EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zum Abschluss des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs im Namen der Europäischen Union mit Ausnahme der Bestimmungen, die in den Anwendungsbereich von Teil III Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen
27.4.2016 - (14384/2015 – C8-0118/2016 – 2015/0101(NLE)) - ***
Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Adam Szejnfeld
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zum Abschluss des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs im Namen der Europäischen Union mit Ausnahme der Bestimmungen, die in den Anwendungsbereich von Teil III Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen
(14384/2015 – C8-0118/2016 – 2015/0101(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (14384/2015),
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (15044/2013),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 33, 113, 114, 207 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a sowie Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0118/2016),
– gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A8‑0154/2016),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Weltgesundheitsorganisation zu übermitteln.
KURZE BEGRÜNDUNG
Bei dem Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) handelt es sich um das erste weltweite Gesundheitsabkommen. Das Übereinkommen wurde ausgearbeitet, um auf den weltweit weitverbreiteten Tabakkonsum zu reagieren, und zielt darauf ab, einige der Ursachen dafür, wie den unerlaubten Handel mit Tabakerzeugnissen, anzugehen. Es trat am 27. Februar 2005 in Kraft; ihm gehören zurzeit 180 Vertragsparteien an.
Das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen (FCTC-Protokoll) stützt sich auf Artikel 15 des FCTC und wurde im Rahmen der Tagung der Konferenz der Vertragsparteien am 12. November 2012 in Seoul angenommen. Bei dem Protokoll handelt es sich gegenwärtig um die einzige multilaterale Initiative zur Regulierung in diesem Bereich. Die EU unterzeichnete das Protokoll am 20. Dezember 2013. Damit das Protokoll in Kraft treten kann, muss es von 40 Vertragsparteien ratifiziert werden. Seine unverzügliche Ratifizierung durch die Europäische Union (und ihre Mitgliedstaaten) würde wesentlich dazu beitragen, dass es zügig in Kraft tritt und umgesetzt wird.
Bei unerlaubtem Handel mit Tabakerzeugnissen, insbesondere beim Zigarettenschmuggel, handelt es sich um eine kriminelle Handlung, die eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt[1], da er den Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zuwiderläuft und eine Erleichterung des Zugangs zu billigeren Tabakerzeugnissen zur Folge hat. Zudem führt er in der EU zu erheblichen Einnahmeverlusten durch nicht bezahlte Steuern und Zölle. Die Mindereinnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten werden auf jährlich 10 Mrd. EUR geschätzt. Die jährlichen Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten durch den legalen Verkauf von Tabakwaren liegen bei über 90 Mrd. EUR. Das bedeutet, dass etwa jede zehnte Zigarette illegal verkauft wird. Vor 15 Jahren wurde der EU-Schwarzmarkt für Tabakerzeugnisse von in die EU geschmuggelter Ware von den größten Herstellern beherrscht. Diese Vormachtstellung hat abgenommen und der Anteil markenloser Zigaretten (andere Marken, die in Nicht-EU-Ländern gekauft und unversteuert und unverzollt in die EU eingeführt werden; in der Regel gibt es für diese Erzeugnisse kein legales Vertriebsnetz in der EU) nimmt immer weiter zu. Ein wesentlicher Teil der illegalen Tabakerzeugnisse in der EU stammt aus Drittländern. Daher ist eine wirksame weltweite Regelung die beste politische Lösung zur Eindämmung dieses grenzübergreifenden Problems.
Bei dem FCTC-Protokoll handelt es sich um die wichtigste weltweite Initiative in diesem Bereich. Das Protokoll enthält ein komplexes Geflecht von Maßnahmen, Regeln und Verfahren im Bereich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen. Es zielt darauf ab, die Lieferkette von Tabak, Tabakerzeugnissen und Herstellungsgeräten durch die Einrichtung eines Verfolgungs- und Rückverfolgungssystems zu sichern. Weitere Bestimmungen betreffen die Lizenzierung, die Aufzeichnungsanforderungen, die Regulierung der Internetverkäufe, die zollfreien Verkäufe und den internationalen Transitverkehr. Es werden Straftatbestände und die Kriterien für Haftung und Nachzahlung bei Beschlagnahme festgelegt und die Entsorgung beschlagnahmter Ware geregelt. Zudem soll – u. a. durch Amtshilfe in Zollfragen – die internationale Zusammenarbeit verbessert werden[2].
Eine umfassende EU-Strategie zur Bekämpfung des Zigarettenschmuggels[3] ist seit 2013 in Kraft. Sie enthält Vorschläge für Maßnahmen in vier zentralen Bereichen: a) Verringerung der Anreize für den Schmuggel, b) Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette (insbesondere durch die Ratifizierung des FCTC-Protokolls), c) strikteres Durchgreifen durch Steuer-, Zoll-, Polizei- und Grenzbehörden, d) Verschärfung der Sanktionen. Die EU hat zudem für eine Verbesserung der Rechtsgrundlage in Form der Richtlinie über Tabakerzeugnisse[4] gesorgt, die durch die verbindlichen und durchsetzbaren Betrugsbekämpfungsabkommen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten einerseits und den vier größten Tabakherstellern (Philip Morris, Japan Tobacco International, British American Tobacco (Holdings) Limited, Imperial Tobacco Limited) andererseits ergänzt werden. Die Richtlinie über Tabakerzeugnisse enthält bereits Bestimmungen über die Verfolgung und Rückverfolgung, die im Einklang mit dem FCTC-Protokoll ausgearbeitet wurden.
Der Berichterstatter vertritt die Auffassung, dass die Ratifizierung des FCTC-Protokolls der öffentlichen Gesundheit zugutekommen und zum internationalen Kampf gegen unerlaubten Tabakhandel, Steuerhinterziehung und organisierte Kriminalität beitragen wird.
- [1] Etwa alle sechs Sekunden stirbt eine Person (dies entspricht sechs Millionen Personen jährlich) durch eine mit dem Rauchen in Verbindung stehende Erkrankung. Prognosen zufolge werden diese vermeidbaren Todesfälle bis 2030 auf acht Millionen ansteigen – mit einem Anteil von 80 % in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen.
- [2] Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die EU unabhängig vom Beitritt zum FCTC-Protokoll in Erwägung ziehen sollte, die Ressourcen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen aufzustocken, da dem Programm „Hercule III“ – bei dem es sich de facto um einen reinen EU-Fonds handelt, in dessen Rahmen Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Schmuggels von Tabak und Tabakerzeugnissen finanziell unterstützt werden, für den Zeitraum 2014–2020 lediglich 104,9 Mio. EUR zugewiesen worden sind.
- [3] Mitteilung der Kommission „Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen – Eine umfassende EU-Strategie“ (COM(2013)0324).
- [4] Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (ABl. L 127/1 vom 29.4.2014, S. 1).
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
21.4.2016 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
30 0 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Maria Arena, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Santiago Fisas Ayxelà, Jude Kirton-Darling, Marine Le Pen, David Martin, Emmanuel Maurel, Emma McClarkin, Anne-Marie Mineur, Alessia Maria Mosca, Franz Obermayr, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Joachim Schuster, Joachim Starbatty |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Klaus Buchner, Danuta Maria Hübner, Agnes Jongerius, Sander Loones, Bolesław G. Piecha, Frédérique Ries, Fernando Ruas, Judith Sargentini, József Szájer, Marita Ulvskog, Jarosław Wałęsa |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Rosa D’Amato, Emilian Pavel, Maurice Ponga, Marco Valli, Axel Voss |
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