EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Palau über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
18.5.2016 - (12080/2015 – C8-0400/2015 – 2015/0193(NLE)) - ***
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Mariya Gabriel
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Palau über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
(12080/2015 – C8-0400/2015 – 2015/0193(NLE))
(Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (12080/2015),
– unter Hinweis auf das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Palau über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (12077/2015),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0400/2015),
– gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0177/2016),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Palau zu übermitteln.
KURZE BEGRÜNDUNG
Kontext der Beziehungen und allgemeine Bestimmungen des Abkommens
Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Republik Palau sind durch das als „Cotonou-Abkommen“ bezeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits geregelt.
Im Rahmen der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 durch die Verordnung (EU) Nr. 509/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Republik Palau in den Anhang II übernommen, der die Liste der Drittländer enthält, deren Staatsangehörige von der Pflicht, beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten im Besitz eines Visums zu sein, befreit sind. Die geänderte Verordnung (EG) Nr. 539/2001 gilt in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Irland und des Vereinigten Königreichs.
Nach Annahme besagter Verordnung am 20. Mai 2014 erließ der Rat am 9. Oktober 2014 einen Beschluss, mit dem er die Kommission ermächtigte, Verhandlungen über den Abschluss des bilateralen Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Palau aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden am 17. Dezember 2014 aufgenommen und am 27. Mai 2015 (Palau) und 10. Juni 2015 (Europäische Union) abgeschlossen. Das Abkommen wurde am 7. Dezember 2015 in Brüssel unterzeichnet. Seit diesem Zeitpunkt wird das Abkommen – bis zur Zustimmung des Europäischen Parlaments – vorläufig angewendet.
Das Abkommen sieht für die Bürger der Europäischen Union und die Staatsangehörigen Palaus die Befreiung von der Visumpflicht vor, wenn sie für höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei reisen. Die Visumfreiheit gilt für alle Personengruppen (Inhaber eines normalen Passes oder eines Diplomaten-, Dienst-, Amts- oder Sonderpasses) und für alle Reisezwecke außer für Erwerbszwecke.
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Begründung der Berichterstatterin
Das Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte ist ein Ergebnis der Vertiefung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Republik Palau – was im Rahmen des Cotonou-Abkommens politisch sehr bedeutsam ist – sowie ein zusätzliches Mittel zur Stärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen und zur Intensivierung des politischen Dialogs über verschiedene Fragen, einschließlich der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Die Berichterstatterin stellt fest, dass das Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht positive Auswirkungen haben kann, indem es die Reisebedingungen für Unternehmer vereinfacht, Investitionen erleichtert und den Fremdenverkehr ankurbelt. Die Wirtschaft Palaus stützt sich im Wesentlichen auf den Dienstleistungssektor, der für 86 % des BIP verantwortlich zeichnet, mit einem Fremdenverkehrssektor, der auch aufgrund der Erhöhung der Anzahl der Flüge auf die Inseln floriert. Das Archipel Palau verfügt über einen der höchsten Lebensstandards im Pazifischen Ozean. Die Beziehungen zur Europäischen Union haben sich seit der Aufnahme Palaus in die Gruppe der AKP-Staaten im Jahr 2000 intensiviert. Die Investitionen und der Handel mit Palau sind absolut und relativ betrachtet weiterhin schwankend und gering, weisen aber ein hohes Entwicklungspotenzial auf. Derzeit führt die EU mit 14 Ländern im Pazifischen Ozean, zu denen auch Palau gehört, Verhandlungen über ein allgemeines Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Fischfang, Muschelzucht und Fremdenverkehr stellen die Schlüsselbranchen für die Entwicklung dar. Im Übrigen hat Palau seine Absicht bekundet, noch vor 2020 20 % der Energie aus erneuerbaren Ressourcen zu gewinnen, und die Regierung hat eine Diversifizierung der Wirtschaft vorgenommen, um ihre Abhängigkeit von der Außenhilfe zu verringern.
