BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2016

25.11.2016 - (COM(2016)0624 – C8-0399/2016 – 2016/2256(BUD))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: José Manuel Fernandes

Verfahren : 2016/2256(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0347/2016
Eingereichte Texte :
A8-0347/2016
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2016

(COM(2016)0624 – C8-0399/2016 – 2016/2256(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0624 – C8-0399/2016),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[1], insbesondere auf Artikel 13,

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[2], insbesondere auf Nummer 14,

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, der am 25. November 2015 endgültig erlassen wurde[3],

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2016, der von der Kommission am 30. September 2016 vorgelegt wurde (COM(2016)0623),

–  unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2016, der vom Rat am 24. November 2016 festgelegt wurde (13583/2016 – C8‑0459/2016),

–  unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 1. Dezember 2016 zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2016[4],

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0347/2016),

A.  in der Erwägung, dass die Kommission zusammen mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2016 vorgeschlagen hat, den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben für das Jahr 2016 im Umfang von 240,1 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen, um die Mittel für Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Ausgaben der Rubrik 3 „Sicherheit und Unionsbürgerschaft“ des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 zu ergänzen;

1.  billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
  • [2]  ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
  • [3]  ABl. L 48 vom 24.2.2016, S. 1.
  • [4]  Angenommene Texte, P8 TA-PROV(2016)0000.

ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom ... 2016

über die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben im Jahr 2016

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 14 Unterabsatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit Artikel 13 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates[2] wurde ein Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben von bis zu 0,03 % des Bruttonationaleinkommens der Union eingerichtet.

(2) Gemäß Artikel 6 dieser Verordnung hat die Kommission den absoluten Betrag des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben für 2016[3] berechnet.

(3) Nach Prüfung aller anderen finanziellen Möglichkeiten zur Reaktion auf unvorhergesehene Umstände innerhalb der Obergrenzen für Verpflichtungen der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) des mehrjährigen Finanzrahmens für 2016, und nachdem das Flexibilitätsinstrument im Jahr 2016 in vollem Umfang (1 530 Mio. EUR) in Anspruch genommen wurde, muss der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen werden, damit der Bedarf im Zusammenhang mit der Migrations-, Flüchtlings- und Sicherheitskrise gedeckt werden kann, wozu die Mittel für Verpflichtungen im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 über die Obergrenzen für Verpflichtungen von Rubrik 3 hinaus aufgestockt werden.

(4) Angesichts dieser außergewöhnlichen Situation ist die Bedingung des „letzten Mittels“ gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 erfüllt —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Für den Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2016 wird der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, um über die Obergrenzen für Verpflichtungen von Rubrik 3 des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 240,1 Mio. EUR bereitzustellen.

Artikel 2

Für die in Artikel 1 erwähnten Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 240,1 Mio. EUR wird durch den Spielraum innerhalb der Obergrenzen für Verpflichtungen von Rubrik 5 des mehrjährigen Finanzrahmens (Verwaltung) für das Haushaltsjahr 2016 ein vollständiger Ausgleich geschaffen.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments          Im Namen des Rates

Der Präsident                Der Präsident

  • [1]   ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
  • [2]   Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884).
  • [3]   Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 22. Mai 2015 mit dem Titel „Technische Anpassung des Finanzrahmens an die Entwicklung des Bruttonationaleinkommens für das Haushaltsjahr 2016“ (COM(2015)320).

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

24.11.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

4

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Nedzhmi Ali, Jonathan Arnott, Jean Arthuis, Richard Ashworth, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Jean-Paul Denanot, Gérard Deprez, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Ernest Maragall, Clare Moody, Siegfried Mureşan, Victor Negrescu, Liadh Ní Riada, Younous Omarjee, Urmas Paet, Pina Picierno, Paul Rübig, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Inese Vaidere, Monika Vana, Daniele Viotti, Marco Zanni, Auke Zijlstra, Stanisław Żółtek

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Ivana Maletić, Andrey Novakov, Tomáš Zdechovský