BERICHT über das Thema „Wege zu einer europäischen Energieunion“

24.11.2015 - (2015/2113(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: Marek Józef Gróbarczyk
Verfasser der Stellungnahme (*):
Ivo Belet, Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung


Verfahren : 2015/2113(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0341/2015
Eingereichte Texte :
A8-0341/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Thema „Wege zu einer europäischen Energieunion“

(2015/2113(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 191, 192 und 194,

–  gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“ (COM(2015)0080) und ihre Anlagen,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung“ und die ihr beigefügten Arbeitsdokumente (COM(2014)0330),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Kurzfristige Krisenfestigkeit des europäischen Gassystems. Vorkehrungen für den Fall einer Unterbrechung der Gaslieferungen aus dem Osten im Herbst und Winter 2014/2015“ (COM(2014)0654),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zur Energieversorgungssicherheit und zur internationalen Zusammenarbeit mit dem Titel „Die EU-Energiepolitik: Entwicklung der Beziehungen zu Partnern außerhalb der EU“ (COM(2011)0539),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss mit dem Titel „Umsetzung der Mitteilung zur Energieversorgungssicherheit und internationalen Zusammenarbeit sowie der Schlussfolgerungen des Rates „Energie“ vom November 2011“ (COM(2013)0638),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. November 2008 mit dem Titel „Zweite Überprüfung der Energiestrategie – EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und Solidarität“ (COM(2008)0781),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2014 mit dem Titel „Eine Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2014)0903),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Oktober 2012 mit dem Titel „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung“ (COM(2012)0582),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. November 2012 mit dem Titel „Ein funktionierender Energiebinnenmarkt“ (COM(2012)0663) und auf seine Entschließung vom 10. September 2013 zu dem Thema „Ein funktionierender Energiebinnenmarkt“[1],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Fortschritte auf dem Weg zur Vollendung des Energiebinnenmarktes“ (COM(2014)0634),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach – ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz“ (COM(2010)0677),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Energiepreise und ‑kosten in Europa“ (COM(2014)0021/2),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Januar 2014 mit dem Titel „Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie“ (COM(2014)0014),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein funktionierender Energiebinnenmarkt“ und die ihr beigefügten Arbeitsdokumente (COM(2012)0663),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 14. November 2012 mit dem Titel „Die Lage des CO2-Marktes in der EU im Jahr 2012“ (COM(2012)0652),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. September 2011 mit dem Titel „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“ (COM(2011)0571) und auf seine Entschließung vom 24. Mai 2012 zu dem Thema „Ressourcenschonendes Europa“[2],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Energieeffizienz und ihr Beitrag zur Energieversorgungssicherheit und zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ (COM(2014)0520),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ (COM(2011)0112),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. Dezember 2011 mit dem Titel „Energiefahrplan 2050“ (COM(2011)0885) und auf seine Entschließung vom 14. März 2013 zu dem Thema „Energiefahrplan 2050: Energie für die Zukunft“[3],

–  unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Exploiting the employment potential of green growth“ (Nutzung des Beschäftigungspotenzials des grünen Wachstums) (SWD(2012)0092),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Zukunft der CO2-Abscheidung und -Speicherung in Europa“ (COM(2013)0180),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020–2030“ (COM(2014)0015),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 23./24. Oktober 2014,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 19./20. März 2015,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 347/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 713/2009, (EG) Nr. 714/2009 und (EG) Nr. 715/2009 sowie unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2013 mit dem Titel „Langfristige Vision für die Infrastruktur in Europa und darüber hinaus“ (COM(2013)0711), in der die erste unionsweite Liste der Energieinfrastrukturprojekte von gemeinsamem Interesse (PCI) festgelegt wird,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ (COM(2011)0665),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 994/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67/EG des Rates,

–  unter Hinweis auf das dritte Energiepaket,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG,

–  unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 994/2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Energieabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juni 2012 zu dem Thema „Entwicklung einer energiepolitischen Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb der EU: ein strategischer Ansatz für eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung“[4],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. November 2012 zu Industrie-, Energie- und anderen Aspekten von Schiefergas und -öl[5],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Februar 2011 zu Europa 2020[6],

–  unter Hinweis auf seine Studie mit dem Titel „Zuordnung der Kosten des Nicht-Europas 2014–2019“,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2014 zu dem Thema „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“[7],

–  unter Hinweis auf die Europäische Energiecharta, insbesondere die Artikel 7 und 20,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und die Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A8-0341/2015),

A.  in der Erwägung, dass die Energiepolitik der Union gemäß Artikel 194 AEUV die Ziele Sicherstellung des Funktionierens des Energiemarkts, Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit, Förderung von Energieeffizienz und Energieeinsparungen, Entwicklung erneuerbarer Energiequellen und Förderung der Interkonnektion der Energienetze verfolgt; in der Erwägung, dass die Festlegung des Energiemix eines Mitgliedstaates in nationaler Zuständigkeit bleibt und deshalb große Unterschiede vom einen Energiemix zum anderen bestehen;

B.  in der Erwägung, dass die Schaffung einer krisenfesten Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie auf dem Übergang zu einem nachhaltigen, zukunftsorientierten Energiesystem beruhen sollte, das Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen, optimale Nutzung der Energieressourcen Europas und intelligente Infrastruktur als wichtigste Säulen hat; in der Erwägung, dass ein langfristig stabiler Regelungsrahmen gebraucht wird, um Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen und der Union die Führungsrolle in diesen Bereichen zu sichern;

C.  in der Erwägung, dass eine Strategie für eine sichere Energieversorgung kosteneffiziente Maßnahmen zur Dämpfung der Energienachfrage und gleichermaßen wirksame Maßnahmen zur Bewältigung erheblicher drohender Störungen sowie Solidaritäts- und Koordinierungsmechanismen zum Schutz und zur Stärkung der Infrastrukturen und der Verbundbildung in den Bereichen Energieerzeugung, intelligente Energieübertragung und Energieverteilung umfassen muss; in der Erwägung, dass diese Infrastrukturen in der Lage sein müssen, mit verschiedenen erneuerbaren Energiequellen zu funktionieren, und in einen vollständig integrierten und gut funktionierenden Energiebinnenmarkt als wesentlicher Teil einer Energieunion mit unterschiedlichen Drittlandslieferanten und diversifizierten Transportwegen eingefügt sein müssen;

D.  in der Erwägung, dass das Parlament schon zweimal auf Klimaschutz und Energie bezogene verbindliche Ziele für das Jahr 2030 – Senkung der CO2-Emissionen um mindestens 40 %, Anteil der erneuerbaren Energiequellen von mindestens 30 % und ein Energieeffizienzziel von 40 % – gefordert hat, die mittels einzelner nationaler Zielvorgaben umzusetzen sind; in der Erwägung, dass mit verbindlichen Zielen auf einzelstaatlicher Ebene und Unionsebene in Bezug auf Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen Wachstum und Arbeitsplätze geschaffen würden und dazu beigetragen würde, die technologische Führungsrolle der EU in diesen Bereichen zu sichern;

E.  in der Erwägung, dass bei Maßnahmen zur Schaffung der Energieunion und zur Verwirklichung der auf Klimaschutz und Energie bezogenen Ziele die Auswirkungen auf die Energiepreise umfassend berücksichtigt werden müssen, und diese Maßnahmen auf Synergien und mehr Marktintegration konzentriert sein müssen, die dazu beitragen werden, die Gesamtkosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union zu verbessern, damit der nötige Rückhalt bei den Bürgern und der Wirtschaft gegeben ist; in der Erwägung, dass die derzeitigen und künftigen verborgenen und verlorenen Kosten aufgrund einer unveränderten Energiepolitik in diesem Zusammenhang in allen notwendigen Folgenabschätzungen umfassend berücksichtigt werden müssen;

F.  in der Erwägung, dass die Energieunion ein neues Energiemodell für Europa begründen sollte, das auf einer starken, bereichsübergreifenden Rechtsgrundlage und starken Zielen beruht; in der Erwägung, dass die Steuerung der Energieunion transparent gestaltet werden sollte, wodurch ein stabiler Rahmen gewährleistet und das Parlament an der Beschlussfassung beteiligt wird, während gleichzeitig den lokalen Behörden und den Bürgern eine bedeutende Rolle zugewiesen wird;

G.  in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten der Bedeutung der Einbindung von verbraucherbasierten Initiativen wie Genossenschaften und in Gemeinden durchgeführten Projekten zu erneuerbaren Energiequellen und Energieeffizienz unbedingt Rechnung tragen müssen, und dass wirtschaftliche, regulatorische und administrative Hemmnisse aufgehoben werden müssen, damit die Bürger am Energiesystem aktiv mitwirken können;

H.  in der Erwägung, dass der Klimawandel, nicht wettbewerbskonforme Energiepreise und eine äußerst hohe Abhängigkeit von unzuverlässigen Lieferanten aus Drittländern die Tragfähigkeit des europäischen Energiesystems bedrohen;

I.  in der Erwägung, dass das Ziel einer krisenfesten Energieunion mit einer ambitionierten Klimaschutzstrategie darin besteht, den Übergang zu einem neuen Energiemodell herbeizuführen, das Privathaushalten und Unternehmen die Möglichkeit gibt, zuverlässige, nachhaltige, wettbewerbsfähige und erschwingliche Energie zu erzeugen und zu verbrauchen;

J.  in der Erwägung, dass das Problem der Energiearmut im Rahmen der Energieunion bewältigt werden muss, indem schutzbedürftige Verbraucher gestärkt, die Energieeffizienz im Fall der schutzbedürftigsten Verbraucher verbessert und Abhilfemaßnahmen entwickelt werden, um bedürftigen Menschen erschwingliche Energie bereitstellen zu können;

K.  in der Erwägung, dass Energiearmut als Unfähigkeit eines Privathaushalts definiert werden kann, eine angemessene Energieversorgung aufrechtzuerhalten, um ein grundlegendes Komfort- und Gesundheitsniveau sicherzustellen, bedingt durch eine Mischung aus niedrigem Einkommen, hohen Energiepreisen und einem Gebäudebestand von niedriger Qualität;

L.  in der Erwägung, dass die Zukunft der Energieunion so gestaltet werden muss, dass bei den Mitgliedstaaten eine auf echter Solidarität und echtem Vertrauen beruhende Einsicht in die gegenseitige Abhängigkeit bezüglich der Versorgung der Bürger mit zuverlässiger, nachhaltiger und erschwinglicher Energie besteht und dass die Europäische Union in weltweiten Angelegenheiten mit einer Stimme spricht; in der Erwägung, dass jeder Mitgliedstaat daher die Pflicht hat, der Energieeffizienz und der Senkung der Energienachfrage Priorität einzuräumen, um die Sicherheit der gesamten Energieversorgung der EU und der Mitgliedstaaten zu gewährleisten;

M.  in der Erwägung, dass sich die Energie- und die Klimaschutzpolitik der Union ergänzen müssen und bei den jeweiligen Zielen gegenseitige Stärkung gegeben sein muss; in der Erwägung, dass die Energieunion deswegen die auf Reindustrialisierung und Wachstum in Europa bezogenen Ziele ergänzen und den Übergang zu einer nachhaltigen, weitgehend auf Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen gestützten Wirtschaft stimulieren muss, was die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft steigern und dabei die Verlagerung von CO2-Emissionen wirksam eindämmen wird;

N.  in der Erwägung, dass die Union über die Hälfte aller verbrauchten Energie einführt, dass ihre Einfuhrabhängigkeit bei Rohöl (über 90 %), Erdgas (66 %) und Steinkohle (72 %) besonders hoch ist und dass der Gesamtumfang der Einfuhren 2013 mehr als 400 Mrd. EUR ausmachte; in der Erwägung, dass auf den Gebäudebestand in der EU ungefähr 40 % des Endenergieverbrauchs der EU und ungefähr 60 % des Verbrauchs von in die EU eingeführtem Erdgas entfallen, weshalb die Senkung seines Energiebedarfs ein wichtiger Faktor für energiewirtschaftliche Unabhängigkeit ist;

O.  in der Erwägung, dass der Weltmarktpreis für Erdöl erheblich gesunken ist und dies der Union Gelegenheit gibt, durch Investitionen in die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, durch die Erschließung des Energieeffizienzpotenzials in den Bereichen Gebäude und Industrie und durch den Aufbau intelligenter Infrastrukturen wichtige Schritte zur Umgestaltung unserer Energielandschaft zu unternehmen; in der Erwägung, dass die Ausgaben für die Einfuhr von fossilen Brennstoffen nur geringfügig zu Investitionen, Arbeitsplätzen oder Wachstum in der Union beitragen und dass die Umverteilung dieser Mittel auf interne Investitionen das Wachstum ankurbeln und vor Ort hochwertige Arbeitsplätze für hochqualifizierte Arbeitnehmer schaffen würde;

P.  in der Erwägung, dass viele Staaten in hohem Maß von einem einzigen Lieferanten abhängig sind, sodass sie leicht von Versorgungseinbrüchen betroffen sein könnten;

Q.  in der Erwägung, dass die EU sehr stark von Energieeinfuhren aus Russland abhängig ist, das sich als unzuverlässiger Partner erwiesen hat und seine Energielieferungen als politische Waffe benutzt;

R.  in der Erwägung, dass die Konzipierung und Umsetzung einer Strategie in Bezug auf strategische Ressourcen, insbesondere Erdöl und Erdgas, ein wichtiger Teil der russischen Außenpolitik geworden ist, der dem Zweck dient, andere Länder politisch unter Druck zu setzen; in der Erwägung, dass dies bei einer Reihe der Nachbarländer Russlands und mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Fall ist;

S.  in der Erwägung, dass die Instrumentalisierung von Erdöl und Erdgas für außenpolitische Zwecke und zur Destabilisierung anderer Länder das Wirtschaftswachstum beeinträchtigt und – was noch gefährlicher ist – die demokratische Stabilität in Europa und die Unabhängigkeit souveräner Staaten gefährdet;

T.  in der Erwägung, dass es die Sicherheit der europäischen Energieversorgung so zu verbessern gilt, dass sowohl die europäische Sicherheit als auch die Souveränität der Mitgliedstaaten der EU und der Länder der Östlichen Partnerschaft gewahrt werden;

U.  in der Erwägung, dass eine Politik für Versorgungssicherheit der Notwendigkeit einer stabilen Versorgung mit Energie aus verschiedenen Quellen gerecht werden muss, um die europäische Wirtschaft mit der für Verkehr, Industrie und Wohnungswirtschaft benötigten Energie auf eine Weise zu versorgen, die der Wettbewerbsfähigkeit und der Klimapolitik zuträglich ist, und dass diese Politik gleichzeitig die Abhängigkeit von jenen Akteuren auf ein Mindestmaß beschränken muss, die Energieressourcen bewusst für ihre eigenen politischen Zwecke einsetzen wollen, um Einfluss auf die politischen Entwicklungen in anderen Ländern zu nehmen;

V.  in der Erwägung, dass kein Mitgliedstaat Vertragsbedingungen unterliegen sollte, die nicht mit Unionsrecht vereinbar sind und mit denen seine schwache Energiemarktposition, wenn sie nur durch geografische und historische Verhältnisse bedingt ist, ausgenutzt wird;

W.  in der Erwägung, dass viele Mitgliedstaaten infolge der Erdgas-Streitigkeiten von 2006 und 2009 zwischen Russland und dem Transitstaat Ukraine in gravierende Engpässe geraten sind; in der Erwägung, dass diese Störungen aufzeigen, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um Europas Abhängigkeit von russischem Erdgas zu beseitigen;

X.  in der Erwägung, dass eine Ex-post-Begutachtung und -Überprüfung sämtlicher energiebezogener Übereinkünfte unter dem Aspekt der Konformität mit Unionsrecht schon jetzt aufgrund von u. a. Rechtsvorschriften über Wettbewerb und Energie möglich ist; in der Erwägung, dass unzureichende Ex-ante-Konformitätsprüfungen auf nationaler Ebene und Unionsebene bedenkliche Marktstörungen verursachen; in der Erwägung, dass die Kommission diese Mängel erkannt und zugesagt hat, die Vorschriften über Ex-ante-Bewertungen bei Verträgen über gewerbliche Gaslieferungen zu verschärfen;

Y.  in der Erwägung, dass allein bis 2020 mehr als 1 Billionen. EUR in die Energiewirtschaft der Union investiert werden muss und dass für jeden Euro, der vor 2020 nicht in die Energieinfrastruktur investiert wird, nach 2020 4,3 EUR benötigt würden, um dieselben Ziele zu erreichen, wodurch zukünftige Generationen übermäßig stark belastet würden;

Z.  in der Erwägung, dass die Union die Finanzierung dieser Investitionen durch Mobilisierung aller vorhandenen öffentlichen (Strukturfonds, Europäische Investitionsbank (EIB)) wie privaten Mittel, durch Förderung einer entsprechenden Lenkung der Ersparnisse der Haushalte und der Kapazitäten von Langzeitinvestoren (Rentenfonds, Versicherungen) sowie durch Schaffung neuer finanzieller Kapazitäten der Union ermöglichen muss;

AA.  in der Erwägung, dass die Strompreise für die Industrie in der Union, wenn man die Steuer- oder Gebührenbefreiungen für die energieintensive Industrie nicht einrechnet, mehr als doppelt so hoch wie in den USA und Russland, um 20 % höher als in China, aber um 20 % niedriger als in Japan liegen;

AB.  in der Erwägung, dass die europäische Industrie immer noch unter einem bedeutenden Wettbewerbsnachteil in Bezug auf die Erdgaspreise leidet, hauptsächlich, weil der Ölpreisindex in den langfristigen Verträgen mit Russland geregelt ist;

AC.  in der Erwägung, dass die Preisdifferenz gegenüber anderen Wirtschaftsräumen nachteilige Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, vor allem unserer energieintensiven Industrie, haben kann;

AD.  in der Erwägung, dass wettbewerbskonforme Energiepreise zur Umsetzung des Ziels einer Reindustrialisierung der EU von 20 % bis 2020 von entscheidender Bedeutung sind;

AE.  in der Erwägung, dass Unternehmen der Union im Bereich erneuerbare Energiequellen, die in vielen Fällen KMU sind, 1,2 Millionen Beschäftigte in Europa haben und weltweit einen Anteil von 40 % an den Patenten auf Technologien für erneuerbare Energiequellen aufweisen, sodass die Union hier weltweit eine Führungsrolle hat; in der Erwägung, dass diese Führungsrolle künftig durch eine tragfähige Strategie der Union für erneuerbare Energiequellen behauptet werden muss;

AF.  in der Erwägung, dass der World Energy Outlook 2014 trotz der weltweiten Dominanz der Union bei Investitionen in erneuerbare Energiequellen prognostiziert, dass bis 2040 die weltweite Energienachfrage um 37 % und die weltweite Kohlenachfrage um 15 % steigt; in der Erwägung, dass prognostiziert wird, dass der Anstieg in der EU aufgrund von Erfolgen bei der Verbesserung der Energieeffizienz deutlich geringer ausfallen wird;

AG.  in der Erwägung, dass die durch die Ineffizienz des EU-Erdgasmarktes bedingten Wohlstandseinbußen jährlich über 11 Mrd. EUR ausmachen und unter anderem auf mangelnde Infrastruktur sowie geringe Marktliquidität und -transparenz zurückzuführen sind;

AH.  in der Erwägung, dass ein wirtschaftlich und physisch stärker integrierter Energiebinnenmarkt bedeutende Effizienzgewinne herbeiführen könnte;

AI.  in der Erwägung, dass der Energie-Endkundenmarkt in der Union nicht reibungslos funktioniert, weil die Verbraucher in vielen Mitgliedstaaten zu wenig Auswahl zwischen den Lieferanten haben; in der Erwägung, dass die Wettbewerbspolitik der Union gegen Probleme der Marktkonzentration vorgehen sollte, damit die Verbraucher die Lieferanten wechseln können, wodurch mehr Wettbewerb entsteht und die Preise sinken; in der Erwägung, dass die Gefahr beachtet werden sollte, dass weniger gut informierte Bürger, bei denen die Wahrscheinlichkeit geringer ist, dass sie vergleichen und den Anbieter wechseln, auf nicht wettbewerbskonformen, veralteten Tarifen sitzen bleiben und dadurch paradoxerweise die versierteren und besser informierten Verbraucher finanziell unterstützen;

AJ.  in der Erwägung, dass die vollständige Umsetzung eines integrierten europäischen Marktes für Energie aus Erdgas und Strom für die Sicherheit der Energieversorgung und für die Verwirklichung einer Energieunion von grundlegender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die Kommission dafür verantwortlich ist, zu prüfen, ob alle Mitgliedstaaten alle Teile des dritten Energiepakets, das auf einen integrierten Markt für Strom und Gas abzielt, umsetzen und einhalten;

AK.  in der Erwägung, dass die Verwirklichung des 10-Prozent-Ziels für die Verbundbildung und die Sicherstellung einer größeren Kapazität für die grenzüberschreitende Übertragung in den Bereichen Strom und Erdgas und zusätzlicher Verstärkungen des vorhandenen Netzes die Energieversorgungssicherheit erhöht, eine bessere Integration der Erzeugung aus erneuerbaren Quellen ermöglicht und Angebot und Nachfrage zwischen den Mitgliedstaaten ausgleicht, wobei zugleich die Preiskonvergenz zum Vorteil der Verbraucher begünstigt wird;

AL.  in der Erwägung, dass erwartet wird, dass auch eine verstärkte regionale Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu Konvergenz und Kostenoptimierung führen wird;

AM.  in der Erwägung, dass die Energiegemeinschaft ein Instrument zur Ausweitung des Energiebinnenmarktes auf die Nachbarländer der EU ist und auf diese Weise zur Schaffung eines europaweiten Energieraums auf der Grundlage von gemeinsamen Prinzipien und Rechtsstaatlichkeit beiträgt;

AN.  in der Erwägung, dass die Energieunion mehrfache Forderungen des Parlaments zur Schaffung einer echten europaweiten Energiegemeinschaft widerspiegelt, die auf einem starken gemeinsamen Energiemarkt, der Koordinierung der Energiekäufe außerhalb der EU sowie einer gemeinsamen europäischen Finanzierung von Forschung und Innovation auf dem Gebiet neuer, nachhaltiger Energietechnologien beruht;

AO.  in der Erwägung, dass die externe Dimension der EU-Energiepolitik mehr Kohärenz aufweisen muss und noch nicht in der Lage ist, in vollem Maß zur Energieversorgungssicherheit und zur Wettbewerbsfähigkeit der Union beizutragen;

AP.  in der Erwägung, dass die in der Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung aufgeführten 33 Infrastrukturprojekte durch stärkere Konzentration auf die Modernisierung der Stromverteilernetze und auf den Übergang von Kohle und Gas hin zu Biomasse ergänzt werden sollten, um die Versorgungssicherheit zu verbessern;

AQ.  in der Erwägung, dass bekannt ist, dass die CO2-Abscheidung und -Speicherung einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels leisten und insbesondere dazu beitragen kann, die Kosten des Übergangs zu einem Energiemarkt und einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen zu senken;

AR.  in der Erwägung, dass die treibenden Faktoren für die Energieunion hauptsächlich in der Diversifizierung der Versorgung, der Vollendung des Energiebinnenmarkts, Verbesserungen der Energieeffizienz und der Energieeinsparung, dem verstärkten Ausbau der Energieressourcen Europas, einschließlich der erneuerbaren Energiequellen, und Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen bestehen;

AS.  in der Erwägung, dass die Ausbeutung heimischer konventioneller Erdöl- und Erdgasvorkommen in traditionellen Fördergebieten (z. B. der Nordsee) und neu erschlossenen Gebieten (z. B. dem östlichen Mittelmeer und dem Schwarzen Meer), die in voller Übereinstimmung mit dem EU-Besitzstand vor sich geht, unterstützt werden sollte;

AT.  In der Erwägung, dass heimische Energieressourcen stets nachhaltig und verlässlich sein müssen;

AU.  in der Erwägung, dass die Union bestrebt ist, den Beitrag der Industrie zu ihrem BIP bis 2020 auf 20 % zu steigern, und dass Energie zu wettbewerbskonformen Preisen und mehr Energieproduktivität unbedingt notwendig sind, damit das erreicht wird;

Dimensionen der Energieunion

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“; nimmt die fünf von der Kommission skizzierten Säulen der Energieunion zur Kenntnis; verlangt, dass die Politik, die im Rahmen dieser Säulen verfolgt wird, stets einen Beitrag dazu leistet, die Versorgungssicherheit, die Senkung von CO2-Emissionen und die Nachhaltigkeit der Wirtschaft sicherzustellen und erschwingliche und wettbewerbskonforme Energiepreise herbeizuführen;

2.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass sich alle zur Energieunion gehörenden Legislativvorschläge auf das ordentliche Gesetzgebungsverfahren stützen, sodass das Parlament an allen Phasen beteiligt wird und eine wirksame demokratische Aufsicht gegeben ist; erwartet, dass der Ordnungsrahmen der Energieunion für die Zeit nach 2020 ambitioniert, zuverlässig, transparent und demokratisch konzipiert ist, das Parlament in keiner Weise ausschließt und dafür sorgt, dass die auf Klimaschutz und Energie bezogenen Ziele für 2030 erreicht werden, vor allem durch vollständige Durchführung, Durchsetzung und Aktualisierung der geltenden auf Klimaschutz und Energie bezogenen Rechtsvorschriften; fordert die Kommission auf, unbeschadet sonstiger Berichtspflichten alljährlich einen Bericht über die Verwirklichung der Energieunion vorzulegen, der Angaben über die Durchführung der Energie-Rechtsvorschriften und die Fortschritte in Bezug auf die Zielvorgaben für 2020 und 2030 enthält, Schlüsselindikatoren aufzustellen und zu aktualisieren, die in den Bericht einzubeziehen sind, und die Bewertung der Fortschritte der Energieunion zu ermöglichen; stellt fest, dass die Indikatoren unter anderem die Verbundbildungskapazität, die Marktintegration, die Verringerung der Energieeinfuhren, das Diversifizierungsniveau, Energiepreise und -kosten, die Energieerzeugung vor Ort sowie den Grad der Energiearmut und der Schutzbedürftigkeit betreffen können;

3.  fordert die Mitgliedstaaten auf, vor dem Hintergrund des langfristigen Ziels der Senkung der Treibhausgasemissionen um 80–95 % bis 2050 langfristige Energiestrategien aufzustellen;

4.  erkennt die durch Volksabstimmung zu Energieangelegenheiten getroffenen Entscheidungen als absolut endgültig an;

5.  hebt hervor, dass bei der Energieunion ein umfassender Ansatz verfolgt werden sollte, dessen Schwerpunkte auf Aspekten liegen wie der Verwirklichung eines vollständig integrierten Energiebinnenmarkts, der Versorgungssicherheit, der optimalen Nutzung der Energieressourcen der Union, der Mäßigung der Energienachfrage, der Senkung der Treibhausgasemissionen, hauptsächlich auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen und eines Unionsmarkts für CO2-Emissionen, und einer auf Technologieführerschaft im Energiebereich ausgerichteten Forschung und Entwicklung; hebt hervor, dass die europäischen Bürger im Zentrum der Energieunion stehen und mit zuverlässiger, nachhaltiger und erschwinglicher Energie versorgt werden sollten;

6.  bekräftigt sein Eintreten für die Zielvorgaben für Klimaschutz und Energie bis 2030, die Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 %, die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energiequellen am europäischen Energiemix auf 27 % und die Steigerung der Energieeffizienz um 30 %;

Versorgungssicherheit, Solidarität und Vertrauen

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedsstaaten auf, tatkräftig darauf hinzuarbeiten, dass für europäische Bürger und Unternehmen dank der Diversifizierung der Energieversorgung (Energiequellen, Lieferanten und Versorgungswege) dauerhaftere und wettbewerbskonformere Preise und Kosten der eingeführten Energie gegeben sind; fordert die Kommission auf, hierzu die Schaffung der einschlägigen Energieinfrastrukturkorridore nach Anhang I der Verordnung über die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) und Anhang I Teil II der Verordnung über die Fazilität „Connecting Europe“ zu unterstützen, beispielsweise die des südlichen Gaskorridors, und sich dabei gezielt auf Mitgliedstaaten mit hoher Abhängigkeit zu konzentrieren; fordert die Kommission auf, Vorrang den bestehenden internen Kapazitäten, einschließlich der Energieressourcen Europas, einzuräumen;

8.  stellt fest, dass die Projekte, die gegenwärtig in der Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse enthalten sind, nicht dazu ausreichen, die Zielvorgabe für die Vernetzung der Iberischen Halbinsel mit dem europäischen Festland einzuhalten; fordert die regionale Gruppe für transeuropäische Energienetze (TEN-E) und die Kommission auf, weitere Projekte in die noch aufzustellende Liste der gemeinsamen Vorhaben für das Jahr 2015 aufzunehmen, um die Kapazität zwischen Spanien und Frankreich deutlich zu erhöhen;

9.  hebt hervor, dass eine gut entwickelte und vollständig integrierte Infrastruktur, die eine verbesserte Diversifizierung der Versorgung und der Energieströme über die Grenzen hinweg ermöglicht, eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, unter normalen Bedingungen und im Notfall Versorgungssicherheit zu schaffen und den Verbrauchern in der gesamten Europäischen Union und der Energiegemeinschaft Energie aus wettbewerbsfähigen Quellen bereitzustellen;

10.  betont, dass sämtliche Infrastrukturprojekte der Union, die auf die Diversifizierung der Energiequellen, Lieferanten und Versorgungswege abzielen, vollständig mit den auf Klimaschutz und Energie bezogenen Rechtsvorschriften der Union und den langfristigen Zielen und Prioritäten, einschließlich der Energieversorgungssicherheit der Union, in Einklang stehen und gleichzeitig die intensive und effiziente Nutzung der bereits bestehenden Energieinfrastrukturen und der Durchfuhrstrecken zur Union sicherstellen müssen; fordert die Kommission auf, Investitionen in die Verringerung des Energiebedarfs, beispielsweise von Gebäuden, als förderungsfähige Projekte einzustufen;

11.  betont, dass zu Drittstaaten gehörige Energielieferanten dem Besitzstand der EU, besonders den Unionsrechtsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, unterliegen müssen, wenn sie auf dem gemeinsamen Markt tätig sind, und fordert die Kommission auf, mit allen Mitteln das Unionsrecht durchzusetzen, damit es ungehinderte Energieströme in der EU gibt und Verzerrungen des Binnenmarkts unterbunden werden;

12.  betrachtet es als äußerst wichtig für die Union, die Isolation einzelner Mitgliedstaaten und Regionen vom Energiebinnenmarkt, wie sie in den von der Kommission durchgeführten Erdgas-Stresstests aufgezeigt wurde, zu überwinden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, solche Tests regelmäßig durchzuführen; vertritt die Auffassung, dass die Union diese besonders schutzbedürftigen Länder bei der Diversifizierung ihrer Quellen und Versorgungswege vorrangig unterstützen sollte; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission unter diesem Aspekt auf, die Empfehlungen der Stresstests für das Gassystem unverzüglich umzusetzen; empfiehlt, dass die Kommission die Durchführung von Stromstresstests in Erwägung zieht, um einen Überblick über die Widerstandsfähigkeit im Hinblick auf die Lage am gesamten Energiemarkt herzustellen; betont, dass in den Stresstests insbesondere der Status, die Kapazität und die Beständigkeit des gesamten nationalen Übertragungsnetzes sowie der Verbundgrad und die grenzüberschreitende Kapazität ermittelt werden sollten und dass die aus diesen Stresstests abgeleiteten Empfehlungen eine vollständige Abschätzung der Folgen der nationalen Pläne und auch der Unionsziele enthalten müssen, mit denen sich hieraus ergebende Aktionsschwerpunkte in Angriff genommen werden sollen;

13.  weist darauf hin, dass im Kontext der künftigen Energieunion die quantitative und qualitative Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit mit die dringendsten Anliegen sind und dass die Mitgliedstaaten deswegen bei der Ausgestaltung ihrer Energiepolitik die unionsweite Koordinierung und Zusammenarbeit mit ihren Nachbarn verbessern müssen; fordert die Kommission daher auf, zu prüfen, wie das gegenwärtige Gefüge einzelstaatlicher Vorbeuge- und Sofortmaßnahmen auf regionaler Ebene wie auch Unionsebene verbessert werden kann;

14.  vertritt die Auffassung, dass einzelstaatliche Kapazitätsmechanismen nur als letzter Ausweg dienen sollten, wenn alle sonstigen Optionen bedacht worden sind, etwa ein engerer Verbund mit Nachbarländern, Maßnahmen zur Nachfragesteuerung oder sonstige Formen der regionalen Marktintegration;

15.  vertritt die Auffassung, dass es eine Voraussetzung für die Energieunion ist, in Verhandlungen mit Drittländern einmütig aufzutreten; fordert die Kommission auf, die Eignung und die potenzielle Struktur eines freiwillig angewandten Mechanismus zur gemeinsamen Beschaffung, seine Auswirkungen auf das Funktionieren des Erdgasbinnenmarkts und die betroffenen Unternehmen sowie seinen Beitrag zur Erdgasversorgungssicherheit zu untersuchen; weist darauf hin, dass es verschiedene Modelle für Mechanismen zur gemeinsamen Beschaffung gibt und dass darum weitere Maßnahmen notwendig sind, um einerseits das beste marktbasierte Modell zu ermitteln, das auf die EU-Regionen und die betroffenen Lieferanten angewandt werden kann, und andererseits die Bedingungen festzulegen, unter denen ein freiwillig anzuwendender Mechanismus zur gemeinsamen Beschaffung eingeführt werden könnte; vertritt die Auffassung, dass die Koordinierung der Standpunkte und die gemeinsame Beschaffung von Erdgas von der regionalen Ebene ausgehen sollte; empfiehlt, dass die Kommission und das Sekretariat der Energiegemeinschaft in der Zwischenzeit die Mitgliedstaaten bzw. Vertragsparteien der Energiegemeinschaft, die freiwillig Energieabkommen aushandeln wollen, unter Einhaltung des auf den Binnenmarkt bezogenen Besitzstands, des Wettbewerbsrechts der Union und der Vorschriften der Welthandelsorganisation unterstützen und für den Schutz geschäftlich sensibler Informationen sorgen; hebt hervor, dass Energielieferverträge auf Marktpreisen und Wettbewerb beruhen müssen;

16.  fordert die Kommission und die Vizepräsidentin und Hohe Vertreterin auf, auf der Grundlage gemeinsamer Werte und der Berücksichtigung des gegenwärtigen Stands der regionalen Zusammenarbeit einen umfassenden Rahmen für die außenpolitische Dimension der Energieunion zu schaffen und dabei gezielt Bezug zu nehmen auf die Förderung strategischer Partnerschaften mit Drittländern, die Energie produzieren und als Transitländer fungieren, insbesondere mit Ländern in der europäischen Nachbarschaft; stellt fest, dass frühere und neue strategische Partnerschaften in Erwägung gezogen und sondiert werden sollten, um den Dialog und die Zusammenarbeit in Bezug auf Erdöl und Erdgas, Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen, Handel und Verbindungsleitungen der Energieunion zu externen Energieinfrastrukturen zu verstärken;

17.  betont, dass eine echte gemeinsame Energieaußenpolitik der EU mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Hand in Hand gehen sollte; fordert in diesem Zusammenhang eine bessere Koordinierung zwischen der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin und den zuständigen Mitgliedern der Kommission, um die außenpolitischen Maßnahmen der Union im Bereich Energieversorgungssicherheit stimmiger zu machen; fordert die Kommission daher auf, ein stärkeres Cluster unter der Führung der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin zu schaffen und in diesem Rahmen auch das Amt eines Beauftragten für die Koordinierung der entsprechenden politischen Maßnahmen zu schaffen;

18.  fordert die Kommission auf, eine hochrangige Reflexionsgruppe für Energieversorgungssicherheit, Energieaußenpolitik und Energieunion einzurichten und dabei für eine starke Vertretung und Beteiligung des Parlaments und gesellschaftlicher Interessengruppen zu sorgen, in deren Rahmen zuverlässige, langfristige Szenarien in Bezug auf Angebot und Nachfrage sowie auf die Zusammenarbeit mit externen Partnern ausgearbeitet werden, und zwar insbesondere in den Bereichen Aufbau von Kapazitäten und Technologieaustausch bei erneuerbaren Energiequellen und Energieeffizienz sowie Beziehung zwischen Energie- und Menschenrechtspolitik;

19.  erklärt sich besorgt wegen der geplanten Verdoppelung der Kapazität der Nordstream‑Fernleitung und der Auswirkungen, die sie auf die Versorgungssicherheit, die Diversifizierung der Versorgung und den Grundsatz der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten hätte; betont im Zusammenhang mit den laufenden trilateralen Verhandlungen zwischen Union, Ukraine und Russland, dass langfristige Energielieferungen in die Ukraine und durch ihr Gebiet sichergestellt werden müssen;

20.  hebt hervor, dass die Verbesserung der Energieeffizienz in der Union das Abhängigkeitsrisiko verringern und mithin die Verhandlungsposition der Union in energiepolitischen Angelegenheiten stärken würde;

21.  betont, dass mehr Transparenz bei energiebezogenen Übereinkünften erforderlich ist und erreicht werden könnte, wenn die Rolle der Kommission in energiebezogenen Verhandlungen zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und Drittländern gestärkt würde, besonders dadurch, dass die Teilnahme der Kommission an allen Verhandlungen als Beobachter für verbindlich erklärt wird, um die Position einzelner Mitgliedstaaten gegenüber einem an den Verhandlungen beteiligten liefernden Drittland zu stärken und damit die Gefahr des Missbrauchs einer beherrschenden Position durch einen Lieferanten zu mindern; stellt fest, dass die Kommission zudem unter umfassender Achtung geschäftlich sensibler Informationen Ex-ante- und Ex-Post-Bewertungen vornehmen und eine Positiv- und eine Negativliste von Klauseln in Übereinkünften aufstellen sollte, wie Ausfuhrverboten, Klauseln über Bestimmungsort und Abnahmeverpflichtungen, Anbindung der Erdgaspreise an den Ölindex oder Klauseln, die es einer Drittpartei untersagen, Energielieferungen von einem bevorzugten Zugang zur Energietransportinfrastruktur in der Union abhängig zu machen; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten nach Artikel 13 Absatz 6 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 994/2010/EU beim Abschluss neuer Regierungsvereinbarungen mit Drittländern, die sich auf die Entwicklung der Erdgasinfrastrukturen und -lieferungen auswirken, verpflichtet sind, die Kommission zu informieren, damit diese die Versorgungssicherheitslage auf Unionsebene bewerten kann; fordert die Kommission auf, bei der Überarbeitung der Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung strenge Vorschriften für Ex-ante-Bewertungen von Verträgen über gewerbliche Gaslieferungen einzuführen;

22.  betont, dass die Kommission aufgrund des Beschlusses 994/2012/EU zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Energieabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern über sämtliche energiebezogenen Übereinkünfte auf Regierungsebene mit Parteien außerhalb der Union vor der Unterzeichnung unterrichtet werden muss, um sicherzustellen, dass sie mit dem Unionsrecht, vor allem mit dem dritten Energiepaket, in Einklang stehen und nicht die Versorgungssicherheit der Union bedrohen; hebt hervor, dass derartige Beratungen und Konsultationen als Instrument zur Stärkung der Verhandlungsmacht der EU-Mitgliedstaaten und -Unternehmen dienen müssen, wobei geschäftlich sensible Informationen in vollem Umfang geachtet werden müssen; ist der Auffassung, dass die Beratungen und Konsultationen keinesfalls den Inhalt von Übereinkünften beeinträchtigten dürfen, sondern dazu dienen, sicherzustellen, dass sie mit dem gesamten einschlägigen Unionsrecht in Einklang stehen und im besten Interesse der betroffenen Unternehmen und Mitgliedstaaten liegen; fordert die Kommission auf, den Beschluss 994/2010/EU zu überarbeiten, damit der Mechanismus für den Informationsaustausch entsprechend gestärkt wird und die Kommission eine wichtigere Rolle innehat;

23.  fordert die Kommission auf, Entwürfe von Musterverträgen und Leitlinien mit einer vorläufigen Liste missbräuchlicher Klauseln auszuarbeiten, um Bezugspunkte für die zuständigen Behörden und die Unternehmen bei ihren Vertragsabschlüssen zu schaffen; fordert die Mitgliedstaaten auf, in Bezug auf den Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Übereinkünfte mit Drittländern im Bereich Energie stärker zusammenzuarbeiten, um die Transparenz zu erhöhen und ihre Verhandlungsmacht gegenüber Drittländern zu mobilisieren und dadurch den europäischen Verbrauchern mehr erschwingliche Energie zu sichern; fordert die Kommission auf, weiterhin vierteljährliche Bewertungen zu Vertragsbedingungen wie den durchschnittlichen Einfuhrpreisen zu veröffentlichen;

24.  stellt fest, dass im Interesse der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und der Stärkung der Verhandlungsposition von EU-Unternehmen gegenüber externen Lieferanten wesentliche Elemente der Verträge transparenter gemacht und zusammengestellt und regelmäßig den zuständigen Behörden bekannt gegeben werden sollten, damit alle benötigten Informationen gesammelt werden, die sowohl von den zuständigen Behörden selbst als auch von den Unternehmen bei ihren künftigen Verhandlungen herangezogen werden können, wobei vertrauliche Informationen geschützt bleiben; ist davon überzeugt, dass dies dazu beitragen würde, echten Wettbewerb bei Energielieferverträgen zu schaffen, den Missbrauch beherrschender Positionen durch Drittländer zu unterbinden und die Einhaltung des Wettbewerbsrechts der Union sicherzustellen;

25.  fordert die Kommission auf, konkrete Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von Energieeinfuhren auszuarbeiten, den Diversifizierungsgrad der Einfuhren zu kontrollieren und diesbezüglich regelmäßig Fortschrittsberichte zu veröffentlichen;

26.  betont, dass es wichtig ist, die Teilhabe der europäischen Industrie und europäischer Technologie an der gesamten Energieerzeugungskette zu stärken, die nicht nur Rohstoffe, sondern auch Erzeugung, Raffinerie, Speicherung, Transport und Verteilung umfasst, weil es sich hierbei um entscheidende Elemente der Verringerung der Abhängigkeit der Union von Energieeinfuhren handelt;

27.  ist der Überzeugung, dass die Vielfalt im Energiemix der Mitgliedstaaten, die auf deren Potenzialen, den Umweltgegebenheiten, der Lage, den Erfahrungen und dem Know-how sowie den Kosten und Bedürfnissen beruht und zugleich zu den gemeinsamen Zielen bei der Strategie und den politischen Maßnahmen im Energie- und Klimaschutzbereich beiträgt, ein Aktivposten für die Union als Ganzes ist, weil sie deren Widerstandsfähigkeit gegenüber Versorgungsstörungen erhöht und ihr die Möglichkeit gibt, die kostengünstigsten energiewirtschaftlichen Optionen zu wählen, und weil sich unterschiedliche Technologien entwickeln und am Markt konkurrieren können, wodurch die Energiekosten gedrückt werden; beharrt jedoch darauf, dass die nationale Vielfalt kein Hemmnis für den Binnenmarkt schaffen darf und dass die Mitgliedstaaten die Vorschriften über staatliche Beihilfen in vollem Umfang einhalten, angemessene Investitionen in ihre inländischen Übertragungsinfrastrukturen tätigen und bei ihren nationalen Energiesystemen für ein hohes Maß an Vernetzung und Widerstandsfähigkeit sorgen müssen, um die auf die Versorgungssicherheit und den Markt bezogenen Ziele der Union zu erreichen;

28.  ist der Überzeugung, dass die Union ihre Versorgungssicherheit verbessern und ihre Abhängigkeit von bestimmten Lieferanten und Brennstoffen abbauen kann, indem sie die Energieeffizienz steigert und die europäischen Energiequellen möglichst gut nutzt, und zwar im Einklang mit den auf Versorgungssicherheit, Umweltschutz und Klimaschutz bezogenen Zielen der Union sowie den Rechtsvorschriften über Gesundheit und Sicherheit, unter Berücksichtigung der Besonderheiten im Energiemix der Mitgliedstaaten, unter Vermeidung unnötiger regulierungsbedingter Belastungen und unter Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit; betont, dass grundsätzlich kein Brennstoff und keine Technologie der bzw. die zur Versorgungssicherheit und zum Erreichen der Klimaschutzziele beiträgt, vernachlässigt werden sollte;

29.  fordert die Kommission auf, die wirkungsvolle Nutzung aller bestehenden Finanzierungsprogramme der Union, auch des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, zu erleichtern, wodurch Investitionen in wesentliche Energieinfrastrukturprojekte, Forschung und Innovation im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen und die Erschließung der eigenen Kapazitäten Europas angezogen werden, damit die auf Klimaschutz und Energie bezogenen Ziele für 2030 erreicht werden, wobei ein technologieneutraler Kosten-Nutzen-Ansatz, bei dem die Internalisierung der externen Kosten Vorrang hat, zugrunde zu legen ist;

30.  fordert die schnelle Mobilisierung von Ressourcen für die Finanzierung von Projekten von gemeinsamem Interesse, um die erforderliche Infrastruktur aufzubauen und für eine reibungslose und zuverlässige Energieversorgung zu sorgen, die keinerlei politischem Druck von außerhalb der Union ausgesetzt ist;

31.  hebt hervor, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) wie ein Mechanismus funktionieren sollte, mit dem Infrastrukturinvestitionen in eine vollständig liquide Anlageklasse mit Anleihen, die zusammengelegt und auf europäischen und weltweiten Märkten gehandelt werden können, umgewandelt werden; stellt fest, dass sich institutionelle Investoren, beispielsweise Versicherungsgesellschaften oder Rentenfonds, die von Natur aus darauf ausgelegt sind, langfristige Investitionen in reale Vermögenswerte zu tätigen, nur mit einheitlichen Anlageprodukten und einer soliden Projektpipeline, die solide Geschäftsszenarien garantiert, anziehen lassen würden;

32.  fordert die Kommission und insbesondere die GD HANDEL auf, weiterhin ein gesondertes Energiekapitel im Abkommen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) anzustreben, damit die amerikanischen tariflichen und nichttariflichen Beschränkungen des Handels mit Flüssiggas (LNG) und Rohöl wegfallen und ungerechtfertigte protektionistische Maßnahmen ausgeräumt werden, womit ein Beitrag zur Schaffung eines Umfelds mit mehr Wettbewerb für europäische Unternehmen geleistet werden könnte, indem die Diskrepanz bei den Energiekosten auf beiden Seiten des Atlantiks verringert wird; fordert die Kommission unter diesem Aspekt auf, sicherzustellen, dass in einem derartigen Energiekapitel auch Bestimmungen zum Ausbau der Zusammenarbeit zwischen staatlich finanzierten Energieforschungsprogrammen der Union und der USA, insbesondere mit dem US-amerikanischen Programm ARPA-E, enthalten sind;

33.  weist darauf hin, dass die Handelspolitik der Union dem Ziel dienen sollte, im Einklang mit Artikel 194 AEUV die Versorgungssicherheit zu erhöhen und den Energiemix der EU breiter zu fächern, und damit die Abhängigkeit von einem einzigen Versorger oder einer einzigen Transitstelle verringern sollte, wobei allerdings die einschlägige Trennung der Zuständigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten zu achten ist;

34.  fordert die Kommission auf, für eine strengere Überwachung von wettbewerbswidrigem Verhalten und für Antidumpingmaßnahmen zu sorgen, um die europäischen Energiebranchen vor unfairen Einfuhren aus Drittländern zu schützen;

35.  bedauert, dass die Gespräche über die Modernisierung der Handelsschutzinstrumente im Rat ins Stocken geraten sind, obwohl das Parlament sich entschieden für strengere Maßnahmen gegen unlautere Einfuhren aus Drittländern eingesetzt hat;

36.  fordert den Rat auf, die Modernisierung der Handelsschutzinstrumente voranzutreiben, damit gewährleistet ist, dass die europäische verarbeitende Industrie, insbesondere jene, die Turbinen, Sonnenkollektoren, hochwertigen Stahl und Baumaterialien erzeugt, umfassend vom Energiewandel profitieren kann;

37.  betont, dass in Handelsabkommen Klauseln zu technologischer Zusammenarbeit und entsprechenden Dienstleistungen in den Bereichen Energieeffizienz und dezentralisierte Erzeugung erneuerbarer Energieträger, einschließlich Pflege und Softwareentwicklung, aufgenommen werden müssen; weist darauf hin, dass die Verringerung der CO2‑Emissionen ein gemeinsames Ziel der EU und vieler Partnerländer, ‑regionen und –städte darstellt;

38.  fordert die Kommission auf, die Entwicklungsländer mittels internationaler Handelsinstrumente darin zu bestärken, ihre Energieerzeugung zu diversifizieren, und die Erzeugung von Solarenergie insbesondere in den südlichen Nachbarländern der EU zu fördern;

39.  begrüßt es, dass die EU und 13 weitere Mitglieder der WTO über eine Initiative für umweltfreundliche Produkte, Dienstleistungen und Technologien verhandeln, die zu grünem Wachstum, zum Umweltschutz, zur Bekämpfung des Klimawandels und zu nachhaltiger Entwicklung beitragen, und fordert, dass die Verhandlungen bis Ende 2015, d. h. auf der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi, abgeschlossen werden;

40.  betont, dass die Verhandlungen über das Übereinkommen über Umweltgüter auf einer Definition des Begriffs Umweltgüter beruhen müssen, die mit der Politik der Union im Einklang steht, und nicht im Widerspruch zu Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklungsländer stehen sollten, die im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) beschlossen wurden;

41.  fordert die Kommission auf, sich angesichts der gegenwärtigen und künftigen Entwicklungen im Bereich Forschung und Innovation und bei der Zulassung von Stromleitungssystemen, beispielsweise von Hochspannungsanschlüssen, auch weiterhin mit Nachdruck für die Einrichtung eines Systems des Energieaustauschs zwischen der Union und den USA einzusetzen, damit ein weltweites Netz für den Austausch von Energie aus erneuerbaren Quellen entsteht;

42.  hebt hervor, dass eine gestärkte Energiegemeinschaft eine entscheidende Rolle in der Energieaußenpolitik der Union spielen sollte, und ersucht die Kommission darum, auf der Grundlage des Berichts der hochrangigen Reflexionsgruppe konkrete Vorschläge für die Reform der Energiegemeinschaft vorzulegen;

43.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Aktivitäten der Energiegemeinschaft zu intensivieren, gerade in den Bereichen erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz und im Interesse einer höheren Versorgungssicherheit, unter anderem durch bessere Durchführung und Durchsetzung des Unionsrechts, wie beispielsweise der Ziele für die Jahre 2020 und 2030, und insbesondere durch bessere Steuerung, Straffung von Verfahren und verbesserten Einsatz von IT-Instrumenten, mit denen der Verwaltungsaufwand verringert werden soll, dabei die Institutionen der Energiegemeinschaft zu stärken, wozu auch die Einrichtung einer Parlamentarischen Versammlung der Energiegemeinschaft gehört, und wichtige Infrastrukturprojekte, wie grenzüberschreitende bidirektionale Verbindungen, durchzuführen mit dem Ziel, eine bessere Integration mit dem EU-Energiemarkt und den Mechanismen für die Versorgungssicherheit herbeizuführen, ohne inländische Kapazitätsmärkte einzurichten, die die Effektivität des Energiebinnenmarkts schwächen;

44.  hebt die Notwendigkeit hervor, dass die Europa-Mittelmeer-Zusammenarbeit bei Erdgas, Strom, Energieeffizienz und erneuerbaren Energiequellen intensiviert werden muss; ersucht die Kommission darum, die Einrichtung der Europa-Mittelmeer-Gasplattform zu beschleunigen;

Vollständig integrierter europäischer Energiemarkt

45.  vertritt die Auffassung, dass die künftige Energieunion freie Ströme von Energie durch alle Mitgliedstaaten der Union und der Energiegemeinschaft herbeiführen muss;

46.  betont, dass die Stütze der künftigen Energieunion in einem lückenlos funktionierenden, verbundenen Energiebinnenmarkt bestehen muss, der über vollständig funktionierende, zuverlässige und widerstandsfähige Übertragungsnetze für sichere, gerecht verteilte, sozial- und umweltverträgliche, effiziente, wettbewerbsfähige, erschwingliche und nachhaltige Energie sorgt, damit sich Unternehmen und Verbraucher in der Union in möglichst nachhaltiger, effizienter, demokratischer und kostengünstiger Weise mit Erdgas, Strom, Heizung und Kühlung versorgen können; ist daher der Ansicht, dass die fortgesetzte Ausweitung bestehender Marktbereiche angestrebt werden sollte; hält die Förderung der Einbindung sogenannter Prosumer (die zugleich Verbraucher und Erzeuger sind) in den Markt und das Verbundnetz der Union für wesentlich; betont, dass ländliche Gemeinwesen überall in der Union wegen unzureichender Energienetzanbindung unter erheblichen Mängeln zu leiden haben;

47.  stellt fest, dass es in Europa derzeit keinen Binnenmarkt für Energie gibt und dass die sich daraus ergebende Fragmentierung der Energiemärkte in der EU der Wettbewerbsfähigkeit und der Energieversorgungssicherheit Europas durchaus abträglich ist;

48.  weist daraufhin, dass die Energiemärkte sich von den Finanzmärkten durch die zugrunde liegenden materiellen Vermögenswerte unterscheiden, weshalb in der Energiewirtschaft das systemische Risiko wegfällt; erachtet es unter diesem Aspekt für notwendig, finanzielle Regelungen, die auch die Energiewirtschaft betreffen, so umzusetzen, dass ein gut funktionierender Energiebinnenmarkt ohne Verzerrung entsteht;

49.  betont, dass es zur Bewertung der tatsächlichen Effizienz und Wirtschaftlichkeit erforderlich ist, die direkten und die externen Kosten der einzelnen Energiequellen sowie die Auswirkungen öffentlicher Eingriffe aller Art auf ihre relative Wettbewerbsposition zu berücksichtigen;

50.  ist der Überzeugung, dass marktgestützte Mechanismen ergänzt werden müssen durch konkrete und ambitionierte Versorgungssicherheits- und Solidaritätsmechanismen, wie etwa eine wirksamere Krisenbewältigung auf regionaler und EU-Ebene, die Durchführung ambitionierter Energiesparmaßnahmen und einen optimierten Einsatz der Infrastruktur für Flüssiggas- und Erdgasspeicher, hauptsächlich im Interesse der Versorgungssicherheit auf regionaler Ebene, was im Unionsrecht zum Ausdruck kommen muss, und zwar sich in der Verordnung zur Gewährleistung einer sicheren Erdgasversorgung, die möglichst zügig überarbeitet werden muss;

51.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die geltenden Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfen, Energie, Umweltschutz und Klimaschutz vollständig durchgeführt und durchgesetzt werden; fordert insbesondere eine Beurteilung der Umsetzung des dritten Energiepakets und des für den Verbraucher entstehenden Nutzens; verlangt die Aufhebung von Ausnahmeregelungen im Rahmen des dritten Energiepakets und die zügige Verabschiedung und Durchführung europaweiter Netzkodizes und Leitlinien;

52.  fordert die Kommission auf, der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) mehr finanzielle Ressourcen zuzuweisen, und stellt fest, dass der ACER die Einstellung zusätzlichen Personals genehmigt werden sollte, um die vollständige und wirksame Überwachung der Energiemärkte zu ermöglichen, sodass die Integrität und Transparenz des Energiehandels sowie die Einhaltung der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) sichergestellt sind, als Voraussetzung für das ordnungsgemäße Funktionieren des Energiebinnenmarkts der Union; stellt fest, dass die Befugnisse der ACER gegenüber dem Europäischen Verbund der Übertragungsnetzbetreiber (Strom) (ENTSO (Strom)), dem Europäischen Netz der Fernleitungsnetzbetreiber (Gas) (ENTSO (Gas)) und weiteren Gremien mit wesentlichen EU-Funktionen gestärkt werden sollten, damit sie ihre im einschlägigen Unionsrecht genannten Aufgaben erfüllen kann, und ist der Auffassung, dass die Agentur sich mit Verbänden zur Vertretung von Verteilernetzbetreibern, Verbraucherorganisationen und anderen Gruppierungen der Zivilgesellschaft in Verbindung setzen sollte;

53.  bekräftigt die Bedeutung der eigentumsrechtlichen Entflechtung, wie im dritten Energiepaket niedergelegt; fordert die Kommission auf, zu bewerten, in welchem Maß die nationalen Regulierungsbehörden die Bedingungen durchsetzen, die in den Stellungnahmen der Kommission zur Zertifizierung von Übertragungsnetzbetreibern niedergelegt sind;

54.  bedauert, dass ENTSO (Strom) und ENTSO (Gas) in zu starkem Maß von Mittelzuweisungen seitens der einzelstaatlichen Übertragungsnetzbetreiber abhängig sind, was ihre Fähigkeit bedroht, als europäische Akteure zu fungieren;

55.  fordert die Kommission auf, die Regulierung und Überwachung von Strombörsen und von Marktaktivitäten an Gashandelsdrehscheiben („Gas-Hubs“) zu verstärken;

56.  betont, dass zur Stärkung unserer energiewirtschaftlichen Solidarität in Notfällen und unserer Widerstandsfähigkeit bei Versorgungsunterbrechungen sowohl Erdgas als auch Strom jederzeit exportierbar sein müssen; weist unter diesem Aspekt darauf hin, dass die Nutzung der derzeit vorhandenen grenzüberschreitenden Übertragungssysteme häufig durch Entscheidungen einzelstaatlicher Fernleitungsnetzbetreiber behindert wird; fordert die ACER daher auf, dieses Problem in ihrem jährlichen Marktüberwachungsbericht stärker hervorzuheben;

57.  weist darauf hin, dass ein lückenlos funktionierender Energiebinnenmarkt nicht geschaffen ist, solange es Mitgliedstaaten gibt, deren Stromnetze von einem Betreiber aus einem Drittland abhängig sind, und betont, dass es wichtig und notwendig ist, bis 2025 den synchronen Betrieb der Netze der baltischen Staaten in den kontinentaleuropäischen Netzen zu verwirklichen;

58.  betont, dass ein sinnvoll konzipiertes Modell des künftigen Strommarkts in der Union dringend gebraucht wird und darauf ausgerichtet sein muss, die notwendigen Investitionen zu begünstigen, um die langfristige Versorgung zu gewährleisten, und auf eine Integration erneuerbarer Energiequellen, die stärker marktgestützt und unter dem Aspekt der Netzsicherheit optimiert ist, wobei der Wandel bei Energieangebot und -nachfrage, einschließlich der Einführung von immer mehr Erzeugung in Kleinstanlagen, der Technologie zur Nachfragesteuerung und des wachsenden Anteils erneuerbarer Energiequellen umfassend zu berücksichtigen ist; verweist in diesem Zusammenhang auf den Bedarf an gemeinsamen Normen für intelligente Netze, weil diese ein maßgeblicher Faktor für eine stabile Versorgung und einen freien Energiefluss über Grenzen hinweg sind und damit zur Versorgungssicherheit beitragen; hebt den Beitrag hervor, den die Schaffung von intelligenteren Energienetzen und neuen Energiespeicheranlagen dazu leisten kann, den Anteil erneuerbarer Energiequellen auf europäischer Ebene zu steigern und sicherzustellen, dass solche Infrastruktur im Zusammenwirken mit regionalen Knotenpunkten für erneuerbare Energiequellen aufgebaut wird;

59.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission sowie die Vertragsparteien und das Sekretariat der Energiegemeinschaft auf, den Schwerpunkt ihrer Bemühungen auf das Vorantreiben von Projekten von gemeinsamem Interesse (PCI) und Projekten von Interesse für die Energiegemeinschaft (PECI) zu legen mit dem Ziel, ein gesamteuropäisches Strom- und Erdgasnetz zu verwirklichen, das genug Kapazität hat, um Strom und Erdgas aus verschiedensten Quellen auf die Mitgliedstaaten zu verteilen; ist der Auffassung, dass das Stromnetz in der Lage sein muss, Energie aus Überschuss- in Defizitgebiete zu leiten, sodass der Markt unverzüglich auf Versorgungsausfälle reagieren kann, wo immer sie auftreten, und dass es tages- und jahreszeitliche zyklische Schwankungen ausgleichen, erneuerbare Energiequellen einbinden, Versorgungssicherheit schaffen und den europäischen Energiemarkt voranbringen kann; ist der Auffassung, dass in Betracht gezogen werden sollte, die Verfahren zur Genehmigung von Projekten zu beschleunigen und die Modernisierung bestehender Leitungen voranzutreiben; betont, dass derartige Anstrengungen besonders auf die Lösung von durch Energieinseln bedingten Problemen gerichtet sein müssen;

60.  bekräftigt sein Eintreten dafür, das 10-Prozent-Ziel in Bezug auf die Verbundbildung zu erreichen, um den Energiebinnenmarkt der Union zu vollenden, und begrüßt den Vorschlag des Europäischen Rates, ein Mindestniveau für die Verbundbildung bei den Stromnetzen zwischen den Mitgliedstaaten von 15 % bis 2030 festzulegen; betrachtet es als wichtig, eine quantitative Zielvorgabe für den Stromverbundgrad zu erfüllen, indem die Verfügbarkeit der bestehenden nationalen und grenzüberschreitenden Infrastrukturen sichergestellt wird, um eine effektive Nutzung der europäischen Energiequellen und mehr Versorgungssicherheit herbeizuführen;

61.  betrachtet es als wichtig, einen soliden, stabilen und berechenbaren Regelungsahmen zu schaffen, der langfristige Zusagen ermöglicht und notwendig ist, um neue Investitionen in Energieinfrastruktur herbeizuführen; fordert die Kommission auf, die Vorlaufzeit für die Anerkennung von Projekten als PCI zu verkürzen; betont, dass die Einrichtung von intelligenten Verteilungsnetzen erleichtert werden sollte durch beschleunigte Genehmigungsverfahren sowie durch politische Unterstützung und angepasste Regelungsrahmen für Netzbetreiber, die dem sich wandelnden Investitionsbedarf Rechnung tragen und Anreize für Investitionen in IKT und Automatisierung bieten, und zwar gleichberechtigt gegenüber dem traditionellen Netzausbau;

62.  betont, dass die Energieunion auch zu einer „Energieinvestitionsunion“ beitragen sollte, die bewirkt, dass das Investitionsvolumen von über 1 Billionen EUR, das in den kommenden Jahren erforderlich ist, um die europäische Wirtschaft neu zu beleben, von privaten und öffentlichen Investoren kommt; stellt fest, dass die „Energieinvestitionsunion“ Chancen für Großinvestoren ebenso wie für Einzelverbraucher und Bürger bieten sollte; stellt fest, dass zur Schaffung eines Umfelds, das private Investitionen erleichtert und für ihren optimalen Einsatz sorgt, die Investitionssicherheit von entscheidender Bedeutung ist; stellt mit Nachdruck fest, dass ein stabiler Rahmen nur durch ein starkes Steuerungssystem erzielt werden kann, das gleiche Wettbewerbsbedingungen und stabile rechtliche Rahmenbedingungen gewährleistet und bei der Privatwirtschaft mehr Vertrauen schafft;

63.  betont, dass die Durchführung dieser strategischen Infrastrukturprojekte zur Energieversorgungssicherheit in mittel- und langfristiger Sicht beitragen und vollständig den langfristigen Verpflichtungen der Union zur Senkung der CO2-Emissionen und ihrem Umweltrecht und sonstigen relevanten Rechtsvorschriften genügen muss;

64.  fordert die Kommission auf, Investitionen in kleinere Verbindungsleitungen für Erdgas und Strom zwischen benachbarten Regionen ebenso ernst zu nehmen wie solche in größere PCI; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Schaffung dieser Verbindungsleitungen eng mit den regionalen Behörden zusammenzuwirken;

65.  weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Planung der Energienachfrage und -versorgung auf der Ebene des Energiebinnenmarkts der Union zu integrieren, wobei der Schwerpunkt auf einer Senkung der Nachfrage und dezentralen Lösungen liegen sollte, um Versorgungssicherheit zu möglichst günstigen Kosten zu erreichen und unnötige oder überdimensionierte Infrastrukturinvestitionen und verlorene Kosten entgegenzuwirken;

66.  ist der Ansicht, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten angesichts des riesigen Bedarfs an Investitionen in alternde und ungeeignete Verteilungsnetze sowie angesichts der Tatsache, dass der Großteil der erneuerbaren Energiequellen an das Verteilungsnetz angeschlossen ist, gezielte Initiativen zur Förderung der Investitionen von Verteilernetzbetreibern, einschließlich entsprechender Finanzierungsinstrumente, in Betracht ziehen sollten; empfiehlt dringend, dass die Mitgliedstaaten solchen Investitionen Priorität beimessen;

67.  fordert die Kommission auf, klarzustellen, wie sie den mit 315 Mrd. EUR ausgestatteten Investitionsplan in Kombination mit bestehenden anderen Fonds einzusetzen gedenkt, um das Potenzial des EFSI zur Mobilisierung von privatwirtschaftlichen Investitionen zu maximieren sowie um Infrastruktur und Projekte zu finanzieren, die zur Schaffung der Energieunion erforderlich sind;

68.  betrachtet eine gestärkte regionale Kooperation und Politikabstimmung als wesentlichen Schritt zu einer umfangreicheren, EU-weiten Energiemarktintegration; befürwortet deswegen regionale Ansätze, sowohl zwischen Mitgliedstaaten als auch mit Vertragsparteien der Energiegemeinschaft, zur Schaffung von Versorgungssicherheit und zur Beschleunigung der Integration der Märkte, auch durch zusätzliche Schaffung regionaler Knotenpunkte, um hauptsächlich im mittel- und osteuropäischen Raum mehr Marktliquidität zu erreichen; betont, dass derartige Kooperationsmechanismen die politische und die auf den Energiemarkt bezogene Zusammenarbeit straffen und gemeinsame Entscheidungen über wesentliche Infrastrukturen in Erdgasinfrastruktur in den Regionen erleichtern könnten; vertritt die Auffassung, dass Fachkompetenz und Informationen zu Angelegenheiten wie Energiespeicheranlagen und Ausschreibungsverfahren für Flüssiggas und Verbindungsleitungen gemeinsam aufgebaut werden könnten; würdigt die wichtige Rolle von Strombörsen für die Förderung eines liquiden, transparenten und verlässlichen Energiehandels; hebt das Potenzial hervor, das länderübergreifende Projekte als Hebel für EU-weite Problemlösungen mit sich bringen;

69.  unterstützt die Integration der Energiesysteme der Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer mithilfe eines regionalen Ansatzes in die zukünftige europäische Energieunion;

70.  betont, dass verstärkte regionale Kooperation zur Steigerung der Versorgungssicherheit beitragen, die Infrastrukturplanung verbessern, Kostenoptimierung bei der Integration von erneuerbaren Energiequellen bewirken und die Kosten für die Verbraucher senken kann;

71.  begrüßt es, dass die Kommission auf verstärkte regionale Kooperation Wert legt; fordert die Kommission auf, den optimalen Umfang der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strom- und Erdgasnetze (und -märkte) in der Union zu untersuchen und zu ermitteln; weist darauf hin, dass in einigen Fällen die Mitgliedstaaten selbst am besten in der Lage sind, festzustellen, was in ihrem Hoheitsgebiet erforderlich ist, während in anderen Fällen eine auf Unionsebene gesteuerte Zusammenarbeit einen deutlichen Mehrwert bietet; weist jedoch darauf hin, dass es sich in bestimmten Fällen Gruppen von Mitgliedstaaten erwiesen hat, dass durch eine weitreichende Kooperation auf regionaler Ebene angesichts gemeinsamer Herausforderungen erwiesenermaßen schneller zu Ergebnissen gelangt sind, beispielsweise im Pentalateralen Energieforum; stimmt mit der Kommission darin überein, dass bestehende regionale Vereinbarungen ein Modell für die Union als Ganzes sein können;

72.  ersucht die Kommission, eine Lenkungsstruktur für makroregionale Zusammenarbeit auszuarbeiten, in der das Europäische Parlament und die Parlamente der Mitgliedstaaten ebenfalls eine Rolle spielen; fordert, dass diese regionale Lenkung auf bestehenden regionalen geografischen Einheiten und Marktteilnehmern aufbauen sollte, um höchstmögliche Kostenoptimierung zu erzielen, und zwar im Einzelnen auf i) dem Verbundplan für den Energiemarkt im Ostseeraum (BEMIP), ii) Koordinierungsinitiativen in Südosteuropa, iii) einem vergrößerten Pentalateralen Energieforum, iv) der Initiative Nordsee-Offshorenetz; betont, dass vor diesem Hintergrund die Rolle der ACER) gestärkt werden sollte;

73.  fordert die Kommission auf, Studien zur Kostenoptimierung durchzuführen, in denen die Vorteile regionaler Zusammenarbeit in den vorstehend genannten Räumen begutachtet und quantifiziert werden; vertritt die Auffassung, dass die Kommission und die beteiligten Mitgliedstaaten auf der Grundlage dieser Studien gemeinsam Vorlagen für die Einrichtung solcher Makroregionen ausarbeiten und umsetzen sollten;

74.  fordert die Kommission auf, regionale Projekte für die Zusammenarbeit zwischen Strom- und Erdgasverteilernetzbetreibern, die im Hinblick auf sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Energie von entscheidender Bedeutung sind, anzukurbeln und zu begünstigen, indem sie die Unterstützung für die lokale Erzeugung von Energie (vor allem aus erneuerbaren Quellen) und für die Bewältigung des technologischen Wandels (intelligente Netze, intelligente Verbrauchszähler usw.) und der neuen Produktions- und Konsummuster (Elektrofahrzeuge usw.) ermöglicht;

75.  fordert die Kommission auf, den Meinungsaustausch über Energievorhaben zwischen einzelnen Gebieten in Europa (Regionen, Gebietskörperschaften, Städte usw.) zu stimulieren, damit die gewählten Vertreter und die Bürger informiert und zusammengeführt werden;

76.  fordert die Entwicklung von gut integrierten und durch Wettbewerb gekennzeichneten regionalen Strom- und Erdgasmärkten, die für die Angemessenheit und Flexibilität des Energiesystems sorgen und alle Teile der Union abdecken; fordert, dass die Kommission entschlossen und transparent gegen alle Fälle von wettbewerbswidrigem Verhalten und gegen Markteintritts- und -austrittsschranken vorgeht; betont, dass es wichtig ist, für stabile nationale Regelungsrahmen zu sorgen, administrative Hindernisse anzugehen und einzelstaatliche Verwaltungsverfahren zu straffen, auch um gleiche Wettbewerbsbedingungen für bürgerbasierte Projekte zu garantieren;

77.  weist darauf hin, dass, um den Binnenmarkt ins Gleichgewicht zu bringen, Investitionen nötig sind, nicht nur in Verbindungsleitungen, sondern auch unter anderem in nationale Netze, Kraftwerke für fossile Brennstoffe, die mit Kohlendioxidabscheidungstechnologie ausgerüstet sind, neue Kernkraftwerke (in Mitgliedstaaten, die sie wünschen) als entscheidende Quelle für Grundlaststrom mit geringen CO2-Emissionen, Speicherkapazitäten (wie Flüssiggas-Terminals), intelligente Netze und flexible Erzeugung, um mehr Energie aus erneuerbaren Quellen und dezentraler Erzeugung aufnehmen zu können;

78.  betont, dass ein Rechtsrahmen geschaffen werden muss, durch den die Verbraucher eigenständig werden und aktiv als Investoren, Energieerzeuger und Interessenträger am Markt teilhaben können, indem eine dynamische Preisgestaltung konzipiert und die Märkte für angebots- und nachfrageseitige Quellen geöffnet werden; weist darauf hin, dass die Mitwirkung der Bürger gestärkt werden kann durch (unter anderem) finanzielle Beteiligung von Verbrauchern, Energiegenossenschaften, Erzeugung in Kleinstanlagen und Speicherung in Kleinstspeichern, Eigenverbrauch, Dezentralisierung der Energieversorgung, Einführung von Energiesystemen für intelligente Netze einschließlich intelligenter Zähler, mehr Wettbewerb auf den Energieendkundenmärkten, vollständige Transparenz und Flexibilität bei den Preisen und den Optionen für Verbraucher;

79.  betont, dass „Prosumer“, die dem Netz Speicherkapazitäten zur Verfügung stellen, vergütet werden sollten und dass ihnen nahegelegt werden sollte, ihren selbsterzeugten umweltverträglichen Strom selbst zu verbrauchen, ohne dass sie Nachteile hinnehmen müssen; stellt fest, dass solche Initiativen zu einem gut funktionierenden Energiebinnenmarkt mit mehr Wettbewerb beitragen können, der wiederum die Widerstandsfähigkeit von Gemeinden verbessern, vor Ort Arbeitsplätze und Wohlstand schaffen, die Energiekosten der Verbraucher senken und zur Bewältigung erheblicher sozialer Probleme, wie Energiearmut und Benachteiligung von Verbrauchern, beitragen kann; fordert die Kommission auf, Folgenabschätzungen und bewährte Verfahren auf einzelstaatlicher Ebene zur Bekämpfung von Energiearmut zusammenzustellen und dafür zu sorgen, dass diese bewährten Verfahren durch eine spezielle europäische Einrichtung zentral erfasst und propagiert werden; betont, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Datenschutz für Verbraucher zu gewährleisten, die unmittelbar am Markt teilnehmen;

80.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die weitere Entwicklung und Expansion von lokalen und regionalen erneuerbaren Energiequellen und lokalen und regionalen Verteiler- und Fernwärmenetzen durch Maßnahmen zu erleichtern, mit denen bestehende Hemmnisse überwunden werden können und eine Umgestaltung des Marktes erreicht werden kann; fordert die Kommission auf, Leitlinien zum Eigenverbrauch von Energie vorzuschlagen, um ihn zu begünstigen und die Rechte der Verbraucher zu schützen;

81.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Eigenverbrauch und Erzeugung in Kleinstanlagen durch auf die schwächsten Verbrauchergruppen gerichtete Programme für erneuerbare Energiequellen zu fördern;

82.  fordert die Kommission auf, lokale Akteure in die EU-Energiepolitik einzubinden und vorzuschlagen, dass dezentrale Beratungs- und Kapazitätsaufbaustellen geschaffen werden, damit die lokalen Gebietskörperschaften in die Lage versetzt und dabei unterstützt werden, mit Energielieferanten auf Augenhöhe umzugehen, und damit der Ausbau der lokalen Energieerzeugung durch Genossenschaften, ortsansässige Unternehmen und Kommunalbehörden unterstützt wird;

83.  betont die Notwendigkeit, bewährte lokale Verfahren zu ermitteln und ihre Verbreitung in der Union zu stimulieren, lokale Maßnahmen besser auf die europäischen Strategien abzustimmen und an der Akzeptanz von Energieprojekten vor Ort zu arbeiten; schlägt vor, ein „europäisches Forum der Gebietskörperschaften“ einzurichten;

84.  vertritt die Auffassung, dass der Binnenmarkt für Strom und Erdgas allen Verbrauchern in der Union in gleichem Maß zugutekommen sollte; betont unter diesem Aspekt, dass die derzeit aufgrund mangelnder Marktintegration und mangelnder Verbindungsleitungen bestehenden Preisunterschiede zwischen den Märkten der Mitgliedstaaten nicht länger toleriert werden dürfen; fordert die Kommission auf, rasch Maßnahmen vorzuschlagen, um unionsweit mehr Preiskonvergenz und Marktintegration zu erreichen;

