BERICHT über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2016 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 – Neues Instrument zur Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union

11.4.2016 - (07068/2016 – C8-0122/2016 – 2016/2037(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: José Manuel Fernandes


Verfahren : 2016/2037(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0130/2016
Eingereichte Texte :
A8-0130/2016
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2016 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 – Neues Instrument zur Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union

(07068/2016 – C8-0122/2016 – 2016/2037(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[1], insbesondere auf Artikel 41,

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016[2], der am 25. November 2015 endgültig erlassen wurde,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[3],

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[4],

–  gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften[5],

–  gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/369 des Rates vom 15. März 2016 über die Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union[6],

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2016, der von der Kommission am 9. März 2016 angenommen wurde (COM(2016)0152),

–  unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2016, der vom Rat am 16. März 2016 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 17. März 2016 zugeleitet wurde (07068/2016 – C8-0122/2016),

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

–  gestützt auf die Artikel 88 und 91 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0130/2016),

A.  in der Erwägung, dass durch den massiven Zustrom von Flüchtlingen und Migranten nach Europa eine Ausnahmesituation entstanden ist, in der eine große Zahl von Menschen innerhalb der Union dringend humanitäre Hilfe benötigt; in der Erwägung, dass diese Notlage die Reaktionsfähigkeit der meisten betroffenen Mitgliedstaaten übersteigt; in der Erwägung, dass es auf Unionsebene kein geeignetes Instrument gab, um den humanitären Bedürfnissen von Katastrophenopfern in der Union nachzukommen;

B.  in der Erwägung, dass die Kommission am 2. März 2016 einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates unterbreitet hat, mit dem die Lücken geschlossen werden sollten, die im Bereich der zur Befriedigung humanitärer Bedürfnisse innerhalb des Gebiets der Union verfügbaren Instrumente bestehen; in der Erwägung, dass sich diese Verordnung auf Artikel 122 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union stützt, in dem keine Rolle für das Europäische Parlament vorgesehen ist; in der Erwägung, dass die Verordnung (EU) 2016/369 am 15. März 2016 vom Rat erlassen wurde;

C.  in der Erwägung, dass die Kommission anschließend den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vorgelegt hat, dessen Ziel darin besteht, eine Haushaltsstruktur für dieses Instrument zu schaffen und durch Umschichtungen innerhalb der Rubrik 3 des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 100 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 80,2 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen zur Deckung des unmittelbaren Finanzierungsbedarfs bereitzustellen;

D.  in der Erwägung, dass die Kommission davon ausgeht, dass für dieses neue Instrument im Jahr 2016 300 Mio. EUR benötigt werden (gefolgt von 200 Mio. EUR im Jahr 2017 und 200 Mio. EUR im Jahr 2018), dass dieser Bedarf bei einem unvermindert anhaltenden Migranten- und Flüchtlingsstrom aber noch weiter ansteigen dürfte;

E.  in der Erwägung, dass die Kommission außerdem vorschlägt, den Personalbestand des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung, das bei Europol angesiedelt ist, aufzustocken und die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 2,0 Mio. EUR aus dem Fonds für innere Sicherheit umzuschichten;

1.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, der es ermöglichen soll, aus dem Unionshaushalt Soforthilfe innerhalb des Gebiets der Union bereitzustellen, um die humanitären Folgen der derzeitigen Flüchtlingskrise zu bewältigen; verweist auf die sich verschlechternde Lage der Migranten und Asylsuchenden, die insbesondere der unkoordinierten Reaktion der europäischen Länder geschuldet ist, was eine solche Soforthilfe umso notwendiger und dringlicher macht; hält es für unerlässlich, Solidarität mit den Mitgliedstaaten zu bekunden, die sich einer solchen Notlage auf ihrem Hoheitsgebiet gegenübersehen;

2.   nimmt Kenntnis von der von der Kommission unter Berufung auf die Dringlichkeit vorgeschlagenen Lösung; stellt fest, dass nach der Errichtung von zwei Treuhandfonds und einer Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei ein neuer Ad-hoc-Mechanismus eingeführt wurde, ohne dass es eine Gesamtstrategie für die Bewältigung der Flüchtlingskrise gibt und ohne die vollständige Einhaltung der Rechte des Parlaments als Mitgesetzgeber zu gewährleisten; weist darauf hin, dass dem neuen Instrument kein Vorschlag der Kommission für eine Verordnung nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zugrunde liegt; hebt hervor, dass das Parlament alle Initiativen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise stets konstruktiv und zügig unterstützt hat und sich mit dem raschen Erlass dieses Berichtigungshaushaltsplans auch weiterhin so verhält;

3.   ist der Ansicht, dass ein nachhaltigerer rechtlicher und budgetärer Rahmen vorgesehen werden sollte, damit humanitäre Hilfe innerhalb der Union in Zukunft dann bereitgestellt werden kann, wenn die Umstände es erfordern; weist darauf hin, dass eine solche Soforthilfe, die dazu dient, auf Krisen und unvorhergesehene Situationen zu reagieren, ihrem Wesen nach aus besonderen Instrumenten finanziert und außerhalb der Obergrenzen des MFR geführt werden sollte;

4.  begrüßt die Zusage der Kommission, keine Mittel aus dem Etat für externe humanitäre Hilfe für andere Zwecke zu verwenden; nimmt Kenntnis von dem Vorschlag der Kommission, die erste Rate im Rahmen dieses neuen Instruments durch die Umschichtung von Mitteln aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zu finanzieren, die bereits dazu bestimmt waren, eine Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten bei der Behandlung von Flüchtlingen sicherzustellen; ist der Ansicht, dass es nicht möglich ist, den gesamten Betrag durch Umschichtungen aufzubringen, ohne dass darunter die Tätigkeit des AMIF leidet, der in diesem Jahr mit Sicherheit unter Druck geraten und möglicherweise weitere Mittelaufstockungen benötigen wird, falls die Umsiedlungsregelung mit voller Kraft umgesetzt wird; sieht daher in den 100 Mio. EUR eine vorgezogene Bereitstellung von Mitteln, die zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen werden muss; nimmt zur Kenntnis, dass es in Rubrik 3 keinen Spielraum mehr gibt und dass das Flexibilitätsinstrument für 2016 bereits voll ausgeschöpft wurde; unterstützt daher die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben zur Deckung des verbleibenden Betrags für dieses Jahr, sobald dies erforderlich ist, und fordert die Kommission auf, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen; erwartet, dass sich eine Anhebung der Obergrenze des MFR für Rubrik 3 als unumgänglich erweisen wird, wenn allen Bedürfnissen im Zusammenhang mit der Flüchtlings- und Migrationskrise entsprochen werden soll;

5.  billigt angesichts der derzeitigen Sicherheitslage in der Europäischen Union die vorgeschlagenen Personalaufstockungen für das bei Europol angesiedelte Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung; nimmt zur Kenntnis, dass diese Aufstockungen zusätzlich zu denen vorgenommen werden, die bereits im Rahmen der jüngsten Überarbeitung des Rechtsrahmens von Europol vereinbart wurden;

6.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, alle Agenturen, die mit Migrations- und Sicherheitsfragen im weiteren Sinne befasst sind, von dem Ziel eines Personalabbaus um 5 % auszunehmen, da sie angesichts des enormen Anstiegs der Arbeitsbelastung und der Aufgaben in den vergangenen zwei Jahren alle unterbesetzt sind; fordert die Kommission auf, für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den JI-Agenturen zu sorgen, das ihrer Arbeitsbelastung und ihren Aufgaben Rechnung trägt;

7.  bekräftigt seine Bereitschaft, den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2016 angesichts der Dringlichkeit der Situation so bald wie möglich in der von der Kommission vorgelegten Form anzunehmen;

8.  billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2016;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2016 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

10.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Rechnungshof und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

ANLAGE: SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR BÜRGERLICHE FREIHEITEN, JUSTIZ UND INNERES

IPOL-COM-LIBE D (2016)14174

Herrn Jean ARTHUIS

Vorsitzender des Haushaltsausschusses

ASP 09G205

Betrifft:   Erster Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 2016

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der LIBE-Ausschuss begrüßt den von der Kommission vorgelegten Vorschlag zur Schaffung einer Haushaltslinie der Union zur Finanzierung schnellerer und gezielterer Soforthilfe innerhalb der Europäischen Union, indem die bislang bereits verfügbare Palette an Finanzinstrumenten zur Bewältigung von Notsituationen innerhalb der Union erweitert wird.

Allerdings ist der LIBE-Ausschuss nicht von der von der Kommission vorgeschlagenen Lösung überzeugt, den neuen Notfallmechanismus für humanitäre Hilfe auf der Rechtsgrundlage von Artikel 122 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vordringlich einzurichten. Bei der Schaffung eines neuen Fonds zur Bereitstellung von humanitärer Hilfe innerhalb der Union scheint es vollkommen unangebracht zu sein, eine der beiden Rechtsetzungsinstanzen vom Legislativprozess auszuschließen.

