BERICHT über die Kohäsionspolitik in Berggebieten der EU
4.4.2016 - (2015/2279(INI))
Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatterin: Iliana Iotova
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu der Kohäsionspolitik in Berggebieten der EU
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),
– unter Hinweis auf Teil 3 Titel III des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und hier insbesondere auf die Landwirtschaft,
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (im Folgenden „Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen“)[1],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006[2],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates[3],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005[4],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates[5],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007[6],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates[7],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)[8],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Arbeitsweise solcher Verbünde[9],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 – der Europäische Fonds für strategische Investitionen[10],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2015 zu dem Thema „Eine neue EU-Waldstrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor“[11],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. September 2010 zu der Strategie der EU für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Bergregionen, Inseln und Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte[12],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2013 zu der Aufrechterhaltung der Milchproduktion in Berggebieten, benachteiligten Gebieten sowie Gebieten in äußerster Randlage nach Auslaufen der Milchquote[13],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2013 zu einer makroregionalen Strategie für die Alpen[14],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einer Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum (COM(2015)0366) und den dazugehörigen Aktionsplan,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 21. Januar 2015 mit dem Titel „Eine makroregionale Strategie der Europäischen Union für den Alpenraum“[15],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Februar 2011 zur Umsetzung der EU-Strategie für den Donauraum[16],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2010 zu einer europäischen Strategie für den Donauraum[17],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. April 2011 zur EU-Strategie für den Donauraum,
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Strategie der Europäischen Union für den Donauraum (COM(2013)0181),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Strategie der Europäischen Union für den Donauraum” (COM(2010)0715) und den der Strategie beigefügten richtungweisenden Aktionsplan (SEC(2009)0712),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 16. Juni 2011 zu der „Mitteilung der Kommission: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum“[18],
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 31. März 2011 mit dem Titel „Donauraumstrategie“[19],
– unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Mehrwert makroregionaler Strategien (COM(2013)0468) und die diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Oktober 2013,
– unter Hinweis auf den sechsten Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (COM(2014)0473),
– unter Hinweis auf die Alpenkonvention einschließlich der dazugehörigen Protokolle,
– unter Hinweis auf die Euromontana-Studie vom 28. Februar 2013 mit dem Titel „Toward Mountains 2020: Step 1 – capitalising on Euromontana work to inspire programming“ (Berggebiete im Jahr 2020: Schritt 1 – Nutzung der Arbeit von Euromontana für die Anregung der Programmplanung),
– unter Hinweis auf die Studie seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche (Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik, regionale Entwicklung) vom Februar 2016 mit dem Titel „Research for REGI-Committee – Cohesion in mountainous regions of the EU“ (Forschung für den REGI-Ausschuss – Kohäsion in den Berggebieten der EU),
– unter Hinweis auf das „Women-Alpnet“-Projekt im Rahmen des Interreg-Alpenraumprogramms 2001-2006: ein Netzwerk aus lokalen Einrichtungen und Ressourcenzentren für Frauen: Förderung der Teilhabe von Frauen an der nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums,
– gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A8‑0074/2016),
A. in der Erwägung, dass die Berggebiete einen beträchtlichen Teil des Gebiets der EU (etwa 30 %) ausmachen und die gesamte EU auf ihre Ökosystemdienstleistungen angewiesen ist;
B. in der Erwägung, dass der Begriff „Berggebiet“ in der EU-Regionalpolitik nicht ausdrücklich definiert ist und dass die im Zusammenhang mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) verwendete Definition für die Kohäsionspolitik nicht geeignet ist und in der derzeitigen Fassung nicht für eine effektive Durchführung dieser Politik verwendet werden kann;
C. in der Erwägung, dass diese Gebiete aufgrund der extremen Bedingungen und der Abgeschiedenheit strukturell so benachteiligt sind, dass zahlreiche Berggebiete unter Bevölkerungsrückgang und der Überalterung der Bevölkerung leiden, was den natürlichen Zyklus der Generationen beeinträchtigen und zu niedrigeren Sozialstandards und einer schlechteren Lebensqualität führen kann; in der Erwägung, dass es aus diesen Gründen häufig zu einer höheren Arbeitslosigkeit, sozialer Ausgrenzung und Landflucht kommt;
D. in der Erwägung, dass die Berggebiete im Wege der nachhaltigen Nutzung ihrer natürlichen Ressourcen eine Reihe von Chancen für die Verwirklichung der Ziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Kohäsion und Umweltschutz bieten;
E. in der Erwägung, dass zwischen den Berggebieten erhebliche Unterschiede bestehen und dass aus diesem Grund sowohl zwischen verschiedenen Berggebieten (horizontal) als auch innerhalb einzelner Berggebiete (vertikal) eine Abstimmung der Maßnahmen und Bereiche erforderlich ist;
F. in der Erwägung, dass die Unterstützung der Berggebiete durch verschiedene EU-Instrumente wie etwa den ELER und die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) komplementär sein sollte, damit Synergien geschaffen werden, mit denen eine bessere und vermehrt integrative Entwicklung erzielt werden kann;
G. in der Erwägung, dass die Berggebiete eine wichtige Rolle für die wirtschaftliche, soziale und nachhaltige Entwicklung der Mitgliedstaaten spielen und zahlreiche Ökosystemdienstleistungen bereitstellen; in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter bedeutenden Einfluss auf den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und territorialen Zusammenhalt in Europa ausübt; in der Erwägung, dass eine grenzübergreifende Zusammenarbeit in Berggebieten eine nachhaltige Möglichkeit darstellt, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung dieser Gebiete zu fördern;
H. in der Erwägung, dass die Berggebiete aufgrund ihrer besonderen Gegebenheiten – insbesondere der in großer Menge verfügbaren verschiedenen erneuerbaren Energieträger und der Abhängigkeit von Ressourcen- und Energieeffizienz – zur Entwicklung neuer Technologien und zu Innovation im Allgemeinen beitragen können;
I. in der Erwägung, dass die Berggebiete einen konstruktiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, zur Bekämpfung des Klimawandels und zum Erhalt und Schutz der regionalen Ökosysteme und der biologischen Vielfalt beitragen; in der Erwägung, dass große Teile der Berggebiete im Rahmen des ökologischen Netzes Natura 2000 und anders gelagerter Naturschutzübereinkommen geschützt sind, was einerseits die wirtschaftliche Aktivität einschränkt, andererseits aber dazu beiträgt, dass nachhaltigere Formen der Landwirtschaft gefördert werden und eine engere Verbindung zwischen der Landwirtschaft und anderen Wirtschaftsaktivitäten entsteht; in der Erwägung, dass die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen und die Bodenbewirtschaftung in Berggebieten von großer Bedeutung für die hydrogeologische Stabilität dieser Gebiete sind;
J. in der Erwägung, dass die Berggebiete großen Herausforderungen mit Blick auf die soziale und wirtschaftliche Entwicklung, den Klimawandel, Verkehr und Demografie gegenüberstehen, die mit der Schaffung einer geeigneten Anbindung an städtische Gebiete und Flachlandregionen und der Gewährleistung des Zugangs zu digitalen Diensten angegangen werden müssen;
K. in der Erwägung, dass Berggebiete mit gut erhaltenen Ökosystemen und ihre Dienstleistungen eine Grundlage für zahlreiche Wirtschaftsaktivitäten – darunter in erster Linie Land- und Forstwirtschaft, Tourismus und Energiewirtschaft – darstellen können, wobei das kulturelle und natürliche Erbe dieser Gebiete und die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Betriebe zu berücksichtigen sind; in der Erwägung, dass diese Wirtschaftsaktivitäten mit abgestimmten Maßnahmen und/oder einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit gefördert werden können und dass in Berggebieten einzigartige Bedingungen herrschen, traditionelles Wissen bewahrt wird und diese Gebiete ein bedeutendes Potenzial für die Umstellung auf Qualitätslandwirtschaftssysteme bieten;
L. in der Erwägung, dass die Gletscher charakteristisch für die europäischen Gebirge sind und eine zentrale Rolle sowohl in den Öko- als auch in den Wassersystemen der Berge spielen; in der Erwägung, dass ihr sowohl auf die Masse als auch auf die Ausdehnung bezogener Rückgang seit Mitte des 19. Jahrhunderts ein besorgniserregendes Niveau erreicht hat und zahlreiche Gletscher in Europa bereits verschwunden oder bis 2050 vom Verschwinden bedroht sind;
M. in der Erwägung, dass die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung von Berggebieten durch die höheren Kosten, die sich aus den klimatischen und topografischen Bedingungen sowie aus der Entfernung dieser Gebiete zu Wirtschaftszentren und ihrer Abgeschiedenheit ergeben, beeinträchtigt wird; in der Erwägung, dass die Unterschiede zwischen Berggebieten und anderen Regionen aufgrund der unzureichenden Infrastruktur (z. B. einer mangelhaften Breitbandversorgung) und fehlender Investitionen noch deutlicher zutage treten; in der Erwägung, dass außerdem die Bemühungen um den Erhalt einer rentablen Landwirtschaft in den Berggebieten der EU durch die physische und digitale Zugänglichkeit und Infrastruktur sowie durch den Zugang zu öffentlichen Diensten und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (z. B. Bildung, Sozial- und Gesundheitsdiensten, Verkehr und Postdiensten) für die Bewohner dieser Regionen flankiert werden müssen;
N. in der Erwägung, dass es in Europa verschiedene Arten von Berggebieten gibt, denen gemeinsam ist, dass sie grundlegenden Herausforderungen wie zum Beispiel der schlechten Zugänglichkeit, dem Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten, der Überalterung der Bevölkerung, einer unzureichenden Konnektivität, den Auswirkungen des Klimawandels und der Intensivierung der menschlichen Produktionsaktivitäten gegenüberstehen; in der Erwägung, dass diese Herausforderungen aktiv angegangen werden müssen;
O. in der Erwägung, dass es angesichts volatiler Märkte und Preise, steigender Produktionskosten, härterer Wettbewerbsbedingungen, der Abschaffung der Milchquotenregelung und ökologischer Herausforderungen wichtig ist, die Nahrungsmittelproduktion und die multifunktionale Rolle der Landwirtschaft zu sichern, um den Mehrwert in den Berggebieten zu erhalten, dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeiten zu fördern und weitere Einkommensquellen zu erschließen;
P. in der Erwägung, dass Berggebiete an den EU-Außengrenzen zusätzliche Schwierigkeiten zu bewältigen haben und in noch höherem Maße von den negativen Entwicklungen, die allen Berggebieten gemein sind, betroffen sind;
Q. in der Erwägung, dass sich manche Gebirgsketten in Europa über mehrere Mitgliedstaaten und auch auf Drittstaaten erstrecken und dass ein Beispiel hierfür die Gebirgskette der Karpaten ist, die nach der letzten EU-Erweiterung zur östlichen Grenze der EU wurde und heute eine äußerst wichtige geopolitische Region darstellt, in der für die Stabilität der Union höchst bedeutende strategische politische Interessen aufeinandertreffen;
R. in der Erwägung, dass es in zahlreichen Berggebieten und insbesondere in Gegenden, in denen nur saisonal Wirtschaftsaktivitäten betrieben werden, keine grundlegende Infrastruktur, keine öffentlichen Dienstleistungen und keinen dauerhaften Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse gibt;
S. in der Erwägung, dass die Berglandwirtschaft für die Identität und die Kultur der Berggebiete wichtig ist und auch künftig zur Beschäftigung und zu konkreten Wirtschaftsbranchen in diesen Gebieten wie zum Beispiel der Berglandwirtschaft, der Forstwirtschaft und dem Tourismus beitragen wird, wobei nicht vergessen werden darf, dass sich die Branchen und die Beschäftigung in diesen Gebieten weiter diversifizieren und dass diese Gebiete eine grundlegende Rolle in der Kreislaufwirtschaft spielen;
T. in der Erwägung, dass bestimmte Gebiete in äußerster Randlage außerdem Berggebiete vulkanischen Ursprungs (aktive oder schlafende Vulkane, Vulkanmassive, ‑ketten oder ‑inseln) sind und teilweise unter Wasser liegen und dass sie mit durch die Topologie des Geländes bedingten Schwierigkeiten konfrontiert sind;
U. in der Erwägung, dass Frauen, die in Berggebieten und insbesondere in benachteiligten Regionen leben, oftmals mit Problemen beim Zugang zu höherer Bildung und angemessenen Beschäftigungsmöglichkeiten konfrontiert sind;
V. in der Erwägung, dass die einzelnen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Bevölkerungsschwund, den Auswirkungen des Klimawandels, dem Mangel an landwirtschaftlichen Flächen, der Aufgabe landwirtschaftlich genutzter Flächen und der damit einhergehenden Verbuschung und Verwaldung sowie mit dem erforderlichen Erhalt von Grünland in Berggebieten bewältigt werden müssen;
W. in der Erwägung, dass der Viehzucht (Milchwirtschaft und extensive Fleischproduktion) in den Berggebieten zahlreicher EU-Länder eine maßgebliche Rolle zukommt; in der Erwägung, dass schwierige Marktbedingungen und beträchtliche Kostennachteile gravierende Folgen für die kleinbäuerlichen Betriebe in diesen Gebieten haben;
X. in der Erwägung, dass in Artikel 174 Absatz 3 AEUV ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass unter anderem Berggebieten besondere Aufmerksamkeit gelten sollte; in der Erwägung, dass sich zahlreiche Maßnahmen, Programme und Strategien der EU mittelbar auf Berggebiete auswirken;
Abgestimmte Vorgehensweise und allgemeine Anmerkungen
1. fordert die Kommission auf, mit der Ausarbeitung einer praxisbezogenen Definition funktioneller Berggebiete für die Kohäsionspolitik zu beginnen, indem sie an die im Zusammenhang mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums verwendete Definition anknüpft, wobei das Ziel darin bestehen sollte, dass die Abstimmung der einschlägigen Strategien und Maßnahmen verbessert wird; ist der Ansicht, dass eine solche Definition weit gefasst und inklusiv sein muss und dass verschiedenen Faktoren wie der Höhe, der Zugänglichkeit und der Hangneigung Rechnung getragen werden muss; fordert die Kommission auf, eine umfassende Definition auszuarbeiten, die auch die Vulkanregionen auf Inseln und in Gebieten in äußerster Randlage sowie Gegenden umfasst, die zwar keine Berggebiete sind, aber in hohem Maße Berggebiete umfassen; hält in diesem Zusammenhang den Vorschlag in der EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP), Nicht-Gebirgsregionen in die Strategie aufzunehmen, für eine gute Initiative;
2. ist der Auffassung, dass die Politikbereiche der EU einen gesonderten Ansatz für Berggebiete umfassen sollten, da diese Gebiete eindeutig strukturell benachteiligt sind; weist darauf hin, dass diese Gebiete zusätzliche Unterstützung benötigen, damit sie die Herausforderungen des Klimawandels bewältigen, ganzjährige anstelle nur saisonaler Beschäftigung, wirtschaftliche Entwicklung, die Abwendung und die Bewältigung von Naturkatastrophen und den Schutz der Umwelt sicherstellen und einen Beitrag dazu leisten können, dass die EU ihre Ziele im Bereich der erneuerbaren Energieträger verwirklichen kann; vertritt daher die Ansicht, dass Berggebiete in allen Aspekten der Politikbereiche der EU – einschließlich der Kohäsionspolitik – berücksichtigt werden sollten, indem eine Raumverträglichkeitsprüfung eingeführt wird;
3. weist darauf hin, dass die EU keine gesonderte Politik für Berggebiete verfolgt, und stellt fest, dass die bereits bestehenden Maßnahmen, Programme und Strategien, die sich mittelbar auf diese Gebiete auswirken, eine „Agenda für die Berggebiete der EU“ rechtfertigen, die die Grundlage einer EU-Strategie bilden sollte, die darauf abzielt, die langfristige Entwicklung der Berggebiete und der von ihnen abhängigen Regionen voranzubringen;
4. fordert die Kommission auf, eine „Agenda für die Berggebiete der EU“ zu erarbeiten, die einen Rahmen bilden sollte, der zu länder-, grenz- und regionsübergreifenden Strategien beiträgt; vertritt die Auffassung, dass in dieser künftigen Agenda die Prioritäten für die Entwicklung dieser Gebiete ermittelt werden sollten, damit die sektoralen Maßnahmen besser abgestimmt, Möglichkeiten einer Finanzierung im Rahmen von EU-Fonds gefunden sowie langfristig ausgelegte nachhaltige Inklusionsmaßnahmen verwirklicht werden können;
5. fordert die Kommission im Rahmen dieses Programms auf, ein gesondertes und umfassendes Programm zum Schutz der Gletscher in Europa zu konzipieren, die Schätzungen zufolge bis 2050 abgeschmolzen sein werden;
6. fordert, dass zusätzliche Synergien geschaffen werden, indem die Maßnahmen, Strategien und Programme der EU, die sich mittelbar auf die Berggebiete auswirken – wie zum Beispiel Horizont 2020, COSME, LIFE, Natura 2000, die Breitbandstrategie der EU, die Strategie der EU zur Anpassung an den Klimawandel, das EU-Umweltaktionsprogramm, die Fazilität „Connecting Europe“, die Europäische territoriale Zusammenarbeit, die ESI-Fonds, der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) sowie die Initiativen im Bereich der makroregionalen Strategien –, aufeinander abgestimmt werden; fordert die Kommission auf, die gesonderte Anwendung und Umsetzung dieser Programme für Berggebiete in Erwägung zu ziehen;
7. hält es für geboten, Synergien über politische Maßnahmen, Instrumente und Sektoren hinweg herzustellen, wofür ein integrierter Ansatz erforderlich ist; verweist auf die wertvolle Erfahrung im Rahmen der Umsetzung der Alpenkonvention, die wirtschaftliche, soziale und ökologische Interessen miteinander vereint;
8. weist auf den Mangel an nutzbarem Boden in Berggebieten hin, der zu Konflikten aufgrund von divergierenden oder sich überschneidenden Interessen bei der Klassifizierung und Nutzung von Landflächen führen kann; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, Raumplanungsinstrumente zu konzipieren und anzuwenden, die die Koordinierung und die öffentliche Beteiligung an der territorialen Entwicklung erleichtern; ist der Ansicht, dass es sich beim Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ der Alpenkonvention um ein grundlegendes Modell handelt, aus dem zusätzlicher Nutzen gezogen werden sollte;
9. fordert mit Blick auf diejenigen Naturparks von Mitgliedstaaten, die an einen oder mehrere andere Staaten angrenzen, dass gemeinsame Ansätze für die Verwaltung, den Ausbau und den Schutz dieser Naturparks konzipiert werden;
10. stellt fest, dass die jüngsten Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Regionalpolitik eine regionale Verwaltung der europäischen Kohäsionsmittel ermöglichen;
11. fordert die Verwaltungsbehörden auf, die Zuweisung von zusätzlichen Mitteln der ESI-Fonds auf einzelstaatlicher Ebene in Erwägung zu ziehen, damit die nicht entwickelten Berggebiete unterstützt werden, und hierbei möglichst auf einen mehrere Sektoren umfassenden politischen Ansatz zurückzugreifen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Investitionen in Berggebieten anzuregen, indem sie die Finanzierung von operationellen Programmen für diese Gebiete begünstigen;
12. betont, dass der territorialen Dimension der Kohäsionspolitik im Wege von zielgerichteten Initiativen für die territoriale Entwicklung und der zusätzlichen Förderung der territorialen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene Vorrang eingeräumt werden muss;
13. betont, dass die Mitgliedstaaten und Regionen gemäß der Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums thematische, auf die Bedürfnisse von Berggebieten zugeschnittene Teilprogramme einrichten können, bei denen der Anteil der öffentlichen Finanzmittel höher sein kann; fordert sie auf, derartige Möglichkeiten zu nutzen; stellt fest, dass diese Möglichkeit bisher von keiner der zuständigen Behörden genutzt wurde; räumt jedoch ein, dass dies wiederum nicht bedeutet, dass für diese Gebiete keine besondere Förderung vorgesehen wurde;
14. hält die Mitgliedstaaten dazu an, Instrumente wie integrierte territoriale Investitionen (ITI) und die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung (CLLD) zu nutzen, um die Entwicklung der Berggebiete, ihr konkretes Entwicklungspotenzial und die konkreten Entwicklungsziele zu unterstützen; befürwortet die Förderung lokaler Aktionsgruppen für die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung, damit grenzübergreifende Netzwerke und gemeinschaftliche Arbeitsmethoden unterstützt werden;
15. hebt das Potenzial und die große Bedeutung der gegenwärtigen und der künftigen Ausarbeitung makroregionaler Strategien für die nachhaltige Entwicklung der Berggebiete der EU mit – falls angezeigt – einer ausgeprägten grenzübergreifenden Zusammenarbeit hervor; fordert, dass die Erfahrungen aus der Implementierung anderer makroregionaler Strategien der EU berücksichtigt werden;
16. begrüßt die laufenden Initiativen für die Karpaten in der EU-Strategie für den Donauraum und die bei der makroregionalen Strategie der EU für den Alpenraum erzielten Fortschritte; stellt fest, dass die letztgenannte Strategie ein gutes Beispiel für einen integrierten Ansatz für territoriale Entwicklung bietet, bei dem Berggebiete und die mit ihnen verbundenen Regionen berücksichtigt werden;
17. vertritt die Ansicht, dass das Instrument der Europäischen territorialen Zusammenarbeit eine hervorragende Chance für den Austausch von bewährten Verfahren und Wissen zwischen den Berggebieten bietet, von denen viele im Grenzgebiet zwischen den Staaten liegen, und fordert, dass in die künftige Europäische territoriale Zusammenarbeit eine gesonderte Dimension für Berggebiete aufgenommen wird; begrüßt Initiativen wie beispielsweise die Maßnahmen gegen den Bevölkerungsrückgang in Berggebieten (PADIMA), mit denen den spezifischen Problemen von Berggebieten entgegengewirkt werden soll; betont die große Bedeutung der Interreg-Programme und anderer Initiativen für Zusammenarbeit wie beispielsweise der Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) und der europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen (EWIV) für die gemeinschaftliche und abgestimmte Entwicklung gemeinsamer Gebiete und Gebirgsketten in Regionen, die grenzübergreifende Berggebiete umfassen;
18. fordert die Kommission auf, eine Mitteilung mit einer „Agenda für die Berggebiete der EU“ und daran anschließend ein Weißbuch über die Entwicklung der Berggebiete vorzulegen, das auf bewährten Verfahren beruht und mit dem die lokalen, regionalen und nationalen Behörden sowie andere einschlägige Akteure wie Wirtschafts- und Sozialpartner und Vertreter der Zivilgesellschaft eingebunden werden;
19. fordert, dass die Kommission und andere Interessenträger den Zustand der Berggebiete in der EU sorgfältig und regelmäßig beurteilen und Daten wie zum Beispiel die Ergebnisse der Durchführung der operationellen Programme der Kohäsionspolitik und die Indikatoren für Änderungen der Lebensqualität und der Bevölkerungsentwicklung auswerten, damit bei der Finanzierung durch die EU und der Umsetzung der politischen Maßnahmen die richtigen Schwerpunkte gesetzt werden;
20. hält es für geboten, dass belastbare aufgeschlüsselte statistische Daten zur Verfügung stehen, auf denen die politischen Initiativen aufgebaut werden können;
21. fordert, dass bei der Umsetzung einer Politik für die Berggebiete mit europäischen Drittstaaten wie auch mit regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammengearbeitet wird;
22. fordert die Kommission auf, den Einsatz von Finanzinstrumenten in Berggebieten zu fördern, damit greifbare Ergebnisse erzielt werden;
23. begrüßt die derzeit laufende Debatte über eine Vereinfachung der Kohäsionspolitik; hofft, dass ein abgespeckter Rahmen und die Verfügbarkeit von Instrumenten, die von Interessenträgern und Begünstigten leichter genutzt werden können, zur Entwicklung der Berggebiete der EU beitragen werden; fordert, dass besonderes Augenmerk auf die Vereinfachung und die Bemühungen um die Förderung von Investitionen in Berggebieten gerichtet wird;
24. fordert die Kommission auf, ein Europäisches Jahr der Insel- und der Berggebiete vorzuschlagen;
Beschäftigung und Wirtschaftswachstum in Berggebieten
25. stellt fest, dass KMU in Berggebieten aufgrund der schlechten Zugänglichkeit, der fehlenden Infrastruktur, einer unzureichenden Konnektivität und der mangelnden personellen Ressourcen mit großen Herausforderungen konfrontiert sind; fordert die Kommission auf, besonderes Augenmerk auf die Entwicklung von KMU insbesondere in den Berggebieten zu richten, die von naturbedingten und durch den Klimawandel verstärkten Katastrophen betroffen sind, und fordert die Mitgliedstaaten dementsprechend mit Nachdruck auf, Investitionen in die Infrastruktur und in Dienstleistungen in Berggebieten Vorrang einzuräumen; fordert, dass Synergien zwischen den Mitteln der ESI-Fonds und den anderen von der EU geförderten Programmen und Initiativen geschaffen werden, sodass ein ganzheitlicher und wirksamer politischer Ansatz entsteht, mit dem die Unterstützung für KMU und das Unternehmertum maximiert werden kann; betont, dass integrierte Vor-Ort-Strategien für Berggebiete zur Ermittlung konkreter Entwicklungsmöglichkeiten ausgearbeitet werden und Maßnahmen für eine stärkere Vernetzung lokaler KMU und für verstärkte intra- und intersektorale Beziehungen und die damit einhergehende Abstimmung umfassen sollten;
26. hält es für geboten, dass im Zusammenhang mit dem Ausbau des Tourismus und mit Umweltschutzmaßnahmen eine vielfältige Landwirtschaft aufgebaut wird und die Lebensmittelketten in den Berggebieten strukturiert werden, indem entweder – zur Verbesserung der Verhandlungsposition der Landwirte – Vereinigungen von Erzeugerorganisationen gegründet oder lokale Märkte und kurze Lieferketten aufgebaut werden; hält es für geboten, dass der Zugang zu großen Märkten gesichert ist und Maßnahmen für die Qualität, die Absatzförderung und den Schutz der Erzeugnisse ergriffen werden und somit die Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbessert wird und diese Erzeugnisse in die Palette touristisch vermarkteter Produkte einer bestimmten geografischen Region aufgenommen werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten außerdem auf, die Debatte über die Einführung einer gesonderten Kennzeichnung von Lebensmitteln aus Berggebieten auf EU-Ebene einzuleiten, da diesen Gebieten ein großes Potenzial für die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel innewohnt;
27. hält es in diesem Zusammenhang für erforderlich, die landwirtschaftliche Erzeugung in Berggebieten mit Mitteln des ELER zu fördern und Bemühungen um die Schaffung von Mehrwert durch Synergien mit anderen EU-Fonds und ‑Initiativen sowie mit privaten Finanzinstrumenten zu unternehmen, sodass die Berggebiete von diesen Synergien profitieren;
28. begrüßt die bei der EU-Forststrategie erzielten Fortschritte; unterstützt insbesondere mit Blick auf den Beitrag der Wälder zum Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt und zur Verwirklichung der Ziele im Bereich der erneuerbaren Energieträger die nachhaltige Entwicklung der Wälder auf EU-Ebene; weist darauf hin, dass die wirtschaftliche Dimension der Forstwirtschaft in der Strategie hervorgehoben werden könnte;
29. vertritt die Auffassung, dass die Forstwirtschaft Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung in Berggebieten schaffen kann und der Waldbestand daher auf Dauer zu erhalten ist, indem er nachhaltig bewirtschaftet wird; macht darauf aufmerksam, dass Wälder von grundlegender Bedeutung für das Ökosystem sind und in Berggebieten die wichtige Aufgabe haben, Lawinen, Erdrutschen und Überschwemmungen vorzubeugen; fordert, dass insbesondere in Berggebieten ansässige, in der Holzwirtschaft tätige KMU unterstützt werden, sofern sie den Grundsatz der ökologischen Nachhaltigkeit uneingeschränkt achten; unterstreicht die besondere wirtschaftliche und soziale Rolle der Forstwirtschaft in Berggebieten sowie die Bedeutung von Investitionen für eine effiziente Nutzung der Waldbestände in diesen Gebieten; weist auf die wichtige Rolle der Wälder für die Bereitstellung von Primär- und Sekundärrohstoffen für die Pharma-, die Kosmetik- und die Lebensmittelindustrie hin, da sie auf diese Weise zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Kohäsionspolitik stärker auf eine nachhaltige Forstwirtschaft ausgerichtet wird;
30. fordert zusätzliche Anreize für den Erhalt kleiner verarbeitender Unternehmen und kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe in Berggebieten, die einen wichtigen Beitrag zur Beschäftigung leisten und Erzeugnisse mit besonderen Qualitätsmerkmalen herstellen, jedoch im Schnitt höhere Kosten und eine geringere Rentabilität als landwirtschaftliche Betriebe mit Intensivkulturen oder intensiver Viehzucht aufweisen; fordert die Kommission auf, in Berggebieten, die unter Bevölkerungsrückgang leiden, Pilotprojekte für die Wiederbelebung traditioneller wirtschaftlicher Tätigkeiten unter anderem im Landwirtschafts- und Handwerksbereich zu fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, vereinfachte Verwaltungsverfahren für die Beantragung und die Verwaltung von Finanzmitteln zu fördern, damit kleine Gemeinschaften leichter auf die Mittel zugreifen können, sodass die langfristige Entwicklung, der Zugang zu den Märkten und die Gründung von Erzeugerorganisationen in Berggebieten gefördert werden;
