BERICHT über die vorgeschlagene Ernennung von Mihails Kozlovs zum Mitglied des Rechnungshofs

17.3.2016 - (C8-0411/2015 – 2015/0814(NLE))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Igor Šoltes

Verfahren : 2015/0814(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0059/2016
Eingereichte Texte :
A8-0059/2016
Aussprachen :
Angenommene Texte :

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die vorgeschlagene Ernennung von Mihails Kozlovs zum Mitglied des Rechnungshofs

(C8-0411/2015 – 2015/0814(NLE))

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C8-0411/2015),

–  gestützt auf Artikel 121 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0059/2016),

A.  in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss die Qualifikationen des vorgeschlagenen Kandidaten bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 286 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;

B.  in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss in seiner Sitzung vom 15. März 2016 den Kandidaten, dessen Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofes der Rat vorschlägt, angehört hat;

1.  gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Mihails Kozlovs zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

ANLAGE 1: LEBENSLAUF VON MIHAILS KOZLOVS

Unabhängiger, qualifizierter und motivierter Experte mit mehr als 15 Jahren profunder Erfahrung in den Bereichen EU- und nationale Wirtschaftspolitik, EU-Haushalt, öffentliche Finanzen, öffentliche Verwaltung, institutionelle Beziehungen, Entwicklungsbank, Diplomatie, Vertretung, Kommunikation sowie Personal-, Änderungs- und Projektmanagement mit weitreichendem Netzwerk auf allen Ebenen in den EU-Institutionen, vervollständigt durch einen hoch bewerteten Executive-MBA-Abschluss.

BERUFSERFAHRUNG

Stellvertretender Direktor (Wirtschaft, Finanzen, EU-Haushalt – ECOFIN), Berater

Lettisches Finanzministerium und Ständige Vertretung von Lettland bei der EU

Seit April 2012

Brüssel

•  Beratung des Premierministers, Finanzministers, Ständigen Vertreters

•  Leitung komplexer Multi-Stakeholder-Verhandlungen auf hoher Ebene über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) und Finanzhilfen für die Ukraine

•  Festlegung der strategischen Agenda und wesentliche Vorbereitung der monatlichen Sitzungen der EU-Finanzminister (ECOFIN)

•  Mitwirkung an der Gestaltung und Umsetzung der Euroeinführungsstrategie für Lettland

Berater des Executive Board Director (vertritt Finnland, Norwegen und Lettland)

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Oktober 2010 – April 2012

London

•  Beurteilung der strategischen und geschäftspolitischen Vorschläge im Hinblick auf die Ziele des Board, Mitarbeit in den Ausschüssen Budget & Administrative und Financial & Operations

•  Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und des Zusatznutzens der geplanten Projekte im Hinblick auf den Auftrag der Bank, Mitarbeit im Revisionsausschuss

•  Umfassende Analyse der Investitionsprojekte

Referent (Wirtschaft, Finanzen, EU-Haushalt, Steuern)

Ständige Vertretung von Lettland bei der EU

Mai 2003 – Oktober 2010

Brüssel

•  Direkte politische und verfahrenstechnische Beratung – im Vorfeld und vor Ort – der nationalen Delegation für den Europäischen Rat, den ECOFIN-Rat, den Wirtschafts- und Finanzausschuss und den Ausschuss der ständigen Vertretungen zu ECOFIN-Vorgängen

Direktor, Abteilung für EU-Integration, Finanzministerium, Riga

Referatsleiter, Referat für EU-Integration, Finanzministerium, Riga

Januar 2002 – Mai 2003

Februar 2001 – Januar 2002

Trainee

Europäische Kommission, GD Wirtschaft und Finanzen

Januar 2000 – April 2000

Brüssel

Verschiedene Einstiegspositionen im privaten und öffentlichen Sektor und in der akademischen Welt

Juni 1996 – Dezember 1999

AUSBILDUNG

Executive MBA, City University London, Cass Business School, London

Abschluss mit Auszeichnung

2011–2014

 

Master in Sozialwissenschaften an der Universität von Lettland

Volkswirtschaft, internationale Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Rechnungswesen

 

1997–1999

 

Bachelor in Sozialwissenschaften an der Technischen Universität in Riga

Volkswirtschaft, internationale Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Rechnungswesen

 

1994–1997

 

Kurse der Euro-Fakultät an der Universität von Lettland

Maßgeschneiderte Kurse in Volkswirtschaft, Finanzen und Recht

 

 

1996–1997

SPRACHKENNTNISSE

Englisch – fließend

Französisch – gute Arbeitskenntnisse

Deutsch – derzeit passive Kenntnisse

Lettisch und Russisch – Muttersprachler

LEISTUNGEN, ANERKENNUNGEN

Auszeichnung durch das Ministerkabinett der Republik Lettland, November 2015

Auszeichnungen durch den Premierminister für den geleisteten Beitrag 1) zum erfolgreichen lettischen EU-Ratsvorsitz 2015 und 2) zur Einführung des Euro in Lettland im Jahr 2014

Persönliche Gratulation bei der öffentlichen ECOFIN-Sitzung durch den VP der Kommission Katainen und Präsident Hoyer für den wichtigen Beitrag zur Errichtung des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen, Juni 2015

Auszeichnung durch den Minister für auswärtige Angelegenheiten: Beitrag zur Einführung des Euro in Lettland, 2014

Ehrenabzeichen durch den Finanzminister: herausragende Vertretung und Förderung der lettischen Interessen bei der EU im Bereich Wirtschaft/Finanzen, 2008

Sport: Ehemaliger lettischer Meister im Wasserski

VERÖFFENTLICHUNGEN

Kozlovs M., „Europäischer Fonds für Strategische Investitionen (EFSI): der Verhandlungsprozess“; Lettische Interessen in der EU, November 2015 (in lettischer Sprache)

ANLAGE 2: ANTWORTEN VON MIHAILS KOZLOVS AUF DEN FRAGEBOGEN

Berufserfahrung

1.  Zählen Sie bitte Ihre Berufserfahrung im Bereich öffentliche Finanzen auf, entweder im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung, der Ausführung bzw. Verwaltung des Haushaltsplans oder der Haushaltskontrolle bzw. -prüfung.

Seit meinem Master-Abschluss im Jahr 1999 habe ich berufliche Erfahrungen in den Bereichen öffentliche Finanzen, Wirtschaft, Fiskalpolitik und Finanzmanagement in der öffentlichen Verwaltung in Lettland (Finanzministerium) sowie im internationalen Umfeld in Brüssel (Ständige Vertretung von Lettland bei der EU) und in London (Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) gesammelt. Als Teil meines persönlichen langfristigen Entwicklungsplans schloss ich 2014 das Executive MBA-Programm der Cass Business School (City University London) mit Auszeichnung ab.

Im Verlauf dieser Jahre konnte ich meine berufliche Erfahrung auf dem Gebiet der öffentlichen Finanzen der Europäischen Union (EU) im breitesten Sinne ausbauen. Meine erste große Aufgabe bezog sich auf die Beitrittsverhandlungen zu zehn (von einunddreißig) Verhandlungskapiteln mit Bezug auf die Wirtschafts- und Währungsunion, Finanzmärkte und Finanz- und Haushaltsbestimmungen. Wenn ich die Standards in verantwortlicher Regierungsführung, Finanzverwaltung und Finanzkontrolle, Innenrevision und externer Prüfung in Lettland heute und damals vergleiche, freue ich mich, am Prozess des Wissenstransfers und des Kapazitätsaufbaus erfolgreich mitgewirkt zu haben.

2003 kam ich direkt nach Unterzeichnung des Beitrittsvertrages nach Brüssel und wurde einer der ersten Referenten für die Vertretung der nationalen Interessen in der EU. Meinen Schwerpunkt legte ich dabei auf zwei Aufgabenbereiche: erstens wesentliche Fragen der Wirtschafts-, Finanz-, Fiskal- und Steuerpolitik sowie des EU-Haushalts und zweitens Kapazitätsaufbau, um unsere nationalen Interessen in diesen Bereichen besser vertreten zu können. Nachdem ich sehr schnell die Bedeutung der EU-Haushaltsfinanzierung für die wirtschaftliche Entwicklung von Lettland erkannt hatte, legte ich der Leitungsebene nahe, unsere Verwaltungskapazität im Bereich der EU-Haushaltsführung sowohl im Finanzministerium als auch in Brüssel zu stärken.

Während der folgenden Jahre konnte ich fundierte theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen aus erster Hand in der Arbeitsweise der EU-Institutionen und den verschiedenen Beschlussfassungsverfahren sowie den sich daraus ergebenden Problemen erwerben. Diese Erfahrung an vorderster Front in EU-Angelegenheiten befähigt und bestärkt mich, effizient im politisch komplexen und dynamischen EU-Umfeld wirken zu können, da ich in bzw. mit zahlreichen EU-Institutionen in verschiedenen Funktionen und auf verschiedenen Ebenen gearbeitet habe. Das Verständnis der Arbeitsweise der EU bietet den Schlüssel, um ein klares Bild der derzeitigen Situation und der potenziellen Probleme und möglichen Lösungen zu gewinnen. Dieses Wissen ist für den Rechnungshof und für die Aufgabe, die dieser zu erfüllen hat, von hohem Nutzen.

Durch die Arbeit des Wirtschafts- und Finanzausschusses (WFA) und meine Beteiligung an seiner Arbeit als Mitglied der lettischen Delegation seit 2003 lernte ich, wie die Bestimmungen des Vertrages zur multilateralen Überwachung der Wirtschafts- und Finanzpolitik in die Praxis umgesetzt werden. Es folgten die erste Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (2005), die Finanz- und Wirtschaftskrise, neue finanzpolitische Koordinierungsmechanismen im Euro-Währungsgebiet (wie z. B. Fiskalpakt, Europäischer Stabilitätsmechanismus, Rechtsvorschriften im sogenannten Zweier- und Sechserpaket) und die Bankenunion. In all diesen Jahren war ich Mitglied der lettischen Delegation des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN), in dem diese Fragen – oftmals zusammen mit dem Europäischen Parlament – diskutiert und entschieden wurden. Die nächste Herausforderung ist nun, auf das Ziel einer echten Wirtschafts- und Währungsunion hinzuarbeiten, die unter anderem demokratische Legitimität und Rechenschaftspflicht sicherstellen muss.

Deshalb möchte ich meine Erfahrungen auf dem Gebiet der multilateralen wirtschafts- und fiskalpolitischen Überwachung und im Finanzsektor hervorheben, in denen sich nach der Krise wichtige Entwicklungen mit weitreichenden Implikationen vollzogen haben, die den Europäischen Rechnungshof (EuRH) in einigen Fällen vor große Herausforderungen bei der Erfüllung seiner ihm aus dem Vertrag erwachsenden Aufgaben stellen. Dies zeigt sich auch in der neueren Arbeit des Rechnungshofes wie z. B. den Landscape-Analysen[1]. Ich hoffe, dass meine Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet dem Hof bei der Bewältigung mancher dieser Herausforderungen von Nutzen sein können.

Meine Arbeit für den Executive Board der EBWE, eines internationalen Finanzinstituts, gab mir die wertvolle Gelegenheit, einen tieferen Einblick in die Problematik der Finanzprüfung und Folgenabschätzung zu gewinnen. Ich war regelmäßig an der Arbeit des Revisionsausschusses des Board beteiligt. Der Revisionsausschuss überwacht die Integrität der Finanzabschlüsse der Bank und ihre Grundsätze und Methoden für Bilanzierung, Finanzberichterstattung und Offenlegung, die Zuverlässigkeit der internen Kontrollsysteme und deren effektive Anwendung, die Leistung der Abteilungen Compliance, Innenrevision, Evaluierung und Risikomanagement der Bank und die Unabhängigkeit, Qualifikationen und Leistung ihres externen Rechnungsprüfers.

Im Rahmen dieser Arbeit war meine Aufmerksamkeit immer darauf gerichtet, ob das für die Investitionen und politischen Maßnahmen, die von den Mitarbeitern der EBWE in den Einsatzländern der EBWE vorgeschlagen und umgesetzt wurden, bereitgestellte Kapital wirtschaftlich, effizient und effektiv gemäß dem Auftrag der EBWE verwendet wurde und ob es der EBWE gelang, den gewünschten und benötigten Effekt und Zusatznutzen in den Einsatzländern zu erzielen.

Durch meine Erfahrungen im Board der EBWE wurde mir bewusst, wie wichtig nicht nur die Beurteilung der Corporate Governance, des Finanzmanagements, der Finanzkontrolle und der internen Kontrollsysteme ist, sondern auch, rechtzeitig Berichte zu erstellen, klare Prioritäten zu setzen, ehrgeizige Empfehlungen auszuarbeiten und deren Umsetzung zu erleichtern. Ich war immer der Überzeugung, dass die Unabhängigkeit der internen Prüfungs- und Evaluierungsabteilungen nicht Isolation bedeutet. Die Prüfer müssen unabhängig, aber gleichzeitig engagiert sein und mit ihren unabhängigen Schlussfolgerungen und Empfehlungen zur Leistungsverbesserung beitragen.

Auf diese Weise konnte ich während meiner beruflichen Karriere wichtige Kompetenzen entwickeln wie z. B. einen Gesamtüberblick und ein detailliertes Verständnis der EU-Angelegenheiten, das weit über rein wirtschaftliche und finanzielle Fragen hinausgeht, die Fähigkeit, Zusammenhänge zwischen Entwicklungen in verschiedenen Politikbereichen zu erkennen, ein tiefes Verständnis der Arbeit der EU-Institutionen und ihrer Aufgaben im Entscheidungsprozess sowie ein klares Verständnis der EU-Haushaltsführung. Ich stelle fest, dass trotz der unermüdlichen Anstrengungen der Institutionen, die zu einer allmählichen Verbesserung der EU-Haushaltsführung auch im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Zusatznutzen führen, noch immer Defizite bestehen. Dies hängt zusammen mit der Komplexität der Rechtsvorschriften, der mehrschichtigen Planungs-, Umsetzungs- und Kontrollsysteme sowie unklaren Verantwortlichkeiten und manchmal leider auch politischen Faktoren.

Darüber hinaus machen es die Knappheit der Finanzmittel des EU-Haushalts und die neuen Herausforderungen, die sich derzeit stellen, notwendig, neue Wege zu erkunden, wie wir mit weniger mehr leisten können. Während des zurückliegenden lettischen EU-Ratsvorsitzes hatte ich die Freude, den Vorsitz in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe zum Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) und den Ko-Vorsitz in zahlreichen politischen Trilog-Sitzungen mit dem Europäischen Parlament zu führen. Es ist uns in diesen Verhandlungen in Rekordzeit gelungen, zu einer Kompromisslösung zu gelangen, die unter anderem die Prüfverfahren des EFSI stärkte. Heute besteht die Herausforderung darin, festzulegen, welcher Ansatz für die Prüfung der gemäß der Geschäftsordnung des EFSI unternommenen Maßnahmen und der aus dem EU-Haushalt gestellten Garantie für EIB und EIF verfolgt werden soll. Es wäre mir eine Freude, an dieser Debatte in der von mir angestrebten Funktion eines Mitglieds des Hofes teilzunehmen.

Generell war die Erfahrung des EU-Ratsvorsitzes ein echter Härtetest für mich und mein ECOFIN-Team in Brüssel. Ich habe den komplexen Vorbereitungsprozess organisiert, geleitet und erfolgreich abgeschlossen, wie die sehr gute Leistung unseres Ratsvorsitzes auf ECOFIN-Ebene zeigt. Ich konnte meine Kenntnisse in diesem Politikbereich beweisen, insbesondere das Verständnis für die Details der zahlreichen Akten, die Klärung von verfahrenstechnischen Fragen, der Aufbau von Netzwerken. Ich sehe mich nun bereit, diese Fähigkeiten zum Nutzen des Hofes einzusetzen.

Ich bin sicher, der Ausschuss wird erkennen, nachdem er diesen Abschnitt des Fragebogens gelesen hat, dass ich meine berufliche Karriere mit dem Ziel vorangetrieben habe, zu einem Experten mit einem breiten theoretischen Hintergrund und umfassenden praktischen Erfahrungen zu werden. Ich bin überzeugt, dass die Stärke des Hofes als Kollegialorgan nicht nur auf seiner nationalen Diversität, sondern auch in der Vielseitigkeit der beruflichen Erfahrungen seiner Mitglieder begründet ist.

2.  Was waren die wichtigsten Erfolge Ihrer beruflichen Laufbahn?

Ich denke, dass meine berufliche Karriere nun einen Wendepunkt erreicht hat, denn der EU-Ratsvorsitz stellt einen logischen Meilenstein dar, der den gesamten Zyklus von Erfahrungen, die man in EU-Angelegenheiten aus der Perspektive eines Mitgliedstaates erwerben kann, abschließt: Beitrittsverhandlungen, Beitritt zur EU, Kapazitätsaufbau, Einführung des Euro und schließlich der EU-Ratsvorsitz.

Ich habe einen großen Beitrag zu diesen richtungsweisenden Projekten für mein Land erbracht. Das lettische Ministerkabinett, zwei Premierminister und Finanzminister haben meine Rolle mit ihren Auszeichnungen gewürdigt. Dieser bedeutende und anerkannte Beitrag ist, so denke ich, der wichtigste Erfolg in meiner beruflichen Karriere.

Der letzte Höhepunkt waren der Start und Abschluss innerhalb von weniger als sechs Monaten der Arbeit für den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen, ein Meilensteinprojekt sowohl des Europäischen Parlaments als auch des Rates. Ein weiterer Erfolg und gleichzeitig ein Beispiel für gute Kooperation mit dem Europäischen Parlament war die Vereinbarung des größten Makrofinanzhilfepakets für die Ukraine, das eines der wichtigsten Ergebnisse des Gipfeltreffens in Riga zur Östlichen Partnerschaft, während dem das Geschäft unterzeichnet wurde, darstellt.

Die Vorbereitung des EU-Ratsvorsitzes in einem der komplexesten Politikbereiche (Wirtschaft und Finanzen) war eine der jüngsten Herausforderungen für Lettland und mich persönlich. Die hervorragende Leistung des lettischen Ratsvorsitzes im Bereich Wirtschaft und Finanzen ist zum großen Teil das Ergebnis der guten Arbeit meines Teams in Brüssel in enger Kooperation mit den Kollegen in Riga.

Als letztes, aber keinesfalls unbedeutendes Beispiel möchte ich hier meinen Beitrag – in meiner Funktion als Direktor der Abteilung für EU-Integration beim Finanzministerium – zum Prozess der Beitrittsverhandlungen für die Verhandlungskapitel zum EU-Haushalt und zum Schutz der EU-Finanzinteressen erwähnen, in dessen Rahmen ich die Verbreitung von Wissen zu EU-Haushalt, Corporate Governance, Risikomanagement, interne Kontrolle, Innenrevision und externe Prüfung, die für Lettland zu Beginn des neuen Jahrtausends neue Begriffe darstellten, fördern konnte.

Mein Ziel ist nun, die Arbeit für die Stärkung des Projekts der Europäischen Union, das ich mit ganzem Herzen unterstütze, fortzusetzen. Mitglied des Europäischen Rechnungshofes zu werden, dem in Zukunft aufgrund der stärkeren Ergebnisorientierung angesichts knapperer Mittel bei der Gestaltung der jährlichen und mehrjährigen EU-Haushaltspläne eine größere Rolle zukommen dürfte, bietet mir eine hervorragende Möglichkeit, meine Erfahrung in den Dienst der Europäischen Union zu stellen.

3.  Können Sie Berufserfahrung in internationalen multikulturellen und mehrsprachigen Organisationen oder Institutionen außerhalb Ihres Heimatlandes vorweisen?

In der Tat erwarb ich den wichtigsten Teil meiner Berufserfahrung außerhalb Lettlands. Zu Beginn meiner Karriere verbrachte ich zuerst drei spannende Monate als Trainee in der Europäischen Kommission (Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen).

Während der „Brüsseler Zeit“ meiner beruflichen Laufbahn als Berater des ECOFIN-Rates und später als stellvertretender Direktor/Leiter der ECOFIN-Abteilung in der ständigen Vertretung bei der EU war ich in verschiedenen Arbeitsumgebungen tätig und arbeitete regelmäßig und mit Freude mit Kollegen aus anderen Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments, der Kommission, der EIB und Branchenvertretern zusammen.

Dank der regelmäßigen Zusammenarbeit mit außereuropäischen Aktionären der EBWE erhielt die Erfahrung im Verwaltungsrat der EBWE eine globale Dimension. Der Austausch mit sogenannten Aktionären aus Übersee der Bank half zudem, deren Vorstellungen über uns Europäer und über unsere Art zu denken, Entscheidungen zu treffen, usw. viel besser zu verstehen.

In einer multinationalen und multikulturellen Umgebung kann ich meine Fähigkeiten wirklich sehr gut zur Geltung bringen und kann dort auch – durch mein Verständnis für unterschiedliche Rahmenbedingungen – die Zielerreichung gewährleisten. Die europäische Geschichte ist ein komplexes Puzzle, aber ich glaube, dass die Vielfalt eine Quelle mächtiger Synergien zur Unterstützung des europäischen Projekts werden wird.

4.  Wurde Ihnen für die von Ihnen zuvor ausgeübte Verwaltungstätigkeit Entlastung erteilt, falls ein solches Verfahren vorgesehen war?

Das Entlastungsverfahren ist für die Verwaltungstätigkeiten, die ich zuvor ausgeübt habe, nicht vorgesehen.

5.  Welche der Positionen, die Sie zuvor in Ihrem Berufsleben innehatten, war eine Berufung in ein politisches Amt?

Keine. Alle meine vorherigen Positionen waren das Ergebnis von Leistung oder von Managemententscheidungen auf der Grundlage objektiver Beurteilung.

6.  Welches sind die drei wichtigsten Entscheidungen, an denen Sie in Ihrem Berufsleben beteiligt waren?

Ich bin sehr glücklich darüber, dass ich meine berufliche Laufbahn aufbaute, als die Menschen in Lettland, gemeinsam und auch jeder Bürger/jede Bürgerin einzeln, ernsthaft überlegen und äußerst wichtige Entscheidungen für die Zukunft unseres Landes treffen mussten. Ohne Zweifel trafen wir die richtigen Entscheidungen, die unser Land unumkehrbar zur europäischen Familie zurück brachten, und ich bin stolz darauf, die umstrittene Übergangszeit durchlebt zu haben und zu einigen dieser sehr wichtigen Entscheidungen beigetragen zu haben.

Als Erstes möchte ich hier die Entscheidungen anführen, die zum Abschluss des Kapitels der Beitrittsverhandlungen über den Haushaltsplan der EU und den Schutz der finanziellen Interessen der Union führten. Zu Beginn meiner Karriere im Finanzministerium war ich für die Vorbereitungen zum Beitritt zum System der Eigenmittel der EU, zur Nachbereitung und zur Berichterstattung über die Entwicklung der Politikgestaltung, des Finanzmanagement, der Finanzkontrolle und der internen und externen Prüfsysteme zuständig. Ich koordinierte und ermöglichte eine umfassende Nachbereitung der Empfehlungen der Kommission, um zu gewährleisten, dass unsere Systeme beim Beitritt zur EU für die Umsetzung der EU-Finanzen bereit sind. Ich betrachte diesen Zeitraum als einen sehr wichtigen Teil meiner Karriere.

Zweitens glaube ich, dass ich eine wichtige Rolle in dem Prozess spielte, dessen oberstes Ziel die Beantragung der Mitgliedschaft im Euro-Währungsgebiet und die Einführung der gemeinsamen europäischen Währung am 1. Januar 2014 war. Die Straße, die zum Erreichen dieses Ziels führte, war lang. Lettland stolperte ein paar Mal auf dem Weg, und wir traten dem Euro-Währungsgebiet bei, als es sich an einem Scheideweg befand. Jetzt, nach ein paar Jahren als Mitglied des Euro-Währungsgebietes, zweifeln nur wenige Beobachter diese Wahl an.

Drittens scheinen sich die Wirtschaftswissenschaftler, Akademiker und die Öffentlichkeit darüber einig zu sein, dass die Förderung von Investitionen in Europa die wichtigste Aufgabe für europäische und nationale politische Entscheidungsträger ist. Ich bin mir sicher, dass der Kompromissbeschluss über die Hauptmerkmale des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, den mein Team und ich zusammen mit dem Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments und den Vizepräsidenten der Kommission, Georgieva und Katainen, in den frühen Morgenstunden des 28. Mai 2015 nach dreizehnstündigen politischen Trilogverhandlungen vereinbarten, eine sehr wichtige Entscheidung in meiner beruflichen Laufbahn darstellt. Wie zuvor schon erwähnt, war einer der Punkte, die wir in Bezug auf den Vorschlag der Kommission verbessern konnten, die Bestimmung betreffend die externe Prüfung.

Ich bin froh darüber, dass die Kommission und die Europäische Investitionsbank schon gute Ergebnisse bei der Umsetzung der vom EU-Haushaltgarantierten Investitionsoffensive für Europa erzielt haben. Ich hoffe, dass die erfolgreiche Umsetzung des Plans einen nützlichen Beitrag zur Debatte über die Zukunft des EU-Haushalts leisten wird. Ich habe festgestellt, dass der Rechnungshof aufgefordert wurde und bereit ist, einen Beitrag zu diesen Betrachtungen zu leisten. Ich hoffe, dass meine Erfahrungen dem Rechnungshof dienen können.

Unabhängigkeit

7.  Der Vertrag schreibt vor, dass die Mitglieder des Rechnungshofs ihre Tätigkeit in „voller Unabhängigkeit“ ausüben müssen. Wie würden Sie dieser Verpflichtung bei der Erfüllung ihrer künftigen Aufgaben nachkommen?

Obwohl der Beruf des Rechnungsprüfers im Allgemeinen ein ziemlich junger ist, zumindest um einiges jünger als die Regierungsbranche, ist es kein Zufall, dass das Konzept der Unabhängigkeit derjenigen, die eine Prüfung durchführen oder dafür verantwortlich sind, schon seit langer Zeit fest in den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden ISSAI 1 juristisch verankert ist. Die ethischen Richtlinien werden in ISSAI 30 dargelegt. Ich stimme zu, dass die Richtlinien der Unabhängigkeit und der Ethik eine Voraussetzung für das Funktionieren der obersten Rechnungskontrollbehörden darstellen.

Für die Unabhängigkeit der Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs wird eindeutig im Vertrag gesorgt, der festgelegt, dass „die Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Pflichten, im Sinne des Allgemeinwohls der Union, völlig unabhängig sind“ (Artikel 285), und dass „ihre Unabhängigkeit außer Zweifel stehen muss“ (Artikel 286 Absatz 1).

Diese äußerst wichtigen Grundsätze werden in den Ethischen Richtlinien des Rechnungshofs, im Verhaltenskodex für die Mitglieder des Rechnungshofs wie auch in der Geschäftsordnung und in den Richtlinien zur Umsetzung der Geschäftsordnung weiter erläutert.

Ich möchte meine vollkommene Verpflichtung zum Prinzip der Unabhängigkeit zum Ausdruck bringen, da dies eine Voraussetzung für den Rechnungshof und seine Mitglieder ist, um ihrer Verpflichtung gemäß dem Vertrag nachzukommen. Außerdem hängt das Vertrauen der Bürger in den Rechnungshof von der strengen Einhaltung des Prinzips der Unabhängigkeit in der Praxis ab.

Abgesehen von der Offenlegung der Finanzierungs- und Nebentätigkeiten wie auch der Berichtspflicht ist es meiner Ansicht nach von entscheidender Bedeutung, keine Weisungen von den nationalen Regierungen der Mitglieder oder einer anderen Vertragspartei anzufordern oder entgegenzunehmen. Das Prinzip der Unabhängigkeit steht im Mittelpunkt der Prüfungen und sollte sich daher sowohl bei den täglichen Pflichten als auch beim Treffen strategischer Entscheidungen zeigen. Dies ist nicht nur für den Ruf und das Bild des Rechnungshofs, das der Hauptkunde, die Bürger der EU, und der Rest der Welt von ihm haben, wichtig, sondern auch für die Mitglieder des Rechnungshofs selber. Dies sind die wichtigsten Konzepte, die aus meiner Sicht Unabhängigkeit einschließen und die ich bei der Erfüllung meiner zukünftigen Aufgabe befolgen werde.

Ich bin überzeugt davon, dass meine Arbeit immer von den oben erwähnten Prinzipien geleitet wurde. So habe ich zum Beispiel in den letzten zwölf Jahren mehrere Premierminister, Finanzminister und Staatssekretäre aus verschiedenen Lagern des politischen Spektrums beraten. Meine Ratschläge wurden aufgrund ihrer Qualität und vor allem aufgrund der Unparteilichkeit und Objektivität gewürdigt und geschätzt. Bei der Ausübung meiner beruflichen Pflichten war Konformismus nie eine Option für mich. Stattdessen bevorzugte ich es immer, Fakten zum Nennwert zu präsentieren und objektive Schlüsse zu ziehen, auch wenn diese unangenehm oder unbeliebt waren oder der mehrheitlichen Meinung nicht entsprachen.

Ich war niemals am Erhalt von Geldmitteln aus der EU beteiligt oder habe im Auftrag eines Empfängers gehandelt.

Letztlich wird in Lettland die Auswahl zukünftiger Mitglieder des Rechnungshofs mittels allgemeinem Auswahlverfahren, das mehrere verschiedene Schritte umfasst, getroffen.

8.  Halten Sie oder enge Verwandte (Eltern, Geschwister, eingetragene Partner und Kinder) Geschäfts- oder Kapitalanteile oder haben Sie bzw. Mitglieder Ihrer Familie andere Verpflichtungen, die mit Ihren künftigen Aufgaben kollidieren könnten?

Nein, ich habe keine Kenntnis einer derartigen Tatsache, die mit meinen künftigen Aufgaben kollidieren könnte.

9.  Sind Sie bereit, dem Präsidenten des Hofes gegenüber alle Ihre finanziellen Beteiligungen und sonstigen Verpflichtungen offenzulegen und sie öffentlich bekannt zu geben?

Ja, ich bin bereit, alle Offenlegungspflichten, die für ein Mitglied des Rechnungshofs gelten, zu erfüllen.

10.  Sind Sie in ein laufendes Gerichtsverfahren verwickelt? Falls ja, nennen Sie bitte Einzelheiten.

Wie ich bereits in meiner Antwort auf Frage 7 ausgeführt habe, findet in Lettland die Auswahl von Kandidaten für den Rechnungshof durch ein allgemeines Auswahlverfahren statt, das mehrere Stufen umfasst, die ein transparentes und objektives Verfahren gewährleisten.

Dieses Mal wurde das Verfahren durch eine Entscheidung des Ministerkabinetts (Regierung) zur Eröffnung des Auswahlprozesses und der Einberufung eines Auswahlausschusses initiiert. Das Verfahren selbst bestand dann in der Veröffentlichung einer Stellenausschreibung im Amtsblatt der Republik Lettland, der Erstellung einer List der ausgewählten Bewerber für ein Interview mit dem Auswahlausschuss, Interviews der ausgewählten Bewerber mit dem Auswahlausschuss, der Auswahl des geeignetsten Bewerbers durch den Ausschuss und schließlich einer Bestätigung des Bewerbers durch die Regierung und der Anweisung, das Generalsekretariat des Rates über den Bewerber zu unterrichten. Dieses Verfahren wurde durch die Regierung im August 2015 in Gang gesetzt und am 19. November 2015 mit der endgültigen Entscheidung des Ministerkabinetts abgeschlossen. Daraufhin wurde die Entscheidung dem Generalsekretariat des Rates mitgeteilt.

Um für vollständige Transparenz zu sorgen, möchte ich dem Europäischen Parlament mitteilen, dass einer der Bewerber, der nicht für die Bestätigung durch die Regierung ausgewählt worden war, am 5. Januar 2016 eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben hat. Diese Person, der Kläger, ersuchte das Verwaltungsgericht, die Entscheidung der Regierung, mich für eine Berufung als Mitglied des Europäischen Rechnungshofes vorzuschlagen, auszusetzen und stellte ihre Rechtmäßigkeit in Frage. Die Republik Lettland, vertreten durch das Ministerkabinett der Republik Lettland und den Finanzminister, der vom Ministerkabinett mit der Organisation des allgemeinen Auswahlverfahrens betraut worden war, ist Angeklagter in dieser Rechtssache.

Das Verwaltungsgericht entschied, mich als Dritten in das Verwaltungsverfahren einzubeziehen, da es der Ansicht war, dass meine Rechte durch das Ergebnis des Gerichtsverfahrens betroffen sein könnten. Somit wurde ich durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ohne mein eigenes Zutun Teil dieses Verwaltungsverfahrens, das durch einen abgelehnten Bewerber angestrengt wurde.

Der Angeklagte bestätigte am 12. Januar 2016 in der Sitzung des Ministerkabinetts seine dem Gericht vorgelegte Erklärung, bei der der Angeklagte effektiv seine ursprüngliche Entscheidung bezüglich des ausgewählten Bewerbers bestätigte.

Am 27. Januar 2016 entschied das Verwaltungsgericht, den Antrag auf Aussetzung der Regierungsentscheidung, meine Kandidatur für die Ernennung durch den Ministerrat nach Konsultation des Europäischen Parlaments vorzuschlagen, vollständig zurückzuweisen. Das Gericht kam außerdem zu dem Ergebnis, dass die besagte Entscheidung der Regierung dem Anschein nach rechtmäßig war und die entsprechenden Gesetze vollständig eingehalten wurden.

11.  Sind Sie politisch aktiv bzw. stehen Sie in Regierungsverantwortung? Falls ja, auf welcher Ebene? Hatten Sie in den letzten anderthalb Jahren ein politisches Amt inne? Falls ja, nennen Sie bitte Einzelheiten.

Nein, ich bin nicht politisch aktiv und stehe nicht in Regierungsverantwortung. Auch habe ich nie ein politisches Amt inne gehabt. Ich bin kein Mitglied in einer politischen Partei und auch noch nie eines gewesen.

12.  Werden Sie nach Ihrer Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs von einem Wahlamt zurücktreten oder eine aktive Funktion, die mit Verantwortung in einer politischen Partei verbunden ist, aufgeben?

Diese Frage trifft nicht zu, da ich kein Wahlamt inne habe und auch keine aktive Funktion in einer politischen Partei habe.

13.  Wie würden Sie sich bei einer schweren Unregelmäßigkeit oder gar einem Betrugs- und/oder Korruptionsfall verhalten, an dem Personen Ihres Herkunftsmitgliedstaats beteiligt wären?

Schwere Unregelmäßigkeiten, Betrug und Korruption sind eine ernsthafte Bedrohung für das ordnungsgemäße Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft. Sie führen zu einer Fehlallokation von Ressourcen, moralischem Risiko, entgangenen Möglichkeiten und falschen Anreizen. Im schlimmsten Fall resultiert daraus ein wachsendes Misstrauen der Bürger, das zu einem Gefühl der Machtlosigkeit und nach und nach zu einer Akzeptanz führt, bis die Bürger diese Methoden schließlich für selbstverständlich halten und sich ähnlich verhalten. Solche Tendenzen stehen zwar der gesunden Entwicklung jeder Nation im Weg, jedoch ist das europäische Projekt besonders anfällig, da die Menschen berechtigterweise erwarten, dass internationale und supranationale Institutionen frei von solch illegalem Verhalten sind.

Ich denke, dass kein Mitglied des Rechnungshofes in Ausübung seiner Pflichten davor geschützt ist, an Fällen zu schweren Unregelmäßigkeiten, Betrug oder Korruption zu arbeiten, an dem Personen aus seinem Mitgliedstaat beteiligt sind. Wenn ich mit so einem Fall zu tun hätte, würde ich zuerst rasch alle verfügbaren Informationen bewerten, um das optimale Vorgehen festzulegen, das sicherstellt, dass diese Information die zuständigen Behörden im Mitgliedstaat so schnell wie möglich erreicht. Wenn die finanziellen Interessen der EU betroffen wären, würde ich die Angelegenheit mit den Diensten und Mitgliedern des Hofes, die für die Beziehungen zu OLAF zuständig sind, besprechen und dann sicherstellen, dass der Betrugsverdacht ohne Verzögerungen an OLAF gemeldet wird. Weiterhin würde ich die Angelegenheit mit dem Präsidenten des Hofes besprechen.

Ich bin auch der Ansicht, dass solche Fälle einer ernsthaften Analyse unterzogen werden sollten, um die Gründe zu verstehen und sich darum zu bemühen, ähnliche Fälle zu verhindern. Im Allgemeinen erweisen sich systemische Präventionsmaßnahmen als wirksamer, da sie das Auftreten von schweren Unregelmäßigkeiten, Betrug und Korruption verringern und so das Vertrauen der Bürger stärken.

Ausübung der Tätigkeit

14.  Worin sollten die wichtigsten Merkmale einer Kultur der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in einer öffentlichen Verwaltung bestehen? Wie könnte der Europäische Rechnungshof dazu beitragen, diesem Gebot der Wirtschaftlichkeit Geltung zu verschaffen?

Die Umverteilungsfunktion ist ein wesentliches Merkmal jeder Regierung. Die Bürger stimmen der Zusammenführung eines bestimmten Anteils der Ressourcen, z. B. über Besteuerung, innerhalb einer Volkswirtschaft auf Basis der legitimen Erwartung zu, dass die Gelder in der bestmöglichen Art und Weise für das Wohl der ganzen Gesellschaft eingesetzt werden, z. B. für die Bereitstellung öffentlicher Güter und zum Ausgleichen von Marktversagen. Das Konzept der „bestmöglichen Art und Weise“ ist wichtig und seine Auslegung erfolgt leider sehr unterschiedlich.

Laut EU-Recht, d. h. laut der Haushaltsordnung, die internationalen Standards entspricht, müssen Gelder des EU-Haushaltes in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet werden. Ziel ist es, den Unionsbürgern/Steuerzahlern die Sicherheit zu geben, dass die Art und Weise, wie ihre Ressourcen verwendet werden, sich maximal positiv auf das europäische Projekt auswirken. Da wir sicherlich nicht mehr in einer Zeit des Überflusses leben, sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung wichtig wie nie zuvor. Es ist entscheidend, öffentliche Gelder sinnvoll einzusetzen und die anvisierten Ziele zu erreichen, damit es der EU gelingen kann, das Vertrauen ihrer Bürger zurückzugewinnen und zu stärken.

Daher wird der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung weiter ausgeführt, um zu verdeutlichen, dass die Mittel sparsam, wirtschaftlich und wirksam verwendet werden müssen. Diese drei Prinzipien sind der wesentliche Bestandteil einer wirtschaftlichen Haushaltsführung, die in jeder öffentlichen Verwaltung aufrechterhalten werden sollten.

Um eine Kultur der wirtschaftlichen Haushaltsführung in der EU oder in jeder anderen öffentlichen Verwaltung zu fördern, ist es notwendig, der Führung für die ihnen anvertrauten öffentlichen Gelder eine Rechenschaftspflicht aufzuerlegen. In Zeiten knapper öffentlicher Ressourcen ist es nicht nur unerlässlich, dass öffentliche Gelder in Übereinstimmung mit den Vorschriften ausgegeben werden, sondern auch, dass damit die beabsichtigten Leistungen und insbesondere Ergebnisse erzielt werden.

Neben der Rechenschaftspflicht zeichnen folgende Merkmale in meinen Augen eine Kultur der Wirtschaftlichkeit aus: klare Ziele, ein wirksames System der Führung, eine Wirtschaftlichkeitskultur, ein wirksame internes Kontrollsystem, systematische Leistungsindikatoren, zuverlässige Überwachung und transparente Berichterstattung. Und nicht zuletzt, dass der Schwerpunkt vom „Ausgeben der Gelder“ hin zu einem Erreichen der Ergebnisse verlagert wird.

Die Erfahrungen in meinem eigenen Land können hier als Beispiel angeführt werden. Nach der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden Gelder für die öffentliche Verwaltung gestrichen, während sichergestellt wurde, dass die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Sektors nicht beeinträchtigt oder sogar verbessert wird.

In diesem Zusammenhang weiß ich den nachdrücklichen Aufruf des EuRH im Rahmen der Entlastungsverfahren 2013 und 2014 zu schätzen, Gelder nicht einfach auszugeben, sondern intelligent zu investieren. Ich glaube, dass die politischen Entscheidungsträger diesen Ansatz ernsthaft erwägen müssen und ein umfassender Aktionsplan folgen sollte. Sicherlich kann ein solcher Ruck nicht über Nacht passieren, insbesondere wenn ein Einsparen zugeteilter Ressourcen in der aktuellen Rechnungsperiode unabhängig der Gründe lediglich zu dem pauschalen Ergebnis führen würde, dass in der nächsten Rechnungsperiode weniger Ressourcen zur Verfügung stünden. Daher sollten die EU-Institutionen und Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um diese Kulturveränderung zu ermöglichen.

Der EuRH spielt bei der Förderung der Kultur der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung eine wichtige Rolle. Er stellt Entscheidungsträgern wie dem Europäischen Parlament unabhängige Prüfungsberichte zur Verfügung, die in den Verfahren zur Entlastung der Verwaltung (Kommission) verwendet werden. In den letzten Jahren hat der EuRH meiner Meinung nach in seiner Arbeit mehr Nachdruck auf eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung (Wirtschaftlichkeitsprüfung) gelegt. Die aktuelle EU-Kommission unter Führung von Vizepräsidentin Georgieva arbeitet hart an der Entwicklung einer ergebnisorientierten Haushaltsplanung. Der starke Druck des Europäischen Parlaments, des Rechnungshofes und der Kommission ist eine willkommene Entwicklung, die weiterverfolgt werden sollte.

15.  Nach dem Vertrag hat der Rechnungshof das Parlament bei der Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans zu unterstützen. Wie würden Sie die Zusammenarbeit zwischen dem Hof und dem Europäischen Parlament (insbesondere mit dem Haushaltskontrollausschuss) weiter verbessern, damit nicht nur für eine bessere öffentliche Kontrolle der allgemeinen Ausgaben, sondern auch für ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis bei dieser Kontrolle gesorgt wird?

Die Anforderung des Vertrags, das Europäische Parlament bei der Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans zu unterstützen, ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Arbeit des Europäischen Rechnungshofs. Und da sich die Herausforderungen bei der Kontrollausübung im Laufe der Zeit verändern, sollte sich auch die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und dem EuRH weiterentwickeln. Daher muss dauerhaft versucht werden, in einem iterativen Prozess der Kurve zu folgen oder, besser noch, sie vorherzusehen und ihr zuvorzukommen.

Ich glaube, dass ein sehr genaues Verständnis der Bedürfnisse des Parlaments einer verbesserten Umsetzung dieser Anforderung vorangehen muss. Dies erfordert einen regelmäßigen und gründlichen Dialog, in dem beide Seiten ihre Ansichten äußern können. Ich habe bemerkt, dass in den letzten Jahren positive Schritte in diese Richtung unternommen wurden (z. B. regelmäßige Sitzungen des EuRH und des CONT-Ausschusses, Schaffung der Stelle eines EuRH-Beauftragten für Institutionelle Beziehungen, Interaktion des EuRH mit der Konferenz der Ausschussvorsitze im Vorfeld des jährlichen Arbeitsprogramms des EuRH).

Die Anwesenheit des berichtenden EuRH-Mitglieds bei Diskussionen seines/ihres Berichts im Haushaltskontrollausschuss (CONT) ist selbstverständlich, wenn es darum geht, das Parlament zu unterstützen. Es sollte außerdem selbstverständlich sein, dass der EuRH die Schlussfolgerungen des CONT-Ausschusses oder des EP in dieser Hinsicht verfolgt.

Es ist mir auch aufgefallen, dass einige der Sonderberichte des EuRH in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments vorgestellt wurde. Ich denke, dass diese Praxis die Anwendbarkeit und den Mehrwert der Arbeit des EuRH stärken und somit zu einer besseren Unterstützung des Parlaments führen kann. Schlussendlich sollte diese Zusammenarbeit dazu führen, dass Legislativvorschläge die Schlussfolgerungen und Empfehlungen des EuRH widerspiegeln.

Ich bin der Ansicht, dass eine Verknüpfung der Anforderungen laut dem Vertrag, einerseits ein unabhängiger Prüfer zu sein und andererseits das Europäische Parlament (und den Rat) zu unterstützen, von großer Bedeutung ist. Wenn letzteres dem EuRH nicht gelingt, besteht das Risiko, dass er zwar Prüfungsberichte bester Qualität bereitstellt, diese aber – aufgrund des Themas und/oder des Zeitpunkts – für die Interessenträger wenig Relevanz haben. Unabhängig und relevant zu sein, muss gleichzeitig möglich sein. Als Hüter der EU-Finanzen spielt der EuRH eine wichtige Rolle im Ökosystem der EU-Rechnungsführung und er sollte seine Rolle als unvoreingenommener und respektierter Partner hervorheben.

Nachdem ich regelmäßig die Diskussionen über die Berichte des Hofes in beiden Teilen der Haushaltsbehörde verfolgt habe, bin ich der Ansicht, dass es noch Spielraum gibt für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Parlament und Rat bei der Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans erstens und zweitens für eine besser koordinierte Arbeit bei der Analyse der Sonderberichte und Landscape-Analysen des EuRH. Entsprechend denke ich auch, dass die Arbeit des Hofes öfter und prominenter auf den Tagesordnungen des Rates auftauchen sollte.

Außerdem möchte ich gerne zwei konkrete Punkte erwähnen, bei denen Verbesserungen zu einer zielgerichteteren Verwendung der Berichte des EuRH führen könnten: Aktualität und Kommunikation.

Während des lettischen Ratsvorsitzes wurde die Haushaltsordnung geändert, so dass Sonderberichte nun innerhalb von 13 Monaten angenommen werden müssen. Der Hof sollte sich bemühen, diese Bestimmung zu respektieren und so die Aktualität dieser Berichte zu verbessern. Allerdings bin ich mir auch der großen Verantwortung bewusst, die der EuRH als externer Prüfer der EU trägt, wenn er zu Schlussfolgerungen kommt und Empfehlungen ausspricht. Auch der Zielkonflikt zwischen Zeit und Qualität ist mir bewusst.

Was die Kommunikation betrifft, freue ich mich, dass die Verbesserung der Lobbying-Strategie einer der Pfeiler des Reformprogramms des EuRH ist. Umfassende Informationen zu Rolle und Tätigkeit des Hofes sowie zu seinen Ergebnissen und Empfehlungen würden Transparenz und öffentliche Folgemaßnahmen verbessern.

Ich denke, dass diese zwei Elemente wichtig sind, da der Mehrwert und die Wirkung der Arbeit des EuRH schlussendlich von der Verwendung seiner Ergebnisse durch die Interessenträger abhängen.

Zu guter Letzt sollten wir – unter vollständiger Wahrung der Unabhängigkeit des Hofes – seine stärkere Einbeziehung in den Gesetzgebungsprozess zu Rechtsakten mit nachhaltigen finanziellen Auswirkungen erwägen, beispielsweise durch Rechtsgutachten. Die Arbeit am Europäischen Fonds für strategische Investitionen und der Haushaltsordnung unter dem lettischen Ratsvorsitz hat gezeigt, welchen Mehrwert die Beiträge des Hofes bringen können. Dieser Ansatz ist selbstverständlich nicht neu, könnte aber breiter umgesetzt werden.

16.  Worin besteht Ihrer Ansicht nach der Zusatznutzen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung (performance audit) und wie sollten die Feststellungen im Rahmen der Verwaltungsverfahren berücksichtigt werden?

Das EuRH-Handbuch der Wirtschaftlichkeitsprüfung enthält die folgende Definition: „Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung handelt es sich um eine unabhängige, objektive und verlässliche Untersuchung von Maßnahmen, Systemen, Vorhaben, Verfahren und Einrichtungen zur Ermittlung von Verbesserungsmöglichkeiten gemäß den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit.“

Nach meinem Verständnis dieser Definition ist der Mehrwert der Wirtschaftlichkeitsprüfung dann am höchsten, wenn klare Schlussfolgerungen und Empfehlungen gemacht werden und die Prüfung die Funktionsweise der geprüften Organisationen und Systeme verbessert. Selbst wenn beispielsweise die Fehlerquote bei der Umsetzung von Rubrik 5 – Verwaltung – des EU-Haushalts nicht wesentlich ist, könnte es dennoch eine berechtigte Frage für die Bürger sein, ob sie für rund 9 Mrd. EUR jährlich die beste öffentliche EU-Verwaltung bekommen. Ich freue mich, dass das Europäische Parlament und der Rat dieses Jahr eine Ausweitung der Wirtschaftlichkeitsprüfung auf andere Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens unterstützen.

Auch wenn das wesentliche Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ein Prüfungsbericht ist, in dem bewertet wird, ob diejenigen, die mit der Verwendung der öffentlichen Gelder betraut sind, die festgelegten Ziele erreicht haben, so erlangen die Prüfer während der Prüfung doch auch eine Menge wertvoller Informationen zur Funktionsweise der Regierungs- und Verwaltungsprozesse. Um also Mehrwert für die Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu schaffen, könnten die Prüfer ermutigt werden, auf Mängel in den Verwaltungsprozessen hinzuweisen und in ihren Prüfungsberichten und Mitteilungen an die geprüfte Organisation Verbesserungsvorschläge zu machen.

Der EuRH hat in seinem Tätigkeitsbericht festgestellt, dass er bei der Auswahl der Themen für Wirtschaftlichkeitsprüfungen unter anderem erwägt, inwieweit er durch die Prüfung einen Mehrwert schaffen kann. Das Thema des Mehrwerts ist also von Anfang Bestandteil des Verfahrens.

Die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass die Ergebnisse Eingang in die Verwaltungsprozesse finden, ist von überragender Bedeutung. Eine Nachverfolgung ist daher wesentlich. Wir sollten uns bemühen, dass bei Veröffentlichung des Berichts und der Ergebnisse

–  erstens die Entscheidungsträger auf höchster Ebene die Ergebnisse berücksichtigen und ggf. den Haushalt besser an die (langfristigen) strategischen Prioritäten anpassen,

–  zweitens die Gesetzgeber sicherstellen, dass bei der Festlegung von Ausgaben klar definiert wird, welche Ergebnisse erzielt werden müssen,

–  und drittens auf Ebene der Verwaltungsprozesse die Verantwortlichen sicherstellen, dass das Geld nicht nur entsprechend der Vorgaben ausgegeben wird, sondern auch die beabsichtigten Ziele erreicht werden.

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass der Mehrwert der Wirtschaftlichkeitsprüfungen verbessert werden kann, wie der EuRH in seinem Jahresbericht 2014 dargelegt hat. Dieses Pilotprojekt, mit dem wirtschaftlichkeitsbezogene Themen im Rahmen der Compliance-Prüfung analysiert werden, ist eine willkommene Initiative. Sie sollte sicherlich fortgesetzt und auf andere Bereiche des EU-Haushalts ausgeweitet werden. Gleichzeitig sollten aber die Ressourcen, die für Compliance-, Rechnungsführungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie andere Produkte des EuRH gebunden werden, genau geplant werden.

17.  Wie könnte die Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof, den nationalen Rechnungsprüfungsorganen und dem Europäischen Parlament (Haushaltskontrollausschuss) bei der Prüfung des EU-Haushalts verbessert werden?

In Anbetracht der Art und Weise, in der der EU-Haushaltsplan umgesetzt wird, sollte die Interaktion zwischen dem Rechnungshof, den nationalen Rechnungsprüfungsorganen und dem Europäischen Parlament (Haushaltskontrollausschuss) von einer engeren Zusammenarbeit und einem Austausch von Erfahrungen und Informationen geprägt sein.

In Artikel 287 Absatz 3 des Vertrags sind zwei wichtige Bestimmungen zum EuRH und den nationalen Rechnungsprüfungsorganen festgehalten:

Zunächst steht dort: „Die Prüfung in den Mitgliedstaaten erfolgt in Verbindung mit den einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorganen“. Diese Bestimmung legt fest, dass es so gut wie keine Beschränkungen für eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit gibt und dass die Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf bilateraler und multilateraler Ebene ausgeschöpft werden können.

Die zweite wichtige Bestimmung lautet: „Der Rechnungshof und die einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane arbeiten unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit vertrauensvoll zusammen“. Ich denke, dass die EUROSAI und ihr Kontaktausschuss eine gute Plattform für die Verbesserung der Interaktion untereinander und für die Entwicklung gemeinsamer Projekte bieten.

Außerdem glaube ich, dass, wenn das Europäische Parlament ordnungsgemäß zu den Modalitäten, zum Fortschritt und zu Erschwernissen bezüglich einer engeren Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof und den nationalen Rechnungsprüfungsorganen informiert wird und im Gegenzug ein konstruktives Feedback erteilt, die Umsetzung des EU-Haushaltsplans schlussendlich besser analysiert werden könnte.

18.  Wie würden Sie die Berichterstattung des EuRH weiterentwickeln, damit das Europäische Parlament all die Informationen an die Hand bekommt, die notwendig sind, um zu prüfen, wie akkurat die Daten sind, die die Mitgliedstaaten der Kommission zur Verfügung stellen?

Die wichtigste Leistung, die der Rechnungshof gegenüber beiden Teilen der Haushaltsbehörde erbringen muss, ist – so legt es der Vertrag fest – der Jahresbericht über die Ausführung des Haushaltsplans, auf dem sowohl die Empfehlung des Rates an das Europäische Parlament zur Entlastung der Europäischen Kommission für die Ausführung des EU-Haushaltsplans als auch der Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments beruht. Der Jahresbericht bildet die Grundlage für die Debatten im Europäischen Parlament und im Rat – daher ist es unerlässlich, dass der Rechnungshof die Informationen in diesem Bericht in der gebotenen Detailtiefe und Ausführlichkeit darlegt.

Da circa 80 % des EU-Haushalts durch die geteilte Mittelverwaltung ausgeführt wird, sind Vollständigkeit, Qualität und Pünktlichkeit der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen nicht nur maßgeblich für die Qualität der daraus folgenden Analyse, sondern letztendlich auch entscheidend für die Qualität der Zusicherungen der Kommission.

In den letzten Jahren haben die Generaldirektionen der Kommission, wie in den Jahresberichten des Rechnungshofes dargelegt, für die Erstellung ihrer jährlichen Tätigkeitsberichte auf die von den Mitgliedstaaten gelieferten Informationen (etwa aus den Bereichen Kohäsionspolitik, Prüfungsbehörden der Mitgliedstaaten), beispielsweise auf Prüfungsberichte, zurückgegriffen. Aus den wiederkehrenden Jahresberichten des EuRH geht deutlich hervor, dass die Arbeit der Prüfungsbehörden einige Schwachpunkte (etwa was die Genauigkeit betrifft) aufweist – ein Problem, das durch die Prüfung vonseiten der Kommission derzeit nicht vermieden werden kann.

In den Berichten des EuRH sollten diese Schwachstellen auch weiterhin deutlich benannt werden, und zwar sowohl was die Genauigkeit der von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten als auch was die Prüfungen der Kommission betrifft. Der Rechnungshof sollte so klar und detailliert wie möglich darlegen, um welche Mängel es sich handelt und wie diese behoben werden können.

Meiner Meinung nach sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, uns vollständige und sachdienliche Informationen zu Verwaltung, Finanzverwaltung, interner Kontrolle und interner Prüfung fristgerecht zu liefern. Da wo es Schwachstellen gibt, sollte die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Informationen dazu genutzt werden können, die Systeme der einzelnen Mitgliedstaaten zur Ausführung des EU-Haushalts fundiert zu bewerten.

Ich weiß die Verdienste der Diskussion zu Kosten und Vorteilen der Informationsweitergabe durchaus zu würdigen, allerdings ist es unser gemeinsames Ziel, sicherzustellen, dass die Haushaltsbehörden hochwertige Prüfungsbewertungen abgeben können, die internationalen Standards entsprechen, und daher sollten wir in dieser Hinsicht keine Mühen scheuen. Allzu oft besteht das zugrunde liegende Problem nicht etwa darin, dass Informationen fehlen, sondern dass die nationalen Prüfbehörden oder die von ihnen beauftragen Auditunternehmen nicht richtig mit diesen Informationen umgehen.

Eine der wichtigsten, sowohl im Parlament als auch beim Rat intensiv diskutierten Feststellungen im Jahresbericht ist die vom Rechnungshof dargelegte geschätzte Fehlerquote. Nachdem ich die jüngsten Beratungen zur Entlastung mitverfolgt habe, freue ich mich, dass der Rechnungshof jedes Jahr für eine Verbesserung der zugrunde liegenden Informationen über die wichtigsten Fehlerquellen sorgt. Ich bin der Auffassung, dass die Haushaltsbehörden nicht nur die Fehlerquoten an sich sondern auch die Gründe für diese erheblichen Quoten in den Mittelpunkt stellen sollten.

Sonstige Fragen

19.  Werden Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, falls sich das Parlament gegen Ihre Ernennung zum Mitglied des Hofes ausspricht?

Ich wurde von der lettischen Regierung im Rahmen eines mehrstufigen, allgemeinen Auswahlverfahrens gewählt. Die Regierung Lettlands hat mir ihr Vertrauen geschenkt und ich bin zuversichtlich, dass ich den hohen Erwartungen gerecht werden kann.

Sollte das Europäische Parlament mein Engagement sowie meine Fähigkeit, als Mitglied des Europäischen Rechnungshofs zum europäischen Projekt beizutragen, ernsthaft in Zweifel ziehen und der Meinung sein, dass mein Einsatz und meine Fähigkeiten nicht den vom Europäischen Parlament gesetzten Maßstäben entsprechen, würde ich meine Bewerbung zurückziehen.

Um einen hochwertigen EU-Haushaltsplan zu gewährleisten, ist es meiner Meinung nach notwendig, dass erstens beide Teile der Haushaltsbehörde gegenseitiges Vertrauen aufbauen und dass sie zweitens auf eine enge und offene Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rechnungshof, der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten setzen. Wenn irgendeine Seite das Gefühl hat, dass der derzeitige Vertrag hinsichtlich des institutionellen Gleichgewichts gewisse Unzulänglichkeiten aufweist, so sollten diese Defizite analysiert und falls notwendig bei der Überarbeitung des Vertrags behoben werden.

Im Rahmen meiner jüngsten Erfahrungen mit den Organen der EU bin ich stets diesem aufrichtigen Ansatz der offenen Zusammenarbeit und des gegenseitigen Vertrauens im Hinblick auf das gemeinsame europäische Ziel gefolgt. Sollte ich ernannt werden, würde ich diese Herangehensweise sicher auch bei meiner Arbeit im Rechnungshof mit einbringen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

15.3.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

14

4

8

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Louis Aliot, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Ryszard Czarnecki, Tamás Deutsch, Martina Dlabajová, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Bogusław Liberadzki, Monica Macovei, Georgi Pirinski, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Igor Šoltes, Bart Staes, Marco Valli, Derek Vaughan, Anders Primdahl Vistisen, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Richard Ashworth, Karin Kadenbach, Andrey Novakov, Julia Pitera, Miroslav Poche

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Xabier Benito Ziluaga

  • [1]  Landscape-Analyse „Lücken, Überschneidungen und Herausforderungen: eine Landscape-Analyse der EU-Regelungen zur Rechenschaftspflicht und zur öffentlichen Finanzkontrolle“, Teil III, 2014.