Der LIBE-Ausschuss bedauert, dass der Mangel an einer kohärenten Strategie und einer Vision zur Ermittlung einer Lösung der Migrationskrise auf europäischer Ebene zu der Dringlichkeit geführt hat, und weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Union zwecks Finanzierung ihrer Migrationspolitik nicht regelmäßig auf Haushaltsverfahren, etwa das Flexibilitätsinstrument, zurückgreifen sollte. Dennoch begrüßt der LIBE-Ausschuss, dass es der Union durch das neue Instrument ermöglicht wird, im Geiste der Solidarität zu handeln und die grundlegenden Bedürfnisse der von Katastrophen betroffenen Menschen innerhalb der Union zu decken. Die Lage von Migranten und Asylbewerber hat sich in der Tat immer mehr verschlechtert, insbesondere in Griechenland, wo die wirtschaftliche Lage sehr schwierig ist und es einer gemeinsamen Initiative auf europäischer Ebene bedarf. Der LIBE-Ausschuss erwartet, dass durch das neue Instrument die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die betroffenen Mitgliedstaaten minimiert werden, die im Zusammenhang mit der Migrationskrise mit einer Notsituation konfrontiert sind bzw. dies sein werden, insbesondere was die Nachbarstaaten Griechenlands betrifft.

Der LIBE-Ausschuss betont, dass das Parlament bei der Unterstützung sämtlicher Initiativen im Zusammenhang mit der Migrationskrise stets konstruktiv und zügig gehandelt hat, und fordert, dass er selbst im Rahmen der geltenden Haushaltsverfahren über die Wirksamkeit und den Mehrwert dieses neuen Instruments – im Vergleich zu den anderen, bereits bestehenden Instrumenten –  und über die von der Kommission ergriffenen geeigneten Maßnahmen uneingeschränkt auf dem Laufenden gehalten wird, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die im Rahmen dieses neuen Finanzierungsinstruments finanzierten Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden, um die finanziellen Interessen der EU vor Betrug, Korruption und jeder weiteren illegalen Aktivität zu schützen.

Zudem würde es der LIBE-Ausschuss begrüßen, wenn er im Rahmen dieses Berichtigungshaushaltsplans quantifizierbare Informationen erhält, was die durchschnittlichen Mittel für die humanitäre Hilfe je unterstütztem Flüchtling / Asylbewerber anbelangt. Diese Informationen sind notwendig, um die Reichweite der humanitären Hilfe besser zu verstehen, die mit dem Berichtigungshaushaltsplan möglich ist, und um unsere rechtmäßigen Finanzkontrollaufgaben wahrnehmen zu können. Wenn man bedenkt, dass zu dem Zeitpunkt, als dieses Schreiben verfasst wird, etwa 55 000 Flüchtlinge in Griechenland gestrandet sind, würden im Rahmen des Berichtigungshaushaltsplans auf jeden Flüchtling 1818 EUR entfallen. Wir würden es sehr begrüßen, wenn die Kommission weitere Erklärungen darüber abgeben könnte, wofür diese Gelder genau ausgegeben werden.

Darüber hinaus fordert der LIBE-Ausschuss, dass er vollständig über die Überwachungsverfahren auf dem Laufenden gehalten wird, die die Kommission heranzuziehen gedenkt, sowie darüber, wer für die Durchführung der Folgenabschätzung zu diesem neuen Finanzierungsinstrument zuständig ist. Das Mitglied der Kommission Christos Stylianides hat erklärt, dass die Soforthilfe ausschließlich von den humanitären Partnern der Kommission vor Ort bereitgestellt werde. Aus Transparenzgründen fordert der LIBE-Ausschuss eine vollständige Liste dieser Partner und ausführliche Informationen über deren Aktivitäten.

Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass im Rahmen dieses Berichtigungshaushaltsplans keine neuen Gelder vorgesehen sind. Wir haben Bedenken, dass 100 Mio. EUR aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds auf diesen neuen Nothilfefonds übertragen werden. Dies entspricht etwa 10 % der 1 Milliarde  EUR, die im Zeitraum 2015–2017 für die Umverteilung von 160 000 Migranten bestimmt waren. Auch wenn die derzeitige Umverteilungsquote in der Tat viel niedriger ist als erwartet, sollte die Union ihre Kapazität zur Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen zu jeder Zeit aufrechterhalten, insbesondere wenn es um solche politischen Schlüsselthemen wie die Umverteilung geht. Der LIBE-Ausschuss vertritt die Überzeugung, dass eine solche Inanspruchnahme von für die Umverteilung bestimmten Fonds zu anderweitigen Zwecken eine einmalige Ausnahme bleiben muss.

Daher ist der LIBE-Ausschuss davon überzeugt, dass dieses Sonderinstrument dem Wesen nach außerhalb der Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens geführt werden sollte. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Kommission vorgeschlagen hat, nur die erste Rate im Rahmen dieses neuen Instruments durch die Umschichtung von Mitteln aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zu finanzieren. Es sei darauf hingewiesen, dass die Mittel aus dem AMIF selbst bereits beinahe ausgeschöpft sind und dass diese Übertragung infolgedessen mit Bedenken einhergeht. Unserer Auffassung nach werden diese 100 Mio. EUR als eine Vorziehung von Mitteln für Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen werden müssen. Der LIBE-Ausschuss merkt an, dass es in Rubrik 3 keinen Spielraum mehr gibt und dass das Flexibilitätsinstrument für 2016 bereits ausgeschöpft wurde. Wir würden daher eine Wiederauffüllung der Mittel für den AMIF durch die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben unterstützen und fordern die Kommission auf, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. Zudem fordern wir, dass bei der anstehenden Halbzeitüberprüfung des MFR den haushaltspolitischen Gegebenheiten der gegenwärtigen Flüchtlings- und Migrationskrise Rechnung getragen wird, die bei der Aushandlung des MFR 2013 weitgehend nicht absehbar waren.

Der LIBE-Ausschuss begrüßt die Schaffung von 25 zusätzlichen Planstellen und die Einstellung von fünf Vertragsbediensteten und fünf abgeordneten nationalen Sachverständigen innerhalb von Europol nach den Anschlägen vom 13. November in Paris aus der Haushaltlinie, die für die Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Sicherheit in der EU bestimmt ist. Dies entspricht den unmittelbaren und künftigen Tätigkeiten der Agentur zur Bekämpfung des Terrorismus nach den Anschlägen von Paris und Brüssel. Durch die zunehmenden Anforderungen mit Blick auf den über Europol erfolgenden Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten wird die Arbeitsbelastung der Agentur erhöht werden. Bei diesem Informationsaustausch geht es darum, die nationalen Behörden in die Lage zu versetzen, die sehr konkrete Bedrohung durch den Terrorismus in Europa wirksam zu bekämpfen. Allerdings ist es auch besorgniserregend, dass die für diese Ziele zur Verfügung stehenden Gesamtmittel nicht aufgestockt wurden.

Schlussendlich betont der LIBE-Ausschuss, dass dem Finanzbedarf des EASO zur Bewältigung der Flüchtlingskrise eine hohe Bedeutung beizumessen ist, und weist darauf hin, dass der zusätzliche Bedarf des EASO bislang nicht vollständig berücksichtigt wurde. Daher fordert er, dass die Personalressourcen des EASO im nächsten Berichtigungshaushaltsplan gleichermaßen gestärkt werden.

Der LIBE-Ausschuss fordert die Kommission ferner nachdrücklich auf, alle Agenturen, die mit Migrations- und Sicherheitsfragen im weiteren Sinne befasst sind, von dem Ziel eines Personalabbaus um 5 % auszunehmen, da sie angesichts des enormen Anstiegs der Arbeitsbelastung und der Aufgaben in den vergangenen zwei Jahren alle unterbesetzt sind.

Claude MORAES

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.4.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

5

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Jonathan Arnott, Jean Arthuis, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Jean-Paul Denanot, Gérard Deprez, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Ingeborg Gräßle, Monika Hohlmeier, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Clare Moody, Siegfried Mureşan, Victor Negrescu, Younous Omarjee, Pina Picierno, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Daniele Viotti, Auke Zijlstra, Stanisław Żółtek

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Xabier Benito Ziluaga, Mercedes Bresso, Sven Giegold, Anneli Jäätteenmäki, Giovanni La Via, Michał Marusik, Andrej Plenković, Marco Valli, Tomáš Zdechovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Susanne Melior, Josep-Maria Terricabras

  • [1]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [2]  ABl. L 48 vom 24.2.2016, S. 1.
  • [3]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
  • [4]  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
  • [5]  ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.
  • [6]  ABl. L 70 vom 16.3.2016, S. 1.