31. fordert die Empfänger von Mitteln der ESI-Fonds in Berggebieten auf, das Potenzial und den Bedarf für die Errichtung lokaler Technologie- und nachhaltiger Industrieparks zu bewerten und nach einer entsprechenden Durchführbarkeitsstudie und Kosten-Nutzen-Analyse den Bau solcher Parks mithilfe von Mitteln der EU und des betreffenden Mitgliedstaats in Erwägung zu ziehen;
32. hält – falls angezeigt – Strategien für eine intelligente Spezialisierung für geboten, damit das Potenzial von Berggebieten gefördert wird;
33. hebt die wichtige Rolle hervor, die das soziale Unternehmertum und alternative Geschäftsmodelle wie Genossenschaften und Gegenseitigkeitsgesellschaften bei der inklusiven und nachhaltigen Entwicklung von Berggebieten und bei der Überwindung der Ausgrenzung von Randgruppen oder von geschlechtsspezifischen Ungleichheiten spielen können;
34. spricht sich dafür aus, dass Mittel aus den ESI-Fonds für umweltschonende und zukunftsgewandte Wirtschaftsbranchen wie beispielsweise den nachhaltigen Tourismus, das kulturelle Erbe, die nachhaltige Forstwirtschaft, den Ausbau des Hochgeschwindigkeitsinternets, das Handwerk und erneuerbare Energiequellen eingesetzt werden; hält es für geboten, dass neue innovative Tourismusmodelle konzipiert und erfolgreiche bestehende Modelle gefördert werden;
Sozioökonomische Dimension der Berggebiete
35. weist darauf hin, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik die Förderung des Übergangs zu einer emissionsarmen, klimaresistenten, ressourceneffizienten und ökologisch nachhaltigen Wirtschaft hervorgehoben werden könnte;
36. vertritt die Auffassung, dass eine Verbesserung der Qualifikation der Arbeitskräfte und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in der grünen Wirtschaft zu den Investitionsprioritäten der ESI-Fonds gehören sollten, und betont, dass mit den Maßnahmen der EU Ausbildungsangebote in Bereichen wie der Berglandwirtschaft, dem nachhaltigen Tourismus, dem Handwerk, der nachhaltigen Forstwirtschaft und den erneuerbaren Energiequellen unterstützt werden sollten;
37. begrüßt Initiativen, die das Interesse junger Menschen für die Landwirtschaft wecken, und fordert die Kommission auf, ähnliche Programme für die Berggebiete auszuarbeiten; fordert nachdrücklich, dass Maßnahmen ergriffen werden, mit denen junge Unternehmer ermutigt werden, in Bereichen, die mit dem kulturellen Erbe verbunden und nicht nur auf eine saisonale Betätigung beschränkt sind, tätig zu werden; hebt die Rolle wissenschaftlicher Institute und anderer Bildungseinrichtungen, die sich mit der Berglandwirtschaft befassen, hervor; unterstützt die Teilnahme von jungen Landwirten an Austauschprogrammen und E-Learning-Plattformen;
38. unterstreicht die große Bedeutung von Bildung für Frauen und Mädchen und einer stärkeren Einbindung von Frauen in Bereiche wie Wissenschaft, Technik, Ingenieurwissenschaften, Mathematik und Unternehmertum einschließlich der grünen Wirtschaft; ist der Ansicht, dass der Unterstützung und Förderung von Bäuerinnen und Frauen, die als Selbstständige im Direktmarketing, im Tourismus, im Handwerk oder projektbezogen tätig sind, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; hält die aktive Teilnahme und die Rolle von Frauen in Berggebieten insbesondere in Bezug auf die Förderung von Innovations- und Kooperationsprozessen und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit dieser Gebiete für wichtig; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, im Europäischen Sozialfonds und in grenzübergreifenden Projekten zur Verfügung stehende Ressourcen und Verfahren für die Mikrofinanzierung und für Initiativen für Mikrokredite für Frauen und ihre berufliche Entwicklung zu nutzen;
39. hebt hervor, dass die Bedeutung der Berggebiete und wirksame Maßnahmen in der EU in die jüngste Reform der GAP eingeflossen sind; ist der Auffassung, dass im Rahmen der GAP nicht nur die naturbedingten und wirtschaftlichen Nachteile für Landwirte ausgeglichen, sondern auch die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden sollten, damit sie ihre Stärken nutzen können;
40. hebt die große Bedeutung der Beihilfen aus der ersten Säule der GAP für den Erhalt der Landwirtschaft sowie für die Einkommen der Landwirte in den Berggebieten hervor; erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten gesonderte Direktbeihilfen und gekoppelte Zahlungen einführen können, um diese Ziele zu erreichen; erinnert daran, dass die entkoppelten Beihilfen aus der ersten Säule aufgrund einer unzureichenden internen Konvergenz in vielen Mitgliedstaaten zum Teil viel geringer sind als in landwirtschaftlichen Gunstlagen, was die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zusätzlich einschränkt;
41. ist der Ansicht, dass die Maßnahmen der zweiten Säule der GAP die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Diversifizierung der Landwirtschaft und der Verarbeitungsindustrie in den Berggebieten sicherstellen müssen; vertritt ferner die Auffassung, dass derartige Maßnahmen zum Wiederaufleben des ländlichen Raums beitragen könnten, indem mit ihnen Projekte im Bereich des Ausbaus multifunktionaler landwirtschaftlicher Betriebe gefördert werden, die einen zusätzlichen Nutzen bringen und Innovationen vorantreiben, und indem Investitionen in die Landwirtschaft (z. B. in Gebäude, spezielle Ausrüstungen, die Modernisierung usw.) und den Erhalt einheimischer Sorten und Rassen unterstützt werden;
42. ist der Ansicht, dass ein branchenspezifischer Ansatz für die Milchwirtschaft auf eine nachhaltige Milchproduktion in Berggebieten ausgerichtet sein sollte, und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden auf, vor allem im Rahmen der zweiten Säule der GAP begleitende Ausgleichsmaßnahmen für eine benachteiligte Milchproduktion bereitzustellen, um die Landwirtschaft und das wirtschaftliche Arbeiten insbesondere kleiner landwirtschaftlicher Betriebe in diesen Gebieten aufrechtzuerhalten und zu stärken;
43. weist auf das Potenzial der dualen Ausbildung in Berggebieten hin; verweist auf die ermutigenden Ergebnisse, die in einigen Mitgliedstaaten erzielt wurden; begrüßt die laufenden Projekte im Bereich der dualen Ausbildung in der gesamten Union;
44. vertritt die Auffassung, dass geeignete physische Infrastrukturen sowie IKT-Infrastrukturen Chancen für wirtschaftliche, bildungsbezogene, soziale und kulturelle Aktivitäten eröffnen und die Auswirkungen, die sich aus der Randlage und der Isolation ergeben, lindern; fordert die Kommission auf, konkrete Empfehlungen für die Überwindung des Mangels an Fachkräften im Tourismus unter besonderer Berücksichtigung der Problematik unattraktiver Arbeitsplätze und einer unzureichenden Bezahlung sowie für die Förderung von Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung auszuarbeiten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, über die ESI-Fonds in die Infrastruktur von Berggebieten zu investieren, um diese Gebiete attraktiver für Wirtschaftstätigkeiten zu gestalten;
45. unterstützt – auch auf IKT basierende – innovative Lösungen für den Zugang zu einer allgemeinen hochwertigen Grundbildung, zu formaler und informeller Bildung sowie zu Angeboten für lebenslanges Lernen in abgelegenen Berggebieten, indem beispielsweise Berggebiete, Städte und Hochschulen zusammenarbeiten; hält eine hochwertige Hochschulbildung für erforderlich und verweist auf das Potenzial von Fernunterricht, der auch aus entlegenen Gebieten einen Zugang zu Lehr- und Lernangeboten bietet; betont, dass sowohl ein gleichwertiger Zugang zu Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen als auch zusätzliche Schulungs- und Requalifizierungsmaßnahmen für ältere Menschen zur Erleichterung der aktiven Integration in den Arbeitsmarkt wichtige Belange sind, die angegangen werden müssen, damit dem Bevölkerungsrückgang in diesen Gebieten entgegengewirkt wird;
46. fordert, dass die Einrichtungen und Dienstleistungen der Gesundheitsfürsorge in Berggebieten ausgebaut und verbessert werden, indem unter anderem grenzübergreifende Kooperationsinitiativen – darunter, falls erforderlich, auch der Aufbau grenzübergreifender Gesundheitseinrichtungen – ergriffen werden; empfiehlt den Ausbau ehrenamtlicher Tätigkeiten im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen unter Berücksichtigung der in einigen Mitgliedstaaten angewandten bewährten Verfahren;
47. erinnert an den in allen Gebieten der EU geltenden Grundsatz des universellen Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen und betont, dass Mitgliedstaaten und Regionen alternative und innovative Lösungen für Berggebiete sowie gegebenenfalls maßgeschneiderte Lösungen, die an die lokalen und regionalen Bedürfnisse angepasst sind, fördern müssen;
48. betont die große Bedeutung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und einer wirksameren Umsetzung der Jugendgarantie, da es sich um eine gute Möglichkeit dafür handelt, die Abwanderung junger Menschen aus Berggebieten einzudämmen und so der demografischen Krise und dem Problem der Überalterung der Bevölkerung entgegenzuwirken; fordert Beschäftigungsinitiativen für junge Menschen, die speziell auf die Bedürfnisse von noch nicht entwickelten Berggebieten abgestimmt sind;
49. betont, dass es in Berggebieten und insbesondere in marginalisierten Gemeinschaften und schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen nach wie vor geschlechtsspezifische Ungleichheiten gibt; fordert die Kommission auf, in allen Politikbereichen Maßnahmen zur horizontalen und vertikalen Einbindung des geschlechtsspezifischen Aspekts zu ergreifen und insbesondere die Konnektivitätspolitik in diesen Gebieten zu fördern; fordert eine vergleichende Analyse der Besonderheiten der Lage der Frauen in Berggebieten und insbesondere in benachteiligten Bergregionen;
50. befürwortet und fordert die Unterstützung – auch im Wege der Nutzung der ESI-Fonds – von Initiativen zur Verbesserung des sozialen und kulturellen Zusammenhalts von und der Inklusion in Berggemeinschaften sowie zur Überwindung der physischen Isolation und des Mangels an kultureller Vielfalt, insbesondere durch den Zugang zu und die direkte Beteiligung an Kunst und Kultur;
51. betont die große Bedeutung integrierter territorialer Initiativen für die Integration von Migranten im Rahmen der Prozesse für die demografische und sozioökonomische Erneuerung und Wiederbelebung unter anderem der Berggebiete, die einen Bevölkerungsrückgang verzeichnen; fordert die Kommission auf, die Verbreitung solcher Initiativen zu unterstützen und zu fördern;
Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels in Berggebieten
52. erinnert daran, dass in Berggebieten verschiedene erneuerbare Energieträger in großer Menge verfügbar sind; ist der Ansicht, dass diese Gebiete bei der Verwirklichung der Ziele der EU im Bereich der erneuerbaren Energieträger eine Vorreiterrolle spielen sollten; fordert die Kommission auf, das Augenmerk auf Maßnahmen zu richten, mit denen der Einsatz erneuerbarer Energieträger in Berggebieten gefördert und erleichtert wird;
53. hält es für geboten, die typischen Tierarten der Hochgebirge, die wie Gämse, Steinböcke, große Greifvögel, Bären, Wölfe und Luchse in Regionen grenzübergreifender Bergketten vorkommen, auf europäischer Ebene zu schützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen Plan zum Schutz und zur Wiederansiedlung der typischen Hochgebirgstierarten aufzustellen; verurteilt die massenhafte und ziellose Tötung dieser Arten in manchen Mitgliedstaaten, für die entweder die Staaten selbst – wenn sich Krankheiten innerhalb bestimmter Gruppen von Wildtieren verbreiten – oder Landwirte verantwortlich sind, die auf bestimmte Arten abzielen, deren Vorkommen oder Wiederansiedlung sie ablehnen;
54. hebt außerdem das Potenzial der vulkanischen Berggebiete und Vulkane hervor und verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf den Beitrag der Vulkanologie zur Umsetzung der Ziele der erneuerbaren Energien und den Beitrag dieser Gebiete zur Prävention und Bewältigung von Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüchen;
55. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sämtliche Hochgebirgsstandorte zu ermitteln, an denen ein Autofahrverbot positive Auswirkungen auf die Bekämpfung des Abschmelzens der Gletscher vor Ort hätte;
56. weist darauf hin, dass die Verwirklichung der Ziele der EU im Bereich der erneuerbaren Energieträger und die Nutzung der Energie aus diesen Quellen auch in Berggebieten dem Gleichgewicht der Natur und dem Umweltschutz Rechnung tragen müssen; macht darauf aufmerksam, dass Wasserkraft und der Abbau von Biomasse mitunter Ökosysteme gefährden und Windkraft- und Photovoltaikanlagen die Landschaft beeinträchtigen können, während sie gleichzeitig eine Quelle für die lokale Entwicklung sind;
57. stellt fest, dass – auch vulkanische – Berggebiete und ihre Ökosysteme in besonderem Maße für den Klimawandel und für hydrogeologische Risiken anfällig sind und dass die Folgen in diesen Regionen besonders gravierend sind, was unter anderem auf die steigende Zahl der Naturkatastrophen zurückgeht, die auch die Umwelt angrenzender Gebiete in Mitleidenschaft ziehen und sich negativ auf wirtschaftliche Entwicklung und Tourismus auswirken können; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass der Schutz der Umwelt, die Bekämpfung des Klimawandels und die Ergreifung von angemessenen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel den Kern einer künftigen „Agenda für die Berggebiete der EU“ bilden müssen, zu der auch ein Aktionsplan zum Klimawandel gehören muss; hält es außerdem für geboten, ein Netzwerk für die Analyse und den Austausch bewährter Verfahren in diesen Bereichen ins Leben zu rufen;
58. betont, dass der einzigartige Lebensraum der Berggebiete erhalten, geschützt und nachhaltig weiterentwickelt werden muss, indem beispielsweise die biologische Vielfalt und der Boden wiederhergestellt werden, das natürliche Erbe und die Ökosystemdienstleistungen gefördert werden und grüne Infrastruktur bereitgestellt wird, wodurch auch für Beschäftigungsmöglichkeiten in diesen Sektoren gesorgt wird; unterstreicht die entscheidende Bedeutung der Landwirtschaft sowie der nachhaltigen Boden- und Waldbewirtschaftung in Berggebieten für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und den Schutz vor den ökologischen und landschaftlichen Auswirkungen;
59. hebt hervor, dass in den Berggebieten bedeutende Wasserressourcen vorhanden sind, die geschützt und nachhaltig bewirtschaftet werden müssen; weist darauf hin, dass manche städtischen Regionen von den Ökosystemdienstleistungen der Berggebiete abhängig sind und dass diese Gebiete häufig keine angemessene Gegenleistung hierfür erhalten; ersucht die lokalen Behörden, Partnerschaften in Form gemeinsamer Projekte in Erwägung zu ziehen, mit denen die Wasserversorgung urbaner Gemeinschaften in der Umgebung von Berggebieten erschlossen und geschützt wird; unterstützt die Maßnahmen zur Finanzierung der Speicherung von Wasser, damit landwirtschaftliche Flächen nachhaltig und wirksam bewässert werden und der Mindestpegel von Flüssen gesichert wird;
60. unterstützt den Ausbau des nachhaltigen Tourismus als einer Chance für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Förderung der nachhaltigen Entwicklung in diesen Gebieten; hält es für geboten, dass das Breitband-Internet als Grundlage für den nachhaltigen Tourismus ausgebaut wird;
61. weist darauf hin, dass es in Natura-2000- und anderen geschützten Arealen (Nationalparks, Landschaftsparks usw.) in Berggebieten einer aktiven synergistischen Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft und den übrigen Wirtschaftstätigkeiten bedarf;
Zugänglichkeit und Konnektivität in Berggebieten
62. ist der Auffassung, dass das Internet und insbesondere die Technologie des Zugangs zu Netzen der nächsten Generation (NGA) eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen der Berggebiete spielen; ruft in Erinnerung, dass das Internet mit Dienstleistungen von allgemeinem Interesse verbunden ist und dass der fehlende Zugang zu solchen Dienstleistungen eine Ursache des Bevölkerungsrückgangs sein kann;
63. fordert die Mitgliedstaaten auf, Anreize für die aktivere Bildung öffentlich-privater Partnerschaften – im Verkehrswesen, in der Kommunikations- und der Energieinfrastruktur – in Berggebieten zu schaffen, da die Erbringung dieser Dienstleistungen mangels Skaleneffekten kommerziell nicht interessant ist; hebt hervor, dass nur eine bessere Verkehrsinfrastruktur und andere Infrastruktureinrichtungen von hinreichender Qualität Wirtschaftswachstum und neue Beschäftigungsmöglichkeiten in Berggebieten schaffen können;
64. stellt fest, dass der Tourismus in hohem Maße von der vorhandenen Infrastruktur und dem Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse abhängig ist; fordert die Kommission auf, der Frage nachzugehen, ob die für die Förderung des Tourismus in Berggebieten erforderliche Infrastruktur geschaffen werden kann;
65. stellt fest, dass neue Informations- und Kommunikationstechnologien zahlreiche Chancen für Beschäftigung, soziale Inklusion und Befähigung zu aktiver Mitgestaltung in der aufkommenden digitalen Wirtschaft bieten; ist daher der Ansicht, dass eine konkrete Unterstützung durch die ESI-Fonds zur Förderung solcher Chancen erforderlich ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Telearbeit, den elektronischen Handel und den Rückgriff auf digitale Vertriebskanäle in diesen Gebieten zu fördern, um das Kostenmanagement der Unternehmen zu verbessern; ist der Auffassung, dass mit einem einfacheren Zugang zu den neuen Informationstechnologien Fernunterricht – in Gebieten mit Lehrermangel – und elektronische Gesundheitsdienste bereitgestellt werden könnten, wodurch möglicherweise der Entvölkerung der Berggebiete entgegengewirkt werden könnte; fordert, dass Beispiele für bewährte Verfahren vorgeschlagen und weitergegeben werden und somit ein Beitrag zur wirtschaftlichen Diversifizierung der Berggebiete geleistet wird;
66. begrüßt das Satelliten-Gutscheinsystem der EU, mit dem Satellitenverbindungen in Gegenden mit unzureichender Infrastruktur oder immer dann, wenn Investoren kein Interesse zeigen, eine sinnvolle Alternative bieten;
67. fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung von Maßnahmen für den Breitbandzugang der unzureichenden Infrastruktur und dem mangelnden Interesse von Investoren, das der geringen Bevölkerungszahl und der Abgeschiedenheit der Berggebiete geschuldet ist, Rechnung zu tragen; fordert die Kommission auf, gesonderte Maßnahmen für die Überbrückung der digitalen Kluft in diesen Gebieten auszuarbeiten, wozu auch gehört, dass die notwendigen öffentlichen Investitionen getätigt werden;
68. ruft in Erinnerung, dass die soziale und wirtschaftliche Entwicklung von Berggebieten, die in einigen Mitgliedstaaten auch zu den abgelegenen Regionen zählen, von den Verkehrsverbindungen zwischen ihnen und den anderen Regionen in einem bestimmten Mitgliedstaat oder den grenzübergreifenden Regionen abhängt; fordert die nationalen Behörden auf, in Zusammenarbeit mit der Kommission die Umsetzung von Projekten für die Verkehrsanbindung von Berggebieten mit nationalen und transeuropäischen Hauptstraßen und Verkehrskorridoren – in erster Linie der TEN-V-Verkehrsinfrastruktur – zu erleichtern und dabei von verschiedenen EU-Fonds und Finanzinstrumenten, einschließlich EIB-Investitionen, Gebrauch zu machen;
69. fordert die europäischen Berggebiete auf, mithilfe der Mittel aus dem EFRE in den Ausbau von leistungsstärkeren und besser miteinander verbundenen Eisen- und Trambahnnetzen zu investieren;
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70. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Ausschuss der Regionen und den Regierungen und den nationalen und regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Die Berggebiete der EU stehen nur selten im Mittelpunkt der Kohäsionspolitik. Die territoriale Dimension wird zwar thematisiert, die Berggebiete geraten dabei jedoch häufig ins Hintertreffen. Außerdem wird davon ausgegangen, dass sich die Mitgliedstaaten selbst um die Berggebiete und die damit verbundenen Herausforderungen kümmern. Mit den EU-Mitteln sollen nun aber meist konkrete Ergebnisse erzielt werden. Der Umstand, dass Investitionen in Berggebieten aufgrund der mangelnden Infrastruktur und der mit ihrer Abgeschiedenheit verbundenen Zusatzkosten erschwert sind, führt dazu, dass diese Regionen außer Acht gelassen werden.
