EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über übertragbare Tierseuchen und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Rechtsakte auf dem Gebiet der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)
25.2.2016 - (11779/1/2015 – C8-0008/2016 – 2013/0136(COD)) - ***II
Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatter: Jasenko Selimovic
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über übertragbare Tierseuchen und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Rechtsakte auf dem Gebiet der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“)
(11779/1/2015 – C8-0008/2016 – 2013/0136(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates in erster Lesung (11779/1/2015 – C8-0008/2016),
– unter Hinweis auf die vom österreichischen Bundesrat im Rahmen des Protokolls Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgelegte begründete Stellungnahme, in der geltend gemacht wird, dass der Entwurf eines Gesetzgebungsakts nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 10. Dezember 2013[1],
– nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung[2] zum Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0260),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf Artikel 76 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für die zweite Lesung (A8-0041/2016),
1. billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;
2. billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission;
3. nimmt die dieser Entschließung beigefügten Erklärungen der Kommission zur Kenntnis;
4. stellt fest, dass der Gesetzgebungsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;
5. beauftragt seinen Präsidenten, den Gesetzgebungsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;
6. beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Gesetzgebungsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
7. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
ANLAGE
Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Antibiotikaresistenz und zur Verwendung von Tierarzneimitteln
In der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Aktionsplan zur Abwehr der steigenden Gefahr der Antibiotikaresistenz (COM(2011)0748) – wird die Rolle hervorgehoben, die der Verordnung über übertragbare Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) und der damit erwarteten Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes bei Tieren zukommt. Zusätzlich zu den Anforderungen dieser Verordnung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, sich zur Erhebung einschlägiger, vergleichbarer und hinreichend detaillierter Daten zur tatsächlichen Verwendung antimikrobieller Tierarzneimittel zu verpflichten und diese Daten der Kommission zu übermitteln, um einen umsichtigeren Einsatz antimikrobieller Tierarzneimittel sicherzustellen und so zur Minderung des Risikos einer Antibiotikaresistenz beizutragen.
Erklärung der Kommission zur regelmäßigen Berichterstattung über die Verwendung antimikrobieller Tierarzneimittel in der Union
Die Kommission verpflichtet sich, auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten regelmäßig einen Bericht über die Verwendung antimikrobieller Tierarzneimittel in der EU zu veröffentlichen.
Erklärung der Kommission zum Tierschutz
Mit dieser Verordnung werden Regeln für die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen, die auf Tiere oder Menschen übertragbar sind, festgelegt; sie enthält keine spezifischen Bestimmungen zur Regelung des Tierschutzes, obgleich Tiergesundheit und Tierschutz miteinander verknüpft sind. Der EU-Besitzstand im Bereich Tierschutz ist gut entwickelt und deckt verschiedene Tierarten (Masthähnchen, Legehennen, Schweine, Kälber) und Tätigkeiten (Tierhaltung, Transport, Schlachtung, Forschung usw.) ab. Diese Tierschutzvorschriften werden zwangsläufig auch weiterhin gelten. Die Kommission setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass dem Wohlergehen der Tiere gemäß Artikel 13 des Vertrags und innerhalb der dort angegebenen Grenzen in vollem Umfang Rechnung getragen wird; dazu zählt auch die Sicherstellung der vollständigen Durchführung und gegebenenfalls Weiterentwicklung dieser Verordnung.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Tiergesundheit |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
11779/1/2015 – C8-0008/2016 – 2013/0136(COD) |
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Datum der 1. Lesung des EP – P-Nummer |
15.4.2014 T7-0381/2014 |
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Vorschlag der Kommission |
COM(2013)0260 - C7-0124/2013 |
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Datum der Bekanntgabe im Plenum des Eingangs des Standpunkts des Rates in erster Lesung |
21.1.2016 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AGRI 21.1.2016 |
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Berichterstatter Datum der Benennung |
Jasenko Selimovic 12.6.2013 |
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Ersetzte Berichterstatter |
Marit Paulsen |
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Prüfung im Ausschuss |
25.1.2016 |
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Datum der Annahme |
23.2.2016 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
41 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, José Bové, Daniel Buda, Nicola Caputo, Viorica Dăncilă, Michel Dantin, Paolo De Castro, Albert Deß, Diane Dodds, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Luke Ming Flanagan, Beata Gosiewska, Martin Häusling, Anja Hazekamp, Esther Herranz García, Jan Huitema, Peter Jahr, Jarosław Kalinowski, Elisabeth Köstinger, Zbigniew Kuźmiuk, Philippe Loiseau, Giulia Moi, Ulrike Müller, James Nicholson, Maria Noichl, Marijana Petir, Laurenţiu Rebega, Bronis Ropė, Jordi Sebastià, Jasenko Selimovic, Lidia Senra Rodríguez, Czesław Adam Siekierski, Marc Tarabella, Janusz Wojciechowski, Marco Zullo |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Franc Bogovič, Rosa D’Amato, Jean-Paul Denanot, Stefan Eck, Fredrick Federley, Maria Heubuch, Ivan Jakovčić, Karin Kadenbach, Sofia Ribeiro, Hannu Takkula |
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Datum der Einreichung |
25.2.2016 |
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- [1] ABl. C 170 vom 5.6.2014, S. 104.
- [2] Angenommene Texte, P7_TA(2014)0381.