BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2014
7.4.2016 - (2015/2175(DEC))
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Derek Vaughan
1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2014
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2014,
– unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2014 mit den Antworten der Agentur[1],
– unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung[2] sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2016 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilenden Entlastung (05584/2016 – C8-0073/2016),
– gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002[3] des Rates, insbesondere auf Artikel 208,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zur Aufhebung der Richtlinie 91/670/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 und der Richtlinie 2004/36/EG[4], insbesondere auf Artikel 60,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5],
– gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[6], insbesondere auf Artikel 108,
– gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A8-0095/2016),
1. erteilt dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2014;
2. legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2014
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2014,
– unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über die Jahresrechnung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2014 mit den Antworten der Agentur[7],
– unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegte Erklärung[8] über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2016 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilenden Entlastung (05584/2016 – C8-0073/2016),
– gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002[9] des Rates, insbesondere auf Artikel 208,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zur Aufhebung der Richtlinie 91/670/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 und der Richtlinie 2004/36/EG[10], insbesondere auf Artikel 60,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[11],
– gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[12], insbesondere auf Artikel 108,
– gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A8-0095/2016),
1. stellt fest, dass die endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Agentur für Flugsicherheit sich entsprechend der Anlage zum Bericht des Rechnungshofs darstellen;
2. billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2014;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.
3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2014 sind
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2014,
– gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A8-0095/2016),
A. in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (nachstehend „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2014 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 181 179 098 EUR belief, was gegenüber 2013 eine Erhöhung um 8,47 % bedeutet; in der Erwägung, dass 21,1 % der Haushaltsmittel der Agentur aus dem Haushalt der Union stammen;
B. in der Erwägung, dass der Rechnungshof (nachstehend „der Hof“) in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2014 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (nachstehend „Bericht des Hofes“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2014 zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;
Folgemaßnahmen zur Entlastung 2013
1. entnimmt den Angaben der Agentur, dass:
- sie Korrekturmaßnahmen zur Formalisierung und Festlegung der Kriterien ergriffen hat, die herangezogen wurden, um einen Teil ihrer Zertifizierungstätigkeiten an nationale Luftfahrtbehörden und qualifizierte Stellen auszulagern; sie die Muster der Belege aktualisiert hat, um die Transparenz bei Auslagerungen zu verbessern;
- sie zahlreiche Interessenerklärungen überprüft und verifiziert hat, damit diese mit ihrer Politik zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten im Einklang stehen; überdies keine Fälle, in denen hochrangige Bedienstete der EU in die Privatwirtschaft gewechselt sind, verzeichnet wurden; bedauert jedoch, dass Erklärungen über Interessenkonflikte verschiedener Verwaltungsratsmitglieder sowie von Teilen des Verwaltungspersonals noch ausstehen oder noch nicht verifiziert sind; weist ausdrücklich darauf hin, dass dies im Dienste einer erhöhten Transparenz unverzüglich umgesetzt werden muss;
Haushaltsführung und Finanzmanagement
2. stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2014 zu einer Haushaltsvollzugsquote von 97,1 % geführt haben, was gegenüber 2013 einem Rückgang um 0,9 % entspricht; stellt ferner fest, dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen bei 91,1 % lag, was gegenüber 2013 einem Rückgang um 6,17 % entspricht;
3. merkt an, dass lediglich ein Drittel der Haushaltsmittel der Agentur aus öffentlicher Hand und die übrigen beiden Drittel aus der Industrie stammen; zeigt sich besorgt, dass die Unabhängigkeit der Agentur aufgrund dieser finanziellen Beziehungen zur Industrie beeinträchtigt werden könnte; fordert die Agentur auf, Garantien einzubauen, um ihre Unabhängigkeit und die Vermeidung von Interessenkonflikten sicherzustellen;
Mittelbindungen und Übertragungen
4. stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur die Gesamtübertragungsrate gebundener Mittel weiter gesenkt hat, und zwar von 10 100 000 EUR (11 %) im Jahr 2012 und 7 200 000 EUR (7,7 %) im Jahr 2013 auf 5 900 000 EUR (6,2 %) im Jahr 2014; stellt fest, dass sich die Übertragungen bei Titel II (Verwaltungsausgaben) auf 3 600 000 EUR (22 %) und bei Titel III (operative Ausgaben) auf 2 000 000 EUR (38,1 %) beliefen; entnimmt dem Bericht des Hofes, dass diese Übertragungen in einem Zusammenhang mit dem mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten der Agentur stehen; stellt darüber hinaus fest, dass die Mittelübertragungen in der Stichprobe des Hofes gebührend begründet waren;
5. weist die Agentur darauf hin, dass sie den Umfang der auf das folgende Jahr zu übertragenen gebundenen Mittel auch in Zukunft so gering wie möglich halten sollte, um dadurch der Transparenz und der Rechenschaftspflicht besser nachzukommen;
Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren
6. entnimmt dem Bericht des Hofes mit Sorge, dass die Planung von Vergabeverfahren durch die Agentur verbessert werden sollte, insbesondere was Rahmenverträge betrifft; stellt fest, dass 2014 drei Verfahren zu spät eingeleitet wurden, um die bestehenden Rahmenverträge vor Ablauf zu ersetzen; stellt überdies fest, dass zwecks Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zwei bestehende Rahmenverträge bis zum Abschluss der neuen Verträge verlängert wurden und in einem weiteren Fall für die Zwischenzeit ein Verhandlungsverfahren zur Auftragsvergabe eingeleitet wurde; stellt mit Besorgnis fest, dass die Agentur aufgrund der Verlängerung der ursprünglichen Vertragsdauer und der Anwendung eines Verhandlungsverfahrens, durch das der faire Wettbewerb beeinträchtigt wird, gegen ihre Finanzregelung[13] verstoßen hat; entnimmt den Ausführungen der Agentur, dass sie einen überarbeiteten Vergabeplan eingeführt hat, um diese Probleme zu beheben; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde bezüglich der dabei erzielten Fortschritte Bericht zu erstatten;
7. stellt fest, dass die Agentur Anfang 2014 ihren von der Entlastungsbehörde genehmigten Stellenplan für 2014 überarbeitet und die Schlussfolgerung gezogen hat, dass die Verteilung von AST- und AD-Stellen sowie die Aufteilung der Besoldungsgruppen angepasst werden müssen, um dem Bedarf der Agentur besser zu entsprechen; stellt fest, dass der Verwaltungsrat der Agentur nach Artikel 38 ihrer Finanzregelung den geänderten Stellenplan angenommen hat, der die Ausgewogenheit zwischen AD- und AST-Stellen sowie die Besoldung von 64 Stellen berührt, nicht jedoch die Gesamtzahl der Stellen oder den Umfang der für den Haushaltsplan 2014 vorgesehenen Personalmittel;
8. nimmt die Ergebnisse des ersten Leistungsvergleichs im Hinblick auf die Stellen der Agentur zur Kenntnis, wonach 14 % der Stellen im Bereich administrative Unterstützung und Koordinierung, 78,7 % im Bereich operative Aufgaben und 7,3 % im Bereich Kontroll- und Finanzaufgaben angesiedelt waren; ist der Ansicht, dass im nächsten Jahresbericht der Personalbestand nach Kategorien und Bereichen sowie nach den Quellen, aus denen sie ihre Tätigkeiten finanzieren (Gebühren und Entgelte einerseits, EU‑Fördermittel andererseits), aufgeschlüsselt werden sollte, damit ein detaillierter Überblick über die erforderlichen Ressourcen, die sich auf den EU‑Haushalt auswirken, gegeben werden kann;
9. weist auf den im Rahmen des Haushaltsverfahrens geäußerten Standpunkt des Parlaments hin, dass Bedienstete der Agentur, deren Tätigkeiten durch Gebühren der Privatwirtschaft und somit nicht aus dem EU‑Haushalt finanziert werden, nicht von den jedes Jahr von der Kommission vorgenommenen Kürzungen um 2 % betroffen sein sollten;
Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz
10. stellt fest, dass im Rahmen der Strategie der Agentur zur Betrugsbekämpfung die Verantwortlichkeiten, Ziele und Maßnahmen der Agentur festgelegt werden, was die Prävention, Aufdeckung, Untersuchung und Beseitigung von Betrug betrifft; nimmt zur Kenntnis, dass 2014 ein Beauftragter für die Betrugsbekämpfung benannt und dass vor dem Hintergrund der Strategie zur Betrugsbekämpfung ein Aktionsplan samt den in den Jahren 2015 und 2016 umzusetzenden Maßnahmen aufgelegt wurde; stellt fest, dass 2014 im Rahmen der Strategie zur Betrugsbekämpfung keine Betrugsfälle ermittelt wurden;
11. stellt fest, dass die Agentur 2014 ein vertrauliches Verfahren der Sicherheitsberichterstattung angenommen hat, das sich mit den Informationen von Hinweisgebern im Zusammenhang mit angeblichen Missständen und Unregelmäßigkeiten im Bereich der Flugsicherheit befasst, welche von Außenstehenden gemeldet wurden; stellt fest, dass es im Jahr 2014 66 dieses Verfahren betreffende Fälle gab; nimmt zur Kenntnis, dass in der Agentur ein für Hinweisgeber ausgearbeitetes Verfahren zum Einsatz kommt und dass 2014 ein Fall registriert wurde, ohne dass eine Beschwerde eingegangen ist;
12. stellt fest, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen aller Direktoren der Agentur und Abteilungsleiter auf ihrer Website veröffentlicht sind; stellt überdies fest, dass die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Beschwerdeausschusses der Agentur sowie der Mitglieder ihres Verwaltungsrates ebenfalls auf der Website der Agentur veröffentlicht wurden;
13. stellt fest, dass die Agentur in ihrem „Verhaltenskodex für die Mitarbeiter der EASA“ bereits eine umfassende Strategie zur Vermeidung und Abschwächung von Interessenkonflikten sowie zur „Annahme von Geschenken und Zuwendungen“ aufgelegt und umgesetzt hat; merkt an, dass diese Strategie unter anderem die Einrichtung eines Ethikausschusses umfasst, um die ausgefüllten Interessenerklärungen zu bewerten und sich mit sämtlichen Themen im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex zu befassen, sowie die Einführung einer für alle Mitarbeiter der Agentur verpflichtenden Schulung zum Verhaltenskodex; erkennt an, dass ein Verhaltenskodex, der eine Strategie zur Vermeidung und Abschwächung von Interessenkonflikten umfasst, auch für die Mitglieder des Beschwerdeausschusses der Agentur und die Mitglieder ihres Verwaltungsrates angenommen wurde; stellt fest, dass die Agentur bereit ist, ihre Strategien zur Bewältigung von Interessenkonflikten zu überarbeiten und zu aktualisieren, und fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über den Stand der Aktualisierung der Strategie Bericht zu erstatten;
14. empfiehlt der Agentur, das Bewusstsein unter ihren Bediensteten für die Strategie gegenüber Interessenkonflikten – neben laufenden Sensibilisierungsmaßnahmen und der Aufnahme von Integrität und Transparenz als ein Pflichtthema, das während der Einstellungsverfahren und Leistungsüberprüfungen erörtert werden muss – noch mehr zu schärfen;
15. fordert eine durchgehende Verbesserung der Verhinderung und der Bekämpfung von Korruption durch einen ganzheitlichen Ansatz, an dessen Anfang ein besserer Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und strengere Regelungen für Interessenkonflikte, die Einführung bzw. Stärkung von Transparenzregistern sowie die Bereitstellung ausreichender Ressourcen für Rechtsdurchsetzungsmaßnahmen stehen, und auch durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit relevanten Drittländern;
Innenrevision
16. stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) der Kommission im Jahr 2014 eine Überarbeitung durchgeführt und sieben Empfehlungen herausgegeben hat; stellt fest, dass der IAS während seiner Prüfungen keine als „kritisch“ eingestuften Feststellungen vorgelegt hat und dass bei den drei zwischen 2009 und 2013 durchgeführten Prüfungen vier als „sehr wichtig“ eingestufte Feststellungen vorgelegt wurden; stellt fest, dass die Agentur Korrekturmaßnahmen im Zusammenhang mit den aus den Prüfungen des IAS herrührenden Empfehlungen ergriffen hat und diese bei der Vorbereitung der Folgeprüfung des IAS als „zur Überprüfung bereit“ gekennzeichnet wurden; stellt fest, dass der IAS 2014 keine formelle Bewertung der von der Agentur bei der Umsetzung dieser Empfehlungen erzielten Fortschritte vorgenommen hat; entnimmt anhand der Angaben der Agentur, dass der IAS im Februar 2016 berichtete, dass alle vier Empfehlungen, die auf den als „sehr wichtig“ eingestuften Ergebnissen beruhten, mit dem Hinweis „umgesetzt“ versehen wurden;
Interne Kontrollen
17. stellt fest, dass die interne Auditstelle der Agentur 2014 acht Aufträge zur Erlangung von Prüfungssicherheit durchgeführt, 56 Empfehlungen herausgegeben und drei inhärente Risiken aufgedeckt hat, bei denen die Eintrittswahrscheinlichkeit als „hoch“ und die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Auswirkung als „erheblich“ eingestuft wurden; merkt darüber hinaus an, dass von den sechs von der Agentur zur Eindämmung des Risikoniveaus vorbereiteten Maßnahmen zwei Maßnahmen abgeschlossen wurden und die verbleibenden vier bis September 2016 umgesetzt werden sollen; fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über den Stand der Umsetzung der verbleibenden Maßnahmen zu informieren;
Leistung
18. stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2014 grundlegende Veränderungen im Betriebsablauf einleitete, um ein angemesseneres und stärker leistungsorientiertes Sicherheitskonzept zu ermöglichen, und zudem ihre Organisationsstruktur überarbeitete, um sich auf die mannigfaltigen Aufgaben in den kommenden Jahren vorzubereiten;
Sonstige Bemerkungen
19. begrüßt die Initiative der Agentur, Dienstleistungen mit anderen Agenturen gemeinsam zu nutzen bzw. diese für sie bereitzustellen, um Synergien zu schaffen; merkt insbesondere an, dass die Agentur die Entwicklung von Personalinstrumenten gebührenfrei genehmigt und das ständige Sekretariat des Netzwerks der Unionsagenturen beherbergt; stellt fest, dass die Agentur die Rahmenverträge sowie die IT-Dienste und damit zusammenhängende Dienste der Kommission nutzt und von einer Reihe weiterer Dienste der Kommission abhängig ist; legt der Agentur nahe, die Auftragsvergabe soweit möglich mit anderen Agenturen der Union zu bündeln, um Kosten einzusparen;
20. erkennt die von der Agentur ergriffenen Maßnahmen an, um an Effizienz zu gewinnen und Einsparungen zu erzielen; nimmt insbesondere das Projekt der Agentur zur Umstrukturierung zur Kenntnis, das von ihrem internen Personal in einem Zeitraum von sieben Monaten umgesetzt wurde, während ein von einem externen Unternehmen durchgeführtes entsprechendes Projekt viel höhere Kosten verursacht hätte;
21. nimmt besorgt zur Kenntnis, dass die Agentur seit 2004, als sie ihren Betrieb aufnahm, lediglich auf der Grundlage von Schriftwechsel und gegenseitigem Austausch mit dem Aufnahmemitgliedstaat arbeitet; stellt ferner fest, dass noch kein umfassendes Sitzabkommen mit dem Aufnahmemitgliedstaat unterzeichnet worden ist; stellt jedoch fest, dass durch ein solches Abkommen die Transparenz und Sicherheit hinsichtlich der Arbeitsbedingungen der Agentur und ihres Personals gefördert würde; erkennt an, dass die Regierung des Aufnahmemitgliedstaats diesbezüglich vor Kurzem informelle Gespräche mit der Agentur aufgenommen hat; fordert die Agentur und den Aufnahmemitgliedstaat auf, diese Angelegenheit mit allerhöchster Dringlichkeit zu regeln und die Entlastungsbehörde über die Fortschritte bei den Verhandlungen in Kenntnis zu setzen;
22. fordert, dass die Agentur Informationen darüber vorlegt, ob durch die Verlegung ihres Sitzes das Ziel der Kosteneffizienz erreicht wird;
