EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits im Namen der Union
21.12.2015 - (10725/2/2015 – C8-0328/2015 – 2015/0094(NLE)) - ***
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatterin: Ulrike Lunacek
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits im Namen der Union
(10725/2/2015 – C8-0328/2015 – 2015/0094(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (10725/2/2015),
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits (10728/1/2015),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 217 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer i und Artikel 218 Absatz 7 und 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8‑0328/2015),
– gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 sowie auf Artikel 99 Absatz 2 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie die Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A8-0372/2015),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Kosovo zu übermitteln.
KURZE BEGRÜNDUNG
Die Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Kosovo wurden von Oktober 2013 bis Mai 2014 geführt. Es wurde im Juli 2014 paraphiert. Der Rat stimmte der Unterzeichnung am 22. Oktober 2015 zu. Es wurde am 27. Oktober von der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Federica Mogherini und Johannes Hahn, Mitglied der Kommission, im Namen der EU und von Premierminister Isa Mustafa und dem Minister für europäische Integration Bekim Çollaku im Namen des Kosovo in Straßburg unterzeichnet. Die Nationalversammlung der Republik Kosovo ratifizierte das Abkommen bereits am 2. November 2015. Nach dem Abschluss des derzeit im Europäischen Parlament laufenden Zustimmungsverfahrens kann das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen in Kraft treten.
Mit dem Abkommen werden vertragliche Beziehungen aufgenommen, durch die ein verstärkter politischer Dialog, eine engere Handelsintegration und neue Formen der Zusammenarbeit zustande kommen. Es erstreckt sich auf zahlreiche Bereiche, auch auf die Wahrung und Stärkung der demokratischen Grundsätze und der Menschenrechte, und schafft einen Rahmen für die Zusammenarbeit in Bereichen wie etwa Bildung, Energie, Umwelt, Justiz und Inneres. Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen umfasst Bestimmungen zur Förderung der europäischen Normen in Bereichen wie etwa Wettbewerb, Beschaffungswesen, geistiges Eigentum und Verbraucherschutz. Ein weiteres Ziel ist die Schaffung einer Freihandelszone.
Bei dem Abkommen handelt es sich um ein Schlüsseldokument im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses. In ihm sind Rechte und Pflichten niedergelegt, und es bietet starke Anreize für die Umsetzung und Institutionalisierung von Reformen. Mit dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen werden Möglichkeiten für Investitionen, Wachstum und den Ausbau von Unternehmen geschaffen und gleichzeitig auch für die Stärkung der verantwortungsvollen Regierungsführung durch die Anwendung der europäischen Normen und die Angleichung an das EU-Recht. Dies umfasst auch den Rahmen für die Einrichtung der Freihandelszone. Darüber hinaus entstehen durch das Abkommen Chancen zur Vertiefung der Kontakte zwischen Einzelpersonen und Experten in Bereichen wie etwa Bildung, Umwelt, Bekämpfung von Verbrechen und Schmuggel sowie im Bereich Kultur, und im Rahmen des Abkommens ist eine weitere Stärkung der Beziehungen und der Zusammenarbeit mit den Nachbarländern vorgesehen, wodurch zur Stabilität in der Region beigetragen wird.
Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen stellt einen wichtigen ersten förmlichen Schritt in Richtung des Verfahrens des EU-Beitritts und der Integration der Republik Kosovo dar. Das Europäische Parlament sieht der Stärkung der Beziehungen zwischen der Republik Kosovo und der EU, auch durch eine rasche Regelung für visumfreies Reisen für Bürger des Kosovo, erwartungsvoll entgegen. Das Parlament fordert den Rat überdies auf, den Beschluss zu der Unterzeichnung und zu dem Abschluss des Rahmenabkommens über die Teilnahme des Kosovo an EU-Programmen anzunehmen, durch das die Zusammenarbeit zwischen dem Kosovo und der EU auf verschiedenen Gebieten intensiviert wird. Der Schwerpunkt dieser Programme sollte auf spezifischen Bereichen liegen, die den vom Kosovo auf seinem Weg nach Europa eingegangenen Verpflichtungen entsprechen. Sie sollten unverzüglich umgesetzt werden, und die Umsetzung sollte transparent vonstattengehen.
Abschließend legt das Parlament den verbleibenden fünf Mitgliedstaaten nahe, die Republik Kosovo anzuerkennen, da es der Auffassung ist, dass dies der weiteren Normalisierung der Beziehungen zwischen Belgrad und Priština zuträglich wäre. Im Geiste des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens und der förmlichen Aufnahme vertraglicher Beziehungen fordert das Parlament alle Mitgliedstaaten der EU auf, ihr Möglichstes zu tun, um die wirtschaftlichen Beziehungen und Kontakte zwischen Einzelpersonen sowie die sozialen und politischen Beziehungen zwischen ihren Bürgern und den Bürgern der Republik Kosovo zu fördern.
10.12.2015
STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel
für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo* andererseits
(10725/2/2015 – C8-0328/2015 – 2015/0094(NLE))
Verfasser der Stellungnahme: Adam Szejnfeld
KURZE BEGRÜNDUNG
Bei dem vorgeschlagenen Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen („Stabilisation and Association Agreement – SAA“) mit dem Kosovo handelt es sich um das letzte mit den westlichen Balkanstaaten abzuschließende SAA. Die Kommission hat in der Begründung Folgendes vermerkt: „Zu den Hauptzielen des Abkommens gehört die Vertiefung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen.“ Das vorgeschlagene SAA ist ein reines Unionsabkommen.
Seit 2000 kam das Kosovo in den Genuss eines Handelspräferenzsystems mit der EU samt eines zoll- und kontingentfreien Zugangs zum EU-Markt; lediglich einige landwirtschaftliche Erzeugnisse und Fischereierzeugnisse sind davon ausgenommen. Derzeit werden diese Maßnahmen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1215/2009 des Rates[1] festgelegt, die am 31. Dezember 2015 auslaufen soll, für die allerdings ein Vorschlag zu ihrer Verlängerung bis zum 31. Dezember 2020 anhängig ist. Im vorgeschlagenen SAA wird im Wesentlichen die gleiche Regelung festgelegt, in deren Rahmen für industriell gefertigte Erzeugnisse und die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Erzeugnisse (mit der Ausnahme von lebenden Rindern und ihrem Fleisch, Zuckererzeugnissen, einigen Weinbauerzeugnissen, Erzeugnissen aus „Baby-beef“ und einigen Fischereierzeugnissen) ein uneingeschränkter Zugang vorgesehen ist.
Was die Ausfuhren der EU betrifft, ist der Verfasser der Ansicht, dass die für das Kosovo geltenden Übergangszeiträume mit Blick auf die stufenweisen Zollsenkungen für industriell gefertigte, landwirtschaftliche und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, Fischereierzeugnisse sowie Weine und Spirituosen für die reibungslose Errichtung der Freihandelszone während des vorgesehenen Zeitraums von zehn Jahren unumgänglich sind, zumal der Handelsüberschuss der EU gegenüber dem Kosovo beträchtlich ist und sich in den vergangenen Jahren leicht erhöht hat.
Der Verfasser begrüßt die Bestimmungen über die Niederlassung und die Erbringung von Dienstleistungen (Titel V) sowie die vorgeschlagene Politik der Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Kosovo in einer Vielzahl von unterschiedlichen Bereichen (Titel VII), von denen viele dazu beitragen werden, die Errichtung der Freihandelszone zu stärken, etwa die Wirtschafts- und Handelspolitik oder die Investitionsförderung und der Investitionsschutz.
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Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, die Zustimmung des Parlaments zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Union – des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo* andererseits zu empfehlen.
[2]ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
10.12.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
32 0 4 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Maria Arena, David Borrelli, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Santiago Fisas Ayxelà, Karoline Graswander-Hainz, Ska Keller, Jude Kirton-Darling, Gabrielius Landsbergis, Bernd Lange, Emmanuel Maurel, Emma McClarkin, Artis Pabriks, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Viviane Reding, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Adam Szejnfeld, Hannu Takkula, Iuliu Winkler |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Klaus Buchner, Dita Charanzová, Nicola Danti, Sander Loones, Lola Sánchez Caldentey, Ramon Tremosa i Balcells, Marita Ulvskog, Wim van de Camp, Jarosław Wałęsa |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Edward Czesak, Eleonora Evi, Maurice Ponga, Dario Tamburrano, Derek Vaughan, Flavio Zanonato |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
14.12.2015 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
37 3 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Lars Adaktusson, Michèle Alliot-Marie, Nikos Androulakis, Petras Auštrevičius, Goffredo Maria Bettini, Elmar Brok, James Carver, Lorenzo Cesa, Andi Cristea, Georgios Epitideios, Knut Fleckenstein, Eugen Freund, Iveta Grigule, Richard Howitt, Sandra Kalniete, Tunne Kelam, Eduard Kukan, Ryszard Antoni Legutko, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, Ulrike Lunacek, Andrejs Mamikins, Ramona Nicole Mănescu, Javier Nart, Pier Antonio Panzeri, Alojz Peterle, Tonino Picula, Kati Piri, Andrej Plenković, Cristian Dan Preda, Jozo Radoš, Alyn Smith, Charles Tannock, Ivo Vajgl, Bodil Valero |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Ana Gomes, Othmar Karas, Juan Fernando López Aguilar, Antonio López-Istúriz White, Marietje Schaake, Janusz Zemke |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Davor Ivo Stier, Bogdan Brunon Wenta |
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- [1] Verordnung (EG) Nr. 1215/2009 des Rates zur Einführung besonderer Handelsmaßnahmen für die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der Europäischen Union teilnehmenden oder damit verbundenen Länder und Gebiete (ABl. L 328 vom 15.12.2009, S. 1).
- [2] * Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.