Politisch gesehen ist Palau eine demokratische Republik, in der die Menschenrechte die in der Verfassung verankert sind uneingeschränkt eingehalten werden. Palau tritt – ebenso wie die Europäische Union – für die Werte und Grundsätze der Demokratie, der verantwortungsvollen Staatsführung, der Achtung der Menschenrechte und des Rechtsstaates ein. Das Land hat in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte erzielt, insbesondere, was die Rechte der Frauen sowie den Menschenhandel angeht. Palau hat Rechtsvorschriften verabschiedet, in denen insbesondere die Frage des Menschenhandels geregelt ist, und ist der Internationalen Arbeitsorganisation beigetreten. Was die Gleichstellung von Männern und Frauen betrifft, ist es immer häufiger der Fall, dass Führungspositionen in der Verwaltung mit palauischen Frauen besetzt und diese in Ehrenämter gewählt werden. Ferner hat Palau alle internationalen Menschenrechtsübereinkommen unterzeichnet und erhält für deren Ratifizierung und Umsetzung Unterstützung von der EU. Beim politischen Dialog, der derzeit zwischen der Europäischen Union und Palau geführt wird, liegt der Schwerpunkt auf der Verteidigung der Menschenrechte und der Frage der Gleichstellung von Frauen und Männern; beide Parteien prüfen Möglichkeiten der engeren Zusammenarbeit in diesen Fragen. In diesem Sinne stellt dieses Abkommen einen wichtigen Durchbruch für das Zustandekommen eines verstärkten und regelmäßigeren politischen Dialogs dar.
Mit Blick auf die Mobilität geht aus den verfügbaren Daten hervor, dass das Vertrauen in die Visum-antragsteller aus Palau groß ist, da nur selten ein Antrag abgelehnt wird. 2014 wurden keine Staatsangehörigen der Republik Palau in der Europäischen Union aufgegriffen, die sich irregulär dort aufgehalten hatten, es gab keine Einreiseverweigerungen an der Grenze der Europäischen Union oder Rückführungsentscheidungen. Außerdem wurde kein Asylantrag von Staatsangehörigen dieses Landes gestellt. Das Land stellt weder in Bezug auf irreguläre Migration noch in den Bereichen Sicherheit und öffentliche Ordnung eine Bedrohung dar.
Abschließend unterstreicht die Berichterstatterin die nicht zu vernachlässigende Bedeutung, die der Befreiung von der Visumpflicht für die Annäherung der Völker in Europa und im Pazifischen Ozean zukommt. Mit dem Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht können die Bürger nicht nur in vollem Umfang von der Partnerschaft AKP-EU profitieren, sondern auch im Rahmen von erschwinglichen und mit wenig Aufwand zu organisierenden Reisen daran teilhaben.
Die Berichterstatterin begrüßt in diesem Zusammenhang die Rolle der Mitglieder der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, die in hohem Maße zum Abschluss dieses Abkommens beigetragen haben, das im Übrigen ihre Teilnahme an den Sitzungen der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU erleichtern wird.
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Durchführung und Begleitung des Abkommens
Hinsichtlich der Durchführung und Begleitung des Abkommens legt die Berichterstatterin der Kommission nahe, die möglichen Entwicklungen bei den Kriterien zu beobachten, die ursprünglich zu der Übertragung von Anhang I in Anhang II der Verordnung Nr. 509/2014 geführt haben. Zu diesen Kriterien gehören nicht nur die irreguläre Einwanderung, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit, sondern auch die Außenbeziehungen der Europäischen Union mit dem betreffenden Drittland, einschließlich insbesondere der Erwägungen im Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten.
Außerdem fordert die Berichterstatterin die Kommission und die Behörden der Republik Palau auf, auf die uneingeschränkte Gegenseitigkeit der Befreiung von der Visumpflicht zu achten, die zur Folge haben muss, dass alle Bürger – insbesondere alle Bürger der Union – gleichbehandelt werden.
Die Berichterstatterin weist auf die Tatsache hin, dass die Europäische Union im gemischten Ausschuss für die Verwaltung des Abkommens (Artikel 6) lediglich durch die Kommission vertreten wird. Als direkt von den europäischen Bürgern gewähltes Organ und Verteidiger der Demokratie, der Menschenrechte und der Grundsätze der Europäischen Union könnte das Europäische Parlament an der Arbeit des gemischten Ausschusses beteiligt werden. Die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments empfiehlt der Kommission erneut, bei künftigen Abkommen die Zusammensetzung der gemischten Ausschüsse für die Verwaltung zu überprüfen.
Ferner hat die Berichterstatterin Bedenken mit Blick auf die Praxis der Unterzeichnung der Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht und ihre vorläufige Anwendung vor der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Die Berichterstatterin weist darauf hin, dass der Spielraum des Europäischen Parlaments durch diese Praxis eingeschränkt werden kann, die umso problematischer ist, als das Parlament über die Fortschritte der bilateralen Verhandlungen nicht zeitnah unterrichtet wird.
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Sonderbestimmungen
Der Sonderstellung des Vereinigten Königreichs und Irlands wird in den Erwägungsgründen des abgeschlossenen Abkommens Rechnung getragen. Das Vereinigte Königreich und Irland nehmen somit an dem abgeschlossenen Abkommen nicht teil, und dessen Bestimmungen gelten in diesen Ländern nicht.
Auf die enge Assoziierung Norwegens, Islands, der Schweiz und Liechtensteins bei der Umsetzung, Anwendung und Erweiterung des Schengen-Besitzstands wird ebenfalls in einer gemeinsamen Erklärung zum Abkommen verwiesen. In der Erklärung wird den Behörden dieser Länder nahegelegt, möglichst bald bilaterale Abkommen mit der Republik Palau über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte unter ähnlichen Bedingungen abzuschließen, wie sie in diesem Abkommen vorgesehen sind.
Das Abkommen enthält Bestimmungen zu seinem räumlichen Geltungsbereich: Im Falle Frankreichs und der Niederlande gelten die Bestimmungen des Abkommens nur für die europäischen Gebiete dieser beiden Mitgliedstaaten.
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Abschließend empfiehlt die Berichterstatterin den Mitgliedern des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, diesen Bericht zu unterstützen, und dem Europäischen Parlament, seine Zustimmung zu erteilen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
9.5.2016 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
45 4 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Caterina Chinnici, Ignazio Corrao, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, Cornelia Ernst, Mariya Gabriel, Kinga Gál, Jussi Halla-aho, Monika Hohlmeier, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Timothy Kirkhope, Barbara Kudrycka, Cécile Kashetu Kyenge, Marju Lauristin, Monica Macovei, Roberta Metsola, Péter Niedermüller, Soraya Post, Birgit Sippel, Branislav Škripek, Csaba Sógor, Helga Stevens, Bodil Valero, Harald Vilimsky, Beatrix von Storch, Josef Weidenholzer, Cecilia Wikström, Kristina Winberg, Tomáš Zdechovský |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Janice Atkinson, Pál Csáky, Gérard Deprez, Petr Ježek, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Ska Keller, Miltiadis Kyrkos, Jean Lambert, Gilles Lebreton, Jeroen Lenaers, Nuno Melo, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Morten Helveg Petersen, Petri Sarvamaa, Barbara Spinelli, Josep-Maria Terricabras, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Axel Voss |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Karl-Heinz Florenz, Georgi Pirinski |
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NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
45 |
+ |
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ALDE |
Gérard Deprez, Petr Ježek, Maite Pagazaurtundúa Ruiz, Morten Helveg Petersen, Cecilia Wikström |
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ECR |
Jussi Halla-aho, Timothy Kirkhope, Monica Macovei, Branislav Škripek, Helga Stevens |
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EFDD |
Ignazio Corrao, Von Storch |
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GUE/NGL |
Cornelia Ernst, Barbara Spinelli |
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PPE |
Pál Csáky, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, Karl-Heinz Florenz, Mariya Gabriel, Kinga Gál, Monika Hohlmeier, Teresa Jiménez-Becerril Barrio, Barbara Kudrycka, Jeroen Lenaers, Nuno Melo, Roberta Metsola, Petri Sarvamaa, Csaba Sógor, Róża Gräfin von Thun und Hohenstein, Axel Voss, Tomáš Zdechovský |
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S&D |
Caterina Chinnici, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Cécile Kashetu Kyenge, Miltiadis Kyrkos, Marju Lauristin, Péter Niedermüller, Georgi Pirinski, Soraya Post, Birgit Sippel, Josef Weidenholzer |
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Verts/ALE |
Ska Keller, Jean Lambert, Josep-Maria Terricabras, Bodil Valero |
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4 |
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EFDD |
Kristina Winberg |
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ENF |
Janice Atkinson, Gilles Lebreton, Harald Vilimsky |
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0 |
0 |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung