BERICHT über die vorgeschlagene Ernennung von Janusz Wojciechowski zum Mitglied des Rechnungshofs

17.3.2016 - (C8-0414/2015 – 2015/0817(NLE))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Igor Šoltes

Verfahren : 2015/0817(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0061/2016
Eingereichte Texte :
A8-0061/2016
Aussprachen :
Angenommene Texte :

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die vorgeschlagene Ernennung von Janusz Wojciechowski zum Mitglied des Rechnungshofs

(C8-0414/2015 – 2015/0817(NLE))

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C8-0414/2015),

–  gestützt auf Artikel 121 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0061/2016),

A.  in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss die Qualifikationen des vorgeschlagenen Bewerbers bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 286 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;

B.  in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss in seiner Sitzung vom 15. März 2016 den Bewerber, dessen Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs der Rat vorschlägt, angehört hat;

1.  gibt eine ablehnende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Janusz Wojciechowski zum Mitglied des Rechnungshofs zu ernennen;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und – zur Information – dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

ANHANG 1: LEBENSLAUF VON JANUSZ WOJCIECHOWSKI

Beruf:

Jurist, ehemaliger Richter, derzeit Rechtsanwalt

Ausbildung:

Studium der Rechtswissenschaft: Magisterabschluss in Rechtswissenschaft an der Universität Lodz (Łódź), Fakultät für Rechtswissenschaft und Verwaltung (1977)

Beruflicher Werdegang:

– Mitglied des Europäischen Parlaments seit 2004

– Vizepräsident des Sejm der Republik Polen (2001–2004)

– Präsident des Obersten Rechnungshofs [Najwyższa Izba Kontroli] (1995–2001)

– Mitglied des Sejm der Republik Polen (1993–1995)

– Richter am Bezirksgericht in Rawa Mazowiecka, am Woiwodschaftsgericht in Skierniewice und am Berufungsgericht in Warschau (1980–1993)

– Rechtsreferendar bei der Staatsanwaltschaft (1977–1980)

Ämter im nationalen Parlament:

– Mitglied des Sejm der Republik Polen (1993–1995, 2001–2004)

– Vizepräsident des Sejm der Republik Polen (2001–2004)

– Vorsitzender des Ausschusses für Gesetzesänderungen (2001–2004)

Regierungsämter:

– Staatssekretär für Gesetzgebungsfragen im Amt des Ministerrates (1994–1995)

Ämter in externen Rechnungsprüfungsorganen:

Präsident des Obersten Rechnungshofs [Najwyższa Izba Kontroli] (1995–2001)

Ämter im Rechtswesen:

– Richter am Bezirks-, Woiwodschafts- und Berufungsgericht (1980–1993)

– als Richter an das Oberste Gericht entsandt (1990–1991)

– Mitglied des Landesjustizrats (1990–1993)

– Richter am Staatsgerichtshof (1991–1993)

Ämter in Organen der EU:

– Mitglied des Europäischen Parlaments seit 2004

– stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (seit 2004)

– Mitglied des Haushaltskontrollausschusses (2004–2009)

– Delegation in den Parlamentarischen Kooperationsausschüssen EU-Kasachstan, EU-Kirgisistan und EU-Usbekistan sowie für die Beziehungen zu Tadschikistan, Turkmenistan und der Mongolei

– Beobachter im Europäischen Parlament (2003–2004)

Ämter in sonstigen internationalen Organisationen:

– Mitglied des Präsidiums der EUROSAI, der Europäischen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (1995–1999)

ANHANG 2: ANTWORTEN VON JANUSZ WOJCIECHOWSKI AUF DIE FRAGEN DES FRAGEBOGENS

Berufserfahrung

1.  Schildern Sie bitte Ihre Berufserfahrung im Bereich öffentliche Finanzen, entweder im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung, der Ausführung bzw. Verwaltung des Haushaltsplans oder der Haushaltskontrolle bzw. -prüfung.

Nachdem mich das polnische Parlament für sechs Jahre berufen hatte, übte ich von 1995 bis 2001 das Amt des Präsidenten des Obersten Rechnungshofs (NIK) aus, des verfassungsmäßigen Organs für die Kontrolle des Staates, die unter anderem die Ausführung des Staatshaushalts kontrolliert. Im Laufe meiner Amtszeit legte ich dem polnischen Parlament sechsmal eine Prüfung der Ausführung des Staatshaushalts vor und beantwortete anschließend die Fragen der Abgeordneten.

Als Präsident des NIK war ich überdies zuständig für die Aufstellung und Ausführung des eigenen Haushaltsplans des Obersten Rechnungshofs.

Seit 2004 befasse ich mich als Mitglied des Europäischen Parlaments mit dem Haushalt der Europäischen Union und insbesondere – als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung – mit dem Haushalt für die Gemeinsame Agrarpolitik.

2.  Was waren die wichtigsten Erfolge Ihrer beruflichen Laufbahn?

Ich übte das Amt des Richters mit großem Erfolg aus, wurde 1990 nach dem Sturz des totalitären Regimes in Polen von den polnischen Richtern in den damals zum ersten Mal berufenen Landesjustizrat gewählt. Dieses Organ ist dafür zuständig, die richterliche Unabhängigkeit zu wahren. Im selben Jahr wurde ich zum Richter am Berufungsgericht ernannt und für Entscheidungen ans Oberste Gericht entsandt. In meiner Zeit als Richter verfasste ich auch zahlreiche Fachbücher, insbesondere einen Kommentar zum Strafgesetzbuch (1997).

Als Erfolg während meiner Zeit als Präsident des Obersten Rechnungshofs sehe ich an, dass der NIK seinerzeit mit systematischen Maßnahmen zur Ermittlung von Korruptionsrisiken begann. Im Jahr 2000 entstand im NIK unter meiner Leitung eine umfassende „Analyse der Korruptionsrisiken auf der Grundlage der Kontrollprüfungen des Obersten Rechnungshofs“, in der die vom NIK ermittelten korruptionsbegünstigenden Mechanismen und korruptionsanfälligen Bereiche in Polen vorgestellt wurden. Die Analyse umfasste auch an die Staatsverwaltung gerichtete Empfehlungen zur Minderung des Korruptionsrisikos, von denen etliche umgesetzt worden sind. Der NIK arbeitet nach wie vor daran, das Korruptionsrisiko zu begrenzen, er dämmt dieses Risiko systematisch ein und sorgt für ein besseres Abschneiden Polens bei den Antikorruptionsrankings von „Transparency International“.

Während meiner Zeit als Präsident legte der NIK überaus effektiv Fälle von Missbrauch bei der Verwaltung von Staatsvermögen offen, die unter anderem Privatisierungen betrafen.

Als meinen größten Erfolg als Mitglied des polnischen Parlaments erachte ich die Veröffentlichung von Verträgen, die für öffentliche Aufträge vergeben wurden, aber auch, dass eine Bestimmung ins polnische Recht eingeführt wurde, mit der der Komplizenschaft von Bestechendem und Bestochenem ein Ende bereitet wurde, sodass nun der Bestechende, der seine Handlung aus freien Stücken offenlegt, bevor die Strafverfolgungsbehörden davon erfahren, nicht zur Verantwortung gezogen wird. Durch diese Rechtsvorschrift wurde die Verfolgung von Korruptionsdelikten erheblich verbessert.

Ich war im polnischen Parlament auch derjenige, der die Kategorie des anonymen Zeugen in die Strafverfolgung einführte, d. h., dass die Daten eines Zeugen, der in einem Verfahren gegen Teile des organisierten Verbrechens aussagt und dem Vergeltungsmaßnahmen seitens der Unterwelt drohen, anonymisiert werden können. Dies war ein wichtiger Schritt hin zum Zeugenschutz.

Zudem verfasste ich den Entwurf des Gesetzes über die Generalstaatsanwaltschaft für das Staatseigentum, ein für den rechtlichen Schutz des Staatsvermögens zuständiges Organ; das Gesetz wurde erlassen, und das Organ arbeitet reibungslos.

Als Mitglied des Europäischen Parlaments habe ich meines Erachtens erfolgreiche Arbeit im Bereich des Tierschutzes geleistet. Derzeit bin ich stellvertretender Vorsitzender der Interfraktionellen Arbeitsgruppe „Tierschutz“, die im Europäischen Parlament sehr aktiv ist und zahlreiche Maßnahmen initiiert, die auf die Verbesserung des Schutzes und des Wohlbefindens von Tieren abzielen. Im Jahr 2009 war ich der Berichterstatter für die Verordnung des EP und des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung. Es gelang uns, etliche Vorschriften in die Verordnung einzuführen, durch die bei der Schlachtung höhere Tierschutznormen angelegt werden.

Ferner trug ich aktiv und wirksam dazu bei, dass in der EU die Einfuhr von Hunde-, Katzen- und Robbenerzeugnissen aufgrund der grausamen Methoden verboten wurde, mit denen diese Tiere in Drittstaaten getötet werden.

3.  Können Sie Berufserfahrung in internationalen multikulturellen und mehrsprachigen Organisationen oder Institutionen außerhalb Ihres Heimatlandes vorweisen?

Erfahrung auf internationaler Ebene sammelte ich insbesondere im Rahmen meiner aktiven Tätigkeit im Europäischen Parlament, die ich seit 2004 ohne Unterbrechung ausübe. Im Parlament bin ich seit 2004 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Davor nahm ich als Präsident des NIK von 1995 bis 2001 aktiv an der Arbeit der Internationalen Organisationen der Obersten Rechnungskontrollbehörden EUROSAI und INTOSAI teil. Als Mitglied des EUROSAI-Präsidiums nahm ich aktiv an Kongressen, Konferenzen und Seminaren der EUROSAI teil.

4.  Wurde Ihnen für die von Ihnen zuvor ausgeübte Verwaltungstätigkeit Entlastung erteilt, falls ein solches Verfahren vorgesehen war?

Als Präsident des NIK wurde ich vom polnischen Parlament von 1995 bis 2001 sechsmal im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbericht und mit dem Vollzug des Haushalts des NIK bewertet, und jedes Mal fiel meine Bewertung positiv aus.

5.  Welche der Positionen, die Sie zuvor in Ihrem Berufsleben innehatten, war eine Berufung in ein politisches Amt?

In ein politisches Amt wurde ich nur ein einziges Mal berufen, als mich der damalige Ministerpräsident zum Staatssekretär für Gesetzgebungsfragen im Amt des Ministerrates ernannte, ein Amt, das ich von 1994 bis 1995 bekleidete. Meine sonstigen öffentlichen Ämter resultierten aus Wahlen, entweder aus allgemeinen Wahlen (zum nationalen und Europäischen Parlament) oder aus innerparlamentarischen Wahlverfahren (Amt des Präsidenten des NIK).

6.  Welches sind die drei wichtigsten Entscheidungen, an denen Sie in Ihrem Berufsleben beteiligt waren?

Aus meiner Zeit als Richter erinnere ich mich insbesondere an ein Urteil vom Anfang der Neunzigerjahre, als ich mich gegen die Verhängung eines Todesurteils aussprach. Da ich als Einziger von fünf Richtern dagegen war, wurde ich mit 4:1 überstimmt.

Das Oberste Gericht bestärkte mich in meinem Widerspruch, und letzten Endes wurde die Strafe nicht vollstreckt. In jener Zeit gab es in Polen noch die Todesstrafe, die 1997 endgültig abgeschafft wurde, und an ihrer Abschaffung hatte ich als Gegner Anteil, zunächst als Richter, der ihr kritisch gegenüberstand, später als Abgeordneter.

Im Obersten Rechnungshof war es meine schwierigste Entscheidung, eine negative Bewertung der Ausführung des Staatshaushalts im Jahr 2001 vorzuschlagen, was seinerzeit zum ersten Mal geschah. Ich zögerte nicht, diese Bewertung vorzulegen, obwohl ich wusste, dass ich dadurch meine eigene Wiederwahl unmöglich machen würde, zumal meine sechsjährige Amtszeit zu Ende ging und die negative Bewertung der damaligen Regierungsmehrheit zum Nachteil gereichte.

Als Präsident des Obersten Rechnungshofs traf ich auch die besonders weitreichende Entscheidung, die Höhe der Dienst- und Versorgungsbezüge von Staatsbeamten und Führungskräften staatlicher Unternehmen zu überwachen. Aufgrund eines Berichts, in dem die willkürliche Festlegung dieser Bezüge bemängelt wurde, erließ das Parlament ein noch heute geltendes Gesetz zur Begrenzung der Höhe der Bezüge.

Infolge einer in meiner Zeit als Leiter des NIK vorgenommenen Prüfung trat die Regierung von einem unwirtschaftlichen Rüstungsabkommen zurück, was dem Staat Verluste in Höhe mehrerer hundert Millionen Euro ersparte.

Unabhängigkeit

7.  Der Vertrag schreibt vor, dass die Mitglieder des Rechnungshofs ihre Tätigkeit in „voller Unabhängigkeit“ ausüben. Wie würden Sie dieser Verpflichtung bei der Erfüllung ihrer künftigen Aufgaben nachkommen?

Weder als Richter noch als Präsident des Obersten Rechnungshofs übte ich meine jeweilige Tätigkeit so aus, dass jemals Zweifel an meiner Unabhängigkeit aufkamen. Ganz im Gegenteil, ich galt als Richter wie als Präsident des NIK als vollkommen unabhängig. Im Rechnungshof wird es in dieser Hinsicht ebenfalls keinerlei Probleme geben, da ich weiß, dass es in diesem Amt unverzichtbar ist, ein besonderes Maß an Objektivität an den Tag zu legen und sich ausschließlich danach zu richten, die Prüfungsfeststellungen ehrlich zu bewerten.

8.  Halten Sie oder enge Verwandte (Eltern, Geschwister, eingetragene Partner und Kinder) Geschäfts- oder Kapitalanteile oder haben Sie bzw. Mitglieder Ihrer Familie andere Verpflichtungen, die sich möglicherweise nicht mit Ihren künftigen Aufgaben vereinbaren lassen?

Weder ich noch irgendein Mitglied meiner Familie übt eine unternehmerische Tätigkeit aus. Meine Eltern sind nicht mehr am Leben, meine Frau ist ebenso im Ruhestand wie meine drei Schwestern, und mein jüngerer Bruder ist Landwirt und Mitglied des polnischen Parlaments. Einer meiner Söhne leitet seinen eigenen Informatikbetrieb, der andere ist Rechtsanwalt, und beide üben keinerlei Wirtschafts- oder Finanztätigkeit aus, die sich mit meinen künftigen Aufgaben im Rechnungshof nicht vereinbaren ließe.

9.  Sind Sie bereit, dem Präsidenten des Hofes gegenüber alle Ihre finanziellen Interessen und sonstigen Verpflichtungen offenzulegen und sie öffentlich bekannt zu geben?

Ich bin bereit, dem Präsidenten des Rechnungshofs und der Öffentlichkeit meine Vermögensverhältnisse offenzulegen. Als Mitglied des Europäischen Parlaments lege ich meine Vermögensverhältnisse jedes Jahr in Polen offen. Sie werden im Internet veröffentlicht. Meine Vermögenssituation ist vollkommen transparent.

10.  Sind Sie in ein laufendes Gerichtsverfahren verwickelt? Falls ja, nennen Sie bitte Einzelheiten.

Ich bin in kein laufendes Gerichtsverfahren verwickelt. In den vergangenen Jahren wurden zwei zivilrechtliche Verfahren gegen mich geführt, die mit kritischen Äußerungen meinerseits zusammenhingen, wobei ich in dem einen Fall einem polnischen Minister Misswirtschaft und Verschwendung von EU-Mitteln, in dem anderen Fall einer mit öffentlichen Mitteln geförderten staatlichen polnischen Gesellschaft Misswirtschaft vorgeworfen hatte. Ich gewann beide Verfahren, die Gerichte stellten fest, dass meine kritischen Äußerungen auf Tatsachen beruhten.

11.  Sind Sie politisch aktiv bzw. stehen Sie in Regierungsverantwortung? Falls ja, auf welcher Ebene? Hatten Sie in den letzten anderthalb Jahren ein politisches Amt inne? Falls ja, nennen Sie bitte Einzelheiten.

Weder habe ich derzeit noch hatte ich in den letzten anderthalb Jahren ein politisches Amt inne. 2015 vertrat ich einige Monate lang den Bezirksbeauftragten der Partei Recht und Gerechtigkeit in der Woiwodschaft Lodz (Łódzkie), allerdings ohne förmlich dazu ernannt worden zu sein, und mittlerweile übe ich dieses Amt nicht mehr aus.

Als Mitglied des Europäischen Parlaments war ich Mitglied des Politischen Rats der Partei Recht und Gerechtigkeit, des ausführenden Gremiums der Partei, das alle Abgeordneten umfasst, die der Partei angehören.

12.  Werden Sie nach Ihrer Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs von einem Wahlamt zurücktreten oder eine aktive Funktion, die mit Verantwortung in einer politischen Partei verbunden ist, aufgeben?

Wenn ich zum Mitglied des Rechnungshofs ernannt werde, werde ich unverzüglich von meiner Mitgliedschaft im Politischen Rat der Partei Recht und Gerechtigkeit zurücktreten. Während der Amtszeit im Rechnungshof werde ich meine gesamte politische Tätigkeit einstellen. Genauso hielt ich es in Polen als Präsident des Obersten Rechnungshofs, auch damals stellte ich meine politischen Aktivitäten ein.

13.  Wie würden Sie sich bei einer schweren Unregelmäßigkeit oder gar einem Betrugs- bzw. Korruptionsfall verhalten, an dem Personen Ihres Herkunftsmitgliedstaats beteiligt wären?

Ich würde der Wirklichkeit entsprechende Feststellungen vorlegen, alle Schlüsse daraus ziehen und die Angelegenheit den Strafverfolgungsbehörden übermitteln. Zugeständnisse darf es weder für einzelne Länder noch für einzelne Personen geben. Als Präsident des NIK legte ich kritische Berichte vor, die zum Rücktritt von Ministern führten, auch von Ministern aus mir nahestehenden politischen Kreisen. Im Jahr 1996 legte ich einen kritischen Bericht über die Tätigkeit des Ministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ausland vor, der aus der Partei stammte, der ich selbst vor meiner Wahl an den NIK angehört hatte. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass der Minister Misswirtschaft betrieben hatte, worauf er entlassen wurde und die Strafverfolgungsbehörden sich des Falls annahmen. Ich hatte keine Hemmungen, die tatsächlichen Prüfungsfeststellungen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen vorzulegen.

Ich möchte noch hinzufügen, dass ich als Präsident des NIK kritische Prüfungsergebnisse vorlegte, in denen auf Unregelmäßigkeiten seitens Polens bei der Nutzung der Heranführungshilfe im Rahmen des Programms PHARE hingewiesen wurde.

Ausübung der Tätigkeit

14.  Worin sollten die wichtigsten Merkmale einer Kultur der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in einer öffentlichen Verwaltung bestehen? Wie könnte der Europäische Rechnungshof dazu beitragen, diesem Gebot der Wirtschaftlichkeit Geltung zu verschaffen?

Solide ist die Verwaltung der öffentlichen Finanzen vor allem dann, wenn sie Verschwendung oder Korruption nicht zulässt. Aufgrund meiner Erfahrungen im NIK, die auch für den Rechnungshof gelten können, bin ich der Ansicht, dass es besonders wichtig ist, willkürliches Vorgehen von Beamten und Interessenkonflikte zu unterbinden und für Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Mittel (d.h. Offenlegung derselben) ebenso zu sorgen wie für ein funktionierendes Kontrollsystem. Kurz gesagt ist die Verwaltung der öffentlichen Finanzen dann solide, wenn sie keinerlei willkürliches Vorgehen und keinerlei Interessenkonflikte zulässt und für möglichst große Transparenz und möglichst wirksame Kontrollen bürgt.

Der Rechnungshof kann zu einer besseren Verwaltung der öffentlichen Finanzen beitragen, indem er Unregelmäßigkeiten aufdeckt und konkrete Empfehlungen zur Beseitigung von Willkür bei der Beschlussfassung, zur Beseitigung von Interessenkonflikten, zur Steigerung der Transparenz und zur Verbesserung der Kontrolle ausspricht.

15.  Nach dem Vertrag hat der Rechnungshof das Parlament bei der Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans zu unterstützen. Wie würden Sie die Zusammenarbeit zwischen dem Hof und dem Europäischen Parlament (insbesondere mit dem Ausschuss für Haushaltskontrolle) weiter verbessern, damit nicht nur für eine bessere öffentliche Kontrolle der allgemeinen Ausgaben, sondern auch für ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis bei dieser Kontrolle gesorgt wird?

Der Rechnungshof erfüllt seine Aufgabe, die Kontrollfunktion des Europäischen Parlaments zu unterstützen, sehr gut, denn er versorgt das Parlament mit verlässlichen Informationen über die Verwendung der Haushaltsmittel der Europäischen Union. Die Zusammenarbeit lässt sich meines Erachtens dadurch verbessern, dass die Analysetätigkeit des Rechnungshofs ausgeweitet wird.

Der Stellenwert des Rechnungshofs kann meiner Ansicht nach vornehmlich dadurch gestärkt werden, dass die 2014 eingeführten Landscape-Analysen auch weiterhin durchgeführt werden. Zwei Landscape-Analysen von 2014 – zur Rechenschaftspflicht und zu den Risiken für das EU-Finanzmanagement – bieten überaus wertvolle Erkenntnisse und enthalten Empfehlungen, die für das Parlament von Bedeutung sind. Am Rechnungshof werde ich mich dafür einsetzen, dass weitere Landscape-Analysen dieser Art durchgeführt werden.

Außerdem muss der Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs mehr Bedeutung beigemessen werden, und Rechnungshof wie Parlament sollten die geprüften Organe diesbezüglich entschlossener zur Rechenschaft ziehen.

16.  Worin besteht Ihrer Ansicht nach der Zusatznutzen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung (performance audit) und wie sollten die Feststellungen im Rahmen der Verwaltungsverfahren berücksichtigt werden?

Ich denke, dass der wesentliche Zusatznutzen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung darin besteht, dass die Mittel der EU besser und gerechter unter den Begünstigten verteilt werden. Ein weiterer unschätzbarer Nutzen ist, dass die Unionsbürger mehr darüber erfahren, wie die Mittel der öffentlichen Hand, der EU ausgegeben werden, wobei größeres Wissen auch für mehr Vertrauen in die Union und ihre Organe sorgt. Kurz gesagt liegt der wesentliche Zusatznutzen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung darin, dass die Tätigkeit der EU-Organe und die Ausführung des Haushaltsplans der EU einer stärkeren demokratischen Kontrolle unterzogen werden. 

17.  Wie könnte die Zusammenarbeit zwischen dem Rechnungshof, den nationalen Rechnungsprüfungsorganen und dem Europäischen Parlament (Haushaltskontrollausschuss) bei der Prüfung des EU-Haushalts verbessert werden?

Die Zusammenarbeit des Rechnungshofs mit den nationalen Rechnungsprüfungsorganen funktioniert gut. Ich bin besonders erfreut über die gute, nachgerade mustergültige Zusammenarbeit des Rechnungshofs mit dem Obersten Rechnungshof in Polen, zumal ich als Präsident des Obersten Rechnungshofs in den Neunzigerjahren, als sich Polen um die EU-Mitgliedschaft bewarb, die Zusammenarbeit zwischen dem NIK und dem Rechnungshof einleitete und mit seinen Präsidenten Middelhoek, Friedmann und Nilsson zusammenarbeitete. Dank ihrer soliden Grundlagen zeitigt diese Zusammenarbeit heute gute Ergebnisse. In seinem letzten Bericht von 2014 bezeichnete der Rechnungshof den polnischen NIK als ein außergewöhnliches, vorbildliches Beispiel für inhaltliche und funktionierende Zusammenarbeit.

Verbesserungen sind meines Erachtens vor allem dahingehend möglich, dass die Kontrollmethoden einander weiter angenähert werden, wobei sich der Rechnungshof seiner Erfahrungen bedienen kann, doch sich auch bewährte Verfahren anderer zunutze machen sollte, etwa die bewährten Verfahren des polnischen NIK bei der Meldung von Korruptionsrisiken. Es versteht sich von selbst, dass der Rechnungshof keine Ermittlungsbehörde ist, doch auf systematische Gefahren und korruptionsbegünstigende Mechanismen kann und sollte er hinweisen.

Ich denke auch, dass die Zusammenarbeit durch einen breiteren Austausch von Informationen über Prüfungsergebnisse verbessert werden kann. Der Rechnungshof kann sich in stärkerem Maße die Ergebnisse der Prüfungen zunutze machen, die einzelstaatliche Rechnungsprüfungsorgane durchführen, wodurch sich unnötige Doppelprüfungen verhindern lassen.

Es sollte zudem auf die Durchführung von gemeinsamen Rechnungsprüfungen und von zeitgleichen Prüfungen durch den Rechnungshof und die Obersten Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten hingewirkt werden, da das Kooperationspotenzial in diesem Bereich bislang nicht ausgeschöpft worden ist.

18.  Wie würden Sie die Berichterstattung des Rechnungshofs weiterentwickeln, damit das Europäische Parlament all die Informationen an die Hand bekommt, die notwendig sind, um zu prüfen, wie akkurat die Daten sind, die die Mitgliedstaaten der Kommission zur Verfügung stellen?

Die Berichterstattung des Rechnungshofs im Bereich der Informationen über die von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Daten kann vor allem mittels der von mir als Antwort auf Frage 17 genannten gemeinsamen Prüfungen des Hofes und der Obersten Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten weiterentwickelt werden, mit denen dem Problem der Verlässlichkeit der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten Rechnung getragen würde. Es könnte beispielsweise gemeinsam untersucht werden, ob die Kommission verlässliche Daten über die Verwendung von Mitteln für landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften erhält.

Dies ist jedoch eine Frage des Zuständigkeitsbereichs der Obersten Rechnungskontrollbehörden. Der polnische Rechnungshof – der NIK – hat die gesetzliche Befugnis, nach Maßgabe der in einer wechselseitigen Vereinbarung festgelegten Bestimmungen gemeinsame Prüfungen mit dem Europäischen Rechnungshof durchzuführen.

Sonstige Fragen

19.  Werden Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, falls sich das Parlament gegen Ihre Ernennung zum Mitglied des Hofes ausspricht?

Ja, falls sich das Parlament gegen mich ausspricht, werde ich die polnische Regierung bitten, in Erwägung zu ziehen, dass meine Bewerbung zurückgezogen wird.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

15.3.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

9

12

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Louis Aliot, Inés Ayala Sender, Zigmantas Balčytis, Ryszard Czarnecki, Tamás Deutsch, Martina Dlabajová, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Bogusław Liberadzki, Monica Macovei, Georgi Pirinski, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Igor Šoltes, Bart Staes, Marco Valli, Derek Vaughan, Anders Primdahl Vistisen, Tomáš Zdechovský, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Richard Ashworth, Karin Kadenbach, Andrey Novakov, Julia Pitera, Miroslav Poche

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Xabier Benito Ziluaga