85.  hebt hervor, dass sich die Integration der Märkte günstig auf die Großhandelspreise und letztlich auch auf die Endverbraucherpreise in der Strombranche ausgewirkt hat; ist der Auffassung, dass bei der Überarbeitung der Konzeption des Strommarkts für eine bessere Koppelung zwischen Groß- und Einzelhandelsmärkten gesorgt werden muss und dass die Überarbeitung zur Beseitigung von Hindernissen auf den Großhandels- und Einzelhandelsmärkten und dazu beiträgt, dass die Verbraucher zwischen mehreren Energieversorgern wählen können;

86.  ist der Ansicht, dass im Rahmen einer Überprüfung der Einzelhandelsmärkte für Energie sorgfältige Überlegungen zu weiteren Maßnahmen für den Schutz der Verbraucher angestellt werden sollten, wie etwa die Stimulierung von Regelungen zum kollektiven Wechsel des Energieversorgers, die Anforderung, dass Energierechnungen Vergleiche mit Wettbewerbern anhand früherer Verbrauchsmuster enthalten, die Anforderung, dass Anbieter ihre Kunden automatisch in den günstigsten verfügbaren Tarif einstufen, sowie die Schaffung einer begrenzten und einfach vergleichbaren Palette von standardisierten Tarifen;

87.  fordert die Kommission auf, bei der Erstellung ihres Fahrplans für die schrittweise vollzogene Abschaffung regulierter Preise die Möglichkeit zur Preisregulierung und zur Standardisierung von Tarifstrukturen beizubehalten – sofern diese darauf abzielen, marktverzerrende Monopoleinkünfte oder Zufallsgewinne einzudämmen –, wobei anzustreben ist, benachteiligte Verbraucher zu schützen oder den Vergleich von Tarifen konkurrierender Versorger zu erleichtern;

88.  fordert die Kommission auf, die Entwicklung der Energieendpreise in Europa – einschließlich Steuern, Abgaben, Beihilfen und sonstiger versteckter Kosten – zu überwachen, um Maßnahmen zu ermitteln, die zur Senkung der genannten Preise beitragen können;

Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung der Nachfrage

89.  weist darauf hin, dass in den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 23./24. Oktober 2014 ein Richtziel auf EU-Ebene von mindestens 27 % für die Steigerung der Energieeffizienz bis 2030 festgelegt ist und dass dieses Ziel bis 2020 überprüft werden soll, und zwar unter Beachtung eines hochgesteckten EU-Ziels von 30 %; verweist auf seine einschlägigen Entschließungen; würdigt die Zusage der Kommission, bei der Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie das 30-Prozent-Ziel zu berücksichtigen; hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten Spielraum bezüglich der Maßnahmen und Methoden zum Erreichen dieses Ziels brauchen; betont, dass Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen bei der Verwirklichung des langfristigen EU-Ziels der kosteneffizienten Senkung der Treibhausgasemissionen eine entscheidende Rolle spielen werden; stellt erneut fest, dass sich die EU zu ihrer nicht an Bedingungen geknüpften Zielvorgabe einer Senkung der Emissionen um mindestens 40 % bis 2030 festhalten muss;

90.  weist darauf hin, dass ambitioniert vorgegebene und erreichbare Steigerungen der Energieeffizienz, die im Interesse von Zusammenhalt, Solidarität und Kosteneffizienz angestrebt werden, dazu angetan sind, die Versorgungssicherheit, die Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und Wachstum zu stimulieren sowie zur Eindämmung der Ausgaben für die Verbraucher, zur Bekämpfung der Energiearmut und zum Erreichen der Ziele im Bereich Klimaschutz und Energie beizutragen;

91.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Grundsatz „Energieeffizienz zuerst“ anzuwenden; stellt fest, dass nach Aussagen der Internationalen Energieagentur Energieeffizienz der „Brennstoff Nummer 1“ ist und den besten Kapitalertrag aller Energiequellen bietet; betont, dass Energieeffizienzgewinne, insbesondere die Verringerung von Energieverlusten in Gebäuden, sich entscheidend auf die Verringerung der Energieimporte der EU aus Drittländern auswirken, weil 61 % des in die Europäische Union importierten Erdgases in Gebäuden verwendet werden, vor allem zu Heizzwecken; fordert unter diesem Aspekt, Energieeffizienz- und Infrastrukturprojekte als entscheidende Investitionen zu behandeln, die ebenso wichtig sind wie Investitionen in neue Erzeugungskapazitäten;

92.  betont, dass Energieeffizienzgewinne eine Senkung der Energiekosten für Privathaushalte und Industrie bewirken und die Abhängigkeit der Union von Energieeinfuhren aus Drittländern erheblich verringern; betont, dass infolge der Maßnahmen für Energieeffizienz ein Potenzial zur Schaffung von zwei Millionen Arbeitsplätzen bis 2020 besteht, besonders im Gebäudebereich, auf den 40 % der gesamten EU-Energienachfrage entfallen; betont, dass Energieeffizienzgewinne die Diversifizierung der Energieversorgung ergänzen;

93.  fordert die Kommission auf, die noch vorhandenen Hindernisse für Energieeffizienzmaßnahmen ausfindig zu machen und zu beseitigen und einen echten Energieeffizienzmarkt zu schaffen, um die Weitergabe bewährter Methoden zu fördern und Produkte und Problemlösungen in der ganzen Union verfügbar zu machen, damit ein regelrechter Binnenmarkt für Energieeffizienzerzeugnisse und -dienstleistungen entsteht;

94.  betont, dass es zur Dämpfung der Energienachfrage notwendig ist, den Umfang und das Tempo der Gebäuderenovierung wie auch den Einsatz nachhaltiger Energiequellen für Heizung und Kühlung zu steigern, und zwar durch geeignete Anreize; empfiehlt die fortgesetzte Anhebung der Energieeffizienzstandards für Gebäude, wobei technische Innovationen berücksichtigt und gefördert werden sollten, insbesondere durch Verwendung von Gebäudedatenmodellierungen sowie von Simulationen zu den Auswirkungen von Bauprodukten über ihre gesamte Lebensdauer im Rahmen öffentlicher Aufträge; empfiehlt fortgesetzte Unterstützung für den Bau von Niedrigstenergiegebäuden als weiteren wichtigen Schritt in Richtung der Unabhängigkeit in der Energieversorgung und eines nachhaltigen und zuverlässigen Energiesystems;

95.  betont, dass seitens der Industrie bislang getätigte Investitionen in die Steigerung der Energieeffizienz anerkannt und bei der Erörterung der Energieeffizienz in der Union angemessen berücksichtigt werden müssen;

96.  vertritt die Auffassung, dass die Wirtschaft klare Signale von den Entscheidungsträgern benötigt, um die erforderlichen Investitionen zur Verwirklichung der auf Energie bezogenen Ziele der Union zu tätigen; betont daher, dass ambitioniertere Ziele und ein Regelungsrahmen, der Innovation fördert, ohne unnötigen Verwaltungsaufwand zu schaffen, gebraucht werden, um eine optimale Steigerung der Energieeffizienz im nationalen Kontext zu erreichen;

97.  vertritt die Auffassung, dass das Energieeffizienzziel die auf Energie und Klimaschutz bezogenen Ziele flankieren und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union im Vergleich zu ihren Haupthandelspartnern stärken muss;

98.  betont, dass eine Überarbeitung der geltenden Rechtsvorschriften über Energieeffizienz, auch der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Energieeffizienzrichtlinie, zusätzlich zu der ordnungsgemäßen Umsetzung der genannten Rechtsvorschriften durch die Mitgliedstaaten, notwendig ist, um das Erreichen einzelstaatlicher Ziele zu erleichtern und bereits bestehende einzelstaatliche Konzepte, die sich im Rechtsrahmen für die Klimaschutz- und Energiepolitik bis 2020 bewegen, zu ergänzen; fordert die Kommission auf, die Unionsrechtsvorschriften über Energieeffizienz zu überarbeiten, wie im Anhang zur Rahmenstrategie für die Energieunion vorgesehen;

99.  betont den Beitrag der EU-Energieeffizienzkennzeichnung zur Stärkung der Position der Verbraucher und zur Bereitstellung genauer, relevanter und vergleichbarer Informationen für die Verbraucher über die Energieeffizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte; betont, dass die Energieeffizienzkennzeichnung überarbeitet werden muss, um Entscheidungen der Verbraucher für energieeffiziente Produkte weiter zu erleichtern und Anreize für die Herstellung energieeffizienter Produkte zu schaffen;

100.  betont den Erfolg und das weitere Potenzial der umweltgerechten Gestaltung, was die Verbesserung der Energieeffizienz und die Verringerung des Energieverbrauchs von Produkten betrifft, und weist darauf hin, dass durch die umweltgerechte Gestaltung die Energiekosten und der Energieverbrauch der Haushalte und die Treibhausgasemissionen verringert werden; fordert die Kommission auf, unter Berücksichtigung der umfassenderen Agenda für Ressourceneffizienz weitere Durchführungsmaßnahmen einzuleiten und bisherige Maßnahmen zu überprüfen, damit sie angemessen sind;

101.  stellt fest, dass lokale Gebietskörperschaften, Unternehmen und Bürger wesentliche Beiträge zur energiewirtschaftlichen Unabhängigkeit leisten, indem sie die Energieeffizienz verbessern, und zwar durch bessere Stadtplanung, Entwicklung von Internet- und IKT-Technologien, Einführung von intelligenten Netzen, Steuerung der Energienachfrage, Kraft-Wärme-Kopplung, Infrastrukturen für alternative Brennstoffe und Anwendungen mit Wärmepumpen, Eigenverbrauch und Aufbau, Modernisierung und Erweiterung von Fernwärme- und Kühlsystemen; hebt es als notwendig hervor, bürgerbasierte Initiativen, wie Genossenschaften oder von Gemeinden getragene Projekte zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, zu begünstigen, die Bindung zwischen den Bürgern und den Energiedienstleistern zu stärken, die Heranziehung aktiverer und nachhaltigerer Verkehrsmodelle zu stimulieren, Problemlösungen für „intelligente Städte“ zu konzipieren und einzuführen, eine zukunftsfähige Verteilungsinfrastruktur, die der umweltverträglichen Mobilität in Städten dient, einzuführen sowie die Renovierung und Isolierung von Gebäuden, auch durch gleichmäßige Isolierung, zu fördern; empfiehlt, alle Partner im Rahmen des Mehrebenensystems in einer operativen Schnittstelle zusammenzubringen und den Konvent der Bürgermeister aktiv darin einzubeziehen;

102.  betrachtet es als absolut vorrangig, Finanzierungsinstrumente und innovative Modelle zur Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzmittel auf lokaler, nationaler, regionaler und europäischer Ebene zu entwickeln, um Investitionen in Schlüsselbranchen für die Energieeffizienz zu fördern, wie Gebäuderenovierung, wobei es die Besonderheiten langfristiger Investitionen gebührend zu beachten gilt; hebt unter diesem Aspekt die Rolle der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und des von der EIB verwalteten EFSI hervor und fordert, die einzelstaatlichen Förderbanken ohne Einschränkung zu beteiligen; stellt fest, dass diese Instrumente mit gezielter technischer Unterstützung flankiert werden müssen; betont, dass bei den Programmen für Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden Kosteneffizienz sichergestellt werden muss; fordert die Kommission auf, all diese Elemente bei der Ausarbeitung der Initiative „Intelligente Finanzierung intelligenter Gebäude“ zu berücksichtigen;

103.  ist der Ansicht, dass die breite Palette der EU-Fonds zur Finanzierung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz besser strukturiert werden sollte und dass eine Neuvergabe der Prioritäten erfolgen sollte, damit Verbesserungen bei schutzbedürftigen Verbrauchern mit geringem Einkommen erreicht werden, und dass zudem das Problem der Aufspaltung von Anreizen zwischen Eigentümer und Mieter oder zwischen den Eigentümern eines Gebäudes angegangen werden sollte;

104.  fordert die Kommission auf, in Konsultationen mit den jeweiligen Industriezweigen und nationalen, regionalen und lokalen Interessenträgern bewährte Verfahren für die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen in der gesamten Union und darüber hinaus aufzuzeigen und anschließend Fördermittel und innovative Finanzierungsmechanismen in die EBWE, die EIB und weitere Finanzquellen der Union zu integrieren;

105.  betont, dass die Entwicklung einer neuen Energiekultur von wesentlicher Bedeutung für das Erreichen der Energieeffizienz- und Klimaschutzziele ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, die junge Generation durch geeignete Themenfelder im Schulunterricht zu sensibilisieren, um ein neues Energieverbraucherverhalten herbeizuführen;

Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft

106.  verweist darauf, dass die Einigung des Europäischen Rates im Oktober 2014 auf den „Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ die Verpflichtung zur Senkung der eigenen Treibhausgasemissionen der Union um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 umfasst, und dass dies die Grundlage für die Konzeption der Dekarbonisierungskomponente der Energieunion ist; weist darauf hin, dass dieser Beschluss auch der ambitionierteste Beitrag zu den internationalen Klimaschutzverhandlungen ist, die auf der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) im Dezember 2015 in Paris (COP21) in ein verbindliches Klimaschutzübereinkommen münden sollen;

107.  betont, dass auf der COP21 neben einem weltweiten soliden gemeinsamen System der Transparenz und Rechenschaftspflicht, das Kontrollen, Meldepflichten und ein wirksames und effizientes System für die Einhaltung umfasst, ein umfassendes, ambitioniertes und verbindliches Übereinkommen erzielt werden muss, das tragfähige Garantien für die Begrenzung des Temperaturanstiegs auf unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau enthält; vertritt die Auffassung, dass die internationale Klimaschutzregelung für die Zeit nach 2020 Bestimmungen umfassen sollte, die ein höher gestecktes Ziel ermöglichen, kosteneffiziente Bemühungen um die Eindämmung des Klimawandels unterstützen und Möglichkeiten zur Wahrung der ökologischen Integrität und der nachhaltigen Entwicklung bieten; betont, dass sich die weltweit größten Verursacher von Umweltbelastung nachdrücklich zur Senkung von Emissionen verpflichten müssen; weist darauf hin, dass die europäische Diplomatie eine wichtige Rolle in Bezug auf Klimaschutz und Energie spielen muss;

108.  ist der Auffassung, dass unter dem Aspekt der Energiekosten der Ausbau der erneuerbaren Energiequellen Kernstück der Energieunion ist; betont den wesentlichen Beitrag der erneuerbaren Energiequellen in der Union zur Verwirklichung der Versorgungssicherheit und der politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit im Wege der Senkung des Bedarfs an eingeführter Energie; betont den wesentlichen Beitrag der erneuerbaren Energiequellen zur Verbesserung der Luftqualität, zur Arbeitsplatzschaffung und zum Wachstum; ist der Überzeugung, dass erneuerbare Energiequellen zuverlässige, nachhaltige, wettbewerbsfähige und erschwingliche Energie bieten und wichtige Beiträge im Hinblick auf die führende Rolle Europas in einer umweltverträglichen Wirtschaft und die Entwicklung neuer Wirtschaftszweige und Technologien leisten; hebt hervor, dass in diesem Zusammenhang die derzeitige Konzeption des Strommarkts dynamischer und flexibler werden sollte, damit variable Energiequellen in den Markt integriert werden; weist darauf hin, dass die Erzeugungskosten bei Energie aus erneuerbaren Quellen in den letzten Jahren beachtlich gesunken sind; betont, dass es wichtig ist, länderübergreifende Infrastruktur aufzubauen und Forschung und Innovation zu intensivieren, wenn es darum geht, intelligentere Energienetze und neue Energiespeicherlösungen zu schaffen und flexible Erzeugungstechnologien im Interesse der Einbindung erneuerbarer Energiequellen zu entwickeln;

109.  begrüßt die Entschlossenheit der Kommission, die Europäische Union bei erneuerbaren Energiequellen weltweit führend zu machen; fordert die Kommission auf, hierzu eine funktionsfähige und praktikable Strategie vorzuschlagen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Transparenz, Konsequenz, Stabilität und Kontinuität in den Regelungsrahmen für Energie aus erneuerbaren Quellen zu garantieren und es nicht zu rückwirkenden Änderungen der wirtschaftlichen Bedingungen für Investitionen kommen zu lassen, um das Anlegervertrauen zu stärken und zu einem kosteneffizienten Einsatz erneuerbarer Energiequellen in allen Regionen der Union beizutragen; betont, dass eine stärkere Koordinierung der Fördersysteme entsprechend den Leitlinien der Kommission für die Ausgestaltung der Fördersysteme für erneuerbare Energiequellen nötig ist, um möglichen Marktverzerrungen entgegenzuwirken und für eine erfolgreiche Unterstützung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu sorgen; betont, dass die geeigneten Marktbedingungen für Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen und intelligente Infrastrukturen entscheidend zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen; betont, dass die Energieunion marktbasierte Instrumente zur Begünstigung der Energiequellen Europas optimieren sollte, damit sich die Energiewende so kosteneffizient und umweltschonend wie möglich vollzieht;

110.  betont, dass die Union mit Blick auf die Umgestaltung unserer Energiesysteme intern gleiche Ausgangsbedingungen im Zusammenhang mit nationalen Subventionssystemen und staatlichen Beihilfen herbeiführen muss, und zwar ohne die marktbeherrschende Stellung bestimmter Technologien und Betreiber in ungerechtfertigter Weise zu verstärken; begrüßt unter diesem Aspekt den Bericht der Kommission vom 10. Oktober 2014 zu dem Thema Subventionen und Kosten der Energie in der EU und fordert die Kommission auf, diesen Bericht jährlich zu aktualisieren, um besser ermitteln zu können, in welchen Bereichen zusätzliche Mittel benötigt werden und welche Bereiche von Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von Subventionen betroffen sind;

111.  betont, dass umweltschädliche Subventionen auslaufen müssen und dass sie dringend zu benennen und stufenweise abzuschaffen sind, weil mit diesen Subventionen knappe öffentliche Gelder vergeudet werden, wenn sie zunächst zur Förderung umweltschädlicher Praktiken und später zur Sanierung eingesetzt und damit vergeudet werden;

112.  betont, dass der Übergang zu einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen erhebliche Chancen in Bezug auf neue Arbeitsplätze, Innovation, Wachstum und niedrigere Energieausgaben der Wirtschaft und der Privathaushalte eröffnet; stellt jedoch fest, dass diese Chancen nur durch eine solide Zusammenarbeit zwischen Kommission, Mitgliedstaaten, lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Bürgern und Wirtschaft umgesetzt werden und die wirksamsten Anreize und Regelungsrahmen herbeiführen können; stellt fest, dass eine sinnvoll gesteuerte Senkung der CO2-Emissionen nicht steigende Energiekosten, Energiearmut, Deindustrialisierung der europäischen Wirtschaft oder zunehmende Arbeitslosigkeit zur Folge haben sollte; verlangt deswegen die aktive Beteiligung der Sozialpartner an der Bewältigung der sozialen Auswirkungen des Übergangs zu einer nachhaltigen Energieunion; betont, dass die Union marktbasierter und technologieneutraler Strategien in ihrem gesamten Gebiet bedarf, die allen einschlägigen Rechtsvorschriften und den einschlägigen EU-Zielvorgaben Rechnung tragen und für deren Umsetzung zu möglichst geringen gesamtgesellschaftlichen Kosten sorgen;

113.  weist darauf hin, dass die Fotovoltaikbranche im Zentrum der Industriepolitik der Union stehen muss, um unter Verhältnissen, in denen der Großteil der Fotovoltaik-Zellen und -Module heute in Drittländern und zumeist in China produziert wird, die steigende Nachfrage am Weltmarkt zu decken; betont, dass die Union voll und ganz an diesem neuen Investitionszyklus teilhaben muss, um ihre führende Rolle in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Maschinenanlagen und weiteren Bereichen wie Wechselrichtern und Netzausgleichstechnik zu behaupten und bei der Herstellung von Geräten (Zellen und Module) wieder eine führende Rolle einzunehmen; vertritt die Auffassung, dass die Union sich das Ziel setzen sollte, in der Lage zu sein, bis zum Jahr 2020 mindestens 20 % des Binnenmarkts mit in der Union produzierten Zellen und Modulen zu versorgen;

114.  verweist auf die Vorteile der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien auf dem Wärmemarkt, insbesondere in der Gebäudebeheizung; betont die Bedeutung der gestiegenen Flexibilität der thermischen Infrastruktur und der thermischen Speicherung für die Integration schwankend verfügbarer erneuerbarer Energiequellen durch Speicherung von Energie in Form von Wärme; wiederholt, dass die Energieversorgungssicherheit gesteigert werden kann, indem Fernwärme-/Fernkühlungsnetze aufgebaut werden, die ein ideales Mittel sind, nachhaltig erzeugte Wärme in großem Umfang in Städten einzuführen, weil sie aus unterschiedlichen Quellen gleichzeitig Wärme liefern können und nicht von vornherein auf irgendeine einzelne Quelle angewiesen sind;

115.  fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten Mindestmengen für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen in neuen und nachgerüsteten Gebäuden festlegen, und dass Projekte im Bereich erneuerbare Energiequellen von zügigen Verwaltungsverfahren und einer schnellen Netzanbindung profitieren, insbesondere durch die Durchsetzung von Artikel 13 Absatz 4 und Absatz 1 Buchstabe f der Richtlinie 2009/28/EG sowie Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie 2009/72/EG; fordert die Kommission auf, bei der Überarbeitung geltender einschlägiger Rechtsvorschriften die Anzahl der Gebäude mit Anlagen für Energie aus erneuerbaren Quellen zu erhöhen, eine „Verwaltung aus einer Hand“ für kleinere Projekte im Bereich erneuerbare Energiequellen und einfache Meldeverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen festzulegen, deren Erzeugung vollständig im Eigenbedarf aufgebraucht wird, sowie einen Rahmen für innovative Netzzugangsregelungen und für den Handel mit Netzdienstleistungen auf Verteilernetzebene zu schaffen;

116.  fordert die Kommission auf, eine Strategie der Union für Heizung und Kühlung anzunehmen, in der sämtliche Maßnahmen und Synergien aufgezeigt werden, die in Haushalten sowie im gewerblichen und industriellen Bereich erforderlich sind, um die Abhängigkeit zu verringern und gleichzeitig zu den auf energie- und klimapolitischen Zielen der Union beizutragen, Energieeinsparungen zu erzielen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken, Anreize für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu setzen und Systeminnovation zu fördern; betont, dass in dieser Strategie für Heizung und Kühlung auf alle fünf Aspekte der Energieunion eingegangen werden sollten;

117.  betont, dass Wasserkraft eine wichtige, einheimische, erneuerbare und sichere Energiequelle ist, deren Anteil 11 % an der gesamten europäischen Stromproduktion ausmacht; betont, dass Wasserkraft deshalb weiterhin eine wichtige Rolle für Elektrizitätserzeugung und ‑speicherung spielen wird und einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft und zur Verringerung der Abhängigkeit der Union von auswärtigen Energiequellen leisten wird;

118.  fordert dazu auf, entsprechend der Mitteilung der Kommission zur blauen Wirtschaft einen besonderen Schwerpunkt auf erneuerbare Meeresenergiequellen zu legen, da es sich hierbei um einen Wirtschaftszweig mit hohem Potenzial handelt, der allerdings weniger etabliert ist als andere Teile des Bereichs erneuerbare Energiequellen;

119.  stellt fest, dass die Integration eines immer größeren Anteils von in der Gemeinschaft erzeugtem Biogas einen positiven Beitrag zur Energieversorgungssicherheit der Union leisten könnte; betont in diesem Zusammenhang, dass zu diesem Zweck die vorhandene Erdgasinfrastruktur erhalten bleiben muss;

120.  stellt fest, dass Biomasse aus nachhaltiger Forstwirtschaft zur Verwirklichung der Klimaschutz- und Energieziele des bis 2030 geltenden Rahmens beitragen könnte;

121.  stellt fest, dass die derzeitige Politik der EU im Bereich Biokraftstoffe auf breite Kritik stößt, weil Treibhausgasemissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen (ILUC) außer Acht gelassen werden, und dass diese Emissionen verursacht werden können, wenn landwirtschaftliche Erzeugung auf andere, zuvor brachliegende Flächen in der Union oder Drittländern verlagert wird;

122.  vertritt die Auffassung, dass im Rahmen eines nachhaltigen Ansatzes zur Verwirklichung der auf die Versorgungssicherheit bezogenen Ziele der Union die Nutzung von Biokraftstoffen, die auf Landflächen angebaut werden, nicht weiter ausdehnt werden sollte, und dass die Verbesserung der Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen, die Verringerung der Verkehrsnachfrage, die Verringerung der intensiven Viehhaltung und die Steigerung der Nutzung von Biokraftstoffen aus Abfall und Rückständen, die keine zusätzliche Landnutzungsänderung verursachen, bessere Optionen sind;

123.  befürwortet Vorhaben und Investitionen, die sich überschüssigen Kohlenstoff als Rohstoff für Chemikalien mit geringem Kohlenstoffanteil und fortschrittliche Biokraftstoffe zunutze machen (z. B. durch die Nutzung von Mikroben, die in kohlenstoffreichen Abgasen gedeihen und in Brennstoffe und Chemikalien umgewandelt werden, die die aus fossilen Rohstoffen hergestellten Stoffe oder Biokraftstoffe der ersten Generation ersetzen ) und so Emissionen und Schadstoffe aus industriellen Verfahren wie der Stahlproduktion reduzieren, und verlangt die Unterstützung solcher Vorhaben und Investitionen;

124.  betont, dass in einer wirklichen Kreislaufwirtschaft Abfall als Rohstoff in die Wirtschaft zurückfließen muss, um den Mehrwert des Produkts so lange wie möglich zu erhalten, und dass die Vorbereitung auf die Wiederverwendung und das Recycling daher viel höhere Priorität als die Verbrennung haben; weist darauf hin, dass in vielen Mitgliedstaaten bereits eine Überkapazität an Verbrennungsanlagen besteht; betont, dass bessere Planung, besserer Informationsaustausch und die Vermeidung einseitiger technischer Festlegungen erforderlich sind; fordert die Kommission auf, den Bezügen zwischen der Energieunion und der Kreislaufwirtschaft Rechnung zu tragen;

125.  weist darauf hin, dass die Industrie und die KMU Europas wesentliche Elemente der europäischen Wirtschaft sind, und stellt fest, dass geringere Energiekosten der industriellen Wettbewerbsfähigkeit Europas und den KMU in erheblichen Maße zugutekämen;

126.  betont, dass Innovationen und Modernisierung im Interesse industrieller Prozesse mit höherer Energie- und Ressourceneffizienz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union beitragen; verweist auf Innovationen in Technologien für Wärme aus erneuerbaren Quellen, durch die sich die Einfuhren und die Kosten verringern und die Leistung der Systeme verbessern könnten, soweit es die Nachfrage nach Hochtemperaturwärme in bestimmten Industriezweigen zu bewältigen gilt; betont, dass die erhebliche Herausforderung der Renovierung und Modernisierung des Gebäudebestands in Europa einen Markt für hochwertige Baumaterialien, Ausrüstungen und Geräte und damit eine bedeutende Gelegenheit für europäische Hersteller und Installateure im Gebäudebereich schafft, Innovation zu betreiben und Arbeitsplätze zu schaffen, die nicht verlagert werden können;

127.  weist darauf hin, dass die Mittel zur Verwirklichung der auf klimaschutz- und energiepolitische Ziele für 2030 in Anbetracht des Bedarfs an Reindustrialisierung in die Industriepolitik der Mitgliedstaaten aufgenommen werden müssen; vertritt die Auffassung, dass der Regelungsrahmen der Union und ihre auf Klimaschutz und Energie bezogenen Ziele kohärent sein und einem flexibleren, marktorientierten Ansatz folgen sollten, damit eine widerstandsfähige Energieunion entsteht, in die die Klimaschutz- und die Reindustrialisierungsziele Eingang finden, sodass die Industriepolitik der Mitgliedstaaten ergänzt wird;

128.  betont, dass der wirksame Einsatz von Forschung und technologischer Innovation die führende Rolle der europäischen Industrie fördert und den Wettbewerbsvorteil und die Marktfähigkeit der europäischen Unternehmen und Industriezweige stärkt, Arbeitsplätze schafft und gleichzeitig zu den wesentlichen Zielen der Union im Bereich Energie und Klimaschutz beiträgt, zu denen folgende gehören: reduction of energy demand; Senkung des Energiebedarfs, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung von Erzeugung, Verteilung, Übertragung und Verbrauch von Energie, Bekämpfung der Energiearmut, Ziele der Union in Bezug auf Treibhausgasemissionen, erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz und bestmöglicher Einsatz der Energiequellen Europas;

129.  fordert die Kommission auf, die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Wirtschaftszweige zu wahren und langfristige Planungssicherheit bei industriellen Investitionen zu schaffen, worin das Bestreben der Kommission zum Ausdruck kommen muss, den Beitrag der Industrie zum BIP bis 2020 auf 20 % zu heben;

130.  betont die zentrale Rolle des Emissionshandelssystems (ETS) als ein kosteneffizientes, marktorientiertes Instrument zur Dekarbonisierung des Energiesystems Europas und zur Verwirklichung des für 2030 und darüber hinaus angestrebten Emissionsreduktionsziels der EU; betont, dass zusätzlich zur Marktstabilitätsreserve eine Strukturreform des ETS für die Zeit nach 2020 durchgeführt werden sollte, durch die der Zielvorgabe der Senkung der CO2-Emissionen bis 2030 Rechnung getragen wird und die, solange in anderen führenden Volkswirtschaften keine vergleichbaren Anstrengungen unternommen werden, greifbare und stärker aufeinander abgestimmte Maßnahmen auf EU‑Ebene gegen die Verlagerung von CO2‑Emissionen umfasst;

131.  fordert die Kommission auf, das Problem der indirekten Kosten der CO2‑Emissionen und ihrer Auswirkungen auf die Strompreise in den Mitgliedstaaten (sowie ihres Anteils daran) weiter zu untersuchen;

132.  betont, dass die Einnahmen aus dem ETS insbesondere eingesetzt werden sollten, um Innovationen zur Verringerung der CO2‑Emissionen, die Energieeffizienz und weitere Maßnahmen zur Kohlendioxidreduktion zu unterstützen;

133.  stellt fest, dass die auf Energie und Effizienz bezogenen Technologien Europas, wie die Kraft-Wärme-Kopplung, wesentlich zur Versorgungssicherheit der Union und zum Erreichen der die Treibhausgasemissionen betreffenden Ziele beitragen würden; vertritt unter diesem Gesichtspunkt die Auffassung, dass die Energieunion dem Recht der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen hat, alle unbedenklichen und nachhaltigen Energiequellen mit geringen CO2‑Emissionen, die ihnen zur Verfügung stehen, auszuschöpfen;

134.  stellt fest, dass zwar der Energiemix hauptsächlich in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegt, würdigt jedoch die Bedenken in der Öffentlichkeit gegen das Hydrofracking und die möglichen Auswirkungen dieser Technologie auf das Klima, die Umwelt und die öffentliche Gesundheit sowie auf die Verwirklichung des langfristigen Unionsziels der Senkung der CO2-Emissionen; stellt fest, dass mit unkonventionellen Brennstoffen nur begrenzt dazu beigetragen werden kann, den künftigen Energiebedarf der EU zu decken, wobei hohe Investitionen und Erschließungskosten und die gegenwärtig weltweit niedrigen Ölpreise es fraglich machen, ob das Hydrofracking in der Europäischen Union eine tragfähige Technologie sein kann; ist der Überzeugung, dass den Bedenken der Öffentlichkeit gebührend Rechnung getragen werden muss und dass Aktivitäten des Hydrofrackings den anspruchsvollsten Klimaschutz-, Umweltschutz- und Gesundheitsnormen entsprechen sollten; fordert die Mitgliedstaaten, die beabsichtigen, Hydrofracking zu betreiben, auf, sich an die Empfehlung der Kommission von 2014 mit Mindestgrundsätzen für die Exploration und Förderung von Kohlenwasserstoffen (z. B. Schiefergas) durch Hochvolumen-Hydrofracking zu halten;

135.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, aktiv die Stilllegung überalterter, besonders umweltbelastender oder unsicherer Kraftwerke anzustreben, auch mit dem Ziel, die derzeitige Überkapazität auf dem Markt zu verringern;

136.  fordert die Kommission auf, die Bedingungen für den Einsatz der CCS zu verbessern; ist der Auffassung, dass die CCS einen Beitrag zum Übergang zu einem Energiemarkt mit geringen CO2-Emissionen leisten und eine bedeutende Rolle bei der Zusammenführung der abweichenden Zielsetzungen der Energieunion – eine diversifizierte und sichere Energieversorgung und gleichzeitig die für die Erfüllung des Energiefahrplans 2050 erforderliche Senkung der Treibhausgasemissionen – spielen könnte;

137.  ist der Auffassung, dass Technologien zur Senkung der CO2-Emissionen, wie etwa die CCS und die Abscheidung und Nutzung von CO2 (CCU) der Fortentwicklung und Verbesserung durch erhebliche Forschungs- und Innovationsanstrengungen bedürfen, damit derartige Technologien verfügbar sind, um die Umweltauswirkungen von fossilen Brennstoffen, die derzeit über 40 % der Energieerzeugung in der EU ausmachen und wahrscheinlich auch in Zukunft eine wichtige Energiequelle sein werden, zu mildern oder sogar gänzlich zu beseitigen;

138.  fordert die Kommission auf, den NER400-Innovationsfonds einzurichten, aus dem Demonstrationsprojekte mit geringen CO2-Emissionen gefördert werden und der auf dem Programm NER300 für CCS und erneuerbare Energiequellen aufbaut, dessen Geltungsbereich jedoch auf Innovationen mit geringen CO2-Emissionen in bestimmten Industriezweigen ausdehnt;

139.  stellt fest, dass 2014 auf die Kernenergie 27 % des Strommixes der Union und über die Hälfte der gesamten CO2-armen Stromerzeugung der Union entfielen und dass 130 von 132 Kernkraftwerken in der Union bis 2050 stillgelegt werden sollen, was eine beträchtliche Lücke in den CO2-armen Grundlastanteil des Strommixes der Union reißen wird; stellt fest, dass trotz des geplanten Ausstiegs einiger Mitgliedstaaten aus der Kernenergie andere Mitgliedstaaten die Entwicklung neuer Kernenergievorhaben anvisieren, um ihre nationalen und die unionsweiten Ziele in Bezug auf Energie und Klimaschutz zu erreichen, und fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Union den Mitgliedstaaten, die neue Kernenergievorhaben vorantreiben wollen, im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Union über Binnenmarkt und Wettbewerb einen günstigen Rahmen schafft;

140.  betont, dass Kernenergie in irgendeiner Weise durch EU-Finanzierungsinstrumente oder durch EU-Finanzinstitute unterstützt werden sollte;

141.  stellt fest, dass Kernenergie einen der wichtigsten Beiträge zum europäischen Energiesystem leistet, die Senkung der CO2-Emissionen bei gleichzeitiger Begrenzung der Importabhängigkeit ermöglicht und so eine stabile Stromerzeugung für den Binnenmarkt sicherstellt, und dass diese als solide Grundlage für ein Energiesystem dienen kann, in das erneuerbare Energiequellen schrittweise aufgenommen werden;

142.  fordert die Mitgliedstaaten, die aus der Kernenergie aussteigen, auf, sicherzustellen, dass sie durch eine Energieerzeugung ersetzt wird, die den gleichen Versorgungsbeitrag leisten und zur Stabilisierung des gemeinsamen Erzeugungs- und Verteilungssystems beitragen kann;

143.  vertritt die Auffassung, dass es zwar den Mitgliedstaaten obliegt, ihren Energiemix zu bestimmen, und jeder Mitgliedstaat souverän entscheiden kann, wie die CO2-Emissionen seiner Wirtschaft gesenkt werden, dass aber die Koordinierung von Strategien und technologischer Entwicklung auf Unionsebene erforderlich ist, damit die auf Klimaschutz und Energie bezogenen Zielvorgaben für Europa und die Mitgliedstaaten eingehalten werden; stellt fest, dass in bestimmten Bereichen eine Politik auf Unionsebene am meisten Erfolg hat und dass in anderen Bereichen enge Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten entscheidende Bedeutung hat; stellt fest, dass ein solider und verlässlicher Politikgestaltungsprozess erforderlich ist, um für solche Koordinierung zu sorgen;

144.  fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Schaffung eines Modernisierungsfonds vorzulegen, für den strenge Kriterien und Vorgaben gelten müssen, damit die Gelder in Projekte fließen, die wirklich der energiewirtschaftlichen Modernisierung dienen und die aufgrund eines Ansatzes der Technologieneutralität und danach auszuwählen wären, ob sie sich nachweislich mit der Verwirklichung der auf Treibhausgasemissionen bezogenen Ziele der Union für die Zeit bis 2030 vertragen;

145.  betont, dass die Europäische Investitionsbank an der Festlegung der oben genannten Kriterien und Leitlinien für den Modernisierungsfonds beteiligt werden sollte;

146.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass auf der Grundlage von technologischen Innovationen und technologischer Führungsrolle, beim Aufbau der Energieunion, für Umwelt- und Klimaschutz, verbesserte Luftqualität, weniger energiewirtschaftliche Abhängigkeit von außen, biologische Vielfalt, Beschäftigung und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gesorgt wird;

147.  betont, dass Energie für alle Bürger der Union erschwinglich sein muss; ist der Auffassung, dass die Vermeidung von unnötigem Verbrauch durch Effizienzverbesserungen, stärkere Verbindungen, eine höhere Marktintegration und Investitionen in nachhaltige Energie, insbesondere in Gebäuden, vielen Haushalten die Möglichkeit böte, zu gleichen Bedingungen Zugang zu einem nachhaltigen, wettbewerbsbestimmten und zuverlässigen Energiebinnenmarkt zu erhalten und der Energiearmut zu entkommen, von der 2012 ein Viertel aller Unionsbürger betroffen war; ersucht die Kommission, eine Mitteilung zur Energiearmut in Europa mit einem Aktionsplan zu deren Bekämpfung vorzulegen und in ihr eine Definition und Indikatoren für Energiearmut aufzuführen;

Übergang zu einem energieeffizienten Verkehrswesen mit geringen CO2-Emissionen

148.  geht von der Schätzung aus, dass mehr als 30 % des Endenergieverbrauchs in Europa auf den Verkehr entfallen, der zu 94 % von Erdölprodukten abhängt; vertritt daher die Auffassung, dass ein umweltfreundlicheres Energiesystem mit eindeutigem Bezug zur Verringerung der CO2-Emissionen im Verkehr im Mittelpunkt einer Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie stehen sollte; betont, dass der Verknüpfung von Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und des Ausbaus innovativer Energietechnologien entscheidende Bedeutung zukommt, wenn es darum geht, einen ökologisch nachhaltigen Energiemix für die europäischen Verkehrssysteme zu erreichen; vertritt die Auffassung, dass der Einsatz unterschiedlicher erneuerbarer Energiequellen – einschließlich Flüssigerdgas für Schwerlastfahrzeuge und in der Seeschifffahrt – begünstigt werden sollte; fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Abschaffung umweltschädlicher Steuersubventionen vorzulegen, soweit angemessen; regt dazu an, Forschungs- und Innovationsmaßnahmen zu fördern, die auf technisch bessere Mobilitätslösungen sowie Lösungen zur Unterstützung von Technologien und politischen Konzepten abzielen;

149.  weist darauf hin, dass es zur Verringerung der CO2-Emissionen des Verkehrs notwendig ist, Maßnahmen in den Politikbereichen Energie, Verkehr, Handel sowie Forschung und Innovation aufeinander abzustimmen; betont, dass es einheitlicher länderübergreifender Ansätze bedarf, um eine Fragmentierung nach einzelnen Staaten zu verhindern, und hebt hervor, dass Normen und Interoperabilitätsanforderungen festgelegt werden müssen, die es europäischen Unternehmen ermöglichen, Marktchancen zu nutzen;

150.  weist darauf hin, dass verbesserte Fahrzeugleistungsstandards und Kraftstoffeffizienz sowohl für die Verringerung der Ölabhängigkeit der EU als auch für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen entscheidende Bedeutung haben, und fordert daher die Wirtschaft, die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, ihre Bemühungen in diesem Bereich fortzusetzen und zu beschleunigen; fordert die Kommission auf, für die Zeit nach 2020 die CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge zu überarbeiten; stellt jedoch fest, dass auf lange Sicht das Rezept für die Senkung der verkehrsbedingten Emissionen und des Energieverbrauchs sowie für eine diversifizierte Versorgung in alternativen Kraftstoffen, in der Elektrifizierung auf der Basis erneuerbarer Energiequellen und in der Begünstigung nachhaltigerer Verkehrsarten besteht;

151.  unterstützt ein umfassendes Paket für den Straßenverkehr, mit dem eine effizientere Einspeisung von Infrastrukturen und die Einführung intelligenter und interoperabler Verkehrslösungen angestrebt wird; betont, dass die Energieeffizienz gesteigert werden kann, wenn die Digitalisierung und der Einsatz intelligenter Verkehrssysteme gefördert und innovative Verkehrsdienste aufgebaut werden; fordert eine zukunftsorientierte Forschungs- und Innovationsstrategie für das Verkehrswesen; befürwortet die Ausarbeitung von Plänen für nachhaltige Mobilität im städtischen und im ländlichen Raum zur Verringerung von verkehrsbedingter Umweltverschmutzung, Verkehrsüberlastung, Lärm und Verkehrsunfällen; vertritt die Auffassung, dass mit diesen Plänen Ungleichheiten beseitigt werden sollten, die Nutzer mit Behinderungen und Kosten betreffen;

152.  begrüßt die Verlagerung auf die nachhaltigsten und energieeffizientesten Verkehrsträger und Verkehrswege, wie Eisenbahn und Kurzstrecken-, Binnen- und Seeschifffahrt, die durch die Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und ihrer Effizienz bezüglich der Verringerung von CO2-Emissionen erreicht wird; betont unter diesem Aspekt die Bedeutung der Intermodalität;

153.  fordert die Kommission auf, als Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen im Verkehr eine umfassende Strategie für den Straßenverkehr vorzuschlagen und stärker auf die Entwicklung und Einführung von Elektromobilität im Straßenverkehr hinzuwirken;

154.  weist darauf hin, dass der Einsatz von Elektrofahrzeugen die Stromerzeugung stark beanspruchen wird, und fordert Abschätzungen, um festzustellen, inwiefern sich der Bedarf mit den bestehenden Stromerzeugungskapazitäten bewältigen lässt;

155.  fordert die Kommission auf, das System der Kennzeichnung von Personenkraftwagen in Bezug auf Kraftstoffverbrauch und CO2‑Emissionen zu überarbeiten, damit die Verbraucher genauere, relevantere und besser vergleichbare Informationen über CO2‑Emissionen und Kraftstoffverbrauch erhalten, sodass die Entscheidungen der Verbraucher auf die energieeffizientesten Fahrzeuge orientiert werden und dadurch wiederum Anreize für die Hersteller entstehen, die Energieeffizienz ihrer Fahrzeuge zu verbessern und die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen;

156.  verlangt von der Kommission, die Einführung eines überarbeiteten Testzyklus zu beschleunigen, damit die Informationen über CO2‑ und sonstige Schadstoffemissionen von Fahrzeugen den Emissionen unter tatsächlichen Fahrbedingungen entsprechen;

157.  fordert die Kommission auf, die Integration fortgeschrittener Technologien in den innovativen Schienenverkehr zu beschleunigen, indem sie die Initiative für eine Verkehrsverlagerung auf die Schiene voranbringt, die eine Schlüsselrolle für den umweltfreundlichen öffentlichen Verkehr spielen kann;

158.  weist darauf hin, dass der internationale Seeverkehr weiterhin von verbindlichen Zusagen, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, ausgenommen ist, sein Verkehrsaufkommen dagegen schnell wächst; fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag über die Zielvorgaben bezüglich der Senkung der Treibhausgasemissionen im internationalen Seeverkehr vorzulegen, falls in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) bis Ende 2016 keine verbindlichen Maßnahmen vereinbart werden sollten;

159.  betont, dass die Bereiche Verkehr, Heizung und Kühlung stärker mit Strategien zur Senkung der CO2-Emissionen in der Stromerzeugung koordiniert werden müssen; fordert die Kommission auf, ganzheitliche Strategiepläne für die Senkung von CO2-Emissionen in den Bereichen Verkehr, Heizung und Kühlung vorzulegen, wobei unter anderem zu berücksichtigen ist, dass umweltschonender und preisgünstiger Strom aus verschiedenen erneuerbaren Energiequellen, sofern reichlich verfügbar, dafür eingesetzt werden könnte, Elektrofahrzeuge aufzuladen und Heiz- und Kühlgeräte zu betreiben;

160.  betont, dass mit EFSI-Mitteln vorrangig solche Verkehrsprojekte gefördert werden müssen, die den technologischen Übergang zu einem umweltfreundlichen und nachhaltigen Verkehrssystem ermöglichen; hebt hervor, dass sonstige Förderinstrumente auf EU-Ebene vorrangig den Investitionen in die Infrastruktur für intermodalen Verkehr, Schienenverkehr und See- und Binnenschifffahrt zugutekommen sollten;

161.  legt der Kommission nahe, bei der Harmonisierung der Kriterien für die Zertifizierung von nachhaltigem Tourismus in Einklang mit den Zielen der EU die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und die Senkung der CO2-Emissionen als Kriterien aufzunehmen;

Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

162.  fordert die Kommission auf, ihre Forschungsanstrengungen mit dem Ziel der besseren Nutzung der Energieressourcen Europas und der Verringerung ihrer Umweltauswirkungen zu intensivieren, und zwar mit Blick auf nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und besonders die langfristigen auf Klimaschutz und Energie bezogenen Ziele der EU;

163.  betont, dass unter diesem Aspekt sämtliche Finanzierungsoptionen der Union für die Stimulierung von unbedenklichen und nachhaltigen Energietechnologien mit geringen CO2-Emissionen, von Energieeffizienz, erneuerbaren Energiequellen, intelligenten Netzen, dezentralisierter Erzeugung, flexibler Erzeugung, Stromspeicherung und Elektrifizierung des Verkehrssystems, in vollem Umfang genutzt werden müssen; fordert die Kommission auf, ihre Forschungsanstrengungen in Bezug auf solche Technologien und deren Einführung zu intensivieren, um ihre für 2020, 2030 und darüber hinaus gesetzten Ziele zu erreichen und die wirtschaftliche Erholung zu begünstigen; erwartet, dass diesen Prioritäten im Rahmen der Halbzeitbewertung des Forschungsprogramms Horizont 2020 Rechnung getragen wird; weist darauf hin, dass die Herausforderung „Energie“ im Rahmen von Horizont 2020 den Übergang zu einem zuverlässigen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Energiesystem unterstützen soll, dessen Kernprioritäten bei Energieeffizienz, CO2-armen Technologien und intelligenten Städten und Gemeinden liegen; weist darauf hin, dass mindestens 85 % der im Etat von Horizont 2020 für die Herausforderung „Energie“ verfügbaren Mittel in Bereichen außer fossilen Brennstoffen ausgegeben werden sollen, wobei mindestens 15 % der Gesamtmittel der Herausforderung „Energie“ für Markteinführungsmaßnahmen zugunsten von Technologien für erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz einzusetzen sind;

164.  vertritt die Auffassung, dass stärkere Bemühungen um die Entwicklung solcher Technologien erhebliche langfristige Vorteile in Form von kosteneffizienter Senkung der CO2-Emissionen, geringeren Stromerzeugungskosten und gesenkter Energienachfrage herbeiführen und so die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken können;

165.  weist auf die technologische Führungsposition Europas in Schlüsselbereichen hin, zu denen Windkraftanlagen, Stromleitungen, Netzausbau und Netzdienstleistungen sowie Nahverkehrssystemen zählen; bedauert, dass diese führende Rolle gefährdet ist steht, und fordert die Kommission auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu wahren;

166.  fordert die Kommission auf, eine Initiative für die weltweite Führungsrolle der EU bei Technik und Innovationen im Bereich der Technologien für erneuerbare Energiequellen und Energiequellen mit niedrigen CO2‑Emissionen auszuarbeiten, zu denen auch Wellenenergie, schwimmende Solaranlagen und aus Algen erzeugte Biokraftstoffe gehören, und in diesen Bereichen die öffentliche und private Forschung, Entwicklung und Innovation zu steigern;

167.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, eine bessere Interaktion und Koordinierung nationaler und europäischer Forschungsprogramme anzustreben, insbesondere in den Bereichen Energie, Verkehr, IKT und Gebäude, damit gemeinsame Herausforderungen wie die Erhöhung der Energieeffizienz dadurch Vorrang erhalten, dass man sich nicht nur auf den Bereich Heizung verlegt, sondern auch auf Kühlung, Senkung der Treibhausgasemissionen, Erhöhung der Versorgungssicherheit und Entwicklung zusätzlicher erneuerbarer Energiequellen, wobei es auch eine möglichst große Marktakzeptanz für neue Technologien herbeizuführen gilt;

168.  betont den Mehrwert der Integration von IKT in das Energiesystem und fordert die Kommission auf, gemeinsame Normen für intelligente Netze auf der Ebene der Übertragungssysteme einzuführen, damit für eine stabile Versorgung und einen freien Energiefluss über Grenzen hinweg gesorgt und zur Versorgungssicherheit beigetragen wird, und ebenso auf der Ebene der Verteilungssysteme, damit Versorgungssicherheit für Gemeinden, Städte und Regionen gegeben ist; hebt in diesem Zusammenhang den Beitrag hervor, den der Aufbau von intelligenteren Energienetzen und neuen Energiespeicheranlagen dazu leisten kann, den Anteil der erneuerbaren Energiequellen zu steigern;

169.  weist darauf hin, dass intelligente Messgeräte einen entscheidenden Beitrag zu Verteilernetzdiensten leisten; betont, dass Verbraucher die letztendlichen Eigner ihrer Daten bleiben müssen und dass die an Verteilernetzbetreiber und andere Marktteilnehmer übermittelten Daten anonymisiert werden sollten, um dem Recht der Verbraucher auf den Schutz ihrer Privatsphäre voll und ganz zu Rechnung zu tragen;

