BERICHT über die Rechte der Frau in den Staaten der Östlichen Partnerschaft

2.12.2016 - (2016/2060(INI))

Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
Berichterstatterin: Mariya Gabriel

Verfahren : 2016/2060(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A8-0365/2016
Eingereichte Texte :
A8-0365/2016
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den Rechten der Frau in den Staaten der Östlichen Partnerschaft

(2016/2060(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), nach denen die Gleichstellung von Frauen und Männern einer der wichtigsten Grundsätze ist, auf die sich die EU gründet,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW),

–  unter Hinweis auf die UN-Aktionsplattform von Peking aus dem Jahr 1995 für Gleichstellung, Entwicklung und Frieden,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen 1820 (2008), 1325 (2000) und zuletzt 2242 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit,

–  unter Hinweis auf die im September 1995 verabschiedete Erklärung von Peking und die zugehörige Aktionsplattform sowie das Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (Konferenz von Kairo) von September 1994 und die Ergebnisse ihrer Überprüfungskonferenzen,

–  unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 18. November 2015 über die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Februar 2008 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik, vom 20. April 2015 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik und vom 14. Dezember 2015 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik,

–  unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft am 7. Mai 2009 in Prag abgegebene Gemeinsame Erklärung,

–  unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft am 28. und 29. November 2013 in Vilnius abgegebene Gemeinsame Erklärung mit dem Titel „Eastern Partnership: the way ahead“ (Östliche Partnerschaft: der Weg nach vorne),

–  unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft am 21. und 22. Mai 2015 in Riga abgegebene Gemeinsame Erklärung,

–  unter Hinweis auf die Assoziierungsabkommen bzw. die Vertieften und Umfassenden Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine andererseits,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 232/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI)[1],

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juli 2015 zum Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie für den Zeitraum 2015–2019,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Oktober 2015 zum Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter für den Zeitraum 2016–2020,

–  unter Hinweis auf die Gemeinsame Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 22. September 2015 mit dem Titel „Gender Equality and Women’s Empowerment: Transforming the Lives of Girls and Women through EU External Relations 2016-2020“ (Gleichstellung der Geschlechter und Machtgleichstellung von Frauen: Veränderung der Leben von Mädchen und Frauen durch die EU-Außenbeziehungen 2016–2020),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Januar 2016 zu den Assoziierungsabkommen sowie den Vertieften und Umfassenden Freihandelsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine[2],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2015 zu dem Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie in der Welt 2014 und zur Politik der Europäischen Union in diesem Bereich[3],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2015 zur Erneuerung des EU-Aktionsplans zur Gleichstellung der Geschlechter und Machtgleichstellung der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit[4],

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2013 zum Genderzid: die fehlenden Frauen?[5],

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen und seine jüngste Entschließung vom 9. Juli 2015 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik[6],

–  unter Hinweis auf das Projekt des Europarates mit dem Titel „Improving Women’s Access to Justice in Five Eastern Partnership Countries“ (Verbesserung des Zugangs von Frauen zur Justiz in fünf Staaten der Östlichen Partnerschaft),

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen von Istanbul aus dem Jahr 2011,

–  unter Hinweis auf die Länderberichte im Rahmen des Istanbuler Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung der OECD sowie die Fortschrittsberichte für die Länder der Östlichen Partnerschaft,

–  unter Hinweis auf die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zur Gleichstellung der Geschlechter, und zwar das Übereinkommen (Nr. 100) von 1951 über die Gleichheit des Entgelts, das Übereinkommen (Nr. 111) von 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, das Übereinkommen (Nr. 156) von 1981 über Arbeitnehmer mit Familienpflichten und das Übereinkommen (Nr. 183) von 2000 über den Mutterschutz,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0365/2016),

A.  in der Erwägung, dass die Partnerschaft gemäß der Erklärung von Prag auf dem Bekenntnis zu den Grundsätzen des Völkerrechts und den Grundwerten beruht, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten; in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter in der Erklärung von Riga als vielversprechender neuer Bereich der Zusammenarbeit bezeichnet wird;

B.  in der Erwägung, dass eine stärkere Differenzierung unter den Partnerländern sowie ihre höhere Eigenverantwortung zu den Grundprinzipien der überprüften ENP gehört, wobei die spezifische Situation in den einzelnen Ländern berücksichtigt werden muss;

C.  in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen in den Verfassungen und Rechtsordnungen der Länder der Östlichen Partnerschaft verankert ist und diese Länder die meisten wichtigen internationalen Übereinkommen in diesem Bereich ohne Vorbehalt ratifiziert haben; in der Erwägung, dass Frauen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft weiterhin sozialer Diskriminierung ausgesetzt sind;

D.  in der Erwägung, dass alle Länder der Östlichen Partnerschaft Strategien, Programme oder Aktionspläne zur Verbesserung der Situation von Frauen entwickelt haben;

E.  in der Erwägung, dass in den Staaten der Östlichen Partnerschaft im Jahr 2015 nur 17 der 136 ministeriellen Schlüsselpositionen von Frauen besetzt waren und Frauen im Durchschnitt 16 % der gewählten Parlamentsmitglieder ausmachten sowie nur 17 % der höchsten Stellen im öffentlichen Dienst einnahmen; in der Erwägung, dass in der gesamten Region nur drei Parteien von Frauen geführt wurden;

F.  in der Erwägung, dass die horizontale und vertikale Segregation der Beschäftigung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt der Staaten der Östlichen Partnerschaft weiterhin tief in den dort üblichen kulturellen und gesellschaftlichen Normen verwurzelt ist; in der Erwägung, dass Frauen zusätzlich durch eine „zweite Schicht“ in Form unbezahlter Hausarbeit belastet sind;

G.  in der Erwägung, dass der Frau in der Gesellschaft durch die von der Gesellschaft verbreiteten Klischees eine untergeordnete Rolle zugewiesen wird; in der Erwägung, dass solche Stereotype in der Kindheit entstehen und sich im Werdegang der allgemeinen und beruflichen Bildung bis hin zur Erwerbstätigkeit niederschlagen;

H.  in der Erwägung, dass viele Frauen in ländlichen Gebieten aufgrund fehlender anderer Möglichkeiten dazu neigen, niedrig bezahlte Arbeitsplätze in der Landwirtschaft anzunehmen, häufig ohne behördliche Registrierung und ohne Anspruch auf Sozialleistungen; in der Erwägung, dass die Beseitigung der Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in der Landwirtschaft dazu beitragen könnte, dass Frauen und Männer gleichen Zugang zu Arbeitsplätzen sowie gleiches Entgelt bei gleichwertiger Arbeit erhalten;

I.  in der Erwägung, dass Frauen und Männer in den Ländern der Östlichen Partnerschaft oftmals Schwierigkeiten beim Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte haben und nach wie vor erhebliche Hindernisse für arme Frauen, Migranten, ethnische Minderheiten und Menschen in ländlichen Gebieten bestehen; in der Erwägung, dass weniger als 50 % der Frauen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft – und in manchen Ländern sogar weniger als 20 % – moderne Verhütungsmittel nutzen, und in der Erwägung, dass die wichtigsten Gründe hierfür unzureichende Beratung, die hohen Kosten sowie die mangelnde Auswahl an und eine unzureichende Versorgung mit Verhütungsmitteln sind;

J.  in der Erwägung, dass beim Zugang zur Justiz für Frauen, die geschlechtsbezogene Gewalt erfahren haben, weiterhin schwerwiegende Mängel festzustellen sind, insbesondere, weil nicht alle Formen von Gewalt gegen Frauen als Straftatbestand gelten, derartige Straftaten meist nicht angezeigt werden, die Verurteilungsrate bei Vergewaltigungen äußerst niedrig ist und Anlaufstellen kaum oder keine staatliche Finanzierung erhalten;

