BERICHT über die Verwirklichung des Ziels der Armutsbekämpfung in Anbetracht der steigenden Haushaltskosten

25.2.2016 - (2015/2223(INI))

Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatter: Tamás Meszerics

Verfahren : 2015/2223(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0040/2016
Eingereichte Texte :
A8-0040/2016
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Verwirklichung des Ziels der Armutsbekämpfung in Anbetracht der steigenden Haushaltskosten

(2015/2223(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf Artikel 3, und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 9,

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 1 und Artikel 34 Absatz 3,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013[1],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen[2],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates[3],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006[4],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006[5],

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG[6] sowie seine Entschließung vom 15. Dezember 2010 zu der Überarbeitung des Aktionsplans für Energieeffizienz[7],

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)[8],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27. Oktober 2015 mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission für 2016 – ,Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual'“ (COM(2015)0610),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. März 2014 mit dem Titel „Bestandsaufnahme der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2014)0130),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“ (COM(2010)0758), die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu diesem Thema sowie die diesbezügliche Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2011[9],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Ein Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020) und seine Entschließung vom 16. Juni 2010 zu dieser Mitteilung[10],

–  unter Hinweis auf die Resolution 64/292 der Vollversammlung der Vereinten Nationen vom 28. Juli 2010 mit dem Titel „Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung“[11],

–  unter Hinweis auf das Pilotprojekt der Kommission zur Entwicklung einer Methodik für Referenzbudgets in Europa,

–  unter Hinweis auf den Bericht des UNICEF-Forschungsinstituts Innocenti aus dem Jahr 2012 mit dem Titel „Measuring child poverty: New league tables of child poverty in the world's rich countries“ (Kinderarmut messen: Neue Tabellen zu Kinderarmut in den reichen Ländern)[12],

–  unter Hinweis auf den Bericht des UNICEF-Forschungsinstituts Innocenti aus dem Jahr 2014 mit dem Titel „Children of the Recession: The impact of the economic crisis on child well-being in rich countries“(Kinder der Rezession: Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf das Kinderwohl in den reichen Ländern)[13],

–  unter Hinweis auf den Quartalsbericht der Kommission vom September 2015 über die soziale Lage und die Beschäftigungssituation in der EU[14],

–  unter Hinweis auf das Maßnahmenpaket für soziale Investitionen der Kommission vom 20. Februar 2013,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 15. Juni 2011 zur Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung[15],

–  unter Hinweis auf den OECD-Bericht mit dem Titel „In It Together: Why Less Inequality Benefits All“ (Gemeinsam in einem Boot: Warum alle von weniger Ungleichheit profitieren) vom 21. Mai 2015,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18. September 2013 zum Thema „Für ein koordiniertes europäisches Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung von Energiearmut“[16],

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 10. Dezember 2013 zum Thema „Europäisches Mindesteinkommen und Armutsindikatoren”[17],

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 31. März 2011 zur Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung[18],

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses und des Ausschusses für Sozialschutz zur Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020 vom 3. Oktober 2014[19],

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des EASO über die Asylsituation in der Europäischen Union (2014)[20],

–  unter Hinweis auf die Studien mit dem Titel „The State of Lending: The Cumulative Costs of Predatory Practices“[21] (Die kumulativen Kosten räuberischer Praktiken bei der Darlehensvergabe) vom Juni 2015 und „Le panier de la ménagère ... pauvre“[22] („Der Einkaufskorb armer Haushalte“) vom August 2008,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz vom 15. Februar 2011 zur „Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Leitinitiative der Strategie „Europa 20201“[23],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juli 2015 zu den Folgemaßnahmen zu der Europäischen Bürgerinitiative zum Recht auf Wasser[24],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2015 zur Initiative für grüne Beschäftigung: Nutzung des Potenzials der grünen Wirtschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen[25],

–  unter Hinweis auf den Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[26] und auf seinen Standpunkt vom 8. Juli 2015 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[27],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. November 2014 zum 25. Jahrestag des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes[28],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juni 2013 zum sozialen Wohnungsbau in der Europäischen Union[29],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. Juli 2012 mit Empfehlungen an die Kommission zum Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen[30],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Oktober 2010 zu der Bedeutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und die Förderung einer integrativen Gesellschaft in Europa[31],

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A8-0040/2016),

A.  in der Erwägung, dass die Zahl der Menschen, die in der EU von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, zwischen 2008 und 2013 von 117 Millionen auf 122,6 Millionen angestiegen ist; in der Erwägung, dass 2013 16,7 % der Bevölkerung der EU nach Sozialleistungen von Armut bedroht waren, 9,6 % unter schwerwiegender materieller Deprivation litten und 10,7 % der Haushalte als Haushalte mit sehr niedriger Erwerbsintensität eingestuft wurden; in der Erwägung, dass diese Entwicklung dem in der Strategie Europa 2020 verankerten strategischen Ziel entgegenläuft, die Zahl der Menschen, die unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden oder hiervon bedroht sind, bis 2020 um mindestens 20 Millionen zu senken;

B.  in der Erwägung, dass gemäß der Eurostat-Methodologie die Armutsgefährdungsschwelle mit 60 % des nationalen verfügbaren medianen Äquivalenzeinkommens festgelegt ist;

C.  in der Erwägung, dass es vielen Haushalten durch Energieeinsparungen und Effizienzverbesserungen, insbesondere in Bezug auf Wohnräumlichkeiten, ermöglicht werden könnte, sich aus der Energiearmut zu befreien; in der Erwägung, dass 2015 10 % der EU-Bürger mit der Zahlung der Nebenkosten im Rückstand waren (37 % in den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten), es 12 % der EU-Bürger 2014 nicht möglich war, ihre Wohnung angemessen zu heizen (60 % in den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten) und laut SILC-Statistiken 16 % der EU-Bevölkerung 2014 in Wohnungen mit undichtem Dach oder feuchten Wänden lebte (33 % in den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten);

D.  in der Erwägung, dass über 12 Millionen Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind und dass 62 % davon bereits seit mehr als zwei Jahren arbeitslos sind; in der Erwägung, dass bei Langzeitarbeitslosen die Wahrscheinlichkeit höher ist, Opfer von Armut und sozialer Ausgrenzung zu werden;

E.  in der Erwägung, dass der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen äußerst wichtig ist und in Zeiten, in denen mehr und mehr EU-Bürger von der sozialen Krise betroffen sind, beibehalten werden muss;

F.  in der Erwägung, dass die Union gemäß Artikel 34 Absatz 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung anerkennt, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen;

G.  in der Erwägung, dass die Preise für Güter und Dienstleistungen der Grundversorgung – und damit die Haushaltskosten – in manchen Ländern zeitweise relativ schnell gestiegen sind;

H.  in der Erwägung, dass „chronisch Arme“, die oft langzeitarbeitslos sind, aber manchmal auch Niedriglohnbeschäftigungen nachgehen, und Alleinstehende mit Kindern, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder durchschnittlich weniger Stunden arbeiten als ein Hauptverdiener, stets als eine der am stärksten gefährdeten Gruppen identifiziert werden;

I.  in der Erwägung, dass es bislang keine allgemein gültigen Indikatoren für absolute Armut gibt;

J.  in der Erwägung, dass schlechte oder unzulängliche Wohnräumlichkeiten die Chancen reduzieren, ein normales Leben zu führen; in der Erwägung, dass sich die Qualität der Wohnräumlichkeiten (einschließlich etwa ausreichender Isolierung), die von Menschen in prekären Situationen genutzt werden, während der Krise verschlechtert hat, da die Instandhaltung nicht finanziert werden konnte; in der Erwägung, dass längeres Wohnen in Wohnräumlichkeiten schlechter Qualität die körperliche Gesundheit beeinträchtigen kann;

K.  in der Erwägung, dass der Anstieg der Haushaltskosten für Wohnraum, Lebensmittel, Nebenkosten (Strom, Gas und Wasser), Transport, Gesundheit und Bildung es erschwert, das in der Strategie Europa 2020 festgelegte Ziel der Armutsbekämpfung zu erreichen;

L.  in der Erwägung, dass die Kosten für grundlegende und lebensnotwendige Waren und Dienstleistungen in den vergangenen Jahren in vielen Ländern der EU rasch gestiegen sind, was zu einem Anstieg der Gesamtausgaben der Haushalte geführt hat;

M.  in der Erwägung, dass die Verbindung von Finanz- und Wirtschaftskrise, Sparmaßnahmen, steigenden Preisen für Wohnraum und sinkenden Haushaltseinkommen zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit und zu vermehrter sozialer Ausgrenzung in der EU geführt hat, und zwar insbesondere bei den am meisten benachteiligten Gruppen, wodurch die Belastung der Sozialdienste weiter zugenommen hat;

N.  in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote unter Jugendlichen, die ohnehin höher ist als die Quote für andere Altersgruppen, seit der Krise in der Europäischen Union weiter gestiegen ist und jetzt bei über 20 % liegt, und in der Erwägung, dass sie nun in allen Mitgliedstaaten einen kritischen Wert erreicht hat, wodurch bereits junge Menschen zu einem sehr frühen Zeitpunkt davon bedroht sind, in die Armut abzugleiten; in Erwägung der Abschlussbemerkungen des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes zu den jüngsten periodischen Berichten einiger europäischer Länder in Bezug auf die Zunahme der Armut bzw. der Armutsgefahr für Kinder infolge der Wirtschaftskrise; in der Erwägung, dass sich diese Zunahme auf die Rechte auf Gesundheit, Bildung und sozialen Schutz auswirkt;

O.  in der Erwägung, dass sich die Armut, die es seit vielen Jahren in den Mitgliedstaaten in einem großen Ausmaß gibt, immer mehr auf die Wirtschaft auswirkt, das Wirtschaftswachstum beeinträchtigt, zu steigenden Staatsdefiziten führt und der Wettbewerbsfähigkeit Europas schadet;

P.  in der Erwägung, dass sich unzulängliche Wohnräumlichkeiten und Heizmöglichkeiten gesundheitsschädlich auswirken, was insbesondere für die schwächsten Personengruppen gilt; in der Erwägung, dass Menschen in den nördlichen wie in den südlichen Mitgliedstaaten leiden, weil sie ihre Häuser nicht heizen zu können; in der Erwägung, dass Zahlen der EU-SILC zeigen, dass die Überlastung durch Wohnkosten (in Bezug auf die Wohnbesitzverhältnisse) bei Mietern, die in einer privaten Mietwohnung leben, in einigen Mitgliedstaaten höher ist, was sich möglicherweise durch eine niedrige Wohnungsqualität und hohe Preise erklären lässt; in der Erwägung, dass viele Familien Schwierigkeiten haben, lebenswichtige Güter und Dienstleistungen zu bezahlen, was auch eine Folge steigender Energiepreise ist;

Q.  in der Erwägung, dass Energiearmut mit allgemeiner Armut in Verbindung steht und das Ergebnis einer Reihe von Umständen ist, zu denen hohe Energiepreise, aggressive Handels- und Vermarktungspraktiken, Probleme in Verbindung mit Gesundheit und Behinderungen, der Mangel an passenden Angeboten oder Onlinediensten, niedrige Einkommen, das im Haushalt genutzte Heizsystem sowie die Qualität und die Energieleistung des Gebäudebestands zählen;

R.  in der Erwägung, dass Arbeitslose, Alleinerziehende, Familien mit Niedrigeinkommen, Verwitwete, dauerhaft erkrankte Menschen, ältere und junge Menschen, Menschen mit Behinderungen und Minderheiten oft am stärksten von Armut bedroht sind und aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten häufig besonders leiden;

S.  in der Erwägung, dass die großen Unterschiede, die zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf Sozialleistungen und die Gewährung eines Mindesteinkommens bestehen, bedeuten, dass die Armutsgefährdung in einigen Mitgliedstaaten durch Sozialleistungen um 60 %, in anderen aber nur um 15 % gesenkt wird; in der Erwägung, dass Sozialleistungen die Armutsgefährdung in der EU um durchschnittlich 35 % verringern;

T.  in der Erwägung, dass Energiearmut als Unfähigkeit eines Privathaushalts definiert werden kann, eine angemessene Energieversorgung aufrechtzuerhalten, um ein grundlegendes Komfort- und Gesundheitsniveau sicherzustellen, und dies durch eine Mischung aus niedrigem Einkommen, hohen Energiepreisen und einem minderwertigem Gebäudebestand bedingt ist;

