EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG betreffend den Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 471/2009 über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern hinsichtlich der Übertragung von delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen auf die Kommission zum Erlass bestimmter Maßnahmen

19.7.2016 - (08536/1/2016 – C8-0226/2016 – 2013/0279(COD)) - ***II

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Bernd Lange

Verfahren : 2013/0279(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0240/2016
Eingereichte Texte :
A8-0240/2016
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 471/2009 über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern hinsichtlich der Übertragung von delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen auf die Kommission zum Erlass bestimmter Maßnahmen

(08536/1/2016 – C8-0226/2016 – 2013/0279(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates in erster Lesung (08536/1/2016 – C8‑0226/2016),

–  unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung[1] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0579),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 76 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel für die zweite Lesung (A8-0240/2016),

1.  billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;

2.  stellt fest, dass der Gesetzgebungsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Gesetzgebungsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;

4.  beauftragt seinen Generalsekretär, den Gesetzgebungsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Gesetzgebungsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Angesichts der Änderungen, die mit dem Vertrag von Lissabon und der in der Folge erlassenen Verordnung (EU) Nr. 182/2011 (über Durchführungsrechtsakte) vorgenommen wurden, musste die Kommission die Beschlussfassungsvorschriften im Bereich der Handels­politik an die neue Regelung der delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte anpas­sen. Die meisten Rechtsvorschriften im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik wurden durch die Sammelrechtsakte „Trade Omnibus I und II“ und mehrere darauffolgende Einzel­anpassungen an die neue verfassungsrechtliche Regelung angeglichen. Die Kommis­sion verpflichtete sich, bis zum Ende der siebten Legislaturperiode eine zweite Welle komito­logiespezifischer Anpassungen in die Wege zu leiten, nämlich für Rechtsakte, die das Regelungsverfahren mit Kontrolle vorsehen. In diesem Zusammenhang hat die Kommission den Änderungsvorschlag zur Verordnung (EG) Nr. 471/2009 über Gemeinschaftsstatistiken vorgelegt, die der einzige Rechtsakt im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik ist, in der auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird.

Nach Annahme des Standpunkts des Parlaments in erster Lesung am 12. März 2014 durch das Plenum wurden unter italienischem Ratsvorsitz informelle Verhandlungen aufgenommen, um eine frühzeitige Einigung in zweiter Lesung zu erzielen. Nach mehreren Trilog-Runden wurden die Verhandlungen ausgesetzt, um den Erlass der neuen Interinstitutionellen Verein­barung über bessere Rechtsetzung abzuwarten, die unter anderem eine horizontale Lösung für die Konsultation von Sachverständigen der Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung delegierter Rechtsakte vorsieht.

Der Erlass der neuen Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung im Dezember 2015 ermöglichte es somit den Verhandlungsteams von Parlament und Rat, eine Einigung über die vorgenannte Verordnung zu erzielen.

Der vereinbarte Text wurde dem INTA-Ausschuss am 21. April 2016 zur Billigung unter­breitet und vom Ausschuss mit überwältigender Mehrheit angenommen. Auf der Grundlage der Billigung durch den Ausschuss verpflichtete sich der Ausschussvorsitzende in seinem am gleichen Tag an den Vorsitz des AStV gerichteten Schreiben, dem Plenum zu empfehlen, den Standpunkt des Rates in erster Lesung ohne Änderungen zu billigen. Nach Überprüfung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen hat der Rat seinen Standpunkt in erster Lesung, mit dem die Einigung bestätigt wird, am 16. Juni 2016 angenommen.

Der Berichterstatter schlägt daher vor, den Standpunkt des Rates in erster Lesung ohne Änderungen zu billigen.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern hinsichtlich der Übertragung von delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen an die Kommission zum Erlass bestimmter Maßnahmen

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

08536/1/2016 – C8-0226/2016 – 2013/0279(COD)

Datum der 1. Lesung des EP – P-Nummer

12.3.2014                     T7-0226/2014

Vorschlag der Kommission

COM(2013)0579 - C7-0243/2013

Datum der Bekanntgabe im Plenum des Eingangs des Standpunkts des Rates in erster Lesung

22.6.2016

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

22.6.2016

 

 

 

Berichterstatter

       Datum der Benennung

Bernd Lange

15.6.2016

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

30.6.2016

 

 

 

Datum der Annahme

14.7.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

0

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, Maria Arena, Karoline Graswander-Hainz, Yannick Jadot, Ska Keller, Jude Kirton-Darling, Alexander Graf Lambsdorff, Bernd Lange, Emmanuel Maurel, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Joachim Schuster, Joachim Starbatty, Iuliu Winkler, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Reimer Böge, Victor Boştinaru, Klaus Buchner, Seán Kelly, Gabriel Mato, Bolesław G. Piecha, Pedro Silva Pereira, Ramon Tremosa i Balcells, Wim van de Camp, Jarosław Wałęsa, Pablo Zalba Bidegain

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Mara Bizzotto, Jozo Radoš, Dariusz Rosati, Paul Rübig, Mylène Troszczynski

Datum der Einreichung

19.7.2016