BERICHT über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2015 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Eigenmittel und Europäischer Datenschutzbeauftragter

19.11.2015 - (13439/2015 – C8-0341/2015 – 2015/2269(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Eider Gardiazabal Rubial

Verfahren : 2015/2269(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0337/2015
Eingereichte Texte :
A8-0337/2015
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2015 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, Eigenmittel und Europäischer Datenschutzbeauftragter

(13439/2015 – C8-0341/2015 – 2015/2269(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[1], insbesondere auf Artikel 41,

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, der am 17. Dezember 2014 endgültig erlassen wurde[2],

–  unter Hinweis auf den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2015, der am 28. April 2015 endgültig erlassen wurde[3],

–  unter Hinweis auf die Berichtigungshaushaltspläne Nr. 2/2015, Nr. 3/2015, Nr. 4/2015 und Nr. 5/2015, die am 7. Juli 2015 endgültig erlassen wurden[4],

–  unter Hinweis auf die Berichtigungshaushaltspläne Nr. 6/2015 und Nr. 7/2015, die am 14. Oktober 2015 endgültig erlassen wurden,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[5],

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2015/623 des Rates vom 21. April 2015 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[6],

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[7],

–  unter Hinweis auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften[8],

–  unter Hinweis auf den von der Kommission am 19. Oktober 2015 angenommenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2015 (COM(2015)0545),

–  unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2015, der vom Rat am 10. November 2015 festgelegt und dem Europäischen Parlament am selben Tag zugeleitet wurde (13439/2015 – C8-0341/2015),

–  gestützt auf die Artikel 88 und 91 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0337/2015),

A.  in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2015 eine Überarbeitung der Vorausschätzung der traditionellen Eigenmittel (Zölle), die Einsetzung des restlichen Teils der MwSt.- und BNE-Salden für 2014 in den Haushaltsplan und die Einsetzung der MwSt.- und BNE-Salden für 2015 in den Haushaltsplan betrifft;

B.  in der Erwägung, dass mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2015 auch die Vorausschätzung der sonstigen Einnahmen aktualisiert wird;

C.  in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2015 darüber hinaus eine Kürzung der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan des Europäischen Datenschutzbeauftragten in Höhe von jeweils 123 474 EUR vorsieht;

D.  in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2015 eine Reduzierung der auf dem BNE beruhenden Beiträge der Mitgliedstaaten um 9,4 Mrd. EUR mit sich bringt;

1.  nimmt Kenntnis von dem von der Kommission vorgelegten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2015 sowie dem diesbezüglichen Standpunkt des Rates;

2.  stellt fest, dass alle Teile des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2015 zu einer Reduzierung der Beiträge der Mitgliedstaaten zum Haushalt der Union um 9 403,4 Mio. EUR führen;

3.  betont, dass zur Bewältigung der aktuellen Flüchtlingskrise bedeutende zusätzliche Finanzmittel notwendig sind;

4.  weist darauf hin, dass die finanziellen Zusagen der Mitgliedstaaten für den Treuhandfonds für Afrika, den Treuhandfonds für Syrien und die VN-Hilfsorganisationen zur Unterstützung der Flüchtlinge noch nicht eingehalten wurden; weist außerdem darauf hin, dass die Zusagen bei dem informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs zur Migration am 23. September 2015, der Tagung des Europäischen Rates vom 15. Oktober 2015 und dem Migrationsgipfel in Valletta am 11./12. November 2015 erneut bekräftigt wurden; bedauert zutiefst, dass die Mitgliedstaaten laut Angaben der Kommission Anfang November 2015 mit Zahlungen in Höhe von 2,3 Mrd. EUR im Rückstand sind;

5.  weist darauf hin, dass es zusätzlicher finanzieller Anstrengungen bedarf, um entlang der Transitrouten humanitäre Hilfe bereitzustellen und die Herausforderungen anzugehen, die sich aus der Aufnahme einer beispiellosen Zahl von Flüchtlingen in europäischen Städten und Regionen ergeben;

6.  bedauert zutiefst, dass in der Vermittlung keine verbindliche Einigung zur Inanspruchnahme des Rückflusses aus dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2015 zur Bewältigung der Flüchtlingskrise erzielt werden konnte; erwartet dennoch, dass die Mitgliedstaaten ihre früheren Zusagen uneingeschränkt einhalten werden;

7.  billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8/2015;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 8/2015 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Rechnungshof und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.11.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Jonathan Arnott, Jean Arthuis, Lefteris Christoforou, Jean-Paul Denanot, Gérard Deprez, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Ernest Maragall, Clare Moody, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Daniele Viotti, Marco Zanni

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Anneli Jäätteenmäki, Stanisław Ożóg, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Bogdan Brunon Wenta

  • [1]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [2]  ABl. L 69 vom 13.3.2015, S. 1.
  • [3]  ABl. L 190 vom 17.7.2015, S. 1.
  • [4]  ABl. L 261 vom 7.10.2015.
  • [5]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
  • [6]  ABl. L 103 vom 22.4.2015, S. 1.
  • [7]  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
  • [8]  ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.