BERICHT über die Rolle des interkulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der Bildung bei der Förderung der Grundwerte der EU

21.12.2015 - (2015/2139(INI))

Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatterin: Julie Ward


Verfahren : 2015/2139(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0373/2015
Eingereichte Texte :
A8-0373/2015
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Rolle des interkulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der Bildung bei der Förderung der Grundwerte der EU

(2015/2139(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 2, Artikel 21 und Artikel 27 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf die Artikel 165 und 167 sowie auf Artikel 17, nach dem die Union den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften nach den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten genießen, und in gleicher Weise den Status, den weltanschauliche Gemeinschaften nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften genießen, zu achten sowie mit diesen Kirchen und Gemeinschaften in Anerkennung ihrer Identität und ihres besonderen Beitrags einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog zu pflegen hat,

–  gestützt auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union[1], insbesondere auf die Artikel 10, 11 und 22, und ihre Präambel,

–  unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und insbesondere auf Artikel 2 des dazugehörigen Protokolls Nr. 1,

–  unter Hinweis auf die Resolution der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 2010 mit dem Titel „Kultur und Entwicklung“,

–  unter Hinweis auf die Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen (2000) und insbesondere auf deren Rubrik „Menschenrechte, Demokratie und verantwortungsvolle Staatsführung”,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) (1979),

–  unter Hinweis auf das UNESCO-Übereinkommen von 2005 zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (UNESCO-Übereinkommen),

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), insbesondere auf deren Artikel 16, und auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung aller Formen der Intoleranz und der Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung,

–  unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen 67/179 vom 20. Dezember 2012 und auf die Resolution des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen 22/20 vom 22. März 2013,

–  unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 13. Juni 2013 zu dem Entwurf von Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit[2] und auf die Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit, die der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) am 24. Juni 2013 angenommen hat,

–  unter Hinweis auf die Entscheidung Nr. 1983/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008)[3],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. November 2008 zur Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs in den Außenbeziehungen der Union und ihrer Mitgliedstaaten (2008/C 320/04)[4],

–  unter Hinweis auf den Strategischen Rahmen und den Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie (11855/2012), die der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) am 25. Juni 2012 angenommen hat,

–  unter Hinweis auf das Weißbuch des Europarates vom 7. Mai 2008 zum interkulturellen Dialog mit dem Titel „Gleichberechtigt in Würde zusammenleben”,

–  unter Hinweis auf die europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung (COM(2007)0242), die darauf abzielt, das Bewusstsein für kulturelle Vielfalt und die Werte der EU, den Dialog mit der Zivilgesellschaft und den Austausch bewährter Verfahren zu fördern,

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse und Folgemaßnahmen im Rahmen der Vorbereitenden Maßnahme zur Kultur in den Außenbeziehungen der EU (2014),

–  unter Hinweis auf das Protokoll über kulturelle Zusammenarbeit im Anhang zum Freihandelsmusterabkommen[5],

–  unter Hinweis auf die Erklärung von Paris zur Förderung von Bürgersinn und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung, die auf dem informellen Treffen der Bildungsminister der Europäischen Union vom 17. März 2015 in Paris angenommen wurde (8496/15),

–  unter Hinweis auf die endgültigen gemeinsamen Empfehlungen des Dreiervorsitzes der EU-Jugendkonferenz 2015 in Luxemburg, durch die die Konsultation im Rahmen des strukturierten Dialogs mit dem Ziel der Förderung der Eigenverantwortung junger Menschen im Hinblick auf die politische Teilhabe am demokratischen Leben Europas berücksichtigt und das Parlament aufgefordert wurde, eine auf Werte gestützte und aktive staatsbürgerliche Bildung zu unterstützen,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8-0373/2015),

A.  in der Erwägung, dass Europa über einen immensen Reichtum an kultureller, sozialer, sprachlicher und religiöser Vielfalt verfügt; in diesem Zusammenhang in der Erwägung, dass die gemeinsamen Werte, die unsere Gesellschaften zusammenhalten, wie Freiheit, soziale Gerechtigkeit, Gleichheit und Nichtdiskriminierung, Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität, von grundlegender Bedeutung für die Zukunft Europas sind;

B.  in der Erwägung, dass der interkulturelle Dialog kein Rechtskonzept darstellt und deshalb nicht im nationalen Recht, EU-Recht oder internationalen Recht geregelt ist, sondern sich auf internationale Rahmenwerke zum Schutz der Menschenrechte und der kulturellen Vielfalt stützt;

C.  in der Erwägung, dass der interkulturelle Dialog versuchsweise in verschiedenen Studien und Schlussfolgerungen während des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs (2008) als ein Prozess definiert wurde, der einen offenen und respektvollen Austausch oder eine offene und respektvolle Interaktion zwischen Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen oder Weltanschauungen umfasst; in der Erwägung, dass er unter anderem folgende Ziele verfolgt: Entwicklung eines tieferen Verständnisses unterschiedlicher Perspektiven und Praktiken, Verbesserung der Mitwirkung und der Wahlmöglichkeit und -freiheit, Förderung der Chancengleichheit und Unterstützung kreativer Prozesse;

D.  in der Erwägung, dass es wichtig ist, Mittel, insbesondere finanzielle, zur Verfügung zu stellen, wobei der Finanzierung von Programmen zur Förderung des interkulturellen Dialogs und eines Bürgerdialogs Vorrang einzuräumen ist, um die Achtung der kulturellen Vielfalt zu verbessern und sich mit den komplexen Gegebenheiten in unseren Gesellschaften und mit der Koexistenz verschiedener kultureller Identitäten und Weltanschauungen zu befassen sowie den Beitrag unterschiedlicher Kulturen zu den Gesellschaften und dem Erbe Europas hervorzuheben und Konflikte konstruktiv zu beseitigen;

E.  in der Erwägung, dass die Erreichung dieses Ziels nicht nur Aufgabe von Behörden und Entscheidungsträgern ist, sondern auch eine gemeinsame Verantwortung der Gesellschaft insgesamt darstellt, einschließlich einer ganzen Reihe von Akteuren, wie z.B. Familien, Medien, Erziehern, Unternehmen sowie führenden Vertretern von Gemeinschaften und Glaubensrichtungen; ferner in der Erwägung, dass neben den politischen Akteuren auch die Rolle aller sonstigen am interkulturellen Dialog Beteiligten unterstrichen werden muss;

F.  in der Erwägung, dass die diesbezüglichen Artikel der Charta der Grundrechte der Europäischen Union durch die Förderung von Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung, kultureller, religiöser und sprachlicher Vielfalt, Meinungsfreiheit und Freizügigkeit sowie der Bürgerrechte auf dem Gebiet der wirtschaftlichen und politischen Teilhabe für den interkulturellen Dialog von besonderer Bedeutung sind;

G.  in der Erwägung, dass ein substanzieller interkultureller Dialog fundierte Kenntnisse der eigenen Kultur und anderer Kulturen erfordert;

H.  in der Erwägung, dass im Lichte des Europäischen Jahres für Entwicklung 2015, der Überprüfung der Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen und des Ergebnisses des Weltgipfels der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung 2015 die Rolle der Kultur für die Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung und die Beseitigung der weltweiten Armut von grundlegender Bedeutung ist; fordert außerdem eine ausdrücklichere Einbeziehung der Kultur in die Agenda der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung für den Zeitraum nach 2015;

I.  in der Erwägung, dass Europa und die Welt vor zahlreichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Globalisierung, Migration, religiösen und interkulturellen Konflikten und zunehmender Radikalisierung stehen;

J.  in der Erwägung, dass im Rahmen des interkulturellen Dialogs die Geltung sowohl der universellen Menschenrechte (als individuelle Rechte) als auch der kulturellen Rechte (in Anerkennung spezifischer und vielfältiger kultureller Identitäten) von grundlegender Bedeutung ist;

K.  in der Erwägung, dass die Entwicklung der Lernmobilität von Studenten und Lehrkräften sowie jegliche sonstige Form des internationalen Austauschs zu einer besseren Welt führen können, in der sich die Menschen frei bewegen und in der ein offener interkultureller Dialog stattfindet;

1.  vertritt die Auffassung, dass ein Ansatz der Europäischen Union in einer Bestandsaufnahme und Fortsetzung der ausgezeichneten Arbeit, die während des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2008 begonnen wurde, in einer Intensivierung des Austausches bewährter Verfahren und – in Anbetracht aller jüngsten und dramatischen Ereignisse – in der Förderung eines neuen strukturierten Dialogs mit allen an interkulturellen und interreligiösen Themen interessierten Kreisen bestehen sollte, nämlich europäischen und nationalen Politikern, lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Kirchen, religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften sowie weltanschaulichen Gemeinschaften, Organisationen und Plattformen der Zivilgesellschaft, in den Bereichen Sport, Kultur und Bildung Tätigen, nationalen und europäischen Jugendverbänden, Wissenschaftlern und den Medien;

2.  legt allen Interessenträgern nahe, eine aktuelle, klare und politikbezogene Definition von interkulturellem Dialog festzulegen, Methoden, Qualitätskriterien und Indikatoren einzuführen oder zu harmonisieren, um die Auswirkungen der Programme und Projekte im Bereich des interkulturellen Dialogs zu bewerten, und Methoden für interkulturelle Vergleiche zu erforschen;

3.  spricht sich dafür aus, dass man sich für die Förderung eines interkulturellen, interreligiösen und wertegestützten Ansatzes im Bildungsbereich einsetzen sollte, um sich mit gegenseitiger Achtung, Integrität, ethischen Grundsätzen, kultureller Vielfalt, sozialer Eingliederung und sozialem Zusammenhalt unter anderem durch Austausch- und Mobilitätsprogramme für alle zu befassen und all dies zu fördern;

4.  spricht sich dafür aus, dass die kulturelle Vielfalt auch in der audiovisuellen Industrie und der Kulturbranche behandelt werden sollte; fordert diese Branchen auf, kreative Wege zu finden, um eine Einigung über die nationalen, regionalen und lokalen Aktionspläne zur Umsetzung des Übereinkommens der UNESCO über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen voranzutreiben;

5.  fordert, den interreligiösen Dialog als einen Bestandteil des interkulturellen Dialogs, einer Vorbedingung für Frieden und ein wesentliches Instrument des Konfliktmanagements zu berücksichtigen, wobei der Schwerpunkt auf der Würde des Menschen und der Notwendigkeit liegen sollte, für die Achtung der Menschenrechte überall in der Welt unter besonderer Erwähnung des Rechts auf Gedanken- , Gewissens- und Religionsfreiheit und des Schutzes religiöser Minderheiten einzutreten;

6.  hebt hervor, dass ein echter interkultureller und interreligiöser Dialog den positiven und kooperativen Umgang miteinander fördert, gegenseitiges Verständnis und Achtung der Kulturen unterstützt sowie die Vielfalt und die Achtung von Demokratie, Freiheit, Menschenrechten sowie Toleranz im Hinblick auf universelle und kulturspezifische Werte stärkt;

7.  unterstreicht die Bedeutung der zeitnahen Integration und Ausbildung isolierter Gemeinschaften, deren Verhalten den europäischen Grundwerten zuwiderläuft;

8.  tritt dafür ein, dass die EU in ihrer Rolle als globaler Friedensakteur in den Außenbeziehungen der EU und ihrer Entwicklungspolitik die Kultur und den kulturellen Austausch einbeziehen und die Bildung stärken sollte, da dies Instrumente zur Stärkung gemeinsamer Kernwerte, wie etwa der Werte der Achtung und des gegenseitigen Verständnisses, sind, die wirksame Hilfsmittel für einen richtungsweisenden und nachhaltigen Ansatz zur Lösung von Konflikten, Friedensschaffung und Krisenprävention darstellen;

9.  ist der Ansicht, dass kultureller Dialog und kulturelle Vielfalt gemäß Artikel 167 Absatz 4 AEUV quer durch alle Politikbereiche der EU hindurch berücksichtigt werden sollten, die Auswirkungen auf die gemeinsamen Grundwerte und -rechte der EU haben, wie z.B. im Bereich Jugendpolitik, Bildungspolitik, Mobilität. Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Außenpolitik, Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter, Handel und regionale Entwicklung;

10.  hebt die Notwendigkeit hervor, künftige Generationen so auszubilden und vorzubereiten, dass sie Probleme beherzt lösen und die Herausforderungen effektiv und innovativ meistern können, vor denen europäische Bürger in Zukunft stehen werden, indem man ihnen Zugang zu einer echten Bildung in Bürgerschaft bietet und dafür sorgt, dass sie über die Motivation und das Engagement verfügen, sich Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen wie Unternehmertum, Führungsqualitäten und Kapazitätenaufbau;

11.  erkennt an, dass der interkulturelle Dialog ein Instrument für eine integrative demokratische Beteiligung und eine Stärkung der Position der Bürger, insbesondere im Zusammenhang mit Kollektivgütern und öffentlichen Räumen, darstellt; vertritt die Auffassung, dass der interkulturelle Dialog als solcher erheblich zur Verbesserung der Demokratie und zur Entwicklung einer besseren und tieferen Einbeziehung und einem stärkeren und weitreichenderen Zugehörigkeitsgefühl beitragen kann;