170.  vertritt die Auffassung, dass der Ausbau des Energiebinnenmarkts unauflöslich mit dem digitalen Binnenmarkt verknüpft ist; fordert die Kommission auf, die Verknüpfung zwischen der Energieunion und dem digitalen Binnenmarkt zu unterstützen durch einen möglichst weit gehenden Zugang der Verbraucher zu Energiedienstleistungen über digitale Plattformen und durch die Schaffung eines transparenteren und in die digitale Wirtschaft integrierten Energiebinnenmarktes mit mehr Wettbewerb;

171.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die IT-Sicherheit und den Schutz kritischer Energieinfrastrukturen, die wichtige Dienste für die Verbraucher leisten, zu verbessern, vor allem mit Blick auf den Ausbau der industriellen Produktion und die immer größer werdende Bedeutung von IKT in der Energiewirtschaft; betont unter diesem Aspekt die Bedeutung der Verabschiedung und zeitnahen Durchführung der Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit im Hinblick darauf, bei kritischen Infrastrukturen ein hohes Niveau an Netz- und Informationssicherheit zu wahren;

172.  betont, dass für die Mitgliedstaaten im Rahmen von Horizont 2020 eine Priorität darin bestehen sollte, die Kosten nachhaltiger, unbedenklicher und weniger ausgereifter Energietechnologien zu senken, besonders derjenigen, die zur weltweiten Senkung von Treibhausgasemissionen und zum Erreichen der EU-Ziele für 2030 beitragen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen klaren rechtlichen und strategischen Rahmen und Finanzierungsmöglichkeiten für FuE-Initiativen und Realisierungsprojekte bereitzustellen, die der Europäischen Union helfen, ihre auf Klimaschutz, Energie und Umweltschutz bezogenen Ziele zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen; begrüßt die Verabschiedung eines überarbeiteten SET-Plans durch die Kommission; betont, dass im Bereich FuE und Innovationen der Schwerpunkt auf die Systemintegration der einzelnen verfügbaren oder in Entwicklung befindlichen Lösungen gelegt werden sollte und nicht auf separate Bereiche und Technologien;

173.  stellt fest, dass Fortschritte bei umweltverträglichen und kostengünstigen Innovationen sowie bei diesbezüglicher Forschung und Entwicklung entscheidenden Einfluss auf die künftige Wettbewerbsfähigkeit der Union, auch die der europäischen Wirtschaft, haben;

174.  fordert die Kommission auf, eine genaue Aufstellung der einzelnen Finanzierungsinstrumente vorzulegen (Programm InvestEU, „Connecting Europe“ (PCI), FuE-Fonds, Struktur- und Investitionsfonds, Finanzierungsinstrumente für intelligente Netze (ERA-Net Plus), Programm Horizont 2020 (H2020), EIB, Europäisches Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR), Fazilität „Connecting Europe“ – Energie (CEF-E), NER300, Forschungsfonds für Kohle und Stahl (RFCS) sowie Eurogia+) und die Förderungsfähigkeitsregeln bei jedem dieser Programme klarzustellen;

Verwirklichung der Energieunion: Bürger und Städte

175.  erinnert an die Zusage 6000 europäischer Städte, bei der Energiewende eine führende Rolle zu übernehmen, vor allem mithilfe des Konvents der Bürgermeister; fordert die Kommission auf, dieses Netz und andere Initiativen, wie „Smart Cities and Communities“ und „Energy Cities“, vollständig zu mobilisieren und ihnen die für ihre Weiterentwicklung notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen; vertritt die Auffassung, dass die Teilnehmer des Konvents der Bürgermeister vorrangigen Zugang zu europäischen Finanzmitteln haben sollten;

176.  betont, dass aktive Bildung und Ausbildung sowie Kompetenzstrategien von wesentlicher Bedeutung für den Übergang zu einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Wirtschaft sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, gezielte Bildungs- und Berufsbildungsprogramme für ihre Bürger einzuführen und kommunal getragene Bildungsmaßnahmen mit Ausrichtung auf die Senkung des Energiebedarfs und die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu begünstigen; betont, dass der Erfolg der Energieunion zum einen den gleichberechtigten Zugang zu Erstausbildung sowie lebenslanger allgemeiner und beruflicher Bildung als wesentliches Instrument zur Anpassung an sich ändernde Umstände und an die Ambitionen der Bürger voraussetzt und zum anderen die Anpassung an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes; weist darauf hin, dass Programme für Berufsbildung und Höherqualifizierung, die es Arbeitnehmern ermöglichen, das Potenzial des Ausbaus der Energie aus erneuerbaren Quellen für nachhaltige Arbeitsplätze auf örtlicher Ebene voll und ganz auszuschöpfen, unentbehrlich sind;

177.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft zu übermitteln.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (18.9.2015)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Thema „Wege zu einer europäischen Energieunion“
(2015/2113(INI))

Verfasser der Stellungnahme (*): Ivo Belet

(*)   Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Mitteilung der Kommission und betont, dass es wichtig ist, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den unterschiedlichen Zielen zu finden: Energieversorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie, Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, eine ehrgeizige Klimapolitik und der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und einer Wirtschaft mit geringem CO2‑Ausstoß bei gleichzeitiger Förderung des umweltverträglichen Wachstums und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und der Bezahlbarkeit für die Verbraucher; betont, dass die Vollendung des Energiebinnenmarktes sowie ehrgeizige Ziele im Hinblick auf die Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen sowohl für die Verringerung der Abhängigkeit von externen Energiequellen als auch für die Reduktion der Treibhausgasemissionen von zentraler Bedeutung sind;

2.  betont, dass die einzige Möglichkeit, gleichzeitig Energieversorgungssicherheit zu erreichen, für bezahlbare Energiepreise zu sorgen und die Klimaschutzziele zu verwirklichen, darin besteht, eine nachhaltige Energielandschaft zu schaffen, die auf einem hohen Maß an Energieeffizienz, erneuerbaren Energiequellen und einer intelligenten Infrastruktur aufbaut; betont des Weiteren, dass heute geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um diesen Übergang zum Nutzen künftiger Generationen zu bewerkstelligen;

3.  weist darauf hin, dass durch einen stärkeren Energieverbund und eine Diversifizierung der Versorgung die Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber Unterbrechungen der Energieversorgung gestärkt, die Energieversorgungssicherheit erhöht und zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Erdöl, Gas und Kohle beigetragen wird;

4.  fordert, dass die Sozialpartner bei der Bewältigung der sozialen Auswirkungen des Übergangs zu einer nachhaltigen Energieunion mit geringen CO2‑Emissionen mittels einer Plattform für den sozialen Dialog im Bereich Energie aktiv einbezogen werden;

5.  betont, dass neue Initiativen transparent sein sollten und bei ihnen unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden werden und die Freiheit der Mitgliedstaaten, über ihren Energiemix zu bestimmen, uneingeschränkt geachtet werden sollte;

6.  verweist darauf, dass die Verständigung des Europäischen Rates im Oktober 2014 auf den „Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020–2030“ die Verpflichtung zu einer Reduktion der EU‑internen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 umfasst, und dass dies die Grundlage für die Entwicklung der Dekarbonisierungskomponente der Energieunion ist; weist darauf hin, dass dieser Beschluss auch der ehrgeizigste Beitrag zu den internationalen Klimaverhandlungen ist, die auf der 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC COP) im Dezember 2015 in Paris in einen verbindlichen Klimavertrag münden sollen;

7.  verweist auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2014, in der drei verbindliche Ziele gefordert werden – eine Steigerung der Energieeffizienz um 40 %, eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien um mindestens 30 % und eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % –, und fordert den Rat und die Kommission erneut auf, in dem Rahmen für die Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030 einen mehrschichtigen Ansatz anzunehmen und umzusetzen, der auf sich gegenseitig verstärkenden, koordinierten und kohärenten Zielen für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, erneuerbaren Energiequellen und Energieeffizienz gründet;

8.  betont die entscheidende Funktion eines Legislativvorschlags für ein offenes, transparentes, integratives und solides Governance‑System für den Rahmen im Zeitraum bis 2030, um die uneingeschränkte Umsetzung der Klima- und Energieziele für 2030 auf transparente und demokratische Weise sicherzustellen und für eine regelmäßige Berichterstattung und einen regelmäßigen Informationsaustausch und die uneingeschränkte Einbeziehung des Europäischen Parlaments im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zu sorgen; fordert die Kommission auf, jährlich einen Bericht über die Umsetzung der politischen Maßnahmen und Projekte im Rahmen der Strategie für die Energieunion vorzulegen, der veröffentlicht und als Teil der vom Europäischen Parlament durchgeführten Kontrolle der Umsetzung erachtet wird; fordert die Kommission des Weiteren auf, bestehende Rechtsakte zu überarbeiten und neue Anreize zu schaffen, um neue Investitionen in der Energiewirtschaft zu fördern, neue Technologien zu unterstützen, hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen und eine florierende nachhaltige Wirtschaft aufzubauen;

9.  betont, dass auf der 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC COP) in Paris neben einem weltweiten, soliden gemeinsamen System der Transparenz und Rechenschaftspflicht, das Kontrollen, Meldeverpflichtungen und ein wirksames und effizientes System für die Einhaltung umfasst, ein umfassendes, ehrgeiziges und verbindliches Übereinkommen erzielt werden muss, das solide Garantien für die Begrenzung des Temperaturanstiegs auf höchstens 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau enthält; vertritt die Auffassung, dass die internationalen Klimavereinbarungen für die Zeit nach 2020 Bestimmungen umfassen sollten, die einen größeren Ehrgeiz ermöglichen, kostenwirksame Klimaschutzbemühungen unterstützen und Möglichkeiten für die Wahrung der ökologischen Integrität und die nachhaltige Entwicklung bieten; betont die Notwendigkeit, dass sich die weltweit größten CO2‑Emittenten nachdrücklich zu einer Emissionsverringerung verpflichten; unterstreicht die zentrale Rolle, die den diplomatischen Bemühungen der EU in den Bereichen Klima und Energie zukommt, und die weltweite Führung der EU bei energieeffizienten Technologien, was eine vorrangige Angelegenheit ist, um eine robuste Energieunion zu verwirklichen;

10.  betont die zentrale Rolle des Emissionshandelssystems (EHS) als ein kostenwirksames, marktorientiertes Instrument zur Dekarbonisierung des Energiesystems Europas und zur Verwirklichung des für 2030 und darüber hinaus angestrebten Emissionsreduktionsziels der EU; betont, dass zusätzlich zur Marktstabilitätsreserve eine Strukturreform des EHS für die Zeit nach 2020 durchgeführt werden sollte, durch die der Zielvorgabe der CO2‑Reduktion bis 2030 Rechnung getragen wird und die, solange in anderen führenden Wirtschaftsnationen keine vergleichbaren Anstrengungen unternommen werden, greifbare und stärker aufeinander abgestimmte Maßnahmen auf EU‑Ebene gegen die Verlagerung von CO2‑Emissionen umfasst;

11.  fordert die Kommission auf, die Frage der indirekten Kosten der CO2‑Emissionen und ihre Auswirkungen auf die Strompreise in den Mitgliedstaaten (und ihren Anteil an ihnen) weiter zu untersuchen;

12.  betont, dass die Einnahmen aus dem EHS insbesondere eingesetzt werden sollten, um Innovationen zur Verringerung des CO2‑Ausstoßes, die Energieeffizienz und weitere Maßnahmen zur Kohlendioxidreduktion zu unterstützen;

13.  fordert neue Initiativen der EU in nicht unter das EHS fallenden Sektoren, insbesondere in Sektoren mit einem großen Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz wie der Verkehrs- und Gebäudesektor, um die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung ihrer Emissionsreduktionsziele zu unterstützen; unterstützt die Einführung des Grundsatzes „Energieeffizienz zuerst“ und, wie in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2014 zu dem Thema „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ aufgeführt wurde, die Einführung eines ehrgeizigen Energieeffizienzziels auf EU‑Ebene für 2030, bei dem der Schwerpunkt insbesondere auf nicht unter das EHS fallenden Sektoren liegen sollte; vertritt die Auffassung, dass die Rechtsvorschriften über Energieeffizienz und das EU‑Emissionshandelssystem sich gegenseitig unterstützende Instrumente sind, und fordert die Kommission auf, das EHS durch einen Emissionsleistungsstandard zu ergänzen, der ein klares Investitionssignal für den Ausbau erneuerbarer Energien, die Abschaffung der am wenigsten effizienten Kohlekraftwerke und die Einstellung der Methan‑Emissionen in der Öl- und Gasförderung sendet, und fordert, dass die Subventionen für fossile Brennstoffe nach und nach abgeschafft werden;

14.  vertritt die Auffassung, dass die Energieeffizienz die wichtigste ungenutzte Energiequelle ist, und fordert die Kommission auf, die wirksamsten Lösungen für Energieeffizienz, zu denen auch intelligente Netze, Verkehrsverlagerung und umweltverträgliche Mobilität gehören, miteinander zu kombinieren;

15.  stellt fest, dass auf den Gebäudebestand in der EU etwa 40 % des Endenergieverbrauchs, etwa 60 % des Verbrauchs der Gaseinfuhren der EU und 36 % der CO2‑Emissionen in der EU entfallen und Heizen und Kühlen die größte einzelne Quelle der Energienachfrage in der EU ist; fordert daher die Kommission auf, die potenziellen Energiegewinne im Gebäudesektor anzugehen; betont, dass der Wärmesektor, insbesondere die Fernwärme, modernisiert werden muss, um die Versorgungssicherheit zu verbessern und die Energieeffizienz zu erhöhen; betont, dass eine noch ehrgeizigere Politik im Hinblick auf Energieeinsparungen in Wohngebäuden und gewerblichen Gebäuden durch eine vollständige Isolation und eine fortschrittliche Gestaltung von Gebäuden gefördert werden muss;

16.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Bedeutung der Energieeffizienz und ihrer Rolle sowohl bei der Senkung der Kosten für die Verbraucher als auch bei der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit Rechnung zu tragen und betont, dass es wichtig ist, in der gesamten EU mittels Plänen der Energieversorgungssicherheit in Energieeffizienz zu investieren;

17.  betont, dass es wichtig ist, die Energieeffizienzrichtlinie und die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden uneingeschränkt umzusetzen und mehr EU‑Finanzmittel für diese Bereiche bereitzustellen; betont, dass bei der Überarbeitung darauf geachtet werden sollte, dass sich die Maßnahmen auf Sozialwohnungen und die ineffizientesten, von Haushalten mit geringem Einkommen genutzten Gebäude konzentrieren;

18.  betont, dass es wichtig ist, intelligente Steuerungssysteme zu entwickeln, insbesondere in den Regionen, um das Potenzial der Energien aus erneuerbaren Quellen in vollem Umfang auszuschöpfen und sie gemäß der Produktionskapazität und dem Bedarf für den Verbrauch zwischen den Gebieten zu verteilen;

19.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dem „intelligente Städte“‑Netz Vorrang einzuräumen, um bewährte Praktiken anzuregen und auszutauschen und das Potenzial von lokalen und regionalen Projekten und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in vollem Umfang zu nutzen; betont des Weiteren den Nutzen nachhaltigerer Energiesysteme, die die Effizienz, die Stärkung der Verbraucher und die Chancen für Kleinbetriebe verbessern können; schlägt vor, alle Partner im Rahmen des Mehrebenensystems in einer operativen Schnittstelle zusammenzubringen und den Konvent der Bürgermeister aktiv in eine solche transparente Plattform einzubeziehen;

20.  betont, dass wirtschaftliche, regulatorische und administrative Hindernisse beseitigt werden müssen, um die Verbraucher zu befähigen, die Kontrolle über ihren Energieverbrauch zu übernehmen, und sie zu ermutigen, sich dezentraler Energie zu verpflichten und in sie zu investieren und sie vor Energiearmut zu schützen;

21.  fordert die Kommission auf, innovative finanzielle Anreize und Instrumente für Investitionen in die Dekarbonisierung zu schaffen, um das volle Potenzial für Gewinne durch Energieeffizienz im Gebäudesektor zu mobilisieren, auch im Hinblick auf die nachhaltige Sanierung von Wohnraum von schutzbedürftigen Familien und Bürgern;

22.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für neue Unternehmensmodelle auf dem Energiemarkt gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen;

23.  fordert die Kommission auf, die aktive Beteiligung der Bürger und Gebietskörperschaften bei der Erzeugung und Steuerung ihrer eigenen Energie zu fördern, u. a. durch Genossenschaften, da dadurch Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energie gefördert werden und da die Beteiligung von Bürgern an Energiegenossenschaften sowohl ihr Bewusstsein für die Vorteile eines effizienten Energieverbrauchs als auch ihre Kontrolle über die Energiepreise verbessern kann;

24.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Herausforderung der ländlichen Entwicklung und niedrigen Produktivität des von Subventionen abhängigen Agrarsektors als eine Chance zu nutzen, Mittel aus verschiedenen Programmen im Bereich der Landwirtschaft zu bündeln, um Anreize für Investitionen in erneuerbare Energiequellen in ländlichen Gebieten zu schaffen, damit die Energieunabhängigkeit verbessert und die Kosten der Nahrungsmittelerzeugung verringert werden;

25.  fordert eine neue EU‑Initiative zu Emissionen bei Flächennutzung, Flächennutzungsänderungen und in der Forstwirtschaft in einer eigenen Säule, um die Mitgliedstaaten bei der Emissionsreduktion in der Landwirtschaft, bei der Flächennutzung und in der Forstwirtschaft zu unterstützen, und fordert weitere Emissionsreduktionen bis 2030 zusätzlich zu den geforderten energiebezogenen Emissionsreduktionen;

26.  betont, dass es mehr koordinierter Unterstützungsprogramme für erneuerbare Energiequellen in Einklang mit dem Leitfaden der Europäischen Kommission für die Erstellung von Förderplänen für erneuerbare Energien („European Commission guidance for the design of renewables support schemes“) und eines intensiveren Handels innerhalb der EU mit aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom, zum Beispiel durch Projekte wie das Nordseenetz, bedarf; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass in der EU bei den erneuerbaren Energiequellen gleiche Ausgangsbedingungen herrschen, und ein größeres Gewicht auf die dezentrale Erzeugung und den Eigenverbrauch von aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom zu legen, damit ein eindeutiges Signal für Investitionen in nachhaltige Energien gesandt wird, indem sie das Potenzial von verfügbaren EU‑Fonds, insbesondere des künftigen Europäischen Fonds für strategische Investitionen, für strategische Infrastrukturvorhaben und umweltverträgliche Projekte, die Ausweitung der Energie aus erneuerbaren Quellen und die Ressourceneffizienz maximiert; vertritt die Auffassung, dass die Energieunion marktorientierten Instrumenten zur Förderung kohlenstoffarmer Energiequellen Priorität einräumen sollte; fordert einen funktionierenden Binnenmarkt, insbesondere für nachhaltige Energien aus erneuerbaren Quellen;

27.  betont, dass allein bis 2020 über eine Billion EUR an Investitionen in die Energiewirtschaft der EU erforderlich sind; vertritt die Auffassung, dass Investitionen in eine integrierte Strategie für Forschung und Innovation eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung von Technologien mit geringem CO2‑Ausstoß und insbesondere von Technologien im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien, intelligenten Netzen und Gebäudeautomatisierung, sauberem Verkehr und Speicherlösungen sind, damit die Energieunion zu einer treibenden Kraft für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit wird;

28.  betont den Erfolg und das weitere Potenzial der umweltgerechten Gestaltung, was die Verbesserung der Energieeffizienz und die Verringerung des Energieverbrauchs von Produkten betrifft, und weist darauf hin, dass durch die umweltgerechte Gestaltung die Energiekosten und der Energieverbrauch der Haushalte verringert und die Treibhausgasemissionen reduziert werden; fordert die Kommission auf, unter Berücksichtigung der umfassenderen Agenda für Ressourceneffizienz weitere Durchführungsmaßnahmen einzuleiten und bestehende Maßnahmen zu überprüfen, um ihre Angemessenheit sicherzustellen;

29.  betont die Rolle der Energieeffizienzkennzeichnung der EU bei der Stärkung der Verbraucher und der Bereitstellung genauer, relevanter und vergleichbarer Informationen für die Verbraucher über die Energieeffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten; betont, dass die Energieeffizienzkennzeichnung überarbeitet werden muss, um Entscheidungen der Verbraucher für energieeffiziente Produkte weiter zu erleichtern und Anreize für die Herstellung energieeffizienter Produkte zu schaffen;

30.  betont die Notwendigkeit, neue Technologien für die Erzeugung, die Speicherung und den Transport von Energien aus erneuerbaren Quellen zu entwickeln und dauerhaft nutzbar zu machen, indem man sich auf innovative Projekte auf lokaler Ebene stützt;

31.  betont, dass kleinen und lokalen Energieinitiativen, die zu bezahlbarer und nachhaltiger Energie beitragen können, Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

32.  weist darauf hin, dass der Verkehrssektor großes Potenzial birgt, was die Energieeffizienz betrifft, und auf ihn in Europa über 30 % des Endenergieverbrauchs entfallen; fordert die Kommission auf, die Bemühungen der EU dringend durch die Einführung langfristiger Maßnahmen zur Umstellung auf einen Verkehrssektor mit geringem CO2‑Ausstoß zu intensivieren und gleichzeitig ein hohes Maß an Umwelt- und Gesundheitsschutz sicherzustellen;

33.  weist auf die Halbzeitüberprüfung des Weißbuchs Verkehr hin und bekräftigt seine Unterstützung der Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem; fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag für die Festlegung ehrgeiziger, bis 2025 zu erreichender Emissionsstandards für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge vorzulegen;

34.  weist darauf hin, dass der internationale Seeverkehr weiterhin von verbindlichen Zusagen, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, ausgenommen ist, er jedoch stark zunimmt; fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag über die Ziele im Hinblick auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen im internationalen Seeverkehr vorzulegen, sollten in der IMO bis Ende 2016 keine verbindlichen Maßnahmen vereinbart werden;

35.  betont, dass ehrgeizigere Initiativen der EU für die Entwicklung und die Schaffung von Anreizen für die Einführung einer Infrastruktur für alternative Brennstoffe erforderlich sind, um weitere Anreize für die Herstellung, die Marktdurchdringung und den Einsatz von fortschrittlichen und nachhaltigen Biokraftstoffen und weiteren alternativen Kraftstoffen, durch die erhebliche Einsparungen bei den Lebenszyklus‑Treibhausgasemissionen erzielt werden, zu schaffen und die Elektrifizierung des Verkehrs und den Übergang zu erneuerbaren Energiequellen zu beschleunigen; spricht sich für den Einsatz von alternativen Kraftstoffen in Verkehrsinfrastrukturen aus; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Investitionen in Forschung, Entwicklung und technologische Innovation und betont, dass intelligente Infrastrukturen wie beispielsweise Ladestationen mit intelligenten Zählern entwickelt werden müssen;

36.  fordert die Kommission auf, das System der Bereitstellung von Informationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2‑Emissionen bei Personenkraftwagen zu überarbeiten, damit die Verbraucher genauere, relevantere und vergleichbarere Informationen über die CO2‑Emissionen und den Kraftstoffverbrauch erhalten, um die Entscheidungen der Verbraucher hin zu den energieeffizientesten Kraftfahrzeugen zu leiten sowie Anreize für die Hersteller zu schaffen, die Energieeffizienz ihrer Fahrzeuge zu verbessern und die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen;

37.  fordert die Kommission erneut auf, die Einführung eines überarbeiteten Testzyklus zu beschleunigen, um sicherzustellen, dass die Informationen über CO2‑Emissionen und weitere Schadstoffemissionen von Fahrzeugen den Emissionen unter tatsächlichen Fahrbedingungen entsprechen;

38.  stellt fest, dass Biomasse aus nachhaltiger Forstwirtschaft zur Verwirklichung der Klima- und Energieziele des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020–2030 beitragen könnte;

39.  fordert die Kommission auf, eine Initiative für die weltweite Führung der EU bei Technologien und Innovationen im Bereich der Technologien im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien und der Energietechnologien mit niedrigem CO2‑Ausstoß, zu denen auch Wellenenergie, schwimmende Solaranlagen und aus Algen erzeugter Biokraftstoff gehören, auszuarbeiten, und in diesen Bereichen die öffentliche und private Forschung, Entwicklung und Innovation zu steigern;

40.  stellt fest, dass die derzeitige Politik der EU im Hinblick auf Biobrennstoffe auf breite Kritik stößt, weil Treibhausgasemissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen (iLUC) außer Acht gelassen werden, und weist darauf hin, dass diese Emissionen verursacht werden können, wenn landwirtschaftliche Erzeugung auf andere, zuvor brachliegende Flächen in der EU oder außerhalb der EU verlagert wird;

41.  vertritt die Auffassung, dass im Rahmen eines nachhaltigen Ansatzes zur Verwirklichung der Ziele der EU im Hinblick auf die Energieversorgungsicherheit die Nutzung von Biotreibstoffen, die auf Landflächen angebaut werden, nicht weiter ausdehnt werden sollte und dass eine Verbesserung der Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen, eine Verringerung der Verkehrsnachfrage, eine Verringerung der intensiven Viehhaltung, eine Steigerung der Nutzung von Biotreibstoffen aus Abfall und Rückständen, die keine zusätzliche Landnutzungsänderung verursachen, bessere Möglichkeiten sind;

42.  sieht der Unterstützung für Vorhaben und Investitionen, die sich kohlenstoffhaltige Abfälle als Rohstoff für CO2‑arme Chemikalien und fortschrittliche Biobrennstoffe zunutze machen – z. B. durch die Nutzung von Mikroben, die in kohlenstoffreichen Abgasen gedeihen und die in Brennstoffe und Chemikalien umgewandelt werden, die die aus fossilen Rohstoffen hergestellten Brennstoffe (oder Biobrennstoffe der ersten Generation) ersetzen – und so Emissionen und Schadstoffe aus industriellen Verfahren wie der Stahlproduktion reduzieren, erwartungsvoll entgegen und besteht auf der Unterstützung dieser Vorhaben und Investitionen;

43.  bedauert, dass die Kommission beschlossen hat, ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie zurückzuziehen, und die Mitgliedstaaten sich nicht auf ein Modell geeinigt haben, bei dem sich die Besteuerung nach dem CO2-Gehalt und dem Energiegehalt richtet;

44.  ist der Auffassung, dass die Energieversorgungssicherheit und spätere Selbstversorgung der EU vor allem durch die Förderung von Energieeinsparungen und Energie aus erneuerbaren Quellen sichergestellt werden können, die zusammen mit anderen alternativen Energiequellen wie Biokraftstoffen die Abhängigkeit von Einfuhren verringern werden; weist darauf hin, dass die Verwirklichung der Energieversorgungssicherheit mit strengen Regeln zum Umweltschutz einhergehen muss, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Einsatz von Methoden der Gewinnung fossiler Brennstoffe wie das hydraulische Aufbrechen bzw. Fracking und insbesondere die unkonventionellen Methoden abzulehnen;

45.  verweist auf die Risiken und Auswirkungen der Gewinnung von unkonventionellen fossilen Brennstoffen, was Umwelt, Klima und Gesundheit betrifft, und warnt davor, das Thema der Energieunion zur Förderung solcher Energiequellen zu nutzen;

46.  fordert die Mitgliedstaaten aufgrund des Vorsorgeprinzips und des Grundsatzes, vorbeugende Maßnahmen zu treffen, sowie vor dem Hintergrund der Risiken und der negativen Auswirkungen des Hydrofrackings zur Gewinnung unkonventioneller Brennstoffe auf Klima, Umwelt und Gesundheit sowie der Lücken, die in den EU‑Regelungen über Tätigkeiten zur Gewinnung von Schiefergas ausgemacht wurden, auf, kein neues unkonventionelles Hydrofracking in der EU zu genehmigen;

47.  vertritt die Auffassung, dass der Einsatz des Hydrofracking in der EU mit Risiken und negativen Folgen für Klima und Umwelt und die öffentliche Gesundheit einhergeht und durch das Hydrofracking die Verwirklichung des langfristigen Ziels der EU, eine Dekarbonisierung zu erreichen, gefährdet wird; ist des Weiteren der Ansicht, dass das Hydrofracking keine zukunftsträchtige Technologie ist, da mit unkonventionellen Brennstoffen nur begrenzt dazu beigetragen werden kann, den künftigen Energiebedarf in der EU zu decken, und da das Hydrofracking mit beträchtlichen Investitionen und Gewinnungskosten verbunden ist; fordert die Mitgliedstaaten daher dringend auf, in der EU keine neuen Vorhaben im Bereich der Exploration und Gewinnung unkonventioneller Brennstoffe zu genehmigen, solange nicht nachgewiesen ist, dass die entsprechenden Tätigkeiten für Umwelt und Bürger unbedenklich sind;

48.  fordert die Mitgliedstaaten auf, langfristige Energiestrategien und, wenn möglich, mit allen Interessenträgern einen „nationalen Energiepakt“ im Sinne des „Energiefahrplans 2050“ und des langfristigen Ziels der Reduktion der Treibhausgasemissionen um 80–95 % bis 2050 zu entwickeln, um die dringend benötigten Investitionen im Energiesektor anzuziehen;

49.  fordert die Kommission auf, zu kontrollieren, ob die nationalen Energiestrategien im Einklang mit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit der Energieunion stehen;

50.  betont, dass trotz der in den vergangenen Jahren erzielten Fortschritte die Energiesysteme Europas weiterhin leistungsschwach sind, die derzeitige Gestaltung des Marktes nicht zu ausreichenden Investitionen führt und die europäische Energielandschaft noch zu stark fragmentiert ist; betont, dass die Voraussetzung für einen funktionierenden EU‑Binnenmarkt ein gut vernetztes Netz ist, durch das die Isolation der Mitgliedstaaten im Energiebereich beendet wird, und fordert die Kommission auf, die Fertigstellung von allen großen Verbundprojekten zu unterstützen;

51.  betont, dass es wichtig ist, eigene Initiativen der betreffenden Branchen zu fördern, um eine breitere Unterstützung für die Europäische Energieunion zu erzielen;

52.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das enorme Potenzial der Gebiete in äußerster Randlage und der überseeischen Länder und Gebiete, was die Erzeugung von Energien aus erneuerbaren Quellen für die Schaffung eines Entwicklungsmodells mit vollständiger Energieunabhängigkeit betrifft, zu berücksichtigen;

53.  betont die erheblichen positiven Nebeneffekte für Klima, Luftqualität, öffentliche Gesundheit und Umwelt, die mit der Verbesserung der Energieversorgungssicherheit durch erhöhte Energieeffizienz einhergehen, und empfiehlt den Übergang zu erneuerbaren Energiequellen wie Wind- und Solarenergie sowie geothermischer Energie;

54.  bekräftigt die feste Entschlossenheit der EU und ihrer Mitgliedstaaten, den Binnenmarkt für Energie unter Sicherstellung der strikten Anwendung des Besitzstands zu vollenden, und fordert die Kommission auf, ein 15 %‑Ziel in Bezug auf die grenzüberschreitenden Verbindungsinfrastrukturen, insbesondere für aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom, das bis 2025 zu verwirklichen ist, vorzuschlagen; unterstreicht, dass die Klima- und Energieziele nur dann verwirklicht werden können, wenn ein vollständig integriertes europäisches Netz aufgebaut wird, das über eine größere Zahl grenzüberschreitender Verbindungen, höhere Speicherkapazitäten und intelligente Versorgungsnetze, mit denen eine sichere Versorgung mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien möglich ist, verfügt; betont, dass die innovativen Technologien und Lösungen mit niedrigen Emissionen verbessert werden müssen;

55.  betont, dass in einer wirklichen Kreislaufwirtschaft Abfall als Rohstoff in die Wirtschaft zurückfließen muss, um den Mehrwert des Produkts so lange wie möglich zu behalten, und die Vorbereitung auf die Wiederverwendung und -verwertung daher eine viel höhere Priorität hat als die Verbrennung hat; weist darauf hin, dass in vielen Mitgliedstaaten bereits eine Überkapazität an Verbrennungsanlagen besteht; betont, dass eine bessere Planung und ein besserer Informationsaustausch und die Vermeidung technologischer Lock‑ins erforderlich sind; fordert die Kommission auf, dem Zusammenhang zwischen der Energieunion und der Kreislaufwirtschaft Rechnung zu tragen;

56.  betont, dass die Energiepolitik der EU den Zugang zu Energie für alle sicherstellen, einen Beitrag zu bezahlbaren Energiepreisen zugunsten aller Verbraucher leisten und die öffentliche Kontrolle und Regulierung in diesem Bereich verstärken sollte; bekräftigt, dass Energie ein menschliches Grundbedürfnis ist und die EU ein großes Augenmerk auf die Frage der Energiearmut legen und Maßnahmen fördern sollte, um dieses Problem, das jeden vierten EU‑Bürger betrifft, zu bewältigen; weist darauf hin, dass eine Verschärfung dieses Problems in den kommenden Jahren wahrscheinlich ist;

57.  fordert die Kommission auf, vor dem Hintergrund, dass derzeit immer mehr Haushalte von Energiearmut betroffen sind und weitere Haushalte ernsthaft von Energiearmut bedroht sind, dass immer mehr Strom-und Gasverbraucher ihre Rechnungen nicht bezahlen können und in die Schuldenspirale geraten und viele Menschen mit umweltschädlichen billigen Brennstoffen heizen, die nicht nur ihnen, sondern der gesamten Umgebung Schaden zufügen, einen Aktionsplan für die Bewältigung der Energiearmut auszuarbeiten, der konkrete Maßnahmen und Methoden enthält, mit denen der Energiearmut vorgebeugt und die Gefahr für die EU‑Bürger beseitigt werden kann;

58.  fordert die Kommission auf, in alle einschlägigen Handelsabkommen ein Kapitel über Energie aufzunehmen;

59.  empfiehlt, dass bei Übereinkünften das Ziel verfolgt wird, die EU‑Beitrittsländer in die Energieprojekte der Europäischen Union einzubeziehen;

60.  fordert uneingeschränkte Transparenz bei der Berichterstattung über Subventionen für fossile Brennstoffe in der EU; begrüßt in dieser Hinsicht die Klarheit in solchen Berichten, zum Beispiel in dem Bericht der OECD aus dem Jahr 2013 mit dem Titel „Inventory of Budgetary Support and Tax Expenditures for Fossil Fuels“ (Inventar der Haushaltsunterstützung und Steuerausgaben für fossile Brennstoffe), in dem ein Inventar von 550 Maßnahmen ermittelt wurde, mit denen die Förderung fossiler Brennstoffe zwischen 2005 und 2011 in 34 Mitgliedstaaten mit jährlich 55 bis 90 Milliarden USD unterstützt wurde.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

15.9.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

48

7

8

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrete Auken, Pilar Ayuso, Zoltán Balczó, Catherine Bearder, Ivo Belet, Simona Bonafè, Cristian-Silviu Buşoi, Nessa Childers, Birgit Collin-Langen, Mireille D’Ornano, Miriam Dalli, Seb Dance, Angélique Delahaye, Jørn Dohrmann, Ian Duncan, Stefan Eck, Bas Eickhout, Eleonora Evi, José Inácio Faria, Karl-Heinz Florenz, Francesc Gambús, Iratxe García Pérez, Elisabetta Gardini, Gerben-Jan Gerbrandy, Jens Gieseke, Julie Girling, Sylvie Goddyn, Matthias Groote, Andrzej Grzyb, Jytte Guteland, György Hölvényi, Jean-François Jalkh, Benedek Jávor, Josu Juaristi Abaunz, Karin Kadenbach, Kateřina Konečná, Giovanni La Via, Peter Liese, Susanne Melior, Massimo Paolucci, Bolesław G. Piecha, Pavel Poc, Frédérique Ries, Daciana Octavia Sârbu, Annie Schreijer-Pierik, Renate Sommer, Dubravka Šuica, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Estefanía Torres Martínez, Nils Torvalds, Jadwiga Wiśniewska, Damiano Zoffoli

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Paul Brannen, Nicola Caputo, Elena Gentile, Adam Gierek, Martin Häusling, Krzysztof Hetman, Jan Huitema, Mairead McGuinness, James Nicholson, Bart Staes

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Daniela Aiuto, Tiziana Beghin, Ashley Fox, Stefano Maullu

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (16.9.2015)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Thema „Wege zu einer europäischen Energieunion“
(2015/2113(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Francisco Assis

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Bemühungen der Kommission zur Schaffung einer soliden Energieunion und fordert, dass diese rasch umgesetzt und Bemühungen unternommen werden, die entsprechenden Energie- und Klimaziele nach oben zu korrigieren, dass dabei allerdings gleichzeitig für einheitliche Wettbewerbsbedingungen für die Energieproduzenten aus der EU und jene aus Drittstaaten gesorgt wird, was allerdings auch bedeutet, dass das überarbeitete Emissionshandelssystem (ETS) breite Anwendung finden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen in Betracht zu ziehen, mit denen für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Energieproduzenten aus der EU und jenen aus Drittstaaten gesorgt ist, und zwar insbesondere mit dem Ziel möglichst hoher Sicherheits- und Umweltstandards;

2.  betont, dass eine echte gemeinsame Energieaußenpolitik der EU mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Hand in Hand gehen sollte; fordert in diesem Zusammenhang eine bessere Koordinierung zwischen der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin (HR/VP) und den verantwortlichen Mitgliedern der Kommission, um die Kohärenz der außenpolitischen Maßnahmen im Bereich Energieversorgungssicherheit zu verbessern; fordert die Kommission daher auf, ein stärkeres Cluster unter der Führung der HR/VP zu schaffen und in diesem Rahmen auch das Amt eines Beauftragten für die Koordinierung der entsprechenden politischen Maßnahmen zu schaffen;

3.  betont, dass mit ehrgeizigen Energie- und Klimazielen mit Blick auf Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger auf der Ebene der EU und der einzelstaatlichen Ebene dazu beigetragen würde, dass die EU in diesen Bereichen aus technologischer Sicht auch weiterhin führend wäre;

4.  betont, dass mit Energie weder innerhalb oder zwischen den Mitgliedstaaten noch im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit oder der Außenpolitik politischer Druck ausgeübt werden sollte;

5.  betont, dass eine ausreichende, sichere und stabile Versorgung mit erschwinglicher Energie nur erreicht werden kann, wenn Energie-, Handels- und Außenpolitik kohärent und konsistent Hand in Hand gehen, was bedeutet, dass die EU ihre Energiepolitik auch im Rahmen ihrer außenpolitischen Ziele und strategischen Interessen gestalten muss, und zwar insbesondere in Bezug auf die Beziehungen mit Drittstaaten, und dass sie die Energiepolitik auf die entwicklungs-, sicherheits- und handelspolitischen Maßnahmen des außenpolitischen Spektrums abstimmen muss; ist der Ansicht, dass die EU ihre Abhängigkeit von bestimmten externen Lieferanten und Brennstoffen verringern könnte, indem die Nutzung erneuerbarer Energieträger optimiert und ökologisch nachhaltigen Brennstoffen bzw. Technologien Vorrang gegeben wird, und dass sie somit zu langfristiger Energieversorgungssicherheit beitragen könnte;

6.  betont, dass die EU und die Mitgliedstaaten auf internationaler Ebene mit einer Stimme sprechen müssen, damit die Russische Föderation nicht auf die Taktik des Teilens und Herrschens zurückgreifen und kein politischer Druck ausgeübt werden kann, indem Energieversorgungswege blockiert werden; warnt allerdings vor den Gefahren einer Diplomatie, bei der gezielt ignoriert wird, dass die Regime bestimmter Energielieferländer auf Übergriffe und Gewalt zurückgreifen; weist daher erneut darauf hin, dass die Außenpolitik der Union nur wirksam und kohärent sein kann, wenn sie auf den Kernprinzipien und -werten Demokratie, Menschenrechte und Freiheit beruht;

7.  betont, dass die Mitgliedstaaten im Bereich Energieversorgungssicherheit uneingeschränkt solidarisch sein müssen;

8.  stellt fest, dass unser Energiebedarf und die entsprechenden Einfuhren insgesamt abnehmen wird bzw. werden, wenn Energieeffizienz, Energie aus erneuerbaren Quellen und gegebenenfalls der Diversifizierung der Energiequellen und Versorgungswege Vorrang eingeräumt wird, und dass es von wesentlicher Bedeutung ist, Forschung und Entwicklung im Bereich Energie unter Wahrung des Grundsatzes der Technologieneutralität stärker zu fördern, wenn die Energiewende in Richtung einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß gerecht vonstattengehen und die Führungsrolle Europas im Bereich Technologie gestärkt werden soll; weist darauf hin, dass Technologien zur Energiespeicherung und Umwandlung gefördert werden müssen, um einen Schutz gegen die unberechenbaren Energiepreise weltweit und die Unterbrechungen der internationalen Energieversorgung aufzubauen;

9.  fordert die Kommission und die HR/VP auf, einen umfassenden Rahmen für die außenpolitische Dimension der Energieunion zu schaffen und den Schwerpunkt dabei konkret auf die Förderung strategischer Partnerschaften mit Drittstaaten – insbesondere solchen in der Nachbarschaft der EU und im Hinblick auf die Erweiterungspolitik – zu legen, die Energie produzieren und als Transitländer fungieren, und zwar auf der Grundlage gemeinsamer Werte, wobei allerdings dem derzeitigen Stand der regionalen Zusammenarbeit und der Planung und Entwicklung großer strategischer Infrastrukturprojekte sowie der raschen Mobilisierung von Finanzmitteln für aktuelle Projekte Rechnung getragen werden sollte, was auch bedeutet, dass alternative Routen und Energielieferanten geprüft werden sollten, was die Mitgliedstaaten angeht, die derzeit von einem einzigen Lieferanten abhängig sind und als Energieinseln gelten; betont, dass die Partnerschaft mit den Ländern des südlichen Mittelmeerraums und der Östlichen Partnerschaft im Bereich Energie von besonderer Bedeutung ist, und ist der Ansicht, dass dieser Partnerschaft im Rahmen der aktuellen Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik auch eine zentrale Bedeutung zukommen sollte; betont, dass die Ausweitung der Energieinfrastruktur sowie der Rechtsvorschriften der Energie-Governance auf die Europäische Energiegemeinschaft zu mehr Stabilität und einem verbesserten Investitionsumfeld in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU führen würde;

10.  fordert die Kommission auf, sich angesichts der gegenwärtigen und künftigen Entwicklungen im Bereich Forschung und Innovation und bei der Zulassung von Stromleitungssystemen, beispielsweise von Hochspannungsanschlüssen, auch weiterhin mit Nachdruck für die Einrichtung eines Systems des Energieaustauschs zwischen der Union und den Vereinigten Staaten von Amerika einzusetzen, damit ein globales Netz für den Austausch von Energie aus erneuerbaren Quellen entsteht;

11.  fordert die Kommission auf, eine umfassende Strategie für die Diversifizierung der Energieversorgung auszuarbeiten; betont, dass einheimische Ressourcen mit geringem CO2-Ausstoß für Länder wichtig sind, die in hohem Maße von Energieeinfuhren und insbesondere von einem einzigen Lieferanten abhängig sind;

12.  betont, dass die energiewirtschaftliche Isolation der betroffenen Mitgliedstaaten und Regionen mit einer künftigen Energieunion beendet sein dürfte und die am stärksten betroffenen Länder im Rahmen dieser Union dringend unterstützt werden sollten, was die Diversifizierung ihrer Energiequellen und Versorgungswege angeht;

13.  fordert die Kommission auf, die Errichtung von Energieverbundnetzen zwischen den Mitgliedstaaten der EU zu beschleunigen, was dazu beitragen würde, die Abhängigkeit der EU von externen Energielieferanten zu verringern;

14.  fordert die Kommission auf, die möglichen Optionen für gemeinsame Verhandlungen über Verträge über Energie mit externen Lieferanten darzulegen, die allerdings stets den grundlegenden Werten der EU – insbesondere den Menschenrechten, der Demokratie sowie dem Sozial-, dem Umwelt- und dem Verbraucherschutz – Rechnung tragen und diesen Werten auch förderlich sein sollten; fordert, die Rolle der Kommission zu stärken, was die Überprüfung der Übereinstimmung zwischenstaatlicher Abkommen und kommerzieller Großverträge mit dem EU-Recht angeht sowie deren Auswirkungen auf die Energieversorgungssicherheit, einschließlich einer entsprechenden Ex-ante-Bewertung und einer Beteiligung an den Verhandlungen; betont, dass ein nachhaltiger Verbrauch und eine Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß den Kern der Energieunion ausmachen sollten und dass sich dies in den politischen Maßnahmen der EU und den Bemühungen der EU, in Bezug auf die Bewältigung des Klimawandels eine Führungsrolle zu übernehmen, widerspiegeln sollte; betont, dass die Grundlage der Energieunion darin bestehen sollte, dass mit Drittstaaten mit einer Stimme verhandelt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, freiwillig einen gemeinsamen Verhandlungsmechanismus einzuführen, um das gemeinsame Verhandlungspotenzial der EU durch eine gemeinsame Verhandlungsposition zu stärken;

15.  fordert die Kommission auf, eine hochrangige Reflexionsgruppe zu Energieversorgungssicherheit, zur Außenpolitik und zur Energieunion einzurichten und dabei für eine starke Vertretung und Beteiligung des Parlaments sowie gesellschaftlicher Interessengruppen zu sorgen, in deren Rahmen zuverlässige, langfristige Szenarien in Bezug auf Angebot und Nachfrage sowie auf die Zusammenarbeit mit externen Partnern ausgearbeitet werden, und zwar insbesondere im Bereich des Aufbaus von Kapazitäten und des Technologieaustauschs bei erneuerbaren Energieträgern und Energieeffizienz sowie der Beziehung zwischen dem Bereich Energie und den Menschenrechten;

16.  fordert die Kommission auf, auch weiterhin das Ziel zu verfolgen, dass in das TTIP-Abkommen ein eigenständiges Kapitel zum Thema Energie aufgenommen wird;

17.  ist der Ansicht, dass sich die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten als Leitgrundsatz im Hinblick auf die Gewährleistung der Energieversorgung auch auf die Vertragspartner der Energiegemeinschaft erstrecken sollte.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

15.9.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

51

10

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nikos Androulakis, Francisco Assis, Petras Auštrevičius, Amjad Bashir, Bas Belder, Goffredo Maria Bettini, Mario Borghezio, Elmar Brok, Klaus Buchner, James Carver, Fabio Massimo Castaldo, Javier Couso Permuy, Knut Fleckenstein, Anna Elżbieta Fotyga, Eugen Freund, Michael Gahler, Richard Howitt, Sandra Kalniete, Tunne Kelam, Afzal Khan, Janusz Korwin-Mikke, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, Sabine Lösing, Ulrike Lunacek, Andrejs Mamikins, Ramona Nicole Mănescu, David McAllister, Francisco José Millán Mon, Pier Antonio Panzeri, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Kati Piri, Andrej Plenković, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Sofia Sakorafa, Jacek Saryusz-Wolski, Alyn Smith, Jaromír Štětina, Charles Tannock, Eleni Theocharous, Ivo Vajgl, Elena Valenciano, Geoffrey Van Orden, Hilde Vautmans

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ana Gomes, Andrzej Grzyb, Cătălin Sorin Ivan, Antonio López-Istúriz White, Urmas Paet, Miloslav Ransdorf, Jean-Luc Schaffhauser, György Schöpflin, Renate Sommer, Dubravka Šuica, Traian Ungureanu, Bodil Valero

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Claudiu Ciprian Tănăsescu

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (24.9.2015)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Thema „Wege zu einer europäischen Energieunion“
(2015/2113(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Klaus Buchner

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist der festen Überzeugung, dass eine langfristig solide Energieunion auf Verbundnetzen – unter besonderer Berücksichtigung von Energieinseln und gefährdeten Regionen in Europa –, besserer Energieeffizienz, Energieeinsparungen, der vollen Ausschöpfung sicherer, ökologisch tragfähiger heimischer Energiequellen, Kosteneffizienz, der Beseitigung der Energiearmut, vermehrter Energieunabhängigkeit und Zusammenarbeit sowie auf zuverlässigen Folgenabschätzungen in Bezug auf die künftige Energieinfrastruktur beruhen sollte; unterstützt das Ziel der Energieunion, das in der Abwendung von einer auf fossilen Brennstoffen beruhenden Wirtschaft besteht, in der die Energieversorgung zentralisiert ist, von der Angebotsseite gesteuert wird und die sich auf alte Technologien stützt; ist überzeugt, dass im Rahmen des Handels dazu beigetragen werden kann, dieses Ziel zu erreichen;

2.  betont, dass die EU den wirtschaftlich schwächsten Ländern bei der Diversifizierung ihrer Quellen und Versorgungswege Vorrang einräumen sollte, auch durch Lieferungen gegen die Hauptflussrichtung, wobei der Schwerpunkt auf Energie aus erneuerbaren Quellen und entsprechende Speicheranlagen gelegt werden sollte, damit die Energieeffizienz weltweit erhöht werden kann, und zur Beseitigung der Energiearmut und zu einer weltweiten nachhaltigen Entwicklung beitragen sowie die globalen Anstrengungen zur Bewältigung des Klimawandels unterstützen sollte;

3.  weist darauf hin, dass die EU 53 % ihrer Energie einführt, wodurch jährlich Kosten in Höhe von etwa 400 Mrd. EUR entstehen, womit die EU der größte Energieimporteur der Welt ist; erinnert daran, dass 61 % des eingeführten Gases in Gebäuden und im Wesentlichen für Wärme und Kälte genutzt werden und auf die Energienachfrage im Gebäudesektor etwa 40 % des Energieverbrauchs in der EU sowie ein Drittel des Erdgasverbrauchs entfallen; betont daher, dass sich Verbesserungen bei der Energieeffizienz entscheidend auswirken würden, was die Senkung der Energieeinfuhren der EU aus Drittländern und die Handelsdefizite der Mitgliedstaaten angeht, wodurch sich die Verhandlungsposition der EU in auswärtigen energiebezogenen Fragestellungen verbessern würde; ist überzeugt, dass ein verbindliches Ziel im Bereich Energieeffizienz ein kostenwirksames Mittel zur Erreichung des Ziels der Energieunabhängigkeit darstellen würde; weist darauf hin, dass die Arbeitslosigkeit gesenkt werden könnte, wenn in der gesamten EU ein ehrgeiziges Programm zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden durchgeführt würde;

4.  unterstützt das Ziel der Energieunion, das in der Abwendung von einer auf fossilen Brennstoffen beruhenden Wirtschaft besteht, in der die Energieversorgung zentralisiert ist, von der Angebotsseite gesteuert wird und sich auf alte Technologien und veraltete Geschäftsmodelle stützt; ist überzeugt, dass im Rahmen des Handels dazu beigetragen werden kann, dieses Ziel zu erreichen;

