BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Andorra über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind
29.2.2016 - (COM(2015)0631 – C8-0028/2016 – 2015/0285(NLE)) - *
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: Miguel Viegas
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 50 Absatz 1 der Geschäftsordnung)
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Andorra über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind
(COM(2015)0631 – C8-0028/2016 – 2015/0285(NLE))
(Anhörung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates (COM(2015)0631),
– unter Hinweis auf den Entwurf des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Andorra über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind (15510/2015),
– gestützt auf Artikel 115 sowie auf Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe b und Absatz 8 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C8-0028/2016),
– gestützt auf Artikel 59, Artikel 108 Absatz 7 und Artikel 50 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8‑0047/2016),
1. stimmt dem Abschluss des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und des Fürstentums Andorra zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Die Europäische Union und Andorra haben am 12. Februar 2016 ein Abkommen über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten unterzeichnet, dessen Ziel die Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich und der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten ist.
Das Abkommen stellt einen wichtigen Schritt in den andauernden Bemühungen um eine Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung dar und aktualisiert das Abkommen von 2004, durch das sichergestellt wurde, dass Andorra Regelungen anwendet, die denen in einer EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind.
Gemäß dem neuen Abkommen werden die EU-Mitgliedstaaten und Andorra automatisch Informationen über die Finanzkonten austauschen, die die Gebietsansässigen des jeweils anderen auf ihrem Hoheitsgebiet unterhalten, wobei im Jahr 2018 mit den seit dem 1. Januar 2017 erfassten Informationen begonnen wird. Damit soll Abhilfe in Fällen geschaffen werden, in denen ein Steuerpflichtiger Kapital zu verbergen sucht, das Einkünfte oder Vermögen darstellt, für die bzw. das keine Steuern gezahlt wurden.
Im Zuge dieses Abkommens soll Andorra strengere Regelungen anwenden, die dem Rechtsrahmen der EU in der Fassung vom Dezember 2014 (Änderung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit, „DAC2“) gleichwertig sind; zugleich sollen die Verfahren für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten eingehalten werden, die mit dem weltweiten OECD-Standard von 2014 propagiert werden. Das wird auch Andorra zugutekommen, das sein inländisches Steuersystem mit der Einführung persönlicher Einkommenssteuern für seine Einwohner vor kurzem reformiert hat.
Im Einklang mit diesem OECD-Standard soll mit weiteren Bestimmungen in dem Abkommen sichergestellt werden, dass die Informationen, die ausgetauscht werden, nicht nur Einkünfte wie Zinsen und Dividenden betreffen, sondern auch Kontosalden und Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen. Im Einklang mit den jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der OECD und der EU in diesem Bereich ist auf Ersuchen ebenfalls ein bedingungsloser Austausch von Informationen zu gewährleisten.
Infolge des neuen Abkommens werden die Steuerbehörden in den Mitgliedstaaten und in Andorra in der Lage sein,
– die betreffenden Steuerpflichtigen korrekt und zweifelsfrei zu ermitteln;
– ihr Steuerrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anzuwenden und durchzusetzen;
– zu bewerten, wie wahrscheinlich es ist, dass Steuerhinterziehung vorliegt;
– unnötige weitere Untersuchungen zu vermeiden.
Das Abkommen ist uneingeschränkt zu begrüßen und zu unterstützen.
Die EU und Andorra haben sich vorbehaltlich des Abschlusses ihrer jeweiligen internen Verfahren auf ein Inkrafttreten des Abkommens am 1. Januar 2017 geeinigt, und der Berichterstatter fordert daher eindringlich, dass das Abkommen so bald wie möglich abgeschlossen und ratifiziert wird, damit es fristgerecht in Kraft treten kann.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Vereinfachtes Verfahren - Datum des Beschlusses |
10.9.2015 |
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Datum der Annahme |
25.2.2016 |
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