglich einzusetzen, insbesondere im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.
Sie erinnern daran, dass Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 wie folgt lautet: „Bleiben Spielräume innerhalb der Obergrenzen für Mittel für Verpflichtungen des MFR für die Jahre 2014 bis 2017 verfügbar, so bilden sie einen Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen des MFR über die Obergrenzen hinaus, die im MFR für die Jahre 2016 bis 2020 für Politikziele im Zusammenhang mit Wachstum und Beschäftigung – insbesondere Jugendbeschäftigung – festgelegt sind.“
Die Kommission wird im Rahmen der Halbzeitüberprüfung/-revision des MFR Lehren aus der Bewertung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ziehen und gegebenenfalls Vorschläge für die Weiterführung der Initiative bis 2020 vorlegen.
Der Rat und das Parlament versichern, dass sie diesbezügliche Vorschläge der Kommission rasch prüfen werden.
3.2. Gemeinsame Erklärung zu einer Zahlungsvorausschätzung für den Zeitraum 2016-2020
Im Rahmen der bestehenden Einigung über einen Zahlungsplan 2015-2016 nehmen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission die Maßnahmen zum Abbau des Rückstands bei den noch offenen Auszahlungsanträgen aus den Kohäsionsprogrammen 2007-2013 und zur Verbesserung der Kontrolle des Rückstands bei unbeglichenen Rechnungen in allen Rubriken zur Kenntnis. Sie bekräftigen ihre Entschlossenheit, die Entstehung eines ähnlichen Rückstands – unter anderem durch Einrichtung eines Frühwarnsystems – künftig zu vermeiden.
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission werden den Stand der Umsetzung des Haushaltsplans 2016 im Einklang mit dem vereinbarten Zahlungsplan im Laufe des Jahres aktiv überwachen; insbesondere werden es die im Haushaltsplan 2016 vorgesehenen Mittel der Kommission ermöglichen, den Rückstand bei den offenen Auszahlungsanträgen zu Jahresende für die Kohäsionsprogramme 2007-2013 bis Ende 2016 auf eine Höhe von rund 2 Mrd. EUR zu verringern.
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission werden sich bei eigens anberaumten interinstitutionellen Zusammenkünften gemäß Nummer 36 des Anhangs zur Interinstitutionellen Vereinbarung, die im Jahr 2016 mindestens dreimal auf politischer Ebene stattfinden sollen, auch weiterhin einen Überblick über die Ausführung der Zahlungen und die aktualisierten Vorausschätzungen verschaffen.
Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass bei diesen Zusammenkünften auch auf die längerfristigen Vorausschätzungen zur erwarteten Entwicklung der Zahlungen bis zum Ende des MFR 2014-2020 eingegangen werden sollte.
3.3. Erklärung des Europäischen Parlaments zur Anwendung von Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung
Das Europäische Parlament verpflichtet sich, den Abbau der Gesamtstellenzahl in seinem Stellenplan fortzusetzen und bis 2019 abzuschließen, wobei der nachstehende Zeitplan Anwendung findet und 2016 ein Nettoabbau im Umfang von 18 Planstellen erfolgt:
Jährliche Nettokürzungen der Gesamtzahl der im Stellenplan des Europäischen Parlaments bewilligten Planstellen im Vergleich zum Vorjahr
Zwecks Erreichen der Vorgabe von 5 % noch vorzunehmende Kürzung[6] |
2017
|
2018
|
2019
|
2017-2019 |
|
179 |
-60 |
-60 |
-59 |
-179 |
|
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 |
||||
Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
[xxxxx/2015] – C8-0000/2015] – [2015/xxxx](BUD) |
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Vorsitzende(r) der Delegation: Präsident |
Martin Schulz |
||||
Federführender Ausschuss Vorsitzende(r) |
BUDG Jean Arthuis |
||||
Berichterstatter(in/innen) |
José Manuel Fernandes |
Gérard Deprez |
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Geprüfte Entwürfe von Gesetzgebungsakten |
|||||
Standpunkt des Rates Datum der Annahme Datum der Bekanntgabe im Plenum |
11706/2015 – C8-0274/2015 4.9.2015 8.9.2015 |
||||
Datum des Standpunkts des EP |
28.10.2015 |
||||
Datum des Schreibens des Rates betreffend die Nichtübernahme von Abänderungen des EP |
28.10.2015 |
||||
Sitzungen des Vermittlungsausschusses |
9.11.2015 |
13.11.2014 |
|
|
|
Datum der Annahme durch die Delegation des Parlaments gemäß Artikel 314 Absatz 5 AEUV |
14.11.2015 |
||||
Anwesende Mitglieder |
Jean Arthuis, Lefteris Christoforou, Gérard Deprez, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Monika Hohlmeier, Ernest Maragall, Marian-Jean Marinescu, Vladimír Maňka, Siegfried Mureşan, Péter Niedermüller, Andrey Novakov, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Daniele Viotti, Patricija Šulin |
||||
Datum der Einigung im Vermittlungsausschuss |
14.11.2014 |
||||
Datum der Feststellung der Billigung des gemeinsamen Entwurfs durch die beiden Vorsitzenden und der Übermittlung des Textes an EP und Rat |
14.11.2015 |
||||
Datum der Einreichung |
[0.0.0000] |
||||
- [1] Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA-PROV(2015)0376.
- [2] ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.
- [3] ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
- [4] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
- [5] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
- [6] Das Europäische Parlament vertritt die Auffassung, dass die in seinem Stellenplan als Stellen auf Zeit der Fraktionen ausgewiesenen Stellen vom Anwendungsbereich der Kürzung im Umfang von 5 % ausgenommen sind.