EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des partnerschaftlichen Abkommens für eine nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls

21.4.2016 - (13015/2015 – C8-0402/2015 – 2015/0224(NLE)) - ***

Fischereiausschuss
Berichterstatter: Jarosław Wałęsa

Verfahren : 2015/0224(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0142/2016
Eingereichte Texte :
A8-0142/2016
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des partnerschaftlichen Abkommens für eine nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls

(13015/2015 – C8-0402/2015 – 2015/0224(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (13015/2015),

–  unter Hinweis auf den Entwurf des partnerschaftlichen Abkommens für eine nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia (13014/2015),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 43, Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8‑0402/2015),

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Fischereiausschusses sowie die Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Haushaltsausschusses (A8-0142/2016),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens und des dazugehörigen Protokolls;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Liberia zu übermitteln.

KURZE BEGRÜNDUNG

In den letzten Jahren hat die Europäische Union (EU) eine Reihe von partnerschaftlichen Fischereiabkommen und Protokollen mit Drittländern unterzeichnet. Im Wege der partnerschaftlichen Fischereiabkommen gewährt die EU finanzielle und technische Unterstützung und erhält im Gegenzug Fischereirechte für eine Vielzahl von Fischbeständen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) des Partnerlandes. Seit der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) im Jahr 2014 werden diese Abkommen als partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei bezeichnet.

Das vorliegende partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei ist das erste Abkommen dieser Art zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia, die über eine 570 Kilometer lange Küstenlinie am Atlantischen Ozean verfügt. Die AWZ ist mit einer Fläche von 246 152 km2 Heimat von Grundfischarten und pelagischen Fischbeständen wie zum Beispiel Thunfisch und mit ihm verwandte Arten.

Liberia und die EU

Die Hochseefischereiflotten der Europäischen Union fischen seit den 1950er-Jahren gezielt tropischen Thunfisch im Golf von Guinea. Derzeit erzielen sie etwa 10 % ihrer gesamten Thunfischfänge im Atlantischen Ozean, wobei dort in erster Linie Bonito (70 %), Gelbflossenthun (25 %) und Großaugenthun (5 %) gefischt werden.

Die EU und Liberia arbeiten im Rahmen von multilateralen Abkommen, zu denen beispielsweise das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (SRÜ) oder das Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände von 1995 gehören, sowie innerhalb zwischenstaatlicher und regionaler Fischereiorganisationen wie der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) zusammen. Außerdem hat Liberia geeignete Bestandteile der internationalen bewährten Verfahren aus dem freiwilligen Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) von 1995 in seine Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik und ‑strategie von 2008 aufgenommen.

Die liberianischen Behörden arbeiten eng mit der EU bei der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) zusammen. In den Jahren des Bürgerkriegs kam es zu illegalen Fischereiaktivitäten, bei denen ausländische Schiffe gezielt die Fischbestände in liberianischen Gewässern befischten, was das potenzielle durch die liberianischen Fischer erwirtschaftete Nationaleinkommen schmälerte und die Gesundheit der Fischbestände und des marinen Ökosystems beeinträchtigte.

Der Abschluss eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei mit Liberia würde der EU somit in jedem Fall dabei helfen, ihre Ziele mit Blick auf die Bekämpfung der IUU-Fischerei zu verwirklichen und das Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) – nämlich eine nachhaltige Steuerung der Fischerei- und der Aquakulturaktivitäten – publik zu machen.

Fischerei in Liberia

Unter der Ägide des Landwirtschaftsministeriums ist das nationale Fischereibüro für die Fischereipolitik insgesamt und die Bewirtschaftung der Fischbestände in Liberia zuständig.

Das nationale Fischereibüro zielt darauf ab, eine nachhaltig gesteuerte und rentable Fischerei zu fördern, die den Menschen sowohl jetzt als auch in Zukunft zu Wohlstand verhilft. 2010 wurden neue Fischereibestimmungen erlassen, an die sich ein 2014 verabschiedetes Maßnahmen- und Strategiedokument für Fischerei und Aquakultur[1] anschloss. Das wichtigste Ziel der Fischereipolitik Liberias besteht in der nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände und der Ökosysteme. Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:

·die Wiederherstellung der Biomassekapazitäten der Fischbestände zur Erzeugung mit höchstmöglichen nachhaltigen Erträgen;

·die Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bewirtschaftung gemeinsamer Bestände;

·die Umsetzung wirksamer Mechanismen der Überwachung, Kontrolle und Beobachtung zur Abwendung der IUU-Fischerei.

Die liberianische Fischereipolitik steht somit im Einklang mit den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU.

Der Fischereisektor trägt mit etwa 12 % zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Agrarsektors und mit etwa 3 % zum gesamten BIP Liberias bei. Die staatlichen Einnahmen aus Lizenzgebühren, Gebühren für die Registrierung von Schiffen, Inspektionsgebühren, Beobachtungsgebühren, Ein- und Ausfuhrabgaben und Bußgeldern beliefen sich 2011 auf insgesamt 400 000 US-Dollar und stiegen bis Mitte 2013 steil auf annähernd 6 Mio. US‑Dollar an, was auf die Bußgelder zurückzuführen war, die mit der erfolgreichen Verfolgung ausländischer Schiffe, die illegal in den Fanggebieten tätig waren, eingenommen wurden[2].

Da Schätzungen zufolge mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Küstengebieten lebt und teilweise oder ganz vom Fischfang als Lebensgrundlage abhängt, liefert Fisch überschlägig 65 % der tierischen Proteine, die in dem Land konsumiert werden. Trotz seiner Fischereiressourcen führt Liberia nach wie vor kleine preisgünstige pelagische Fischarten für den lokalen Konsum ein, wobei höherwertige Arten wie Garnelen ausgeführt werden. Die Handelszahlen gelten – auch wegen unzureichender Überwachungssysteme – nicht als verlässlich. Es besteht jedoch Konsens dahingehend, dass dem Fischereisektor das Potenzial innewohnt, einen maßgeblichen Beitrag zur Entwicklung Liberias zu leisten.

Ex-ante-Bewertung eines etwaigen künftigen partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der EU und Liberia

Die Kommission führte 2013 eine Ex-ante-Bewertung eines etwaigen partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei mit Liberia durch[3]. In dem Bewertungsbericht wurde die Schlussfolgerung gezogen, dass die Fangtätigkeit in Liberia für die Thunfischfischerei der EU von großem Interesse ist und dass ein partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei mit Liberia die Überwachung, Kontrolle und Beobachtung stärken und einen Beitrag zu einer besseren Steuerung der Fischerei in der Region leisten würde.

Außerdem wird in dem Bericht auf die folgenden wichtigen Sachverhalte verwiesen:

•  Das wichtigste und von beiden Parteien – EU und Liberia – angestrebte langfristige Ziel eines etwaigen partnerschaftlichen Fischereiabkommens und eines Protokolls ist die nachhaltige Bewirtschaftung der in der Region vorhandenen und in den Gewässern Liberias wandernden Bestände.

•  Von den beiden in dem Bericht analysierten Optionen wurde Option 1 (dem Abschluss eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei und eines Protokolls) Vorrang vor Option 2 (einer Vereinbarung über den Zugang zu den liberianischen Gewässern ohne Finanzmittel im Wege eines Protokolls) eingeräumt.

•  Im Rahmen der Option 1 bestehen zwar gewisse Risiken mit Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei den EU-Mitteln, die Verwirklichung der übergreifenden Ziele des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei – die nachhaltige Bewirtschaftung, die Förderung und der Ausbau der Wirtschaft Liberias, der EU und der benachbarten AKP-Staaten – könnte sich aber mit Option 2, also ohne partnerschaftliches Fischereiabkommen und Protokoll, als schwieriger erweisen.

•  Der bedeutendste Vorteil von Option 1 besteht darin, dass mit einem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei und einem Protokoll die Rechte der EU-Schiffe eindeutiger festgelegt und abgesichert wären und dass die EU eine gestärkte Rolle in der Region bei der Förderung der Zusammenarbeit mit den EU-Flaggenstaaten spielen könnte.

Partnerschaftliches Abkommen EU-Liberia über nachhaltige Fischerei und Durchführungsprotokoll

Auf der Grundlage der Ex-ante-Bewertung und des Mandats des Rates vom 20. Juni 2014[4] fanden drei Verhandlungsrunden[5] zwischen der Kommission und der Regierung Liberias über den Abschluss des ersten partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls statt.

Im Anschluss an diese Verhandlungen wurden am 5. Juni 2015 ein neues Abkommen und ein neues Protokoll paraphiert. Es handelt sich um ein Abkommen mit einem Protokoll über Thunfisch, das ab dem Datum der vorläufigen Anwendung fünf Jahre gültig ist und stillschweigend verlängert werden kann und mit dem den Abkommen der Union über die Thunfischfischerei in Westafrika ein weiteres hinzugefügt werden kann.

Das wichtigste Ziel des Durchführungsprotokolls besteht darin, auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und unter Beachtung der Empfehlungen der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) abhängig vom verfügbaren Überschuss Unionsschiffen in der liberianischen Fischereizone Fangmöglichkeiten zu eröffnen. Im Protokoll sind Fangmöglichkeiten in den folgenden Kategorien vorgesehen: 28 Thunfisch-Wadenfänger und 6 Oberflächen-Langleinenfänger.

Die jährliche finanzielle Gegenleistung der EU im Rahmen des Protokolls beläuft sich im ersten Jahr auf 715 000 EUR, im zweiten, dritten und vierten Jahr auf 650 000 EUR und im fünften Jahr auf 585 000 EUR und setzt sich wie folgt zusammen:

(a) aus einer Referenzfangmenge von 6 500 Tonnen, für die ein Beitrag für den Zugang zu den Ressourcen von 357 500 EUR im ersten Jahr, 325 000 EUR im zweiten, dritten und vierten Jahr und 292 500 EUR im fünften Jahr festgesetzt wurde, und

(b) aus der Unterstützung des Ausbaus der Fischereipolitik der Republik Liberia in Höhe von 357 500 EUR im ersten Jahr, 325 000 EUR im zweiten, dritten und vierten Jahr und 292 500 EUR im fünften Jahr. Diese Unterstützung entspricht den Zielen der nationalen Fischereipolitik und besonders dem Bedarf der Republik Liberia in den Bereichen wissenschaftliche Forschung, handwerkliche Fischerei, Fischereiüberwachung, ‑kontrolle und ‑beobachtung sowie Bekämpfung der illegalen Fischerei.

Standpunkt des Berichterstatters

Angesichts des vorstehend Genannten ist der Berichterstatter der Meinung, dass das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei mit Liberia mit dem dazugehörigen Durchführungsprotokoll mit den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik und den Grundsätzen einer nachhaltigen Fischerei und Aquakultur im Einklang steht und sich als für beide Parteien vorteilhaft erweisen wird.

Es stärkt die Zusammenarbeit zwischen der Union und Liberia sowie – generell – Westafrika, einer Region, die über bedeutende Thunfischbestände verfügt.

Es fördert einen partnerschaftlichen Rahmen für den Ausbau einer nachhaltigen Fischereipolitik und einer verantwortungsvollen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen in der liberianischen Fischereizone.

Es hilft der Europäischen Union bei der weltweiten Bekämpfung der IUU-Fischerei, indem mit ihm die Verbesserung der Überwachung, Kontrolle und Beobachtung des liberianischen Fischereisektors und der ausschließlichen Wirtschaftszone unterstützt wird.

Es liegt im Interesse beider Parteien, steht in Übereinstimmung mit den einschlägigen Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen und bewegt sich im Rahmen des verfügbaren Überschusses.

Der Berichterstatter empfiehlt deshalb dem Europäischen Parlament, seine Zustimmung zu erteilen.

Er begrüßt, dass während des Verhandlungsprozesses die einschlägigen Interessenträger angehört und wissenschaftliche Gutachten zu einer Reihe technischer Belange berücksichtigt wurden.

Er ist überzeugt, dass sich die Unterstützungsmaßnahmen für den Sektor langfristig positiv auf die Wirtschaft vor Ort und die Küstengemeinschaften auswirken werden und dass diese Maßnahmen deshalb mit Ablauf der Gültigkeit des Protokolls gründlich von der Kommission bewertet werden sollten. Zudem sollte das Parlament die Möglichkeit erhalten, den gesamten Umsetzungsprozess des mehrjährigen sektoralen Unterstützungsprogramms eingehender zu überwachen.

