EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Östlich des Uruguay nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der spezifischen Verpflichtungen der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union

19.7.2016 - (06870/2016 – C8-0235/2016 – 2016/0058(NLE)) - ***

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Pablo Zalba Bidegain

Verfahren : 2016/0058(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0241/2016
Eingereichte Texte :
A8-0241/2016
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Östlich des Uruguay nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der spezifischen Verpflichtungen der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union

(06870/2016 – C8-0235/2016 – 2016/0058(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (06870/2016),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Östlich des Uruguay nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der spezifischen Verpflichtungen der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (06871/2016),

–  in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C8-0235/2016),

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 99 Absatz 2 sowie auf Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A8-0241/2016),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Östlich des Uruguay zu übermitteln.

KURZE BEGRÜNDUNG

Der Berichterstatter ist der Ansicht, dass das Europäische Parlament dem Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Östlich des Uruguay nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der spezifischen Verpflichtungen der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union zustimmen sollte.

Mit dem Beitritt der Republik Kroatien erweiterte die Europäische Union ihre Zollunion und war infolgedessen gemäß den Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO) (Artikel XXIV Absatz 6 GATT 1994) verpflichtet, im Hinblick auf den Zolltarif Kroatiens Verhandlungen über Ausgleichsregelungen mit der Republik Östlich des Uruguay aufzunehmen, da die Annahme des EU-Zolltarifs dazu führt, dass die Zölle steigen.

Aus den Verhandlungen mit Uruguay ging der Entwurf eines Abkommens hervor, das am 18. Dezember in Nairobi paraphiert wurde. Auch dem Rat wurde ein Vorschlag für die Unterzeichnung dieses Abkommens übermittelt; der Beschluss des Rates über die Unterzeichnung wurde am 11. April 2016 gefasst.

Die EU wird in ihre Liste für das Zollgebiet der 28 Mitgliedstaaten die in der Liste für die 27 Mitgliedstaaten aufgeführten Änderungen in Bezug auf die Zollkontingente für Rindfleisch aufnehmen. Im Rahmen des Abkommens wird die Kommission ebenfalls eine Durchführungsverordnung bezüglich verschiedener Zollkontingente ausarbeiten.

Die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu diesem Beschluss des Rates ist eine verbindliche Komponente beim Abschluss des Prozesses zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Östlich des Uruguay nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der spezifischen Verpflichtungen der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

06870/2016 – C8-0235/2016 – COM(2016)01032016/0058(NLE)

Datum der Anhörung / des Ersuchens um Zustimmung

22.6.2016

 

 

 

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

4.7.2016

 

 

 

Mitberatende Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

4.7.2016

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

       Datum des Beschlusses

AFET

15.3.2016

 

 

 

Berichterstatter

       Datum der Benennung

Pablo Zalba Bidegain

20.4.2016

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

16.6.2016

 

 

 

Datum der Annahme

14.7.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

William (The Earl of) Dartmouth, Laima Liucija Andrikienė, Maria Arena, Karoline Graswander-Hainz, Yannick Jadot, Ska Keller, Jude Kirton-Darling, Alexander Graf Lambsdorff, Bernd Lange, Emmanuel Maurel, Anne-Marie Mineur, Sorin Moisă, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Inmaculada Rodríguez-Piñero Fernández, Marietje Schaake, Helmut Scholz, Joachim Schuster, Joachim Starbatty, Iuliu Winkler, Jan Zahradil

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Reimer Böge, Victor Boştinaru, Klaus Buchner, Seán Kelly, Gabriel Mato, Bolesław G. Piecha, Pedro Silva Pereira, Ramon Tremosa i Balcells, Wim van de Camp, Jarosław Wałęsa, Pablo Zalba Bidegain

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Mara Bizzotto, Jozo Radoš, Dariusz Rosati, Paul Rübig, Mylène Troszczynski

Datum der Einreichung

19.7.2016