BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Überarbeitung des Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung)
18.7.2016 - (COM(2016)0290 – C8-0176/2016 – 2016/0142(COD)) - ***I
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Agustín Díaz de Mera García Consuegra
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Überarbeitung des Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung)
(COM(2016)0290 – C8-0176/2016 – 2016/0142(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0290),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0176/2016),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– gestützt auf die Artikel 59, 39 und 40 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0235/2016),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 3 a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 3 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 3 b (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 4 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 3 c (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 5 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 1 Verordnung (EG) Nr. 539/2001 Artikel 1a – Absatz 1 | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 6 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 Verordnung (EG) Nr. 539/2001 Artikel 1 a – Absatz 2 – Buchstabe a | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 7 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 2 Verordnung (EG) Nr. 539/2001 Artikel 1 a – Absatz 2 – Buchstabe c a (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 8 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 Verordnung (EG) Nr. 539/2001 Artikel 1 a – Absatz 2 a | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 9 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 3 a (neu) Verordnung (EG) Nr. 539/2001 Artikel 1 a – Absatz 2 b (neu) | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 10 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 4 Verordnung (EG) Nr. 539/2001 Artikel 1 a – Absatz 3 | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 11 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 Verordnung (EG) Nr. 539/2001 Artikel 1 a – Absatz 4 | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 12 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 a (neu) Verordnung (EG) Nr. 539/2001 Artikel 1 a – Absatz 4 – Unterabsatz 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 13 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 b (neu) Verordnung (EG) Nr. 539/2001 Artikel 1 a – Absatz 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 14 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 5 c (neu) Verordnung (EG) Nr. 539/2001 Artikel 1 a – Absatz 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Änderungsantrag 15 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 1 – Absatz 2 (neu) Verordnung (EG) Nr. 539/2001 Artikel 4 b – Absatz 2 | |||||||||||||||||||||||||||||||
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BEGRÜNDUNG
Die Visumpolitik ist einer der wichtigsten Handlungsbereiche der Europäischen Union, da sie sich sowohl auf das auswärtige Handeln als auch auf die innere Sicherheit auswirkt. Sie ist von so großer Bedeutung, dass ihre Behandlung eindeutig als geteilte Zuständigkeit der Gesetzgeber im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geregelt ist.
Mit der vom Europäischen Parlament und vom Rat am 11. Dezember 2013 angenommenen Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 wurden grundlegende Neuerungen wie der jetzt zu ändernde „Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung“ aufgenommen. Außerdem wurde der Gegenseitigkeitsmechanismus als Ausgleich zu dem erstgenannten Mechanismus im Wege einer Einigung zwischen den Organen geändert, deren Rechtmäßigkeit am 16. Juli 2015 vom Gerichtshof der EU bestätigt wurde. Dieses Urteil legte die Rechtsprechung fest, schuf die Grundlage für die korrekte Anwendung von delegierten Rechtsakten bzw. Durchführungsrechtsakten und stellte so sicher, dass die Organe gleichberechtigt sind.
Die Entwicklung der politischen Lage und der Migrationsströme macht – insbesondere in Anbetracht der sukzessiven Prozesse zur Visaliberalisierung – eine Überarbeitung des Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung erforderlich, um ihn zu beschleunigen und flexibler zu gestalten. Zweifellos muss die EU über Instrumente verfügen, mit denen sie auf die jeweils unterschiedlichen Situationen eingehen kann, die sich aus den folgenden Entwicklungen ergeben:
• einem plötzlichen und beträchtlichen Anstieg der Zahl der Drittstaatsangehörigen, die sich irregulär auf dem Gebiet der EU aufhalten;
• unbegründeten Asylanträgen von Staatsangehörigen eines Drittstaats;
• abgelehnten Rückübernahmeersuchen;
• Bedrohungen der Sicherheit auf europäischem Hoheitsgebiet.
Diese gesteigerte Flexibilisierung muss jedoch mit robusten Garantien und Maßnahmen für den Schutz der Menschenrechte sowie mit von den europäischen Agenturen und den zuständigen Strafverfolgungsbehörden bereitgestellten Berichten und Statistiken einhergehen. Nur so können die Rechte der Bürger von Drittstaaten geschützt und die Grundsätze der gemeinschaftlichen Visumpolitik gewahrt werden.
Es ist erforderlich und rechtlich angemessen, dass das Europäische Parlament in die Beschlussfassung eingebunden ist, denn wir dürfen nicht vergessen, dass die Wiedereinführung der Visumpflicht für die Angehörigen eines Drittstaates eine der drastischsten zur Verfügung stehenden politischen Maßnahmen ist. Im Einklang mit diesen Ausführungen sollte der Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung mit Blick auf den Rückgriff auf delegierte Rechtsakte geändert und an das Urteil des Gerichtshofs vom 16. Juli 2015 angepasst werden, der diese Frage bereits im Zusammenhang mit dem Gegenseitigkeitsmechanismus behandelt hat. Die beiden Mechanismen sind zwei Seiten einer Medaille und legislative und politische Gegengewichte mit ähnlichen Auswirkungen und sollten im Rahmen vergleichbarer Verfahren behandelt werden.
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (Überarbeitung des Mechanismus zur Aussetzung der Visumbefreiung) |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2016)0290 – C8-0176/2016 – 2016/0142(COD) |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
LIBE 12.5.2016 |
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Mitberatende Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AFET 12.5.2016 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
AFET 1.7.2016 |
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Berichterstatter Datum der Benennung |
Agustín Díaz de Mera García Consuegra 23.5.2016 |
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Prüfung im Ausschuss |
26.5.2016 |
15.6.2016 |
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Datum der Annahme |
7.7.2016 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
42 9 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jan Philipp Albrecht, Heinz K. Becker, Michał Boni, Caterina Chinnici, Rachida Dati, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, Cornelia Ernst, Tanja Fajon, Laura Ferrara, Monika Flašíková Beňová, Lorenzo Fontana, Mariya Gabriel, Kinga Gál, Ana Gomes, Nathalie Griesbeck, Sylvie Guillaume, Jussi Halla-aho, Monika Hohlmeier, Brice Hortefeux, Filiz Hyusmenova, Iliana Iotova, Eva Joly, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Barbara Kudrycka, Marju Lauristin, Monica Macovei, Barbara Matera, Roberta Metsola, Louis Michel, Claude Moraes, József Nagy, Judith Sargentini, Birgit Sippel, Branislav Škripek, Csaba Sógor, Helga Stevens, Traian Ungureanu, Kristina Winberg |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Anna Maria Corazza Bildt, Dennis de Jong, Gérard Deprez, Anna Hedh, Petr Ježek, Petra Kammerevert, Jean Lambert, Gilles Lebreton, Andrejs Mamikins, Salvatore Domenico Pogliese, Christine Revault D’Allonnes Bonnefoy, Barbara Spinelli |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2) |
Georg Mayer |
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Datum der Einreichung |
18.7.2016 |
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SCHLUSSABSTIMMUNG IN NAMENTLICHER ABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
42 |
+ |
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ALDE |
Gérard Deprez, Nathalie Griesbeck, Filiz Hyusmenova, Petr Ježek, Louis Michel |
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ECR |
Jussi Halla-aho, Monica Macovei, Branislav Škripek, Helga Stevens |
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ENF |
Lorenzo Fontana |
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GUE/NGL |
Dennis de Jong |
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PPE |
Heinz K. Becker, Michał Boni, Anna Maria Corazza Bildt, Rachida Dati, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Frank Engel, Mariya Gabriel, Kinga Gál, Monika Hohlmeier, Brice Hortefeux, Barbara Kudrycka, Barbara Matera, Roberta Metsola, József Nagy, Salvatore Domenico Pogliese, Csaba Sógor, Traian Ungureanu |
|
S&D |
Caterina Chinnici, Tanja Fajon, Monika Flašíková Beňová, Ana Gomes, Sylvie Guillaume, Anna Hedh, Iliana Iotova, Petra Kammerevert, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Marju Lauristin, Andrejs Mamikins, Claude Moraes, Christine Revault D'Allonnes Bonnefoy, Birgit Sippel |
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9 |
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EFDD |
Laura Ferrara, Kristina Winberg |
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ENF |
Gilles Lebreton |
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GUE/NGL |
Cornelia Ernst, Barbara Spinelli |
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VERTS/ALE |
Jan Philipp Albrecht, Eva Joly, Jean Lambert, Judith Sargentini |
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1 |
0 |
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ENF |
Georg Mayer |
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Erklärung der benutzten Zeichen:
+ : dafür
- : dagegen
0 : Enthaltung