U.  in der Erwägung, dass der in Kürze erscheinende Eurofound-Bericht mit dem Titel „Wohnen in Europa“ ein Modell umfassen wird, auf Grundlage dessen geschätzt wird, dass sich die medizinischen Gesamtausgaben für die Volkswirtschaften der EU der 28 (basierend auf Daten von 2011) bedingt durch unzulängliche Wohnräumlichkeiten auf über 170 Mrd. EUR jährlich belaufen; in der Erwägung, dass im Fall der Ausführung aller notwendigen Reparaturarbeiten im ersten Jahr medizinische Kosten im Umfang von etwa 8 Mrd. EUR eingespart werden und daraus in der Zukunft weitere Vorteile erwachsen;

V.  in der Erwägung, dass nach Auffassung der Vereinten Nationen das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung jedermann zu hochwertigem, sicherem, physisch zugänglichem, erschwinglichem, ausreichendem und annehmbarem Wasser für den persönlichen und häuslichen Gebrauch berechtigt; in der Erwägung, dass laut einer weiteren Empfehlung der VN höchstens 3 % des Haushaltseinkommens für Wasserzahlungen aufgewendet werden sollten, wenn solche zu entrichten sind; in der Erwägung, dass die Privatisierung der Wasserversorgung negative Auswirkungen für Haushalte hat, die in Armut leben oder von Armut bedroht sind;

W.  in der Erwägung, dass Energiearmut in Europa immer weiter verbreitet ist und sich dieses Problem in den nächsten Jahren infolge der voraussichtlichen Preissteigerungen für Energie, des gleichzeitigen Anstiegs von Einkommensunterschieden und von Armut im Allgemeinen, des Mangels an geeigneten Heizungssystemen sowie aufgrund der unzureichenden Isolierung von Wohngebäuden insbesondere in den Ländern des Mittelmeerraums vermutlich weiter verschärfen wird;

X.  in der Erwägung, dass in der EU 12 Millionen mehr Frauen als Männer in Armut leben; in der Erwägung, dass zu den Faktoren, die zu dieser Ungleichheit beitragen, das geschlechterspezifische Lohn- und Rentengefälle, der große Anteil an Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen sowie die Tatsache zählen, dass Frauen durch untragbar hohe Kinderbetreuungskosten oft zur Erwerbslosigkeit gezwungen sind;

Y.  in der Erwägung, dass sich das geschlechterspezifische Gefälle beim Lohn und den Arbeitsstunden, mit dem Frauen im Laufe ihres Arbeitsleben konfrontiert sind, und auch das geschlechterspezifische Gefälle in Bezug auf die Dauer des Arbeitslebens unmittelbar auf ihr Leben als Rentnerinnen auswirken; in der Erwägung, dass Frauen über 65 sehr viel stärker gefährdet sind, in Armut zu geraten oder sozial ausgegrenzt zu werden, als Männer dieser Altersgruppe, da die durchschnittlichen Renteneinkünfte von Frauen derzeit – und in vielen Fällen wesentlich – niedriger sind als jene von Männern;

Z.  in der Erwägung, dass die Energieunion eine wirksame Antwort auf die Energiearmut geben muss, von der mehr als 100 Millionen Europäer betroffen sind, indem schutzbedürftige Verbraucher gestärkt, die Energieeffizienz für besonders schutzbedürftige Verbraucher verbessert und Abhilfemaßnahmen entwickelt werden, um bedürftigen Menschen eine bezahlbare Energieversorgung zu bieten;

AA.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten in der Richtlinie 2012/27/EU aufgefordert werden, Sensibilisierungsprogramme auszuarbeiten und Einzelpersonen und Haushalte über Energieeffizienz zu informieren und entsprechend zu beraten;

AB.  in der Erwägung, dass laut mehreren Studien die Marktpreise für neun der Posten, die als Indikatoren für gravierende materielle Deprivation gelistet sind (Begleichung der Miete und Nebenkosten, angemessene Heizung der Wohnräumlichkeiten, Möglichkeit, unvorhergesehene Ausgaben zu decken, jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder entsprechende Proteine zu essen, einen einwöchigen Urlaub außerhalb des eigenen Heims zu verbringen, ein Auto zu fahren, eine Waschmaschine, einen Farbfernseher oder ein Telefon benutzen zu können), für von Armut bedrohte Haushalte am Ende höher sind;

AC.  in der Erwägung, dass die Armut einer Familie als etwas Unteilbares zu betrachten ist und daher besonders auf die Auswirkungen des Faktors Energie auf die Armut hingewiesen werden muss;

AD.  in der Erwägung, dass eine Renovierung des nationalen Gebäudebestands zum Zweck der Verbesserung der Energieeffizienz unmittelbar zu einer Verringerung der Energiekosten, insbesondere für ärmere Familien, führen und der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich sein wird;

AE.  in der Erwägung, dass 22 348 834 Haushalte (etwa 11 % der EU-Bevölkerung) mehr als 40 % ihres verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aufwenden; in der Erwägung, dass im Rahmen des Europäischen Semesters festgestellt wurde, dass die Überbelastung durch Wohnkosten eine gesellschaftliche Tendenz sei, die es zu beobachten gelte; in der Erwägung, dass 21 942 491 Haushalte (etwa 10,8 % der EU-Bevölkerung) mehr als 40 % ihres verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aufwenden; in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten dringend politische Maßnahmen, einschließlich von Wohnkostenzuschüssen, die es Haushalten ermöglichen, ihre Wohnkosten zu decken, identifizieren, umsetzen und aufrechterhalten sollten;

AF.  in der Erwägung, dass sich die Energiemarktpreise in Europa annähern, die Kaufkraft sich aber nicht im selben Maße annähert;

AG.  in der Erwägung, dass der Zugang zu Wohnraum ein Grundrecht darstellt, das als Voraussetzung für die Ausübung anderer Grundrechte und den Zugang zu solchen Grundrechten und einem menschenwürdigen Leben angesehen werden kann; in der Erwägung, dass der garantierte Zugang zu menschenwürdigem, angemessenem Wohnraum eine internationale Verpflichtung der Mitgliedstaaten darstellt, die die Union berücksichtigen muss, da das Recht auf Zugang zu und Unterstützung für Wohnraum sowohl in Artikel 34 der Charta der Grundrechte der EU und in Artikel 30 und 31 der vom Europarat verabschiedeten revidierten Europäischen Sozialcharta als auch in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anerkannt wird und in zahlreichen Verfassungen der Mitgliedstaaten verankert ist;

AH.  in der Erwägung, dass die Wohnkosten den größten Ausgabenposten für europäische Haushalte darstellen; in der Erwägung, dass die Preissteigerungen im Zusammenhang mit den Wohnräumlichkeiten (Grundstück, Eigentum, Miete, Energieverbrauch) einen Faktor der Instabilität darstellen, der Sorge bereitet und als ein wichtiges Problem zu betrachten ist;

AI.  in der Erwägung, dass die Wohnraumunterversorgung und Energiearmut in Ländern mit einem geringeren Anteil an sozialen Mietwohnungen (d. h. in den östlichen Ländern und den Mittelmeerländern) höher ist;

AJ.  in der Erwägung, dass die Zahl der sozialen Mietwohnungen als Anteil an den Wohnräumlichkeiten insgesamt zeigt, dass der Anteil an öffentlichen Sozialwohnungen in den westlichen und nördlichen Ländern höher ist als im EU-Durchschnitt, während in den Mittelmeerländern und den osteuropäischen Ländern nur ein Minimum (etwa 5 %) an Sozialwohnungen unterhalten wird oder es völlig an einem Sozialwohnungssektor mangelt; in der Erwägung, dass die Wohnraumunterversorgung und Energiearmut in Ländern mit einem geringeren Anteil an sozialen Mietwohnungen (d. h. in den östlichen Ländern und den Mittelmeerländern) höher ist;

AK.  in der Erwägung, dass Recherchen von Eurofound ergeben haben, dass ein Verzug bei den Nebenkostenzahlungen für viele Menschen mit Niedrigeinkommen zu den hauptsächlichen Schuldenarten zählt, und diese Tatsache die manchmal übersehen wird;

AL.  in der Erwägung, dass der soziale Wohnungsbau eine wesentliche Rolle bei der Verwirklichung des Ziels der Reduzierung der Armut im Rahmen der Strategie Europa 2020 spielt, da er einen Beitrag zur Sicherstellung einer hohen Beschäftigungsrate und eines hohen Niveaus der Inklusion und des gesellschaftlichen Zusammenhalts leistet, die Mobilität der Arbeitnehmer fördert und zur Bekämpfung der Armut beiträgt;

AM.  in der Erwägung, dass der Eurofound-Bericht mit dem Titel „Access to benefits: reducing non-take-up“ (Zugang zu Sozialleistungen: Verringerung der Nichtinanspruchnahme von Leistungen) das Problem verdeutlicht, dass Sozialleistungen und Mindesteinkommenssysteme nicht immer denjenigen zugutekommen, die sie benötigen; in der Erwägung, dass es deshalb nicht ausreichend ist, solche Systeme zu schaffen, sondern dass dafür gesorgt werden muss, dass diejenigen, die Anspruch auf diese Leistungen haben, sie auch wahrnehmen; in der Erwägung, dass Einsparungen, die langfristig dadurch erzielt werden, dass Sozialleistungen der Zielgruppe umgehend, wirksam und effizient zugutekommen, ebenfalls zu berücksichtigen sind;

AN.  in der Erwägung, dass sich die Krise auf den Zugang der Haushalte zu Wohnraum sowie auf die Investitionen in Sozialwohnungen in der EU auswirkt, in der Erwägung, dass die öffentlichen Ausgaben für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau davon beträchtlich betroffen sind und dass die Mitgliedstaaten und die EU daher verpflichtet sind, dringend tätig zu werden, damit der Zugang zu annehmbarem und erschwinglichem Wohnraum gewährleistet ist;

AO.  in der Erwägung, dass Armut und soziale Ausgrenzung weiterhin ein Schlüsselfaktor für den Gesundheitszustand und die Lebensbedingungen, einschließlich der Lebenserwartung, sind, insbesondere aufgrund der Auswirkungen der Kinderarmut auf das Kinderwohl, in der Erwägung, dass die Kluft bei der Gesundheitsversorgung zwischen Arm und Reich nach wie vor beträchtlich ist, was den erschwinglichen Zugang zu Gesundheitsdiensten, Einkommen und Vermögensverhältnisse anbelangt, und sich in bestimmten Bereichen weiter vergrößert;

AP.  in der Erwägung, dass der Ausschuss für Sozialschutz des Rates der Europäischen Union in seiner Stellungnahme vom 20. Mai 2010 seine Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht hat, dass sich die gegenwärtige Wirtschafts- und Finanzkrise negativ auf den Zugang der Bürger zur Gesundheitsversorgung und auf die Gesundheitsetats der Mitgliedstaaten auswirken könnte;

AQ.  in der Erwägung, dass die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise ernste Auswirkungen auf das Gesundheitswesen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite haben könnte;

AR.  in der Erwägung, dass die Beschränkungen aufgrund der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise die langfristige finanzielle und organisatorische Tragfähigkeit der Gesundheitssysteme von Mitgliedstaaten gravierend in Mitleidenschaft ziehen und somit den gleichen Zugang zu Diensten in ihrem Hoheitsgebiet erschweren könnten;

AS.  in der Erwägung, dass durch Armut und andere Risikofaktoren, wie Alter (Kinder, ältere Menschen), Behinderung oder Zugehörigkeit zu einer Minderheit, die gesundheitliche Ungleichheit noch verstärkt wird, und in der Erwägung, dass umgekehrt ein schlechter Gesundheitszustand zu Armut und/oder sozialer Ausgrenzung führen kann;

AT.  in der Erwägung, dass laut den jüngsten Daten von Eurostat 21 % der Haushalte in der EU der 28 über keinen Internetzugang verfügen und 20 % der 16- bis 74-jährigen nach eigenen Angaben noch nie das Internet genutzt haben; in der Erwägung, dass die Niederlande mit 95 % den höchsten Anteil von Haushalten mit Internetzugang aufweisen und Bulgarien mit 54 % das Schlusslicht bildet;

AU.  in der Erwägung, dass der digitale Binnenmarkt zu den zehn Prioritäten der neuen Kommission gehört und dass in Zukunft bei 90 % der Arbeitsplätze gewisse IT-Kenntnisse erforderlich sein werden; in der Erwägung, dass 59 % der EU-Bürger Zugang zum 4G-Netz haben, der Anteil in ländlichen Gebieten jedoch höchstens bei 15 % liegt;

AV.  in der Erwägung, dass angemessene Arbeitsverhältnisse nach wie vor das beste Mittel sind, um sich vor Armut und sozialer Ausgrenzung zu schützen, und in der Erwägung, dass Fachwissen und Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien ohne Zweifel bei der Arbeitssuche von Vorteil sind;

AW.  unter Hinweis auf die Resolution der Vollversammlung der Vereinten Nationen vom 28. Juli 2010 zum „Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung“[32], in der das Recht auf unbedenkliches und sauberes Trinkwasser als Grundrecht anerkannt wird, das für die uneingeschränkte Wahrnehmung des Rechts auf Leben und aller Menschenrechte von wesentlicher Bedeutung ist;

AX.  in der Erwägung, dass ein ganzheitliches Konzept zur Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung und zur Lösung der Probleme in Bereichen wie etwa Wohnraum, Energiekosten, öffentliche Dienstleistungen, Arbeitsplatzsicherheit, prekäre Beschäftigung und Steuerrecht notwendig ist, da die Geschlechteraspekte der Armut bereichsübergreifender Natur sind;

AY.  in der Erwägung, dass die Ziele der Armutsbekämpfung nur erreicht werden können, wenn auch die Frauenarmut bekämpft wird, da die Geschlechtergleichstellung, wirtschaftliche Teilhabe und Emanzipation von Frauen notwendig sind, wenn bei der Armutssenkung eine Aufwärtskonvergenz erreicht werden soll;

AZ.  in der Erwägung, dass bei der Datenerhebung und Politikgestaltung im Hinblick auf Armut, die Lebenshaltungskosten und das Einkommen auf der Grundlage der Einheit „Haushalt“ davon ausgegangen wird, dass die Ressourcen einheitlich und zwischen den Angehörigen eines Haushalts gleichmäßig verteilt sind; in der Erwägung, dass Haushalte in der Praxis uneinheitlich sind und die Verteilung ungleichmäßig sein und diesbezüglich ein Geschlechtergefälle bestehen kann, weswegen bei der Politikgestaltung ein Ansatz erforderlich ist, der auf den individuellen Ausgaben und dem individuellen Einkommen basiert;

BA.  in der Erwägung, dass 17 % der Alleinerziehendenhaushalte – deren Haupteinkommensbezieher in den allermeisten Fällen Frauen sind – nicht in der Lage sind, ihren Wohnraum zu heizen, während dieser Anteil bei der Bevölkerung allgemein nur 10 % beträgt; in der Erwägung, dass die Großhandelspreise für Energie gesunken sind, während die Privatkundenpreise gestiegen sind, was die Kosten nach oben treibt; in der Erwägung, dass es bedauerlicherweise keine EU-weite Definition des Begriffs Energiearmut gibt, und in der Erwägung, dass es sich dabei um ein Phänomen handelt, von dem Frauen unverhältnismäßig stark betroffen sind;

BB.  in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote bei jungen Frauen höher ist als bei anderen Altersgruppen, sodass junge Frauen bereits früh im Leben von Armut bedroht sind;

BC.  in der Erwägung, dass steigende Haushaltskosten und die Überbelastung durch Wohnkosten zu den Auslösern für die Wohnungslosigkeit von Frauen zählen und noch weiter untersucht werden muss, wie viele Frauen ihren Wohnraum verlieren oder verlassen und worin die entsprechenden Ursachen liegen; in der Erwägung, dass die Verschuldung von Haushalten und Einzelpersonen unmittelbar mit den Haushaltskosten zusammenhängt und ein zentraler Auslöser für Armut und soziale Ausgrenzung ist;

Grundlegende Empfehlungen

Auf der Grundlage der in diesem Initiativbericht ausgearbeiteten Empfehlungen:

1.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich umfassend für die Minderung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu engagieren und eine integrierte Strategie anzunehmen, um die unterschiedlichen Formen dieser Phänomene durch einen ganzheitlichen Ansatz bei der Wirtschafts-, Bildungs-, Beschäftigungs-, Energie-, Verkehrs- und Sozialpolitik auf der Grundlage bewährter Verfahren zu bekämpfen;

2.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ein Moratorium für die Abschaltung der Heizung im Winter zu unterzeichnen, um sicherzustellen, dass während eines festgelegten Zeitraums im Winter kein Haushalt von der Energieversorgung abgeschnitten werden darf, und dass Haushalte, bei denen dies bereits der Fall ist, wieder angeschlossen werden müssen, und hierdurch zu betonen, dass hiermit verbundene Kosten öffentlicher Natur sind, da die Sozialpolitik hauptsächlich in die Zuständigkeit der Regierungen fällt; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen zu prüfen, die notwendig sind, um die Normen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für eine angemessene Raumtemperatur zu erfüllen;

3.  fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung der Mindesteinkommensregelungen in der EU auszuarbeiten und weitere Schritte in Erwägung zu ziehen, bei denen die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten jedes Mitgliedstaats berücksichtigt werden und auch die Frage geprüft wird, ob die Haushalte mit dem Mindesteinkommen den grundlegenden persönlichen Bedarf decken können; fordert die Kommission auf, auf dieser Grundlage zu prüfen, in welcher Form und mit welchen Mitteln auf mitgliedstaatlicher Ebene ein angemessenes Mindesteinkommen über der Armutsgrenze von 60 % des nationalen Durchschnittseinkommens in allen Mitgliedstaaten im Einklang mit nationalen Gepflogenheiten und Gebräuchen gewährt werden kann und hierbei die Eigenheiten eines jeden berücksichtigt werden, um die soziale Konvergenz in der EU zu fördern;

4.  fordert die Mitgliedstaaten auf, für eine effizientere, gezieltere und besser überwachte Nutzung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) durch die nationalen, regionalen und lokalen Behörden zu sorgen, um gegen Energiearmut, steigende Lebenshaltungskosten, soziale Ausgrenzung, Wohnraumunterversorgung und die unzureichende Qualität des Gebäudebestands vorzugehen; ist der Überzeugung, dass die Kommission in diesem Bereich mehr Flexibilität zulassen muss;

5.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Themen Bekämpfung von Armut, extremer Armut und sozialer Ausgrenzung und Zugang zu angemessenen Lebensbedingungen einen Gipfel zu widmen;

Politische Maßnahmen der EU zur Verwirklichung des Ziels der Armutsbekämpfung

6.  findet es bedauerlich, dass die Zahl der Menschen, die unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden oder hiervon bedroht sind, weiter gestiegen ist, obgleich es das Ziel der Strategie Europa 2020 ist, die Zahl der Betroffenen um mindestens 20 Millionen zu senken; bedauert ferner, dass sich der Armutsindikator nur in einigen Mitgliedstaaten verbessert hat; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Zusagen in Bezug auf das Ziel der Armutsreduzierung zu erneuern, da dessen Verwirklichung immer weiter in die Ferne rückt;

7.  fordert die Mitgliedstaaten auf, jedem während des gesamten Lebens einfach zugängliche, angemessene Unterstützung, einschließlich eines Mindesteinkommens über der Armutsgrenze, so lange wie nötig zur Verfügung stellen und verschiedene Arten von Kompensation zur Milderung der Armut in Situationen anzubieten, in denen die Kosten nicht kurzfristig verringert werden können; betont, dass unbedingt die Kriterien festgelegt werden müssen, die zur Inanspruchnahme einer angemessenen Mindesteinkommensregelung berechtigen;

8.  fordert die Mitgliedstaaten auf, alle politischen Maßnahmen, die zu einer Zunahme der Armut führen könnten, kritisch zu prüfen und anzupassen;

9.  fordert die Kommission auf zu prüfen, ob der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen über den Zeitraum 2014–2020 hinaus fortbestehen kann und ob eine bessere Koordinierung mit anderen europäischen Fonds, insbesondere dem Europäischen Sozialfonds (ESF), und Maßnahmen für eine aktive Arbeitsmarktpolitik möglich ist, um den am stärksten von Armut betroffenen Personen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und zu prüfen, in welchem Umfang die am stärksten benachteiligten und gefährdeten Gruppen, wie junge Frauen, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und ältere Frauen, Nutzen aus dem Programm ziehen;

10.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang von Vereinigungen, deren Ziel die Armutsbekämpfung ist, zu EU-Finanzmitteln aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen zu erleichtern, ohne dass sich der Verwaltungsaufwand dieser oft an Personalmangel leidenden Organisationen dadurch erhöht;

11.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Mechanismen für die Anerkennung von Kompetenzen zu schaffen, die auf nicht-formale Weise erworben wurden;

12.  betont, dass die Verwirklichung von Initiativen wie der Jugendgarantie ein umfassendes Verständnis der Beschäftigungsstrukturen der Region erfordert, in der diese Initiativen umgesetzt werden sollen; weist darauf hin, dass damit eine Neubestimmung der Rolle der Arbeitsämter verbunden ist, sodass die Nutzer unterstützt werden, all ihre besonderen Umstände berücksichtigt werden, ihnen Weiterbildung angeboten und der Schwerpunkt auf sich entwickelnde Wirtschaftszweige gelegt wird, indem man einen direkten Kontakt zu Unternehmen herstellt, damit sichergestellt ist, dass potenzielle Arbeitnehmer über die von den Unternehmen benötigten Fertigkeiten verfügen;

13.  begrüßt die Absicht der Kommission, die Schaffung einer europäischen Säule der sozialen Rechte vorzuschlagen; verweist darauf, dass eine solche Säule Artikel 9 AEUV Rechnung tragen sollte;

14.  unterstützt die Absicht der Kommission, der Union durch die Vorlage neuer Maßnahmen einen „AAA-Sozialstatus“ zu sichern, um die Wirksamkeit sozial- und beschäftigungspolitischer Maßnahmen zu verbessern, wozu eine klare Strategie für die Bekämpfung geschlechterspezifischer Aspekte der sozialen Ausgrenzung zählt;

15.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen sich aus konkreten Maßnahmen und Tätigkeiten, einschließlich im Bereich Energiearmut, zusammensetzenden EU-Rahmen zur Reduzierung von Armut und sozialer Ausgrenzung im Einklang mit der Strategie Europa 2020 auszuarbeiten und diesen anzunehmen und anzuwenden;

16.  verweist auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18. September 2013 zum Thema „Für ein koordiniertes europäisches Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung von Energiearmut“ und nimmt dessen Empfehlung zur Kenntnis, eine Europäische Beobachtungsstelle für Armut einzurichten, deren Hauptaugenmerk auf dem Bereich Energiearmut liegt und die alle Interessenträger zusammenbringt, um (zusammen mit Eurostat) zur Festlegung von europäischen Indikatoren für Energiearmut beizutragen, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, bewährte Verfahren aufzuzeigen und Empfehlungen auszuarbeiten, um diesem Problem wirksamer vorzubeugen und es zu bekämpfen und europäische Solidarität in diesem Bereich zu schaffen; betont, dass unbedingt Indikatoren für den Energieverbrauch und die Energiekosten von Haushalten festgelegt und entsprechende Daten gesammelt werden müssen, um verlässliche Informationen vorlegen zu können und eine auf Tatsachen beruhende Gestaltung politischer Maßnahmen sowie eine wirksame Überwachung zu ermöglichen;

17.  ist der Ansicht, dass Armut und soziale Ausgrenzung eine generationenübergreifende Komponente aufweisen, und betont daher, dass Kindern, die in Haushalten unter der Armutsgrenze leben, der Zugang zu Bildung erleichtert werden muss und dass Maßnahmen zur Vermeidung eines Schulabbruchs ergriffen werden müssen;

18.  fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen angesichts der zunehmenden Armut beispielsweise durch eine Empfehlung des Rates zu intensivieren, damit Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, geholfen wird, wobei dies eine deutliche geschlechterspezifische Perspektive umfassen sollte, um das im Rahmen der Strategie Europa 2020 festgelegte Ziel der Armutsminderung zu verwirklichen;

19.  bekräftigt, dass die Stellung von Frauen und Mädchen unbedingt durch Bildung – auch durch formale und nicht formale Bildung – gestärkt werden muss, und dass der Bildung eine große Bedeutung zukommt, was die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und der Stigmatisierung durch Armut sowie die Einkommenssteigerung angeht, wobei Letzteres durch die Integration von Frauen in Bereichen, in denen sie bisher unterrepräsentiert sind, geschehen sollte, wie etwa Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Unternehmertum, und fordert die Kommission auf, in die länderspezifischen Empfehlungen Ziele für die Berufsbildung von Frauen aufzunehmen;

20.  fordert, dass alle Mitgliedstaaten eine detaillierte Aufstellung der Umsetzung ihres Plans zur Armutsminderung vorlegen und erläutern, wie mit ihrer Strategie geschlechterspezifische Aspekte der Armut und der sozialen Ausgrenzung angegangen werden;

Mittel und Einkommen armer Haushalte

21.  betont, dass ein annehmbares Einkommen ein wesentliches Element für ein würdevolles Leben darstellt; betont, dass eine Beschäftigung zwar entscheidend sein kann, um sich aus der Armut zu befreien, ein ausreichendes Mindesteinkommen jedoch auch wichtig ist, um die Menschen dabei zu unterstützen, ihren grundlegenden Bedarf zu decken; verweist darauf, dass 2013 die Armutsgefährdungsquote nach Sozialleistungen in der EU der 28 bei 16,7 % lag, was bedeutet, dass das verfügbare Einkommen der betroffenen Menschen unter der nationalen Armutsgefährdungsschwelle lag, und dass weiterhin Armut trotz Erwerbstätigkeit und absolute Armut in nicht hinnehmbarem Umfang bestehen;

22.  fordert die Kommission auf, im Rahmen des Europäischen Semesters den Mitgliedstaaten Empfehlungen in Bezug auf die zu ergreifenden politischen Maßnahmen und die durchzuführenden Reformen zu unterbreiten, damit Armut und soziale Ausgrenzung mit Blick auf die Förderung sozialer Konvergenz wirksam bekämpft werden können, wobei die Besonderheiten eines jeden Mitgliedstaats zu berücksichtigen sind;

23.  verweist auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Europäisches Mindesteinkommen und Armutsindikatoren”; stellt fest, dass in der Stellungnahme Unterstützung für einen EU-Rahmen für ein Mindesteinkommen zum Ausdruck gebracht wird, mit dem gemeinsame Standards und Indikatoren eingeführt sowie Methoden zur Überwachung ihrer Umsetzung bereitgestellt und der Dialog zwischen Interessenträgern, Mitgliedstaaten und EU-Organen verbessert werden sollen; ist der Auffassung, dass ein solcher Rahmen fakten- und rechtebasiert sein und die sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten eines jeden Mitgliedstaats berücksichtigen sowie das Subsidiaritätsprinzip achten sollte;

24.  betont, dass Mindesteinkommensregelungen Haushalte vor schwerwiegender materieller Deprivation schützen oder sie hiervon befreien und ein Einkommen über der Armutsgrenze ermöglichen sollten; erinnert daran, dass ein Mindesteinkommen auf nationaler Ebene ein Schlüsselinstrument darstellen könnte, um Artikel 9 AEUV nachzukommen, da es einen angemessenen Sozialschutz, die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung, gesellschaftliche Teilhabe und Gesundheitsschutz sowie mehr Chancengleichheit sichert; teilt die Auffassung des Wirtschafts- und Sozialausschusses, dass ein Mindesteinkommen mit lebenslangem Lernen, der Einbindung von Interessenträgern sowie Maßnahmen für eine aktive Arbeitsmarktpolitik einhergehen sollte, um Arbeitslosen dabei zu helfen, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren und eine angemessene Beschäftigung zu finden;

25.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen Informationen, Rat und Unterstützung zur Verfügung zu stellen, damit sie gut informierte Entscheidungen im Hinblick auf ihren Energieverbrauch treffen können, und nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden durch gezielte Beratung zu Energie und die Schulung von Energieberatern zu unterstützen, sowie Energieanbieter zu verpflichten, ihren Strom- und Gasrechnungen für Haushalte Informationen über Maßnahmen beizufügen, wie der Energieverbrauch gesenkt und die Energieeffizienz erhöht werden kann;

26.  bestärkt die Mitgliedstaaten und die Kommission darin, gegebenenfalls eine aktive Politik in Bezug auf angemessenen Wohnraum zu verfolgen, um den Zugang zu hochwertigem Wohnraum sicherzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine tragbare Mietpolitik in Fällen zu verfolgen, in denen umgehende soziale Maßnahmen erforderlich sind, und betont, dass diese mit langfristigen Wohn- und Gemeinschaftsprogrammen zur Erhöhung des Wohnungsbestands für die verschiedenen sozial benachteiligten Zielgruppen einhergehen sollten; betont, dass es weiterhin in der gesamten EU wirksamer Maßnahmen bedarf, um die Entstehung weiterer Immobilienblasen zu verhindern, wozu beispielsweise eine Regelung für einen wirksamen Verbraucherschutz auf dem Hypothekenmarkt zählt; unterstützt in diesem Zusammenhang politische Maßnahmen, mit denen Haushalten mit finanziellen Schwierigkeiten dabei geholfen werden soll, in ihrer Erstwohnung zu bleiben;

27.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Grundrecht der europäischen Bürger auf Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung als Voraussetzung für ein Menschenleben in Würde zu gewährleisten; fordert, dass die Bedeutung erschwinglicher Mietwohnungen anerkannt wird, da diese ein Mittel für den Zugang zu Wohnraum für Personen mit geringem Einkommen darstellen und fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, für ausreichend erschwinglichen Wohnraum zu sorgen;

28.  betont, dass die Armut älterer Menschen in vielen Mitgliedstaaten ein großes Problem darstellt; fordert daher die EU-Mitgliedstaaten auf, ihr Rentensystem zu reformieren, um ein angemessenes Renteneinkommen sowie die Tragfähigkeit und Sicherheit der Rentensysteme sicherzustellen;

29.  fordert die Kommission auf, das Problem der Obdachlosigkeit als extremer Form der Armut anzugehen und insbesondere gegen im Winter eintretende Todesfälle unter Obdachlosen und Personen, die in kalten Wohnungen leben, vorzugehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Fortschritte zu überprüfen, die sie bei der Beseitigung solch extremer Formen der Armut erzielen;

30.  fordert angesichts der Tatsache, dass 22 348 834 Haushalte (etwa 11 % der EU-Bevölkerung) mehr als 40 % ihres verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aufwenden und 21 942 491 Haushalte (etwa 10,8 % der EU-Bevölkerung) Schwierigkeiten haben, in ihren Wohnräumlichkeiten eine angemessene Temperatur aufrechtzuerhalten, die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, umgehend politische Maßnahmen, einschließlich von Wohnkostenzuschüssen, die es Haushalten ermöglichen, ihre Wohnkosten zu decken, zu identifizieren und diese Maßnahmen umzusetzen und aufrechtzuerhalten;

31.  verweist erneut darauf, dass Haushalte mit Niedrigeinkommen und von Armut bedrohte Haushalte stärker von der Bereitstellung von erschwinglichen, hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen abhängig sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen öffentlichen Ausgaben zu tätigen, um Haushalten mit Niedrigeinkommen hochwertige und erschwingliche öffentliche Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen;

Haushaltsausgaben armer Haushalte

32.  begrüßt die Arbeit der Kommission an einem Referenzbudget, was einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, da noch immer die große Aufgabe zu bewältigen ist, das Einkommen und die Ausgaben armer Haushalte in ausgewogenerer Weise und auf der Grundlage von Daten zu analysieren; weist darauf hin, dass Referenzbudgets, die die Haushaltskosten widerspiegeln, genutzt werden könnten, um die zu leistende Unterstützung auszuarbeiten und ihre Geeignetheit zu prüfen; ist der Auffassung, dass ein solches Instrument von entscheidendem Wert ist, um den sozialen Zusammenhalt der EU wiederzubeleben, Ungleichheiten abzubauen und die EU-2020-Ziele im Hinblick auf die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu verwirklichen; betont, dass eine Senkung der Haushaltsausgaben für arme Haushalte sich nicht nur positiv auf die betroffenen Haushalte, sondern auch auf die Wirtschaft – vor allem die lokale – sowie den sozialen Zusammenhalt auswirkt;

33.  verweist darauf, dass arme Haushalte den Großteil ihres Einkommens für Lebensmittel, Wohnraum und Nebenkosten aufwenden, und fordert die Kommission daher auf, ihre verschiedenen politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut besser abzustimmen, den Austausch bewährter Verfahren zu verbessern, und einen regelmäßigen Dialog mit denjenigen zu begünstigen, die von Armut betroffen sind, um sicherzustellen, dass diese Personen einen Beitrag zur Bewertung der sie betreffenden Maßnahmen leisten können;

34.  betont, dass es bisher auf Unionsebene keine Definition für Energiearmut gibt und es daher sehr schwierig ist, das Ausmaß, die Gründe und die Folgen dieses Aspekts der Armut in der Union eingehend zu prüfen; fordert die Kommission auf, zusammen mit Interessenträgern eine gemeinsame Definition von Energiearmut auszuarbeiten und die Faktoren zu bestimmen, die zur Gefährdung von Haushalten beitragen;

35.  betont, dass eine solche Definition zusammen mit denjenigen, die unter Armut leiden, sowie mit Vereinigungen, die sich der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung verschrieben haben, ausgearbeitet werden sollte, wobei unter anderem der Aspekt berücksichtigt werden sollte, dass ein Haushalt nicht in der Lage ist, für ein angemessenes Energieversorgungsniveau für den gesamten Energieverbrauch des Haushalts zu sorgen;

36.  schlägt der Kommission vor, eine Mitteilung zu Energiearmut in Europa in Verbindung mit einem entsprechenden Aktionsplan zur Unterstützung der Mitgliedstaaten vorzulegen; fordert die Kommission auf, in diesem Zusammenhang Folgenabschätzungen und Informationen zu bewährten Verfahren für die Bekämpfung von Energiearmut in den Mitgliedstaaten vorzulegen; betont, dass Energie für alle Bürger in Europa erschwinglich sein muss;

37.  betont, dass es bereits jetzt eine verlorene Generation gibt; betont daher, dass es extrem wichtig ist zu verhindern, dass künftig noch mehr junge Menschen in die Energiearmut abgleiten könnten;

38.  stellt fest, dass die Vermittlung von Wirtschafts- und Finanzwissen in jungem Alter die Entscheidungsfindung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im späteren Leben nachweislich verbessert, zu der auch die Verwaltung des Einkommens und der Ausgaben gehört; empfiehlt, dass bewährte Verfahren ausgetauscht und Bildungsprogramme gefördert werden, die sich an Frauen und Mädchen aus schutzbedürftigen Gruppen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen, die mit Armut und sozialer Ausgrenzung konfrontiert sind, richten;

39.  betont, dass ein beträchtlicher Teil der Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind und sich folglich die notwendigen Vorabinvestitionen für Energieeffizienzmaßnahmen, wie Isolierungen oder erneuerbare Energiequellen, nicht leisten kann; weist darauf hin, dass dies einen Teufelskreis schafft, bei dem kontinuierlich ein unnötig immer größerer Anteil des Haushaltseinkommens für Nebenkosten aufgewandt wird, während z. B. nichts gegen Energieineffizienz oder Energiemangel unternommen wird;

40.  fordert die Kommission, das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) und die Mitgliedstaaten auf, die Wohnungslosigkeit von Frauen und ihre Ursachen und Auslöser zu erforschen, da das Phänomen im Rahmen der aktuell verfügbaren Daten nicht hinreichend erfasst ist; stellt fest, dass zu den geschlechterspezifischen Aspekten, die berücksichtigt werden sollten, auch die geschlechterbedingte wirtschaftliche Abhängigkeit und vorübergehende Unterkünfte gehören sowie auch die Tatsache, dass soziale Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen werden;

41.  unterstützt die Initiative, ein Referenzbudget festzulegen, das als Orientierung dienen sollte, und fordert die Kommission auf, bei dessen Ausarbeitung geschlechterspezifische Überlegungen zu berücksichtigen, darunter auch geschlechterspezifische Ungleichheiten innerhalb der Haushalte;

42.  vertritt die Auffassung, dass im Hinblick auf Schutzbedürftigkeit und Ausgrenzung als ein möglicher Faktor auch die Tatsache, dass Frauen eine höhere Lebenserwartung haben, berücksichtigt werden muss;

Gezielte Ausrichtung von Finanzierungsmitteln und politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und Energiearmut

43.  fordert die Mitgliedstaaten und die EU auf, Haushalten mit Niedrigeinkommen (z. B. über die EIB) Mikrokredite, zinsfreie Kredite oder Niedrigzinskredite zur Verfügung zu stellen, um sie bei Vorabinvestitionen in erneuerbare Energien oder Energieeffizienzmaßnahmen, wie Isolierung, Solarenergie oder energieeffiziente Geräte, zu unterstützen;

44.  fordert die Mitgliedstaaten dringend auf zu gewährleisten, dass bei allen Investitionen in neue Wohnungen oder in die Renovierung bestehender Wohnungen die Energieeffizienz als Grundlage herangezogen wird;

45.  erinnert daran, dass die gezielte Ausrichtung von bestimmten politischen Maßnahmen und Unionsmitteln zur Verringerung der Energiekosten armer Haushalte in Form von Investitionen in erneuerbare Energieträger oder Energieeffizienz mittelfristig zahlreiche positive Auswirkungen haben können: Verbesserung der Lebensbedingungen und der Gesundheit der Betroffenen, Senkung der Haushaltskosten, was eine finanzielle Erleichterung für arme Familien darstellt, Vermehrung der lokalen Investitionen, Schaffung von Arbeitsplätzen auf lokaler Ebene und Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Strategie EU 2020.

46.  betont ferner, dass unbedingt die Verwendung der Fonds kontrolliert sowie die Informationen über und der Zugang zu diesen Mitteln vereinfacht werden müssen;

47.  betont, wie wichtig es ist, die Armutsbekämpfung nicht nur aus sozialer oder politischer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht anzugehen, da so mittelfristig eine Wirkung entfaltet wird; vertritt die Auffassung, dass die Kommission die Bekämpfung der derzeit herrschenden Dynamik der Ungleichheit, die insbesondere dem Wachstum erheblich schadet und sich äußert negativ auf den Zusammenhalt und das Armutsproblem auswirkt, in ihre Prioritätenliste aufnehmen muss;

48.  betont die Rolle der Union und der Mitgliedstaaten bei der Senkung der Energiekosten von Haushalten, die erstere spielt, indem sie für Versorgungssicherheit als Vorsorgemaßnahme gegen die erheblichen Preisschwankungen und Spekulationen auf dem Energiemarkt sorgt, wodurch für stärkere Verbindungen, eine höhere Marktintegration und Investitionen in nachhaltige Energie gesorgt wird, und letztere durch die Stärkung ihrer politischen Maßnahmen zur Unterstützung der Energieeffizienz in den Haushalten einnimmt, wobei ein besonderes Augenmerk auf nicht ans Netz angeschlossenen Haushalten liegen sollte, die unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden; ist der Ansicht, dass der Verbraucherschutz zu den Prioritäten der Union zählen sollte;

49.  beklagt Finanzspekulationen mit natürlichen Ressourcen und Energiequellen, insbesondere, wenn diese wie Wasserkraft räumlich gebunden sind, und fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit die Energiekosten für arme Familien gesenkt werden, indem zum Beispiel entsprechende Steuereinnahmen dafür verwendet werden;

50.  begrüßt die Tatsache, dass Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger im Rahmen der ESI-Fonds 2014–2020 förderfähig sind, da diese eine erhebliche Bedeutung für die Reduzierung der Energiekosten von Haushalten haben; bestärkt die Kommission und die Mitgliedstaaten darin, das volle Potenzial der Europäischen Fonds im Hinblick auf die Bekämpfung von Energiearmut auszuschöpfen; betont, dass Hindernisse, die einer wirksamen Inanspruchnahme entgegenstehen, wie etwa die Zugänglichkeit des Kohäsionsfonds für kleinere Organisationen oder der Mangel an Informationen, vor allem was die Antragsbedingungen angeht, beseitigt werden sollten;

51.  verweist darauf, dass es einiger Vorbedingungen bedarf, wenn die Zielgruppe Begünstigte sind, die mit armen Haushalten zusammenarbeiten oder Teil dieser sind, und dass diese besser im Rahmen der ESI-Fonds, jedoch nicht unbedingt im Rahmen größerer Fonds wie dem EFRE, zu erfüllen sind;

52.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Nutzung von Querfinanzierungsmechanismen, vor allem zwischen dem ESF und dem EFRE zu erleichtern, was Projekte im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien oder Energieeffizienz zugunsten von energiearmen Haushalten angeht; betont die zahlreichen Vorteile von Multifondsprogrammen, um Querschnittsproblemen wie etwa solchen im Zusammenhang mit Energiearmut zu begegnen;

53.  betont, dass der Wohnraum von Haushalten mit Niedrigeinkommen in ländlichen Gebieten tendenziell von sehr niedriger Qualität ist, was sowohl für Mieter als auch für Eigentümer gilt; weist darauf hin, dass dies zum sogenannten Lock-in-Effekt hoher Nebenkosten, die keinen Spielraum für Investitionen zur Senkung der Energiekosten lassen, noch beiträgt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Ausrichtung von LEADER und ELER auf die Bekämpfung von Energiearmut in ländlichen Gebieten zu verbessern, indem die operationellen Programme und die Mittel für die Erzeugung diversifizierter erneuerbarer Energien innerhalb lokaler Netzwerke eingesetzt werden, wobei auch Energieeffizienzmaßnahmen für Gebäude, die energiearmen Haushalten vorbehalten sind, eingeschlossen sein sollten;

54.  verweist darauf, dass Mieter nur begrenzten Zugang zu Finanzierungsmitteln für Energieeffizienz haben, da sie nicht die Eigentümer der Immobilien sind; verweist darauf, dass Mieter geringere Anreize haben, Investitionen vorzunehmen, da sie eher und öfter ausziehen als Wohnungseigentümer; begrüßt das Pilotprojekt der Kommission zu Brennstoff-/Energiearmut ‒ Analyse der Auswirkungen der Krise und Überprüfung bestehender und möglicher neuer Maßnahmen in den Mitgliedstaaten („Fuel/Energy poverty - assessment of the impact of the crisis and review of existing and possible new measures in the Member State”), das sich mit diesem Aspekt befassen soll; fordert die Kommission auf, abhängig von den Ergebnissen dieses Pilotprojekts Bestimmungen auszuarbeiten, um die Verwendung von EU-Finanzierungsmitteln für von Mietern durchgeführte Energieeffizienzmaßnahmen zu ermöglichen;

55.  erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass mindestens 20 % der gesamten ESF-Mittel in einem jeden Mitgliedstaat für das thematische Ziel „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und jeglicher Diskriminierung“ verwendet werden sollten und dass der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen auch für Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Inklusion genutzt werden kann;

56.  betont, dass es für die am stärksten betroffenen Haushalte eine unmittelbare Erleichterung und eine Verbesserung der Lebensbedingungen darstellt, wenn diese Haushalte im kleinen Maßstab mit erneuerbaren Energieträgern, die wenig kosten ‒ wie etwa Solarzellen-Paneele für Häuser ‒ und nicht an das Energienetz angeschlossen sind, ausgestattet werden;

Verknüpfung von sozialen Zielen und Energiepolitik

57.  begrüßt die Tatsache, dass in den energiepolitischen Rechtsvorschriften in Europa, und insbesondere in der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz und der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, soziale Ziele im Rahmen der Energieeffizienzpolitik anerkannt werden; findet es bedauerlich, dass die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2012/27/EU zugunsten von energiearmen Haushalten oder Sozialwohnungen (Artikel 7 Absatz 7) von den Mitgliedstaaten nicht voll ausgeschöpft werden; fordert die Kommission auf, die Umsetzung und Nutzung der Artikel 7 Absatz 7 und Artikel 5 Absatz 7 im Rahmen ihrer Überprüfung und Folgenabschätzung des Energieeffizienzpakets zu bewerten; fordert die Kommission außerdem auf, Artikel 7, und insbesondere Absatz 7, auf der Grundlage dieser Bewertung zu stärken, um damit die Mitgliedstaaten dazu anzuregen, Anforderungen mit sozialer Zielsetzung in ihre Energieeffizienzverpflichtungssysteme aufzunehmen;

58.  vertritt die Auffassung, dass auch lokale Behörden einen Beitrag zur Förderung alternativer Finanzierungsinstrumente, einschließlich genossenschaftlicher Modelle, und zur Förderung von Vereinbarungen zur kollektiven Beschaffung leisten können, um Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, ihre Energienachfrage zu bündeln und somit günstigere Energiepreise zu erzielen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Rolle der lokalen Behörden bei der Minderung der Energiearmut zu stärken;

59.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Normen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für eine angemessene Raumtemperatur zu erfüllen; weist darauf hin, dass so die am stärksten gefährdeten Gruppen, wie insbesondere kleine Kinder, ältere Menschen, dauerhaft erkrankte Menschen und Menschen mit Behinderungen, Hilfe erfahren und so ihre Gesundheit geschützt und zu ihrem Wohlergehen beigetragen wird;

60.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, umgehend tätig zu werden, um gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse vorzugehen, die es dem Einzelnen nicht ermöglichen, ein regelmäßiges und sicheres Einkommen zu beziehen, und somit einer soliden Kostenplanung und der Begleichung der Haushaltskosten im Wege stehen;

61.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit den VN-Zielen für nachhaltige Entwicklung allen Menschen Zugang zu erschwinglicher, sicherer, nachhaltiger und moderner Energie zu Verfügung zu stellen;

Wohnen und Armut

62.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entschiedene Maßnahmen zugunsten von Sozialwohnungen in die Wege zu leiten und Investitionen in Energieeffizienz in sozialen Mietwohnungen durch europäische Fonds auszubauen; empfiehlt den Mitgliedstaaten den Ausbau des Angebots an hochwertigen Sozialwohnungen, um sicherzustellen, dass alle Menschen, und insbesondere die Bedürftigsten, Zugang zu angemessenem Wohnraum haben; bestärkt die Mitgliedstaaten darin, von ihren Möglichkeiten zur Bereitstellung von Sozialwohnungen mit alternativen Rechtsformen Gebrauch zu machen; empfiehlt den Mitgliedstaaten, Verbraucherverbände zu unterstützen;

63.  betont, wie wichtig hochwertige und zugängliche Kinderbetreuung ist, damit Eltern an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und ihre Einkommen verbessern können; hebt hervor, dass dies ganz besonders für Alleinerziehende gilt, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um das Kinderbetreuungsangebot umgehend zu verbessern;

64.  stellt fest, dass eine Verbesserung der Energieeffizienz sowie Sanierungen und Energie aus erneuerbaren Quellen von zentraler Bedeutung sind, wenn Energiearmut bekämpft werden soll; ist angesichts der Tatsache besorgt, dass politische Maßnahmen zur Sanierung von Wohnraum oft nicht auf die schutzbedürftigsten Personen ausgerichtet sind; fordert, dass politische Maßnahmen zur Sanierung von Wohnraum in erster Linie auf arme, wirtschaftlich ausgegrenzte und schutzbedürftige Haushalte ausgerichtet werden und dabei Haushalte, die mit geschlechterspezifischen Ungleichheiten und Mehrfachdiskriminierung konfrontiert sind, in besonderem Maße berücksichtigt werden;

65.  weist darauf hin, dass sozialen Unternehmen und alternativen Geschäftsmodellen wie etwa Genossenschaften und Gesellschaften auf Gegenseitigkeit eine wichtige Funktion zukommt, wenn es darum geht, die soziale Eingliederung und die Rolle von Frauen – und insbesondere von Frauen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen – in der Wirtschaft sowie auch eine größere wirtschaftliche Unabhängigkeit dieser Frauen zu fördern;

66.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Interessenträger einzubeziehen und Beratungsverfahren in die Wege zu leiten, mit denen die unmittelbare Einbindung von Personen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, – insbesondere von Frauen und Mädchen –, in die Politikgestaltung im Bereich der sozialen Inklusion auf allen Ebenen gefördert und erleichtert wird;

67.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen festzulegen, um das unerhörte Lohngefälle zwischen Männern und Frauen in der EU abzuschaffen, das derzeit bei 16 % liegt und bei den Renten sogar 39 % beträgt, und betont, dass diese Maßnahme für alleinerziehende Frauen, für die die Haushaltskosten eine extreme Belastung darstellen können, von entscheidender Bedeutung ist;

68.  stellt fest, dass Alleinerziehende, von denen die meisten Frauen sind, überdurchschnittlich stark von Armut bedroht sind (34 %); stellt fest, dass die Tatsache, dass Alleinerziehende bedingt durch Kinderbetreuungskosten entweder keiner Beschäftigung nachgehen können oder eine prekäre Niedriglohnbeschäftigung ausüben, erheblich zu diesem erhöhten Risiko beiträgt; drängt die Mitgliedstaaten, Rechtsvorschriften zur Festlegung eines existenzsichernden Einkommens anzunehmen, mit dem der Grundbedarf von Arbeitnehmern gedeckt werden kann;

69.  stellt fest, dass das geschlechterspezifische Lohn- und Rentengefälle wesentlich zur Frauenarmut beiträgt; stellt fest, dass die Ausgrenzung von Frauen aus Wirtschaftsbereichen, die traditionell von Männern dominiert sind, zum Beispiel Technik, Wissenschaft, die höhere Führungsebene und der Bereich der Entscheidungsfindung, mit langfristigen Auswirkungen einhergeht, was Frauenarmut betrifft, und dass Frauen in Bereichen, in denen verhältnismäßig niedrige Löhne gezahlt werden – beispielsweise Pflege, öffentliche Dienstleistungen, Teilzeitbeschäftigung und prekäre Niedriglohnbeschäftigung – überrepräsentiert sind; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass die Feminisierung der Armut teilweise darauf zurückzuführen ist, dass für Frauen und Männer seit langem ungleiche Normen bestehen, zumal dies im Hinblick auf die Tarifpolitik und entsprechende Vereinbarungen dazu führt, dass den Sektoren, die von Männern dominiert werden – wie etwa dem Finanzsektor –, Vorrang eingeräumt wird;

70.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Armut und soziale Ausgrenzung von Frauen zu bekämpfen, indem durch Initiativen sichergestellt wird, dass in von Frauen dominierten Bereichen hochwertige Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, die mit einem existenzsichernden Arbeitsentgelt vergütet sind; betont, dass die Gewerkschaften bei der Vertretung der Frauen und der Stärkung der Rolle der Frau am Arbeitsplatz und bei der Bekämpfung von Ausgrenzung eine wichtige Rolle spielen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, arbeitgeber- und sektorspezifische Gehaltsumfragen vorzuschlagen und durchzuführen, damit aufgezeigt werden kann, dass Frauen und Männer, die bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind, ungleich vergütet werden, um so schneller Fortschritte hin zu gleicher Entlohnung zu erzielen;

71.  betont, dass im Hinblick auf die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung politische Maßnahmen umgesetzt werden müssen, mit denen den besonderen Umständen begegnet wird, in denen sich schutzbedürftige Gruppen und marginalisierte Bevölkerungsgruppen befinden, die mit besonderen Formen von geschlechterspezifischen Ungleichheiten und Mehrfachdiskriminierung konfrontiert sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitere politische Maßnahmen auszuarbeiten, mit denen der Armut und sozialen Ausgrenzung von Frauen mit Behinderungen, älteren Frauen, weiblichen Flüchtlingen und Migrantinnen, Roma-Frauen und Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören, Frauen in ländlichen Gebieten und benachteiligten Wohngegenden, alleinerziehenden Müttern sowie Hochschulstudentinnen entgegengewirkt werden kann;

Armut und Zugang zu Gesundheitsdiensten

72.  weist darauf hin, dass der gleichberechtigte Zugang zu einer hochwertigen, universellen Gesundheitsfürsorge ein international und insbesondere in der EU anerkanntes Grundrecht darstellt;

73.  weist darauf hin, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung häufig wegen finanzieller oder regionaler Einschränkungen (etwa in dünn besiedelten Gebieten) insbesondere bei der Grundversorgung (z. B. zahn- und augenärztliche Behandlungen) und entsprechenden Vorbeugung begrenzt ist;

74.  betont, dass durch Armut und andere Risikofaktoren, wie Alter (Kinder, ältere Menschen), Behinderung oder Zugehörigkeit zu einer Minderheit, die gesundheitliche Ungleichheit noch verstärkt wird, und in der Erwägung, dass ein schlechter Gesundheitszustand zu Armut führen kann,

75.  betont, wie wichtig Gesundheits- und Pflegedienste für die Überwindung der Gräben im Bereich der Fähigkeiten sind, da dadurch die gesellschaftliche Eingliederung von Menschen sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung gefördert werden;

76.   begrüßt die Mitteilung der Kommission über den „Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012–2020: Innovative Gesundheitsdienste für das 21. Jahrhundert“, mit dem weitere Maßnahmen eingeführt werden, insbesondere in Bezug auf einen verbesserten Zugang zu Gesundheitsdiensten, die Kostensenkung im Gesundheitswesen und die Gewährleistung einer besseren Gleichbehandlung der europäischen Bürger;

77.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen um eine Beseitigung der sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheit fortzusetzen, wodurch mittelfristig auch die Ungleichheit in der Gesundheitsversorgung verringert würde; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten außerdem auf, auf der Grundlage der universellen Werte der Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Solidarität ihr Augenmerk auf die Bedürfnisse schutzbedürftiger Gruppen wie der in Armut lebenden Menschen zu richten;

78.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Probleme beim ungleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu lösen, die Auswirkungen auf den Alltag der Menschen haben, beispielsweise in den Bereichen der zahn- und augenärztlichen Behandlung;

79.  fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten nachdrücklich darin zu bestärken, Patienten die Erstattung von Arzneimitteln anzubieten, und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Ungleichheiten beim Zugang zu Arzneimitteln für die Behandlung von Leiden oder Krankheiten wie Osteoporose nach der Menopause und Alzheimer, deren Kosten in bestimmten Mitgliedstaaten nicht erstattet werden, zu verringern, und weist darauf hin, dass dies eine vordringliche Aufgabe ist;

Informations- und Kommunikationstechnologien und Armut

80.  bedauert, dass bei der „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ außer Acht gelassen wird, dass allen Bürgern gleichermaßen ein universeller und uneingeschränkter Zugang zu neuen digitalen Technologien und Märkten und zu neuer Telekommunikation bereitgestellt werden muss, was insbesondere für von Armut und Ausgrenzung bedrohte Menschen gilt;

81.  legt den Mitgliedstaaten und der Kommission nahe, Strategien zu erarbeiten, mit denen die digitale Kluft verkleinert und der gleiche Zugang zu neuen Informations- und Kommunikationstechnologien insbesondere für von Armut und Ausgrenzung bedrohte Menschen gefördert wird;

Wasser und Armut

82.  weist darauf hin, dass die Vollversammlung der Vereinten Nationen das Recht auf sauberes und hochwertiges Trinkwasser und auf Sanitärversorgung als ein Menschenrecht anerkennt; stellt indes fest, dass in bestimmten, vornehmlich ländlichen und abgelegenen Gebieten der Zugang zu Trinkwasser nicht gewährleistet ist und immer mehr Menschen Schwierigkeiten haben, ihre Wasserrechnung zu bezahlen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, größtmögliche Anstrengungen zu unternehmen, um unverzüglich sicherzustellen, dass jeder Zugang zu Trinkwasser hat; bestärkt die Mitgliedstaaten darin, für eine Mindestversorgung mit Wasser zu sorgen und die Menschenrechte gefährdeter Haushalte zu schützen;

83.  bestärkt die Mitgliedstaaten daher darin, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit all ihre Bürger so bald wie möglich Zugang zu Trinkwasser haben;

84.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Der Initiativbericht zielt darauf ab, in der europäischen Debatte eine Brücke zwischen der Sozial- und der Energiepolitik zu schlagen, indem darauf hingewiesen wird, dass sich die EU von der Verwirklichung ihres EU-2020-Ziels der Armutsreduzierung weiter wegbewegt und gleichzeitig ein großes, unausgeschöpftes Potenzial besteht, die Ausgaben armer Haushalte wesentlich zu senken, indem bestehende Projekte für erneuerbare Energien und Energieeffizienz auf energiearme Haushalte ausgerichtet werden. Die Absicht, das im Rahmen der Strategie Europa 2020 bestehende Ziel zur Bekämpfung der Armut zu erreichen und gleichzeitig die Ziele im Hinblick auf Energieeffizienz, Emissionsreduzierung und erneuerbare Energien zu verwirklichen, verlangt von zahlreichen Akteuren, mit Hilfe verschiedener Instrumente weitere Schritte zu unternehmen, jedoch in dieselbe Richtung.

Die Mitteilung der Kommission[33] stellt einen ersten Schritt hin zur europäischen Säule der sozialen Rechte dar, um die soziale Dimension Europas durch einen integrierten Ansatz zu stärken, indem die bestehenden Rechtsvorschriften modernisiert und neue Maßnahmen zugunsten einer am Ende größeren Annäherung erwogen werden. Mehr soziales Engagement seitens der EU ist ein seit langem unerfülltes politisches Versprechen, weswegen die EU durch einen Rahmen für ein Mindesteinkommen und weitere Verbesserungen beim Sozial- und Arbeitsrecht sowie bei den Antidiskriminierungsvorschriften die nächste Integrationsebene erreichen kann. Das Einkommen armer Haushalte zu erhöhen, ist aus zwei Gründen eines der entscheidenden Elemente, um die Strategie Europa 2020 erfolgreich zu gestalten und Armut zu bekämpfen: Seit dem Ausbruch der Wirtschaftskrise nimmt die Ungleichheit in der EU zu, und noch immer lebt jeder sechste europäische Bürger in Armut oder ist von Armut bedroht. Das Mindesteinkommen stellt das Schlüsselinstrument dar, das in der EU auf der Grundlage von Artikel 9 AEUV[34] eingeführt werden muss, um für die Achtung des Grundrechts auf angemessene Lebensbedingungen zu sorgen.

Eine zweite Säule des Kampfs gegen Armut, insbesondere extreme Armut, ist die wirksame Senkung der Haushaltskosten, indem die verschiedenen Fonds besser auf die am stärksten gefährdeten Haushalte ausgerichtet und die Hindernisse für eine wirksame Mittelabwicklung beseitigt werden. Im Rahmen der Strategie Europa 2020[35] besteht das Ziel, 20 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien zu erzeugen und die Energieeffizienz bis 2020 um 20 % zu erhöhen sowie die Treibhausgasemissionen bis 2020 (gegenüber 1990) um 20 % zu senken. Eine gezieltere Ausrichtung der EU-Fonds auf energiearme Haushalte bringt uns auch der Verwirklichung dieser Ziele näher. Mit dem vorliegenden Initiativbericht wird das Konzept eines europäischen Moratoriums für die Abschaltung der Energieversorgung im Winter vorgestellt, um Haushalte zu schützen, die bereits keine Energieversorgung mehr haben oder bei denen dieses Risiko besteht, da sie mit der Zahlung ihrer Nebenkostenrechnungen im Verzug sind.

29.1.2016

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

zur Verwirklichung des Ziels der Armutsbekämpfung in Anbetracht der steigenden Haushaltskosten

(2015/2223(INI))

Verfasserin der Stellungnahme(*): Julie Ward

(*) Assoziierter Ausschuss – Artikel 54 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass in der EU 12 Millionen mehr Frauen als Männer in Armut leben; in der Erwägung, dass Frauen und deren unterhaltsberechtigte Kinder in der gesamten EU unverhältnismäßig stark gefährdet sind, in Armut zu geraten oder sozial ausgegrenzt zu werden, und sich diese Ungleichheiten durch die Wirtschaftskrisen und die Sparpolitik weiter verschärfen, was zu einer „Feminisierung der Armut“ führt; in der Erwägung, dass das Einkommen innerhalb der einzelnen Haushalte ungleich verteilt ist und ein entsprechendes Geschlechtergefälle besteht, wofür es verschiedene Gründe gibt, zu denen unter anderem die Tatsache, dass verhältnismäßig viele Frauen in prekären Arbeitsverhältnissen stehen oder einer nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit nachgehen, geschlechterspezifische Gewalt und wirtschaftliche Abhängigkeit zählen, weswegen das Einkommen und die Ausgaben individuell bemessen werden sollten; in der Erwägung, dass Großfamilien höhere Ausgaben und Belastungen zu tragen haben und auch unterhaltsberechtigte Kinder, ältere Menschen und andere, auf informelle Betreuung durch Frauen angewiesene schutzbedürfte Personen unverhältnismäßig stark gefährdet sind, in Armut zu geraten oder sozial ausgegrenzt zu werden;

B.  in der Erwägung, dass ein starker neuer politischer Impuls erforderlich ist, wenn die bis 2020 zu verwirklichenden Ziele im Hinblick auf die Armutsbekämpfung erreicht werden sollen; in der Erwägung, dass die einzelstaatlichen Zielsetzungen für die Armutsminderung mit Blick auf das bis 2020 zu verwirklichende Ziel um insgesamt acht Millionen Menschen unterschritten wurden; in der Erwägung, dass die Überprüfung der Strategie Europa 2020 der richtige Zeitpunkt ist, eine entschiedene, erneuerte Verpflichtung zur Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung einzugehen und die einzelstaatlichen Strategien zu reformieren und neu auszurichten;

C.  in der Erwägung, dass sich das geschlechterspezifische Gefälle in Bezug auf den Lohn und die Arbeitsstunden, mit dem Frauen im Laufe ihres Arbeitsleben konfrontiert sind, und auch das geschlechterspezifische Gefälle in Bezug auf die Dauer des Arbeitslebens unmittelbar auf ihr Leben als Rentnerinnen auswirken; in der Erwägung, dass Frauen über 65 sehr viel stärker gefährdet sind, in Armut zu geraten oder sozial ausgegrenzt zu werden, als Männer dieser Altersgruppe, da die durchschnittlichen Renteneinkünfte von Frauen derzeit – und in vielen Fällen wesentlich – niedriger sind als jene von Männern;

D.  in der Erwägung, dass ein ganzheitliches Konzept zur Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierung und zur Lösung der Probleme in Bereichen wie etwa Wohnraum, Energiekosten, öffentliche Dienstleistungen, Arbeitsplatzsicherheit, prekäre Beschäftigung und Steuerrecht notwendig ist, da die Geschlechteraspekte der Armut bereichsübergreifender Natur sind;

E.  in der Erwägung, dass die Ziele der Armutsbekämpfung nur erreicht werden können, wenn auch die Frauenarmut bekämpft wird, da die Geschlechtergleichstellung, wirtschaftliche Teilhabe und Emanzipation von Frauen notwendig sind, wenn bei der Armutssenkung eine Aufwärtskonvergenz erreicht werden soll;

F.  in der Erwägung, dass sich der Anstieg der Haushaltskosten auf bestimmte Gruppen ganz besonders auswirkt, beispielsweise Einelternfamilien, ältere Frauen, Migrantinnen und Personen mit Behinderungen, während die Sozialleistungen in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich bemessen sind und mit den Leistungen nicht in jedem Fall das gebotene Maß an Unterstützung garantiert ist;

G.  in der Erwägung, dass bei der Datenerhebung und Politikgestaltung im Hinblick auf Armut, die Lebenshaltungskosten und das Einkommen auf der Grundlage der Einheit „Haushalt“ davon ausgegangen wird, dass die Ressourcen einheitlich und zwischen den Angehörigen eines Haushalts gleichmäßig verteilt sind; in der Erwägung, dass Haushalte in der Praxis uneinheitlich sind und die Verteilung ungleichmäßig sein und diesbezüglich ein Geschlechtergefälle bestehen kann, weswegen bei der Politikgestaltung ein Ansatz erforderlich ist, der auf den individuellen Ausgaben und dem individuellen Einkommen basiert;

H.  in der Erwägung, dass die Kosten für grundlegende und lebensnotwendige Waren und Dienstleistungen in den vergangenen Jahren in vielen Ländern der EU rasch gestiegen sind, was zu einem Anstieg der Gesamtausgaben der Haushalte geführt hat;

I.  in der Erwägung, dass 17 % der Einelternhaushalte – deren Haupteinkommensbezieher in den allermeisten Fällen Frauen sind – nicht in der Lage sind, ihren Wohnraum zu heizen, während dieser Anteil bei der allgemeinen Bevölkerung nur 10 % beträgt; in der Erwägung, dass die Großhandelspreise für Energie gesunken sind, während die Privatkundenpreise gestiegen sind, wodurch die Kosten stark gestiegen sind; in der Erwägung, dass es bedauerlicherweise keine EU-weite Bestimmung des Begriffs Energiearmut gibt, und in der Erwägung, dass es sich dabei um ein Phänomen handelt, von dem Frauen unverhältnismäßig stark betroffen sind;

J.  in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote bei jungen Frauen höher ist als bei anderen Altersgruppen, sodass junge Frauen bereits früh im Leben von Armut bedroht sind;

K.  in der Erwägung, dass steigende Haushaltskosten und die Überbelastung durch Wohnkosten zu den Auslösern für die Wohnungslosigkeit von Frauen zählen und noch weiter untersucht werden muss, wie viele Frauen ihren Wohnraum verlieren oder verlassen und worin die entsprechenden Ursachen liegen; in der Erwägung, dass die Verschuldung von Haushalten und Einzelpersonen unmittelbar mit den Haushaltskosten zusammenhängt und ein zentraler Auslöser für Armut und soziale Ausgrenzung ist;

L.  in der Erwägung, dass den Abschlussbemerkungen des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes zufolge aus Berichten über bestimmte europäische Staaten hervorgeht, dass der Anstieg der Armutsquote und bzw. oder des Armutsrisikos bei Kindern infolge der Wirtschaftskrise einerseits und die Kürzungen bei den Sozialleistungen andererseits korrelieren, was sich auf das Recht der Kinder auf Bildung, Gesundheit und Sozialschutz auswirkt;

M.  in der Erwägung, dass die Definition von Armut und sozialer Ausgrenzung, darunter auch Ausgrenzung aufgrund des Geschlechts, nicht nur über das Einkommen, materielle Unterversorgung und Erwerbsintensität definiert werden sollten, sondern auch darüber, was der Einzelne benötigt, um in Würde zu leben und in kultureller, sozialer und politischer Hinsicht aktiv an der Gesellschaft teilzuhaben;

1.  bringt seine tiefe Besorgnis angesichts der Bewertung der Kommission zum Ausdruck, das Ziel der Armutsbekämpfung für das Jahr 2020 liege außer Reichweite, und besteht darauf, dass neue politische Impulse gegeben werden, damit seitens der Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Rat „Wirtschaft und Finanzen“ und dem Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ konkrete, strikte verbindliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut in der EU getroffen werden, wobei in dieser Hinsicht eine ganzheitliche EU-weite Strategie zur Bekämpfung der Armut erforderlich ist, in deren Rahmen insbesondere den geschlechterspezifischen Aspekten der Armut sowie Strategien Gewicht verliehen wird, die insbesondere den Bedürfnissen von Familien, die von Armut betroffen sind, und der Situation von Alleinerziehenden Rechnung tragen; stellt fest, dass die Erwerbsbeteiligung von Frauen in den letzten Jahren zwar leicht zugenommen hat, diese Zunahme jedoch nicht ausreichend ist, weswegen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass bei den einzelstaatlichen Strategien zur Armutsbekämpfung die Gleichstellung von Frauen und Männern durchgängig berücksichtigt wird und der Chancenungleichheit von Frauen und Männern Rechnung getragen wird;

2.  betont, dass sich das Armutsgefälle zwischen den Mitgliedstaaten der Union vergrößert und die extreme Armut – insbesondere bei Frauen – vor allem in von Krisen betroffenen Ländern und Regionen zunimmt;

3.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Strategien zur Bekämpfung der Armut auf koordinierte Weise zu korrigieren, damit das europäische Ziel erreicht wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass bei den einzelstaatlichen Strategien zur Armutsbekämpfung die Gleichstellung von Frauen und Männern durchgängig berücksichtigt wird und der Chancenungleichheit von Frauen und Männern Rechnung getragen wird; fordert, dass alle Mitgliedstaaten eine detaillierte Aufstellung der Umsetzung ihres Plans zur Armutsminderung vorlegen und erläutern, wie mit ihrer Strategie geschlechterspezifische Aspekte der Armut und der sozialen Ausgrenzung angegangen werden;

4.  fordert, dass der Rat eine Empfehlung zur Bekämpfung der Armut vorlegt, zumal diese eine stark ausgeprägte geschlechterspezifische Perspektive aufweist;

5.  betont, dass Armut generationsübergreifend ist und sich selbst repliziert, weswegen bei der Politikgestaltung ein bereichsübergreifender, ganzheitlicher und langfristiger Ansatz zur Anwendung kommen muss, bei dem das Einkommen und die Ausgaben sowie auch die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen berücksichtigt werden; besteht darauf, dass Armut und soziale Ausgrenzung im Hinblick auf das gesamte Leben, d. h. von der Kindheit bis ins hohe Alter, analysiert und bekämpft werden müssen;

6.  vertritt die Auffassung, dass im Hinblick auf Schutzbedürftigkeit und Ausgrenzung als ein möglicher Faktor auch die Tatsache, dass Frauen eine höhere Lebenserwartung haben, berücksichtigt werden muss;

7.  stellt fest, dass das geschlechterspezifische Lohn- und Rentengefälle wesentlich zur Frauenarmut beiträgt; stellt fest, dass die Ausgrenzung von Frauen aus Wirtschaftsbereichen, die traditionell von Männern dominiert sind, zum Beispiel Technik, Wissenschaft, die höhere Führungsebene und der Bereich der Entscheidungsfindung, mit langfristigen Auswirkungen einhergeht, was Frauenarmut betrifft, und dass Frauen in Bereichen, in denen verhältnismäßig niedrige Löhne gezahlt werden – beispielsweise Pflege, öffentliche Dienstleistungen, Teilzeitbeschäftigung und prekäre Niedriglohnbeschäftigung – überrepräsentiert sind; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass die Feminisierung der Armut teilweise darauf zurückzuführen ist, dass für Frauen und Männer seit langem ungleiche Normen bestehen, zumal dies im Hinblick auf die Tarifpolitik und entsprechende Vereinbarungen dazu führt, dass den Sektoren, die von Männern dominiert werden – wie etwa dem Finanzsektor –, Vorrang eingeräumt wird;

8.  bekräftigt, dass Kinder aufgrund der Frauenarmut stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, was insbesondere auf Kinder in Einelternhaushalten zutrifft, und dass dies zu größeren langfristigen sozioökonomischen Ungleichheiten führt;

9.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine solidere soziale Dimension und eine geschlechterbezogene Säule in das Europäische Semester aufzunehmen und länderspezifische Empfehlungen abzugeben, die der Bekämpfung der geschlechterbezogenen Aspekte der Armut dienen; fordert die Kommission auf, für Politikkohärenz zu sorgen, damit sich die Maßnahmen der Sozial- und der Wirtschaftspolitik nicht behindern, sondern ergänzen, und fordert sie auf, für den Bereich der Armutsbeseitigung geschlechterspezifische Indikatoren festzulegen;

10.  fordert die Kommission auf, eine eindeutige und ehrgeizige Begriffsbestimmung eines „AAA-Ratings im sozialen Bereich“ für Europa festzulegen und in diesem Zusammenhang eine eindeutige Strategie für die Bekämpfung der geschlechterspezifischen Aspekte der sozialen Ausgrenzung festzulegen;

11.  bekräftigt, dass die Stellung von Frauen und Mädchen unbedingt durch Bildung – auch formelle und informelle Bildung – gestärkt werden muss, und dass der Bildung eine große Bedeutung zukommt, was die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und der Stigmatisierung durch Armut sowie die Einkommenssteigerung angeht, wobei Letzteres durch die Integration der Frau in Bereichen, in denen Frauen bisher unterrepräsentiert sind, geschehen sollte, wie etwa Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Unternehmertum, und fordert die Kommission auf, in die länderspezifischen Empfehlungen Ziele für die Berufsbildung von Frauen aufzunehmen;

12.  stellt fest, dass die Vermittlung von Wirtschafts- und Finanzwissen in jungem Alter die Entscheidungsfindung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im späteren Leben nachweislich verbessert, zu der auch die Verwaltung des Einkommens und der Ausgaben gehört; empfiehlt, dass bewährte Verfahren ausgetauscht und Bildungsprogramme gefördert werden, die sich an Frauen und Mädchen aus schutzbedürftigen Gruppen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen, die mit Armut und sozialer Ausgrenzung konfrontiert sind, richten;

13.  betont, dass im Hinblick auf die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung politische Maßnahmen umgesetzt werden müssen, mit denen den besonderen Umständen begegnet wird, in denen sich schutzbedürftige Gruppen und marginalisierte Bevölkerungsgruppen befinden, die mit besonderen Formen von geschlechterspezifischen Ungleichheiten und Mehrfachdiskriminierung konfrontiert sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weitere politische Maßnahmen auszuarbeiten, mit denen der Armut und sozialen Ausgrenzung von Frauen mit Behinderungen, älteren Frauen, weiblichen Flüchtlingen und Migrantinnen, Roma-Frauen und Frauen, die ethnischen Minderheiten angehören, Frauen in ländlichen Gebieten und benachteiligten Wohngegenden, alleinerziehenden Müttern sowie Hochschulstudentinnen entgegengewirkt werden kann;

14.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Bewertungen vorzunehmen, um die Auswirkungen des Wirtschaftsabschwungs auf die Gleichstellung der Geschlechter zu beurteilen, damit die Veränderungen nachverfolgt werden können, die sich im Laufe der Zeit aufgrund dieses Wirtschaftsabschwungs ergeben, da Frauen wahrscheinlich unverhältnismäßig stark von den künftigen Kürzungen im Bereich der öffentlichen Ausgaben und Dienstleistungen betroffen sein werden;

15.  fordert ehrgeizigere Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut, von der alleinstehende Frauen sowie Einelternfamilien, deren Haupteinkommensbezieher Frauen sind, unverhältnismäßig stark betroffen sind;

16.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine Bestimmung des Begriffs Energiearmut festzulegen, bei der die geschlechterspezifischen Aspekte des Phänomens berücksichtigt werden, und sie in die künftige Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aufzunehmen;

17.  stellt fest, dass eine Verbesserung der Energieeffizienz sowie Sanierungen und Energie aus erneuerbaren Quellen von zentraler Bedeutung sind, wenn Energiearmut bekämpft werden soll; ist besorgt angesichts der Tatsache, dass politische Maßnahmen zur Sanierung von Wohnraum oft nicht auf die schutzbedürftigsten Personen ausgerichtet sind; fordert, dass politische Maßnahmen zur Sanierung von Wohnraum in erster Linie auf arme, wirtschaftlich ausgeschlossene und schutzbedürftige Haushalte ausgerichtet werden und dabei Haushalte, die mit geschlechterspezifischen Ungleichheiten und Mehrfachdiskriminierung konfrontiert sind, in besonderem Maße berücksichtigt werden;

18.  betont, dass die Gebietskörperschaften für die Bekämpfung der Energiearmut von Bedeutung sind, und dass alternative Möglichkeiten der Finanzierung – wie etwa Genossenschaften und Gesellschaften auf Gegenseitigkeit – ein Potenzial dafür bergen, die Not von schutzbedürftigen Verbrauchern zu lindern;

19.  vertritt die Auffassung, dass mit politischen Maßnahmen, die auf der Ebene der EU und auf nationaler und lokaler Ebene im Bereich der Energiearmut ergriffen werden, angestrebt werden muss, die schutzbedürftigsten Verbraucher zu stärken, insbesondere diejenigen, die mit geschlechterspezifischen Ungleichheiten und Mehrfachdiskriminierung konfrontiert sind, und dass in diesem Zuge insgesamt für gerechte Preise gesorgt werden muss; fordert die Kommission auf, den Kohäsionsfonds und die Strukturfonds, einschließlich des Europäischen Sozialfonds, für die Bekämpfung der Energiearmut verfügbar zu machen; fordert die Kommission auf, den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen über 2020 hinaus zu verlängern und zu bewerten, in welchem Maße dieser Fonds den am stärksten benachteiligten und schutzbedürftigsten Gruppen, wie etwa jüngeren Frauen, Einelternfamilien, Menschen mit Behinderungen und älteren Frauen, zugutegekommen ist;

20.  betont, dass Kürzungen bei den öffentlichen Dienstleistungen die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern weiter verschärfen werden, und dass Investitionen in hochwertige Dienstleistungen das Potenzial bergen, Ungleichheiten abzubauen; betont, dass die gesamtwirtschaftliche Politik mit der Politik für soziale Gerechtigkeit vereinbar sein und dem Geschlechteraspekt in hohem Maße Rechnung tragen muss;

21.  betont, dass der Zugang zu Finanzdienstleistungen und entsprechenden Informationen von Bedeutung ist, was die wirtschaftliche Teilhabe und die soziale Eingliederung von Frauen angeht; betont, dass Frauen der Zugang zu Finanzdienstleistungen erleichtert werden muss und Frauen aus schutzbedürftigen Gruppen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen in dieser Hinsicht günstige Zinssätze und effizient gestaltete Verfahren und Informationen angeboten werden sollten;

22.  fordert die Finanzinstitutionen – beispielsweise die EZB und die nationalen Zentralbanken – auf, bei der Konzipierung der makroökonomischen Währungspolitik und bei der entsprechenden Beschlussfassung die sozialen Auswirkungen, einschließlich der geschlechterspezifischen Chancenungleichheiten, zu berücksichtigen;

23.  fordert nachdrücklich, dass bei der Politik für soziale Gerechtigkeit ein Übergang zu einer Individualisierung der sozialen Rechte vollzogen wird, in dessen Rahmen die Ausgaben und das Einkommen individuell veranschlagt und einschlägige Daten individuell und nicht je Haushalt erhoben werden;

24.  bekräftigt, dass auf einzelstaatlicher Ebene und auf der Ebene der EU Investitionen in nachhaltiges und inklusives Wachstum getätigt werden müssen und dass in allen Bereichen der Politik und der sozialen Investitionen bei der Haushaltsplanung der Gleichstellungsaspekt berücksichtigt werden muss;

25.  fordert die Kommission, das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) und die Mitgliedstaaten auf, die Wohnungslosigkeit von Frauen und ihre Ursachen und Auslöser zu erforschen, da das Phänomen im Rahmen der aktuell verfügbaren Daten nicht hinreichend erfasst ist; stellt fest, dass zu den geschlechterspezifischen Aspekten, die berücksichtigt werden sollten, auch die geschlechterbedingte wirtschaftliche Abhängigkeit und vorübergehende Unterkünfte gehören sowie auch die Tatsache, dass soziale Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen werden;

26.  fordert die Kommission auf, Schritte einzuleiten, um dagegen vorzugehen, dass sich Frauen aus armen und ausgeschlossenen Haushalten übermäßig verschulden, und zu diesem Zweck gegen Kredithaie und Kurzzeitkredite, Wucherzinssätze und übermäßige Zinssätze sowie weitere missbräuchliche Praktiken vorzugehen und eine solide Finanzberatung und soziale Schuldenrestrukturierung zu ermöglichen;

27.  weist darauf hin, dass sozialen Unternehmen und alternativen Geschäftsmodellen wie etwa Genossenschaften und Gesellschaften auf Gegenseitigkeit eine wichtige Funktion zukommt, wenn es darum geht, die soziale Eingliederung und die Rolle von Frauen – und insbesondere von Frauen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen – in der Wirtschaft sowie auch eine größere wirtschaftliche Unabhängigkeit dieser Frauen zu fördern ;

28.  unterstützt die Initiative, einen Referenzhaushaltsplan festzulegen, der als Orientierung dienen sollte, und fordert die Kommission auf, bei dessen Ausarbeitung geschlechterspezifische Überlegungen zu berücksichtigen, darunter auch geschlechterspezifische Ungleichheiten innerhalb der Haushalte;

29.  fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Armut und soziale Ausgrenzung von Frauen zu bekämpfen, indem durch Initiativen sichergestellt wird, dass in von Frauen dominierten Bereichen hochwertige Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, die mit einem existenzsichernden Arbeitsentgelt vergütet sind; betont, dass die Gewerkschaften bei der Vertretung der Frauen und der Stärkung der Rolle der Frau am Arbeitsplatz und bei der Bekämpfung von Ausgrenzung eine wichtige Rolle spielen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, arbeitgeber- und sektorspezifische Gehaltsumfragen vorzuschlagen und durchzuführen, damit aufgezeigt werden kann, dass Frauen und Männer, die bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind, ungleich vergütet werden, um so schneller Fortschritte hin zu gleicher Entlohnung zu erzielen;

30.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Interessenträger einzubeziehen und Beratungsverfahren in die Wege zu leiten, mit denen die unmittelbare Einbindung von Personen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind – insbesondere von Frauen und Mädchen –, in die Politikgestaltung im Bereich der sozialen Inklusion auf allen Ebenen gefördert und erleichtert wird.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.1.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

18

11

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Maria Arena, Catherine Bearder, Malin Björk, Anna Maria Corazza Bildt, Iratxe García Pérez, Mary Honeyball, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Vicky Maeijer, Angelika Mlinar, Angelika Niebler, Maria Noichl, Marijana Petir, Terry Reintke, Jordi Sebastià, Ernest Urtasun, Beatrix von Storch, Jadwiga Wiśniewska, Jana Žitňanská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Izaskun Bilbao Barandica, Stefan Eck, Eleonora Forenza, Ildikó Gáll-Pelcz, Kostadinka Kuneva, Constance Le Grip, Clare Moody, Julie Ward

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Pedro Silva Pereira, Claudiu Ciprian Tănăsescu, Kristina Winberg

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

17.2.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

44

9

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Laura Agea, Guillaume Balas, Brando Benifei, Mara Bizzotto, Vilija Blinkevičiūtė, Enrique Calvet Chambon, David Casa, Ole Christensen, Jane Collins, Martina Dlabajová, Lampros Fountoulis, Elena Gentile, Arne Gericke, Thomas Händel, Marian Harkin, Czesław Hoc, Danuta Jazłowiecka, Agnes Jongerius, Jan Keller, Ádám Kósa, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Kostadinka Kuneva, Jean Lambert, Jérôme Lavrilleux, Patrick Le Hyaric, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Javi López, Thomas Mann, Dominique Martin, Joëlle Mélin, Elisabeth Morin-Chartier, Emilian Pavel, João Pimenta Lopes, Marek Plura, Terry Reintke, Sofia Ribeiro, Maria João Rodrigues, Claude Rolin, Anne Sander, Sven Schulze, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Romana Tomc, Ulrike Trebesius, Marita Ulvskog, Renate Weber, Jana Žitňanská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Amjad Bashir, Miapetra Kumpula-Natri, António Marinho e Pinto, Tamás Meszerics, Neoklis Sylikiotis, Ivo Vajgl

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

44

+

ALDE

 

EFDD

GUE/NGL

PPE

 

 

S&D

 

 

VERTS/ALE

Enrique Calvet Chambon, Martina Dlabajová, Marian Harkin, António Marinho e Pinto, Ivo Vajgl, Renate Weber

Laura Agea

Thomas Händel, Kostadinka Kuneva, Patrick Le Hyaric, João Pimenta Lopes, Neoklis Sylikiotis

David Casa, Danuta Jazłowiecka, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Ádám Kósa, Jérôme Lavrilleux, Jeroen Lenaers, Verónica Lope Fontagné, Thomas Mann, Elisabeth Morin-Chartier, Marek Plura, Sofia Ribeiro, Claude Rolin, Anne Sander, Sven Schulze, Romana Tomc

Guillaume Balas, Brando Benifei, Vilija Blinkevičiūtė, Ole Christensen, Elena Gentile, Agnes Jongerius, Jan Keller, Miapetra Kumpula-Natri, Javi López, Emilian Pavel, Maria João Rodrigues, Siôn Simon, Jutta Steinruck, Marita Ulvskog

Jean Lambert, Tamás Meszerics, Terry Reintke

9

-

ECR

EFDD

ENF

NI

Amjad Bashir, Arne Gericke, Ulrike Trebesius, Jana Žitňanská

Jane Collins

Mara Bizzotto, Dominique Martin, Joëlle Mélin

Lampros Fountoulis

1

0

ECR

Czesław Hoc

Erläuterungen:

+  :  Ja-Stimmen

-  :  Nein-Stimmen

0  :  Enthaltungen

  • [1]  ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1.
  • [2]  ABl. L 72 vom 6.3.2014, S. 1.
  • [3]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470.
  • [4]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289.
  • [5]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.
  • [6]  ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1.
  • [7]  ABl. C 169 E vom 15.6.2012, S. 66.
  • [8]  ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13.
  • [9]  ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 57.
  • [10]  ABl. C 236 E vom 12.8.2011, S. 57.
  • [11]  http://www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/RES/64/292&Lang=E
  • [12]  http://www.unicef-irc.org/publications/pdf/rc10_eng.pdf
  • [13]  http://www.unicef-irc.org/publications/pdf/rc12-eng-web.pdf
  • [14]  http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=89&newsId=2345&furtherNews=yes.
  • [15]  ABl. C 248 vom 25.8.2011, S. 130.
  • [16]  EWSA 2013, TEN/516.
  • [17]  ABl. C 170 vom 5.6.2014, S. 23.
  • [18]  AdR 402/2010_ECOS_V_012.
  • [19]  Gemeinsame Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses und des Ausschusses für Sozialschutz zur Halbzeitüberprüfung der Strategie Europa 2020, Rat der Europäischen Union, 13809/14 vom 3. Oktober 2014.
  • [20] http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=de&pubId=7744&visible=0
  • [21]  Center for responsible lending, Durham, http://www.responsiblelending.org/state-of-lending/cumulative/ , http://www.uvcw.be/no_index/cpas/panier-etude-qualitative.pdf.
  • [22]  Ricardo Cherenti, Belgian Federation of public local social action center, http://www.uvcw.be/no_index/cpas/panier-etude-quantitative.pdf.
  • [23]  Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz des Rates, Rat der Europäischen Union, 6491/11, SOC 124, 15. Februar 2011.
  • [24]  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0294
  • [25]  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0264.
  • [26]  Beschluss des Rates (EU) 2015/... vom ... zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten für 2015, 11360/15 SOC 479 EMPL 316 ECOFIN 642 EDUC 236 JEUN 62, 21. September 2015.
  • [27]  Angenommene Texte, P8_TA-PROV(2015)0261.
  • [28]  Angenommene Texte, P8_TA(2015)0070
  • [29]  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0246.
  • [30]  ABl. C 349 E vom 29.11.2013, S. 74.
  • [31]  ABl. C 70 E vom 8.3.2012, S. 8.
  • [32]  http://www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/RES/64/292&Lang=E
  • [33]  Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 6. Oktober 2015, IP-15-5763.
  • [34]  Vertrag über die Europäische Union und Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 1).
  • [35]  http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm