EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss der Revision 3 des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“)

26.5.2016 - (13954/2015 – C8-0112/2016 – 2015/0249(NLE)) - ***

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Bernd Lange

Verfahren : 2015/0249(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0185/2016
Eingereichte Texte :
A8-0185/2016
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss der Revision 3 des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“)

(13954/2015 – C8-0112/2016 – 2015/0249(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (13954/2015),

–  unter Hinweis auf die Revision 3 des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (13954/2015),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0112/2016),

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 und Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A8‑0185/2016),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Übereinkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu übermitteln.

KURZE BEGRÜNDUNG

In Anbetracht der Tatsache, dass die Vernetzung der Weltmärkte zunimmt (bis zu 40 % der europäischen Industrieprodukte werden aus eingeführten Vorerzeugnissen hergestellt) und die Industrieproduktion immer stärker in globalen Wertschöpfungsketten stattfindet, ist die Beseitigung unnötiger Hemmnisse für Handel und Zusammenarbeit in Regulierungsfragen für die Aufrechterhaltung und Stärkung einer wettbewerbsfähigen und diversifizierten industriellen Basis in Europa von grundlegender Bedeutung.

Die Automobilindustrie und die damit zusammenhängenden Zulieferindustrien stellen einen entscheidenden Wirtschaftszweig für die Europäische Union dar. Die Automobilbranche schafft zwölf Millionen Arbeitsplätze und zeichnet für 4 % des BIP der EU verantwortlich. Sie ist sowohl für vorgelagerte Branchen (z. B. Stahl und Chemikalien) als auch für nachgelagerte Branchen (z. B. IKT und mobilitätsfördernde Dienste) wichtig. Die EU gehört zu den weltweit größten Kraftfahrzeugherstellern, und die Branche stellt den größten Privatinvestor in Forschung und Entwicklung dar.

Die Automobilindustrie weist eine gut integrierte Wertschöpfungskette auf, an der nahezu alle Mitgliedstaaten beteiligt sind. Außerdem bietet sie einen sehr hohen Mehrwert über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg und spielt eine wichtige Rolle in der Handelsbilanz des Euro-Währungsgebiets. Zur Aufrechterhaltung der Schlüsselrolle der Automobilindustrie muss die EU die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie in der EU verbessern und ihre globale technologische Führungsrolle bewahren.

Eine internationale Zusammenarbeit in Regulierungsfragen besitzt das Potential zur Förderung eines transparenten, effizienten, wettbewerbsfreundlichen wirtschaftlichen Umfelds, während der Schutz der Gesundheit und Sicherheit auf höchstem Niveau entwickelt und gesichert wird. Ferner sind regulatorische Kohärenz und Transparenz für die Entwicklung und Umsetzung effizienter, kostenwirksamer und besser kompatibler Regelungen erforderlich.

Die globale Zusammenarbeit in Regulierungsfragen im Rahmen der UNECE sollte beispielhaft in bilateralen Handelsabkommen widergespiegelt und gefördert, nicht aber untergraben werden.

Die EU muss die weltweite technologische Harmonisierung unterstützen. Einheitliche technische Vorschriften wie der UNECE-Rahmen tragen dazu bei, die Entwicklungskosten zu reduzieren, die Kosten für Erzeugung und Zertifizierung zu senken und Doppelarbeit bei den Verwaltungsverfahren zu vermeiden.

Es ist ausgesprochen wichtig, dass die EU ihren Standpunkt auf der UNECE-Tagung im Juni 2016 darlegen kann. Deshalb hat der Rat in seinem Schreiben darum ersucht, dies zu ermöglichen und sich um eine Abstimmung im Plenum im Mai zu bemühen. Da der Berichterstatter wünscht, den Grundsatz der Mehrsprachigkeit zu achten und dieser Zustimmung die größtmögliche Öffentlichkeitswirkung zu verschaffen, soll auf der Plenartagung im Juni über den Vorschlag abgestimmt werden.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.5.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

0

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Arena, Tiziana Beghin, Daniel Caspary, Salvatore Cicu, Marielle de Sarnez, Santiago Fisas Ayxelà, Karoline Graswander-Hainz, Ska Keller, Jude Kirton-Darling, Alexander Graf Lambsdorff, Bernd Lange, David Martin, Emmanuel Maurel, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Alessia Maria Mosca, Artis Pabriks, Franck Proust, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Tokia Saïfi, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Joachim Schuster, Joachim Starbatty, Adam Szejnfeld, Hannu Takkula, Iuliu Winkler, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Reimer Böge, Edouard Ferrand, Sander Loones, Georg Mayer, Lola Sánchez Caldentey, Judith Sargentini, Jarosław Wałęsa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Dominique Bilde