BERICHT über bildungs- und ausbildungspolitische Maßnahmen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit
15.12.2015 - (2015/2088(INI))
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatter: Marek Plura
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über bildungs- und ausbildungspolitische Maßnahmen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (2015/2088(INI))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 165 und 166,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2010 zu der Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen[1],
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2013 zu einer Jugendgarantie[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. April 2014 zu der Art und Weise, in der die Europäische Union dazu beitragen kann, ein unternehmensfreundliches bzw. für Betriebe und Jungunternehmen vorteilhaftes Umfeld für mehr Arbeitsplätze zu schaffen[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2014 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Umsetzung der Prioritäten 2014[4],
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen[5],
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates zu einem Qualitätsrahmen für Praktika und die diesbezügliche schriftliche Anfrage des Europäischen Parlaments vom 2. Juli 2015,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom April 2015 zur Verstärkung der bereichsübergreifenden politischen Zusammenarbeit, um die sozioökonomischen Probleme junger Menschen wirksam anzugehen[6],
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,
– unter Hinweis auf die Liste der Fragen des VN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf den ersten Bericht der Europäischen Union[7],
– unter Hinweis auf den Kurzbericht des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) vom Juni 2013 mit dem Titel „Wege zur wirtschaftlichen Erholung: drei Kompetenz- und Arbeitsmarktszenarien für 2025“,
– unter Hinweis auf den Kurzbericht des Cedefop vom März 2014 mit dem Titel „Qualifikationsungleichgewichte: Da steckt mehr dahinter!“,
– unter Hinweis auf den Kurzbericht des Cedefop vom November 2014 mit dem Titel „Herausforderung Validierung: wann werden in Europa alle Lernergebnisse anerkannt?“,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Sechster Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt: Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ (COM(2014)0473),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa“ (COM(2010)0636),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom April 2015 mit dem Titel „Piloting Youth Guarantee partnerships on the ground – A summary report of key achievements and lessons from the European Parliament Preparatory Action on the Youth Guarantee“ („Erprobung von Jugendgarantie-Partnerschaften in Pilotprojekten vor Ort – Kurzbericht über Erfolge und Erkenntnisse im Rahmen der Jugendgarantie-Vorarbeiten des Europäischen Parlaments“),
– unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) von 2015 mit dem Titel „Youth entrepreneurship in Europe: values, attitudes, policies“ („Junges Unternehmertum in Europa: Werte, Einstellungen und politische Maßnahmen“),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates, insbesondere auf Kapitel IV über die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen[8],
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0366/2015),
A. in der Erwägung, dass in der Europäischen Union derzeit 4,5 Millionen junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren arbeitslos sind und mehr als 7 Millionen junge Europäer zwischen 15 und 24 Jahren weder in Arbeit oder Ausbildung sind noch ein Studium absolvieren;
B. in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote in der Union Ende 2014 bei 9,9 % lag, bei jungen Menschen jedoch mit 21,4 % mehr als doppelt so hoch ausfiel;
C. in der Erwägung, dass junge Menschen in besonderem Maße von der Krise betroffen sind;
D. in der Erwägung, dass der Mangel an geeigneten Qualifikationen für offene Arbeitsstellen sowie das Missverhältnis zwischen Schul- und Ausbildungswesen wesentliche Ursachen für die Jugendarbeitslosigkeit sind; in der Erwägung, dass junge Menschen heute im Vergleich zu früheren Generationen zwar gebildeter und besser qualifiziert sind, jedoch auf der Suche nach einem hochwertigen Arbeitsplatz, der den Normen der EU und der Mitgliedstaaten entspricht, weiterhin vor hohen strukturellen Hürden stehen; in der Erwägung, dass das Problem der Jugendarbeitslosigkeit nur gelöst werden kann, wenn in Europa effizient und dauerhaft für hochwertige Arbeitsplätze gesorgt wird;
E. in der Erwägung, dass sich ein verzögerter Eintritt in den Arbeitsmarkt und lange Zeiträume der Arbeitslosigkeit negativ auf die Karriereaussichten, die Vergütung, die Gesundheit und die soziale Mobilität auswirken;
F. in der Erwägung, dass junge Menschen ein wichtiges Gut für die europäische Wirtschaft sind, und in der Erwägung, dass sie alles daransetzen sollten, sich vorausschauend die Kompetenzen anzueignen, die auf dem Arbeitsmarkt künftig gesucht werden;
G. in der Erwägung, dass die jungen Menschen in drei große Gruppen eingeteilt werden können, namentlich Studierende, Arbeitnehmer und Arbeitslose, und dass für jede dieser Gruppen spezifische politische Ansätze verfolgt werden müssen, damit dafür gesorgt ist, dass die Betroffenen in den Arbeitsmarkt integriert werden, was heißt, dass junge Studierende über die für den Arbeitsmarkt erforderlichen Kompetenzen verfügen müssen, junge Arbeitnehmer ihre Kompetenzen während ihres gesamten Arbeitslebens auf den jeweils neuesten Stand bringen müssen und junge Arbeitslose Ausbildungsmaßnahmen absolvieren müssen, wobei zwischen aktiv Arbeitssuchenden und Jugendlichen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind („NEET“), zu unterscheiden ist;
H. in der Erwägung, dass alles darangesetzt werden muss, dass das Bildungswesen Schüler und Studierende angemessen auf ihre berufliche Entfaltung vorbereitet und eine enge Zusammenarbeit zwischen Vertretern des Bildungswesens, der Sozialfürsorge (soweit erforderlich), der Arbeitgeber und der Lernenden gewährleistet wird;
I. in der Erwägung, dass sich die Planung von Bildungs- und Ausbildungsinhalten deutlich verbessert, wenn Studenten- und Jugendorganisationen an der Entscheidungsfindung beteiligt werden, und dass diese Inhalte dann auch besser dem Bedarf entsprechen, der in der Gesellschaft, am Arbeitsmarkt und in Bezug auf Qualifikationen besteht;
J. in der Erwägung, dass benachteiligte, diskriminierte und schutzbedürftige Menschen ihre Talente, Fähigkeiten und Kompetenzen häufig nicht weiterentwickeln können, wenn soziale Aspekte bei bildungs-, beschäftigungs- und sozialpolitischen Maßnahmen unberücksichtigt bleiben; in der Erwägung, dass hinreichende finanzielle Mittel für das Bildungswesen bereitgestellt werden sollten;
K. in der Erwägung, dass die Durchführung wirksamer bildungs- und ausbildungspolitischer Maßnahmen, die von Arbeitgebern, Arbeitsvermittlern und weiteren maßgeblichen Interessenträgern unterstützt werden, dazu beitragen kann, die Jugendarbeitslosigkeit zu verringern;
L. in der Erwägung, dass geeignete Fortbildungsgänge für Personalvermittler, Personalleiter, Arbeitsvermittlungsdienste und Arbeitgeber sowie im Bildungswesen erforderlich sind;
M. in der Erwägung, dass die Finanzkrise des Jahres 2008 jungen Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt weiter erschwerte, da die Jugendarbeitslosigkeit stärker mit der Konjunkturlage in Zusammenhang steht als die Arbeitslosigkeit insgesamt, was darauf zurückzuführen ist, dass junge Menschen im Allgemeinen über weniger Berufserfahrung verfügen;
N. in der Erwägung, dass kleinste, kleine und mittlere Unternehmen in der EU zwar zu den wichtigsten Beschäftigungsmotoren gehören, weit über 80 % aller Arbeitsplätze bieten und in vielen umweltverträglichen Wirtschaftszweigen eine Vorreiterrolle gespielt haben, doch besondere Schwierigkeiten dabei haben könnten, den Qualifikationsbedarf vorherzusehen und das Beschäftigungspotenzial auszuschöpfen;
O. in der Erwägung, dass der unternehmerische Mut junger Menschen dazu beitragen kann, dass die Jugendarbeitslosigkeit sinkt und dass junge Menschen durch Bildung und Ausbildung am Arbeitsmarkt deutlich besser vermittelbar werden;
P. in der Erwägung, dass Programme für Praktika und Lehrstellen in der EU in Abhängigkeit von ihrem Profil unterschiedlich erfolgreich sind;
Q. in der Erwägung, dass die Jugendgarantie bei wirksamer Umsetzung ein umfassendes Konzept ist, mit dem jungen Menschen dabei geholfen wird, den Übergang ins Arbeitsleben oder in hochwertige Bildungsmaßnahmen zu meistern, wie die Erfolge im Rahmen der Jugendgarantie-Vorarbeiten des Europäischen Parlaments belegen;
R. in der Erwägung, dass mit der Jugendgarantie nur dann wirklich etwas erreicht werden kann, wenn die tatsächlichen Beschäftigungsbedürfnisse junger Menschen und die Bereiche ermittelt werden, in denen – wie im Fall der Sozialwirtschaft und der umweltverträglichen Wirtschaft – in Zukunft tatsächlich Aussicht auf Beschäftigung besteht, wobei parallel dazu nicht nur die einschlägigen Projekte, sondern auch die Träger der Projekte kontinuierlich und sorgfältig überwacht werden müssen und regelmäßig über den Fortschritt dieser Maßnahme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit Bericht erstattet werden muss;
S. in der Erwägung, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen eine entscheidende Rolle dabei spielt, junge Menschen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind, gezielt zu unterstützen;
Zusammenarbeit, Teilnahme, Partnerschaften