In diesem Bericht wird vorrangig der Frage nachgegangen, wie die Berggebiete der EU zu der Verwirklichung der Ziele der EU wie zum Beispiel der Strategie Europa 2020 beitragen können. Mit den reichen natürlichen Ressourcen und Stärken der Berggebiete können Arbeitsplätze – insbesondere in der grünen Wirtschaft, als Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels – geschaffen und so die Beschäftigung in der EU gefördert werden. Die in großer Menge verfügbaren verschiedenen erneuerbaren Energieträger können einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der EU im Bereich der erneuerbaren Energie leisten. Gleichzeitig können mithilfe von Finanzmitteln der EU Armut und soziale Ausgrenzung in weniger entwickelten Berggebieten der EU gemindert werden. Auch die Weiterentwicklung vieler Stärken der Berggebiete kann zu einem besseren sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt führen, da sie eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung dieser Gebiete ermöglicht. Die Berggebiete können als Schwerpunktregionen für grünes Wachstum eine Vorreiterrolle beim nachhaltigen Wachstum in der EU übernehmen.
Definition von Berggebieten
Der Begriff „Berggebiete“ ist im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums definiert[20]. Diese Definition ist speziell auf die Landwirtschaft abgestimmt, da bei ihr eine verkürzte Vegetationszeit und die Tatsache, dass aufgrund der Hangneigung keine Maschinen eingesetzt werden können, berücksichtigt werden.
Im Interesse eines ganzheitlichen europäischen Ansatzes für Berggebiete ist auch eine Definition für die Regionalpolitik erforderlich. In diesem Bericht wird darauf hingewiesen, dass der unerlässlichen Anbindung der Berggebiete an ihr Umland und die städtischen Gebiete Rechnung getragen werden muss. Die EU-Strategie für den Alpenraum bietet ein gutes Beispiel dafür, wie diese Regionen in eine Strategie für ein Berggebiet – sie umfasst mehr als 70 Millionen Menschen, von denen viele nicht in dem Berggebiet selbst leben[21] – eingebunden werden können. Dieser Ansatz für die nachhaltige Entwicklung der Berggebiete muss in die Kohäsionspolitik übertragen werden.
Forderung nach einer Agenda für die Berggebiete der EU
Zusätzlich zu der Ausarbeitung einer Definition ist ein konkreter Vorschlag für eine Politik für die Berggebiete erforderlich. In dem Bericht wird dies als Forderung nach einer Agenda für die Berggebiete der EU aufgegriffen.
Die Grundlagen dieser Agenda sind die verschiedenen Strategien, die sich mittelbar auf die Berggebiete auswirken, wie zum Beispiel Horizont 2020, COSME, LIFE, Natura 2000, die Breitbandstrategie der EU, die Strategie der EU zur Anpassung an den Klimawandel, das EU-Umweltaktionsprogramm, die Fazilität „Connecting Europe“, die Europäische territoriale Zusammenarbeit, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) und der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI). Diese Strategien erstrecken sich auf die Berggebiete und wirken sich auf sie aus. Es fehlt jedoch ein klarer, gesonderter politischer Ansatz für diese Gebiete. Eine Agenda würde einen Rahmen darstellen, der einen zusätzlichen Schwerpunkt innerhalb der Kohäsionspolitik schaffen würde. Außerdem würde sie dem wertvollen Zweck dienen, die Grundlagen für einen territorialen Schwerpunkt für den kommenden Programmplanungszeitraum zu schaffen. Mit der Zeit könnte die Agenda außerdem als Kern einer umfassenderen Strategie für die Entwicklung der Berggebiete fungieren.
Koordinierung der Strategien der EU für die Berggebiete
Ein koordinierter Ansatz – gleich in welcher Form – ist für die korrekte strategische Ausrichtung der Finanzierungen der EU auf die Erzielung von nachhaltigem und integrativem Wachstum unabdingbar. In diesem Bericht wird sowohl die Erstellung einer Agenda für die Berggebiete der EU als auch die Beachtung der Dimension für Berggebiete in künftigen EU-Programmen und ‑Strategien und insbesondere in den ESI-Fonds gefordert. Der laufende Programmplanungszeitraum für die Kohäsionspolitik hat soeben erst begonnen, es ist jedoch an der Zeit, innerhalb der Kohäsionspolitik die ersten Schritte für die Berggebiete zu unternehmen. Aus diesem Grund wird in dem Bericht eine Aufstockung der Mittel der ESI-Fonds für noch nicht entwickelte Berggebiete gefordert. Diese Aufstockung kann im kommenden Programmplanungszeitraum berücksichtigt werden. Der Verweis auf „noch nicht entwickelte“ Berggebiete wird hinzugefügt, weil es innerhalb eines Mitgliedstaats sowohl gut entwickelte als auch weniger entwickelte Berggebiete gibt, wobei die Unterstützung durch die EU-Fonds den noch nicht entwickelten Berggebieten zugutekommen muss, damit sie ihre konkreten Herausforderungen bewältigen und nachhaltiges Wachstum und folglich Kohäsion erzielen. In dem Bericht wird außerdem eine gesonderte Dimension für die Berggebiete innerhalb der Europäischen territorialen Zusammenarbeit gefordert. Mit dieser Dimension würde die EU-Politik für die Berggebiete forciert, da mit ihr die Plattform für bewährte Verfahren in diesen Gebieten erweitert würde.
Grundbausteine eines nachhaltigen Wachstums
In dem Bericht werden außerdem die Punkte aufgeführt, die bei einer Agenda und einer gesonderten Politik für die Berggebiete bedacht werden könnten. Er konzentriert sich auf die drei von der EU angestrebten Arten von Wachstum, nämlich intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Diese Arten von Wachstum sind mit den Berggebieten verbunden, da bei jeder von ihnen der Schutz der Umwelt berücksichtigt und ein Ansatz für die Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen der Berggebiete – insbesondere mit Blick auf die Konnektivität und die Zugänglichkeit – gefunden werden muss. Aus diesem Grund wird in dem Bericht gefordert, dass der Einsatz erneuerbarer Energieträger in Berggebieten unterstützt wird, wobei jedoch die etwaigen Umweltauswirkungen in Betracht gezogen werden müssen. Außerdem wird in dem Bericht gefordert, dass die Überbrückung der digitalen Kluft befördert wird. Hiermit könnte ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung des Bevölkerungsrückgangs in manchen Berggebieten geleistet werden. Die Berggebiete stellen bereits einen erstrebenswerten Lebensraum dar[22]. Wenn die EU ihre Konnektivität und ihre Zugänglichkeit stärker fördern würde, könnten sie zu einem begehrten Wohnumfeld und einem attraktiven Standort für den Aufbau von KMU werden.
24.2.2016
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
für den Ausschuss für regionale Entwicklung
zur Kohäsionspolitik in Berggebieten der EU
Verfasser der Stellungnahme: Michel Dantin
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
– unter Hinweis auf Teil 3 Titel III des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und hier insbesondere auf die Landwirtschaft[23],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates[24] [25],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005[26] [27],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007[28] [29],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates[30] [31],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. September 2010 zu der Strategie der EU für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Bergregionen, Inseln und Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte[32] [33],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Dezember 2013 zu der Aufrechterhaltung der Milchproduktion in Berggebieten, benachteiligten Gebieten sowie Gebieten in äußerster Randlage nach Auslaufen der Milchquote[34] [35],
A. in der Erwägung, dass die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung von Berggebieten durch die höheren Kosten, die sich aus den klimatischen und topografischen Bedingungen sowie aus ihrer Entfernung zu Wirtschaftszentren und ihrer Abgeschiedenheit ergeben, gedämpft wird; in der Erwägung, dass sich die Unterschiede zwischen Berggebieten und anderen Regionen durch eine unzureichende Infrastruktur (z. B. eine mangelhafte Breitbandversorgung) und fehlende Investitionen weiter verstärken; in der Erwägung, dass der Erhalt einer Landwirtschaft mit wirtschaftlichem Wert in Berggebieten der EU durch physische und elektronische Zugänglichkeit und Infrastruktur sowie durch den Zugang zu öffentlichen Diensten und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (z. B. Bildung, Sozial- und Gesundheitsdienste, Verkehr und Postdienste) für die Bewohner flankiert werden muss;
B. in der Erwägung, dass es angesichts volatiler Märkte und Preise, steigender Produktionskosten, härterer Wettbewerbsbedingungen, der Abschaffung der Milchquotenregelung und ökologischer Herausforderungen wichtig ist, die Nahrungsmittelproduktion und eine multifunktionale Landwirtschaft in diesen Gebieten zu sichern, um den Mehrwert in der Region zu erhalten, tragfähige Beschäftigungsmöglichkeiten zu fördern und weitere Einkommensquellen zu erschließen;
C. in der Erwägung, dass die einzelnen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Bevölkerungsschwund, den Auswirkungen des Klimawandels, dem Mangel an landwirtschaftlichen Flächen, der Aufgabe landwirtschaftlich genutzter Fläche und damit einhergehender Verbuschung und Verwaldung sowie mit dem Erhalt von Grünland in Berggebieten bewältigt werden müssen;
D. in der Erwägung, dass Berggebiete in hohem Maße zur nachhaltigen Entwicklung, zur Bekämpfung des Klimawandels und zum Erhalt und Schutz der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt in der jeweiligen Region beitragen (in Berggebieten sind viele Flächen im Rahmen des ökologischen Netzes Natura 2000 und anderer Naturschutzregelungen geschützt); in der Erwägung, dass die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen und die Bodenbewirtschaftung in Berggebieten für die hydrogeologische Stabilität dieser Gebiete von großer Wichtigkeit ist;
E. in der Erwägung, dass in Berggebieten einzigartige Bedingungen herrschen und traditionelles Wissen bewahrt wird und diese Gebiete ein hohes Potenzial für die Umstellung auf Qualitätslandwirtschaftssysteme bieten; in der Erwägung, dass in Berggebieten tätige Erzeugergemeinschaften und -organisationen die Verhandlungsposition der Erzeuger in diesen Regionen stärken und gleichzeitig gegen unfaire, die Erzeuger benachteiligende Handelspraktiken vorgehen können;
F. in der Erwägung, dass die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Berggebieten durch koordinierte Maßnahmen bzw. grenzübergreifende Zusammenarbeit in der Land- und Forstwirtschaft, der Handwerks- und Tourismusbranche und im Bereich des Schutzes des kulturellen und natürlichen Erbes sowie durch die Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe angestoßen werden kann;
G. in der Erwägung, dass der Viehzucht (Milcherzeugung und umfassende Fleischproduktion) in den Berggebieten zahlreicher EU-Länder eine maßgebliche Rolle zukommt; in der Erwägung, dass schwierige Marktbedingungen und beträchtliche Kostennachteile gravierende Folgen für die kleinbäuerlichen Betriebe in diesen Gebieten haben;
Kohäsionsfonds – Verwaltung und Synergie
1. bedauert, dass es trotz der sektorspezifischen Maßnahmen und Förderinstrumente der EU derzeit keine vollwertige europäische Strategie für Berggebiete gibt; hält eine EU-Strategie für europäische Berggebiete zur besseren Koordinierung der betroffenen Politikbereiche und Maßnahmen für erforderlich; schlägt in diesem Zusammenhang vor, im Rahmen der Kohäsionspolitik auf die Annahme einer einheitlichen und funktionierenden Definition des Begriffs „Berggebiet“ hinzuarbeiten, die der im Zusammenhang mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) verwendeten Definition des Begriffs entspricht, sodass Gebiete, in denen die landwirtschaftliche Produktion von bestimmten Bedingungen (z. B. stark begrenzte Flächennutzung aufgrund der Hang- bzw. Höhenlage, Bodenproduktivität, harte klimatische Bedingungen, Einsatz von sehr teurer Spezialausrüstung) abhängt, unter diese Definition fallen;
2. weist darauf hin, dass die jüngsten Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der Regionalpolitik eine gebietsbezogene Verwaltung der europäischen Kohäsionsmittel ermöglichen;
3. ist der Ansicht, dass der ELER ein integraler Bestandteil der Strategien für eine intelligente Spezialisierung und multifunktionale Entwicklung von Regionen mit Berggebieten sein muss; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Regionen daher auf, anlässlich der Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020 oder der Anpassung der operationellen Programme die Synergien zwischen den einzelnen Fonds und Maßnahmen, die auf Berggebiete ausgerichtet sind, im Rahmen der Vorbereitung, der Überprüfung und der Annahme von operationellen Programmen zu stärken; fordert, dass EU-Initiativen wie die von der örtlichen Bevölkerung ausgehenden Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD) und lokale Aktionsgruppen (LAG) häufiger in Anspruch genommen werden, um grenzüberschreitende Netzwerke und Formen der Zusammenarbeit zu fördern;
4. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einheitliche Strategien zur Förderung von Berggebieten für die lokalen und regionalen Behörden, die Zivilgesellschaft und die wirtschaftlichen Akteure zu entwickeln, um gemeinsame Aktionspläne für die Entwicklung, die Planung und den Schutz des Gebirges festzulegen; begrüßt in diesem Zusammenhang die makroregionale Strategie für den Alpenraum; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Ermittlung eines vergleichbaren Ansatzes für die eigenen Berggebiete die bei der Umsetzung anderer makroregionaler EU-Strategien gewonnenen Erkenntnisse zu berücksichtigen;
Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit und Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit
5. hebt hervor, dass der Bedeutung von Berggebieten und wirksamen Maßnahmen in der EU bei der letzten Reform der GAP Rechnung getragen wurde; ist der Auffassung, dass im Rahmen der GAP nicht nur die naturbedingten und wirtschaftlichen Nachteile für Landwirte ausgeglichen, sondern auch die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden sollten, um das Potenzial dieser Gebiete zu erschließen;
6. hebt die Bedeutung der Beihilfen aus der ersten Säule der GAP für den Erhalt der Landwirtschaft sowie die Bedeutung eines Einkommens für die Landwirte in den Berggebieten hervor; erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten spezifische Direktbeihilfen und gekoppelte Zahlungen einführen können, um diese Ziele zu erreichen; erinnert daran, dass die entkoppelten Beihilfen aus der ersten Säule aufgrund nicht ausreichender interner Konvergenz in vielen Mitgliedstaaten zum Teil viel geringer sind als in landwirtschaftlichen Gunstlagen, was die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zusätzlich einschränkt;
7. ist der Ansicht, dass die Maßnahmen der zweiten Säule der GAP die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Diversifizierung der Landwirtschaft und Verarbeitungsindustrie in den Berggebieten sicherstellen müssen; vertritt ferner die Auffassung, dass derartige Maßnahmen zum Wiederaufleben des ländlichen Raums beitragen könnten, indem Projekte im Bereich der Entwicklung multifunktionaler landwirtschaftlicher Betriebe gefördert werden, die einen zusätzlichen Nutzen bringen und Innovationen vorantreiben, und indem Investitionen in die Landwirtschaft (z. B. in Gebäude, spezielle Ausrüstungen und die Modernisierung) und die Erhaltung einheimischer Rassen unterstützt werden;
8. betont, dass die Mitgliedstaaten und Regionen gemäß der Verordnung über die ländliche Entwicklung thematische, auf die Bedürfnisse von Berggebieten zugeschnittene Teilprogramme einrichten können, da für diese Teilprogramme im Rahmen der staatlichen Finanzierung höhere Fördersätze gewährt werden; fordert sie auf, derartige Möglichkeiten zu nutzen; stellt fest, dass diese Möglichkeit bisher von keiner zuständigen Behörde genutzt wurde; räumt jedoch ein, dass dies keineswegs bedeutet, dass für diese Gebiete keine besondere Förderung vorgesehen wurde;
9. weist darauf hin, dass kleinbäuerlichen Betrieben und/oder landwirtschaftlichen Familienbetrieben besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; stellt fest, dass der Verwaltungsaufwand ein beträchtliches Hindernis für kleine Gemeinden in Berggebieten darstellt und somit die erfolgreiche Umsetzung der Programme gefährdet; weist erneut darauf hin, dass die Verwaltung der GAP im Einklang mit der Reform aus dem Jahr 2013 vereinfacht und flexibler gestaltet werden muss; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, verwaltungstechnische Vereinfachungen der Beantragung von Mitteln bzw. der Verwaltung gewährter Mittel zu fördern, damit kleine Gemeinden leichter auf die Mittel zurückgreifen können und die langfristige Entwicklung, der Zugang zum Markt und die Gründung von Erzeugergemeinschaften in Berggebieten gefördert werden;
Infrastruktur, Bildung und Fortbildung und die Rolle von Frauen
10. vertritt die Auffassung, dass geeignete physische Infrastrukturen und IKT-Infrastrukturen Möglichkeiten für wirtschaftliche, bildungsbezogene, soziale und kulturelle Aktivitäten eröffnen und die Auswirkungen, die sich aus der Randlage und der Isolation ergeben, verringern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in Berggebieten über die Kohäsions- und Investitionsfonds in Infrastrukturen zu investieren, um diese Gebiete attraktiver für Wirtschaftstätigkeiten zu gestalten;
11. hebt die entscheidende Bedeutung der Maßnahmen zur Förderung eines Generationswechsels, zur Unterstützung eines stabilen und hochwertigen Arbeitsmarkts und zur Schaffung von Anreizen für junge Landwirte hervor, zu denen insbesondere die Organisation von bereichsübergreifenden Schulungen mit Fonds zur Förderung des sozialen Zusammenhalts und Mitteln aus der zweiten Säule gehört, mit denen es jungen Landwirten ermöglicht wird, in einem Jahr mehrere verschiedene Tätigkeiten gleichzeitig bzw. nacheinander durchzuführen und Einkommenskombinationen zu entwickeln; hebt die Rolle wissenschaftlicher Institute und anderer Bildungseinrichtungen, die sich mit der Landwirtschaft in Berggebieten beschäftigen, hervor und fordert die nationalen und regionalen Behörden auf, die Stellung dieser Einrichtungen zu stärken und ihre finanzielle Unterstützung für breit gefächerte Bildungsangebote wie eine konkrete, auf die Besonderheiten des Berggebiets zugeschnittene landwirtschaftliche Berufsausbildung aufzustocken, die Wettbewerbsfähigkeit und Vernetzung fördern, Innovationen vorantreiben und den nachhaltigen Umgang mit regionalen Ressourcen unterstützen; unterstützt in diesem Zusammenhang die Teilnahme von jungen Landwirten an Austauschprogrammen und E-Learning-Plattformen;
12. hält die aktive Teilnahme und die Rolle von Frauen in Biergebeten für wichtig, insbesondere in Bezug auf die Förderung von Innovations- und Kooperationsprozessen und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit dieser Gebiete; ist der Ansicht, dass der Unterstützung und Förderung von Bäuerinnen und Frauen, die als Selbstständige in der Direktvermarktung, im Tourismus, im Handwerk und bei Projekten tätig sind, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;
Umwelt, Klimawandel und Schutz der biologischen Vielfalt
13. ist der Ansicht, dass die Landwirtschaft in Berggebieten zur Eindämmung des Klimawandels beiträgt, da Weideland und Wälder CO2-Senken sind; unterstreicht die entscheidende Bedeutung der Landwirtschaft sowie der Boden- und Waldbewirtschaftung in Berggebieten für die Erhaltung der Artenvielfalt und die Bewältigung der ökologischen und landschaftlichen Folgen, die sich darin zeigen, dass die Lebensräume wild lebender Tiere zerstört werden und der Viehbestand daraufhin durch Raubtiere gefährdet ist; verweist erneut auf die Bedeutung von Wasser in Berggebieten und von Naturrisiken, die sich wiederum auf Ebenen und bebaute Flächen auswirken können; unterstützt in diesem Zusammenhang die in der zweiten Säule der GAP vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten für Maßnahmen zur Speicherung von Wasser, die darauf ausgerichtet sind, die nachhaltige und effiziente Bewässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen abzusichern und den Mindestpegel von Flüssen zu erhalten; verweist auf den Bedarf an einer aktiven synergetischen Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft und den übrigen Wirtschaftstätigkeiten in Natura-2000-Gebieten und anderen geschützten Gebieten (Nationalparks, Landschaftsschutzgebiete usw.), die sich in Berggebieten befinden;
Aufbau der Lebensmittelversorgungskette, Erzeugung und Förderung hochwertiger Produkte und andere Produktionstätigkeiten
14. hält es für wichtig, Erzeugerverbände und -organisationen zu gründen und zu unterstützen, um die Verhandlungsposition der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken; ist der Ansicht, dass dadurch kurze Lieferketten und lokale und regionale Märkte erhalten und entwickelt werden können, um landwirtschaftliche Kleinbetriebe zu schützen und gleichzeitig den Zugang zu größeren Märkten sicherzustellen; ist der Ansicht, dass derartige Ansätze vor allem Qualität und Ursprung in den Vordergrund stellen und zur Förderung und zum Schutz von Erzeugnissen („Bergerzeugnisse“, geschützte Ursprungsbezeichnungen, geschützte geografische Angaben, garantiert traditionelle Spezialitäten) in Berggebieten beitragen können; hebt hervor, dass derart hochwertige Lebensmittel von einer wachsenden Zielgruppe unter den Verbrauchern gefordert werden und zur Entwicklung des nachhaltigen Tourismus und zum Erhalt des kulturellen Wertes und Erbes von Berggebieten beitragen;
15. fordert die Kommission auf, Agrarerzeugnisse und Nahrungsmittel aus Berggebieten zu fördern und aufzuwerten, indem sie die Maßnahmen zur Förderung und Bekanntmachung des Gütezeichens „Erzeugnis aus Berggebieten“ sowie der geschützten Ursprungsbezeichnungen, der geschützten geografischen Angaben und der garantiert traditionellen Spezialitäten im Allgemeinen verstärkt;
16. hält es für wichtig, integrierte und regionale Produktionssysteme, die Landwirtschaft und die von landwirtschaftlichen Betrieben erbrachten Leistungen wie z. B. Verarbeitung im eigenen Betrieb oder auf der Alm, Direktverkauf, Agrotourismus, soziale Landwirtschaft und Erzeugung erneuerbarer Energieträger zu fördern; ist der Ansicht, dass die Förderung von Aktivitäten im Bereich des Agrartourismus mit einer höheren Wertschöpfung verbunden ist und das touristische Potenzial von Berggebieten erhöht, indem sowohl landwirtschaftliche als auch nicht landwirtschaftliche hochwertige und traditionelle Produkte aus einem bestimmten geographisch geschlossenen Raum weiterentwickelt und in diese Aktivitäten einbezogen werden; vertritt die Auffassung, dass ein ganzjähriger nachhaltiger Tourismus Arbeitsplätze schafft und das Angebot in diesen Gebieten diversifiziert und gleichzeitig zur Lösung des Problems des Bevölkerungsschwunds und des ausbleibenden Generationswechsels in diesen Gebieten beiträgt;
17. unterstreicht die besondere wirtschaftliche, soziale und ökologische Rolle der Forstwirtschaft in Berggebieten sowie die Bedeutung von Investitionen für eine effizientere Nutzung der forstwirtschaftlichen Ressourcen in Berggebieten; stellt fest, dass nachhaltige Waldbewirtschaftung für die Erhaltung gesunder und stabiler Bergwälder unerlässlich ist; erinnert an die bedeutende Rolle der Wälder bei der Bereitstellung von Primär- und Sekundärrohstoffen, die in der Pharmaindustrie sowie der Kosmetik- und Lebensmittelbranche eingesetzt werden, was zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur wirtschaftlichen Diversifizierung der Forstwirtschaft und der Betriebe in diesem Bereich und zur Bekämpfung des Bevölkerungsschwunds in Berggebieten beiträgt; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Kohäsionspolitik stärker auf eine nachhaltige Forstwirtschaft ausgerichtet wird;
18. ist der Ansicht, dass ein branchenspezifischer Ansatz für die Milchwirtschaft auf eine nachhaltige Milchproduktion in Berggebieten ausgerichtet sein sollte, und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden auf, vor allem im Rahmen der zweiten Säule der GAP begleitende Ausgleichsmaßnahmen für eine benachteiligte Milchproduktion bereitzustellen, um den Erhalt, die Stärkung und das wirksame Funktionieren landwirtschaftlicher Betriebe, insbesondere von Kleinbetrieben, in diesen Gebieten, sicherzustellen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
23.2.2016 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
42 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Clara Eugenia Aguilera García, Eric Andrieu, José Bové, Daniel Buda, Nicola Caputo, Viorica Dăncilă, Michel Dantin, Paolo De Castro, Albert Deß, Diane Dodds, Herbert Dorfmann, Norbert Erdős, Luke Ming Flanagan, Beata Gosiewska, Martin Häusling, Anja Hazekamp, Esther Herranz García, Jan Huitema, Peter Jahr, Jarosław Kalinowski, Elisabeth Köstinger, Zbigniew Kuźmiuk, Philippe Loiseau, Giulia Moi, Ulrike Müller, James Nicholson, Maria Noichl, Marijana Petir, Laurenţiu Rebega, Bronis Ropė, Jordi Sebastià, Jasenko Selimovic, Lidia Senra Rodríguez, Czesław Adam Siekierski, Marc Tarabella, Janusz Wojciechowski, Marco Zullo |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Franc Bogovič, Rosa D’Amato, Jean-Paul Denanot, Stefan Eck, Fredrick Federley, Maria Heubuch, Ivan Jakovčić, Karin Kadenbach, Sofia Ribeiro, Hannu Takkula |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
17.3.2016 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
31 1 4 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Pascal Arimont, Franc Bogovič, Andrea Cozzolino, Rosa D’Amato, Krzysztof Hetman, Ivan Jakovčić, Marc Joulaud, Sławomir Kłosowski, Andrew Lewer, Louis-Joseph Manscour, Jens Nilsson, Andrey Novakov, Younous Omarjee, Mirosław Piotrowski, Stanislav Polčák, Terry Reintke, Liliana Rodrigues, Fernando Ruas, Monika Smolková, Maria Spyraki, Ramón Luis Valcárcel Siso, Lambert van Nistelrooij, Derek Vaughan, Kerstin Westphal, Joachim Zeller |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Isabella Adinolfi, Viorica Dăncilă, Elena Gentile, Iliana Iotova, Bronis Ropė, Remo Sernagiotto, Hannu Takkula |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Louis Aliot, Sergio Gutiérrez Prieto, Gesine Meissner, Georgi Pirinski |
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- [1] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.
- [2] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289.
- [3] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470.
- [4] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487.
- [5] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608.
- [6] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.
- [7] ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 56.
- [8] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259.
- [9] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 303.
- [10] ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1.
- [11] Angenommene Texte, P8_TA(2015)0109.
- [12] Angenommene Texte, P7_TA(2010)0341.
- [13] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0577.
- [14] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0229.
- [15] ABl. C 19 vom 21.1.2015, S. 32.
- [16] ABl. C 188 E vom 28.6.2012, S. 30.
- [17] ABl. C 305 E vom 11.11.2010, S. 14.
- [18] ABl. C 248 vom 25.8.2011, S. 81.
- [19] ABl. C 166 vom 7.6.2011, S. 23.
- [20] Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005.
- [21] http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/cooperate/alpine/eusalp_map.pdf
- [22] ESPON-Studie über geografische Besonderheiten und Entwicklungspotenziale in Europa: „European Perspective on Specific Types of Territories“ (Europäische Sicht konkreter Gebietsarten) http://www.espon.eu/export/sites/default/Documents/Projects/AppliedResearch/GEOSPECS/FR/GEOSPECS_Final_Report_v8___revised_version.pdf
- [23] Dieser Vorschlag sollte als Bezugsvermerk in den vom federführenden Ausschuss angenommenen Entschließungsantrag aufgenommen werden.
- [24] Dieser Vorschlag sollte als Bezugsvermerk in den vom federführenden Ausschuss angenommenen Entschließungsantrag aufgenommen werden.
- [25] ABl L 347, 20.12.2013, S. 608.
- [26] Dieser Vorschlag sollte als Bezugsvermerk in den vom federführenden Ausschuss angenommenen Entschließungsantrag aufgenommen werden.
- [27] ABl L 347, 20.12.2013, S. 487.
- [28] Dieser Vorschlag sollte als Bezugsvermerk in den vom federführenden Ausschuss angenommenen Entschließungsantrag aufgenommen werden.
- [29] ABl L 347, 20.12.2013, S. 671.
- [30] Dieser Vorschlag sollte als Bezugsvermerk in den vom federführenden Ausschuss angenommenen Entschließungsantrag aufgenommen werden.
- [31] ABl L 317, 4.11.2014, S. 56.
- [32] Dieser Vorschlag sollte als Bezugsvermerk in den vom federführenden Ausschuss angenommenen Entschließungsantrag aufgenommen werden.
- [33] Angenommene Texte, P7_TA(2010)0341.
- [34] Dieser Vorschlag sollte als Bezugsvermerk in den vom federführenden Ausschuss angenommenen Entschließungsantrag aufgenommen werden.
- [35] Angenommene Texte, P7_TA(2013)0577.