EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG betreffend den Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs im Hinblick auf die Erfassung von Daten über Güter, Fahrgäste und Unfälle

18.10.2016 - (10000/1/2016 – C8-0365/2016 – 2013/0297(COD)) - ***II

Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Berichterstatter: Michael Cramer


Verfahren : 2013/0297(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0300/2016
Eingereichte Texte :
A8-0300/2016
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs im Hinblick auf die Erfassung von Daten über Güter, Fahrgäste und Unfälle

(10000/1/2016 – C8-0365/2016 – 2013/0297(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

- unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates in erster Lesung (10000/1/2016 – C8‑0365/2016),

-  unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung[1] zum Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0611),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 76 seiner Geschäftsordnung,

-  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr für die zweite Lesung (A8-0300/2016),

1.  billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;

2.  stellt fest, dass der Rechtsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;

4.  beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem bestätigt worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Prioritäten des Parlaments:

Das Parlament hat in erster Lesung beschlossen, dass der Geltungsbereich der Verordnung über die Statistik des Eisenbahnverkehrs dahingehend erweitert werden sollte, dass sie auch Infrastrukturdaten – insbesondere im Hinblick auf den Einsatz des Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystems (ERTMS), das einen der Schwerpunkte des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) bildete – umfasst. Das Parlament erachtete es als äußerst wichtig, ein klares Konzept für die Entwicklung des ERTMS in der Union zu haben, da die EU bereits mehrere Millionen EUR in diese Art von Infrastruktur investiert hat, ohne dass bisher konkrete Ergebnisse bei der Operabilität des Systems in Europa erzielt wurden, was auf Unregelmäßigkeiten und Verzögerungen bei der Einführung zurückzuführen ist.

Das Parlament hat außerdem beschlossen, dass Eurostat Personen mit eingeschränkter Mobilität und Personen mit Behinderungen statistische Daten über barrierefreie Bahnhöfe und über die Nutzung von grenzüberschreitenden Zugangspunkten zur Schieneninfrastruktur zur Verfügung stellen sollte.

Im Hinblick auf den Vorschlag der Kommission, Unfälle aus dem Geltungsbereich der Verordnung zu streichen, vertrat das Parlament die Ansicht, dass Unfallstatistiken auch künftig in den Geltungsbereich der Verordnung fallen sollten und dass der Geltungsbereich darüber hinaus auf Unfälle und Zwischenfälle mit Gefahrguttransporten und Unfälle an Bahnübergängen ausgeweitet werden sollte. Das Parlament war außerdem der Auffassung, dass Eurostat und die Eisenbahnagentur der Europäischen Union bei der Verbesserung der Statistik über Eisenbahnunfälle eng zusammenarbeiten sollten und insbesondere für methodische Kohärenz in Bezug auf Unfalldaten, die im Zusammenhang mit anderen Verkehrsmitteln stehen, sorgen sollten.

Das Parlament hält es für sehr wichtig, dass die EU‑Bürger – über eine einzige Anlaufstelle – einen einfachen Zugang zu Informationen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von EU‑Maßnahmen stehen, erhalten.

Wichtigste Errungenschaften:

Nach langen Verhandlungen einigten sich Rat und Parlament darauf, dass sich Doppelarbeit am effizientesten und kostenwirksamsten von vornherein ausschließen lässt, indem Eurostat, die Kommission und die Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) ihre Zusammenarbeit intensivieren und sichergestellt wird, dass statistische Daten, die sich auf EU-Maßnahmen beziehen, für EU-Bürger und Interessenträger leicht zugänglich sind.

Eine Einigung über eine Vereinfachung der Verordnung über die Statistik des Eisenbahnverkehrs war nur nach der Unterzeichnung der beiden Absichtserklärungen zwischen Eurostat und der Kommission (27.4.2016) und zwischen Eurostat und der ERA (12.5.2016) möglich. Diese Absichtserklärungen sind einerseits wichtige Instrumente, um die Nutzung der vorhandenen Informationen zu optimieren und um den Verwaltungsaufwand zu verringern und andererseits mit ihnen den Anforderungen der beiden Mitgesetzgeber hinsichtlich einer besseren Nutzung der Statistik des Eisenbahnverkehrs Genüge zu tun. So würde durch sie allen Nutzergruppen ein einfacher Zugang zu Daten und zuverlässigen Informationen über die Fortschritte bei den Maßnahmen der EU‑Politik im Eisenbahnbereich gewährt.

Verlauf der Verhandlungen:

Im Anschluss an die Annahme des Standpunkts in erster Lesung am 11. März 2014 und den Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) über die Aufnahme von Verhandlungen am 13. Oktober 2014 wurde am 25. November 2014 ein informeller Trilog unter dem italienischen Ratsvorsitz anberaumt. Im Anschluss fanden unter dem lettischen und dem luxemburgischen Ratsvorsitz informelle Verhandlungen zwecks einer frühen Einigung in zweiter Lesung statt. Während des zweiten informellen Trilogs unter dem niederländischen Ratsvorsitz erzielten die Verhandlungsteams des Parlaments und des Rates am 24. Mai 2016 eine Einigung. Der dem Verhandlungsergebnis entsprechende Text wurde am 15. Juni 2016 vom TRAN‑Ausschuss gebilligt. Davon ausgehend teilte der Vorsitz des TRAN‑Ausschusses dem Ausschuss der Ständigen Vertreter in einem Schreiben mit, dass er dem Plenum empfehlen werde, den Standpunkt des Rates in erster Lesung ohne Änderungen zu billigen. Nach der sprachlichen und juristischen Überprüfung nahm der Rat seinen Standpunkt in erster Lesung an und bestätigte damit die Einigung vom 18. Juli 2016.

VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES

Titel

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs im Hinblick auf die Erfassung von Daten über Güter, Fahrgäste und Unfälle

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

10000/1/2016 – C8-0365/2016 – 2013/0297(COD)

Datum der 1. Lesung des EP – PNummer

11.3.2014                     T7-0197/2014

Vorschlag der Kommission

COM(2013)0611 – C7-0249/2013

Datum der Bekanntgabe im Plenum des Eingangs des Standpunkts des Rates in erster Lesung

15.9.2016

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

TRAN

15.9.2016

 

 

 

Berichterstatter

       Datum der Benennung

Michael Cramer

25.9.2013

 

 

 

Ersetzte Berichterstatter

Michael Cramer

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

26.9.2016

 

 

 

Datum der Annahme

11.10.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Lucy Anderson, Marie-Christine Arnautu, Inés Ayala Sender, Georges Bach, Izaskun Bilbao Barandica, Deirdre Clune, Michael Cramer, Luis de Grandes Pascual, Andor Deli, Karima Delli, Isabella De Monte, Tania González Peñas, Dieter-Lebrecht Koch, Merja Kyllönen, Miltiadis Kyrkos, Bogusław Liberadzki, Peter Lundgren, Marian-Jean Marinescu, Georg Mayer, Gesine Meissner, Cláudia Monteiro de Aguiar, Renaud Muselier, Markus Pieper, Salvatore Domenico Pogliese, Tomasz Piotr Poręba, Gabriele Preuß, Christine Revault D’Allonnes Bonnefoy, Dominique Riquet, Massimiliano Salini, David-Maria Sassoli, Claudia Schmidt, Jill Seymour, Claudia Țapardel, Keith Taylor, Pavel Telička, Wim van de Camp, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Roberts Zīle, Kosma Złotowski, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Knut Fleckenstein, Maria Grapini, Evžen Tošenovský

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Olle Ludvigsson

Datum der Einreichung

18.10.2016