23. fordert die Kommission auf, dass sie die Gelegenheit ergreift, die sich dieses Jahr ergeben hat, um die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates[14] zur Errichtung der Agentur zu ändern, damit sie ein Sitzabkommen abschließen kann, das ihr einen störungsfreien Betrieb ermöglicht; fordert die Agentur daher auf, das Parlament über die endgültige Entscheidung über den Sitz der Agentur zu unterrichten;
24. betont, dass das Ziel der Agentur in der Bereitstellung von Flugsicherheit liegt, die als öffentliches Gut zu werten ist; fordert die Agentur mit Nachdruck auf, dieses Ziel im Rahmen der Strategie der Agentur, der ergebnisorientierten Haushaltsplanung und der Verwaltungsentscheidungen als das oberste Prinzip gegenüber ihren Teilhabern beizubehalten, das niemals aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit, der Effizienz oder der Deregulierung aufgegeben werden darf;
25. hebt die wichtige Rolle der Agentur bei der Sicherstellung der größtmöglichen Flugsicherheit in ganz Europa hervor; merkt an, dass das Jahr 2014 – aufgrund des Verschwindens der MH370, des tragischen Unglücks der MH17, des Absturzes der Air Asia QZ8501 und der Radarstörungen in Mitteleuropa – ein Jahr voller Herausforderungen für die Agentur und die Flugsicherheit im Allgemeinen war, in dem die Umsetzung und Überwachung neuer Vorschriften über Flugzeitbegrenzungen erforderlich waren; betont, dass vor dem Hintergrund einer sich rasch entwickelnden Zivilluftfahrt der Agentur die notwendigen finanziellen, materiellen und personellen Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten, damit sie ihre Regulierungs- und Exekutivaufgaben in den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz erfüllen kann, ohne dass dabei ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit darunter leiden;
26. hebt die Beteiligung der Agentur an der Förderung der Entwicklung entsprechender Instrumente hervor, die für die praktische Umsetzung der bilateralen Abkommen auf dem Gebiet der Sicherheit der Luftfahrt zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern benötigt werden;
°
° °
27. verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom [xx. xxxx 2016][15] [zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen].
17.2.2016
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr
für den Haushaltskontrollausschuss
über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2014
Verfasserin der Stellungnahme: Inés Ayala Sender
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ersucht den federführenden Haushaltskontrollausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt die vom Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2014 festgestellte Ordnungsmäßigkeit der Rechnungsführung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (im Folgenden die Agentur genannt);
2. stellt fest, dass sich der Jahreshaushalt der Agentur für 2014 auf 162,3 Mio. EUR belief, wovon 34,2 Mio. EUR von der Europäischen Union und 128,1 Mio. EUR aus anderen Quellen stammten, insbesondere aus Mitteln aus eigenen Einnahmen (88,3 Mio. EUR) sowie aus zweckgebundenen Einnahmen aus Gebühren und Entgelten (27,8 Mio. EUR); stellt zudem fest, dass die Verwendungsrate bei den Mitteln für Verpflichtungen 97,1 % betrug;
3. nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur die Gesamtübertragungsquote bei gebundenen Mitteln gegenüber 2013 weiter gesenkt hat, und zwar von 7,2 Mio. EUR (8 %) auf 5,9 Mio. EUR (6,2 %); und fordert die Agentur auf, die Übertragungen weiter zu senken, um dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit vollständig zu genügen; nimmt gleichwohl zur Kenntnis, dass im Jahr 2014 38,1 % der Mittelübertragungen auf Titel III (operative Ausgaben) entfallen und dass dies auf den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten der Agentur zurückzuführen ist; begrüßt die Tatsache, dass die Agentur sich nach wie vor dafür einsetzt, die Mittelübertragungen noch weiter zu senken;
4. stellt fest, dass das Haushaltsjahr 2014 von außerordentlichen Umständen beeinflusst wurde, die mit dem Umzug des Hauptquartiers der Agentur in ein neues Gebäude zusammenhängen und sich auf den Umfang der Mittelübertragungen bei Titel II (Verwaltungsausgaben), Beratungsdienstleistungen, IT‑Infrastrukturen usw. ausgewirkt haben;
5. hebt die wichtige Rolle der Agentur bei der Sicherstellung der größtmöglichen Flugsicherheit in ganz Europa hervor; merkt an, dass das Jahr 2014 – aufgrund des Verschwindens der MH370, des tragischen Unglücks der MH17, des Absturzes der Air Asia QZ8501 und der Radarstörungen in Mitteleuropa – ein Jahr voller Herausforderungen für die Agentur und die Flugsicherheit im Allgemeinen war, in dem die Umsetzung und Überwachung neuer Vorschriften über Flugzeitbegrenzungen erforderlich waren; betont, dass vor dem Hintergrund einer sich rasch entwickelnden Zivilluftfahrt der Agentur die notwendigen finanziellen, materiellen und personellen Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten, damit sie ihre Regulierungs- und Exekutivaufgaben in den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz erfüllen kann, ohne dass dabei ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit darunter leiden;
6. hebt die Beteiligung der Agentur an der Förderung der Entwicklung entsprechender Instrumente hervor, die für die praktische Umsetzung der bilateralen Abkommen auf dem Gebiet der Sicherheit der Luftfahrt zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern benötigt werden;
7. stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2014 grundlegende Veränderungen im Betriebsablauf einleitete, um ein angemesseneres und stärker leistungsorientiertes Sicherheitskonzept zu ermöglichen, und zudem ihre Organisationsstruktur überarbeitete, um sich auf die mannigfaltigen Aufgaben in den kommenden Jahren vorzubereiten;
8. nimmt die Ergebnisse des ersten Leistungsvergleichs im Hinblick auf die Stellen der Agentur zur Kenntnis, wonach 14 % der Stellen im Bereich administrative Unterstützung und Koordinierung, 78,7 % im Bereich operative Aufgaben und 7,3 % im Bereich Kontroll- und Finanzaufgaben angesiedelt waren; ist der Ansicht, dass im nächsten Jahresbericht der Personalbestand nach Kategorien und Bereichen sowie nach den Quellen, aus denen sie ihre Tätigkeiten finanzieren (Gebühren und Entgelte einerseits, EU‑Fördermittel andererseits), aufgeschlüsselt werden sollte, damit ein detaillierter Überblick über die erforderlichen Ressourcen, die sich auf den EU‑Haushalt auswirken, gegeben werden kann;
9. weist auf den im Rahmen des Haushaltsverfahrens geäußerten Standpunkt des Parlaments hin, dass Bedienstete der Agentur, deren Tätigkeiten durch Gebühren der Privatwirtschaft und somit nicht aus dem EU‑Haushalt finanziert werden, nicht von den jedes Jahr von der Kommission vorgenommenen Kürzungen um 2 % betroffen sein sollten;
10. bestätigt, dass Korrekturmaßnahmen abgeschlossen werden sollen, um die Auslagerung von Zertifizierungstätigkeiten sowie vieler anderer Aufträge von geringem Wert transparenter zu gestalten, und zwar insbesondere durch besser dokumentierte Übertragungsabläufe, etwa durch Bewertungen anhand der Kriterien in den Agenturleitlinien;
11. beklagt, dass im Jahr 2014 drei Verfahren zu Rahmenverträgen zu spät eingeleitet wurden, um bestehende Rahmenverträge vor ihrem planmäßigen Ablauf zu ersetzen; beklagt zudem, dass zwei Verträge verlängert wurden, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten, wodurch der faire Wettbewerb beeinträchtigt wurde, und bei einem Vertrag ein Verhandlungsverfahren eingeleitet wurde, das nicht der Haushaltsordnung entsprach; fordert daher die Agentur dazu auf, die Gründe für ihre fehlerhafte Vergabeplanung zu erläutern und diese, insbesondere in Bezug auf Rahmenverträge, zu verbessern;
12. begrüßt die Überarbeitung der EASA‑Verordnung und hebt hervor, dass der Verhaltenskodex für die Mitarbeiter der Agentur regelmäßig überarbeitet und seine Umsetzung regelmäßig überwacht werden muss, damit Interessenkonflikte verhindert werden; fordert, dass die Kommission den Rat und das Parlament regelmäßig über weitere Fortschritte in Bezug auf die Verhinderung von Interessenkonflikten informiert;
13. beklagt, dass es trotz der Bemühungen der Agentur 15 Jahre nach ihrer Gründung noch nicht gelungen ist, ein Abkommen über den Sitz der Agentur zu schließen; weist darauf hin, dass es gemäß dem gemeinsamen Konzept zu den dezentralen Agenturen der EU, das vom Europäischen Parlament, vom Rat, und von der Kommission vereinbart wurde, „für alle Agenturen [...] ein Sitzabkommen geben [sollte], das geschlossen werden sollte, bevor die Agentur ihren Betrieb aufnimmt“; nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass eine andere Agentur, nämlich die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, 2011 ein Sitzabkommen mit dem deutschen Staat geschlossen hat; bedauert diese Situation zutiefst und fordert den Staat, in dem die Agentur angesiedelt ist, auf, baldmöglichst ein Abkommen mit der Agentur zu schließen, damit die Beziehung zwischen den einzelstaatlichen Justizbehörden und der Agentur geklärt werden kann und diese ihre rechtlichen Mandate ungehindert ausüben kann; fordert die Kommission auf, dass sie die Gelegenheit ergreift, die sich dieses Jahr ergeben hat, den Rechtsakt zur Einrichtung der Agentur zu ändern, damit sie ein Sitzabkommen schließen kann, das ihr einen störungsfreien Betrieb ermöglicht; fordert die Agentur daher auf, das Parlament über die endgültige Entscheidung über den Sitz der Agentur zu unterrichten;
14. schlägt vor, dass das Europäische Parlament dem Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für Flugsicherheit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2014 erteilt.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM MITBERATENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
16.2.2016 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
41 4 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Daniela Aiuto, Lucy Anderson, Marie-Christine Arnautu, Inés Ayala Sender, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Deirdre Clune, Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Andor Deli, Karima Delli, Isabella De Monte, Ismail Ertug, Jacqueline Foster, Bruno Gollnisch, Dieter-Lebrecht Koch, Stelios Kouloglou, Merja Kyllönen, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Marian-Jean Marinescu, Georg Mayer, Gesine Meissner, Jens Nilsson, Markus Pieper, Salvatore Domenico Pogliese, Tomasz Piotr Poręba, Gabriele Preuß, Christine Revault D’Allonnes Bonnefoy, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, Claudia Schmidt, Jill Seymour, Keith Taylor, Pavel Telička, István Ujhelyi, Peter van Dalen, Wim van de Camp, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Janusz Zemke, Kosma Złotowski, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Daniel Dalton, Karoline Graswander-Hainz, Olga Sehnalová |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Gabriel Mato |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
4.4.2016 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
15 4 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Louis Aliot, Inés Ayala Sender, Dennis de Jong, Martina Dlabajová, Ingeborg Gräßle, Verónica Lope Fontagné, Monica Macovei, Dan Nica, Gilles Pargneaux, Georgi Pirinski, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Bart Staes, Marco Valli, Derek Vaughan, Anders Primdahl Vistisen, Tomáš Zdechovský |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Marian-Jean Marinescu |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Bodil Valero |
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- [1] ABl. C 409 vom 9.12.2015, S. 81.
- [2] ABl. E 409 vom 9.12.2015, S. 81.
- [3] ABl. L 298 vom 26.10.2012. S. 1.
- [4] ABl. L 79 vom 19.3.2008. S. 1.
- [5] ABl. L 357 vom 31.12.2002. S. 72.
- [6] ABl. L 328 vom 7.12.2013. S. 42.
- [7] ABl. C 409 vom 9.12.2015, S. 81.
- [8] ABl. C 409 vom 9.12.2015, S. 81.
- [9] ABl. L 298 vom 26.10.2012. S. 1.
- [10] ABl. L 79 vom 19.3.2008. S. 1.
- [11] ABl. L 357 vom 31.12.2002. S. 72.
- [12] ABl. L 328 vom 7.12.2013. S. 42.
- [13] https://easa.europa.eu/system/files/dfu/EASA%20MB%20Decision%2014-2013%20amending%20the%20FR_Final_signed_Annex.pdf
- [14] Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zur Aufhebung der Richtlinie 91/670/EWG des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 und der Richtlinie 2004/36/EG, ABl. L 79 vom 19.3.2008, S. 1.
- [15] Angenommene Texte von diesem Datum, P[8_TA-(PROV)(2016)0000].