Generell bedauert der Berichterstatter, dass das Europäische Parlament nur begrenzt – im Rahmen des Zustimmungsverfahrens – an der Annahme von partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei beteiligt ist. Er ist der Ansicht, dass das Europäische Parlament eine aktivere Rolle spielen und in Bezug auf die partnerschaftlichen Fischereiabkommen oder deren Verlängerung in allen Phasen des Verfahrens unverzüglich und umfassend unterrichtet werden sollte, damit für mehr Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht bei den Protokollen gesorgt ist.

17.3.2016

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses

für den Fischereiausschuss

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des partnerschaftlichen Abkommens für eine nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls

(13015/2015 – C8-0402/2015 – 2015/0224(NLE))

Verfasserin der Stellungnahme: Maria Heubuch

KURZE BEGRÜNDUNG

Dieses neue Abkommen betrifft ausschließlich Thunfisch. Für einen Gesamtbetrag von 3,25 Millionen EUR dürfen Fischereifahrzeuge der EU über einen Zeitraum von fünf Jahren 6 500 Tonnen Thunfisch pro Jahr fangen. Die finanzielle Gegenleistung wird zu gleichen Teilen in einen Betrag für den Zugang zu den Fischbeständen und einen Betrag zur Unterstützung der Fischereipolitik der Republik Liberia aufgeteilt. Das Abkommen umfasst auch andere Reformelemente, etwa die Ausschließlichkeitsklausel, eine Menschenrechtsklausel und den Grundsatz, dass anderen Hochseefischerei betreibenden Nationen keine günstigere Bedingungen eingeräumt werden dürfen als der EU.

In Bezug auf die Transparenz als wesentliches Element bei der Förderung der nachhaltigen Fischerei enthält das Abkommen eine Bestimmung, die – wenngleich nicht so ausführlich – mit derjenigen vergleichbar ist, die auch in dem jüngst mit Mauretanien geschlossenen Abkommen enthalten ist. Danach muss jedes (öffentliche oder private) Abkommen, mit dem Schiffen unter der Flagge eines Drittlandes der Zugang zu liberianischen Gewässern gewährt wird, veröffentlicht werden. Liberia veröffentlicht schon seit mehreren Jahren Listen der fangberechtigten Schiffe. Es ist darauf zu achten, dass diese Angaben vollständig und zuverlässig sind. Diese Bestimmungen über die Transparenz sind sehr zu begrüßen, zumal die Transparenzinitiative für Fischerei eben erst angelaufen ist.

In Bezug auf die Ernährungssicherheit ist der Beitrag der handwerklichen Fischerei in Liberia von entscheidender Bedeutung, wird jedoch durch fehlende Infrastrukturen beeinträchtigt. Liberia ist Nettoimporteur von Fisch für den inländischen Verbrauch, was vor allem für kleine pelagische Fische gilt. Die EU sollte dies im Rahmen ihrer Unterstützung vorrangig berücksichtigen, auch bei der Unterstützung für den Bewirtschaftungsplan für kleine pelagische Fischarten, den Liberia derzeit ausarbeitet, und der die Teilhabe der einheimischen Fischer vorsieht.

Allerdings wurden die liberianischen Interessenträger im Zuge der Erarbeitung der Bewertung vor Beginn der Verhandlungen nicht konsultiert. Hier muss in Zukunft Abhilfe geschaffen werden.

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Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, die Zustimmung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des partnerschaftlichen Abkommens für eine nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls zu empfehlen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

15.3.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

1

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Louis Aliot, Nicolas Bay, Ignazio Corrao, Doru-Claudian Frunzulică, Nathan Gill, Maria Heubuch, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Linda McAvan, Norbert Neuser, Maurice Ponga, Cristian Dan Preda, Lola Sánchez Caldentey, Elly Schlein, Pedro Silva Pereira, Eleni Theocharous, Paavo Väyrynen, Bogdan Brunon Wenta

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Juan Fernando López Aguilar, Louis-Joseph Manscour, Paul Rübig, Jan Zahradil, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Michèle Rivasi, Estefanía Torres Martínez

17.3.2016

STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses

für den Fischereiausschuss

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls

(13015/2015 – C8-0402/2015 – 2015/0224(NLE))

Verfasser der Stellungnahme: Siegfried Mureşan

KURZE BEGRÜNDUNG

Auf der Grundlage der einschlägigen Verhandlungsdirektiven führte die Kommission mit der Regierung Liberias Verhandlungen über den Abschluss eines neuen partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und Liberia und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls. Im Anschluss an diese Verhandlungen wurden am 5. Juni 2015 ein neues Abkommen und ein neues Protokoll paraphiert.

Das neue Abkommen bietet im Hinblick auf den Aufbau einer strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Liberia einen Rahmen, der die Prioritäten der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik und ihrer externen Dimension einbezieht. Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, der für die Überwachung der Durchführung, Auslegung und Anwendung des Abkommens zuständig ist. Außerdem kann der Gemischte Ausschuss bestimmte Änderungen des Protokolls annehmen.

Mit dem neuen Protokoll wird ein Rahmen für die Fangtätigkeiten der europäischen Flotte in der liberianischen Fischereizone geschaffen; gleichzeitig können die europäischen Reeder auf dieser Grundlage Fanglizenzen beantragen, mit denen sie in den liberianischen Gewässern fischen dürfen. Außerdem stärkt das neue Protokoll die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Liberia bei der Ausarbeitung einer nachhaltigen Fischereipolitik. Es sieht insbesondere die Überwachung der Schiffe über VMS und die elektronische Übermittlung der Fangdaten vor. Mit der Unterstützung des Fischereisektors im Rahmen des Protokolls wird der Republik Liberia bei ihrer nationalen Fischereistrategie und bei der Bekämpfung von IUU-Fischerei geholfen.

Das Protokoll gilt ab dem Datum der vorläufigen Anwendung (d. h. ab dem Datum der Unterzeichnung, um den Beginn der Fangtätigkeiten nicht zu verzögern) für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Der jährliche finanzielle Beitrag wurde wie folgt festgelegt:

• 715 000 EUR für das erste Jahr,

• 650 000 EUR für das zweite, dritte und vierte Jahr und

• 585 000 EUR für das fünfte Jahr auf der Grundlage

(a) einer Referenzfangmenge von 6 500 Tonnen, für die ein Beitrag für den Zugang zu den Ressourcen von 357 500 EUR im ersten Jahr, 325 000 EUR im zweiten, dritten und vierten Jahr und 292 500 EUR im fünften Jahr festgesetzt wurde, und

(b) der Unterstützung der Fischereipolitik der Republik Liberia in Höhe von 357 500 EUR im ersten Jahr, 325 000 EUR im zweiten, dritten und vierten Jahr und 292 500 EUR im fünften Jahr. Diese Unterstützung entspricht den Zielen der nationalen Fischereipolitik und besonders dem Bedarf der Republik Liberia in den Bereichen wissenschaftliche Forschung, handwerkliche Fischerei, Fischereiüberwachung und ‑kontrolle sowie Bekämpfung der illegalen Fischerei.

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Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, die Zustimmung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls zu empfehlen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

16.3.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

2

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean Arthuis, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Jean-Paul Denanot, Gérard Deprez, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Esteban González Pons, Monika Hohlmeier, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Ernest Maragall, Siegfried Mureşan, Jan Olbrycht, Urmas Paet, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Paul Tang, Indrek Tarand, Inese Vaidere, Daniele Viotti, Marco Zanni, Auke Zijlstra, Stanisław Żółtek

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Anneli Jäätteenmäki, Nils Torvalds, Marco Valli

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.4.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Marco Affronte, Clara Eugenia Aguilera García, Renata Briano, Alain Cadec, Richard Corbett, Diane Dodds, Linnéa Engström, Ian Hudghton, Carlos Iturgaiz, Werner Kuhn, Gabriel Mato, Norica Nicolai, Ulrike Rodust, Remo Sernagiotto, Ricardo Serrão Santos, Isabelle Thomas, Ruža Tomašić, Peter van Dalen, Jarosław Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Izaskun Bilbao Barandica, Anja Hazekamp, Lidia Senra Rodríguez

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Laura Ferrara