1. stellt fest, dass der Ausbau der individuellen Kompetenzen sowie die Weitergabe von Wissen und die Vermittlung von Kompetenzen wesentliche Elemente einer integrierten Beschäftigungs- und Sozialpolitik sind und dass langfristiges Wachstum geschaffen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU gefördert, die Arbeitslosigkeit bekämpft und eine inklusivere europäische Gesellschaft aufgebaut werden kann, sofern bei den Maßnahmen zum Ausbau von Kompetenzen den vielschichtigen Bedürfnissen und Fähigkeiten junger Arbeitsloser Rechnung getragen wird; weist darauf hin, dass der Ausbau von Qualifikationen wirkungslos bleiben wird, wenn nicht gleichzeitig auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen und menschenwürdige Sozialversicherungsvorschriften gesorgt wird;
2. betont, dass es zu den obersten Prioritäten der Kommission gehört, „neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen“ zu setzen, und dass sich die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2015 verpflichtet hat, praktische Initiativen anzustoßen, mit denen die Integration in den Arbeitsmarkt und die Vermittelbarkeit gefördert werden, und hierbei insbesondere Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, junge Menschen in Arbeit zu bringen; weist darauf hin, dass das Parlament regelmäßig verschiedene Lösungen vorgeschlagen und betont hat, dass die Beschäftigung junger Menschen sowie ihre Bildung und Ausbildung zu den obersten politischen Prioritäten in der EU zählen sollten;
3. weist erneut darauf hin, dass es von größter Bedeutung ist, junge Menschen, einschlägige Interessenträger, Organisationen und Sozialpartner daran zu beteiligen, die Konzipierung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der entsprechenden Initiativen zu unterstützen, mit denen die Beschäftigung junger Menschen auf der Ebene der EU sowie auf einzelstaatlicher und lokaler Ebene gefördert werden soll;
4. weist darauf hin, dass Europa einerseits 24 Millionen Arbeitslose hat, darunter 7,5 Millionen Jugendliche, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind, dass es aber andererseits 2 Millionen freie Stellen in der EU gibt; stellt fest, dass es viele überqualifizierte junge Arbeitslose gibt, deren Qualifikationen nicht der Nachfrage am Arbeitsmarkt entsprechen; betont, dass starke Partnerschaften zwischen lokalen Gebietskörperschaften, dem Bildungswesen und sowohl allgemeinen als auch spezialisierten Arbeitsvermittlungsdiensten sowie den Sozialpartnern und den Unternehmen aufgebaut werden müssen, um die Schaffung, Durchführung und Überwachung von kurz- und mittelfristigen Beschäftigungsstrategien und -aktionsplänen zu fördern, die tragfähig, integrativ und hochwertig sind; fordert im Interesse einer besseren Abstimmung des Qualifikationsangebots auf die Nachfrage am Arbeitsmarkt eine intensivere strukturelle Zusammenarbeit und Wechselwirkung zwischen Einrichtungen der Schul- und Berufsbildung, Behörden, Unternehmen und der Zivilgesellschaft, insbesondere Studierenden- und Jugendorganisationen, indem unter anderem die Möglichkeiten des zweiten Bildungswegs ausgeschöpft werden; hebt hervor, dass diese verbesserte Zusammenarbeit auch für die wirksame Umsetzung der Jugendgarantie ausschlaggebend ist;
5. begrüßt die von der Kommission in Bezug auf den Qualifikationserwerb und Qualifikationsbedarfsprognosen vorgeschlagenen Maßnahmen; betont, dass die MINT-Qualifikationen im Rahmen des Qualifikationserwerbs gefördert werden sollten, da sie in der Wirtschaft breit einsetzbar sind; hebt jedoch hervor, dass ehrgeizigere Maßnahmen und Investitionen notwendig sind; ist der Auffassung, dass alle Interessenträger am Arbeitsmarkt auf allen Ebenen umfassend einbezogen werden müssen, damit der künftige Qualifikationsbedarf prognostiziert werden kann;
6. fordert Mitgliedstaaten, regionale Regierungen und lokale Behörden auf, im Interesse besserer allgemeiner, branchen- und berufsspezifischer Qualifikationen zusammen mit Sozialpartnern und Ausbildungsanbietern Strategien für Qualifikationserwerb und –prognose aufzustellen und umzusetzen; hebt zudem hervor, dass zwischen Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Sozialpartnern und Behörden Partnerschaften und Vertrauen bestehen müssen;
7. hebt die Rolle hervor, die Hochschuleinrichtungen beim Erwerb der Kenntnisse und Kompetenzen spielen, die Absolventen benötigen, um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein;
8. betont, dass kompetente und unterstützend agierende Lehrkräfte und Ausbilder eine entscheidende Rolle dabei spielen, insbesondere in Gebieten mit Entwicklungsrückstand die Zahl derer zu verringern, die die Schule oder die Ausbildung frühzeitig abbrechen, und junge Menschen besser vermittelbar zu machen; betont, dass Lehrende von Schulen, Ausbildungseinrichtungen, den lokalen Gebietskörperschaften und der Bildungspolitik besser unterstützt werden müssen, beispielsweise durch eine effizientere, dem aktuellen Stand entsprechende Weiterbildung mit Blick auf neue Kompetenzen, wozu unternehmerische und IKT-Kompetenzen zählen, durch die Förderung des Gruppenlernens, den Austausch bewährter Verfahren, einfacheren Zugang zu Schulungen und bessere Systeme der beruflichen Weiterbildung; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in die Erweiterung des Angebots des lebenslangen Lernens für Lehrende investiert werden muss; spricht sich entschieden gegen jede Form von Haushaltskürzungen im Bildungsbereich aus, zumal wenn diese mit der Reduzierung von Stipendien, der Kürzung von Zuschüssen und dem Anstieg der Gebühren für Bildung einhergehen;
9. unterstützt die Einbindung neuer Lehr- und Ausbildungsmethoden, die von Lehrenden entsprechend den spezifischen Bedürfnissen der Klasse konzipiert werden;
10. betont, dass Bildungs- und Ausbildungsanbieter und Unternehmen gemeinsam auf Qualifikationen hinarbeiten müssen, die den Kompetenzen Rechnung tragen, die die Inhaber im Laufe ihres Lebens tatsächlich erwerben;
11. betont, dass junge, innovative Arbeitgeber unbedingt in den laufenden Dialog zwischen Bildungseinrichtungen und Arbeitgebern eingebunden werden müssen, um die allgemeine und berufliche Bildung erfolgreicher den Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen; begrüßt und betont die Bedeutung von Mentorenprogrammen für den künftigen Einstieg junger Menschen ins Berufsleben;
12. betont die Bedeutung verwaltungstechnischer Kapazitäten und funktionierender Arbeitsvermittlungsstellen; fordert, dass der Grundsatz der Partnerschaft zwischen der öffentlichen Hand und der Zivilgesellschaft gestärkt wird und dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie andere einschlägige Interessenträger angemessen geschult werden, damit für eine wirksamere und stärker strategisch ausgelegte Nutzung von EU-Fördermitteln gesorgt wird; fordert darüber hinaus, dass von staatlicher Seite mehr Ehrgeiz an den Tag gelegt wird und Anstrengungen unternommen werden, die Bedürfnisse von jungen Menschen, Unternehmen und der Zivilgesellschaft sowie von Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen vorherzusehen, Beschäftigungsprogramme rascher umzusetzen und die Fortschritte zu überwachen;
13. hebt hervor, dass vor allem zwischen den beschäftigungs- und bildungsbezogenen Diensten bereichsübergreifend eng zusammengearbeitet werden muss;
14. weist erneut darauf hin, dass die Maßnahmen darauf ausgerichtet sein sollten, Jugendliche, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind, einschließlich jener, die aufgegeben haben, weiterzubilden oder in die Arbeitsmärkte zu integrieren;
15. merkt an, dass die EU-Mittel ganz wesentlich zum Wachstum und zur Entwicklung von Hochschulen und Unternehmen beitragen können, wenn sie effizienter und strategisch klüger eingesetzt werden; fordert, dass mehr Finanzmittel eingesetzt werden, um über die europäischen Finanzierungsinstrumente zu informieren und dafür zu sorgen, dass an Hochschulen und in Unternehmen die Kenntnisse und Kompetenzen ausgeweitet werden, die für die Inanspruchnahme der Mittel und für Prüfung und Verwaltung von Finanzierungsprojekten erforderlich sind;
16. hebt hervor, dass der ordnungsgemäße Einsatz von EU-Mitteln nur sichergestellt werden kann, wenn ein System zur Verfolgung und Überwachung des Einsatzes dieser Mittel eingerichtet wird;
17. fordert eine Auszeichnung der EU für die besten Projekte zur Eindämmung der Jugendarbeitslosigkeit, die mit dem europaweiten „Europäischen Jugendpreis“ („European Youth Award“) und dem europäischen Preis für die Beschäftigung junger Menschen in der Sozialwirtschaft („For youth employment in the Social Economy“) verknüpft werden könnte; fordert die Kommission auf, derlei Initiativen ins Blickfeld zu rücken, um mehr Bewusstsein für sie zu schaffen und den Bedürfnissen der Bürger besser gerecht zu werden; hebt jedoch hervor, dass mit den Haushaltsmitteln verantwortungsvoll umgegangen werden muss, und fordert deshalb, dass solche Initiativen aus dem vorhandenen Budget finanziert werden müssen;
18. fordert eine vorausschauende und ergebnisorientierte europäische Kompetenzstrategie als Leitvorgabe für die nationalen Kompetenzstrategien und deren Einbindung in die nationalen Beschäftigungspläne bei gleichzeitiger Bereitstellung eines umfassenden Rahmens für die im Beschäftigungspaket vorgeschlagenen sektorspezifischen Aktionspläne;
19. fordert die Mitgliedstaaten auf, so bald wie möglich auf die länderspezifischen Empfehlungen in den Bereichen Bildung und Arbeitsmarkt im Rahmen des Europäischen Semesters und weitere Empfehlungen der Kommission zu reagieren;
20. weist außerdem darauf hin, dass die Sparmaßnahmen beendet werden müssen, um die Gefahr des vorzeitigen Schulabbruchs zu mindern;
KMU und unternehmerisches Denken
