BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes
16.11.2016 - (COM(2016)0543 – C8-0352/2016 – 2016/0259(COD)) - ***I
Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatter: Mircea Diaconu
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 50 Absatz 2 der Geschäftsordnung)
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes
(COM(2016)0543 – C8-0352/2016 – 2016/0259(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0543),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0352/2016),
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 12. Oktober 2016[1],
– unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für regionale Entwicklung,
– gestützt auf Artikel 59 und Artikel 50 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie die Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A6-0340/2016),
1. legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2. fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Änderungsantrag 1 Vorschlag für einen Beschluss Bezugsvermerk 4 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen16, |
unter Hinweis auf die Entschließung des Ausschusses der Regionen16, |
__________________ |
__________________ |
16 ABl. C […] vom […], S. […]. |
16 ABl. C […] vom […], S. […]. |
Änderungsantrag 2 Vorschlag für einen Beschluss Erwägung 11 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
(11) Das kulturelle Erbe kann in einer Zeit, da die kulturelle Vielfalt in europäischen Gesellschaften zunimmt, einen wesentlichen Beitrag zum Zusammenhalt der Gemeinschaft leisten. Neue partizipative und interkulturelle Ansätze für Maßnahmen im Bereich des Kulturerbes und von Bildungsinitiativen, die dem Erbe aller Kulturen die gleiche Würde zugestehen, tragen potenziell zu mehr Vertrauen, gegenseitiger Anerkennung und zu sozialem Zusammenhalt bei. |
(11) Das kulturelle Erbe kann in einer Zeit, da die kulturelle Vielfalt in europäischen Gesellschaften zunimmt, einen wesentlichen Beitrag zum Zusammenhalt der Gemeinschaft leisten. Stätten, denen das Europäische Kulturerbe-Siegel verliehen wurde, weisen einen starken Bezug zu Europa auf, da sie aufgrund der Rolle ausgewählt wurden, die sie in der europäischen Geschichte gespielt haben. Als solche symbolisieren sie europäische Ideale, Werte und Geschichte sowie das Zusammenwachsen Europas, und sie bringen die Europäische Union ihren Bürgerinnen und Bürgern näher. Zusammen mit den Kulturhauptstädten Europas verstärken sie das Bewusstsein der europäischen Bürger, zu einem gemeinsamen Kulturraum zu gehören. Daher sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, wie sich diese Stätten und das Europäische Jahr des Kulturerbes ergänzen können. Neue partizipative und interkulturelle Ansätze für Maßnahmen im Bereich des Kulturerbes und von Bildungsinitiativen, die dem Erbe aller Kulturen die gleiche Würde zugestehen und die Freiheit der Kunst im Einklang mit Artikel 13 der Grundrechtecharta der Europäischen Union wahren, tragen potenziell zu mehr Vertrauen, gegenseitiger Anerkennung und zu sozialem Zusammenhalt bei. |
Änderungsantrag 3 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 2 – Absatz 1 – Einleitung | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
1. Im Einklang mit den Zielen der europäischen Kulturagenda bestehen die übergeordneten Ziele des Europäischen Jahres darin, die Anstrengungen der Union, der Mitgliedstaaten sowie regionaler und lokaler Behörden zum Schutz, zur Sicherung, zur Um- oder Weiternutzung, zur Verbesserung, zur Aufwertung und zur Förderung des europäischen Kulturerbes in der Europäischen Union (EU) — insbesondere durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen — zu fördern und zu unterstützen. Insbesondere soll das Europäische Jahr Folgendes leisten: |
1. Das vorrangige Ziel des Europäischen Jahres ist es, das europäische Kulturerbe als eine gemeinsame Ressource zu feiern, die sich über Jahrhunderte hinweg aus der Verflechtung der Mitgliedstaaten und der europäischen Völker entwickelt hat. Im Einklang mit den Zielen der europäischen Kulturagenda bestehen die weiteren Ziele des Europäischen Jahres darin, die Anstrengungen der Union, der Mitgliedstaaten sowie regionaler und lokaler Behörden zum Schutz, zur Sicherung, zur Um- oder Weiternutzung, zur Verbesserung, zur Aufwertung und zur Förderung des europäischen Kulturerbes in der Europäischen Union (EU) — insbesondere durch den Austausch von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen — zu fördern und zu unterstützen. Insbesondere soll das Europäische Jahr Folgendes leisten: |
Änderungsantrag 4 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 2 – Absatz 1 – Buchstabe b | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
b) Es soll den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beitrag stärken, den das europäische Kulturerbe durch sein mittelbares und unmittelbares wirtschaftliches Potenzial leistet. Dazu zählt die Fähigkeit zur Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft, zur Inspiration zu kreativem und innovativem Schaffen, zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus, zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie zur Schaffung dauerhafter lokaler Arbeitsplätze. |
b) Es soll den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beitrag stärken, den das europäische Kulturerbe durch sein mittelbares und unmittelbares wirtschaftliches Potenzial leistet. Dazu zählt die Fähigkeit zur Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft, kleiner und mittlerer Unternehmen sowie kleinerer und größerer Projekte und die Fähigkeit zur Inspiration zu kreativem und innovativem Schaffen, zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus, zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie zur Schaffung dauerhafter lokaler Arbeitsplätze. |
Änderungsantrag 5 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 3 – Absatz -1 (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(-1) Im ersten Quartal von 2017 setzt die Kommission eine Arbeitsgruppe ein, in die das Europäische Parlament und die einschlägigen Interessenträger eingebunden werden. Bis 31. Dezember 2017 legt die Arbeitsgruppe einen Arbeitsplan mit den für 2018 vorgesehenen Tätigkeiten, den entsprechenden Mittelzuweisungen und der visuellen Identität des Europäischen Jahres vor. Die Arbeitsgruppe legt eine Reihe von Leitinitiativen fest, die im Rahmen des Europäischen Jahres umgesetzt werden. |
Änderungsantrag 6 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 4 – Überschrift | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Koordinierung auf nationaler Ebene |
Koordinierung auf mitgliedstaatlicher Ebene |
Änderungsantrag 7 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 4 – Absatz 1 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Die Mitgliedstaaten ernennen jeweils eine nationale Koordinatorin/einen nationalen Koordinator, die/der ihre Teilnahme am Europäischen Jahr organisiert. Die Koordinatoren sorgen für die Koordinierung der einschlägigen Aktivitäten auf nationaler Ebene. |
Die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten arbeiten mit den Einrichtungen der Union zusammen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Europäischen Jahres zu gewährleisten und seine Wirkung durch zusätzliche Tätigkeiten, Bürgerbeteiligung und Verbreitungsmaßnahmen zu vervielfachen. Die Mitgliedstaaten ernennen jeweils eine Koordinatorin/einen Koordinator, die/der ihre Teilnahme am Europäischen Jahr organisiert. Die Koordinatoren sorgen für die Koordinierung der einschlägigen Aktivitäten auf mitgliedstaatlicher Ebene. |
Änderungsantrag 8 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 5 – Absatz 1 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Die Kommission beruft Sitzungen der nationalen Koordinatoren ein; diese Sitzungen dienen der Koordination des Europäischen Jahres und dem Informationsaustausch über die Durchführung auf nationaler und europäischer Ebene. |
Die Kommission beruft Sitzungen der Koordinatoren aus den Mitgliedstaaten und der Vertreter des Europäischen Parlaments ein; diese Sitzungen dienen der Koordination des Europäischen Jahres und dem Informationsaustausch über die Durchführung auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der Union. Bei der Koordination des Europäischen Jahres auf Unionsebene wird in der Kommission ein übergreifender Ansatz verfolgt, damit sich unter der Koordinierung der Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur sämtliche einschlägigen Generaldirektionen beteiligen und so Synergien zwischen den unterschiedlichen Programmen und Initiativen der Union zur Förderung von Projekten im Bereich des kulturellen Erbes entstehen und die Informationen über das Europäische Jahr eine größere Verbreitung finden. |
Änderungsantrag 9 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 5 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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Artikel 5a |
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Beteiligung der Zivilgesellschaft |
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Die Struktur des Europäischen Jahres muss so gestaltet werden, dass sich im Bereich des kulturellen Erbes tätige Fachverbände, bestehende grenzübergreifende Kulturnetzwerke, interessierte nichtstaatliche Organisationen und Kulturvereine und insbesondere Jugendorganisationen aktiv daran beteiligen können. |
Änderungsantrag 10 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 7 – Absatz -1 (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(-1) Für das Europäische Jahr wird ein eigener Artikel im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union eingerichtet. Dieser Artikel umfasst auch die Mittel, die für die Vorbereitung und die Durchführung des Europäischen Jahres und die Maßnahmen, die zu dessen langfristiger Nachhaltigkeit beitragen, vorgesehen sind. Die Gesamtfinanzierung im Rahmen dieses Artikels beläuft sich auf 15 Mio. EUR. |
Änderungsantrag 11 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 7 – Absatz -1 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(-1a) Die vorläufige Aufschlüsselung der Mittel nach Jahren sieht wie folgt aus: 1 Mio. EUR im Jahr 2017, 13 Mio. EUR im Jahr 2018 und 1 Mio. EUR im Jahr 2019. Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde bewilligt. |
Änderungsantrag 12 Vorschlag für einen Beschluss Artikel 7 – Absatz 1 | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
Die Kofinanzierung von Aktivitäten zur Unterstützung des Europäischen Jahres erfolgt auf europäischer Ebene gemäß den für bestehende Programme, insbesondere das Programm „Kreatives Europa“, geltenden Vorschriften und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten für die Festsetzung von Prioritäten auf Jahres- und Mehrjahresbasis. Gegebenenfalls können auch andere Programme und Politikbereiche im Rahmen ihrer geltenden Rechts- und Finanzvorschriften das Europäische Jahr unterstützen. |
(1) Die im Rahmen des Europäischen Jahres organisierten Tätigkeiten können durch gesonderte Zuschüsse nationaler, regionaler und lokaler Behörden in den Mitgliedstaaten und durch flexible Finanzierungsmechanismen wie öffentlich-private Partnerschaften oder Crowdfunding kofinanziert werden. Gegebenenfalls können auch andere Programme und Politikbereiche im Rahmen ihrer geltenden Rechts- und Finanzvorschriften das Europäische Jahr unterstützen. |
- [1] ABl. C xx vom xx.10.2016, S. xx.
STELLUNGNAHME DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES ZUR FINANZIELLEN VEREINBARKEIT
Frau
Silvia Costa
Vorsitzende
Ausschuss für Kultur und Bildung
BRÜSSEL
Betrifft: Stellungnahme zu der finanziellen Vereinbarkeit des Vorschlags für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes (COM(2016)543 – C8-0352/2016 – 2016/0259(COD))
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
der vorliegende Vorschlag wurde dem Haushaltsausschuss am 7. September 2016 zur Stellungnahme unterbreitet. Nach Prüfung des Vorschlags beschlossen die Koordinatoren des Haushaltsausschusses am 15. September 2016, sich gemäß Artikel 41 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments mit Fragen im Zusammenhang mit der finanziellen Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem MFR zu befassen.
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 11. Oktober 2016 die vorgenannte Frage geprüft und trotz einer Reihe schwerwiegender Bedenken, die vorgebracht wurden, entschieden, dass die finanzielle Vereinbarkeit des vorgenannten Legislativvorschlags mit dem MFR gegeben ist, der darauf abzielt, die Rolle des europäischen Kulturerbes als eine Schlüsselkomponente der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs zu fördern und den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beitrag des europäischen Kulturerbes zu stärken.
In ihrem Vorschlag empfiehlt die Kommission, zur Durchführung des Europäischen Jahres des Kulturerbes bestehende EU-Programme heranzuziehen, und zwar das Programm „Kreatives Europa“, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, Horizont 2020, Erasmus+ und Europa für Bürgerinnen und Bürger. Die Gesamtkosten für die Durchführung des Europäischen Jahres des Kulturerbes werden sich voraussichtlich auf 4 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen belaufen und sollen im Rahmen der bestehenden Haushaltsgrenzen gedeckt werden, indem sie ausschließlich aus der Dotation des Unterprogramms Kultur des Programms „Kreatives Europa“ finanziert werden. Da das Europäische Jahr zum Zeitpunkt, zu dem die Mittelzuweisungen im Rahmen des MFR erfolgten, noch nicht geplant war und in der derzeitigen Finanzplanung bezeichnenderweise keine zusätzlichen Mittel angestrebt werden, bestehen begründete Bedenken, dass dieses Europäische Jahr eine finanzielle Aushöhlung anderer Maßnahmen im Rahmen des Unterprogramms Kultur bewirken könnte.
Wie Sie wissen, ist „Kreatives Europa“ ein verhältnismäßig kleines Programm mit einem breiten Anwendungsbereich und überaus ehrgeizigen Zielen. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die derzeitige Ausführungsrate von 100 % am Jahresende sowohl bei den Verpflichtungen als auch bei den Zahlungen sowie die anhaltend hohe Überzeichnungsrate keinen Zweifel daran lassen, dass die Mittel des Programms bereits übermäßig in Anspruch genommen werden. Die Entnahme von 4 Mio. EUR aus einem bereits sehr knapp bemessenen Budget wird die Lage nur noch verschlimmern.
Aus diesem Grund stimmte der Ausschuss in seiner Stellungnahme zum Haushaltsplan 2017 dafür, eine eigene Haushaltslinie zur Unterstützung des Europäischen Jahres einzuführen, die 1 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen vorsieht, damit 2017 erste Vorbereitungen getroffen werden können. Mit der Einrichtung einer eigenen Linie will der Ausschuss ein deutliches Zeichen dafür setzen, dass das Parlament ein erfolgreiches und ehrgeiziges Europäisches Jahr des Kulturerbes nachdrücklich befürwortet, dieses jedoch nicht zulasten derzeitiger und künftiger Maßnahmen im Rahmen des Unterprogramms Kultur des Programms „Kreatives Europa“ gehen darf. Die Mittel für das Europäische Jahr sollten daher zweckgebunden werden. Zudem hat der Ausschuss nicht nur dafür gestimmt, die vom Rat vorgenommenen Kürzungen aller Haushaltslinien des Programms „Kreatives Europa“ rückgängig zu machen, sondern auch dafür, dessen Mittel für Verpflichtungen gegenüber dem Haushaltsentwurf um insgesamt 41,6 Mio. EUR aufzustocken, um den hohen Druck auf das Programm zu mindern.
Wird dies in der Abstimmung im Plenum am 26. Oktober bestätigt, würde es dem Haushaltsberichterstatter ein starkes Mandat in den Verhandlungen mit dem Rat verleihen. Seien Sie versichert, dass der Ausschuss alles in seiner Macht Stehende tun wird, um in dieser Hinsicht in den Haushaltsverhandlungen in Absprache mit Ihrem Ausschuss ein befriedigendes Ergebnis zu erzielen. Ich würde Sie bitten, uns während des Verfahrens der Annahme des Standpunkts des Parlaments sowie der Verhandlungen mit dem Rat über etwaige Entwicklungen betreffend die haushaltspolitischen Aspekte des Vorschlags auf dem Laufenden zu halten.
Der Haushaltsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 11. Oktober 2016 auf die vorstehenden Punkte geeinigt und dementsprechend einstimmig beschlossen zu empfehlen, dass der Berichterstatter des federführenden Ausschusses die Frage der finanziellen Vereinbarkeit des Vorschlags gegenüber der Kommission und dem Rat zur Sprache bringt und diesen Aspekten in den Verhandlungen in enger Zusammenarbeit mit dem Hauptberichterstatter für den Haushaltsplan 2017, Jens Geier, und mir weiter nachgeht.
Der Haushaltsausschuss wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie dieses Schreiben dem endgültigen Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung als Anlage beifügen könnten.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Jean Arthuis
ANLAGE: VORSCHLÄGE DES AUSSCHUSSES FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG IN FORM EINES SCHREIBENS
Frau Silvia Costa
Vorsitzende
Ausschuss für Kultur und Bildung
Europäisches Parlament
ASP 15G306
Brüssel
Sehr geehrte Frau Costa,
Betrifft: Europäisches Jahr des Kulturerbes
Am 8. September 2016 einigten sich die Koordinatoren des Ausschusses für regionale Entwicklung darauf, eine Stellungnahme zu dem Legislativbericht des Ausschusses für Kultur und Bildung über den Vorschlag der Kommission, das Jahr 2018 zum Europäischen Jahr des Kulturerbes auszurufen, auszuarbeiten. Wir haben den Beschluss des Ausschusses für Kultur und Bildung, das vereinfachte Verfahren nach Artikel 50 der Geschäftsordnung anzuwenden, nunmehr zur Kenntnis genommen. Unter dieser Voraussetzung kann der Ausschuss für regionale Entwicklung keine Stellungnahme abgeben. Hiermit übermitteln wir Ihnen unsere Vorschläge in Form dieses Schreibens als Beitrag der Mehrheit des Ausschusses für regionale Entwicklung zu dem Thema mit dem Verweis auf den zu ändernden Kommissionstext (COM(2016) 543). Ich hoffe, dass Sie mit diesem Vorgehen einverstanden sind.
Vorschläge:
1) (Artikel 7) ist der Ansicht, dass das Europäische Jahr des Kulturerbes im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) auch mittels integrierter Kulturerbeprojekte gefördert werden könnte, die im Einklang mit der ESIF-Verordnung stehen und den in den Partnerschaftsabkommen vereinbarten Strategien entsprechen;
2) (Artikel 7) betont, dass es wichtig ist, zwischen den Struktur- und Investitionsfonds der EU Synergien herzustellen, um das Europäische Jahr des Kulturerbes zu unterstützen; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, das Europäische Jahr des Kulturerbes in lokale und regionale Projekte zur wirtschaftlichen Entwicklung einzubinden, um einen maximalen Wirkungsgrad zu erzielen;
3) (Erwägung 24a neu) stellt die Bedeutung grenzüberschreitender Kulturprojekte heraus, die zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts beitragen könnten und Inklusion begünstigen; fordert in diesem Zusammenhang Maßnahmen, durch die die Finanzierung mittels öffentlich-privater Partnerschaftsübereinkommen in der Breite und in der Tiefe gefördert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Iskra MIHAYLOVA
Kopie: Mircea Diaconu, Berichterstatter
VERFAHREN DES FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSSES
Titel |
Europäisches Jahr des Kulturerbes |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
COM(2016)0543 – C8-0352/2016 – 2016/0259(COD) |
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Datum der Übermittlung an das EP |
30.8.2016 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
CULT 12.9.2016 |
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Mitberatende Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 12.9.2016 |
REGI 12.9.2016 |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
BUDG 15.9.2016 |
REGI 14.10.2016 |
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Berichterstatter Datum der Benennung |
Mircea Diaconu 8.9.2016 |
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Vereinfachtes Verfahren - Datum des Beschlusses |
5.9.2016 |
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Änderung der Mittelausstattung Datum der Stellungnahme BUDG |
BUDG 11.10.2016 |
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Prüfung im Ausschuss |
11.10.2016 |
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Datum der Annahme |
08.11.2016 |
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Datum der Einreichung |
17.11.2016 |
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