K.  in der Erwägung, dass unter den Ländern der Östlichen Partnerschaft in Bezug auf die Gewalt gegen Frauen und die Akzeptanz dieser Gewalt zwar erhebliche Unterschiede bestehen[7], die Quote jedoch allgemein relativ hoch ist – die Lebenszeitprävalenz körperlicher Gewalt liegt in vier der sechs Länder bei über 20 %; in der Erwägung, dass nicht genügend vergleichbare Daten vorliegen, um die Prävalenz körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt am Arbeitsplatz festzustellen, was ebenfalls mit großer Wahrscheinlichkeit auf die geringe Anzeigebereitschaft zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass für Frauen, die einer ethnischen Minderheit wie beispielsweise den Roma angehören, ein bedeutend höheres Gewaltrisiko besteht;

L.  in der Erwägung, dass die Länder der Östlichen Partnerschaft weiterhin Herkunftsländer und in einigen Fällen auch Transit- und Zielländer für den Menschenhandel mit Frauen und Mädchen, auch zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, sind;

M.  in der Erwägung, dass Langzeitkonflikte die Entwicklung in der Region nach wie vor erschweren und sich nachhaltig auf das Leben und die Achtung der Menschenrechte der betroffenen Personen, darunter Frauen und Mädchen, auswirken;

N.  in der Erwägung, dass sich durch den anhaltenden Konflikt in der Ostukraine Geschlechterstereotype, nach denen der Mann als Beschützer und die Frau als fürsorgliche Unterstützerin wahrgenommen wird, weiter verstärkt haben und die Mitwirkung von Frauen an und ihre Einbeziehung in die Konfliktlösung eingeschränkt wurden;

O.  in der Erwägung, dass in der Ukraine seit Beginn des Konflikts mehr als 1,5 Millionen Menschen, von denen zwei Drittel Frauen und Kinder sind, innerhalb des Landes vertrieben wurden und unter einem erschwerten Zugang zu Gesundheitsversorgung, Wohnraum und Beschäftigung leiden;

P.  in der Erwägung, dass Roma-Mädchen in der Republik Moldau aufgrund von Kinderehen und Frühehen, ungewollten Schwangerschaften und Kinderbetreuungsaufgaben durchschnittlich weniger als vier Jahre die Schule besuchen, während der entsprechende Vergleichswert bei den Mädchen, die keine Roma sind, bei elf Jahren liegt;

Q.  in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sich entschlossen dafür einsetzen, dass die Menschenrechte von Frauen und Mädchen geschützt, verwirklicht und gelebt werden, und sie diese Rechte in all ihren Außenbeziehungen – auch über die Entwicklungszusammenarbeit hinausgehend – nachdrücklich fördern;

R.  in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter weiterhin eine horizontale Priorität der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) darstellt, und in der Erwägung, dass die überprüfte ENP eine stärkere Unterstützung der Zivilgesellschaft sowie eine erneute Konzentration auf die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter umfassen sollte; in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft eine wesentliche Rolle bei der Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter in der Östlichen Partnerschaft spielt;

S.  in der Erwägung, dass zahlreiche EU-Programme – darunter Erasmus+, Cosme, Kreatives Europa und Horizont 2020 – auch den Partnerländern der Östlichen Partnerschaft offenstehen;

T.  in der Erwägung, dass Betreuung vor der Geburt, kompetente Geburtshilfe mit geburtshilflicher Notversorgung sowie das Vorhandensein wesentlicher Versorgungsgüter entscheidend sind, um die Müttersterblichkeit zu verringern; in der Erwägung, dass die Länder der Östlichen Partnerschaft noch immer nicht alle Frauen erreichen, insbesondere jene in den ärmsten und abgelegensten Gebieten sowie Frauen, die ausgegrenzten Gruppen wie nationalen Minderheiten, Migranten und Menschen mit Behinderungen angehören;

1.  ist der Ansicht, dass die Lage bezüglich der Achtung der Frauenrechte in den Ländern der Östlichen Partnerschaft verbessert werden muss; weist darauf hin, dass die tiefgreifenden wirtschaftlichen Veränderungen und Unsicherheiten negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Frauen hatten und haben, wodurch ihre faktische Gleichstellung beeinträchtigt wird;

2.  weist darauf hin, dass die allgemeine politische Stabilität und die Achtung der Menschenrechte gemeinhin eine unabdingbare Voraussetzung dafür sind, die Rechte von Frauen zu stärken und ihre Lage in den entsprechenden Ländern zu verbessern;

3.  betont, dass die Länder der Östlichen Partnerschaft die gesellschaftliche Gleichstellung von Männern und Frauen unverzüglich vorantreiben müssen, beispielsweise durch die Annahme nationaler Aktionspläne sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Akteuren der Zivilgesellschaft;

4.  fordert die Länder der Östlichen Partnerschaft auf, die Lücken in ihrem Antidiskriminierungsrecht zu schließen und Vorschriften zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Diskriminierung, beispielsweise internationale Standards für Gerichtsentscheidungen, in größerem Umfang zu nutzen, um die Durchsetzbarkeit von Rechtsvorschriften zu erhöhen und die Verletzung der Rechte von Frauen in diesen Ländern zu beenden;

5.  weist darauf hin, dass die Situation von LGBTI-Personen trotz der Entkriminalisierung von Homosexualität in einigen Ländern der Östlichen Partnerschaft nach wie vor unsicher und alarmierend ist; verurteilt aufs Schärfste jegliche Form der Diskriminierung und Gewalt gegen LGBTI-Personen und fordert die nationalen Behörden auf, Maßnahmen zu ergreifen, um alle Formen der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen;

6.  betont, dass es Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie institutioneller Veränderungen bedarf, um schwerwiegende Geschlechterstereotype zu beseitigen, die sich in allen Bereichen negativ auf die gesellschaftliche Teilhabe von Frauen auswirken;

7.  fordert die nationalen Behörden auf, Wachsamkeit und Entschlossenheit an den Tag zu legen und diejenigen zu bestrafen, die LGBTI-Personen, insbesondere im öffentlichen Dienst und im öffentlichen Raum, beleidigen oder stigmatisieren;

Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen

8.  bedauert die Tatsache, dass sich die Machtstrukturen der Staaten der Östlichen Partnerschaft durch eine deutliche und auffällige Abwesenheit von Frauen auszeichnen;

9.  weist auf das Fortbestehen diskriminierender Praktiken in der politischen Landschaft der Länder der Östlichen Partnerschaft hin, wo die Fähigkeiten und Kompetenzen von Frauen auch dann in Frage gestellt werden, wenn sie hochrangige politische Positionen oder sonstige Entscheidungspositionen erreicht haben;

10.  fordert, dass Frauen gleichberechtigten Zugang zu Machtpositionen auf allen Ebenen des Regierens und der Beschlussfassung erhalten, damit ihre Führungsrolle gestärkt wird; würdigt die zentrale Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen und internationaler nichtstaatlicher Organisationen bei der Förderung positiver Reformen und Maßnahmen, um Frauenrechte zu schützen und ihre Teilnahme an politischen und wirtschaftlichen Tätigkeiten zu verbessern; spricht sich für den Austausch bewährter Verfahren zur Förderung der politischen Teilhabe von Frauen in dezentralen Einrichtungen und örtlichen Behörden aus; betont, dass nachhaltige Erfolge am ehesten erzielt werden, wenn sich politische Parteien für sie einsetzen, und betont daher die wesentliche Rolle der europäischen politischen Parteien und ihrer Frauenorganisationen;