21. hebt die entscheidende Rolle von Unternehmen, einschließlich KMU, Akteuren der Sozial- und Solidarwirtschaft und Kleinstunternehmen im Bereich der Ausbildung zum Erwerb arbeitsalltagstauglicher Kompetenzen und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen hervor; betont, dass jungen Menschen eine Bildung zuteilwerden muss, mit der sie in möglichst allgemeiner Form darauf vorbereitet werden, unternehmerischen Mut an den Tag zu legen; regt an, in den Lehrplänen den Erwerb der für die Gründung und Führung von Unternehmen erforderlichen beruflichen Kompetenzen in einer geschützten Umgebung vorzusehen und die bereichsübergreifenden unternehmerischen Kompetenzen, Qualifikationen und Kenntnisse zu fördern, die durch praktische und konkrete Erfahrungen wirksam vermittelt werden; schlägt vor, unternehmerisches Denken fächerübergreifend oder als gesondertes Fach zu vermitteln, und hebt hervor, dass während oder nach der Hochschulbildung hochwertige Praktika und Berufsausbildungsangebote zugänglich sein müssen; betont, dass demokratische Kompetenzen und Teamfähigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein und analytische Fähigkeiten zur Einschätzung von Situationen Bestandteile des lebenslangen Lernens sind, durch das die aktive Bürgerschaft gefördert wird; weist auf die Möglichkeit und die Vorzüge der Einbeziehung eines breiten Spektrums an Akteuren (z. B. erfolgreicher Jungunternehmer, nichtstaatlicher Organisationen, die sich die Förderung unternehmerischen Denkens auf die Fahnen geschrieben haben) beim Angebot von Schulungen zum unternehmerischen Denken hin;
22. weist erneut darauf hin, dass die Förderung des unternehmerischen Denkens und des Verständnisses für wirtschaftliche Zusammenhänge sowie die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und -initiative wesentlich sind, um auf die aktive Gestaltung der eigenen Berufslaufbahn hinzuwirken; vertritt die Auffassung, dass die Förderung des unternehmerischen Denkens Aufgabe von staatlichen Stellen, Bildungswesen, Unternehmen und Zivilgesellschaft ist; weist erneut darauf hin, dass die unternehmensinterne Mobilität ausgebaut werden muss; bekräftigt die wichtige Rolle der Finanzinstitute für Existenzgründer und den Zugang von Unternehmen zu Finanzmitteln und fordert Investitionen, den Ausbau von Kompetenzen und die Erstellung von Prognosen mit Blick auf aufstrebende und potenzielle neue Wirtschaftszweige, z. B. umweltschonende Technologie und ökologische Arbeitsplätze, da hier großes Potenzial für die Schaffung neuer hochwertiger Arbeitsplätze besteht;
23. hebt hervor, dass unternehmerische Kompetenzen auch durch außerhalb des allgemeinen Bildungswesens angesiedelte Kompetenzentwicklungsprogramme erworben werden können, dass diese Programme unter Umständen auch eine Beratung und Betreuung durch erfahrene Ausbilder, Unternehmer und Unternehmensexperten umfassen und dadurch nicht nur die Aneignung wertvollen unternehmerischen Fachwissens sowie Beratung und Rückmeldungen an potenzielle Unternehmer ermöglichen, sondern den potenziellen Unternehmern auch die Möglichkeit bieten, wertvolle Kontakte zu etablierten Unternehmen und Unternehmern zu knüpfen, was sonst viel Zeit kosten dürfte;
24. betont, dass die geltenden verwaltungstechnischen und finanziellen Anforderungen für die Gründung und Leitung von Unternehmen zu lockern sind, indem möglichst die Verfahren vereinfacht werden, Existenzgründern der Zugang zu Krediten, Risikokapital und Mikrofinanzierung erleichtert, Hochgeschwindigkeitsinternetanschlüsse garantiert und maßgeschneiderte fächerübergreifende Beratung geboten wird und Fördermaßnahmen für Unternehmen, die arbeitslose junge Menschen einstellen, eingeführt werden; betont, dass Mikrofinanzierung und das Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) sowie die Investitionsoffensive für Europa von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung dieser Ziele sind; hebt hervor, dass zentrale Anlaufstellen eingerichtet werden müssen, über die alle einschlägigen Verwaltungsvorgänge im Zusammenhang mit der Gründung und Leitung eines Unternehmens abgewickelt werden können; weist erneut darauf hin, dass alle verwaltungstechnischen Anforderungen der Wahrung der Arbeitnehmerrechte Rechnung tragen sollten;
25. legt den Mitgliedstaaten nahe, sich am Programm Erasmus für Jungunternehmer zu beteiligen und bei jungen Menschen, die Geschäftsprojekte anvisieren, dafür zu werben, damit diese Auslandserfahrung sammeln und sich im Ausland neue Kompetenzen aneignen können, die ihnen dabei dienlich sein werden, ihre Geschäftsprojekte erfolgreich durchzuführen;
26. weist darauf hin, dass die Kreativwirtschaft zu den Wirtschaftszweigen gehört, in denen am meisten unternehmerischer Mut bewiesen wird und die am schnellsten wachsen, und dass im Rahmen der kreativen Bildung Querschnittskompetenzen wie kreatives Denken, Problemlösungskompetenz, Teamgeist und Einfallsreichtum vermittelt werden; stellt fest, dass die Bereiche Kunst und Medien für junge Menschen besonders ansprechend sind;
27. weist erneut auf die Fülle an – häufig nicht verlagerungsfähigen – Arbeitsplätzen hin, die mit traditionellen Fertigkeiten verbunden sind, die Wirtschaft vor Ort stimulieren können und von kulturellem Interesse sind; legt den Mitgliedstaaten daher nahe, dafür zu sorgen, dass Handwerke und Berufe mit traditionellen und kulturellen Bestandteilen erhalten bleiben und – durch die Umsetzung spezifischer Programme – an die jüngere Generation weitergegeben werden;
28. fordert, der Sozialwirtschaft günstige Bedingungen zu bieten, um die Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen mit der Entwicklung des Sozialkapitals zu verknüpfen; fordert eine bessere Einbindung von Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft in die nationalen und europäischen Aktionspläne für Beschäftigung, den Ausbau von Kompetenzen und soziale Integration, damit das Potenzial und der Beitrag dieser Unternehmen bezüglich der Schaffung von Arbeitsplätzen mit Blick auf die Verwirklichung der Kernziele der Strategie Europa 2020 erschlossen und genutzt werden können;
29. weist darauf hin, dass Arbeitgeber und Unternehmer bei der Ausbildung am Arbeitsplatz und als Anbieter von Lehrstellen eine wichtige Rolle spielen und dass dies stärker unterstützt und weiter ausgebaut werden sollte;
30. weist darauf hin, dass Strategien zur Förderung des Jungunternehmertums mittel- und langfristiger Planung bedürfen; betont, dass bei Strategien zur Förderung des unternehmerischen Denkens die unterschiedlichen Bedürfnisse in den einzelnen Mitgliedstaaten Beachtung finden sollten;
31. fordert, dass sozial verantwortungsvolle, umweltverträgliche und nachhaltige unternehmerische Projekte wirksam unterstützt werden und tragfähige alternative Geschäftsmodelle wie Genossenschaften, die auf demokratischen Entscheidungen beruhen und sich positiv auf die Anwohnerschaft auswirken wollen, gefördert werden;
Qualifikationen für bessere Vermittelbarkeit
32. betont, dass Qualifizierung und Motivation von Arbeitsberatern in öffentlichen Arbeitsvermittlungsdiensten (Arbeitsämtern) dringend dahingehend verbessert werden müssen, dass sie sich aktiv mit den Bedürfnissen junger Arbeitssuchender befassen und ihnen beim Erwerb von Zusatzqualifikationen und bei der Ermittlung der Kompetenzen helfen können, die sie benötigen, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen;
33. weist erneut darauf hin, dass hochwertige maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung in allen Phasen der Aus- und Weiterbildung erforderlich ist und dass sie die Gefahr des vorzeitigen Schulabbruchs mindern und zugleich dazu beitragen kann, Schwierigkeiten beim Eintritt in den Arbeitsmarkt zu beseitigen; betont, dass diese Berufsorientierung fest in den Lehrplänen verankert sein und in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Arbeitsvermittlungen vermittelt werden muss; betont, dass der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen und IT-Kompetenzen von wesentlicher Bedeutung ist;
34. warnt vor Qualitätsmängeln bei der Laufbahnberatung in den Mitgliedstaaten; betont, dass die Qualität der Laufbahnberatung an den Schulen unbedingt verbessert werden muss und dass die Laufbahnberater ständig geschult werden müssen, sodass sie in der Lage sind, Schülern und Studenten bei der Auswahl ihres Berufswegs fachkundig zu helfen;
35. fordert die Mitgliedstaaten auf, Verfahren zu prüfen, die sich in Bezug auf Beratungssysteme für den Übergang von der Schule ins Berufsleben bewährt haben, mit denen die Entwicklung der Schüler vom frühen Schulalter bis zu den ersten Schritten am Arbeitsmarkt verfolgt wird;
36. hebt hervor, dass der künftige Qualifikationsbedarf regelmäßig überprüft werden muss, und fordert die Mitgliedstaaten und die einschlägigen Interessenträger deshalb auf, sich diesbezüglich über bewährte Verfahren auszutauschen und die betreffenden Beobachtungs- und Prognoseinstrumente weiterzuentwickeln;
37. begrüßt die Umgestaltung der bestehenden Website des EU-Kompetenzpanoramas, die einen umfassenderen und nutzerfreundlicheren zentralen Zugangspunkt zu Informationen und Erkenntnissen über den Kompetenzbedarf in Berufen und Branchen in der EU bietet und politische Entscheidungsträger, Sachverständige, Arbeitsvermittlungsstellen, Berufsberater und Einzelpersonen dabei unterstützt, bessere und sachlich fundiertere Entscheidungen zu treffen;
38. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich über Verfahren auszutauschen, die sich bei der Berufsbildung und dem Ausbau der Ausbildung im Hinblick auf Kompetenzen bewährt haben, wodurch dafür gesorgt wird, dass junge Menschen leichter Zugang zum Arbeitsmarkt finden, und erforderlichenfalls die Ausbildungsprogramme im Sinne einer Einschätzung des Bedarfs auf dem Markt zu überarbeiten; hebt hervor, dass praktische und unternehmerische Kompetenzen, Programmierkenntnisse und IKT-Kompetenzen für die berufliche Entwicklung im 21. Jahrhundert unabdingbar sind; weist darauf hin, dass der Aktionsplan Unternehmertum 2020 und die Strategie der EU für IKT-Kompetenzen umgesetzt werden müssen; weist darauf hin, dass während des gesamten Arbeitslebens Beratung zu beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten angeboten werden sollte, damit die eigenen Kompetenzen und Kenntnisse erhalten und ausgebaut werden können;
39. legt den Mitgliedstaaten nahe, dass sie bei jungen Auszubildenden für die Möglichkeiten werben, die sich durch berufliche Mobilität eröffnen, und diese Möglichkeiten entsprechend fördern, um es den Auszubildenden zu ermöglichen, ihre Kompetenzen durch den Kontakt mit anderen Ausbildungssystemen und anderen Unternehmensformen auszubauen, ihnen aber auch die Chance zu bieten, sich in einer Fremdsprache zu üben, was ihnen dabei helfen wird, sich dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren;
