BERICHT über die Europäische territoriale Zusammenarbeit – bewährte Verfahren und innovative Maßnahmen

9.6.2016 - (2015/2280(INI))

Ausschuss für regionale Entwicklung
Verfasserin: Iskra Mihaylova

Verfahren : 2015/2280(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0202/2016
Eingereichte Texte :
A8-0202/2016
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Thema „Europäische territoriale Zusammenarbeit – bewährte Verfahren und innovative Maßnahmen“

(2015/2280(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Titel XVIII,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (im Folgenden „Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen“)[1],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006[2],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung[3],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Arbeitsweise solcher Verbünde[4],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 236/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften und Verfahren für die Anwendung der Instrumente der Union für die Finanzierung des auswärtigen Handelns[5],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 231/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA II)[6],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 232/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments[7],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[8],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[9],

–  unter Hinweis auf die Territoriale Agenda der Europäischen Union 2020: Für ein integratives, intelligentes und nachhaltiges Europa der vielfältigen Regionen („Territorial Agenda of the European Union 2020: Towards an Inclusive, Smart and Sustainable Europe of Diverse Regions“), die am 19. Mai 2011 auf dem informellen Treffen der für Raumordnung und territoriale Entwicklung zuständigen Minister in Gödöllő (Ungarn) vereinbart wurde,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Januar 2014 zur Bereitschaft der EU-Mitgliedstaaten für einen rechtzeitigen und wirksamen Beginn des neuen Programmplanungszeitraums für die Kohäsionspolitik[10],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. November 2014 zu den Verzögerungen in der Anfangsphase der Kohäsionspolitik 2014–2020[11],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2014 mit dem Titel „Eine Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2014)903),

–  unter Hinweis auf den sechsten Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (COM(2014)0473),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2015 zu dem Thema „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum: Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union“[12],

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Oktober 2015 zur Kohäsionspolitik und zur Überprüfung der Strategie Europa 2020[13],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. November 2015 mit dem Titel „Ausrichtung der Kohäsionspolitik 2014–2020 auf Vereinfachung und Leistung“[14],

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013 – der Europäische Fonds für strategische Investitionen[15],

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zum Mehrwert makroregionaler Strategien (COM(2013)0468) und die diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Oktober 2013,

–  unter Hinweis auf die Studie seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche (Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik) vom Januar 2015 mit dem Titel „New Role of Macro-Regions in European Territorial Cooperation“ (Die neue Rolle der Makroregionen in der Europäischen territorialen Zusammenarbeit),

–  unter Hinweis auf die Studie seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche (Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik) vom Juli 2015 mit dem Titel „European Grouping of Territorial Cooperation as an instrument for promotion and improvement of territorial cooperation in Europe“ (Der Europäische Verbund für Territoriale Zusammenarbeit als Instrument zur Förderung und Verbesserung der territorialen Zusammenarbeit in Europa),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Februar 2016 mit dem Titel „Investitionsoffensive für Europa: neue Leitlinien für die Kombination des Investitionsfonds EFSI und der ESI- Strukturfonds“,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom Mai 2015 mit dem Titel „Finanzinstrumente zur Förderung der territorialen Entwicklung“,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Dezember 2015 mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds“ (COM(2015)0639),

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Ausschusses der Regionen vom 2. September 2015 mit dem Titel „25 Jahre Interreg: Neue Impulse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit“[16],

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom Dezember 2015 mit dem Titel „Zukunftsvision der Städte und Regionen für 2050“,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 17. Dezember 2015 mit dem Titel „Stärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit: Bedarf es eines besseren Regelungsrahmens?“,

–  unter Hinweis auf das vom luxemburgischen Ratsvorsitz erstellte Hintergrunddokument mit dem Titel „Looking back on 25 years of Interreg and preparing the future of territorial cooperation“ (Rückschau auf 25 Jahre Interreg und Vorbereitung der künftigen territorialen Zusammenarbeit),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „25 Jahre Interreg: Beitrag der Initiative zur Kohäsionspolitik“,

–  unter Hinweis auf die Initiative des luxemburgischen Ratsvorsitzes zu spezifischen Rechtsvorschriften für Grenzregionen, um den Bedürfnissen und Herausforderungen in diesen Gebieten zu begegnen, mit dem Titel „Tool for the attribution and application of specific provisions in cross-border regions“ (Instrument für die Zuordnung und Anwendung spezifischer Vorschriften in grenzüberschreitenden Regionen)[17],

–  unter Hinweis auf die EU-weite öffentliche Konsultation der Kommission zu den noch bestehenden Hindernissen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die am 21. September 2015 anlässlich des Europäischen Kooperationstages eingeleitet wurde[18],

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse einer erstmaligen Eurobarometer-Erhebung, die die Kommission 2015 durchgeführt hat, um zu ermitteln und zu kartieren, welche Haltung in den Grenzregionen lebende Bürger haben, damit eine Hinwendung zu stärker zielgerichteten Maßnahmen der EU erreicht wird[19],

–  unter Hinweis auf den Bericht der OECD aus dem Jahr 2013 mit dem Titel „Regions and Innovation: collaborating across borders“ (Regionen und Innovationen: Zusammenarbeit über Grenzen hinweg),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses der Regionen mit dem Titel „EVTZ-Monitoringbericht 2014 – Umsetzung der Strategie Europa 2020“[20],

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung (A8‑0202/2016),

A.  in der Erwägung, dass rund 38 % der europäischen Bevölkerung in Grenzregionen leben und dass die EU einer großen Wirtschafts-, Finanz- und Sozialkrise gegenübersteht, die insbesondere Frauen auf allen Ebenen betrifft; in der Erwägung, dass die EU die Gleichstellung von Frauen und Männern als Hauptkomponente in allen Maßnahmen und Verfahren, die die Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ) betreffen, einschließen muss;

B.  in der Erwägung, dass das übergeordnete Ziel der ETZ darin besteht, den Einfluss nationaler Grenzen zu verringern, um Ungleichgewichte zwischen den Regionen abzubauen, die Hemmnisse, die den Investitionen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit noch entgegenstehen, zu beseitigen, den Zusammenhalt zu stärken und die harmonische wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung der gesamten Union zu fördern21;

C.  in der Erwägung, dass die ETZ integraler Bestandteil der Kohäsionspolitik ist, da sie den territorialen Zusammenhalt der Union stärkt;

D.  in der Erwägung, dass für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit besteht, die ETZ zu nutzen, um den Herausforderungen infolge der Migrationskrise zu begegnen;

E.  in der Erwägung, dass noch immer nur wenige europäische Bürgerinnen und Bürger das volle Potenzial des Binnenmarkts und der Freizügigkeit innerhalb der EU nutzen;

F.  in der Erwägung, dass ETZ-Programme nach den Grundsätzen der geteilten Verwaltung, der Multi-Level-Governance und der Partnerschaft im Rahmen eines kollektiven Prozesses entwickelt wurden, an dem ein breites Spektrum an europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Akteuren mitwirkt, um gemeinsame Herausforderungen über Grenzen hinweg zu bewältigen und den Austausch von bewährten Verfahren zu erleichtern;

G.  in der Erwägung, dass gemeinsame Überlegungen zur möglichen Gestaltung der ETZ nach 2020 angestellt werden müssen;

Europäischer Mehrwert der ETZ, bewährte Verfahren und Beitrag zum Erreichen der Ziele der Strategie Europa 2020

1.  stellt fest, dass die ETZ zu einem der beiden gleichwertigen Ziele der Kohäsionspolitik für 2014–2020 mit einer eigenen Verordnung geworden ist; betont jedoch, dass die der ETZ zugewiesenen Haushaltsmittel in Höhe von 10,1 Mrd. EUR lediglich 2,8 % des Haushalts der Kohäsionspolitik entsprechen, nicht den großen Herausforderungen gerecht werden, die mithilfe der ETZ angegangen werden müssen, und nicht den hohen Europäischen Mehrwert der ETZ widerspiegeln; verweist in diesem Zusammenhang auf die Enttäuschung des Europäischen Parlaments über das Ergebnis der Verhandlungen über den MFR 2014–2020 im Hinblick auf die Mittelkürzungen für die ETZ; ist überzeugt, dass der Mehrwert der Kohäsionspolitik durch umfangreichere Haushaltsmittel für die ETZ im nächsten Programmzeitraum gesteigert wird; fordert, dass Artikel 174 AEUV über den territorialen Zusammenhalt stärker geachtet wird, insbesondere im Hinblick auf den ländlichen Raum und Gebiete, die von industriellem Wandel betroffen sind, sowie im Hinblick auf Regionen mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie die Regionen in äußerster Randlage, die nördlichsten Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte sowie die Insel-, Grenz- und Bergregionen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den geografisch und demografisch am stärksten benachteiligten Gebieten bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

2.  stellt fest, dass die ETZ entsprechend den Zielen der Strategie Europa 2020 neu gestaltet wurde, um durch eine verstärkte thematische Konzentration und Ergebnisorientierung eine größere Wirkung zu erzielen, ohne dass dies den territorialspezifischen Ansatz, mit dem regionale Prioritäten weiterverfolgt werden können, beeinträchtigt; ist der Ansicht, dass den Besonderheiten der ETZ weitere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; fordert daher eine bessere Bewertung der ETZ-Programme, damit ihre Auswirkungen und ihr Mehrwert nachgewiesen werden;

3.  stellt fest, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ein Schlüsselinstrument für die Entwicklung der Grenzregionen ist, die als echte Labore für die europäische Integration betrachtet werden; betont, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen 2000–2006 und 2007–2013 von einer klaren Ausrichtung auf stärker strategisch orientierte Prioritäten und vorhandene bewährte Verfahren in folgenden Bereichen geprägt war: verbesserte Anbindung und Zugänglichkeit, Wissens- und Innovationstransfer, Stärkung der regionalen Identität, Bewältigung ökologischer Herausforderungen, Verbesserung der institutionellen Kapazitäten, Gesundheitswesen, Bildung, Beschäftigung und Arbeitskräftemobilität sowie Zivilschutz und Schaffung neuer und Konsolidierung bestehender Partnerschaften;

4.  stellt fest, dass die transnationale Zusammenarbeit dazu beigetragen hat, mittels länderübergreifender Konzepte Forschung, Innovationen und die wissensbasierte Wirtschaft zu fördern, Anpassungen an den Klimawandel vorzunehmen und nachhaltigen Verkehr sowie Mobilität voranzutreiben und die institutionellen Kapazitäten zu verbessern; betont, dass dem integrierten territorialen Ansatz und der transnationalen Zusammenarbeit vor allem beim Umweltschutz Bedeutung zukommt, und zwar insbesondere was die Bereiche Wasser, biologische Vielfalt und Energie betrifft;

5.  erkennt an, dass die interregionale Zusammenarbeit es Städten und Regionen ermöglicht hat, bei einer Vielzahl verschiedener Probleme und Themen zusammenzuarbeiten, wozu auch der Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zählt, und dass dadurch die Wirksamkeit zahlreicher politischer Strategien auf regionaler und lokaler Ebene verbessert werden konnte; ist der Auffassung, dass die erheblichen Entwicklungsunterschiede zwischen ländlichen und städtischen Gebieten sowie die Probleme von Ballungsgebieten angegangen werden sollten;

6.  ist der Auffassung, dass eine effiziente grenzüberschreitende und transnationale Zusammenarbeit die Attraktivität eines geografischen Raumes für die Ansiedlung von Handelsunternehmen erhöhen kann, indem das lokale, regionale und grenzüberschreitende Potenzial sowie das Humanvermögen bestmöglich genutzt werden, um den Bedürfnissen und Erwartungen der Handelsunternehmen so gut wie möglich zu entsprechen, aber auch, um die Abwanderung der Unternehmen in Drittländer, die Entvölkerung der EU-Regionen und den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern;

7.  ist überzeugt, dass die ETZ einen erheblichen europäischen Mehrwert bietet, indem sie zu Frieden, Stabilität und regionaler Integration beiträgt, und zwar sowohl im Rahmen der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik als auch weltweit durch die Verbreitung bewährter Verfahren; ist der Auffassung, dass sich aus der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ein Mehrwert für die Bewältigung der Flüchtlingskrise ergeben kann;

8.  weist darauf hin, dass im Zeitraum 2014–2020 rund 41 % der für die ETZ und den EFRE veranschlagten Mittel[21] in Maßnahmen zugunsten der Umwelt investiert werden, während 27 % in die Förderung des intelligenten Wachstums, einschließlich Forschung und Innovation, und 13 % in die Förderung des integrativen Wachstums durch Maßnahmen im Bereich Beschäftigung, Bildung und Ausbildung fließen und mit 33 Programmen die allgemeine Anbindung über Grenzen hinweg verbessert werden soll; stellt ferner fest, dass 790 Mio. EUR dafür bereitgestellt werden, die institutionellen Kapazitäten durch den Aufbau bzw. die Stärkung von Kooperationsstrukturen und eine höhere Effizienz bei den öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern;

9.  betont, dass aufgrund des Konzepts der Ergebnisorientierung bei Interreg-Programmen für eine hochwertige Zusammenarbeit auf Projektebene gesorgt und eine neue Art der Bewertung angenommen werden muss, die den Besonderheiten der einzelnen Programme Rechnung trägt und dazu beiträgt, den Verwaltungsaufwand für die Begünstigten und die Verwaltungsbehörden zu reduzieren; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Verwaltungsbehörden auf, zusammenzuarbeiten und Informationen und bewährte Verfahren auszutauschen, um Bewertungen vorzunehmen und Leitlinien dazu herauszugeben, wie die Ergebnisorientierung an die Besonderheiten der ETZ angepasst werden kann; stellt fest, dass der volle Mehrwert von ETZ-Programmen nicht allein anhand von quantitativen Indikatoren bewertet werden kann, und fordert die Kommission auf, mehr qualitative Indikatoren zu erarbeiten, um den durch die territoriale Zusammenarbeit erzielten Ergebnissen besser Rechnung zu tragen;

10.  bedauert die verspätete Annahme von Interreg-Programmen und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, entsprechende Anstrengungen für deren effiziente und erfolgreiche Umsetzung und die Beseitigung von Hemmnissen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu unternehmen, um die Probleme, die bereits im Programmplanungszeitraum 2007–2013 hervorgehoben wurden, zu vermeiden; fordert die Kommission auf, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, damit die ETZ-Programme zügiger umgesetzt werden;

11.  bedauert den Mangel an verlässlichen grenzübergreifenden Daten und Nachweisen über die Wirksamkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Hinblick auf die Berichterstattung über den Leistungsrahmen; fordert die Kommission, Eurostat und die Verwaltungsbehörden daher zur Zusammenarbeit auf, damit sie gemeinsame Bewertungskriterien festlegen, gemeinsam eine Datenbank koordinieren und Methoden für die Bereitstellung, die Nutzung und den Austausch verlässlicher Daten über Grenzen hinweg erarbeiten; nimmt die bestehenden Herausforderungen für die Umsetzung integrierter territorialer Ansätze zur Kenntnis, die aus den höchst unterschiedlichen Entscheidungsspielräumen der regionalen und lokalen Behörden der Mitgliedstaaten resultieren;

12.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Verwaltungsbehörden auf, entsprechend strukturierte Überwachungssysteme einzurichten und Bewertungspläne aufzustellen, um die Verwirklichung der Ergebnisse in Bezug auf die Ziele der Strategie Europa 2020 und die territoriale Integration besser bewerten zu können;

Beitrag der territorialen Kohäsion

13.  hebt hervor, dass die ETZ in erheblichem Maße dazu beiträgt, das Ziel der EU des territorialen Zusammenhalts zu stärken, indem verschiedene sektorbezogene Maßnahmen auf territorialer Ebene koordiniert werden; begrüßt die Studie des Europäischen Forschungsnetzwerks für Raumentwicklung und territorialen Zusammenhalt (ESPON) mit dem Titel „ET2050: Territorial Scenarios and Visions for Europe“ (ET2050: Räumliche Szenarien und Visionen für Europa 2050), die als Bezugsrahmen für weitere Gespräche zur Vorbereitung der Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2020 dienen kann;

14.  weist auf die Bedeutung der Konzepte der Integrierten Territorialen Investitionen (ITI) und der Entwicklung unter Federführung der Gemeinden (CLLD) hin, die in den Interreg-Programmen für den Zeitraum 2014–2020 nicht in ausreichendem Umfang umgesetzt werden, und legt den Mitgliedstaaten nahe, sie stärker zu nutzen, wofür eine stärkere Mitwirkung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zwingend erforderlich ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Informations- und Fortbildungsprogramme für die Begünstigten vorzuschlagen;

15.  ist der Auffassung, dass sich die neuen Instrumente für die territoriale Entwicklung, wie ITI und CLLD, durch Investitionen in Infrastrukturen im sozialen Bereich und im Gesundheits- und Bildungswesen sowie durch die Sanierung strukturschwacher Stadtgebiete, die Schaffung von Arbeitsplätzen und andere Maßnahmen zum Abbau der Isolation und zur Förderung der Integration von Migranten umsetzen lassen;

16.  empfiehlt, dass Projekten zur Anpassung von Ortschaften und Regionen an die neuen demografischen Gegebenheiten und zur Bekämpfung des daraus folgenden Ungleichgewichts besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, und zwar indem 1) die soziale Infrastruktur und die Mobilitätsinfrastruktur an den demografischen Wandel und den Zustrom von Migranten angepasst werden, 2) auf die alternde Bevölkerung zugeschnittene Waren und Dienstleistungen geschaffen werden, 3) Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Menschen, Frauen und Migranten gefördert werden, die zur sozialen Inklusion dieser Menschen beitragen, 4) die digitale Vernetzung verbessert wird und Plattformen geschaffen werden, die es ermöglichen bzw. dazu beitragen, dass sich Bürger in abgelegeneren Regionen stärker einbringen und mit den verschiedenen administrativen, sozialen und politischen Diensten auf allen Verwaltungsebenen (lokal, regional, national und europäisch) interagieren;

17.  hebt hervor, dass die ETZ in Inselregionen, Gebieten in äußerster Randlage, in dünn besiedelten Regionen, in Gebirgsregionen und im ländlichen Raum eine wichtige Rolle als Instrument zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit und Integration spielen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Nutzung der Fonds für diese Regionen, einschließlich derer, die eine Grenze zu Drittstaaten haben, besondere Aufmerksamkeit zu widmen, damit die Umsetzung der aus der ETZ finanzierten grenzüberschreitenden Projekte verbessert wird;

18.  weist darauf hin, dass die ETZ und makroregionale Strategien für die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen in größeren Funktionsbereichen ergänzenden Charakter haben und makroregionale Strategien eine positive Rolle dabei spielen können, gemeinsame Herausforderungen von Makroregionen zu bewältigen;

19.  vertritt die Ansicht, dass eine bessere Koordinierung, Synergie und Komplementarität zwischen den grenzüberschreitenden und transnationalen Ausrichtungen angestrebt werden sollten, um die Zusammenarbeit und Integration über größere strategische Gebiete zu verbessern; fordert eine bessere Koordinierung zwischen den Verwaltungsbehörden und den Akteuren, die an makroregionalen Strategien beteiligt sind; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die Zusammenarbeit zu verbessern und die ETZ-Programme bei ihrer Erarbeitung enger an nationale und regionale Programme zu knüpfen und so zu gestalten, dass sie besser mit diesen vereinbar sind, damit die Komplementarität gefördert wird und Überschneidungen vermieden werden;

20.  stellt fest, dass einige Regionen durch Migration vor große Herausforderungen gestellt werden, und plädiert dafür, Interreg-Programme einzusetzen und unverzüglich umzusetzen, damit u. a. die Herausforderungen, die sich aus der Bewältigung der Flüchtlingskrise ergeben, in Angriff genommen werden und bewährte Verfahren zwischen lokalen und regionalen Behörden in Grenzregionen – darunter auch Regionen, die eine Grenze zu einem Drittstaat haben – insbesondere im Rahmen makroregionaler Strategien ausgetauscht werden;

Förderung von Forschung und Innovation

21.  weist auf die im Bereich der Forschung und Innovation erzielten Ergebnisse hin, wie gemeinsame Forschungsprojekte, Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, Gründung internationaler grenzüberschreitender Universitäten, Forschungszentren und Ausbildungseinrichtungen, Einrichtung grenzüberschreitender Cluster und Unternehmensnetzwerke, grenzüberschreitende Gründerzentren und Beratungsdienste für KMU und „High-Tech Branding“, um ausländische Investoren anzuziehen usw.; stellt fest, dass Interreg-Programme eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und des Innovationspotenzials von Regionen spielen, indem sie Synergien zwischen Strategien zur intelligenten Spezialisierung, die Zusammenarbeit zwischen Clustern und die Entwicklung von Innovationsnetzen fördern; fordert die Kommission auf, einen umfassenden Überblick über die territoriale Zusammenarbeit im EFRE und ESF auf der Grundlage des Gemeinsamen Strategischen Rahmens (Anhang I der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)) vorzulegen;

22.  ist sich dessen bewusst, dass 27 % der Mittel aus dem EFRE, die im Zeitraum 2014–2020 für Programme zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vorgesehen sind, auf Investitionen zur Förderung des intelligenten Wachstums, einschließlich Forschung und Innovation, entfallen[22]; stellt zudem fest, dass 35 % der den transnationalen Programmen zugewiesenen Haushaltsmittel in die Förderung von intelligentem Wachstum durch die Stärkung von Forschung und Innovation fließen;

23.  betont, dass grenzüberschreitende innovationspolitische Konzepte geschaffen werden müssen, etwa gemeinsame Forschungs- und Mobilitätsprogramme, eine gemeinsame Forschungsinfrastruktur, Partnerschaften und Kooperationsnetze; weist darauf hin, dass durch die verschiedenen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ein einheitliches Vorgehen im Hinblick auf die Erweiterung der Forschung und Innovation auf grenzüberschreitender Ebene erschwert wird;

24.  fordert mit Nachdruck, dass mithilfe der Synergien und der Komplementarität zwischen Programmen und Fonds wie den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), Horizont 2020, dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und anderen EU-Fonds das Ziel verfolgt wird, die Höhe, die Qualität und die Wirkung der Investitionen in Forschung und Innovation zu maximieren; empfiehlt den lokalen und regionalen Behörden, die Kombinationsmöglichkeiten dieser Fonds in vollem Umfang zu nutzen, um KMU und Forschungs- und Innovationsprojekte, einschließlich auf grenzüberschreitender Ebene, bei Bedarf zu fördern; empfiehlt den KMU, die sich durch diese Fonds bietenden Chancen voll zu nutzen, um zur Umsetzung dieser ETZ-Programme beizutragen;

25.  fordert mit Nachdruck die Annahme grenzüberschreitender Innovationsstrategien, wobei es gilt, Komplementaritäten mit bereits bestehenden Strategien zur intelligenten Spezialisierung sowie mit anderen bestehenden Programmen und Strategien herzustellen; fordert dazu auf, das Potenzial für grenzüberschreitende Synergien zu bewerten und verschiedene Finanzierungsquellen zu mobilisieren;

26.  ist der Ansicht, dass Finanzierungsinstrumente als Ergänzung zu Zuschüssen einen wesentlichen Bestandteil von ETZ-Programmen bilden müssen, um den Zugang von KMU zu Finanzierungsmitteln, Forschung und Innovation zu fördern, und dass die Investitionen in Interreg-Projekte infolge der vermehrten Nutzung von Finanzierungsinstrumenten zunehmen könnten, wodurch neue Arbeitsplätze geschaffen und bessere Ergebnisse erzielt würden; weist darauf hin, dass Initiativen zur technischen Unterstützung und adäquate Fortbildungsinitiativen von grundlegender Bedeutung dafür sind, dass Finanzierungsinstrumente selbst in weniger entwickelten Regionen voll ausgeschöpft werden;

Governance und politische Koordinierung

27.  verweist darauf, dass der ETZ, die seit dem Programmplanungszeitraum 2007–2013 ein vollwertiges Ziel der Kohäsionspolitik ist, im Sechsten Kohäsionsbericht nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet wird; weist auf das Potenzial des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) hin, nicht nur als ein Instrument zur Unterstützung und Förderung der Europäischen territorialen Zusammenarbeit und zur Verwaltung grenzüberschreitender Projekte, sondern auch als eine Möglichkeit, zu einer umfassenden integrierten territorialen Entwicklung und zu einer flexiblen Plattform für Multi-Level-Governance beizutragen;

28.  begrüßt die vereinfachte EVTZ-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1302/2013) und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich verstärkt darum zu bemühen, die Gründung von EVTZ zu erleichtern; betont jedoch, dass diese Verordnung nicht ausreicht, um alle bestehenden rechtlichen Hindernisse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu beseitigen; begrüßt daher die Initiative des luxemburgischen Ratsvorsitzes, der ein spezielles Rechtsinstrument für Grenzregionen vorgeschlagen hat, das den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben soll, untereinander spezifische Rechtsvorschriften zu vereinbaren; begrüßt die Initiative der Kommission, bis Ende 2016 eine Analyse der Hindernisse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit vorzunehmen und dabei Lösungen und Beispiele für bewährte Verfahren zu beleuchten; ersucht die Kommission, in diese Analyse eine Studie zu den Bedürfnissen der Grenzregionen einzubeziehen; erwartet mit Interesse die Ergebnisse der EU-weiten öffentlichen Konsultation der Kommission zu den noch bestehenden Hindernissen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die am 21. September 2015 eingeleitet wurde; appelliert an die Kommission, die Empfehlungen des Parlaments und die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation bei ihrer Analyse zu berücksichtigen;

29.  ist der Ansicht, dass Interreg-Programme nicht nur den Programmprioritäten und der Eingriffslogik, auf die man sich geeinigt hat, entsprechen und sonstige geeignete Finanzierungsmittel ergänzen, sondern auch zur Lösung migrations- und asylbezogener Probleme beitragen und wirksame Integrationsmaßnahmen fördern sollten; fordert, dass die Öffnung der Kommission dafür genutzt wird, Änderungen der operationellen Programme für den Zeitraum 2014–2020 zügig zu überprüfen und zu beschließen, allerdings nur, sofern diese von den betroffenen Mitgliedstaaten gefordert werden und zur Bewältigung der Flüchtlingskrise beitragen;

30.  erwägt eine umfangreichere Nutzung von Finanzierungsinstrumenten als flexiblen Mechanismen, die neben Zuschüssen einzusetzen sind; hebt hervor, dass Finanzierungsinstrumente, sofern sie effektiv angewendet werden, die Wirkung der Finanzierung erheblich steigern können; betont in diesem Zusammenhang, dass klare, in sich stimmige und zielgerichtete Vorschriften über Finanzierungsinstrumente zur Erleichterung des Vorbereitungs- und Durchführungsprozesses für die Mittelverwalter und ‑empfänger beitragen; weist darauf hin, dass sich durch Instrumente der EIB zu Finanzierungstechniken und technischer Unterstützung von spezifischem Fachwissen und Know-how profitieren lässt;

31.  betont, dass im Programmzeitraum 2007–2013 die möglichen Komplementaritäten zwischen den Interreg-Programmen und anderen von der EU finanzierten Programmen nicht hinreichend bewertet wurden; fordert die Einrichtung geeigneter Koordinierungsmechanismen, um für eine wirksame Koordinierung, Komplementarität und Synergie zwischen den ESI-Fonds und anderen gemeinschaftlichen und nationalen Finanzierungsinstrumenten, wie Horizont 2020, sowie dem EFSI und der EIB zu sorgen;

32.  plädiert dafür, dass in die Bewertungspläne der Verwaltungsbehörden laufende Bewertungen aufgenommen werden, mit denen schwerpunktmäßig die Wirksamkeit der Synergien zwischen einzelnen Programmen bewertet werden sollte;

33.  betont die stetig wachsende Bedeutung grenzübergreifender Arbeitsmärkte mit hoher Dynamik im Hinblick auf die Schaffung von Wohlstand und Arbeitsplätzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die sich durch die ETZ-Programme bietenden Chancen, die grenzüberschreitende Arbeitskräftemobilität zu erleichtern, voll zu nutzen, indem sie etwa den Grundsatz der Chancengleichheit fördern, gegebenenfalls den administrativen und sozialen Regelungsrahmen anpassen und den Dialog zwischen den Verwaltungsebenen stärken;

34.  hält es für entscheidend, die Synergien und die Komplementarität zwischen ETZ-Programmen und EURES-Diensten, die in grenzüberschreitenden Regionen mit starkem grenzüberschreitenden Pendelverkehr eine besonders wichtige Rolle spielen, zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten und Regionen auf, die Chancen, welche die EURES-Dienste für Beschäftigung und Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU bieten, voll zu nutzen;

35.  ist davon überzeugt, dass den Grundsätzen der Multi-Level-Governance und der Partnerschaft sowie der tatsächlichen Umsetzung des Europäischen Verhaltenskodex bei der Entwicklung von Interreg-Programmen eine besonders große Bedeutung zukommt;

Vereinfachung

36.  betont, dass die Umsetzung von Programmen der territorialen Zusammenarbeit trotz der gesonderten Verordnung für die ETZ weiter vereinfacht werden sollte, und fordert die hochrangige Gruppe zur Vereinfachung1 auf, noch vor dem Legislativvorschlag für die Europäische territoriale Zusammenarbeit und der Planung der Interreg-Programmen für den Zeitraum nach 2020 Maßnahmen zur Vereinfachung und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Begünstigten zu prüfen;

37.  fordert die Kommission auf, konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, um die Vorschriften in Bezug auf Berichterstattung, Prüfung und staatliche Beihilfen zu vereinfachen und die entsprechenden Verfahren zu vereinheitlichen; fordert mit Nachdruck, dass für alle Interreg-Programme Standardanforderungen auf der Grundlage der jeweiligen Ausrichtung festgelegt werden;

38.  fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Bestimmungen zu vereinfachen und die Übererfüllung unionsrechtlicher Anforderungen („Gold-Plating“) zu vermeiden; fordert mit Nachdruck die Umsetzung der E-Kohäsion und die Straffung der Verwaltungsverfahren;

39.  betont, dass Maßnahmen, die unternommen werden, um zivilgesellschaftliche und private Akteure einzubinden, erweitert und vereinfacht werden müssen, wobei immer Transparenz und Rechenschaftspflicht gegeben sein müssen; weist darauf hin, dass der Aufbau öffentlich-privater Partnerschaften eine Reihe möglicher Vorteile bieten könnte, aber das Risiko eines Interessenkonflikts birgt, das sowohl mit „hard law“- als auch mit „soft law“-Instrumenten angemessen angegangen werden sollte; fordert die Kommission auf, zeitnah einheitliche und klare Leitlinien für die Anwendung von Finanzierungsinstrumenten in ETZ-Programmen bereitzustellen;

40.  betont, dass alle für die Wachstums- und Beschäftigungsprogramme eingeführten Vereinfachungen auch für die Interreg-Programme zur Verfügung stehen müssen;

41.  hebt hervor, wie wichtig es ist, im Rahmen der Vereinfachungsmaßnahmen Mechanismen zur Überwachung der Begünstigten einzuführen;

42.  ist der Auffassung, dass dem gemeinsamen Vorgehen vor Ort und der Förderung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Akteuren über Grenzen hinweg Vorrang eingeräumt werden sollte und dass Finanzierungsinstrumente wesentlich zu diesen Bemühungen beitragen können;

Empfehlungen für die Zukunft

43.  vertritt die Auffassung, dass sich die ETZ als wirksam erwiesen hat und dass ihr Potenzial ausgebaut werden sollte; betont, dass sie auch jenseits der Regionalpolitik Potenzial besitzt, darunter in Bereichen wie dem Binnenmarkt, der digitalen Agenda, Beschäftigung, Mobilität, Energie, Forschung, Bildung, Kultur, Gesundheit und Umwelt, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten daher auf, zu erwägen, die ETZ als wichtiges Instrument zu wahren, indem ihr eine bedeutendere Rolle innerhalb der Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2020 und deutlich umfangreichere Haushaltsmittel zugewiesen werden;

44.  ist der Auffassung, dass die grundlegende Philosophie der Zusammenarbeit und die derzeitige Struktur der ETZ beibehalten werden sollten, wobei dem Grundsatz des federführenden Begünstigten entsprochen und auch weiterhin ein Schwerpunkt auf die grenzübergreifende Komponente gelegt werden sollte; fordert die Kommission auf, die mögliche Entwicklung einheitlicher Kriterien zu prüfen (und zwar nicht nur auf der Grundlage der Bevölkerungszahl, sondern auch auf der Grundlage der sozioökonomischen und territorialen Gegebenheiten) und dabei auf die Erfahrung zurückzugreifen, die in 25 Jahren gewonnen werden konnte;

45.  betont die Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit an den EU-Außengrenzen im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe und des Europäischen Nachbarschaftsinstruments; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass bewährte Verfahren, mit denen sich der Verwaltungsaufwand für die Begünstigten der Interreg-Programme reduzieren lässt, auch auf die Programme an den EU-Außengrenzen angewendet werden können;

46.  verweist auf das Potenzial für die Zusammenarbeit zwischen Bürgern an der Basis, das der „Fonds für kleine Projekte“ bietet, aus dem Mittel für Klein- und Mikroprojekte zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements bereitgestellt werden, wobei das Augenmerk besonders auf kleinen grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten zwischen benachbarten Grenzregionen liegt; fordert, dass Anreize für die Finanzierung solcher Projekte geschaffen werden, und weist darauf hin, dass dafür die Bemühungen um Vereinfachung und Flexibilität verstärkt werden müssen;

47.  plädiert dafür, gemeinsam Strategien für Grenzregionen einzuführen, um eine integrierte und nachhaltige territoriale Entwicklung zu fördern, wozu auch die Umsetzung und Verbreitung integrierter Konzepte und die Harmonisierung der Verwaltungsverfahren und Rechtsvorschriften über Grenzen hinweg zählen; hält es für wichtig, eine ausgewogene territoriale Entwicklung in den Regionen zu fördern;

48.  vertritt die Auffassung, dass der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Grenzregionen in Gebirgen, insbesondere im ländlichen Raum, mehr Aufmerksamkeit zukommen sollte;

49.  hebt hervor, dass eines der Ziele der Europäischen territorialen Zusammenarbeit die kulturelle Zusammenarbeit sein sollte; vertritt daher die Auffassung, dass die Zusammenarbeit im Bereich Kultur und Bildung zwischen grenzüberschreitenden Gebieten mit dem gleichen kulturellen und sprachlichen Erbe stärker gefördert werden sollte;

50.  fordert, dass den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften eine größere und entscheidendere Rolle bei der Unterbreitung von Vorschlägen und der Verwaltung und Bewertung der ETZ, insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, zukommt, wobei zu bedenken ist, dass einige Regionen bereits über solche Befugnisse verfügen;

51.  fordert die Kommission auf, zu prüfen, inwiefern Finanzierungsinstrumenten Zuschüsse ergänzen; hält es für grundlegend, bei der Förderung von KMU enger mit der EIB zusammenzuarbeiten und die finanzielle und technische Expertise der Kommission und der EIB als Katalysator für Investitionen zu nutzen; fordert die Kommission und die EIB auf, die Finanzierungsinstrumente stärker in Einklang mit den Zielen der territorialen Zusammenarbeit zu bringen;

52.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Verwaltungsbehörden auf, den Vorschlag des luxemburgischen Ratsvorsitzes für die Einführung eines neuen Rechtsinstruments für die Kohäsionspolitik nach 2020 im Anschluss an die Ergebnisse der Ex-post-Bewertungen, die Umsetzung der Programme des Zeitraums 2014–2020 und eine angemessene Folgenabschätzung zu prüfen;

53.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit Blick auf die Vorbereitung der Kohäsionspolitik nach 2020 im Jahr 2016 auf Unionsebene eine Debatte mit verschiedenen Interessengruppen über die Zukunft der ETZ nach 2020 einzuleiten; betont, dass bei dieser Debatte insbesondere auf Fragen eingegangen werden sollte, die die Struktur der europäischen territorialen Zusammenarbeit und das Verteilungsverfahren der Programmbudgets betreffen, und neue Mechanismen erarbeitet werden sollten, die auf eine breiteren Anwendung des Konzepts der Ergebnisorientierung abzielen; fordert die Kommission nachdrücklich zur Zusammenarbeit mit dem Ausschuss der Regionen und den entsprechenden zivilgesellschaftlichen und regionalen Interessenträgern auf;

54.  fordert, dass auf der Grundlage des Grünbuchs zum territorialen Zusammenhalt (COM(2008)0616) eine Zukunftsvision der Städte und Regionen der EU entwickelt wird, und stellt fest, dass das geplante „Weißbuch“ zum territorialen Zusammenhalt für den nächsten Programmplanungszeitraum nach 2020 von Bedeutung sein könnte;

Schärfung des Bewusstseins der Öffentlichkeit und Steigerung des Bekanntheitsgrads

55.  bedauert, dass die ETZ-Programme in der Öffentlichkeit kaum bekannt sind und nur unzureichend wahrgenommen werden, und fordert, dass die Ziele, das Potenzial und die Möglichkeiten, Projekte zu verwirklichen, und die Ergebnisse bereits abgeschlossener Projekte nachträglich besser kommuniziert werden; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Verwaltungsbehörden auf, Kooperationsmechanismen einzuführen und breite institutionalisierte Plattformen für Zusammenarbeit einzurichten, damit der Bekanntheitsgrad zunimmt und ein Bewusstsein geschaffen wird; fordert die Kommission auf, die bisherigen Ergebnisse der Programme und Projekte zur Europäischen territorialen Zusammenarbeit zu kartieren und weithin zu verbreiten;

56.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den EVTZ als Instrument zu fördern, mit dem der Bedarf vor Ort in grenzüberschreitenden Regionen auf effizientere Weise gedeckt werden kann;

57.  weist auf die wichtige Rolle der Akteure vor Ort und der Unterstützung bei der Planung von Projekten hin und fordert die Verwaltungsbehörden auf, bestehende Förderinstrumente wie regionale Kontaktstellen zu stärken;

58.  stellt fest, dass die gute Zusammenarbeit zwischen der Kommission, der EIB und den lokalen und regionalen Behörden Voraussetzung für die erfolgreiche Nutzung der Finanzierungsinstrumente für die territoriale Entwicklung und die Kohäsionspolitik insgesamt ist; betont in diesem Zusammenhang, dass der Austausch von Wissen und Erfahrungen zwischen der EU und der EIB einerseits und den lokalen und regionalen Behörden andererseits verstärkt werden muss;

59.  hält die (bereichsspezifische) Belebung von Gebieten, die Verbreitung von Informationen, die Bewusstseinsbildung vor Ort und die Unterstützung von Projekten für überaus wichtig und fordert die Verwaltungsbehörden daher auf, nützliche Instrumente wie territoriale Kontaktstellen zu stärken;

60.  fordert, dass sich die Kommission, die Verwaltungsbehörden und sämtliche Interessenträger besser abstimmen, sodass eine kritische Analyse der inhaltlichen Ergebnisse der Projekte vorgenommen werden kann, bei der sowohl auf Erfolgsgeschichten als auch auf Misserfolge eingegangen wird und Empfehlungen für die Zeit nach 2020 ausgesprochen werden und zugleich für Transparenz und Bürgernähe gesorgt wird;

61.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Allgemeine Angaben

Interreg wurde im Jahr 1990 als Gemeinschaftsinitiative mit einem Budget von 1 Mrd. EUR für 11 Mitgliedstaaten entwickelt und hat ausschließlich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zum Gegenstand. Später wurde Interreg um die transnationale und interregionale Zusammenarbeit erweitert. Am 15./16. September 2015 wurde der 25. Jahrestag von Interreg in Luxemburg im Rahmen einer Konferenz gefeiert, auf der die Europäische territoriale Zusammenarbeit als wichtiges Instrument der Kohäsionspolitik für die Lösung der Probleme hervorgehoben wurde, die über die administrativen Grenzen hinausgehen und gemeinsame Lösungen erfordern.

Für den Zeitraum 2014–2020 wurde eine eigene Verordnung verabschiedet, die die Maßnahmen im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit umfasst, die durch den EFRE finanziert werden. Von der Europäischen territorialen Zusammenarbeit profitieren derzeit 28 Mitgliedstaaten, und sie ist inzwischen zu einem der beiden Ziele der Kohäsionspolitik erklärt worden. Es wurde ein Betrag in Höhe von 10,1 Mrd. EUR bereitgestellt[1]: 74, 1 % für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (60 Programme), 20,4 % für die transnationale Zusammenarbeit (15 Programme) und 5,6 % für die interregionale Zusammenarbeit (4 Programme)[2]. Im Rahmen von Interreg werden auch Programme für die regionale Entwicklungszusammenarbeit außerhalb der EU kofinanziert: 12 IPA-Programme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (242 Mio. für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit) und 16 ENI-Programme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (634 Mio. für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit).

Europäischer Mehrwert der Europäischen territorialen Zusammenarbeit, bewährte Verfahren und Beitrag zu den Zielen der Strategie „Europa 2020“

Im Zeitraum 2014–2020 wurde die Europäische territoriale Zusammenarbeit umstrukturiert, um eine größere Wirkung und einen effizienteren Einsatz der Investitionen durch eine thematisch konzentrierte und ergebnisorientierte Arbeit zu erreichen. Mindestens 80 % des Budgets für jedes Kooperationsprogramm müssen sich auf höchstens 4 thematische Ziele konzentrieren, um so zur Umsetzung der Strategie „Europa 2020“ beizutragen. Durch die Berücksichtigung und Einbindung verschiedener sektorbezogener Maßnahmen auf territorialer Ebene über die nationalen Grenzen hinweg (grenzüberschreitende und transnationale Zusammenarbeit) sowie in einzelnen Städten und Regionen (interregionale Zusammenarbeit) leistet die Europäische territoriale Zusammenarbeit einen enormen Beitrag zur Verbesserung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Potenzials der Regionen[3]. Trotz des geringen Budgets zeitigen die Projekte zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit konkrete Ergebnisse: Sie tragen dazu bei, die Hindernisse für die Verbesserung der Sicherheit, des Verkehrs, der Bildung, Energie, Gesundheit, Ausbildung und Beschäftigung zu beseitigen. Anhand der 64 INTERREG-IIIA-Programme (2000–2006) und der 55 INTERREG-IVA-Programme (2007–2013) wurde der Schwerpunkt der Mittelzuweisung deutlich auf die strategischeren grenzüberschreitenden Entwicklungsprioritäten gelegt. Dadurch wurden bewährte Verfahren in den folgenden Bereichen entwickelt[4]:

Verbesserung der Anbindung, Mobilität und Zugänglichkeit der Dienstleistungen in den Regionen

Die folgenden bewährten Verfahren bieten einen offensichtlichen Mehrwert: Bewältigung von Herausforderungen an den Grenzen im Bereich Verkehr und Personenverkehr durch Unterstützung intelligenter Verkehrslösungen und multimodaler Verkehrszentren (South Baltic – Dänemark, Deutschland, Polen, Litauen, Schweden), Vereinfachung des grenzüberschreitenden Reisens (NORD – Schweden, Finnland, Norwegen), bessere Interkonnektivität mit Schwerpunkt auf der Straßeninfrastruktur (Deutschland (Sachsen) – Tschechische Republik), neue Fußgänger- und Fahrradbrücke zwischen Österreich und der Slowakei, grenzüberschreitende Zugverbindung MI.CO.TRA (Italien, Österreich), bessere Erreichbarkeit auf dem Seeweg durch Verbesserungen in den Häfen (Italien, Frankreich), spezialisierte Dienstleistungen wie Betreuung älterer Menschen, grenzüberschreitende Gesundheitslösungen, Investitionsprojekte zum Aufbau von Strukturen für ältere Menschen, damit sie weiterhin aktiv an der Gesellschaft teilhaben und so weit wie möglich ein gesundes und erfüllendes Leben führen können (Österreich, Tschechische Republik) usw.,

Wissens- und Innovationstransfer, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU

Die folgenden bewährten Verfahren bieten einen offensichtlichen Mehrwert: Einbindung von KMU in konkrete Innovationsmaßnahmen, Networking zwischen Unternehmen, Wissenszentren und Dienstleistern (Deutschland – Niederlande, Projekt „Mechatronik für KMU“), Entwicklung der maritimen Forschung und Entwicklung, Einführung neuer Technologien (Deutschland – Niederlande, Projekt „MariTIM“), Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden (NORD – Schweden, Finnland, Norwegen – Projekt „IEEB“), Entwicklung von Projekten zu Gründerzentren für grenzüberschreitende Unternehmenszusammenarbeit (Ungarn – Slowakei), Förderung wichtiger Anknüpfungspunkte zwischen Industrie und Wissenstransfer unter Verwendung von e-Learning-Methoden (Vereinigtes Königreich, Irland), Belebung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Universitäten und anderen Interessenträgern zur Förderung von Innovationen durch Wissenszentren (Frankreich, Belgien, Projekt „TANDEM“), Aufbau einer „Top-Technologie-Region“ (Belgien, Niederlande, Deutschland, Projekt „Euregio Maas-Rhein“), Aufbau eines Schulungszentrums für angewandte Forschung im Bereich der biobasierten Produktion, Entwicklung der Region Flandern-Südniederlande als wissensintensive Region im Bereich der Wasserstoffanwendung (Belgien – Niederlande), Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern im Bereich der Krebsforschung (Deutschland, Dänemark), Bereitstellung des Zugangs für KMU zu modernster Technik, um Produktideen zu testen, geeignete Herstellungsverfahren einzuführen und Produkte weltweit zu vermarkten (Irland, Vereinigtes Königreich), Entwicklung spezialisierter Dienstleistungen für Unternehmen im Tourismus (Griechenland, Italien), grenzüberschreitendes Screening von Neugeborenen (Deutschland, Polen), SRSnet – „Smart resource-aware multi-sensor network“ (Intelligentes ressourcenschonendes Multisensornetzwerk – Italien, Österreich), das Projekt „Erfolgsmotor 2020“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit auszubauen (Österreich, Deutschland) usw.,

Regionale Markenentwicklung und Stärkung der regionalen Identität

Die folgenden bewährten Verfahren bieten einen offensichtlichen Mehrwert: gemeinsame Ausarbeitung eines Vorschlags für die Aufnahme der deutsch-tschechischen Bergbauregion in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes (Deutschland (Sachsen) – Tschechien), Entwicklung umweltfreundlicher Fremdenverkehrsangebote zur Erhaltung der einzigartigen Natur in der Region (Deutschland (Bayern) –Österreich), Entwicklung lokaler Strategien auf der Grundlage der Ergebnisse konkreter Projekte im Rahmen der Programme (Norwegen, Schweden, Dänemark), Projekt „Ramsar Eco NaTour“ zur Schaffung von Erholungsgebieten für Wien und Bratislava, zur Stärkung des Bewusstseins der Bürger vor Ort und der regionalen Zusammenarbeit im Hinblick auf den Klimawandel und zum Schutz der biologischen Vielfalt (Österreich, Slowakei) usw.,

Bewältigung ökologischer Herausforderungen, Verbesserung des Risikomanagements und des Katastrophenschutzes

Die folgenden bewährten Verfahren bieten einen offensichtlichen Mehrwert: neue Lösungen für ökologische Herausforderungen, wie die gemeinsame Untersuchung von Wassereinzugsgebieten auf Gefahrstoffe (South Baltic – Dänemark, Deutschland, Polen, Litauen, Schweden), vermehrte Nutzung von Meeresressourcen und Meeresnebenprodukten, Schaffung künstlicher Riffe zur Verbesserung der biologischen Vielfalt (Frankreich – England), Entwicklung gemeinsamer Verwaltungssysteme für den Umweltschutz (Rumänien – Bulgarien, Projekte „RISK“ und „JAMES“), Zusammenarbeit bei der Harmonisierung des Hochwasserschutzes und Verbesserung der Wasserqualität (Ungarn – Slowakei, Projekt „FLOODLOG“), Verbesserung der Landschaftsplanung und des Risikomanagements im Alpenraum (Italien, Frankreich, Projekt „GlaRiskAlp“), Bewältigung ökologischer Herausforderungen wie der Verschmutzung der Küsten und der Gefahr von Waldbränden in Meeresgebieten (Italien, Frankreich), Verbesserung der Hafenüberwachung (Griechenland, Italien) usw.,

Verstärkung des institutionellen Kapazitätsaufbaus und Erhöhung des Sozialkapitals zur Konsolidierung grenzüberschreitender Netzwerkstrukturen und zum Aufbau neuer Partnerschaften

Die folgenden bewährten Verfahren bieten einen offensichtlichen Mehrwert: Mitarbeiteraustausch im Bereich Projektplanung und -umsetzung (Deutschland (Sachsen) – Tschechien, Projekt „AQUAMUNDI“), Aufbau von Kooperationen und Netzwerken, Schaffung von (Programm-)Strukturen und Stabilisierung der institutionellen Zusammenarbeit usw.

Ein gutes Beispiel für die Verwendung eines Finanzierungsinstruments in Bezug auf Dachfonds für grenzüberschreitendes/transnationales Risikokapital[5] ist das Projekt EUREFI INTERREG[6] (Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit 2000–2006 „Wallonien – Lothringen – Luxemburg“, weitergeführt im Rahmen des Programms zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit 2007–2013 „Großregion“).

Die interregionale Ausrichtung ist von besonderer Bedeutung: Im Rahmen der Programme ESPON und INTERACT werden Daten über territoriale Entwicklung erhoben (ESPON) bzw. sämtliche Behörden unterstützt, die an der Verwaltung und Umsetzung der Europäischen territorialen Zusammenarbeit beteiligt sind (INTERACT). Dazu werden u. a. unterschiedlichste harmonisierte Instrumente (Vorlagen, Modellformulare, Datenblätter usw.) entwickelt, die dem Aufbau des Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Behörden dienen. INTERREG EUROPE fördert den Erfahrungsaustausch und den Austausch über bewährte Verfahren zwischen Akteuren auf allen Ebenen in Europa, während im Rahmen von URBACT zwecks Informationsaustausch und des Austauschs über bewährte Verfahren für Städte Networking betrieben wird.

Gemäß der vor Kurzem veröffentlichten Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Investing in jobs and growth – maximizing the contribution of ESI Funds“ (Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der ESI-Fonds) werden im Rahmen von 73 Kooperationsprogrammen im Zeitraum 2014–2020 41 % des Gesamthaushalts des EFRE für die Europäische territoriale Zusammenarbeit[7] in Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt investiert und gemeinsame Maßnahmen in den Bereichen Wasserwirtschaft, Abwasseraufbereitung, Erhalt und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, die Verhütung und das Management von Umweltrisiken, nachhaltiger Tourismus und Energieeffizienz gefördert. Im Rahmen von 46 Programmen im Zeitraum 2014–2020 werden 27 % des EFRE-Haushalts für die Europäische territoriale Zusammenarbeit in die Förderung von Forschung und Innovationen und in die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen über EU-Grenzen hinweg investiert. 13 % des EFRE-Haushalts für die Europäische territoriale Zusammenarbeit sind für die Förderung des inklusiven Wachstums im Rahmen von Maßnahmen im Bereich Beschäftigung und Aus- und Weiterbildung vorgesehen. Mit 33 Programmen im Zeitraum 2014–2020 soll die allgemeine Anbindung verbessert werden, und zwar vor allem durch Investitionen in Straßen und Häfen und durch die Förderung multimodaler, sauberer und intelligenter grenzüberschreitender Verkehrssysteme.

Im vorliegenden Bericht werden sowohl die Schwierigkeiten, die sich aus den Anforderungen des Regelungsrahmens für 2014–2020 ergeben haben, als auch das Potenzial der Programme im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Daten und die Mittel für die Datenerhebung in den Blick genommen. Unter diesem Aspekt ist es notwendig, dass diese Herausforderung von der Kommission, im Rahmen der Programme ESPON und INTERACT, von EUROSTAT und den für die Europäische territoriale Zusammenarbeit zuständigen Verwaltungsbehörden gemeinsam koordiniert und angegangen wird, indem Methoden zur Bereitstellung und Nutzung verlässlicher Daten geprüft und festgelegt werden, damit ein stabiler grundlegender Rahmen für die Bewertung des Leistungsrahmens entsteht.

Beitrag zur territorialen Kohäsion

Es gilt, sowohl die Zusammenarbeit über die verschiedenen Finanzierungs- und Kooperationsmechanismen (z. B. die makroregionalen Strategien) hinweg als auch die Anknüpfungspunkte zu bzw. die Vereinbarkeit mit nationalen und regionalen Programmen zu stärken. Die Mitgliedstaaten und die Regionen sollten gemeinsame integrierte Strategien entwickeln, die Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Koordinierungsmechanismen zwischen den entsprechenden grenzüberschreitenden und transnationalen Programmen und deren jeweiligem territorialen Kontext umfassen, damit die Herausforderungen, denen begegnet wurde, auf integrierte, besser koordinierte Weise und auf lange Sicht angegangen werden können.

Die Instrumente ITI und CLLD wurden nicht zufriedenstellend umgesetzt. Ein grenzüberschreitender CLLD-Ansatz wird nur im Rahmen des Kooperationsprogramms INTERREG Italien–Österreich 2014–2020 umgesetzt. Das Instrument ITI wird im Rahmen des INTERREG-Kooperationsprogramm Italien–Slowenien 2014–2020 grenzüberschreitend umgesetzt[8].

Dank des Rechtsrahmens 2014–2020 können die Regionen in äußerster Randlage die Aufnahme von NUTS-3-Regionen, die an das Meer angrenzen und über 150 km entfernt liegen, als grenzüberschreitende Gebiete, die durch die entsprechenden Mittel des jeweiligen Mitgliedstaats gefördert werden können, flexibler handhaben.

Förderung von Forschung und Innovationen

Besonders hervorzuheben sind die im Bereich der Forschung und Innovationen erzielten Ergebnisse, wie gemeinsame Forschungsprojekte, Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, Gründung internationaler grenzüberschreitender Universitäten, Forschungszentren und Ausbildungseinrichtungen, Einrichtung grenzüberschreitender Cluster und Unternehmensnetzwerke, grenzüberschreitende Gründerzentren und Beratungsdienste für KMU und „High-Tech Branding“, um ausländische Investoren anzuziehen usw.

27 % der Mittel aus dem EFRE, die im Zeitraum 2014–2020 für Programme zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vorgesehen sind, entfallen auf Investitionen zur Förderung des intelligenten Wachstums[9]. Dabei werden folgende Ergebnisse erwartet: Unterstützung von 22 500 Unternehmen bei der Förderung des intelligenten Wachstums, 6 900 Unternehmen, die über EU-Grenzen hinweg mit Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten, 1 300 Forscher, die unmittelbar an grenzüberschreitenden und transnationalen Forschungstätigkeiten beteiligt sind.

Forschungs- und Innovationsprozesse, Marktbeziehungen, Wertschöpfungsketten und Standortmarketing können in größerem Maßstab organisiert werden, wodurch Vorteile für KMU und das jeweilige Unternehmensumfeld entstehen, sodass es in einzelnen Technologiebereichen fast zwingend zur einer Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen kommt. Dies zeigt sich u. a. an dem Projekt Food2Market[10] (Interreg IVB North-West Europe), in dessen Rahmen ein transnationales Innovationsgründerzentrum für KMU in der Lebensmittelindustrie eingerichtet wurde, dank dem die KMU ihren Markt über Grenzen hinweg erweitern können.

Die „Stratégie Eurorégionale de l’Innovation“[11] (euroregionale Innovationsstrategie), die 2014 von der Euroregion Pyrenäen-Mittelmeer ausgearbeitet und angenommen wurde, und der Strategieplan 2014–2020, der 2014 von der Euroregion Aquitaine-Euskadi[12] EVTZ ausgearbeitet und angenommen wurde, führen anschaulich vor Augen, wie die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Sektor, den wirtschaftlichen Akteuren und den Forschungszentren in Grenzregionen ausgebaut werden kann und damit Innovation und die wirtschaftliche Entwicklung der jeweiligen Region gefördert werden können. Aus diesem Grund ist es wichtig, grenzüberschreitende Innovationsstrategien in Grenzregionen auszuarbeiten und anzunehmen und zugleich bereits bestehende Strategien zur intelligenten Spezialisierung sowie andere regionale bzw. sektorbezogene Programmen und Strategien zu ergänzen, um so die Möglichkeiten für grenzüberschreitende Synergien und konkrete Maßnahmen auszuloten, insbesondere was die Erschließung verschiedener Finanzierungsquellen betrifft.

Finanzierungsinstrumente müssen fester Bestandteil der ETZ-Strategie zur Unterstützung von KMU, Forschung und Innovationen sein, da dadurch Programmtätigkeiten ergänzt werden, die sich aus Zuschüssen finanzieren.

Governance und politische Koordinierung

Bis einschließlich 24. April 2015 wurden 54 EVTZ gegründet[13]. Bei der Änderung der EVTZ-Verordnung, die am 22. Juni 2014 in Kraft trat, wurden Vereinfachungen vorgenommen. Die Mitgliedstaaten sollten die Gründung von EVTZ auf ihrem Hoheitsgebiet durchsetzen und erleichtern. Die EVTZ-Verordnung ist zweifellos eine wichtige Errungenschaft; sie allein genügt aber nicht, um alle rechtlichen und ordnungspolitischen Hürden für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit aus dem Weg zu räumen. In diesem Zusammenhang sei auf die Initiative des Luxemburgischen Ratsvorsitzes hingewiesen, ein Rechtsinstrument für Grenzregionen zu prüfen, mit dem ergänzend zu den EVTZ auf die Bedürfnisse und Herausforderungen in Grenzregionen eingegangen und es den Mitgliedstaaten ermöglicht werden kann, besondere Bestimmungen zu vereinbaren.

Es ist anzunehmen, dass ETZ-Programme ergänzend zu anderen angemessenen Finanzmitteln im Rahmen der bestehenden Programmprioritäten und der vereinbarten Eingriffslogik zur Bewältigung migrationsbezogener Herausforderungen beitragen können, sofern dies erforderlich und gerechtfertigt ist.

Das besondere Potenzial der ETZ-Programme wird nicht voll ausgeschöpft. Es sollten verstärkt Finanzierungsinstrumente zum Einsatz kommen, die angesichts dessen, dass ihr Multiplikatoreffekt im Hinblick auf die Auswirkungen und ihre Hebelwirkung viel größer sein können, als flexible Mechanismen neben Zuschüssen verwendet werden können. Zu diesem Zweck sollten Finanzinstitute, allen voran die EIB, eingebunden werden, denn sie können konkretes Wissen und Know-how über Finanzierungsinstrumente einbringen.

Es ist bedauerlich, dass im Zeitraum 2007–2013 weder hinreichend geprüft noch ausreichend Nutzen daraus gezogen wurde, wie ETZ-Programme und andere von der EU finanzierte Programme einander ergänzen. Aus diesem Grund sollten geeignete Koordinierungsmechanismen eingeführt werden, mit denen für eine wirksame Koordinierung und Synergien zwischen den ESI-Fonds und anderen Finanzierungsinstrumenten der Union und der Mitgliedstaaten sowie mit dem EFSI und der EIB gesorgt wird. Ebenso sollten die Verwaltungsbehörden laufend Bewertungen vornehmen, die insbesondere auf eine Prüfung der Wirksamkeit der Synergien zwischen den Programmen ausgerichtet sind.

Es steht außer Frage, dass das Prinzip der Multi-Level-Governance und der Verhaltenskodex für die Entwicklung von INTERREG-Programmen besonders wichtig sind, da der Erfolg von Kooperationsprogrammen entscheidend davon abhängt, dass die regionalen und lokalen Behörden aktiv in die Entscheidungsfindung darüber, wie mit diesen Programme am besten grenzüberschreitende Engpässe überwunden werden können, einbezogen werden.

Vereinfachung

Es ist notwendig, die Verwaltung zu entbürokratisieren und die Programme und Projekte zur Europäischen territorialen Zusammenarbeit umzusetzen. Trotz der gesonderten Verordnung gestaltet sich die Umsetzung der ETZ-Programme nach wie vor zu kompliziert, weshalb die hochrangige Gruppe unabhängiger Sachverständiger zur Überwachung der Vereinfachung für die Begünstigten der ESI-Fonds mit Nachdruck aufgerufen wird, Maßnahmen zur erheblichen Vereinfachung und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Begünstigten zu prüfen.

Einerseits sollte die Kommission konkrete Maßnahmen vorlegen, mit denen die Vorschriften über die Berichterstattung und Rechnungsprüfung, staatliche Beihilfen und die SUP sowie die Harmonisierungsvorschriften und ‑vorlagen für alle ETZ-Programmen vereinfacht würden. Andererseits sollten aber auch die Mitgliedstaaten ihre nationalen Bestimmungen vereinfachen, um die Übererfüllung unionsrechtlicher Anforderungen („Gold-Plating“) zu vermeiden, die häufig zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führt, der über den von der Union vorgesehenen Aufwand hinausgeht. Zudem ist es wichtig, die E-Kohäsion umzusetzen und die Verwaltungsverfahren zu straffen.

Die Kommission sollte Standardanforderungen für alle ETZ-Programme (nach Ausrichtung) und Antrags- und Vertragsvorlagen ausarbeiten. Die Mitgliedstaaten und die Verwaltungsbehörden sollten besseren Gebrauch von vereinfachten Verfahren machen, Vereinfachungen für kleinere Projekte einführen und den Entscheidungsfindungsprozess beschleunigen.

Die finanziellen Beiträge des privaten Sektors zu ETZ-Projekten sind immer noch niedrig. Die zur Einbindung von privaten Akteuren ergriffenen Maßnahmen sollten ausgeweitet und vereinfacht werden. Es empfiehlt sich, Finanzierungsinstrumente einzuführen, private Akteure einzubeziehen und öffentlich-private Partnerschaften einzurichten. Die Kommission sollte zeitnah kohärente und klare Leitlinien für die Anwendung von Finanzierungsinstrumenten in ETZ-Programmen bereitstellen.

Empfehlungen für die Zukunft

Die Berichterstatterin unterstreicht die Hebelwirkung der Europäischen territorialen Zusammenarbeit, ihr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis und ihr künftiges Potenzial über die Regionalpolitik hinaus. Aus diesem Grund fordert sie die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die ETZ als wichtiges und positives Instrument für den europäischen Integrationsprozess zu wahren, indem ihr eine bedeutendere Rolle innerhalb der Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2020 zugewiesen wird. Die Berichterstatterin ist davon überzeugt, dass der innovative Aspekt der ETZ weiter gestärkt werden sollte, und fordert mit Nachdruck, dass mehr private Akteure in den Aufbau erfolgreicher öffentlich-privater Partnerschaften über Grenzen hinweg eingebunden werden.

Um eine integrierte und nachhaltige territoriale Entwicklung zu fördern, befürwortet die Berichterstatterin eine gemeinsamen Ausarbeitung von Ansätzen oder Strategien über die Grenzen von Regionen hinaus, die u. a. die Umsetzung und Verbreitung integrierter Ansätze, die Entwicklung von Governance-Modellen und die Harmonisierung von Planungsinstrumenten, Verwaltungsverfahren und Rechtsvorschriften über Grenzen hinweg umfassen.

Die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Verwaltungsbehörden sollten den Vorschlag des luxemburgischen Ratsvorsitzes für die Einführung eines neuen Rechtsinstruments zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit prüfen, das im Rahmen der Ausarbeitung des Legislativpakets zur Kohäsionspolitik nach 2020 im Anschluss an die Ergebnisse der Ex-post-Bewertungen für den Zeitraum 2007–2013 und die Umsetzung der Programme des Zeitraums 2014–2020 entwickelt wird und dem eine angemessene Folgenabschätzung zu den Erfordernissen und der Funktionsweise eines neuen Rechtsinstruments vorausgeht, mit der die bessere Umsetzung grenzüberschreitender Projekte erleichtert werden soll. Bei der Gestaltung des neuen Instrumentes sollte dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprochen werden.

2016 sollte im Rahmen der Diskussion über die Zukunft der Kohäsionspolitik eine strukturierte Debatte mit verschiedenen Interessengruppen über die Zukunft der ETZ nach 2020 eingeleitet werden.

Schärfung des Bewusstseins der Öffentlichkeit und Steigerung des Bekanntheitsgrads

Wie die Flash-Eurobarometer-Umfrage „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Europäischen Union“[14] (2015) ergeben hat, ist sich die Mehrheit der in den EU-Grenzregionen lebenden Menschen der von der EU finanzierten Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in ihrer Region nicht bewusst. Dies zeigt, dass die Ergebnisse und Errungenschaften der abgeschlossenen Projekte wirksamer kommuniziert werden müssen. Die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Verwaltungsbehörden sollten einen Mechanismus einführen, mit dem der Bekanntheitsgrad von bzw. das Bewusstsein über die Ergebnisse der ETZ-Programme erhöht und die Synergien mit anderen von der EU finanzierten Programme bzw. Initiativen verstärkt werden.

Es ist wichtig, dass sich die Kommission, die Verwaltungsbehörden und sämtliche Interessenträger bei der Umsetzung grenzübergreifender Programme besser abstimmen, sodass eine kritische Analyse der inhaltlichen Ergebnisse der Projekte vorgenommen werden kann, bei der sowohl auf Erfolgsgeschichten als auch auf Misserfolge eingegangen wird und Empfehlungen für die Zeit nach 2020 ausgesprochen werden und zugleich für eine hochwertige, transparente und bürgernahe Gestaltung der Projekte gesorgt wird.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.5.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

3

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Pascal Arimont, Franc Bogovič, Victor Boştinaru, Mercedes Bresso, Steeve Briois, Rosa D’Amato, Iratxe García Pérez, Michela Giuffrida, Krzysztof Hetman, Ivan Jakovčić, Constanze Krehl, Sławomir Kłosowski, Andrew Lewer, Louis-Joseph Manscour, Martina Michels, Iskra Mihaylova, Jens Nilsson, Andrey Novakov, Younous Omarjee, Stanislav Polčák, Julia Reid, Liliana Rodrigues, Fernando Ruas, Monika Smolková, Ruža Tomašić, Monika Vana, Matthijs van Miltenburg, Lambert van Nistelrooij, Derek Vaughan, Joachim Zeller

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ivana Maletić, Miroslav Mikolášik, Sophie Montel, Dimitrios Papadimoulis, Tonino Picula, Maurice Ponga, Branislav Škripek, Davor Škrlec, Hannu Takkula, Damiano Zoffoli, Milan Zver