BERICHT über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2016 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016: Sicherheit der Organe

17.10.2016 - (12600/2016 – C8-0409/2016 – 2016/2121(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: José Manuel Fernandes, Gérard Deprez


Verfahren : 2016/2121(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0295/2016
Eingereichte Texte :
A8-0295/2016
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2016 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016: Sicherheit der Organe

(12600/2016 – C8-0409/2016 – 2016/2121(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates[1], insbesondere auf Artikel 41,

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, der am 25. November 2015 endgültig erlassen wurde[2],

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[3],

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[4],

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2016, der von der Kommission am 30. Juni 2016 angenommen wurde (COM(2016)0310),

–  unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2016, der vom Rat am 11. Oktober 2016 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 11. Oktober 2016 zugeleitet wurde (12600/2016 – C8-0409/2016),

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Präsidenten des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2016 an den Präsidenten der Kommission, insbesondere auf Absatz 3,

–  unter Hinweis auf seine Erklärung zur Anwendung von Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung, die Teil der am 14. November 2015 im Rahmen des Vermittlungsverfahrens für das Haushaltsplan 2016 erzielten gemeinsamen Schlussfolgerungen ist,

–  gestützt auf die Artikel 88 und 91 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0295/2016),

A.  in der Erwägung, dass die jüngsten Terroranschläge die Organe der Union dazu bewogen haben, ihre Sicherheitsbedürfnisse zu überprüfen und den Bedarf an zusätzlichen Mitteln bereits 2016 zu ermitteln;

B.  in der Erwägung, dass im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2016 infolgedessen vorgeschlagen wird, die Mittel für den Bereich Sicherheit in den Europäischen Schulen, dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission, dem Gerichtshof, dem Europäischen Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Auswärtigen Dienst um insgesamt 15,8 Mio. EUR aufzustocken;

C.  in der Erwägung, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 3/2016 namentlich darauf abzielt, 35 zusätzliche Dauerplanstellen für die Einstellung zusätzlicher Sicherheitsbediensteter im Europäischen Parlament zu schaffen; in der Erwägung, dass solche Stellen im Haushaltsplan 2017 beibehalten und vom Ziel der Verringerung des Personalbestands um 5 % ausgenommen werden sollten, da sie einer neuen Tätigkeit zuzuordnen sind; in der Erwägung, dass das Parlament uneingeschränkt zu seiner den gemeinsamen Schlussfolgerungen zum Haushaltsplan 2016 beigefügten Erklärung zur Verringerung des Personalbestands um 5 %, steht;

1.  nimmt Kenntnis von dem von der Kommission vorgelegten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2016;

2.  billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2016;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 3/2016 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Rechnungshof und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
  • [2]  ABl. L 48 vom 24.2.2016.
  • [3]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
  • [4]  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.9.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

7

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Jonathan Arnott, Jean Arthuis, Richard Ashworth, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Jean-Paul Denanot, Gérard Deprez, José Manuel Fernandes, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Esteban González Pons, Ingeborg Gräßle, Monika Hohlmeier, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Ernest Maragall, Siegfried Mureşan, Andrey Novakov, Urmas Paet, Pina Picierno, Paul Rübig, Petri Sarvamaa, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Paul Tang, Indrek Tarand, Isabelle Thomas, Inese Vaidere, Monika Vana, Auke Zijlstra

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Marco Valli