40. betont, dass der Erwerb persönlicher Kompetenzen wichtig ist, die es ermöglichen, sich gewandt auf dem Arbeitsmarkt zu bewegen und die eigene Berufslaufbahn voranzutreiben, und die eine unverzichtbare Ergänzung von Fachwissen und Erfahrung darstellen;
41. betont, dass die nicht formale und die informelle Bildung – und damit auch das freiwillige Engagement –, die für junge Menschen von unschätzbarem Wert ist, um für das Arbeitsleben erforderliche Kompetenzen zu erwerben, unbedingt gefördert werden muss;
42. weist darauf hin, dass die nicht formale und informelle Bildung für die Herausbildung persönlicher Kompetenzen, wie etwa Kommunikations- und Entscheidungsfähigkeit, von entscheidender Bedeutung ist; fordert deshalb, dass in inklusive Möglichkeiten, nicht formale und informelle Bildung zu erwerben, investiert wird und die Wirkung und der Wert der dabei erworbenen Erfahrungen, Fähigkeiten und Kompetenzen anerkannt werden;
43. fordert, dass in Bezug auf Ausbildung und Studium ein System geschaffen wird, das innovative und gleichzeitig zugängliche Ansätze bietet und dessen Schwerpunkt darauf liegt, Grundfertigkeiten sowie intellektuelle und fachliche Kompetenzen herauszubilden;
44. betont, dass das Instrument EURES unbedingt ausgebaut werden muss, und zwar insbesondere in Grenzregionen, um junge Menschen darin zu bestärken, Stellenangebote, Praktika und Ausbildungsgänge im Ausland zu verfolgen und sie bei ihren Mobilitätsvorhaben zu begleiten, indem ihnen hierzu Unterstützung und Rat angeboten wird;
45. weist erneut darauf hin, dass bildungs- und ausbildungspolitische Maßnahmen nicht allein darauf abzielen sollten, dem Bedarf des Arbeitsmarkts zu entsprechen, sondern auch darauf, den Einzelnen die erforderlichen bereichsübergreifenden Kompetenzen zu vermitteln, sodass sie sich zu aktiven und verantwortungsbewussten Bürgern entwickeln können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Bildung und Ausbildung Grundrechte sind und einen hohen Wert an sich besitzen;
46. betont die Bedeutung der ganzheitlichen Bildung, z. B. in Form der staatsbürgerlichen Bildung, die ein fester Bestandteil aller Bildungsgänge sein muss und der Vorbereitung junger Menschen auf den Eintritt ins Arbeitsleben förderlich ist;
47. betont, dass es wichtig ist, die Lernfähigkeit von Schülern und Studierenden auszubauen und ihnen wirksame Lernstrategien zu vermitteln; hebt hervor, dass Lernfähigkeit den Erwerb von Kenntnissen, Kompetenzen, Einstellungen und Befähigungen erleichtert, wodurch die Einzelnen in die Lage versetzt werden, ihre eigenen Lernziele festzulegen, zu planen und zu erreichen und zu selbstgesteuerten Lernenden zu werden, die mit den starken Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt zurechtkommen;
48. betont, dass der Sport den Beteiligten Chancen bietet, eine ganze Reihe von Querschnittskompetenzen zu entwickeln, durch die sich ihre Vermittelbarkeit erhöht und die dazu beitragen, dass sie erfolgreiche Führungskräfte werden und ihre Ziele erreichen; weist ferner auf die Verbindung zwischen Sport, Vermittelbarkeit, Bildung und Ausbildung hin;
49. ist besorgt über die in bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union rückläufigen Ergebnisse der letzten PISA-Studie (Programm zur internationalen Schülerbewertung); fordert die Mitgliedstaaten auf, der Bildung besonderen Vorrang einzuräumen, damit die Ziele der Strategie Europa 2020 erreicht werden;
50. betont, dass durch innerbetriebliche Ausbildung und hochwertige Ausbildungsplätze mit prägender Wirkung, die durch Partnerschaften zwischen Schulen, Ausbildungseinrichtungen und Unternehmen flankiert werden, jungen Menschen der Eintritt in den Arbeitsmarkt erleichtert werden kann, und dass sich durch eine bessere Nutzung dieser Möglichkeiten – als Ergebnis einer besseren beruflichen Orientierung – dafür sorgen ließe, dass der Kreis der potenziellen Bewerber um freie Stellen größer wird und diese besser auf den Arbeitsplatz vorbereitet sind; weist auf den Erfolg solcher Maßnahmen in einigen Mitgliedstaaten hin; vertritt die Ansicht, dass der Austausch bewährter Verfahren in diesem Bereich zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit beitragen dürfte; betont, dass benachteiligte Auszubildende besondere Unterstützung, zum Beispiel Nachhilfe und Stützkurse, und Unternehmen Hilfe bei der Bewältigung der administrativen und organisatorischen Aufgaben benötigen;
51. hebt den Wert hochwertiger Ausbildungsplätze in allen Beschäftigungsfeldern hervor und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Frauen für traditionell männlich dominierte Ausbildungsgänge und Berufe zu gewinnen;
52. betont, dass ein reibungsloser Übergang von Bildungseinrichtungen ins Arbeitsleben gefördert werden sollte, indem theoretische Bildung mit praktischer Ausbildung verknüpft wird und besonders arbeitsmarkttaugliche Qualifikationen zum zentralen Bestandteil akademischer Lehrpläne werden, hochwertige Praktika im Einklang mit der Europäischen Qualitätscharta für Praktika und Lehrausbildungen angeboten und im Rahmen der formalen und außerschulischen Bildung oder durch Freiwilligentätigkeit erworbene Qualifikationen anerkannt werden; hebt hervor, dass hochwertige Praktika immer mit einem eindeutigen Lernergebnis verbunden sein und Praktikanten nicht ausgenutzt werden sollten;
53. weist erneut darauf hin, dass hochwertige Praktika und bedarfsgerechte Ausbildungsgänge zu einem Beschäftigungsverhältnis führen sollten und Praktika der Vorbereitung auf den Arbeitsplatz dienen sollten; verurteilt jeglichen Missbrauch in diesem Zusammenhang, z. B. in Form von Scheinpraktika, durch die die Sozialversicherungsansprüche von Arbeitnehmern ausgehöhlt werden; hebt hervor, dass Praktika der Aneignung zusätzlicher Kompetenzen und der Verbesserung der Vermittelbarkeit dienen sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit abschreckenden Maßnahmen dem Missbrauch des Praktikantenstatus entgegenzuwirken und ihre Kampagnen zur Information über die Rechte von Praktikanten zu intensivieren;
54. begrüßt den Qualitätsrahmen für Praktika und die Europäische Ausbildungsallianz; hebt hervor, dass die Kommission deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten streng überwachen muss; fordert die Ausbildungsallianz dringend auf, den Zugang junger Menschen zu Ausbildungsplätzen zu fördern, indem sie die Beseitigung von Hürden wie Ausbildungsgebühren für Lehrlinge fordert;
55. stellt unter Verweis auf die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich noch einmal fest, dass die duale Ausbildung und der Erwerb praktischer, sozialer und kommunikativer Fähigkeiten von großer Bedeutung sind; betont, dass soziale und kommunikative Fähigkeiten dazu beitragen könnten, die Zuversicht junger Menschen zu stärken und ihnen den Eintritt ins Erwerbsleben zu erleichtern; hebt hervor, dass das duale Modell auf den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Hintergrund des betreffenden Landes abgestimmt sein muss und nicht als alleingültiges Berufsbildungssystem betrachtet werden darf; fordert deshalb, dass das duale Lernen auf allen Ebenen anerkannt und ausgebaut wird;
56. fordert, dass Bildungseinrichtungen (sowohl der Berufsausbildung als auch höherer Ebenen) und Unternehmer bei der Ausarbeitung von Lehrplänen, die am Bedarf des Arbeitsmarkts ausgerichtet sind, stärker zusammenarbeiten;
57. weist auf die Vorteile einer flexiblen und auf die Studierenden zugeschnittenen Herangehensweise in der Bildung hin, die es ermöglicht, die Ausrichtung des Studiums entsprechend den Bedürfnissen der Studenten zu verändern oder anzupassen, und die verhindert, dass sie aufgrund ihrer ursprüngliche Entscheidung eingeschränkt werden;
58. warnt die Mitgliedstaaten davor, jungen Menschen zunehmend verschiedene Arbeitsverträge anzubieten; fordert, dass in dieser Hinsicht eingehender geprüft wird, wie für mehr Wirksamkeit gesorgt werden kann;
59. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Attraktivität von Programmen und Studiengängen in MINT-Fächern zu erhöhen, um dem derzeitigen Fachkräftemangel in diesem Bereich abzuhelfen; betont allerdings, dass Geisteswissenschaften und allgemeine humanistische Kenntnisse unerlässlich sind, damit die Möglichkeiten, die sich in MINT-Fächern bieten, wirksam genutzt werden können, weshalb sie in den jeweiligen Bildungseinrichtungen wirksam unterstützt und bei der Ausarbeitung der Lehrpläne ausdrücklich berücksichtigt werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, innerhalb von Bildungseinrichtungen einen bereichsübergreifenden Ansatz zwischen den verschiedenen Fächern zu fördern, wie etwa gemeinsame Studiengänge in den Bereichen Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Ingenieurwesen, Wirtschaft und weiteren relevanten Bereichen;
60. fordert die Mitgliedstaaten auf, dringend neue Technologien in die Lernprozesse einzubinden und auf allen Ebenen und bei allen Arten der Bildung und Ausbildung IKT-Kompetenzen und digitale Kompetenzen intensiver und besser zu vermitteln, und zwar auch in Bezug auf die Lehrkräfte, damit die Abschlüsse und Lehrpläne mehr auf die digitalen Anforderungen abgestimmt sind und junge Menschen dazu ermutigt werden, IKT zu studieren und eine Laufbahn in diesem Bereich anzustreben; betont, dass die technologischen Grundlagen an Schulen und Hochschulen verbessert werden müssen und die notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden muss; betont in diesem Zusammenhang ferner, dass freie Lern- und Lehrmaterialien (OER) wichtig sind, durch die allen der Zugang zu Bildung gewährleistet und die Vermittelbarkeit verbessert wird, indem das lebenslange Lernen unterstützt wird; weist erneut darauf hin, dass Mädchen und junge Frauen dazu ermutigt werden müssen, ein Studium im IKT-Bereich aufzunehmen;
61. hebt hervor, dass Maßnahmen erarbeitet werden müssen, mit denen Mädchen für MINT-Fächer gewonnen werden, und dass hochwertige Berufsberatung angeboten werden muss, damit die Mädchen darin bestärkt werden, eine berufliche Laufbahn in diesem Bereich zu verfolgen, da Frauen in MINT-bezogenen Berufen weiterhin stark unterrepräsentiert sind, zumal nur 24 % der Fachkräfte in naturwissenschaftlichen und ingenieurtechnischen Berufen Frauen sind, und weil zu den 20 Berufen, in denen in den Mitgliedstaaten am meisten Stellen aufgrund von Engpässen unbesetzt bleiben, mehrere MINT-Berufe zählen;
62. weist darauf hin, dass die Mobilität von Arbeitskräften in der EU nach wie vor schwach ausgeprägt ist, obwohl die Jugendarbeitslosigkeit in einigen Mitgliedstaaten hoch ist und es in anderen Mitgliedstaaten freie Stellen gibt; weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass die Mobilität der Arbeitnehmer für einen wettbewerbsfähigen Arbeitsmarkt wichtig ist, und hebt hervor, dass die dafür verantwortlichen sprachlichen und kulturellen Hürden abgebaut werden müssen, indem Arbeitslosen branchenspezifische Sprachkurse und Schulungen im Bereich interkulturelle Kommunikation angeboten werden;
63. betont, dass der Fachkräftemangel und das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage behoben und Qualifikationen grenzüberschreitend anerkannt werden müssen, indem alle Instrumente und Programme der EU besser genutzt werden, beispielsweise Erasmus+, der Europäische Qualifikationsrahmen, der Europäische Qualifikationspass, die Jugendgarantie, der Europass-Lebenslauf, der Entrepreneurial Skills Pass (Pass zum Nachweis unternehmerischer Fähigkeiten), das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES), die Wissensallianzen, die Europäische Ausbildungsallianz, das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen, der Europäische Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET); betont die Bedeutung der ESCO-Klassifikation, in deren Rahmen die Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen, die für den Arbeitsmarkt und die Bildung und Ausbildung in der EU relevant sind, ermittelt und kategorisiert werden, und zwar in 25 europäischen Sprachen; betont in diesem Zusammenhang, dass eine angemessene Übertragbarkeit der sozialen Rechte innerhalb der Union wichtig ist, und weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Bedeutung von Erasmus+, Europäischem Sozialfonds und EURES hin; fordert die Mitgliedstaaten auf, Ausbildungskurse in bestimmten Branchen zu fördern, in denen es bei Angebot und Nachfrage ein besonders großes Missverhältnis gibt;
64. fordert, die bestehenden EU-Mittel wie das Programm Erasmus+ so gut wie irgend möglich zu nutzen, um die Entwicklung bereichsübergreifender Fähigkeiten und Kompetenzen bei jungen Menschen zu fördern, damit die Jugendarbeitslosigkeit in der EU wirksamer bekämpft werden kann;
65. weist darauf hin, dass Erasmus+ ein zentrales Instrument ist, um für eine hohe Qualität der beruflichen Bildung in der gesamten EU zu sorgen, und spricht sich für internationale Austauschprogramme für die berufliche Bildung aus;
66. weist erneut darauf hin, dass die wirksame Umsetzung der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ebenfalls dazu beitragen kann, die Arbeitsmarktchancen junger Menschen zu verbessern, indem Bildungsdefizite beseitigt und Qualifikationen angeboten werden, die auf dem nachhaltigen Arbeitsmarkt und in der nachhaltigen Wirtschaft gefragt sind, und dass dadurch wertvolle Berufserfahrung vermittelt und die Gründung erfolgreicher Unternehmen ermöglicht werden kann; weist darauf hin, dass dazu der tatsächliche Qualifikationsbedarf für junge Menschen und die Bereiche ermittelt werden müssen, in denen – wie im Fall der Sozialwirtschaft und der ökologischen Wirtschaft – in Zukunft tatsächlich Aussicht auf Beschäftigung besteht, wobei parallel dazu nicht nur die einschlägigen Projekte, sondern auch die Träger der Projekte kontinuierlich und sorgfältig überwacht werden müssen und regelmäßig über den Fortschritt dieser Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit Bericht erstattet werden muss;
67. hebt hervor, dass die Verwaltungsvorgänge zur Umsetzung der Jugendgarantie vereinfacht und bürokratische Hürden, die die Wirksamkeit der Jugendgarantie beeinträchtigen könnten, unbedingt beseitigt werden müssen;
68. begrüßt, dass die Rechtsetzungsorgane vor kurzem beschlossen, den Vorschussbetrag für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu erhöhen, um Regionen und Staaten in finanziellen Schwierigkeiten die reibungslose Durchführung dieser wichtigen Initiative zu ermöglichen; fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, die verfügbaren Mittel zur Durchführung der notwendigen Verbesserungen und zur Herbeiführung von Lösungen zu nutzen, die nicht nur punktuell wirken, sondern dauerhaft greifen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die operationellen Programme der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zügig und wirksam durchzuführen;
Chancengleichheit
69. betont, dass der Ausbau der Kompetenzen – sofern ihm ein integriertes Konzept zugrunde liegt – zu einem Verfahren werden könnte, das Chancengleichheit für Menschen aus benachteiligten Gruppen und damit auch aus benachteiligten Minderheiten bewirkt und fördert, und zwar insbesondere für Kinder und junge Menschen aus von Armut betroffenen Familien, Langzeitarbeitslose, benachteiligte Einwanderer und Menschen mit Behinderungen; betont, dass Vorbeugung und lebenslange Unterstützung und Beratung vom frühestmöglichen Alter an für benachteiligte Bevölkerungsgruppen von größter Wichtigkeit sind, wenn für den Arbeitsmarkt produktive und hochqualifizierte Arbeitskräfte bereitstehen sollen; hebt ferner hervor, dass Arbeitgebern, Personalvermittlern und Personalleitern im Rahmen von Schulungen mit dem Schwerpunkt Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen in den Arbeitsmarkt Unterstützung und Möglichkeiten für den Erwerb von Kompetenzen geboten werden müssen; betont, dass die Inklusion der am stärksten benachteiligten Personen angemessene Schulungen von Arbeitgebern, Personalabteilungen und Lehrenden voraussetzt, damit die gesellschaftlich am stärksten Benachteiligten optimal unterstützt und in der Folge möglichst wirksam integriert werden; bekräftigt, dass es wichtig ist, dass alle Zugang zu Bildung erhalten;
70. betont, dass die Fähigkeit, Kontakte aufzubauen und zu pflegen, für junge Menschen äußerst wichtig ist, dass dies jedoch insbesondere für diejenigen gilt, die wenig Berufserfahrung haben oder unterrepräsentierten bzw. benachteiligten Gruppen angehören; hebt hervor, dass das Vermitteln der Fähigkeit, Kontakte aufzubauen und zu pflegen, eine Strategie sein kann, um Beschäftigung, berufliche Entwicklung und Laufbahnplanung zu begünstigen;
71. weist darauf hin, dass Frauen zwar mit 60 % die Mehrheit der Hochschulabsolventen in der EU stellen, sich ihr gesamtes Potenzial jedoch weder in der Beschäftigungsquote noch in ihren Aufstiegschancen niederschlägt; unterstreicht, dass ein integratives, langfristiges Wirtschaftswachstum nur dann erreichbar ist, wenn die Diskrepanz zwischen den Bildungsabschlüssen von Frauen und ihrer Position am Arbeitsmarkt beseitigt wird, wofür in erster Linie die horizontale und vertikale Aufgliederung des Arbeitsmarkts überwunden werden muss;
72. betont, dass sich die Arbeitsvermittlungsdienste (Arbeitsämter) in Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärker darum bemühen müssen, dass Menschen mit Behinderungen nicht durch physische Hindernisse daran gehindert werden, diese Dienste zu nutzen;
73. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, bewährte Verfahren und die Integration junger Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Bildung (auch bei Programmen des lebenslangen Lernens) und Beschäftigung durch Maßnahmen wie Investitionen in sozialunternehmerische Initiativen zur Unterstützung dieser jungen Menschen oder finanzielle Anreize für Organisationen, die diese jungen Menschen einstellen, zu fördern;
74. betont, dass gewährleistet werden muss, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu finanzieller Unterstützung und Zuschüssen haben, die ein fester Bestandteil der Aufklärungs- und Bildungsprogramme zur Förderung des Unternehmertums sein müssen;
Neue Generation, neue Chancen und Herausforderungen
75. weist darauf hin, dass die jungen Menschen, die in einer Zeit rasanten technischen Fortschritts aufwachsen, nicht nur Potenzial, Talente und Kompetenzen, sondern auch Werte und Prioritäten haben, die sich von denen der vorherigen Generationen unterscheiden, weshalb betont werden sollte, dass Programme und Initiativen nottun, mit denen die Kluft zwischen den Generationen überwunden werden kann; stellt fest, dass dies auch dazu beitragen wird, die Vorzüge der jüngeren Generation zu verstehen, beispielsweise die gleichzeitige Bewältigung mehrerer Aufgaben, Kreativität, Mobilität, Veränderungsbereitschaft und vor allem Teamwork; betont, dass die Schul- und Ausbildungssysteme so flexibel sein sollten, dass sie die vollständige Entfaltung der Kompetenzen und Talente junger Menschen ermöglichen; hebt ferner hervor, dass die Mitarbeiter von Personal- und Arbeitsvermittlungsdiensten gut ausgebildet sein und über Kompetenzen verfügen sollten, die es ihnen ermöglichen, die neue Generation zu verstehen; weist ferner darauf hin, dass nicht alle jungen Menschen automatisch über alle digitalen Kompetenzen und Fähigkeiten verfügen, die notwendig sind, um dem Bedarf uneingeschränkt zu genügen; erinnert deshalb daran, dass der gleichberechtigte Zugang aller zu digitalen Instrumenten und entsprechende Ausbildungen nie so wichtig wie heute war;
76. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Die besorgniserregend hohe Jugendarbeitslosenquote ist heute, da knapp fünf Millionen junge Menschen ohne Beschäftigung sind, eines der größten Probleme in der EU. Zugleich sind zwei Millionen Stellen unbesetzt. Dies stellt den sozialen Zusammenhalt und die Wirtschaftsentwicklung in der EU vor eine Zerreißprobe.
Bei der Erörterung der Lage sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: die Globalisierung, der demografische Wandel, die Wirtschaftskrise, neue Technologien und Änderungen der Arbeitsorganisation.
Unternehmensgründungen und Selbständigkeit sind ebenfalls eine Chance, am Arbeitsmarkt teilzunehmen.
Der Ausbau von Qualifikationen ist ein vielschichtiger Prozess, der ganzheitlich angegangen werden muss und bei dem es nötig ist, über abgeschottete, auf einzelne Wirtschaftszweige beschränkte Strategien hinauszugehen.
Infolge der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt muss das Bildungswesen flexibler werden und die Ergänzung und den Ausbau von Wissen und Kompetenzen in allen Stadien der Berufslaufbahn ermöglichen.
Zwei Arten von Qualifikationen ermöglichen es, in den Arbeitsmarkt einzutreten und seine Anstellung zu behalten: Schlüsselkompetenzen (Anpassungs- und Lernfähigkeit, Initiativgeist und unternehmerisches Denken, Kommunikationsfähigkeit) und spezielle Qualifikationen für bestimmte Stellen und Berufe.
Zugleich ist es notwendig, Hochschuleinrichtungen (auch finanziell) mit der Wirtschaft (Industrie, Dienstleistungen) zu verknüpfen.
Aufgrund der unterschiedlich gearteten Arbeitsmärkte in den Mitgliedstaaten muss auch festgelegt werden, auf welcher Regierungsebene die wirksamsten Instrumente für die Ermittlung und Beschreibung der geforderten Qualifikationen vorhanden sind.
19.10.2015
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zu bildungs- und ausbildungspolitischen Maßnahmen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit
Verfasser der Stellungnahme: Zdzisław Krasnodębski
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont, dass es zu den obersten Prioritäten der Kommission gehört, „neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen“ zu setzen und dass sich die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2015 verpflichtet hat, praktische Initiativen zur Förderung der Integration in den bzw. die Beschäftigungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen und die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, junge Menschen in Arbeit zu bringen; weist darauf hin, dass das Parlament regelmäßig verschiedene Lösungen vorgeschlagen und betont hat, dass die Beschäftigung junger Menschen sowie ihre Bildung und Ausbildung zu den obersten politischen Prioritäten in der EU zählen sollten;
2. fordert die Mitgliedstaaten auf, dringend Strukturreformen im Bereich berufliche Bildung umzusetzen, einschließlich Ausbildungsgängen und Praktika mit einer stark ausgeprägten praxisorientierten Lernkomponente, um junge Menschen dabei zu unterstützen, die Fertigkeiten zu erlangen, die für einen erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt notwendig sind, und so den Übergang von der Schule in das Arbeitsleben zu erleichtern, die Beschäftigungsfähigkeit und die Lebenskompetenz junger Menschen zu verbessern und zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft beizutragen; betont in diesem Zusammenhang, dass das Potenzial des wechselseitigen Lernens nur ausgeschöpft werden kann und bewährte Verfahren nur erfolgreich ermittelt werden können, wenn die spezifischen Stärken jedes einzelstaatlichen Systems vollumfänglich berücksichtigt werden;
3. betont, dass die Jugendarbeitslosenquote in der EU und insbesondere in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor Anlass zu großer Sorge gibt; fordert die Mitgliedstaaten und die EU auf, dieser Lage ein Ende zu bereiten, indem sie unverzüglich Sozialschutzmaßnahmen treffen, um den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken;
4. weist erneut darauf hin, dass die Maßnahmen in Bezug auf Bildung und Fertigkeiten nicht allein darauf abzielen sollten, dem Bedarf des Arbeitsmarkts zu entsprechen, sondern auch darauf, Einzelperson mit den erforderlichen bereichsübergreifenden Kompetenzen auszustatten, sodass sie sich zu aktiven und verantwortungsbewussten Bürgern entwickeln können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu berücksichtigen, dass Bildung und Ausbildung ein Grundrecht darstellen und einen hohen Wert an sich besitzen;
5. weist erneut darauf hin, dass eine Förderung von Lehrplanzielen für die formale und nicht-formale Bildung sowie für das lebenslange Lernen für alle Schüler und Studenten erforderlich ist und dies sowohl theoretische als auch praktische Module – wie studentische Unternehmensprojekte, darunter möglicherweise auch Projekte auf dem Gebiet des sozialen Unternehmertums in Zusammenarbeit mit den lokalen Gemeinschaften, – umfassen sollte;
6. fordert die Mitgliedstaaten auf, mittels wirksamer Investitionen, einer verstärkten Zusammenarbeit und strategischer Partnerschaften langfristige Maßnahmen zu ergreifen, um Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Exzellenz im Bereich berufliche Bildung zu fördern;
7. weist darauf hin, dass Erasmus+ ein zentrales Instrument ist, um für eine hohe Qualität der beruflichen Bildung in der gesamten EU zu sorgen, und spricht sich für internationale Austauschprogramme für die berufliche Bildung aus;
8. betont, dass die berufliche Bildung belebt und gefördert und ihre Attraktivität für junge Menschen erhöht werden muss, damit sie im Vergleich zu anderen Bildungswegen nicht als minderwertig angesehen wird; betont, dass duale Systeme der beruflichen Bildung oder Komponenten der beruflichen Bildung und arbeitsbasiertes Lernen auf allen Ebenen der Bildung eingeführt bzw., sofern bereits vorhanden, ausgebaut werden müssen, um den Erwerb von Kenntnissen, von Einblicken, von Kernkompetenzen für Beschäftigungsfähigkeit sowie von berufsspezifischen Fertigkeiten und Kompetenzen zu fördern; betont ferner, dass der allgemeine Inhalt, die Lernziele und die Umsetzungs-, Bewertungs- und Zertifizierungsverfahren in Bezug auf berufliche Bildung – ebenso wie die Anerkennung und Gleichstellung der unterschiedlichen Bildungsabschlüsse – einer durch öffentliche Einrichtungen durchgeführten Qualitätskontrolle unterliegen und diese Einrichtungen entsprechende Leitlinien vorgeben müssen; betont, dass der Austausch bewährter Verfahren im Zusammenhang mit dualen Ausbildungssystemen zu strukturellen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt beitragen und zu einer höheren Beschäftigungsquote bei jungen Menschen führen könnte; betont die Vorteile von arbeitsbasiertem Lernen, das für junge Menschen zu Beginn ihrer Berufstätigkeit, d. h. beim Eintritt auf den Arbeitsmarkt, von großem Nutzen ist;
9. betont, wie wichtig der Ausbau von Sozialkompetenzen ist, die es ermöglichen, sich erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt zu bewegen und die eigene Berufslaufbahn voranzutreiben, und die eine wesentliche Ergänzung des Fachwissens und der Erfahrung darstellen;
10. weist erneut darauf hin, dass es in der EU derzeit zwei Millionen unbesetzte Stellen gibt, und betont, dass der Fachkräftemangel und das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage angegangen werden und Qualifikationen grenzüberschreitend anerkannt werden müssen, indem alle Instrumente und Programme der EU, beispielsweise Erasmus+, der Europäische Qualifikationsrahmen, der Europäische Qualifikationspass, die Jugendgarantie, der Europass-Lebenslauf, der Entrepreneurial Skills Pass (Pass zum Nachweis unternehmerischer Fähigkeiten), das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES), die Wissensallianz, die Europäische Ausbildungsallianz, das Europäische System zur Übertragung von Studienleistungen, der Europäische Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET), besser genutzt werden; betont die Bedeutung von ESCO, in dessen Rahmen die Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen, die für den Arbeitsmarkt, Bildung und Ausbildung in der EU relevant sind, ermittelt und kategorisiert werden, zumal diese Anwendung in 25 europäischen Sprachen zur Verfügung steht; betont in diesem Zusammenhang, dass eine angemessene Übertragbarkeit der sozialen Rechte innerhalb der Union wichtig ist, und weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Bedeutung von Erasmus+, des Europäischen Sozialfonds und EURES hin; fordert die Mitgliedstaaten auf, Ausbildungskurse in bestimmten Sektoren, in denen es besonders große Defizite in Bezug auf Angebot und Nachfrage gibt, zu fördern;
11. begrüßt die Umgestaltung der bestehenden Website des EU-Kompetenzpanoramas, die einen umfassenderen und nutzerfreundlicheren zentralen Zugangspunkt zu Informationen und Erkenntnissen über den Kompetenzbedarf in Berufen und Branchen in der EU bietet und politische Entscheidungsträger, Sachverständige, Arbeitsvermittlungsstellen, Berufsberater und Einzelpersonen dabei unterstützt, bessere und sachlich fundiertere Entscheidungen zu treffen;
12. betont, dass es wichtig ist, allgemeine Grundkenntnisse wie etwa Informations- und Kommunikationstechnologien, Mathematik, kritisches Denken, Fremdsprachen und Mobilität zu vermitteln und zu erwerben, da sich junge Menschen dadurch problemlos an das sich wandelnde soziale und wirtschaftliche Umfeld anpassen können;
13. betont, dass es wichtig ist, die Lernfähigkeit von Schülern und Studierenden auszubauen und ihnen wirksame Lernstrategien zu vermitteln; hebt hervor, dass das Erwerben von Kenntnissen, Fertigkeiten, Einstellungen und Befähigungen durch die Lernfähigkeit erleichtert wird, wodurch die Einzelperson in die Lage versetzt wird, ihre eigenen Lernziele zu setzen, zu planen und zu erreichen und zu einem eigenständigen Lernenden zu werden, der sich auf die starken Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt einstellen kann;
14. betont, dass es für junge Menschen äußerst wichtig ist, dass sie lernen, Netzwerke aufzubauen und zu pflegen, dass dies jedoch besonders für diejenigen wichtig ist, die über geringe Berufserfahrung verfügen und die unterrepräsentierten und benachteiligten Gruppen angehören; hebt hervor, dass das Vermitteln von Netzwerkkompetenzen eine Strategie sein kann, um die Beschäftigung, berufliche Entwicklung und Laufbahnplanung zu begünstigen;
15. nimmt zur Kenntnis, dass sich der Arbeitsmarkt ständig weiterentwickelt, und betont, dass dem Bedarf des Arbeitsmarkts anhand angemessener Qualifikationen und Fertigkeiten entsprochen werden muss und die aktuellen Lehrpläne dementsprechend überarbeitet und ausgebaut werden müssen und den technologischen, sozialen, kulturellen und ökologischen Veränderungen in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern, Berufsverbänden, Wirtschaftskreisen, politischen Entscheidungsträgern, lokalen Behörden, dem Bildungswesen, Arbeitsvermittlungsdiensten, Jugendorganisationen und allen einschlägigen Interessenträgern entsprochen werden muss; weist ferner darauf hin, dass es in diesem Zusammenhang erforderlich ist, eine lebensbegleitende Karriereberatung von hoher Qualität anzubieten, die sich auch an Familien richten sollte, um zukünftige Studierende und junge Menschen dabei zu unterstützen, eine richtige Entscheidung zu treffen, was ihr Studienfach angeht, und bessere Entscheidungen zu treffen, was ihre Ausbildung und Berufslaufbahn angeht, und zwar unter Berücksichtigung ihrer Präferenzen für bestimmte Tätigkeiten und des Bedarfs auf dem Arbeitsmarkt; betont jedoch, dass durch Maßnahmen im Bereich Bildung und Fertigkeiten nicht nur darauf abgezielt werden sollte, dem Bedarf des Arbeitsmarkts zu entsprechen, sondern dass sie auch zur persönlichen Entwicklung und Weiterentwicklung junger Menschen beitragen sollten, damit sich diese zu zukunftsorientierten und verantwortungsbewussten Bürgern entwickeln; betont, dass daher im gesamten Bildungssystem für die Vermittlung politischer Bildung gesorgt werden muss, und zwar auf formalem und nicht-formalem Wege;
16. betont, dass Praktika und Ausbildungsgänge als Teil der Lehrpläne von Sekundar- und Hochschulen wichtig sind, damit Berufserfahrung gesammelt werden kann und Querschnittskompetenzen erworben werden können; betont, dass es Mentorenprogrammen bedarf, bei denen Schüler und Studenten mit Fachleuten oder jungen Berufstätigen in Kontakt gebracht werden und bei denen sie Zugang zu Netzwerken und ein klares Verständnis des Arbeitsprozesses erhalten; legt den Unternehmen daher nahe, langfristige Verbindungen und Partnerschaften mit Bildungseinrichtungen einzugehen, um den Schülern und Studierenden den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und dafür zu sorgen, dass die vermittelten Fertigkeiten und die tatsächlichen Anforderungen der Arbeitswelt kontinuierlich aufeinander abgestimmt werden; weist allerdings darauf hin, dass Praktika Schülern und Studenten zwar die Chance bieten, etwas zu lernen, die Unternehmen dabei allerdings auch ihrem Anleitungs- und Ausbildungsauftrag nachkommen müssen, und zwar unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Kommission zum Angebot hochwertiger Praktika als Mittel zur Verbesserung der Chancen junger Menschen, in Arbeit zu kommen;
17. fordert die Mitgliedstaaten auf, so bald wie möglich auf die länderspezifischen Empfehlungen im Bereich Bildung und Arbeitsmarkt im Rahmen des Europäischen Semesters sowie anderer Empfehlungen der Kommission zu reagieren;
18. hebt die Rolle hervor, die Hochschuleinrichtungen bei der Entwicklung der Kenntnisse und Kompetenzen spielen, die Absolventen im Hinblick darauf benötigen, auf dem Arbeitsmarkt Erfolg zu haben;
19. betont, dass in Bezug auf Fertigkeiten ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden muss; hebt hervor, dass es innerhalb des Bildungssystems verschiedene Bildungswege und flexible Bildungsansätze geben muss, die individuell an die Bedürfnisse des Einzelnen angepasst werden können; fordert, dass für alle Arten der Bildung und Ausbildung arbeitsbasierte Lernprogramme entwickelt sowie praxisorientierte Lehrpläne, flexible Stundenpläne und weniger formale Lehrmethoden eingesetzt werden;
20. betont, dass eine breit angelegte Bildung und Ausbildung benötigt wird, bei der grundlegende und übertragbare Fertigkeiten auf hohem Niveau, unternehmerische Fähigkeiten und Kompetenzen im Hinblick auf die Lösung von Problemen, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie Sprachkompetenzen vermittelt werden, durch die die Einzelpersonen in die Lage versetzt werden, ständig neue Kenntnisse zu erwerben und diese anzuwenden, und durch die sie sich leichter an die Veränderungen in der Arbeitswelt anpassen können;
21. betont, dass Elemente der unternehmerischen Bildung in alle Bereiche der Bildung und Ausbildung einbezogen werden müssen, da dies zur persönlichen und zur beruflichen Entwicklung junger Menschen beiträgt und ihnen der Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtert wird, wenn ihnen schon früh Unternehmergeist und Querschnittsfertigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmertum vermittelt werden, wie beispielsweise Kreativität, kritisches Denken, Empathie, Teamgeist und Eigeninitiative; fordert in diesem Zusammenhang einen aktiven Dialog und eine Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Wirtschaft, in deren Rahmen Bildungsprogramme geschaffen werden, bei denen jungen Menschen die notwendigen Fertigkeiten und Kompetenzen vermittelt werden und die die Beteiligung von Unternehmern am Bildungsprozess vereinfachen und fördern; ist allerdings der Ansicht, dass die unternehmerische Bildung eine soziale Dimension umfassen sollte und Themen wie fairer Handel, soziales Unternehmertum und alternative Geschäftsmodelle wie Genossenschaften behandelt werden sollten, um auf eine sozialere, inklusivere und nachhaltigere Wirtschaft hinzuarbeiten;
22. legt den Mitgliedstaaten nahe, dringend neue Technologien in die Lernprozesse einzubinden und auf allen Ebenen und bei allen Arten der Bildung und Ausbildung IKT- und digitale Fertigkeiten intensiver und besser zu vermitteln, und zwar auch in Bezug auf die Lehrkräfte, damit die Abschlüsse und Lehrpläne mehr auf die digitalen Anforderungen abgestimmt sind und junge Menschen dazu ermutigt werden, Informations- und Kommunikationstechnologien zu studieren und eine Laufbahn in diesem Bereich anzustreben; betont, dass die technologischen Grundlagen an Schulen und Universitäten verbessert werden müssen und die notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden muss; betont in diesem Zusammenhang ferner, dass freie Lern- und Lehrmaterialien (OER) wichtig sind, durch die für alle Zugang zur Bildung gewährleistet und die Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird, indem das lebenslange Lernen unterstützt wird; weist erneut darauf hin, dass Mädchen und junge Frauen dazu ermutigt werden müssen, ein Studium im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien aufzunehmen;
23. fordert, die bestehenden EU-Mittel wie das Programm Erasmus+ bestmöglich zu nutzen, um die Entwicklung von bereichsübergreifenden Fertigkeiten und Kompetenzen bei jungen Menschen zu fördern, damit die Jugendarbeitslosigkeit in der EU wirksamer bekämpft werden kann;
24. betont, dass IKT-Kompetenzen ein fester Bestandteil des Bildungsprozesses werden und in die Lehrpläne aller Bildungsebenen aufgenommen werden sollten; betont, dass IKT-Kompetenzen jungen Menschen sowohl in ihrem Berufsleben als auch in ihrem Privatleben zugutekommen, da sie durch diese Kompetenzen die technischen Fertigkeiten, das Selbstvertrauen und die Flexibilität aufbauen, die sie benötigen, um sich im Laufe ihres Lebens an die sich wandelnden Gegebenheiten anzupassen;
25. fordert die Mitgliedstaaten auf, Mädchen und junge Frauen zu ermutigen, eine Ausbildung im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) zu verfolgen, damit sich der Frauenanteil in den MINT-Bereichen erhöht;
26. stellt fest, dass der Mangel an Sprachkompetenzen für junge Menschen ein wesentliches Hindernis für ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt der EU darstellt, und betont, dass die Mitgliedstaaten jungen Menschen schon sehr früh unterschiedliche Kommunikations- und Sprachkompetenzen vermitteln müssen, um den Problemen entgegenzuwirken, die durch das derzeitige Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage entstehen, was die Fertigkeiten angeht;
27. betont dass die nicht-formale Bildung und Angebote des lebenslangen Lernens für die Erlangung von Schlüsselfertigkeiten auch parallel zur oder nach der schulischen Ausbildung von wesentlicher Bedeutung sind, um Ausgrenzung zu vermeiden bzw. ihr entgegenzuwirken und so Menschen mehr Chancen zur persönlichen, ihren Begabungen entsprechenden gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung zu ermöglichen;
28. betont, dass kompetente Lehrende und Ausbilder, die unterstützend agieren, eine wesentliche Rolle zukommt, wenn die Zahl der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger verringert werden soll, und zwar insbesondere in Gebieten mit Entwicklungsrückstand, und wenn die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen verbessert werden soll; betont, dass Lehrende von Schulen, Ausbildungseinrichtungen, den lokalen Gemeinden und der Bildungspolitik besser unterstützt werden müssen, beispielsweise durch eine effizientere, dem aktuellen Stand entsprechende Weiterbildung, was neue Fertigkeiten angeht, beispielsweise unternehmerische Fertigkeiten und IKT-Fertigkeiten, die Förderung des Gruppenlernens und den Austausch von bewährten Verfahren, und dass der Zugang zu Schulungen vereinfacht werden muss und die Systeme der beruflichen Weiterbildung verbessert werden müssen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in die Erweiterung des Angebots des lebenslangen Lernens für Lehrende investiert werden muss; spricht sich entschieden gegen jede Form von Haushaltskürzungen im Bereich Bildung aus, insbesondere wenn diese mit einer Kürzung von Stipendien und Zuschüssen und einem Anstieg der Gebühren für Bildung einhergehen;
29. unterstützt die Einbindung neuer Lehr- und Ausbildungsmethoden, die von Lehrenden entsprechend den spezifischen Bedürfnissen der Klasse entwickelt werden;
30. fordert eine vorausschauende und ergebnisorientierte europäische Kompetenzstrategie als Leitvorgabe für die nationalen Kompetenzstrategien und deren Einbindung in die nationalen Beschäftigungspläne bei gleichzeitiger Bereitstellung eines umfassenden Rahmens für die im Beschäftigungspaket vorgeschlagenen sektorspezifischen Aktionspläne;
31. weist darauf hin, dass die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der allgemeinen und beruflichen Bildung für junge unqualifizierte oder geringqualifizierte Arbeitslose spielen, betont allerdings, dass eine bessere Finanzierung und eine ordnungsgemäße und rasche Umsetzung dieser Programme sowie eine angemessene Überwachung der Lage in jedem Mitgliedstaat notwendig sind;
32. betont, dass ein individueller Ansatz für die Laufbahnentwicklung und die lebenslange Aus- und Weiterbildung angestrebt werden muss, und ist der Auffassung, dass eine Berufsorientierung und -beratung, bei der auf individuelle Bedürfnisse eingegangen wird und bei der der Schwerpunkt auf der Beurteilung und Erweiterung individueller Fertigkeiten liegt, schon frühzeitig ein Schlüsselelement der Politik im Bereich Bildung und Kompetenzen sein muss;
33. vertritt die Auffassung, dass die nicht-formale Bildung, besonders der Art, wie sie in Jugendorganisationen aufgebaut wird, Kreativität, Eigeninitiative und Eigenverantwortung fördert und die Chancen junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt verbessert sowie positiv zum Erfolg der beruflichen Bildung beitragen kann; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Empfehlung des Rates aus dem Jahr 2012 zur Validierung nicht-formalen und informellen Lernens[9] als ein Mittel umzusetzen, um Kompetenzen anzuerkennen, die im Rahmen der nicht-formalen Bildung, insbesondere im Bereich Freiwilligen- und Jugendarbeit, erworben wurden, und die Umsetzung politischer Maßnahmen für lebenslanges Lernen zu unterstützen;
34. weist darauf hin, dass die Kreativwirtschaft zu den Wirtschaftszweigen gehört, in denen am meisten Unternehmergeist zu finden ist und die am schnellsten wachsen, und dass im Rahmen der kreativen Bildung Querschnittskompetenzen wie kreatives Denken, Problemlösungskompetenz, Teamgeist und Einfallsreichtum vermittelt werden; erkennt an, dass die Bereiche Kunst und Medien für junge Menschen besonders ansprechend sind;
35. betont, dass die Arbeitsmarktpolitik im Allgemeinen und die Abstimmung der Fertigkeiten hinsichtlich der Politik im Bereich berufliche Bildung im Besonderen darauf abzielen müssen, im Einklang mit der Agenda der IAO für menschenwürdige Arbeit hochwertige und sichere Arbeitsplätze zu schaffen und zu fördern; weist darauf hin, dass diese Politik dazu beitragen muss, Phänomene wie prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Null-Stunden-Verträge und unbezahlte Praktika zu bekämpfen;
36. weist darauf hin, dass zivilgesellschaftliche Organisationen, Gewerkschaften und der soziale Dialog eine wichtige Rolle bei der Ausarbeitung der Politik im Bereich berufliche Bildung spielen;
37. fordert die Mitgliedstaaten auf, in inklusive Bildung zu investieren, die den Herausforderungen gerecht wird, die sich der Gesellschaft stellen, um für einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und gleichberechtigte Möglichkeiten für alle Bürger zu sorgen, darunter auch junge Menschen mit unterschiedlichen sozioökonomischen Hintergründen sowie schutzbedürftige und benachteiligte Bevölkerungsgruppen;
38. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Attraktivität von MINT-Programmen und Studiengängen zu erhöhen, um dem bestehenden Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegenzuwirken; betont allerdings, dass Geisteswissenschaften und allgemeine humanistische Kenntnisse unerlässlich sind, damit die Möglichkeiten, die sich im MINT-Bereich bieten, wirksam genutzt werden können, und ist der Auffassung, dass sie daher innerhalb der entsprechenden Bildungseinrichtungen wirksam unterstützt werden und bei der Ausarbeitung der Lehrpläne ausdrücklich berücksichtigt werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, innerhalb von Bildungseinrichtungen einen bereichsübergreifenden Ansatz zwischen den verschiedenen Fächern zu fördern, wie etwa gemeinsame Studienprogramme in den Bereichen Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien, Ingenieurwesen, Wirtschaft sowie anderen relevanten Bereichen;
39. weist erneut auf die Fülle an – häufig nicht verlagerungsfähigen – Arbeitsplätzen hin, die mit traditionellen Fertigkeiten verbunden sind, die Wirtschaft vor Ort stimulieren können und von kulturellem Interesse sind; legt den Mitgliedstaaten daher nahe, dafür zu sorgen, dass Handwerke und Berufe mit traditionellen und kulturellen Bestandteilen erhalten bleiben und – durch die Umsetzung spezifischer Programme – auch von der jüngeren Generation ausgeübt werden;
40. betont die Rolle des nicht-formalen und des informellen Lernens im Hinblick auf die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen; betont, dass die Mitarbeit in Jugendorganisationen, die Freiwilligenarbeit und die Beteiligung am Breitensport eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, jungen Menschen Unternehmergeist zu vermitteln und sie mit kognitiven und nicht kognitiven Kompetenzen sowie Querschnittsfertigkeiten auszurüsten, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Beteiligung junger Menschen an solchen Freizeitaktivitäten, die die formale Bildung ergänzen, zu fördern;
41. betont, dass der Sport den Beteiligten Chancen bietet, eine ganze Reihe von Querschnittskompetenzen zu entwickeln, durch die sich ihre Beschäftigungsfähigkeit erhöht und die dazu beitragen, dass sie erfolgreiche Führungskräfte werden und ihre Ziele erreichen; weist auf die Verbindung zwischen Sport, Beschäftigungsfähigkeit und Bildung und Ausbildung hin.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
15.10.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
22 5 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Isabella Adinolfi, Dominique Bilde, Andrea Bocskor, Nikolaos Chountis, Silvia Costa, Mircea Diaconu, Damian Drăghici, Giorgos Grammatikakis, Petra Kammerevert, Rikke Karlsson, Andrew Lewer, Svetoslav Hristov Malinov, Curzio Maltese, Stefano Maullu, Momchil Nekov, Michaela Šojdrová, Helga Trüpel, Julie Ward, Bogdan Brunon Wenta, Bogdan Andrzej Zdrojewski, Milan Zver, Krystyna Łybacka |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Mary Honeyball, Marc Joulaud, Zdzisław Krasnodębski, Ernest Maragall, António Marinho e Pinto, Algirdas Saudargas |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
John Stuart Agnew |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
3.12.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
49 1 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Laura Agea, Guillaume Balas, Tiziana Beghin, Brando Benifei, Mara Bizzotto, Vilija Blinkevičiūtė, Enrique Calvet Chambon, David Casa, Ole Christensen, Elena Gentile, Arne Gericke, Marian Harkin, Danuta Jazłowiecka, Agnes Jongerius, Jan Keller, Ádám Kósa, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Zdzisław Krasnodębski, Jean Lambert, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Javi López, Thomas Mann, Dominique Martin, Anthea McIntyre, Joëlle Mélin, Elisabeth Morin-Chartier, Emilian Pavel, Georgi Pirinski, Marek Plura, Sofia Ribeiro, Claude Rolin, Anne Sander, Sven Schulze, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Yana Toom, Ulrike Trebesius, Marita Ulvskog, Tatjana Ždanoka, Jana Žitňanská |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Heinz K. Becker, Lynn Boylan, Mircea Diaconu, Tania González Peñas, Miapetra Kumpula-Natri, Paloma López Bermejo, Monika Vana |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Dita Charanzová, Diane James, Martina Michels, Estefanía Torres Martínez |
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SCHLUSSABSTIMMUNG IN NAMENTLICHER ABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
49 |
+ |
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PPE:
S&D:
ECR: ALDE: GUE/NGL: Verts/ALE: EFDD: ENF: |
Heinz K. Becker, David Casa, Danuta Jazłowiecka, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Ádám Kósa, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Marek Plura, Sofia Ribeiro, Claude Rolin, Anne Sander, Sven Schulze Guillaume Balas, Brando Benifei, Vilija Blinkevičiūtė, Ole Christensen, Elena Gentile, Agnes Jongerius, Jan Keller, Miapetra Kumpula-Natri, Javi López, Emilian Pavel, Georgi Pirinski, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Marita Ulvskog Arne Gericke, Zdzisław Krasnodębski, Anthea McIntyre, Ulrike Trebesius, Jana Žitňanská Enrique Calvet Chambon, Dita Charanzová, Mircea Diaconu, Marian Harkin, Yana Toom Lynn Boylan, Tania González Peñas, Martina Michels, Estefanía Torres Martínez Jean Lambert, Monika Vana, Tatjana Ždanoka Laura Agea, Tiziana Beghin Mara Bizzotto |
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1 |
- |
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EFDD: |
Diane James |
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3 |
0 |
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GUE/NGL: ENF: |
Paloma López Bermejo Dominique Martin, Joëlle Mélin |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] ABl. C 351E vom 2.12.2011, S. 29.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0016.
- [3] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0394.
- [4] Angenommene Texte, P8_TA(2014)0038.
- [5] ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.
- [6] ABl. C 88 vom 8.1.2014, S. 1.
- [7] CRPD/C/EU/Q/1.
- [8] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470.
- [9] ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.