BERICHT über das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2016
22.2.2016 - (2015/2330(INI))
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatterin: Sofia Ribeiro
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2016
Das Europäische Parlament,
gestützt auf Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
gestützt auf die Artikel 145, 148, 152 und 153 Absatz 5 AEUV,
– gestützt auf Artikel 174 AEUV,
gestützt auf Artikel 349 AEUV, in dem ein besonderer Status für Gebiete in äußerster Randlage festgelegt ist,
unter Hinweis auf die Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge,
– unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere Kapitel IV (Solidarität),
unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2015 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2016: Die wirtschaftliche Erholung konsolidieren und die Konvergenz fördern“ (COM(2015)0690),
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 26. November 2015 mit dem Titel „Warnmechanismusbericht 2016“ (COM(2015)0691),
– unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 26. November 2015 für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (COM(2015)0692),
– unter Hinweis auf den Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates vom 26. November 2015, der der Mitteilung der Kommission über den Jahreswachstumsbericht 2016 (COM(2015)0700) beigefügt ist,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 21. Oktober 2015 mit dem Titel „Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion“ (COM(2015)0600),
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 2. März 2015 für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (COM(2015)0098) und auf die diesbezügliche legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2015[1],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Januar 2015 mit dem Titel „Optimale Nutzung der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität“ (COM(2015)0012),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2014 mit dem Titel „Eine Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2014)0903),
unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 4. April 2014 zu wirksamen, zugänglichen und belastbaren Gesundheitssystemen (COM(2014)0215),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Oktober 2013 mit dem Titel „Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion“ (COM(2013)0690),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Februar 2013 mit dem Titel „Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt – einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014–2020“ (COM(2013)0083),
unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 20. Februar 2013 mit dem Titel „Investitionen in Kinder: den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“ (C(2013)778),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. April 2012 mit dem Titel „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ (COM(2012)0173),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Dezember 2011 mit dem Titel „Initiative ‚Chancen für junge Menschen‘“ (COM(2011)0933),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2010 mit dem Titel „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“ (COM(2010)0758) und die diesbezügliche Entschließung des Parlaments vom 15. November 2011[2],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum” (COM(2010)2020),
unter Hinweis auf die Mitteilung mit dem Titel „Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010–2015“ und das darauf folgende strategische Engagement für die Gleichstellung der Geschlechter 2016–2019, die sich speziell der Beschäftigung und wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen widmen,
unter Hinweis auf die Empfehlung 2008/867/EG der Kommission vom 3. Oktober 2008 über die aktive Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen,
unter Hinweis auf den Bericht der fünf Präsidenten vom 22. Juni 2015 über die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion,
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung der Sozialwirtschaft als treibende Kraft der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Europa (13414/15 SOC 614 EMPL 404),
unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Sozialschutz aus dem Jahr 2014 mit dem Titel „Angemessener Sozialschutz für Langzeitpflege in einer alternden Gesellschaft“,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. November 2015 zur Verringerung von Ungleichheit mit besonderem Schwerpunkt auf Kinderarmut[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Oktober 2015 zur Kohäsionspolitik und zur Überprüfung der Strategie Europa 2020[4],
– unter Hinweis auf die Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000121/2015 – B8–1102/2015 an den Rat und seine diesbezügliche Entschließung vom 29. Oktober 2015 zu einer Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt[5],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. September 2015 zum Thema „Soziales Unternehmertum und soziale Innovation bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit“[6],
unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 8. Juli 2015 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[7],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2015 mit dem Titel „Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2015“[8],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2014 zu beschäftigungsbezogenen und sozialen Aspekten der Strategie Europa 2020[9],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Juli 2014 zu Jugendbeschäftigung[10],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. April 2014 zu der Art und Weise, in der die Europäische Union dazu beitragen kann, ein unternehmensfreundliches bzw. für Betriebe und Jungunternehmen vorteilhaftes Umfeld für mehr Arbeitsplätze zu schaffen[11],
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2014 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit[12],
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Februar 2009 zur Sozialwirtschaft[13],
unter Hinweis auf seine legislative Entschließung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Prävention und Abschreckung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit[14],
unter Hinweis auf die abschließende Stellungnahme des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum ersten Bericht der Europäischen Union (September 2015),
unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 3/2015 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „EU-Jugendgarantie: Der Anfang ist gemacht, doch sind Umsetzungsrisiken absehbar“[15],
unter Hinweis auf die Veröffentlichung von Eurostat vom April 2015 zur Arbeitslosigkeit in den Regionen der Europäischen Union,
unter Hinweis auf den Quartalsbericht vom März 2015 über die Beschäftigungssituation und die soziale Lage in Europa[16],
unter Hinweis auf das Arbeitspapier der OECD vom 9. Dezember 2014 mit dem Titel „Trends in Income Inequality and its Impact on Economic Growth“ (Trends bei der Einkommensungleichheit und ihre Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum),
unter Hinweis auf die fünfte und sechste Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen aus den Jahren 2010 bzw. 2015[17],
unter Hinweis auf den Eurofound-Bericht vom 16. Februar 2016 über die Rolle der Sozialpartner im Europäischen Semester,
unter Hinweis auf den Eurofound-Bericht vom 17. Juni 2014 mit dem Titel „Changes to wage-setting mechanisms in the context of the crisis and the EU's new economic governance regime“ (Veränderungen der Lohngestaltungsmechanismen im Zusammenhang mit der Krise und dem neuen EU-System der wirtschaftspolitischen Steuerung),
unter Hinweis auf die Aussprache mit Vertretern der nationalen Parlamente über die Prioritäten des Europäischen Semesters im Jahr 2016,
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0031/2016),
A. in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote seit dem zweiten Halbjahr 2013 zwar langsam gesunken ist, allerdings nicht in dem Maße, dass die Arbeitslosigkeit und die Armut dadurch wesentlich eingedämmt worden wären, und dies trotz einiger unterstützender makroökonomischer Maßnahmen und Strukturreformen; in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote mit 9,9 % der erwerbsfähigen Personen, d. h. 23 Millionen Europäern, trotzdem noch immer zu hoch ist, dass es sich bei rund der Hälfte der Arbeitslosen um Langzeitarbeitslose handelt und dass die Arbeitslosenquote im Euro-Währungsgebiet bei über 10 % liegt, was bedeutet, dass alle Werte nach wie vor über denen aus dem Jahr 2008 liegen; in der Erwägung, dass daran deutlich wird, dass unbedingt besondere mikroökonomische Umstände berücksichtigt werden müssen und weitere sozial gerechte Strukturreformen erforderlich sind, deren soziale Auswirkungen bewertet werden sollten, bevor sie in Kraft treten;
B. in der Erwägung, dass der wirtschaftliche Aufschwung nun seit über zwei Jahren anhält und für 2016 ein Wachstum von 2 % für die EU-28 und von 1,8 % für das Euro-Währungsgebiet prognostiziert wird, aber zwischen den und innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten nach wie vor uneinheitlich verläuft und teilweise auf temporäre Faktoren zurückzuführen ist, wie beispielsweise die noch immer fallenden Energiepreise, die zu einem Anstieg der Kaufkraft beitragen, und zwar in Fällen, in denen es zu Auswirkungen auf die Realwirtschaft kommt; in der Erwägung, dass daran deutlich wird, dass die EU mehr tun kann, um die wirtschaftliche und soziale Erholung voranzutreiben und sie mittelfristig nachhaltiger zu gestalten, insbesondere angesichts der derzeitigen Unsicherheit in der Weltwirtschaft;
C. in der Erwägung, dass bei der Haushaltskonsolidierung in der EU-28 Fortschritte zu verzeichnen sind und das Gesamthaushaltsdefizit von 4,5 % im Jahr 2011 auf 2,5 % im Jahr 2015 gesunken ist;
D. in der Erwägung, dass – wie von der Kommission festgestellt[18] – die Unterschiede im Bereich Beschäftigung und Soziales innerhalb der und zwischen den Mitgliedstaaten fortbestehen und die Entwicklungen im Sozialbereich nach wie vor auf ein weiteres Auseinanderdriften innerhalb der EU schließen lassen, wodurch Wachstum, Beschäftigung und Zusammenhalt behindert werden; in der Erwägung, dass Gesellschaften, die sich durch ein hohes Maß an Chancengleichheit und Investitionen in Menschen auszeichnen, in Bezug auf das Wachstum und die Beschäftigungslage widerstandsfähiger sind;
E. in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit auf EU-Ebene 22,6 % beträgt und dass im Jahr 2014 der Anteil der Jugendlichen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befanden (NEET) bei 12,3 % lag, wobei diese Jugendlichen dem Risiko ausgesetzt sind, vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu werden, was zum Verlust an Kompetenzen und Humankapital führt; in der Erwägung, dass dies zu einem Mangel an individueller Autonomie beiträgt und die soziale Integration gefährdet; in der Erwägung, dass die Hauptverantwortung für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bei den Mitgliedstaaten liegt, d. h. dass diese einen ordnungspolitischen Rahmen für den Arbeitsmarkt, für die Bildungs- und Ausbildungssysteme und für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entwickeln und umsetzen müssen;
F. in der Erwägung, dass im Jahr 2014 die Beschäftigungsquote in der EU-28 um 0,8 % und im Euro-Währungsgebiet um 0,4 % gestiegen ist, wobei es jedoch beträchtliche Leistungsunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt und in fünf Mitgliedstaaten die Beschäftigungsquote zwischen 2009 und 2014 um mindestens fünf Prozentpunkte zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass im Jahr 2014 die Anzahl der Selbstständigen etwa genauso schnell wuchs wie die Beschäftigung und dass seit 2013 der allgemeine Beschäftigungszuwachs vor allem auf die Zunahme von befristeten Arbeitsverträgen zurückgeht, auch wenn es in diesem Bereich große Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gibt; in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote und deren gesellschaftliche Auswirkungen in den einzelnen EU-Staaten variieren; in der Erwägung, dass viele junge Menschen sich entweder für Aufbaustudien an Hochschulen einschreiben, um damit der Arbeitslosigkeit zu entgehen, oder ihr Heimatland verlassen, um in anderen Mitgliedstaaten eine Beschäftigung zu suchen; in der Erwägung, dass diese beiden Fälle in den nationalen Statistiken zur Jugendarbeitslosigkeit nicht auftauchen;
G. in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquote bei Frauen (63,5 % im Mai 2015) immer noch weit unter dem Kernziel der Strategie Europa 2020 von 75 % liegt und dass die Teilzeit-Beschäftigungsquote bei Frauen mit 32,2 % – verglichen mit 8,8 % bei den Männern – weiterhin hoch ist, selbst wenn dabei individuelle freie Entscheidungen und Bedürfnisse berücksichtigt werden; in der Erwägung, dass durch die Stärkung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt ein Beitrag zur Verringerung dieser Kluft und zur Senkung der für Frauen erhöhten Gefahr von Armut und sozialer Ausgrenzung geleistet werden kann;
H. in der Erwägung, dass der durch Arbeitslosigkeit bedingte Verlust von Humankapital enorm ist und dass die mit der Jugendarbeitslosigkeit verbundenen Gesamtkosten auf 153 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt werden[19]; in der Erwägung, dass Arbeitslosigkeit, Jugendarbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit neben ihren finanziellen und gesellschaftlichen Folgen auch negative Auswirkungen auf die soziale Konvergenz haben und letztendlich ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum behindern;
I. in der Erwägung, dass im Jahr 2014 rund 5 % der Arbeitskräfte in der EU-28 seit über einem Jahr und 3,1 % seit mehr als zwei Jahren arbeitslos gewesen sind; in der Erwägung, dass sich nur die Hälfte der erwerbsfähigen Bevölkerung im Alter zwischen 55 und 65 Jahren in einem Arbeitsverhältnis befindet und dass insbesondere Jüngere und Ältere von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind; in der Erwägung, dass arbeitssuchende Langzeitarbeitslose leider sehr oft diskriminiert werden; in der Erwägung, dass dies darauf zurückzuführen ist, dass Arbeitslosigkeit unbewusst mit Stigmatisierung assoziiert wird, und dass Arbeitgeber ältere arbeitssuchende Bewerber als weniger kompetent und weniger beschäftigungsfähig ansehen als in einem Arbeitsverhältnis stehende Bewerber; in der Erwägung, dass die Arbeitgeber die Personalmanager schulen müssen, damit diese etwaige Vorurteile gegenüber Arbeitslosen und älteren Arbeitskräften abbauen und den Schwerpunkt auf Qualifikationen und Erfahrung legen statt auf den aktuellen Beschäftigungsstatus;
J. in der Erwägung, dass rund 20 % der erwerbsfähigen Bürger in der EU nur über Grundkompetenzen verfügen und dass bei 40 % der EU-Bevölkerung davon auszugehen ist, dass ihre digitalen Kompetenzen nur unzureichend sind; in der Erwägung, dass trotz der Schwierigkeiten, mit denen viele Menschen – auch junge Menschen – beim Eintritt in den Arbeitsmarkt konfrontiert sind, es in der EU etwa zwei Millionen freie Arbeitsplätze gibt, davon fast 900 000 im digitalen Sektor und 39 % der Unternehmen Schwierigkeiten haben, Mitarbeiter mit den gewünschten Kompetenzen zu finden, auch wenn die Forschung zeigt, dass Unternehmen, die keine solchen Mitarbeiter finden, oft diejenigen sind, die keine langfristigen Arbeitsverträge anbieten möchten; in der Erwägung, dass 2012 einer von drei Europäern entweder über- oder unterqualifiziert für den jeweiligen Arbeitsplatz war; in der Erwägung, dass ein niedriges Bildungsniveau und das Missverhältnis zwischen Bildung und Arbeitsmarktbedarf zu den Hauptgründen dafür gehören, dass Jugendliche in die NEET-Gruppe abrutschen, was sich wiederum negativ auf das Wachstum auswirkt; in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die tieferen Ursachen für Schulabbruch festzustellen, und dass die Mitgliedstaaten die Ausgaben für Bildung so weit anheben sollten, dass die Ziele der Strategie Europa 2020 erreicht werden können;
K. in der Erwägung, dass nicht angemeldete Erwerbstätigkeit dazu führt, dass Arbeitnehmer ihren sozialen und arbeitsrechtlichen Schutz verlieren, Sozialdumping Vorschub leistet und schwerwiegende finanzielle Folgen hat, da sie zu einem Verlust an Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen führt und negative Auswirkungen auf die Beschäftigung, die Produktivität und die Qualität der Arbeit, den Erwerb neuer Kompetenzen und das lebenslange Lernen hat sowie einem effizienten und funktionierenden Rentensystem entgegenwirkt, unter anderem durch eine Verstärkung des Rentengefälles, und in einigen Mitgliedstaaten auch den Zugang zur Gesundheitsversorgung beeinträchtigt; in der Erwägung, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in angemeldete Erwerbstätigkeit zu überführen;
L. in der Erwägung, dass atypische oder ungewöhnliche Formen der Beschäftigung zwar nicht per se für prekäre Arbeitsverhältnisse sorgen, diese aber eher dort zu finden sind, wo derartige Arbeitsverträge Anwendung finden, obgleich solche Verträge nur einen geringen Anteil der bestehenden Beschäftigungsverhältnisse ausmachen[20]; in der Erwägung, dass Unsicherheit ein weiterer Faktor prekärer Arbeitsverhältnisse ist und in einem unsicheren Arbeitsplatz, einem unzureichenden Einkommen, mangelndem Kündigungsschutz und einer ungewissen Dauer des Arbeitsverhältnisses zum Ausdruck kommt; in der Erwägung, dass es in einigen Mitgliedstaaten zu einer beunruhigenden Zunahme dieser Art von Verträge gekommen ist; in der Erwägung, dass es eines effizienten und wirksamen Systems der Arbeitsaufsicht auf nationaler Ebene bedarf, damit ein unangemessener Rückgriff auf solche Verträge verhindert wird; in der Erwägung, dass es wichtig ist, hochwertige Beschäftigung zu fördern, mit der ein angemessenes Einkommen erzielt und wirtschaftliche Sicherheit für Familien erreicht werden kann;
M. in der Erwägung, dass eines der fünf Ziele der Strategie Europa 2020 darin besteht, die Zahl der Menschen, die in Armut und sozialer Ausgrenzung leben oder davon bedroht sind, um mindestens 20 Millionen zu verringern; in der Erwägung, dass sich fast 123 Millionen Menschen in der EU in einer solchen Lage befinden; in der Erwägung, dass im Jahr 2013 26,5 Millionen Kinder in der EU-28 von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht waren; in der Erwägung, dass die Zahl der Europäer, die von Armut bedroht sind, zwischen 2009 und 2012 zwar angestiegen ist, dass sich die Lage angesichts der Zahlen für die Jahre 2013 und 2014 allerdings stabilisiert hat; in der Erwägung, dass die Obdachlosigkeit in vielen EU-Mitgliedstaaten zugenommen hat; in der Erwägung, dass im Jahr 2012 32,2 Millionen Menschen mit Behinderungen im Alter von über 16 Jahren von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht waren; in der Erwägung, dass die Ziele der Strategie Europa 2020 noch nicht erreicht sind und daher eine unverzügliche Überprüfung der Strategie erforderlich ist;
N. in der Erwägung, dass der Anteil der EU-Bevölkerung im Alter von 65 Jahren und darüber im Verhältnis zu den 15- bis 64-Jährigen Prognosen zufolge bis zum Jahr 2060 von 27,8 % auf 50,1 % ansteigen wird und dass davon auszugehen ist, dass sich der Gesamtquotient der wirtschaftlichen Abhängigkeit13 bis zur Mitte des nächsten Jahrzehnts bei über 120 % stabilisieren und bis 2060 auf über 140 % ansteigen wird; in der Erwägung, dass diese Faktoren sowie andere Elemente des demografischen Wandels wie die Alterung der Bevölkerung, die Bevölkerungsdichte oder die Bevölkerungsstreuung deutlich machen, dass die staatlichen Stellen umfassende und sozial verantwortungsvolle Maßnahmen ergreifen müssen, um die Geburtenrate zu erhöhen, hochwertige Beschäftigung zu unterstützen und die Tragfähigkeit der Sozialversicherungssysteme und das aktive Altern zu fördern, sowie sozial verantwortungsvolle Reformen des Arbeitsmarkts und der Rentensysteme durchführen und die Tragfähigkeit und Angemessenheit der ersten Säule der Altersversorgung kurz-, mittel- und langfristig gewährleisten müssen;
O. in der Erwägung, dass das geschlechtsbedingte Rentengefälle in der EU mit 40 % nach wie vor sehr groß und durch die Unterschiede zwischen Frauen und Männern im Hinblick auf Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung bedingt ist, und dass auch das geschlechtsspezifische Lohngefälle sehr groß ist und bei Frauen eine kürzere Erwerbstätigkeitsdauer zu verzeichnen ist;
P. in der Erwägung, dass die wachsende Zahl betreuungsbedürftiger älterer Menschen immer stärkere Auswirkungen auf die Gesundheits- und Langzeitpflegesysteme sowie auf den Bedarf an professionellen und nicht professionellen Pflegekräften hat und haben wird; in der Erwägung, dass der Situation der nicht professionellen Pflegekräfte, die in großer Zahl eine gesellschaftlich relevante Aufgabe wahrnehmen, in den derzeitigen Sozialschutzsystemen nicht ausreichend Rechnung getragen wird;
Q. in der Erwägung, dass die Verschuldung des öffentlichen und privaten Sektors in vielen Mitgliedstaaten weiterhin zu hoch ist und die Stärke der Volkswirtschaften der EU beeinträchtigt; in der Erwägung, dass die niedrigen Zinssätze im Euro-Währungsgebiet genutzt werden können, um den Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten zu erweitern; in der Erwägung, dass eine eingehende Diskussion über den Umgang mit den Schulden in der EU geführt werden muss;
R. in der Erwägung, dass angesichts des derzeitigen Trends in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren 90 % des weltweiten Wachstums außerhalb der EU generiert werden; in der Erwägung, dass daher weiterhin Strategien für reales Wachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten entwickelt und gefördert werden müssen; in der Erwägung, dass unbedingt innovative industrie- und marktpolitische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die EU-interne und globale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und somit einen Beitrag zu nachhaltigen und sozial inklusiven Beschäftigungsmöglichkeiten zu leisten;
S. in der Erwägung, dass 20 % der Mittel des Europäischen Sozialfonds in die Bekämpfung der Armut und sozialen Ausgrenzung in den Mitgliedstaaten fließen sollten;
T. in der Erwägung, dass im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bereits 69 Projekte in 18 Ländern genehmigt wurden und 56 Vorhaben unterzeichnet wurden (mit einer Gesamtfinanzierung durch den Fonds in Höhe von rund 1,4 Mrd. EUR); in der Erwägung, dass dies voraussichtlich zu Investitionen in Höhe von über 22 Mrd. EUR und zur Beteiligung von rund 71 000 KMU führen wird; in der Erwägung, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um zu gewährleisten, dass Mittel für die soziale Infrastruktur, wie beispielsweise Kinderbetreuung, zur Verfügung gestellt werden, damit die seit langer Zeit bestehenden Verpflichtungen von Barcelona erfüllt werden können; in der Erwägung, dass die derzeitigen Projekte meist mit großen Infrastrukturvorhaben zusammenhängen, während KMU und Mikrounternehmen für gewöhnlich von diesen Mitteln ausgeschlossen sind, und dies trotz ihrer Bedeutung als Rückgrat der europäischen Wirtschaft und Motor für hochwertige Beschäftigung;
U. in der Erwägung, dass es zwei Millionen sozialwirtschaftliche Unternehmen gibt (10 % aller Unternehmen in der EU), bei denen über 14 Millionen Menschen beschäftigt sind, was rund 6,5 % der Beschäftigten in der EU entspricht;
V. in der Erwägung, dass die Regionen in äußerster Randlage sich aufgrund ihrer Besonderheiten großen Schwierigkeiten gegenübersehen, wodurch ihr Wachstumspotenzial gehemmt wird; in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote in diesen Regionen zwischen 15 % und 32.4 % liegt;
W. in der Erwägung, dass derzeit 6,9 Millionen EU-Bürger von ihrem Grundrecht auf Freizügigkeit Gebrauch machen und in einem anderen Mitgliedstaat leben und arbeiten; in der Erwägung, dass es über 1,1 Millionen Grenzgänger gibt; in der Erwägung, dass die Freizügigkeit von grundlegender Bedeutung für die Verbesserung der Konvergenz zwischen den europäischen Ländern ist;
X. in der Erwägung, dass aufgrund der steigenden Zahl von Flüchtlingen in Europa Solidarität sowie ausgewogenere und verstärkte Anstrengungen vonseiten der Mitgliedstaaten und der regionalen und lokalen Behörden vonnöten sind, wenn es um Integrationsmaßnahmen geht, zu denen beispielsweise soziale Unterstützung im Einklang den einschlägigen Asylvorschriften der EU sowie mittel- und langfristige Maßnahmen und Strategien für die Aufnahme und Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft gehören;
In die Menschen investieren
1. betont, dass die notwendigen Investitionen in die soziale Entwicklung nicht nur ein Mittel sind, um für eine nachhaltige und inklusive Wirtschaftsentwicklung und für Konvergenz zu sorgen, sondern dass es sich dabei auch um ein spezifisches Ziel an sich handeln muss; betont daher, wie wichtig die Indikatoren für Beschäftigungsqualität, Armut und Ungleichheit sind; begrüßt die Forderung der Kommission nach Investitionen in Dienstleistungen wie Wohnraumförderung, Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung und Rehabilitationsleistungen; betont, dass der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt weiterhin das oberste Ziel aller politischen Maßnahmen der EU sein sollte und dass größere Anstrengungen dahingehend unternommen werden sollten, eine umfassendere und objektivere Bewertung auf der Grundlage der Vielfalt und der Besonderheiten der Mitgliedstaaten durchzuführen;
2. begrüßt, dass im Jahreswachstumsbericht der Kommission betont wird, dass im Rahmen der neuen nationalen Stabilitäts- und Reformprogramme die soziale Gerechtigkeit stärker im Mittelpunkt stehen muss, und dass drei beschäftigungspolitische Indikatoren (Erwerbsquote, Jugendarbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit) in das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP) aufgenommen wurden; dringt darauf, dass diese Indikatoren den bereits vorhandenen Indikatoren wirklich gleichgestellt werden, damit anhand von ihnen eingehende Analysen in den betreffenden Mitgliedstaaten in die Wege geleitet werden können und gewährleistet werden kann, dass die Ungleichgewichte innerhalb der Mitgliedstaaten weiter bewertet und wirtschaftliche und soziale Reformen vorgeschlagen und überwacht werden;
3. begrüßt die Tatsache, dass die Kommission im Zusammenhang mit dem Jahreswachstumsbericht den Schwerpunkt auf die soziale Gerechtigkeit im Rahmen der wirtschaftlichen Erholung in der EU legt; betont die Erfolge der EU in Bezug auf die Konvergenz, die mit der Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion erreicht werden konnten, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die soziale Konvergenz in der Union weiter voranzutreiben; fordert die Kommission auf, ihr Konzept für soziale Gerechtigkeit festzulegen und zu quantifizieren und dabei sowohl beschäftigungs- als auch sozialpolitische Maßnahmen zu berücksichtigen, die mit dem Jahreswachstumsbericht 2016 und dem Europäischen Semester umgesetzt werden sollen;
4. weist erneut darauf hin, dass hochwertige und inklusive Beschäftigung entscheidend für die soziale Gerechtigkeit ist und zur Förderung der Würde aller Menschen beiträgt; vertritt daher die Auffassung, dass die Schaffung hochwertiger Beschäftigung und die Schaffung von Wachstum– insbesondere mit Blick auf Jugendliche und Menschen ab 55 Jahren – in den Mittelpunkt der politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der EU gerückt werden müssen, damit in der EU nachhaltigere Sozialwirtschaften geschaffen werden können; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Maßnahmen für die Jugendbeschäftigung umzusetzen und im Sinne einer Anpassung an die tatsächlichen Erfordernisse des Arbeitsmarkts weiterzuentwickeln;
5. fordert die Kommission auf, verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Unternehmen, darunter Unternehmen der Sozialwirtschaft, Bildungseinrichtungen, individualisierten Dienstleistungen, Zivilgesellschaft und Sozialpartnern auf Ebene der Mitgliedstaaten zu fördern, und zwar auf der Grundlage des Austauschs bewährter Verfahren und mit dem Ziel, die Bildungs- und Ausbildungssysteme der Mitgliedstaaten besser darauf auszurichten, dass das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage bei den Qualifikationen verringert, der Arbeitsmarktbedarf gedeckt und für alle Menschen in Europa der Zugang zum offenen Arbeitsmarkt erleichtert und der Verbleib in einem Beschäftigungsverhältnis gefördert wird, insbesondere durch duale Ausbildung; legt den Mitgliedstaaten nahe, alle Strukturreformen in den nationalen Bildungssystemen sorgfältig auszuarbeiten und einer Ex-ante-Bewertung zu unterziehen, und zwar in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, um sicherzustellen, dass die Bildung den Bürgern die geeigneten Instrumente an die Hand gibt; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kultur des Unternehmertums und die Grundsätze der Sozialwirtschaft in ihre Bildungs- und Ausbildungsprogramme aufzunehmen; fordert die Kommission auf, auf Ebene der Mitgliedstaaten eine umfassendere Investitionsstrategie für den gesamten Bildungs- und Ausbildungszyklus zu unterstützen, die alle Bereiche des lebenslangen Lernens, praxisorientiertes Lernen und das Lernen am Arbeitsplatz sowie formales und nicht-formales Lernen umfasst;
6. weist darauf hin, dass sich die Anstrengungen im Bildungsbereich vor allem auf die jüngere erwerbstätige Bevölkerung konzentrieren, viele Mitgliedstaaten jedoch einen breiter gefassten Schwerpunkt bei der Bildung für Erwerbstätige benötigen, auch im Hinblick auf die Erwachsenenbildung und die Möglichkeiten der Berufsbildung; betont, dass unzureichende Investitionen in Bildung, insbesondere in digitale Kompetenzen, zu einer Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und der Beschäftigungsfähigkeit ihrer Arbeitskräfte führen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, den Schwerpunkt auf eine breit gefächerte Bildung im Bereich der digitalen Kompetenzen zu legen; fordert die Kommission auf, auf Ebene der Mitgliedstaaten eine umfassendere Investitionsstrategie für den gesamten Bildungs- und Ausbildungszyklus zu unterstützen, die alle Bereiche des lebenslangen Lernens, praxisorientiertes Lernen, das Lernen am Arbeitsplatz, duales Lernen sowie formales und nicht-formales Lernen umfasst, wobei die notwendige Verbesserung der Erwachsenenbildung berücksichtigt werden muss, damit durch eine Anpassung der Bildungs- und Ausbildungssysteme der Mitgliedstaaten an die Anforderungen des Arbeitsmarkts der demografische Wandel bewältigt werden kann; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Lehrlingsausbildung zu fördern und die Mittel im Rahmen des Programms Erasmus+, die für Auszubildende zur Verfügung stehen, uneingeschränkt zu nutzen, um die Qualität und Attraktivität dieser Art von Ausbildung sicherzustellen;
7. betont, dass so früh wie möglich im Leben eines Menschen in dessen Bildung investiert werden muss, um Ungleichheiten zu verringern und die soziale Integration bereits in jungen Jahren zu fördern; fordert aus diesem Grund für alle Kinder in allen Mitgliedstaaten den Zugang zu hochwertiger, inklusiver und erschwinglicher frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE);
8. weist mit Blick auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen und von Menschen, die aufgrund von Betreuungsaufgaben eine Zeitlang in keinem Arbeitsverhältnis standen, auf die Bedeutung von Fertigkeiten und Kompetenzen hin, die in nicht-formalen und informellen Lernumgebungen erworben wurden; betont daher, wie wichtig die Schaffung eines Anrechnungssystems für Kenntnisse und Erfahrungen ist, die in nicht-formalen und informellen Lernumgebungen – insbesondere im Rahmen von Freiwilligentätigkeiten – erworben wurden; ist der Auffassung, dass ein aufeinander abgestimmtes Bescheinigungssystem und die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen helfen, die Lücke, die zwischen dem Mangel an Kompetenzen auf dem europäischen Arbeitsmarkt auf der einen Seite und jungen Arbeitssuchenden auf der anderen Seite klafft, zu schließen; beharrt auf der Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens, mit dem ein flexibler Bildungsweg verfolgt wird, bei dem sowohl formales als auch nicht-formales und informelles Lernen anerkannt werden, damit Gerechtigkeit und sozialer Zusammenhalt gefördert werden und stärker benachteiligte Personengruppen Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten;
9. begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Jugendgarantie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu stärken, und betont deren Bedeutung für den Übergang von der Schule in das Berufsleben; bedauert jedoch, dass die Jugendgarantie in vielen Mitgliedstaaten nicht wirksam umgesetzt wurde; betont, dass geeignete Formen der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlungsdiensten auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene und sozialen Unterstützungsdiensten allgemeiner und individueller Art sichergestellt werden müssen; betont, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass die Jugendgarantie auch jungen Menschen zugutekommt, die von Mehrfachausgrenzung und extremer Armut betroffen sind; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, eine gezielte Überarbeitung der Jugendgarantie und ihrer Finanzierungsinstrumente, einschließlich der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, in Betracht zu ziehen; vertritt die Auffassung, dass die Kommission tätig werden kann, wenn es darum geht, die Mitgliedstaaten auf die Notwendigkeit von Maßnahmen aufmerksam zu machen und den Austausch bewährter Verfahren zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu fördern;
10. begrüßt die Initiative der Kommission für ein personalisiertes Konzept für Langzeitarbeitslose, zeigt sich allerdings besorgt angesichts der Misere von über 12 Millionen Langzeitarbeitslosen in Europa; ist der Ansicht, dass für ein derartiges Konzept mehr Humanressourcen notwendig sind, und fordert, dass solche Mitarbeiter eingesetzt werden, die über das erforderliche Bildungsniveau verfügen, um Arbeitslosen zu zeigen, wie sie etwaige Bildungs- oder Ausbildungslücken schließen können; fordert zur Schließung etwaiger Lücken eine angemessene Unterstützung für Arbeitssuchende in Form von integrierten Dienstleistungen und Zugang zu hochwertiger Bildung und Ausbildung; betont, dass für Verfahren zur beruflichen Umschulung angemessene Finanzmittel bereitgestellt werden müssen, die in die Unterstützung von Arbeitslosen jeden Alters fließen, und dass aktive beschäftigungspolitische Maßnahmen auch Anforderungen an die zuständigen nationalen Stellen und die Arbeitgeber sowie an jeden einzelnen Langzeitarbeitslosen beinhalten müssen, wenn sie wirksam sein sollen;
11. weist darauf hin, dass die Integration von Langzeitarbeitslosen von entscheidender Bedeutung für ihr Selbstwertgefühl, ihr Wohlbefinden und ihre künftige Entwicklung ist, eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung spielt und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit der nationalen Sozialversicherungssysteme leisten wird; ist der Auffassung, dass die soziale Lage dieser Bürger und ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen; betont allerdings, dass 12,7 % der Menschen im erwerbsfähigen Alter trotz Erwerbstätigkeit unter Armut leiden (gemäß Zahlen aus dem Jahr 2014; im Jahr 2009 lag dieser Wert noch bei 11 %), so dass ein integrierter Ansatz im Hinblick auf aktive Eingliederung und Sozialinvestitionen erforderlich ist; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten im Einklang mit der Strategie Europa 2020 in die Strategien und Maßnahmen zur Verringerung der Armut und sozialen Ausgrenzung einzubinden; fordert die Kommission auf, Bemühungen um die Schaffung inklusiver Angebote des lebenslangen Lernens für Arbeitnehmer und Arbeitssuchende jeden Alters zu unterstützen und schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, damit der Zugang zu EU-Mitteln verbessert wird und – wo möglich – zusätzliche Ressourcen mobilisiert werden können (wie bei der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geschehen);
12. betont, dass dringend gewährleistet werden muss, dass die Anstrengungen der EU im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung aktiv auf die steigende Zahl von Obdachlosen ausgerichtet werden, die derzeit in keinem der Indikatoren zur Messung des EU-Ziels der Armutsbekämpfung berücksichtigt werden, aber mit mindestens vier Millionen Menschen jährlich zu einer besorgniserregenden gesellschaftlichen Realität geworden sind;[21]
13. betont, dass eine schnelle und wirksame Lösung im Hinblick auf die Bedürfnisse von Arbeitslosen im Alter von 55 Jahren und darüber gefunden werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, flexible Lösungen für die Beschäftigung dieser Altersgruppe zu unterstützen, mit denen man deren besonderen Anforderungen gerecht wird (etwa durch Teilzeitarbeit und befristete Stellen), und damit sicherzustellen, dass diese Menschen nicht vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden; betont, wie wichtig es ist, dass die älteren Beschäftigten ihr Wissen und ihre Erfahrung an die jüngeren Arbeitnehmer weitergeben, z. B. indem sie in Schulungen am Arbeitsplatz eingebunden werden, wodurch auch gewährleistet wird, dass Arbeitnehmer im Alter von 55 Jahren und darüber nicht arbeitslos werden;
Sozial verträgliche und verantwortungsvolle Strukturreformen
14. weist darauf hin, dass die EU insgesamt und viele ihrer Mitgliedstaaten weiterhin unter Strukturproblemen leiden, die dringend angegangen werden müssen; ist besorgt über die sozialen Auswirkungen von Maßnahmen zur Haushaltsanpassung, die sich auf die Kürzung von Ausgaben konzentrieren, und betont, dass wirtschaftspolitische Maßnahmen im Einklang mit Artikel 9 AEUV stehen sollten; betont, dass öffentlichen und privaten Investitionen und sozial und wirtschaftlich ausgewogenen Strukturreformen, die Ungleichheiten verringern, weiterhin Vorrang eingeräumt werden muss und dass nachhaltiges Wachstum und eine verantwortungsvolle Haushaltskonsolidierung (unter Berücksichtigung der Schuldentragfähigkeit, des Wirtschaftszyklus und der Investitionslücke) gefördert werden müssen, wozu auch einnahmenbezogene Maßnahmen in Form der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuervermeidung gehören, so dass weitere Fortschritte auf dem Weg hin zu mehr Kohäsion und aufwärts gerichteter sozialer Konvergenz erzielt werden; ist der Auffassung, dass durch solche Maßnahmen günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen und öffentliche Dienstleistungen geschaffen werden, und zwar mit dem Ziel, hochwertige Beschäftigung und sozialen Fortschritt zu schaffen und Investitionen zu fördern, die sowohl sozial als auch wirtschaftlich etwas bewirken; betont, dass diese vorrangigen Ziele nur dann erreicht werden, wenn angemessene Investitionen in Humankapital und lebenslanges Lernen als gemeinsame Strategie vorrangig verfolgt werden; bekräftigt, dass die Sozialpartner in Strukturreformen und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen eingebunden werden müssen;
15. betont, dass sozialverträgliche Reformen auf Solidarität, Integration, sozialer Gerechtigkeit und einer gerechten Verteilung des Reichtums beruhen müssen – einem Modell, das Gleichberechtigung und Sozialschutz sicherstellt, benachteiligte Gruppen schützt und die Lebensbedingungen aller Bürger verbessert;
16. betont, dass die soziale Marktwirtschaft, in deren Rahmen Wettbewerbsfähigkeit und hohe Sozialstandards zu sozialer Gerechtigkeit beitragen und soziale Gerechtigkeit die Wettbewerbsfähigkeit stärkt, gefördert und geschützt werden muss; betont ferner, dass ein Gleichgewicht gefunden werden muss zwischen wirtschaftlichen Erwägungen und der Notwendigkeit, für eine wirksame Haushaltskonsolidierung, eine nachhaltige Wirtschaft, einen echten sozialen Zusammenhalt und einen stärkeren Sozialschutz zu sorgen; fordert die Kommission auf, ihren Ansatz auf unternehmerisches Scheitern und Unternehmensinsolvenzen auszuweiten[22] sowie Umschuldungsmöglichkeiten und Regelungen, mit denen eine zweite Chance gewährt wird, zu verbessern;
17. betont, dass in den Jahreswachstumsberichten die Entwicklung der Ungleichheit in Europa mithilfe von Wirtschaftsindikatoren wie des Gini- oder des Palma-Indexes einheitlicher bewertet werden sollte;
18. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich aktiv an der Plattform zu nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zu beteiligen und dem Austausch bewährter Verfahren konkrete Maßnahmen folgen zu lassen, um nicht angemeldete Erwerbstätigkeit, Briefkastenfirmen und Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen, da diese sowohl die Qualität der Arbeit als auch den Zugang der Arbeitnehmer zu Sozialschutzsystemen und die öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten gefährden und zu einem unfairen Wettbewerb zwischen europäischen Unternehmen führen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen dahingehend, nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in angemeldete Erwerbstätigkeit zu überführen, zu verstärken und Arbeitsaufsichtsbehörden angemessen auszustatten sowie Arbeitsaufsichtsmechanismen zu verstärken und Verfahren zu entwickeln, mit denen Arbeitnehmer aus der Schattenwirtschaft in die formelle Wirtschaft gelangen können, damit Arbeitsschutzregelungen auch auf sie Anwendung finden; fordert die Mitgliedstaaten auf, als Anreiz für stabile Verträge Steuersätze einzuführen, die abhängig vom Ausmaß der Stabilität und von der Qualität der unterschiedlichen Arten von Beschäftigungsverhältnissen sind;
19. ist der Auffassung, dass Lohnstreuung Ungleichheiten verstärkt und der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen Schaden zufügt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze umzusetzen, um die Segmentierung des Arbeitsmarkts zu verringern, und gleichzeitig im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip Maßnahmen umzusetzen, mit denen das Mindesteinkommen auf ein angemessenes Niveau angehoben wird, Kollektivverhandlungen gestärkt werden und die Position der Arbeitnehmer in den Lohnfestsetzungssystemen gestärkt wird, damit die Lohnstreuung abnimmt; ist der Auffassung, dass all diese Maßnahmen darauf abzielen sollten, die Gesamtnachfrage und den wirtschaftlichen Aufschwung zu fördern, Lohnungleichheiten zu verringern und die Armut trotz Erwerbstätigkeit zu bekämpfen;
20. ist der Auffassung, dass eine sorgfältig erwogene Flexibilität und Sicherheit (Flexicurity) dazu beiträgt, eine Zersplitterung der Arbeit zu verhindern und den Erhalt von dauerhaften, hochwertigen Arbeitsplätzen zu fördern, ist jedoch besorgt darüber, dass Flexicurity in einer Reihe von Mitgliedstaaten nicht entsprechend angewendet wird; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, ggf. dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitnehmerrechte und die Standards der sozialen Sicherheit bei der Anwendung des Flexicurity-Modells zum Tragen kommen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Rechtsvorschriften zum Beschäftigungsschutz zu modernisieren, um für mehr Stabilität bei der Beschäftigung und für Sicherheit bei einem Arbeitsplatzwechsel zu sorgen, gegebenenfalls auch durch mehr und bessere Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlungen, und den Zugang der Arbeitnehmer zum Sozialschutz sowie ihre sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche zu verbessern; weist darauf hin, dass mehrere Mitgliedstaaten Reformen durchgeführt haben, die sich positiv ausgewirkt haben, was sich etwa an steigenden Beschäftigungszahlen ablesen lässt, bedauert jedoch, dass bei den Arbeitsmarktreformen zum Teil Flexibilität zulasten von Sicherheit begünstigt wurde, was zu mehr prekären Beschäftigungsverhältnissen und mangelndem Beschäftigungsschutz geführt hat; fordert die Kommission auf, den Missbrauch im Zusammenhang mit aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen und anderen aufeinanderfolgenden atypischen Verträgen sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Sektor genauer zu beobachten;
21. fordert die Mitgliedstaaten auf, unbeschadet des Produktivitätswachstums und auf nachhaltige, stabile Weise, ohne die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, die Gesamtentwicklung in Bezug auf die Einkommen der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sowie gegebenenfalls in Bezug auf Mindesteinkommen zu berücksichtigen;
22. begrüßt die Initiative der Kommission für Investitionen in Humankapital, um die Beschäftigungsquote wieder auf den früheren Stand zu bringen und wieder für nachhaltiges Wachstum zu sorgen, ist jedoch zutiefst besorgt darüber, dass bei den öffentlichen Ausgaben im Bereich Bildung seit 2010 ein Rückgang um 3,2 %[23] zu verzeichnen ist, wobei im jüngsten Jahr, für das Angaben vorliegen (2013), in elf Mitgliedstaaten Kürzungen zu beobachten sind; betont, dass der Schwerpunkt dieser Reformen auf den Lehrplänen der Schulen und auf dem öffentlichen Sektor liegen sollte, damit sie wirksam sind;
23. betont, dass es in der aktuellen Lage einer aktiven Arbeitsmarktpolitik bedarf; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Umfang und die Wirksamkeit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik zu steigern;
24. weist darauf hin, dass der Übergang zur digitalen Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Ausbau von Qualifikationen und Schulungen sowie mit neuen Arten von Beschäftigung gefördert werden muss;
25. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Steuerlast allmählich vom Faktor Arbeit auf andere Faktoren zu verlagern und dabei so vorzugehen, dass weder die schwächsten Gesellschaftsgruppen, vor allem niedrig entlohnte Arbeitnehmer, noch die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit leiden, und gleichzeitig die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Rentensysteme wie auch die angemessene Finanzierung der Systeme der sozialen Sicherheit und des sozialen Schutzes sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, Steuervorschriften umzusetzen, mit denen das Unternehmertum und die Schaffung von Arbeitsplätzen insbesondere für junge Menschen sowie für die Generation 55+ gefördert werden, um die Berufserfahrung dieser Arbeitnehmer zu nutzen und die Weitergabe ihres Know-hows sicherzustellen und Forschungs- und Innovationsprojekte in europäischen Unternehmen voranzutreiben; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, den Verwaltungsaufwand zu senken, um das Jungunternehmertum zu fördern;
26. fordert, im Rahmen des Europäischen Semesters und des Jahreswachstumsberichts die Bedeutung der Einkommenspolitik einschließlich Renten- und Einkommensindikatoren und Fiskalpolitik zu beurteilen, um für sozialen Zusammenhalt zu sorgen und Trends in Bezug auf Ungleichheit umzukehren;
27. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre derzeitigen Sozialschutzsysteme zu bewerten und verstärkt in sie zu investieren, um deren Leistung bei der Bekämpfung und Verhinderung von Armut und Ungleichheit sicherzustellen und gleichzeitig für ihre Tragfähigkeit angesichts der erwarteten demografischen, wirtschaftlichen und neuen gesellschaftlichen Herausforderungen zu sorgen, und die Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten in Krisenzeiten zu stärken; betont, dass hochwertige Sozialschutzsysteme und soziale Investitionen enorm wichtig sind, wenn Europa seinen Hauptwettbewerbsvorteil – gut ausgebildete Arbeitnehmer und produktive Unternehmen – halten will;
28. vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten gemäß dem Subsidiaritätsprinzip uneingeschränkt für die Organisation ihrer Altersversorgungssysteme und für Entscheidungen über die Rolle, die die drei „Säulen“ der Altersversorgung in den jeweiligen Mitgliedstaaten spielen, zuständig bleiben sollten; ist der Auffassung, dass Altersversorgungssysteme eine Garantie gegen Altersarmut bieten sollten und es daher erforderlich ist, Strategien umzusetzen, die eine starke, nachhaltige und angemessene erste Säule der Alterssicherung gewährleisten;
29. legt den Mitgliedstaaten nahe, sich verstärkt darum zu bemühen, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu beseitigen, und mehr aktive Maßnahmen zur Stärkung der Beteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf – gegebenenfalls nach Maßgabe des Subsidiaritätsprinzips mit der Unterstützung der Sozialpartner –, eine familienfreundliche Politik zu fördern, mit der die Betreuung anderer Angehöriger wie auch die Möglichkeiten der Eltern verbessert werden, etwa angemessene Bestimmungen zum Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub und Zugang zu erschwinglicher Kinderbetreuung, damit das Wohlergehen der Kinder sichergestellt ist, so dass Personen mit Betreuungspflichten den gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt haben und somit ihren Beruf und ihr Privatleben besser miteinander vereinbaren können, was insbesondere für die Inklusion von Frauen in den Arbeitsmarkt von Bedeutung ist; legt den Mitgliedstaaten nahe, die anhaltenden niedrigen Geburtenraten in der EU zu untersuchen und eine vorteilhaftere steuerliche Differenzierung abhängig von der Anzahl von Kindern in einem Haushalt in Betracht zu ziehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Hilfe für Familien nicht nur durch finanzielle Unterstützung, sondern auch in Form von Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen;
30. stellt fest, dass durch eine geringe Bevölkerungsdichte und eine weit verstreut lebende Bevölkerung die Kosten für die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung oder Bildung stark ansteigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Ursachen und Wirkungen zu berücksichtigen, wenn sie die Folgen des demografischen Wandels und dessen Auswirkungen auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen analysieren;
31. betont, dass der Schwerpunkt der EFSI-Investitionen, damit sie wirksam sind, auf der Schaffung neuer Investitionen in Bereichen, in denen die Investitionsbereitschaft schwach ausgeprägt ist, liegen muss statt auf der Substitution von Investitionen, die anderswo getätigt worden wären, oder auf der Konzentration auf besonders rentable Investitionen, die auf alle Fälle getätigt worden wären; bekräftigt die Bedeutung von Investitionen in Humankapital und von anderen sozialen Investitionen wie Investitionen in Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung oder bezahlbaren Wohnraum und die Notwendigkeit, das Sozialinvestitionspaket wirksam umzusetzen;
32. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle Ebenen der Regierung und die einschlägigen Interessenträger bei der Ermittlung von Hindernissen für Investitionen einzubeziehen, wobei der Schwerpunkt auf den bedürftigsten Regionen und Sektoren und auf der Bereitstellung von angemessenen Instrumenten liegen muss, mit denen öffentliche und private Finanzierung kombiniert werden kann;
Förderung des nachhaltigen Wachstums durch Ankurbelung der Investitionen
33. betont, dass nachhaltiges und integratives Wachstum, das zu mehr und hochwertigeren Arbeitsplätzen und konkreten Aussichten für alle, auch für junge Menschen, führt, gefördert werden muss, damit auf die internen und externen Herausforderungen, denen sich die EU gegenübersieht, reagiert werden kann; stellt fest, dass verstärktes Augenmerk darauf gelegt werden sollte, bestehende Beschäftigungsmöglichkeiten, auch von schutzbedürftigen Gruppen, an den sich rasch ändernden Arbeitsmarkt und in Entwicklung begriffene neue Sektoren anzupassen, um die Dauerhaftigkeit des Arbeitsmarktes sicherzustellen;
34. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich auf die Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen als Schlüsselelement der nachhaltigen und integrativen Entwicklung und der Schaffung von Arbeitsplätzen zu konzentrieren und die Unterschiede beim Anteil an selbständiger Erwerbstätigkeit zwischen Frauen und Männern auszugleichen; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, mit nachhaltigen Geschäftsmodellen verknüpfte Steuersysteme umzusetzen, mit denen innovative Start-up-Unternehmen gefördert werden und die Schaffung von Arbeitsplätzen durch KMU erleichtert wird, die Auswirkungen von steuerlichen Anreizen auf eine nachhaltige Entwicklung zu überwachen und Mechanismen zu entwickeln, mit denen solche Unternehmen dazu motiviert werden, auf internationaler Ebene tätig zu werden; betont daher, dass auf EU-Ebene eine umfassende Politik umgesetzt werden muss, damit die Mitgliedstaaten die von Wettbewerbern außerhalb der EU dargestellte Herausforderung bewältigen können;
35. fordert die Kommission auf, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten besser über alle europäischen Fonds und Programme zu informieren, die das Potenzial haben, Unternehmertum, Investitionen und den Zugang zu Finanzierungsmitteln zu fördern, wie z. B. Erasmus für Unternehmer, das Netzwerk der europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES), das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME), das Europäische Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) und der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI); verweist auf die Bedeutung des Partnerschaftsprinzips, eines Bottom-up-Ansatzes und einer angemessenen Zuweisung von Ressourcen;
36. fordert die Kommission auf, alle oben genannten Programme ganzheitlich zu beurteilen, um Konflikte zwischen ihren Zielen und Anforderungen zu vermeiden, und Bürokratie abzubauen; ist der Ansicht, dass eine solche Überprüfung eine Analyse der Durchführung in jedem Mitgliedstaat umfassen sollte, um für mehr Gleichheit beim Zugang zu den Mitteln zu sorgen;
37.ist der Ansicht, dass mehr Mittel des Europäischen Sozialfonds zusätzlich zu Weiterbildungsmaßnahmen in den Herkunftsstaaten in die Teilnahme arbeitsloser Arbeitnehmer an Maßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten fließen sollten und dass dadurch ihre Integration in den von ihnen gewählten europäischen Arbeitsmarkt erleichtert und die Unionsbürgerschaft gefördert wird;
38. fordert die Mitgliedstaaten auf, Strategien zu entwickeln, durch die das Unternehmertum unter jungen Menschen bereits frühzeitig gefördert wird, indem Gelegenheiten für Praktika und Unternehmensbesichtigungen geboten werden;
39. fordert die Mitgliedstaaten zur Förderung des Unternehmertums unter jungen Menschen auf, Vereinigungen und Initiativen zu unterstützen, die Jungunternehmern bei der Entwicklung innovativer Projekte helfen, indem sie ihnen administrative, rechtliche oder organisatorische Unterstützung zur Verfügung stellen;
40. weist darauf hin, dass Unternehmen der Sozialwirtschaft, darunter auch jene, die soziale Dienstleistungen erbringen, mit noch mehr Schwierigkeiten beim Zugang zu öffentlicher oder privater Finanzierung zu kämpfen haben als traditionelle Unternehmen, unter anderem, weil die zuständigen Mitarbeiter der Finanzmittler so wenig über ihre tatsächliche Situation wissen; betont, dass derartige Unternehmen stärker unterstützt werden müssen, insbesondere was den Zugang zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten angeht, einschließlich zu europäischen Fonds; betont ferner, dass der Verwaltungsaufwand gesenkt werden muss, um Unternehmen der Sozialwirtschaft zu unterstützen; weist auf die Notwendigkeit hin, ihnen einen Rechtsrahmen zu geben, beispielsweise über ein europäisches Statut für Genossenschaften, Verbände, Stiftungen und Gegenseitigkeitsgesellschaften, um ihre Tätigkeit in der EU anzuerkennen und unlauteren Wettbewerb zu verhindern; fordert die Kommission auf, Investitionen in die Sozialwirtschaft zu unterstützen, und begrüßt, dass ein Teil der Finanzmittel für das EaSI-Programm dafür vorgesehen ist, Unternehmen der Sozial- und Solidarwirtschaft einen besseren Zugang zu Finanzierungsmitteln zu gewähren;
41. betont den hohen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wert von Investitionen in Sozialschutz, einschließlich sozialer Dienstleistungen; erklärt, dass für solche sozialen Investitionen innerhalb des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht mehr Flexibilität vorgesehen werden sollte, wodurch die Mitgliedstaaten dazu gebracht werden, in soziale Dienstleistungen zu investieren und für eine positive soziale und wirtschaftliche Entwicklung zu sorgen;
Förderung des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts durch bessere Nutzung der europäischen Fonds
42. begrüßt die Durchsetzung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) im ersten Jahr seiner Umsetzung und seine Rolle bei der Unterstützung der besten Projekte auf europäischer Ebene; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass der EFSI eine bessere soziale und wirtschaftliche Konvergenz der Mitgliedstaaten und ihrer Regionen innerhalb der EU ermöglicht und dass alle Mitgliedstaaten gemäß den Zielen der Kohäsionspolitik von der Möglichkeit des Zugangs zu diesem Fonds Gebrauch machen; fordert die Kommission auf, Investitionen im Rahmen des EFSI zu beaufsichtigen und zu steuern; vertritt die Auffassung, dass die realen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der betreffenden Investitionen in einem Bericht geprüft und gemessen werden sollten, der veröffentlicht wird;
43. weist darauf hin, dass Investitionen vorrangig auf Infrastrukturprojekte ausgerichtet sein müssen, und zwar dort, wo ein klarer Bedarf an solchen Projekten besteht, um für mehr Kohäsion, soziale Gerechtigkeit oder den Ausbau des Humankapitals zu sorgen oder nachhaltiges, integratives Wachstum zu fördern; fordert die Kommission auf, sowohl eine Vorabpräsentation der erwarteten sozialen und wirtschaftlichen Ergebnisse eines jeden mit EU-Mitteln geförderten Investitionsprojekts zu verlangen als auch eine anschließende Überwachung und Bewertung des Projekts einzubeziehen; hebt hervor, dass den negativen Auswirkungen auf die Umwelt, die diese Projekte möglicherweise haben, vorgebeugt werden muss;
44. betont unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten, die die Mitgliedstaaten bei der Ausschöpfung von EU-Mitteln haben, dass die EU eine angemessene und bessere Nutzung ihrer Investitionen, die im Einklang mit ihren Prioritäten und den Grundwerten gemäß den Verträgen und der Charta der Grundrechte stehen müssen, sowie eine effiziente Verwaltung ihrer Ressourcen sicherstellen und den Verwaltungsaufwand senken und die Hindernisse in Bezug auf den Zugang, die Umsetzung und die Bewertung abbauen muss; unterstreicht, dass sichergestellt werden muss, dass alle Unternehmen gleichermaßen Zugang zu Finanzierungsmitteln haben; fordert die Kommission auf, für eine genaue Kontrolle des Einsatzes von EU-Mitteln zu sorgen;
45. begrüßt die Aufforderung der Kommission an die Mitgliedstaaten, zur Förderung des europäischen wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalts verstärkt im Sozialbereich zu investieren, insbesondere in den Bereichen (offizielle und inoffizielle) Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege sowie soziale Dienstleistungen, Kinderbetreuung, sozialer Wohnungsbau und Rehabilitationsleistungen; fordert die Unternehmen und alle anderen berechtigten Leistungsempfänger auf, die Investitionsmechanismen, die im Rahmen der europäischen Fonds bereitgestellt werden, und direkt umsetzbare Projekte besser zu nutzen; fordert die Kommission ferner auf, zu überwachen, ob die Empfehlungen der EU von den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt werden;
46. weist darauf hin, dass professionelle und insbesondere nicht professionelle Pflegende ein wichtiger Aspekt für die Bewältigung des schnell wachsenden Bedarfs der zukünftigen Pflegesysteme in Europa sind; betont, dass der Sozialschutz für pflegende Familienmitglieder verbessert werden muss, die oft ihre bezahlte Arbeitszeit reduzieren müssen, um unbezahlte Pflegeleistungen zu erbringen, und infolgedessen Ansprüche auf Sozialleistungen verlieren;
47. erkennt die Bemühungen der Kommission um eine verbesserte Nutzung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zugunsten der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an und nimmt ihren Vorschlag zur Finanzierung von technischer Unterstützung, den sie den Mitgliedstaaten vorgelegt hat, zur Kenntnis; betont, dass diese Fonds nicht ausschließlich zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen genutzt werden sollten, weil dies dazu führen könnte, dass andere wichtige Investitionsbereiche außer Acht gelassen werden;
48. stimmt zu, dass ein Prozess der wirtschaftlichen und sozialen Angleichung nach oben entwickelt werden muss, damit der soziale, wirtschaftliche und territoriale Zusammenhalt innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Regionen gefördert werden kann, weist jedoch darauf hin, dass dies als Ziel eines gemeinsamen Vorhabens betrachtet werden muss, in dem der soziale Dialog und die Einbeziehung aller einschlägigen Interessenträger eine wesentliche Rolle spielen; weist darauf hin, dass die Sozialpolitik in die geteilte Zuständigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten fällt und dass sich die Rolle der EU in diesem Bereich darauf beschränkt, gemäß Artikel 153 AEUV und im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip die Tätigkeit der Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu ergänzen;
49. fordert eine Bekämpfung der wirtschaftlichen Ungleichheiten, die ein Hindernis für ein anhaltendes Wirtschaftswachstum darstellen; betont, dass die Kluft zwischen den ärmsten Regionen und dem Rest der EU tiefer wird, und fordert dringend gezielte Bemühungen auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene zur Förderung von Kohäsion und Wachstum in diesen Regionen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten somit auf, strategische Investitionen zu fördern, um die Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf Artikel 174 AEUV zu steigern, insbesondere in jenen Regionen, die von wesentlichen und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen betroffen sind;
50. fordert die Kommission auf, die Anwendung von Artikel 349 AEUV zu verbessern, um die Gebiete in äußerster Randlage stärker in das Europa der Regionen zu integrieren, wobei zwischen den politischen Maßnahmen der EU zu differenzieren ist, um Gerechtigkeit zwischen den Regionen sicherzustellen und eine Angleichung nach oben zu fördern; betont, dass den Gebieten in äußerster Randlage weiterhin besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, nicht nur in Bezug auf die Zuweisung von Mitteln, sondern auch angesichts der Auswirkungen, die die europäische Politik auf ihre soziale Lage und die Beschäftigungsquoten haben kann; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass europäische Beschlüsse und die Zuweisung von Mitteln mit einer angemessenen Überwachung einhergehen, wodurch das Wohlergehen der in den Gebieten in äußerster Randlage lebenden Bürger deutlich verbessert würde;
51. fordert die Kommission auf, im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) die Möglichkeit zu untersuchen, die Mittelausstattung des ESF aufzustocken, um dafür zu sorgen, dass er für die Ziele und die neuen Herausforderungen, die aufgenommen wurden, wie Langzeitarbeitslosigkeit oder die Integration von Flüchtlingen, geeignet ist; fordert außerdem, dass, wie vereinbart, im Rahmen des MFR ein spezifisches Programm für jene europäischen Teilregionen eingerichtet wird, in denen die Arbeitslosenquote über 30 % beträgt;
Soziale Inklusion als Chance für die Gesellschaft
52. begrüßt die Erneuerung der integrierten Leitlinien zu Europa 2020; betont, dass die Bedeutung der Strategie Europa 2020 seit ihrer Einführung gestiegen ist, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Strategie verstärkt umzusetzen; fordert die Kommission und den Rat auf, die globale und die nationale Umsetzung der Strategie genauer zu beobachten; hält es für notwendig, mit dem Entwurf eines Europa 2020-Nachfolgeszenarios zu beginnen, das mit den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung verknüpft ist;
53. ist besorgt darüber, dass ein Arbeitsplatz nicht länger eine Garantie gegen Armut oder das beste Instrument für soziale Inklusion ist, da 12,7 % der Menschen im erwerbsfähigen Alter im Jahr 2014 trotz Erwerbsfähigkeit als arm galten, was einer Steigerung um 11 % gegenüber 2009 entspricht; fordert die Kommission auf, eine integrierte Strategie zur Bekämpfung der Armut in der EU vorzuschlagen, um die Mehrdimensionalität der Armut für alle Gruppen, insbesondere die schutzbedürftigsten, zu bekämpfen, sowie eine integrierte, aktive Inklusion, gestützt auf das Recht auf entsprechende soziale Absicherung, zu fördern; fordert die Kommission diesbezüglich erneut auf, eine Initiative zur Förderung der Einführung eines Grundeinkommens in den Mitgliedstaaten vorzuschlagen, dabei jedoch nicht gegen das Subsidiaritätsprinzip zu verstoßen;
54. fordert die Mitgliedstaaten auf, wirksamere und effizientere Sozialschutzsysteme mit mehr Inklusionswirkung und damit verbunden eine bessere Einkommenssicherung umzusetzen und zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass diese Systeme Arbeitslosen und denjenigen Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass solche Mechanismen die soziale Abhängigkeit nicht verlängern und dass sie den Zugang zu Bildung und Ausbildung sowie Möglichkeiten für den Eintritt in den Arbeitsmarkt sicherstellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bewährte Verfahren darüber auszutauschen, inwieweit ein Mindesteinkommen zur Reduzierung der Ungleichheit und der sozialen Ausgrenzung in Europa beitragen würde;
55. legt den Mitgliedstaaten nahe, gemäß den einschlägigen Asylvorschriften die erforderlichen Maßnahmen zur Inklusion von Flüchtlingen, Migranten, die sich legal in der EU aufhalten, und Asylbewerbern in die Gesellschaft umzusetzen; weist jedoch darauf hin, dass derartige Maßnahmen nur wirksam sein können, wenn sie geteilt und von allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden; ist der Ansicht, dass für ein derartiges Vorgehen angemessene Mittel zugewiesen werden müssen und dass bei der derzeitigen fragilen Lage ein derartiges Vorgehen nicht allein von den Mitgliedstaaten getragen werden kann; fordert die Kommission auf, die für die Entwicklung eines derartigen ganzheitlichen Ansatzes für Migration erforderlichen Mittel als Teil der Halbzeitüberprüfung des MFR bereitzustellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Flüchtlingen zu helfen, sich einzugewöhnen und zu integrieren, sowie dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Dienstleistungen über angemessene Ressourcen verfügen, und die Anforderungen frühzeitig vorherzusehen, um die reibungslose Eingliederung der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, einschließlich Mechanismen für die Anerkennung von Fähigkeiten und Kompetenzen; ist der Ansicht, dass die lokalen Behörden und die Sozialpartner eine Schlüsselrolle spielen sollten, wenn es darum geht, Migranten korrekt in den Arbeitsmarkt zu integrieren und zu verhindern, dass sie als Arbeitskräfte ausgebeutet werden;
56. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, alle Bestimmungen, die in der überarbeiteten Europäischen Migrationsagenda enthalten sind, vollständig in einzelstaatliches Recht umzusetzen und anzuwenden; bedauert, dass die Kommission 40 Beschlüsse über die Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere Mitgliedstaaten erlassen musste, einschließlich Aufforderungsschreiben an 19 Mitgliedstaaten, die nicht die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie über Aufnahmebedingungen ergriffen hatten; unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen bezüglich der Stärkung der Europäischen Migrationsagenda;
57. weist die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Alterung der Bevölkerung Europas und den hohen Jugendarbeitslosenquoten in einigen Teilen der EU auf die Gefahr für die Gesellschaft hin, die entsteht, wenn es nicht gelingt, die Nachhaltigkeit, Sicherheit, Angemessenheit und Wirksamkeit der Sozialschutzsysteme in den kommenden Jahrzehnten zu gewährleisten; legt den Mitgliedstaaten daher nahe, Strategien zu entwickeln, mit denen dafür gesorgt wird, dass mehr Menschen innerhalb der Gesellschaft aktiv bleiben können;
58. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam an der Beseitigung der Hindernisse für eine faire Arbeitskräftemobilität zu arbeiten, da die Freizügigkeit ein Grundrecht in der EU ist, und tätig zu werden, um einerseits die Beschäftigungsquote zu verbessern und andererseits sicherzustellen, dass zu- und abwandernde Arbeitnehmer der EU wie nationale Arbeitnehmer behandelt und nicht ausgenutzt oder diskriminiert werden und dass ihre Arbeitnehmer- und Sozialrechte sichergestellt sind;
59. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU in der ganzen Union als Möglichkeit zu unterstützen, neue Chancen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmen zu schaffen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die europäischen Instrumente, die zur Erleichterung dieser Arbeitskräftemobilität zur Verfügung stehen, zu nutzen und zu fördern, insbesondere das europäische Arbeitsvermittlungsnetz EURES; legt den Mitgliedstaaten in Grenzregionen, in denen die Arbeitskräftemobilität sehr hoch ist, nahe, grenzübergreifende EURES-Partnerschaften zu entwickeln, um die Arbeitnehmer bei ihren Mobilitätsplänen zu unterstützen;
60. fordert die Kommission auf, einen konkreten Plan dazu zu entwickeln, wie das Europäische Semester dazu genutzt werden soll, die Grundsätze des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen;
61. erklärt, dass der soziale Dialog ein Schlüsselelement für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist und dass, damit die bestmöglichen Bedingungen für den Dialog zwischen den Sozialpartnern geschaffen werden, das Vorhandensein starker Gewerkschaften, die Beteiligung der Mitarbeiter an Firmenangelegenheiten und eine Stärkung von Tarifverträgen erforderliche Voraussetzungen sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Qualität des sozialen Dialogs auch auf europäischer Ebene zu verbessern und für rechtzeitige und sinnvolle Konsultationen der Sozialpartner zu sorgen und die notwendige Analyse und Einbeziehung von Vorschlägen in die Entscheidungsfindung zu ermöglichen;
62. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen im Kampf gegen Sozial- und Lohndumping in der EU, das den betroffenen Arbeitnehmern und den Wohlfahrtssystemen der Mitgliedstaaten erheblichen Schaden zufügt, zu verstärken; fordert ferner, die Sozialpartner auf allen Ebenen in diese Bemühungen einzubeziehen;
Bessere Koordinierung des Europäischen Semesters
63. begrüßt die Empfehlung der Kommission zum Euro-Währungsgebiet, in der die gemeinsame Analyse und Festlegung von Strategien der sozialen und wirtschaftlichen Dimensionen der Mitgliedstaaten im Rahmen der WWU konsolidiert werden, und betont, dass diese Kriterien miteinander in Einklang gebracht werden müssen; warnt jedoch vor der Möglichkeit, dass eine zweigeteilte EU entsteht;
64. ist der Auffassung, dass die Empfehlung zum Euro-Währungsgebiet Ausgangspunkt für die Stärkung der sozialen Dimension in folgender Hinsicht sein muss:
(a) verstärkte Mechanismen der demokratischen Verantwortlichkeit sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene, einschließlich einer interinstitutionellen Vereinbarung mit dem Europäischen Parlament, und Gewähr, dass alle nationalen Parlamente im Euro-Währungsgebiet über die Bedingungen verfügen, um jedem Schritt des Verfahrens des Europäischen Semesters zu folgen;
(b) eine soziale Dimension, die darauf ausgerichtet ist, dass die soziale Marktwirtschaft in Europa bewahrt wird, und die – wo immer möglich und unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips – unter Beteiligung der Sozialpartner bessere Lohnuntergrenzen in Form von angemessenen Mindestlöhnen vorsieht;
(c) gemeinsame Tagungen des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ und des Rates „Wirtschaft und Finanzen“, um koordinierte sozial- und wirtschaftspolitische Maßnahmen zu fördern, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit in Europa gefördert wird und darüber hinaus Wirtschaft und hochwertige Beschäftigung langfristig starke Impulse erhalten;
(d) Treffen der Arbeits- und Sozialminister des Euro-Währungsgebiets, um die soziale Dimension besser einzubeziehen und angemessen auf soziale Ungleichgewichte zu reagieren;
65. fordert die Kommission auf, möglichst bald einen Vorschlag für die Einrichtung einer Säule zu Sozialrechten vorzulegen, der es ermöglicht, als Teil der Bemühungen um einen fairen und wirklich paneuropäischen Arbeitsmarkt EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, und gleichzeitig auch ein Weg ist, um eine aufwärts gerichtete wirtschaftliche und soziale Konvergenz zu fördern, um so die wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten anzugehen;
66. fordert die Kommission auf, für eine angemessene Überwachung und Nachverfolgung der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen und für eine angemessene Konzentration auf Fragen der Beschäftigung und der sozialen Inklusion zu sorgen;
67. fordert eine größere Rolle der Strategie Europa 2020 für intelligentes, integratives und nachhaltiges Wachstum und dass sich ihre Ziele, insbesondere die sozialen Ziele, gleichermaßen in allen Instrumenten des Semesters einschließlich den länderspezifischen Empfehlungen widerspiegeln;
68. begrüßt die Tatsache, dass die Kommission in Bezug auf das Europäische Semester ganz klar zwischen einer europäischen und einer einzelstaatlichen Phase unterscheidet; betont die Notwendigkeit einer engeren Koordinierung zwischen den europäischen Institutionen, was die Gestaltung, die Umsetzung und die Bewertung der Europäischen Strategie für nachhaltiges und integratives Wachstum angeht; fordert die Kommission auf, diesbezüglich eine klare Agenda aufzustellen und dabei die Sozialpartner, die einzelstaatlichen Parlamente und weitere einschlägige Interessenträger der Zivilgesellschaft einzubeziehen und dafür zu sorgen, dass die Frühjahrstagung des Europäischen Rates der zentrale Zeitrahmen bleibt, in dem auf der Grundlage der Beiträge der Kommission, des Parlaments und des Rates die politischen Prioritäten festgelegt werden; vertritt die Auffassung, dass die Kommission es übernehmen könnte, zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten, ob die Vorschläge zur Umsetzung bestimmter länderspezifischer Empfehlungen in Absprache mit den Sozialpartnern übernommen wurden;
69. ist der Auffassung, dass die Rolle der Sozialpartner auf europäischer und auf einzelstaatlicher Ebene unbedingt gestärkt werden muss, damit die wachstumspolitischen Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten aufeinander abgestimmt werden können und ihre Angemessenheit in der Praxis sichergestellt werden kann; betont, dass der soziale Dialog in allen Phasen des Semesters fortgesetzt werden muss, damit Fortschritte hinsichtlich der Konvergenz nach oben erzielt und Wettbewerbsfähigkeit und Gerechtigkeit ins Gleichgewicht gebracht werden können; begrüßt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Kommission, den sozialen Dialog wiederzubeleben, und den mit dem Jahreswachstumsbericht 2015 eingeführten optimierten Ansatz; weist allerdings darauf hin, dass in vielen Mitgliedstaaten die Situation auf einzelstaatlicher Ebene weiterhin schwach ist;
70. ist der Ansicht, dass die Kommission die Rolle der Beauftragten für das Europäische Semester stärken könnte, indem sie ihre Ziele und Funktionen genauer festlegt;
71. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
17.2.2016 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
38 9 8 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Laura Agea, Guillaume Balas, Tiziana Beghin, Brando Benifei, Mara Bizzotto, Vilija Blinkevičiūtė, Enrique Calvet Chambon, David Casa, Ole Christensen, Jane Collins, Martina Dlabajová, Lampros Fountoulis, Elena Gentile, Arne Gericke, Thomas Händel, Marian Harkin, Czesław Hoc, Danuta Jazłowiecka, Agnes Jongerius, Jan Keller, Ádám Kósa, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Jean Lambert, Jérôme Lavrilleux, Patrick Le Hyaric, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Javi López, Thomas Mann, Dominique Martin, Joëlle Mélin, Elisabeth Morin-Chartier, Emilian Pavel, João Pimenta Lopes, Marek Plura, Sofia Ribeiro, Maria João Rodrigues, Claude Rolin, Anne Sander, Sven Schulze, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Romana Tomc, Ulrike Trebesius, Marita Ulvskog, Renate Weber, Tatjana Ždanoka, Jana Žitňanská |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Amjad Bashir, Tania González Peñas, Sergio Gutiérrez Prieto, António Marinho e Pinto, Tamás Meszerics, Neoklis Sylikiotis, Ivo Vajgl |
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SCHLUSSABSTIMMUNG IN NAMENTLICHER ABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
38 |
+ |
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ALDE-Fraktion NI PPE-Fraktion
S&D-Fraktion
Verts/ALE-Fraktion
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Enrique Calvet Chambon, Marian Harkin, António Marinho e Pinto, Ivo Vajgl, Renate Weber Lampros Fountoulis, David Casa, Danuta Jazłowiecka, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Ádám Kósa, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Marek Plura, Sofia Ribeiro, Claude Rolin, Anne Sander, Sven Schulze, Romana Tomc, Guillaume Balas, Brando Benifei, Vilija Blinkevičiūtė, Ole Christensen, Elena Gentile, Sergio Gutiérrez Prieto, Agnes Jongerius, Jan Keller, Javi López, Emilian Pavel, Maria João Rodrigues, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Marita Ulvskog,
Jean Lambert, Tamás Meszerics, Tatjana Ždanoka,
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9 |
- |
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EFDD-Fraktion ENF-Fraktion GUE/NGL-Fraktion
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Jane Collins, Mara Bizzotto, Dominique Martin, Joëlle Mélin, Tania González Peñas, Thomas Händel, Patrick Le Hyaric, João Pimenta Lopes, Neoklis Sylikiotis,
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8 |
0 |
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ALDE-Fraktion ECR-Fraktion EFDD-Fraktion
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Martina Dlabajová, Amjad Bashir, Arne Gericke, Czesław Hoc, Ulrike Trebesius, Jana Žitňanská, Laura Agea, Tiziana Beghin, |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung
- [1] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0261.
- [2] ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 57.
- [3] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0401.
- [4] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0384.
- [5] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0389.
- [6] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0320.
- [7] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0261.
- [8] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0068.
- [9] Angenommene Texte, P8_TA(2014)0060.
- [10] Angenommene Texte, P8_TA(2014)0010.
- [11] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0394.
- [12] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0043.
- [13] Angenommene Texte, P7_TA(2009)0062.
- [14] Angenommene Texte, P8_TA(2016)0033.
- [15] http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR15_03/SR15_03_DE.pdf
- [16] http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=89⟨Id=en≠wsId=2193&furtherNews=yes
- [17] http://www.eurofound.europa.eu/european-working-conditions-surveys-ewcs
- [18] Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2016, S. 2.
- [19] http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR15_03/SR15_03_DE.pdf
- [20] Study on Precarious Work and Social Rights (Studie über prekäre Arbeitsverhältnisse und soziale Rechte) (VT/2010/084), S. 164–170.
- [21] http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=9770&langId=en
- [22] In der Empfehlung der Kommission vom 12. März 2014 enthalten.
- [23] Gemeinsamer Beschäftigungsbericht 2016, S. 19.