BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Deutschland
25.11.2016 - (COM(2016)0681 – C8-0423/2016 – 2016/2267(BUD))
Haushaltsausschuss
Berichterstatterin: Monika Hohlmeier
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Deutschland
(COM(2016)0681 – C8-0423/2016 – 2016/2267(BUD))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2016)0681 – C8-0423/2016),
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[1],
– gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[2], insbesondere auf Artikel 10,
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3], insbesondere auf Nummer 11,
– unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für regionale Entwicklung,
– unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0352/2016),
1. billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Deutschland
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[1], insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3,
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[2], insbesondere auf Nummer 11,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (im Folgenden „Fonds“) soll die Union in die Lage versetzen, rasch, wirksam und flexibel auf Notsituationen zu reagieren und sich mit der Bevölkerung in den von Naturkatastrophen betroffenen Regionen solidarisch zu zeigen.
(2) Wie in Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates[3] festgelegt, darf die Mittelausstattung des Fonds einen jährlichen Höchstbetrag von 500 000 000 EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.
(3) Am 19. August 2016 stellte Deutschland einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds aufgrund einer Reihe außergewöhnlich starker Überschwemmungen/Sturzfluten in Niederbayern innerhalb kurzer Zeit im Mai und Juni 2016.
(4) Der Antrag Deutschlands erfüllt die Bedingungen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem Fonds.
(5) Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für Deutschland bereitgestellt werden kann.
(6) Damit der Fonds möglichst schnell in Anspruch genommen werden kann, sollte der vorliegende Beschluss ab dem Datum seiner Annahme gelten –
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 werden Deutschland aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Mittel für Verpflichtungen und für Zahlungen in Höhe von 31 475 125 EUR bereitgestellt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Er gilt ab dem [Datum seiner Annahme].
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates
Der Präsident Der Präsident
BEGRÜNDUNG
Die Kommission schlägt vor, den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) in Anspruch zu nehmen, um im Zusammenhang mit einer Naturkatastrophe in Deutschland (Überschwemmungen in Niederbayern, insbesondere im Landkreis Rottal-Inn), die sich im Mai und Juni 2016 ereignet hat, Finanzhilfen zu gewähren.
Durch die innerhalb kurzer Zeit aufeinanderfolgenden äußerst heftigen Überschwemmungen/Sturzfluten wurden öffentliche und private Infrastrukturen und Privathäuser zerstört und schwere Schäden in der Landwirtschaft angerichtet. Sieben Menschen kamen ums Leben, und in Niederbayern waren von den Überschwemmungen über 47 000 Menschen betroffen, von denen mehr als 2 000 erst zwei Monate später wieder in ihre Häuser zurückkehren konnten. Die Stadt Simbach am Inn wurde fast völlig zerstört und war drei Wochen lang ohne kommunale Wasserversorgung. Es wurden auch erhebliche Schäden in Industrie und Landwirtschaft sowie schwere Schäden an grundlegenden Infrastrukturen, in der Wasserversorgung, in der Abwasserbeseitigung und im Stromnetz gemeldet.
Die deutschen Behörden schätzten in ihrem Antrag, der am 19. August 2016 bei der Kommission einging, den unmittelbar durch die Katastrophe verursachten Gesamtschaden auf 1 259 005 000 EUR. Da dieser Betrag 3,03% des regionalen BIP der betroffenen NUTS-2-Region Niederbayern (auf der Grundlage der Zahlen von 2014) entspricht und über dem Schwellenwert von 1,5 % des regionalen BIP liegt, ist die Katastrophe eine „regionale Naturkatastrophe“ im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 der EUSF-Verordnung.
Die Kosten der gemäß Artikel 3 der Verordnung förderfähigen wesentlichen Sofortmaßnahmen werden von den deutschen Behörden mit 94 196 000 EUR veranschlagt, von denen über 52 227 000 EUR Wiederaufbaumaßnahmen im Verkehrswesen und über 21 Mio. EUR Sanierungsmaßnahmen betreffen.
Die betroffene Region fällt im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (2014–2020) in die Kategorie der „stärker entwickelten Regionen“. Die deutschen Behörden haben der Kommission nicht signalisiert, dass sie beabsichtigen, Mittel aus dem ESI-Fonds-Programm für Hilfsmaßnahmen umzuwidmen.
Deutschland hat keine Vorauszahlung beantragt.
Im Einklang mit der bisherigen Praxis schlägt die Kommission vor, einen Satz von 2,5 % des gesamten unmittelbaren Schadens auf alle Schäden unterhalb des Schwellenwerts für „Katastrophen größeren Ausmaßes“ anzuwenden. Der Gesamtbetrag der vorgeschlagenen Unterstützung beläuft sich somit auf 31 475 125 EUR.