11.  fordert die Staaten der Östlichen Partnerschaft auf, die politische Teilhabe von Frauen und die Besetzung von Führungspositionen mit Frauen zu fördern und zu stärken; betont, dass eine erhöhte Präsenz von Frauen in Verwaltungseinrichtungen, die für wichtige Reformen – beispielsweise in den Bereichen Korruptionsbekämpfung und Wirtschaft – zuständig sind, wünschenswert wäre; begrüßt alle zum Erreichen dieses Ziels unternommenen Bemühungen, darunter obligatorische Quoten für Kandidatenlisten, Zuschüsse, Schulungen und Unterstützungsmaßnahmen für Politikerinnen und Aktivistinnen sowie Mentorenprogramme und Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, um die Darstellung von Frauen in den Medien zu verändern;

12.  betont, dass die Parlamentarische Versammlung Euronest eine positive Rolle spielen kann, wenn es darum geht, die politische Teilhabe von Frauen und ihre Sichtbarkeit in der Östlichen Partnerschaft zu fördern; begrüßt es, dass im März 2016 das erste Treffen des Euronest-Frauenforums stattgefunden hat; spricht sich zudem generell für die Gründung transnationaler Netzwerke von Frauen in der Politik und ihre Förderung durch die EU aus;

13.   unterstützt nachdrücklich die Beteiligung von Frauen an staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, Maßnahmen und Programmen zur Korruptionsbekämpfung und ihre Bedeutung für dieselben; weist darauf hin, dass eine erhöhte Teilhabe von Frauen am politischen Leben und ihre Präsenz in den höheren Rängen der Verwaltung in den Ländern der Östlichen Partnerschaft generell zu einer Erneuerung der politischen Klasse und somit zu den laufenden politischen Übergangsprozessen beitragen würden;

14.  erinnert daran, dass die EU-Wahlbeobachtungsmissionen und andere internationale Wahlbeobachtungsmissionen in ihren Berichten Empfehlungen zur Teilnahme von Frauen am Wahlprozess aussprechen; fordert die EU auf, diese Empfehlungen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik uneingeschränkt zu berücksichtigen;

Wirtschaftliche Teilhabe von Frauen

15.  stellt fest, dass Frauen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft im Allgemeinen relativ gut in den Arbeitsmarkt integriert sind, ihre wirtschaftliche Teilhabe in letzter Zeit jedoch abgenommen hat;

16.  weist darauf hin, dass Geschlechterstereotype und die Diskriminierung von Frauen die Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt behindern und die Ursache für zusätzliche Hürden für weibliches Unternehmertum sind;

17.  bedauert, dass Frauen weitaus häufiger in Dienstleistungssektoren und öffentlichen Sektoren beschäftigt sind, die deutlich niedrigere Gehälter als männlich dominierte Sektoren aufweisen, dass der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern weiterhin hoch ist und bis zu 50 % betragen kann und dass Frauen beim Zugang zu Führungspositionen auf kulturelle und sozial bedingte Hindernisse stoßen, wie es auch in der EU häufig der Fall ist;

18.  bedauert die Tatsache, dass Frauen in sämtlichen Ländern der Östlichen Partnerschaft trotz ihres höheren Bildungsstands vorwiegend in Niedriglohnsektoren tätig sind; fordert, dass Frauen in die Beschlussfassung und die Umsetzung wirtschaftspolitischer Strategien einbezogen und Programme zur Integration und Förderung von Frauen in Unternehmen und Betrieben unterstützt werden und dass Entwicklungsprojekte vor Ort, mit denen die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen vorangetrieben werden soll, umgesetzt werden; fordert ein gezieltes Vorgehen, um für mehr weibliche Rollenvorbilder in Führungs- und Managementpositionen zu sorgen, damit der Glaube der jüngere Generation an ihre Fähigkeit gestärkt wird, eine führende Rolle in sämtlichen Arbeitsbereichen einzunehmen; betont, dass sich Frauen aktiv an Gewerkschaften beteiligen und rechtliche und strukturelle Hürden, die zur Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz führen, dringend überwunden werden müssen, damit gleiche Arbeit auch gleich bezahlt wird und die Unterschiede bei Einkommen und Renten, die zwischen beiden Geschlechtern bestehen, beseitigt werden;

19.  weist darauf hin, dass erschwingliche Angebote zur Kinderbetreuung sowie klare Bestimmungen betreffend den Elternurlaub wesentlich sind, um die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu verbessern; stellt fest, dass diesbezügliche Mängel in einigen Fällen den Zugang von Mädchen und jungen Frauen zu Bildung behindern und ihre Karrierechancen beeinträchtigen, da sie ihre Geschwister betreuen müssen;

20.  betont, dass zumeist Frauen die Verantwortung für die Betreuung von älteren und pflegebedürftigen Menschen tragen und Frauen mit Kindern der berufliche Wiedereinstieg oftmals erschwert wird; betont, dass eine ausgewogene Aufteilung von unbezahlter Arbeit wie Betreuungs- und Haushaltsaufgaben zwischen Männern und Frauen eine der Grundvoraussetzungen für die Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit bildet; fordert die nationalen Behörden mit Nachdruck auf, das Netz von hochwertigen Betreuungseinrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen weiter zu stärken;

21.  betont, dass die rechtlichen Schutzbestimmungen, die in einigen Ländern der Östlichen Partnerschaft bestehen und die Beschäftigung von Frauen in potenziell gefährlichen Berufsfeldern verbieten, den Zugang von Frauen zu bestimmten Berufen und Tätigkeiten einschränken und ihre Chancen am Arbeitsmarkt weiter verringern; hält die betreffenden Länder an, derartige Bestimmungen zu überarbeiten;

22.  unterstreicht die Bedeutung hochwertiger Bildung und Ausbildung für Frauen und Mädchen, um ihre bessere Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen, und die Bedeutung von Bildung für den Abbau von Stereotypen über die Rolle von Frauen; betont den Bedarf an gezielter Unterstützung und Begleitung für Unternehmerinnen, die oft keinen Zugang zu Krediten oder Handelsnetzwerken besitzen und einem hohen Regelungsaufwand gegenüberstehen;

23.  fordert, dass eine Sozialwirtschaft für Frauen entwickelt und die Nutzung von Mikrokrediten vereinfacht wird, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zu stärken und Programme zur Unterstützung weiblicher Karrieren in Unternehmen und Betrieben zu fördern; betont in diesem Zusammenhang, wie überaus wichtig es ist, dass Förderinstrumente transparent und allgemeine zugänglich und Informationen über sie verfügbar sind;

24.   fordert, dass alle Kinder gleichen Zugang zu Bildung, etwa im Rahmen der Kinderbetreuung und der frühkindlichen Erziehung, an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Universitäten sowie in den MINT-Fächern, haben, wobei vor allem auf die allgemeine und berufliche Bildung von Mädchen im ländlichen Raum geachtet werden sollte, und auf Bildung und Förderung in jungen Jahren, da dies dazu beitragen wird, das Wachstum in dem für die Wirtschaftsentwicklung entscheidenden Sektor zu fördern; fordert, dass Frauen Zugang zu allen Bildungswegen und auch zu Berufen erhalten, von denen sie nach wie vor ausgeschlossen sind; hebt das Problem der Kinderarbeit hervor, das den Zugang von Kindern zu angemessener Bildung oder Berufsausbildung behindert, was sich auf ihre Chancen, sich später eine gute Position auf dem Arbeitsmarkt zu verschaffen, auswirkt; befürwortet eine umfassendere Einbindung von Partnerländern in die Arbeit von EU-Agenturen und in EU-Programme wie Horizont 2020, Kreatives Europa, COSME, Erasmus+ und andere;

25.  hebt hervor, dass in einigen Staaten der Östlichen Partnerschaft, insbesondere in Moldau, Georgien und Aserbaidschan, Kinderarbeit nach wie vor ein erhebliches Problem darstellt; fordert diese Länder auf, sich konkrete Ziele zu setzen, damit alle Formen von Kinderarbeit beseitigt und die einschlägigen Gesetze uneingeschränkt durchgesetzt werden;

Gewalt gegen Frauen

26.  betont, dass häusliche und geschlechtsbezogene Gewalt, einschließlich sexueller Belästigung, erzwungener Leihmutterschaft sowie Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, die aufgrund der gesellschaftlichen Akzeptanz derartigen Verhaltens in den Ländern der Östlichen Partnerschaft häufig nicht zur Anzeige gebracht wird, bekämpft werden muss;

27.  verurteilt, dass sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Kriegen als Waffe eingesetzt wird, gleich, ob in Form von Massenvergewaltigungen, sexueller Sklaverei, Prostitution, geschlechtsspezifischer Verfolgung, Menschenhandel oder Sextourismus; betont, dass Zwangsehen gemäß der Definition der Vereinten Nationen (VN), wozu auch Kinderehen und Frühehen zählen, bekämpft werden müssen, und fordert die östlichen Nachbarstaaten auf, konsequent gegen jede Form der Ausbeutung und des Missbrauchs von Frauen durch Leihmutterschaft vorzugehen; fordert die Staaten der Östlichen Partnerschaft auf, dringend Maßnahmen zur Prävention und strafrechtlichen Verfolgung von derartigen schweren Verbrechen zu ergreifen, wenn diese in ihrem rechtlichen Zuständigkeitsbereich oder auch außerhalb ihres Hoheitsgebiets begangen wurden; betont, dass ausreichend Finanzmittel für Initiativen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen bereitgestellt werden müssen, mit denen Opfern und Überlebenden ein längerfristiger Zugang zu wirksamen Dienstleistungen garantiert wird und die daher mit ausreichend Personal und angemessenen Kapazitäten ausgestattet werden sollten; fordert, dass umgehend unterstützende Maßnahmen wie Berufsfortbildungsprogramme für Opfer von Gewalt, insbesondere jene, die Verantwortung für Kinder tragen, ergriffen werden, um diese Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren;

28.  weist darauf hin, dass geschlechtsspezifische Gewalt und sexuelle Gewaltverbrechen im Römischen Statut als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Tatbestandsmerkmale des Völkermords bzw. der Folter aufgeführt sind; begrüßt in diesem Zusammenhang die Resolution 2106 des VN-Sicherheitsrats vom 24. Juni 2013 zur Verhinderung von sexueller Gewalt in Konflikten;

29.  betont, dass es wirksamer Schutzmechanismen für Menschenrechtsaktivistinnen bedarf;

30.  fordert die Länder der Östlichen Partnerschaft auf, mehr Ressourcen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen in all ihren Formen einzusetzen, unter anderem durch die Änderung von Rechtsvorschriften und die Bereitstellung von Hilfe für die Opfer von Gewalt; betont, dass es institutioneller Veränderungen bedarf, um gesellschaftliche Stereotype zu bekämpfen, durch die von Vergewaltigung und Gewalt betroffene Frauen noch weiter stigmatisiert werden;

31.  betont die Bedeutung des Ziels 5 für nachhaltige Entwicklung und insbesondere Punkt 2, in dem gefordert wird, alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich zu beseitigen; betont außerdem, dass die geltenden Rechtsvorschriften der Staaten der Östlichen Partnerschaft zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen dahin gehend überprüft werden müssen, ob sie geeignet sind, Gewalt gegen Frauen und Mädchen wirksam zu verhindern und zu beseitigen, wobei insbesondere zu beachten ist, dass Gesetze zur Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt (psychischer, sexueller, psychologischer oder wirtschaftlicher Natur) und angemessene Strafen für Täter sowie Entschädigungsleistungen für Opfer und Überlebende notwendig sind;

32.   fordert die Staaten der Östlichen Partnerschaft auf, Maßnahmen entwickeln, mit denen sichergestellt wird, dass alle Instanzen der Justiz auf Gleichstellung bedacht sind, unter anderem auch durch Schulungen für Angehörige der Rechtsberufe, Polizeibeamte und sonstiges Personal, das sich mit Meldungen und Berichten über Gewalt gegen Frauen und Mädchen befasst, damit die Opfer solcher Gewalttaten ernsthaft angehört werden, und fordert eine stärkere Zusammenarbeit und mehr Sachkenntnis aufseiten der Polizei, der Rechtsberufe, Ärzte, Psychologen, Behörden und Freiwilligenorganisationen, die mit den Opfern solcher Übergriffe arbeiten;

33.  bekräftigt, dass die pränatale Geschlechtsselektion eine schwere Form der geschlechtsbezogenen Gewalt und eine Verletzung der Menschenrechte darstellt; unterstützt Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, um die Haltung der Gesellschaft gegenüber Geschlechtsselektion zu verändern, und fordert verstärkte Anstrengungen, um diese zu verhindern und zu bekämpfen;

34.  fordert die Regierungen nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zur Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung mutmaßlicher Menschenhändler zu verstärken und Personen, die Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und der Ausbeutung von Arbeitskräften betreiben, zu verurteilen, die Integrität der betroffenen Frauen nach dem "nordischen Modell" zu schützen sowie nichtstaatliche Organisationen, die Angebote zur Rehabilitierung und Wiedereingliederung der Opfer bereitstellen, zu unterstützen;

35.  ruft zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Staaten der Östlichen Partnerschaft einerseits sowie den EU-Agenturen und den Vollzugsbehörden der Mitgliedstaaten andererseits auf, um den Menschenhandel, der eine der gewinnträchtigsten Aktivitäten des organisierten Verbrechens darstellt, zu bekämpfen und kriminelle Netze zu zerschlagen;

36.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei allen Rückübernahmeabkommen mit Ländern der Östlichen Partnerschaft unter Einbeziehung des EU-Koordinators für die Bekämpfung des Menschenhandels und des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzungen durchzuführen;

37.  fordert die Staaten der Östlichen Partnerschaft auf, das Übereinkommen von Istanbul zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen so bald wie möglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren, das bisher noch von keinem dieser Länder ratifiziert wurde, und legt den Behörden nahe, die wirksame Umsetzung nationaler Strategien zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu veranlassen und genau zu überwachen;

38.   fordert, dass die Aktionsplattform von Peking im Bereich Bildung und Gesundheit im Sinne grundlegender Menschenrechte umgesetzt wird, etwa in Bezug auf den Zugang zu freiwilliger Familienplanung und sämtlichen Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, einschließlich Verhütung und sicherer und legaler Abtreibung sowie Sexualerziehung;

39.  hebt hervor, dass das Risiko, an Gebärmutterhalskrebs zu sterben, in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zehnmal höher ist als in Westeuropa und dass es sich dabei um die häufigste Krebsart bei Frauen zwischen 15 und 44 Jahren handelt und die Krankheit daher weitreichende Auswirkungen auf das Gesellschaftsgefüge hat; fordert, dass auf nationaler Ebene Vorsorge- und Impfprogramme organisiert werden, um derartigen Entwicklungen entgegenzuwirken;

40.  fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass in den Ländern der Östlichen Partnerschaft die Rechte von Frauen, zum Beispiel ihr Zugang zu Visa, das Recht auf rechtmäßigen Aufenthalt und soziale Rechte, jeweils der Einzelperson zuerkannt werden und nicht vom Familienstand oder von der ehelichen Beziehung abhängig sind;

41.  betont, dass im Rahmen der Verfahren für die Familienzusammenführung individuelle Rechte für Frauen und Mädchen vorgesehen werden müssen, die zu ihren Familien in der EU gelangen möchten, damit sie nicht von einem Angehörigen, der sie möglicherweise misshandelt oder missbraucht, abhängig sind, um Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung oder Beschäftigung zu erhalten;

Die Rolle von Frauen bei der friedlichen Lösung von Konflikten

42.  unterstreicht die Rolle, die Frauen bei der Lösung von Konflikten und der Friedenskonsolidierung sowie in konfliktbedingten Notsituationen, wie etwa bei der Leistung humanitärer Hilfe für Flüchtlinge, spielen; betont, dass Frauen umfassend in Friedensverhandlungen, Wiederaufbaumaßnahmen und politische Reformprozesse einbezogen werden sollten;

43.  befürwortet weitere Bemühungen zur friedlichen Lösung von Konflikten und ruft in Übereinstimmung mit den Resolutionen 1325 und 2242 des VN-Sicherheitsrates zu Frauen, Frieden und Sicherheit zur stärkeren Einbeziehung von Frauen in solche Prozessen auf;

44.  fordert, dass Frauen und Mädchen, die um Asyl ansuchen, besonders geschützt werden, da sie besonders schutzbedürftig sind und möglicherweise vor geschlechtsspezifischer Gewalt fliehen, dies aber womöglich im Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft nicht preisgeben können oder wollen;

Beispiele für bewährte Verfahren

45.  betont die Bedeutung des Austausches bewährter Verfahren und positiver Beispiele, die in anderen Ländern der Östlichen Partnerschaft aufgegriffen werden können; ist der Ansicht, dass unter den erwähnenswerten Projekten die von der schwedischen Regierung finanzierte sowie von UN Women und UNDP geleitete Initiative mit dem Titel „Women in Politics in Moldova“ (Frauen in der Politik in der Republik Moldau) hervorgehoben werden muss, durch die der Kapazitätsaufbau von Frauen in der Politik gefördert wird sowie Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit hinsichtlich der Teilhabe von Frauen an politischen Prozessen unterstützt werden;

46.  begrüßt das Programm der EU und der EBWE mit dem Titel „Eastern Partnership Countries – Women in Business Programme“ (Länder der Östlichen Partnerschaft – Programm zu Frauen in der Wirtschaft), in dessen Rahmen von Frauen geführten KMU Unternehmensberatung, Fortbildungen und Begleitung angeboten werden und sie in finanziellen und unternehmerischen Fragen von lokalen Partnerbanken beraten werden, die mit diesen KMU zusammenarbeiten und dafür Kreditlinien, Unterstützung im Risikomanagement sowie technische Hilfe erhalten;

47.  verweist auf positive Beispiele für die bessere Einbeziehung von Frauen in die Konfliktlösung und Versöhnung, darunter der Transkaukasus-Frauen-Dialog zu Frieden und Sicherheit, der 1994 von der US-amerikanischen National Peace Foundation ins Leben gerufen wurde und mit dessen Hilfe Frauen im Kaukasus bei der Mitwirkung an Projekten unterstützt werden sollen, beispielsweise bei der Wiedereingliederung kriegsbetroffener Kinder, der Ausbildungen zur Friedensarbeit und dem Demokratieaufbau;

48.  unterstützt Projekte zur Stärkung der Rolle der Frau, mit denen das Selbstbewusstsein von Frauen gestärkt, ihre Teilhabe gewährleistet und ihre Befugnisse und Entscheidungsgewalt in allen Bereichen, die ihr Leben betreffen, ausgeweitet werden; weist nachdrücklich auf die Bedeutung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung für die Stärkung der Rolle der Frau hin; unterstützt entschieden Projekte zur Stärkung der Rolle der Frau, mit denen die Teilhabe von Frauen bei Kommunalwahlen gefördert werden soll – wie das Projekt WiLD (Women in Local Democracy – Frauen in der Demokratie vor Ort), das dazu beitrug, dass bei den Wahlen 2013/2014 in Armenien 70 % der weiblichen Begünstigten des Projekts gewählt wurden – oder ihre Beteiligung an der Umsetzung wirtschaftspolitischer Strategien unterstützt werden soll, wie beispielsweise das Projekt des UNDP, das derzeit in Aserbaidschan umgesetzt wird und mit dem die Gründung von Frauen geführten Unternehmen in der Region Masalli gefördert werden soll; begrüßt das Projekt des Europarates zur Verbesserung des Zugangs von Frauen zur Justiz in fünf Ländern der Östlichen Partnerschaft, dessen Ziel es ist, Hindernisse für den gleichberechtigten Zugang von Frauen zur Justiz zu ermitteln und zu deren Beseitigung beizutragen und die Kapazitäten der Länder der Östlichen Partnerschaft zu stärken, Maßnahmen zu entwickeln, mit denen sichergestellt werden soll, dass alle Instanzen der Justiz auf Gleichstellung bedacht sind, unter anderem auch durch Schulung der Angehörigen der Rechtsberufe;

EU-Förderung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik

49.  hebt hervor, dass in den vergangenen fünf Jahren 103 Mio. EUR für 121 Projekte und Programme eingesetzt wurden, mit denen die Gleichstellung der Geschlechter in europäischen Nachbarregionen gefördert wurde, davon 5 Mio. EUR für das „Women in Business Programme“ in den Ländern der Östlichen Partnerschaft; erkennt an, dass die EU bereits erhebliche Unterstützung geleistet hat, um Ziele im Bereich der Rechte der Frau und der Gleichstellung der Geschlechter zu verwirklichen, beispielsweise durch die Unterstützung auf gleicher Augenhöhe im Rahmen des Instruments TAIEX, mit der zur Reform der öffentlichen Verwaltungen beigetragen und die Zusammenarbeit im Bereich grundlegender Prinzipien und Maßnahmen gefördert wird;

50.  weist darauf hin, dass die Gleichstellung der Geschlechter in der ENP und dem ENI zwar ein horizontales Prinzip darstellt, im Rahmen der Gleichstellung der Geschlechter jedoch klarere und messbarere Ziele verfolgt werden sollten, auch im Hinblick auf den neuen EU-Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter in der Entwicklungszusammenarbeit für den Zeitraum 2016–2020; hebt hervor, dass in den nationalen Aktionsplänen der Östlichen Nachbarschaftspolitik dringend die Gleichstellung von Frauen und Männern durchgängig berücksichtigt werden muss, damit sie Wirklichkeit wird, und positive Maßnahmen ergriffen werden müssen;

51.  fordert die Kommission auf, in allen Bereichen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und des Europäischen Nachbarschaftsinstruments die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern verbindlich vorzuschreiben, bei der Haushaltsplanung den Gleichstellungsaspekt zu berücksichtigen und geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzungen vorzunehmen und somit dafür zu sorgen, dass im Bereich der Geschlechtergleichstellung eigene Ziele entwickelt und überwacht werden;

52.  merkt an, dass in den länderspezifischen Berichten, die im Rahmen der überprüften ENP erstellt werden, der Schwerpunkt auf die mit den Partnern vereinbarten Prioritäten gelegt werden sollte; begrüßt, dass in den Berichten, die regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in der Nachbarschaft vorgelegt werden, auch die Gleichstellung der Geschlechter behandelt wird;

53.  fordert nachdrücklich, dass die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sowie Vorschläge für entsprechende Maßnahmen auf die Tagesordnung der regelmäßig mit den Partnerländern abgehaltenen Dialoge zu Politik und Menschenrechten gesetzt werden müssen;

54.  hebt die bedeutende Rolle hervor, die der parlamentarischen Diplomatie in jedem der vorstehenden Bereiche zukommt, und betont, dass bewährte Verfahren ausgetauscht werden müssen;

55.  hält es für wichtig, harmonisierte Daten über die Lage der Frauen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu sammeln; spricht sich dafür aus, in den Ländern der Östlichen Partnerschaft im Rahmen der Projekte, die durch das ENI finanziert werden, den vom Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen entwickelten Gleichstellungsindex einzuführen;

56.  betont, dass Basisorganisationen für Frauen und die Zivilgesellschaft mithilfe des ENI unterstützt werden müssen, da diese am besten in der Lage sind, die örtliche Bevölkerung zu erreichen sowie zur Bewusstseinsbildung und zur Lösung von Problemen beizutragen, denen Frauen und Mädchen in der Region gegenüberstehen;

57.  bestärkt die Mitgliedstaaten darin, engere bilaterale und multilaterale Beziehungen zu den Ländern der Östlichen Partnerschaft aufzubauen und sich aktiv an Übergangshilfen, technischer Unterstützung und Erfahrungsaustausch zu beteiligen; vertritt diesbezüglich die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten, die sich in räumlicher Nähe zu den Ländern der Östlichen Partnerschaften befinden, eine wichtige Rolle dabei spielen könnten, engere Beziehungen zu fördern und andere Mitgliedstaaten in die Partnerschaften mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft einzubeziehen;

°

°    °

58.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Eines der Hauptziele der Außenpolitik der Europäischen Union und der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) besteht darin, die Nachbarregionen zu stabilisieren und dadurch Sicherheit, Frieden, Stabilität und Wohlstand für alle zu gewährleisten. Dabei spielen Frauen eine entscheidende Rolle.

Die Östliche Partnerschaft wurde 2009 durch die Unterzeichnung der Erklärung von Prag begründet und stellt eine gemeinsame Initiative der EU, ihrer Mitgliedstaaten und sechs osteuropäischer und südkaukasischer Partnerländer (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine) dar. Da die Östliche Partnerschaft auf dem Bekenntnis zu den Grundsätzen des Völkerrechts und den Grundwerten der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte beruht, darf dabei nicht die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter und der Rechte der Frau vergessen werden. Bei der Bekanntgabe der strategischen Prioritäten der ENP für den Zeitraum 2014–2020 wurde betont, dass die Gleichstellung der Geschlechter bei allen relevanten Aktivitäten als übergreifendes Anliegen thematisiert und einbezogen werden muss. Zudem wurde die Gleichstellung der Geschlechter in der jüngsten Erklärung, die 2015 auf dem Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft in Riga abgegeben wurde, als vielversprechender neuer Bereich der Zusammenarbeit bezeichnet. Zum Herbeiführen von Veränderungen ist es tatsächlich von entscheidender Bedeutung, die Machtgleichstellung der Frauen zu fördern und ihre aktive Beteiligung am gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben zu erhöhen.

In der ENP ist der Grundsatz der Differenzierung enthalten, um der Diversität unter den Staaten der Östlichen Partnerschaft Rechnung zu tragen. Für alle diese Länder gilt jedoch, dass die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter in ihren Verfassungen und Rechtsordnungen verankert sind. Dennoch stellen gesellschaftliche Diskriminierung und Geschlechterstereotype weiterhin schwerwiegende Probleme dar. Geschlechterstereotype behindern nicht nur die bessere Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt und ihre Teilhabe am politischen Geschehen, sondern sie öffnen der gesellschaftlichen Akzeptanz geschlechtsbezogener und häuslicher Gewalt, die nicht zur Anzeige gebracht wird, weiterhin Tür und Tor.

In den politischen Machtstrukturen der Länder der Östlichen Partnerschaft ist nach wie vor eine auffällige Abwesenheit von Frauen festzustellen, und zwar sowohl in der Exekutive als auch im Parlament, was hauptsächlich auf diskriminierende Praktiken zurückzuführen ist. Durchschnittlich entfallen 14 % der Ministerämter und 16 % der Parlamentssitze auf Frauen. Im Bereich der Wirtschaft beträgt der Anteil der weiblichen Mitglieder in den Leitungsgremien von Arbeitgeberorganisationen 10 % und in Arbeitnehmerorganisationen 15 %, obwohl Frauen im Allgemeinen über ein höheres Bildungsniveau verfügen als Männer. Der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern ist grundsätzlich bedeutend, auch wenn es zwischen den einzelnen Ländern der Östlichen Partnerschaft diesbezüglich große Unterschiede gibt (er liegt zwischen 24 % und 50 %). Die horizontale und vertikale Segregation des Arbeitsmarkts spielt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle. Insbesondere in ländlichen Gebieten sind Frauen bereit, schlecht bezahlte und behördlich nicht registrierte Beschäftigungsangebote anzunehmen, oder sie gehen selbstständigen unternehmerischen Tätigkeiten nach. Tatsächlich stellen Frauen einen großen Teil der Unternehmer und Geschäftsinhaber dar, stehen dabei jedoch, vor allem aufgrund der vorherrschenden Geschlechterstereotype und der von Männern dominierten Sektoren, denselben Hürden wie in der EU gegenüber. [1]

Die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen ist eine gemeinsame Herausforderung für die EU und ihre östlichen Nachbarländer. Aus Statistiken über gemeldete Fälle geht hervor, dass abhängig vom jeweiligen Land zwischen 7 % und 25 %[2] der Frauen bereits häusliche Gewalt erfahren haben, dies jedoch meist nicht zur Anzeige gebracht wird. Darüber hinaus werden die Länder der Östlichen Partnerschaft als Herkunfts- oder Transitländer für den Menschenhandel eingestuft und in einigen Fällen – vorwiegend bei innerstaatlichem Menschenhandel – auch als Zielländer. Die Opfer des Menschenhandels sind überwiegend Frauen[3].

Frauen und Kinder stellen die große Mehrheit der von bewaffneten Konflikten betroffenen Personen dar. Aus diesem Grund wird im vorliegenden Bericht besonders betont, dass Frauen bei der Lösung von Konflikten und der Friedenskonsolidierung sowie in konfliktbedingten Notsituationen eine entscheidende Rolle spielen. Im Bericht wird ferner gefordert, dass Frauen stärker in Friedensverhandlungen und politische Reformprozesse einbezogen werden.

Mit dem vorliegenden Bericht wird nicht angestrebt, die Mängel und Misserfolge beim Schutz der Rechte der Frau aufzulisten, sondern Hindernisse für die Machtgleichstellung der Frauen zu nennen und gleichzeitig aufzuzeigen, wie die Gleichstellung der Geschlechter dazu beitragen kann, die Ziele der Östlichen Partnerschaft und der ENP zu erreichen. Im Bericht werden zudem Beispiele für bewährte Verfahren sowie relevante und erfolgreiche Projekte genannt, mit denen die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter in den Staaten der Östlichen Partnerschaft gefördert werden. Ferner wird auf die Unterstützung durch die EU im Rahmen der ENP eingegangen und es werden entsprechende Empfehlungen ausgesprochen.

Wie in der Erklärung von Riga betont wurde, handelt es sich bei der Gleichstellung der Geschlechter um einen Bereich, der in hohem Maße Nutzen aus einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen der EU und den Staaten der Östlichen Partnerschaft ziehen würde. Die EU und ihre östlichen Nachbarländer stehen in diesem Bereich meist ähnlichen Problemen gegenüber. Der vorliegende Bericht soll dazu beitragen, dass die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter in den politischen Prioritäten der Östlichen Partnerschaft einen höheren Stellenwert einnehmen.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (11.10.2016)

für den Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

zu den Rechten der Frau in den Staaten der Östlichen Partnerschaft
(2016/2060(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Pier Antonio Panzeri

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979,

–  unter Hinweis auf die UN-Aktionsplattform von Beijing (1995) für Gleichstellung, Entwicklung und Frieden,

–  unter Hinweis auf die Resolutionen 1820 (2008), 1325 (2000) und zuletzt 2242 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter,

–  unter Hinweis auf das 2011 in Istanbul unterzeichnete Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt,

–  unter Hinweis auf die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zur Gleichstellung der Geschlechter, und zwar das Übereinkommen (Nr. 100) von 1951 über die Gleichheit des Entgelts, das Übereinkommen (Nr. 111) von 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, das Übereinkommen (Nr. 156) von 1981 über Arbeitnehmer mit Familienpflichten und das Übereinkommen (Nr. 183) von 2000 über den Mutterschutz,

1.  fordert, dass Frauen und Männer auf allen Ebenen des Staates und der Beschlussfassung in gleichem Maße entscheidungsbefugt und vertreten sind, und zwar auch was die Förderung der Beteiligung von Frauen an Wahlen vor Ort (gegebenenfalls mithilfe von Quoten) betrifft; unterstützt entschieden Projekte zur Stärkung der Rolle der Frau, mit denen die Teilhabe von Frauen bei Kommunalwahlen gefördert werden soll, wie das Projekt WiLD (Women in Local Democracy – Frauen in der Demokratie vor Ort), das dazu beitrug, dass bei den Wahlen 2013/2014 in Armenien 70 % der weiblichen Begünstigten des Projekts gewählt wurden; hält es für wichtig, dass Frauen systematisch, gleichberechtigt, uneingeschränkt und aktiv an der Verhütung und Beilegung von Konflikten, an der Förderung der Menschenrechte und von demokratischen Reformen sowie an Friedenssicherungseinsätzen, humanitärer Hilfe, dem Wiederaufbau nach einem Konflikt und Demokratisierungsprozessen, die zu dauerhaften und stabilen politischen Lösungen führen, beteiligt werden;

2.  weist darauf hin, dass die allgemeine politische Stabilität und die Achtung der Menschenrechte gemeinhin eine unabdingbare Voraussetzung dafür sind, die Rechte von Frauen zu stärken und ihre Lage in den entsprechenden Ländern zu verbessern;

3.  hält es für wichtig, dass Frauen gleichberechtigt, uneingeschränkt und aktiv an der Verhütung und Beilegung von Konflikten beteiligt werden;

4.  unterstützt Projekte zur Stärkung der Rolle der Frau, mit denen das Selbstbewusstsein von Frauen gestärkt, ihre Teilhabe gewährleistet und ihre Befugnisse und Entscheidungsgewalt in allen Bereichen, die ihr Leben betreffen, ausgeweitet werden; weist nachdrücklich auf die Bedeutung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung für die Stärkung der Rolle der Frau hin;

5.  hebt hervor, dass in den nationalen Aktionsplänen der Östlichen Nachbarschaftspolitik dringend die Gleichstellung von Frauen und Männern durchgängig berücksichtigt werden muss, damit sie Wirklichkeit wird, und positive Maßnahmen ergriffen werden müssen;

6.  fordert, dass alle Kinder gleichen Zugang zu Bildung, etwa im Rahmen der Kinderbetreuung und der frühkindlichen Erziehung, an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Universitäten sowie in den MINT-Fächern, haben, wobei vor allem auf die allgemeine und berufliche Bildung von Mädchen (auch im ländlichen Raum) in Bereichen, die ihnen bisher nicht offen gestanden sind, geachtet werden sollte; begrüßt unter diesem Aspekt Projekte wie das der staatlichen Universität Sumy, das in der Ukraine umgesetzt wird und mit dem gleiche Chancen für junge studierende Mütter gefördert werden sollen, die in einer Hochschuleinrichtung tätig werden wollen; fordert, dass dafür gesorgt wird, dass Frauen alle Bildungswege offenstehen und sich ihr Zugang zur Hochschulbildung und zu Berufen verbessert, von denen sie nach wie vor ausgeschlossen sind;

7.  hebt hervor, dass in einigen Staaten der Östlichen Partnerschaft, insbesondere in Moldau, Georgien und Aserbaidschan, Kinderarbeit nach wie vor ein erhebliches Problem darstellt; fordert diese Länder auf, sich konkrete Ziele zu stecken, um darauf hinzuwirken, dass jegliche Form von Kinderarbeit der Vergangenheit angehört und die einschlägigen Gesetze uneingeschränkt durchgesetzt werden;

8.  fordert, dass wirtschaftspolitische Strategien für Frauen verbessert und Mikrokredite genutzt werden, um die wirtschaftliche Unabhängigkeit zu stärken, und dass der Erwerb unternehmerischer Kompetenzen gefördert wird; hält es für geboten, Frauen zu beraten und darüber aufzuklären, wie makroökonomische Maßnahmen ihren Rechten zugutekommen können; hält es ebenso für geboten, dass Frauen Zugang zu Informationen über ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte haben;

9.  fordert, dass Frauen in die Beschlussfassung und die Umsetzung wirtschaftspolitischer Strategien einbezogen und Programme zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Unternehmen und Betrieben unterstützt werden und dass Entwicklungsprogramme vor Ort umgesetzt werden, mit denen die wirtschaftliche Stellung von Frauen in den Staaten der Östlichen Partnerschaft gestärkt werden soll, wie beispielsweise das Projekt des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen , das derzeit in Aserbaidschan umgesetzt wird und mit dem die Gründung von Frauen geführten Unternehmen in der Region Masalli gefördert werden soll; fordert zudem, dass konkrete wirtschaftspolitische Maßnahmen ergriffen werden, mit denen dazu beigetragen werden soll, dass Frauen Berufs- und Privatleben miteinander vereinbaren können;

10.  betont, dass die unternehmerische Tätigkeit von Frauen und ihr Zugang zu Fördermitteln bzw. ihre Beteiligung am Wirtschaftsleben im Allgemeinen gefördert werden müssen, indem in den Staaten der Östlichen Partnerschaft durch die Erleichterung des Zugangs zu Fördermitteln und Beratung ein starker Sektor von frauengeführten KMU geschaffen wird;

11.  begrüßt den Beitrag, den die EU in den Staaten der Östlichen Partnerschaft zum Women-in-Business-Programm der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung leistet, in dessen Rahmen von Frauen geführten Unternehmen Zugang zu Beratung geboten wird;

12.  begrüßt das Projekt des Europarates, mit dem die Hürden, die dem gleichberechtigten Zugang von Frauen zur Justiz in den Staaten der Östlichen Partnerschaft im Wege stehen, erkannt und überwunden werden sollen;

13.  betont, dass sich Frauen aktiv an Gewerkschaften beteiligen und rechtliche und strukturelle Hürden, die zur Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz führen, dringend überwunden werden müssen, damit gleiche Arbeit auch gleich bezahlt wird und die Unterschiede bei Einkommen und Renten, die zwischen beiden Geschlechtern bestehen, beseitigt werden;

14.  hält es für wichtig, Verfahren und Rechtsvorschriften auszuarbeiten, mit denen dafür gesorgt wird, dass Frauen ihre Arbeitsplätze während der Schwangerschaft und für eine bestimmte Zeit danach behalten, und dass diejenigen, die aufgrund der Erziehung ihrer Kinder ein geringeres Einkommen beziehen, mit staatlicher Unterstützung ihr früheres Einkommen erhalten, und dadurch die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu fördern;

15.  fordert die Staaten der Östlichen Partnerschaft auf, die Medien dazu anzuhalten, Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen zu ergreifen;

16.  fordert die Staaten der Östlichen Partnerschaft eindringlich auf, das Übereinkommen von Istanbul zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu ratifizieren, da es noch von keinem dieser Länder ratifiziert worden ist, und legt den Behörden nahe, nationale Strategien zur Verhütung, Untersuchung und strafrechtlichen Verfolgung von Gewalttaten gegen Frauen umzusetzen, den Schutz von Opfern und Unterstützungsmaßnahmen für sie zu fördern und ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft sicherzustellen;

17.  verurteilt, dass sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Kriegen als Waffe eingesetzt wird, gleich, ob in Form von Massenvergewaltigungen, sexueller Sklaverei, Zwangsprostitution, geschlechtsspezifischer Verfolgung, Menschenhandel, Sextourismus, Früh- oder Zwangsverheiratung oder in einer anderen Form körperlicher, sexueller oder seelischer Gewalt, und fordert die Regierungen der Staaten der Östlichen Partnerschaft auf, dringend Maßnahmen zur Prävention und strafrechtlichen Verfolgung von derartig schweren Verbrechen zu ergreifen, sowohl wenn diese in ihrem rechtlichen Zuständigkeitsbereich als auch wenn sie außerhalb ihres Hoheitsgebiets begangen wurden; hebt hervor, dass das Problem der Frühverheiratung in Georgien und Moldau noch nicht überwunden ist, da laut vorhandenen Daten ca. 17–19 % der Frauen in diesen beiden Ländern noch vor dem 18. Lebensjahr verheiratet werden; weist darauf hin, dass geschlechtsspezifische Gewalt und sexuelle Gewaltverbrechen im Römischen Statut als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Tatbestandsmerkmale des Völkermords bzw. der Folter aufgeführt sind; begrüßt unter diesem Aspekt die Resolution 2106 des VN-Sicherheitsrats vom 24. Juni 2013 zur Verhinderung von sexueller Gewalt in Konflikten;

18.  betont die große Bedeutung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und insbesondere des Entwicklungsziels 5, bei dem es um die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Stellung aller Frauen und Mädchen in der Gesellschaft geht, wobei vor allem Punkt 2 hervorzuheben ist, in dem gefordert wird, alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung zu beseitigen;

19.  fordert, dass Frauen und Mütter mit Kindern, die um Asyl ansuchen, besonders geschützt werden, da insbesondere sie vor geschlechtsspezifischer Gewalt geflüchtet sein könnten, dies aber womöglich im Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft weder preisgeben können noch wollen; fordert die Kommission in dieser Hinsicht auf, Projekte wie das zwischen 2012 und 2014 von der EU finanzierte in Georgien umzusetzen, mit denen gefährdete Gruppen geschützt werden sollen;

20.  fordert, dass die Aktionsplattform von Beijing im Bereich Bildung und Gesundheit als grundlegende Menschenrechte umgesetzt wird und dass Frauen (Frauen und Mädchen mit Behinderungen eingeschlossen) Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit haben; hebt hervor, dass Familienplanung, die Gesundheit von Müttern, der Zugang zu Verhütungsmitteln und zu Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit wesentlich zur Rettung von Frauenleben beitragen; verweist auf die Bedeutung, die dem von der EU finanzierten und in Moldau umgesetzten Projekt mit Blick auf die Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Prävention von HIV/AIDS und der Betreuung weiblicher und jugendlicher Gefangener zukommt;

21.  verurteilt Menschenhandel und jegliche andere Form der Ausbeutung, die gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit verstößt und bei der Gewalt angewendet wird, aufs Schärfste; betont, dass der Menschenhandel bekämpft werden muss, dem mehrheitlich Frauen zum Opfer fallen, die für sexuelle Zwecke und als Arbeitskräfte ausgebeutet werden; spricht sich dafür aus, diese Maßnahmen zum Herzstück der Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik zu machen;

22.  fordert die Staaten der Östlichen Partnerschaft auf, Maßnahmen auszuarbeiten, mit denen sichergestellt wird, dass alle Instanzen der Justiz, von der niedrigsten bis zur höchsten, auf Gleichstellung bedacht sind und auf die Bedürfnisse der am stärksten benachteiligten Frauen (Arme, Analphabeten, Frauen aus ländlichen Gegenden, Minderheiten, Frauen mit Behinderungen) eingehen;

23.  betont, dass es wirksamer Schutzmechanismen für Menschenrechtsaktivistinnen bedarf;

24.  hebt die bedeutende Rolle hervor, die der parlamentarischen Diplomatie in jedem der vorstehenden Bereiche zukommt, und betont, dass bewährte Verfahren ausgetauscht werden müssen;

25.  fordert, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gesprächen mit den Staaten der Östlichen Partnerschaft zu den Themen Politik und Menschenrechte unverzüglich systematisch berücksichtigt wird;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM MITBERATENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

10.10.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

48

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Lars Adaktusson, Michèle Alliot-Marie, Petras Auštrevičius, Mario Borghezio, Elmar Brok, Klaus Buchner, Lorenzo Cesa, Aymeric Chauprade, Javier Couso Permuy, Andi Cristea, Mark Demesmaeker, Eugen Freund, Michael Gahler, Richard Howitt, Sandra Kalniete, Manolis Kefalogiannis, Tunne Kelam, Afzal Khan, Janusz Korwin-Mikke, Andrey Kovatchev, Eduard Kukan, Ilhan Kyuchyuk, Ryszard Antoni Legutko, Arne Lietz, Barbara Lochbihler, Ramona Nicole Mănescu, David McAllister, Tamás Meszerics, Francisco José Millán Mon, Alojz Peterle, Tonino Picula, Kati Piri, Jaromír Štětina, Charles Tannock, Ivo Vajgl, Johannes Cornelis van Baalen, Geoffrey Van Orden

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Neena Gill, María Teresa Giménez Barbat, Ana Gomes, Othmar Karas, Javi López, Antonio López-Istúriz White, Urmas Paet, Eleni Theocharous, Traian Ungureanu, Paavo Väyrynen

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 200 Abs. 2)

Edward Czesak, Heidi Hautala, Emilian Pavel, Mylène Troszczynski, Michaela Šojdrová

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNGIM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

Datum der Annahme

29.11.2016

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

3

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Daniela Aiuto, Beatriz Becerra Basterrechea, Malin Björk, Vilija Blinkevičiūtė, Iratxe García Pérez, Anna Hedh, Mary Honeyball, Elisabeth Köstinger, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Florent Marcellesi, Maria Noichl, Marijana Petir, João Pimenta Lopes, Michaela Šojdrová, Ernest Urtasun, Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Jadwiga Wiśniewska, Anna Záborská, Jana Žitňanská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Biljana Borzan, Stefan Eck, Mariya Gabriel, Clare Moody, Sirpa Pietikäinen, Dubravka Šuica, Marc Tarabella, Monika Vana, Julie Ward

NAMENTLICHE SCHLUSSABSTIMMUNG IM FEDERFÜHRENDEN AUSSCHUSS

22

+

ALDE

Beatriz Becerra Basterrechea

ECR

Jana Žitňanská

EFDD

Daniela Aiuto

GUE/NGL

Malin Björk, Stefan Eck

PPE

Mariya Gabriel, Agnieszka Kozłowska-Rajewicz, Sirpa Pietikäinen, Renato Soru, Elissavet Vozemberg-Vrionidi

S&D

Vilija Blinkevičiūtė, Biljana Borzan, Iratxe García Pérez, Anna Hedh, Mary Honeyball, Clare Moody, Maria Noichl, Marc Tarabella, Julie Ward

GREENS/ALE

Florent Marcellesi, Ernest Urtasun, Monika Vana

3

-

EPP

Elisabeth Köstinger, Angelika Niebler, Marijana Petir

3

0

ECR

Jadwiga Wiśniewska

EPP

Anna Záborská

GUE/NGL

João Pimenta Lopes

Erläuterungen:

+  :  dafür

-  :  dagegen

0  :  Enthaltungen