BERICHT über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2014

7.4.2016 - (2015/2178(DEC))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Derek Vaughan

Verfahren : 2015/2178(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0098/2016
Eingereichte Texte :
A8-0098/2016
Angenommene Texte :

1. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2014

(2015/2178(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2014,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2014 mit den Antworten der Agentur[1],

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[2],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2016 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilenden Entlastung (05584/2016 – C8-0076/2016),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[3], insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 526/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 460/2004[4], insbesondere auf Artikel 21,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[5],

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[6], insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0098/2016),

1.  erteilt dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2014;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

2. VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Rechnungsabschluss der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2014

(2015/2178(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2014,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2014 mit den Antworten der Agentur[7],

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge[8],

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2016 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilenden Entlastung (05584/2016 – C8-0076/2016),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[9], insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 526/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 460/2004[10], insbesondere auf Artikel 21,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[11],

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates[12], insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0098/2016),

1.  stellt fest, dass der Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit sich entsprechend der Anlage zum Bericht des Rechnungshofs darstellt;

2.  billigt den Rechnungsabschluss der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2014;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

3. ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2014 sind

(2015/2178(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2014,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0098/2016),

A.  in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (nachstehend „die Agentur“) für das Haushaltsjahr 2014 ihrem Jahresabschluss zufolge auf 9 708 297 EUR belief, was gegenüber 2013 einen Anstieg um 0,39 % darstellt;

B.  in der Erwägung, dass sich der Gesamtbeitrag der Union zum Haushalt der Agentur für das Haushaltsjahr 2013 auf 8 820 666 EUR belief, was einer Erhöhung um 0,05 % im Vergleich zu 2013 entspricht;

C.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof (nachstehend „der Hof“) in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2014 (nachstehend „Bericht des Hofes“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.  stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2014 zu einer hohen Vollzugsquote von 100 % geführt haben und dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen 85,61 % betrug;

Mittelbindungen und Übertragungen

2.  entnimmt dem Bericht des Hofes, dass sich der Gesamtbetrag der auf 2015 übertragenen Mittelbindungen auf 1 332 421 EUR belief, was 15 % der Gesamtmittelzuweisung ausmacht; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr bei Titel II (Verwaltungsausgaben) auf 612 981 EUR (49 %) beliefen, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 10 % entspricht; nimmt zur Kenntnis, dass diese Übertragungen in Zusammenhang mit Investitionen in IT-Infrastruktur standen, die planmäßig gegen Ende des Jahres für die beiden Büros der Agentur bestellt wurde;

3.  stellt fest, dass ein Betrag von 717 927 EUR aus dem Haushaltsjahr 2013 übertragen wurde; stellt fest, dass 49 460 EUR (6,89 %) von den aus dem Haushaltsjahr 2013 übertragenen Mitteln annulliert wurden;

Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsjahres

4.  stellt mit Genugtuung fest, dass sich Umfang und Art der 2013 vorgenommenen Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsjahres dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur und den Feststellungen des Hofes zufolge im Rahmen der Finanzregelung bewegten;

Auftragsvergabe- und Einstellungsverfahren

5.  entnimmt dem jährlichen Tätigkeitsbericht der Agentur, dass Ende 2014 dort 62 Statutsbedienstete beschäftigt waren; stellt ferner fest, dass im Laufe des Jahres 2014 drei Mitarbeiter die Agentur verließen, zehn Stellenausschreibungen veröffentlicht und sieben Mitarbeiter eingestellt wurden;

6.  stellt fest, dass es für die Agentur eine Herausforderung darstellt, für die Bewältigung ihrer Tätigkeiten angemessen qualifiziertes Personal anzuziehen und zu halten, hauptsächlich wegen des Standorts ihres Büros auf Kreta, wo die internationale Bildung eine Erschwernis darstellt; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur eine Dienstleistungsvereinbarung mit jeder der Privatschulen abgeschlossen hat, die von den Kindern der Mitarbeiter des Athener Büros genutzt werden, da dort keine Europäischen Schulen angesiedelt sind; stellt ferner fest, dass eine neue Mandats- und Dienstleistungsvereinbarung zwischen der Kommission und der Agentur geschlossen wurde, die die Einzelheiten der Finanzierung für Europäische Schulen enthält, die von den Kindern der Mitarbeiter der Agentur genutzt werden;

7.  stellt fest, dass die Agentur ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht zufolge 2014 erstmals ein Mitarbeiter-Screening unter Zugrundelegung der für die dezentralen Einrichtungen beschlossenen gemeinsamen Methodik durchführte; stellt ferner fest, dass dieses Screening ergab, dass 68 % der Mitarbeiter der Agentur operationelle Aufgaben erfüllten, 22 % in der administrativen Unterstützung und Koordinierung tätig waren und 10 % mit neutralen Aufgaben beschäftigt waren;

Innenrevision

8.  nimmt zur Kenntnis, dass Anfang 2014 bei der Agentur 25 Empfehlungen aus früheren Berichten des Internen Auditdienstes der Kommission (IAS) offen waren; nimmt zur Kenntnis, dass 24 Empfehlungen im Laufe des Jahres 2014 geschlossen wurden, wie der IAS bei seiner Vor-Ort-Kontrolle der Agentur im November 2014 bestätigte; stellt fest, dass eine verbleibende offene Empfehlung 2015 geschlossen wurde, nachdem das Tool für die elektronische Steuerung von Arbeitsabläufen in Betrieb genommen worden war;

Sonstige Bemerkungen

9.  nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur interne Verfahren eingeführt hat, um die Kosteneffektivität und Umweltfreundlichkeit ihrer Einrichtungen zu verbessern; stellt fest, dass ein wichtiger Schritt, um beide Anforderungen zu erfüllen, die Einführung einer papierlosen Plattform war, die zur Steuerung des Arbeitsablaufs und zur Speicherung interner Dokumente dient; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Agentur praktisch alle papiergestützten Arbeitsabläufe einschließlich der Akten und Dokumente über Finanztransaktionen und Personal abgeschafft und durch elektronische Dokumente und Arbeitsabläufe ersetzt hat, um ein papierloses Büroumfeld zu verwirklichen; nimmt zur Kenntnis, dass dieses Tool im Januar 2015 erfolgreich eingeführt wurde;

10.  stellt fest, dass die Jahresberichte der Agentur eine wichtige Rolle bei der Einhaltung der Regelungen über Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität spielen könnten; fordert die Agentur auf, in ihrem Jahresbericht ein standardisiertes Kapitel zu diesen Komponenten aufzunehmen;

11.  stellt fest, dass als Folgemaßnahme zur Entlastung der Agentur 2013 gemäß dem Mietvertrag zwischen dem griechischen Staat, der Agentur und dem Vermieter die Miete für die Büros in Athen vom griechischen Staat gezahlt wird; ist besorgt darüber, dass die Miete ständig verspätet gezahlt wird, ein Umstand, der 2014 und 2015 andauerte und für die Agentur erhebliche Risiken hinsichtlich ihres Rufs, ihrer Finanzen und der Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebs birgt; stellt mit Sorge fest, dass 2015 die Zahlung der Rate für die ersten sechs Monate des Jahres am 27. August 2015 und erst nach Eingang der Androhung einer Klage durch den Vermieter des Athener Büros bei der Agentur geleistet wurde; fordert die Kommission, die Agentur und den griechischen Staat auf, für dieses Problem eine Lösung herbeizuführen, um die Risiken, denen die Agentur ausgesetzt ist, erheblich zu verringern;

°

°  °

12.  verweist in Bezug auf weitere Bemerkungen horizontaler Art im Zusammenhang mit dem Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom [xx. xxxx 2016][13] [zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen].

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

4.4.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

15

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Louis Aliot, Inés Ayala Sender, Dennis de Jong, Martina Dlabajová, Ingeborg Gräßle, Verónica Lope Fontagné, Monica Macovei, Dan Nica, Gilles Pargneaux, Georgi Pirinski, Petri Sarvamaa, Claudia Schmidt, Bart Staes, Marco Valli, Derek Vaughan, Anders Primdahl Vistisen, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Marian-Jean Marinescu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Bodil Valero

  • [1]  ABl. C 409 vom 9.12.2015, S. 223.
  • [2]  ABl. C 409 vom 9.12.2015, S. 223.
  • [3]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [4]  ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 41.
  • [5]  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [6]  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [7]  ABl. C 409 vom 9.12.2015, S. 223.
  • [8]  ABl. C 409 vom 9.12.2015, S. 223.
  • [9]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [10]  ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 41.
  • [11]  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
  • [12]  ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
  • [13]  Angenommene Texte von diesem Datum, P[8_TA(-PROV)(2016)0000].