5.  betont, dass alle Handelsabkommen Kapitel zum Thema Energie umfassen sollten, die darauf abzielen, Energiepartnerschaften aufzubauen, die beiden Parteien zuträglich sind, sowie auf eine Verbesserung des Zugangs zu Energiequellen und ausländischen Märkten, und zwar sowohl in Bezug auf bewährte, langjährige Partnern als auch auf potenzielle neue Partnerländer in Gebieten wie u. a. Zentralasien, Nordafrika, dem Mittelmeerraum und Amerika, und dass diese Partnerschaften zu einer sichereren Energieversorgung der EU führen und gleichzeitig die Diversifizierung der Energiequellen sowie die Festlegung von Qualitätsstandards für Energieerzeugnisse und die Entwicklung gemeinsamer Normen für eine nachhaltige Energiegewinnung ermöglichen sollten; hält es für äußerst wichtig, die Abhängigkeit von Energieeinfuhren zu verringern, und zwar insbesondere durch eine verstärkte Förderung erneuerbarer Energieträger und von Energieeffizienz; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Handelspolitik der EU und die Grundlagen der Energiepolitik der EU aufeinander abgestimmt werden, und betont, dass die Kapitel zum Thema Energie in Handelsabkommen den Zielen der EU in den Bereichen Klima und nachhaltige Energie insgesamt förderlich sein sollten sowie auch dem übergeordneten Ziel, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Energieunion vom März 2015 einen Wandel hin zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß zu vollziehen;

6.  weist darauf hin, dass die EU im Einklang mit Artikel 194 AEUV mit ihrer Handelspolitik darauf abzielen sollte, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und den Energiemix der EU breiter zu fächern und damit die Abhängigkeit von einem einzigen Versorger oder einer einzigen Transitstelle verringern sollte, dass dabei allerdings die einschlägige Trennung der Zuständigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten zu achten ist; betont, dass die Verringerung der Abhängigkeit von einem Versorger nicht zu einer größeren Abhängigkeit von einem anderen Versorger führen darf; vertritt die Auffassung, dass sämtliche Infrastrukturprojekte und Handelsabkommen der EU, die auf die Diversifizierung der Energiequellen, Versorger und Versorgungswege abzielen, vollständig mit den langfristigen Zusagen der EU zur Senkung von CO2-Emissionen sowie dem Umweltrecht und den sonstigen einschlägigen Rechtsvorschriften der Union in Einklang stehen müssen;

7.  vertritt die Auffassung, dass die Rationalisierung des Energiebedarfs, die Förderung sicherer, ökologisch tragfähiger heimischer Energiequellen, die Verbesserung der Energieeffizienz sowie der Verbundbildung im Bereich Energie durch ambitionierte, verbindliche Ziele und die Aufklärung der Bürger mit dem Ziel eines verantwortungsvollen Energieverbrauchs als Instrumente die größte Wirkung entfalten, wenn es darum geht, die Energieabhängigkeit gegenüber unberechenbaren internationalen Energieversorgern aus Drittländern zu verringern und die Klimaziele der EU zu erreichen; vertritt die Auffassung, dass die Energieabhängigkeit kurzfristig verringert werden kann, indem die Energienachfrage rationalisiert wird, erneuerbare Energieträger und entsprechende Speichermöglichkeiten entwickelt werden, Gas gespeichert wird, eine Infrastruktur zur Umkehrung des Gasflusses aufgebaut wird, neue Projekte gefördert werden, die die maximale Nutzung der bestehenden Infrastruktur ermöglichen, und regionale Pläne für Versorgungssicherheit erstellt werden;

8.  betont, dass Engpässe beseitigt und Verbundleitungen errichtet werden müssen, die einen grenzüberschreitenden Handel ermöglichen und zu wettbewerbsfähigen, gut integrierten Energiemärkten auf regionaler Ebene führen;

9.  weist darauf hin, dass bei der Strategie der EU für Energieeinfuhren die tatsächlichen Kosten und der faktische Nutzen von Energieträgern zu bedenken sind und zu diesem Zwecke die lokale Bevölkerung aktiv in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden muss und alle unmittelbaren und mittelbaren Faktoren bewertet werden müssen, d. h. nicht nur jene, die direkt mit dem Verbrauch in Verbindung stehen; verweist in diesem Zusammenhang auf die Risiken für Umwelt, Klima und Gesundheit und die Auswirkungen, die eine Gewinnung unkonventioneller fossiler Brennstoffe mit sich bringt;

10.  betont, dass der Handel insbesondere im Bereich Energiespeicherung und Energietransport eine wichtige Rolle im Hinblick auf die Förderung und Entwicklung zukunftsweisender Energietechnologien spielen kann, z. B. bei der Absatzförderung umweltverträglicher Waren („green goods“) und der Entwicklung internationaler Normen für Energieeffizienz; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Energieeffizienz als eigenständige Energiequelle zu behandeln; betont, dass vorhandene Technologien zur Umwandlung von aus Sonnen- und Windenergie erzeugtem Strom in Erdgas einen Schutz vor den unberechenbaren Energiepreisen auf dem Weltmarkt bieten können, zumal es bereits riesige Speicheranlagen sowie Erdgasversorgungsnetze und moderne Erdgaskraftwerke gibt; betont, dass die EU mit ihrer Handelspolitik darauf abzielen sollte, tarifäre und nicht-tarifäre Handelshemmnisse in Bezug auf innovative Energietechnologien abzuschaffen; weist darauf hin, dass auf die Unternehmen der EU ein Anteil von 40 % aller Patente für Technologien im Bereich erneuerbare Energieträger entfällt;

11.  begrüßt, dass die EU und 13 weitere Mitglieder der WTO über eine Initiative für umweltfreundliche Produkte, Dienstleistungen und Technologien verhandeln, die zu grünem Wachstum, Umweltschutz und zur Bekämpfung des Klimawandels sowie zu nachhaltiger Entwicklung beitragen; fordert, dass die Verhandlungen bis Ende 2015, d. h. auf der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi abgeschlossen werden;

12.  fordert die Kommission auf, für eine strengere Überwachung von wettbewerbswidrigem Verhalten sowie für Antidumpingmaßnahmen zu sorgen, um die europäische Energieindustrie vor unfairen Einfuhren aus Drittländern zu schützen;

13.  betont, dass in Handelsabkommen Klauseln zu technologischer Zusammenarbeit und entsprechenden Dienstleistungen in den Bereichen Energieeffizienz und dezentralisierte Erzeugung erneuerbarer Energieträger, einschließlich Pflege und Softwareentwicklung, aufgenommen werden müssen; weist darauf hin, dass die Verringerung der CO2‑Emissionen ein gemeinsames Ziel der EU und vieler Partnerländer, -regionen und –städte darstellt;

14.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission im Einklang mit ihrer globalen Klimapolitik und der Zusage der G20, die Beihilfen für fossile Brennstoffe stufenweise abzuschaffen, auf, unverzüglich die Ausfuhrkredite abzuschaffen, die für Investitionen in Kraftwerke gewährt werden, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden;

15.  bedauert, dass die Gespräche über die Modernisierung der Handelsschutzinstrumente im Rat ins Stocken geraten sind, obwohl das Parlament sich entschieden für strengere Maßnahmen gegen unlautere Einfuhren aus Drittländern eingesetzt hat;

16.  fordert die Kommission auf, die Entwicklungsländer mittels internationaler Handelsinstrumente darin zu bestärken, ihre Energieerzeugung zu diversifizieren, und insbesondere die Erzeugung von Solarenergie in den südlichen Nachbarländern der EU zu fördern;

17.  fordert den Rat auf, die Modernisierung der Handelsschutzinstrumente voranzutreiben, damit gewährleistet ist, dass die europäische verarbeitende Industrie, insbesondere jene, die Turbinen, Solarpaneele, hochwertigen Stahl und Baumaterialien erzeugt, umfassend vom Energiewandel profitieren kann;

18.  betont, dass die Verhandlungen über das Übereinkommen über Umweltgüter auf einer Definition des Begriffs Umweltgüter beruhen müssen, die mit den Maßnahmen der EU im Einklang steht, und nicht zu einer Beeinträchtigung der Maßnahmen führen sollten, die im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Entwicklungsländer beschlossen wurden;

19.  fordert die Mitgliedstaaten auf, über den Mechanismus für den Austausch von Informationen über zwischenstaatliche Übereinkünfte im Bereich Energie mit Drittländern gegebenenfalls intensiver zusammenzuarbeiten; fordert die Kommission darüber hinaus auf, im Namen der EU die verfügbaren Optionen für eine freiwillige gemeinsame Aushandlung von Verträgen über Energielieferungen mit Versorgern aus Drittländern zu prüfen; weist allerdings erneut darauf hin, dass Unterstützung nur dann geleistet werden sollte, wenn ein Mitgliedstaat oder mehrere Mitgliedstaaten eine solche auch konkret anfordern, und dass dabei die unternehmerische Entscheidungsfreiheit gewahrt bleiben muss;

20.  betont, dass Energieabkommen stets auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beruhen und der Einhaltung der Qualitätsstandards und der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie des Unionsrechts Rechnung tragen sollten; fordert, dass die Kommission den Interessen der Union entsprechende Standards für Energieabkommen mit Drittländern ausarbeitet; fordert, dass das Europäische Parlament im Interesse der Förderung von Demokratie und Transparenz von der Kommission regelmäßig über Energieabkommen zwischen der EU und Drittländern unterrichtet wird;

21.  fordert die Kommission auf, Initiativen zwischen den Ländern im Mittelmeerraum für eine Zusammenarbeit im Energiesektor zu fördern, um somit einen Beitrag zum Frieden und zum Wohlstand der Menschen zu leisten, und betont, dass die Handelspolitik der EU eine wichtige Rolle spielen kann, was die Verbesserung der Vernetzung der beiden Seiten des Mittelmeers angeht; stimmt mit der Kommission darin überein, dass ein Mittelmeer-Gashub gebaut werden muss, und vertritt die Auffassung, dass die Möglichkeit einer Unterstützung im Rahmen der Finanzinstrumente der EU geprüft werden sollte; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten des Mittelmeerraums aktiv unterstützt werden sollten, was den Ausbau ihrer Solarenergiekapazitäten sowie die Einspeisung des potenziellen Überschusses in die Versorgungsnetze der eher benachteiligten Mitgliedstaaten angeht;

22.  weist darauf hin, dass sich die EU auf internationaler Ebene stärkeres Verhör verschaffen könnte, wenn Verhandlungen über Energieabkommen der EU mit Drittländern eingeleitet würden, und dass damit der Rahmen geschaffen würde, der für Projekte benötigt wird, mit denen die Energieversorgungssicherheit Europas gesteigert werden kann, insbesondere für große Investitionen in länderübergreifende Infrastrukturprojekte.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.9.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

7

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Maria Arena, Tiziana Beghin, David Campbell Bannerman, Salvatore Cicu, Marielle de Sarnez, Santiago Fisas Ayxelà, Eleonora Forenza, Karoline Graswander-Hainz, Ska Keller, Jude Kirton-Darling, Gabrielius Landsbergis, Bernd Lange, Emmanuel Maurel, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Viviane Reding, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Tokia Saïfi, Matteo Salvini, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Joachim Schuster, Joachim Starbatty, Adam Szejnfeld, Iuliu Winkler, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Klaus Buchner, Dita Charanzová, Edouard Ferrand, Agnes Jongerius, Sander Loones, Gabriel Mato, Fernando Ruas, Jarosław Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Marco Affronte, Andrejs Mamikins

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (15.7.2015)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu der Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie
(2015/2113(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Henna Virkkunen

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt, dass die Kommission eine nachhaltige, CO2-arme und klimaschonende Energieunion mit einem integrierten europaweiten Energiesystem und die Vollendung des auf Wettbewerb und Sicherung der Energieversorgung gründenden Energiebinnenmarkts anstrebt, wodurch Europa seine Abhängigkeit von Drittländern verringern kann und hochwertige Arbeitsplätze und Wachstum geschaffen werden; weist erneut darauf hin, dass eine geringere Abhängigkeit von Energieeinfuhren auch der europäischen Wirtschaft unmittelbar zugutekommt;

2.  fordert die Kommission auf, in internationalen Organisationen sowie Foren zum Umweltschutz und zum Klimawandel wirksamer zu überwachen, inwieweit andere Länder auf der Welt CO2-Emissionen verringern, da es sich hierbei um ein globales Problem handelt;

3.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Verkehr insbesondere mit Blick auf die bevorstehenden Gespräche anlässlich der UN-Klimakonferenz (COP 21) als vorrangigen Bereich in die EU-Klimapolitik einzubeziehen und zum Beispiel einheitliche Kraftstoffeffizienznormen, wie sie für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge bereits bestehen, auch für schwere Nutzfahrzeuge, Busse und Schiffe vorzuschlagen;

4.  schätzt, dass mehr als 30 % des Endenergieverbrauchs in Europa auf das Verkehrswesen entfallen, das zu 94 % von Erdölprodukten abhängt; vertritt daher die Auffassung, dass ein umweltfreundlicheres Energiesystem mit eindeutigem Bezug auf die Verringerung der CO2-Emissionen im Verkehrswesen im Mittelpunkt einer Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie stehen sollte; betont, dass der Verknüpfung von Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und des Ausbaus innovativer Energietechnologien entscheidende Bedeutung zukommt, wenn es darum geht, einen ökologisch nachhaltigen Energiemix für das europäische Verkehrssystem zu erreichen; vertritt die Auffassung, dass nahegelegt werden sollte, unterschiedliche erneuerbare Energiequellen – einschließlich Flüssigerdgas für Schwerlastfahrzeuge und in der Seeschifffahrt – zu nutzen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Vorschläge für die Abschaffung umweltschädlicher Steuersubventionen vorzulegen, soweit dies erforderlich ist; regt dazu an, Forschungs- und Innovationsvorhaben zu unterstützen, die auf bessere Lösungen im Mobilitätsbereich abzielen, und zwar sowohl in technologischer Hinsicht als auch im Bereich flankierender Technologien und Maßnahmen;

5.  hebt hervor, dass Luftverkehr und Schifffahrt die Wirtschaftszweige in Europa sind, in denen Emissionen und Ölverbrauch am schnellsten zunehmen; weist darauf hin, dass im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation weltweit geltende Regeln aufgestellt werden müssen, damit die CO2-Emissionsziele für Luftverkehr und Schifffahrt erreicht werden; weist darauf hin, dass gegenseitig geltende Umweltnormen für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie von entscheidender Bedeutung sind; stellt fest, dass es bislang erkennbar an wirksamen Maßnahmen dieser Organisationen zur Regelung der Emissionen in Luftverkehr und Schifffahrt mangelt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Initiativen zu ergreifen, um schneller zu einem derartigen weltweiten Übereinkommen und zu einer stärkeren demokratischen Rechenschaftspflicht dieser Organisationen zu gelangen; hebt hervor, dass der besonderen Situation der Inselregionen und der Regionen in äußerster Randlage aufgrund ihrer wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Beschränkungen Rechnung zu tragen ist;

6.  spricht sich dafür aus, Energieinfrastrukturen, wozu auch Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe zählen, im Rahmen einer makroregionalen Strategie auszubauen, um der Schaffung von „Energieinseln“ entgegenzuwirken; regt ferner an, konzeptuell z. B. auf Methanolwirtschaft, Infrastruktur für intelligente Netze (auch für Elektromobilität) und Elektrofahrzeuge als Energiespeicher zu setzen, damit Energie effizienter genutzt und die Energieversorgungssicherheit verbessert wird;

7.  stellt fest, dass 70 % der Europäer in Städten leben; fordert gezielte Maßnahmen der Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Behörden für einen reibungslosen, sicheren, kostengünstigen, energieeffizienten und bezahlbaren städtischen Nahverkehr; weist erneut darauf hin, dass verantwortungsvolle Landnutzung und Raumplanung sowie nachhaltige Stadtverkehrslösungen wirksam zur Verringerung der CO2-Emissionen beitragen; fordert die Kommission eindringlich auf, die für die Förderung des öffentlichen Verkehrs, gemeinsamer Mobilitätslösungen sowie des Ausbaus von Geh- und Radwegen, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten, erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und Vorschläge zur Modernisierung der EU-Rechtsvorschriften vorzulegen, um den multimodalen Verkehr und neue Logistikdienstleistungen zu fördern; hebt dabei das ungenutzte Potenzial hervor, das Intermodalität, neue IKT-Technologien und der Einsatz umweltfreundlicher Motoren bergen;

8.  fordert umfassende Rechtsvorschriften, die darauf abzielen, Anreize für langfristige öffentliche und private Investitions- und Finanzierungsprogramme zu setzen, mit denen sowohl – und zwar technologieneutral und nicht wettbewerbsverzerrend – vielversprechende und innovative Technologien in den Bereichen Forschung, Herstellung und Vertrieb erneuerbarer Brennstoffe und moderner Motorentechnik als auch Infrastrukturen des europäischen Verkehrsnetzes mit Schwerpunkt auf nachhaltigen und umweltfreundlicheren Verkehrsarten gefördert werden; hebt hervor, dass dabei wirtschaftliche und technische Klippen zu umschiffen sind; betont, dass es erforderlich ist, Emissionen zu verringern, indem fossile Brennstoffe allmählich durch erneuerbare Brennstoffe, Strom oder CO2-arme Alternativen ersetzt werden; vertritt die Auffassung, dass der zügige Einsatz von Flüssigerdgas unterstützt werden muss; weist erneut darauf hin, dass die EU ihre Spitzenposition im Bereich der erneuerbaren Energieträger halten könnte, wenn sie den Markt für Flugzeugtreibstoffe aus erneuerbaren Energieträgern öffnet;

9.  weist darauf hin, dass es zur Verringerung der im Verkehrswesen anfallenden CO2-Emissionen notwendig ist, Maßnahmen in den Politikbereichen Energie, Verkehr, Handel sowie Forschung und Innovation aufeinander abzustimmen; betont, dass es einheitlicher grenzüberschreitender Ansätze bedarf, um eine nationale Fragmentierung zu verhindern; hebt hervor, dass Normen und Interoperabilitätsanforderungen festgelegt werden müssen, die es europäischen Unternehmen ermöglichen, Marktchancen zu nutzen;

10.  weist darauf hin, dass der Einsatz von Elektrofahrzeugen enorme Ansprüche an die Stromerzeugung stellt; fordert Abschätzungen, um festzustellen, inwiefern sich der Bedarf mit den bestehenden Stromerzeugungskapazitäten decken lässt;

11.  begrüßt die Ausrichtung auf die nachhaltigsten und energieeffizientesten Verkehrsträger und Verkehrswege, wie etwa Eisenbahn, Kurzstrecken-, Binnen- und Seeschifffahrt, die durch die Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und ihren effizienteren Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen vollzogen wurde; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Intermodalität;

12.  fordert die Kommission auf, im Rahmen der Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehrswesen eine umfassende Strategie für den Straßenverkehr vorzuschlagen und stärker auf den Ausbau und die Nutzung von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr hinzuwirken;

13.  weist darauf hin, dass zum Antrieb von Kraftfahrzeugen verwandtes Erdgas eine im Hinblick auf die CO2-Emissionen ausgereifte Technologie ist, die als Brennstoff für den Übergang zu einem umweltfreundlichen Verkehr nützlich sein kann; betont jedoch, dass Subventionen für den Infrastrukturausbau auf umweltfreundliche Technologien abzielen sollten;

14.  unterstützt das umfassende Paket für den Straßenverkehr, das auf eine effizientere Einpreisung der Infrastruktur und die Einführung intelligenter und interoperabler Verkehrslösungen abstellt; betont, dass die Energieeffizienz gesteigert werden kann, wenn die Digitalisierung und der Einsatz intelligenter Verkehrssysteme gefördert und innovative Verkehrsdienste eingeführt werden; fordert eine zukunftsorientierte Forschungs- und Innovationsstrategie für das Verkehrswesen; unterstützt die Ausarbeitung von Plänen für eine nachhaltige Mobilität im städtischen und im ländlichen Raum zur Verringerung von verkehrsbedingter Umweltverschmutzung, Verkehrsüberlastung, Lärmemissionen und Verkehrsunfällen; weist darauf hin, dass mit diesen Plänen Ungleichheiten beseitigt werden sollten, die Nutzer mit Behinderung und Kosten betreffen;

15.  legt der Kommission nahe, bei der Harmonisierung der Zertifizierungskriterien für nachhaltigen Tourismus in Einklang mit den Zielen der EU die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und die Verringerung der CO2-Emissionen als Kriterien einzubeziehen;

16.  fordert die Kommission auf, die Integration fortgeschrittener Technologien in den innovativen Schienenverkehr zu beschleunigen, indem sie die Initiative für eine Verkehrsverlagerung auf die Schiene voranbringt, die eine Schlüsselrolle für den umweltfreundlichen öffentlichen Verkehr spielen kann;

17.  betont, dass mit EFSI-Mitteln vorrangig Verkehrsprojekte gefördert werden müssen, die den technologischen Übergang zu einem umweltfreundlichen und nachhaltigen Verkehrssystem ermöglichen; hebt hervor, dass sonstige Förderinstrumente auf EU-Ebene vorrangig für Infrastrukturinvestitionen in intermodalen Verkehr, Schienenverkehr, See- und Binnenschifffahrt eingesetzt werden sollten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

14.7.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

40

6

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Lucy Anderson, Marie-Christine Arnautu, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Deirdre Clune, Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Andor Deli, Isabella De Monte, Ismail Ertug, Jacqueline Foster, Dieter-Lebrecht Koch, Stelios Kouloglou, Merja Kyllönen, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Marian-Jean Marinescu, Georg Mayer, Gesine Meissner, Cláudia Monteiro de Aguiar, Jens Nilsson, Markus Pieper, Salvatore Domenico Pogliese, Gabriele Preuß, Christine Revault D’Allonnes Bonnefoy, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, David-Maria Sassoli, Claudia Schmidt, Claudia Tapardel, Keith Taylor, Pavel Telička, István Ujhelyi, Peter van Dalen, Wim van de Camp, Janusz Zemke, Roberts Zīle, Kosma Złotowski, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ivo Belet, James Carver, Bas Eickhout, Theresa Griffin, Ruža Tomašić, Henna Virkkunen

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.11.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

47

13

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Zigmantas Balčytis, Nicolas Bay, Bendt Bendtsen, Reinhard Bütikofer, Jerzy Buzek, Philippe De Backer, Pilar del Castillo Vera, Christian Ehler, Peter Eriksson, Fredrick Federley, Ashley Fox, Adam Gierek, Juan Carlos Girauta Vidal, Theresa Griffin, Marek Józef Gróbarczyk, Roger Helmer, Hans-Olaf Henkel, Kaja Kallas, Barbara Kappel, Krišjānis Kariņš, Seán Kelly, Jeppe Kofod, Miapetra Kumpula-Natri, Janusz Lewandowski, Paloma López Bermejo, Ernest Maragall, Edouard Martin, Dan Nica, Angelika Niebler, Morten Helveg Petersen, Miroslav Poche, Michel Reimon, Herbert Reul, Paul Rübig, Algirdas Saudargas, Neoklis Sylikiotis, Antonio Tajani, Dario Tamburrano, Patrizia Toia, Evžen Tošenovský, Claude Turmes, Miguel Urbán Crespo, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Kathleen Van Brempt, Henna Virkkunen, Martina Werner, Anna Záborská, Flavio Zanonato

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ian Duncan, Cornelia Ernst, Jude Kirton-Darling, Olle Ludvigsson, Marian-Jean Marinescu, Clare Moody, Massimiliano Salini, Maria Spyraki, Pavel Telička

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Isabella Adinolfi, Paul Brannen, Nessa Childers, Edward Czesak

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

47

+

ALDE

Philippe De Backer, Fredrick Federley, Juan Carlos Girauta Vidal, Kaja Kallas, Morten Helveg Petersen, Pavel Telička

ECR

Edward Czesak, Ian Duncan, Ashley Fox, Marek Józef Gróbarczyk, Hans-Olaf Henkel, Evžen Tošenovský

PPE

Bendt Bendtsen, Jerzy Buzek, Christian Ehler, Krišjānis Kariņš, Seán Kelly, Janusz Lewandowski, Marian-Jean Marinescu, Angelika Niebler, Herbert Reul, Massimiliano Salini, Algirdas Saudargas, Maria Spyraki, Antonio Tajani, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Henna Virkkunen, Anna Záborská, Pilar del Castillo Vera

S&D

Zigmantas Balčytis, Paul Brannen, Nessa Childers, Adam Gierek, Theresa Griffin, Jude Kirton-Darling, Jeppe Kofod, Miapetra Kumpula-Natri, Olle Ludvigsson, Edouard Martin, Clare Moody, Dan Nica, Miroslav Poche, Patrizia Toia, Kathleen Van Brempt, Martina Werner, Flavio Zanonato

13

-

EFDD

Isabella Adinolfi, Roger Helmer, Dario Tamburrano

ENF

Nicolas Bay

GUE/NGL

Cornelia Ernst, Paloma López Bermejo, Neoklis Sylikiotis, Miguel Urbán Crespo

Verts/ALE

Reinhard Bütikofer, Peter Eriksson, Ernest Maragall, Michel Reimon, Claude Turmes

2

0

ENF

Barbara Kappel

PPE

Paul Rübig

Erklärung der Symbole:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen