BERICHT über die Empfehlung für einen Beschluss des Rates betreffend den Beitritt Kroatiens zum Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Juli 1995, zum Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vom 27. September 1996, zum Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung vom 29. November 1996 und zum zweiten Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vom 19. Juni 1997

1.2.2016 - (COM(2015)0458 – C8-0296/2015 – 2015/2010(NLE)) - *

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Tomáš Zdechovský

Verfahren : 2015/0210(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0019/2016
Eingereichte Texte :
A8-0019/2016
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu der Empfehlung für einen Beschluss des Rates betreffend den Beitritt Kroatiens zum Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Juli 1995, zum Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vom 27. September 1996, zum Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung vom 29. November 1996 und zum zweiten Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vom 19. Juni 1997

(COM(2015)0458 – C8-0296/2015 – 2015/2010(NLE))

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission an den Rat (COM(2015)0458),

–  gestützt auf Artikel 3 Absätze 4 und 5 der Akte über den Beitritt Kroatiens, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C8-0296/2015),

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0019/2016),

1.  billigt die Empfehlung der Kommission;

2.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.  fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Der Beitritt der Republik Kroatien zu den von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Artikel 34 EUV (ex-Artikel K.3 EUV) geschlossenen Übereinkünften (und Protokollen) wurde mit der Akte über den Beitritt der Republik Kroatien von 2011 vereinfacht. Nach Artikel 3 Absätze 4 und 5 der Beitrittsakte tritt Kroatien diesen Übereinkünften und Protokollen kraft der Beitrittsakte bei.

Nach Artikel 3 Absatz 5 der Beitrittsakte erlässt der Rat dazu einen Beschluss, um das Datum des Inkrafttretens der jeweiligen Übereinkünfte für Kroatien festzulegen und alle Anpassungen vorzunehmen, die aufgrund des Beitritts dieses neuen Mitgliedstaats erforderlich sind (hierzu gehört auch die Annahme der Übereinkünfte in der kroatischen Sprachfassung, so dass die Fassungen „gleichermaßen verbindlich“ sind). Der Rat beschließt auf Empfehlung der Kommission nach Anhörung des Europäischen Parlaments.

In Anhang I der Beitrittsakte sind die betreffenden Übereinkünfte und Protokolle aufgeführt. Hierzu zählen das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Juli 1995, seine Protokolle vom 27. September 1996 und vom 29. November 1996 sowie das zweite Protokoll vom 19. Juni 1997; diese wurden im Rahmen von Titel VI des EU-Vertrags angenommen und sollen eine gemeinsame Grundlage für den strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft bilden.

Das Übereinkommen und seine Protokolle vom 27.9.1996 und 29.11.1996 traten am 17. Oktober 2002 nach ihrer Ratifizierung durch die damals 15 Mitgliedstaaten in Kraft. Das Protokoll vom 19.6.1997 trat am 19. Mai 2009 nach der Ratifizierung durch die damals 27 Mitgliedstaaten in Kraft.

Es ist nicht erforderlich, dass im Rahmen dieser Empfehlung der Kommission etwaige gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Beitrittsakte aufgrund des Beitritts Kroatiens zu dem genannten Übereinkommen und seinen Protokollen erforderliche Anpassungen vorgeschlagen werden. Die Kommission empfiehlt, dass der Rat einen Beschluss fasst, um das Datum des Inkrafttretens dieser Übereinkünfte für Kroatien festzulegen.

Der Berichterstatter empfiehlt daher die Billigung dieser Empfehlung der Kommission.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

25.1.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

48

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Philipp Albrecht, Malin Björk, Michał Boni, Caterina Chinnici, Rachida Dati, Frank Engel, Cornelia Ernst, Laura Ferrara, Lorenzo Fontana, Kinga Gál, Ana Gomes, Jussi Halla-aho, Sophia in ‘t Veld, Eva Joly, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Barbara Kudrycka, Kashetu Kyenge, Marju Lauristin, Juan Fernando López Aguilar, Roberta Metsola, Louis Michel, József Nagy, Péter Niedermüller, Soraya Post, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Branislav Škripek, Helga Stevens, Traian Ungureanu, Bodil Valero, Udo Voigt, Beatrix von Storch, Josef Weidenholzer, Cecilia Wikström, Kristina Winberg, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Marina Albiol Guzmán, Carlos Coelho, Anna Maria Corazza Bildt, Pál Csáky, Gérard Deprez, Anna Hedh, Marek Jurek, Jeroen Lenaers, Andrejs Mamikins, Emilian Pavel, Morten Helveg Petersen, Barbara Spinelli, Jaromír Štětina, Axel Voss

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Jeppe Kofod

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

48

+

ALDE

Gérard Deprez, Louis Michel, Morten Helveg Petersen, Cecilia Wikström, Sophia in 't Veld

ECR

Jussi Halla-aho, Marek Jurek, Branislav Škripek, Helga Stevens, Beatrix von Storch

EFDD

Laura Ferrara

GUE/NGL

Marina Albiol Guzmán, Malin Björk, Cornelia Ernst, Barbara Spinelli

PPE

Michał Boni, Carlos Coelho, Anna Maria Corazza Bildt, Pál Csáky, Rachida Dati, Frank Engel, Kinga Gál, Barbara Kudrycka, Jeroen Lenaers, Roberta Metsola, József Nagy, Jaromír Štětina, Traian Ungureanu, Axel Voss, Tomáš Zdechovský

S&D

Caterina Chinnici, Ana Gomes, Anna Hedh, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Jeppe Kofod, Kashetu Kyenge, Marju Lauristin, Juan Fernando López Aguilar, Andrejs Mamikins, Péter Niedermüller, Emilian Pavel, Soraya Post, Birgit Sippel, Josef Weidenholzer

VERTS/ALE

Jan Philipp Albrecht, Eva Joly, Judith Sargentini, Bodil Valero

2

-

EFDD

Kristina Winberg

NI

Udo Voigt

1

0

ENF

Lorenzo Fontana

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  enthalten