BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union (kodifizierter Text)

24.2.2016 - (COM(2014)0319 – C8-0015/2014 – 2014/0165(COD)) - ***I

Rechtsausschuss
Berichterstatterin: Laura Ferrara
(Kodifizierung – Artikel 103 der Geschäftsordnung)


Verfahren : 2014/0165(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0038/2016
Eingereichte Texte :
A8-0038/2016
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union (kodifizierter Text)

(COM(2014)0319 – C8-0015/2014 – 2014/0165(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2014)0319),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0015/2014),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten[1],

–  gestützt auf Artikel 103 und Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8-0038/2016),

A.  in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen beschränkt;

1.  legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest, indem es den Vorschlag der Kommission mit den Anpassungen an die Empfehlungen der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission übernimmt;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.

ANLAGE: STELLUNGNAHME DER BERATENDEN GRUPPE DER JURISTISCHEN DIENSTE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, DES RATES UND DER KOMMISSION

 

 

 

 

BERATENDE GRUPPE

DER JURISTISCHEN DIENSTE

Brüssel, 17. September 2014

STELLUNGNAHME

  FÜR  DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

    DEN RAT

    DIE KOMMISSION

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union

COM(2014)0319 final vom 28.5.2014 – 2014/0165(COD)

Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten, insbesondere deren Nummer 4, hat die beratende Gruppe aus Vertretern der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission am 10. Juli 2014 eine Sitzung abgehalten, in der u. a. der genannte von der Kommission vorgelegte Vorschlag geprüft wurde.

In dieser Sitzung[1] stellte die beratende Gruppe bei der Prüfung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Kodifizierung der Verordnung (EG) Nr. 953/2003 des Rates vom 26 Mai 2003 zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union übereinstimmend fest, dass sich der Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderung der betreffenden Rechtsakte beschränkt.

F. DREXLER      H. LEGAL      L. ROMERO REQUENA

Rechtsberater      Rechtsberater      Der Generaldirektor

  • [1]   Die beratende Gruppe hat bei ihrer Prüfung die englische Fassung, d.h. die Originalfassung des Vorschlags, zugrunde gelegt.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union (kodifizierter Text)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

COM(2014)0319 – C8-0015/2014 – 2014/0165(COD)

Datum der Übermittlung an das EP

28.5.2014

 

 

 

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

JURI

28.1.2015

 

 

 

Berichterstatter

       Datum der Benennung

Laura Ferrara

9.10.2014

 

 

 

Datum der Annahme

11.11.2014

 

 

 

Datum der Einreichung

24.2.2016