Die vorgeschlagene Inanspruchnahme erfordert eine Änderung des Haushaltsplans 2016 und den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans (Nr. 6/2016) zur Aufstockung der Mittel von Artikel 13 06 01 „Unterstützung der Mitgliedstaaten im Falle einer großen Naturkatastrophe mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Lebensbedingungen, die natürliche Umwelt oder die Wirtschaft“ um 31 475 125 EUR sowohl bei den Verpflichtungsermächtigungen als auch den Zahlungsermächtigungen.
Dies ist der zweite Beschluss über die Inanspruchnahme des Fonds im Jahr 2016, und der Gesamtbetrag der vorgeschlagenen Unterstützung steht im Einklang mit den Bestimmungen über die jährliche Obergrenze für den Solidaritätsfonds der Europäischen Union, die in der MFR-Verordnung auf 552 040 402 EUR (d. h. 500 Mio. EUR zu Preisen von 2011) festgesetzt wurde. Da für 2015 veranschlagte Mittel in Höhe von 541 216 080 EUR nicht ausgegeben und für ein Jahr auf 2016 übertragen wurden, belaufen sich die noch nicht ausgegebenen Mittel des Solidaritätsfonds der EU nach dem ersten Vorschlag für eine Inanspruchnahme des Fonds 2016 (Erdbeben auf den Ionischen Inseln/Griechenland) derzeit auf 1 091 604 648 EUR.
Die Berichterstatterin empfiehlt, als Zeichen der Solidarität mit der betroffenen Region den diesem Bericht beigefügten Vorschlag der Kommission für einen Beschluss zügig zu billigen.
ANLAGE – SCHREIBEN DES AUSSCHUSSES FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG
Schreiben von Iskra MIHAYLOVA, Vorsitzende des Ausschusses für regionale Entwicklung, an Jean ARTHUIS, Vorsitzender des Haushaltsausschusses
Übersetzung
Betrifft: Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union für Deutschland
Sehr geehrter Herr Arthuis,
die Europäische Kommission hat dem Europäischen Parlament ihren Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Deutschland (COM(2016)0681) unterbreitet.
Auf der Grundlage eines Antrags Deutschlands stellt sich die Berechnung der Hilfe aus dem Fonds auf Basis des geschätzten Gesamtschadens wie folgt dar:
Katastrophe |
Direktschaden
(in Mio. EUR) |
Gesamtkosten der förderfähigen Maßnahmen (in Mio. EUR)
|
Schwellenwert für regionale Katastrophen [1,5% des BIP] (in Mio. EUR) |
2,5 % des direkten Schadens (in EUR) |
6 % des direkten Schadens über dem Schwellenwert
|
Gesamtbetrag der vorgeschlagenen Unterstützung
(in EUR) |
|
DEUTSCHLAND |
1 259,005 |
94,196 |
622,8 |
31 475 125 |
~ |
31 475 125 |
|
GESAMT |
31 475 125 |
||||||
Nach Prüfung dieses Antrags (Mitteilung an die Kommission C(2016)6597 vom 14.10.2016)) und unter Berücksichtigung des maximal möglichen Beitrags aus dem Fonds sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Höhe eines Betrags von insgesamt 31 475 125 EUR in Anspruch zu nehmen.
Die Ausschusskoordinatoren haben diesen Vorschlag geprüft und mich gebeten, Ihnen per Schreiben mitzuteilen, dass der Ausschuss in diesem Fall mehrheitlich keine Einwände gegen die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der EU zum Zweck der Bereitstellung des vorgenannten, von der Kommission vorgeschlagenen Betrags hat.
(Höflichkeitsformel und Unterschrift)
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
24.11.2016 |
|
|
|
|
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
33 1 3 |
|||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Nedzhmi Ali, Jonathan Arnott, Jean Arthuis, Richard Ashworth, Reimer Böge, Lefteris Christoforou, Jean-Paul Denanot, Gérard Deprez, Eider Gardiazabal Rubial, Jens Geier, Ingeborg Gräßle, Iris Hoffmann, Monika Hohlmeier, Bernd Kölmel, Zbigniew Kuźmiuk, Vladimír Maňka, Ernest Maragall, Clare Moody, Siegfried Mureşan, Victor Negrescu, Liadh Ní Riada, Younous Omarjee, Urmas Paet, Pina Picierno, Paul Rübig, Patricija Šulin, Eleftherios Synadinos, Indrek Tarand, Inese Vaidere, Monika Vana, Daniele Viotti, Marco Zanni, Auke Zijlstra, Stanisław Żółtek |
||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter |
Ivana Maletić, Andrey Novakov, Tomáš Zdechovský |
||||