BERICHT über den Jahresbericht 2014 über den Schutz der finanziellen Interessen der EU – Betrugsbekämpfung

12.2.2016 - (2015/2128(INI))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Benedek Jávor


Verfahren : 2015/2128(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0026/2016
Eingereichte Texte :
A8-0026/2016
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Jahresbericht 2014 über den Schutz der finanziellen Interessen der EU – Betrugsbekämpfung

(2015/2128(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 325 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen zu früheren Jahresberichten der Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 31. Juli 2015 mit dem Titel „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2014“ (COM(2015)0386) und die dazugehörigen Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen (SWD(2015)0151, SWD(2015)0152, SWD(2015)0153, SWD(2015)0154, SWD(2015)0155 und SWD(2015)0156),

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht 2014 des OLAF,

–  unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht 2014 des OLAF-Überwachungsausschusses,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 zusammen mit den Antworten der Organe,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 8. Oktober 2015 mit dem Titel „Schutz des EU-Haushalts bis Ende 2014“ (COM(2015)0503),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 16. September 2015 mit dem Titel „Korruptionsbekämpfung in der EU: Reaktion auf die Bedenken der Unternehmen und der Zivilgesellschaft“ (CCMI/132),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 3. Februar 2014 mit dem Titel „Korruptionsbekämpfungsbericht der EU“ (COM(2014)0038),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 250/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Einführung eines Programms zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union (Programm „Hercule III“) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 804/2004/EG[1],

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 17. Juli 2013 für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (COM(2013)0534),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates[2],

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 11. Juli 2012 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug (COM(2012)0363),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2011 zu den Bemühungen der EU zur Bekämpfung von Korruption[4], seine Erklärung vom 18. Mai 2010 zu den Bemühungen der Union zur Bekämpfung der Korruption[5] und die Mitteilung der Kommission vom 6. Juni 2011 mit dem Titel „Korruptionsbekämpfung in der EU“ (COM(2011)0308),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften[6],

–  unter Hinweis auf den von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Bericht 2015 zur Mehrwertsteuerlücke,

–  unter Hinweis auf den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über die öffentliche Auftragsvergabe bei Kohäsionsausgaben der EU,

–  unter Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C‑105/14 – Taricco und andere,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A8-0026/2016),

A.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission die gemeinsame Verantwortung für die Ausführung von rund 80 % des Unionshaushalts tragen; in der Erwägung, dass für die Erhebung der Eigenmittel, unter anderem in Form von Mehrwertsteuer und Zöllen, in erster Linie die Mitgliedstaaten verantwortlich sind;

B.  in der Erwägung, dass eine solide Ausgabenpolitik und der Schutz der finanziellen Interessen der EU zentrale Elemente der Strategie der EU sein sollten, die darauf abzielt, das Vertrauen der Bürger dadurch zu erhöhen, dass dafür gesorgt wird, dass ihre Gelder ordnungsgemäß, wirtschaftlich und wirksam verwendet werden; in der Erwägung, dass diese Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung mit dem Ansatz einer „optimalen Nutzung jedes Euros“ kombiniert werden sollte,

C.  in der Erwägung, dass es zur Erzielung einer guten Leistung Inputs, Outputs, Ergebnisse und Auswirkungen braucht, die regelmäßig im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen bewertet werden;

D.  in der Erwägung, dass die Vielfalt der Rechts- und Verwaltungssysteme in den Mitgliedstaaten die Beseitigung von Unregelmäßigkeiten und die Bekämpfung von Betrug erschwert und dass die Kommission daher ihre Anstrengungen verstärken sollte, damit die Betrugs- und Korruptionsbekämpfung wirksam umgesetzt wird und zu greifbareren und zufriedenstellenderen Ergebnissen führt;

E.  in der Erwägung, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) die Aufgabe hat, die finanziellen Interessen der Union durch die Untersuchung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zu schützen; in der Erwägung, dass sein Überwachungsausschuss eingesetzt wurde, um die Unabhängigkeit des OLAF durch regelmäßige Überwachung der Untersuchungstätigkeit des Amtes zu wahren und zu stärken; in der Erwägung, dass der Überwachungsausschuss insbesondere die Entwicklungen in Bezug auf die Anwendung von Verfahrensgarantien und die Dauer der Untersuchungen im Lichte der vom Generaldirektor gemäß Artikel 7 Absatz 8 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 übermittelten Informationen überwacht.

F.  in der Erwägung, dass die Korruption alle Mitgliedstaaten betrifft und die Wirtschaft der EU, wie aus dem ersten, im Februar 2014 veröffentlichten Bericht der Kommission über die Korruptionsbekämpfungspolitik der EU hervorgeht, jährlich etwa 120 Mrd. EUR kostet;

G.  in der Erwägung, dass Korruption zur Finanzierung der Aktivitäten der organisierten Kriminalität und terroristischer Netzwerke in Europa beitragen kann; in der Erwägung, dass Korruption auch das Vertrauen der Bürger in die Institutionen und die demokratischen Prozesse untergräbt;

H.  in der Erwägung, dass die Betrugs- und Korruptionsbekämpfung nicht nur ein zivilisatorisches Gebot ist, das auf ethischen, rechtsstaatlichen Grundsätzen beruht, sondern auch einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der Union in der globalen Wirtschaft leistet;

1.  nimmt Kenntnis von dem Bericht der Kommission mit dem Titel „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2014“; fordert, dass die Kommission in ihren Jahresberichten über den Schutz der finanziellen Interessen der EU (PIF-Berichte) zeitnäher auf die Forderungen des Parlaments reagiert;

Aufdeckung und Meldung von Unregelmäßigkeiten

2.  weist darauf hin, dass alle gemeldeten Unregelmäßigkeiten einen Betrag von insgesamt etwa 3,24 Mrd. EUR betreffen; betont, dass der Gesamtbetrag der finanziellen Auswirkungen der 2014 gemeldeten betrügerischen und nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten um 36 % höher ist als 2013, während die Zahl dieser Unregelmäßigkeiten um 48 % anstieg; hebt hervor, dass sich 2,27 Mrd. EUR der gemeldeten Unregelmäßigkeiten auf die Ausgaben beziehen, was 1,8 % der gesamten Zahlungen entspricht;

3.  hebt hervor, dass es sich bei 1 649 der insgesamt 16 473 Unregelmäßigkeiten, die der Kommission 2014 gemeldet wurden, um betrügerische Unregelmäßigkeiten handelte, wobei es um einen Betrag von 538,2 Mio. EUR ging; weist darauf hin, dass sich die die Ausgaben betreffenden betrügerischen Unregelmäßigkeiten auf 362 Mio. EUR beliefen, was 0,26 % der gesamten Zahlungen entspricht, und dass sich die die Einnahmen betreffenden betrügerischen Unregelmäßigkeiten auf 176,2 Mio. EUR beliefen, was 0,88 % des Bruttobetrags der 2014 erhobenen traditionellen Eigenmittel (TEM) entspricht;

4.  betont, dass der Gesamtbetrag der finanziellen Auswirkungen der 2014 gemeldeten nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten um 47 % höher ist als 2013, während die Zahl dieser Unregelmäßigkeiten um 5 % zurückging; weist ferner darauf hin, dass die sich auf die Ausgaben beziehenden nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten 1,54 % der gesamten Zahlungen und die sich auf die Einnahmen beziehenden nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten 3,66 % der 2014 erhobenen TEM betrafen;

5.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, die volle Verantwortung für die Wiedereinziehung zu Unrecht aus dem EU-Haushalt gezahlter Mittel sowie für die bessere Erhebung der Eigenmittel zu übernehmen und einheitliche, für alle Mitgliedstaaten geltende Berichterstattungsgrundsätze einzuführen, um die Erhebung geeigneter, vergleichbarer und genauer Daten sicherzustellen;

6.  hebt hervor, dass die nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten häufig mit einer unzureichenden Kenntnis der komplexen Vorschriften und Anforderungen zusammenhängen; ist der Ansicht, dass eine Vereinfachung der Vorschriften und Verfahren durch die Mitgliedstaaten und die Kommission zu einer zahlenmäßigen Verringerung dieser Unregelmäßigkeiten führen wird; vertritt die Auffassung, dass die Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten einschließlich Betrug ein entsprechendes Bewusstsein aller institutionellen Stellen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene und der breiten Öffentlichkeit voraussetzt; weist darauf hin, dass die Schaffung einer Kultur der Betrugsverhütung und -bekämpfung in allen an der Ausführung der Fonds beteiligten Organen und Einrichtungen von entscheidender Bedeutung ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, den Austausch bewährter Verfahren zu fördern;

7.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten weiterhin eine Politik der Haushaltskonsolidierung und der Haushaltsdisziplin betreiben, um die Finanzen auf eine tragfähigere Grundlage zu stellen, und ist der festen Überzeugung, dass alle verfügbaren Mittel für Investitionen in den Mitgliedstaaten eingesetzt werden müssen, um ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum anzuregen; vertritt die Auffassung, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um alle betrügerischen Aktivitäten im Bereich der Handelspolitik und der damit verbundenen Finanzmittel durch den kombinierten Einsatz aller einschlägigen politischen Instrumente (wie etwa strafrechtliche Ermittlungen, Entwicklung zuverlässiger Analysemodelle und Bemühungen zur Behebung von Mängeln und Versäumnissen im Zusammenhang mit einer unzulänglichen Politik der Kommission) zu verhindern und zu unterbinden; fordert die Mitgliedstaaten auf, noch stärkere Anstrengungen zu unternehmen, damit die Mittel aus dem EU-Haushalt ordnungsgemäß für Projekte eingesetzt werden, die einen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung in Europa leisten, und Zollforderungen nach der Aufdeckung von Betrug eingetrieben werden; betont ganz allgemein, dass die Bekämpfung des illegalen Handels und der illegalen Finanzströme sowohl für die EU als auch für die Mitgliedstaaten weiterhin hohe Priorität besitzen sollte;

8.  begrüßt, dass die Kommission eine mehrjährige Betrugsbekämpfungsstrategie angenommen hat, die dazu beitragen wird, die großen Unterschiede in der Zahl der von den einzelnen Mitgliedstaaten gemeldeten Unregelmäßigkeiten zu korrigieren;

Einnahmen – Eigenmittel

9.  stellt mit Sorge fest, dass der von Betrügereien betroffene Betrag der TEM 2014 um 191 % höher war als 2013 und dass der von nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten betroffene Betrag 2014 um 146 % höher war als im Vorjahr;

10.  ist besorgt darüber, dass die durchschnittliche Beitreibungsquote je Mitgliedstaat bei den die TEM betreffenden betrügerischen und nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten 2014 mit 24 % einen historischen Tiefstwert erreichte; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die geschuldeten Beträge rascher beizutreiben, und appelliert insbesondere an die Mitgliedstaaten, die die höchsten Beträge beitreiben müssen, ihre Beitreibung zu verbessern;

11.  ist besorgt über die Mehrwertsteuerlücke und die geschätzten Ausfälle beim Mehrwertsteueraufkommen, die sich 2013 auf 168 Mrd. EUR beliefen; betont, dass in 13 von 26 im Jahr 2014 untersuchten Mitgliedstaaten der geschätzte durchschnittliche Mehrwertsteuerausfall über 15,2 % betrug; weist darauf hin, dass die Kommission keinen Zugang zum Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Verhinderung und Bekämpfung des sogenannten „Karussellbetrugs“ hat; fordert alle Mitgliedstaaten auf, sich an allen Tätigkeitsbereichen von Eurofisc zu beteiligen, um den Austausch von für die Betrugsbekämpfung nützlichen Informationen zu erleichtern; bekräftigt, dass die Kommission befugt ist, die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zu kontrollieren und zu überwachen; fordert die Kommission auf, ihre Durchführungsbefugnisse in vollem Umfang auszuschöpfen, um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und Steuerumgehung sowohl zu kontrollieren als auch zu unterstützen; erkennt an, dass sich die Kommission seit 2013 des Schnellreaktionsmechanismus zur Bekämpfung schwerwiegender und unvermittelt auftretender Fälle von Mehrwertsteuerbetrug bedient;

12.  fordert die Kommission auf, einen Mechanismus zu entwickeln, durch den die Unternehmen motiviert werden, regelmäßig Steuern zu zahlen und nicht Steuern zu umgehen;

13.  stellt fest, dass es immer mehr von Eurojust und Europol unterstützte Koordinierungszentren gibt; begrüßt die Ergebnisse der grenzüberschreitenden Einsätze Vertigo 2 und 3 und die wirksame Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungs- und Justizbehörden in Deutschland, Polen, den Niederlanden, dem VK, Belgien, Spanien, der Tschechischen Republik und der Schweiz, die zur Neutralisierung von für Steuerbetrug einschließlich Mehrwertsteuerbetrug im Umfang von 320 Mio. EUR verantwortlichen kriminellen Netzwerken führte;

14.  äußert seine Besorgnis wegen der Zollkontrollen und der damit verbundenen Erhebung der Zölle, die zu den Eigenmitteln des EU-Haushalts zählen; weist darauf hin, dass es die Zollbehörden der Mitgliedstaaten sind, die Kontrollen durchführen, um zu überprüfen, ob die Importeure die Zoll- und Einfuhrbestimmungen einhalten, und betont, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass die Qualität dieser Kontrollen zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten variiert; fordert die Kommission auf, den 2014 veröffentlichten Leitfaden Zollprüfung zu aktualisieren, um die vom Rechnungshof festgestellten Schwachstellen, z. B. im Zusammenhang mit der Behandlung von Einfuhren, die in anderen Mitgliedstaaten zollrechtlich abgefertigt wurden, auszuräumen;

Ausgaben

15.  stellt mit Sorge fest, dass die Zahl der die Ausgaben betreffenden 2014 gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten nach einem Anstieg um 76 % im Jahr 2013 nur um 4 % zurückgegangen ist; fordert die zuständigen Behörden nachdrücklich auf, alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Zahl der betrügerischen Unregelmäßigkeiten – wenngleich nicht auf Kosten der Kontrollstandards – zu senken;

16.  ist besorgt über die stetige Zunahme der gemeldeten nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten bei den direkt verwalteten EU-Mitteln, sowohl was die Zahl der Fälle als auch die in Frage stehenden Beträge anbelangt; ist überrascht, dass sich die Zahl der 2014 gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten gegenüber dem Vorjahr vervierfacht hat, und fordert die Kommission auf, detaillierte Erklärungen zu liefern und die zur Umkehrung dieses Trends erforderlichen Maßnahmen zu treffen;

17.  stellt daher mit Besorgnis fest, dass 2014 die größte Zahl gemeldeter betrügerischer Unregelmäßigkeiten auf den Bereich der ländlichen Entwicklung entfiel, der die größte Erhöhung gegenüber 2013 verzeichnete; weist darauf hin, dass rund 71 % der Gesamtzahl der im Bereich Naturressourcen (Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei) gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten auf Ungarn, Italien, Polen und Rumänien entfielen;

18.  nimmt zur Kenntnis, dass die Wiedereinziehungsquote der Mitgliedstaaten beim Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) unter dem allgemeinen Durchschnitt liegt und dass bei weniger als der Hälfte der 2009 aufgedeckten Unregelmäßigkeiten bis Ende 2014 eine Wiedereinziehung erfolgte; verweist auf die sehr unterschiedliche Fähigkeit der Mitgliedstaaten, Beträge wiedereinzuziehen, die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik aufgedeckten unrechtmäßigen Zahlungen entsprechen, und fordert Bulgarien, Frankreich, Griechenland und die Slowakei nachdrücklich auf, ihre Ergebnisse deutlich zu verbessern; nimmt zur Kenntnis, dass der Verrechnungsmechanismus (50/50-Regel) einen starken Anreiz für die Mitgliedstaaten darstellt, im Rahmen des EGFL zu Unrecht geleistete Zahlungen von den Begünstigten so schnell wie möglich wiedereizuziehen; bedauert, dass 2014 das dritte Jahr in Folge war, in dem die betrügerischen Unregelmäßigkeiten beim EGFL zahlenmäßig zugenommen haben, und das vierte Jahr in Folge war, in dem die im Bereich der ländlichen Entwicklung gemeldeten Betrugsfälle zahlenmäßig zugenommen haben; betont, dass die Wiedereinziehung der Mittel beschleunigt werden muss;

19.  stellt fest, dass die mit der Gemeinamen Fischereipolitik verbundenen Unregelmäßigkeiten 2014 nach einem Rekordhoch im Jahr 2013 wieder auf ein dem Niveau des Jahres 2012 vergleichbares Niveau zurückgegangen sind; stellt fest, dass es sich bei den am häufigsten festgestellten Kategorien von Unregelmäßigkeiten während des Zeitraums 2010-2014 um eine „nicht gegebene Förderfähigkeit der Maßnahme / des Projekts“, gefolgt von „Verstößen gegen die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge“, handelte;

20.  stellt fest, dass bezogen auf den Programmplanungszeitraum 2007-2013 der Kohäsionspolitik die Zahl der gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten 2014 um 5 % gegenüber 2013 zurückgegangen ist, wobei 306 Fälle gemeldet wurden; ist ernsthaft besorgt über die im Jahr 2014 gegenüber 2013 zu verzeichnende Zunahme der von betrügerischen Unregelmäßigkeiten betroffenen Beträge um 115 Mio. EUR (76 %), die in erster Linie auf einen drastischen Anstieg (um 660 %) der im Rahmen des Kohäsionsfonds betroffenen Beträge zurückzuführen ist; stellt fest, dass von 74 Fällen nachgewiesenen Betrugs, die von 2008 bis 2014 im Bereich der Kohäsionspolitik zu verzeichnen waren, 61 (82 %) von drei Mitgliedstaaten – Deutschland (42 Fälle), Polen (11 Fälle) und Slowenien (8 Fälle) – gemeldet wurden; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Quote der nachgewiesenen Betrugsfälle für diesen Zeitraum in 14 Mitgliedstaaten null beträgt, was Anlass zu Fragen hinsichtlich der Wirksamkeit ihrer Kontrollsysteme geben kann;

21.  ist des Weiteren besorgt darüber, dass die Zeit, die im Bereich Kohäsion vom Auftreten einer Unregelmäßigkeit über ihre Aufdeckung bis hin zu ihrer Meldung an die Kommission vergeht, auf drei Jahre und vier Monate angewachsen ist; weist darauf hin, dass nach der Aufdeckung einer Unregelmäßigkeit weitere Verfahren eingeleitet werden (Einziehungsanordnungen, Ermittlungen des OLAF usw.); fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um deren Aufdeckungs- und Meldeeffizienz zu verbessern;

22.  begrüßt den allgemeinen Rückgang der gemeldeten Unregelmäßigkeiten im Bereich der Heranführungshilfe (PAA); bedauert die stetig steigende Tendenz bei den Unregelmäßigkeiten im Bereich des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) seit 2010 sowohl in Bezug auf die Beträge als auch hinsichtlich der Zahl der Fälle, wobei die Türkei den Hauptbeitrag zu dieser negativen Entwicklung leistet, und fordert die Kommission auf, sich nach Kräften für eine Verbesserung der Situation einzusetzen, insbesondere im Hinblick auf die künftige verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei;

Ermittelte Probleme und erforderliche Maßnahmen

Bessere Berichterstattung

23.  stellt mit Sorge fest, dass trotz der zahlreichen Forderungen des Parlaments nach Einführung einheitlicher, für alle Mitgliedstaaten geltender Berichterstattungsgrundsätze die Situation weiterhin höchst unbefriedigend ist und es weiterhin beträchtliche Unterschiede in der Zahl der von den einzelnen Mitgliedstaaten gemeldeten betrügerischen und nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten gibt; ist der Ansicht, dass durch dieses Problem ein verzerrtes Bild vom tatsächlichen Ausmaß der Verstöße und des Schutzes der finanziellen Interessen der EU vermittelt wird; fordert die Kommission eindringlich auf, sich nach Kräften um eine Lösung des Problems der von den Mitgliedstaaten verfolgten unterschiedlichen Ansätze zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten und uneinheitlichen Auslegungen bei der Anwendung des EU-Rechtsrahmens zu bemühen;

24.  begrüßt die von der Kommission eingegangene Verpflichtung, alle zwei Jahre einen Bericht über die Korruptionsbekämpfung in der EU zu veröffentlichen, und freut sich auf die Lektüre des nächsten Berichts Anfang 2016; fordert die Kommission auf, den Bericht um ein Kapitel über die Leistung der EU-Organe bei der Korruptionsbekämpfung zu ergänzen und in diesem Zusammenhang auf der Ebene der EU-Organe eingehender zu untersuchen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um inhärente kritische Faktoren, anfällige Bereiche und Risikofaktoren für Korruption ausfindig zu machen;

25.  fordert die Kommission auf, den Rahmen für die Meldung „mutmaßlicher Betrugsfälle“ zu harmonisieren und Regeln für die Meldung aller justiziellen Maßnahmen aufzustellen, die in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit einer potenziell betrügerischen Verwendung von EU-Mitteln eingeleitet werden, wobei an die Berichterstattung die Anforderung zu knüpfen ist, dass speziell die justiziellen Maßnahmen zu melden sind, die auf entsprechende Empfehlungen des OLAF zurückgehen;

26.  ersucht die Kommission, ein System strenger Indikatoren und leicht anwendbarer einheitlicher Kriterien zu entwickeln, die auf den Anforderungen des Stockholmer Programms basieren, um das Ausmaß der Korruption in den Mitgliedstaaten zu messen und die Korruptionsbekämpfungsstrategien der Mitgliedstaaten zu bewerten; sorgt sich um die Zuverlässigkeit und Qualität der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten; fordert daher die Kommission auf, eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um unter Berücksichtigung des Ziels der vollständigen Umsetzung des Systems der einzigen Prüfung die Bereitstellung umfassender, genauer und zuverlässiger Daten zu gewährleisten; ersucht die Kommission, einen Korruptionsindex zur Kategorisierung der Mitgliedstaaten auszuarbeiten;

27.  fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten bei der jährlichen Bewertung der im Kampf gegen die Korruption erzielten Ergebnisse eine präzise Richtschnur vorzugeben, um eine allmähliche und kontinuierliche Umsetzung der von den einzelnen Mitgliedstaaten im Bereich der Korruptionsbekämpfung eigegangenen Verpflichtungen zu erleichtern;

28.  ruft die Kommission erneut dazu auf, rasch Vorschriften über das Mindestmaß an Schutz für Informanten in der EU auf den Weg zu bringen; fordert die EU-Organe auf, das Statut dahingehend zu ändern, dass dieses die Beamten nicht nur förmlich dazu verpflichtet, Unregelmäßigkeiten zu melden, sondern auch einen angemessenen Schutz für Informanten vorsieht; fordert die EU-Organe, die dies noch nicht getan haben, und die sonstigen Einrichtungen auf, Artikel 22c des Statuts unverzüglich umzusetzen; fordert nachdrücklich, dass alle EU-Organe interne Vorschriften über die Meldung von Missständen durch Bedienstete und deren Pflichten mit Schwerpunkt auf dem Schutz der Informanten erlassen; ist der Ansicht, dass diese Vorschriften ausdrücklich auf Informanten ausgedehnt werden sollten, die Betrug im Zusammenhang mit internationalen Abkommen einschließlich Handelsabkommen aufdecken;

29.  unterstreicht die Bedeutung des Zugangs zu Informationen und der Transparenz der Lobbytätigkeit sowie des Einsatzes von EU-Mitteln zur Unterstützung der Arbeit unabhängiger Organisationen in diesem Bereich, unter anderem zu dem Zweck, den grenzüberschreitenden investigativen Journalismus finanziell zu unterstützen;

30.  ist der Ansicht, dass die Transparenz dadurch erhöht werden könnte, dass ein „legislativer Fußabdruck“ für die Lobbyarbeit auf EU-Ebene eingeführt wird mit dem Ziel, von einem freiwilligen zu einem obligatorischen EU-Register überzugehen, in dem sämtliche Lobbytätigkeiten gegenüber allen EU-Organen erfasst werden;

31.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, an ihrer strengen Politik der Zahlungsunterbrechung und –aussetzung nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsgrundlage festzuhalten; begrüßt, dass die Kommission einen neuen Beschluss über den Frühwarnmechanismus (EWS) erlassen hat; sieht der von der Kommission vorzuschlagenden Schaffung eines umfassenden Systems der Früherkennung und des Ausschlusses erwartungsvoll entgegen; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden besser über die Umsetzung ihrer Politik zu informieren, wobei zu berücksichtigen ist, dass dieser Prozess nicht durch politische Erwägungen untergraben werden sollte;

32.  fordert deshalb, dass Artikel 325 AEUV in allen Politikbereichen der EU Anwendung findet und dass nicht nur auf Betrugsfälle reagiert wird, sondern auch Maßnahmen zu ihrer Verhinderung getroffen werden; fordert die Einhaltung von Artikel 325 AEUV, insbesondere von Absatz 5 über die Jahresberichte, die derzeit mit einjähriger Verspätung erfolgt; fordert insbesondere eine Vereinfachung der Art und Weise, wie die EU-Zuschüsse im Rahmen der Kohäsionspolitik eingesetzt werden; verlangt die Einhaltung vereinbarter Verfahren und die Ratifizierung der zwischen der Union und Drittländern oder Drittorganisationen geschlossenen Übereinkommen zur Betrugsbekämpfung auf regionaler und internationaler Ebene; fordert, dass den Empfehlungen für einen Aktionsplan, die in der Entschließung des Parlaments vom 23. Oktober 2013 zu „organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche: Empfohlene Maßnahmen und Initiativen“ ausgesprochen wurden, insbesondere der Empfehlung in Ziffer 130 betreffend die Sichtbarkeit der von den Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der organisierten Betrugskriminalität getroffenen Maßnahmen und der Empfehlung in Ziffer 131 betreffend einen allgemeinen Aktionsplan 2014-2019 gegen organisierte Kriminalität, Korruption und Geldwäsche (Punkte i-xxi), Folge geleistet wird; fordert, dass die ersten Ergebnisse der Umsetzung der Geldfälschungsrichtlinie verfügbar gemacht werden; fordert darüber hinaus die Bereitstellung ausführlicherer Informationen über die Korruptionsbekämpfungsinstrumente des OLAF und über die Koordinierung der Verfahren der Mitgliedstaaten zur Wiedereinziehung von Geldern, die aufgrund von Betrug ausgezahlt wurden;

33.  fordert, dass die EU die Aufnahme in die Europarats-Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) beantragt;

34.  begrüßt, dass es im Jahr 2014 48 Übereinkommen mit Amtshilfebestimmungen für 71 Länder gab, und dass mit weiteren 49 Ländern, unter anderem wichtigen Handelspartnern wie den USA und Japan, Verhandlungen geführt wurden, und fordert, dass das Europäische Parlament über den Stand dieser Verhandlungen auf dem Laufenden gehalten wird; hebt hervor, dass die oberste Priorität beim Schutz der finanziellen Interessen der EU und bei einer wirksamen Betrugsbekämpfung darin besteht sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften angewandt und die einschlägigen internationalen Abkommen einschließlich einschlägiger Bestimmungen zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung, die Sanktionen vorsehen, von allen Parteien eingehalten werden; fordert die Kommission auf, im Bereich der Betrugsbekämpfung auch weiterhin mit anderen Ländern zusammenzuarbeiten und neue Abkommen über administrative Zusammenarbeit zu schließen; ersucht die Kommission, auch künftig in alle internationalen Abkommen der EU Bestimmungen zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung aufzunehmen, um den Weg für eine verbesserte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Schmuggel und anderen Formen des illegalen Handels zu ebnen;

35.  begrüßt die zentrale Rolle, die das EU-Programm für Makrofinanzhilfen (MFA) bei der Förderung von Reformen seitens der wichtigsten Handelspartner der EU spielt; fordert die Kommission auf, dem Parlament und den Mitgliedstaaten weiterhin Bericht zu erstatten, um sicherzustellen, dass sämtliche Mittel in vollständiger Übereinstimmung mit der Basisverordnung und in einer mit dem regionalen Zusammenhalt und der Förderung der regionalen Stabilität zu vereinbarenden Weise verwendet werden, womit das Risiko eines Missbrauchs rückzahlbarer Darlehen verringert wird; fordert eine langfristige Bewertung der Auswirkungen der MFA-Programme auf die Korruptions- und Betrugsbekämpfung in den Empfängerländern;

36.  fordert die Rechnungshöfe der einzelnen Mitgliedstaaten erneut auf, die nationalen Erklärungen, in denen über die Verwendung der EU-Mittel Rechenschaft abgelegt wird, zu veröffentlichen;

37.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf ihrer jeweiligen Ebene vernetzte Datenbanken über Unregelmäßigkeiten im Bereich der Kohäsionspolitik, einschließlich solcher, die die öffentliche Auftragsvergabe betreffen, zu entwickeln, da derartige Datenbanken eine Grundlage für eine aussagekräftige und umfassende Analyse der Häufigkeit, Schwere und der Ursachen von Unregelmäßigkeiten sowie der Höhe der Beträge im Zusammenhang mit betrügerischen Unregelmäßigkeiten bieten können; betont, dass die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen müssen, dass der Kommission genaue und vergleichbare Daten in geeigneter Weise und zeitnah zur Verfügung gestellt werden, ohne dass dies zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung des Verwaltungsaufwands führt;

Bessere Kontrollen

38.  unterstreicht den komplexen Charakter der Unregelmäßigkeiten; vertritt die Auffassung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten entschieden gegen betrügerische Unregelmäßigkeiten vorgehen müssen; ist der Ansicht, dass den nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten mit Verwaltungsmaßnahmen, insbesondere transparenteren und einfacheren Vorschriften, einer umfassenderen technischen Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die Kommission und einem verstärkten Austausch bewährter Verfahren und gewonnener Erkenntnisse, begegnet werden sollte; ist der Ansicht, dass die Methode zur Berechnung der Fehlerquoten auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten vereinheitlicht werden muss;

39.  begrüßt, dass bei den ex ante und ex post durchgeführten „Gemeinschaftskontrollen“ immer mehr Fälle von Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden, und ist deshalb der Ansicht, dass diese Kontrollen weiter gefördert werden sollten;

40.  fordert die zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten auf, bessere Kontrollen vorzunehmen und alle verfügbaren Informationen zu nutzen, um Fehler und unrechtmäßige Zahlungen in Bezug auf EU-Mittel zu vermeiden;

41.  fordert die Kommission auf, ihre Überwachungsfunktion durch Rechnungsprüfungs-, Kontroll- und Inspektionstätigkeiten, Pläne für Abhilfemaßnahmen und frühzeitige Warnschreiben weiter auszubauen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zu intensivieren und ihr Potenzial zur Aufdeckung und Korrektur von Fehlern zu nutzen, ehe sie bei der Kommission eine Erstattung beantragen; betont in diesem Zusammenhang die besondere Bedeutung vorbeugender Maßnahmen dahingehend, dass Zahlungen verhindert werden und damit die Notwendigkeit einer anschließenden Wiedereinziehung rechtswidrig verwendeter Gelder entfällt;

42.  wiederholt seine Forderung an die Kommission, ein System des Informationsaustauschs zwischen den zuständigen Behörden zu entwickeln, um Gegenkontrollen von Buchungen, die Transaktionen zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffen, vornehmen zu können und auf diese Weise grenzüberschreitende Betrügereien im Bereich der Struktur- und Investitionsfonds zu verhindern, womit ein horizontaler Ansatz im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der EU sichergestellt würde;

43.  begrüßt, dass alle Kommissionsdienststellen 2014 ihre Betrugsbekämpfungsstrategien entwickelt und eingeführt haben; fordert die Agenturen, Exekutivagenturen und gemeinsamen Unternehmen der EU auf, das Gleiche zu tun; unterstreicht die Rolle der Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung (AFCOS) bei der Bekämpfung von Betrügereien; begrüßt die Annahme nationaler Betrugsbekämpfungsstrategien durch Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Malta und die Slowakei und fordert die betroffenen Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Betrugsbekämpfungsstrategien (NAFS) sobald wie möglich vorzulegen; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der NAFS genau zu überwachen;

44.  wünscht darüber hinaus eine Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission bezüglich der Modalitäten der Mittelverwaltung; fordert, dass die Bediensteten der an der Verwaltung der Mittel beteiligten Stellen, insbesondere die Bediensteten der AFCOS, umfassend geschult werden, damit sie ihre eigenen nationalen Betrugsbekämpfungsstrategien entwickeln können;

45.  begrüßt die positiven Ergebnisse der ersten Jahresbilanz des Programms Hercule III; bringt seine Sorge darüber zum Ausdruck, dass der hierfür vorgesehene Etat unter Umständen nicht ausreicht; fordert zusätzliche leistungsbezogene Informationen, insbesondere dazu, inwieweit die 55 Konferenzen und Fortbildungsveranstaltungen zur Wirksamkeit der von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten rechtswidrigen Handlungen beigetragen haben;

46.  weist erneut darauf hin, dass Artikel 325 Absatz 2 AEUV die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, zur „Bekämpfung von Betrügereien, die sich gegen die finanziellen Interessen der Union richten, [...] die gleichen Maßnahmen [zu ergreifen], die sie auch zur Bekämpfung von Betrügereien ergreifen, die sich gegen ihre eigenen finanziellen Interessen richten“; ist der Ansicht, dass diese Bestimmung in der EU nicht befolgt wird; ist der Auffassung, dass die Kommission eine horizontale Politik der Betrugs- und Korruptionsbekämpfung entwickeln sollte; hebt hervor, dass die Kommission auch für die wirksame Verwendung der Mittel verantwortlich ist, und fordert daher die Kommission auf, interne Leistungsanforderungen einzuführen;

47.  ist der Ansicht, dass die EU-Bürger in der Planungs- und Kontrollphase mittels leicht zugänglicher Informationsmittel stärker eingebunden werden müssen, vor allem wenn es um die Finanzierung großer Infrastrukturen geht; fordert die Kommission auf, die Idee einer partizipativen Haushaltsplanung zu prüfen, um die Bürger an der Überwachung der Verwendung der EU-Mittel zu beteiligen, und eine zugängliche elektronische Anlaufstelle für die Meldung von Betrugsfällen zu schaffen;

48.  weist darauf hin, dass sich die Definition, Klassifizierung und Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten und die Berichterstattung hierüber zwischen den Mitgliedstaaten und innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten nach wie vor unterscheiden, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass der Begriff Unregelmäßigkeiten unterschiedlich definiert wird; hält eine weitere Harmonisierung für erforderlich und begrüßt in diesem Zusammenhang die delegierte Verordnung der Kommission vom 8. Juli 2015 über die Meldung von Unregelmäßigkeiten, durch die die Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen ergänzt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, kohärente Strategien zur Behandlung von Unregelmäßigkeiten und zur Bekämpfung von Betrug im Bereich der Kohäsionspolitik festzulegen; verweist auf die von der Kommission getroffenen Präventiv- und Korrekturmaßnahmen zur Vermeidung betrügerischer Unregelmäßigkeiten, unter anderem die Unterbrechung von 193 Zahlungen im Rahmen der Kohäsionspolitik;

49.  weist darauf hin, dass die Verwaltungsbehörden nach der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen verpflichtet sind, wirksame und angemessene Vorbeugungsmaßnahmen gegen Betrug zu treffen, die in den einzelstaatlichen Betrugsbekämpfungsstrategien verankert werden sollten; fordert die Kommission auf, ihre Präventivmaßnahmen zu verstärken; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Systems für die Früherkennung von Risiken und fordert insbesondere, dass die technischen und administrativen Kapazitäten der Verwaltungsbehörden gestärkt werden, um zu solideren Kontrollsystemen zu gelangen, mit denen sich, auch in weniger entwickelten Regionen, das Betrugsrisiko verringern und die Aufdeckung verbessern lässt, ohne dass dies einen ungebührlichen Finanz- und Verwaltungsaufwand erfordert; betont, dass die Prävention sowohl die ständige Weiterbildung und Unterstützung der innerhalb der zuständigen Behörden für die Verwaltung und Kontrolle der Mittel verantwortlichen Bediensteten als auch den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren umfassen sollte; verweist auf die entscheidende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Partner bei der Betrugsbekämpfung, der Sicherstellung der Transparenz und der Verhütung von Interessenkonflikten;

50.  würdigt den Beschluss der Kommission, 2018 eine Halbzeitbewertung durchzuführen, um herauszufinden, ob der neue Rechtsrahmen für die Kohäsionspolitik das Risiko von Unregelmäßigkeiten einschließlich Betrug in stärkerem Maße abwendet und verringert, und erwartet, dass ihm detaillierte Informationen über die Auswirkungen der neuen Vorschriften zu den Verwaltungs- und Kontrollsystemen, sowohl was das Risiko von Unregelmäßigkeiten und Betrug als auch die allgemeine Umsetzung der Politik betrifft, vorgelegt werden;

51.  fordert die Kommission und den Rechnungshof auf, die Transparenz der Prüfungsdaten dadurch zu fördern, dass detailliertere Informationen zu den leistungsstärksten und leistungsschwächsten Mitgliedstaaten in den einzelnen Politikbereich und Sektoren veröffentlicht werden, sodass die Akteure die Bereiche, in denen am ehesten Hilfe benötigt wird, erkennen und die Maßnahmen entsprechend konzipieren können;

PIF-Richtlinie und EPPO-Verordnung

52.  begrüßt die Aussage der Kommission in ihrem Jahresbericht 2014 über den Schutz der finanziellen Interessen der EU (PIF-Bericht), dass sowohl die PIF-Richtlinie als auch die Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO-Verordnung) „den Rechtsrahmen sinnvoll ergänzen und stärken und die Betrugsbekämpfung erheblich verbessern [würden]“; bekräftigt, dass es dringend geboten ist, die PIF-Richtlinie unter Einbeziehung der Mehrwertsteuer und mit einer klaren Festlegung der PIF-Zuwiderhandlungen, von Mindestvorschriften für die Höchstdauer zu verhängender Freiheitsstrafen und Mindestvorschriften zur Verjährungsfrist möglichst rasch zu erlassen; erinnert an die Rechtssache Taricco, in der der Gerichtshof darauf hinweist, dass nach dem Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften von 1995 der Tatbestand des Betrugs zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften auch den Mehrwertsteuerbetrug umfasst;

53.  hebt hervor, dass auch die EPPO-Verordnung rasch erlassen werden sollte, und verlangt, dass der Rat die Gründe für die Verzögerung der Verhandlungen nennt;

Öffentliches Auftragswesen

54.  stellt fest, dass der Umfang der Unregelmäßigkeiten, die auf eine Nichteinhaltung der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge zurückzuführen sind, nach wie vor hoch ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe[7], die das elektronische Beschaffungswesen für verbindlich erklärt und Überwachungs- und Berichterstattungspflichten zur Eindämmung von Betrügereien und anderen schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten einführt, zügig in nationales Recht umzusetzen; fordert die Kommission auf vorzuschreiben, dass alle die Begünstigten, insbesondere die Unterauftragnehmer, betreffenden Unterlagen veröffentlicht werden müssen;

55.  fordert die Kommission auf, die Maßnahmen betreffend Ermessen und Ausschluss im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge streng anzuwenden, wobei in jedem Fall hinreichende Zuverlässigkeitsprüfungen durchgeführt werden müssen, und die Ausschlusskriterien anzuwenden, um Unternehmen im Falle eines Interessenkonflikts zu sperren, eine Maßnahme, die für den Schutz der Glaubwürdigkeit der Institutionen von entscheidender Bedeutung ist;

56.  weist darauf hin, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge, unter anderem die Umgehung der öffentlichen Auftragsvergabe durch Aufspaltung der Aufträge in kleinere Einheiten zwecks Vermeidung einer Überschreitung der Schwellenwerte und die Anwendung des falschen Verfahrens, eine signifikante Fehlerquelle für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 darstellte; weist darauf hin, dass die neuen Vergaberichtlinien bis April 2016 umgesetzt werden müssen; hebt hervor, dass zur Senkung der Zahl der Unregelmäßigkeiten eine korrekte Umsetzung der Richtlinien durch die Mitgliedstaaten erforderlich ist; appelliert daher an die Kommission, Leitlinien für die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinien auszuarbeiten; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Richtlinien genau zu überwachen; ist der Ansicht, dass Ex-ante-Konditionalitäten das öffentliche Auftragswesen verbessern können; betont, dass es transparente und zugängliche Regeln geben muss;

57.  fordert die Kommission auf, eine Datenbank für Unregelmäßigkeiten zu entwickeln, die als Grundlage für eine aussagekräftige und umfassende Analyse der Häufigkeit, Schwere und der Ursachen von Fehlern bei der öffentlichen Auftragsvergabe dienen kann; fordert die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten auf, eigene Datenbanken für Unregelmäßigkeiten, einschließlich solcher, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorkommen, zu entwickeln und diese zu analysieren sowie mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um die entsprechenden Daten hinsichtlich Form und Zeitpunkt so bereitzustellen, dass die Arbeit der Kommission erleichtert wird;

58.  bezweifelt den nichtbetrügerischen Charakter der zunehmenden Zahl gravierender Fehler bei den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und fordert die Kommission auf, in dieser Hinsicht besonders wachsam zu sein, nicht nur in der Weise, dass sie in einen Dialog mit den Mitgliedstaaten eintritt, um die Anwendung der bestehenden und der neuen Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu verbessern, sondern auch in dem Sinne, dass sie dem OLAF relevante Fälle zur weiteren Prüfung vorlegt;

59.  weist darauf hin, dass es in Notfällen wie der Verwendung der Mittel für Flüchtlinge häufig Abweichungen von den normalen Verfahren der Auftragsvergabe, nämlich einen Direktzugang zu den Mitteln, gibt; bedauert, dass es aus diesen Gründen häufig zu Missbräuchen gekommen ist; fordert die Kommission auf, die Anwendung derartiger Ausnahmen und die verbreitete Praxis der Aufspaltung von Aufträgen zu dem Zweck, die Schwellenwerte nicht zu überschreiten, sodass die normalen Verfahren der Auftragsvergabe umgangen werden können, wirksamer zu überwachen;

60.  weist darauf hin, dass der Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 10/2015 mit dem Titel „Die Bemühungen um eine Lösung der Probleme im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe bei Kohäsionsausgaben der EU sollten verstärkt werden“ die Verfahren im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe analysiert; weist darauf hin, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu Fehlern führt, die Verzögerungen bei der Durchführungen und Finanzkorrekturen nach sich ziehen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Ex-ante-Konditionalität im Zusammenhang mit der wirksamen Anwendung des Vergaberechts bis Ende 2016 in vollem Umfang erfüllt ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, für die ordnungsgemäße und rasche Umsetzung des Richtlinienpakets des Jahres 2014 zur öffentlichen Auftragsvergabe zu sorgen;

61.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission mit Nachdruck auf, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Möglichkeiten, die IT-Instrumente, unter anderem Instrumente der elektronischen Auftragsvergabe, des Austauschs bewährter Verfahren und der präventiven Risikobewertung, bieten, in vollem Umfang auszuschöpfen; würdigt das von der Kommission entwickelte webbasierte Betrugswarninstrument Arachne, mit dem die riskantesten Projekte auf der Grundlage einer Reihe von Risikoindikatoren ermittelt werden sollen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dieses Instrument zu nutzen;

Ergebnisorientierte Haushaltsplanung und optimale Mittelverwendung

62.  betont, wie wichtig es ist, mit gutem Beispiel voranzugehen, und begrüßt nachdrücklich den interinstitutionellen Ansatz zur Umsetzung der ergebnisorientierten Haushaltsplanung; fordert die Kommission auf, sich in der Planungs-, Durchführungs- und Kontrollphase des mehrjährigen Finanzrahmens vom Grundsatz der ergebnisorientierten Haushaltsplanung leiten zu lassen;

63.  verweist auf die Bedeutung weiterer Maßnahmen zur Vermeidung betrügerischer Unregelmäßigkeiten, ruft aber auch erneut dazu auf, eine neue Methode anzuwenden, die im Einklang mit dem Grundsatz eines ergebnisorientierten EU-Haushalts auf Leistung und nicht auf eine formalistische Bewertung der Programme ausgerichtet ist; fordert die Kommission auf, stärker auf die Anwendung von Wirtschaftlichkeits- und Wirksamkeitsindikatoren in allen ihren Programmen hinzuarbeiten und sich nicht nur auf die Fehlerquote zu konzentrieren; fordert die Kommission des Weiteren auf, ihr Augenmerk nicht nur auf die drei Hauptkategorien Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit zu richten, sondern sich von jetzt an auch auf das neue Triptychon (Ökologie, Gleichheit und Ethik) zu konzentrieren;

64.  stellt fest, dass die Berichterstattung über die Leistung nach wie vor zu wünschen übrig lässt und dass die Inputparameter (für die Programmdurchführung erforderliche finanzielle, personelle, materielle, organisatorische oder regulative Mittel), Output (was im Rahmen des Programms erreicht werden soll), Ergebnisse (unmittelbare durch das Programm bewirkte Veränderungen) und Auswirkungen (längerfristige gesellschaftliche Veränderungen) regelmäßig bewertet werden müssen;

65.  begrüßt die Einrichtung eines Netzwerks der nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und die Aufnahme der Korruptionsbekämpfungsziele in das Europäische Semester zur wirtschaftspolitischen Steuerung;

66.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, umgehend ihre Bewertung sämtlicher mit Tabakunternehmen geschlossenen Abkommen zu veröffentlichen, damit deren Effizienz bei der Bekämpfung von Betrug und Fälschung zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU festgestellt werden kann, und zu bewerten, ob diese Abkommen verlängert werden sollten;

67.  unterstreicht die Rolle des Rechnungshofs, der obersten Rechnungskontrollbehörden (SAI), der Kommission und der Verwaltungsbehörden bei der Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben; fordert den Rechnungshof und die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit den SAI in den Mitgliedstaaten weiter zu verbessern, um den Umfang und den Prozentsatz der geprüften Mittel und Projekte zu erweitern;

Tabakschmuggel und nachgeahmte Waren

68.  ist besorgt über die Feststellung der Europäischen Bürgerbeauftragten[8], dass die Kommission mit Ausnahme der GD Gesundheit die Vorschriften und Leitlinien der WHO über Transparenz und die Lobbyarbeit der Tabakindustrie nicht voll umgesetzt hat; ist daher der Ansicht, dass die Glaubwürdigkeit und Seriosität der Kommission gefährdet sind;

69.  fordert alle einschlägigen EU-Organe nachdrücklich auf, Artikel 5 Absatz 3 des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) gemäß den Empfehlungen in den diesbezüglichen Leitlinien umzusetzen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, umgehend ihre Bewertung der mit den Tabakunternehmen geschlossenen Abkommen und eine Folgenabschätzung der Durchführung des FCTC zu veröffentlichen;

70.  begrüßt die positiven Ergebnisse der zahlreichen gemeinsamen Zollaktionen (GZA), bei denen das OLAF und die Mitgliedstaaten mit verschiedenen Drittlandsbehörden zusammengearbeitet haben und die unter anderem zur Beschlagnahme von 1,2 Millionen nachgeahmten Waren, darunter Parfums, Kfz-Ersatzteile, elektronische Geräte und 130 Millionen Zigaretten, führten; unterstreicht, dass dem EU-Haushalt und den Haushalten der Mitgliedstaaten durch den Schmuggel von hochsteuerbaren Waren alljährlich Einnahmeverluste in beträchtlicher Höhe entstehen und dass sich allein die durch den Zigarettenschmuggel bedingten unmittelbaren Ausfälle an Zolleinnahmen Schätzungen zufolge auf über 10 Mrd. EUR jährlich belaufen; weist darauf hin, dass der Handel mit nachgeahmten Waren den öffentlichen Kassen der EU und ihrer Mitgliedstaaten sowie den europäischen Unternehmen schadet;

71.  ist sehr besorgt über die Zunahme des Schmuggels und anderer Formen des illegalen Handels, die sich nicht nur auf die Erhebung der Zölle durch die Mitgliedstaaten und damit auf den EU-Haushalt auswirken, sondern auch eng mit der organisierten internationalen Kriminalität, Gefahren für die Verbraucher und negativen Auswirkungen auf die Funktionsweise des Binnenmarkts verbunden sind und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle konkurrierenden Unternehmen, insbesondere für KMU, verhindern; fordert daher eine bessere Koordinierung zwischen dem OLAF, den Zollbehörden und den Marktüberwachungsbehörden mit dem Ziel, nicht nur gegen diese Probleme vorzugehen, sondern auch den Handel mit Erzeugnissen einzudämmen, die gegen die EU-Rechtsvorschriften im Bereich des geistigen Eigentums verstoßen;

72.  betont, dass es wichtig ist, zwischen legalen Generika und in betrügerischer Weise hergestellten Arzneimittelfälschungen zu unterscheiden, um eine Unterbrechung der Herstellung und des rechtmäßigen Handels mit Generika zu vermeiden, und fordert alle Mitgliedstaaten, die das Protokoll der Vereinten Nationen zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert haben, erneut auf, das Ratifizierungsverfahren so schnell wie möglich abzuschließen;

Untersuchungen und Rolle des OLAF

73.  nimmt Kenntnis von der Rolle des OLAF im Rahmen verschiedener GZA bei der Vermeidung von Verlusten für den EU-Haushalt und fordert das OLAF auf, in seine künftigen Jahresberichte mehr Informationen und konkrete Zahlen über seinen Beitrag zum Schutz der Einnahmenseite des EU-Haushalts aufzunehmen;

74.  begrüßt die jährlichen interinstitutionellen Sitzungen zwischen dem Rat, der Kommission, dem Parlament, dem OLAF und dem Überwachungsausschuss des OLAF; besteht darauf, dass der Vorsitz turnusmäßig zwischen den drei EU-Organen wechselt; ersucht die Kommission, die Initiative des Parlaments zu unterstützen, und fordert den Rat nachdrücklich auf, seine negative Haltung in dieser Angelegenheit zu überdenken;

75.  bekräftigt seine den Jahresbericht 2013 über den Schutz der finanziellen Interessen der EU betreffende Forderung[9] nach einer schnellen Lösung der noch offenen Probleme zwischen dem OLAF und seinem Überwachungsausschuss; bekräftigt, dass weder das OLAF noch sein Überwachungsausschuss unter den Bedingungen einer begrenzten Zusammenarbeit, wie sie derzeit festzustellen ist, ihre rechtlichen Verpflichtungen wirksam erfüllen können; stellt mit Sorge den Mangel an Fortschritten fest und hält die gegenwärtige Situation daher für nicht akzeptabel; fordert die Kommission auf, ihrer Rolle in vollem Umfang gerecht zu werden und aktiv an einer unverzüglich einzuführenden langfristigen Lösung zu arbeiten;

76.  ist der Ansicht, dass der Überwachungsausschuss seinem Auftrag entsprechend über unabhängiges, von der OLAF-Verwaltung getrenntes Personal verfügen und Finanzautonomie genießen sollte; fordert das OLAF auf, dem Überwachungsausschuss Zugang zu den Dokumenten zu gewähren, die der Überwachungsausschuss für die mandatsgerechte Erfüllung seiner Aufgaben für notwendig erachtet; fordert die Kommission nachdrücklich auf, einen Vorschlag zur Änderung der OLAF-Verordnung in diesem Sinne vorzulegen;

77.  weist darauf hin, dass eine Diskrepanz zwischen den vom OLAF aus öffentlichen und privaten Quellen in den Mitgliedstaaten erhobenen Betrugsdaten (Bericht 2014 des OLAF) und den sehr unterschiedlichen, vom OLAF an die Mitgliedstaaten gerichteten Beitreibungsempfehlungen besteht; fordert die Kommission auf, Initiativen zu unterstützen, die die Erhöhung der Beitreibungsquote bei Betrugsfällen zum Ziel haben.

78.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle Anträge nationaler Staatsanwälte auf Aufhebung der Immunität von Bediensteten des OLAF einschließlich seines Generaldirektors in transparenter Weise offenzulegen;

79.  begrüßt die erwiesene Wirksamkeit der Ursprungsuntersuchungen des OLAF zur Überprüfung der Berechtigung von Zollpräferenzmaßnahmen und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Untersuchungsergebnisse zu berücksichtigen und alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen im Einklang mit den Bestimmungen des EU-Zollrechts zu ergreifen; fordert die Kommission – um zu verhindern, dass durch die Einfuhr von Waren, denen keine Zollpräferenzbehandlung aufgrund von Präferenzhandelsabkommen gewährt werden kann, Ausfälle für den EU-Haushalt entstehen – auf, auch weiterhin zu überprüfen, ob die Mitgliedstaaten die Wirksamkeit ihrer Risikomanagementsysteme und Kontrollstrategien auf der Grundlage der Amtshilfemitteilungen verbessern; fordert die Kommission des Weiteren auf, ihrer Zusage nachzukommen, Präferenzhandelsabkommen mit bedeutenden wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen einer Ex-post-Evaluierung zu unterziehen, unter anderem auf der Grundlage einer periodischen Berichterstattung der begünstigten Länder über ihre Handhabung und Kontrolle des Präferenzursprungs;

80.  stellt fest, dass die umfassende Verfolgung von Straftaten einschließlich Betrug, Korruption, Geldwäsche, damit verbundener organisierter Kriminalität und anderer rechtswidriger Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU eine unabdingbare Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren der EU ist; unterstreicht die Notwendigkeit einer systematischen Weiterverfolgung der Empfehlungen des OLAF; ist der Ansicht, dass es für die Weiterverfolgung dieser Empfehlungen erforderlich ist, dass dem OLAF in den nationalen Rechtsvorschriften Verfahrensrechte eingeräumt werden, um sicherzustellen, dass die Empfehlungen beachtet und von den nationalen Behörden berücksichtigt werden;

81.  fordert die Kommission auf zu klären, welches die Hauptgründe dafür sind, dass die Mitgliedstaaten die mutmaßlichen Betrugsfälle zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU, wie sie ihnen vom OLAF unterbreitet werden, nicht weiterverfolgen;

o

o    o

82.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Europäischen Rechnungshof, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und dem OLAF-Überwachungsausschuss zu übermitteln.

25.11.2015

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel

für den Haushaltskontrollausschuss

zum Jahresbericht 2014 über den Schutz der finanziellen Interessen der EU – Betrugsbekämpfung

(2015/2128(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Sander Loones

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten anhaltend ihre Haushalte konsolidieren und eine restriktive Haushaltspolitik betreiben, um die Finanzen auf eine tragfähigere Grundlage zu stellen, und ist der festen Überzeugung, dass alle verfügbaren Mittel für Investitionen in den Mitgliedstaaten benötigt werden, um ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum anzuregen; vertritt die Auffassung, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um jeder Art von betrügerischen Aktivitäten im Bereich der Handelspolitik und damit verbundenen Finanzmitteln entgegenzuwirken und sie zu unterbinden, wobei alle einschlägigen politischen Instrumente miteinander kombiniert werden sollten (wie etwa strafrechtliche Ermittlungen, die Entwicklung zuverlässiger Analysemodelle sowie Bemühungen zur Behebung von Unzulänglichkeiten und Mängeln im Zusammenhang mit einer mangelhaften Politik der Kommission); fordert die Mitgliedstaaten auf, sich noch stärker dafür einzusetzen, dass Mittel aus dem EU-Haushalt korrekt für Projekte eingesetzt werden, die zu Wachstum und Beschäftigung in Europa beitragen, und dass Zollschulden nach dem Aufdecken eines Betrugs eingetrieben werden; betont im Allgemeinen, dass die Bekämpfung des unerlaubten Handels und der unerlaubten Kapitalströme weiterhin eine Priorität sowohl für die EU als auch für die Mitgliedstaaten darstellen sollte;

2.  ist sehr besorgt über die Zunahme von Schmuggel, illegalem Handel und anderen Formen des illegalen und unerlaubten Handels, die nicht nur Auswirkungen auf die Erhebung von Zollabgaben der Mitgliedstaaten und somit auch auf den EU-Haushalt haben, sondern auch in einer engen Verbindung mit internationaler organisierter Kriminalität stehen, Gefahren für die Verbraucher verursachen, sich negativ auf die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes auswirken und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle konkurrierenden Unternehmen und insbesondere KMU untergraben; fordert daher eine bessere Koordinierung zwischen dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), den Zollbehörden und den Marktüberwachungsbehörden, um diese Probleme nicht nur zu bekämpfen, sondern auch den Handel mit Erzeugnissen zu beschränken, mit denen die Rechte des geistigen Eigentums in der EU verletzt werden;

3.  begrüßt, dass die Ursprungsuntersuchungen des OLAF über die Berechtigung von Zollpräferenzmaßnahmen nachweislich wirksam sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Erkenntnisse zu berücksichtigen und alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen im Einklang mit den Bestimmungen des EU-Zollrechts zu ergreifen; fordert die Kommission auf, weiterhin zu überprüfen, dass die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Amtshilfemitteilungen die Wirksamkeit ihrer Risikomanagementsysteme und Kontrollstrategien verbessern, um Verlusten für den EU-Haushalt aufgrund der Einfuhr von Waren im Rahmen von Präferenzhandelsabkommen, die nicht präferenzberechtigt sind, entgegenzuwirken; fordert die Kommission ferner auf, ihre Verpflichtung einzuhalten, Ex-post-Bewertungen für Präferenzhandelsabkommen mit bedeutenden wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen durchzuführen, wozu auch ein System zur regelmäßigen Berichterstattung der begünstigten Länder über die Verwaltung und Kontrolle des Präferenzursprungs gehört;

4.  nimmt die Umsetzung des Programms „Hercule III“ innerhalb des neuen Finanzrahmens zur Kenntnis und erachtet es für günstig, dass dieses Programm genutzt wird, um die Strafverfolgungsbehörden bestimmter Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des illegalen und unerlaubten Handels zu unterstützen; hofft, dass dieses Programm vermehrt beworben wird, damit seine Wirksamkeit verbessert und der Zugang der nationalen und regionalen Verwaltungsbehörden – an die es sich richtet – vereinfacht wird; fordert die EU auf, unverzüglich eine europäische Staatsanwaltschaft einzurichten;

5.  begrüßt, dass es im Jahr 2014 48 Übereinkommen gab, die gegenseitige Verwaltungshilfe umfassten und 71 Länder abdeckten, und dass mit weiteren 49 Ländern, darunter auch bedeutende Handelspartner wie USA und Japan, Verhandlungen geführt wurden und fordert, dass das Europäische Parlament stets über den jeweiligen Stand dieser Verhandlungen auf dem Laufenden gehalten wird; hebt hervor, dass es zum Schutz der finanziellen Interessen der EU und zur wirksamen Betrugsbekämpfung vor allem notwendig ist, darauf zu achten, dass die Rechtsvorschriften angewendet und die internationalen Verpflichtungen (darunter auch die einschlägigen Bestimmungen zur Bekämpfung von Betrug und Korruption, in denen Sanktionen festgelegt werden, von allen Parteien eingehalten werden; fordert die Kommission auf, weiterhin mit anderen Ländern im Bereich der Betrugsbekämpfung zusammenzuarbeiten und neue Kooperationsvereinbarungen abzuschließen; fordert die Kommission auf, in alle internationale Abkommen der EU Bestimmungen zur Bekämpfung von Betrug und Korruption aufzunehmen, um den Weg für eine verbesserte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Schmuggel und anderen Formen des illegalen und unerlaubten Handels zu ebnen;

6.   betont, dass es wichtig ist, zwischen legalen Generika und betrügerisch gefälschten Arzneimitteln zu unterscheiden, um die Herstellung von Generika und den rechtmäßigen Handel damit nicht zu unterbrechen, und fordert erneut alle Mitgliedstaaten, die das Protokoll der Vereinten Nationen zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert haben, auf, die Ratifizierung so schnell wie möglich abzuschließen;

7.  verweist auf die internen EU-Standards zur Korruptionsbekämpfung und zum Schutz von Hinweisgebern und vertritt die Auffassung, dass die Standards explizit auf Hinweisgeber ausgeweitet werden sollten, die Betrug im Zusammenhang mit internationalen Abkommen (darunter auch Handelsabkommen) aufdecken;

8.  begrüßt, dass das EU-Programm für makroökonomische Finanzhilfe (MFA) eine wichtige Rolle dabei spielt, Reformen bei den am engsten mit der EU verknüpften Handelspartnern anzustoßen; fordert, dass die Kommission dem Parlament und den Mitgliedstaaten weiterhin Bericht erstattet, um dafür zu sorgen, dass bei der Verwendung aller Mittel die Grundverordnung uneingeschränkt eingehalten und der regionale Zusammenhalt und die Förderung der regionalen Stabilität beachtet wird, wodurch das Risiko für den Missbrauch zurückzuzahlender Darlehen verringert wird; fordert eine langfristige Bewertung darüber, welche Auswirkungen Programme für makroökonomische Finanzhilfe auf die Bekämpfung von Korruption und Betrug in den Empfängerländern haben;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.12.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Maria Arena, Tiziana Beghin, David Borrelli, David Campbell Bannerman, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Marielle de Sarnez, Santiago Fisas Ayxelà, Karoline Graswander-Hainz, Ska Keller, Jude Kirton-Darling, Gabrielius Landsbergis, Bernd Lange, David Martin, Emmanuel Maurel, Emma McClarkin, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Artis Pabriks, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Viviane Reding, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Marietje Schaake, Joachim Schuster, Joachim Starbatty, Adam Szejnfeld, Hannu Takkula

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Goffredo Maria Bettini, Reimer Böge, Klaus Buchner, Dita Charanzová, Edouard Ferrand, Seán Kelly, Georg Mayer, Bolesław G. Piecha, Fernando Ruas, Lola Sánchez Caldentey, Jarosław Wałęsa

13.11.2015

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung

für den Haushaltskontrollausschuss

zum Jahresbericht 2014 über den Schutz der finanziellen Interessen der EU – Betrugsbekämpfung

(2015/2128(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Derek Vaughan

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt den ersten Jahresbericht der neuen Kommission, der auch gleichzeitig der erste Jahresbericht im neuen Programmplanungszeitraum 2014–2020 ist; betont, dass die EU-Finanzmittel ordnungsgemäß verwaltet und so effizient wie möglich eingesetzt werden müssen, dass der Schutz der finanziellen Interessen der EU im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert ist und dass sowohl die Union als auch die Mitgliedstaaten für den Schutz der finanziellen Interessen der Union und die Betrugsbekämpfung verantwortlich sind; weist darauf hin, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten eine Reihe von Maßnahmen ergriffen haben, um wirksamer gegen sämtliche Unregelmäßigkeiten – betrügerischer und nichtbetrügerischer Art – vorzugehen und folglich sicherzustellen, dass die EU-Mittel vor Betrug geschützt sind;

2.  weist zum einen darauf hin, dass es sich bei dem Politikbereich mit den meisten als betrügerisch gemeldeten Unregelmäßigkeiten nicht um die Kohäsionspolitik handelt, und konstatiert zum anderen, dass die meisten in diesem Politikbereich festgestellten Unregelmäßigkeiten den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung betreffen; ist jedoch besorgt darüber, dass im Bereich der Kohäsionspolitik 306 Unregelmäßigkeiten als Betrug und 4977 nichtbetrügerische Unregelmäßigkeiten gemeldet wurden; ist ferner besorgt darüber, dass im Vergleich zu 2013 die Zahl der gemeldeten Betrugsfälle zwar um 5 % gesunken ist, die damit verbundenen Beträge aber um 76 % gestiegen sind, und dass die Zahl der gemeldeten nichtbetrügerischen Fälle um 7 % gestiegen ist und sich die damit verbundenen Beträge um 33 % erhöht haben; hebt hervor, dass es sich nicht bei allen Unregelmäßigkeiten um Betrug handelt und dass zwischen betrügerischen und nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten unterschieden werden muss;

3.  weist darauf hin, dass Bestimmung, Einstufung, Ermittlung und Meldung von Unregelmäßigkeiten sowohl in als auch zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten weiterhin variieren, was in erster Linie darauf zurückzuführen ist, dass Unregelmäßigkeiten nicht einheitlich definiert werden; hält eine weitere Angleichung für erforderlich und begrüßt in diesem Zusammenhang die delegierte Verordnung der Kommission vom 8. Juli 2015 über die Meldung von Unregelmäßigkeiten zur Ergänzung der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, kohärente Strategien zur Behebung von Unregelmäßigkeiten und Bekämpfung von Betrug im Bereich der Kohäsionspolitik umzusetzen; betont, dass die Kommission Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen zur Verhinderung betrügerischer Unregelmäßigkeiten ergriffen und beispielsweise 193 Zahlungen im Rahmen der Kohäsionspolitik unterbrochen hat;

4.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auf der jeweils zuständigen Ebene vernetzte Datenbanken über Unregelmäßigkeiten im Bereich der Kohäsionspolitik, darunter auch Unregelmäßigkeiten bei der öffentlichen Auftragsvergabe, zu konzipieren, da derartige Datenbanken aussagekräftige und umfassende Analysen der Häufigkeit, des Schweregrads und der Ursachen von Unregelmäßigkeiten sowie der Höhe der Beträge ermöglichen, die bei betrügerischen Unregelmäßigkeiten anfallen; betont, dass die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen müssen, dass der Kommission genaue und vergleichbare Daten auf geeignete und rechtzeitige Weise übermittelt werden, ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand zu verursachen;

5.  weist darauf hin, dass der Rechnungshof in seinem Sonderbericht Nr. 10/2015 mit dem Titel „Die Bemühungen um eine Lösung der Probleme im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe bei Kohäsionsausgaben der EU sollten verstärkt werden“ Verfahren im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe analysiert; weist darauf hin, dass zahlreiche Fehler auf Verstöße gegen die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge zurückzuführen sind und dass diese Fehler Verzögerungen bei der Umsetzung und Finanzkorrekturen nach sich ziehen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen hinsichtlich der wirksamen Anwendung des Vergaberechts bis Ende 2016 in vollem Umfang erfüllt sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, für die ordnungsgemäße und rasche Umsetzung des 2014 angenommenen Pakets mit Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe zu sorgen;

6.  hebt hervor, dass nichtbetrügerische Unregelmäßigkeiten häufig mit unzureichender Kenntnis der komplexen Regelungen und Anforderungen zusammenhängen; ist der Ansicht, dass eine Vereinfachung der Vorschriften und Verfahren durch die Mitgliedstaaten und die Kommission bewirken wird, dass die Zahl derartiger Unregelmäßigkeiten sinkt; ist der Auffassung, dass Unregelmäßigkeiten, darunter Betrug, nur dann eingedämmt werden können, wenn alle institutionellen Akteure auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie die Öffentlichkeit dafür sensibilisiert werden; weist darauf hin, dass die Schaffung einer Kultur der Betrugsvorbeugung und -bekämpfung in allen an der Umsetzung der Strukturfonds beteiligten Organen und Einrichtungen von entscheidender Bedeutung ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, den Austausch bewährter Verfahren zu fördern;

7.  bekräftigt, dass die Verwaltungsbehörden aufgrund der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen dazu verpflichtet sind, wirksame und angemessene Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung zu ergreifen, die in die einzelstaatlichen Strategien zur Bekämpfung von Betrug integriert werden sollten; fordert die Kommission auf, ihre Präventivmaßnahmen zu verstärken; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einrichtung eines Systems zur Früherkennung von Risiken und fordert, dass insbesondere die technischen und verwaltungstechnischen Kapazitäten der Verwaltungsbehörden gestärkt werden, um stabilere Kontrollsysteme zu ermöglichen, mit denen das Betrugsrisiko verringert und die Aufdeckung verbessert werden kann, beispielsweise in weniger entwickelten Regionen, ohne dass eine unverhältnismäßige finanzielle und verwaltungstechnische Belastung entsteht; betont, dass die Vorbeugemaßnahmen sowohl die ständige Weiterbildung und Unterstützung der für die Verwaltung und Kontrolle der Mittel zuständigen Bediensteten der einschlägigen Behörden als auch den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren umfassen sollten; bekräftigt, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und den Partnern bei der Betrugsbekämpfung, der Erhöhung der Transparenz und der Vermeidung von Interessenkonflikten eine entscheidende Rolle zukommt;

8.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission mit Nachdruck auf, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Möglichkeiten der Instrumente im Bereich der Informationstechnologie – z. B. Instrumente zur elektronischen Auftragsvergabe, zum Austausch bewährter Verfahren und zur präventiven Risikoanalyse – in vollem Umfang auszuschöpfen; würdigt das von der Kommission zur Warnung vor Betrug entwickelte internetgestützte Instrument ARACHNE , mit dem die riskantesten Projekte auf der Grundlage einer Reihe von Risikoindikatoren ermittelt werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, das Instrument einzusetzen;

9.  begrüßt den Beschluss der Kommission, 2018 eine Halbzeitbewertung durchzuführen, um herauszufinden, ob die neue Regelungsstruktur der Kohäsionspolitik zur Vorbeugung von Betrug und zur Verminderung der Gefahr von Unregelmäßigkeiten, einschließlich Betrug, beiträgt, und erwartet, dass detaillierte Informationen über die Auswirkungen der neuen Vorschriften zu den Verwaltungs- und Kontrollsystemen vorgelegt werden, und zwar sowohl in Bezug auf die Gefahr von Unregelmäßigkeiten und Betrug als auch in Bezug auf die umfassende Umsetzung der Vorschriften; fordert den Rat auf, den Vorschlag für eine Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug zu billigen;

10.  fordert den Rat auf, angesichts der Notwendigkeit, Betrug grenzüberschreitend zu bekämpfen, die Errichtung einer unabhängigen Europäischen Staatsanwaltschaft zu unterstützen, sofern die Beziehungen zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft und anderen bestehenden Organen und Einrichtungen der EU näher festgelegt und klar abgegrenzt werden, damit eine ineffiziente Überlappung von Zuständigkeiten verhindert werden kann;

11.  weist darauf hin, dass bei der Erhebung von Daten zu Betrugsfällen durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) aus öffentlichen und privaten Quellen laut dem OLAF-Bericht 2014 Diskrepanzen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten bestehen und dass das OLAF im Hinblick auf die Wiedereinziehung von Beträgen sehr unterschiedliche Empfehlung an die einzelnen Mitgliedstaaten richtete; fordert die Kommission auf, Initiativen zu unterstützen, die auf die Erhöhung der Einziehungsquote bei Betrugsfällen abzielen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.11.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

1

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pascal Arimont, Victor Boştinaru, Andrea Cozzolino, Rosa D’Amato, Michela Giuffrida, Anna Hedh, Krzysztof Hetman, Ivan Jakovčić, Andrew Lewer, Louis-Joseph Manscour, Martina Michels, Iskra Mihaylova, Younous Omarjee, Mirosław Piotrowski, Stanislav Polčák, Julia Reid, Terry Reintke, Fernando Ruas, Monika Smolková, Maria Spyraki, Ruža Tomašić, Monika Vana, Matthijs van Miltenburg, Lambert van Nistelrooij, Derek Vaughan, Kerstin Westphal, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Andor Deli, Josu Juaristi Abaunz, Ivana Maletić, Jan Olbrycht, Demetris Papadakis, Tonino Picula, Claudia Schmidt, Hannu Takkula, Damiano Zoffoli, Milan Zver

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Stanisław Ożóg, Claudiu Ciprian Tănăsescu

2.12.2015

STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

für den Haushaltskontrollausschuss

zum Jahresbericht 2014 über den Schutz der finanziellen Interessen der EU – Betrugsbekämpfung

(2015/2128(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Petr Ježek

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass die Bekämpfung von Betrug, Korruption und Geldwäsche sowie der Schutz der finanziellen Interessen der Union im Allgemeinen zentrale Elemente der politischen Agenda der Union sein sollten; in der Erwägung, dass sowohl die Europäische Union als auch die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sind, die finanziellen Interessen der Union vor Straftaten zu schützen, die einen beträchtlichen finanziellen Schaden verursachen;

B.  in der Erwägung, dass die Vielfalt der Rechts- und Verwaltungssysteme in den Mitgliedstaaten die Beseitigung von Unregelmäßigkeiten und die Bekämpfung von Betrug erschwert; in der Erwägung, dass die falsche Verwendung von EU-Mitteln nicht nur Verluste für den Einzelnen, sondern auch für die Gemeinschaft nach sich zieht;

C.  in der Erwägung, dass die Kommission aufgrund der Unwirksamkeit der bestehenden Instrumente wie des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften bei der Bekämpfung von Betrug, Korruption, Geldwäsche und anderen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zwei Legislativvorschläge für strafrechtliche Instrumente – die Richtlinie zum Schutz der finanziellen Interessen der EU und die Verordnung über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft – vorgelegt hat, mit denen das Strafrecht stärker auf den Schutz der finanziellen Interessen der EU ausgerichtet und seine Wirksamkeit erhöht werden soll;

D.  in der Erwägung, dass die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft – in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten –, die dazu befugt ist, im Falle von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union Strafverfahren einzuleiten, von entscheidender Bedeutung ist, um grenzübergreifende Formen des Betrugs zu bekämpfen und sicherzustellen, dass in ganz Europa dem Schutz des EU-Haushalts Vorrang eingeräumt wird;

E.  in der Erwägung, dass für die Erhebung der Eigenmittel, unter anderem in Form von Mehrwertsteuer und Zöllen, in erster Linie die Mitgliedstaaten verantwortlich sind;

F.  in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten von Korruption betroffen sind und dass laut dem ersten Bericht über die Korruptionsbekämpfung in der Europäischen Union, der im Februar 2014 von der Kommission veröffentlicht wurde, Korruption die Wirtschaft der EU jährlich mit Kosten in Höhe von rund 120 Mrd. EUR belastet;

G.  in der Erwägung, dass Korruption zur Finanzierung von Aktivitäten im Bereich der organisierten Kriminalität und der Tätigkeit terroristischer Netzwerke in Europa beitragen kann; in der Erwägung, dass Korruption ferner das Vertrauen, das die Bürger in die Organe und demokratischen Prozesse setzen, schwächt;

H.  in der Erwägung, dass die Bekämpfung von Betrug und Korruption – über die der Rechtsstaatlichkeit innewohnenden ethischen Grundsätze unserer Gesellschaft hinaus – die Wettbewerbsfähigkeit der Union in der Weltwirtschaft stärkt;

1.  begrüßt die Umsetzung einer neuen europäischen Betrugsbekämpfungspolitik durch die Kommission, die mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung vereinbar ist und einen angemessenen Schutz der finanziellen Interessen der EU sicherstellt;

2.  würdigt die Bemühungen des Europäischen Parlaments und des Rates, den strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der EU effizienter zu gestalten, indem sie den Entwurf einer Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von Betrug vorantreiben; legt dem Rat nahe, den Verhandlungen über die Richtlinie zum Schutz der finanziellen Interessen der EU neuen Antrieb zu verleihen, um den bestehenden Rechtsrahmen zu stärken, und fordert ihn in diesem Zusammenhang auf, gemeinsame Mindestvorschriften zur Bestimmung von Straftatbeständen, die alle Verhaltensweisen abdecken, die die finanziellen Interessen der Union – unter Einbeziehung der Mehrwertsteuer – negativ beeinträchtigen, einzuführen und Sanktionen und Verjährungsvorschriften für derartige Fälle festzulegen, insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Taricco, in der festgehalten wurde, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Erhebung der Mehrwertsteuer in den Mitgliedstaaten und den finanziellen Interessen der EU besteht;

3.  bekräftigt seine an den Rat gerichtete Forderung, das Parlament, das dem vorgeschlagenen Rechtsakt letztlich seine Zustimmung geben muss, regelmäßig über die laufenden Verhandlungen über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft zu unterrichten und eng in den Prozess einzubeziehen, und verweist erneut auf die in seinen Entschließungen vom März 2014 und April 2015 formulierten Empfehlungen; hebt hervor, dass die Verordnung über die Europäische Staatsanwaltschaft rasch erlassen werden sollte, um dieser Ermittlungs- und Anklagekompetenz für Straftaten im Zusammenhang mit dem Schutz der finanziellen Interessen der EU, einschließlich Mehrwertsteuerbetrug, zu verleihen;

4.  betont, dass Mehrwertsteuerbetrug und -umgehung in vielen Mitgliedstaaten konstant hoch bleiben; bekundet Besorgnis über die Verluste bei den Mehrwertsteuereinnahmen in der EU, die sich 2013 auf 168 Mrd. EUR beliefen; fordert die Kommission auf, ihre Durchführungsbefugnisse in vollem Umfang auszuschöpfen, um die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und Steuerumgehung sowohl zu kontrollieren als auch zu unterstützen;

5.  stellt mit Sorge fest, dass die Zahl der 2014 gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten bei den EU-Ausgaben nach einem Anstieg um 76 % im Jahr 2013 nur um 4 % zurückgegangen ist; hält es für wichtig, das Niveau der Berichterstattung über betrügerische Tätigkeiten in der gesamten EU zu erhöhen, um ein genaueres Bild über die Lage zu erhalten und die für ein wirksameres Vorgehen gegen diese Art von Tätigkeit erforderlichen Mechanismen und Folgeverfahren einzuleiten; hält es für wichtig, dass die Kommission Zahlen veröffentlicht, die auf das genaue Ausmaß von Betrug in der EU schließen lassen;

6.  hält die Mitgliedstaaten dazu an, bei der Bekämpfung von Betrug zusammenzuarbeiten und dabei auf bestehende Instrumente und Agenturen wie EUROPOL, EUROJUST und OLAF zurückzugreifen, und die Zusammenarbeit und Kohärenz zwischen diesen Gremien zu verbessern;

7.  begrüßt die Einrichtung eines Netzwerks nationaler Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten und die Aufnahme der Ziele für die Korruptionsbekämpfung in den Prozess der wirtschaftspolitischen Steuerung im Rahmen des Europäischen Semesters;

8.  begrüßt den ersten Bericht der Kommission über die Korruptionsbekämpfung und ihre an die Behörden der Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen; fordert die Kommission auf, ihren zweiten Bericht über die Korruptionsbekämpfung spätestens Anfang 2016 zu veröffentlichen und die Öffentlichkeit sowie alle Ebenen des öffentlichen Dienstes über die Veröffentlichung zu unterrichten;

9.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die jährliche Bewertung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Korruption zu fördern; ersucht die Kommission, die Entwicklung eines Systems von Indikatoren und Kriterien in Erwägung zu ziehen, mit denen das Ausmaß der Korruption in den Mitgliedstaaten gemessen werden kann; fordert daher die Kommission auf, eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um umfassende, exakte und zuverlässige Daten zu gewährleisten;

10.  weist nachdrücklich darauf hin, dass die Organe der EU nur dann glaubwürdig sind, wenn sie mit gutem Beispiel vorangehen und die höchsten Standards in Bezug auf volle Transparenz der öffentlichen Ausgaben, Integrität und Interessenkonflikte einhalten, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Herausforderungen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, in den anstehenden zweiten Bericht ein Kapitel über die Leistung der EU-Organe bei der Bekämpfung von Korruption aufzunehmen;

11.  fordert die Kommission auf, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass 85 % des EU-Haushalts von den Mitgliedstaaten verwaltet werden, und deswegen eine wirksame Koordinierung zwischen Betrugsbekämpfungsorganisationen und den einschlägigen Behörden aller Mitgliedstaaten im Wege der Einrichtung von Kooperationsmechanismen und des Austauschs von Informationen sicherzustellen;

12.  ruft die Kommission erneut dazu auf, rasch Vorschriften über das Mindestmaß an Schutz für Informanten in der Europäischen Union auf den Weg zu bringen; fordert die EU-Organe auf, ihr Statut dahingehend zu ändern, dass dieses die Beamten nicht nur förmlich dazu verpflichtet, Unregelmäßigkeiten zu melden, sondern auch einen angemessenen Schutz für Informanten vorsieht; fordert die EU-Organe, die dies noch nicht getan haben, und die sonstigen Einrichtungen auf, Artikel 22 Buchstabe c des Statuts unverzüglich umzusetzen;

13.  weist erneut darauf hin, dass Artikel 325 Absatz 2 AEUV die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, zur „Bekämpfung von Betrügereien, die sich gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft richten, [...] die gleichen Maßnahmen [zu ergreifen], die sie auch zur Bekämpfung von Betrügereien ergreifen, die sich gegen ihre eigenen finanziellen Interessen richten“; ist der Ansicht, dass diese Bestimmung in der EU nicht befolgt wird; ist der Auffassung, dass die Kommission eine horizontale Politik der Betrugs- und Korruptionsbekämpfung entwickeln sollte; hebt hervor, dass die Kommission auch für die effektive Verwendung der Mittel verantwortlich ist, und fordert daher die Kommission auf, interne Leistungsanforderungen einzuführen;

14.  stellt fest, dass die umfassende Verfolgung von Straftaten, einschließlich Betrug, Korruption, Geldwäsche, damit verbundener organisierter Kriminalität und anderer rechtswidriger Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union, eine unabdingbare Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren der EU ist; unterstreicht die Notwendigkeit einer systematischen Weiterverfolgung der Empfehlungen des OLAF.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

30.11.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

45

1

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Philipp Albrecht, Michał Boni, Ignazio Corrao, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, Kinga Gál, Ana Gomes, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Jussi Halla-aho, Monika Hohlmeier, Brice Hortefeux, Sophia in ‘t Veld, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Barbara Kudrycka, Marju Lauristin, Juan Fernando López Aguilar, Roberta Metsola, Louis Michel, Alessandra Mussolini, József Nagy, Soraya Post, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Csaba Sógor, Helga Stevens, Bodil Valero, Marie-Christine Vergiat, Harald Vilimsky, Udo Voigt, Josef Weidenholzer, Cecilia Wikström, Kristina Winberg, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Carlos Coelho, Anna Hedh, Petr Ježek, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Marek Jurek, Ska Keller, Miltiadis Kyrkos, Jeroen Lenaers, Nuno Melo, Emilian Pavel, Barbara Spinelli, Axel Voss

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Jens Geier, Gabriele Preuß, Marco Zanni

7.1.2016

STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen

für den Haushaltskontrollausschuss

zum Jahresbericht 2014 über den Schutz der finanziellen Interessen der EU – Betrugsbekämpfung

(2015/2128(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Mercedes Bresso

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hebt hervor, dass die Stärkung der Glaubwürdigkeit, Stimmigkeit, Wirksamkeit, Transparenz, Relevanz und Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in Bezug auf den EU-Haushalt zur Wahrung des Vertrauens der europäischen Bürger in die europäischen Institutionen und ihres weiteren Engagements für das europäische Integrationsprojekt eines der Hauptziele im Mittelpunkt der Politik zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union bleiben muss, die die Kommission und die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verfolgen müssen; fordert aus diesem Grund, dass die europäischen Institutionen stärker mit dem Ziel zusammenarbeiten, ein höheres Maß an Transparenz zu erzielen;

2.  ist zutiefst besorgt über die Gültigkeit und Qualität der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten im Zusammenhang mit ihrem Bruttonationaleinkommen (BNE), der Zahl der offenen und abgeschlossenen Fälle sowie die unzureichenden Antworten auf die von der Kommission und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) angeforderten Klarstellungen;

3.  stellt insbesondere fest, dass Korruption und Betrug zu Lasten des Haushalts der Union direkt proportional zur mangelnden Transparenz der Verfahren zur Zuteilung, Verwaltung und Verausgabung der europäischen Gelder sind; fordert daher eine bessere Kommunikation zwischen den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten in Bezug auf diese Verfahren, für die wenige, aber transparentere Vorschriften erforderlich sind, womit ein Betrug praktisch unmöglich würde; fordert zu diesem Zweck eine möglichst weitreichende Verbreitung bewährter Praktiken;

4.  begrüßt, dass die Kommission eine mehrjährige Strategie zur Betrugsbekämpfung angenommen hat, mit der dazu beigetragen wird, die bedeutenden Differenzen zu beheben, was die Zahl der von den einzelnen Mitgliedstaaten gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten betrifft;

5.  bekräftigt seine Forderung an die Rechnungshöfe der einzelnen Mitgliedstaaten, die nationalen Erklärungen öffentlich zugänglich zu machen, um Rechenschaft über die Verausgabung der EU-Mittel abzulegen;

6.  fordert insbesondere, dass klar zwischen Betrug und Fehler unterschieden wird und dass Informationen über die häufigsten Betrugsfälle und Fehler verbreitet werden, und zwar unter Angabe konkreter Beispiele, damit die Nutzer der EU-Mittel und die Behörden, die sie verwalten, diesbezüglich besser informiert und sich unter anderem des Ausmaßes der etwaigen Konsequenzen bewusst sind; unterstreicht, dass es ferner wesentlich ist, den Ergebnissen der von der Union finanzierten Projekte und nicht nur der Genauigkeit der Rechnungslegung größere Aufmerksamkeit zu widmen und sich dazu auf Überprüfungen vor Ort durch qualifiziertes, unabhängiges und von Interessenkonflikten freies Personal zu stützen;

7.  hält es für geboten, besonderes Augenmerk auf die den Haushalt der EU schädigenden Fälle von Betrug und Straftaten zu richten, die von kriminellen Organisationen begangen werden und grenzüberschreitender Natur sind;

8.  wünscht darüber hinaus die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission bezüglich der Modalitäten der Mittelverwaltung; wünscht, dass die Mitarbeiter der an der Mittelverwaltung beteiligten Stellen und dabei insbesondere der Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung (AFCOS) eine umfassende Ausbildung erhalten, damit sie ihre eigenen nationalen Strategien zur Betrugsbekämpfung entwickeln;

9.  fordert die Kommission auf, den Anfang 2016 zu veröffentlichenden EU-Bericht über die Korruptionsbekämpfung um ein Kapitel über die Leistung der EU-Institutionen zu ergänzen;

10.  fordert deshalb, Artikel 325 in allen Politikbereichen der Union horizontal anzuwenden und nicht nur auf Betrugsfälle zu reagieren, sondern sie auch zu verhindern; fordert, Artikel 325 AEUV und insbesondere Absatz 5 über die Jahresberichte, die derzeit eine einjährige Verspätung aufweisen, zu respektieren; fordert, vor allem die Verwendung der europäischen Zuschüsse in der Kohäsionspolitik zu vereinfachen; fordert, die vereinbarten Verfahren einzuhalten und die zwischen der Union und Drittländern/-organisationen geschlossenen Übereinkommen zur Betrugsbekämpfung auf regionaler und internationaler Ebene zu ratifizieren; fordert, weitere Maßnahmen auf der Basis des Aktionsplans und der Empfehlungen in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2013 zu organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche: Empfohlene Maßnahmen und Initiativen umzusetzen, vor allem in Bezug auf die Empfehlungen 130 (Veröffentlichung eines Anzeigers, der die Umsetzung der EU-Gesetzgebung zur Bekämpfung des Betrugs und des organisierten Verbrechens durch jeden Mitgliedstaat in innerstaatliches Recht zeigt) und 131 (Europäischer Aktionsplan 2014-2019 gegen organisierte Kriminalität, Korruption und Geldwäsche – Ziffern i-xxi); fordert, erste Ergebnisse in Bezug auf die Umsetzung der Richtlinie gegen Geldfälschung zu liefern; fordert außerdem, ausführlicher über die Instrumente des OLAF zur Korruptionsbekämpfung sowie über die Koordinierung der Verfahren der Mitgliedstaaten zur Wiedereinziehung der auf betrügerische Weise erlangten Gelder zu informieren;

11.  betont, wie wichtig es ist, ein kohärentes und wirksames europäisches System für die Ermittlung und Strafverfolgung bei Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union einzuführen, und fordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, um rasch das Projekt einer Europäischen Staatsanwaltschaft sowie die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug (PIF-Richtlinie) anzunehmen; fordert den Rat auf, diesen entscheidenden Dossiers Vorrang einzuräumen und das Parlament kontinuierlich über den aktuellen Stand der Verhandlungen zur Europäischen Staatsanwaltschaft zu unterrichten; weist darauf hin, dass der EuGH in seinem Urteil in der Rechtssache C-105/14 vom 8. September 2015 festgestellt hat, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Erhebung der Mehrwertsteuer in den Mitgliedstaaten und den finanziellen Interessen der EU besteht; bekräftigt daher, dass Mehrwertsteuerbetrug von der PIF-Richtlinie erfasst werden sollte, um einer zu schaffenden Europäischen Staatsanwaltschaft Ermittlungs- und Anklagekompetenz für diesen Straftatbestand zu verleihen; ist der Ansicht, dass diese und weitere Maßnahmen dazu beitragen könnten, das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine wirksame Verwaltung der EU-Mittel wiederherzustellen;

12.  ruft die Kommission erneut dazu auf, rasch einen Gesetzesvorschlag zum Mindestmaß an Schutz für Informanten in der EU auszuarbeiten;

13.  trägt der Komplexität der EU-Rechtsvorschriften Rechnung und fordert eine Vereinfachung der für den EU-Haushalt geltenden Verordnungen, um Betrug bzw. Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit EU-Mitteln vorzubeugen;

14.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die Bewertung aller Übereinkünfte mit den Tabakunternehmen umgehend zu veröffentlichen, damit deren Effizienz bei der Bekämpfung von Betrug und Fälschung zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU festgestellt werden kann, und die Angemessenheit einer Erneuerung solcher Übereinkünfte zu bewerten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

3.12.2015

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Mercedes Bresso, Elmar Brok, Fabio Massimo Castaldo, Kostas Chrysogonos, Richard Corbett, Pascal Durand, Danuta Maria Hübner, Constance Le Grip, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Paulo Rangel, György Schöpflin, Pedro Silva Pereira, Barbara Spinelli, Claudia Tapardel, Kazimierz Michał Ujazdowski, Rainer Wieland

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Isabella Adinolfi, Sven Giegold, Charles Goerens, Andrej Plenković, Cristian Dan Preda, Helmut Scholz

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.1.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

1

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Louis Aliot, Jonathan Arnott, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Dennis de Jong, Martina Dlabajová, Ingeborg Gräßle, Verónica Lope Fontagné, Monica Macovei, Georgi Pirinski, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Bart Staes, Marco Valli, Derek Vaughan, Anders Primdahl Vistisen, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Caterina Chinnici, Benedek Jávor, Karin Kadenbach, Marian-Jean Marinescu, Andrey Novakov, Julia Pitera, Miroslav Poche, Patricija Šulin