12.  ist der Auffassung, dass eine Erhöhung der öffentlichen Investitionen in integrative, hochwertige und zugängliche formale, nicht formale und informelle Bildung ein erster Schritt auf dem Weg zu einem gleichen Zugang und zu gleichen Chancen für alle ist; verweist darauf, dass es notwendig ist, für kulturelle und soziale Vielfalt im Klassenzimmer und Lernumfeld – auch bei Erziehern – zu sorgen, um die Quote der frühen Schulabgänger zu senken und die Bildung benachteiligter Kinder zu fördern, damit die Chancengleichheit gefördert und der soziale Zusammenhalt bei künftigen Generationen gestärkt wird;

13.  hebt hervor, dass formale, nicht formale und informelle Bildung und Zugang zu lebenslangem Lernen nicht nur Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen vermitteln, sondern den Lernenden auch helfen sollten, ethische und bürgerliche Werte zu entwickeln und aktive, verantwortungsvolle, aufgeschlossene Mitglieder der Gesellschaft zu werden; betont in dieser Hinsicht, dass mit der Vermittlung staatsbürgerlicher Kenntnisse bereits in jungen Jahren begonnen werden muss, und erkennt an, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen allen Interessenträgern im Bildungssektor ist; spricht sich dafür aus, auf die Eigeninitiative und das Engagement von Kindern und Jugendlichen zu setzen, um die sozialen Bindungen zu stärken sowie ein Zugehörigkeitsgefühl zu schaffen und ethische Kodizes zur Bekämpfung von Diskriminierung zu entwickeln;

14.  unterstreicht die wichtige Rolle des nicht formalen und informellen Lernens und erkennt die Vorteile der Schaffung von Synergien und Partnerschaften zwischen allen Ebenen und Formen des Lernens an, auch über Generationen hinweg; betont ferner, wie wichtig die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten und Freiwilligentätigkeiten für die Entwicklung staatsbürgerlicher, sozialer und interkultureller Fähigkeiten und als Beitrag zur sozialen Eingliederung benachteiligter und schutzbedürftiger Gruppen und von Bürgern allgemein, insbesondere Kindern, ist, indem Teamgeist und die Achtung der Diversität vermittelt werden, wodurch gesellschaftliche Phänomene, wie etwa Gewalt, Radikalisierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, bekämpft und die Grundlagen für einen konstruktiven und friedlichen Dialog zwischen den Gemeinschaften wieder aufgebaut werden; erinnert in dieser Hinsicht an die entscheidende Rolle der EU-Programme im Bereich Kultur, Medien, Bildung, Jugend und Sport als Instrumente zur Bekämpfung von Intoleranz und Vorurteilen sowie zur Förderung des Gefühls der Zusammengehörigkeit und der Achtung der kulturellen Vielfalt;

15.  betont, wie wichtig es ist, tragfähige Brücken zwischen Kultur und Bildung zu schlagen, um Kompetenzen und übertragbare Fähigkeiten zu entwickeln, mehr hochwertige und sichere Arbeitsplätze gemäß der Agenda für menschenwürdige Arbeit der IAO zu schaffen und einen höheren Grad an sozialer Integration und aktiver Bürgerschaft zu erreichen; zählt letztere zu den wichtigsten Zielen bei der Verwirklichung der in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundwerte der EU; erinnert an die Bedeutung von CONNECT, dem einzigen Programm der EU, mit dem Kultur- und Bildungsprojekte gefördert werden, und fordert die Kommission auf, neue Pilotaktionen in Erwägung zu ziehen, um die derzeitige Durchführbarkeit eines solchen Programms zu testen;

16.  befürwortet die Mobilität von Jugendlichen und Lehrern sowie alle Formen der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Universitäten, zum Beispiel gemeinsame Bildungsplattformen, gemeinsame Studienprogramme und gemeinsame Projekte als Mittel zur Förderung des Verständnisses und der Wertschätzung kultureller Vielfalt und zur Vermittlung sozialer, staatsbürgerlicher und interkultureller Fähigkeiten und Fertigkeiten an junge Menschen; ist insofern der Meinung, dass Kinder, die bereits sehr früh in Kontakt mit anderen Kulturen kommen, dadurch grundlegende lebenswichtige Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben können, die für ihre persönliche Entwicklung, künftige Beschäftigung und aktive Unionsbürgerschaft erforderlich sind; betont, dass die Aufnahme gezielter Schulbesuche zu Bildungszwecken in verschiedenen Mitgliedstaaten und grenzübergreifende Mobilität von Kleinkindern auch ein Hilfsmittel sind, um die Grundlagen für europäische Kulturen, Künste, Sprachen und Werte zu legen; empfiehlt Mobilität insbesondere für Lehrer der Primar- und Sekundarstufen, damit sie Erfahrungen austauschen und eigene Instrumente entwickeln, um sich mit den sich verändernden gesellschaftlichen Herausforderungen auseinandersetzen und diese bewältigen zu können; unterstreicht die Rolle und Bedeutung des Programms Erasmus+, das ein europäisches Bewusstsein bei jungen Menschen fördert und ein Zusammengehörigkeitsgefühl sowie eine Kultur des interkulturellen Dialogs dadurch schafft, dass ihre Mobilität erleichtert und ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird; tritt insbesondere für weitere Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs von benachteiligten Gruppen und Personen mit besonderen Bedürfnissen zu Aktionen im Rahmen des Mobilitätsprogramms Erasmus+ und ihre Integration in diese Aktionen ein;

17.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, hochwertige Ausbildungsprogramme zur Förderung von Vielfalt und zur Stärkung der Stellung von Erziehern, Jugendbetreuern und Sozialarbeitern sowie Beratungsdiensten an Schulen und in nicht formalen und informellen Kontexten sowohl für Kinder als auch für ihre Eltern zu entwickeln, um den Bildungs- und Ausbildungsbedarf von Kindern unterschiedlicher kultureller und sozialer Hintergründe zu decken und allen Formen von Diskriminierung und Rassismus, einschließlich von Mobbing und Cybermobbing, entgegenzutreten; stellt fest, dass Unterrichtsmaterialien neu überprüft werden sollten, um ein breitgefächertes und mehrsprachiges Lernen zu fördern, und dass die mehrsprachigen und interkulturellen Erfahrungen und Fähigkeiten von Lehrern in diesem Zusammenhang systematisch aufgewertet und gefördert werden müssen;

18.  betont, wie wichtig es ist, in Programme für lebenslanges Lernen für Lehrer zu investieren, mit denen ihnen die erforderlichen pädagogischen Kompetenzen in den Fragen Migration, Akkulturation und Sozialpsychologie vermittelt werden, sowie sie zu befähigen, Vielfalt als eine wertvolle Quelle für den Unterricht zu nutzen;

19.  stellt fest, dass Lehrer – in Zusammenarbeit mit den Familien – eine wichtige Rolle dabei spielen, soziale Bindungen zu stärken, ein Zugehörigkeitsgefühl entstehen zu lassen und jungen Menschen ethische und staatsbürgerliche Werte zu vermitteln;

20.  stellt erneut fest, dass es notwendig ist, auf Rechte gestützte und gleichstellungsorientierte Lernvoraussetzungen für die Schüler zu schaffen, damit sie über Menschenrechte, einschließlich von Frauen- und Kinderrechten, Grundwerte und Bürgerbeteiligung, Rechte und Pflichten der Bürger, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit lernen und dafür eintreten im Vertrauen auf ihre Identität, in dem Bewusstsein, dass ihre Stimme gehört wird, und mit dem Gefühl der Wertschätzung durch ihre jeweilige Gemeinschaft; fordert die Mitgliedstaaten und die Bildungseinrichtungen auf, die aktive Beteiligung der Schüler an der Verwaltung ihrer Lernstrukturen zu stärken;

21.  hebt die Rolle neuer Informations- und Kommunikationstechnologien sowie des Internets als Instrumente zur Förderung des interkulturellen Dialogs hervor; fördert die Nutzung sozialer Medien, um das Bewusstsein der Bürger für die gemeinsamen Werte der Europäischen Union zu stärken, und hebt hervor, wie wichtig die Medienkompetenz auf allen Bildungsebenen als Instrument zur Förderung des interkulturellen Dialogs bei jungen Menschen ist; regt auch den EAD und alle Leiter von EU-Vertretungen an, die neuen digitalen Hilfsmittel bei ihrer Arbeit möglichst umfassend zu nutzen;

22.  erkennt die Notwendigkeit an, eine nachhaltige und strukturelle Unterstützung der NRO, Menschenrechtsorganisationen, Jugendorganisationen und Ausbildungseinrichtungen zu gewährleisten, um dem Extremismus durch sozialen Zusammenhalt und gesellschaftliche Integration, eine aktive Bürgerschaft sowie die Stärkung der Rolle der Jugend und ihre Teilhabe entgegenzutreten, insbesondere im Hinblick auf kleine lokale Initiativen und diejenigen, die an der Basis tätig sind;

23.  erkennt die Schlüsselrolle an, die NRO, kulturelle Netzwerke und Plattformen sowie die oben genannten Einrichtungen spielen und weiterhin spielen sollten, wenn die formalen interkulturellen Dialogstrukturen, -politiken oder -programme weniger entwickelt sind; tritt für einen weiteren Dialog zwischen der EU und großen Städten, Regionen und lokalen Gebietskörperschaften ein, um (i) den Zusammenhang zwischen urbanen Modellen, die die Heimstatt von Bürgern sind, und dem Erfolg bzw. dem Scheitern von Schulsystemen, (ii) den Vorteil formaler und informeller Bildung für alle Kinder und Familien sowie (iii) die Abstimmung von Bildungsstrukturen effektiver zu analysieren, um einen wirksamen interkulturellen Dialog zu fördern;

24.  fordert, dass das Augenmerk wieder mehr auf die Förderung einer auf Solidarität beruhenden interkulturellen Gesellschaft, besonders bei jungen Menschen, gelenkt wird, und zwar durch die Durchführung des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, wobei angemessene Finanzmittel eingesetzt werden müssen, um seine Ziele des Aufbaus einer kohärenteren und integrativeren Gesellschaft zu erreichen und um eine aktive Bürgerschaft zu unterstützen, die weltoffen ist, die kulturelle Vielfalt achtet und sich auf die gemeinsamen Werte der Europäischen Union stützt;

25.  unterstützt integrative künstlerische und sportliche Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen für jedes Alter sowie Freiwilligentätigkeit, um die Sozialisationsprozesse und die Beteiligung von Minderheiten, benachteiligten Bevölkerungsgruppen, gesellschaftlichen Randgruppen, Migranten und Flüchtlingen am kulturellen und sozialen Leben, auch an Führung und Beschlussfassung, zu verbessern;

26.  erkennt an, wie wichtig formales, nicht formales und informelles Lernen sowie Freiwilligentätigkeiten sind, um eine eigenständige Entwicklung zu fördern und den Schwerpunkt auf kognitive und nicht kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten, kritisches Denken, die Fähigkeit, sich mit unterschiedlichen Meinungen auseinanderzusetzen, Medienkompetenz, Fähigkeiten und Kompetenzen im Bereich Bekämpfung von Diskriminierung, interkulturelle Fähigkeiten und Fertigkeiten, Erlernen von Sprachen sowie soziale und staatsbürgerliche Kompetenzen, einschließlich des Erwerbs von Kenntnissen über das kulturelle Erbe als Instrument zur Bewältigung gegenwärtiger Herausforderungen durch eine einfühlsame Auslegung, zu legen;

27.  bekräftigt die Notwendigkeit, bei der Auseinandersetzung mit der Frage des interkulturellen Dialogs und der Bildung die Gleichstellungsperspektive im Auge zu behalten und die Bedürfnisse von Menschen, die unter vielfältigen Formen der Diskriminierung leiden, einschließlich von Menschen mit Behinderungen, Menschen, die als LGBTI bezeichnet werden, und Personen aus gesellschaftlichen Randgruppen, zu berücksichtigen;

28.  empfiehlt den EU-Organen, ihre Analyse aller Formen der Radikalisierung auszuweiten und neue Überlegungen zu der Art und den Prozessen von politischem Extremismus und politischer Gewalt anzustellen, wobei sie von der Prämisse ausgehen sollten, dass Radikalisierung ein dynamischer, zwischenmenschlicher Prozess und eine nicht vorhersehbare und unberechenbare Folge einer Reihe von Veränderungen ist; begrüßt deshalb die Erklärung von Paris vom 17. März 2015 über die Förderung von Bürgersinn und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung als Bemühen, einen aktiven Dialog zwischen Kulturen sowie weltweite Solidarität und gegenseitige Achtung zu fördern, wobei die Aufmerksamkeit schwerpunktmäßig auf die Bedeutung staatsbürgerlicher Bildung gelegt wird, einschließlich der Sensibilisierung für die einzigartige Rolle kultureller Instrumente bei der Förderung gegenseitigen Respekts unter Schülern und Studierenden;

29.  verweist auf die Legitimität und Rechenschaftspflicht, die Regierungen und europäischen Institutionen zukommen, wenn sie mit der Unterstützung von Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden gegen kriminelle Aktivitäten vorgehen; stellt allerdings fest, dass bei Strafmaßnahmen – im Einklang mit der Charta der Grundrechte der EU – stets die Grundrechte zu achten sind, wie z.B. das Recht auf Datenschutz, die Meinungsfreiheit, die Unschuldsvermutung und ein wirksamer Rechtsbehelf;

30.  vertritt die Auffassung, dass die EU bei der Förderung von Grundwerten, interkulturellem Dialog und kultureller Vielfalt auf internationaler Ebene jegliche unmenschliche und entwürdigende Behandlung und alle Menschenrechtsverletzungen aufs Schärfste verurteilen sollte, um die uneingeschränkte Achtung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte konkret zu unterstützen;

31.  fordert die Mitgliedstaaten auf, für die vollständige Umsetzung verbindlicher europäischer und internationaler Nichtdiskriminierungsstandards in nationales Recht zu sorgen;

32.  fordert die Mitgliedstaaten auf, gesellschaftliche Randgruppen, Migranten, Flüchtlinge und Gastgemeinschaften sowie Glaubensgemeinschaften und weltliche Gemeinschaften an respektvollen und befähigenden Inklusionsprozessen zu beteiligen und ihre Teilnahme am staatsbürgerlichen und kulturellen Leben auf eine menschliche, respektvoller und nachhaltige Art in allen Situationen, insbesondere in Notsituationen, zu gewährleisten;

33.  begrüßt die Vorbereitende Maßnahme zur Einbindung der Kultur in die Außenbeziehungen der EU und ihre Bedeutung bei der Aufwertung der Rolle der Kultur als strategischem Faktor für die menschliche, soziale und wirtschaftliche Entwicklung, der zur Erreichung der außenpolitischen Ziele beiträgt, und fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst und die EU-Vertretungen in der ganzen Welt auf, auch Kultur als integralen Bestandteil in die Außenpolitik der EU einzubeziehen, in jeder Vertretung der EU in Partnerländern außerhalb der EU einen Kulturattaché zu benennen und das EAD-Personal in der kulturellen Dimension der Außenpolitik zu schulen; fordert die Kommission auf, Kulturdiplomatie und interkulturellen Dialog durchgängig bei allen außenpolitischen Instrumenten der EU und bei der Entwicklungsagenda der EU zu berücksichtigen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten außerdem auf, die Zusammenarbeit mit anderen europäischen und internationalen Organisationen, wie den Vereinten Nationen und den ihr angeschlossenen Organisationen, insbesondere UNESCO, UNICEF und UNHCR, zu intensivieren und eine wirksame und stärkere EU-Vertretung in ihren Gremien zu fordern; fordert ferner eine Zusammenarbeit mit nationalen Kulturinstituten, die darauf abzielt, bestehende Instrumente, wie z.B. die netzwerkgestützten Cluster der Nationalen Kulturinstitute der Europäischen Union (EUNIC), besser zu nutzen und neue Instrumente zur Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen in einer globalisierten Welt zu konzipieren;

34.  ist der Ansicht, dass Kultur ein wesentlicher Bestandteil des politischen Dialogs mit Drittstaaten werden sollte, und weist darauf hin, dass sie systematisch in Entwicklungsprojekte und -programme integriert werden muss; hebt deshalb hervor, dass Hindernisse für die Mobilität von Künstlern, Erziehern, Wissenschaftlern und Kulturschaffenden durch die Harmonisierung und Vereinfachung der Visaverfahren beseitigt werden müssen, um die weltweite kulturelle Zusammenarbeit zu fördern;

35.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Strategien zu entwickeln, durch die der interkulturelle Dialog als Prozess der interaktiven Kommunikation innerhalb und zwischen Kulturen anerkannt wird, um für gegenseitigen Respekt und Chancengleichheit zu sorgen und wirksame Lösungen anzubieten und durchzusetzen, um die wirtschaftliche und soziale Ungleichheit sowie die Ursachen von Ausgrenzung und alle Formen der Diskriminierung zu bekämpfen und ein tieferes Verständnis für unterschiedliche Perspektiven und Praktiken zu entwickeln; verweist auf die Schlüsselrolle der Medien, einschließlich der sozialen Medien, sowohl als potenzielle Plattform für extreme Äußerungen als auch als Vehikel zur Bekämpfung fremdenfeindlicher Darstellungen, zur Überwindung von Stereotypen und Vorurteilen und zur Förderung von Toleranz;

36.  weist darauf hin, dass das kulturelle Erbe die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen darstellt und deshalb durch die Verabschiedung harmonisierter Rechtsvorschriften und internationaler Übereinkommen in enger Zusammenarbeit mit der UNESCO geschützt und gefördert werden sollte;

37.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Extremismus, wie etwa Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und alle Formen der Diskriminierung und Ausgrenzung durch Maßnahmen zur Stärkung des Gemeinschaftsgeistes, durch die wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten erfolgreich behoben werden können, zu verhindern, eine Vielzahl von Akteuren, wie z.B. Stadtplaner, Sozialarbeiter, Gemeinschaften, Kirchen und religiöse Vereinigungen, Erzieher, Organisationen zur Unterstützung der Familie und Fachkräfte im Gesundheitswesen, einzubeziehen und dabei das Ziel zu verfolgen, Extremismus zu bekämpfen, soziale Integration sowie förmliche und sachliche Gleichheit zu gewährleisten, Vielfalt zu fördern und den Zusammenhalt der Gemeinschaft zu stärken;

38.  spricht sich für ein gemeinsames Vorgehen der EU aus, um es Flüchtlingskindern zu ermöglichen, zu lernen und in die Schule zu gehen, indem die EU weiterhin Programme für den Zugang zu Bildung in humanitären Krisen unterstützt und die Integration von Studenten mit Migrationshintergrund in Europa gewährleistet;

39.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, interaktive, an Jugendliche und Kinder gerichtete Mitwirkungsmethoden auf allen Regierungsebenen zu erkunden, auszuarbeiten und anzuwenden;

40.  hebt die Rolle der Familie bei der Bewahrung von kultureller Identität, Traditionen, Ethik und der Wertesysteme der Gesellschaft hervor und betont, dass das Heranführen von Kindern an Kultur, Werte und Normen ihrer Gesellschaft in der Familie beginnt;

41.  fordert die Kommission und den Rat auf, den interkulturellen Dialog als ein starkes und engagiertes politisches Ziel der EU zu übernehmen und damit die Unterstützung der EU durch verschiedene politische Maßnahmen, Initiativen und Mittel, einschließlich des interkulturellen Dialogs mit Drittländern, insbesondere fragilen Staaten, zu gewährleisten;

42.  empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, verstärkt Initiativen Vorrang einzuräumen, die darauf gerichtet sind, kulturelle Vielfalt, interkulturellen Dialog und interkulturelle Bildung zu unterstützen, und die Finanzinstrumente, -programme und -initiativen der EU, wie z.B. die Programme Erasmus+, Europa für die Bürgerinnen und Bürger, Kreatives Europa und Horizont 2020, Instrumente der Nachbarschaftspolitik und der Außenbeziehungen der EU und Einrichtungen wie die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, für die Förderung und Unterstützung des interkulturellen Dialogs und der kulturellen Vielfalt innerhalb Europas sowie mit seinen Nachbarländern und anderen Regionen weltweit voll auszuschöpfen;

43.  unterstreicht den wertvollen Beitrag, den die europäische darstellende Kunst zur kulturellen Vielfalt beisteuern kann, sowie ihre Rolle bei der Verbreitung der Werte der Europäischen Union und zur Entwicklung des kritischen Denkens bei den Unionsbürgern;

44.  verweist auf die Rolle des LUX-Filmpreises, durch den europäische Filme ausgezeichnet werden, in denen die europäische Identität oder die europäische kulturelle Vielfalt zum Ausdruck kommen;

45.  hält die Kommission und die Mitgliedstaaten an, die Auswirkungen der im Rahmen dieses Berichts ergriffenen Maßnahmen zu bewerten, und fordert die Kommission auf, einen Überwachungs- und Prüfbericht vorzulegen;

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46.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Die Europäische Union befindet sich an einem Scheideweg in der Geschichte, an dem Vorstellungen von Identität und Zugehörigkeit von vielen Seiten und unterschiedlichen politischen Standpunkten aus emotionsgeladen angezweifelt, neu definiert und verteidigt werden

Die Erklärung von Paris vom 17. März 2015 stellt ein machtvolles Votum für eine begrüßenswerte Verpflichtung der Mitgliedstaaten dar, zu handeln, um die Rolle des interkulturellen Dialogs im Bildungs- und Lernumfeld zu stärken.

Dies ist erforderlich, um den derzeitigen Sorgen angemessen gerecht zu werden und die Grundlagen zur Schaffung der starken, zuversichtlichen, belastbaren und solidarischen Gemeinschaften der Zukunft zu legen.

Die Bildungsminister der EU setzten ein klares Zeichen mit ihrer gemeinsamen Bekräftigung der Werte der pluralistischen, diskriminierungsfreien, toleranten und gerechten Gesellschaften, in denen die Solidarität und Gleichheit von Frauen und Männern im Einklang mit den Grundwerten der EU, als da sind Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte (wie sie in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind) ohne Wenn und Aber verinnerlicht werden.

Die diesbezügliche Ausarbeitung der bildungspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten wurde deshalb in Paris einhellig als unabdingbar angesehen; dabei wurde die „Bürgerschaft“ als wichtigstes Instrument für einen Erfolg bei dieser gemeinsamen Aufgabe erachtet.

Dieser Bericht stellt einen Versuch dar, auf der im gegenseitigen Einvernehmen getroffenen Vereinbarung der Bildungsminister aufzubauen, der zufolge gemeinsame Anstrengungen erforderlich sind, um Ausgrenzung, Intoleranz, Rassismus und Radikalisierung zu verhindern und zu bekämpfen und auch die Rahmenbedingungen für eine Chancengleichheit für alle aufrechtzuerhalten.

In dem Bericht werden sowohl Chancen als auch Herausforderungen genannt und konkrete Empfehlungen für Maßnahmen auf allen Regierungsebenen sowie auf EU-Ebene gemacht, so unter anderem das vermehrte Zurückgreifen auf Kultur im Rahmen außenpolitischer Maßnahmen und der Entwicklungsagenda der EU, und es wird die einzigartige Rolle der Kultur für Friedenskonsolidierung, Konfliktlösung und Krisenprävention anerkannt.

Der interkulturelle Dialog als positiver Diskurs

Zwar spiegeln das Thema und die Ziele dieses Berichts die Ängste wieder, die durch die Gewalttaten und die dramatischen Ereignisse ausgelöst wurden, mit denen Europa in den vergangenen Monaten und Jahren konfrontiert war, und verleihen dem gemeinsamen Wunsch Ausdruck, Radikalisierung und Extremismus zu verhindern, aber er stützt sich auf einen umfassenden Ansatz, der neue Überlegungen über die Art und Prozesse politischer Gewalt anregt und dabei von der Prämisse ausgeht, dass Radikalisierung ein dynamischer, zwischenmenschlicher Prozess und eine nicht vorhersehbare und unberechenbare Folge einer Reihe negativ beeinflussender Ereignisse ist.

Kernpunkt dieses Diskurses ist die Möglichkeit einer besseren Selbsterkenntnis als einem ersten Schritt, um damit zu beginnen, den „anderen“ zu verstehen. Nach einer gängigen interkulturellen These lernen wir am meisten über uns selbst, wenn wir sehen, wie andere uns wahrnehmen. Selbsterkenntnis ist wichtig für Selbstvertrauen und die Entwicklung sozialer Kompetenzen; all dies kann den Prozess der Integration unterstützen und den einzelnen auf eine aktive Bürgerschaft vorbereiten, vorausgesetzt die erforderlichen Unterstützungsmechanismen sind vorhanden.

Der interkulturelle Dialog ist ein auf Gegenseitigkeit beruhender Prozess und beide Parteien ziehen Nutzen daraus, indem sie „in die Haut des anderen schlüpfen“ können. Es gibt bereits einige ausgezeichnete Beispiele für bewährte Praktiken des kulturellen Austauschs im Rahmen von durch die EU finanzierten Programmen wie Erasmus+ und weiteren von NRO durchgeführten Initiativen sowie Städtepartnerschaften, die vom Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ finanziert werden, das bereits langjährige Erfahrung mit dem Dialog zwischen den Generationen und Kulturen hat.

Es ist festzuhalten, dass es sich bei der Kultur nicht um etwas Unveränderliches. sondern eher um eine ständig im Wandel begriffene Idee handelt, die vielfältige gemeinsame Bezugspunkte in sich vereint, so unter anderem Sprache, Glauben, Bekleidungsvorschriften, Essen und Trinken sowie traditionelle Künste und traditionelles Handwerk. Es sollte auch anerkannt werden, dass Migranten Fähigkeiten, Wissen, Ideen, neue Konzepte, unternehmerische Initiative und kulturelle Praktiken mitbringen, die das soziale Gefüge der Gemeinschaften bereichern, denen sie sich anschließen, und dass Migration zu unserem kulturellen Erbe gehört.

Gewalttätiger Extremismus wurzelt bisweilen in kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Ausgrenzung von Personen aus ihren Gesellschaften. Die polarisierende und abfällige Art, wie teilweise über Randgruppen und Minderheiten gesprochen wird, sowie die Diskriminierung, die viele Menschen - besonders junge Leute - erleben, kann eine Entfremdung bewirken, die zur Isolierung bestimmter Gesellschaftsgruppen führen kann. Wird das Augenmerk nur im Zusammenhang mit Radikalisierung auf junge Leute und Minderheiten gelenkt, könnte dies auch zu einer stärkeren Stigmatisierung führen. Mittlerweile wird es immer notwendiger, Integration, Mitwirkung und aktive Bürgerschaft zu fördern, und zwar nicht nur im Hinblick auf Minderheiten angehörende Jugendliche, sondern auch bei den vorherrschenden kulturellen Gruppen, wenn sie sich durch erschwerende Faktoren ebenfalls von den Strukturen der Gemeinschaftsunterstützung ausgeschlossen sehen, die sie in schwierigen Zeiten am besten hätten unterstützen können.

Für eine positive Herangehensweise muss man verstehen, dass differenzierte Darstellungen aufgrund des interkulturellen Dialogs und eine Wertschätzung der kulturellen Vielfalt zu Empathie führen, Randgruppen stärken und eine aktivere Bürgerschaft fördern können, da ein solcher Dialog sich auch mit Stereotypen, Vorurteilen und Diskriminierung durch die Mehrheit befasst.

Gleichzeitig ist die rechtliche Behandlung des Konzepts des interkulturellen Dialogs eine Herausforderung, da er seinem Wesen nach multi-, inter- und transdisziplinär ist und unsere Gesellschaften sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene betrifft; und da der interkulturelle Dialog kein Rechtskonzept darstellt, ist er deshalb nicht im nationalen, europäischen oder internationalen Recht geregelt, sondern stützt sich auf internationale Rahmenwerke zum Schutz der Menschenrechte und der kulturellen Vielfalt.

In dem Bericht drückt sich deshalb eine positive und aktive Haltung anstatt einer Überreaktion auf eine Kultur der Angst aus und es wird erkannt, welche Chance in den konkreten Situationen liegt. Der Schwerpunkt des Berichts liegt darauf, der Notwendigkeit Gewicht zu verleihen, einen gesunden Dialog zwischen allen Gemeinschaften neu zu beleben und zu intensivieren, der zu einem besseren Verständnis und zu mehr Akzeptanz der gemeinsamen Grundwerte führt und somit die Grundlagen für integrativere und pluralistischere Gesellschaften legt.

Integratives Lernen und aktive Bürgerschaft

Eine Stärkung der kulturellen Vielfalt erfordert eine aktive Beteiligung an demokratischen Prozessen auf allen Ebenen, nicht nur im Hinblick auf die Mitwirkung der Bürger in institutionellen Strukturen, sondern auch durch die Entwicklung von Dialog und Konsens zwischen Gruppen mit unterschiedlichen Interessen, Herkunftsländern und Werdegängen.

Deshalb müssen wir eine Generation junger Leute mit Motivation, Engagement und Fähigkeiten, wie z.B. unternehmerische Initiative, Führungseigenschaften, freiwilliges Engagement und Aufbau von Kapazitäten, darauf vorbereiten, mutige Problemlöser zu sein und ihre Fähigkeit zum kritischen und kreativen Denken zu entwickeln, um sich mit unterschiedlichen Meinungen auseinanderzusetzen, Medienkompetenz zu erwerben und interkulturelle Fähigkeiten sowie soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, einschließlich des Erwerbs von Kenntnissen über das kulturelle Erbe, zu entwickeln.

Differenzierte Herangehensweisen an Lehren und Lernen sind erforderlich, um den Erfordernissen spezifischer Gemeinschaften vom frühzeitigen Erwerb von Kenntnissen bis zum lebenslangen Lernen gerecht zu werden. Deshalb sollten hochwertige Schulungsprogramme im Bereich Bürgerschaft für Erzieher im staatlichen und ehrenamtlichen Sektor ausgearbeitet werden.

Wenn man sich mit der Vergangenheit auseinandersetzt, ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass kulturelles Erbe und Geschichte nicht als trennendes Element, sondern als eine Gelegenheit genutzt werden, sich gegenwärtigen Herausforderungen durch eine einfühlsame Interpretation und fachgerechte, gezielte Bildungsprogramme zu stellen.

Bildung und interkulturelles Lernen in ihren unterschiedlichen Kontexten sind von entscheidender Bedeutung, um nachhaltige Fortschritte auf dem Gebiet der aktiven Bürgerschaft zu erzielen. Lernen ist ein dynamischer Prozess, der in einer Vielzahl von Kontexten stattfinden kann und zum Erwerb zusätzlicher Lebenskompetenzen, von übertragbarem Wissen und von interkulturellen Kompetenzen führt. Deshalb wird in dem Bericht der Frage der Bildung nicht nur im Hinblick auf Kinder und Jugendliche nachgegangen, sondern auch die Einbeziehung aller Generationen, insbesondere durch Möglichkeiten des lebenslangen Lernens, gewährleistet.

Die Vielfalt an Lernstrukturen und Erziehern, einschließlich der Familie, der Gemeinschaft oder des Arbeitsumfelds, sowie die Möglichkeit, die traditionellen Beziehungen zwischen Lehrern und Lernenden in Frage zu stellen, müssen berücksichtigt werden, um das Ziel eines hochwertigen integrativen Lernens zu erreichen. Es müssen auch die Synergien zwischen formalem, nicht formalem und informellem Lernen und die Vorteile hervorgehoben werden, die ein kohärentes Arbeiten auf allen Ebenen, z.B. durch generationenübergreifendes Lernen, kooperatives Lernen, Lernen in der Familie und am Arbeitsplatz, Online-Lernen, Lernen im Museum, Lernen mithilfe von Kunst und Sport, und Lernen draußen in der Natur, bietet.

Nicht formale und informelle Kontexte, die breite Anwendung im Rahmen der Volksbildung und der Arbeit mit Gruppen finden, die bei der Vermittlung von allgemeiner akademischer Bildung und Erwachsenenbildung unterrepräsentiert sind, bieten Möglichkeiten für eine aktive Förderung der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung, für den Erwerb von Kenntnissen im Bereich Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Frauen und Kindern. Die Mitwirkung der Lernenden an Verhandlungen und der Beschlussfassung innerhalb der Lernstrukturen selbst trägt dazu bei, die demokratischen Werte zu stärken und die Lerngemeinschaften zu befähigen, aktive Bürger zu werden.

Im Bericht wird im Hinblick auf einen besseren Zugang zum kulturellen und gesellschaftlichen Leben der Rolle des Freiwilligendienstes, von Sport und Kunst für die Verstärkung von Sozialisationsprozessen und die Förderung der Beteiligung des einzelnen, einschließlich von Minderheiten, Randgruppen, Migranten und Flüchtlingen, besondere Bedeutung beigemessen. Das Lernen zum Erwerb von Führungsqualitäten und die Entwicklung von Beschlussfassungskompetenzen sind von grundlegender Bedeutung für den Aufbau von belastbaren, vom Zusammenhalt geprägten und nachhaltigen Gesellschaften. Die Rolle des interkulturellen Dialogs bei der staatsbürgerlichen Erziehung muss deshalb bei einer langfristigen Strategie zur Entwicklung erfolgreicher, funktioneller und gastfreundlicher Gemeinschaften berücksichtigt werden, die stolz auf ihr Erbe und in Vielfalt geeint sind.

Fazit: Für ein kohärentes und integriertes Konzept

Will man sich den in diesem Bericht behandelten Herausforderungen stellen, ist es erforderlich, den kulturellen Dialog und die kulturelle Vielfalt quer durch alle Politikbereiche hindurch zu berücksichtigen, wie z.B. Kinder- und Jugendpolitik, Bildung, Mobilität, Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Sicherheit und Inneres sowie, Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter und regionale Entwicklung. Es ist eine stärkere und kohärentere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen politischen Strukturen und Themenbereichen erforderlich, und zwar nicht nur auf EU-Ebene, sondern auch auf nationaler und lokaler Ebene.

Der Bericht enthält einen besonderen Appell zur Einbeziehung des interkulturellen Dialogs in die außenpolitischen Beziehungen, auch in die Entwicklungsagenda der EU. Die Kultur spielt eine Schlüsselrolle bei der Förderung der Demokratisierung, Friedenskonsolidierung und Achtung der Menschenrechte, was für das Thema dieses Berichts besonders relevant ist. Die Entwicklung einer dynamischen Rolle der Kultur, einschließlich der Förderung und des Schutzes der kulturellen Vielfalt, auf internationaler Ebene als „weiche Macht“ (Soft Power) kann für die EU und ihre Mitgliedstaaten bei ihren weltweiten Beziehungen von Vorteil sein.

Die Rolle der Mobilität und des Austauschs bei der Förderung des interkulturellen Dialogs muss besonders hervorgehoben werden. Die Herausforderung in diesem Bereich besteht darin, die vorhandenen Instrumente voll auszuschöpfen und auch Möglichkeiten zu schaffen, mit denen mehr Teilnehmer angesprochen werden können, um Personen einzubeziehen, die unter Ausgrenzung, geografischer oder sozialer Isolation und anderen Formen der Diskriminierung leiden.

Eine integrierte Vorgehensweise zur Bewältigung der Aufgabe, die der interkulturelle Dialog, die kulturelle Vielfalt und die Bildung bei der Förderung der Grundwerte der EU haben, erfordert auch eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den internationalen Institutionen, insbesondere zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und den internationalen Organisationen, wie den Vereinten Nationen und den mit ihr verbundenen Organisationen, insbesondere UNESCO, UNICEF und UNHCR, mit dem Ziel einer besseren Umsetzung der vorhandenen Instrumente und der Entwicklung neuer Instrumente zur Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen in einer globalisierten Welt.

Abgesehen von dem, was die politischen Entscheidungsträger und Gesetzgeber tun können, wird in dem Bericht auch darauf hingewiesen, dass dem, was die Zivilgesellschaft für den interkulturellen Austausch, den zwischenmenschlichen Dialog, friedenskonsolidierende Maßnahmen und Bürgerengagement zu leisten vermag, mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, damit die Stärkung der Stellung der Gemeinschaften zur zentralen Aufgabe der Intensivierung des Prozesses des sozialen Zusammenhalts wird. Deshalb müssen die NRO, die Kinder- und Jugendorganisationen und die Ausbildungseinrichtungen sowie alle einschlägigen Organisationen und kleinen Basisinitiativen strukturelle und nachhaltige Unterstützung erhalten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

7.12.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

5

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Isabella Adinolfi, Dominique Bilde, Andrea Bocskor, Louise Bours, Nikolaos Chountis, Silvia Costa, Damian Drăghici, María Teresa Giménez Barbat, Petra Kammerevert, Rikke Karlsson, Andrew Lewer, Svetoslav Hristov Malinov, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Julie Ward, Bogdan Brunon Wenta, Milan Zver, Krystyna Łybacka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Norbert Erdős, Santiago Fisas Ayxelà, György Hölvényi, Zdzisław Krasnodębski, Ernest Maragall, Michel Reimon, Liliana Rodrigues, Hannu Takkula

SCHLUSSABSTIMMUNG IN NAMENTLICHER ABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

23

+

ALDE

María Teresa Giménez Barbat, Hannu Takkula

EFDD

Isabella Adinolfi

GUE/NGL

Nikolaos Chountis

PPE

Andrea Bocskor, Norbert Erdős, Santiago Fisas Ayxelà, György Hölvényi, Svetoslav Hristov Malinov, Michaela Šojdrová, Sabine Verheyen, Bogdan Brunon Wenta, Milan Zver

S&D

Silvia Costa, Damian Drăghici, Petra Kammerevert, Krystyna Łybacka, Luigi Morgano, Momchil Nekov, Liliana Rodrigues, Julie Ward

VERTS/ALE

Ernest Maragall, Michel Reimon

5

-

ECR

Rikke Karlsson, Zdzisław Krasnodębski, Andrew Lewer

EFDD

Louise Bours

ENF

Dominique Bilde

0

0

 

 

Erklärung der benutzten Zeichen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltung

  • [1]  ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.
  • [2]  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0279.
  • [3]  ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 44.
  • [4]  ABl. C 320 vom 16.12.2008, S. 10.
  • [5]  ABl. L 127 vom 14.5.2011, S. 1418.